Das Informationsportal Kinderwunsch zeigt Beratungsangebote und finanzielle Fördermöglichkeiten für ungewollt kinderlose Paare auf.
Abhängig beschäftigte Frauen haben nun die Möglichkeit, eine Schutzfrist nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche in Anspruch zu nehmen. Die neuen Staffelungen betragen zwischen zwei und acht Wochen.
Abhängig beschäftigte Frauen erhalten künftig die Möglichkeit, eine Schutzfrist nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche in Anspruch zu nehmen.
Schwanger und viele Fragen? Seit 2014 berät und unterstützt das Hilfetelefon "Schwangere in Not" hilfesuchende Frauen. Das Angebot soll Fragen rund um die Schwangerschaft beantworten und über die vertrauliche Geburt aufklären.