Pressemitteilungen

15 Jahre Bundesfreiwilligendienst

Seit 15 Jahren steht der Bundesfreiwilligendienst (BFD) für gelebtes Engagement, gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Bereitschaft, Verantwortung für andere zu übernehmen. Zum 15-jährigen Bestehen des Bundesfreiwilligendienstes richtet das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) einen Festakt sowie eine Fachtagung zur pädagogischen Begleitung im BFD aus. Der Festakt würdigt die Entwicklung des Bundesfreiwilligendienstes und richtet den Blick auf seine Bedeutung für den Zusammenhalt der Gesellschaft. Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht der gesellschaftliche Beitrag, den die rund 650.000 Bundesfreiwilligen seit dem 01. Juli 2011 bundesweit im BFD geleistet haben.

Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „15 Jahre Bundesfreiwilligendienst, das sind 15 Jahre gelebtes Engagement für unsere Gesellschaft. Rund 650.000 Menschen haben sich seit 2011 aktiv eingebracht und damit gezeigt: Freiwilliges Engagement stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und unsere Demokratie. Dafür gilt allen Bundesfreiwilligen ob jung oder schon ein bisschen älter – großer Dank und auch den Einsatzstellen, die sich vor Ort um die Bundesfreiwilligen kümmern. Gerade weil wir um den Wert dieses Engagements wissen, haben wir als Bundesregierung die Mittel für die Freiwilligendienste deutlich aufgestockt und schaffen so zusätzliche Plätze. Wer sich freiwillig für andere einsetzt, leistet einen wichtigen Beitrag für unser Land – und sammelt zugleich Erfahrungen, die ein Leben lang bleiben.“ 

Jährlich bringen sich aktiv rund 35.000 Bundesfreiwillige jeden Alters im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich, im Sport, in der Integration sowie im Zivil – und Katastrophenschutz für das Gemeinwohl ein.

Martina Hannak, Präsidentin des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben betont: „Der Bundesfreiwilligendienst ist freiwilliges Engagement, die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung und die Unterstützung des sozialen Miteinanders – ein Einsatz für andere, der zugleich ein Gewinn für die persönliche Entwicklung sein kann. Allen Bundesfreiwilligen gilt unser besonderer Dank und auch den Einsatzstellen, die dieses Engagement vor Ort möglich machen.“

Der BFD fördert eine freie und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – unabhängig von Alter, Geschlecht oder Herkunft – und trägt zur Demokratieförderung bei. Das Programm der Festveranstaltung umfasst eine Fachtagung zur pädagogischen Begleitung im BFD. Sie bietet mit fünf Foren zum Bundesfreiwilligendienst als Engagement für die Demokratie Gelegenheit zum inhaltlichen Austausch, wie demokratisches Handeln pädagogisch begleitet und gefördert wird und wie Freiwillige im Umgang mit Herausforderungen gestärkt werden.

Bundesfreiwilligendienst – Zeit für andere und Erfahrung für das Leben

Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an Personen jedes Alters, sich außerhalb von Beruf und Schule für das Gemeinwohl zu engagieren. Der BFD bietet vielfältige Einsatzmöglichkeiten und kann zwischen 6 und 18 Monaten absolviert werden, in Vollzeit oder Teilzeit. Voraussetzung für den Bundesfreiwilligendienst ist, dass die Vollzeitschulpflicht erfüllt ist. Insbesondere für jüngere Freiwillige kann der BFD eine wichtige Lern- und Orientierungsphase sein.

Im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes erfolgt eine pädagogische Begleitung, die auf den Einsatz vorbereitet, aktuelle Themen aufgreift und die persönliche Entwicklung stärkt. Die begleitenden Bildungsangebote des BFD vermitteln soziale, ökologische, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen und stärken das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl.

