Aktuelle Meldungen Gleichstellung

Kinder- und Jugendschutz

Zweite Evaluation zur Cannabis-Teillegalisierung veröffentlicht

Neuer InhaltCannabis-Teillegalisierungsgesetz
Das Forschungsprojekt EKOCAN hat das Gesetzes zur Cannabis-Teillegalisierung evaluiert © iStock / rcfotostock

 

Das Forschungsprojekt EKOCAN hat am 1. April den zweiten Zwischenbericht zur Evaluation des Konsumcannabisgesetzes vorgelegt. Die Schwerpunkte der zweiten Evaluation waren unter anderem die Auswirkungen der Teillegalisierung auf die organisierte Kriminalität, den Gesundheitsschutz, den Kinder- und Jugendschutz sowie die Entwicklungen zum Medizinalcannabis. Die Ergebnisse unterstreichen laut Bundesgesundheitsministerium, das Bundesinnenministerium, Bundesfamilienministerium und Bundesdrogenbeauftragten dringenden Handlungsbedarf. 

Bundefamilienministerin Karin Prien: "Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Suchtgefahren ist dieser Bundesregierung ein besonders wichtiges Anliegen. Die Evaluation des Konsumcannabisgesetzes zeigt: Die Ampelregierung hat der Suchtprävention von Kindern und Jugendlichen einen Bärendienst erwiesen. Die Zahl der Teilnehmenden an Frühinterventionsprogrammen ist stark rückläufig, weil Polizei und Staatsanwaltschaften weniger Handhabe haben, Jugendliche dazu zu verpflichten. Zugleich funktioniert die freiwillige Teilnahme nicht, und auch der Aufbau neuer Kooperationen mit Jugendämtern und Schulen verläuft schleppend. Dabei ist gerade Frühintervention so wichtig, nicht zuletzt im Hinblick auf Cannabis als 'Einstiegsdroge'. Hier müssen wir dringend nachsteuern."

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: "Die Teillegalisierung von Cannabis zu Genusszwecken war ein Fehler! Die Frühinterventionen, die Kinder und Jugendliche vom Konsum abhalten sollen, gehen stark zurück. Wer davor die Augen verschließt, riskiert die Gesundheit unserer Jüngsten! Zudem ist die verschwommene Grenze zwischen Konsumcannabis und Cannabis zu rein medizinischen Zwecken ein zunehmendes Problem. Im Internet herrscht ein Wildwuchs an kaum regulierten Angeboten zum Kauf von Cannabis mit extrem hohem Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC), die gezielt junge Menschen ansprechen. Dabei wird systematisch gegen geltende Werbeverbote verstoßen."

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt: "Das Cannabisgesetz ist ein vollkommener Rohrkrepierer. Jugendgefährdend und kriminalitätsfördernd. Die Bedenken der Sicherheitsbehörden wurden im Gesetz nicht berücksichtigt. Das Ergebnis: Der Schwarzmarkt boomt, die Kriminalität steigt. Statt Jugendschutz bietet dieses Gesetz ausschließlich Gefährdung."

Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Prof. Dr. Hendrik Streeck: "Beim Medizinalcannabis sehen wir erheblichen Missbrauch zu Konsumzwecken. Über dubiose Onlineplattformen und unzulässige Werbung ist ein großer Markt entstanden, der sich nicht an Kranke richtet, sondern an Freizeitkonsumierende. Das hat mit Medizin nichts mehr zu tun. Das weiterlaufen zu lassen, wäre fahrlässig. Auch bei der Hilfe für Jugendliche zeigt sich ein beunruhigender Trend. Wer wegen Cannabis auffällt, bekommt heute seltener frühzeitig Beratung und Unterstützung als vor Inkrafttreten des Gesetzes. Der Bericht zeigt auch warum. Die Weiterleitung durch Polizei, Justiz und Jugendgerichtshilfe ist entfallen. Hier müssen wir nachsteuern. Denn wer nicht früh eingreift, lässt junge Menschen und ihr Umfeld mit dem Problem allein."

 

Gleichstellungsindex 2025

Frauenanteil an Führungspositionen der Bundesverwaltung weiter gestiegen

 

Eine Vorgesetzte im Gespräch mit einem jungen Mann
Der Gleichstellungsindex 2025 zeigt, dass in der Bundesverwaltung mehr Frauen in Führungspositionen sind als im Vergleich zum Vorjahr, aber Parität noch nicht erreicht ist © iStock/Fizkes

Am 26. März hat das statistische Bundesamt Destatis den Gleichstellungsindex veröffentlicht. Zum Stichtag 30. Juni 2025 verzeichnet der Gleichstellungsindex 2025 einen erneuten leichten Anstieg von einem Prozentpunkt gegenüber 2024. Seit Inkrafttreten des ersten Gesetzes für mehr Frauen in Führungspositionen im Jahr 2015 misst der Gleichstellungsindex jährlich den Fortschritt. In den vergangenen Jahren konnte eine Steigerung des Frauenanteils an Führungspositionen von 12 Prozentpunkten erreicht werden. Die Ergebnisse zeigen aber auch: Noch beschäftigten 16 der 25 obersten Bundesbehörden weniger Frauen als Männer in Führungspositionen.

Bundesgleichstellungsministerin Karin Prien: "Als Arbeitgeber steht der Bund in der Verantwortung, bei der Gleichstellung vorbildhaft voranzugehen. Wir nehmen unser selbstgesetztes Ziel ernst und zeigen, wie mehr Teilhabe geht. In 13 der 25 obersten Bundesbehörden haben wir den Frauenanteil an Führungspositionen im Vergleich zum Vorjahr erhöhen können. Gleichstellung zu fördern, muss für die gesamte Bundesverwaltung oberste Priorität haben. Wenn wir von der Privatwirtschaft mehr Gleichstellung fordern, müssen wir mit gutem Beispiel vorangehen."

Das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe gilt nicht nur für die obersten Bundesbehörden und ihre rund 34.500 Beschäftigten. 2021 wurde das Ziel, die Führungspositionen bis Ende 2025 gleichberechtigt zu besetzen, für die gesamte Bundesverwaltung im Bundesgleichstellungsgesetz verankert. 

Frauen in Führungspositionen in der Bundesverwaltung fördern

Alle Ressorts haben kontinuierlich Maßnahmen ergriffen und Projekte vorangetrieben, um die Teilhabe von Frauen an Führungspositionen zu erhöhen. Dennoch ist das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe noch nicht erreicht. 

Das zeigt nicht nur der aktuelle Gleichstellungsindex 2025, sondern auch das ergänzende Monitoring zu Frauen in Führungspositionen in den nachgeordneten Bereichen der obersten Bundesbehörden, wie nachgeordneten Behörden, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen der Bundesverwaltung, in denen weitere rund 600.000 Beschäftigte tätig sind. Rechnet man den nachgeordneten Bereich hinzu, liegt der Anteil von Frauen in Führungspositionen in der gesamten Bundesverwaltung bei 47 Prozent. 

Der Gleichstellungsindex

Der Gleichstellungsindex wird im Auftrag des Bundesgleichstellungsministeriums erstellt und ist Teil des Gesetzespaketes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst. Zentrale Ergebnisse des ergänzenden Monitorings zu den nachgeordneten Bereichen finden Sie auf der dieser Webseite. Weitere Zahlen zu Frauen in Führungspositionen aus allen Regelungsbereichen finden Sie auf der Übersichtsseite zu den Führungspositionen-Gesetzen.

FidAR-Forum 2026

Deutschland muss bei der Parität nachlegen

Karin Prien spricht auf dem FidAR-Forum
Bundesgleichstellungsministerin Karin Prien betont auf dem FidAR-Forum 2026 die besondere Bedeutung von Gleichstellung für eine resiliente Demokratie und Gesellschaft © FidAR/William Veder

 

Am 25. März hat Bundesgleichstellungsministerin Karin Prien eine Keynote beim Forum des Vereins Frauen in die Aufsichtsräte (FidAR-Forum) gehalten. Der Anlass: Trotz bestehender gesetzlicher Vorgaben stagniert die Gleichstellung in den Führungsetagen deutscher Unternehmen. Unter dem Motto "Gleichstellung gestalten - international lernen" diskutierten beim FidAR-Forum 2026 rund 350 Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger aus Wirtschaft, Politik und Wissenschaft über den Stand der Parität, erfolgreiche internationale Modelle und notwendige Maßnahmen für Deutschland.

Karin Prien: "Dass Frauen wie Männer gleichen Zugang zu Führungs- und Machtpositionen haben, bleibt eine Grundfrage unserer Demokratie. Die Perspektiven von Frauen und Männern machen Unternehmen, Politik und Gesellschaft nachweislich erfolgreicher und innovativer. Die vergangenen Jahre zeigen: Fortschritt ist möglich, etwa durch verbindliche Regeln wie die Quote, die den Frauenanteil in Führungspositionen deutlich erhöht hat. Dieser Fortschritt gelingt allerdings noch viel zu langsam. Und gleichzeitig geraten international Errungenschaften der Gleichstellung stark unter Druck. Deshalb brauchen wir weiterhin klare Vorgaben und zugleich einen echten Kulturwandel. Gleichstellung von Männern und Frauen ist kein Randthema, sondern zentral für unsere Demokratie und unsere Gesellschaft - und für unsere Wettbewerbsfähigkeit."

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig: "Gleichstellung kommt nicht von allein. Deshalb müssen wir gerade jetzt konsequent dranbleiben und weiter dafür sorgen, dass Frauen selbstverständlich in Führungspositionen vertreten sind. Als überparteiliche Instanz schafft FidAR hier wichtige Aufmerksamkeit für das Thema."

