Pressemitteilungen

Gemeinsam für eine starke Erinnerungskultur

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) baut gemeinsam mit der Bethe-Stiftung sein Engagement in der historisch-politischen Bildung junger Menschen weiter aus. Ziel ist es, die Erinnerungskultur in Deutschland nachhaltig zu stärken. 

Durch die Kooperation im Programm „Jugend erinnert“ wird das bisherige Fördervolumen aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) in Höhe von 1,75 Millionen Euro durch die Bethe-Stiftung jährlich verdoppelt. Künftig stehen damit rund 3,5 Millionen Euro pro Jahr für Gedenkstättenfahrten von Jugendgruppen zur Verfügung.

Bundesministerin Karin Prien erklärt: Die Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus wachzuhalten ist in Zeiten, in denen nur noch wenige Zeitzeugen des Holocaust am Leben sind, umso wichtiger. Der Austausch mit Jugendlichen, die im Programm‚ Jugend erinnert‘ bereits an einer Gedenkstättenfahrt teilgenommen haben, hat mir gezeigt, wie wertvoll es ist, wenn junge Menschen an authentischen Orten der NS-Verbrechen Geschichte unmittelbar und direkt erfahren - und daraus Verantwortung für unsere Demokratie entwickeln. Es ist ein starkes Signal, dass wir gemeinsam mit der Bethe-Stiftung die Mittel für Gedenkstättenfahrten verdoppeln können und damit künftig noch mehr junge Menschen eine solche Erfahrung ermöglichen.“

Erich und Roswitha Bethe erklären: „Seit 2010 ist die Unterstützung und Organisation von Gedenkstättenfahrten für Jugendliche, Schülerinnen und Schüler der Hauptförderschwerpunkt unserer Stiftung. Warum? Wir haben bisher aus 12 Bundesländern, mit denen wir jeweils Verträge abgeschlossen hatten, mehr als 40.000 Schülerinnen und Schülern den Besuch der Tötungslager in Polen, und zwar Auschwitz, Belzec, Treblinka, Sobibor, Majdanek, ermöglicht. Wir hoffen dazu beizutragen, dass sich solche Verbrechen auch nicht ansatzweise wiederholen. Warum spenden wir so viel Geld dafür? Wir haben selbst bis zum Abitur in unserem Geschichtsunterricht wenig bzw. gar nichts vom Holocaust erfahren, aber als wir alle Mordstätten selbst besucht haben, haben wir erkannt, dass kein Schulunterricht, keine Zeitung, kein Fernsehfilm, kein Kinofilm eine wirkliche Begegnung mit den Folgen einer menschenverachtenden Ideologie vermitteln kann.“

Außerschulische Bildung stärkt demokratische Verantwortung

Mit der finanziellen Stärkung des Programms unterstreichen das BMBFSFJ und die Bethe-Stiftung die Bedeutung außerschulischer Bildungsangebote als zentralen Baustein einer wirksamen historisch-politischen Bildung und der Prävention von Antisemitismus.

Gedenkstättenfahrten ermöglichen es jungen Menschen, die nationalsozialistischen Verbrechen unmittelbar zu erfahren. Sie ergänzen schulische Angebote, indem sie Wissensvermittlung mit pädagogischer Reflexion verbinden. Auf diese Weise leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung demokratischer Haltungen und zur Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung.

Programm „Jugend erinnert“ 

Das Programm „Jugend erinnert“ fördert außerschulische Bildungsfahrten zu Orten der nationalsozialistischen Verbrechen. 

Die Förderung richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 26 Jahren. Die Maßnahmen werden von Trägern der außerschulischen Jugendbildung organisiert und basieren auf freiwilliger Teilnahme sowie einen klaren pädagogischen Ansatz. 

Die Fördersäule des BMBFSFJ hat ein jährliches Volumen von 1,75 Millionen Euro. Damit wurden bisher rund 200 Fahrten für mehr als 6.000 Jugendliche ermöglicht. Seit Januar 2026 wird die Förderung mit Mitteln der Bethe-Stiftung verdoppelt, so dass perspektivisch noch mehr junge Menschen erreicht werden können.

Anträge auf Förderung sind an das Internationale Bildungs- und Begegnungswerk gGmbH (IBB) zu richten. Der IBB ist vom BMBFSFJ als Zentralstelle anerkannt:

www.kjp-gedenkstaettenfahrten.de

Bethe-Stiftung

Die Bethe-Stiftung engagiert sich seit vielen Jahren für Projekte zur Stärkung von gesellschaftlichem Zusammenhalt, Bildung und Erinnerungskultur. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Vergangenheit und ihren Folgen für die Gegenwart.

Mit ihrem Engagement im Programm „Jugend erinnert“ setzt die Stiftung ein klares Zeichen für gesellschaftliche Verantwortung und zivilgesellschaftliches Engagement im Kampf gegen Antisemitismus. Die Kooperation mit dem Bund unterstreicht die Bedeutung strategischer Partnerschaften zwischen Staat und Zivilgesellschaft, um die Reichweite und Wirksamkeit erinnerungspolitischer Maßnahmen nachhaltig zu erhöhen. 

Nach IQB-Bildungstrend: Bildungsministerkonferenz beschließt Roadmap

Nach den Ergebnissen des IQB-Bildungstrends 2024 hat die Bildungsministerkonferenz (BMK) auf ihrer Sitzung am 26. März in Berlin im Zusammenwirken mit der Bundesbildungsministerin eine gemeinsame Roadmap von Bund und Ländern beschlossen. Ziel ist es, schnellstmöglich eine Trendumkehr bei den Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern zu erreichen. Innerhalb der nächsten zehn Jahre soll der Anteil derjenigen, die grundlegende Mindeststandards nicht erreichen, deutlich reduziert und zugleich die Leistungsspitze gezielt gestärkt werden.

Die Roadmap bündelt die Ergebnisse eines gemeinsamen Arbeitsprozesses der Länder mit dem Bund unter Einbeziehung wissenschaftlicher Expertise und der Schulpraxis. Die Ergebnisse des IQB-Bildungstrends werden sehr ernst genommen. Sie machen deutlich, dass zusätzliche gemeinsame Anstrengungen notwendig sind, um allen jungen Menschen unabhängig von ihrer Herkunft faire Bildungschancen zu ermöglichen. Bund und Länder arbeiten dabei eng zusammen und setzen auf einen strukturierten, evidenzbasierten Prozess, der Analyse und konkrete Umsetzung miteinander verbindet.

Auf dieser Grundlage wurden sieben zentrale Handlungsfelder identifiziert, die alle Ebenen des Bildungssystems betreffen und in ihrem Zusammenwirken die Bildungsqualität nachhaltig verbessern sollen. Dazu gehören insbesondere die datengestützte Qualitätsentwicklung von Schule und Unterricht, die Verbesserung der Lernvoraussetzungen von Schülerinnen und Schülern sowie die Stärkung der Bildungsforschung. Entscheidend ist, dass die Maßnahmen künftig stärker aufeinander abgestimmt werden und als kohärentes Gesamtsystem wirken.

Um zeitnah erste Fortschritte zu ermöglichen, konzentrieren sich die Länder im Zusammenwirken mit dem Bund in einem ersten Schritt auf drei zentrale Handlungsfelder: die Weiterentwicklung der datengestützten Qualitätsentwicklung von Schule und Unterricht, die Verbesserung der Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler – insbesondere im sozial-emotionalen Bereich – sowie die stärkere Nutzung von Bildungsforschung und deren Transfer in die Praxis. Ziel ist es, vorhandene Erkenntnisse systematisch zu nutzen und deren Transfer in konkrete Maßnahmen im Unterricht zu verbessern.

Die Präsidentin der Bildungsministerkonferenz und Bayerische Staatsministerin für Unterricht und Kultus, Anna Stolz, erklärt: Der IQB-Bildungstrend ist für uns ein klarer Handlungsauftrag. Erkenntnisse müssen konsequent genutzt und konkrete Verbesserungen im Unterricht umgesetzt werden. Von Daten zu Taten, vom Testen zur gezielten Förderung – das muss unser Anspruch sein. Bund und Länder arbeiten hier eng zusammen, damit Unterstützung frühzeitig dort ankommt, wo sie gebraucht wird.

Bundesbildungsministerin Karin Prien betont: „Wir dürfen uns mit rückläufigen Kompetenzen nicht abfinden. Jedes Kind soll die Chance auf bessere Bildung haben und sein Potenzial zu entfalten – unabhängig von Herkunft oder Startbedingungen. Entscheidend ist jetzt, dass wir als Bund und Länder gemeinsam konsequent evidenzbasiert handeln, wirksame Ansätze zügig in die Umsetzung bringen und Schulen spürbar stärken. Bund und Länder stehen hier gemeinsam in der Verantwortung für mehr Bildungsgerechtigkeit und bessere Leistungen und nehmen diese wahr.“

Die Ministerin für Bildung und Kultur des Saarlandes und A-Länderkoordinatorin, Christine Streichert-Clivot, erklärt: „Der IQB-Bildungstrend 2024 war kein Grund zur Resignation, sondern ein deutliches Signal. Gerade die wachsende Ungleichheit bei den Bildungschancen macht deutlich, dass wir gezielter und wirksamer werden müssen. Deshalb war von Anfang an entscheidend, dass es nicht bei Analyse und Problembeschreibung bleibt, sondern konkrete Veränderungen dort ansetzen, wo sie wirken: im Unterricht, in der Förderung und an den Übergängen im Bildungssystem. Es geht darum, jedes Kind in den Blick zu nehmen und die Unterstützung dort zu stärken, wo sie am dringendsten gebraucht wird – unabhängig von Herkunft und sozialem Hintergrund des Kindes. Dafür brauchen wir mehr Verbindlichkeit und ein besser abgestimmtes Vorgehen.“

Die Ministerin für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen und B-Länderkoordinatorin, Dorothee Feller, ergänzt: „Die IQB-Bildungstrends geben uns einen klaren Auftrag: Wir müssen die Qualität des Unterrichts noch konsequenter als bisher in den Mittelpunkt stellen. Wir dürfen uns nicht damit abfinden, dass sich Schülerinnen und Schüler immer weniger für die mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächer interessieren. Wir müssen uns deshalb noch stärker fragen, wie wir die jungen Menschen besser erreichen und ihnen Erfolgserlebnisse im Unterricht ermöglichen.“

Die weiteren Handlungsfelder – etwa Sprachbildung, Lehrkräftebildung, Leitungshandeln oder die Qualität von Unterrichtsmaterialien – werden in einem strukturierten, länderoffenen Prozess vertieft bearbeitet und in Verantwortung einzelner Länder koordiniert. Ziel ist es, erfolgreiche Ansätze zu identifizieren, weiterzuentwickeln und für das gesamte Bildungssystem nutzbar zu machen sowie die Zusammenarbeit weiter zu stärken.

Mit der jetzt beschlossenen Roadmap setzen die Länder im Zusammenwirken mit dem Bund ein klares Signal: Der gemeinsame Arbeitsprozess wird fortgeführt und die identifizierten Maßnahmen schrittweise konkretisiert.

Hintergrund

Ausgangspunkt für den jetzt beschlossenen Arbeitsprozess ist der IQB-Bildungstrend 2024, der im vergangenen Jahr deutliche Kompetenzrückgänge bei Schülerinnen und Schülern in zentralen Bereichen aufgezeigt hat. Die Ergebnisse wurden von den Ländern und dem Bund als ernstzunehmendes Signal gewertet. 

In der Folge haben Bund und Länder einen gemeinsamen Arbeitsprozess aufgenommen, um die Ursachen für die Entwicklung systematisch zu analysieren und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Bildungsqualität abzuleiten. Dabei wurden wissenschaftliche Expertise sowie Erfahrungen aus der Schulpraxis einbezogen. 

Ein wichtiger Schritt war eine gemeinsame Klausurtagung der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre Anfang 2026, bei der zentrale Handlungsfelder identifiziert wurden. Auf dieser Grundlage wurde die nun vorliegende Roadmap erarbeitet.

 Mit dem Beschluss der Bildungsministerkonferenz werden diese Arbeiten in einen strukturierten Prozess überführt, der auf eine nachhaltige Verbesserung der Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern in Deutschland zielt.

Bundesfamilienministerin Prien startet Unternehmenswettbewerb für kleine und mittlere Unternehmen

Bundesfamilienministerin Karin Prien gibt den Start für den bundesweiten Unternehmenswettbewerb „Kleine Lösungen – große Wirkung. KMU gewinnen mit Vereinbarkeit“ bekannt. Der Wettbewerb richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit bis zu 250 Beschäftigten, die gute Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf entwickelt und umgesetzt haben.

