Aktuelle Meldungen Gleichstellung

Pflegefachassistenzeinführungsgesetz Kabinett beschließt Einführung eines neuen Berufsbildes Pflegefachassistenz

Zwei pflegende Personen und ein Mensch in einem Krankenbett im Hintergrund
Das Gesetz vereinfacht den Zugang zu Pflegeberufen und sorgt für eine bundesweit einheitliche Ausbildung © getty / sturti

Am 6. August hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung beschlossen, den Bundesfamilienministerin Karin Prien und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken ins Kabinett eingebracht hatten. Die einheitliche Pflegefachassistenzausbildung ist ein wichtiger Baustein zur Modernisierung der Pflege und zur Sicherung des Personalbedarfs für die Pflege in Deutschland.

Bundesfamilienministerin Karin Prien: "Die Pflegefachassistenz ist ein wichtiger Bestandteil eines durchlässigen Bildungssystems, das vielfältige Wege in den Pflegeberuf eröffnet - von der Assistenz über die Fachkraft bis zum Studium. Die bundeseinheitliche Regelung ist ein längst überfälliger Schritt und ein Gewinn für alle, die in der Pflege arbeiten möchten, aber keine klassische Ausbildung zur Pflegefachkraft absolvieren können oder wollen. Mehr Menschen erhalten künftig die Chance auf einen sinnvollen Beruf mit Perspektive - unabhängig von ihrer schulischen Vorbildung. So gelingt es, zusätzliche Fachkräfte für die Pflege zu gewinnen. Mit diesem Gesetz setzt die Bundesregierung ein deutliches Zeichen für eine starke Pflege und mehr Bildungsgerechtigkeit.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: "Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt stetig. Um sie auch in Zukunft gut versorgen zu können, brauchen wir ein breites Spektrum an beruflichen Qualifikationen. Mit dem heute vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf schaffen wir die Grundlage für eine bundeseinheitliche generalistische Ausbildung zur Pflegefachassistenz. Zudem sorgen wir bereits in der Ausbildung für eine angemessene Vergütung. Damit eröffnen wir neue Karrierewege sowie Anreize in der Pflege und geben Menschen eine klare berufliche Perspektive."

Bundesweit einheitliche Pflegeausbildung

Mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz wird ein eigenständiges, bundesweit einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz geschaffen. Damit können künftig Personen mit der Qualifikation einer Pflegefachassistenz leichter in ein anderes Bundesland wechseln: Die neue Ausbildung ersetzt die bisherigen 27 landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen - aus 27 mach' 1. Auch die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse wird erleichtert.

Beim vorliegenden Gesetzentwurf, den das Kabinett am 6. August beschlossen hat, handelt es sich um eine deutliche Weiterentwicklung gegenüber dem Gesetzentwurf aus der vorigen Legislaturperiode, insbesondere etwa mit Blick auf eine abgebrochene Fachkraft-Qualifikation. Diese kann nun beim Erwerb eines Abschlusses in der Pflegefachassistenz Berücksichtigung finden. So haben auch Abbrecher eine gute Perspektive. 

Die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzes im Überblick:

  • Einheitliche Ausbildung: Die neue bundesweite Pflegefachassistenzausbildung ersetzt die bisherigen 27 unterschiedlichen Landesregelungen
     
  • Einblicke: Die Ausbildung ist generalistisch ausgerichtet und umfasst Pflichteinsätze in den zentralen Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege sowie stationäre Akutpflege
     
  • Start der Ausbildung: Ab 1. Januar 2027
     
  • Dauer: In der Regel 18 Monate in Vollzeit. Teilzeit und Verkürzungen sind möglich, insbesondere bei einschlägiger Berufserfahrung
     
  • Zugang: In der Regel mit Hauptschulabschluss, aber auch ohne formalen Abschluss bei positiver Prognose der Pflegeschule möglich
     
  • Vergütung: Alle Auszubildenden erhalten künftig eine angemessene Ausbildungsvergütung
     
  • Aufstiegsmöglichkeiten: Anschlussfähigkeit an die Ausbildung zur Pflegefachperson (auch verkürzt möglich) mit anschließender Möglichkeit zum Pflegestudium
     
  • Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Einheitliche Regelung mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang statt umfassender Gleichwertigkeitsprüfung
     

Die Länder wurden eng in die Erarbeitung des Gesetzentwurfs eingebunden. Für einen Ausbildungsstart 2027 muss das Finanzierungsverfahren 2026 beginnen.
 

Bundesprogramm "JOBvision" Chancen für Auszubildende und Mittelstand stärken

Eine Gruppe Jugendlicher
Chancen für Jugendliche © Jacoblund/iStock

Mit dem Programm "JOBvision - ausbilden.qualifizieren.gestalten." fördert das Bundesjugendministerium gezielt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Besetzung offener Ausbildungsplätze und der Fachkräftesicherung. Die ersten geförderten Unternehmen haben bereits mit ihrem "JOBvision"-Projekt begonnen. Sie decken verschiedene Branchen und Regionen ab und setzen Impulse für eine moderne, praxisnahe und zukunftsorientierte duale Ausbildung.

Bundesjugendministerin Karin Prien: "Wir wollen den Übergang von Schule in die duale Ausbildung nachhaltig verbessern. Das 'JOBvision'-Programm setzt an zwei Stellen an. Einerseits bietet es mehr Chancen und Orientierung für unentschlossene Jugendliche - durch Schnupperangebote und flexible Ausbildungsmodelle auch im Verbund. Andererseits unterstützt 'JOBvision'-Betriebe, für ihre offenen Plätze passende Azubis zu finden - durch gezieltes Ausbildungsmarketing und den Ausbau von Netzwerken zwischen Berufsschulen, Arbeitsagenturen, Kammern und Kommunen. Flexibilisierung und Erwartungsmanagement sollen auch Abbruchquoten senken. Ich bin überzeugt: Auf unserem Weg zu wirtschaftlichem Erfolg, gesellschaftlichem Zusammenhalt und nachhaltigen Innovationen kommt es bei der Berufsbildung auf motivierte, gut ausgebildete und gut integrierte Fachkräfte an."

Passgenaue Besetzung von offenen Stellen aktiv gestalten

Umgesetzt und begleitet wird das Programm im Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Wie die erste Förderlinie des Programms unterstützt:

  • Gezieltes Ausbildungsmarketing und zielgruppengerechte Ansprache: "JOBvision" unterstützt Betriebe darin, ihre Ausbildungsangebote attraktiv zu präsentieren und passgenau junge Menschen anzusprechen. So werden auch Jugendliche erreicht, die bisher noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben.
  • Regionale Netzwerke und Verbundausbildung: Betriebe profitieren von organisierten Kooperationen in ihrer Region. Das erleichtert die Rekrutierung und ermöglicht auch kleineren Unternehmen, gemeinsam auszubilden und Ressourcen zu bündeln.
  • Flexible Aus- und Weiterbildung: Neue Konzepte ermöglichen eine flexiblere Gestaltung der Ausbildung, die sich besser an die betrieblichen Abläufe anpasst und individuellen Bedürfnissen der Auszubildenden gerecht wird.

Jungen Menschen neue Perspektiven aufzeigen 

Neben der Unterstützung der Betriebe schafft "JOBvision" auch neue Wege für junge Menschen, um eine Ausbildung zu starten - beispielsweise durch freiwillige Praxisjahre oder innovative Ausbildungsmodelle in zukunftsrelevanten Branchen. Ziel ist es, mehr Jugendliche zu erreichen, mehr Ausbildungsplätze zu besetzen und langfristig Fachkräfte für die Wirtschaft zu sichern. Mit dem Programm "JOBvision" setzt das Bundesjugendministerium zentrale politische Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag zur Fachkräftesicherung um. Dafür stehen für die erste Förderlinie bis 2028 insgesamt rund 19 Millionen Euro zur Verfügung.

