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Prostituiertenschutzgesetz

Prostitution ist in Deutschland zulässig - sofern sie freiwillig und von Erwachsenen ausgeübt wird. Um die Situation von Frauen und Männern, die in der Prostitution tätig sind, zu verbessern und sie vor Menschenhandel, Ausbeutung und Zwang zu schützen, wurde das Prostituiertenschutzgesetz verabschiedet.

Aktuell

Frauen und Männer sitzen am Tisch und arbeiten.

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Mareike Wulf steht am Rednerpult

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Beim Deutschen LandFrauentag würdigte die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesfamilienministerin, Mareike Lotte Wulf, das Engagement der LandFrauen für Ehrenamt, Teilhabe und Demokratie in ländlichen Räumen.

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