Aktuelle Meldungen Gleichstellung

Beschluss des Bundeskabinetts

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wird angepasst

Gesetzentwurf zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf den Weg gebracht © iStock / rcfotostock

Am 6. Mai hat das Bundeskabinett auf Vorschlag von Bundesfrauenministerin Karin Prien und Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig einen Gesetzentwurf zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beschlossen.
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Vorgaben der Europäischen Union (EU) zum Diskriminierungsschutz ins deutsche Recht umzusetzen. Außerdem soll der Diskriminierungsschutz im AGG verbessert werden. So soll die Frist verlängert werden, innerhalb derer Ansprüche nach dem AGG geltend gemacht werden können. Auch sollen die zivilrechtlichen Benachteiligungsverbote im AGG angepasst werden. Zudem soll die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) Betroffene von Diskriminierung besser unterstützen können. Die vorgeschlagenen Änderungen finden auch eine Grundlage im Koalitionsvertrag.

Bundesfrauenministerin Karin Prien: "Die EU-Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen sorgen für eine europaweite Angleichung der Befugnisse unabhängiger Stellen. Mit ihrer Umsetzung stärken wir in Deutschland gezielt die Rechte derjenigen, die Opfer von Diskriminierung geworden sind und schaffen die Möglichkeit für eine schnelle und einvernehmliche Einigung der Beteiligten. Das ist ein wichtiger Schritt, um unseren Anspruch auf mehr Gleichbehandlung und ein wirksames Vorgehen gegen Diskriminierung konkret umzusetzen. Gleichzeitig achten wir darauf, Verwaltung und Unternehmen nicht unnötig zu belasten und Verfahren so einfach wie möglich zu gestalten. So schaffen wir mehr Unterstützung für Betroffene - bei zugleich hoher Rechtssicherheit für alle Beteiligten."

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig: "Wer diskriminiert wird, muss sich rechtlich wehren können. Um den Schutz vor Diskriminierung zu verbessern, wollen wir die Regelungen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) anpassen.
Die wichtigste Änderung: Wer von Diskriminierung betroffen ist, soll künftig vier statt zwei Monate Zeit haben zu entscheiden, ob sie oder er den Anspruch nach dem AGG geltend machen möchte. Unabhängig davon werde ich mich darüber hinaus weiter für einen ambitionierten Diskriminierungsschutz einsetzen."

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt seit 2006. Es enthält Regeln zum Schutz vor Diskriminierung in der Arbeitswelt und bei zivilrechtlichen Rechtsgeschäften (zum Beispiel Miete oder Kauf). Das Gesetz diente auch der Umsetzung von vier europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien ins deutsche Recht. Mit dem nunmehr vorgeschlagenen Zweiten Gesetz zur Änderung des AGG soll sichergestellt werden, dass das Gesetz den europäischen Vorgaben besser entspricht. Darüber hinaus sollen der Schutz von Betroffenen effektiver gestaltet, Unklarheiten bei der Rechtsauslegung beseitigt und die Rechtsdurchsetzung gestärkt werden.

Die Änderungen im Überblick 

Konkret sieht der am 6. Mai beschlossene Gesetzentwurf folgende Neuerungen vor:

1. Verlängerung der Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen

Personen, die von Diskriminierung betroffen sind, sollen künftig länger Zeit haben, um ihre Rechte geltend zu machen. Bislang müssen Ansprüche nach dem AGG innerhalb einer Frist von zwei Monaten geltend gemacht werden. Diese Präklusionsfrist soll künftig auf vier Monate verlängert werden.

2. Punktuelle Anpassungen der zivilrechtlichen Benachteiligungsverbote

Die zivilrechtlichen Benachteiligungsverbote im AGG sollen punktuell angepasst werden.

Insbesondere soll der Anwendungsbereich des Diskriminierungsverbots für das Merkmal Geschlecht ausgeweitet werden: Die bislang geltende Beschränkung auf Massengeschäfte soll in Bezug auf das Merkmal Geschlecht gegenstandslos werden. Die Änderung soll die EU-Unisex-Richtlinie umsetzen. Damit soll ein laufendes Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission beendet werden.

Außerdem soll der AGG-Schutz vor sexuellen Belästigungen ausgeweitet werden: Der Schutz soll nicht mehr nur auf den Arbeitsplatz beschränkt sein, sondern etwa auch auf dem Wohnungsmarkt oder in der Fahrschule gelten. So soll der zivilrechtliche Rechtsschutz für Betroffene von sexueller Belästigung verbessert werden.

3. Änderungen betreffend die Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) soll von Diskriminierung Betroffene besser unterstützen können. Dazu soll eine bei der ADS angesiedelte unabhängige Schlichtungsstelle künftig ein Streitschlichtungsverfahren anbieten, zu der jede Person Zugang hat, die der Ansicht ist, in ihren Rechten nach dem AGG verletzt worden zu sein.Auf diese Weise soll eine schnelle und einvernehmliche Einigung der Beteiligten befördert werden. Zudem soll die ADS das Recht erhalten, in Gerichtsverfahren, die Diskriminierungen betreffen, als Beistand aufzutreten oder auf Ersuchen des Gerichts eine Stellungnahme einzureichen. Arbeitsabläufe der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und ihrer Einbindung bei Vorhaben der Bundesregierung sollen konkretisiert werden. Diese Änderungen dienen der Umsetzung von zwei EU-Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen.

4. Anpassung der "Kirchenklausel"

Die sogenannte "Kirchenklausel" in §9 des AGG soll an höchstgerichtliche Anforderungen angepasst werden. Die Vorschrift erlaubt es Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen innerhalb gewisser Grenzen, Beschäftigte wegen der Religion oder Weltanschauung unterschiedlich zu behandeln. Es soll klargestellt werden, dass dafür ein Bezug zwischen der Religion oder Weltanschauung und der konkreten Art der Tätigkeit der betroffenen Beschäftigten oder der Umstände ihrer Ausübung bestehen muss.

5. Vereinfachte und verbesserte Rechtsanwendung

Der Gesetzesentwurf sieht weitere Klarstellungen und Nachjustierungen vor, die die Rechtsanwendung vereinfachen und verbessern sollen: Das Diskriminierungsmerkmal "Alter" soll durch "Lebensalter" ersetzt werden. Außerdem soll der zivilrechtliche Diskriminierungsschutz bei Schwangerschaft und Mutterschaft verbessert werden.

 

 

Bündnis "Gemeinsam gegen Sexismus"

Neue Studie zeigt Ausmaß und Folgen von Sexismus am Arbeitsplatz

Am 4. Mai 2026 hat das Bündnis "Gemeinsam gegen Sexismus" die Studie "Sexismus am Arbeitsplatz - Ergebnisse einer Studie zu Erscheinungsformen, Verbreitung und Auswirkungen" veröffentlicht. Sie liefert erstmals repräsentative Daten zu Ausmaß, Erscheinungsformen und Folgen von Sexismus am Arbeitsplatz in Deutschland.

Die Mehrheit der berufstätigen Menschen in Deutschland hat im Laufe ihrer Erwerbsbiografie bereits Sexismus am Arbeitsplatz selbst erlebt: 63 Prozent berichten von entsprechenden Erfahrungen. Besonders betroffen sind Frauen mit 70 Prozent sowie trans, inter und nicht-binäre Personen mit 81 Prozent, aber auch jeder zweite Mann mit 52 Prozent.

Negative Folgen für Betroffene 

Die Erfahrungen führen häufig zu emotionalen und psychischen Belastungen und können Karriere und finanzielle Situation beeinträchtigen. 41 Prozent der Betroffenen berichten von emotionalen, 31 Prozent von psychischen und 24 Prozent von körperlichen Folgen. Dies hat zudem negative Auswirkungen auf Arbeitszufriedenheit und Betriebsklima.

Die Studie zeigt auch deutlich, dass formelle Beschwerdewege von Betroffenen kaum genutzt werden: Nur sieben Prozent der Befragten wenden sich an ihre Führungskraft, lediglich zwei Prozent an interne Anlaufstellen wie Beschwerdestellen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, Betriebsrat oder Gleichstellungsbeauftragte. Viele Betroffene bewältigen die Folgen daher allein oder im privaten Umfeld.

Als Maßnahmen, um Sexismus am Arbeitsplatz wirksam zu begegnen, werden die Sensibilisierung von Mitarbeitenden sowie die klare Verantwortungsübernahme durch Führungskräfte empfohlen. Unterstützend wirken Verhaltenskodizes, klare Leitlinien sowie transparente Beratungs- und Beschwerdestrukturen. Männer sollten gezielt einbezogen werden, um sie zu sensibilisieren und als Verbündete zu stärken.

 

Über das Bündnis "Gemeinsam gegen Sexismus" 

Das Bündnis "Gemeinsam gegen Sexismus" vereint über 950 deutsche Unternehmen und Organisationen aus Wirtschaft, Staat und Gesellschaft, die gegen Sexismus aktiv sind. Bundesfrauenministerin Karin Prien ist Schirmherrin des Bündnisses.

Mit gezielter Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen, Materialien wie einer Print-on-Demand-Ausstellung und Empfehlungen unterstützt das Bündnis seine Mitglieder und weitere Interessierte, effektiv gegen Sexismus vorzugehen und Betroffene wirksam zu unterstützen. 