Bundeshaushalt 2026 Karin Prien: Wir stärken Kinder, Familien und Bildung

Kinder in der Kita beim Malen.
Wichtige Investitionen aus dem Sondervermögen fließen in die Kindertagesbetreuung © BMBFSFJ

Das Bundeskabinett hat am 30. Juli den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2026 sowie den Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 beschlossen. Für das Bundesbildungs- und Familienministerium sind darin Ausgaben in Höhe von rund 14,72 Milliarden Euro vorgesehen. Das entspricht einem Aufwuchs von 522 Millionen Euro oder einem Plus von 3,7 Prozent gegenüber dem Regierungsentwurf 2025. Die Mittel für den Bereich Bildung sind derzeit noch im Einzelplan 30 veranschlagt und werden nach der Umsetzung des Organisationserlasses vollständig dem neuen Bundesbildungs- und Familienministerium zugeordnet. Hinzu kommen 6,3 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen des Bundes für Kindertagesbetreuung und digitale Bildung, die in den folgenden Jahren zur Verfügung stehen.

Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien: "Mit dem Haushaltsentwurf 2026 und dem Finanzplan bis 2029 setzt die Bundesregierung ein klares Zeichen für gesellschaftlichen Zusammenhalt und zukunftsgerichtete Politik: Bildung, Familien und frühkindliche Förderung bleiben zentrale Aufgaben - genauso wie die Unterstützung älterer Menschen und der Einsatz für ein solidarisches Miteinander. Trotz angespannter Haushaltslage investieren wir jährlich zwei Milliarden Euro in die Qualität der Kitas - das stärkt Kinder, Eltern und Fachkräfte bundesweit. Auch das Startchancen-Programm entfaltet Wirkung: Bis zu 4000 Schulen erhalten gezielte Hilfe für mehr Bildungsgerechtigkeit. Allein 2026 stehen dafür eine Milliarde Euro bereit - für moderne Lernorte und faire Chancen. So schaffen wir tragfähige Grundlagen für bessere Bildung und Teilhabe von Anfang an. Der Bund bleibt ein verlässlicher Partner der Länder - und aller Generationen. Dieser Entwurf steht für Verlässlichkeit und Verantwortung - für Kinder, Jugendliche, Familien, Ältere und alle Menschen in unserem Land."

Schwerpunkte des Haushalts 2026 im Überblick

Starke Familien - verlässliche Leistungen

  • Elterngeld: Mit einem bedarfsgerecht veranschlagten Ansatz von rund 7,5 Milliarden Euro bleibt das Elterngeld die zentrale familienpolitische Leistung im Haushalt des Bundesbildungs- und Familienministerium. Gegenüber 2025 steigt der Ansatz leicht um 100 Millionen Euro.
  • Kinderzuschlag: Die Ausgaben bleiben mit rund 3,4 Milliarden Euro stabil auf hohem Niveau und unterstützen weiterhin Familien mit kleinem Einkommen gezielt.
  • Unterhaltsvorschuss: Für Kinder, die von Alleinerziehenden betreut werden, sind rund 1,3 Milliarden Euro eingeplant.

Mehr Qualität für die Kleinsten - frühkindliche Bildung im Fokus

Stärkung des Engagements und der Zivilgesellschaft

  • Für Programme in den Bereichen Familie, Jugend, Senioren, Frauen und Zivilgesellschaft stehen insgesamt rund 1,2 Milliarden Euro bereit. Das ermöglicht eine Fortsetzung zahlreicher bewährter Maßnahmen und eine Ausweitung von Innovationsprojekten.
  • Der Kinder- und Jugendplan (KJP) wird um 7,5 Millionen Euro aufgestockt und mit 251,3 Millionen Euro auf hohem Niveau fortgeführt.
  • Für die Freiwilligendienste sind rund 120 Millionen Euro vorgesehen, für den Bundesfreiwilligendienst 194 Millionen Euro - insgesamt ein Plus von 25 Millionen Euro gegenüber 2025.

Investitionen in Bildung und Chancengleichheit

  • Startchancen-Programm: 2026 stehen 1 Milliarde Euro für bundesweit bis zu 4000 Schulen zur Verfügung - davon 400 Millionen Euro für Investitionen in die Bildungsinfrastruktur und 600 Millionen Euro als Umsatzsteuerfestbeträge zur Umsetzung der Fördermaßnahmen.
  • Im Rahmen des Sondervermögens "Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK)" sind für den Bereich frühkindliche Bildung und Digitalisierung zusätzliche Mittel vorgesehen:
    • 3,76 Milliarden Euro von 2026 bis 2029 für Investitionen in die Kindertagesbetreuung
    • 2,25 Milliarden Euro für den Digitalpakt 2.0 zur Verbesserung der digitalen Bildungsinfrastruktur
    • 250 Millionen Euro für das Vorhaben "Digitales Lehren und Lernen" als gemeinsame Initiative von Bund und Ländern 

Entgeltgleichheit fördern Kommission zur Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie startet

Gruppenfoto mit Karin Prien und anderen bei der Kommission Entgelttransparenz
Bundesgleichstellungsministerin Karin Prien begrüßt die Mitglieder der Kommission zur bürokratiearmen Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie © BMBFSFJ

Frauen verdienen in Deutschland immer noch etwa 16 Prozent weniger als Männer. Das Ziel der Bundesregierung ist, dass Frauen und Männer gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit erhalten. Dieses Ziel verfolgt auch die Entgelttransparenzrichtlinie der Europäischen Union (EU), die bis Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen ist. Die Bundesgleichstellungsministerin Karin Prien hat in diesem Zusammenhang die Kommission "Bürokratiearme Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie" eingesetzt. Diese hat am 17. Juli ihre Arbeit aufgenommen.

Bundesgleichstellungsministerin Karin Prien: "Der Auftrag des Koalitionsvertrages ist ganz klar: Wir wollen gleichen Lohn für gleiche Arbeit bis 2030. Dazu müssen wir die Lohnlücke weiter schließen und die EU-Entgelttransparenzrichtlinie 1:1 umsetzen. Ich habe heute die Kommission 'Bürokratiearme Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie' beauftragt, Vorschläge zur bürokratiearmen und wirksamen Umsetzung der Richtlinie zu entwickeln. Auch soll die Runde Vorschläge zur Unterstützung von kleinen und mittelständischen Unternehmen entwerfen. Ich bin mir sicher, der Kommission unter dem Vorsitz von Professorin Katharina Wrohlich vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung und Professor Christian Rolfs von der Universität Köln wird es gelingen, bis Spätherbst 2025 Vorschläge vorzustellen, die wirksam für Beschäftigte, aber auch praxistauglich und bürokratiearm für Arbeitgeber sind."

Die Kommission "Bürokratiearme Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie"

Die Kommission setzt sich aus elf Expertinnen und Experten zusammen. Neben den Sozialpartnern, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), bilden Unternehmensverbände sowie Verbände mit Schwerpunkt Personalmanagement den Mittelpunkt der Kommission, um die verschiedenen Belange der deutschen Arbeitgeberschaft ausgewogen zu berücksichtigen. Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler werden prüfen, wie die Vorschläge der Kommission in das deutsche Arbeitsrecht übernommen werden können. 