FidAR-Präsidentin Prof. Dr. Anja Seng: "Deutschland hat Fortschritte erzielt, doch echte Parität ist noch immer Zukunftsmusik. Der Blick ins Ausland zeigt uns, welche politischen Instrumente wirksam sind. So haben in Frankreich gesetzliche Quoten und Transparenzpflicht zu einem breiten Erfolg geführt; in Australien entsteht der Druck über die Börse. Und die Öffentlichkeit unterstützt jeweils das Ziel der Parität. Die Schonfrist ist vorbei. Wer jetzt nicht handelt, verliert wertvolle Zeit für wirtschaftliche Innovationskraft und gesellschaftliche Gerechtigkeit."

Mehr Frauen in Führungspositionen bringen

Internationale Gäste wie  die französische Staatsministerin für Gleichstellung von Frauen und Männern, Aurore Bergé, und die Präsidentin des Global Summit of Women, Irene Natividad, zeigten anhand von Praxisbeispielen, dass Quoten und verbindliche Vorgaben wirken - wenn sie konsequent umgesetzt werden.

Die Veranstaltung machte deutlich: In Deutschland beobachten wir aktuell Stagnation beim Frauenanteil in Vorständen und Aufsichtsräten. Die bestehende Regelung, die derzeit nur für rund 100 Unternehmen verbindlich ist, greift zu kurz. FidAR fordert die Ausweitung auf mehr Unternehmen und bis dahin eine noch konsequentere Umsetzung der bestehenden Führungspositionengesetze.

FidAR - Frauen in die Aufsichtsräte e.V.

FidAR ist eine überparteiliche und überregionale Initiative, die 2006 gegründet wurde. Sie setzt sich seit 20 Jahren für eine nachhaltige Erhöhung des Frauenanteils in den Aufsichtsräten deutscher Unternehmen und die Verbesserung der Unternehmenskontrolle und -kultur ein. Ziel der Initiative, getragen von etwa 1500 Frauen und Männern, ist die paritätische Besetzung aller Führungspositionen in der deutschen Wirtschaft. Das FidAR-Forum wird vom Bundesgleichstellungsministerium gefördert.

Deutsch-Französischer Tag

Karin Prien empfängt französische Gleichstellungsministerin Aurore Bergé

Karin Prien und Aurore Bergé
Karin Prien und Aurore Bergé tauschen sich in Berlin über die Rolle junger Menschen bei Gleichstellung und Antisemitismusprävention aus © Thomas Trutschel/BMBFSFJ/photothek.de

Am 24. März empfing Bundesfrauenministerin Karin Prien anlässlich des Deutsch-Französischen Tages des Bundesbildungs- und familienministeriums ihre französische Amtskollegin, Ministerin für die Gleichstellung der Geschlechter und den Kampf gegen Diskriminierung, Aurore Bergé, in Berlin. Der Deutsch-Französische Tag im Bundesbildungs- und Familienministerium bietet jährlich die Gelegenheit, die enge partnerschaftliche Zusammenarbeit beider Länder in zentralen gesellschaftspolitischen Fragen zu vertiefen.

Im Mittelpunkt des Treffens standen die Bekämpfung von Antisemitismus sowie die Förderung von Gleichstellung und Bildung in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) für Mädchen und Frauen.

Karin Prien: "Der Deutsch-Französische Tag ist Ausdruck der tiefen deutsch-französischen Freundschaft und der Überzeugung, dass Deutschland und Frankreich gemeinsam mehr erreichen können, als jedes Land für sich allein."

Zeichen gegen Antisemitismus setzen

Den Auftakt des Tages bildete ein gemeinsamer Besuch des Denkmals für die ermordeten Juden Europas in Berlin. Im Anschluss einer gemeinsamen Kranzniederlegung diskutierten die beiden Ministerinnen mit dem Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung, Dr. Felix Klein, weiteren Expertinnen und Experten und einer Schülergruppe über Antisemitismusprävention durch Bildung und Kulturaustausch. 

Für mehr Chancengerechtigkeit im MINT-Bereich

Am Nachmittag standen die MINT-Förderung von Frauen und Mädchen sowie die Chancen und Risiken Künstlicher Intelligenz für die Gleichstellung im Mittelpunkt. Bei einem gemeinsamen Austausch mit Expertinnen wurden Impulse aus Wissenschaft und Praxis diskutiert. Beim abschließenden Gallery Walk konnten sich die Ministerinnen ein Bild von Projekten machen, die Chancengerechtigkeit MINT-Bereich stärken.

 

13. dbb bundesfrauenkongress

Karin Prien: Gleichstellung ist Bestandteil guter Führung

Karin Prien spricht vor Publikum 13. dbb bundesfrauenkongress
Bundesfrauenministerin Karin Prien betonte auf dem 13. dbb bundesfrauenkongress, dass Gleichstellung keine Zusatzaufgabe, sondern Bestandteil guter Führung sein muss © Marco Urban

Am 20. und 21. März fand in Berlin unter dem Motto "Jetzt oder nie: Frauen. Macht. Demokratie" der 13. dbb bundesfrauenkongress statt. Bundesfrauenministerin Karin Prien richtete ein Grußwort an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer und plädierte für paritätische Repräsentation von Frauen auf allen gesellschaftlichen Ebenen.

Gleichberechtigung im öffentlichen Dienst stärken

Mit rund 500.000 weiblichen Mitgliedern ist die dbb bundesfrauenvertretung die größte Interessenvertretung von Frauen im öffentlichen Dienst. Als Teil des dbb beamtenbund und tarifunion vertritt sie die Belange von Beamtinnen und weiblichen Tarifbeschäftigten aus allen Verwaltungsbereichen. Alle fünf Jahre legt der dbb bundesfrauenkongress als höchstes Gremium die Grundsätze der gewerkschaftlichen Frauenpolitik fest.

Transform 2026

Digitale Transformation braucht Vielfalt

Karin Prien bei der Transform 2026
In ihrer Keynote betonte Karin Prien die Bedeutung der Nachwuchsförderung für Frauen in Technikberufen © Dennis Reimann

"Diversity, Equity, Irrelevance: Kann unsere Wirtschaft auf Vielfalt verzichten?" Diese Frage stand im Mittelpunkt der Keynote von Bundesbildungsministerin Karin Prien bei der Transform 2026, dem Bitkom-Event zur Digitalisierung der Wirtschaft. Vor Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, Politik und Wissenschaft sprach sie über Chancen der digitalen Transformation für die Gleichstellung und über die Rolle von Vielfalt und Gleichstellung für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. 

Karin Prien: "In Zeiten von Digitalisierung und Fachkräftemangel wollen wir insbesondere auf die Talente von Frauen setzen, um Innovationskraft und wirtschaftliche Dynamik zu stärken. Frauen sind in technischen Berufen immer noch deutlich unterrepräsentiert. Ihr Anteil liegt derzeit bei nur rund 18 Prozent. Wir müssen uns breiter aufstellen, das stärkt Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft."

Mädchen für Naturwissenschaften und Technik begeistern

Um mehr Frauen für digitale Zukunftsberufe zu gewinnen, setzt das Bundesbildungsministerium entlang der gesamten Bildungskette an. Ziel ist es, stereotype Rollenbilder aufzubrechen und Mädchen frühzeitig für Technik und Informatik zu begeistern.

Vom Bundesbildungsministerium geförderte Programme wie der Aktionsplan für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT- Aktionsplan), die Initiative Klischeefrei, der bundesweite Aktionstag Girls'Day sowie das Projekt YouCodeGirls, das Mädchen für Programmieren und Berufe in der Informationstechnologie (IT) gewinnen will, eröffnen neue Erfahrungsräume für junge Menschen und unterstützt damit eine Berufs- und Studienwahl frei von Geschlechterklischees. 

Alle Talente für die digitale Transformation nutzen

Im Anschluss an ihre Keynote diskutierte Karin Prien auf einem Panel über die Rolle von Vielfalt in Unternehmen und über Wege zu mehr Teilhabe von Frauen in IT-Berufen.

Dabei wurde deutlich: Politik kann Rahmenbedingungen schaffen und Programme fördern. Entscheidend ist jedoch auch das Engagement der Unternehmen selbst - etwa durch vielfältige Teams, faire Karrierechancen und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Einig waren sich die Gesprächspartnerinnen und -partner darin, dass die digitale Transformation nur dann gut gelingt, wenn alle Talente genutzt werden.

Gleichstellungspolitik für Frauen und Männer

Karin Prien lädt zum Vernetzungstreffen

Karin Prien spricht vor Publikum beim Frauentags-Vernetzungstreffen
Bundesfrauenministerin Karin Prien wirbt für eine Gleichstellungspolitik, in der Jungen- und Männerpolitik kein Gegensatz zur Frauenpolitik ist, sondern deren notwendige Ergänzung © Amrei Schulz/BAFzA/photothek.de

 

Am 3. März hat Bundesfrauenministerin Karin Prien mit 50 Teilnehmenden auf dem alljährlichen Frauentags-Vernetzungstreffen des Bundesfrauenministeriums aktuelle gleichstellungspolitische Fragestellungen diskutiert und Ideen für eine Gleichstellungspolitik gesammelt. Auch Männer und Jungen sollen adressiert werden - als Unterstützer, aber auch als Zielgruppe von gleichstellungsorientierten Maßnahmen.

Karin Prien: "Gleichstellung gelingt besser, wenn auch Männer und Jungen adressiert werden - als Unterstützer und Partner, aber auch als Zielgruppe von gleichstellungsorientierten Maßnahmen. Gleichstellungspolitik für Männer ist kein Gegensatz zur Frauenpolitik, sondern deren notwendige Ergänzung."

Das Frauentags-Vernetzungstreffen bietet bereits zum dritten Mal einen Rahmen für einen Austausch zwischen der Bundesregierung und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren. Ziel ist, die akteursübergreifende gleichstellungspolitische Zusammenarbeit zu fördern.

Fachexperte und Autor Markus Theunert und die Geschäftsführerin des Deutschen Frauenrates, Judith Rahner, tauschten sich zu Beginn des Vernetzungstreffens in einem Impuls-Dialog zur Rolle von Männlichkeitsbildern für die Gleichstellung aus und diskutierten aktuelle Herausforderungen und Möglichkeiten des gemeinsamen Vorgehens.

