Am 16. Februar hat die Bundesregierung Dr. Petra Volke als Kandidatin für die Wahl in die Expertengruppe des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (engl.: Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence - GREVIO) nominiert. GREVIO ist das unabhängige Fachgremium des Europarats zur Überwachung der Umsetzung der Istanbul-Konvention. Mit der Kandidatur setzt die Bundesregierung ein klares Zeichen für die konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention und für die Stärkung des internationalen Gewaltschutzes.
Umsetzung der Istanbul-Konvention überwachen
Die Istanbul-Konvention ist das weitreichendste Übereinkommen zum Schutz von Frauen vor Gewalt. GREVIO bewertet die nationalen Maßnahmen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention und formuliert Empfehlungen zur Verbesserung des Schutzes vor Gewalt. Die Expertengruppe fördert damit die wirksame Bekämpfung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt in allen Vertragsstaaten.
Gewaltschutz in Europa stärken
Dr. Petra Volke verfügt als Familienrichterin über besondere Kompetenz für die Expertengruppe. Sie bringt zudem langjährige Erfahrung in den Bereichen Menschenrechte, Gleichstellung und Gewaltschutz mit. Ihre praktischen Kenntnisse bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention sowie ihre Tätigkeiten in internationalen Zusammenhängen, unter anderem am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, qualifizieren sie in besonderer Weise für die Mitgliedschaft bei GREVIO. Ziel der Kandidatur ist es, die Expertise von Dr. Petra Volke in die wichtige Arbeit von GREVIO einzubringen.
Die Istanbul-Konvention
Die Istanbul-Konvention des Europarats ist ein völkerrechtlicher Vertrag zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, diese Gewalt durch politische und rechtliche Maßnahmen zu verhindern, zu verfolgen und zu beseitigen. Gleichzeitig sollen die Diskriminierung von Frauen bekämpft und ihre Rechte gestärkt werden. In Deutschland trat das Übereinkommen am 1. Februar 2018 in Kraft.