Wie wirkt das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in der Praxis? Um diese komplexe Frage zu beantworten, wurde der Auftrag zur Evaluation nach einem europaweiten Vergabeverfahren 2022 ans das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachen e.V. (KFN) in Hannover erteilt - im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag.
Die wissenschaftliche Evaluation liefert fundierte Erkenntnisse darüber, ob und inwieweit die Ziele des ProstSchG erreicht wurden und wo möglicher Anpassungsbedarf besteht. Gleichzeitig gibt sie Einblicke in die komplexen Zusammenhänge, Herausforderungen und Diversität im Bereich Prostitution.
Das KFN führte eine breit angelegte wissenschaftliche Untersuchung durch, die auf einem multi-methodischen Forschungsdesign basiert. In fünf Modulen mit insgesamt 18 Arbeitspaketen wurden empirische, qualitative und quantitative Sozialforschung mit Erkenntnissen aus der Praxis - insbesondere der Länder - und rechtsdogmatischen Betrachtungen verknüpft. Mit mehr als 2300 befragten Menschen in der Prostitution zählt die Studie zu der größten wissenschaftlichen Erhebung auf diesem Gebiet.
Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag, wie in Paragraph 38 ProstSchG vorgesehen, den wissenschaftlichen Evaluationsbericht im Juni 2025 vorgelegt. Gleichzeitig wurde der Bericht veröffentlicht. Darin heißt es, dass die Ziele des ProstSchG teilweise erreicht werden, es jedoch noch Verbesserungsbedarf gibt. Der Bericht enthält 64 konkrete Handlungs- und Prüfempfehlungen zur Weiterentwicklung des Prostitutionsschutzes. Eine Kurzversion der Ergebnisse kann hier abgerufen werden.
Im Lichte der Evaluationsergebnisse und weiterer Erkenntnisse erarbeitet derzeit eine unabhängige Expertenkommission zur Verbesserung des Schutzes von Prostituierten (Prostituiertenschutz-Kommission) konkrete gesetzliche und nicht-gesetzliche Vorschläge zur Verbesserung des Schutzes von Prostituierten.
Die Kommission hatte am 24. November 2025 ihre Auftaktsitzung. Sie setzt sich aus zwölf Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Fach- und Arbeitsrichtungen zusammen: Menschenhandelsbekämpfung, Wissenschaft, Strafverfolgung, Strafjustiz, Plattformregulierung, soziale Arbeit und Gesundheit. Den Kommissionsvorsitz hat Prof. Dr. Tillmann Bartsch, der bereits die Evaluation des ProstSchG leitete.
Diese Expertinnen und Experten werden auf Grundlage der Evaluation des ProstSchG Empfehlungen erarbeiten, die es der Politik ermöglichen sollen, fundierte und sachlich gut begründete Entscheidungen zum Schutz der Prostituierten zu treffen.
Die Kommission soll insgesamt 18 Monate arbeiten. Erste Ergebnisse sollen Ende November 2026 vorliegen. Hier soll es um gesetzliche Verbesserungsvorschläge für einen besseren Prostituiertenschutz gehen. Ende Mai 2027 soll die Kommission nicht-gesetzliche Verbesserungsvorschläge und einen Abschlussbericht vorlegen.
Fragen und Antworten zur Evaluation und Prostituiertenschutz-Kommission
Warum wurde eine Prostituiertenschutz-Kommission eingesetzt?
Wie im Koalitionsvertrag 2025 vereinbart, hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine unabhängige Expertenkommission zur Verbesserung des Schutzes von Prostituierten eingesetzt. Diese wird "im Lichte der Evaluationsergebnisse zum ProstSchG" herausarbeiten, welche konkreten Handlungsoptionen Bund, Länder und Kommunen haben, um den Schutz von in der Prostitution Tätigen zu verbessern.
Was ist das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG), und warum wurde es evaluiert?
Das ProstSchG, das 2017 in Kraft getreten ist, bildet den zentralen gesetzlichen Regulierungsrahmen für Prostitution in Deutschland. Es regelt unter anderem die Anmeldung und Beratung von Prostituierten und das behördliche Erlaubnisverfahren für Prostitutionsbetriebe. Um seine Wirkung evidenzbasiert zu überprüfen, wurde das Gesetz, wie in § 38 ProstSchG vorgesehen, in den Jahren 2022 bis 2025 wissenschaftlich evaluiert.
Wer hat die Evaluation des ProstSchG durchgeführt?
Die Evaluation wurde vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen e.V. (KFN) durchgeführt. Grundlage war ein multimethodisches Forschungsdesign mit Fokus auf Einbeziehung der Perspektiven und Erfahrungen von Personen, die in der Prostitution tätig sind. So haben unter anderem 2350 Prostituierte sowie zahlreiche Behördenmitarbeitende, Kundinnen und Kunden und Prostitutionsgewerbetreibende teilgenommen.
