Seit dem 6. Februar ist mit "Wissen schützt!" ein neues digitales Lernangebot zum wirksamen Kinderschutz bei Genitalverstümmelung verfügbar. Das Angebot richtet sich an Fachkräfte, die in ihrer Arbeit mit möglicherweise gefährdeten Mädchen und Familien in Kontakt stehen. Ziel ist es, Orientierung zu geben und die Handlungssicherheit im Kinderschutz zu stärken.
Bundesfamilienministerin Karin Prien: "Null Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung: Weibliche Genitalverstümmelung ist eine besonders schwere Form von Menschenrechtsverletzung, vor der Mädchen unbedingt geschützt werden müssen. Dafür braucht es Fachkräfte, die gut vorbereitet sind, wenn sie mit potenziell gefährdeten Mädchen und Familien in Kontakt stehen. Ich möchte Fachkräfte ermutigen, die neue Plattform und die Materialien von 'Wissen schützt!' zu nutzen. Denn sie machen einen Unterschied, wenn es darum geht, Mädchen in Deutschland wirkungsvoll vor Genitalverstümmelung zu schützen."
Das digitale Lernangebot bündelt praxisnahe Lernbausteine und konkrete Handlungsempfehlungen zum Schutz von Mädchen vor Genitalverstümmelung. Es unterstützt Fachkräfte dabei, Risiken einzuordnen, angemessen zu reagieren und bestehende Schutzinstrumente sicher anzuwenden. Das Angebot ist niedrigschwellig zugänglich und ergänzt bestehende Fortbildungs- und Präventionsstrukturen.
Hilfsangebote kennen und nutzen
Ein wichtiges Instrument zur Prävention und zum Schutz gefährdeter Frauen und Mädchen ist der "Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung" der Bundesregierung. Er ist kostenfrei in 16 Sprachen und in Einfacher Sprache erhältlich. Er informiert über die Strafbarkeit und über Hilfsangebote. Der Schutzbrief kann im Pass mitgeführt und im Herkunftsland und vor Angehörigen helfen, einem gesellschaftlichen und familiären Druck etwas entgegenzusetzen.
Das Angebot von SAIDA International e.V. ist Teil der Präventionsarbeit zum Schutz von Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt und wird durch das Bundesbildungs- und -familienministerium gefördert.
Rechtliche Lage in Deutschland
Die Planung und Durchführung einer weiblichen Genitalverstümmelung werden als Kindeswohlgefährdung betrachtet. Jugendämter und Familiengerichte sind gemäß den Paragrafen 8a Sozialgesetzbuch (SGB) VIII und 1666 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um diese Gefährdung des Kindeswohls abzuwenden.
Der Paragraf 226a des Strafgesetzbuchs (StGB) stellt weibliche Genitalverstümmelung unter Strafe - auch dann, wenn der Eingriff im Ausland vorgenommen wird. Die Tat kann mit bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Mitwirkenden droht zudem der Verlust des Aufenthaltstitels. Im Asylrecht gilt zudem die Gefahr weiblicher Genitalverstümmelung als Grund für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft.
Weibliche Genitalverstümmelung
Weibliche Genitalverstümmelung (female genital mutilation, FGM) ist auch in Deutschland eine relevante Gefahr für Mädchen und junge Frauen. Prävention erfordert fundiertes Wissen, klare Zuständigkeiten und sichere Entscheidungsgrundlagen - insbesondere an Schnittstellen zwischen Jugendhilfe, Bildung, Gesundheitswesen und Verwaltung. Fortbildungsangebote sind bislang nicht verpflichtend und regional unterschiedlich verfügbar.