Gleichstellung fördert wirtschaftliche Stärke und gesellschaftliche Stabilität

Gleichstellung ist grundlegend für wirtschaftliche Stärke, Innovationskraft und gesellschaftliche Stabilität. Sie ist Voraussetzung einer resilienten Demokratie. Die Gleichstellung von Frauen und Männern muss daher ein Kernbestandteil jedes politischen Handelns sein und als Fundament wirtschaftlichen Wachstums anerkannt werden. Dafür setzt sich die Bundesregierung mit zahlreichen Vorhaben ein und will verstärkt auch Männer und Jungen in den Blick nehmen. Zum einen, weil sie als Partner für echte Gleichstellung gebraucht  werden, zum anderen, weil Jungs und Männer ihre eigenen Bedürfnisse, Chancen und Herausforderungen haben, die ernst genommen werden müssen.

 

 

Frauen vor Gewalt schützen

Dr. Petra Volke als Kandidatin für Expertengruppe vorgeschlagen

Am 16. Februar hat die Bundesregierung Dr. Petra Volke als Kandidatin für die Wahl in die Expertengruppe des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (engl.: Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence - GREVIO) nominiert. GREVIO ist das unabhängige Fachgremium des Europarats zur Überwachung der Umsetzung der Istanbul-Konvention. Mit der Kandidatur setzt die Bundesregierung ein klares Zeichen für die konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention und für die Stärkung des internationalen Gewaltschutzes.

Umsetzung der Istanbul-Konvention überwachen

Die Istanbul-Konvention ist das weitreichendste Übereinkommen zum Schutz von Frauen vor Gewalt. GREVIO bewertet die nationalen Maßnahmen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention und formuliert Empfehlungen zur Verbesserung des Schutzes vor Gewalt. Die Expertengruppe fördert damit die wirksame Bekämpfung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt in allen Vertragsstaaten.

Gewaltschutz in Europa stärken

Dr. Petra Volke verfügt als Familienrichterin über besondere Kompetenz für die Expertengruppe. Sie bringt zudem langjährige Erfahrung in den Bereichen Menschenrechte, Gleichstellung und Gewaltschutz mit. Ihre praktischen Kenntnisse bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention sowie ihre Tätigkeiten in internationalen Zusammenhängen, unter anderem am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, qualifizieren sie in besonderer Weise für die Mitgliedschaft bei GREVIO. Ziel der Kandidatur ist es, die Expertise von Dr. Petra Volke in die wichtige Arbeit von GREVIO einzubringen.

Die Istanbul-Konvention

Die Istanbul-Konvention des Europarats ist ein völkerrechtlicher Vertrag zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, diese Gewalt durch politische und rechtliche Maßnahmen zu verhindern, zu verfolgen und zu beseitigen. Gleichzeitig sollen die Diskriminierung von Frauen bekämpft und ihre Rechte gestärkt werden. In Deutschland trat das Übereinkommen am 1. Februar 2018 in Kraft.

"Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag"

Neue Dunkelfeldstudie zu Gewalterfahrungen veröffentlicht

Karin Prien, Alexander Dobrindt und Holger Münch bei der Bundespressekonferenz
Bundesfrauenministerin Karin Prien, Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (mitte) und BKA-Präsident Holger Münch (links) bei der Bundespressekonferenz zur Veröffentlichung der Dunkelfeldstudie "Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)" © Florian Gaertner/BMBFSFJ/photothek.de

Am 10. Februar haben  das Bundesfrauenministerium und das Bundesinnenministerium die in Kooperation mit dem Bundeskriminalamt (BKA) durchgeführte Dunkelfeld-Studie "Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)" vorgestellt. Ein zentrales Ergebnis der Studie: Ein Großteil von Gewalterfahrungen in Deutschland wird nicht angezeigt. Die Anzeigequoten sind unabhängig von der Form der verübten Gewalt durchgehend niedrig; sie liegt bei den meisten Gewaltformen unter zehn Prozent. Innerhalb von (Ex-)Partnerschaften liegen die Anzeigequoten psychischer und körperlicher Gewalt sogar unter als fünf Prozent. Dabei sind Frauen meist häufiger und stärker von häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen als Männer, insbesondere bei sexuellen Übergriffen, sexueller Belästigung und Stalking.

Bundesfrauenministerin Karin Prien: "Die Zahlen machen sichtbar, was lange im Verborgenen lag: Das Dunkelfeld bei partnerschaftlicher und sexualisierter Gewalt ist riesig. Gewalt ist kein Randphänomen, sie betrifft Millionen Menschen in unserem Land. Fast jede sechste Person erlebt körperliche Gewalt in der Partnerschaft - und 19 von 20 Taten werden nicht angezeigt. Dieses Schweigen ist kein individuelles Versagen, sondern Ausdruck von Angst und offenbar fehlenden Zugängen zu Hilfe. Genau deshalb bauen wir Hürden ab und schaffen mit dem Gewalthilfegesetz ein verlässliches, flächendeckendes Schutznetz. Wir müssen Gewalt verhindern, bevor sie entsteht. Schuld und Scham liegen immer bei den Tätern, niemals bei den Betroffenen."

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt: "Es geht darum, die Opfer von Gewalt in den Mittelpunkt zu stellen. Die Opfer brauchen Schutz und müssen sich frei bewegen können. Darum ist es gut, dass jetzt das spanische Modell der Fußfessel auch in Deutschland kommt. Der Einsatz von K.-o.-Tropfen wird künftig so geahndet wie der Einsatz einer Waffe. Wir setzen früh an und klären junge Menschen auf an welcher Stelle Gewalt in der Partnerschaft beginnt. Es geht um mehr Schutz für die Opfer und härtere Strafen für die Täter."

BKA-Präsident Holger Münch: "Mit LeSuBiA liegen erstmals umfassende geschlechterübergreifende Dunkelfelddaten zu Gewalterfahrungen in Deutschland vor. Mit dieser belastbaren Datenbasis trägt die Studie zu einer gezielten Weiterentwicklung von Schutz- und Hilfsangeboten bei. Gleichzeitig müssen wir dafür sorgen, dass mehr Betroffene den Mut finden, Gewalt anzuzeigen, um Unterstützung zu erhalten"

Frauen und queere Menschen sind besonders betroffen

Ein weiterer zentraler Befund der Dunkelfeldstudie ist, dass Frauen und Männer sowohl von psychischer als auch körperlicher Gewalt in (Ex-)Partnerschaften innerhalb der letzten fünf Jahre ähnlich häufig betroffen waren. Frauen erleiden jedoch im Vergleich zu Männern in Gewaltsituationen mehr Verletzungen, schätzen die Lebensgefahr als größer ein, empfinden stärkere Angst und erleben häufiger verschiedene Formen von Gewalt gleichzeitig. 

Neben dem Geschlecht spielt auch das Alter bei Gewalterfahrungen eine Rolle. Junge Menschen sind nahezu von allen Gewaltformen deutlich häufiger betroffen als ältere Menschen. Jüngeren Personen widerfährt Gewalt besonders häufig durch sexuelle Belästigung, in Form von digitaler Gewalt und verabreichten K.-o.-Tropfen. 

Weitere, im Vergleich zur restlichen Bevölkerung besonders stark mit Gewalt konfrontierte Gruppen, sind Personen mit Migrationshintergrund - auch hier vor allem Frauen - sowie Angehörige der LSBTIQ*-Community. 

Jede zweite junge Person erlebt häusliche Gewalt

Ein relevanter Teil der Bevölkerung berichtet davon, in der Kindheit und Jugend schon einmal Gewalt durch Eltern oder Erziehungsberechtigte erlebt zu haben. Mehr als jede zweite junge Person ist von körperlicher Gewalt und mehr als jede dritte Person von psychischen Gewalterfahrungen betroffen. Fast jede vierte Person hat Gewalt zwischen den Erziehungsberechtigten miterlebt. Dabei wurden Personen, die Gewalt zwischen Erziehungsberechtigten erlebt haben, auch häufiger selbst Opfer von Gewalt durch Erziehungsberechtigte.

Ausgewählte Erkenntnisse aus LeSuBiA zu einzelnen Gewaltformen im Überblick

  • Psychische Gewalt in einer (Ex-)Partnerschaft erlebten knapp die Hälfte der Frauen (48,7 Prozent) und 40 Prozent der Männer mindestens einmal in ihrem Leben. Emotionale Gewalt macht dabei mit 37,8 Prozent den größten Teil der in LeSuBiA erfassten psychischen Gewaltformen aus. Obwohl Frauen über ihr gesamtes Leben stärker betroffen sind, zeigt die Betrachtung der letzten fünf Jahre, dass auch Männer vergleichsweise häufig von psychischer Gewalt (Männer: 23,3 Prozent; Frauen: 23,8 Prozent) und insbesondere von kontrollierender Gewalt (Männer: 8,7 Prozent; Frauen: 7,1 Prozent) betroffen sind.
  • Von körperlicher Gewalt in einer (Ex-)Partnerschaft waren 16,1 Prozent in ihrem Leben und 5,7 Prozent innerhalb der letzten fünf Jahre betroffen. Bezogen auf die letzten fünf Jahre haben Frauen (5,2 Prozent) und Männer (6,1 Prozent) nahezu gleich häufig körperliche Gewalt erfahren.
  • Sexuelle Belästigung hat bereits fast jede zweite Person (45,8 Prozent) in ihrem Leben erfahren. Mehr als ein Viertel (26,5 Prozent) der Befragten gab an, innerhalb der letzten fünf Jahre sexuelle Belästigung erlebt zu haben. Über ein Drittel der Frauen (34,7 Prozent) und etwa jeder siebte Mann (14,5 Prozent) war in den letzten fünf Jahren von sexueller Belästigung ohne Körperkontakt betroffen, bei sexueller Belästigung mit Körperkontakt liegen die Werte bei 14,5 Prozent (Frauen) und 4,6 Prozent (Männer). Täter beziehungsweise Täterinnen sind überwiegend fremde oder flüchtig bekannte Personen.
  • Mehr als jede zehnte Person (11,2 Prozent) wurde in ihrem Leben Opfer eines sexuellen Übergriffs, innerhalb der letzten fünf Jahre waren es 2,7 Prozent der Befragten. Auch hier sind Frauen vier Prozent) deutlich stärker betroffen als Männer (1,4 Prozent). Bei Frauen war der Ex-Partner beziehungsweise die Ex-Partnerin am häufigsten Täter beziehungsweise Täterin (46,5 Prozent), bei Männern eine flüchtig bekannte Person (33,3 Prozent).
  • Mehr als jede fünfte Person (21,2 Prozent) war in ihrem Leben von Stalking betroffen, innerhalb der letzten fünf Jahre waren es neun Prozent. Auch hier sind etwas höhere Prävalenzen bei Frauen zu beobachten: 10,6 Prozent der Frauen und sieben Prozent der Männer haben innerhalb der letzten fünf Jahre Stalking erfahren.
  • Jede fünfte Frau (20 Prozent) und jeder siebte Mann (13,9 Prozent) erlebte in den letzten fünf Jahren digitale Gewalt. Die Opfer sind vergleichsweise jung - so waren über 60 Prozent der 16- bis 17-jährigen Frauen und rund 33 Prozent der 16- bis 17-jährigen Männer in den letzten fünf Jahren Opfer digitaler Gewalt. 

