Prostituiertenschutzgesetz

Evaluation und Prostituiertenschutz-Kommission

Wie wirkt das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in der Praxis? Um diese komplexe Frage zu beantworten, wurde der Auftrag zur Evaluation nach einem europaweiten Vergabeverfahren 2022 ans das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachen e.V. (KFN) in Hannover erteilt - im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag.

Die wissenschaftliche Evaluation liefert fundierte Erkenntnisse darüber, ob und inwieweit die Ziele des ProstSchG erreicht wurden und wo möglicher Anpassungsbedarf besteht. Gleichzeitig gibt sie Einblicke in die komplexen Zusammenhänge, Herausforderungen und Diversität im Bereich Prostitution.

Das KFN führte eine breit angelegte wissenschaftliche Untersuchung durch, die auf einem multi-methodischen Forschungsdesign basiert. In fünf Modulen mit insgesamt 18 Arbeitspaketen wurden empirische, qualitative und quantitative Sozialforschung mit Erkenntnissen aus der Praxis – insbesondere der Länder – und rechtsdogmatischen Betrachtungen verknüpft. Mit mehr als 2300 befragten Menschen in der Prostitution zählt die Studie zu der größten wissenschaftlichen Erhebung auf diesem Gebiet.

Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag, wie in § 38 ProstSchG vorgesehen, den wissenschaftlichen Evaluationsbericht im Juni 2025 vorgelegt. Gleichzeitig wurde der Bericht veröffentlicht. Darin heißt es, dass die Ziele des ProstSchG teilweise erreicht werden, es jedoch noch Verbesserungsbedarf gibt. Der Bericht enthält 64 konkrete Handlungs- und Prüfempfehlungen zur Weiterentwicklung des Prostitutionsschutzes. Eine Kurzversion der Ergebnisse kann hier abgerufen werden.

Im Lichte der Evaluationsergebnisse und weiterer Erkenntnisse erarbeitet derzeit eine unabhängige Expertenkommission zur Verbesserung des Schutzes von Prostituierten (Prostituiertenschutz-Kommission) konkrete gesetzliche und nicht-gesetzliche Vorschläge zur Verbesserung des Schutzes von Prostituierten. 

Die Kommission hatte am 24. November 2025 ihre Auftaktsitzung. Sie setzt sich aus zwölf Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Fach- und Arbeitsrichtungen zusammen: Menschenhandelsbekämpfung, Wissenschaft, Strafverfolgung, Strafjustiz, Plattformregulierung, soziale Arbeit und Gesundheit. Den Kommissionsvorsitz hat Prof. Dr. Tillmann Bartsch, der bereits die Evaluation des ProstSchG leitete.

Diese Expertinnen und Experten werden auf Grundlage der Evaluation des ProstSchG Empfehlungen erarbeiten, die es der Politik ermöglichen sollen, fundierte und sachlich gut begründete Entscheidungen zum Schutz der Prostituierten zu treffen.

Die Kommission soll insgesamt 18 Monate arbeiten. Erste Ergebnisse sollen Ende November 2026 vorliegen. Hier soll es um gesetzliche Verbesserungsvorschläge für einen besseren Prostituiertenschutz gehen. Ende Mai 2028 soll die Kommission nicht-gesetzliche Verbesserungsvorschläge und einen Abschlussbericht vorlegen.