Mit der Einwilligung von Nutzenden dieser Webseite verwendet das BMBFSFJ (Verantwortlicher) ein Webverhalten- Analysetool (Matomo), um das Angebot auf dieser Webseite kontinuierlich zu verbessern. Dieses Skript ermöglicht die Speicherung bzw. den Zugriff auf die Endeinrichtung. Die verarbeiteten Daten werden nach 90 Tagen gelöscht. Nach Erteilung der Einwilligung oder Ablehnung wird das Banner für 365 Tage deaktiviert.
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Technologie
Eingesetzt wird ein Tool, dass das Webverhalten analysiert (Matomo). Auf Basis der gesammelten Daten wird das Navigationsverhalten von Nutzenden erkannt und analysiert. Mit der Einbindung und der Auslieferung eines Skriptes (matomo.js) werden durch den Dienst Informationen auf der Einrichtung des Nutzenden gespeichert bzw. auf Informationen zugegriffen, die bereits in der Endeinrichtung gespeichert waren.
Zweck der Verarbeitung
Zweck der Datenverarbeitung ist die Verbesserung der Struktur und Gestaltung des Webseitenangebotes.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist die Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG).
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Speicherdauer
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Weitere Informationen:
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.
Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt
Die Bundesregierung unternimmt eine Reihe von Maßnahmen, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt kontinuierlich zu verbessern.
Bei Verdachtsfällen von sexuellem Missbrauch berät das Hilfe-Telefon unter der Nummer 0800 22 55 530 montags, mittwochs und freitags von 9:00 bis 14:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 15:00 bis 20:00 Uhr - kostenfrei und anonym.
Der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist ein interdisziplinäres Gremium. Es setzt sich dafür ein, sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen und deren Folgen nachhaltig zu bekämpfen.
Die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) ist das Amt der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen und deren Angehörige und für alle, die sich gegen sexuelle Gewalt engagieren.
Das Ergänzende Hilfesystem unterstützt Betroffene, die als Kinder oder Jugendliche sexualisierte Gewalt im familiären Bereich oder in einer Einrichtung erlebt haben. Ziel ist es, die entstandenen Folgebeeinträchtigungen abzumildern.
Das Hilfe-Portal und das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch, die Online-Beratung Sexueller Missbrauch "Schreib-Ollie" sowie die Medizinische Kinderschutzhotline unterstützen Betroffene sexueller Gewalt, Angehörige, Fachkräfte sowie Personen aus...
Das Bundesjugendministerium unterstützt unterschiedliche Initiativen, um sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen zu verhindern. Wichtige Bausteine sind die Aufklärung junger Menschen über ihre Rechte und Schutzkonzepte in Einrichtungen.