Dunkelfeldbefragung zu Gewalt in Deutschland

LeSuBiA ist eine Dunkelfeldbefragung zu Gewalt in Deutschland, die von Juli 2023 bis Januar 2025 mit 15.000 Personen (16-85 Jahre) in Deutschland durchgeführt wurde. Sie erfasst umfassend, wie viele Menschen von verschiedenen Formen von Gewalt (Partnerschaft, sexualisiert, Stalking, digital) betroffen sind - auch jenseits polizeilich bekannter Fälle. Durch die Befragung von Männern und Frauen ermöglicht LeSuBiA erstmals detaillierte Geschlechtervergleiche und schließt eine wichtige Datenlücke. Die Ergebnisse sollen als verlässliche Grundlage für politische Entscheidungen, Präventionsmaßnahmen und Hilfsangebote dienen, um den Schutz aller Menschen zu verbessern und Unterschiede in der Gewaltbetroffenheit besser zu verstehen.

Neues Online-Angebot

Digitales Lernangebot stärkt Kinderschutz bei Genitalverstümmelung

Zwei Frauen in einer Beratungssituation bei SAIDA
Das Bundesfrauenministerium fördert die Präventionsarbeit des SAIDA International e.V. zum Schutz von Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt © SAIDA International e.V.

Seit dem 6. Februar ist mit "Wissen schützt!" ein neues digitales Lernangebot zum wirksamen Kinderschutz bei Genitalverstümmelung verfügbar. Das Angebot richtet sich an Fachkräfte, die in ihrer Arbeit mit möglicherweise gefährdeten Mädchen und Familien in Kontakt stehen. Ziel ist es, Orientierung zu geben und die Handlungssicherheit im Kinderschutz zu stärken.

Bundesfamilienministerin Karin Prien: "Null Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung: Weibliche Genitalverstümmelung ist eine besonders schwere Form von Menschenrechtsverletzung, vor der Mädchen unbedingt geschützt werden müssen. Dafür braucht es Fachkräfte, die gut vorbereitet sind, wenn sie mit potenziell gefährdeten Mädchen und Familien in Kontakt stehen. Ich möchte Fachkräfte ermutigen, die neue Plattform und die Materialien von 'Wissen schützt!' zu nutzen. Denn sie machen einen Unterschied, wenn es darum geht, Mädchen in Deutschland wirkungsvoll vor Genitalverstümmelung zu schützen."

Das digitale Lernangebot bündelt praxisnahe Lernbausteine und konkrete Handlungsempfehlungen zum Schutz von Mädchen vor Genitalverstümmelung. Es unterstützt Fachkräfte dabei, Risiken einzuordnen, angemessen zu reagieren und bestehende Schutzinstrumente sicher anzuwenden. Das Angebot ist niedrigschwellig zugänglich und ergänzt bestehende Fortbildungs- und Präventionsstrukturen. 

Hilfsangebote kennen und nutzen

Ein wichtiges Instrument zur Prävention und zum Schutz gefährdeter Frauen und Mädchen ist der "Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung" der Bundesregierung. Er ist kostenfrei in 16 Sprachen und in Einfacher Sprache erhältlich. Er informiert über die Strafbarkeit und über Hilfsangebote. Der Schutzbrief kann im Pass mitgeführt und im Herkunftsland und vor Angehörigen helfen, einem gesellschaftlichen und familiären Druck etwas entgegenzusetzen.

Das Angebot von SAIDA International e.V. ist Teil der Präventionsarbeit zum Schutz von Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt und wird durch das Bundesbildungs- und -familienministerium gefördert.

Rechtliche Lage in Deutschland

Die Planung und Durchführung einer weiblichen Genitalverstümmelung werden als Kindeswohlgefährdung betrachtet. Jugendämter und Familiengerichte sind gemäß den Paragrafen 8a Sozialgesetzbuch (SGB) VIII und 1666 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um diese Gefährdung des Kindeswohls abzuwenden.

Der Paragraf 226a des Strafgesetzbuchs (StGB) stellt weibliche Genitalverstümmelung unter Strafe - auch dann, wenn der Eingriff im Ausland vorgenommen wird. Die Tat kann mit bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Mitwirkenden droht zudem der Verlust des Aufenthaltstitels. Im Asylrecht gilt zudem die Gefahr weiblicher Genitalverstümmelung als Grund für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft.

Weibliche Genitalverstümmelung 

Weibliche Genitalverstümmelung (female genital mutilation, FGM) ist auch in Deutschland eine relevante Gefahr für Mädchen und junge Frauen. Prävention erfordert fundiertes Wissen, klare Zuständigkeiten und sichere Entscheidungsgrundlagen - insbesondere an Schnittstellen zwischen Jugendhilfe, Bildung, Gesundheitswesen und Verwaltung. Fortbildungsangebote sind bislang nicht verpflichtend und regional unterschiedlich verfügbar.

 

Trauer und Anteilnahme

Zum Tod von Prof. Dr. Rita Süssmuth

Prof. Dr. Rita Süssmuth
Rita Süssmuth im Bundestag, 2021 (bearbeitet) © Stella v. Saldern im Auftrag des Deutschen Bundestages / Lizenz: CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons

 

Am 1. Februar ist die ehemalige Bundesministerin für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit und langjährige Präsidentin des Deutsches Bundestages, Prof. Dr. Rita Süssmuth, im Alter von 88 Jahren gestorben. Bundesbildungs- und -familienministerin Karin Prien und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken brachten ihre Anteilnahme am Tod der Politikerin zum Ausdruck. 

Karin Prien: "Mit großem Bedauern habe ich vom Tod Rita Süssmuths erfahren. Mein tief empfundenes Beileid gilt ihren Angehörigen. Rita Süssmuth ist als Politikerin für Frauen und Männer ein großes Vorbild. Sie hat sich über Jahrzehnte mit starker Stimme für Familien und Frauen eingesetzt, nicht nur als Familien- und Frauenministerin. Sie hat frauen- und gleichstellungspolitische Themen ganz oben auf die Agenda gesetzt, wo sie auch heute noch hingehören. Bis zuletzt kommentierte sie politisches Zeitgeschehen und ergriff Position in aktuellen Debatten, sie war in bester Weise streitbar und gleichzeitig Brückenbauerin. Ihre Stimme wird fehlen!"

Nina Warken: "Der Tod von Rita Süssmuth erfüllt mich mit Trauer. Meine aufrichtige Anteilnahme gilt in diesen Stunden ihrer Familie. Wir verlieren mit Rita Süssmuth eine überzeugte, mutige und charismatische Vorkämpferin für Gleichberechtigung und sozialen Zusammenhalt. Sie hat für Frauen in der Politik den Weg geebnet. Persönlich verliere ich ein Vorbild und eine wichtige Inspirationsquelle. In verschiedenen Funktionen hat sie ihr Leben in den Dienst unseres Landes und unserer Demokratie gestellt. Dabei stand sie ein für gegenseitigen Respekt und Verständigung im politischen Diskurs. Im Umgang mit dem damals neuen Thema HIV/AIDS setzte sie als zuständige Bundesministerin auf Aufklärung statt Stigmatisierung und damit auf Menschlichkeit sowie wissenschaftliche Evidenz. Ihre Verdienste werden unvergessen bleiben."

Frauen unterstützen: Rita Süssmuth als Bundesfrauenministerin

Von 1985 bis 1988 war Rita Süssmuth von der Christlichen Demokratischen Union (CDU) als politische Seiteneinsteigerin an der Spitze des Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit. Die Frauenpolitik kam unter ihrer Leitung als thematisches Feld neu hinzu - als ein Schwerpunkt des Hauses und besonderes Anliegen ihrer Politik. Vor ihrer Amtszeit gehörte sie bereits von 1971 bis 1985 dem Wissenschaftlichen Beirat für Familienfragen beim Bundesfamilienministerium an.

Selbst Hochschullehrerin und Mutter, warb sie für die bessere Vereinbarkeit der Familie mit anderen Lebensbereichen für beide Partner und Familienpolitik sollte nicht auf Verheiratete beschränkt werden. Gleichzeitig wollte Rita Süssmuth die Attraktivität der Familie erhöhen. In ihrer Amtszeit wurden erstmals drei Jahre für Kindererziehungszeiten von Müttern und Vätern in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt, die in der Rentenanwartschaft mit dem Durchschnittsverdienst der Bundesbürger bemessen werden.

