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Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen

Kerstin Claus
Die Journalistin Kerstin Claus ist die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen © Barbara Dietl

Die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) ist das Amt der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen und deren Angehörigen, für Expertinnen und Experten aus Praxis und Wissenschaft sowie für alle Menschen in Politik und Gesellschaft, die sich gegen sexuelle Gewalt engagieren.

Im März 2022 wurde Kerstin Claus das Amt der Unabhängigen Bundesbeauftragten übertragen. Seit dem 1. Juli 2025 ist das Amt durch das "Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen" (BGBl. 2025 I Nr. 107 vom 08. April 2025) gesetzlich verankert. Kerstin Claus wurde 1969 in München geboren, ist Journalistin und seit 2015 in der Politik- und Strategieberatung im Themenbereich sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche tätig. Bevor sie das neue Amt antrat, war sie Mitglied im Betroffenenrat des UBSKM. Claus ist als Unabhängige Bundesbeauftragte nicht weisungsgebunden. Organisatorisch, personell und finanziell erfolgt die Anbindung beim Bundesfamilienministerium. Der Unabhängigen Bundesbeauftragten ist ein Arbeitsstab zugeordnet.

Zu den gesetzlichen Aufgaben der Unabhängigen Bundesbeauftragten gehören:

  1. Eintreten für die Belange und die Beteiligung von Menschen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexuelle Gewalt oder Ausbeutung erfahren oder erfahren haben,
  2. Entwicklung von Vorschlägen und Maßnahmen zur Verbesserung der Prävention und Intervention,
  3. Förderung des Zugangs zu Hilfe- und Unterstützungsleistungen,
  4. Förderung einer unabhängigen, systematischen und transparenten Aufarbeitung auf politischer Ebene,
  5. Initiierung und Durchführung von Forschungs- und Untersuchungsvorhaben und
  6. Öffentlichkeitsarbeit. 


Die Aufgaben beziehen sich auch auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung im digitalen Raum. Beim Amt der Unabhängigen Bundesbeauftragten ist dauerhaft ein ehrenamtlich tätiger Betroffenenrat eingerichtet, der die UBSKM und ihr Team berät. So wird eine strukturierte und kontinuierliche Beteiligung von Betroffenen auf Bundesebene gewährleistet. Seine Mitglieder werden für die Dauer von fünf Jahren durch die Unabhängige Bundesbeauftragte berufen und tragen die Anliegen von Betroffenen in den politischen Diskurs und in die Öffentlichkeit.

Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs

Die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs wurde 2016 vom damaligen Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhem Rörig, berufen, zunächst befristet. Ihre Arbeit wurde mit dem "Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen" 2025 verstetigt. Die Kommission untersucht Ausmaß, Art und Folgen von Kindesmissbrauch in Deutschland seit 1949. Darunter fällt zum Beispiel Missbrauch in Institutionen, in Familien, im sozialen Umfeld, durch Fremdtäter oder im Rahmen von organisierter sexueller Ausbeutung. Die Kommission ist in ihrer Arbeit unabhängig.

Die Kommission möchte Strukturen aufdecken, die sexuelle Gewalt in der Kindheit und Jugend ermöglicht haben, und herausfinden, warum Aufarbeitung in der Vergangenheit verhindert wurde. Schwerpunkt der Arbeit und zentrale Erkenntnisquelle sind bundesweite Anhörungen von Betroffenen. Bisher sind über 2200 vertrauliche Anhörungen von Betroffenen durchgeführt worden und über 800 schriftliche Berichte eingegangen. Zu bestimmten Schwerpunktthemen führt die Kommission öffentliche Hearings und Fachveranstaltungen durch und initiiert und fördert Forschungsprojekte.

Aus ihren Erkenntnissen übermittelt die Kommission Handlungsempfehlungen an die Politik und an die Gesellschaft.