Die Mitglieder der Kommission 

  • Prof. Dr. Christian Rolfs; Kommissionsvorsitz - Direktor des Instituts für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht, Universität zu Köln
  • Prof. Dr. Katharina Wrohlich, Kommissionsvorsitz - Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW)
  • Elke Hannack - Stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB)
  • Steffen Kampeter - Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
  • Prof. Dr. Adam Sagan, MJur (Oxon) - Professor am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, europäisches und deutsches Arbeitsrecht, Universität Bayreuth
  • Prof. Dr. Isabell Hensel - Vorsitzende der Arbeitsrechtskommission im Deutschen Juristinnenbund (djb)
  • Christina Diem-Puello - Präsidentin des Verbandes der Unternehmerinnen in Deutschland e.V. (VdU)
  • Rechtsanwältin Dr. Doris-Maria Schuster - Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
  • Carmen-Maja Rex - Vorstandsvorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Personalführung e.V. (DGFP)
  • Dr. Katharina Herrmann - Vizepräsidentin des Bundesverbandes der Personalmanager*innen (BPM)
  • Senator a.D. Christoph Ahlhaus - Vorsitzender der Bundesgeschäftsführung des Bundesverbandes der mittelständischen Wirtschaft e.V. (BVMW)

Nationales Gesetzgebungsverfahren zeitnah starten

Bis Ende Oktober 2025 soll die Kommission die Vorschläge an das Bundesgleichstellungsministerium übergeben. Im Anschluss an die Kommissionsarbeit soll zügig das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung durch das Bundesgleichstellungsministerium eingeleitet werden. Die EU-Richtlinie sieht unter anderem Berichtspflichten für Arbeitgeber und einen Auskunftsanspruch für Beschäftigte vor, um den Entgeltgleichheitsgrundsatz zu fördern. 

Bund-Länder-Zusammenarbeit Petra Bahr: Ein starkes Signal für Gleichstellung und eine wehrhafte Gesellschaft

Staatssekretärin Dr. Petra Bahr bei der GFMK
Staatssekretärin Petra Bahr besucht die 35. jährliche Hauptkonferenz der Gleichstellungsministerinnen und -minister sowie Senatorinnen und Senatoren (GFMK) © S. Schürmann / MKJFGFI

Vom 26. Juni bis 27. Juni kamen die für die Gleichstellung zuständigen Landesministerinnen und Landesminister sowie Senatorinnen und Senatoren in Essen zu ihrer jährlichen Hauptkonferenz (GFMK) zusammen. An der 35. GFMK nahm auch die Staatssekretärin im Bundesbildungs- und Familienministerium, Dr. Petra Bahr, teil. 

Die Teilnehmenden verabschiedeten einstimmig die "Essener Erklärung". Darin machen Bund und Länder deutlich, dass angesichts der fortschreitenden Bedrohung von Demokratie, Grundwerten sowie erkämpften Rechten für Frauen und Minderheiten eine aktive Frauen- und Gleichstellungspolitik unerlässlich ist. 

Dr. Petra Bahr: "Unsere Demokratie steht vor großen Herausforderungen: Ein besorgniserregender Trend bedroht Grundwerte sowie hart erkämpfte Frauen- und Minderheitenrechte. Die 'Essener Erklärung' ist ein starkes Signal von Bund und Ländern für Gleichstellung und eine wehrhafte Gesellschaft. Gleichstellung ist keine Selbstverständlichkeit - sie erfordert täglichen Einsatz, Mut und Zivilcourage. Die Bundesregierung setzt sich entschlossen für gleiche Chancen, Schutz vor Gewalt und den Ausbau der familienfreundlichen Infrastruktur ein. Nur so stärken wir eine resiliente Demokratie."

Bund-Länder-Zusammenarbeit setzt wichtige Impulse

Im Zentrum der Erklärung stehen konkrete Handlungsschritte, wie die Umsetzung der EU-Entgelttransparenz-Richtlinie, der Ausbau der Kinderbetreuung und der entschiedene Kampf gegen Frauenhass und Gewalt, insbesondere durch die effektive Anwendung des Gewalthilfegesetzes. Die Erklärung unterstreicht zudem die Wichtigkeit der Bund-Länder-Zusammenarbeit für eine wehrhafte Demokratie.

Menschenhandel bekämpfen Bundesregierung setzt Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel um

Eine Frau hält ihre Hand schützend vor die Kamera
Frauen vor Gewalt schützen © Fotolia/Adiano

 

Am 24. Juni fand die 59. Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Menschenhandel und die Auftaktveranstaltung zur Umsetzung der Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen statt. Die Staatssekretärin im Bundesbildungs- und Familienministerium, Dr. Petra Bahr, betonte in ihrer Rede die Wichtigkeit des Aktionsplans im Kampf gegen den Menschenhandel und lobte die gute und wichtige Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten.

Dr. Petra Bahr: "Für die Bundesregierung ist der Schutz vor Menschenhandel von außerordentlicher Bedeutung. Ich bin froh, dass wir mit der heutigen gemeinsamen Auftaktveranstaltung zusammen mit der Zivilgesellschaft und den Ländern die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Menschenhandel in die Praxis vorantreiben."

Bei der Veranstaltung sprach die Staatssekretärin mit Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Ländern und der Zivilgesellschaft. Das bundesweite Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen", der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel und weitere Organisationen gaben dabei Einblicke in ihre Arbeit im Kampf gegen Menschenhandel.

Nationaler Aktionsplan gegen Menschenhandel der Bundesregierung

Seit 1997 arbeitet die vom Bundesfamilienministerium initiierte und geleitete Arbeitsgruppe bereits daran, Menschenhandel zu bekämpfen, den Opferschutz zu stärken sowie Maßnahmen und Strategien zu beraten und umzusetzen. Ein wichtiger Meilenstein hierbei war die Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen im Dezember 2024.

Der Aktionsplan der Bundesregierung hilft, Betroffene besser zu schützen und zu unterstützen, die Strafverfolgung weiter zu intensiveren, eine belastbarere Datengrundlage zu erhalten und noch mehr Aufklärungsarbeit zu betreiben, um Menschenhandel vorzubeugen. Er nimmt dabei Zielgruppen in den Blick, die gefährdet sind, von Menschenhandel betroffen zu werden: Frauen in prekären Lebenslagen, Kinder und Jugendliche sowie Betroffene im Kontext von Flucht und Migration. Der Aktionsplan besteht insgesamt aus 126 Maßnahmen in Zuständigkeit der Bundesressorts. Dazu gehört auch die Auftaktveranstaltung als fachliche und strategische Vernetzung von Bund, Ländern, Kommunen und Zivilgesellschaft.
 

Bund-Länder-Arbeitsgruppe Menschenhandel
(B-L-AG)

Die B-L-AG Menschenhandel wurde bereits 1997 auf Initiative und unter Vorsitz des Bundesfamilienministeriums gegründet. In ihr sind die zuständigen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden, die Länderkonferenzen und ausgewählte zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure vertreten. Ziel der B-L-AG ist es, den regelmäßigen Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Politikfeldern, Adressatinnen und Adressaten sowie Ebenen zu fördern, um Menschenhandel möglichst umfassend und effektiv zu bekämpfen.
 

Frauen vor Gewalt schützen Bundesregierung legt Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes vor

In der Prostitution Tätige besser schützen
In der Prostitution Tätige besser schützen © iStock / rcfotostock

Am 24. Juni hat das Bundesfrauenministerium dem Bundestag die Ergebnisse zur umfangreichen und unabhängigen Evaluation über das Prostituiertenschutzgesetz vorgelegt. Die Evaluation wurde vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen e.V. (KFN) unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus den Ländern, Verbänden und von Prostituierten durchgeführt. 