Als Projektträgerin setzt die Europäische Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft (EAF Berlin) das Bündnis "Gemeinsam gegen Sexismus" um. Die EAF Berlin hat in diesem Rahmen die Studie erstellt.

Girls'Day und Boys'Day

Klischeefreie berufliche Perspektiven für Mädchen und Jungen schaffen

Gruppenbild mit Karin Prien beim Girls Day im Naturkundemuseum

Karin Prien begleitet am Girls'Day junge Mädchen bei ihren Einblicken in verschiedene Berufe im Naturkundemuseum

© Marc Beckmann
Gruppenbild mit Karin Prien beim Girls Day im Naturkundemuseum

Beim anschließenden Boys'Day entdeckt Karin Prien mit den teilnehmenden Jungen die beruflichen Möglichkeiten in einem Labor der Berliner Charité

© Marc Beckmann

Unter dem Motto "Dein Tag, dein Weg!" haben tausende Unternehmen und Institutionen am 23. April ihre Türen für den 25. Girls'Day und den 15. Boys'Day geöffnet. Der Boys'Day wartete mit einem Rekordwert von rund 9000 Angeboten auf. Die beiden Aktionstage eröffnen Einblicke und können aus Neugier eine Idee für die Zukunft machen. Das erlebten bundesweit hunderttausende Jugendliche und warfen dabei einen Blick in Berufswelten, in denen sie bislang unterrepräsentiert sind. 

Bundesjugendministerin Karin Prien: "Über die Rekordbeteiligung bei den Angeboten für die Jungs in diesem Jahr freue ich mich ganz besonders. Girls'Day und Boys'Day zeigen, wie viel in einem einzigen Tag stecken kann: Wenn Jugendliche Berufe ganz praktisch erleben, öffnen sich neue Perspektiven - jenseits von Klischees und vertrauten Wegen. Sie können Berufe entdecken, die sie vorher vielleicht nie für sich in Betracht gezogen hätten - ohne Klischees und festgelegte Rollenbilder. Gerade in einer Arbeitswelt, die sich durch Digitalisierung und Künstliche Intelligenz (KI) rasant verändert, ist es wichtiger denn je, frühzeitig praktische Einblicke zu ermöglichen und Neugier zu wecken. Wer eigene Stärken entdeckt und neue Perspektiven gewinnt, trifft selbstbewusster Entscheidungen für die Zukunft. Gleichzeitig profitieren auch Unternehmen, die engagierte und vielfältige Talente für sich gewinnen können. Girls'Day und Boys'Day sind damit ein wichtiger Impuls für mehr Chancengleichheit und für die Fachkräfte von morgen. Eine Win-Win-Situation für Gesellschaft und Wirtschaft."

Barbara Schwarze, Vorsitzende vom Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit: "Zum 25. Girls'Day und 15. Boys'Day wird deutlich, dass ein Tag viel bewegen kann. Seit dem Start haben über 2,6 Millionen Mädchen und rund 500.000 Jungen die Chance genutzt, neue Wege auszuprobieren. Und diese Einblicke wirken, denn wer Berufe praktisch erlebt, erweitert die eigenen Perspektiven und entdeckt neue Möglichkeiten für die eigene Zukunft. Unsere Studien zeigen: Im Bereich der Informationstechnik (IT) steigt das Interesse von Schülerinnen nach dem Girls'Day von 12 auf fast 21 Prozent, im Handwerk zeigt sich ein ähnlicher Effekt. Und beim Boys'Day wächst die Zahl der Jungen, die sich soziale oder erzieherische Berufe vorstellen können, von 17 auf fast 27 Prozent."

Vielfältige Einblicke für knapp 180.000 Jugendliche anbieten

Insgesamt standen bei den Aktionstagen 2026 über 24000 Angebote und rund 180.000 Plätze für Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. Mädchen konnten dabei vor allem Einblicke in technische, naturwissenschaftliche und handwerkliche Berufe erhalten. Jungen konnten währenddessen soziale, pflegerische und erzieherische Tätigkeiten kennenlernen. Auf diese Weise lernen Mädchen und Jungen Bereiche kennen, in denen sie jeweils bislang unterrepräsentiert sind.

Berufsorientierung findet zudem zunehmend im Spannungsfeld von Digitalisierung und KI statt. Viele der vorgestellten Berufsfelder verändern sich rasant: Ob in der IT, im Handwerk, der Verwaltung, im Gesundheitswesen oder in sozialen Dienstleistungen - digitale Kompetenzen sind inzwischen in fast allen Branchen gefragt. Die Aktionstage setzen genau hier an, indem sie nicht nur theoretische Informationen vermitteln, sondern vor allem praxisnahe Erfahrungen ermöglichen und so Zukunft greifbar machen.

Unternehmen und Nachwuchsfachkräfte zusammenbringen

Seit dem Start der Initiative haben bereits über 2,6 Millionen Mädchen und rund 500.000 Jungen teilgenommen. Damit zählen der Girls'Day und der Boys'Day zu den größten Berufsorientierungsprojekten in Deutschland. Gleichzeitig profitieren auch Unternehmen und Institutionen deutlich von ihrem Engagement: 81 Prozent steigern ihre Bekanntheit bei jungen Menschen, 57 Prozent gewinnen potenzielle Praktikantinnen und Praktikanten und 48 Prozent finden sogar mögliche Auszubildende. Vor dem Hintergrund des wachsenden Fachkräftemangels gewinnen die Aktionstage damit weiter an Bedeutung, um Talente frühzeitig anzusprechen.

Berufsklischees aufbrechen

Zugleich zeigen die Zahlen, wie stark sich viele Jugendliche bei der Berufswahl noch immer einschränken: In Deutschland gibt es rund 330 duale Ausbildungsberufe, doch mehr als die Hälfte der Mädchen konzentriert sich auf lediglich zehn Berufe - ohne eine einzige gewerblich-technische Option. Jungen wählen überwiegend aus nur rund 20 Ausbildungsberufen. Genau hier setzen die Aktionstage Girls'Day und Boys'Day an: indem sie neue Wege aufzeigen, Horizonte erweitern und helfen, festgefahrene Rollenbilder aufzubrechen.

Erste Veränderungen sind bereits sichtbar: Der Anteil von Frauen in mathematisch-naturwissenschaftlichen Studiengängen ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen und lag 2024 bei 35,6 Prozent. Gleichzeitig wächst auch das Interesse von Jungen an sozialen und erzieherischen Berufen. Die Aktionstage leisten damit einen wichtigen Beitrag zu mehr Vielfalt in unterschiedlichen Branchen.

Klischeefrei die eigenen Stärken entdecken

Insgesamt zeigt sich die langfristige Wirkung der Initiative deutlich: Girls'Day und Boys'Day ermöglichen frühzeitig echte Einblicke in die Arbeitswelt, helfen Jugendlichen, eigene Stärken zu entdecken, und unterstützen sie dabei, selbstbewusste Entscheidungen für ihren beruflichen Weg zu treffen. Oder anders gesagt: Ein Tag kann reichen, um eine Richtung zu ändern - ganz im Sinne des Mottos "Dein Tag, dein Weg!".

Frau-Handwerk-Nachfolge

Mareike Wulf überreicht Preis für mehr Frauen im Handwerk

Frauen im Handwerk Nachfolge
Mareike Wulf überreicht die Urkunden des Projekts "Frau-Handwerk-Nachfolge" an die ausgezeichneten Vorbilder und Erfolgsbeispiele im Handwerk © Juliane Henke

Das Projekt "Frau-Handwerk-Nachfolge" der bundesweiten gründerinnenagentur (bga) hat zum zweiten Mal im Rahmen eines Ideenwettbewerbs für Handwerksorganisationen Best-Practice-Beispiele für mehr Frauen und Chefinnen im Handwerk ermittelt. Außerdem wurden Vorbild-Handwerkerinnen als Role Models ausgezeichnet. Die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesgleichstellungsministerin, Mareike Wulf, überreichte am 21. April bei einer Fachtagung in Berlin die Urkunden von Bundesministerin Karin Prien.

Mareike Wulf: "Der Fachkräftemangel macht sich längst bemerkbar. Und viele Unternehmen - gerade im Handwerk - suchen händeringend eine Nachfolge. Frauen sind ein wichtiger Teil der Lösung! Noch gründen Frauen aber seltener ein eigenes Unternehmen oder übernehmen einen bestehenden Handwerksbetrieb. Das muss besser werden. Darum fördern wir als Ministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend diesen Wettbewerb der bundesweiten gründerinnenagentur. Die heute ausgezeichneten Beispiele zeigen, wie es gelingen kann, mehr Frauen für das Handwerk und die Unternehmensnachfolge zu begeistern."

