Gesetz

Fünftes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes

Mit dem Referentenentwurf für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (5. AFBGÄndG) sollen die höherqualifizierende Berufsbildung und damit eine erfolgreiche Fachkräftegewinnung erneut gestärkt werden. Die Kosten der Teilnahme an geförderten Fortbildungsmaßnahmen nach Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) sollen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer weiter gesenkt werden. Damit sollen die Attraktivität von Fortbildungen weiter erhöht und mögliche Einstiegshürden abgebaut werden. Erweiterungen des Förderrahmens beim Maßnahmenbeitrag sollen Preisanstiegen bei den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und den Materialkosten für das Prüfungsstück Rechnung tragen. Es werden zudem Anreize durch weitere finanzielle Erleichterungen bei Bestehen der Fortbildungsprüfung gesetzt. Zusätzlich sollen Alleinerziehende mit Betreuungspflichten in Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen noch besser unterstützt werden.

Wenn Arbeitgeber Zuschüsse zu den Kosten der Fortbildungsmaßnahme ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten, werden diese bei der Förderung nicht mehr auf den Maßnahmebeitrag angerechnet. Damit wird zugleich einem Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages vom 18. Februar 2022 Rechnung getragen.

Das Gesetz enthält darüber hinaus gesetzliche Klarstellungen zum Anwendungsbereich des AFBG sowie zum Träger einer Fortbildungsmaßnahme.