Was sind die zentralen Ergebnisse der Evaluation?
Die im Sommer 2025 veröffentlichten Ergebnisse benennen sowohl Stärken als auch Schwächen des Prostituiertenschutzgesetzes und enthalten konkrete Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung des Prostituiertenschutzes. Eine Kurzversion der Ergebnisse kann hier abgerufen werden.
Hat die Arbeit der Prostituiertenschutz-Kommission bereits begonnen?
Die Kommission hat in der Auftaktsitzung am 24. November 2025 ihre Arbeit aufgenommen.
Beschäftigt sich die Prostituiertenschutz-Kommission auch mit anderen Regelungsmodellen und Erfahrungen aus anderen Ländern wie zum Beispiel solche nach dem sogenannten "Nordischen Modell"?
Ja, die Kommission wird sich auch Fragen widmen, die über die Evaluationsergebnisse hinausgehen. Sie wird sich mit anderen Ansätzen zum Umgang mit Prostitution beschäftigen und den internationalen Erkenntnis- und Forschungsstand einbeziehen.
Werden auch Betroffene selbst einbezogen?
Ja, im Rahmen umfangreicher Konsultationen legt die Kommission bei ihrer Arbeit einen besonderen Schwerpunkt auf die Beteiligung von Prostituierten, von Personen, die aus der Prostitution ausgestiegen sind, sowie von Betroffenen von Menschenhandel und deren Selbstvertretungsorganisationen. Die unterschiedlichen Perspektiven und Erfahrungen dieser Gruppen sind für eine sachgerechte Bewertung der bestehenden Regelungen und möglicher Weiterentwicklungen von essentieller Bedeutung. Die besondere Beteiligung dieser Gruppen soll traumasensibel und unter Wahrung derer Privatsphäre durchgeführt werden.
Wird weitere externe Expertise von der Kommission eingeholt?
Neben Betroffenen werden auch Stellungnahmen von den Ländern und Kommunen, der Bundesregierung sowie von Expertinnen und Experten eingeholt. Neben der Einbeziehung von Betroffenen ist die Anhörung von anderen externen Expertinnen und Experten ein Schwerpunkt der Kommission.
Beschäftigt sich die Prostituiertenschutz-Kommission auch mit der Anbahnung von Prostitution im digitalen Raum?
Die Kommission wird einen inhaltlichen Schwerpunkt ihrer Arbeit auf die digitale Dimension von Prostitution sowie ihre effektive Regulierung setzen. Dabei soll es insbesondere um die Regulierungsmöglichkeiten digitaler Anbahnungsangebote (vor allem Plattformregulierung) gehen und sowohl die effektive Kontrolle der Anbieterinnen und Anbieter als auch die wirksame und ressourcenschonende Durchsetzung der Regelungen einschließen.
Werden die Belange und Bedarfe von besonders vulnerablen Gruppen berücksichtigt?
Ja, die Kommission legt besonderen Wert auf die Belange und Bedarfe besonders vulnerabler Personen, wie etwa drogengebrauchende oder wohnungslose Personen. Dabei wird auch das Zusammenkommen verschiedener Vulnerabilitäten (sogenanngte Intersektionalität) mitgedacht und vor allem der besondere Schutz von Minderjährigen und Heranwachsenden in den Fokus genommen.
Wie ist die Prostituiertenschutz-Kommission zusammengesetzt?
Die Kommission besteht aus zwölf Expertinnen und Experten unterschiedlicher Fach- und Arbeitsrichtungen, die unter anderem Erfahrungen zu den Themen Prostitution und Menschenhandel aus den Bereichen Wissenschaft, Strafverfolgung, Plattformregulierung, sozialer Arbeit und Gesundheit mitbringen und überdies ein breites Spektrum an Einstellungen zum Thema Umgang mit Prostitution in Deutschland abdecken. Die begrenzte Anzahl der Mitglieder sichert die Arbeitsfähigkeit des Gremiums.
Welche Ergebnisse soll die Prostituiertenschutz-Kommission erarbeiten und bis wann?
Die Kommission soll gesetzliche Maßnahmenvorschläge innerhalb von 12 Monaten und nicht-gesetzliche Maßnahmenvorschläge innerhalb von 18 Monaten vorlegen. Damit soll ausreichend Zeit für eine mögliche Anschlussgesetzgebung in der laufenden Legislaturperiode geschaffen werden.
Was geschieht mit den Ergebnissen der Prostituiertenschutz-Kommission?
Die Ergebnisse sind Grundlage für die an die Kommissionsarbeit anschließende Debatte im Bundestag, und sie sollen in die Prüfung, Einleitung (insbesondere gesetzliche Maßnahmen) beziehungsweise Umsetzung (nicht-gesetzliche) von Maßnahmen der Bundesregierung eingehen.