Die ausgezeichneten Best-Practice-Beispiele und Role Models: 

Die ausgezeichneten Best-Practice-Beispiele

  • Handwerkskammer Cottbus: "SIE übernimmt!"
  • Handwerkskammer Erfurt: "Hand.Werk.Zukunft – Frauen stärken, Betriebe sichern"
  • Handwerkskammer Oldenburg: "Gelebte Haltung und Praxis – Wie wir Frauen im Handwerk systematisch stärken und sichtbar machen"
  • Handwerkskammer Ostfriesland: "Gelebte Haltung und Praxis – Wie wir Frauen im Handwerk systematisch stärken und sichtbar machen"
  • Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld: "Mentoringprogramm im Rahmen des Formats FrauenForum der Handwerkskammer OWL zu Bielefeld"
  • Handwerkskammer Reutlingen: "Netzwerk Frauen im Handwerk bei der HWK Reutlingen"
  • Kreishandwerkerschaft Jena-SHK: "Auf den Spuren des Fliesenlegers – Frühe Berufsorientierung und Stärkung von Mädchen im Handwerk"
  • Handwerk BW (Spitzenverband des Handwerks in Baden-Württemberg): "Mentoring für weibliche Azubis"
  • Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH): "ElektroHeldinnen – Das Netzwerk für Frauen in der Elektrotechnik – gemeinsam stark!"

Die ausgezeichneten Role Models

  • Carolin Sackmann, Firma "Carolin Sackmann, Mario Sackmann – Maschinen- und Fahrzeugbau" (benannt von der Handwerkskammer Freiburg)
  • Aline Moßmann und Céline Wernet, Firma "Cashapona (Agentur Moßmann & Wernet GbR)" (Textilwirtschaft) (benannt von der Handwerkskammer Mittelfranken)
  • Sabine, Julia und Lena Schmitz, Firma "Landfleischerei Schmitz GbR" (benannt von der Handwerkskammer Trier)
  • Sandra Krings, Firma "Sandra Krings – Schornsteinfegerin" (benannt von der Kreishandwerkerschaft Köln und der Handwerkskammer Köln)
  • Maja Scholz, Firma "Maja Scholz Maler- und Lackierer sowie Karosserie- und Fahrzeugbau" (benannt von der Kreishandwerkerschaft Rendsburg-Eckernförde)
  • Yvonne Pleiß, Firma "Yvonne Pleiß – Studio 17" (Friseurin) (benannt von der Kreishandwerkerschaft Westmecklenburg-Süd)

Mehr Chancen für Frauen im Handwerk 

Viele Branchen im Handwerk sind weiterhin stark von Männern dominiert. Im Durchschnitt wird nur jeder vierte Handwerksbetrieb von einer Frau (mit-)geführt. Da in den nächsten Jahren viele Handwerksbetriebe die Unternehmensnachfolge regeln müssen, ergibt sich daraus auch eine große Chance für Frauen, Handwerkschefin und Unternehmerin zu werden. 

Das Thema "Handwerk" ist daher einer der neuen Schwerpunkte im Aktionsplan "Mehr Unternehmerinnen für den Mittelstand", an dem auf Initiative des Bundeswirtschaftsministeriums 50 Beteiligte mitwirken. Hierzu gehören neben dem Bundesgleichstellungsministerium weitere Bundesministerien sowie Landesministerien, Wirtschaftsverbände, Netzwerke, Finanzierungsinstitutionen und wissenschaftliche Institute.

Umsetzung der Istanbul-Konvention

Karin Prien empfängt GREVIO-Expertengremium in Deutschland

GREVIO Staatsbesuches in Berlin
Auftaktveranstaltung des GREVIO Staatenbesuchs in Berlin mit Bundesfrauenministerin Karin Prien © Amrei Schulz/BMBFSFJ/photothek.de

Am 13. April hat Bundesfrauenministerin Karin Prien die Expertengruppe des Europarates für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (engl.: Group of experts on action against violence against women and domestic violence, GREVIO) empfangen. Zum Zweck des Monitoringverfahrens zur Umsetzung der Istanbul-Konvention führt die Expertengruppe vom 13. bis zum 17. April einen Länderbesuch in Deutschland durch. Während des Besuchs wird das Expertengremium mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung, vier Landesregierungen (Baden-Württemberg, Berlin, Bremen und Thüringen) und der Zivilgesellschaft Gespräche führen. Karin Prien begrüßte die Delegation und hob die Bedeutung von GREVIO in einer interministeriellen Eröffnungsrunde hervor.

Bundesfrauenministerin Karin Prien: "Die Arbeit von GREVIO, der unabhängigen Expertenkommission zur Überwachung der Umsetzung der Istanbul-Konvention, ist ein wichtiger Beitrag zur europaweiten Umsetzung der Konvention. Das Monitoring sorgt für eine internationale Vergleichbarkeit und zeigt Unterschiede in den Vertragsstaaten auf. Die von GREVIO veröffentlichen Berichte und Empfehlungen sind für uns eine wichtige Orientierung - um Lücken zu schließen und unsere Maßnahmen zielorientiert weiterzuentwickeln."

Gewaltbetroffene Frauen besser schützen

Karin Prien verwies darauf, dass seit dem letzten Staatenbesuch im Jahr 2021 viele Empfehlungen des GREVIO-Berichtes umgesetzt wurden: die Verabschiedung der Gewaltschutzstrategie und Einrichtung der Koordinierungsstelle nach der Istanbul-Konvention, sowie gesetzliche Änderungen, unter anderem das Gewalthilfegesetz und Reform des Gewaltschutzgesetzes - verpflichtende Täterarbeit und elektronische Aufenthaltsüberwachung.

Die Umsetzung Istanbul-Konvention überprüfen

Mit Ratifizierung der Istanbul-Konvention verpflichtet sich Deutschland, auf allen staatlichen Ebenen alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen und Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten. Die Umsetzung der Konvention wird durch das unabhängige Gremium GREVIO des Europarates alle fünf Jahre überprüft. In Deutschland ist die thematische Evaluierungsrunde zum Thema "Building trust by delivering support, protection and justice" im März 2025 gestartet. Die Bundesregierung hat ihren am 17. Oktober 2025 eingereicht. Im Anschluss an den GREVIO-Staatenbesuch vom 13. bis 17. April 2026  folgt die Veröffentlichung des Berichts des GREVIO-Expertengremiums voraussichtlich im November 2026.

Modellprojekte zur Gewaltprävention

Neues Interessenbekundungsverfahren gestartet

Junge Frau hält abwehrend beide Hände von sich gestreckt
Schutz von Mädchen und Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt © iStock/Deagreez

Am 7. April hat das Bundesfrauenministerium ein neues Interessenbekundungsverfahren zur Förderung von Modellprojekten zur Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt gestartet. Interessierte Träger können sich bis zum 15. Mai um die Förderung bewerben. 

Bewerbung bis 15. Mai einreichen

Die detaillierten Grundsätze der Förderung sowie alle Informationen zum Ablauf des Verfahrens sind im offiziellen Aufruf zusammengefasst. Interessenbekundungen müssen über das dafür vorgesehene Trägerformular eingereicht werden. 

Die Förderschwerpunkte liegen auf Maßnahmen zur Gewaltprävention in der frühkindlichen, schulischen und außerschulischen Bildung, auf Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Täterarbeit, auf sozialraumbezogenen Ansätzen und auf digitaler Gewaltprävention.

Prävention auf wissenschaftlicher Grundlage ausbauen

Um geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt auf einer empirisch-wissenschaftlichen Basis vorbeugen  zu können, hat das Bundesfrauenministerium die "Bedarfsanalyse zur Prävention geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt" von 2023 bis 2025 gefördert. Ziel dabei war es, bundesweit bereits bestehende Präventionsmaßnahmen systematisch zu bewerten. Darüber hinaus wurden Empfehlungen für zukünftige Präventionsmaßnahmen auf allen staatlichen Ebenen und für die Zivilgesellschaft entwickelt. 

Auf Basis dieser Studie und in Umsetzung der Istanbul-Konvention sowie der Vorgaben der Gewaltschutzrichtlinie der Europäischen Union möchte das Bundesfrauenministerium mehrjährige Modellprojekte zur Vorbeugung von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt fördern.

Kinder- und Jugendschutz

Zweite Evaluation zur Cannabis-Teillegalisierung veröffentlicht

Neuer InhaltCannabis-Teillegalisierungsgesetz
Das Forschungsprojekt EKOCAN hat das Gesetzes zur Cannabis-Teillegalisierung evaluiert © iStock / rcfotostock

 

Das Forschungsprojekt EKOCAN hat am 1. April den zweiten Zwischenbericht zur Evaluation des Konsumcannabisgesetzes vorgelegt. Die Schwerpunkte der zweiten Evaluation waren unter anderem die Auswirkungen der Teillegalisierung auf die organisierte Kriminalität, den Gesundheitsschutz, den Kinder- und Jugendschutz sowie die Entwicklungen zum Medizinalcannabis. Die Ergebnisse unterstreichen laut Bundesgesundheitsministerium, das Bundesinnenministerium, Bundesfamilienministerium und Bundesdrogenbeauftragten dringenden Handlungsbedarf. 

Bundefamilienministerin Karin Prien: "Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Suchtgefahren ist dieser Bundesregierung ein besonders wichtiges Anliegen. Die Evaluation des Konsumcannabisgesetzes zeigt: Die Ampelregierung hat der Suchtprävention von Kindern und Jugendlichen einen Bärendienst erwiesen. Die Zahl der Teilnehmenden an Frühinterventionsprogrammen ist stark rückläufig, weil Polizei und Staatsanwaltschaften weniger Handhabe haben, Jugendliche dazu zu verpflichten. Zugleich funktioniert die freiwillige Teilnahme nicht, und auch der Aufbau neuer Kooperationen mit Jugendämtern und Schulen verläuft schleppend. Dabei ist gerade Frühintervention so wichtig, nicht zuletzt im Hinblick auf Cannabis als 'Einstiegsdroge'. Hier müssen wir dringend nachsteuern."