Karin Prien: "Die nun vorliegende Evaluation untersucht die Auswirkungen des Prostituiertenschutzgesetzes wissenschaftlich fundiert und unter Berücksichtigung der Anwendungspraxis. Sie dient uns als datenbasierte Grundlage für die weitere politische und rechtliche Auseinandersetzung mit dem Thema Prostitution in Deutschland. Der Schutz vor Zwangsprostitution und sexueller Ausbeutung wie auch die Rechte der Betroffenen sind wichtige Aufgaben, mit denen sich dieses Ministerium intensiv beschäftigt. Daher wird eine unabhängige Expertenkommission eingesetzt, um mit Hilfe der Evaluationsergebnisse diese Ziele bestmöglich zu erreichen."

Die Ausübung der freiwilligen Prostitution ist in Deutschland grundsätzlich legal, aber rechtlich geregelt. Zwangsprostitution und Menschenhandel zur sexuellen wie auch anderer Ausbeutung sind verboten und strafbar. Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) wurde 2017 mit dem Kernziel eingeführt, die sexuelle Selbstbestimmung und Arbeitsbedingungen der Prostituierten sowie den Schutz von Prostituierten vor Zwang und sexueller Ausbeutung zu stärken.

Situation der Prostituierten in Deutschland verbessern 

Im Anschluss an die Evaluation soll eine Kommission sich sowohl mit den konkreten Ergebnissen als auch den grundsätzlichen Fragen zur Situation der Prostituierten in Deutschland beschäftigen. 

Der wissenschaftliche Evaluationsbericht samt Stellungnahme der Bundesregierung sowie die beiden Begleitgutachten zu den Themen Baurecht und Freiwilligkeit stehen ab sofort zum Download bereit. Ab dem 25. Juni ist zudem eine Kurzversion auf der Internetseite des KFN abrufbar.

Aktionstag "Nachfolge ist weiblich!" Frauen im Handwerk stärker fördern

Junge Frau hält ein Werkzeug in der Hand und lächelt
Frauen sichern die Nachfolge für viele Handwerksbetriebe © chabybucko

Zum bundesweiten Aktionstag "Nachfolge ist weiblich!" am 21. Juni hat Bundesgleichstellungsministerin Karin Prien zur stärkeren Förderung von Chefinnen und Unternehmensnachfolgerinnen im Handwerk aufgerufen. Denn Frauen führen nach wie vor seltener Unternehmen als Männer. Das gilt sowohl für Neugründungen als auch für Unternehmensnachfolgen.

Karin Prien: "Im Mittelstand steht in den kommenden Jahren bei vielen Unternehmen die Frage der Nachfolge an, auch im Handwerk. Ziel ist, dass mehr Frauen Handwerksbetriebe übernehmen. Deshalb unterstützt das Bundesgleichstellungsministerium das Projekt 'Frau-Handwerk-Nachfolge' der bundesweiten Gründerinnenagentur und den Aktionsplan 'Mehr Unternehmerinnen für den Mittelstand'. Damit machen wir gute Handlungsansätze von Handwerksorganisationen für mehr Frauen und Nachfolgerinnen im Handwerk breiter bekannt und stärken die Sichtbarkeit der beeindruckenden weiblichen Vorbilder."

Am Tag der Unternehmensnachfolge am 21. Juni bieten Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern und die bundesweite gründerinnenagentur vielfältige Informationsangebote für potentielle Unternehmensnachfolgerinnen- und folger an. 

Frauen stärker für Nachfolge einsetzen

Dem Mangel an (weiblichen) Führungskräften gegenüber steht ein hoher Bedarf an Nachfolgerinnen und Nachfolgern. Denn im Mittelstand und insbesondere im Handwerk müssen in den nächsten Jahren zahlreiche Betriebe ihre Nachfolge regeln. 

Das Projekt "Frau-Handwerk-Nachfolge"

Das Projekt "Frau-Handwerk-Nachfolge" fördert im Rahmen des Aktionsprogramms "Gleichstellung am Arbeitsmarkt. Perspektiven schaffen (GAPS)" Frauen und Chefinnen im Handwerk - besonders im ländlichen Raum. Es wird vom Bundesfrauenministerium unterstützt und sucht durch einen Ideenwettbewerb und Öffentlichkeitsarbeit innovative Ansätze zur Förderung von Frauen im Handwerk.

Die bundesweite gründerinnenagentur (bga)

Die bga ist ein Kompetenz- und Servicezentrum für weibliche Selbstständigkeit in Deutschland. Sie bietet Unterstützung bei Gründung, Wachstum und Unternehmensnachfolge. Darüber hinaus bündelt sie Informationen und Kontakte und wurde von der EU als Erfolgsmodell ausgezeichnet. Die bga wird vom Bundesfrauenministerium, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.

Aktionsplan "Mehr Unternehmerinnen für den Mittelstand"

Der Aktionsplan "Mehr Unternehmerinnen für den Mittelstand" wurde auf Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (ehemals Klimaschutz) im Mai 2023 gestartet. Sechs Bundesressorts sowie weitere 35 Beteiligte aus Verbänden, Frauennetzwerken, Finanzinstitutionen und wissenschaftlichen Institutionen sind daran beteiligt.

"MINTmachtage 2025" Innovationskraft kindlicher Entdeckungsfreude fördern

Karin Prien mit Kindern bei den MINTmachtagen
Bundesbildungs- und familienministerin Karin Prien bei dem großen Forschungsfest der MINTmachtage in Berlin © René Arnold/Stiftung Kinder forschen

Am 17. Juni hat Bundesbildungsministerin Karin Prien das große Forschungsfest zur Aktion "MINTmachtage 2025" auf dem EUREF-Campus in Berlin besucht. Unter dem Motto "ZZZAP! BÄM! Mit Energie in die Zukunft" beschäftigte sie sich gemeinsam mit rund 100 Kindern mit dem Thema Energie der Zukunft. Bei der großen Energierallye entdeckte sie mit den Teilnehmenden, wie sie selbst Energie erzeugen und nachhaltig speichern können. 

Im Gespräch mit Moderator André Gatzke und weiteren Gästen betonte sie die Relevanz der geschlechterübergreifenden Bildung in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) bereits in der frühen Kindheit. Sie legt den Grundstein für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Bildung.

Karin Prien: "Energie ist nicht nur ein Thema für die Politik von heute - sie betrifft vor allem die Welt, in der unsere Kinder morgen leben werden. Deshalb ist es so wichtig, dass Kinder früh verstehen können, wie Energie funktioniert und wie wir sie klug und nachhaltig nutzen können. Die MINTmachtage bringen dieses Zukunftsthema direkt in ihren Alltag: Sie wecken Neugier, laden zum Mitmachen ein und zeigen, wie spannend Forschen und Entdecken sein kann. So entsteht eine gute frühe MINT-Bildung."

Über die MINTmachtage

Ziel der deutschlandweiten Aktion "MINTmachtage" ist es, Jungen und Mädchen schon früh einen Zugang zu den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) sowie nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen. In 2025 Jahr knüpft das Projekt an das "Wissenschaftsjahr 2025 - Zukunftsenergie" an. In Zeiten, in denen laut aktuellen Zahlen 163.600 Fachkräfte in MINT-Berufen in Deutschland fehlen, müssen Kinder möglichst früh für diese spannende Welt begeistert werden, um aus ihnen die Talente von morgen zu machen. 

 

Modellprojekte zum Umstieg aus der Prostitution Bericht gibt Empfehlungen für wirksame Umstiegsberatung

Beratungssituation zwischen zwei Personen, eine mit Klemmbrett
© Getty/SDI Productions

Der Umstieg aus der Prostitution ist ein komplexer und langwieriger Prozess. Um Menschen diesen Schritt zu erleichtern, hat das Bundesfrauenministerium über drei Jahre fünf Modellprojekte gefördert. Die InterVal GmbH begleitete die Modellprojekte wissenschaftlich. Ein Abschlussbericht fasst nun zusammen, welche Ansätze sich bewährt haben, mit welchen Herausforderungen die Projekte konfrontiert waren und gibt konkrete Handlungsempfehlungen für den Ausbau des Hilfesystems.

