Mit der Einwilligung von Nutzenden dieser Webseite verwendet das BMBFSFJ (Verantwortlicher) ein Webverhalten- Analysetool (Matomo), um das Angebot auf dieser Webseite kontinuierlich zu verbessern. Dieses Skript ermöglicht die Speicherung bzw. den Zugriff auf die Endeinrichtung. Die verarbeiteten Daten werden nach 90 Tagen gelöscht. Nach Erteilung der Einwilligung oder Ablehnung wird das Banner für 365 Tage deaktiviert.
Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich, die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bleibt bis zum Zeitpunkt des Widerrufs unberührt.
Verarbeitete Daten:
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die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site),
Verweildauer,
heruntergeladene PDFs,
eingegebene Suchbegriffe.
Technologie
Eingesetzt wird ein Tool, dass das Webverhalten analysiert (Matomo). Auf Basis der gesammelten Daten wird das Navigationsverhalten von Nutzenden erkannt und analysiert. Mit der Einbindung und der Auslieferung eines Skriptes (matomo.js) werden durch den Dienst Informationen auf der Einrichtung des Nutzenden gespeichert bzw. auf Informationen zugegriffen, die bereits in der Endeinrichtung gespeichert waren.
Zweck der Verarbeitung
Zweck der Datenverarbeitung ist die Verbesserung der Struktur und Gestaltung des Webseitenangebotes.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist die Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG).
Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich, die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bleibt bis zum Zeitpunkt des Widerrufs unberührt. Die Möglichkeit des Widerrufs der Einwilligung erscheint oben auf der Webseite, wenn Sie auf die Datenschutzerklärungen klicken.
Speicherdauer
Die Daten werden umgehend pseudonymisiert und nach 90 Tagen gelöscht.
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.
Prostitution ist in Deutschland zulässig - sofern sie freiwillig und von Erwachsenen ausgeübt wird. Um die Situation von Frauen und Männern, die in der Prostitution tätig sind, zu verbessern und sie vor Menschenhandel, Ausbeutung und Zwang zu schützen, wurde das Prostituiertenschutzgesetz verabschiedet.
Mit dem Prostituiertenschutzgesetz sollen Frauen und Männer, die in der Prostitution tätig sind, geschützt und ihre Rechte gestärkt werden. Gleichzeitig gilt für das Prostitutionsgewerbe eine Erlaubnispflicht.
Eine Evaluation soll darüber Auskunft geben, welche Auswirkungen das Prostituiertenschutzgesetz hat. Der Bericht soll dem Deutschen Bundestag spätestens im Juli 2025 vorgelegt werden.
Die Länder sind für die Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes zuständig. Weiterführende Informationen aus den Ländern sind hier zusammengestellt.
Die mehrsprachigen Textbausteine liefern Inhalte zu den bundesweit gültigen Themen des Informations- und Beratungsgesprächs, das die Behörde bei der Anmeldung mit Prostituierten führen muss. Sie sind herunterladbar.
Das Bundesgleichstellungsministerium fördert fünf Modellprojekte, um Menschen, die in der Prostitution tätig sind, beim Umstieg in eine alternative Erwerbstätigkeit zu unterstützen.