Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag alle vier Jahre einen Bericht über die Situation der Frauen und Männer in den Dienststellen der Bundesverwaltung vor.
Er legt dar, inwieweit die Ziele dieses Bundesgleichstellungsgesetzes erreicht sind und das Gesetz angewendet worden ist. Der Bericht weist auch vorbildhafte Gleichstellungsmaßnahmen einzelner Dienststellen aus.