Kinder tragen ein T-Shirt "Starkmachen für Kinderrechte"
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Kinderrechte ins Grundgesetz

Die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Für die geplante Grundgesetzänderung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat erforderlich.

  • Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes besteht aus insgesamt 54 Artikeln und basiert auf vier Grundprinzipien: dem Diskriminierungsverbot, dem Recht auf Leben und persönliche Entwicklung, dem Beteiligungsrecht und dem Kindeswohlvorrang.

  • Die Rechte von Kindern stehen im Alltag oft in Konflikt mit anderen Interessen. Aber die VN-Kinderrechtskonvention sagt klar: Das Kindeswohl hat Vorrang.

Aktuell

Karin Prien und Michael Kretschmer

Antrittsbesuch Karin Prien besucht Sachsen

In Dresden traf sich Karin Prien mit Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierung, um über die zukünftige Zusammenarbeit zu sprechen. Zudem besuchte sie eine Schule und nahm am sächsischen Handygipfel teil.

Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) Karin Prien trifft die Spitzen des Handwerks

Am 14. August hat Bundesbildungsministerin Karin Prien die Spitzen des Handwerks getroffen. Zentrale Themen des Austauschs mit ZDH-Präsident Jörg Dittrich und Generalsekretär Holger Schwannecke waren berufliche Bildung sowie Fachkräftesicherung.

Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch Karin Prien trifft sich mit Mitgliedern des Betroffenenrats

Am 17. Juli tauschte sich die Bundesfamilienministerin mit Mitgliedern des Betroffenenrats bei der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) über das Ergänzende Hilfesystem (EHS) aus.