Pressemitteilungen

Kabinett beschließt Einführung eines neuen Berufsbildes Pflegefachassistenz

Die Bundesregierung hat heute den Gesetzentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung beschlossen, den Bundesfamilienministerin Karin Prien und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken ins Kabinett eingebracht hatten. Die einheitliche Pflegefachassistenzausbildung ist ein wichtiger Baustein zur Modernisierung der Pflege und zur Sicherung des Personalbedarfs für die Pflege in Deutschland.

Mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz wird ein eigenständiges, bundesweit einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz geschaffen. Damit können künftig Personen mit der Qualifikation einer Pflegefachassistenz leichter in ein anderes Bundesland wechseln: Die neue Ausbildung ersetzt die bisherigen 27 landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen – aus 27 mach 1. Auch die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse wird erleichtert.

Bundesfamilienministerin Karin Prien: „Die Pflegefachassistenz ist ein wichtiger Bestandteil eines durchlässigen Bildungssystems, das vielfältige Wege in den Pflegeberuf eröffnet – von der Assistenz über die Fachkraft bis zum Studium. Die bundeseinheitliche Regelung ist ein längst überfälliger Schritt und ein Gewinn für alle, die in der Pflege arbeiten möchten, aber keine klassische Ausbildung zur Pflegefachkraft absolvieren können oder wollen. Mehr Menschen erhalten künftig die Chance auf einen sinnvollen Beruf mit Perspektive – unabhängig von ihrer schulischen Vorbildung. So gelingt es, zusätzliche Fachkräfte für die Pflege zu gewinnen. Mit diesem Gesetz setzt die Bundesregierung ein deutliches Zeichen für eine starke Pflege und mehr Bildungsgerechtigkeit.“

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: „Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt stetig. Um sie auch in Zukunft gut versorgen zu können, brauchen wir ein breites Spektrum an beruflichen Qualifikationen. Mit dem heute vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf schaffen wir die Grundlage für eine bundeseinheitliche generalistische Ausbildung zur Pflegefachassistenz. Zudem sorgen wir bereits in der Ausbildung für eine angemessene Vergütung. Damit eröffnen wir neue Karrierewege sowie Anreize in der Pflege und geben Menschen eine klare berufliche Perspektive.“

Beim vorliegenden Gesetzentwurf, den das Kabinett heute beschlossen hat, handelt es sich um eine deutliche Weiterentwicklung gegenüber dem Gesetzentwurf aus der vorigen Legislaturperiode, insbesondere etwa mit Blick auf eine abgebrochene Fachkraft-Qualifikation. Diese kann nun beim Erwerb eines Abschlusses in der Pflegefachassistenz Berücksichtigung finden. So haben auch Abbrecher eine gute Perspektive. 

Die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzes im Überblick:

  • Einheitliche Ausbildung: Die neue bundesweite Pflegefachassistenzausbildung ersetzt die bisherigen 27 unterschiedlichen Landesregelungen
     
  • Einblicke: Die Ausbildung ist generalistisch ausgerichtet und umfasst Pflichteinsätze in den zentralen Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege sowie stationäre Akutpflege
     
  • Start der Ausbildung: Ab 1. Januar 2027
     
  • Dauer: In der Regel 18 Monate in Vollzeit. Teilzeit und Verkürzungen sind möglich, insbesondere bei einschlägiger Berufserfahrung
     
  • Zugang: In der Regel mit Hauptschulabschluss, aber auch ohne formalen Abschluss bei positiver Prognose der Pflegeschule möglich
     
  • Vergütung: Alle Auszubildenden erhalten künftig eine angemessene Ausbildungsvergütung
     
  • Aufstiegsmöglichkeiten: Anschlussfähigkeit an die Ausbildung zur Pflegefachperson (auch verkürzt möglich) mit anschließender Möglichkeit zum Pflegestudium
     
  • Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Einheitliche Regelung mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang statt umfassender Gleichwertigkeitsprüfung

Die Länder wurden eng in die Erarbeitung des Gesetzentwurfs eingebunden. Für einen Ausbildungsstart 2027 muss das Finanzierungsverfahren 2026 beginnen.
 

Mehr Chancen für Azubis und Mittelstand durch Bundesprogramm JOBvision

Mit dem Programm „JOBvision – ausbilden.qualifizieren.gestalten.“ fördert das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) gezielt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Besetzung offener Ausbildungsplätze und der Fachkräftesicherung. Die ersten geförderten Unternehmen haben bereits mit ihrem JOBvision-Projekt begonnen. Sie decken verschiedene Branchen und Regionen ab und setzen Impulse für eine moderne, praxisnahe und zukunftsorientierte duale Ausbildung.

Bundesjugendministerin Karin Prien: „Wir wollen den Übergang von Schule in die duale Ausbildung nachhaltig verbessern. Das JOBvision-Programm setzt an zwei Stellen an. Einerseits bietet es mehr Chancen und Orientierung für unentschlossene Jugendliche – durch Schnupperangebote und flexible Ausbildungsmodelle auch im Verbund. Andererseits unterstützt JOBvision Betriebe, für ihre offenen Plätze passende Azubis zu finden – durch gezieltes Ausbildungsmarketing und den Ausbau von Netzwerken zwischen Berufsschulen, Arbeitsagenturen, Kammern und Kommunen. Flexibilisierung und Erwartungsmanagement sollen auch Abbruchquoten senken. Ich bin überzeugt: Auf unserem Weg zu wirtschaftlichem Erfolg, gesellschaftlichem Zusammenhalt und nachhaltigen Innovationen kommt es bei der Berufsbildung auf motivierte, gut ausgebildete und gut integrierte Fachkräfte an.“

Umgesetzt und begleitet wird das Programm im Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Wie die erste Förderlinie des Programms „JOBvision – ausbilden.qualifizieren.gestalten.“ unterstützt:

  • Gezieltes Ausbildungsmarketing und zielgruppengerechte Ansprache: JOBvision unterstützt Betriebe darin, ihre Ausbildungsangebote attraktiv zu präsentieren und passgenau junge Menschen anzusprechen. So werden auch Jugendliche erreicht, die bisher noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben.
  • Regionale Netzwerke und Verbundausbildung: Betriebeprofitieren von organisierten Kooperationen  in ihrer Region. Das erleichtert die Rekrutierung und ermöglicht auch kleineren Unternehmen, gemeinsam auszubilden und Ressourcen zu bündeln.
  • Flexible Aus- und Weiterbildung: Neue Konzepte ermöglichen eine flexiblere Gestaltung der Ausbildung, die sich besser an die betrieblichen Abläufe anpasst und individuellen Bedürfnissen der Auszubildenden gerecht wird.

Neben der Unterstützung der Betriebe schafft JOBvision auch neue Wege für junge Menschen, um eine Ausbildung zu starten – z. B. durch freiwillige Praxisjahre oder innovative Ausbildungsmodelle in zukunftsrelevanten Branchen. Das Ziel: Mehr Jugendliche erreichen, mehr Ausbildungsplätze besetzen und langfristig Fachkräfte für die Wirtschaft sichern. Mit dem Programm „JOBvision“ setzt das BMBFSFJ zentrale politische Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag zur Fachkräftesicherung um. Dafür stehen für die erste Förderlinie bis 2028 insgesamt rund 19 Millionen Euro zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bibb.de/de/192153.php

Karin Prien: Wir stärken Kinder, Familien und Bildung

Das Bundeskabinett hat heute den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2026 sowie den Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 beschlossen. Für das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) sind darin Ausgaben in Höhe von rund 14,72 Milliarden Euro vorgesehen. Das entspricht einem Aufwuchs von 522 Millionen Euro oder einem Plus von 3,7 Prozent gegenüber dem Regierungsentwurf 2025. Die Mittel für den Bereich Bildung sind derzeit noch im Einzelplan 30 veranschlagt und werden nach der Umsetzung des Organisationserlasses vollständig dem BMBFSFJ zugeordnet. Hinzu kommen 6,3 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen des Bundes für Kindertagesbetreuung und digitale Bildung, die in den folgenden Jahren zur Verfügung stehen.

Bundesministerin Karin Prien: „Mit dem Haushaltsentwurf 2026 und dem Finanzplan bis 2029 setzt die Bundesregierung ein klares Zeichen für gesellschaftlichen Zusammenhalt und zukunftsgerichtete Politik: Bildung, Familien und frühkindliche Förderung bleiben zentrale Aufgaben – genauso wie die Unterstützung älterer Menschen und der Einsatz für ein solidarisches Miteinander. Trotz angespannter Haushaltslage investieren wir jährlich zwei Milliarden Euro in die Qualität der Kitas – das stärkt Kinder, Eltern und Fachkräfte bundesweit. Auch das Startchancen-Programm entfaltet Wirkung: Bis zu 4.000 Schulen erhalten gezielte Hilfe für mehr Bildungsgerechtigkeit. Allein 2026 stehen dafür eine Milliarde Euro bereit – für moderne Lernorte und faire Chancen. So schaffen wir tragfähige Grundlagen für bessere Bildung und Teilhabe von Anfang an. Der Bund bleibt ein verlässlicher Partner der Länder – und aller Generationen. Dieser Entwurf steht für Verlässlichkeit und Verantwortung – für Kinder, Jugendliche, Familien, Ältere und alle Menschen in unserem Land.“

Schwerpunkte des Haushalts 2026 im Überblick:

Starke Familien – verlässliche Leistungen:

  • Elterngeld: Mit einem bedarfsgerecht veranschlagten Ansatz von rund 7,5 Milliarden Euro bleibt das Elterngeld die zentrale familienpolitische Leistung im Haushalt des BMBFSFJ. Gegenüber 2025 steigt der Ansatz leicht um 100 Mio. Euro.
  • Kinderzuschlag: Die Ausgaben bleiben mit rund 3,4 Milliarden Euro stabil auf hohem Niveau und unterstützen weiterhin Familien mit kleinem Einkommen gezielt.
  • Unterhaltsvorschuss: Für Kinder, die von Alleinerziehenden betreut werden, sind rund 1,3 Milliarden Euro eingeplant.
     

