Die mobile Kinderrechte-Ausstellung: Worum handelt es sich genau?
Die mobile Kinderrechte-Ausstellung besteht aus zehn verschiedenen Modulen, die jeweils ein Kinderrecht näher erklären. Mit interaktiven Elementen können sich Kinder und Jugendliche ebenso wie Eltern, pädagogische Fachkräfte und alle Interessierten über die wichtigsten Kinderrechte informieren und sich mit ihnen beschäftigen.
Wie ist die Ausstellung aufgebaut? Welche Module gibt es?
Die zehn Module werden als Stecksystem zusammengebaut und können grundsätzlich frei aufgestellt werden.
Die Module sollen als Mitmacherlebnis dazu einladen, die Kinderrechte kennenzulernen und zu verinnerlichen. Jedes Modul besteht aus verschiedenen Aktionen beziehungsweise Interaktionen, Texttafeln und Zusatzinformationen zur Veranschaulichung des jeweiligen Kinderrechts, zum Beispiel durch Bilder, Zitate oder Geschichten. Die kindgerechten Erklärungen werden von verschiedenen Charakteren vermittelt und helfen auf diese Weise bei der Orientierung am jeweiligen Modul. Zudem führen Tonie-Boxen zur auditiven Unterstützung durch die einzelnen Module. Auf Monitoren werden (Erklär-)Filme abgespielt, die von Kindern und Jugendlichen selbst gedreht worden sind.
Thematisch umfassen die einzelnen Module folgende Kinderrechte: Schutz vor Gewalt, Recht auf Information und Beteiligung, Recht auf Bildung, Recht auf Privatsphäre, Recht auf Gleichheit, Recht auf Freizeit und Spiel, Recht auf Erholung, Recht auf Gesundheit, Recht auf besondere Fürsorge bei Behinderung sowie das Recht auf Fürsorge der Eltern.
Wer kann die Ausstellung ausleihen?
Die Ausstellung kann unter anderem von Schulen, Kitas, Gemeinden oder Vereinen ausgeliehen werden, um zum Beispiel bei öffentlichen Festen, im Rathaus oder auch im Rahmen von Projektwochen in Schulen, Jugendeinrichtungen oder Kitas präsentiert zu werden.
Vom 5. Dezember bis zum 17. Dezember ist in Ausstellung im ehemaligen Küchenstudio Schindele in Weil der Stadt (Hauptstr. 60, Weil der Stadt, Baden-Württemberg) zu sehen.
Wochentags ist eine Besichtigung für Gruppen mit Anmeldung möglich. Hier kann man sich als Gruppe anmelden.
Außerdem kann die Ausstellung täglich nachmittags von Interessierten ohne Anmeldung besichtigt werden. Die Öffnungszeiten finden Sie im beigefügten Dokument. Am 5. Dezember um 14 Uhr wird die Ausstellung zusammen mit Christian Walter, Bürgermeister von Weil der Stadt, eröffnet.
Welche Ausleihbedingungen gibt es?
Der Transport und Aufbau erfolgt durch ein vom Bundesbildungsministerium ausgewähltes Unternehmen. Die Kostenübernahme ist aktuell nur bis Ende 2025 gesichert. Dadurch kann das Bundesbildungsministerium die Ausstellung kostenlos an Interessierte verleihen. Ob eine Kostenübernahme in den Folgejahren gewährleistet werden kann, hängt im Wesentlichen von der Haushaltslage ab. Der Tourenplan für 2026 ist bereits in Planung. In diesem Jahr beträgt die Leihzeit pro Station durchschnittlich vier Wochen.
Bei Interesse stellen Sie Ihre Anfrage bitte an: kinderrechteausstellung@bmbfsfj.bund.de
Kinderrechte anschaulich erklärt
Alle Kinder und Jugendlichen haben Rechte. Doch welche sind das im Einzelnen? Das folgende Video erklärt sie anschaulich.