Verordnung

Erstes Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe

Kinder und Jugendliche wachsen heute in einer Zeit großer Herausforderungen auf. Psychische Belastungen nehmen zu, familiäre Problemlagen werden komplexer und immer mehr junge Menschen benötigen Unterstützung durch die Kinder- und Jugendhilfe. Gleichzeitig steht das System selbst unter Druck. Jugendämter, Einrichtungen und freie Träger kämpfen vielerorts mit Personalengpässen und steigenden Fallzahlen, während für die Kommunen die Kostenbelastungen stetig zunehmen. Zudem erschweren komplexe Zuständigkeitsstrukturen zwischen verschiedenen Sozialleistungssystemen eine schnelle und passgenaue Hilfe für Kinder und Familien.

Mit einer umfassenden, zweistufigen Strukturreform sichert das Bundesbildungs- und -familienministerium die Funktionsfähigkeit der Kinder- und Jugendhilfe auch bei knappen Ressourcen. Wir steigern Effektivität und Effizienz der Kinder- und Jugendhilfe, stärken die Infrastruktur für Kinder, Jugendliche und ihre Familien in den Kommunen, vereinfachen Verwaltung und reduzieren Komplexität an Schnittstellen. Dadurch sorgen wir dafür, dass die Kinder- und Jugendhilfe künftig krisenfest ihrer Verantwortung für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in unserem Land gerecht werden kann. Alle Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen, die Unterstützung, Hilfe und Schutz brauchen, sollen sich jetzt und in Zukunft auf die Kinder- und Jugendhilfe verlassen können. 

Am 23. März 2026 wurde der Referentenentwurf des Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe vorgelegt. Er stellt die erste Stufe des Vorhabens dar. 

Wichtigste Inhalte der ersten Stufe der Strukturreform 

Leistungen "aus einer Hand" für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und ihre Familien

Junge Menschen mit Behinderungen und ihre Familien sollen die Kinder- und Jugendhilfe als einen zentralen Ansprechpartner erhalten. Sie werden nicht mehr zwischen Behörden hin und her geschickt. Es gibt künftig eine klare Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen. Dazu beseitigen wir die Schnittstelle zwischen SGB VIII und SGB IX und führen die Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammen. Zusätzlich hilft ein Verfahrenslotse den Familien bei der Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe, wenn andere Systeme zuständig sind. Die Länder können die Zuständigkeit der Träger der Jugendhilfe für die Eingliederungshilfe konkret regeln.

Infrastrukturelle Gruppenangebote zur Bildungsassistenz an Kinder-Tageseinrichtungen (KiTas) und Schulen

Für Kinder und Jugendliche, die in KiTa oder Schule eine Begleitung brauchen, wird künftig ein Angebot der Bildungsassistenz bereitgestellt. Dieses Angebot planen Jugendämter, KiTas und Schulen gemeinsam. So wird sichergestellt, dass alle Kinder und Jugendlichen, die zusätzliche Unterstützung in KiTa und Schule brauchen, diese in ihrer Schulklasse gemeinsam erhalten. Kinder und Jugendlichen mit individuellem Betreuungsbedarf wird selbstverständlich auch künftig eine Einzelassistenz zur Seite gestellt.

Starke kommunale Infrastrukturen (Familienzentren, KiTas, Beratungsangebote und so weiter) statt teure Einzelhilfen

Wir wollen Infrastrukturangebote in den Kommunen, wie Familienzentren, Elternkurse, Beratungsstellen und Familienfreizeiten, für junge Menschen, Eltern und Familien deutlich stärken. Dies erreichen wir, indem Familien, die Unterstützung brauchen, zunächst die Inanspruchnahme solcher einfach zugänglichen Angebote nahegelegt wird, bevor eine erzieherische Hilfe implementiert wird. Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass keine intensivere Unterstützung notwendig ist. Entsprechendes gilt für den KiTa-Besuch. Gerade für Familien in herausfordernden Lebenslagen kann der KiTa-Besuch des Kindes, ggf. flankiert mit einer Beratung der Eltern, enorm wirkungsvoll sowohl für die Entwicklung des Kindes als auch die Unterstützung der Eltern sein.

Zielgerichtete Förderung der Verselbständigung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen

Für den Start in ein selbständiges, selbstbestimmtes Leben ist der erfolgreiche Abschluss einer Ausbildung und die Integration in den Arbeitsmarkt eine ganz wesentliche Voraussetzung. Wir richten einen stärkeren Fokus auf die Hilfen für junge Menschen, welche diese gezielt in ihrer Ausbildung und ihrer Integration in den Arbeitsmarkt unterstützen - vor allem auch durch das Angebot einer Unterkunft mit sozialpädagogischer Begleitung zur Teilnahme an Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung.

Stärkere Ausrichtung der personellen Anforderungen an den konkreten Arbeitsplatz

Wir stellen klar, dass sich die Anforderungen an die Qualifikation des Personals ganz konkret nach dem jeweiligen Aufgabenbereich und der wahrzunehmenden Funktion richten. Dies ist vor allem für die Finanzierung von Angeboten und Leistungen und für die Erteilung einer Betriebserlaubnis für Einrichtungen hoch relevant. Wir schaffen damit deutlich mehr Flexibilität für öffentliche und freie Träger und sorgen für eine Entlastung der Personalsituation in der gesamten Kinder- und Jugendhilfe.

Verwaltungsverfahren vereinfachen und Bürokratie abbauen

Wir entlasten die Jugendämter durch vereinfachte Verfahren. So verlängern wir bspw. die Fristen im Verteilverfahren von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen, pauschalisieren die Kostenheranziehung der Eltern und stellen kostenfrei digitale Lösungen für die Prüfung der örtlichen Zuständigkeit bereit.