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: "Die Teillegalisierung von Cannabis zu Genusszwecken war ein Fehler! Die Frühinterventionen, die Kinder und Jugendliche vom Konsum abhalten sollen, gehen stark zurück. Wer davor die Augen verschließt, riskiert die Gesundheit unserer Jüngsten! Zudem ist die verschwommene Grenze zwischen Konsumcannabis und Cannabis zu rein medizinischen Zwecken ein zunehmendes Problem. Im Internet herrscht ein Wildwuchs an kaum regulierten Angeboten zum Kauf von Cannabis mit extrem hohem Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC), die gezielt junge Menschen ansprechen. Dabei wird systematisch gegen geltende Werbeverbote verstoßen."

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt: "Das Cannabisgesetz ist ein vollkommener Rohrkrepierer. Jugendgefährdend und kriminalitätsfördernd. Die Bedenken der Sicherheitsbehörden wurden im Gesetz nicht berücksichtigt. Das Ergebnis: Der Schwarzmarkt boomt, die Kriminalität steigt. Statt Jugendschutz bietet dieses Gesetz ausschließlich Gefährdung."

Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Prof. Dr. Hendrik Streeck: "Beim Medizinalcannabis sehen wir erheblichen Missbrauch zu Konsumzwecken. Über dubiose Onlineplattformen und unzulässige Werbung ist ein großer Markt entstanden, der sich nicht an Kranke richtet, sondern an Freizeitkonsumierende. Das hat mit Medizin nichts mehr zu tun. Das weiterlaufen zu lassen, wäre fahrlässig. Auch bei der Hilfe für Jugendliche zeigt sich ein beunruhigender Trend. Wer wegen Cannabis auffällt, bekommt heute seltener frühzeitig Beratung und Unterstützung als vor Inkrafttreten des Gesetzes. Der Bericht zeigt auch warum. Die Weiterleitung durch Polizei, Justiz und Jugendgerichtshilfe ist entfallen. Hier müssen wir nachsteuern. Denn wer nicht früh eingreift, lässt junge Menschen und ihr Umfeld mit dem Problem allein."

 

Gleichstellungsindex 2025

Frauenanteil an Führungspositionen der Bundesverwaltung weiter gestiegen

 

Eine Vorgesetzte im Gespräch mit einem jungen Mann
Der Gleichstellungsindex 2025 zeigt, dass in der Bundesverwaltung mehr Frauen in Führungspositionen sind als im Vergleich zum Vorjahr, aber Parität noch nicht erreicht ist © iStock/Fizkes

Am 26. März hat das statistische Bundesamt Destatis den Gleichstellungsindex veröffentlicht. Zum Stichtag 30. Juni 2025 verzeichnet der Gleichstellungsindex 2025 einen erneuten leichten Anstieg von einem Prozentpunkt gegenüber 2024. Seit Inkrafttreten des ersten Gesetzes für mehr Frauen in Führungspositionen im Jahr 2015 misst der Gleichstellungsindex jährlich den Fortschritt. In den vergangenen Jahren konnte eine Steigerung des Frauenanteils an Führungspositionen von 12 Prozentpunkten erreicht werden. Die Ergebnisse zeigen aber auch: Noch beschäftigten 16 der 25 obersten Bundesbehörden weniger Frauen als Männer in Führungspositionen.

Bundesgleichstellungsministerin Karin Prien: "Als Arbeitgeber steht der Bund in der Verantwortung, bei der Gleichstellung vorbildhaft voranzugehen. Wir nehmen unser selbstgesetztes Ziel ernst und zeigen, wie mehr Teilhabe geht. In 13 der 25 obersten Bundesbehörden haben wir den Frauenanteil an Führungspositionen im Vergleich zum Vorjahr erhöhen können. Gleichstellung zu fördern, muss für die gesamte Bundesverwaltung oberste Priorität haben. Wenn wir von der Privatwirtschaft mehr Gleichstellung fordern, müssen wir mit gutem Beispiel vorangehen."

Das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe gilt nicht nur für die obersten Bundesbehörden und ihre rund 34.500 Beschäftigten. 2021 wurde das Ziel, die Führungspositionen bis Ende 2025 gleichberechtigt zu besetzen, für die gesamte Bundesverwaltung im Bundesgleichstellungsgesetz verankert. 

Frauen in Führungspositionen in der Bundesverwaltung fördern

Alle Ressorts haben kontinuierlich Maßnahmen ergriffen und Projekte vorangetrieben, um die Teilhabe von Frauen an Führungspositionen zu erhöhen. Dennoch ist das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe noch nicht erreicht. 

Das zeigt nicht nur der aktuelle Gleichstellungsindex 2025, sondern auch das ergänzende Monitoring zu Frauen in Führungspositionen in den nachgeordneten Bereichen der obersten Bundesbehörden, wie nachgeordneten Behörden, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen der Bundesverwaltung, in denen weitere rund 600.000 Beschäftigte tätig sind. Rechnet man den nachgeordneten Bereich hinzu, liegt der Anteil von Frauen in Führungspositionen in der gesamten Bundesverwaltung bei 47 Prozent. 

Der Gleichstellungsindex

Der Gleichstellungsindex wird im Auftrag des Bundesgleichstellungsministeriums erstellt und ist Teil des Gesetzespaketes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst. Zentrale Ergebnisse des ergänzenden Monitorings zu den nachgeordneten Bereichen finden Sie auf der dieser Webseite. Weitere Zahlen zu Frauen in Führungspositionen aus allen Regelungsbereichen finden Sie auf der Übersichtsseite zu den Führungspositionen-Gesetzen.

FidAR-Forum 2026

Deutschland muss bei der Parität nachlegen

Karin Prien spricht auf dem FidAR-Forum
Bundesgleichstellungsministerin Karin Prien betont auf dem FidAR-Forum 2026 die besondere Bedeutung von Gleichstellung für eine resiliente Demokratie und Gesellschaft © FidAR/William Veder

 

Am 25. März hat Bundesgleichstellungsministerin Karin Prien eine Keynote beim Forum des Vereins Frauen in die Aufsichtsräte (FidAR-Forum) gehalten. Der Anlass: Trotz bestehender gesetzlicher Vorgaben stagniert die Gleichstellung in den Führungsetagen deutscher Unternehmen. Unter dem Motto "Gleichstellung gestalten - international lernen" diskutierten beim FidAR-Forum 2026 rund 350 Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger aus Wirtschaft, Politik und Wissenschaft über den Stand der Parität, erfolgreiche internationale Modelle und notwendige Maßnahmen für Deutschland.

Karin Prien: "Dass Frauen wie Männer gleichen Zugang zu Führungs- und Machtpositionen haben, bleibt eine Grundfrage unserer Demokratie. Die Perspektiven von Frauen und Männern machen Unternehmen, Politik und Gesellschaft nachweislich erfolgreicher und innovativer. Die vergangenen Jahre zeigen: Fortschritt ist möglich, etwa durch verbindliche Regeln wie die Quote, die den Frauenanteil in Führungspositionen deutlich erhöht hat. Dieser Fortschritt gelingt allerdings noch viel zu langsam. Und gleichzeitig geraten international Errungenschaften der Gleichstellung stark unter Druck. Deshalb brauchen wir weiterhin klare Vorgaben und zugleich einen echten Kulturwandel. Gleichstellung von Männern und Frauen ist kein Randthema, sondern zentral für unsere Demokratie und unsere Gesellschaft - und für unsere Wettbewerbsfähigkeit."

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig: "Gleichstellung kommt nicht von allein. Deshalb müssen wir gerade jetzt konsequent dranbleiben und weiter dafür sorgen, dass Frauen selbstverständlich in Führungspositionen vertreten sind. Als überparteiliche Instanz schafft FidAR hier wichtige Aufmerksamkeit für das Thema."

FidAR-Präsidentin Prof. Dr. Anja Seng: "Deutschland hat Fortschritte erzielt, doch echte Parität ist noch immer Zukunftsmusik. Der Blick ins Ausland zeigt uns, welche politischen Instrumente wirksam sind. So haben in Frankreich gesetzliche Quoten und Transparenzpflicht zu einem breiten Erfolg geführt; in Australien entsteht der Druck über die Börse. Und die Öffentlichkeit unterstützt jeweils das Ziel der Parität. Die Schonfrist ist vorbei. Wer jetzt nicht handelt, verliert wertvolle Zeit für wirtschaftliche Innovationskraft und gesellschaftliche Gerechtigkeit."

Mehr Frauen in Führungspositionen bringen

Internationale Gäste wie  die französische Staatsministerin für Gleichstellung von Frauen und Männern, Aurore Bergé, und die Präsidentin des Global Summit of Women, Irene Natividad, zeigten anhand von Praxisbeispielen, dass Quoten und verbindliche Vorgaben wirken - wenn sie konsequent umgesetzt werden.

Die Veranstaltung machte deutlich: In Deutschland beobachten wir aktuell Stagnation beim Frauenanteil in Vorständen und Aufsichtsräten. Die bestehende Regelung, die derzeit nur für rund 100 Unternehmen verbindlich ist, greift zu kurz. FidAR fordert die Ausweitung auf mehr Unternehmen und bis dahin eine noch konsequentere Umsetzung der bestehenden Führungspositionengesetze.

