Kinder tragen ein T-Shirt "Starkmachen für Kinderrechte"
© Felix Zahn/photothek.net

Kinderrechte ins Grundgesetz

Die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Für die geplante Grundgesetzänderung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat erforderlich.

  • Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes besteht aus insgesamt 54 Artikeln und basiert auf vier Grundprinzipien: dem Diskriminierungsverbot, dem Recht auf Leben und persönliche Entwicklung, dem Beteiligungsrecht und dem Kindeswohlvorrang.

  • Die Rechte von Kindern stehen im Alltag oft in Konflikt mit anderen Interessen. Aber die VN-Kinderrechtskonvention sagt klar: Das Kindeswohl hat Vorrang.

Aktuell

Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch Karin Prien trifft sich mit Mitgliedern des Betroffenenrats

Am 17. Juli tauschte sich die Bundesfamilienministerin mit Mitgliedern des Betroffenenrats bei der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) über das Ergänzende Hilfesystem (EHS) aus.

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Hilfen für Kinder psychisch- oder suchtkranker Eltern Kampagne macht auf "Hilfen im Netz" aufmerksam

Viele Kinder und Jugendliche haben ein Elternteil, das psychisch erkrankt oder suchtkrank ist. Eine bundesweite Plakatkampagne macht auf das Unterstützungs- und Beratungsangebot von "Hilfen im Netz" aufmerksam.

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