Ziel des Wettbewerbs ist es, konkrete betriebliche Lösungen sichtbar zu machen, die Beschäftigten zugutekommen und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärken. Prämiert werden Ansätze, die im jeweiligen betrieblichen Kontext wirksam sind und sich durch Umsetzbarkeit und Praxisnähe auszeichnen. Der Wettbewerb soll dazu beitragen, erfolgreiche Modelle aus kleinen und mittleren Betrieben bundesweit bekannt zu machen und Impulse für andere Unternehmen zu geben.

Bundesfamilienministerin Karin Prien zum Bewerbungsstart: „Auch und gerade in der aktuellen Lage unserer Wirtschaft ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein Motor für Veränderungen und bietet Chancen für die Gewinnung und Bindung von Fachkräften. Viele kleine und mittlere Unternehmen zeigen bereits heute, wie sich Familienfreundlichkeit ohne großen Aufwand, aber mit guten Ideen, viel Innovationskraft und Kreativität erfolgreich umsetzen lässt. Solche Konzepte würdigen wir mit unserem Wettbewerb und geben sie als Inspiration an andere Unternehmen weiter. Der demografische Wandel erfordert, Vereinbarkeit als wesentlichen Bestandteil einer modernen Arbeitswelt zu verankern“. 

Der Wettbewerb ist offen gestaltet und sieht keine festen Kategorien vor. Entscheidend sind die Passgenauigkeit und die nachweisbare Wirkung der jeweiligen Maßnahme. Eingereicht werden können zum Beispiel flexible Arbeitszeitmodelle, spezielle Angebote für Väter oder pflegende Beschäftigte, betriebliche Unterstützungsangebote wie Hausaufgabenhilfen oder Kooperationen mit anderen Unternehmen zur Organisation von Ferienbetreuung.

Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten können sich bis zum 24. April 2026 über die Website des Programms „Erfolgsfaktor Familie“ bewerben. Die Auszeichnung der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt im Rahmen des Unternehmenstags „Erfolgsfaktor Familie“ am 11. September 2026 in Berlin. Die Ehrung nehmen Bundesfamilienministerin Karin Prien sowie der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer, Peter Adrian, vor.

Der Unternehmenswettbewerb ist Teil des Unternehmensprogramms „Erfolgsfaktor Familie“ des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Partner des Programms sind die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft (BDA, DIHK, ZDH), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sowie die Branchen- und Fachverbände Bundesverband der Personalmanagerinnen (BPM), Verband der Unternehmerinnen in Deutschland (VdU), Deutscher Mittelstands-Bund (DMB) und Verband der Internetwirtschaft e.V. (eco).

Ministerin Prien startet Qualifizierungsoffensive für Berufliche Bildung

Die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien, legt eine Leadinitiative zur Stärkung der beruflichen Bildung entlang der gesamten Bildungskette vor. Dies kündigte sie beim Schweriner Arbeitsmarktfrühstück an. Die neue „Qualifizierungsoffensive Berufliche Bildung (QBB)“ soll mit einem breiten Paket an Maßnahmen verbesserte Rahmenbedingungen für Aus-, Fort- und Weiterbildung schaffen und damit Fach- und Führungskräfte, Betriebe und Ausbildungspersonal ansprechen. Mit der Offensive setzt das BMBFSFJ einen zentralen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Die moderne Arbeitswelt ist geprägt von Innovationen und neuen Technologien - das erfordert neue Qualifikationen und die Bereitschaft, sich ständig weiterzubilden. Wenn wir Bildung und Beruf von Anfang an konsequent zusammendenken, gelingt uns das. Mit der Qualifizierungsoffensive Berufliche Bildung stärken wir unter anderem die Berufsorientierung, damit junge Menschen so früh wie möglich ihren eigenen Weg sicher einschlagen können. Wir schaffen neue, attraktive Perspektiven für Aufstieg und Qualifizierung und ermöglichen Menschen ohne berufliche Ausbildung einen Anschluss an Fort- und Weiterbildung. Denn bessere Bildung ein Leben lang stärkt die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Eine gute Qualifikation ist der beste Schutz vor Krisen und Strukturwandel - und sie erfüllt das Aufstiegsversprechen in unserem Land.“

Maßnahmen im Rahmen der Qualifizierungsoffensive sind unter anderem:

  • Weiterentwicklung der Berufsorientierung, um den Übergang von Schulabschluss in Ausbildung bestmöglich zu gestalten und junge Menschen ohne formale Qualifikation besser zu unterstützen.
  • Weiterentwicklung der sogenannten berufsabschlussorientierten Teilqualifikationen (TQ), um bereits berufstätigen Menschen ohne abgeschlossene Ausbildung die Chance für einen Anschluss an das System der beruflichen Bildung zu eröffnen.
  • Einbettung attraktiver Laufbahnkonzepte bzw. klarer Karrierewege in die Ordnungen der Beruflichen Aus- und Fortbildung.
  • Unterstützung von Betrieben bei der Kultur von Weiterbildung, etwa durch die Förderung von Weiterbildungsmentoren für die Beschäftigten oder mit bedarfsgerechtem Aufstiegs-BAföG.
  • Unterstützung ausländischer Fachkräfte für eine unkomplizierte Anerkennung von Berufsabschlüssen.

Dunkelfeldstudie LeSuBiA zeigt: Weniger als zehn Prozent der Gewalterfahrungen werden angezeigt

Ein Großteil von Gewalterfahrungen in Deutschland wird nicht angezeigt. Die Anzeigequoten sind unabhängig von der Form der verübten Gewalt durchgehend niedrig; sie liegt bei den meisten Gewaltformen unter zehn Prozent. Innerhalb von (Ex-)Partnerschaften liegen die Anzeigequoten psychischer und körperlicher Gewalt sogar unter als fünf Prozent. Das ist ein zentrales Ergebnis der Dunkelfeld-Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)“, die das Bundeskriminalamt in Kooperation mit dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchgeführt hat.

Ein weiteres Ergebnis der Studie: Frauen sind meist häufiger und stärker von partnerschaftlicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen als Männer, insbesondere bei sexuellen Übergriffen, sexueller Belästigung und Stalking.

Bundesfamilienministerin Karin Prien: „Die Zahlen machen sichtbar, was lange im Verborgenen lag: Das Dunkelfeld bei partnerschaftlicher und sexualisierter Gewalt ist riesig. Gewalt ist kein Randphänomen, sie betrifft Millionen Menschen in unserem Land. Fast jede sechste Person erlebt körperliche Gewalt in der Partnerschaft – und 19 von 20 Taten werden nicht angezeigt. Dieses Schweigen ist kein individuelles Versagen, sondern Ausdruck von Angst und offenbar fehlenden Zugängen zu Hilfe. Genau deshalb bauen wir Hürden ab und schaffen mit dem Gewalthilfegesetz ein verlässliches, flächendeckendes Schutznetz. Wir müssen Gewalt verhindern, bevor sie entsteht. Schuld und Scham liegen immer bei den Tätern, niemals bei den Betroffenen.“

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt: „Es geht darum, die Opfer von Gewalt in den Mittelpunkt zu stellen. Die Opfer brauchen Schutz und müssen sich frei bewegen können. Darum ist es gut, dass jetzt das spanische Modell der Fußfessel auch in Deutschland kommt.
Der Einsatz von K.o.-Tropfen wird künftig so geahndet wie der Einsatz einer Waffe. Wir setzen früh an und klären junge Menschen auf an welcher Stelle Gewalt in der Partnerschaft beginnt. Es geht um mehr Schutz für die Opfer und härtere Strafen für die Täter.“

BKA-Präsident Holger Münch: „Mit LeSuBiA liegen erstmals umfassende geschlechterübergreifende Dunkelfelddaten zu Gewalterfahrungen in Deutschland vor. Mit dieser belastbaren Datenbasis trägt die Studie zu einer gezielten Weiterentwicklung von Schutz- und Hilfsangeboten bei. Gleichzeitig müssen wir dafür sorgen, dass mehr Betroffene den Mut finden, Gewalt anzuzeigen, um Unterstützung zu erhalten.“

Ein weiterer zentraler Befund der Dunkelfeldstudie: Frauen und Männer sind sowohl von psychischer als auch körperlicher Gewalt in (Ex-)Partnerschaften innerhalb der letzten fünf Jahre ähnlich häufig betroffen. Frauen erleiden jedoch im Vergleich zu Männern in Gewaltsituationen mehr Verletzungen, schätzen die Lebensgefahr als größer ein und empfinden stärkere Angst.

Neben dem Geschlecht spielt auch das Alter bei Gewalterfahrungen eine Rolle. Junge Menschen sind nahezu von allen Gewaltformen deutlich häufiger betroffen als ältere Menschen. Jüngeren Personen widerfährt Gewalt besonders häufig durch sexuelle Belästigung, in Form von digitaler Gewalt und verabreichten K.o.-Tropfen.

Ein relevanter Teil der Bevölkerung berichtet davon, in der Kindheit und Jugend schon einmal Gewalt durch Eltern oder Erziehungsberechtigte erlebt zu haben. Mehr als jede zweite junge Person ist von körperlicher Gewalt und mehr als jede dritte Person von psychischen Gewalterfahrungen betroffen. Fast jede vierte Person hat Gewalt zwischen den Erziehungsberechtigten miterlebt. Dabei wurden Personen, die Gewalt zwischen Erziehungsberechtigten erlebt haben, auch häufiger selbst Opfer von Gewalt durch Erziehungsberechtigte.

Weitere, im Vergleich zur restlichen Bevölkerung besonders stark mit Gewalt konfrontierte Gruppen, sind Personen mit Migrationshintergrund – auch hier vor allem Frauen – sowie Angehörige der LSBTIQ*-Community.

Ausgewählte Erkenntnisse aus LeSuBiA zu einzelnen Gewaltformen im Überblick:

  • Psychische Gewalt in einer (Ex-)Partnerschaft erlebten knapp die Hälfte der Frauen (48,7 %) und 40,0 % der Männer mindestens einmal in ihrem Leben. Emotionale Gewalt macht dabei mit 37,8 % den größten Teil der in LeSuBiA erfassten psychischen Gewaltformen aus. Obwohl Frauen über ihr gesamtes Leben stärker betroffen sind, zeigt die Betrachtung der letzten fünf Jahre, dass auch Männer vergleichsweise häufig von psychischer Gewalt (Männer: 23,3 %; Frauen: 23,8 %) und insbesondere von kontrollierender Gewalt (Männer: 8,7 %; Frauen: 7,1 %) betroffen sind
  • Von körperlicher Gewalt in einer (Ex-)Partnerschaft waren 16,1 % in ihrem Leben und 5,7 % innerhalb der letzten fünf Jahre betroffen. Bezogen auf die letzten fünf Jahre haben Frauen (5,2 %) und Männer (6,1 %) nahezu gleich häufig körperliche Gewalt erfahren.
  • Sexuelle Belästigung hat bereits fast jede zweite Person (45,8 %) in ihrem Leben erfahren. Mehr als ein Viertel (26,5 %) der Befragten gab an, innerhalb der letzten fünf Jahre sexuelle Belästigung erlebt zu haben. Über ein Drittel der Frauen (34,7 %) und etwa jeder siebte Mann (14,5 %) war in den letzten fünf Jahren von sexueller Belästigung ohne Körperkontakt betroffen, bei sexueller Belästigung mit Körperkontakt liegen die Werte bei 14,5 % (Frauen) und 4,6 % (Männer). Täter bzw. Täterinnen sind überwiegend fremde oder flüchtig bekannte Personen.
  • Mehr als jede zehnte Person (11,2 %) wurde in ihrem Leben Opfer eines sexuellen Übergriffs, innerhalb der letzten fünf Jahre waren es 2,7 % der Befragten. Auch hier sind Frauen (4,0 %) deutlich stärker betroffen als Männer (1,4 %). Bei Frauen war der Ex-Partner bzw. die Ex-Partnerin am häufigsten Täter bzw. Täterin (46,5 %), bei Männern eine flüchtig bekannte Person (33,3 %).
  • Mehr als jede fünfte Person (21,2 %) war in ihrem Leben von Stalking betroffen, innerhalb der letzten fünf Jahre waren es 9,0 %. Auch hier sind etwas höhere Prävalenzen bei Frauen zu beobachten: 10,6 % der Frauen und 7,0 % der Männer haben innerhalb der letzten fünf Jahre Stalking erfahren.
  • Jede fünfte Frau (20,0 %) und jeder siebte Mann (13,9 %) erlebte in den letzten fünf Jahren digitale Gewalt. Die Opfer sind vergleichsweise jung – so waren über 60 % der 16- bis 17-jährigen Frauen und rund 33 % der 16- bis 17-jährigen Männer in den letzten fünf Jahren Opfer digitaler Gewalt.