Weiterführende Informationen zum Bundesfreiwilligendienst unter:

www.bundesfreiwilligendienst.de

Pressefotos der Festveranstaltung „15 Jahre Bundesfreiwilligendienst“:

https://www.bundesfreiwilligendienst.de/festveranstaltung-15-jahre-bfd

56 Empfehlungen für einen zeitgemäßen Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt

Wie können Kinder und Jugendliche sicher, gesund und selbstbestimmt in der digitalen Welt aufwachsen? Mit dieser Frage hat sich die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ seit ihrer Einsetzung im September 2025 intensiv befasst. Heute haben die beiden Vorsitzenden den Abschlussbericht an Bundesfamilienministerin Karin Prien übergeben. Der Bericht bündelt die Ergebnisse eines umfassenden interdisziplinären Arbeits- und Beteiligungsprozesses und legt 56 evidenzbasierte Handlungsempfehlungen für einen zeitgemäßen Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt vor.

Die Empfehlungen stehen unter dem Leitmotiv „Entwicklung stärken, Verantwortung übernehmen“. Ausgangspunkt sind die Rechte von Kindern und Jugendlichen. Schutz, Befähigung und Teilhabe gehören für die Kommission zusammen. Der Kinder- und Jugendmedienschutz soll sich dabei stärker als bisher an den unterschiedlichen Lebens- und Entwicklungsphasen von Kindern und Jugendlichen orientieren und zugleich die Verantwortung der jeweils zuständigen Akteure in den Blick nehmen.


Bundesfamilienministerin Karin Prien: „Die Arbeit der Kommission endet heute, die Umsetzung ihrer Empfehlungen hat aber längst begonnen. Es gilt, an vielen Stellschrauben zu drehen und in Bewegung zu kommen: von der Kommune bis zur EU, von der Kita bis zur Jugendhilfe. Ich bin sehr optimistisch, dass wir schnell und konkret spürbare Verbesserungen erreichen können. Denn eine Erkenntnis hat sich bereits durchgesetzt: Beim Schutz von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt tragen wir gemeinsam Verantwortung. Die 56 Empfehlungen der Expertenkommission geben uns eine wichtige Grundlage dafür, wie wir den Dreiklang von Schutz, Befähigung und Teilhabe junger Menschen in politisches Handeln übersetzen können. Jetzt sind alle gefragt, gemeinsam in die Umsetzung zu gehen und lernfähig zu bleiben, angesichts der vielen schnellen Veränderungen, die dieses Themenfeld mit sich bringt.“
 

Fünf Leitprinzipien stehen im Mittelpunkt: an bewährte Strukturen und Praxis anknüpfen, angemessene Gestaltungsspielräume vor Ort eröffnen, Verantwortung verbindlich und gemeinschaftlich organisieren, Reibungsverluste an Schnittstellen abbauen und technologische Entwicklungen kontinuierlich berücksichtigen.


Prof. Dr. Olaf Köller, Co-Vorsitzender der Expertenkommission: „Mit dem heute vorgelegten Abschlussbericht der Expertenkommission ist das Bild nun vollständig: Er umfasst die gesamte Bestandsaufnahme, die Handlungsempfehlungen und Einblicke in die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, Expertenanhörungen und den Prozess zur strategischen Vorausschau. Die Expertenkommission hat in einem sehr umfassenden Prozess möglichst viele Perspektiven aufgenommen. Damit steht eine belastbare, evidenzbasierte Grundlage bereit, die Schutz, Befähigung und Teilhabe zusammendenkt. Auf die Umsetzung bin ich nun sehr gespannt.“


Nadine Schön, Co-Vorsitzende der Expertenkommission: Mit dem Abschlussbericht schließen wir unsere Arbeit heute ab – und mit dieser Konferenz endet das Mandat der Kommission. Damit geht der Auftrag zurück an Politik, Unternehmen und Gesellschaft. Unsere Ergebnisse zeigen klar: Verantwortung für den Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt ist nicht Sache einzelner Institutionen – und sollte schon gar nicht allein auf den Schultern von Kindern und Eltern lasten. Nur geteilte Verantwortung über den ganzen Lebenslauf von Kindern und Jugendlichen ermöglicht geschützte Teilhabe und ein gutes und gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt. Nur wenn alle Akteure ihre Verantwortung wahrnehmen und nicht nur gegenseitig mit dem Finger aufeinander zeigen, ist Veränderung möglich. Wir haben im vergangenen Jahr unzählige Menschen erlebt, die genau daran arbeiten wollen. Dieses Momentum gilt es nun zu nutzen.“
 

Ein Jahr, viele Perspektiven

Für die Empfehlungen hat die Kommission unterschiedliche Perspektiven zusammengeführt. Neben der interdisziplinären Arbeit wurden sechs Expertenanhörungen mit Fachleuten verschiedener Disziplinen und Vertreterinnen und Vertretern der organisierten Zivilgesellschaft sowie jungen Menschen durchgeführt.