Empfehlungen für Fachöffentlichkeit, Verwaltung und Wissenschaft

Die Empfehlungen des Abschlussberichtes richten sich an die Fachöffentlichkeit, Verantwortliche in Politik und Verwaltung sowie an die Wissenschaft. Sie umfassen auch strukturelle Aspekte, die darauf abzielen, Stigmatisierung und Diskriminierung der Betroffenen zu vermeiden. Ein weiteres Handlungsfeld sieht der Bericht darin, Wissenstransfers und den Austausch zwischen Fachberatungsstellen zu stärken. Darüber hinaus wird eine zielgerichtete Forschung an Fachhochschulen angeregt, um evidenzbasierte Strategien für die Unterstützung beim Umstieg aus der Prostitution zu entwickeln.

Umstiegsberatung kontinuierlich verbessern

Der Bericht bietet umfassende Einblicke in das breite Spektrum der in der Prostitution tätigen Menschen, die Zusammenarbeit der Kooperationspartner und die unterschiedlichen Ansätze in der Beratungsarbeit. Er zeigt, welche Ansätze ein Vorbild für die Regelstrukturen sein können und welche Strategien nicht weiter verfolgt werden müssen. Auf Basis dieser Erkenntnissen können Fachberatungsstellen und gemeinnützige Träger aufbauen und so die Umstiegsberatung in Deutschland kontinuierlich verbessern. 

Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche Gestaffelter Mutterschutz bei Fehlgeburten in Kraft getreten

Junge Frau blickt nachdenklich nach unten
Der gestaffelte Mutterschutz gibt Frauen nach Fehlgeburten Zeit, sich zu erholen © Getty/Maria Korneeva

Am 1. Juni ist das Gesetz zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes in Kraft getreten. Es sieht gestaffelte Mutterschutzfristen vor, die es Frauen nach Fehlgeburten ermöglichen, sich zu erholen. Für Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche beträgt die Schutzfrist zwei Wochen, ab der 17. Schwangerschaftswoche sechs Wochen und ab der 20. Schwangerschaftswoche acht Wochen.

Karin Prien: "Der gestaffelte Mutterschutz ist eine wichtige Errungenschaft und erkennt die schwierige Lage an, in der sich Frauen befinden, die eine Fehlgeburt erleiden. Die neue Regelung bietet betroffenen Frauen mehr Schutz und Erholung und stärkt zugleich ihre Selbstbestimmung. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, ist es mir ein wichtiges Anliegen, darüberhinausgehend auch Regelungsänderungen für Selbstständige in den Blick zu nehmen."

Frauen selbstbestimmte Entscheidungen ermöglichen

Die konkrete Ausgestaltung der Regelung soll es der abhängig beschäftigten Frau ermöglichen, selbstbestimmt zu entscheiden, ob sie eine Schutzfrist in Anspruch nimmt oder nicht. Zudem wird die Länge der Mutterschutzfristen bei einer Totgeburt (ab der 24. Schwangerschaftswoche) klargestellt. Die Schutzfrist beträgt einheitlich 14 Wochen. Entsprechende Regelungsänderungen gibt es für Selbstständige, die in der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch auf Krankengeld abgesichert haben, und Bundesbeamtinnen und Soldatinnen.
 

Mutterschutzgesetz

Das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz - MuSchG), das am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, führte einen besonderen Kündigungsschutz nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche ein. Seit dem 1. Juni wurde der mutterschutzrechtliche Gesundheitsschutz ausgeweitet.
 

Gleichstellung Beauftragte für Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt

Sophie Koch
Sophie Koch wird neue Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt © Stefan Kraft

Das Bundeskabinett hat am 28. Mai eine Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt bestellt. Sophie Koch übernimmt diese Aufgabe für die Dauer der 21. Wahlperiode, angesiedelt beim Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Sophie Koch, geboren am 26. Juli 1993 in Rodewisch, ist seit 2024 Mitglied des sächsischen Landtages und setzte sich von 2022 bis 2024 als Bildungsreferentin der LAG Queeres Netzwerk Sachsen für Fragen der Gleichstellung ein. Zudem ist sie seit 2023 Vorsitzende der SPD Frauen Dresden. Zur Politik kam Sophie Koch über den LandesSchülerRat und engagiert sich seither für mehr Mitspracherechte von jungen Menschen in der Politik. 

 

Die Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt

Anspruch der Bundesregierung ist, dass es für alle Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität, selbstverständlich ist, gleichberechtigt, diskriminierungs- und gewaltfrei leben zu können. Die Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt wirkt bei entsprechenden Maßnahmen mit den Ressorts zusammen, um Bewusstsein schaffen, zu sensibilisieren und den Zusammenhalt und das Miteinander zu stärken in einem gesellschaftlichen Klima, in dem Vielfalt geschätzt wird.

"Frau-Handwerk-Nachfolge" Frauen sichern Nachfolge in Handwerksbetrieben

Gruppenfoto von Karin Prien und anderen vor Leinwand
Karin Prien würdigte die Best-Practice-Beispiele des Wettbewerbs von "Frauen-Handwerk-Nachfolge © Juliane Henke

Das Projekt "Frau-Handwerk-Nachfolge" der bundesweiten gründerinnenagentur (bga) hat bei einem Ideenwettbewerb für Handwerksorganisationen Best-Practice-Beispiele für mehr Frauen und Chefinnen im Handwerk ermittelt. Bundesgleichstellungsministerin Karin Prien überreichte am 27. Mai die Urkunden an die ausgezeichneten Best-Practice-Beispiele bei einer Fachtagung in Berlin.

Karin Prien: "In den kommenden Jahren stehen im Handwerk eine Vielzahl an Unternehmensnachfolgen an, auch in den ländlichen Regionen. Hier bieten sich gerade Frauen viele Chancen. Deshalb fördern wir das Projekt 'Frau-Handwerk-Nachfolge' der bundesweiten gründerinnenagentur, bei dem die Auszeichnungen im Wettbewerb 2025 'Frau-Handwerk-Nachfolge weiterdenken' vergeben werden. Die Arbeitsmarktsituation in Handwerksberufen ist durch einen erheblichen Fachkräftemangel gekennzeichnet: Frauen sind ein wichtiger Teil der Lösung!"

Die ausgezeichneten Best-Practice-Beispiele

Die folgenden Best-Practice-Beispiele wurden von einer Fachjury ausgezeichnet: 

  • Handwerkskammer Heilbronn-Franken
    Handlungsansatz: "Ich hätte schon viel früher gegründet oder eine Nachfolge angetreten, wenn ich von der tollen Unterstützung gewusst hätte ..."
  • Handwerkskammer Berlin
    Handlungsansatz: Starke Frauen im Berliner Handwerk
  • Kreishandwerkerschaft Nordwestmecklenburg - Wismar
    Handlungsansatz: #dasbesteamhandwerk                             
  • Handwerkskammer Oldenburg
    Handlungsansatz: #handwerkistWEIBLICH Frauen im Handwerk
  • Handwerkskammer Karlsruhe
    Handlungsansatz: FrauenPower Handwerk 2.0
  • Handwerker Akademie Oldenburger Münsterland gGmbH
    Handlungsansatz: Mobiles Handwerker-Labor für Frauen   


Mit dem Publikumspreis wurde ausgezeichnet:

  • Handwerkskammer Hannover
    Handlungsansatz: Handwerk mit FIF - Frauen gehen im Handwerk in Führung                  

Mehr Chancen für Frauen im Handwerk 

Viele Branchen im Handwerk sind weiterhin stark von Männern dominiert. Im Durchschnitt wird nur jeder vierte Handwerksbetrieb von einer Frau (mit-)geführt. Da in den kommenden Jahren eine Vielzahl von Handwerksbetrieben die Unternehmensnachfolge regeln muss, bedeutet dies auch eine große Chance für Frauen, Handwerks-Chefin und Unternehmerin werden zu können.