 

Über die Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“ (LeSuBiA)

LeSuBiA ist eine Dunkelfeldbefragung zu Gewalt in Deutschland. Die Studie beleuchtet erstmals umfassend, wie viele Menschen tatsächlich von Gewalt betroffen sind – unabhängig davon, ob diese Taten der Polizei bekannt oder angezeigt wurden. Rund 15.000 Personen im Alter von 16 bis 85 Jahren wurden im Zeitraum zwischen Juli 2023 und Januar 2025 zu ihren Erfahrungen, Einstellungen und Verhaltensweisen in verschiedenen Lebensbereichen, insbesondere zu Partnerschaftsgewalt, sexualisierter Gewalt, Stalking und Gewalt im digitalen Raum befragt. Zusätzlich wurden Angaben zu Erfahrungen mit Polizei, Medizin, Justiz und Opferhilfeangeboten sowie sozialstrukturelle Merkmale und das Wohnumfeld erfasst.

Da sowohl Männer als auch Frauen befragt wurden, sind, anders als bei früheren Untersuchungen zu geschlechtsspezifischer Gewalt, direkte und tiefgehende Vergleiche zwischen den Geschlechtern möglich. Die Studie schließt damit eine langjährige Datenlücke in Deutschland.

Die Ergebnisse von LeSuBiA sollen eine verlässliche empirische Grundlage für politische Entscheidungen, Präventionsmaßnahmen und Hilfsangebote liefern. Sie sollen helfen, geschlechtsspezifische Unterschiede in der Gewaltbetroffenheit besser zu verstehen und aufzeigen, wo Diskrepanzen zwischen Hell- und Dunkelfeld bestehen. Damit trägt die Studie dazu bei, gezielte Maßnahmen zum Schutz von allen Menschen weiterzuentwickeln, für mehr Sensibilisierung im Alltag zu sorgen und die Ansätze von Prävention, Opferschutz und Intervention zu verbessern.

Die Ergebnisse und weitere Informationen zu LeSuBiA finden Sie hier: www.bka.de/lesubia

Bundesregierung legt Bericht zur Wirksamkeit des Bundesgleichstellungsgesetzes vor

Die Wirksamkeit des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend evaluiert.

Der Ergebnisbericht wurde dem Kabinett heute vorgelegt, um der vierjährlichen gesetzlichen Berichtspflicht des Bundestages gegenüber dem Bundestag nachzukommen.

Der Bericht zum Bundesgleichstellungsgesetz für den Berichtszeitraum 2021 bis 2024 kommt zu dem Ergebnis, dass das BGleiG einen wesentlichen Beitrag dazu leistet, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu erreichen. Gleichzeitig zeigt sich, dass Gleichstellung noch nicht in allen Dienststellen des Bundes verwirklicht ist.

Bundesfrauenministerin Karin Prien: „Das gesetzliche Ziel, Frauen in der Bundesverwaltung gleichberechtigt an Führungspositionen zu beteiligen, zeigt erfreuliche Erfolge. Der Bund geht hier als Arbeitgeber mit gutem Beispiel voran – doch unser Engagement darf nicht nachlassen. Wir setzen ein deutliches Zeichen für Gleichstellung und Chancengerechtigkeit. Unser Ziel ist klar: gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen.“

Die ausgewerteten Daten zeigen einen kontinuierlichen Trend zu mehr Gleichstellung im Bundesdienst in den letzten Jahren. Seit 2019 stieg der Frauenanteil in den Führungspositionen in allen Verwaltungsbereichen deutlich an. Der Bericht kommt aber auch zu dem Schluss, dass sich die Dienststellen des Bundes noch deutlich in der Verankerung von Gleichstellungsorientierung in der Organisationskultur unterscheiden. Der Bericht enthält Empfehlungen, wie die Ziele des BGleiG noch besser zu erreichen sind. Ein geeignetes Mittel seien verpflichtende Schulungen von Führungskräften und Personalverwaltungen. Verbesserungsbedarf sieht der Bericht bei der Beteiligung und Unterstützung der Gleichstellungsbeauftragten. Eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf wurde laut Bericht bereits in weiten Teilen erreicht. Trotzdem wurden die Potenziale des BGleiG zur Verbesserung von Familienfreundlichkeit und Vereinbarkeit noch nicht vollständig von allen Dienststellen ausgeschöpft. Der Bericht nennt vorbildhafte Gleichstellungsmaßnahmen, die die Sichtbarkeit von Gleichstellungsthemen und Gleichstellungsorientierung fördern, unter anderem die Unterstützung beschäftigteninitiierter Netzwerke und Mentoringprogramme. 

Die Bundesregierung greift in ihrer Stellungnahme die Empfehlungen der Evaluierung als Handlungs- und Prüfempfehlungen auf.

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird Unterstützungsangebote zur besseren Umsetzung des Gesetzes bereitstellen und den Dienststellen unter anderem einen Handlungsleitfaden zur Erstellung von Gleichstellungsplänen zur Verfügung stellen.

Den Bericht sowie weitere Informationen finden Sie auf:

www.bmbfsfj.bund.de/bericht-zum-bundesgleichstellungsgesetz

www.bmbfsfj.bund.de/frauen-in-fuehrungspositionen/bundesverwaltung

Kompetenzzentrum Bildung im Strukturwandel wird fortgeführt: Bildungsnetzwerk unterstützt Kohleregionen im Wandel

Das Kompetenzzentrum Bildung im Strukturwandel (KoBiS) wird bis 2029 fortgeführt. Das hat das Bund-Länder-Koordinierungsgremium des Strukturstärkungsgesetzes beschlossen. Mit der neuen Förderung werden die Büros in der Lausitz und im Rheinischen Revier bis zum Jahr 2029 weiter unterstützt, um die Transformationsprozesse in den Kohleregionen aktiv zu begleiten und die regionale Bildungslandschaft zu stärken.
 
Bundesbildungsministerin Karin Prien: "Seit fünf Jahren ist das Kompetenzzentrum Bildung im Strukturwandel ein wichtiger Impulsgeber für den Austausch und Wissenstransfer über die Regionen hinweg. Dank der Unterstützung von Brandenburg und Nordrhein-Westfalen können die Büros in der Lausitz und im Rheinischen Revier bis 2029 weiterarbeiten. Das ist ein großer Erfolg, der zeigt, Bildung ist der Schlüssel um Regionen zukunftsfähig zu machen. Die Netzwerkbüros sind mittlerweile zu unverzichtbaren Partnern geworden, die durch ihre kontinuierliche Arbeit und vertrauensvolle Zusammenarbeit vor Ort die Bildungslandschaften maßgeblich weiterentwickeln. Angesichts der Herausforderungen durch Dekarbonisierung, Digitalisierung und demografischen Wandel sind Fachkräftesicherung und berufliche Orientierung entscheidend für die Zukunft der Regionen. Bildung entlang der gesamten Lebensbiografie stärkt die Regionen und sichert den Verbleib von Fachkräften und ihren Familien. Ich danke allen für ihr Engagement und freue mich auf die Fortsetzung dieser wichtigen Zusammenarbeit."

KoBiS wurde 2020 vom damaligen Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen der Transferinitiative Kommunales Bildungsmanagement ins Leben gerufen, um die Braunkohleregionen in der Lausitz, in Mitteldeutschland und im Rheinischen Revier während ihres tiefgreifenden Strukturwandels zu unterstützen.

Die Netzwerkbüros, die in den Kohleregionen operieren, analysieren lokale Entwicklungen und vernetzen Bildungsakteure. Sie liefern regelmäßig Ergebnisberichte zu regionalen Bedarfen und leiten praxisnahe Handlungsempfehlungen ab. Werkstattberichte nehmen zusätzlich übergreifende Themen in den Blick und zeigen Gemeinsamkeiten wie Unterschiede der Reviere auf.

Ein Beispiel für ihre erfolgreiche Arbeit ist die umfangreiche Untersuchung zur Berufsorientierung im Strukturwandel, bei der Schülerbefragungen und Analysen des Übergangssystems an Berufskollegs durchgeführt wurden. Die gewonnenen Erkenntnisse wurden auf der gemeinsamen KoBiS‑Fachveranstaltung „Bildung als Motor – Erfahrungen und Erkenntnisse aus drei Revieren im Wandel“ im Juni 2025 präsentiert und an die zuständigen Landesministerien weitergegeben.

Die fortgesetzte Förderung von KoBiS ist ein wichtiger Schritt, um den Transformationsprozess in den Kohleregionen aktiv zu gestalten und als Modell für andere Regionen zu dienen. Im Mittelpunkt steht der gemeinsame Austausch und die Weiterentwicklung von Bildungslösungen, die für die Region und ihre Menschen einen langfristigen Nutzen bringen.

Mehr Informationen: https://www.transferinitiative.de/bildung-im-strukturwandel.php 

Digitalisierung von Schulen: Bund und Länder einig über den Digitalpakt 2.0

Die Bildungsminister der 16 Länder und Bundesbildungsministerin Karin Prien haben sich im Rahmen der Bildungsministerkonferenz in Berlin auf den Digitalpakt 2.0 geeinigt. Der Digitalpakt 2.0 investiert in fünf Jahren insgesamt 5 Milliarden Euro bundesweit – je zur Hälfte finanziert durch Bund und Länder. Der Bund stellt 2,5 Milliarden Euro größtenteils aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ bereit, die Länder erbringen einen gleichwertigen Anteil. Damit knüpft der Digitalpakt 2.0 an den vorherigen Digitalpakt Schule (2019 bis 2024) an. Neu: Der Verwaltungsaufwand für Länder und kommunale Schulträger ist deutlich reduziert und Bürokratie wurde abgebaut.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Der Digitalpakt 2.0 ist ein entscheidender Schritt in die Zukunft unserer Schulen und ein wichtiger Beitrag zur Gleichwertigkeit der Bildungschancen in Deutschland. Durch die Vereinfachung der Verwaltungsprozesse und die Förderung von länderübergreifenden Projekten stellen wir sicher, dass alle Schülerinnen und Schüler von digitaler Bildung profitieren – unabhängig von ihrem Wohnort. Wir schaffen die Grundlage für eine moderne Bildungslandschaft, damit alle Schulen die notwendige Ausstattung erhalten, um in der digitalen Welt zu bestehen. Wir stärken auch die Fortbildung unserer Lehrkräfte, damit die digitale Transformation im Unterricht gelingt. Die deutsche Schulbildung wird digital anschlussfähig – das sind gut investierte fünf Milliarden Euro. Der Bund unterstützt auch hier Länder und Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.“

Simone Oldenburg, Präsidentin der Bildungsministerkonferenz und Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern: „Mit dem Digitalpakt 2.0 sichern wir die Zukunftsfähigkeit unserer Schulen. Bund und Länder haben gemeinsam ein verlässliches und wirksames Förderinstrument geschaffen, das Unterrichtsentwicklung, Infrastruktur und pädagogische Qualität gleichermaßen stärkt. Der heutige Beschluss zeigt: Wir handeln gemeinsam und entschlossen für gute Bildung in einer digitalen Welt.“

Christine Streichert-Clivot, saarländische Ministerin für Bildung und Kultur und Koordinatorin der A-Länder: „Unsere Kinder und Jugendlichen unterscheiden nicht mehr zwischen analogen und digitalen Welten. Künstliche Intelligenz tritt in allen Lebensbereichen auf. Mit guter digitaler Bildung belgeiten wir junge Menschen und nehmen ihre Lebensrealität ernst. Der Digitalpakt trägt dazu bei, dass über eine gute Verzahnung von technischer Infrastruktur und pädagogischen Inhalten eine verantwortungsbewusste Medienbildung in unseren Schulen stattfinden kann.“

Dorothee Feller, nordrhein-westfälische Ministerin für Schule und Bildung und Koordinatorin der B-Länder: „Gerade in großen und vielfältigen Bildungssystemen zeigt sich, wie wichtig leistungsfähige Infrastrukturen und verlässliche Unterstützungssysteme sind. Ich bin dem Bund und den Ländern sehr dankbar, dass alle in den vergangenen Monaten konstruktiv und zügig zusammengearbeitet und so den Digitalpakt 2.0 erfolgreich zum Abschluss geführt haben. Der Digitalpakt 2.0 gibt uns die Möglichkeit, genau das auszubauen: eine gute digitale schulische Infrastruktur, guten Unterricht und gute Konzepte für digitales Lehren und Lernen. Damit schaffen wir die Grundlagen für eine zeitgemäße Bildung in allen Regionen.“

Mit der politischen Verständigung in der Bildungsministerkonferenz beginnt nun das formale Unterzeichnungsverfahren in Bund und Ländern. Bund und Länder haben sich auf den vorzeitigen Maßnahmenbeginn bereits für den 1. Januar 2025 verständigt. Offiziell läuft der Digitalpakt 2.0 über die Jahre 2026 bis 2030.