Eine besondere Rolle spielte die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. In sieben bundesweiten Workshops diskutierten mehr als 100 junge Menschen ihre Erfahrungen, Erwartungen und Forderungen. Die Ergebnisse flossen in die Arbeit der Kommission und in ihre Empfehlungen ein.

Die Empfehlungen setzen entlang der gesamten Biografie an, von der frühen Kindheit bis zum Erwachsenwerden und zeigen: Familien brauchen frühe Beratung, Schulen verlässliche Konzepte, Jugendliche sichere Angebote sowie erreichbare Hilfen und Plattformen brauchen klare Pflichten. Sichere Voreinstellungen, altersgerechte Angebote und wirksame Meldestrukturen schaffen konkrete Entlastung für Kinder, Eltern und Fachkräfte.

Bei sozialen Medien und bei KI müssen Schutzstandards von Anfang an mitgedacht werden.


Kinder- und Jugendschutz entlang der Lebensphasen

Wie breit die Herausforderungen des digitalen Aufwachsens sind, zeigte die Abschlusskonferenz mit rund 250 Teilnehmenden aus Politik, Wissenschaft, Praxis und Zivilgesellschaft. Sie fand parallel zur Übergabe des Abschlussberichts an Bundesfamilienministerin Karin Prien in Berlin statt.

Die Diskussion reichte thematisch von der frühen Kindheit bis ins Erwachsenenalter: Im Mittelpunkt standen unter anderem Bildschirmnutzung und Medienbildung in der Kita, erste eigene digitale Geräte und Cybermobbing, aber auch Altersgrenzen, Cybergrooming, Empfehlungsalgorithmen und Dark Patterns. Für Jugendliche ging es unter anderem um Verhaltenssüchte, sexualisierte Gewalt und Erpressung sowie niedrigschwellige Anzeige- und Hilfswege.

Ein eigenes Jugendpanel gab Jugendlichen Gelegenheit, die Ergebnisse zu kommentieren und ihre Erwartungen an Politik und Gesellschaft zu formulieren. Auch der Übergang ins Erwachsenenalter wurde in den Blick genommen: Eltern- und Fachkräftefortbildung, junge Erwachsene als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie die Stärkung der Erwachsenenbildung im Umgang mit Desinformation. 


Eigene Fassung der Empfehlungen für Kinder und Jugendliche

Zum Abschluss der Veranstaltung wurde eine kindgerechte Fassung der Handlungsempfehlungen veröffentlicht. Sie macht die Ergebnisse auch für Kinder und Jugendliche selbst zugänglich. Darüber hinaus wird eine ausführliche Langfassung der Empfehlungen veröffentlicht. 


Hintergrund:

Die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ wurde im September 2025 von Bundesfamilienministerin Karin Prien auf Grundlage des Koalitionsvertrags eingesetzt. Nach der Veröffentlichung einer Bestandsaufnahme im April 2026 legte sie am 24. Juni 2026 ihre Handlungsempfehlungen vor. Mit der heutigen Übergabe des Abschlussberichts ist die Arbeit der Kommission abgeschlossen.

In ihrer Bestandsaufnahme analysierte die Kommission zentrale Aspekte des Kinder- und Jugendschutzes in der digitalen Welt – von digitalen Lebenswelten und Gefährdungslagen über Teilhabepotenziale neuer Technologien und bestehende Strukturen der Medienbildung und Prävention bis hin zum rechtlichen Rahmen und seiner praktischen Durchsetzung.