Neue Hausleitung Karin Prien startet ins neue Amt als Bundesfamilienministerin

Karin Prien mit Mareike Wulf und Michael Brand vor einer Wand mit Urkunden
Die neue Hausleitung stellt sich vor: Bundesfamilienministerin Karin Prien, Parlamentarische Staatssekretärin Mareike Wulf und Parlamentarischer Staatssekretär Michael Brand © photothek/BMBFSFJ

Karin Prien hat am 7. Mai 2025 von Lisa Paus die Leitung des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend übernommen. Mit ihr startet ein Team, das sich für Bildungsgerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt einsetzt. Neue parlamentarische Staatssekretärin ist Mareike Wulf, neuer parlamentarischer Staatssekretär ist Michael Brand. Sie folgen auf Ekin Deligöz und Sven Lehmann.

Bundesministerin Karin Prien: "Mit dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend schaffen wir aus der Mitte der Gesellschaft heraus ein neues Ministerium für alle Menschen in unserem Land. Dieses Ressort hat einen mit Bedacht gewählten neuen Zuschnitt: Es wird den Chancen und Herausforderungen im Bildungssystem und in der Demokratiebildung ebenso gerecht wie der Frage des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der Generationengerechtigkeit. So können wir Bildung in einem Ministerium ganzheitlich denken und gestalten, von der frühkindlichen Bildung in Familie und Kita, den allgemeinbildenden Schulen bis zur Beruflichen Bildung und dem lebenslangen Lernen. Mit den Schwerpunkten auf Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist es DAS Ministerium für gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land. Dabei steht das Verbindende im Mittelpunkt. Gleichzeitig stelle ich mich entschlossen gegen Antisemitismus, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung von Minderheiten. Für mich ist klar: Hier ist kein Platz für Kulturkämpfe! Wir arbeiten gemeinsam zum Wohle aller."

Karin Prien war nach ihrem Studium der Rechts- und Politikwissenschaften in Bonn mehr als 20 Jahre als Anwältin tätig. Von 2010 bis 2018 war sie Mitglied des Landesvorstandes der CDU Hamburg und von 2011 bis 2017 Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft. Von 2017 bis 2025 war sie Ministerin im Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein. Im Jahr 2022 war sie zudem Präsidentin der Kultusministerkonferenz.

Mareike Lotte Wulf ist Diplom-Sozialwissenschaftlerin und war als Geschäftsführerin und Bildungsreferentin bei den Unternehmerverbänden Niedersachsen e.V. tätig, bevor sie in die Politik ging. Sie ist seit 2021 Bundestagsabgeordnete und arbeitete in den Ausschüssen für Arbeit und Soziales sowie Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Zuvor war sie von 2017 bis 2021 Mitglied des Niedersächsischen Landtags, wo sie stellvertretende Fraktionsvorsitzende sowie bildungspolitische und frauenpolitische Sprecherin war.

Michael Brand ist seit 2005 direkt gewählter Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Fulda. Der studierte Politikwissenschaftler war zuvor unter anderem Pressesprecher der Jungen Union Deutschlands und der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag. Brand ist seit vielen Jahren im Bereich Menschenrechte aktiv, unter anderem als Sprecher für Menschenrechte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Ehrenamtlich ist er in vielen Funktionen aktiv, unter anderem als Mitglied im Kreistag Fulda, im Kuratorium von "Aktion Deutschland Hilft (ADH)" oder als Vorsitzender des Hospiz-Fördervereins "LebensWert".

Beruflicher Wiedereinstieg Jetzt neu: Aktualisierter Wiedereinstiegsrechner berechnet mögliches Einkommen

Beruflichen Wiedereinstieg fördern © iStock / damircudic

Viele Menschen möchten nach der Geburt eines Kindes oder der Pflege eines Angehörigen wieder in den Beruf einsteigen. Für den Wiedereinstieg in den Beruf spricht Vieles: Chancen zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung, (mehr) wirtschaftliche Eigenständigkeit, die finanzielle Absicherung der Familie und die Vermeidung von Altersarmut durch den Erwerb von Rentenansprüchen.

Der Wiedereinstiegsrechner des Bundesgleichstellungsministeriums hilft Wiedereinsteigenden dabei, die individuellen Gehalts- und Rentenansprüche für ihre Branche besser einzuschätzen. Der aktualisierte Rechner ermöglicht es Interessierten, mit wenigen Angaben das voraussichtliche Gehalt sowie mögliche Rentenansprüche, die durch die Beschäftigung erworben werden können, zu ermitteln.

Wiedereinstieg erleichtern, Gleichstellung fördern

Der Wiedereinstiegsrechner ist Teil der Maßnahmen des Bundesgleichstellungsministeriums zur Förderung der wirtschaftlichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Das Aktionsprogramm "Gleichstellung am Arbeitsmarkt. Perspektiven schaffen" (GAPS) unterstützt Menschen bei der professionellen Neuorientierung und beantwortet Fragen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder dem beruflichen Wiedereinstieg. Das Entgelttransparenzgesetz unterstützt Beschäftigte dabei, das Prinzip "Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit" für Frauen und Männer in der Praxis durchzusetzen.

70 Jahre SOS-Kinderdorf e.V. SOS-Kinderdorf feiert Jubiläum in Berlin

Lisa Paus sitzt mit einer Gruppe von Frauen auf einem Podium und hält ein Mikrofon
Lisa Paus diskutierte beim 70-jährigen Jubiläum des Vereins SOS-Kinderdorf zur Gestaltung einer zukunftssicheren Kinder- und Jugendhilfe © Marlene Pfau

Unter dem Motto "Jugendhilfe der Zukunft" veranstaltete der SOS-Kinderdorf e.V. am 8. April in der Botschaft für Kinder in Berlin mit vielen Wegbegleiterinnen und Wegbegleitern ein Frühlingsfest. Anlass war das 70-jährige Bestehen des Vereins. Bundesfamilienministerin Lisa Paus sprach zu Beginn der Veranstaltung die Keynote und beglückwünschte den SOS-Kinderdorf e.V. zum runden Jubiläum.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Ich danke dem SOS Kinderdorf für 70 Jahre Engagement! Es stärkt unseren Zusammenhalt, wenn junge Menschen von Anfang spüren, dass sie dazugehören und die Zukunft mitgestalten können. Wir müssen Ungleichheiten und Nachteile, die durch sozialen Background entstehen können, durch gute Unterstützungsstrukturen abbauen. Jedes Kind soll faire Chancen erhalten auf ein Leben nach den eigenen Vorstellungen. Schulbildung, frühkindliche und außerschulische Bildung nehmen dafür eine Schlüsselrolle ein. Und wir müssen Kinderrechte im Grundgesetz verankern. Denn obwohl sie heute besonders belastet werden, finden Kinder und Jugendliche nicht ausreichend Gehör: seien es ihre Sorgen wegen der Klimakrise oder über Krieg in Europa. Wir setzen auf die Stärken von jungen Menschen mit dem Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung."

Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig gestalten

Bei der anschließenden Podiumsdiskussion diskutierte Lisa Paus mit Prof. Sabina Schutter, Vorstandsvorsitzende des SOS-Kinderdorf e.V., Laurette Rasch, Careleaver e.V., Natalya Nepomnyashcha, Gründerin Netzwerk Chancen, und Dominik Ringler, Mitglied Kommission 17. Kinder- und Jugendbericht, zu der Frage, wie die Kinder- und Jugendhilfe zukunftssicher gestaltet werden kann. Besondere Betonung fanden dabei Themen wie Kinderarmut und deren effektive Bekämpfung sowie die Schaffung eines verlässlichen Netzwerks, um gerade benachteiligte Kinder besser zu begleiten. Darüber hinaus diskutierte die Runde über die Möglichkeiten der nachhaltigen Unterstützung von jungen Menschen, die das Sorgesystem bereits verlassen haben.

 

"Was ist queer?" Erste bundesweite Kampagne für die Akzeptanz von queeren Lebensweisen

Sven Lehmann sitzt mit der Aufschrift "Was ist queer?" in den Händen umgeben von Plakaten mit den Kampagnenmotiven
Der Queer-Beauftragte Sven Lehmann ist Initiator der neuen Kampagne "Was ist queer?" © Florian Gaertner/photothek.de

Unter dem Titel "Was ist queer?" startete am 8. April die erste Kampagne des Queerbeauftragten für die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie aller queeren Menschen (LSBTIQ*). Initiiert wurde sie von Sven Lehmann, dem Beauftragten der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer-Beauftragter)

Sven Lehmann: "Ich freue mich sehr über die erste bundesweite Kampagne einer Bundesregierung zum Thema LSBTIQ*. Die Kampagne wirbt um Akzeptanz und zeigt auf, wie die Community im Alltag unterstützt werden kann. Sie richtet sich besonders an Menschen, die wenig Berührungspunkte mit queeren Lebensweisen haben.

Die Mehrheit der Menschen in Deutschland akzeptiert LSBTIQ* als gleichwertigen Teil der Gesellschaft und spricht sich für gleiche Rechte aus. Wenn Menschen angst- und diskriminierungsfrei unterschiedlich sein können und dabei gleiche Rechte und gleiche Würde haben, dann ist das ein Gewinn für uns alle."

Vielfalt macht die Gesellschaft freier und stärker

Abseits der positiven Entwicklungen stellen rechtsextreme, religiös-fundamentalistische und nationalistische Kräfte eine wachsende Bedrohung für LSBTIQ* dar. Jeden Tag werden der Polizei in Deutschland statistisch mindestens sechs Angriffe auf Menschen aus der Community gemeldet. Daraus entstehen eine alarmierende Spaltung und Verrohung des gesellschaftlichen Klimas: Verachtung und Spott werden normalisiert, Hass und Hetze werden bestärkt. Das macht sich im Alltag von LSBTIQ* bemerkbar. Umso wichtiger ist es, dass sie auf die Solidarität und Unterstützung der Bevölkerung zählen können. Vielfalt macht eine Gesellschaft freier und stärker.

Die Kampagnen-Webseite www.wasistqueer.de informiert über queeres Leben sowie Engagement für Akzeptanz.

Der Aktionsplan "Queer leben"

Mit dem Aktionsplan "Queer leben" hat sich eine Bundesregierung erstmalig ressortübergreifend aktiv für die Akzeptanz und den Schutz von LSBTIQ* eingesetzt. Die Ministerien haben in sechs Handlungsfeldern Maßnahmen wie eine verstärkte Aufklärungs- und Akzeptanzarbeit zum Thema LSBTIQ* vereinbart. Im Dezember 2024 hat die Bundesregierung einen Zwischenbericht zum Umsetzungsstand des Aktionsplans vorgelegt. Weitere Berichte folgen alle zwei Jahre. Aufgabe des Beauftragten der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer-Beauftragter) ist es, sich für die Rechte und Anliegen von LSBTIQ* und für ein gesellschaftliches Klima einzusetzen, in dem Vielfalt geschätzt und geachtet wird.

 

Girls'Day und Boys'Day Neue berufliche Perspektiven für Mädchen und Jungen schaffen

Lisa Paus mit einer Gruppe Mädchen am Girls'Day

Am Girls'Day und Boys'Day machen junge Menschen praktische Erfahrungen für ihre Berufs- und Studienwahl

© Marc Beckmann

Im Orbitall Raumfahrtzentrum lernten Schülerinnen die spannenden Berufe der Raumfahrt kennen

© Marc Beckmann
Lisa Paus

Lisa Paus beantwortete die Fragen der Schülerinnen zu klischeefreier Berufswahl

© Marc Beckmann

Spielerisch erkundeten die Schülerinnen die Arbeit im Weltraum

© Marc Beckmann

Beim Boys’Day in der Deutschen Oper schnupperten die Jungs Erfahrungen in die Berufe Kostüm- und Maskenbild rein - und schossen das ein oder andere Selfie mit ihrer Jugendministerin Lisa Paus

© Marc Beckmann

In der Deutschen Oper entdeckten Schüler ihre Kreativität im Berufsfeld Kostümbild

© Marc Beckmann

Lisa Paus ermutigte die Jungs, sich bei der Berufswahl nicht von Geschlechterklischees leiten zu lassen

© Marc Beckmann

Dann ging’s in die Praxis: Knöpfe annähen ist gar nicht so leicht …

© Marc Beckmann
Lisa Paus mit einer Gruppe Mädchen am Girls'Day

Das war der Boys’Day. Danke an alle, die dabei waren!

© Marc Beckmann
 

Am 3. April hat Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus anlässlich des Girls'Day und Boys'Day gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern das Orbitall Raumfahrtzentrum und die Deutsche Oper Berlin besucht. Am jährlich stattfindenden Aktionstag bekommen Mädchen und Jungen Einblicke in Berufe, in denen Frauen oder Männer unterrepräsentiert sind. Lisa Paus betonte die Wichtigkeit der klischeefreien Berufswahl für Mädchen und Jungen.

Lisa Paus: "Der Girls’Day und Boys’Day bieten eine doppelte Chance: Wer an diesem Tag dabei ist, kann nicht nur erste praktische Erfahrungen in verschiedenen Berufsfeldern und Studiengängen sammeln, sondern auch inspirierende Vorbilder treffen. Gleichzeitig ermöglichen die Aktionstage es Schülerinnen und Schülern, sich direkt vor Ort oder digital über vielfältige Karrieremöglichkeiten zu informieren. Vorurteile und Geschlechterklischees sollten heute in der beruflichen Orientierung keinen Platz mehr haben. Junge Menschen wollen sich frei entfalten können. Der Girls‘Day und Boys‘ Day stehen für eine klischeefreie Berufsorientierung!"

Bundesbildungsminister Cem Özdemir: "Maßnahmen wie der Girls´Day und der Boys´Day sind sehr wichtig, um Horizonte zu eröffnen und um Chancengleichheit zu erreichen. Gerade auch die Bereiche Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik können davon profitieren. Hier wird Zukunft gemacht. Hier brauchen wir alle Talente, auch um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Die Schülerinnen von heute sind die Gestalterinnen von morgen."

Die Vorsitzende des Kompetenzzentrums Technik-Diversity-Chancengleichheit, Barbara Schwarze: "Die Aktionstage haben eine große Reichweite und bewirken viel. Sie ermöglichen auch Kontakte zu Unternehmen und Organisationen, die bisher noch nicht im Fokus der Berufsorientierung von Schülerinnen und Schülern waren. Sie eröffnen Perspektiven für ihre berufliche Zukunft, helfen, festgefahrene Denkmuster aufzubrechen, und tragen gleichzeitig dazu bei, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Davon profitieren sowohl die Teilnehmenden als auch die Unternehmen - eine echte Chance für alle Seiten."