Die neuen Vereinbarungen schaffen effizientere Verfahren. Sie bieten Ländern und Schulträgern die Chance, die leistungsfähigen digitalen Infrastrukturen ihrer Schulen gezielt weiterzuentwickeln. Sie ermöglichen, dass die Investitionen in die Infrastruktur so eingesetzt werden können, dass sie unsere Schulen und den Unterricht nachhaltig verbessern. Der Digitalpakt 2.0 verfolgt dabei einen ganzheitlichen Ansatz: Neben leistungsfähiger technischer Ausstattung gehören verlässliche Wartungs- und Supportstrukturen sowie zeitgemäße digitale Lernumgebungen ausdrücklich dazu. Damit wird der gesamte digitale Lernraum gestärkt.

Ein zentrales Element des Digitalpakts 2.0 ist die Vereinfachung der administrativen Prozesse. Kommunalen Schulträger können künftig pauschalierte Zuweisungen erhalten, was den Bürokratieaufwand erheblich reduziert. Dies sorgt für eine schnellere und unkompliziertere Umsetzung der Maßnahmen. Besonders hervorzuheben ist auch die Förderung länderübergreifender Vorhaben (LüV), die mit dem Digitalpakt 2.0 neu aufgesetzt wurden. Künftig können sich 12 Länder zu einem gemeinsamen Vorhaben zusammenschließen und aus einem zentralen Pool auf Mittel zugreifen. Diese ausgeweitete Kooperation verstärkt die Zusammenarbeit zwischen den Ländern und gewährleistet eine effizientere Nutzung der Mittel.

Ein weiteres Element ist die Bund-Länder-Initiative „Digitales Lehren und Lernen“, die die Fortbildung von Lehrkräften in den Mittelpunkt stellt. Der Bund wird bis zu 250 Millionen Euro in praxisorientierte Forschung investieren, um mit fünf Forschungsclustern und einer wissenschaftlich geleiteten Transferstelle klare Schwerpunkte zu setzen. Ziel ist es, gemeinsam mit der Praxis innovative Ansätze für den digitalen Unterricht zu entwickeln und Lehrkräfte gezielt auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.

Rückblick
Mit dem Digitalpakt Schule haben Bund und Länder seit 2019 die größte gemeinsame Investition in die digitale Bildungsinfrastruktur in der Geschichte der Bundesrepublik umgesetzt. Insgesamt standen 6,5 Milliarden Euro Bundesmittel zur Verfügung, ergänzt durch Landes- und kommunale Eigenanteile. Nahezu alle Schulen in Deutschland – rund 30.000 – wurden erreicht. Der Digitalpakt Schule ermöglichte den flächendeckenden Ausbau von WLAN, die Modernisierung schulischer Netzinfrastrukturen sowie die Anschaffung digitaler Endgeräte und Präsentationstechnik. Ergänzende Programme förderten Leihgeräte für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte sowie den Aufbau professioneller IT-Administration an Schulen. Der Bilanzbericht zeigt, dass 97 Prozent der verfügbaren Mittel gebunden wurden und die Maßnahmen einen deutlichen Modernisierungsschub ausgelöst haben: Unterricht wird zunehmend digital unterstützt, mehr Lehrkräfte verfügen über medienpädagogische Qualifizierung und Schulen konnten ihre technische Ausstattung grundlegend erneuern. Der Digitalpakt 2.0 knüpft an diese Erfolge an und führt das Engagement von Bund und Ländern fort, ein Lehren und Lernen zu ermöglichen, das den Herausforderungen durch die digitale Transformation der Gesellschaft entspricht.

Fast 123.000 Frauen und Mädchen in Deutschland von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen oder bedroht

Zum heutigen Tag der Menschenrechte veröffentlicht das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine aktualisierte Schätzung zur Situation weiblicher Genitalverstümmelung (FGM) in Deutschland. Demnach lebten Ende 2024 rund 123.000 Frauen und Mädchen in Deutschland, die bereits betroffen sind oder als bedroht gelten.

Die Analyse zeigt: In der Gesamtzahl von 123.000 sind etwa 86.500 volljährige Frauen enthalten, die bereits eine Form der Genitalverstümmelung erfahren haben – 83 Prozent mehr als 2017, als zuletzt eine vergleichbare Schätzung vorlag. Zudem geht die Untersuchung davon aus, dass rund 11.100 minderjährige Mädchen potenziell betroffen sein könnten und weitere bis zu 25.000 Mädchen als gefährdet gelten.

Parlamentarische Staatssekretärin Mareike Wulf: „Das heute fast 123.000 Frauen und Mädchen in Deutschland von weiblicher Genitalver-stümmelung betroffen oder bedroht sind, ist erschütternd. Das ist eine schier unvorstellbare und besonders schwere Form geschlechtsspezifischer Gewalt. Frauen und Mädchen leiden unter den physischen und psychischen Folgen ein Leben lang. Deshalb ist es richtig, dass weibliche Genitalver-stümmelung in Deutschland strafbar ist, auch wenn sie im Ausland geschieht. Aber Gesetzgebung allein reicht leider nicht aus. Wir müssen alles dafür tun, Frauen und Mädchen in Deutschland wirksam davor zu schützen.“

Methodik und Datengrundlage der Schätzung

Die aktuelle Schätzung wurde von der Prognos AG im Auftrag des Ministeriums erstellt. Grundlage sind die Daten der Ausländerstatistik des Statistischen Bundesamts, basierend auf dem Ausländerzentralregister. Berücksichtigt wurden Frauen und Mädchen aus 31 Herkunftsländern, in denen FGM nachweislich vorkommt; die Methodik folgt international anerkannten Standards, um europaweit vergleichbare Zahlen zu ermöglichen.

Hintergrund zu weiblicher Genitalverstümmelung

Weibliche Genitalverstümmelung ist eine gravierende Menschenrechtsverletzung und eine besonders schwere Form geschlechtsspezifischer Gewalt. Die Folgen sind häufig lebenslange körperliche Schmerzen, psychische Belastungen und Risiken bei Schwangerschaft und Geburt. Eine FGM ist meist irreversibel; betroffene Frauen benötigen daher eine spezialisierte, interdisziplinäre Versorgung.
Weltweit sind laut UNICEF im Jahr 2024 mindestens 230 Millionen Frauen und Mädchen betroffen; FGM ist in über 90 Ländern dokumentiert.

Gesetzliche Maßnahmen und der Schutz von Betroffenen

Die Bundesregierung verurteilt weibliche Genitalverstümmelung klar und setzt europäische Vorgaben konsequent um. § 226a StGB stellt FGM unter Strafe – seit 2015 auch dann, wenn der Eingriff im Ausland vorgenommen wird. Die Tat kann mit bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden; Mitwirkenden droht zudem der Verlust des Aufenthaltstitels. Im Asylrecht gilt die Gefahr von FGM als Grund für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft.

Ein weiteres wichtiges Instrument zur Prävention und zum Schutz bedrohter Frauen und Mädchen ist der „Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung“. Seit 2021 ist der Schutzbrief kostenfrei in 16 Sprachen und in Einfacher Sprache erhältlich. Er kann im Herkunftsland und vor Angehörigen klarstellen, dass die weibliche Genitalverstümmelung ein Straftatbestand in Deutschland ist – auch wenn sie im Ausland durchgeführt wird.

Darüber hinaus fördert das BMBFSFJ seit Jahren verschiedene Projekte zur Prävention und Aufklärung, zur Schulung von Fachkräften sowie zur psychologischen Unterstützung betroffener Frauen und Mädchen. In Kooperation über alle staatlichen Ebenen hinweg arbeiten unter Leitung des BMBFSFJ deshalb Bund, Länder, Kommunen und Zivilgesellschaft eng zusammen mit Blick auf Informationsmaterialien, Schulungskonzepte für Fachkräfte im Gesundheitswesen, in Behörden und in Beratungsstellen. 

Weitere Informationen zum Thema:

Die aktuelle Schätzung finden Sie hier: 
https://www.bmbfsfj.bund.de/formen-der-gewalt-erkennen

Informationen zum „Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung“: 
https://www.bmbfsfj.bund.de/weibliche-genitalverstuemmelung

 

Bundesbildungsministerin Karin Prien: Ausbildung jetzt sichert Fachkräfte für den Aufschwung

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die aktuellen Daten zum Ausbildungsmarkt 2025 veröffentlicht. Die Zahlen zeigen: Die angespannte wirtschaftliche Lage wirkt sich auch auf den Ausbildungsmarkt aus.

Im Ausbildungsjahr 2025 wurden 475.950 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen – ein Rückgang von 2,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Besonders betroffen sind Industrie und Handel, wo ein Minus von 4,6 Prozent verzeichnet wurde.

Die Gründe für den Rückgang sind vielfältig: wirtschaftliche Unsicherheiten erschweren die Planungen vieler Betriebe, einige Unternehmen entscheiden sich in bestimmten Bereichen dagegen auszubilden oder finden keine passenden Bewerberinnen und Bewerber.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Mit der Allianz für Aus- und Weiterbildung setzen wir uns gemeinsam mit allen relevanten Akteuren für eine starke, frühe Berufsorientierung ein und dafür, dass möglichst viele Menschen einen qualifizierten Berufsabschluss erreichen. So gehen wir die großen Herausforderungen aktiv an – mit einem klaren Blick auf alle Gruppen, die für eine starke berufliche Bildung wichtig sind: junge Menschen, die in eine Ausbildung starten wollen, Personen, die ihre Ausbildung abgebrochen haben, Weiterbildungs- und Fortbildungs-interessierte, berufserfahrene Menschen ohne Abschluss sowie alle, die eine zweite Chance ergreifen möchten. Hier sind alle gefragt: die Sozialpartner, Kammern und die Wirtschaftsverbände im Schulterschluss mit dem Staat."


Nachfrage und Angebot auf dem Ausbildungsmarkt

Die BIBB-Erhebung zeigt weitere Entwicklungen:

  • Die traditionelle Nachfrage ging leicht um 0,3 Prozent auf 515.800 zurück.
  • Die erweiterte Nachfrage stieg um 0,7 Prozent auf 560.300.
  • Das Ausbildungsangebot sank deutlich um 4,6 Prozent auf 530.300 Stellen.

Auch das Verhältnis von Bewerbern und offenen Stellen verändert sich:

  • Die Zahl der unversorgten Bewerberinnen und Bewerber stieg um 8.700 auf 39.900 – ein Plus von 28 Prozent.
  • Gleichzeitig verringerte sich die Zahl der unbesetzten Ausbildungsstellen um 15.000 auf 54.400 – ein Rückgang von 21,6 Prozent.

Im Rahmen der Nationalen Weiterbildungsstrategie arbeitet das BMBFSFJ gemeinsam mit dem BMAS und 17 Partnern daran, die Weiterbildung in Deutschland zu stärken. Denn in Zeiten von Fachkräftemangel und Künstlicher Intelligenz müssen auch Fachkräfte auf Veränderungen reagieren können und gezielt darauf vorbereitet werden.


Hintergrund    

Die jährliche BIBB-Erhebung erfasst alle neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge im Zeitraum vom 1. Oktober des Vorjahres bis zum 30. September des Erhebungsjahres.

  • Die traditionelle Nachfrage lässt Bewerberinnen und Bewerber unberücksichtigt, die trotz alternativer Optionen aktiv weitersuchen. Die traditionelle Nachfrage errechnet sich als Summe der Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge (Quelle: BIBB-Erhebung zum 30.9.) plus allen bei der BA gemeldeten Bewerberinnen und Bewerbern, die zum Stichtag 30.9. noch auf der Suche nach einer Ausbildungsstelle sind. Traditionell wurde die Nachfrage als Summe der Zahl der bis zum 30. September neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge und der Zahl der gemeldeten unversorgten Bewerber/-innen berechnet.
  • Die erweiterte Nachfrage schließt auch jene ein, die eine alternative Verbleibsmöglichkeit haben, aber weiterhin einen Ausbildungsplatz anstreben. Im Zuge der Berechnung der Nachfrage nach der erweiterten Definition werden alle Bewerber/-innen einbezogen, für die zum Stichtag 30.9. noch ein Vermittlungsauftrag in Ausbildung läuft. Das sind neben den (gänzlich) unversorgten Bewerber/-innen (ohne Alternative), auch die sogenannten „Bewerber/-innen mit Alternative zum 30.9.“ und weiterem Vermittlungswunsch in Ausbildung.


Weitere Informationen

www.bibb.de/ausbildungsmarkt2025 

https://www.bibb.de/de/pressemitteilung_215396.php 

Weiterführender Link:
https://www.die-duale.de/DE/Home/home_node.html

Neue Kampagne „Zeit, die prägt“ rückt Pflegeelternschaft in den Mittelpunkt

Kindern ein Zuhause geben, in dem sie Zuwendung, Stabilität und Zeit, die prägt erfahren können – das ist das Ziel der neuen bundesweiten Kampagne des Bundesfamilienministeriums. Sie stellt die Bedeutung von Pflegefamilien in den Mittelpunkt und möchte mehr Menschen ermutigen, selbst ein Pflegekind aufzunehmen. Zum Auftakt der Kampagne besuchte Bundesfamilienministerin Karin Prien das Jugendamt Pankow in Berlin und tauschte sich dort mit Pflegeeltern sowie Mitarbeitenden des Pflegekinderdienstes über deren Alltag, Erfahrungen und Herausforderungen aus.

Im Gespräch schilderten zwei Pflegefamilien eindrucksvoll, was es bedeutet, Kinder mit schwierigen Lebenswegen liebevoll zu begleiten. Ebenso stand die enge Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern und Pflegefamilien im Fokus – eine Arbeit, die entscheidend dafür ist, dass Kinder und Jugendliche gut unterstützt werden.

Bundesfamilienministerin Karin Prien: „Pflegefamilien leisten einen unverzichtbaren Beitrag für den Schutz und die Zukunft von Kindern in schwierigen Lebenssituationen. Sie geben Halt, Zeit, Wärme und ein Zuhause auf Zeit oder für immer. Dafür bin ich ihnen zutiefst dankbar. Ebenso danke ich den Mitarbeitenden der Jugendämter, die diese Familien fachlich begleiten und Tag für Tag Verantwortung tragen. Wir möchten Pflegefamilien sichtbar machen, ihnen danken – und Menschen ermutigen, diesen Weg selbst zu gehen. Denn: Jede Pflegefamilie schenkt einem Kind etwas, das ein Leben lang prägt.“

„Zeig mir, wie schön Ankommen ist“ – drei Motive, ein Ziel

Unter dem Kampagnenmotto „Zeit, die prägt“ startet das Bundesfamilienministerium mit drei Motiven – darunter „Zeig mir, wie schön Ankommen ist“ – eine breite Informationsoffensive. Die Kampagne will sowohl die wertvolle Rolle von Pflegeeltern sichtbar machen als auch Menschen informieren, die sich für eine Pflegeelternschaft interessieren.

Für viele Kinder sind Pflegefamilien ein sicherer Ort, ein Stück Alltag, Stabilität und Geborgenheit. Gleichzeitig fehlen bundesweit jedes Jahr rund 4.000 Pflegefamilien. Die Folge: Engpässe, übervolle Einrichtungen und Entscheidungen, die – trotz großer Bemühungen – nicht immer optimal im Sinne des Kindes getroffen werden können. Die Kampagne will diese Lücke verkleinern und auf ein Thema aufmerksam machen, das bisher oft zu wenig Beachtung findet.

Kindern Sicherheit, Orientierung und Geborgenheit bieten

Viele Kinder und Jugendliche können aus ganz unterschiedlichen Gründen zeitweise oder dauerhaft nicht bei ihren leiblichen Eltern leben. Sie brauchen eine Umgebung, die ihnen Sicherheit, Orientierung und Geborgenheit bietet. Die neue Kampagne stellt deshalb umfassende Informationen zur Pflegeelternschaft bereit – verständlich, gebündelt und niedrigschwellig.

Auf der Kampagnenseite finden Interessierte:

  • Voraussetzungen für die Pflegeelternschaft
  • Antworten auf zentrale Fragen
  • Erfahrungsberichte
  • Kontakte zu Anlaufstellen

Das Ziel: den Weg zur Pflegefamilie transparent und gut nachvollziehbar zu gestalten.

Weitere Informationen bietet das Familienportal des Bundes.

„Mach dich fit gegen Einsamkeit!“ - bundesweite Kampagne gestartet

Die neue Kampagne „Mach dich fit gegen Einsamkeit!“ des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist gestartet. Im Netz und im Stadtbild macht sie darauf aufmerksam, wie verbreitet Einsamkeit ist – und wie wichtig es ist, dagegen aktiv zu werden. Die Kampagne sensibilisiert zum Thema und soll dazu beitragen, Gemeinschaft zu stärken – beginnend mit kleinen Gesten im Alltag.

Bundesfamilienministerin Karin Prien: Einsamkeit ist eine Herausforderung, die alle angeht – und genau deshalb müssen wir ihr gemeinsam begegnen. Mit unserer Kampagne geben wir einen Impuls in die dunkle Jahreszeit: Mach dich fit gegen Einsamkeit! Wem es im Alltag gelingt, auf andere zuzugehen, bleibt verbunden und stärkt auch das eigene seelische Wohlbefinden. Einsamkeit ist ein Warnsignal – wir wollen verhindern, dass sie sich verfestigt und Menschen dauerhaft belastet. Schon kleine Gesten können zeigen: Du bist nicht allein. Damit stärken wir nicht nur einzelne Menschen, sondern den gesellschaftlichen Zusammenhalt insgesamt.“

Einsamkeit kann jede und jeden treffen – zu Hause, in einer neuen Stadt, im Arbeitsalltag, an der Uni, inmitten von Menschen. Sie ist ein stiller Begleiter, der belastet, schwächt, soziale Teilhabe erschwert und krank machen kann. Doch Einsamkeit ist kein Schicksal. Gemeinsam können wir viel tun, um Nähe, Miteinander und Verbundenheit zu stärken.

Die Kampagne greift deshalb drei lebensnahe Alltagssituationen auf, in denen Verbindung entstehen kann:

  • Begegnungen im Treppenhaus - ein kurzer Austausch, ein freundliches „Wie geht’s?“, oft ist es genau diese spontane Nähe, die das Gefühl von Zuhause und Verbundenheit vermittelt.
  • Zeit miteinander verbringen - ohne Ablenkung zum Beispiel durch das Handy, mit echtem Interesse und Zuhören, so entsteht Verständnis. Aus Verständnis wächst Beziehung.
  • Menschen kennenlernen - wer offen auf andere zugeht, schafft Raum für neue Freundschaften, manchmal da, wo man sie am wenigsten erwartet.

Veröffentlicht wird die Kampagne im Rahmen der neuen Allianz gegen Einsamkeit, die mit der Aktionswoche „Gemeinsam aus der Einsamkeit“ vom 22. bis 28. Juni 2026 offiziell startet. Mit der Allianz gegen Einsamkeit wird Einsamkeit mit vielen Partnern aktiv begegnet: Bund, Ländern, Kommunen, Verbänden, Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Gesundheit sollen Kräfte bündeln, um Einsamkeit in der Gesellschaft vorzubeugen, zu lindern und Menschen ganz konkret zu unterstützen.

Mittelpunkt der Allianz ist das Kompetenznetz Einsamkeit, das nicht nur zum Thema forscht und Akteure verknüpft, sondern auf einer Angebotslandkarte auch eine umfassende Liste von Hilfsangeboten zusammengestellt hat.

Die Website zur Kampagne, inkl. Materialien und weiteren Informationen finden Sie unter https://allianz-gegen-einsamkeit.de

Die Angebotslandkarte des Kompetenznetz Einsamkeit ist unter https://kompetenznetz-einsamkeit.de/angebotslandkarte abrufbar.

Vor Inkrafttreten des Rechtsanspruchs: Ganztagsausbau geht kontinuierlich voran

Das Bundeskabinett hat den dritten Bericht der Bundesregierung über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder beschlossen. Am 1. August 2026 wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter jahrgangsweise in Kraft treten. Damit werden bis im Schuljahr 2029/30 Kinder der ersten bis zur vierten Jahrgangsstufe einen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung haben.

Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien: „Im Ganztag liegt eine große Chance, um Kinder unabhängig vom Hintergrund ihrer Eltern zum Bildungserfolg zu führen. Zeitgemäßer Ganztag ist Lern- und Lebensort für Kinder und ermöglicht bessere Teilhabe. Gleichzeitig erlaubt der Ganztag, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf - vor allem für Mütter - zu verbessern. Wir als Bund setzen uns gemeinsam mit Ländern und Kommunen für verlässliche, kindgerechte Ganztagsbildung und -betreuung ein. Das schafft starke Familien. Deshalb ist der Rechtsanspruch, der im nächsten Jahr zunächst für die erste Klasse in Kraft tritt, ein echter Meilenstein. Erfreulich ist, dass der dritte Bericht zum Ausbaustand erneut einen deutlichen Anstieg des Platzangebots zeigt. Um die verbleibende Lücke zwischen Angebot und Bedarf der Eltern zu schließen, müssen wir – Bund, Länder und Kommunen – gemeinsam den Ausbau weiter vorantreiben und kindgerechte Ganztagsplätze schaffen. Es ist gut, dass die Länder zuversichtlich auf das Platzangebot zum Schuljahr 2026/27 blicken.“

Der dritte Bericht der Bundesregierung über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder zeigt, dass die Mehrheit der Familien Ganztagsangebote in Anspruch nimmt: im Schuljahr 2023/24 besuchten rund 1,9 Millionen aller sechseinhalb- bis zehneinhalbjährigen Kinder in der Bevölkerung eine Ganztagsschule oder eine Tageseinrichtung (Hort). Das sind 57 Prozent (westdeutsche Länder 51%, ostdeutsche Länder 84%). Bis zum Schuljahr 2029/30 werden zusätzlich im deutschlandweiten Mittel etwa 264.000 Plätze benötigt. Der prognostizierte Ausbaubedarf hat sich im Vergleich zu den Vorjahren deutlich reduziert, u. a., da Länder und Kommunen mit Unterstützung des Bundes stetig neue Plätze geschaffen haben.

In der Prognose des Elternbedarfes wurde mit zwei Szenarien gearbeitet. Im Szenario eines konstant bleibenden Bedarfs werden im Schuljahr 2026/27 (2029/30) rund 166.000 (190.000) und im Szenario eines deutlich steigenden Bedarfs 284.000 (339.000) zusätzliche Plätze benötigt. Dabei fällt der überwiegende Teil des quantitativen Ausbaubedarfs auf die westdeutschen Flächenländer, während in den ostdeutschen Ländern vor allem ein qualitativer Ausbau stattfindet. Wird nur der zusätzliche Platzbedarf für die erste Klasse im Schuljahr 2026/27 betrachtet, für die der aufwachsende Rechtsanspruch zum 1. August 2026 zunächst gilt, werden bei konstantem Bedarf bis zu 30.000 und bei steigendem Bedarf bis zu 65.000 Plätze zusätzlich benötigt. Laut Bericht rechnen die Landesverantwortlichen damit, dass sie zu Beginn des Rechtsanspruchs im Schuljahr 2026/27 ein (eher) bedarfsdeckendes Angebot vorhalten können.

Die Bundesregierung stellt mit dem Beschleunigungsprogramm bis Ende 2022 sowie dem Investitionsprogramm Ganztagsausbau 2023-2029 rund 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in den Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur zur Verfügung, um den notwendigen Platzausbau zu unterstützen. Den durch den Rechtsanspruch entstehenden zusätzlichen Betriebskosten der Länder trägt der Bund durch Änderung des Finanzausgleichsgesetzes Rechnung: Die vertikale Umsatzsteuerverteilung wird zugunsten der Länder ab 2026 jährlich aufwachsend von 135 Mio. € auf bis zu 1,3 Mrd. € pro Jahr ab 2030 angepasst.

Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder vor (GaFöG-Bericht). Federführend ist das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, hier ist auch die Geschäftsstelle zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter angesiedelt.