Die Kommission untersuchte vier zentrale Themenfelder: Sicherheit im digitalen Raum, gesundheitliche und psychische Auswirkungen der Mediennutzung, Herausforderungen durch Künstliche Intelligenz sowie die Stärkung der Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Fachkräften. Auf dieser Grundlage sowie unter Einbeziehung der Perspektiven von Kindern und Jugendlichen, der Ergebnisse der Expertenanhörungen, der Beobachterinnen und Beobachter aus Bund und Ländern und des Prozesses der strategischen Vorausschau entstanden die 56 Handlungsempfehlungen.

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/kinder-und-jugend/expertenkommission-kinder-und-jugendschutz-in-der-digitalen-welt

Unternehmenstag „Erfolgsfaktor Familie“: Deutschlands familienfreundlichste Betriebe gewürdigt

Das Bundesfamilienministerium hat heute in Berlin die Preisträger des Wettbewerbs „Kleine Lösungen – große Wirkung. KMU gewinnen mit Vereinbarkeit“ ausgezeichnet. Im Mittelpunkt der Preisverleihung bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) standen dabei kleine und mittlere Betriebe, die mit innovativen Lösungen zeigen, wie sich Familie und Beruf erfolgreich miteinander vereinbaren lassen. Zudem wurde der vom Familienministerium geförderte „Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit 2026“ des Instituts der deutschen Wirtschaft vorgestellt.

Die Auszeichnung erhielten die Unternehmen Benkert Dachbegrünung GmbH (Königsberg, Bayern, Garten- und Landschaftsbau), Dreer GmbH (Ofterdingen, Baden-Württemberg, Gebäudereinigung), Schwarzmeier e.K. (Arnsdorf, Sachsen, Raumausstattung) und Thome u. Bormann GmbH (Prüm, Rheinland-Pfalz, Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen). 
Der ebenfalls vorgestellte „Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit“ zeigt: Für 88 Prozent der befragten Betriebe sind familienfreundliche Maßnahmen auch im Jahr 2026 trotz der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen besonders wichtig. Damit ist die Bedeutung von Familienfreundlichkeit im Vergleich zu 2023 (86 Prozent) und vor allem im Vergleich zu 2015 (77 Prozent) erneut gestiegen. Darunter fallen zum Beispiel flexible Arbeitszeiten, Homeoffice und Gestaltungsfreiräume.

Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Deutsche Unternehmen beweisen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, wie wichtig ihnen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist. Sie halten an familienfreundlichen Angeboten fest und bauen ihr Engagement teilweise sogar weiter aus. Das zeigt unser Unternehmensmonitor, aber auch die Unternehmen, die wir heute für ihr Engagement auszeichnen. Das ist ein wichtiges Signal, denn Familienfreundlichkeit ist eine Frage guter Arbeitsbedingungen und darüber hinaus ein Beitrag zur Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Angesichts des demografischen Wandels brauchen wir Unternehmen, die Fachkräfte gewinnen und halten können. Wer die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärkt, schafft dafür die besten Voraussetzungen.“

Mareike Wulf, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend betonte bei der Preisverleihung: „Die ausgezeichneten Unternehmen zeigen eindrucksvoll, wie vielfältig und kreativ Lösungen für eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Betriebsalltag sein können. Sie stärken damit die Motivation und Bindung ihrer heutigen Beschäftigten und machen zugleich ein attraktives Angebot für die Fachkräfte von morgen. Denn für die junge Generation gehört die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben zu den entscheidenden Kriterien bei der Wahl des Arbeitgebers.“

Dr. Volker Treier, Außenwirtschaftschef und Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Deutschen Industrie- und Handelskammer: „Die prämierten Unternehmen stehen beispielhaft für Innovationsgeist und Innovationskraft des Mittelstands. Sie zeigen, dass wirkungsvolle Lösungen für mehr Vereinbarkeit nicht von der Größe eines Unternehmens abhängen, sondern von der Bereitschaft auf allen Seiten, betriebliche Anforderungen und die Bedürfnisse der Beschäftigten gemeinsam zu denken. Sie setzen damit wichtige Impulse für eine zukunftsorientierte Personalpolitik und für die Arbeitswelt von morgen.“

Unternehmenswettbewerb „Kleine Lösungen – große Wirkung. KMU gewinnen mit Vereinbarkeit“
Der Wettbewerb des Familienministeriums würdigt Arbeitgeber mit bis zu 250 Beschäftigten, die praktische Lösungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefunden haben.  

