Schwangerschaft und Kinderwunsch Adoptionen und Adoptionsvermittlung

Ziel einer Adoption ist es, die am besten geeigneten Eltern für ein Kind zu finden, das aus unterschiedlichen Gründen nicht bei seinen leiblichen Eltern aufwachsen kann. Die Eignung der möglichen Adoptiveltern wird durch die Adoptionsvermittlungsstellen sorgsam geprüft. Dabei geht es zum Beispiel um die Beweggründe für die Adoption, die Stabilität der Partnerschaft oder um gesundheitliche Aspekte.

Voraussetzungen für Adoptiveltern

Wer ein Kind adoptieren möchte, egal ob im Inland oder im Ausland, muss nach dem deutschen Recht unbeschränkt geschäftsfähig und mindestens 25 Jahre alt sein. Bei Ehepaaren kann eine Person dieses Alter unterschreiten, sie muss jedoch mindestens 21 Jahre alt sein. Ein Höchstalter für Adoptiveltern ist gesetzlich nicht festgelegt. Das Alter sollte jedoch in einem natürlichen Abstand zu dem der Kinder stehen. Die leiblichen Eltern müssen in der Regel beide in die Adoption ihres Kindes einwilligen. Das geht frühestens, wenn das Kind acht Wochen alt ist. 

Umfassende Unterstützung und Beratung

Eine Adoption ist für die abgebenden Eltern, die Adoptiveltern und natürlich für die Kinder eine grundlegende Weichenstellung, die sie ein Leben lang begleitet. Eine Adoption bringt viele Fragen und mögliche Unsicherheiten mit sich - vor und auch nach dem Ausspruch der Adoption. Daher haben Adoptiv- und Herkunftsfamilien einen Rechtsanspruch auf Beratung und Begleitung vor, während und nach der Adoption. Die Adoptionsvermittlungsstellen helfen den Familien, die Unterstützung zu finden, die sie benötigen.

Ein offener Umgang ist wichtig

Für Kinder ist es wichtig zu wissen, woher sie kommen. Sie altersgerecht über ihre Herkunft aufzuklären und in der Adoptivfamilie offen und selbstverständlich mit der Adoption umzugehen, erleichtert es den Kindern, die Adoption in ihr Selbstbild aufzunehmen. Auch ein Kontakt zur Herkunftsfamilie kann den Kindern in ihrer Entwicklung helfen. Die Adoptionsvermittlungsstellen unterstützen die Familien, den passenden Umgang zu finden. Sie besprechen auch mit den Familien, ob und in welcher Form Kontakte zwischen Adoptiv- und Herkunftsfamilie möglich und hilfreich sind.

Stiefkindadoption

Bei einer Stiefkindadoption wird das Kind der Partnerin oder des Partners adoptiert. Dies ist möglich, wenn der Stiefelternteil und der leibliche Elternteil des Kindes miteinander verheiratet sind, in eingetragener Lebenspartnerschaft oder in einer verfestigten Lebensgemeinschaft leben. Mit der Adoption wird ein Stiefkind rechtlich wie ein leibliches Kind beider Partnerinnen und Partner gestellt. 

Am häufigsten werden Stiefkinder adoptiert

Etwa drei Viertel aller Adoptionen in Deutschland sind Stiefkindadoptionen. Einen hohen Anteil daran haben Stiefmütter in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, die das Kind ihrer Partnerin adoptieren.

Die Bedürfnisse des Kindes stehen auch bei einer Stiefkindadoption im Mittelpunkt. Es soll sicher sein, dass eine Adoption mit all ihren Konsequenzen tatsächlich das Beste für das Kind ist. Daher müssen sich alle Beteiligten im Vorfeld der Adoption bei einer Adoptionsvermittlungsstelle beraten lassen. 

Von dieser verpflichtenden Beratung ausgenommen sind Paare, bei denen die Partnerin der leiblichen Mutter die Adoption des gemeinsamen Wunschkindes beantragt, das in die bestehende Ehe oder verfestigte Lebensgemeinschaft hineingeboren wird.

Auslandsadoption

Um das Wohl der Kinder auch bei Adoptionen aus dem Ausland zu schützen, muss jede Adoption von einer anerkannten Vermittlungsstelle begleitet werden. Diese vergewissert sich, dass internationale Schutzstandards eingehalten werden. 

Damit eine ausländische Adoptionsentscheidung in Deutschland rechtlich wirksam ist, muss diese hier anerkannt werden. In einigen Fällen ist dafür ein Anerkennungsverfahren beim Familiengericht notwendig, in anderen Fällen gilt die ausländische Adoption automatisch als anerkannt.