Bundesgleichstellungsgesetz

Bundesregierung legt Evaluierungsbericht vor

2 Holzwürfel mit Mann und Frau als Profil, mittig wird ein Würfel von Ungleich- zu einem Gleichzeichen gedreht
© iStock/Thapana Onphalai

Das Bundesfrauenministerium hat am 28. Januar den Evaluierungsbericht zum Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) veröffentlicht. Der Bericht wurde in Auftrag gegeben, um die Wirksamkeit des BGleiG zu bewerten - nun lag er dem Kabinett vor. Damit kommt das Bundesfrauenministerium der gesetzlich vorgeschriebenen, vierjährlichen Berichtspflicht gegenüber dem Bundestag nach. Für den Berichtszeitraum 2021 bis 2024 wird deutlich, dass das Gesetz maßgeblich zur Gleichstellung von Frauen und Männern beiträgt. Gleichzeitig zeigt der Bericht, dass diese Gleichstellung in allen Dienststellen des Bundes noch nicht vollständig verwirklicht ist.

Bundesgleichstellungsministerin Karin Prien: "Das gesetzliche Ziel, Frauen in der Bundesverwaltung gleichberechtigt an Führungspositionen zu beteiligen, zeigt erfreuliche Erfolge. Der Bund geht hier als Arbeitgeber mit gutem Beispiel voran - doch unser Engagement darf nicht nachlassen. Wir setzen ein deutliches Zeichen für Gleichstellung und Chancengerechtigkeit. Unser Ziel ist klar: gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen."

Gleichstellung im Bundesdienst stärken

Die ausgewerteten Daten zeigen einen kontinuierlichen Trend zu mehr Gleichstellung im Bundesdienst in den letzten Jahren. Seit 2019 stieg der Frauenanteil in den Führungspositionen in allen Verwaltungsbereichen deutlich an. Der Bericht kommt aber auch zu dem Schluss, dass sich die Dienststellen des Bundes noch deutlich in der Verankerung von Gleichstellungsorientierung in der Organisationskultur unterscheiden. 

Vereinbarkeit von Familie und Beruf ausbauen

Der Bericht enthält Empfehlungen, wie die Ziele des BGleiG noch besser zu erreichen sind. Ein geeignetes Mittel seien verpflichtende Schulungen von Führungskräften und Personalverwaltungen. Verbesserungsbedarf sieht der Bericht bei der Beteiligung und Unterstützung der Gleichstellungsbeauftragten. Eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf wurde laut Bericht bereits in weiten Teilen erreicht. Trotzdem wurden die Potenziale des BGleiG zur Verbesserung von Familienfreundlichkeit und Vereinbarkeit noch nicht vollständig von allen Dienststellen ausgeschöpft. 

Unterstützungsangebote bereitstellen

Vorbildhafte Gleichstellungsmaßnahmen, die die Sichtbarkeit von Gleichstellungsthemen und Gleichstellungsorientierung fördern, sind ebenfalls Teil der Berichterstattung: Dazu zählt unter anderem die Unterstützung beschäftigteninitiierter Netzwerke und Mentoringprogramme. Die Bundesregierung greift in ihrer Stellungnahme die Empfehlungen der Evaluierung als Handlungs- und Prüfempfehlungen auf. Das Bundesgleichstellungsministerium wird Unterstützungsangebote zur besseren Umsetzung des Gesetzes bereitstellen und den Dienststellen unter anderem einen Handlungsleitfaden zur Erstellung von Gleichstellungsplänen zur Verfügung stellen.

Frauen vor Gewalt schützen

Bedarfsanalyse zur Gewaltprävention veröffentlicht

Eine Frau hebt die Hand und sagt "stopp"
Frauen vor Gewalt schützen © BMBFSFJ

Das Bundesfrauenministerium hat am 22. Januar die "Bedarfsanalyse zur Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt" veröffentlicht. Die Studie fasst aktuelle und wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse über Angebote, Wirkungen und Bedarfe zur Prävention von Gewalt gegen Frauen zusammen. Darüber hinaus gibt sie detaillierte Empfehlungen für künftige Präventionsmaßnahmen. 

Bundesfrauenministerin Karin Prien: "Seit Jahren steigen die Fallzahlen für Gewalt gegen Frauen. Für die Bunderegierung und für mich als Frauenministerin ist klar: Wir müssen den Schutz vor Gewalt durch die konsequente Umsetzung des Gewalthilfegesetzes verbessern. Wir müssen aber auch schon vorher ansetzen und verhindern, dass Gewalt gegen Frauen überhaupt entsteht und die Prävention ausbauen. Unser Ministerium erarbeitet derzeit ein Maßnahmenpaket zur Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt, insbesondere für die Bereiche der schulischen und außerschulischen Bildung, Täterarbeit, sozialraumbezogene Prävention und den digitalen Raum. Die Ergebnisse und Empfehlungen der Bedarfsanalyse bilden dabei den Grundpfeiler für die Planung des Präventionspakets."

Präventionsarbeit in Schulen stärken

Die Bedarfsanalyse untersucht deutschlandweit Vorsorgemaßnahmen im Sozial-, Bildungs-, Gesundheits- und Gefahrenabwehrbereich und ordnet sie nach wirkungsbelegten und vielversprechenden Ansätzen. Einen Schwerpunkt bilden dabei die schulischen Präventionsprogramme. Aufbauend auf den Befunden und Vorschlägen aus Fachpraxis und Zivilgesellschaft gibt die Studie Empfehlungen, wie die Umsetzung von Maßnahmen auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene sowie in der Zivilgesellschaft gelingen kann. Wichtige Perspektiven von Schutz- und Beratungseinrichtungen sowie von Gewaltbetroffenen selbst wurden ebenfalls berücksichtigt. 

Zielvorgaben aus Istanbul-Konvention weiter verfolgen

Die Studie ist das Ergebnis einer gemeinschaftlichen Arbeit des Sozialwissenschaftlichen Forschungsinstituts zu Geschlechterfragen mit dem International Centre for Socio-Legal Studies gGmbH und dem Deutschen Jugendinstitut e.V.

Das Projekt wurde vom Bundesfrauenministerium von September 2003 bis Januar 2005 gefördert und schließt an die Zielvorgaben aus der Istanbul-Konvention und dem Koalitionsvertrag an. Durch Ratifizierung der Istanbul-Konvention hat sich Deutschland dazu verpflichtet, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen sowie häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen. Im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien darauf geeinigt, weitere Schutzmaßnahmen für betroffene Frauen zu ergreifen und die Präventions-, Aufklärungs- und Täterarbeit zu verstärken. 

Schutz vor Menschenhandel

Digitales Angebot unterstützt Betroffene von Menschenhandel

Eine Frau hält ihre Hand schützend vor die Kamera
Frauen vor Gewalt schützen © Fotolia/Adiano


Seit dem 14. Januar bietet der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. (KOK) eine Online-Anlaufstelle für von Menschenhandel betroffene Personen an. Ziel ist es, Betroffene, Angehörige und Fachkräfte frühzeitig zu erreichen, zu informieren und Sie an passende Unterstützungsstrukturen zu verweisen. Damit reagiert der Koordinierungskreis darauf, dass sich Hilfesuchende immer stärker online informieren und auf diesem Wege auch Kontakt aufnehmen.

Erste Anlaufstation für Hilfesuchende 

Die Website ist eine Maßnahme aus dem Nationalen Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels (NAP Menschenhandel) und zum Schutz der Betroffenen. Sie bietet niedrigeschwellig, auf Deutsch und Englisch, Information und Hilfe für Fachkräfte, Betroffene sowie Ratsuchende an. Fachkräfte aus spezialisierten Beratungsstellen für Betroffene von Menschenhandel und Ausbeutung beantworten eingehende Anfragen per Chat oder E-Mail. Das Angebot wird durch das Bundesbildungs- und -familienministerium gefördert.

Mitglieder des KOK

Umgesetzt wird das Online-Angebot von Expertinnen und Experten verschiedener Mitgliedsorganisationen des KOK. Dazu gehören: 

Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. 

Der KOK ist ein deutschlandweites Netzwerk von Fachberatungsstellen, die sich gegen Menschenhandel und Ausbeutung einsetzen. Zu den Aufgaben des KOK gehören unter anderem die Vernetzung von Akteuren, die fachliche Weiterentwicklung der Beratungsarbeit, Öffentlichkeitsarbeit sowie die Sensibilisierung für die unterschiedlichen Formen von Menschenhandel und Ausbeutung. 

Gleichstellung und Teilhabe

40 Jahre Ratifizierung der UN-Frauenrechtskonvention in Deutschland

Karin Prien

Anlässlich des 40-jährigen Jubiläums stellt Karin Prien das Booklet "Die UN Frauenrechtskonvention" vor

© Kira Hofmann/BMBFSFJ/photothek.de
Karin Prien

Das Booklet, herausgegeben vom Bundesfrauenministerium und der CEDAW-Allianz, enthält alle Artikel der UN-Frauenrechtskonvention

© Kira Hofmann/BMBFSFJ/photothek.de
Karin Prien

In ihrer Keynote spricht Prof. Daphna Hacker, Mitglied im Ausschuss der UN-Frauenrechtskonvention, über die weltweite Lage der Menschenrechte von Frauen

© Kira Hofmann/BMBFSFJ/photothek.de

Anschließend diskutieren die nordrhein-westfälische Gleichstellungsministerin Josefine Paul, die Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Prof. Dr. Beate Rudolf, die Vorsitzende des Deutschen Frauenrats, Dr. Beate von Miquel und die Direktorin der Bundesstiftung Gleichstellung, Lisi Maier, bei einer Podiumsdiskussion zum Thema "40 Jahre Ratifizierung der CEDAW in Deutschland – wo stehen wir?"