Weitere Informationen finden Sie auf www.bmbfsfj.bund.de/ganztag und www.recht-auf-ganztag.de

Deutschland feiert Spitzenleistungen in der beruflichen Bildung

Bei einem Festakt im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) würdigte Bundesministerin Karin Prien die herausragenden Leistungen der Deutschen Berufe-Nationalmannschaft. Das 37-köpfige Team feierte beim EuroSkills 2025 in Herning (Dänemark) sowie bei den ergänzenden Wettbewerben in Chur und Salzburg einen historischen Erfolg. Mit 9 Gold-, 8 Silber-, 4 Bronzemedaillen sowie 6 Exzellenzmedaillen und dem Europameistertitel im Speed Programming erreichte Deutschland erstmals den 1. Platz im Nationenranking.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Die jungen Fachkräfte, die wir heute feiern, sind die wegweisenden Talente einer modernen, kreativen und zukunftsorientierten beruflichen Bildung. In Herning und bei den weiteren Wettbewerben haben sie Mut, Leidenschaft und Innovationskraft gezeigt. Ihre Erfolge stehen für den Erfolg der dualen Ausbildung ‚Made in Germany‘. Diese Wettbewerbe zeigen uns, dass sowohl berufliche als auch akademische Bildungswege attraktiv sind – und dass sie jungen Menschen vielfältige Chancen eröffnen. Unser Ziel bleibt klar: Deutschland soll auch in Zukunft der weltweit führende Standort für berufliche Exzellenz sein.“

Exzellenz in zukunftsrelevanten Berufsfeldern

Die Teammitglieder traten in 33 Disziplinen an, die einen breiten Bereich an zukunftsweisenden Berufen abdeckten. Besonders hervorzuheben sind die Erfolge in den Bereichen Bauschreinerei, Gesundheits- und Sozialbetreuung, Mechatronik, Konditorenhandwerk, CNC-Fräsen, Kfz-Mechatronik sowie Industrie 4.0. In den Wettbewerben konnten nicht nur Gold- und Silbermedaillen gewonnen werden, sondern auch in Disziplinen wie Land- und Baumaschinenmechatronik und Robot Systems Integration wurden Bronzemedaillen erzielt. Eine besondere Auszeichnung erhielt das Team in der Independent Skills Championships Europe mit einer Goldmedaille im Skill „Fleischerin und Fleischer“.

Berufliche Exzellenz als strategisches Thema

Dieser Erfolg unterstreicht die Bedeutung der beruflichen Bildung in Deutschland, die Teil der umfassenden Fachkräftestrategie der Bundesregierung ist. Die berufliche Ausbildung bleibt eine der wichtigsten Säulen für den zukünftigen Erfolg unseres Landes. Die Initiative zielt darauf ab, die Qualität und Innovation in der beruflichen Bildung weiter zu steigern und die Wettbewerbsfähigkeit auf internationaler Ebene zu stärken.

Zukunftsperspektiven und Fachkräftesicherung

In Zeiten von Digitalisierung, demografischem Wandel und Fachkräftemangel sind gut ausgebildete Fachkräfte unerlässlich für die wirtschaftliche Zukunft Deutschlands. Durch die enge Zusammenarbeit mit Unternehmen, Sozialpartnern und Kammern sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung der Ausbildungsstandards stärkt die Bundesregierung die Berufsausbildung als tragende Säule des Arbeitsmarktes. Die Wettbewerbe machten sichtbar, dass berufliche und akademische Bildungswege gleichermaßen attraktiv sein können und jungen Menschen vielfältige Karrierechancen bieten.

Sie tragen dazu bei, junge Menschen für die berufliche Bildung zu begeistern und den Stellenwert der Ausbildung in der Gesellschaft zu erhöhen.

Die internationalen Berufswettbewerbe

EuroSkills ist Europas größter Berufswettbewerb, bei dem sich über 600 junge Fachkräfte aus mehr als 30 Ländern messen. Die Wettbewerbe setzen Maßstäbe für berufliche Exzellenz und bieten eine einzigartige Plattform, auf der junge Menschen ihr Können unter realen Wettbewerbsbedingungen unter Beweis stellen können. Neben EuroSkills finden alle zwei Jahre die WorldSkills statt, bei denen die besten Fachkräfte weltweit gegeneinander antreten.

Deutschland wird bei diesen Wettbewerben stets von hochqualifizierten jungen Fachkräften vertreten, die sich über nationale Wettbewerbe für die internationale Bühne qualifizieren. Der Erfolg der deutschen Teilnehmer zeigt nicht nur die hohe Qualität der Ausbildung in Deutschland, sondern auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Ausbildungssystems.

Förderung und Unterstützung durch das BMBFSFJ

Das Bundesbildungsministerium fördert seit langem die Teilnahme an internationalen Berufswettbewerben und unterstützt die Vorbereitung und Ausbildung der Teilnehmenden. Im Auftrag des BMBFSFJ verwaltet das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) die Fördermittel und organisiert die nationale Auswahl sowie das Training der deutschen Teams sowie die Teilnahme der deutschen Nationalmannschaft an den Wettbewerben vor Ort. Diese Programme ermöglichen es den deutschen Nachwuchstalenten, sich mit den Besten der Welt zu messen und ihre Fähigkeiten weiter zu entwickeln.

Ein Meilenstein ist die bevorstehende Ausrichtung der EuroSkills 2027, die in Düsseldorf stattfinden werden.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Die EuroSkills 2025 zeigt einmal mehr, dass die duale Ausbildung in Deutschland international Maßstäbe setzt – modern, innovativ und leistungsstark. Düsseldorf wird 2027 ein kraftvolles Signal für die berufliche Bildung senden. Wir erwarten ein europäisches Großereignis, das junge Talente, Innovationen und Zukunftsideen in den Mittelpunkt stellt und die Bedeutung der beruflichen Bildung auf globaler Ebene stärkt.“

Hintergrund:

EuroSkills ist der größte Berufswettbewerb Europas und bietet eine einmalige Gelegenheit für junge Fachkräfte aus verschiedenen Ländern, ihre Fähigkeiten unter Wettkampfbedingungen zu testen. Die deutsche Berufe-Nationalmannschaft wird regelmäßig für ihre außergewöhnlichen Leistungen ausgezeichnet, und auch 2025 konnte sie mit dem besten Ergebnis ihrer Geschichte glänzen. EuroSkills und WorldSkills setzen internationale Maßstäbe und fördern den Austausch zwischen verschiedenen Bildungssystemen, was die berufliche Exzellenz in Europa weiter vorantreibt.
 

Nationale Weiterbildungskonferenz

Mit der heutigen Nationalen Weiterbildungskonferenz in Berlin setzen das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zusammen mit den Partnern der Nationalen Weiterbildungsstrategie den Auftakt für eine gemeinsame Weiterbildungsoffensive. Ziel ist es, lebensbegleitendes Lernen als selbstverständlichen Bestandteil der Arbeits- und Lebenswelt in Deutschland zu verankern.

Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Gute Bildung im gesamten Lebensweg ist die Voraussetzung für ein erfülltes Leben, gesellschaftliche Teilhabe und Beschäftigungsfähigkeit – die berufsbezogene Weiterbildung nimmt hier einen großen Stellenwert ein und befähigt jeden Einzelnen, sein Potenzial auszuschöpfen und Chancen, auch zur Integration, zu nutzen. Integration von Kräften aus dem Ausland geht mit Herausforderungen im Bildungssystem einher, denen wir uns stellen. Wer sich weiterbildet, gestaltet mit. Wer Neues lernt, verliert die Angst vor Veränderung. Wer Chancen bekommt, bleibt Teil des Fortschritts und in unserer Mitte. Weiterbildung stärkt nicht nur jeden Einzelnen, sondern auch die Wirtschaft, unsere Demokratie als Ganzes und ist ein wichtiger Teil der gesamten Bildungslaufbahn.“

Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: „Wir erleben einen tiefgreifenden Wandel der Arbeitswelt - getrieben durch Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und die demografische Entwicklung. Wir wollen Arbeitslosigkeit verhindern, bevor sie entsteht – das ist der Anspruch einer vorausschauenden Arbeitsmarktpolitik. Weiterbildung ist der Schlüssel dazu: Sie unterstützt die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und befähigt Menschen, im Wandel voranzukommen. Mit der heutigen Konferenz setzen wir einen Startschuss für unsere Weiterbildungsoffensive. Wir brauchen eine neue Lernkultur, die Lust auf Veränderung macht. Weiterbildung ist kein Luxus, sondern Zukunftssicherung – für jede und jeden von uns.“

Die Nationale Weiterbildungskonferenz ist die zentrale Veranstaltung zur berufsbezogenen Weiterbildungspolitik in Deutschland. Die eintägige Veranstaltung im Gasometer auf dem EUREF-Campus in Berlin bringt ca. 500 Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wissenschaft, Sozialpartnern und Weiterbildungspraxis zusammen.

Gemeinsam werden Wege diskutiert, wie Weiterbildung transparenter, zugänglicher und wirksamer gestaltet werden kann – für Beschäftigte, Unternehmen und alle, die neue berufliche Chancen suchen. Die Konferenz markiert zugleich den Auftakt zur Fortführung der Nationalen Weiterbildungsstrategie und stellt das gemeinsam von 17 Partnern aus Bund, Länder, Sozialpartnern, Kammern und der Bundesagentur für Arbeit erarbeitete Fortsetzungspapier „Weiterbildung 2030 – Chancen eröffnen, Qualifizierung stärken, Zukunft sichern!“ in den Mittelpunkt. 

Die Partner der Nationalen Weiterbildungsstrategie setzen ein klares Signal für eine ambitionierte Fortsetzung und Weiterentwicklung der Nationalen Weiterbildungsstrategie. Mit deren Umsetzung tragen die Partner dazu bei, das Ziel der Bundesregierung im Rahmen der EU-2030-Strategie zu erreichen, die Weiterbildungsbeteiligung bis 2030 um 11 Prozentpunkte auf 65 Prozent zu steigern. Damit wird ein zentraler Beitrag für Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit und zur Förderung individueller Chancen und der beruflichen Entwicklung geleistet.

Für die dritte Phase der NWS haben sich die Partner auf folgende Ziele verständigt:

1. Menschen ohne Berufsabschluss oder ohne passfähige Qualifikationen für den Arbeitsmarkt qualifizieren

2. Beschäftige und Unternehmen bei der Weiterbildung im Strukturwandel stärken

3. Chancen der Digitalisierung und von Künstlicher Intelligenz für die Weiterbildung nutzen und die Herausforderungen erfolgreich gestalten

Über diese und weitere Themen diskutieren die Bundesministerinnen Karin Prien und Bärbel Bas, die parlamentarischen Staatssekretärinnen Katja Mast und Mareike Wulf sowie Spitzenvertreterinnen und -vertreter der Sozialpartner, der Bundesländer, von Unternehmen, der Bundesagentur für Arbeit und des Bundesinstituts für Berufsbildung. Darüber hinaus wird der OECD-Generalsekretär Mathias Cormann für eine internationale Keynote live von Paris aus zugeschaltet.

Das Hauptprogramm der NWK - beide Keynotes und Paneldiskussionen - werden aus dem Plenum live übertragen.

Hintergrund:

Nationale Weiterbildungsstrategie und Nationale Weiterbildungskonferenz

Die 2019 gestartete Nationale Weiterbildungsstrategie steht für einen kontinuierlichen und partnerschaftlichen Austausch von zentralen Akteuren zur Zukunft der Weiterbildung in Deutschland. In den vergangenen Jahren hat sie Strukturen der Koordination und Kooperation in der Weiterbildungspolitik neu geschaffen, zahlreiche Maßnahmen angestoßen und Projekte gemeinsam umgesetzt. Jetzt startet die Strategie in ihren dritten Zyklus und greift die Erfahrungen der vergangenen Jahre auf, um Weiterbildung noch transparenter, zugänglicher und wirksamer zu gestalten.

Das vollständige Programm der Konferenz, den Link zur Live-Übertragung sowie weitere Informationen finden Sie hier: Nationale Weiterbildungskonferenz - BMAS

 

Prostituiertenschutz-Kommission nimmt Arbeit auf

Bundesministerin Karin Prien hat die unabhängige Expertenkommission zur Verbesserung des Schutzes von Prostituierten (Prostituiertenschutz-Kommission) einberufen. Die Ergebnisse der Prostituiertenschutz-Kommission sollen zu einem besseren Schutz der in der Prostitution tätigen Menschen, insbesondere zu einem besseren Schutz vor Zwangsprostitution und Menschenhandel, beitragen. 

Bundesministerin Karin Prien: „Die Debatten der vergangenen Wochen machen einmal mehr deutlich, dass wir die Situation von Menschen, die in der Prostitution tätig sind, dringend verbessern müssen. Besonders der Kampf gegen Zwangsprostitution, Menschenhandel und Gewalt ist für die Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Daher habe ich die unabhängige Expertenkommission zum Schutz von Prostituierten einberufen. Sie wird auf Grundlage des Evaluationsberichts zum Prostituiertenschutzgesetz mit der dort versammelten Expertise Empfehlungen erarbeiten, die es der Politik ermöglichen, fundierte und sachlich gut begründete Entscheidungen zum Schutz der Prostituierten zu treffen.“

Die Prostituiertenschutz-Kommission setzt sich aus zwölf Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Fach- und Arbeitsrichtungen zusammen, u.a. aus den Bereichen Menschenhandel, Wissenschaft, Strafverfolgung, Plattformregulierung, soziale Arbeit und Gesundheit. Den Kommissionsvorsitz hat Prof. Dr. Tillmann Bartsch. Die weiteren Mitglieder sind Dr. Angelika Allgayer, Dr. Elke Bartels, Dr. Katrin Baumhauer, Helga Gayer, Prof. Dr. Matthias C. Kettemann, Dr. Stefanie Killinger, Jörg Makel, Mark Mrusek, Prof. Dr. Gregor Thüsing, Maike van Ackern und Stefan Willkomm.