FidAR - Frauen in die Aufsichtsräte e.V.

FidAR ist eine überparteiliche und überregionale Initiative, die 2006 gegründet wurde. Sie setzt sich seit 20 Jahren für eine nachhaltige Erhöhung des Frauenanteils in den Aufsichtsräten deutscher Unternehmen und die Verbesserung der Unternehmenskontrolle und -kultur ein. Ziel der Initiative, getragen von etwa 1500 Frauen und Männern, ist die paritätische Besetzung aller Führungspositionen in der deutschen Wirtschaft. Das FidAR-Forum wird vom Bundesgleichstellungsministerium gefördert.

Deutsch-Französischer Tag

Karin Prien empfängt französische Gleichstellungsministerin Aurore Bergé

Karin Prien und Aurore Bergé
Karin Prien und Aurore Bergé tauschen sich in Berlin über die Rolle junger Menschen bei Gleichstellung und Antisemitismusprävention aus © Thomas Trutschel/BMBFSFJ/photothek.de

Am 24. März empfing Bundesfrauenministerin Karin Prien anlässlich des Deutsch-Französischen Tages des Bundesbildungs- und familienministeriums ihre französische Amtskollegin, Ministerin für die Gleichstellung der Geschlechter und den Kampf gegen Diskriminierung, Aurore Bergé, in Berlin. Der Deutsch-Französische Tag im Bundesbildungs- und Familienministerium bietet jährlich die Gelegenheit, die enge partnerschaftliche Zusammenarbeit beider Länder in zentralen gesellschaftspolitischen Fragen zu vertiefen.

Im Mittelpunkt des Treffens standen die Bekämpfung von Antisemitismus sowie die Förderung von Gleichstellung und Bildung in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) für Mädchen und Frauen.

Karin Prien: "Der Deutsch-Französische Tag ist Ausdruck der tiefen deutsch-französischen Freundschaft und der Überzeugung, dass Deutschland und Frankreich gemeinsam mehr erreichen können, als jedes Land für sich allein."

Zeichen gegen Antisemitismus setzen

Den Auftakt des Tages bildete ein gemeinsamer Besuch des Denkmals für die ermordeten Juden Europas in Berlin. Im Anschluss einer gemeinsamen Kranzniederlegung diskutierten die beiden Ministerinnen mit dem Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung, Dr. Felix Klein, weiteren Expertinnen und Experten und einer Schülergruppe über Antisemitismusprävention durch Bildung und Kulturaustausch. 

Für mehr Chancengerechtigkeit im MINT-Bereich

Am Nachmittag standen die MINT-Förderung von Frauen und Mädchen sowie die Chancen und Risiken Künstlicher Intelligenz für die Gleichstellung im Mittelpunkt. Bei einem gemeinsamen Austausch mit Expertinnen wurden Impulse aus Wissenschaft und Praxis diskutiert. Beim abschließenden Gallery Walk konnten sich die Ministerinnen ein Bild von Projekten machen, die Chancengerechtigkeit MINT-Bereich stärken.

 

13. dbb bundesfrauenkongress

Karin Prien: Gleichstellung ist Bestandteil guter Führung

Karin Prien spricht vor Publikum 13. dbb bundesfrauenkongress
Bundesfrauenministerin Karin Prien betonte auf dem 13. dbb bundesfrauenkongress, dass Gleichstellung keine Zusatzaufgabe, sondern Bestandteil guter Führung sein muss © Marco Urban

Am 20. und 21. März fand in Berlin unter dem Motto "Jetzt oder nie: Frauen. Macht. Demokratie" der 13. dbb bundesfrauenkongress statt. Bundesfrauenministerin Karin Prien richtete ein Grußwort an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer und plädierte für paritätische Repräsentation von Frauen auf allen gesellschaftlichen Ebenen.

Gleichberechtigung im öffentlichen Dienst stärken

Mit rund 500.000 weiblichen Mitgliedern ist die dbb bundesfrauenvertretung die größte Interessenvertretung von Frauen im öffentlichen Dienst. Als Teil des dbb beamtenbund und tarifunion vertritt sie die Belange von Beamtinnen und weiblichen Tarifbeschäftigten aus allen Verwaltungsbereichen. Alle fünf Jahre legt der dbb bundesfrauenkongress als höchstes Gremium die Grundsätze der gewerkschaftlichen Frauenpolitik fest.

Transform 2026

Digitale Transformation braucht Vielfalt

Karin Prien bei der Transform 2026
In ihrer Keynote betonte Karin Prien die Bedeutung der Nachwuchsförderung für Frauen in Technikberufen © Dennis Reimann

"Diversity, Equity, Irrelevance: Kann unsere Wirtschaft auf Vielfalt verzichten?" Diese Frage stand im Mittelpunkt der Keynote von Bundesbildungsministerin Karin Prien bei der Transform 2026, dem Bitkom-Event zur Digitalisierung der Wirtschaft. Vor Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, Politik und Wissenschaft sprach sie über Chancen der digitalen Transformation für die Gleichstellung und über die Rolle von Vielfalt und Gleichstellung für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. 

Karin Prien: "In Zeiten von Digitalisierung und Fachkräftemangel wollen wir insbesondere auf die Talente von Frauen setzen, um Innovationskraft und wirtschaftliche Dynamik zu stärken. Frauen sind in technischen Berufen immer noch deutlich unterrepräsentiert. Ihr Anteil liegt derzeit bei nur rund 18 Prozent. Wir müssen uns breiter aufstellen, das stärkt Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft."

Mädchen für Naturwissenschaften und Technik begeistern

Um mehr Frauen für digitale Zukunftsberufe zu gewinnen, setzt das Bundesbildungsministerium entlang der gesamten Bildungskette an. Ziel ist es, stereotype Rollenbilder aufzubrechen und Mädchen frühzeitig für Technik und Informatik zu begeistern.

Vom Bundesbildungsministerium geförderte Programme wie der Aktionsplan für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT- Aktionsplan), die Initiative Klischeefrei, der bundesweite Aktionstag Girls'Day sowie das Projekt YouCodeGirls, das Mädchen für Programmieren und Berufe in der Informationstechnologie (IT) gewinnen will, eröffnen neue Erfahrungsräume für junge Menschen und unterstützt damit eine Berufs- und Studienwahl frei von Geschlechterklischees. 

Alle Talente für die digitale Transformation nutzen

Im Anschluss an ihre Keynote diskutierte Karin Prien auf einem Panel über die Rolle von Vielfalt in Unternehmen und über Wege zu mehr Teilhabe von Frauen in IT-Berufen.

Dabei wurde deutlich: Politik kann Rahmenbedingungen schaffen und Programme fördern. Entscheidend ist jedoch auch das Engagement der Unternehmen selbst - etwa durch vielfältige Teams, faire Karrierechancen und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Einig waren sich die Gesprächspartnerinnen und -partner darin, dass die digitale Transformation nur dann gut gelingt, wenn alle Talente genutzt werden.

Gleichstellungspolitik für Frauen und Männer

Karin Prien lädt zum Vernetzungstreffen

Karin Prien spricht vor Publikum beim Frauentags-Vernetzungstreffen
Bundesfrauenministerin Karin Prien wirbt für eine Gleichstellungspolitik, in der Jungen- und Männerpolitik kein Gegensatz zur Frauenpolitik ist, sondern deren notwendige Ergänzung © Amrei Schulz/BAFzA/photothek.de

 

Am 3. März hat Bundesfrauenministerin Karin Prien mit 50 Teilnehmenden auf dem alljährlichen Frauentags-Vernetzungstreffen des Bundesfrauenministeriums aktuelle gleichstellungspolitische Fragestellungen diskutiert und Ideen für eine Gleichstellungspolitik gesammelt. Auch Männer und Jungen sollen adressiert werden - als Unterstützer, aber auch als Zielgruppe von gleichstellungsorientierten Maßnahmen.

Karin Prien: "Gleichstellung gelingt besser, wenn auch Männer und Jungen adressiert werden - als Unterstützer und Partner, aber auch als Zielgruppe von gleichstellungsorientierten Maßnahmen. Gleichstellungspolitik für Männer ist kein Gegensatz zur Frauenpolitik, sondern deren notwendige Ergänzung."

Das Frauentags-Vernetzungstreffen bietet bereits zum dritten Mal einen Rahmen für einen Austausch zwischen der Bundesregierung und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren. Ziel ist, die akteursübergreifende gleichstellungspolitische Zusammenarbeit zu fördern.

Fachexperte und Autor Markus Theunert und die Geschäftsführerin des Deutschen Frauenrates, Judith Rahner, tauschten sich zu Beginn des Vernetzungstreffens in einem Impuls-Dialog zur Rolle von Männlichkeitsbildern für die Gleichstellung aus und diskutierten aktuelle Herausforderungen und Möglichkeiten des gemeinsamen Vorgehens.