Die Preisträger werden durch eine unabhängige Jury aus Auditorinnen und Auditoren für das Audit „berufundfamilie“ ausgewählt. Mehr zu den Preisträgern: https://www.erfolgsfaktor-familie.de/erfolgsfaktor-familie/ueber-das-programm/unternehmenswettbewerb

„Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit 2026“

Der Unternehmensmonitor wird seit 2003 einmal pro Legislaturperiode vom Institut der deutschen Wirtschaft durchgeführt und vom BMBFSFJ gefördert. Er gibt Auskunft zum Stand der Familienfreundlichkeit der deutschen Wirtschaft. Die Ergebnisse basieren auf einer repräsentativen Unternehmens- und einer Beschäftigtenbefragung. 
Den „Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit 2026“ finden Sie hier: https://www.bmbfsfj.bund.de/Unternehmensmonitor-2026
Das Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“

Das Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ ist mit rund 9.200 Mitgliedern die größte bundesweite Plattform für Unternehmen, die sich für eine familienbewusste Personalpolitik engagieren. Es wurde 2007 vom damaligen Bundesfamilienministerium und der Deutschen Industrie- und Handelskammer gegründet. Weitere Informationen zum Unternehmensnetzwerk: www.erfolgsfaktor-familie.de

Fotos zur Veranstaltung finden Sie am Veranstaltungstag ab 14 Uhr hier: https://photos.app.goo.gl/BtpZprDJgziPHoZe9
 

PISA 2025 zeigt deutlich: Basiskompetenzen stärken, Bildungschancen verbessern

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat am heutigen Dienstag in Paris die Ergebnisse der internationalen Schulleistungsstudie PISA 2025 vorgestellt. Gleichzeitig hat das Zentrum für internationale Bildungsvergleichsstudien die Ergebnisse für Deutschland in Berlin präsentiert, zusammen mit Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, und Anna Stolz, Präsidentin der Bildungsministerkonferenz und Bayerische Staatsministerin für Unterricht und Kultus. Die Befunde liegen auf einer Linie mit den Ergebnissen des jüngsten IQB-Bildungstrends und zeigen deutlich, dass Deutschland bei der Stärkung von Bildungsqualität und Chancengerechtigkeit vor immensen Herausforderungen steht. Es gibt deutlichen Handlungsbedarf: Zu viele Jugendliche erreichen nicht die erforderlichen Basiskompetenzen, zugleich bleibt der Bildungserfolg in Deutschland stark von der sozialen Herkunft abhängig. Bund und Länder haben bereits Reformen eingeleitet und werden diese zur Stärkung der Basiskompetenzen, der Chancengerechtigkeit und der Unterrichtsqualität konsequent fortführen und weiterentwickeln.

Auffällig ist, dass in den meisten Ländern der OECD ein Kompetenzrückgang zu beobachten ist. Die Ergebnisse zeigen, dass in Deutschland der Anteil der Jugendlichen ohne ausreichende Basiskompetenzen weiter gestiegen ist. Auch die Kompetenzunterschiede zwischen sozial benachteiligten und privilegierten Schülerinnen und Schülern haben weiter zugenommen und sind heute so groß wie zu keinem anderen Zeitpunkt seit Beginn der PISA-Erhebungen im Jahr 2000. Die Ergebnisse bestätigen damit die Notwendigkeit, die eingeleiteten Reformen zur Stärkung von Basiskompetenzen, Chancengerechtigkeit und Unterrichtsqualität konsequent voranzutreiben, zu beschleunigen und auszuweiten.

