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Kinder- und Jugendschutz

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz vor körperlicher, sexueller und seelischer Gewalt. Im Kinder- und Jugendschutz geht es sowohl um Prävention als auch um Intervention.

  • Die Bundesregierung unternimmt eine Reihe von Maßnahmen, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt kontinuierlich zu verbessern.

  • Kinder und Jugendliche begegnen in ihrem Alltag immer wieder Gefahren für ihre körperliche und geistige Gesundheit. Das Jugendschutzgesetz regelt den Umgang mit diesen Gefahrenquellen.

  • Die Kinder- und Jugendhilfe fördert Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung und hilft jungen Erwachsenen in besonders schwierigen Situationen. Sie unterstützt Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder.

  • Das Projekt "Pausentaste" unterstützt pflegende Kinder, Jugendliche, Auszubildende und Studierende mit gezielter Beratung und Information.

Aktuell

Karin Prien und Michael Kretschmer

Antrittsbesuch Karin Prien besucht Sachsen

In Dresden traf sich Karin Prien mit Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierung, um über die zukünftige Zusammenarbeit zu sprechen. Zudem besuchte sie eine Schule und nahm am sächsischen Handygipfel teil.

Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) Karin Prien trifft die Spitzen des Handwerks

Am 14. August hat Bundesbildungsministerin Karin Prien die Spitzen des Handwerks getroffen. Zentrale Themen des Austauschs mit ZDH-Präsident Jörg Dittrich und Generalsekretär Holger Schwannecke waren berufliche Bildung sowie Fachkräftesicherung.

Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch Karin Prien trifft sich mit Mitgliedern des Betroffenenrats

Am 17. Juli tauschte sich die Bundesfamilienministerin mit Mitgliedern des Betroffenenrats bei der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) über das Ergänzende Hilfesystem (EHS) aus.