Vier zu einem Quadrat aufgereihte Holzwürfel mit schwarzen Diagramm darauf
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EU Führungspositionen Richtlinie

Die Führungspositionen-Richtlinie der Europäischen Union (EU) steht für eine ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern in Führungspositionen. Denn Frauen sind in den Führungsetagen privater Unternehmen auch in der gesamten EU nach wie vor unterrepräsentiert. Mit verbindlichen Standards sollen sie in allen Mitgliedstaaten gleichberechtigt am wirtschaftlichen Leben teilhaben. Ziel der Richtlinie ist es, den Frauenanteil in den Führungsetagen börsennotierter Unternehmen in der EU substanziell zu erhöhen. Vorgesehen ist, das Ziel von 40 Prozent Frauen in Aufsichtsräten oder insgesamt 33 Prozent in Aufsichtsräten und Vorständen zusammengerechnet zu erreichen. In Deutschland gelten durch die Vorgaben des  FüPoG sowie des FüPoG II bereits umfangreiche Maßnahmen.

Deutschland hat am 14. März 2022 zusammen mit der Mehrheit der Mitgliedstaaten der EU  der EU-Führungspositionen-Richtlinie zugestimmt. Am 16. Juni 2022 hat die französische Ratspräsidentschaft beim Rat für Beschäftigung und Soziales (EPSCO-Rat) in Luxemburg darüber informiert, dass die Trilogergebnisse mit dem Europäischen Parlament am 15. Juni 2022 gebilligt wurden. Die Führungspositionen-Richtlinie ist am 27. Dezember 2022 in Kraft getreten.

Artikel 10 der RICHTLINIE (EU) 2022/2381 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. November 2022 zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den Direktoren börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen „Jeder Mitgliedstaat bezeichnet eine oder mehrere Stellen, deren Aufgabe darin besteht, die ausgewogene Vertretung der Geschlechter in den Leitungsorganen zu fördern, zu analysieren, zu beobachten und zu unterstützen. Zu diesem Zweck können Mitgliedstaaten beispielsweise Gleichstellungsstellen benennen, die gemäß Artikel 20 der Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates benannt wurden.“

Zur Umsetzung der Richtlinie wurde im BMFSFJ in der Abteilung „Gleichstellung“ eine Stelle nach Art. 10 FüPo-RL eingerichtet. Sie ist Ansprechstelle für die Förderung, Analyse, Beobachtung und Unterstützung einer ausgewogenen Vertretung der Geschlechter in den Leitungsorganen börsennotierter Gesellschaften. Dies betrifft aktuell in Deutschland ca. 350 Unternehmen. 

Im Übrigen konnte Deutschland auf Grund der bereits vorhandenen gesetzlichen Regelungen des FüPoG und FüPoG II von einer Aussetzungsklausel Gebrauch machen, so dass es vorerst keiner weiteren Umsetzung der Richtlinie in Deutschland bedarf.   

Frauenanteil in Führungspositionen in Europa

Nur jede dritte Führungskraft in der EU ist eine Frau. Laut der Eurostat Arbeitskräfteerhebung im Rahmen des Mikrozensus waren im Jahr 2024 rund 47 Prozent aller Erwerbstätigen in der Europäischen Union Frauen. In den Führungsetagen der EU sind sie deutlich unterrepräsentiert.

Im Durschnitt liegt der Anteil von Frauen an Führungspositionen in den 27 EU Mitgliedsstatten bei 35 Prozent.

In Deutschland waren 29 Prozent der Führungspositionen von Frauen besetzt. Im Vergleich zu den anderen EU-Mitgliedstaaten lag Deutschland damit nur im unteren Drittel. Schweden war mit einem Frauenanteil von 44 Prozent in den Führungsetagen EU-Spitzenreiter. Das Schlusslicht bildete Zypern mit lediglich 25 Prozent.
 

Definition Führungsposition:
Die Definition der Führungspositionen (ISCO Hauptgruppe 1) der Eurostat Arbeitskräfteerhebung weicht sehr stark von der Systematik ab, nach der in den unter das deutsche Führungspositionen Gesetz fallenden Unternehmen der Privatwirtschaft erhoben wird. Die ISCO ist die internationale Standardklassifikation der Berufe für statistische Erhebungen in der EU, die Vergleichbarkeit innerhalb der EU gewährleistet. Führungskräfte sind u.a. Leitende Verwaltungsbedienstete, Leitende Bedienstete von Interessenorganisationen und Führungskräfte in der Privatwirtschaft in großen Unternehmen bis hin zu Produktions-, Operations-, und Fachbereichsleitern und Führungskräfte kleinerer Unternehmen, die nicht unter das FüPoG fallen. 

zur Methodik:
In Deutschland wurde der Mikrozensus mit der integrierten Arbeitskräfteerhebung im Jahr 2020 neugestaltet. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Neuregelung des Mikrozensus 2020

Quelle:
Eurostat, Arbeitskräfteerhebung, Daten aus 2024, veröffentlicht von Destatis November 2025

Datengrundlage: 
Eurostat EU Frauen in FüPos

Frauen in Führungspositionen in der EU

Frauenanteil in Führungspositionen 2022 Prozentualer Anteil der Frauen in Führungspositionen im Ländervergleich 2022; ohne Nachkommastellen

Frauen in Führungspositionen in allen 27 EU Mitgliedstaaten in Prozent

Frauenanteil in Führungspositionen 2022 Prozentualer Anteil der Frauen in Führungspositionen im Ländervergleich 2022; ohne Nachkommastellen

Frauen in Führungspositionen in allen 27 EU Mitgliedstaaten in Prozent

Frauenanteil in Führungspositionen 2022 Prozentualer Anteil der Frauen in Führungspositionen im Ländervergleich 2022; ohne Nachkommastellen

Frauen in Führungspositionen in allen 27 EU Mitgliedstaaten in Prozent

Frauenanteil in Führungspositionen 2022 Prozentualer Anteil der Frauen in Führungspositionen im Ländervergleich 2022; ohne Nachkommastellen

Frauen in Führungspositionen in allen 27 EU Mitgliedstaaten in Prozent

Frauenanteil in Führungspositionen 2022 Prozentualer Anteil der Frauen in Führungspositionen im Ländervergleich 2022; ohne Nachkommastellen

Frauen in Führungspositionen in allen 27 EU Mitgliedstaaten in Prozent

Frauenanteil in Führungspositionen 2022 Prozentualer Anteil der Frauen in Führungspositionen im Ländervergleich 2022; ohne Nachkommastellen

Frauenanteil an Leitungsorganen der größten börsennotierten Unternehmen der EU

Die Richtlinie sieht für große börsennotierte Unternehmen in der EU einen Frauenanteil von 40 Prozent unter den nicht geschäftsführenden Direktoren und von 33 Prozent unter allen Direktoren vor.

Seit 2010 hat der Frauenanteil in den Leitungsorganen von Unternehmen in den meisten EU-Mitgliedstaaten zugenommen, jedoch gibt es erhebliche Unterschiede im Umfang der Fortschritte und in einigen Mitgliedstaaten stagniert die Entwicklung. Die Unternehmen müssen die vorgegebenen Ziele bis zum 30. Juni 2026 erreichen.  

 

Quelle:
Gender Statistics Database der Europäischen Kommission Stand 2024

 

Frauenanteil in Ländern mit verbindlichen Geschlechterquoten

Frauenquote im mehrköpfigen Vorstand im hauptamtlichen Vorstand und in der Geschäftsführung (Geschäftsführung) Prozentuale Verteilung ...

Frauenanteil in Ländern mit weichen Maßnahmen

Frauenquote im mehrköpfigen Vorstand im hauptamtlichen Vorstand und in der Geschäftsführung (Hauptamtlicher Vorstand)) Prozentuale Verteilung ...

Frauenanteil in Ländern in denen keinerlei entsprechende Maßnahmen ergriffen wurden

Frauenquote im mehrköpfigen Vorstand im hauptamtlichen Vorstand und in der Geschäftsführung (zusammen) Prozentuale Verteilung ...
Vier zu einem Quadrat aufgereihte Holzwürfel mit schwarzen Diagramm darauf

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