© Kira Hofmann/BMBFSFJ/photothek.de
Karin Prien

Bundesfrauenministerin Karin Prien im Gespräch mit Prof. Daphna Hacker, Mitglied im Ausschuss der UN-Frauenrechtskonvention

Bundesfrauenministerin Karin Prien im Gespräch Prof. Daphna Hacker, Mitglied im Ausschuss der UN-Frauenrechtskonvention

© Kira Hofmann/BMBFSFJ/photothek.de

Am 12. Dezember hat Bundesfrauenministerin Karin Prien zur Jubiläumsfeier "40 Jahre Ratifizierung der UN-Frauenrechtskonvention in Deutschland - ein Grund zu feiern!?" nach Berlin eingeladen. Auf der Veranstaltung erinnerte sie an die Erfolge der letzten vier Jahrzehnte, insbesondere die Einrichtung des Bundesfrauenministeriums vor 39 Jahren, die Aufnahme von Vergewaltigung in der Ehe als Straftatbestand im Jahr 1997 und die Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007. Dies sind nur einige Beispiele für große Errungenschaften, die zu positiven Veränderungen im Leben vieler Frauen in Deutschland geführt haben.

Karin Prien: "Es geht es nicht mehr nur darum, Gleichstellung weiter voranzubringen. Sondern auch darum, das Erreichte zu sichern. Wichtig ist, dass wir uns resilient zeigen und gemeinsam und unbeirrbar für Gleichstellung und Frauenrechte einstehen. Auch heute - 40 Jahre nach der Ratifizierung der UN-Frauenrechtskonvention - sind Beharrlichkeit, Durchsetzungskraft und Durchhaltevermögen gefragt. Wir sind bei der Gleichstellung noch lange nicht am Ziel."

Gleichstellung fördern und wahren

Gemeinsam mit den über 200 geladenen Gästen wurden auf Podiumsdiskussionen und in verschiedenen Workshops über Herausforderungen der Gegenwart debattiert, insbesondere über den Schutz von Frauen vor Gewalt, die Gleichstellung als Querschnittsthema, die Teilhabe von Frauen in der Politik, die wirtschaftliche Eigenständigkeit sowie die Herausforderungen von Frauen im Berufsalltag. Die UN-Frauenrechtskonvention wurde als wichtiges völkerrechtliches Instrument für Frauen gewürdigt, insbesondere in Zeiten, in denen autoritäre Kräfte das Rad der Gleichstellung zurückdrehen wollen. 

Zusammenarbeit für Frauen weltweit stärken

Anlässlich der Veranstaltung hat das Bundesfrauenministerium gemeinsam mit der CEDAW-Allianz ein Booklet mit den Artikeln der Frauenrechtskonvention herausgegeben. Einen großen Dank sprach Karin Prien zudem dem CEDAW-Ausschuss der UN aus, mit dem die Bundesregierung im Rahmen des Staatenberichtsverfahrens in regelmäßigem Austausch zur Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention steht. Auch Frau Prof. Daphna Hacker, Mitglied des UN-Ausschusses, lobte in einer Rede die Zusammenarbeit mit Deutschland in diesem Verfahren.

Situation weiblicher Genitalverstümmelung

Neue Schätzung zeigt deutlichen Anstieg der Fälle

Junge Frau hält abwehrend beide Hände von sich gestreckt
Zum Schutz von Mädchen und Frauen vor weiblicher Genitalverstümmelung braucht es mehr Aufklärung und Frühwarnsysteme © iStock/Deagreez

Anlässlich des Tags der Menschenrechte hat das Bundesfrauenministerium am 10. Dezember eine aktualisierte Schätzung zur Situation weiblicher Genitalverstümmelung (FGM) in Deutschland veröffentlicht. Demnach lebten Ende 2024 rund 123.000 Frauen und Mädchen in Deutschland, die bereits betroffen sind oder als bedroht gelten.

Die Analyse zeigt: Von den insgesamt 123.000 betroffenen Personen sind etwa 86.500 volljährige Frauen, die bereits eine Form der Genitalverstümmelung erfahren haben. Das sind 83 Prozent mehr als 2017, als zuletzt eine vergleichbare Schätzung vorlag. Zudem geht die Untersuchung davon aus, dass rund 11.100 minderjährige Mädchen potenziell betroffen sein könnten und weitere bis zu 25.000 Mädchen als gefährdet gelten.

Parlamentarische Staatssekretärin Mareike Wulf: "Das heute fast 123.000 Frauen und Mädchen in Deutschland von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen oder bedroht sind, ist erschütternd. Das ist eine schier unvorstellbare und besonders schwere Form geschlechtsspezifischer Gewalt. Frauen und Mädchen leiden unter den physischen und psychischen Folgen ein Leben lang. Deshalb ist es richtig, dass weibliche Genitalverstümmelung in Deutschland strafbar ist, auch wenn sie im Ausland geschieht. Aber Gesetzgebung allein reicht leider nicht aus. Wir müssen alles dafür tun, Frauen und Mädchen in Deutschland wirksam davor zu schützen."

Methodik ermöglicht europaweit vergleichbare Zahlen

Die aktuelle Schätzung wurde von der Prognos AG im Auftrag des Bundesfrauenministeriums erstellt. Grundlage sind die Daten der Ausländerstatistik des Statistischen Bundesamts, basierend auf dem Ausländerzentralregister. Berücksichtigt wurden Frauen und Mädchen aus 31 Herkunftsländern, in denen FGM nachweislich vorkommt. Die Methodik folgt international anerkannten Standards, um europaweit vergleichbare Zahlen zu ermöglichen.

Folgen sind oft schwerwiegend

Weibliche Genitalverstümmelung ist eine gravierende Menschenrechtsverletzung und eine besonders schwere Form geschlechtsspezifischer Gewalt. Die Folgen sind häufig lebenslange körperliche Schmerzen, psychische Belastungen und Risiken bei Schwangerschaft und Geburt. Eine FGM ist meist irreversibel. Betroffene Frauen benötigen daher eine spezialisierte, interdisziplinäre Versorgung.

Weltweit sind laut UNICEF im Jahr 2024 mindestens 230 Millionen Frauen und Mädchen betroffen. FGM ist in über 90 Ländern dokumentiert.

Prävention und Schutz verbessern

Die Bundesregierung verurteilt weibliche Genitalverstümmelung klar und setzt europäische Vorgaben konsequent um. § 226a des Strafgesetzbuchs stellt FGM unter Strafe - seit 2015 auch dann, wenn der Eingriff im Ausland vorgenommen wird. Die Tat kann mit bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Mitwirkenden droht zudem der Verlust des Aufenthaltstitels. Im Asylrecht gilt die Gefahr von FGM als Grund für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft.

Ein weiteres wichtiges Instrument zur Prävention und zum Schutz bedrohter Frauen und Mädchen ist der "Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung". Seit 2021 ist der Schutzbrief kostenfrei in 16 Sprachen und in Einfacher Sprache erhältlich. Er kann im Herkunftsland und vor Angehörigen klarstellen, dass die weibliche Genitalverstümmelung ein Straftatbestand in Deutschland ist - auch wenn sie im Ausland durchgeführt wird. 

Darüber hinaus fördert das Bundesfrauenministerium seit Jahren verschiedene Projekte zur Prävention und Aufklärung, zur Schulung von Fachkräften sowie zur psychologischen Unterstützung betroffener Frauen und Mädchen. In Kooperation über alle staatlichen Ebenen hinweg arbeiten unter Leitung des Bundesfrauenministeriums Bund, Länder, Kommunen und Zivilgesellschaft eng zusammen mit Blick auf Informationsmaterialien, Schulungskonzepte für Fachkräfte im Gesundheitswesen, in Behörden und in Beratungsstellen. 

Arbeitsgruppe aus Bund, Ländern und Nichtregierungsorganisationen

Um weibliche Genitalverstümmelung in Deutschland zu überwinden, besteht seit 2014 unter Leitung des Bundesfrauenministeriums eine Arbeitsgruppe aus Bund, Ländern und Nichtregierungsorganisationen (NRO). Ihr gehören Vertreterinnen und Vertreter weiterer fünf Bundesressorts an - dem Bundesinnenministerium, Auswärtigen Amt, Bundesjustizministerium, Bundesgesundheitsministerium sowie dem Bundesentwicklungsministerium. Gemeinsam mit Vertretungen aus den Ländern, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der Bundesärztekammer und Delegierten von NRO werden aktuelle Herausforderungen, Erfolge und Maßnahmen in Prävention und Kinderschutz, Aufklärung und medizinischer Versorgung erörtert. Auch am heutigen Internationalen Tag der Menschenrechte kam die AG zusammen.

MINT-Herbstreport 2025

MINT-Potenziale von Frauen, Zugewanderten und Jugendlichen besser nutzen

Zwei Geschäftsfrauen, die im Büro am Computer zusammenarbeiten
Das MINT-Potenzial von Frauen, Zugewanderten und Jugendlichen bleibt oft ungenutzt - das soll sich zukünftig ändern © Getty/Luis Alvarez

Am 26. November wurde der Herbstreport 2025 zur Lage der Fachkräfte im Bereich Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT-Herbstreport 2025) beim Nationalen MINT-Forum in Berlin vorgestellt. Der Bericht zeigt deutlich: Deutschland steht weiterhin vor einer Herausforderung im Bereich der MINT-Fachkräfte. Zwar ist die MINT-Lücke im Vergleich zum Frühjahr 2025 gesunken, doch weiterhin fehlen 148.500 Fachkräfte, deren Kompetenzen für Digitalisierung, Energiewende und technologische Innovation unverzichtbar sind. Besonders deutlich wird, dass Deutschland das Potenzial von Frauen, Älteren und Zugewanderten besser nutzen könnte. 

Obwohl der Frauenanteil in MINT-Berufen gestiegen ist, bleibt er deutlich unter den Möglichkeiten. Gleichzeitig bestätigt der Report, dass MINT-Qualifikationen stabile Zukunftschancen, gesellschaftliche Relevanz und hohe Innovationskraft bieten und empfiehlt in chancengerechte und frühe MINT-Bildung zu investieren.