Gleichstellung fördert wirtschaftliche Stärke und gesellschaftliche Stabilität

Gleichstellung ist grundlegend für wirtschaftliche Stärke, Innovationskraft und gesellschaftliche Stabilität. Sie ist Voraussetzung einer resilienten Demokratie. Die Gleichstellung von Frauen und Männern muss daher ein Kernbestandteil jedes politischen Handelns sein und als Fundament wirtschaftlichen Wachstums anerkannt werden. Dafür setzt sich die Bundesregierung mit zahlreichen Vorhaben ein und will verstärkt auch Männer und Jungen in den Blick nehmen. Zum einen, weil sie als Partner für echte Gleichstellung gebraucht  werden, zum anderen, weil Jungs und Männer ihre eigenen Bedürfnisse, Chancen und Herausforderungen haben, die ernst genommen werden müssen.

 

 

Frauen vor Gewalt schützen

Dr. Petra Volke als Kandidatin für Expertengruppe vorgeschlagen

Am 16. Februar hat die Bundesregierung Dr. Petra Volke als Kandidatin für die Wahl in die Expertengruppe des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (engl.: Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence - GREVIO) nominiert. GREVIO ist das unabhängige Fachgremium des Europarats zur Überwachung der Umsetzung der Istanbul-Konvention. Mit der Kandidatur setzt die Bundesregierung ein klares Zeichen für die konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention und für die Stärkung des internationalen Gewaltschutzes.

Umsetzung der Istanbul-Konvention überwachen

Die Istanbul-Konvention ist das weitreichendste Übereinkommen zum Schutz von Frauen vor Gewalt. GREVIO bewertet die nationalen Maßnahmen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention und formuliert Empfehlungen zur Verbesserung des Schutzes vor Gewalt. Die Expertengruppe fördert damit die wirksame Bekämpfung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt in allen Vertragsstaaten.

Gewaltschutz in Europa stärken

Dr. Petra Volke verfügt als Familienrichterin über besondere Kompetenz für die Expertengruppe. Sie bringt zudem langjährige Erfahrung in den Bereichen Menschenrechte, Gleichstellung und Gewaltschutz mit. Ihre praktischen Kenntnisse bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention sowie ihre Tätigkeiten in internationalen Zusammenhängen, unter anderem am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, qualifizieren sie in besonderer Weise für die Mitgliedschaft bei GREVIO. Ziel der Kandidatur ist es, die Expertise von Dr. Petra Volke in die wichtige Arbeit von GREVIO einzubringen.

Die Istanbul-Konvention

Die Istanbul-Konvention des Europarats ist ein völkerrechtlicher Vertrag zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, diese Gewalt durch politische und rechtliche Maßnahmen zu verhindern, zu verfolgen und zu beseitigen. Gleichzeitig sollen die Diskriminierung von Frauen bekämpft und ihre Rechte gestärkt werden. In Deutschland trat das Übereinkommen am 1. Februar 2018 in Kraft.

"Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag"

Neue Dunkelfeldstudie zu Gewalterfahrungen veröffentlicht

Karin Prien, Alexander Dobrindt und Holger Münch bei der Bundespressekonferenz
Bundesfrauenministerin Karin Prien, Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (mitte) und BKA-Präsident Holger Münch (links) bei der Bundespressekonferenz zur Veröffentlichung der Dunkelfeldstudie "Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)" © Florian Gaertner/BMBFSFJ/photothek.de

Am 10. Februar haben  das Bundesfrauenministerium und das Bundesinnenministerium die in Kooperation mit dem Bundeskriminalamt (BKA) durchgeführte Dunkelfeld-Studie "Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)" vorgestellt. Ein zentrales Ergebnis der Studie: Ein Großteil von Gewalterfahrungen in Deutschland wird nicht angezeigt. Die Anzeigequoten sind unabhängig von der Form der verübten Gewalt durchgehend niedrig; sie liegt bei den meisten Gewaltformen unter zehn Prozent. Innerhalb von (Ex-)Partnerschaften liegen die Anzeigequoten psychischer und körperlicher Gewalt sogar unter als fünf Prozent. Dabei sind Frauen meist häufiger und stärker von häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen als Männer, insbesondere bei sexuellen Übergriffen, sexueller Belästigung und Stalking.

Bundesfrauenministerin Karin Prien: "Die Zahlen machen sichtbar, was lange im Verborgenen lag: Das Dunkelfeld bei partnerschaftlicher und sexualisierter Gewalt ist riesig. Gewalt ist kein Randphänomen, sie betrifft Millionen Menschen in unserem Land. Fast jede sechste Person erlebt körperliche Gewalt in der Partnerschaft - und 19 von 20 Taten werden nicht angezeigt. Dieses Schweigen ist kein individuelles Versagen, sondern Ausdruck von Angst und offenbar fehlenden Zugängen zu Hilfe. Genau deshalb bauen wir Hürden ab und schaffen mit dem Gewalthilfegesetz ein verlässliches, flächendeckendes Schutznetz. Wir müssen Gewalt verhindern, bevor sie entsteht. Schuld und Scham liegen immer bei den Tätern, niemals bei den Betroffenen."

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt: "Es geht darum, die Opfer von Gewalt in den Mittelpunkt zu stellen. Die Opfer brauchen Schutz und müssen sich frei bewegen können. Darum ist es gut, dass jetzt das spanische Modell der Fußfessel auch in Deutschland kommt. Der Einsatz von K.-o.-Tropfen wird künftig so geahndet wie der Einsatz einer Waffe. Wir setzen früh an und klären junge Menschen auf an welcher Stelle Gewalt in der Partnerschaft beginnt. Es geht um mehr Schutz für die Opfer und härtere Strafen für die Täter."

BKA-Präsident Holger Münch: "Mit LeSuBiA liegen erstmals umfassende geschlechterübergreifende Dunkelfelddaten zu Gewalterfahrungen in Deutschland vor. Mit dieser belastbaren Datenbasis trägt die Studie zu einer gezielten Weiterentwicklung von Schutz- und Hilfsangeboten bei. Gleichzeitig müssen wir dafür sorgen, dass mehr Betroffene den Mut finden, Gewalt anzuzeigen, um Unterstützung zu erhalten"

Frauen und queere Menschen sind besonders betroffen

Ein weiterer zentraler Befund der Dunkelfeldstudie ist, dass Frauen und Männer sowohl von psychischer als auch körperlicher Gewalt in (Ex-)Partnerschaften innerhalb der letzten fünf Jahre ähnlich häufig betroffen waren. Frauen erleiden jedoch im Vergleich zu Männern in Gewaltsituationen mehr Verletzungen, schätzen die Lebensgefahr als größer ein, empfinden stärkere Angst und erleben häufiger verschiedene Formen von Gewalt gleichzeitig. 

Neben dem Geschlecht spielt auch das Alter bei Gewalterfahrungen eine Rolle. Junge Menschen sind nahezu von allen Gewaltformen deutlich häufiger betroffen als ältere Menschen. Jüngeren Personen widerfährt Gewalt besonders häufig durch sexuelle Belästigung, in Form von digitaler Gewalt und verabreichten K.-o.-Tropfen. 

Weitere, im Vergleich zur restlichen Bevölkerung besonders stark mit Gewalt konfrontierte Gruppen, sind Personen mit Migrationshintergrund - auch hier vor allem Frauen - sowie Angehörige der LSBTIQ*-Community. 

Jede zweite junge Person erlebt häusliche Gewalt

Ein relevanter Teil der Bevölkerung berichtet davon, in der Kindheit und Jugend schon einmal Gewalt durch Eltern oder Erziehungsberechtigte erlebt zu haben. Mehr als jede zweite junge Person ist von körperlicher Gewalt und mehr als jede dritte Person von psychischen Gewalterfahrungen betroffen. Fast jede vierte Person hat Gewalt zwischen den Erziehungsberechtigten miterlebt. Dabei wurden Personen, die Gewalt zwischen Erziehungsberechtigten erlebt haben, auch häufiger selbst Opfer von Gewalt durch Erziehungsberechtigte.

