Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern

Ganztagsausbau geht kontinuierlich voran

Die Einschulung ist für Kinder und ihre Eltern eine spannende und schöne Zeit. Der Übergang von der Kindertagesbetreuung in die Grundschule stellt viele Familien aber auch vor Herausforderungen. Denn der Bedarf an Ganztagsangeboten für Kinder im Grundschulalter ist noch nicht vollständig gedeckt, auch wenn in den letzten Jahren bundesweit viele Plätze geschaffen wurden.

Damit nach der Einschulung keine Betreuungslücke entsteht, wurde 2021 das Ganztagsförderungsgesetz, das den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder beinhaltet, verabschiedet.

Der Anspruch tritt am 1. August 2026 in Kraft. Er gilt dann zunächst für Kinder der ersten Klassenstufe und wird in den Folgejahren jeweils um eine Klassenstufe erweitert, sodass er ab dem Schuljahr 2029/2030 für die Klassenstufen eins bis vier gilt.

Gemeinsam haben Bund und Länder bereits viel erreicht, um den notwendigen Ganztagsausbau voranzubringen. Im Schuljahr 2023/24 werden rund 1,9 Millionen Kinder im Grundschulalter ganztägig betreut, das sind 57 Prozent. Dies entspricht einer Zunahme gegenüber dem Vorjahr um erneut einen Prozentpunkt. 

Bis zum Schuljahr 2029/30 werden zusätzlich im Mittel etwa 264.000 Plätze benötigt, um den wachsenden Bedarf zu decken. Im Vergleich zum ersten und zweiten Bericht hat sich der prognostizierte Ausbaubedarf deutlich reduziert. Dies ist unter anderem auf die stetigen Ausbaubemühungen und das gemeinsame Engagement von Bund, Ländern und Kommunen beim Ganztagsaubau zurückzuführen.

Investitionsprogramm für mehr Ganztagsangebote

Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen durch eine Beteiligung an den Kosten für Ausstattungsinvestitionen sowie für Um- und Neubauten mit insgesamt 3,5 Milliarden Euro. Dafür gibt es zwei Investitionsprogramme: Das erste, das sogenannte Beschleunigungsprogramm, ist 2022 ausgelaufen. Das Investitionsprogramm Ganztagsausbau hat im Jahr 2023 begonnen und läuft bis Ende 2029.

Ab 2026 beteiligt sich der Bund zudem an den Betriebskosten. Die Mittel wachsen auf bis zu 1,3 Milliarden Euro jährlich ab 2030. Die mit der Ganztagsbetreuung verbundenen Betriebskosten unterliegen der Finanzierungsverantwortung der Länder.

Vorteile der Ganztagsbetreuung

Im Mittelpunkt des Ausbaus der Ganztagsbetreuung stehen die Kinder. Sie nutzen gerne ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote, wenn diese kindgerecht gestaltet sind. Hier werden Freundschaften geschlossen, gemeinsam die Welt entdeckt, Neues erlebt und gelernt. Ganztag ist Lern- und Lebensort. 

Kinder können im Ganztag gezielt gefördert werden. Es steht ausreichend Zeit zur Verfügung, damit sie auch außerhalb des Unterrichts Lernerfahrungen sammeln können. So werden Bildungschancen eröffnet, die Benachteiligungen ausgleichen.

Familien brauchen angesichts vielfältiger Krisen und aktueller Herausforderungen mehr Unterstützung. Nur mit qualitativ hochwertigen Betreuungsangeboten für Kinder von 0 bis 10 Jahren kann die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt und unfreiwillige Teilzeitarbeit von Müttern und Vätern verringert werden.

Der Ausbau der Ganztagsbetreuung ist ein zentrales Element zur Bekämpfung des Fachkräftemangels. Ohne verlässliche Kinderbetreuung verschärft sich das Fachkräfteproblem in allen Branchen.

Vielfältige Angebote ganztägiger Bildung und Betreuung

Ganztägige Bildung und Betreuung wird überwiegend in Ganztagsgrundschulen angeboten, häufig in Kooperation mit der Kinder- und Jugendhilfe oder in einer Kombination von Schule und Hort.

Grundsätzlich können drei Formen unterschieden werden:

  1. Angebote in Verantwortung der Schule (Ganztagsschulen)
    Nach der Definition der Kultusministerkonferenz (KMK) sind Schulen Ganztagsschulen, wenn sie an mindestens drei Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot von täglich mindestens sieben Zeitstunden inklusive Mittagessen anbieten (Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland 2021). Der von der KMK definierte zeitliche (Mindest-)Umfang für Ganztagsschulen liegt damit unter dem im Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) definierten Umfang des ab dem Schuljahr 2026/2027 stufenweise in Kraft tretenden Rechtsanspruchs.
  2. Angebote in Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe (Tageseinrichtungen)
    Tageseinrichtungen lassen sich unterscheiden in eigenständige Horte, in denen ausschließlich Schulkinder betreut werden, und in altersgemischte Kindertageseinrichtungen, in denen neben Schulkindern auch Kinder vor dem Schuleintritt betreut werden. Letztere befinden sich entweder direkt in Gebäuden oder auf Grundstücken von Grund- und Förderschulen oder räumlich getrennt davon, mit oder ohne direkte Kooperationsbeziehung.
  3. Weitere Angebote
    In fast allen westdeutschen Bundesländern gibt es weitere Angebotsformen, das heißt außerunterrichtliche Angebote, die weder in der Verantwortung der Schule noch in der Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe liegen. Im Vergleich zu den Angeboten in Ganztagsschulen und Tageseinrichtungen sind diese weiteren Angebote in der Regel zeitlich kürzer, flexibler und niedrigschwelliger.

Weitere Informationen finden Sie unter www.recht-auf-ganztag.de