MINT-Kompetenzen durch frühe Förderung stärken

Aus Sicht des Bundesbildungsministeriums steht nicht die kurzfristige Arbeitsmarktentwicklung im Vordergrund, sondern die Frage, wie frühe Förderung, Chancengerechtigkeit und qualitativ hochwertige Lernumgebungen langfristig starke MINT-Kompetenzen ermöglichen. Der Herbstreport verweist auf wirkungsvolle Hebel: hochwertige Ganztagsstrukturen, die Chancenungleichheiten abbauen, gut ausgebildete MINT-Lehrkräfte, kreative Unterrichtskonzepte sowie eine stärkere Sichtbarkeit vielfältiger MINT-Kompetenzen wie Innovationsdenken, Problemlösen und Teamarbeit. Außerschulische Lernorte und gezielte Berufsorientierung - insbesondere für Mädchen - zeigen nachweisbare Effekte und sollten weiter gestärkt werden.

Mit dem bestehenden MINT-Aktionsplan und seiner Weiterentwicklung verfolgen das Bundesbildungsministerium und das Bundesforschungsministerium das gemeinsame Ziel, MINT-Bildung über alle Bildungsstufen hinweg nachhaltig zu stärken.

Der MINT-Herbstreport

Der MINT-Herbstreport analysiert Entwicklungen im MINT-Arbeitsmarkt, in der MINT-Bildung und weitere strukturelle Trends und wird zweimal jährlich vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) erstellt. Auftraggeber sind der Nationale MINT-Forum e.V. und seine Mitglieder, darunter die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Arbeitgeberverband Gesamtmetall sowie die Initiative "MINT Zukunft schaffen"

Neue SINUS-Studie

Wirtschaftliche Eigenständigkeit fördert Gleichstellung

Eine Familie mit Kind in der Küche
Vereinbarkeit von Arbeit und Familie ist ein wichtiger Aspekt für wirtschaftliche Eigenständigkeit © Lovro Rozina/iStock

Am 24. November hat das SINUS-Institut eine Repräsentative Befragung zur wirtschaftlichen Eigenständigkeit von Frauen und Männern in Deutschland veröffentlicht. Die vom Bundesgleichstellungsministerium geförderte Studie geht der Frage nach, welche Bedeutung die individuelle wirtschaftliche Eigenständigkeit für Frauen und Männer in Deutschland hat, wie wirtschaftlich eigenständig sie sich in unterschiedlichen Lebenssituationen fühlen und was sie sich für mehr Eigenständigkeit wünschen.

Bundesgleichstellungsministerin Karin Prien: "Die Sinus-Studie zeigt: Wirtschaftliche Eigenständigkeit, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der Zugang zu guten Bildungsangeboten - all das gehört zusammen, sowohl für Frauen als auch für Männer. Um wirtschaftliche Eigenständigkeit zu erreichen, ist es entscheidend, in möglichst vielen Lebensphasen erwerbstätig zu sein. Dies bildet die Grundlage für die ökonomische Gleichstellung, die auch ein klarer Verfassungsauftrag ist. Es ist auch die Basis für starke Familien - denn zwei wirtschaftlich unabhängige Partner sind immer stärker als einer."

Ergebnisse der Studie

Die Studie zeigt eindrucksvoll, dass wirtschaftliche Eigenständigkeit untrennbar verbunden ist mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie dem Zugang zu guten Bildungsangeboten:

  • Für die große Mehrheit der Bevölkerung (92 Prozent) ist es wichtig oder sehr wichtig, wirtschaftlich eigenständig zu sein.
  • 82 Prozent der Bevölkerung sehen die Verantwortung für die wirtschaftliche Eigenständigkeit bei sich selbst.
  • Ab einer Erwerbstätigkeit von 35 Wochenstunden aufwärts fühlen sich die meisten Menschen deutlich eigenständiger (Ausnahme: Mindestlohnsektor); Frauen mit vollzeit- oder vollzeitnaher Beschäftigung fühlen sich ähnlich eigenständig wie Männer.
  • Während für Frauen Familienphasen die gefühlte Eigenständigkeit prägen und diese reduzieren, sind es bei Männern Einkommen und Bildungsstand.
  • Frauen ab 60 Jahren erleben sich als eigenständig. In dieser Altersgruppe nähern sich Frauen und Männer bei der wahrgenommenen eigenen Eigenständigkeit stark an.
  • Auch wenn Menschen es als ihre eigene Aufgabe ansehen, wirtschaftlich eigenständig zu sein, sieht eine Mehrheit den Staat in der Verantwortung, die wirtschaftliche Eigenständigkeit von Frauen stärker zu fördern (72 Prozent, Frauen deutlich häufiger als Männer).  

Vereinbarkeit stärkt Wirtschaftliche Eigenständigkeit

Die Bundesregierung hat zahlreiche Vorhaben in Arbeit, die bei dem Punkt der Vereinbarkeit ansetzen. Dazu gehören insbesondere Infrastrukturmaßnahmen wie der Neubau, Ausbau, die Sanierung und Modernisierung von Krippen sowie der Kita- und Ganztagesbetreuung. Hinzu kommen qualitative Verbesserungen in der Kindertagesbetreuung durch ein Qualitätsentwicklungsgesetz sowie die Unterstützung einer partnerschaftlichen Aufgabenteilung für Eltern und Pflegende, unter anderem durch Neujustierungen beim Elterngeld.

Wirtschaftliche Eigenständigkeit

 

Unter wirtschaftlicher Eigenständigkeit wird die Fähigkeit verstanden, den eigenen Lebensunterhalt dauerhaft und unabhängig selbst zu sichern - auch bei veränderten Lebensumständen wie Familiengründung, Erwerbsunterbrechungen oder im Ruhestand.

Das Bundesgleichstellungsministerium hat dafür im Projekt wirtschaftliche Eigenständigkeit auf der Grundlage partizipativer und qualitativer Forschungsformate mit Bürgerinnen und Bürgern, gesellschaftlichen Akteuren und im Austausch mit der Wissenschaft das Leitbild der wirtschaftlichen Eigenständigkeit entwickelt. Als Antwort auf die dabei erkannten hohen Bedarfe nach wirtschaftlichem Orientierungswissen wurde eine digitale Lebenskarte wirtschaftliche Eigenständigkeit entwickelt, die Frauen und Männer in unterschiedlichen Lebensstationen unterstützt, Entscheidungen zugunsten der Eigenständigkeit zu treffen. Diese soll 2026 weiterentwickelt werden. Außerdem wurde - in Weiterentwicklung der ersten Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung - der "Strategierahmen zur ökonomischen Gleichstellung 2030" verfasst. Darin formulieren namhafte Autorinnen und Autoren, worauf es für bessere Rahmenbedingungen für eine wirtschaftliche Eigenständigkeit ankommt. 

Frauen vor Gewalt schützen

Prostituiertenschutz-Kommission nimmt Arbeit auf

Petra Bahr
Dr. Petra Bahr zusammen mit der von Karin Prien eingesetzten Prostituiertenschutz-Kommission © Felix Zahn/BMBFSFJ/photothek.de

Am 24. November hat die von Bundesfrauenministerin Karin Prien einberufene unabhängige Expertenkommission zur Verbesserung des Schutzes von Prostituierten (Prostituiertenschutz-Kommission) in einer Auftaktsitzung ihre Arbeit aufgenommen. Die Ergebnisse der Prostituiertenschutz-Kommission sollen zu einem besseren Schutz der in der Prostitution tätigen Menschen, insbesondere zu einem besseren Schutz vor Zwangsprostitution und Menschenhandel, beitragen. 

Karin Prien: "Die Debatten der vergangenen Wochen machen einmal mehr deutlich, dass wir die Situation von Menschen, die in der Prostitution tätig sind, dringend verbessern müssen. Besonders der Kampf gegen Zwangsprostitution, Menschenhandel und Gewalt ist für die Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Daher habe ich die unabhängige Expertenkommission zum Schutz von Prostituierten einberufen. Sie wird auf Grundlage des Evaluationsberichts zum Prostituiertenschutzgesetz mit der dort versammelten Expertise Empfehlungen erarbeiten, die es der Politik ermöglichen, fundierte und sachlich gut begründete Entscheidungen zum Schutz der Prostituierten zu treffen."

Wissenschaftliche Expertise bündeln

Die Prostituiertenschutz-Kommission setzt sich aus zwölf Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Fach- und Arbeitsrichtungen zusammen, unter anderem aus den Bereichen Menschenhandel, Wissenschaft, Strafverfolgung, Plattformregulierung, soziale Arbeit und Gesundheit. Den Kommissionsvorsitz hat Prof. Dr. Tillmann Bartsch. Die weiteren Mitglieder sind Dr. Angelika Allgayer, Dr. Elke Bartels, Dr. Katrin Baumhauer, Helga Gayer, Prof. Dr. Matthias C. Kettemann, Dr. Stefanie Killinger, Jörg Makel, Mark Mrusek, Prof. Dr. Gregor Thüsing, Maike van Ackern und Stefan Willkomm.

Gesetzliche und nicht-gesetzliche Handlungsoptionen prüfen

Die Kommission wird untersuchen, welche konkreten Handlungsoptionen Bund, Länder und Kommunen haben, um den Schutz von Prostituierten vor Zwang und Ausbeutung zu verbessern. Dabei soll sie sich auch Fragestellungen über die Evaluation des Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) durch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen hinaus widmen, um den größtmöglichen Schutz von Prostituierten zu erreichen.

Die Kommission wird gesetzliche und nicht-gesetzliche Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung des Prostituiertenschutzes erarbeiten. Die gesetzlichen Maßnahmenvorschläge sollen innerhalb von zwölf, die nicht-gesetzlichen Maßnahmenvorschläge innerhalb von 18 Monaten vorgelegt werden. 