Mehr Qualität für die Kleinsten – frühkindliche Bildung im Fokus

  • Über das Kita-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz stellt der Bund den Ländern auch 2026 wieder 1,993 Milliarden Euro zur Verfügung. Damit wird die Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung konsequent fortgeführt.
     

Stärkung des Engagements und der Zivilgesellschaft:

  • Für Programme in den Bereichen Familie, Jugend, Senioren, Frauen und Zivilgesellschaft stehen insgesamt rund 1,2 Milliarden Euro bereit. Das ermöglicht eine Fortsetzung zahlreicher bewährter Maßnahmen und eine Ausweitung von Innovationsprojekten.
  • Der Kinder- und Jugendplan (KJP) wird um 7,5 Millionen Euro aufgestockt und mit 251,3 Millionen Euro auf hohem Niveau fortgeführt.
  • Für die Freiwilligendienste sind rund 120 Millionen Euro vorgesehen, für den Bundesfreiwilligendienst 194 Millionen Euro – insgesamt ein Plus von 25 Millionen Euro gegenüber 2025. 
     

Investitionen in Bildung und Chancengleichheit: 

  • Startchancen-Programm: 2026 stehen 1 Milliarde Euro für bundesweit bis zu 4.000 Schulen zur Verfügung – davon 400 Millionen Euro für Investitionen in die Bildungsinfrastruktur und 600 Millionen Euro als Umsatzsteuerfestbeträge zur Umsetzung der Fördermaßnahmen.
  • Im Rahmen des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK)“ sind für den Bereich frühkindliche Bildung und Digitalisierung zusätzliche Mittel vorgesehen:
    • 3,76 Milliarden Euro von 2026 bis 2029 für Investitionen in die Kindertagesbetreuung
    • 2,25 Milliarden Euro für den Digitalpakt 2.0 zur Verbesserung der digitalen Bildungsinfrastruktur
    • 250 Millionen Euro für das Vorhaben „Digitales Lehren und Lernen“ als gemeinsame Initiative von Bund und Ländern

Bundesfamilienministerium und Wall starten Kampagne für „Hilfen im Netz“

Rund 3,8 Millionen Kinder und Jugendliche sind in Deutschland im Verlauf eines Jahres mit einer psychischen Erkrankung oder Suchterkrankung eines Elternteils konfrontiert. Das hat Folgen für die psychische Gesundheit und Bildung vieler der betroffenen Kinder, viele leiden sogar ihr Leben lang unter den Folgen. „Hilfen im Netz“ bietet kostenlose und anonyme Beratung und Unterstützung. Mit einer jetzt gestarteten bundesweiten Plakatkampagne werden Kinder und Jugendliche auf dieses Angebot aufmerksam gemacht.

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium, Mareike Lotte Wulf, erklärt dazu: „Das Projekt ‚Hilfen im Netz‘ stellt durch seinen uneingeschränkten und niedrigschwelligen Zugang zum Hilfesystem eine wichtige Unterstützung für betroffene Kinder und Jugendliche bereit. Uns geht es darum, die mentale Gesundheit der jungen Menschen langfristig zu stärken. Damit Ratsuchende die passende Unterstützung erhalten und das Projekt wirksam werden kann, müssen aber zuallererst die Zugangswege bekannt sein. Die Kampagne trägt somit maßgeblich zur Aufklärung in der Gesellschaft bei.“

„Hilfen im Netz“ stellt eine kostenlose und anonyme Telefon- und Onlineberatung für Kinder und Jugendliche aus sucht- und psychisch belasteten Familien, ihre Angehörigen und Fachkräfte bereit, daneben gibt es auf der Website hilfenimnetz.de eine digitale Landkarte mit bundesweiten Hilfeangeboten. Über eine Postleitzahlsuche sind dort bundesweit analoge Hilfeangebote vor Ort zu finden. Durchgeführt wird das Projekt von NACOA Deutschland e.V. und KidKit (Drogenhilfe Köln). Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) fördert das gesamte Projekt wie auch die aktuelle Kampagne. 

Der Schauspielerin und Sängerin Lina Larissa Strahl liegt das Thema mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen besonders am Herzen. Als Botschafterin von „Hilfen im Netz“ nutzt sie ihre Social-Media-Kanäle, um auf die Angebote des Projekts hinzuweisen. Auch die Plakat-Kampagne wird sie mitbewerben.

Lina Larissa Strahl:Gerade junge Menschen brauchen Anlaufstellen, die leicht zugänglich und vertrauenswürdig sind, wenn sie sich in einer emotionalen und psychischen Notlage befinden – genau dafür steht “Hilfen im Netz”. Ich freue mich, dass ich Botschafterin dieser tollen Initiative bin. Mich dafür einsetzen zu können, dass Kinder und Jugendliche aus psychisch und suchtbelasteten Familien die Hilfe bekommen, die sie dringend benötigen, liegt mir sehr am Herzen. Ich möchte stets dazu ermutigen, sich jemandem anzuvertrauen und nach Hilfe zu fragen, denn oft verspüren Betroffene eine große Erleichterung und fühlen sich weniger allein, sobald sie es geschafft haben, den ersten Schritt zu machen.“

Der Außenwerber Wall unterstützt das Projekt als Medienpartner bundesweit mit insgesamt 4.000 Flächen für City Light Poster, die kostenlos über einen Zeitraum von acht Wochen zur Verfügung gestellt werden.

Patrick Möller, Geschäftsführer von Wall: Wir als Außenwerber freuen uns, die Plakatkampagne für die Online-Plattform hilfenimnetz.de mit unseren Werbeflächen unterstützen zu können. Betroffene und deren

Angehörige können so schnell und in großer Zahl erreicht werden. Sie haben den ersten Kontakt mit der Online-Plattform über die Plakate und wissen so, wo sie an zuverlässige Informationen kommen können. Wir hoffen auch, dass mehr Menschen dafür sensibilisiert werden, dass hilfenimnetz.de erste Anlaufstelle für echte Hilfe ist.“

Hintergrund

KidKit (Drogenhilfe Köln) ist ein seit dem Jahr 2003 bestehendes digitales Informations-, Beratungs- und Hilfeangebot für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 10 und 21 Jahren, die in Familien mit Suchterkrankungen, (sexualisierter) Gewalt und psychischen Erkrankungen aufwachsen.

NACOA Deutschland e.V. ist die 2004 gegründete deutsche Interessenvertretung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene (ehemalige Kinder), die von der Alkohol- oder Drogenabhängigkeit oder auch durch nicht-stoffliche Süchte ihrer Eltern belastet sind.

Wall ist der Berliner Außenwerber und Stadtmöblierer mit analogen und digitalen Werbeflächen sowie Transportmedien in mehr als 20 deutschen Großstädten, darunter alle Millionenstädte (Berlin, Hamburg, München und Köln). Wall ist Teil JCDecaux-Gruppe, der Nummer 1 der Außenwerbung weltweit.

Alterssurvey zeigt: Menschen in der Lebensmitte stärker einsam als im Rentenalter

Wie einsam sich ein Mensch fühlt, steht in einem statistischen Zusammenhang mit seinem Alter, seinem Einkommen und der Frage, ob er oder sie einem Beruf nachgeht. Das ist das Ergebnis einer Auswertung des Deutschen Alterssurveys, die das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) im Auftrag des Bundesfamilienministeriums zum Thema Einsamkeit vorgenommen hat. Die Ergebnisse zeigen: Etwa jede elfte befragte Person ab 43 Jahren fühlte sich „sehr einsam“. Dabei fühlen sich die ab 76-Jährigen durchschnittlich weniger einsam als die Gruppe der 43- bis 55-Jährigen. Neben Alter und Geschlecht spielt der sozio-ökonomische Status – abgebildet über Einkommen und Erwerbsstatus – eine wichtige Rolle.

Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien: „Einsamkeit betrifft längst nicht nur ältere Menschen – auch in der Lebensmitte ist sie weit verbreitet, oft unsichtbar und unterschätzt. Gerade in dieser Lebensphase ist das Gefühl zwar nicht für alle, aber doch für einige besonders ausgeprägt. Zwischen beruflichem Druck und familiären Verpflichtungen fehlt vielen das Erleben von echter Verbundenheit. Die Folgen von Einsamkeit sind gravierend – für die psychische Gesundheit, das soziale Miteinander und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Deshalb setzen wir gezielt dort an, wo Menschen einander begegnen: im Arbeitsleben, im Ehrenamt, in Schulen, Vereinen und sozialen Einrichtungen. Denn soziale Begegnungen und das Gefühl, gebraucht zu werden, verbessern unser Wohlbefinden. Mit der Allianz gegen Einsamkeit schaffen wir neue Impulse, um Menschen in der Mitte des Lebens wieder stärker in die Mitte der Gesellschaft zu rücken.“

Wie einsam sich Menschen in der zweiten Lebenshälfte fühlen, lässt sich mit Daten des Deutschen Alterssurveys auf einer Skala von 1 bis 4 abbilden – von „gar nicht einsam“ bis „sehr einsam“. Der Mittelwert basiert auf Antworten zu sechs Fragen, die das Gefühl von sozialer Nähe und Isolation erfassen.

Substanzielle Unterschiede zeigen sich beim Einkommen. Personen, die als armutsgefährdet gelten, fühlen sich einsamer als Personen mit mittleren und höheren Einkommen. Ebenso deutlich sind die Unterschiede beim Erwerbsstatus: Erwerbstätige fühlen sich weniger einsam als Nicht- Erwerbstätige, allerdings nur im Erwerbsalter (43 bis 65 Jahre). Ab 66 Jahren, also dem üblichen Ruhestandsalter, gibt es keine signifikanten Unterschiede im Einsamkeitsempfinden zwischen Menschen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen und denen, die es nicht tun. 

Wer nicht erwerbstätig ist, verliert oft nicht nur Einkommen, sondern auch soziale Kontakte, Alltagsstruktur und das Gefühl, gebraucht zu werden. Hinzu kommt: Arbeitslosigkeit ist häufig stigmatisiert – das kann zu Rückzug, Schamgefühlen und in der Folge auch zu Einsamkeit führen. Bei Personen ab 66 Jahren besteht ein solches Stigma nicht mehr. Das persönliche Netzwerk, etwa aus gleichaltrigen Freundinnen und Freunden, kann den Wegfall des Kontakts zu Kolleginnen und Kollegen kompensieren. Die detaillierten Ergebnisse sind nachzulesen in: Franz, M.-C., Stuth, S., & Huxhold, O. (2025). Einsamkeit in der zweiten Lebenshälfte – Vorkommen, Verteilung und die Rolle des Erwerbsstatus [DZA Aktuell 03/2025]. Berlin: Deutsches Zentrum für Altersfragen. https://doi.org/10.60922/e2ef-ct55

Forschung am Deutschen Zentrum Altersfragen
Aktuell widmet sich das DZA dem Thema nicht nur im Deutschen Alterssurvey. So werden im „CoESI“-Projekt die langfristigen Folgen der Pandemie auf soziale Integration und Einsamkeit untersucht. Im „ReWiSil“ Projekt evaluiert das DZA die Silbernetz-Hotline gegen Isolation und Einsamkeit von Menschen über 60. Schließlich arbeitet das DZA im „Kompetenznetz Einsamkeit“ mit, das vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird.

Der Deutsche Alterssurvey
Der Deutsche Alterssurvey (DEAS) ist eine repräsentative Quer- und Längsschnittbefragung von Personen in der zweiten Lebenshälfte ab 40 Jahren. Im Rahmen der Studie werden seit beinahe drei Jahrzehnten Menschen auf ihrem Weg ins höhere und hohe Alter regelmäßig befragt. Der Deutsche Alterssurvey wird gefördert vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Strategie gegen Einsamkeit im Koalitionsvertrag
Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung vereinbart, die Strategie gegen Einsamkeit fortzuschreiben und die Arbeit bestehender Netzwerke zu unterstützen. Im Bereich der Prävention soll das Thema Einsamkeit, ihre Auswirkung und der Umgang damit in den Fokus gerückt werden. Insbesondere die Forschung zum Thema Einsamkeit im Bereich der Kinder und Jugendlichen soll gestärkt werden, um zielgenaue Maßnahmen zur Bekämpfung der zunehmenden Einsamkeit vom Kindesalter bis zu den älteren Menschen zu entwickeln.

Weitere Informationen: www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/engagement-und-gesellschaft/strategie-gegen-einsamkeit

Im Kampf gegen sexualisierte Gewalt: Neues Gesetz schützt Kinder und Jugendliche und stärkt die Rechte von Betroffenen

Das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist in Kraft getreten. Bundesfamilienministerin Karin Prien und die Unabhängige Bundesbeauftragte Kerstin Claus betonen die Bedeutung des Gesetzes für einen wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen. Es soll helfen, sexualisierter Gewalt frühzeitig vorzubeugen, Hilfen für Betroffene zu stärken und die Qualität im Kinderschutz dauerhaft zu sichern. Es verankert erstmals gesetzlich das Amt der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten, den Betroffenenrat sowie die Unabhängige Aufarbeitungskommission. Bestehende Unterstützungsangebote wie das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch und das Hilfe-Portal bleiben dauerhaft erhalten.

Bundesfamilienministerin Karin Prien: „Mit der Umsetzung des Gesetzes gelingt ein wichtiger Schritt für einen wirksamen Kinderschutz in Deutschland. Ein Meilenstein im Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Minderjährigen – und ein klares Bekenntnis: Dieses Thema wird nicht mehr von der politischen Agenda verschwinden. Es ist essentiell, dass Kinder und Jugendliche gewaltfrei aufwachsen können. Das ist die Grundlage für das gesamte weitere Leben. Die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2024 zeigen, wie dringend nötig dieser Schritt für mehr Schutz war: Mehr als 18.000 Fälle sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – und das ist nur das Hellfeld. Mit dem Gesetz können wir nun an vielen Stellen ansetzen – bei der Prävention, bei Hilfsangeboten und bei der Aufarbeitung. Persönlich ist mir wichtig, dass politische Maßnahmen evidenzbasiert sind. Deshalb freue ich mich über die Einrichtung eines Zentrums für Forschung zu sexueller Gewalt. Es wird eine wichtige Rolle dabei spielen, das Dunkelfeld weiter auszuleuchten und wirksame Schutzmaßnahmen zu entwickeln.“

Kerstin Claus, Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM): „15 Jahre nach dem Missbrauchsskandal setzt Deutschland mit diesem Gesetz ein deutliches Zeichen: Mit der Stärkung des UBSKM-Amtes bekommt der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt eine hervorgehobene Bedeutung. Es stärkt mein Amt, ressortübergreifend für Prävention, Intervention und Hilfen für Betroffene einzustehen. Jetzt erwarte ich von der Bundesregierung, diese spezifische Kompetenz meines Amtes zu nutzen und aktiv einzubinden. Es muss unser gemeinsames Ziel sein, das Risiko sexualisierter Gewalt zu minimieren, Betroffene zu unterstützen und Aufarbeitung für Taten in der Vergangenheit zu ermöglichen. Die Zahl der Straftaten gegen Kinder und Jugendliche ist ungebrochen hoch, das Dunkelfeld riesig und die Risiken gerade in der digitalen Welt nahezu unermesslich – denn hier fehlt jede soziale Kontrolle, hier fehlen sichere, kindgerechte Räume, hier sind junge Menschen den Täterstrategien immer wieder schutzlos ausgeliefert. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf ein Aufwachsen ohne sexualisierte Gewalt. Politik, Eltern, Kita oder Schule, Zivilgesellschaft – wir alle sind dafür verantwortlich, dass Kinderschutz umfassend gelingt und Hilfe möglich wird.“

Kerninhalte des Gesetzes im Überblick:

  • Stärkung zentraler Strukturen: Das Amt der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten, der Betroffenenrat und die Unabhängige Aufarbeitungskommission erhalten eine gesetzliche Grundlage und langfristige Absicherung. Der oder die Unabhängige Bundesbeauftragte werden zukünftig auf Vorschlag der Bundesregierung durch den Deutschen Bundestag gewählt.
  • Forschung und Berichtspflicht: Künftig legt die oder der Unabhängige Bundesbeauftragte regelmäßig Berichte über Ausmaß und Folgen sexueller Gewalt vor – gestützt auf ein neu einzurichtendes Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen.
  • Beteiligung von Betroffenen: Der Betroffenenrat wird dauerhaft etabliert und soll die Perspektive von Betroffenen in politische Prozesse einbringen. Menschen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexuelle Gewalt oder Ausbeutung erlebt haben, sollen mitreden und mitgestalten können.
  • Aufarbeitung stärken: Die Unabhängige Aufarbeitungskommission wird gesetzlich verankert. Durch regelmäßige Berichte soll sie den Stand der Aufarbeitung zum Gegenstand der politischen und öffentlichen Diskussion machen sowie Handlungsbedarfe offenlegen. Beratungsangebote für die individuelle Aufarbeitung, verbesserte Akteneinsicht und wissenschaftliche Fallanalysen sollen helfen, strukturelle Fehler im Kinderschutz zu erkennen und zu vermeiden.
  • Mehr Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz: Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (jetzt: Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit) erhält erstmals einen gesetzlichen Auftrag zur Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs. Schutzkonzepte werden verpflichtender Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe. Zusätzlich wird ein medizinisches Beratungsangebot zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung eingerichtet.

Das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKMG) finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/UBSKMG

6,5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Kindertagesbetreuung und digitale Bildung

Das Bundeskabinett hat beschlossen, aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität insgesamt 6,5 Milliarden Euro in die Kindertagesbetreuung und digitale Bildung zu investieren.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Dass allein der Bund aus der ersten Tranche des Sondervermögens für Infrastruktur 6,5 Milliarden Euro in Bildung und Betreuung investiert, ist ein bemerkenswerter Erfolg für die Bildung im ganzen Land. Gleichzeitig erwarte ich von den Ländern, dass sie ihrerseits ebenfalls möglichst viel aus ihrem Anteil am Sondervermögen – insgesamt ja auch 100 Milliarden Euro – für die Investition in Bildung ausgeben. Da die Länder mit der Änderung der Schuldenbremse sogar zusätzliche Haushaltsspielräume erhalten, sollten sie diese in erster Linie für Kitas und Schulen aufwenden.

Deutschland muss moderner und wettbewerbsfähiger werden. Um die Qualität dauerhaft zu erhöhen und auch im Bildungsbereich Planungssicherheit zu gewährleisten, hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) folgende Ergebnisse in der regierungsinternen Haushaltsaufstellung erzielt: 
 

  • Im Sondervermögen aufgenommen sind 4 Milliarden Euro für Investitionen in die Kindertagesbetreuung, genauer: 400 Millionen jährlich über zehn Jahre ab 2026.
  • Außerdem soll die digitale Ausstattung von Schulen mit dem DigitalPakt 2.0 weiter ausgebaut werden. Der Bund ist bereit, sich mit zusätzlichen 2,5 Milliarden Euro zu beteiligen.

Bundesregierung legt Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes vor

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat heute dem Bundestag die Ergebnisse zur umfangreichen und unabhängigen Evaluation über das Prostituiertenschutzgesetz vorgelegt. Die Evaluation wurde vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus den Ländern, Verbänden und von Prostituierten durchgeführt.

Bundesfrauenministerin Karin Prien: „Die nun vorliegende Evaluation untersucht die Auswirkungen des Prostituiertenschutzgesetzes wissenschaftlich fundiert und unter Berücksichtigung der Anwendungspraxis. Sie dient uns als datenbasierte Grundlage für die weitere politische und rechtliche Auseinandersetzung mit dem Thema Prostitution in Deutschland. Der Schutz vor Zwangsprostitution und sexueller Ausbeutung wie auch die Rechte der Betroffenen sind wichtige Aufgaben, mit denen sich dieses Ministerium intensiv beschäftigt. Daher wird eine unabhängige Expertenkommission eingesetzt, um mit Hilfe der Evaluationsergebnisse diese Ziele bestmöglich zu erreichen.“

Hintergrund: 
Die Ausübung der freiwilligen Prostitution ist in Deutschland grundsätzlich legal, aber rechtlich geregelt. Zwangsprostitution und Menschenhandel zur sexuellen wie auch anderer Ausbeutung sind verboten und strafbar. Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) wurde 2017 mit dem Kernziel eingeführt, die sexuelle Selbstbestimmung und Arbeitsbedingungen der Prostituierten sowie den Schutz von Prostituierten vor Zwang und sexueller Ausbeutung zu stärken.
Im Anschluss an die Evaluation soll eine Kommission sich sowohl mit den konkreten Ergebnissen als auch den grundsätzlichen Fragen zur Situation der Prostituierten in Deutschland beschäftigen.

Der wissenschaftliche Evaluationsbericht samt Stellungnahme der Bundesregierung, eine Kurzversion des KFN-Gesamtgutachtens sowie die beiden Begleitgutachten zu den Themen Baurecht und Freiwilligkeit stehen ab sofort auf der Internetseite des BMBFSFJ zum Download bereit: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/evaluation-des-gesetzes-zur-regulierung-des-prostitutionsgewerbes-sowie-zum-schutz-von-in-der-prostitution-taetigen-personen-prostituiertenschutzgesetz-prostschg--266228 

Ab dem 25. Juni ist zudem eine Kurzversion auf der Internetseite des KFN abrufbar: https://kfn.de/

Staatssekretär Michael Brand Beauftragter der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland

Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesministerin Karin Prien den Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), Michael Brand MdB, zum Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland für die Dauer der 21. Wahlperiode berufen.

Parlamentarischer Staatsekretär Michael Brand: „Diese weitere Verantwortung im Rahmen meiner Tätigkeit als Parlamentarischer Staatssekretär zu übernehmen, ist mir nach meiner langjährigen Erfahrung im Bereich der Menschenrechte und auch im Kampf gegen Diskriminierung von Sinti und Roma ein Anliegen, dem ich mich vor dem Hintergrund dieser Erfahrung gerne widmen werde.

Dabei liegt mir daran, dass wir den gesellschaftlichen Diskurs auch zur Frage der Sinti und Roma und des Antiziganismus in einer Art und Weise führen, dass wir die Ursachen benennen, aufklären und Lösungen aufzeigen. Wo Diskriminierung geschieht, muss ihr klar und entschieden entgegengetreten werden – durch Staat und Gesellschaft gleichermaßen.

Es ist mir wichtig, auch die vielen positiven Beispiele des Miteinanders zwischen Mehrheitsgesellschaft und Minderheit stärker in den Fokus zu rücken. Der notwendige Diskurs darf nicht ausschließlich mit negativ besetzten Positionierungen, schon gar nicht mit Vorurteilen und Stereotypen geführt werden. Wobei völlig unstreitig bleibt, dass auf besorgniserregende Entwicklungen und Vorfälle selbstverständlich immer mit der notwendigen Klarheit des Staates und auch unserer Gesellschaft reagiert werden muss.

Völlig klar ist, dass wir angesichts des Anstiegs von innen und außen befeuertem Extremismus gerade auch Minderheiten wie die Sinti und Roma besonders vor den Auswirkungen von Extremismus und Diskriminierung zu schützen haben.

Vor dem Hintergrund meiner bisherigen Erfahrung werde ich den Dialog mit den Sinti und Roma, ihren Interessenvertretungen, staatlichen Institutionen und der Zivilgesellschaft suchen, um die bestmöglichen Strategien zu entwickeln und der besonderen historischen Verantwortung gegenüber dieser in der Zeit des Nationalsozialismus schwer verfolgten Minderheit gerecht zu werden. Es bleibt das selbstverständliche Ziel, Sinti und Roma in unserem demokratischen Rechtsstaat sämtliche Rechte zu garantieren und alle Möglichkeiten zu eröffnen, die ihnen zustehen. Auf die gemeinsame Arbeit freue ich mich sehr.“

Bildungs- und Familienministerium stellt sich neu auf

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat im neuen Ressortzuschnitt die Staatssekretärin Dr. Petra Bahr und den Staatssekretär Ingo Behnel benannt. Ingo Behnel leitet als Amtschef die Verwaltung und vertritt Bundesministerin Karin Prien im Fall ihrer Abwesenheit. 

Bundesministerin Karin Prien: „Mit der Ernennung von Ingo Behnel und Dr. Petra Bahr als beamtete Staatssekretäre stärken wir die Führungsriege in unserem Ministerium entscheidend. Beide bringen herausragende Expertise und langjährige Erfahrung mit, die für die Herausforderungen unserer Zeit und die Arbeit des Ministeriums unverzichtbar sind. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit ihnen die Zukunft im Bereich Bildung und allen Fragen des gesellschaftlichen Zusammenhalts zu gestalten.“

Staatssekretär Ingo Behnel: „Der Koalitionsvertrag bringt uns nicht nur einen neuen Ressortzuschnitt und zusätzliche Aufgaben; er bringt vor allem neue Chancen und weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten für jede und jeden im Bundesbildungs- und -familienministerium. Das BMBFSFJ in seiner ganzen Vielfalt wird - das ist meine feste Überzeugung - unter unserer Ministerin eine ganz neue Bedeutung bekommen. Für eine erfolgreiche Bildungs- und Gesellschaftspolitik der Bundesregierung braucht es Sachkunde und Kreativität. Ich freue mich auf die neue Aufgabe, gemeinsam zum Wohle aller zu arbeiten.“

Staatssekretärin Dr. Petra Bahr: „Kindern Schutz und Chancen geben, Familien mehr Raum zur Entfaltung bieten, die Stärken von Seniorinnen und Senioren nutzen, Bildung lebensbegleitend fördern und Einsamkeit als zentrales gesellschaftliches Thema ernst nehmen – hier liegt großes Zukunftspotenzial. Daran als Staatssekretärin mitzuarbeiten, ist nicht nur eine Ehre, sondern auch eine klare Verantwortung und Verpflichtung.“

Ingo Behnel (verheiratet, zwei Kinder) wurde am 13. November 1962 in Wolfhagen (Kassel) geboren. Nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Deutschen Bank begann er sein Studium der Rechtswissenschaften, welches er 1991 mit dem ersten Staatsexamen und 1995 mit dem zweiten Staatsexamen abschloss. 1998 bis 2005 arbeitete Herr Behnel im Deutschen Bundestag unter anderem als Verbindungsbeamter der Assemblée nationale, Paris, und als Referent in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, zuständig für den Bereich "Gesellschaftspolitik" (Familien-, Bildungs- und Forschungspolitik). 2005 übernahm er die Leitung des Integrationsstabes im Bundeskanzleramt. Im Jahr 2010 führte ihn sein Weg das erste Mal ins BMFSFJ, wo er bis 2014 die Abteilung "Familie" leitete. Danach übernahm er die Zentralabteilung, Europa und Internationales im BMG, ehe er 2025 sein Amt als Staatssekretär im BMBFSFJ antrat.

Dr. Petra Bahr (geb. 1966, verheiratet, ein Kind) ist promovierte Theologin und Philosophin mit umfassender Erfahrung an der Schnittstelle von Kirche, Gesellschaft und Politik. Als Regionalbischöfin des Sprengels Hannover prägte sie das öffentliche Amt an diesen Schnittstellen. Zuvor leitete sie die Hauptabteilung Politik und Beratung der Konrad-Adenauer-Stiftung und war Kulturbeauftragte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland. Von 2020 an war sie Mitglied des Deutschen Ethikrates und engagierte sich dort in ethischen Fragestellungen, etwa zu gesellschaftlichem Zusammenhalt, Herausforderungen der Digitalisierung oder der Lage von Kindern in und nach der Pandemie. 

Weitere Informationen, Lebensläufe und Fotos der neuen Leitung des Bundesfamilienministeriums finden Sie unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/ministerium/ministerin-hausleitung 

Bundesweite Aktionswoche gegen Einsamkeit startet: Bundesfamilienministerin Karin Prien spricht sich für Allianz gegen Einsamkeit aus

Die mittlerweile dritte Aktionswoche „Gemeinsam aus der Einsamkeit“ findet bundesweit von Montag, 26. Mai bis Sonntag, 1. Juni 2025 statt. Die Aktionswoche ist eine Maßnahme in der Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit. Ziel ist es, zum Thema Einsamkeit zu sensibilisieren und interessierten Menschen vor Ort niedrigschwellige Angebote zum Austausch und zur Begegnung in der Gemeinschaft aufzuzeigen.

Bundesfamilienministerin Karin Prien: „Ich freue mich über jeden Menschen, der sich ein Herz fasst und Angebote der Aktionswoche gegen Einsamkeit in den Städten und Gemeinden wahrnimmt. Ihnen sage ich: Sie sind willkommen, und Sie sind dort ganz sicher nicht allein! Einsamkeit ist eine Frage der sozialen Gesundheit. Menschen im Leben zu haben, um sich austauschen zu können, Orte, um sich zu begegnen – all das ist für das Wohlbefinden wichtig. Und es stärkt die Demokratie: Mehr denn je brauchen wir den Zusammenhalt in der Gesellschaft. Deswegen möchte ich die Strategie gegen Einsamkeit fortschreiben. Es geht darum, insbesondere auch Kinder und Jugendliche in den Blick zu nehmen, die besonders gefährdet sind. Ich möchte eine ‚Allianz gegen Einsamkeit‘ aufsetzen. Als Allianz von Bund, Ländern, Kommunen, Verbänden, Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Gesundheit können wir Kräfte bündeln, um Einsamkeit in der Gesellschaft vorzubeugen, zu lindern und Menschen ganz konkret zu unterstützen!“

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) lädt alle Bürgerinnen und Bürger zum Mitmachen ein. In ganz Deutschland beteiligen sich Vereine, Initiativen und Projekte mit Aktionen. Dieses Jahr lautet der Impuls „Gemeinsam spielen“.

Bundesfamilienministerin Karin Prien eröffnet in Berlin die Konferenz „Gemeinsam aus der Einsamkeit“, die das BMBFSFJ zusammen mit dem Kompetenznetz Einsamkeit ausrichtet, und besucht einen Markt der Gemeinsamkeiten, eine „Stadtteil-Mitmach-Messe“, auf der Vereine, Chöre, oder Interessengruppen sich vorstellen und Menschen direkt mit passenden Gruppierungen zusammenbringen. 

Das vierte Jahr in Folge veranstaltet das Kompetenznetz Einsamkeit (KNE) in Kooperation mit dem BMBFSFJ am Montag, 26. Mai 2025 die Konferenz „Gemeinsam aus der Einsamkeit“. Die Konferenz ist der Auftakt der bundesweiten Aktionswoche.

Direktorin des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. Dr. Irina Volf: „Mit der Konferenz möchten wir den Diskurs zum Thema Einsamkeit in Deutschland weiter vorantreiben und die Öffentlichkeit stärker für das Thema sensibilisieren. Denn langanhaltende Einsamkeit ist für Betroffene eine schmerzliche Erfahrung, die zahlreiche negative Auswirkungen auf das Wohlbefinden und die Gesundheit von Menschen haben kann. Darüber hinaus schwächt sie den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das demokratische Miteinander.“

Programmpunkte in der Aktionswoche gegen Einsamkeit mit Bundesministerin Karin Prien:

  • Montag, 26. Mai, 13:00 Uhr:
    Bundesministerin Prien eröffnet die gemeinsame Konferenz des BMBFSFJ mit dem Kompetenznetz Einsamkeit (KNE) „Gemeinsam aus der Einsamkeit“ mit einem Grußwort ab 13:00 Uhr. Auf der Netzwerk-Konferenz wird eine Studie zu Einsamkeit aus der Perspektive von Betroffenen vorgestellt und die Themen Care-Arbeit und Einsamkeit diskutiert. 

    Konferenz im Livestream: https://www.youtube.com/watch?v=KIMS5vucGVE

    Adresse: bUm – Raum für solidarisches Miteinander,
    Paul-Lincke-Ufer 21, 10999 Berlin
     
  • Mittwoch, 28. Mai, 16:00 Uhr, Bildtermin: 
    Bundesministerin Prien besucht Stände von Engagierten bei einem „Markt der Gemeinsamkeiten“ am Tempelhofer Hafen in Berlin und spielt ein Brettspiel mit. 

Presse-Anmeldung: Bitte melden Sie Ihre Teilnahme an unter presse@bmfsfj.bund.de

Über die Strategie gegen Einsamkeit

Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung vereinbart, die Einsamkeitsstrategie fortzuschreiben und die Arbeit bestehender Netzwerke zu unterstützen. Besonders die Forschung zum Thema Einsamkeit im Bereich der Kinder und Jugendlichen soll gestärkt werden, um zielgenaue Maßnahmen zur Bekämpfung der zunehmenden Einsamkeit vom Kindesalter bis zu den älteren Menschen zu entwickeln. 

Über das Kompetenznetz Einsamkeit

Das Kompetenznetz Einsamkeit (KNE) setzt sich mit den Ursachen und Folgen von Einsamkeit auseinander und fördert die Erarbeitung und den Austausch über förderliche und hinderliche Faktoren in der Prävention von und Intervention bei Einsamkeit in Deutschland. Dazu verbindet das KNE Forschung, Netzwerkarbeit und Wissenstransfer. Das Projekt hat zum Ziel, das bestehende Wissen zum Thema Einsamkeit zu bündeln, Wissenslücken zu schließen und gewonnene Erkenntnisse in die politische und gesellschaftliche Praxis einfließen zu lassen. Das Projekt wird durch das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. durchgeführt und durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Über die Aktionswoche

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend veranstaltet die Aktionswoche „Gemeinsam aus der Einsamkeit“, um die Öffentlichkeit, Betroffene und deren Angehörige gemeinsam für das Thema Einsamkeit zu sensibilisieren und insbesondere auch um auf die zahlreichen Unterstützungsangebote aufmerksam zu machen. In der Aktionswoche vom 26. Mai bis 1. Juni können bundesweit vor allem auch Projekte, Initiativen und Organisationen, die Gemeinschaft fördern, mitmachen. In diesem Jahr wird dazu aufgerufen, dass Projekte unter dem Motto „Gemeinsam Spielen“ Menschen einladen.

Weitere Informationen finden Sie auf: www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/engagement-und-gesellschaft/strategie-gegen-einsamkeit und unter www.kompetenznetz-einsamkeit.de/aktionswoche 

Sexualisierte Gewalt und Hassinhalte: Gefährdungen für Kinder und Jugendliche im Netz nehmen zu

Im Jahr 2024 dokumentierte jugendschutz.net 17.630 Verstöße gegen den Jugendmedienschutz. Bei über 9.700 Fällen wies jugendschutz.net Anbieter und Selbstkontrollen auf Verstöße hin und forderte schnelle Beseitigung - mit großem Erfolg: In 99 % reagierten die Dienste mit Löschung oder Sperrung der Inhalte. In besonders gravierenden Fällen wie zum Beispiel sexualisierter Gewalt schaltete die Organisation Strafverfolgungsbehörden ein. Aufsichtsfälle wurden an die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) übermittelt.

Der erfolgreichen Beseitigung von Jugendschutzverstößen stehen - so zeigt der Jahresbericht von jugendschutz.net - strukturelle Mängel hinsichtlich der Vorsorgemaßnahmen vieler digitaler Dienste entgegen. Zentrales Problem bleibt die fehlende Altersprüfung, ohne die Kinder und Jugendliche auf beliebten Plattformen kaum geschützt sind - etwa vor extremistischer Einflussnahme oder sexuellen Grenzverletzungen.

Hinzu kommt der wachsende Einfluss generativer Künstlicher Intelligenz, die die Verbreitung problematischer Inhalte zusätzlich befeuert. Hier liegt der Fokus der Anbieter auf Innovation, Sicherheit für junge Nutzerinnen und Nutzer hat dabei keine Priorität.

Bundesjugendministerin Karin Prien: "Unsere Kinder bewegen sich täglich in einer digitalen Welt, in der sie auf vieles treffen. Wie auf einem riesigen Marktplatz, auf dem tausende Stimmen durcheinanderrufen - manche freundlich, viele aber auch manipulativ, verletzend oder gefährlich. Cybermobbing, sexualisierte Ansprache oder extremistisches Gedankengut - das überfordert junge Menschen. Als Mutter bewegt mich das zutiefst. Und als Politikerin sage ich klar: Wir dürfen unsere Kinder mit diesen Gefahren nicht alleinlassen. Deshalb müssen wir gemeinsam handeln: Die Plattformen müssen endlich ihre Verantwortung wahrnehmen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen konsequent durchgesetzt werden. Aber technische Schutzmaßnahmen sind nicht alles. Kinder brauchen informierte Eltern, Lehrkräfte und Fachkräfte. Sie werden stark durch Medienkompetenz in der Schule und durch ihre Eltern, die nicht wegschauen und Vorbilder sind. Sie sind die ersten digitalen Wegbegleiter ihrer Kinder."
 

Stefan Glaser, Leiter von jugendschutz.net: "Social Media sind weiterhin Einfallstore für sexuelle Belästigung, Gewalt und Extremismus“, sagt Stefan Glaser, Leiter von jugendschutz.net. Besonders alarmierend sei die verstärkte Ansprache junger Menschen durch extremistische Gruppen, auch im Gaming-Bereich: „Rechtsextreme und Islamisten ködern auf TikTok, Instagram und Co. mit hippen Auftritten und Themen, die nah an der Lebenswelt junger Menschen sind. Über Discord erreichen sie spielaffine Jugendliche und führen sie an extremistisches Gedankengut heran.“ Gleichzeitig verschärften technische Innovationen auf dem Feld der KI bestehende Risiken. „Es ist leider inzwischen kinderleicht, Alltagsfotos in Nacktbilder zu verwandeln. Deepnudes werden dann genutzt, um zu mobben oder zu erpressen – eine perfide Dimension der digitalen Gewalt“, warnt Glaser. Zwar zeigten die Recherchen von jugendschutz.net, dass Betreiber punktuell ihre Schutzkonzepte verbessern. „Letztlich können altersdifferenzierte Maßnahmen jedoch nur wirken, wenn auch das Alter der User überprüft wird", so Glaser.

Janosch Littig, Staatssekretär im Jugendministerium Rheinland-Pfalz: "Sexualisierte Gewalt im Netz stellt eine ernsthafte Bedrohung für Kinder und Jugendliche dar. Um wirksam gegen den drastischen Anstieg an Fällen von Missbrauchsdarstellungen im Netz vorzugehen, braucht es klare Regelungen, eine effektive Gefahrenabwehr sowie wirksame Schutzmaßnahmen. Auch digitale Anbieter müssen entschlossen und nachhaltig gegen Missbrauchsinhalte vorgehen, indem sie diese erkennen und schnell löschen. In Rheinland-Pfalz haben wir den ‘Pakt gegen sexualisierte Gewalt’ geschlossen, um die Kompetenzen und Expertise sämtlicher Akteure zu bündeln, junge Menschen über Risiken aufzuklären und ihnen Schutzmöglichkeiten aufzuzeigen. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, jungen Menschen ein unbeschwertes Aufwachsen im digitalen Raum zu ermöglichen."

Dr. Marc Jan Eumann, Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM): "Die aktuelle Bilanz von jugendschutz.net zeigt klar: Viele große Plattformen freuen sich über die Aufmerksamkeit von Kindern und Jugendlichen, zugleich gehen sie fahrlässig mit ihren jungen Nutzer:innen um. Deren Schutz bleibt dabei lückenhaft: Viele der Plattformanbieter*innen verzichten auf wirksame Alterskontrollen. Undurchsichtige Algorithmen und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz verschärfen die Risiken zusätzlich. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) wird weiterhin mit Nachdruck gegen Anbieter:innen vorgehen, die Kinder und Jugendliche online im Stich lassen."

Der aktuelle Jahresbericht von jugendschutz.net steht zum Download bereit unter: https://bericht.jugendschutz.net/jahresbericht-2024

Über jugendschutz.net 

jugendschutz.net fungiert als das gemeinsame Kompetenzzentrum von Bund, Ländern und Landesmedienanstalten für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet. Die Stelle recherchiert Gefahren und Risiken in jugendaffinen Diensten. Sie wirkt darauf hin, dass Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen beseitigt und Angebote so gestaltet werden, dass Kinder und Jugendliche sie unbeschwert nutzen können.

Die Jugendministerien der Länder haben jugendschutz.net 1997 gegründet. Die Aufgaben wurden 2003 im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) festgelegt. Die Stelle ist seither an die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) angebunden. 2021 hat der Bund jugendschutz.net als gemeinsamem Kompetenzzentrum im Jugendschutzgesetz (JuSchG) ebenfalls eine gesetzliche Aufgabe zugewiesen.

jugendschutz.net wird finanziert von den Obersten Landesjugendbehörden, den Landesmedienanstalten und gefördert vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Europäischen Union.

jugendschutz.net nimmt über seine Online-Beschwerdestelle Hinweise auf Verstöße gegen den Jugendmedienschutz entgegen. Verstöße im Netz können gemeldet werden unter:

https://www.jugendschutz.net/verstoss-melden

Für mehr Qualität, mehr Plätze, mehr Bildungsgerechtigkeit: Kabinett verabschiedet Gesetzentwurf zur verlängerten Ganztagsinvestition

Das Kabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Fristverlängerung im Investitionsprogramm Ganztagsausbau verabschiedet. Damit sendet die Bundesregierung ein wichtiges Signal in die Länder und Kommunen und an die Eltern in ganz Deutschland. Mit der Verlängerung des Investitionsprogramms um zwei Jahre können Maßnahmen bis Ende 2029 abgeschlossen werden. Der Bund greift damit Bitten aus Ländern und Kommunen auf, mehr Planungssicherheit für den weiteren flächendeckenden Ausbau ganztägiger Grundschulbetreuung zu schaffen.

Bundesfamilienministerin Karin Prien:Gute Ganztagsbetreuung gelingt nur mit Verlässlichkeit und realistischem Blick auf die Herausforderungen vor Ort. Deshalb ist es richtig, dass wir den Ländern und Kommunen die Möglichkeit geben, diese Angebote weiter auszubauen – denn Planungsverfahren dauern, oft fehlen Fachkräfte oder Lieferengpässe bremsen Vorhaben vor Ort. Länder und Kommunen haben in den letzten Jahren bereits viel geleistet und ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote stark ausgebaut. Die Bundesmittel von 3,5 Milliarden Euro stehen nun bis 2029 bereit – das schafft verlässliche Planungsgrundlagen. So kann weiter an guten und erreichbaren Angeboten für jedes Grundschulkind gearbeitet werden. Unser Ziel ist klar: mehr Qualität, mehr Plätze und echte Unterstützung für mehr Bildungsgerechtigkeit. Es ist ein wichtiges Zeichen, dass wir als Bundesregierung so schnell zu einem Gesetzentwurf gekommen sind, der die ausdrücklichen Wünsche von Ländern und Kommunen umsetzt. Dies soll auch ein Zeichen der neuen und besseren föderalen Zusammenarbeit sein.

Ziel des Investitionsprogramms ist es, gemeinsam mit den Ländern die Voraussetzungen für den stufenweise ab dem Schuljahr 2026/27 greifenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter zu schaffen. Im Schuljahr 2029/30 tritt der Rechtsanspruch vollständig für alle Schulkinder der Klassen eins bis vier in Kraft.

Die nun vorgesehene Verlängerung soll den Ländern und Kommunen die Möglichkeit geben, begonnene und geplante Maßnahmen auch unter schwierigen Rahmenbedingungen zu realisieren. Dabei bleibt das Ziel klar: gute Bildungsübergänge und bessere Chancen möglichst aller Kinder auf eine gute Zukunft und auf sozialen Aufstieg.

Die Fristverlängerung ist Teil der Vereinbarungen des Koalitionsvertrags und unterstreicht den politischen Willen, den Ausbau der Ganztagsbetreuung verlässlich umzusetzen.

Gesetzentwurf zur Fristverlängerung im Investitionsprogramm Ganztagsausbau: www.bmfsfj.de/änderung-ganztagsfinanzierungsgesetz

70 Jahre deutsch-israelischer Jugendaustausch Bundesministerin Prien besucht Jugendkonferenz gemeinsam mit Bundespräsident Steinmeier und Israels Staatspräsident Herzog

Bundesjugendministerin Karin Prien hat bei der Abschlussveranstaltung zum deutsch-israelischen Jugendkongress in Berlin den rund 100 jungen Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Israel und Deutschland für ihre Impulse gedankt. Anlässlich des Jubiläums 70 Jahre deutsch-israelischer Jugendaustausch hatten das BMBFSFJ, das Koordinierungszentrum ConAct sowie die Israel Youth Exchange Authority zu einem interaktiven Jugendkongress vom 9. bis zum 12. Mai eingeladen. Je 50 junge Erwachsene aus Deutschland und Israel bearbeiteten in Kreativworkshops Geschichte, Gegenwart und Zukunft der deutsch-israelischen Beziehungen. Ihre Ergebnisse präsentierten sie bei der Abschlussveranstaltung mit Ministerin Prien auch dem Präsidenten des Staates Israels, Isaac Herzog, und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. 

Bundesjugendministerin Karin Prien: „Junge Menschen sind als Brückenbauer unschätzbar wichtig: Sie entscheiden heute, welchen Weg die deutsch-israelischen Beziehungen in Zukunft nehmen werden. In 70 Jahren Jugendaustausch haben sich über 700.000 junge Frauen und Männer aus beiden Ländern kennengelernt, Freundschaften geschlossen; oft für ein ganzes Leben. Nach dem Völkermord an den Juden Europas vor 80 Jahren ist der rege Jugendkontakt zwischen Deutschland und Israel beachtlich. 70 Jahre Jugendaustausch – dieses wunderbare Jubiläum fällt in eine herausfordernde Zeit. Und gerade in dieser Zeit ist es von großem Wert, dass wir mit den Jugendprogrammen Räume für Austausch und Dialog fest etabliert haben. Diese Bande, die während der vergangenen Jahrzehnte geknüpft wurden, sind ein Schatz. Und alles andere als selbstverständlich. Wir brauchen diese Freundschaften, wir brauchen den Austausch, auch den kritischen Austausch, über gemeinsame Werte, über das, was Demokratien ausmacht.“

Bereits seit den 1950er Jahren gibt es Begegnungsprogramme zwischen jungen Menschen aus Deutschland und Israel. Mehr als 700.000 junge Menschen sind in dieser Zeit über die entsprechenden Programme in das eine oder das andere Land gereist. Jährlich nehmen durchschnittlich 7.000 Jugendliche aus allen Gesellschaftsschichten an den vom BMBFSFJ geförderten Austauschprogrammen mit Israel teil.

80. Jahrestag des Kriegsendes Bundesjugendministerin Prien würdigt Engagement junger Menschen für Frieden und Demokratie

Anlässlich des 80. Jahrestages des Kriegsendes besucht Bundesjugendministerin Karin Prien am Abend das internationale Jugendcamp „Youth4Peace“ mit 80 Teilnehmenden aus 26 Ländern in Berlin. Im Vorfeld würdigte sie das Engagement junger Menschen für Frieden und Demokratie und betonte die Bedeutung des internationalen Jugendaustauschs als wichtigen Beitrag zur Friedensarbeit.

Bundesjugendministerin Karin Prien: „Frieden in Europa ist auch 80 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg keine Selbstverständlichkeit – das zeigt uns der russische Angriffskrieg in der Ukraine mit aller Härte. Umso wichtiger ist es, dass junge Menschen Räume bekommen, um sich mit Geschichte auseinanderzusetzen, über Demokratie zu diskutieren und gemeinsam Verantwortung zu übernehmen. Jugendaustausch wie Youth4Peace ist genau solch ein Raum, der den Blick weiten und über Grenzen hinweg verbinden kann. Frieden muss errungen und verteidigt werden - von jeder Generation aufs Neue. Insbesondere in einer Zeit, in der antidemokratische Kräfte, Desinformation und Fake News zunehmen.

Internationaler Jugendaustausch

Seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs ist der Austausch zwischen jungen Menschen aus verschiedenen Ländern ein wichtiges Bildungsangebot und Element der Friedensarbeit. Durch persönliche Begegnungen lernen Jugendliche, Vorurteile abzubauen, andere Perspektiven zu verstehen und Konflikte friedlich zu lösen. So werden nicht nur gegenseitiger Respekt und Toleranz gefördert, sondern auch die Kompetenzen junger Menschen gestärkt, sich für Frieden und Demokratie einzusetzen.

Das Bundesjugendministerium fördert zahlreiche Jugendbegegnungen und Fachkräfteprogramme und ermöglicht jungen Menschen, internationale Erfahrungen zu sammeln, interkulturelle Kompetenzen zu erwerben und Vielfalt wertschätzen zu lernen.

Internationales Jugendcamp „Youth4Peace“

Auf Einladung von neun Organisationen der internationalen Jugendarbeit kommen in Berlin vom 3. bis 10. Mai 80 junge Erwachsene aus 26 Ländern zusammen. Viele von ihnen haben eigene Erfahrungen mit Krieg, Diskriminierung oder politischer Unterdrückung gemacht. In Workshops und Gesprächen, unter anderem mit Zeitzeugen aus Ländern wie der Ukraine oder Israel, entwickeln sie eigene Projekte sowie Forderungen und Visionen für Frieden und Demokratie. Letztere wurden Bundesjugendministerin Prien in Form einer Agenda am 8. Mai überreicht. In der Agenda stellen die jungen Erwachsenen klar, dass Frieden neben gerechter Jugendbeteiligung und reflektierenden Gedenken unter anderem Bildung braucht, die auf Mitgefühl, kritischem Denken und gemeinsamer Menschlichkeit basiert.

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit neuer Spitze: Karin Prien startet ins neue Amt

Karin Prien hat heute von Lisa Paus die Leitung des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend übernommen. Mit ihr startet ein Team, das sich für Bildungsgerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt einsetzt. Neue parlamentarische Staatssekretärin ist Mareike Wulf, neuer parlamentarischer Staatssekretär ist Michael Brand. Sie folgen auf Ekin Deligöz und Sven Lehmann.
 
Bundesministerin Karin Prien: "Mit dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend schaffen wir aus der Mitte der Gesellschaft heraus ein neues Ministerium für alle Menschen in unserem Land. Dieses Ressort hat einen mit Bedacht gewählten neuen Zuschnitt: Es wird den Chancen und Herausforderungen im Bildungssystem und in der Demokratiebildung ebenso gerecht wie der Frage des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der Generationengerechtigkeit. So können wir Bildung in einem Ministerium ganzheitlich denken und gestalten, von der frühkindlichen Bildung in Familie und Kita, den allgemeinbildenden Schulen bis zur Beruflichen Bildung und dem lebenslangen Lernen. Mit den Schwerpunkten auf Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist es DAS Ministerium für gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land. Dabei steht das Verbindende im Mittelpunkt. Gleichzeitig stelle ich mich entschlossen gegen Antisemitismus, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung von Minderheiten. Für mich ist klar: Hier ist kein Platz für Kulturkämpfe! Wir arbeiten gemeinsam zum Wohle aller."

 Karin Prien war nach ihrem Studium der Rechts- und Politikwissenschaften in Bonn mehr als 20 Jahre als Anwältin tätig. Von 2010 bis 2018 war sie Mitglied des Landesvorstandes der CDU Hamburg und von 2011 bis 2017 Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft. Von 2017 bis 2025 war sie Ministerin im Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung,Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein. Im Jahr 2022 war sie zudem Präsidentin der Kultusministerkonferenz.

Mareike Lotte Wulf ist Diplom-Sozialwissenschaftlerin und war als Geschäftsführerin und Bildungsreferentin bei den Unternehmerverbänden Niedersachsen e.V. tätig, bevor sie in die Politik ging. Sie ist seit 2021 Bundestagsabgeordnete und arbeitete in den Ausschüssen für Arbeit und Soziales sowie Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Zuvor war sie von 2017 bis 2021 Mitglied des Niedersächsischen Landtags, wo sie stellvertretende Fraktionsvorsitzende sowie bildungspolitische und frauenpolitische Sprecherin war.

Michael Brand ist seit 2005 direkt gewählter Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Fulda. Der studierte Politikwissenschaftler war zuvor u. a. Pressesprecher der Jungen Union Deutschlands und der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag. Brand ist seit vielen Jahren im Bereich Menschenrechte aktiv, u. a. als Sprecher für Menschenrechte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Ehrenamtlich ist er in vielen Funktionen aktiv, u. a. als Mitglied im Kreistag Fulda, im Kuratorium von „Aktion Deutschland Hilft (ADH)“ oder als Vorsitzender des Hospiz Fördervereins „LebensWert“.

Weitere Informationen, Lebensläufe und Fotos der neuen Leitung des Bundesfamilienministeriums finden Sie unter

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/ministerium/ministerin-hausleitung
 

Neue Perspektiven schaffen mit dem Girls’Day und Boys’Day

Mit bundesweit rund 23.300 Angeboten und insgesamt rund 174.000 Plätzen für Schülerinnen und Schüler, kommen der Girls’Day und der Boys’Day dem anhaltenden Wunsch nach klischeefreier Beruflicher Orientierung bei jungen Menschen nach. Unternehmen und Institutionen zeigen mit ihrem hohen Engagement am Aktionstag ihre Offenheit für Vielfalt und treten dem Fachkräftemangel entgegen.
 
Bundesjugendministerin Lisa Paus: „Der Girls’Day und Boys’Day bieten eine doppelte Chance: Wer an diesem Tag dabei ist, kann nicht nur erste praktische Erfahrungen in verschiedenen Berufsfeldern und Studiengängen sammeln, sondern auch inspirierende Vorbilder treffen. Gleichzeitig ermöglichen die Aktionstage es Schüler*innen, sich direkt vor Ort oder digital über vielfältige Karrieremöglichkeiten zu informieren. Vorurteile und Geschlechterklischees sollten heute in der Beruflichen Orientierung keinen Platz mehr haben. Junge Menschen wollen sich frei entfalten können. Der Girls‘Day und Boys‘ Day stehen für eine klischeefreie Berufsorientierung!“
 
Bundesbildungsminister Cem Özdemir: „Maßnahmen wie der Girls´Day und der Boys´Day sind sehr wichtig, um Horizonte zu eröffnen und um Chancengleichheit zu erreichen. Gerade auch die Bereiche Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik können davon profitieren. Hier wird Zukunft gemacht. Hier brauchen wir alle Talente, auch um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Die Schülerinnen von heute sind die Gestalterinnen von morgen.“
 
Die Vorsitzende des Kompetenzzentrums Technik-Diversity-Chancengleichheit, Barbara Schwarze: „Die Aktionstage haben eine große Reichweite und bewirken viel. Sie ermöglichen auch Kontakte zu Unternehmen und Organisationen, die bisher noch nicht im Fokus der Berufsorientierung von Schülerinnen und Schülern waren. Sie eröffnen Perspektiven für ihre berufliche Zukunft, helfen, festgefahrene Denkmuster aufzubrechen, und tragen gleichzeitig dazu bei, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Davon profitieren sowohl die Teilnehmenden als auch die Unternehmen – eine echte Chance für alle Seiten.“
 
Ein Praxistag kann viel bewirken!

Schüler*innen, die am Aktionstag teilgenommen haben, bestätigen, dass Praxistage und der Austausch mit Menschen, die in den jeweiligen Berufsfeldern arbeiten, für ihre Berufliche Orientierung besonders wichtig sind. Und mehr als jedes vierte Unternehmen mit Mehrfachbeteiligung am Girls’Day stellt später ehemalige Teilnehmerinnen als Praktikantinnen oder als Auszubildende ein. Bei den am Boys’Day aktiven Unternehmen und Institutionen lag der Anteil bei 17 Prozent.

Hintergrund

In Deutschland gibt es 328 duale Ausbildungsberufe. Doch mehr als die Hälfte der Mädchen begrenzt sich bei der Berufswahl auf lediglich zehn dieser Ausbildungsberufe, darunter kein einziger gewerblich-technischer Beruf. Bei Jungen ist es ähnlich: Mehr als die Hälfte der männlichen Jugendlichen wählt unter nur 20 Ausbildungsberufen aus. Die Anzahl der weiblichen Studierenden in MINT-Fächergruppen ist in den vergangenen 10 Jahren stetig gewachsen. 2023 lag ihr Anteil bei 32,4 Prozent. (Quelle: www.kompetenzz.de/datentool).

Am Girls’Day und Boys’Day bekommen Jugendliche Einblicke in Berufe, in denen Frauen und Männer bislang unterrepräsentiert sind. Für die Unternehmen und Institutionen ist der Aktionstag eine Möglichkeit, den Nachwuchs praxisnah zu fördern und für das eigene Themenfeld zu begeistern. Die Aktionstage setzen einen wichtigen Impuls gegen gängige Geschlechterstereotype und sorgen dafür, dass junge Menschen ihr Berufs- und Studienwahlspektrum erweitern.

Der Girls’Day wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Seit 2011 fördert das BMFSFJ auch den Boys’Day. Mehr als 2,5 Millionen Plätze standen im Rahmen des Girls’Day für Mädchen seit 2001 zur Verfügung. Am Boys’Day haben insgesamt bisher mehr als 450.000 Jungen teilgenommen.

Bundesministerin Paus eröffnet Deutschen Seniorentag in Mannheim: „Ältere Menschen sind das Fundament unserer Gesellschaft“

Bundesseniorenministerin Lisa Paus hat gemeinsam mit der Vorsitzenden der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisation (BAGSO), Frau Dr. Regina Görner, den 14. Deutschen Seniorentag in Mannheim eröffnet. Mit einem vielfältigen Veranstaltungsprogramm und der begleitenden Fachmesse bietet der Deutsche Seniorentag älteren Menschen und ihren Angehörigen Informationen und Anregungen für ein gutes Leben im Alter. Politik, Verbände und Gesellschaft diskutieren aktuelle Fragen der Seniorenarbeit und Seniorenpolitik. Die Veranstaltung steht in diesem Jahr unter dem Motto „Worauf es ankommt“. Erwartet werden rund 15.000 Besucherinnen und Besucher, die sich auf der Fachmesse mit 150 Ausstellerinnen und Ausstellern und in 120 Einzelveranstaltungen den großen Fragen des Älterwerdens informieren können.

Bundesseniorenministerin Lisa Paus: "Ältere Menschen sind das Fundament unserer Gesellschaft. Ihre Erfahrung, ihre Geschichten und ihr unermüdliches Engagement - oft bis ins hohe Alter - prägen das Land, in dem wir heute leben. Die ältere Generation ist heute so vielfältig wie nie. Realität ist aber auch: Heute sind mehr Menschen von Altersarmut bedroht als vor zehn Jahren. Altersarmut ist oft weiblich. Denn Frauen arbeiten häufiger in Teilzeit und übernehmen mehr Sorgearbeit als Männer – dadurch sind ihre Renten geringer. Die Bedeutung der Politik für ältere Menschen wird angesichts unserer Gesellschaft des langen Lebens weiter steigen. Ob es um Arbeit, Gesundheit, Wohnen oder Einsamkeit geht – es kommt auf uns alle an, Menschen in Deutschland ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben bis ins hohe Alter zu ermöglichen."

BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner: "Je größer die Herausforderungen sind, umso wichtiger ist es, sich auf das Wesentliche zu besinnen. Das gilt im eigenen Leben ebenso wie in Politik und Gesellschaft. Packen wir es an, auf der Grundlage von Fakten und gemeinsamen Überzeugungen. Mit dem Mut, auch neue Wege zu gehen. Mit seinem Motto „Worauf es ankommt“ bietet der Deutsche Seniorentag dazu die Chance."

Programm von Ministerin Paus beim Deutschen Seniorentag (2. April):

  • 10:45 Uhr – Grußwort Ministerin Paus bei Eröffnungsveranstaltung
  • 11:30 Uhr – Rundgang Ministerin Paus auf Fachmesse
  • 12:30 Uhr – Verleihung der Preise durch Ministerin Paus im Wettbewerb „Kommunal.Digital.Genial“ des DigitalPakts Alter
  • 14:00 Uhr – Vorstellung und Diskussion mit Ministerin Paus zum Neunten Altersbericht der Bundesregierung

Neben Bundesfamilienministerin Paus und BAGSO-Vorsitzender Dr. Regina Görner begrüßen Christian Specht, Oberbürgermeister der Stadt Mannheim, und Manne Lucha, Minister für Soziales, Gesundheit und Integration des Landes Baden-Württemberg, die Anwesenden aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Mannheim. 

Ministerin Paus besucht nach der Eröffnungsveranstaltung die Fachmesse zu einem Messerundgang. Gemeinsam mit der Kommission stellt sie die Erkenntnisse aus dem Neunten Altersbericht der Bundesregierung vor. Außerdem verleiht die Ministerin Preise im Wettbewerb „Kommunal.Digital.Genial“ des Digitalpakts Alter.

Zum Wettbewerb „Kommunal.Digital.Genial“ des DigitalPakts Alter:

Der Wettbewerb zeichnet Kommunen aus, die innovative Projekte zur Förderung der digitalen Teilhabe älterer Menschen entwickelt haben. Bundesseniorenministerin Lisa Paus und Klaus-Peter Müller, Vorsitzender des Stiftungsrats der Commerzbank-Stiftung, überreichten die Preise an elf Kommunen, die mit ihren Konzepten besonders überzeugten, wie die Einführung von digitalen Bürgerbüros, von digitalen Begegnungsräumen für Nachbarn, oder ein offenes Smartphonecafé. Das Preisgeld von insgesamt 50.000 € wurde von der Commerzbank-Stiftung zur Verfügung gestellt.

Zum Neunten Altersbericht der Bundesregierung:

In der Veranstaltung „Neunter Altersbericht: Vielfalt der Potenziale und Ungleichheit der Teilhabechancen“ stellen die Mitglieder der Neunten Altersberichtskommission zentrale Erkenntnisse und Empfehlungen aus dem Bericht vor und diskutieren die Implikationen des Berichts mit Bundesseniorenministerin Lisa Paus und dem Publikum. Im Neunten Altersbericht der Bundesregierung stehen die Unterschiedlichkeit der Lebenssituationen und die ungleiche Verteilung von Teilhabechancen älterer Menschen im Mittelpunkt: https://www.neunter-altersbericht.de/bericht

Weitere Informationen finden Sie auf www.deutscher-seniorentag.de sowie www.bagso.de und www.bmfsfj.de

Frauen in Führungspositionen in der Bundesverwaltung

44 Prozent der Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden sind von Frauen besetzt. Das ist ein Anstieg um einen Prozentpunkt im Vergleich zum Vorjahr und um 11 Prozentpunkte seit Start des ersten Führungspositionen-Gesetzes. Das zeigen der heute veröffentlichte Gleichstellungsindex zum Stichtag 30.06.2024 und ergänzende Daten aus dem nachgeordneten Bereich, also von Behörden, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen, die den Ressorts unterstehen. Den nachgeordneten Bereich hinzugerechnet, liegt der Anteil von Frauen in Führungspositionen in der Bundesverwaltung jetzt bei 47 Prozent.

Lisa Paus, Bundesfrauenministerin: "In 17 der 24 obersten Bundesbehörden haben wir den Frauenanteil an Führungspositionen im Vergleich zum Vorjahr erhöhen können. Wenn wir von der Privatwirtschaft mehr Gleichstellung fordern, müssen wir als großer Arbeitgeber auch mit gutem Beispiel vorangehen. Wir nehmen unsere gesetzliche Verpflichtung sehr ernst. Und es gilt auch für die breite Masse an Unternehmen, mehr Frauen in die oberen Etagen zu holen. Denn für viele Player in der Wirtschaft ist klar: Ein guter Mix bei den Führungskräften führt zu besseren Arbeitsergebnissen. Zeigen wir, dass es geht: Das bereits von einer schwarz-roten Regierung selbst gesteckte Ziel der gleichberechtigten Teilhabe an Führungspositionen in der Bundesverwaltung ist bis Ende 2025 zu schaffen. Wir konnten in dieser Legislatur viele Fortschritte erreichen - ich sehe nun auch die neue Bundesregierung in der Pflicht, Führungspositionen in Regierung und Verwaltung paritätisch zu besetzen."

Das Ziel, die Führungspositionen in der Bundesverwaltung bis Ende 2025 gleichberechtigt zu besetzen, wurde 2021 im Bundesgleichstellungsgesetz verankert. Im Rahmen des Plan FüPo 2025 haben alle Ressorts seither kontinuierlich Maßnahmen ergriffen und Projekte vorangetrieben, um die Teilhabe von Frauen an Führungspositionen zu erhöhen.

Der Gleichstellungsindex wird im Auftrag des BMFSFJ erstellt und ist Teil des Gesetzespaketes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst. Zentrale Ergebnisse des ergänzenden Monitorings zu den nachgeordneten Bereichen finden Sie hier. Weitere Zahlen zu Frauen in Führungspositionen aus allen Regelungsbereichen der Führungspositionen-Gesetze finden Sie unter www.bmfsfj.de/frauen-in-fuehrungspositionen.

Vierter Gleichstellungsbericht im Kabinett beschlossen

Bundesfrauenministerin Lisa Paus hat heute den Vierten Gleichstellungsbericht im Kabinett vorgestellt. Das entsprechende Sachverständigengutachten nimmt die geschlechtsbezogenen Auswirkungen der sozial-ökologischen Wende in den Blick. Damit sind die notwendigen Maßnahmen und gesellschaftlichen Veränderungen gemeint, um den Klimawandel einzudämmen bzw. sich an dessen Folgen anzupassen. Es zeigt sich, dass der Klimawandel Frauen, einkommensarme und andere strukturell benachteiligte Menschen besonders stark trifft. Der Bericht enthält in mehreren Feldern eine Vielzahl von Handlungsempfehlungen für die (Weiter-) Entwicklung einer geschlechtergerechten sozial-ökologischen Transformation.

Lisa Paus, Bundesfrauenministerin: „Ich danke der Gleichstellungsberichtskommission unter Leitung von Prof. Dr. Silke Bothfeld für ihre wegweisende Arbeit. Der Bericht zeigt eindrücklich: Die ökologische Krise betrifft uns alle - doch nicht alle gleich. Der Klimawandel trifft Frauen, einkommensarme und andere strukturell benachteiligte Menschen besonders hart. Diese Ungleichheiten dürfen wir nicht hinnehmen. Eine nachhaltige Zukunft kann es nur geben, wenn wir Klima- und Gleichstellungspolitik zusammen denken. Geschlechtergerechtigkeit muss in die Maßnahmen des sozial-ökologischen Wandels integriert werden. Nur mit einer starken Gleichstellungspolitik können wir eine gerechte und zukunftsfähige Gesellschaft gestalten!"

Prof. Silke Bothfeld, Vorsitzende der Sachverständigenkommission des Vierten Gleichstellungsberichts: „Die sozial-ökologische Transformation ist eine völlig neue Herausforderung für die Politik: Sie geschieht nicht einfach, sondern muss aktiv vorangetrieben werden. Die Politik hat dabei die große Chance - und zugleich die verfassungsrechtliche Pflicht - geschlechtergerecht zu handeln. Grundsätzliches Umdenken ist dafür notwendig. In unserem Gutachten zeigen wir für viele Handlungsfelder - etwa Wohnen, Ernährung, Arbeit - Ansätze für eine geschlechtergerechte Ausgestaltung der sozial-ökologischen Transformation. Insofern freue ich mich, dass die Bundesregierung heute ihre Stellungnahme zum Vierten Gleichstellungsbericht im Kabinett beschlossen hat und unsere Empfehlungen nun auch in die politischen Diskussionen einfließen können.“

Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation gestalten

Die Gleichstellungsberichtskommission betont, dass eine sozial-ökologische Transformation den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen mit sozialen Zielen verknüpfen muss. Dazu gehört es, die Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsaufgabe in allen Maßnahmen der Transformation zu verankern. Der Bericht macht deutlich: 

  • Ursachen und Auswirkungen der ökologischen Krise sind eng mit strukturellen Ungleichheiten verknüpft, insofern gibt es hier Überschneidungen mit Gleichstellungsfragen.
  • Bestehende Ungleichheiten u.a. zwischen den Geschlechtern (verknüpft mit weiteren Ungleichheitsdimensionen) bestimmen, wie sehr diese von den Folgen der ökologischen Krise betroffen sind und inwiefern sie sich dagegen schützen können.
  • Es zeigen sich zum einen Ungleichheiten hinsichtlich der Verursachung und der Betroffenheit durch die Folgen des Klimawandels. Zum anderen gehen die zum Schutz des Klimas bzw. zur Anpassung an den Klimawandel ergriffenen Maßnahmen mit sehr unterschiedlichen Belastungen und Gestaltungschancen für die Geschlechter einher.
  • Staatliche Institutionen und Akteure sollten sich aktiv um eine gerechte Verteilung von Transformationschancen und -lasten bemühen. Im Kontext der bestehenden Geschlechterungleichheiten bedeutet dies, dass der Staat auch in der Steuerung und Förderung der sozial-ökologischen Transformation seinem Verfassungsauftrag nach Art. 3 Abs. 2 GG nachkommen muss. Eine sozial-ökologische Transformation, die bestehende Geschlechterungleichheiten verfestigt oder gar verschärft gefährdet den sozialen Zusammenhalt.

Gleichstellungsberichte der Bundesregierung

Die Bundesregierung ist durch den Deutschen Bundestag und den Bundesrat beauftragt, einmal in jeder Legislaturperiode einen Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern vorzulegen. Die Berichte dokumentieren den Stand der Gleichstellung in Deutschland und geben konkrete Empfehlungen, wie Gleichstellung erreicht werden kann. Der erste Gleichstellungsbericht wurde 2011 vorgelegt. Die Gleichstellungsberichte setzen sich zusammen aus einem unabhängigen Sachverständigengutachten und der Stellungnahme der Bundesregierung dazu. Mit der Erstellung des Sachverständigengutachtens zum Vierten Gleichstellungsbericht „Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation“ wurde im März 2023 eine unabhängige Sachverständigenkommission beauftragt. 

Weitere Informationen finden Sie auf 

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/ministerium/berichte-der-bundesregierung/vierter-gleichstellungsbericht