Die Kommission wird erarbeiten, welche konkreten Handlungsoptionen Bund, Länder und Kommunen haben, um den Schutz von Prostituierten vor Zwang und Ausbeutung zu verbessern. Dabei soll sie sich auch Fragestellungen über die Evaluation des ProstSchG durch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen hinaus widmen, um den größtmöglichen Schutz von Prostituierten zu erreichen.

Die Kommission wird gesetzliche und nicht-gesetzliche Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung des Prostituiertenschutzes erarbeiten. Die gesetzlichen Maßnahmenvorschläge sollen innerhalb von zwölf, die nicht-gesetzlichen Maßnahmenvorschläge innerhalb von 18 Monaten vorgelegt werden. 

Weitere Informationen zur Evaluation finden Sie hier: https://www.bmbfsfj.bund.de

Straftaten gegen Frauen und Mädchen nehmen weiter zu - Häusliche Gewalt auf Höchststand

Die Zahl der weiblichen Opfer von Gewalt- und anderen Straftaten steigt in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) weiter an. Die Straftaten finden dabei sowohl im analogen als auch im digitalen Raum statt.

Bundesfrauenministerin Karin Prien: „Gewalt gegen Frauen ist ein alltägliches Verbrechen, das wir nicht hinnehmen dürfen. Jede Frau hat das Recht auf ein Leben ohne Angst und ohne Gewalt. Als Bundesfrauenministerin setze ich mich dafür ein, dass wir durch gezielte Maßnahmen und stärkere Prävention, bessere Daten und ein starkes Hilfsnetzwerk endlich echten Schutz bieten. Ich kämpfe für eine Gesellschaft, in der Frauen sicher und frei leben können.“

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt: „Der Schutz von Frauen hat für uns höchste Priorität. Wir setzen auf klare Konsequenz und konsequente Kontrolle: Frauen sollen sich sicher fühlen und sich überall frei bewegen können. Deshalb führen wir die Fußfessel nach spanischem Vorbild ein – sie begrenzt die Wege der Täter und gibt den Betroffenen mehr Sicherheit. Zudem stufen wir K.O.-Tropfen, die zunehmend als verbreitetes Tatmittel genutzt werden, als Waffe ein. So schaffen wir die Grundlage für spürbar strengere Strafverfolgung.“

BKA-Präsident Holger Münch: „Die Zahl der Straftaten an Frauen steigt kontinuierlich. Wir sehen hier allerdings nur das Hellfeld. Gerade bei Häuslicher Gewalt, die oft hinter verschlossenen Türen geschieht, gibt es ein hohes Dunkelfeld. Erste Ergebnisse unserer aktuellen Opferbefragung LeSuBiA zeigen, dass nur ein Bruchteil der tatsächlich erlebten Gewalt zur Anzeige gebracht wird. Darum müssen wir darauf hinwirken, dass mehr Betroffene den Mut finden, Taten anzuzeigen, um den Schutz und die Hilfe für Opfer zu verbessern. Eines ist klar: Wir müssen Gewalt gegen Frauen und Gewalt im häuslichen Umfeld entschieden bekämpfen. Die heute veröffentlichten Lagebilder liefern zusammen mit den in Kürze veröffentlichten Ergebnissen von LeSuBiA eine verlässliche Grundlage, um die Hintergründe von Gewalt besser zu verstehen und wirksame Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen zu entwickeln.“

Mehr Straftaten gegen Frauen und Mädchen

Im Jahr 2024 wurden in der PKS 53.451 weibliche Opfer von Sexualdelikten erfasst (+2,1 %, 2023: 52.330). Knapp die Hälfte war zum Tatzeitpunkt minderjährig. Die meisten dieser Frauen und Mädchen wurden Opfer von sexueller Belästigung (36,4 %), Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellem Übergriff (insgesamt 35,7 %) sowie sexuellem Missbrauch (27,5 %).

2024 wurden 308 Mädchen und Frauen getötet. Tötungsdelikte an Frauen können über die Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nicht als „Femizide“ im Sinne des allgemeinen Verständnisses „Tötung einer Frau, weil sie eine Frau ist“ interpretiert werden, da keine bundeseinheitliche Definition des Begriffs „Femizid“ existiert und in der PKS keine Tatmotivation erfasst wird. Eine trennscharfe Abbildung und Benennung von Femiziden ist daher auf Basis der vorliegenden kriminalstatistischen Daten nicht möglich. Insgesamt wurden in der PKS 328 Mädchen und Frauen als Opfer vollendeter Tötungsdelikte erfasst (-8,9 %, 2023: 360). Da in der PKS 2024 erstmals der Verletzungsgrad der Opfer bundeseinheitlich erfasst wurde, ist nun eine Unterscheidung zwischen den von vollendeten Tötungsdelikten insgesamt betroffenen Opfern und den tatsächlich tödlich verletzten Personen möglich. Betroffene Opfer können beispielsweise Kinder sein, die bei der Tat auch angegriffen, aber nur verletzt wurden. 859 Frauen und Mädchen wurden Opfer von versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten (–8,4 %; 2023: 938).

18.224 Frauen und Mädchen waren Opfer digitaler Gewalt, beispielsweise durch Cyberstalking oder Online-Bedrohungen. Mit einem Anstieg um 6,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2023: 17.193) ist die Zahl weiblicher Opfer im Bereich digitale Gewalt damit erneut gestiegen – der stärkste Anstieg in allen Fallgruppen.

Im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität wird die Tatmotivation berücksichtigt. Hier zeigt sich mit 558 erfassten Straftaten im Jahr 2024 ein erneut hoher Anstieg bei frauenfeindlichen Straftaten (+73,3 %). Damit setzt sich der Anstieg aus dem Vorjahr fort (2023: +56,3 %). Knapp die Hälfte der Delikte entfällt auf den Straftatbestand Beleidigung. Bei den registrierten 39 Gewaltdelikten handelt es sich in den meisten Fällen um Körperverletzungen. 2024 wurde in diesem Zusammenhang ein versuchtes Tötungsdelikt erfasst.

Lagebild zeigt Anstieg bei Häuslicher Gewalt

Im Jahr 2024 wurden in Deutschland 265.942 Menschen Opfer Häuslicher Gewalt, ein neuer Höchststand. Damit ist knapp ein Viertel aller in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Opfer der Häuslichen Gewalt zuzuordnen. Die Opfer sind mit 70,4 Prozent überwiegend weiblich. Zur Häuslichen Gewalt zählt sowohl die Partnerschaftsgewalt als auch die Innerfamiliäre Gewalt, also Gewalthandlungen zwischen Eltern, Kindern, Geschwistern und anderen Angehörigen.

Es zeigt sich, dass zunehmend auch Männer und Jungen von Innerfamiliärer und Partnerschaftsgewalt betroffen sind. Im Jahr 2024 waren mit 78.814 Betroffenen fast 30 Prozent der Opfer Häuslicher Gewalt männlich. 

Wie schon in den Vorjahren waren die meisten Opfer Häuslicher Gewalt von Partnerschaftsgewalt betroffen (171.069 Personen; 64,3 %). 94.873 Personen (35,7 %) waren Innerfamiliärer Gewalt ausgesetzt. 

Im Bereich der Partnerschaftsgewalt stieg die Zahl der Opfer um 1,9 Prozent auf 171.069. Partnerschaftsgewalt trifft nach wie vor überwiegend Frauen: rund 80 Prozent der Opfer sind weiblich. Unter den Tatverdächtigen dagegen sind Männer weiterhin deutlich überrepräsentiert (77,7 %). Häufigstes verzeichnetes Delikt war sowohl bei weiblichen als auch bei männlichen Opfern die Körperverletzung. 132 Frauen und 24 Männer wurden im vergangenen Jahr durch Partnerschaftsgewalt getötet. 

Von Innerfamiliärer Gewalt waren 2024 insgesamt 94.873 Personen betroffen. Das entspricht einem Anstieg um 7,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 54,2 Prozent der Opfer sind weiblich, 45,8 Prozent männlich. Am stärksten von Innerfamiliärer Gewalt betroffen sind Kinder zwischen 6 und 14 Jahren. Häufigstes Delikt ist auch bei der Innerfamiliären Gewalt die Körperverletzung. 130 Menschen wurden im vergangenen Jahr im Kontext Innerfamiliärer Gewalt getötet (2023: 155, -16,1 %). 71 von ihnen waren männlich, 59 weiblich.

Auffällig ist sowohl bei der Partnerschaftsgewalt als auch der Innerfamiliären Gewalt ein Anstieg der Straftaten im digitalen Raum. Im Kontext von Partnerschaftsgewalt stieg die Anzahl der Opfer von digitaler Gewalt gegenüber dem Vorjahr um 10,9 Prozent auf 4.876, im Rahmen der Innerfamiliären Gewalt um 20,4 Prozent auf 2.027.

Hohes Dunkelfeld bei Häuslicher Gewalt

Die Zahl der polizeilich registrierten Opfer Häuslicher Gewalt ist innerhalb der letzten fünf Jahre um insgesamt 17,8 Prozent gestiegen. Viele Taten im Bereich Partnerschaftsgewalt, sexualisierte und digitale Gewalt werden jedoch nicht angezeigt, etwa aus Angst, Abhängigkeit oder Scham. Erste Ergebnisse der Dunkelfeld-Opferbefragung „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)“ ermöglichen einen Blick auf und in das Dunkelfeld: Die Anzeigequote liegt meist unter zehn Prozent, bei Partnerschaftsgewalt sogar unter fünf Prozent. Die Frequenz und der Schweregrad der Gewalterfahrung ist bei Frauen über alle Gewaltformen hinweg höher als bei Männern. Rund ein Viertel der Opfer von Partnerschaftsgewalt wird mehrfach Opfer. Zudem erleben die Betroffenen von Partnerschaftsgewalt oft mehrere Gewaltformen. Auch Erfahrungen mit Gewalt in der Kindheit sind nach den Ergebnissen der Studie weit verbreitet: Jede zweite in der Studie befragte Person berichtet – unabhängig vom Geschlecht – im Leben schonmal körperliche Gewalt durch Eltern und Erziehungsberechtigte erlebt zu haben. 
Die Studie LeSuBiA, die das BKA in Kooperation mit dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchgeführt hat, untersucht Gewalterfahrungen von Menschen in Deutschland. Schwerpunkte liegen dabei auf den Themen Partnerschaftsgewalt, sexualisierte Gewalt und digitale Gewalt.

Weitere Informationen zum Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ finden Sie hier:
www.bka.de/StraftatengegenFrauen2024

Weitere Informationen zum Lagebild „Häusliche Gewalt“ finden Sie hier: www.bka.de/HaeuslicheGewalt2024

„Schieb deine Verantwortung nicht weg!“ – Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt geht uns alle an

Zum 10. Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch haben Bundesbildungsministerin Karin Prien und die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Kerstin Claus, heute in Berlin neue Initiativen und Forschungsvorhaben vorgestellt, die den Kinderschutz in Deutschland weiter stärken sollen. Der Europäische Tag steht in diesem Jahr unter dem Zeichen der Forschung – denn eine solide Datengrundlage ist entscheidend, um Prävention, Aufklärung und Schutzmaßnahmen wirksam zu gestalten.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Wir wünschen uns alle mehr Anstrengungen für einen besseren Kinderschutz. Wichtig ist aber, dass unser Handeln wissenschaftlich fundiert und evidenzbasiert ist. Gerade im Bereich der sexuellen Gewalt an Kindern und Jugendlichen gibt es ein enormes Dunkelfeld. Deshalb freue ich mich besonders, dass mit dem Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen künftig eine sichere Datengrundlage – auch für politische Maßnahmen – geschaffen wird. Hinter jeder Zahl steht ein Schicksal, ein Mädchen oder ein Junge. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt geht uns alle an – „Schieb Deine Verantwortung nicht weg!““

Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen Kerstin Claus:Wir starten im kommenden Jahr die bundesweite „Safe!“-Jugendstudie zu Gewalterfahrungen von Kindern und Jugendlichen. Gerade in Zeiten begrenzter finanzieller Ressourcen ist es essentiell, dass Politik zielgerichtet und evidenzbasiert handelt. Gleichzeitig wissen wir alle, dass die gesellschaftlichen Kosten, die sexuelle Gewalt verursacht, immens sind. Gewalterfahrungen führen zu  Bildungsabbrüchen, haben gesundheitliche Folgen und Konsequenzen in den Erwerbsbiografien Betroffener. Dies konsequent in einer wissenschaftlichen Studie zu erarbeiten, ist mir ein großes Anliegen. Ich appelliere deshalb an die Bundesregierung, dass sie eine umfassende Folgekostenstudie auf den Weg bringt. Damit klar ist, was es uns als Gesellschaft kostet, wenn der Schutz von Kinder und Jugendlichen nicht priorisiert wird.“

Kampagne #NichtWegschieben wird 2025 fortgeführt

Ein zentraler Bestandteil der Aktivitäten zum Europäischen Tag ist die Fortführung der Aufklärungs- und Aktivierungskampagne „Schieb deine Verantwortung nicht weg!“. Die Kampagne läuft seit drei Jahren erfolgreich und richtet sich an Erwachsene, um das Bewusstsein für ihre Verantwortung im Kinderschutz zu stärken. Die bisherigen Ergebnisse zeigen deutliche Fortschritte: Der Anteil der Menschen, die sexuelle Gewalt auch im eigenen Umfeld für möglich halten, ist seit Beginn der Kampagne von 41 Prozent auf 53 Prozent gestiegen. Gleichzeitig sehen heute 60 Prozent der Befragten Familie, Freunde und Bekannte in der Pflicht, Kinder zu schützen – vor der Kampagne waren es 50 Prozent. Diese Entwicklung zeigt, dass kontinuierliche Aufklärung Haltungen verändern und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, nachhaltig stärken kann.