Berunfsorientierung klischeefrei gestalten

Mit bundesweit rund 23.300 Angeboten und insgesamt rund 174.000 Plätzen für Schülerinnen und Schüler kommen die Aktionstage dem anhaltenden Wunsch nach klischeefreier beruflicher Orientierung bei jungen Menschen nach. Unternehmen und Institutionen zeigen mit ihrem hohen Engagement am Aktionstag ihre Offenheit für Vielfalt und treten dem Fachkräftemangel entgegen.

Praxistage helfen beruflicher Orientierung

Praxistage und der Austausch mit Menschen in verschiedenen Berufsfeldern sind für die berufliche Orientierung besonders wichtig. Das bestätigen Schülerinnen und Schüler, die am Aktionstag teilgenommen haben. Mehr als jedes vierte Unternehmen mit Mehrfachbeteiligung am Girls’Day stellt später ehemalige Teilnehmerinnen als Praktikantinnen oder als Auszubildende ein. Bei den am Boys’Day aktiven Unternehmen und Institutionen lag der Anteil bei 17 Prozent.

Girls'Day und Boys'Day

In Deutschland gibt es 328 duale Ausbildungsberufe. Doch mehr als die Hälfte der Mädchen begrenzt sich bei der Berufswahl auf lediglich zehn dieser Ausbildungsberufe, darunter kein einziger gewerblich-technischer Beruf. Bei Jungen ist es ähnlich: Mehr als die Hälfte der männlichen Jugendlichen wählt unter nur 20 Ausbildungsberufen aus. Die Anzahl der weiblichen Studierenden in MINT-Fächergruppen ist in den vergangenen 10 Jahren stetig gewachsen. 2023 lag ihr Anteil bei 32,4 Prozent

Für die Unternehmen und Institutionen ist der Aktionstag eine Möglichkeit, den Nachwuchs praxisnah zu fördern und für das eigene Themenfeld zu begeistern. Die Aktionstage setzen einen wichtigen Impuls gegen gängige Geschlechterstereotype und sorgen dafür, dass junge Menschen ihr Berufs- und Studienwahlspektrum erweitern.

Der Girls’Day wird vom Bundesfamilienministerium und vom Bundesbildungsministerium gefördert. Seit 2011 fördert das Bundesfamilienministerium auch den Boys’Day. Mehr als 2,5 Millionen Plätze standen im Rahmen des Girls’Day für Mädchen seit 2001 zur Verfügung. Am Boys’Day haben insgesamt bisher mehr als 450.000 Jungen teilgenommen.

Vierter DRK-Wohlfahrtskongress Mehr Menschlichkeit für eine starke Demokratie

Lisa Paus hält eine Rede auf einem Podium vor Publikum
Beim Grußwort zum 4. DRK-Wohlfahrtskongress dankte Lisa Paus dem Deutschen Roten Kreuz für den unermüdlichen Einsatz in der Wohlfahrtspflege © Moritz Meyer / DRK

Am 25. und 26. März fand der Vierte DRK-Wohlfahrtskongress in Berlin statt. Bundesfamilienministerin Lisa Paus würdigte zur Eröffnung des Kongresses die Rolle des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und der Freien Wohlfahrtspflege für Sozialstaat, Gesellschaft und Demokratie.

Lisa Paus: "Das wunderbare Motto des DRK Kongresses ‘Mehr Menschlichkeit' fordert uns alle auf, gemeinsam für den sozialen Frieden einzutreten und Haltung zu zeigen, wo Hass und Intoleranz um sich greifen. Wohlfahrtsverbände wie das Deutsche Rote Kreuz spielen eine zentrale Rolle in unserer Gesellschaft, indem sie den sozialen Frieden sichern und den Menschen in den Mittelpunkt stellen. In Zeiten der Unsicherheit sind sie nicht nur Helfer, sondern auch wichtige Stütze der Menschlichkeit, die zur Wahrung unserer Werte beitragen. Mein herzlicher Dank gilt dem Deutschen Roten Kreuz und der Freien Wohlfahrtspflege für ihren unermüdlichen Einsatz."

Gemeinsam Lösungsansätze finden

An den zwei Kongresstagen nahmen rund 230 Fach- und Führungskräfte des DRK sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft teil. Sie diskutierten, wie sorgende Gemeinschaften gefördert, gemeinnützige Strukturen gestärkt und deren Finanzierung gesichert werden kann. Zudem tauschten sie sich darüber aus, wie Menschen für die soziale Arbeit begeistert werden können, wie neue Dialog- und Beteiligungsformate entstehen, digitale Instrumente genutzt und ökologisch nachhaltige soziale Versorgungsformen entwickelt werden können.

Das Deutsche Rote Kreuz ist seit vielen Jahren ein wichtiger und zuverlässiger Partner des Bundesfamilienministeriums. Mit seinen vielfältigen Einrichtungen und sozialen Diensten ist es als Wohlfahrtsverband eine tragende Säule des Sozialstaates in Deutschland.

Frauen in Führungspositionen Lisa Paus: Gleichberechtigte Teilhabe ist greifbar nah

2 Holzwürfel mit Mann und Frau als Profil, mittig wird ein Würfel von Ungleich- zu einem Gleichzeichen gedreht
© iStock/Thapana Onphalai

Die Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden sind zu 44 Prozent von Frauen besetzt. Das ist ein Anstieg um einen Prozentpunkt im Vergleich zum Vorjahr und um elf Prozentpunkte seit Start des ersten Führungspositionen-Gesetzes. Das zeigen der am 14. März veröffentlichte Gleichstellungsindex (Stichtag 30. Juni 2024) und ergänzende Daten aus dem nachgeordneten Bereich, also Behörden, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen, die den Ressorts unterstehen. Rechnet man den nachgeordneten Bereich hinzu, liegt der Anteil von Frauen in Führungspositionen in der Bundesverwaltung jetzt bei 47 Prozent.

Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus: "In 17 der 24 obersten Bundesbehörden haben wir den Frauenanteil an Führungspositionen im Vergleich zum Vorjahr erhöhen können. Wenn wir von der Privatwirtschaft mehr Gleichstellung fordern, müssen wir als großer Arbeitgeber auch mit gutem Beispiel vorangehen. Wir nehmen unsere gesetzliche Verpflichtung sehr ernst. Und es gilt auch für die breite Masse an Unternehmen, mehr Frauen in die oberen Etagen zu holen. Denn für viele Player in der Wirtschaft ist klar: Ein guter Mix bei den Führungskräften führt zu besseren Arbeitsergebnissen. Zeigen wir, dass es geht: Das bereits von einer schwarz-roten Regierung selbst gesteckte Ziel der gleichberechtigten Teilhabe an Führungspositionen in der Bundesverwaltung ist bis Ende 2025 zu schaffen. Wir konnten in dieser Legislatur viele Fortschritte erreichen - ich sehe nun auch die neue Bundesregierung in der Pflicht, Führungspositionen in Regierung und Verwaltung paritätisch zu besetzen."

Mehr Frauen in Führung bringen

Das Ziel, die Führungspositionen in der Bundesverwaltung bis Ende 2025 gleichberechtigt zu besetzen, ist 2021 im Bundesgleichstellungsgesetz verankert worden. Im Rahmen des Führungspositionen-Gesetzes II (Plan FüPo 2025) haben alle Ressorts seither fortlaufend Maßnahmen und Projekte gefördert, um die Teilhabe von Frauen an Führungspositionen zu erhöhen.

Der Gleichstellungsindex

Der Gleichstellungsindex wird im Auftrag des Bundesgleichstellungsministerium erstellt und ist Teil des Gesetzespaketes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst.