Achter Gremienbericht der Bundesregierung gemäß § 6 Bundesgremienbesetzungsgesetz

Bericht für Berichtszeitraum 31. Dezember 2020 bis 31. Dezember 2024

Titelbild des Achter Gremienbericht der Bundesregierung gemäß § 6 Bundesgremienbesetzungsgesetz

Gemäß § 6 BGremBG ist die Bundesregierung verpflichtet alle vier Jahre eine Zusammenstellung und Auswertung der vom Bund vorgenommenen Gremienbesetzungen zu erstellen. Der vorliegende Achte Gremienbericht der Bundesregierung dokumentiert die Gremienbesetzungen des Bundes im Zeitraum 2020 bis 2024. Dargestellt werden die Entwicklungen hinsichtlich der paritätischen Besetzung sowie der Geschlechterverteilung im genannten Zeitraum unter den vom Bund bestimmten Gremienmitgliedern.

Das BGremBG trat im Jahr 2015 in Kraft und zielt auf die paritätische Vertretung der Geschlechter in den Gremien ab, in denen der Bund Mitglieder bestimmen kann. Im August 2021 wurde das Gesetz novelliert und die Vorgaben für die durch den Bund zu bestimmenden Mitglieder erweitert und verschärft. Der vorliegende Achte Gremienbericht stellt somit auch erstmals die Gremienbesetzungen des Bundes nach der Novellierung des BGremBG dar und zeigt unter anderem Entwicklungen, die zukünftig weiterer Beobachtung bedürfen.