Ausgewählte Erkenntnisse aus LeSuBiA zu einzelnen Gewaltformen im Überblick

  • Psychische Gewalt in einer (Ex-)Partnerschaft erlebten knapp die Hälfte der Frauen (48,7 Prozent) und 40 Prozent der Männer mindestens einmal in ihrem Leben. Emotionale Gewalt macht dabei mit 37,8 Prozent den größten Teil der in LeSuBiA erfassten psychischen Gewaltformen aus. Obwohl Frauen über ihr gesamtes Leben stärker betroffen sind, zeigt die Betrachtung der letzten fünf Jahre, dass auch Männer vergleichsweise häufig von psychischer Gewalt (Männer: 23,3 Prozent; Frauen: 23,8 Prozent) und insbesondere von kontrollierender Gewalt (Männer: 8,7 Prozent; Frauen: 7,1 Prozent) betroffen sind.
  • Von körperlicher Gewalt in einer (Ex-)Partnerschaft waren 16,1 Prozent in ihrem Leben und 5,7 Prozent innerhalb der letzten fünf Jahre betroffen. Bezogen auf die letzten fünf Jahre haben Frauen (5,2 Prozent) und Männer (6,1 Prozent) nahezu gleich häufig körperliche Gewalt erfahren.
  • Sexuelle Belästigung hat bereits fast jede zweite Person (45,8 Prozent) in ihrem Leben erfahren. Mehr als ein Viertel (26,5 Prozent) der Befragten gab an, innerhalb der letzten fünf Jahre sexuelle Belästigung erlebt zu haben. Über ein Drittel der Frauen (34,7 Prozent) und etwa jeder siebte Mann (14,5 Prozent) war in den letzten fünf Jahren von sexueller Belästigung ohne Körperkontakt betroffen, bei sexueller Belästigung mit Körperkontakt liegen die Werte bei 14,5 Prozent (Frauen) und 4,6 Prozent (Männer). Täter beziehungsweise Täterinnen sind überwiegend fremde oder flüchtig bekannte Personen.
  • Mehr als jede zehnte Person (11,2 Prozent) wurde in ihrem Leben Opfer eines sexuellen Übergriffs, innerhalb der letzten fünf Jahre waren es 2,7 Prozent der Befragten. Auch hier sind Frauen vier Prozent) deutlich stärker betroffen als Männer (1,4 Prozent). Bei Frauen war der Ex-Partner beziehungsweise die Ex-Partnerin am häufigsten Täter beziehungsweise Täterin (46,5 Prozent), bei Männern eine flüchtig bekannte Person (33,3 Prozent).
  • Mehr als jede fünfte Person (21,2 Prozent) war in ihrem Leben von Stalking betroffen, innerhalb der letzten fünf Jahre waren es neun Prozent. Auch hier sind etwas höhere Prävalenzen bei Frauen zu beobachten: 10,6 Prozent der Frauen und sieben Prozent der Männer haben innerhalb der letzten fünf Jahre Stalking erfahren.
  • Jede fünfte Frau (20 Prozent) und jeder siebte Mann (13,9 Prozent) erlebte in den letzten fünf Jahren digitale Gewalt. Die Opfer sind vergleichsweise jung - so waren über 60 Prozent der 16- bis 17-jährigen Frauen und rund 33 Prozent der 16- bis 17-jährigen Männer in den letzten fünf Jahren Opfer digitaler Gewalt. 

Dunkelfeldbefragung zu Gewalt in Deutschland

LeSuBiA ist eine Dunkelfeldbefragung zu Gewalt in Deutschland, die von Juli 2023 bis Januar 2025 mit 15.000 Personen (16-85 Jahre) in Deutschland durchgeführt wurde. Sie erfasst umfassend, wie viele Menschen von verschiedenen Formen von Gewalt (Partnerschaft, sexualisiert, Stalking, digital) betroffen sind - auch jenseits polizeilich bekannter Fälle. Durch die Befragung von Männern und Frauen ermöglicht LeSuBiA erstmals detaillierte Geschlechtervergleiche und schließt eine wichtige Datenlücke. Die Ergebnisse sollen als verlässliche Grundlage für politische Entscheidungen, Präventionsmaßnahmen und Hilfsangebote dienen, um den Schutz aller Menschen zu verbessern und Unterschiede in der Gewaltbetroffenheit besser zu verstehen.

Neues Online-Angebot

Digitales Lernangebot stärkt Kinderschutz bei Genitalverstümmelung

Zwei Frauen in einer Beratungssituation bei SAIDA
Das Bundesfrauenministerium fördert die Präventionsarbeit des SAIDA International e.V. zum Schutz von Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt © SAIDA International e.V.

Seit dem 6. Februar ist mit "Wissen schützt!" ein neues digitales Lernangebot zum wirksamen Kinderschutz bei Genitalverstümmelung verfügbar. Das Angebot richtet sich an Fachkräfte, die in ihrer Arbeit mit möglicherweise gefährdeten Mädchen und Familien in Kontakt stehen. Ziel ist es, Orientierung zu geben und die Handlungssicherheit im Kinderschutz zu stärken.

Bundesfamilienministerin Karin Prien: "Null Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung: Weibliche Genitalverstümmelung ist eine besonders schwere Form von Menschenrechtsverletzung, vor der Mädchen unbedingt geschützt werden müssen. Dafür braucht es Fachkräfte, die gut vorbereitet sind, wenn sie mit potenziell gefährdeten Mädchen und Familien in Kontakt stehen. Ich möchte Fachkräfte ermutigen, die neue Plattform und die Materialien von 'Wissen schützt!' zu nutzen. Denn sie machen einen Unterschied, wenn es darum geht, Mädchen in Deutschland wirkungsvoll vor Genitalverstümmelung zu schützen."

Das digitale Lernangebot bündelt praxisnahe Lernbausteine und konkrete Handlungsempfehlungen zum Schutz von Mädchen vor Genitalverstümmelung. Es unterstützt Fachkräfte dabei, Risiken einzuordnen, angemessen zu reagieren und bestehende Schutzinstrumente sicher anzuwenden. Das Angebot ist niedrigschwellig zugänglich und ergänzt bestehende Fortbildungs- und Präventionsstrukturen. 

Hilfsangebote kennen und nutzen

Ein wichtiges Instrument zur Prävention und zum Schutz gefährdeter Frauen und Mädchen ist der "Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung" der Bundesregierung. Er ist kostenfrei in 16 Sprachen und in Einfacher Sprache erhältlich. Er informiert über die Strafbarkeit und über Hilfsangebote. Der Schutzbrief kann im Pass mitgeführt und im Herkunftsland und vor Angehörigen helfen, einem gesellschaftlichen und familiären Druck etwas entgegenzusetzen.

Das Angebot von SAIDA International e.V. ist Teil der Präventionsarbeit zum Schutz von Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt und wird durch das Bundesbildungs- und -familienministerium gefördert.

Rechtliche Lage in Deutschland

Die Planung und Durchführung einer weiblichen Genitalverstümmelung werden als Kindeswohlgefährdung betrachtet. Jugendämter und Familiengerichte sind gemäß den Paragrafen 8a Sozialgesetzbuch (SGB) VIII und 1666 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um diese Gefährdung des Kindeswohls abzuwenden.

Der Paragraf 226a des Strafgesetzbuchs (StGB) stellt weibliche Genitalverstümmelung unter Strafe - auch dann, wenn der Eingriff im Ausland vorgenommen wird. Die Tat kann mit bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Mitwirkenden droht zudem der Verlust des Aufenthaltstitels. Im Asylrecht gilt zudem die Gefahr weiblicher Genitalverstümmelung als Grund für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft.

Weibliche Genitalverstümmelung 

Weibliche Genitalverstümmelung (female genital mutilation, FGM) ist auch in Deutschland eine relevante Gefahr für Mädchen und junge Frauen. Prävention erfordert fundiertes Wissen, klare Zuständigkeiten und sichere Entscheidungsgrundlagen - insbesondere an Schnittstellen zwischen Jugendhilfe, Bildung, Gesundheitswesen und Verwaltung. Fortbildungsangebote sind bislang nicht verpflichtend und regional unterschiedlich verfügbar.

 

Trauer und Anteilnahme

Zum Tod von Prof. Dr. Rita Süssmuth

Prof. Dr. Rita Süssmuth
Rita Süssmuth im Bundestag, 2021 (bearbeitet) © Stella v. Saldern im Auftrag des Deutschen Bundestages / Lizenz: CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons

 

Am 1. Februar ist die ehemalige Bundesministerin für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit und langjährige Präsidentin des Deutsches Bundestages, Prof. Dr. Rita Süssmuth, im Alter von 88 Jahren gestorben. Bundesbildungs- und -familienministerin Karin Prien und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken brachten ihre Anteilnahme am Tod der Politikerin zum Ausdruck. 

Karin Prien: "Mit großem Bedauern habe ich vom Tod Rita Süssmuths erfahren. Mein tief empfundenes Beileid gilt ihren Angehörigen. Rita Süssmuth ist als Politikerin für Frauen und Männer ein großes Vorbild. Sie hat sich über Jahrzehnte mit starker Stimme für Familien und Frauen eingesetzt, nicht nur als Familien- und Frauenministerin. Sie hat frauen- und gleichstellungspolitische Themen ganz oben auf die Agenda gesetzt, wo sie auch heute noch hingehören. Bis zuletzt kommentierte sie politisches Zeitgeschehen und ergriff Position in aktuellen Debatten, sie war in bester Weise streitbar und gleichzeitig Brückenbauerin. Ihre Stimme wird fehlen!"

Nina Warken: "Der Tod von Rita Süssmuth erfüllt mich mit Trauer. Meine aufrichtige Anteilnahme gilt in diesen Stunden ihrer Familie. Wir verlieren mit Rita Süssmuth eine überzeugte, mutige und charismatische Vorkämpferin für Gleichberechtigung und sozialen Zusammenhalt. Sie hat für Frauen in der Politik den Weg geebnet. Persönlich verliere ich ein Vorbild und eine wichtige Inspirationsquelle. In verschiedenen Funktionen hat sie ihr Leben in den Dienst unseres Landes und unserer Demokratie gestellt. Dabei stand sie ein für gegenseitigen Respekt und Verständigung im politischen Diskurs. Im Umgang mit dem damals neuen Thema HIV/AIDS setzte sie als zuständige Bundesministerin auf Aufklärung statt Stigmatisierung und damit auf Menschlichkeit sowie wissenschaftliche Evidenz. Ihre Verdienste werden unvergessen bleiben."

Frauen unterstützen: Rita Süssmuth als Bundesfrauenministerin

Von 1985 bis 1988 war Rita Süssmuth von der Christlichen Demokratischen Union (CDU) als politische Seiteneinsteigerin an der Spitze des Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit. Die Frauenpolitik kam unter ihrer Leitung als thematisches Feld neu hinzu - als ein Schwerpunkt des Hauses und besonderes Anliegen ihrer Politik. Vor ihrer Amtszeit gehörte sie bereits von 1971 bis 1985 dem Wissenschaftlichen Beirat für Familienfragen beim Bundesfamilienministerium an.

