- Abschlussbericht der Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes (PDF: 24,9 MB)
- Gutachten "Zur Freiwilligkeit in der Prostitution" (PDF: 1,1 MB)
- Gutachten "Prostituiertenschutzgesetz und Baurecht" (PDF: 906,9 kB)
- Kurzzusammenfassung der zentralen Evaluationsergebnisse durch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (PDF: 120,6 kB)
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat dem Bundestag die Ergebnisse zur umfangreichen und unabhängigen Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) am 24. Juni 2025 vorgelegt. Die Evaluation wurde vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) unter Berücksichtigung von Praxiserfahrungen, insbesondere aus den Ländern und von Prostituierten selbst, durchgeführt. Insgesamt zeigt der Bericht sowohl Stärken als auch Schwächen des Gesetzes auf und liefert konkrete Empfehlungen, um Prostituierte besser zu schützen und Zwangsprostitution und Menschenhandel besser zu bekämpfen.