Frauen vor Gewalt schützen

Straftaten gegen Frauen und Mädchen nehmen weiter zu

Karin Prien, Holger Münch und Alexander Dobrindt bei der Veröffentlichung der Lagebilder
Holger Münch, Karin Prien und Alexander Dobrindt bei der Veröffentlichung der Bundeslagebilder "Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten" und "Häusliche Gewalt" (v.l.n.r.) © Amrei Schulz/BMBFSFJ/photothek.de

Am 21. November haben das Bundesfrauenministerium, das Bundesinnenministerium und das Bundeskriminalamt (BKA) die Bundeslagebilder "Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten" und "Häusliche Gewalt" für das Jahr 2024 veröffentlicht. Die Statistik verzeichnet einen neuen Höchststand bei häuslicher Gewalt sowie einen kontinuierlichen Anstieg bei Straftaten gegen Frauen, sowohl im analogen als auch im digitalen Raum. 2024 wurden 308 Mädchen und Frauen getötet. 

Bundesfrauenministerin Karin Prien: "Gewalt gegen Frauen ist ein alltägliches Verbrechen, das wir nicht hinnehmen dürfen. Jede Frau hat das Recht auf ein Leben ohne Angst und ohne Gewalt. Als Bundesfrauenministerin setze ich mich dafür ein, dass wir durch gezielte Maßnahmen und stärkere Prävention, bessere Daten und ein starkes Hilfsnetzwerk endlich echten Schutz bieten. Ich kämpfe für eine Gesellschaft, in der Frauen sicher und frei leben können."

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt: "Der Schutz von Frauen hat für uns höchste Priorität. Wir setzen auf klare Konsequenz und konsequente Kontrolle: Frauen sollen sich sicher fühlen und sich überall frei bewegen können. Deshalb führen wir die Fußfessel nach spanischem Vorbild ein - sie begrenzt die Wege der Täter und gibt den Betroffenen mehr Sicherheit. Zudem stufen wir K.O.-Tropfen, die zunehmend als verbreitetes Tatmittel genutzt werden, als Waffe ein. So schaffen wir die Grundlage für spürbar strengere Strafverfolgung."

BKA-Präsident Holger Münch: "Die Zahl der Straftaten an Frauen steigt kontinuierlich. Wir sehen hier allerdings nur das Hellfeld. Gerade bei Häuslicher Gewalt, die oft hinter verschlossenen Türen geschieht, gibt es ein hohes Dunkelfeld. Erste Ergebnisse unserer aktuellen Opferbefragung LeSuBiA zeigen, dass nur ein Bruchteil der tatsächlich erlebten Gewalt zur Anzeige gebracht wird. Darum müssen wir darauf hinwirken, dass mehr Betroffene den Mut finden, Taten anzuzeigen, um den Schutz und die Hilfe für Opfer zu verbessern. Eines ist klar: Wir müssen Gewalt gegen Frauen und Gewalt im häuslichen Umfeld entschieden bekämpfen. Die heute veröffentlichten Lagebilder liefern zusammen mit den in Kürze veröffentlichten Ergebnissen von LeSuBiA eine verlässliche Grundlage, um die Hintergründe von Gewalt besser zu verstehen und wirksame Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen zu entwickeln."

Mehr Straftaten gegen Frauen und Mädchen

Im Jahr 2024 wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 53.451 weibliche Opfer von Sexualdelikten erfasst (+2,1 Prozent, 2023: 52.330). Knapp die Hälfte war zum Tatzeitpunkt minderjährig. Die meisten dieser Frauen und Mädchen wurden Opfer von sexueller Belästigung (36,4 Prozent), Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellem Übergriff (insgesamt 35,7 Prozent) sowie sexuellem Missbrauch (27,5 Prozent).

Tötungsdelikte an Frauen können über die Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nicht als "Femizide" im Sinne des allgemeinen Verständnisses "Tötung einer Frau, weil sie eine Frau ist" interpretiert werden, da keine bundeseinheitliche Definition des Begriffs "Femizid" existiert und in der PKS keine Tatmotivation erfasst wird. Eine trennscharfe Abbildung und Benennung von Femiziden ist daher auf Basis der vorliegenden kriminalstatistischen Daten nicht digitaler Gewalt möglich. Insgesamt wurden in der PKS 328 Mädchen und Frauen als Opfer vollendeter Tötungsdelikte erfasst (-8,9 Prozent, 2023: 360). 

Da in der PKS 2024 erstmals der Verletzungsgrad der Opfer bundeseinheitlich erfasst wurde, ist nun eine Unterscheidung zwischen den von vollendeten Tötungsdelikten insgesamt betroffenen Opfern und den tatsächlich tödlich verletzten Personen möglich. Betroffene Opfer können beispielsweise Kinder sein, die bei der Tat auch angegriffen, aber nur verletzt wurden. 859 Frauen und Mädchen wurden Opfer von versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten (-8,4 Prozent; 2023: 938).

Lagebild zeigt Anstieg bei digitaler Gewalt

18.224 Frauen und Mädchen waren Opfer digitaler Gewalt, beispielsweise durch Cyberstalking oder Online-Bedrohungen. Mit einem Anstieg um 6,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2023: 17.193) ist die Zahl weiblicher Opfer im Bereich digitale Gewalt damit erneut gestiegen - der stärkste Anstieg in allen Fallgruppen.

Im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität wird die Tatmotivation berücksichtigt. Hier zeigt sich mit 558 erfassten Straftaten im Jahr 2024 ein erneut hoher Anstieg bei frauenfeindlichen Straftaten (+73,3 Prozent). Damit setzt sich der Anstieg aus dem Vorjahr fort (2023: +56,3 Prozent). Knapp die Hälfte der Delikte entfällt auf den Straftatbestand Beleidigung. Bei den registrierten 39 Gewaltdelikten handelt es sich in den meisten Fällen um Körperverletzungen. 2024 wurde in diesem Zusammenhang ein versuchtes Tötungsdelikt erfasst.

Höchststand bei Häuslicher Gewalt

Im Jahr 2024 wurden in Deutschland 265.942 Menschen Opfer Häuslicher Gewalt, ein neuer Höchststand. Damit ist knapp ein Viertel aller in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Opfer der Häuslichen Gewalt zuzuordnen. Die Opfer sind mit 70,4 Prozent überwiegend weiblich. Zur Häuslichen Gewalt zählt sowohl die Partnerschaftsgewalt als auch die Innerfamiliäre Gewalt, also Gewalthandlungen zwischen Eltern, Kindern, Geschwistern und anderen Angehörigen.

Es zeigt sich, dass zunehmend auch Männer und Jungen von Innerfamiliärer und Partnerschaftsgewalt betroffen sind. Im Jahr 2024 waren mit 78.814 Betroffenen fast 30 Prozent der Opfer Häuslicher Gewalt männlich. 

Wie schon in den Vorjahren waren die meisten Opfer Häuslicher Gewalt von Partnerschaftsgewalt betroffen (171.069 Personen; 64,3 Prozent). 94.873 Personen (35,7 Prozent) waren Innerfamiliärer Gewalt ausgesetzt. 

Im Bereich der Partnerschaftsgewalt stieg die Zahl der Opfer um 1,9 Prozent auf 171.069. Partnerschaftsgewalt trifft nach wie vor überwiegend Frauen: Rund 80 Prozent der Opfer sind weiblich. Unter den Tatverdächtigen dagegen sind Männer weiterhin deutlich überrepräsentiert (77,7 Prozent). Häufigstes verzeichnetes Delikt war sowohl bei weiblichen als auch bei männlichen Opfern die Körperverletzung. 132 Frauen und 24 Männer wurden im vergangenen Jahr durch Partnerschaftsgewalt getötet. 

Von Innerfamiliärer Gewalt waren 2024 insgesamt 94.873 Personen betroffen. Das entspricht einem Anstieg um 7,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 54,2 Prozent der Opfer sind weiblich, 45,8 Prozent männlich. Am stärksten von Innerfamiliärer Gewalt betroffen sind Kinder zwischen 6 und 14 Jahren. Häufigstes Delikt ist auch bei der Innerfamiliären Gewalt die Körperverletzung. 130 Menschen wurden im vergangenen Jahr im Kontext Innerfamiliärer Gewalt getötet (2023: 155, -16,1 Prozent). 71 von ihnen waren männlich, 59 weiblich.

Auffällig ist sowohl bei der Partnerschaftsgewalt als auch der Innerfamiliären Gewalt ein Anstieg der Straftaten im digitalen Raum. Im Kontext von Partnerschaftsgewalt stieg die Anzahl der Opfer von digitaler Gewalt gegenüber dem Vorjahr um 10,9 Prozent auf 4876, im Rahmen der Innerfamiliären Gewalt um 20,4 Prozent auf 2027.

Hohes Dunkelfeld bei Häuslicher Gewalt

Die Zahl der polizeilich registrierten Opfer Häuslicher Gewalt ist innerhalb der letzten fünf Jahre um insgesamt 17,8 Prozent gestiegen. Viele Taten im Bereich Partnerschaftsgewalt, sexualisierte und digitale Gewalt werden jedoch nicht angezeigt, etwa aus Angst, Abhängigkeit oder Scham. Erste Ergebnisse der Dunkelfeld-Opferbefragung "Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)" ermöglichen einen Blick auf und in das Dunkelfeld: Die Anzeigequote liegt meist unter zehn Prozent, bei Partnerschaftsgewalt sogar unter fünf Prozent. 

Die Frequenz und der Schweregrad der Gewalterfahrung ist bei Frauen über alle Gewaltformen hinweg höher als bei Männern. Rund ein Viertel der Opfer von Partnerschaftsgewalt wird mehrfach Opfer. Zudem erleben die Betroffenen von Partnerschaftsgewalt oft mehrere Gewaltformen. Auch Erfahrungen mit Gewalt in der Kindheit sind nach den Ergebnissen der Studie weit verbreitet: Jede zweite in der Studie befragte Person berichtet - unabhängig vom Geschlecht - im Leben schonmal körperliche Gewalt durch Eltern und Erziehungsberechtigte erlebt zu haben. 

Die Studie "LeSuBiA", die das BKA in Kooperation mit dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesfrauenministerium durchgeführt hat, untersucht Gewalterfahrungen von Menschen in Deutschland. Schwerpunkte liegen dabei auf den Themen Partnerschaftsgewalt, sexualisierte Gewalt und digitale Gewalt.