Selbst Hochschullehrerin und Mutter, warb sie für die bessere Vereinbarkeit der Familie mit anderen Lebensbereichen für beide Partner und Familienpolitik sollte nicht auf Verheiratete beschränkt werden. Gleichzeitig wollte Rita Süssmuth die Attraktivität der Familie erhöhen. In ihrer Amtszeit wurden erstmals drei Jahre für Kindererziehungszeiten von Müttern und Vätern in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt, die in der Rentenanwartschaft mit dem Durchschnittsverdienst der Bundesbürger bemessen werden.

Bundesgleichstellungsgesetz

Bundesregierung legt Evaluierungsbericht vor

2 Holzwürfel mit Mann und Frau als Profil, mittig wird ein Würfel von Ungleich- zu einem Gleichzeichen gedreht
© iStock/Thapana Onphalai

Das Bundesfrauenministerium hat am 28. Januar den Evaluierungsbericht zum Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) veröffentlicht. Der Bericht wurde in Auftrag gegeben, um die Wirksamkeit des BGleiG zu bewerten - nun lag er dem Kabinett vor. Damit kommt das Bundesfrauenministerium der gesetzlich vorgeschriebenen, vierjährlichen Berichtspflicht gegenüber dem Bundestag nach. Für den Berichtszeitraum 2021 bis 2024 wird deutlich, dass das Gesetz maßgeblich zur Gleichstellung von Frauen und Männern beiträgt. Gleichzeitig zeigt der Bericht, dass diese Gleichstellung in allen Dienststellen des Bundes noch nicht vollständig verwirklicht ist.

Bundesgleichstellungsministerin Karin Prien: "Das gesetzliche Ziel, Frauen in der Bundesverwaltung gleichberechtigt an Führungspositionen zu beteiligen, zeigt erfreuliche Erfolge. Der Bund geht hier als Arbeitgeber mit gutem Beispiel voran - doch unser Engagement darf nicht nachlassen. Wir setzen ein deutliches Zeichen für Gleichstellung und Chancengerechtigkeit. Unser Ziel ist klar: gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen."

Gleichstellung im Bundesdienst stärken

Die ausgewerteten Daten zeigen einen kontinuierlichen Trend zu mehr Gleichstellung im Bundesdienst in den letzten Jahren. Seit 2019 stieg der Frauenanteil in den Führungspositionen in allen Verwaltungsbereichen deutlich an. Der Bericht kommt aber auch zu dem Schluss, dass sich die Dienststellen des Bundes noch deutlich in der Verankerung von Gleichstellungsorientierung in der Organisationskultur unterscheiden. 

Vereinbarkeit von Familie und Beruf ausbauen

Der Bericht enthält Empfehlungen, wie die Ziele des BGleiG noch besser zu erreichen sind. Ein geeignetes Mittel seien verpflichtende Schulungen von Führungskräften und Personalverwaltungen. Verbesserungsbedarf sieht der Bericht bei der Beteiligung und Unterstützung der Gleichstellungsbeauftragten. Eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf wurde laut Bericht bereits in weiten Teilen erreicht. Trotzdem wurden die Potenziale des BGleiG zur Verbesserung von Familienfreundlichkeit und Vereinbarkeit noch nicht vollständig von allen Dienststellen ausgeschöpft. 

Unterstützungsangebote bereitstellen

Vorbildhafte Gleichstellungsmaßnahmen, die die Sichtbarkeit von Gleichstellungsthemen und Gleichstellungsorientierung fördern, sind ebenfalls Teil der Berichterstattung: Dazu zählt unter anderem die Unterstützung beschäftigteninitiierter Netzwerke und Mentoringprogramme. Die Bundesregierung greift in ihrer Stellungnahme die Empfehlungen der Evaluierung als Handlungs- und Prüfempfehlungen auf. Das Bundesgleichstellungsministerium wird Unterstützungsangebote zur besseren Umsetzung des Gesetzes bereitstellen und den Dienststellen unter anderem einen Handlungsleitfaden zur Erstellung von Gleichstellungsplänen zur Verfügung stellen.

Frauen vor Gewalt schützen

Bedarfsanalyse zur Gewaltprävention veröffentlicht

Eine Frau hebt die Hand und sagt "stopp"
Frauen vor Gewalt schützen © BMBFSFJ

Das Bundesfrauenministerium hat am 22. Januar die "Bedarfsanalyse zur Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt" veröffentlicht. Die Studie fasst aktuelle und wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse über Angebote, Wirkungen und Bedarfe zur Prävention von Gewalt gegen Frauen zusammen. Darüber hinaus gibt sie detaillierte Empfehlungen für künftige Präventionsmaßnahmen. 

Bundesfrauenministerin Karin Prien: "Seit Jahren steigen die Fallzahlen für Gewalt gegen Frauen. Für die Bunderegierung und für mich als Frauenministerin ist klar: Wir müssen den Schutz vor Gewalt durch die konsequente Umsetzung des Gewalthilfegesetzes verbessern. Wir müssen aber auch schon vorher ansetzen und verhindern, dass Gewalt gegen Frauen überhaupt entsteht und die Prävention ausbauen. Unser Ministerium erarbeitet derzeit ein Maßnahmenpaket zur Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt, insbesondere für die Bereiche der schulischen und außerschulischen Bildung, Täterarbeit, sozialraumbezogene Prävention und den digitalen Raum. Die Ergebnisse und Empfehlungen der Bedarfsanalyse bilden dabei den Grundpfeiler für die Planung des Präventionspakets."

Präventionsarbeit in Schulen stärken

Die Bedarfsanalyse untersucht deutschlandweit Vorsorgemaßnahmen im Sozial-, Bildungs-, Gesundheits- und Gefahrenabwehrbereich und ordnet sie nach wirkungsbelegten und vielversprechenden Ansätzen. Einen Schwerpunkt bilden dabei die schulischen Präventionsprogramme. Aufbauend auf den Befunden und Vorschlägen aus Fachpraxis und Zivilgesellschaft gibt die Studie Empfehlungen, wie die Umsetzung von Maßnahmen auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene sowie in der Zivilgesellschaft gelingen kann. Wichtige Perspektiven von Schutz- und Beratungseinrichtungen sowie von Gewaltbetroffenen selbst wurden ebenfalls berücksichtigt. 

Zielvorgaben aus Istanbul-Konvention weiter verfolgen

Die Studie ist das Ergebnis einer gemeinschaftlichen Arbeit des Sozialwissenschaftlichen Forschungsinstituts zu Geschlechterfragen mit dem International Centre for Socio-Legal Studies gGmbH und dem Deutschen Jugendinstitut e.V.

Das Projekt wurde vom Bundesfrauenministerium von September 2003 bis Januar 2005 gefördert und schließt an die Zielvorgaben aus der Istanbul-Konvention und dem Koalitionsvertrag an. Durch Ratifizierung der Istanbul-Konvention hat sich Deutschland dazu verpflichtet, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen sowie häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen. Im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien darauf geeinigt, weitere Schutzmaßnahmen für betroffene Frauen zu ergreifen und die Präventions-, Aufklärungs- und Täterarbeit zu verstärken. 

Schutz vor Menschenhandel

Digitales Angebot unterstützt Betroffene von Menschenhandel

Eine Frau hält ihre Hand schützend vor die Kamera
Frauen vor Gewalt schützen © Fotolia/Adiano


Seit dem 14. Januar bietet der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. (KOK) eine Online-Anlaufstelle für von Menschenhandel betroffene Personen an. Ziel ist es, Betroffene, Angehörige und Fachkräfte frühzeitig zu erreichen, zu informieren und Sie an passende Unterstützungsstrukturen zu verweisen. Damit reagiert der Koordinierungskreis darauf, dass sich Hilfesuchende immer stärker online informieren und auf diesem Wege auch Kontakt aufnehmen.

Erste Anlaufstation für Hilfesuchende 

Die Website ist eine Maßnahme aus dem Nationalen Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels (NAP Menschenhandel) und zum Schutz der Betroffenen. Sie bietet niedrigeschwellig, auf Deutsch und Englisch, Information und Hilfe für Fachkräfte, Betroffene sowie Ratsuchende an. Fachkräfte aus spezialisierten Beratungsstellen für Betroffene von Menschenhandel und Ausbeutung beantworten eingehende Anfragen per Chat oder E-Mail. Das Angebot wird durch das Bundesbildungs- und -familienministerium gefördert.

Mitglieder des KOK

Umgesetzt wird das Online-Angebot von Expertinnen und Experten verschiedener Mitgliedsorganisationen des KOK. Dazu gehören: 

Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. 

Der KOK ist ein deutschlandweites Netzwerk von Fachberatungsstellen, die sich gegen Menschenhandel und Ausbeutung einsetzen. Zu den Aufgaben des KOK gehören unter anderem die Vernetzung von Akteuren, die fachliche Weiterentwicklung der Beratungsarbeit, Öffentlichkeitsarbeit sowie die Sensibilisierung für die unterschiedlichen Formen von Menschenhandel und Ausbeutung.