In 2025/26 rückt die Kampagne die Frage in den Mittelpunkt, was Erwachsene konkret tun können, um sexuellen Missbrauch zu verhindern. Kernstück der Kampagne in diesem Jahr ist der Whatsapp-Messanger-Kurs „7 Wochen. 7 Tipps“, der sich an Eltern und Fachkräfte wendet. Ervermittelt, wie Erwachsene – insbesondere Eltern - Kinder stärken und Täterstrategien erkennen können. So empfiehlt die Kampagne etwa, Kinder ernst zu nehmen, Grenzen zu respektieren, offen über Sexualität und Körperwissen zu sprechen und nachzufragen, wie Kinder in Kitas, Schulen oder Vereinen geschützt werden. Die Kernbotschaft lautet: Jede und jeder von uns kann dazu beitragen, Kinder zu schützen – indem wir hinsehen, zuhören und handeln – und aktiv werden, bevor etwas passiert.

In 2026/27 wird die Kampagne ihren Schwerpunkt auf digitale sexuelle Gewalt legen. Dabei soll besonders verdeutlicht werden, dass auch Online-Räume Schutzkonzepte benötigen und Erwachsene Verantwortung tragen, Kinder und Jugendliche im Netz zu begleiten und zu schützen.

Forschung als Grundlage: Das Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt

Mit dem am 1. Juli 2025 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKM-Gesetz) bekommt das neue Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen (ZEFSG) beim Deutschen Jugendinstitut e. V. (DJI) eine wichtige Rolle. Es soll helfen, Forschungslücken zu schließen und eine evidenzbasierte Grundlage für politische und gesellschaftliche Maßnahmen zu schaffen.

Das zentrale Projekt des von UBSKM geförderten Zentrums ist die bundesweite „Safe!“-Jugendstudie zu Gewalterfahrungen und deren Folgen, die im Jahr 2026 startet. In dieser repräsentativen Untersuchung sollen rund 10.000 Schülerinnen und Schüler der neunten Klassen bundesweit befragt werden. Ziel der Studie ist es, belastbare Daten über Häufigkeit, Formen und Folgen sexueller Gewalt und anderer Gewaltformen zu gewinnen. Die Ergebnisse werden 2027 vorliegen und in die Berichterstattung der Unabhängigen Bundesbeauftragten Kerstin Claus an Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung einfließen.

Schutz im digitalen Raum: Expertenkommission hat Arbeit aufgenommen

Parallel hat das Bundesministerium die Unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ eingesetzt. Sie nahm im Herbst 2025 ihre Arbeit auf. Die Kommission wird eine umfassende Strategie für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in digitalen Medien entwickeln. Dabei geht es unter anderem um den sicheren Umgang mit sozialen Netzwerken, die Stärkung der Medienkompetenz von Kindern, Eltern und Fachkräften sowie die Erforschung der gesundheitlichen Folgen intensiver Mediennutzung. Ziel ist es, konkrete Handlungsempfehlungen für Bund, Länder und Zivilgesellschaft zu erarbeiten, um Kinder online wie offline besser zu schützen.

10. Europäischer Tag zum Schutz von Kindern

Der Europäische Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch findet in diesem Jahr bereits zum zehnten Mal statt. Er wurde 2015 vom Europarat eingeführt, um die Umsetzung der Lanzarote-Konvention zu unterstützen. Diese verpflichtet alle Mitgliedstaaten, jede Form sexualisierter Gewalt gegen Kinder zu verurteilen und entschlossen dagegen vorzugehen. In diesem Jahr steht der Tag unter dem Motto „Forschung als Grundlage wirksamen Schutzes“ – denn fehlende Daten sind ein Hindernis für Fortschritt im Kampf gegen sexuelle Gewalt.

Weitere Informationen 

Informationen zur Kampagne #NichtWegschieben:

www.nicht-wegschieben.de

Materialien und Spots zum Download print- und sendefähig:

https://files.rsm-support.de/s/cNdn5Nw7MpDxMdw 

Informationen zum Europäischen Tag gegen sexuelle Ausbeutung und Missbrauch von Kindern:

https://www.coe.int/en/web/children/end-child-sexual-abuse-day

Zahlen und Fakten zu sexuellem Missbrauch:

https://beauftragte-missbrauch.de/mediathek/publikationen/zahlen-und-fakten

 

Jedem Kind behütetes Aufwachsen ermöglichen

Bundesbildungs- und -familienministerin Karin Prien hat die Parlamentarische Staatssekretärin Mareike Wulf zur Kinderchancen-Koordinatorin ernannt. Die Ernennung gab Prien am Freitag vor Vertreterinnen und Vertretern von Kinderrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbänden sowie von Bund, Ländern und Kommunen im Rahmen einer Sitzung zum Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ bekannt.

Bundesfamilienministerin Karin Prien: „Ich freue mich, dass die Interessen der Kinder nun ein Gesicht haben in meinem Ministerium. Mareike Wulf wird den Belangen der Kinder in der Bundesregierung, in Brüssel und bei den Vereinten Nationen eine hörbare Stimme verleihen. Politik für Kinder braucht mehr Aufmerksamkeit – nicht zuletzt in einer Zeit, in der die junge Generation allein schon wegen des demografischen Wandels nicht noch weniger sichtbar werden darf.“

Die neue Kinderchancen-Koordinatorin soll Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung von Kindern innerhalb der Bundesregierung koordinieren, wie es auch die EU-Ratsempfehlung zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder vorsieht, der Deutschland 2021 zugestimmt hat. Darüber hinaus soll die Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen sowie mit der Europäischen Union und im Rahmen der UN-Kinderrechtskonvention gestärkt werden. In seinen Empfehlungen von 2022 hatte auch der UN-Kinderrechteausschuss Deutschland nahegelegt, eine Beauftragte mit einer solchen koordinierenden Funktion zu benennen.

Parlamentarische Staatssekretärin und neue Kinder-Beauftragte Mareike Wulf:Ich möchte die entscheidenden Kräfte bündeln, um jedem Kind in unserem Land ein behütetes Aufwachsen zu ermöglichen. Dazu gehört ein Aufwachsen frei von Gewalt, denn Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz vor körperlicher, sexueller und seelischer Gewalt. Ebenso wichtig ist ein Aufwachsen mit allen Chancen – durch frühe Sprachförderung, gute Bildung und verlässliche Unterstützung in der Familie. Und schließlich brauchen Kinder ein Aufwachsen in einer gesunden Umgebung: Angesichts des zunehmenden Medienkonsums und komplexer gesellschaftlicher Herausforderungen ist die Förderung gesunder Lebensumstände und familiärer Lebensstile dringlicher denn je.“

Der Nationale Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“, den das Bundeskabinett im Juli 2023 beschlossen hat, läuft bis 2030. Ziel ist es, benachteiligten Kindern und Jugendlichen hochwertige Zugänge zu Betreuung, Bildung, Gesundheit, Ernährung und Wohnraum zu sichern. Die Kinder Beauftragte übernimmt dabei eine zentrale Rolle, um politische Ebenen zu vernetzen und die Beteiligung aller relevanten Akteure sicherzustellen.

In einer vorigen Version war der Titel von Mareike Wulf anders formuliert. Das wurde am 11. Februar 2026 angepasst.

„Allianz für Aus- und Weiterbildung“: Gemeinsam Fachkräfte sichern

Die Herausforderungen auf dem Ausbildungsmarkt in Deutschland sind groß: Zu viele junge Menschen bekommen keinen Berufsabschluss, gleichzeitig bleiben viele betriebliche Ausbildungsstellen unbesetzt – insbesondere, weil Ausbildungsbetriebe keine oder keine passenden Bewerberinnen und Bewerber finden. In Zeiten eines abnehmenden Fachkräftepotenzials aufgrund der hohen altersbedingten Abgänge vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den nächsten Jahren ist entschlossenes Handeln erforderlich. Die Allianz für Aus- und Weiterbildung arbeitet daher engagiert und intensiv daran, jungen Menschen die Perspektiven und Möglichkeiten einer beruflichen Ausbildung aufzuzeigen. So soll das duale Ausbildungssystem gestärkt werden.

Am 10. November treffen sich die Spitzenvertreterinnen und -vertreter der Allianz für Aus- und Weiterbildung in Berlin. Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Katherina Reiche, Bundesministerin für Wirtschaft und Energie sowie Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales nehmen neben Vertreterinnen und Vertretern der Bundesagentur für Arbeit, aus Wirtschaft, Gewerkschaften sowie der Länder an dem Spitzentreffen teil. 

Im Rahmen des Spitzentreffens werden die Ergebnisse der noch laufenden Allianzperiode (2023 – 2025) präsentiert. Verschiedene Initiativen wurden angestoßen, um möglichst vielen jungen Menschen den Weg in eine duale Ausbildung zu ebnen und so das vorhandene Fachkräftepotenzial bestmöglich zu nutzen. Dazu gehören:

  • Ein Netzwerk von Ausbildungsbotschafter-Initiativen: Ausbildungsbotschafterinnen und -botschafter sind junge Auszubildende oder gerade fertig Ausgebildete, die in Schulen gehen und bei Schülerinnen und Schülern über die duale Ausbildung berichten. Das Netzwerk umfasst bereits 110 Initiativen und bringt diese zum Austausch zusammen.
  • Ausbildungsgarantie: Die Allianz hat deren Start begleitet, ihre Fördermöglichkeiten bekannter gemacht und steht weiterhin für ihre Botschaft, dass allen jungen Menschen die Chance auf Ausbildung eröffnet werden soll.
  • Grundlegende Positionspapiere: Die Allianz hat sich darauf verständigt, die Grundkompetenzen bei Ausbildungsanfängerinnen und -anfängern zu stärken, die Berufswahlkompetenzen junger Menschen zu fördern sowie Jugendberufsagenturen bundesweit zu stärken.
  • Sommer der Berufsausbildung: Im Rahmen der von Bundeskanzler Friedrich Merz mit einem Grußwort gewürdigten Initiative haben die  Allianzpartner sowohl bei jungen Menschen als auch bei Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit vielfältigen Veranstaltungen für die duale Ausbildung geworben.

In der neuen Allianzperiode ab 2026 wollen die Allianzpartnerinnen und -partner weiter Herausforderungen am Ausbildungsmarkt angehen, möglichst allen Menschen die Chance für einen Berufsabschluss geben und unter anderem die Durchlässigkeit der beruflichen Bildung verbessern. Dazu sollen die berufliche Orientierung gestärkt sowie Unterstützungsangebote und -bedarfe zusammen gebracht werden.

Im Detail zur „Allianz für Aus- und Weiterbildung“

Die „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ ist seit über zehn Jahren die zentrale politische Plattform und ein Aktionsbündnis für die duale Ausbildung. In der Allianz arbeiten Ministerien und Behörden aus Bund und Ländern sowie Wirtschaft und Gewerkschaften gemeinsam daran, die Aus- und Weiterbildung zu stärken und somit zur Fachkräftesicherung beizutragen. 

Weitere Informationen befinden sich auf der Webseite der Aus- und Weiterbildungsallianz: https://www.aus-und-weiterbildungsallianz.de