Im Mittelpunkt von PISA 2025 standen die naturwissenschaftlichen Kompetenzen 15-jähriger Schülerinnen und Schüler. Außerdem wurden auch diesmal wieder die Kompetenzen im Lesen und in Mathematik erhoben. Erstmals wurde zudem das modellbasierte Problemlösen als Teilbereich von „Lernen in der digitalen Welt“ untersucht. Deutschland erreicht in den Naturwissenschaften 486 Punkte (OECD-Schnitt: 482), im Lesen 465 (OECD: 461) und in Mathematik 464 (OECD: 463) und liegt damit in allen drei Kompetenzbereichen nur noch im OECD-Durchschnitt. Zwar liegt Deutschland im Vergleich zu den anderen EU-Staaten in den Naturwissenschaften und im Lesen leicht über dem Durchschnitt (EU-Schnitt: 476 bzw. 451), in Mathematik wird jedoch ebenfalls nur europäisches Durchschnittsniveau erreicht (EU: 460). Die Trendentwicklung zeigt, dass in den meisten OECD-Staaten die Leistungen zurückgegangen sind, insbesondere im Lesen. Gleichwohl erreichen die Kompetenzwerte in Deutschland in allen drei Bereichen den niedrigsten Stand seit Beginn der PISA-Erhebungen und liegen sogar unter dem Niveau der ersten PISA-Studie vor 25 Jahren.

Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, erklärt: „Die Ergebnisse von PISA 2025 sind für Deutschland dramatisch. Zu viele Jugendliche erreichen nicht die erforderlichen Basiskompetenzen, die sie für ihren weiteren Bildungsweg brauchen. Gleichzeitig hängt der Bildungserfolg in Deutschland weiter viel zu stark von der sozialen Herkunft ab. Zugleich steht unser Bildungssystem vor neuen Herausforderungen: veränderte Mediennutzung, wachsende psychische Belastungen junger Menschen, Künstliche Intelligenz, demografischer Wandel und steigender Fachkräftebedarf. Ein zukunftsfähiges Bildungssystem muss darauf Antworten geben und früher ansetzen, bevor sich Benachteiligungen verfestigen. Anders als beim PISA-Schock 2000 haben wir heute einen Plan, jeder in seiner Verantwortung. Anders als damals kennen wir heute die Antworten und müssen sie konsequent und nachhaltig umsetzen. Mit dem Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz stärken wir deshalb die frühe Bildung, erkennen Förderbedarfe früher und unterstützen Kinder gezielt für einen guten Start vom ersten Schultag an. PISA führt uns vor Augen, dass Bildung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und dauerhaft ganz oben auf unsere politische Agenda gehört. Gemeinsam mit den Ländern und allen, die Verantwortung für Bildung tragen – von Kitas und Schulen über Eltern und Familien bis zu Kinder- und Jugendhilfe, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft – müssen wir dafür sorgen, dass jedes Kind seine Potenziale entfalten kann. Das ist entscheidend für Deutschlands Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit. Dafür braucht es keinen kurzfristigen Aktionismus, sondern einen langfristigen gemeinsamen Kurs. Daran werden Bund und Länder entschlossen weiterarbeiten.“

Anna Stolz, Präsidentin der Bildungsministerkonferenz und Bayerische Staatsministerin für Unterricht und Kultus, erklärt: „Die Ergebnisse von PISA 2025 sind inakzeptabel, kommen nach den vergangenen Bildungsstudien aber nicht überraschend. Für uns als Ländergemeinschaft gilt es weiter konsequent zu handeln. Wir fangen nicht bei null an – im Gegenteil: Die Länder haben bereits wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht. Wir stärken die Basiskompetenzen, setzen früher und gezielter bei der Förderung an und entwickeln die Qualität unseres Unterrichts datengestützt weiter. Entscheidend ist jetzt, diesen Weg mit aller Kraft fortzuführen, die Wirkung der Maßnahmen genau in den Blick zu nehmen und erfolgreiche Ansätze in die Breite zu bringen. Eine nachhaltige Trendumkehr braucht genau dieses konsequente Handeln und auch einen langen Atem, bis getroffene Maßnahmen ihre Wirkung in der Fläche erzielen.“

Besonders besorgniserregend ist, dass rund ein Viertel der Jugendlichen in Deutschland in den Naturwissenschaften und jeweils etwa ein Drittel im Lesen und in Mathematik nicht über ausreichende Basiskompetenzen verfügt. Damit fehlen ihnen wichtige Voraussetzungen für Ausbildung, Beruf und gesellschaftliche Teilhabe. Zugleich zeigt PISA, dass Bildungserfolg in Deutschland immer enger mit der sozialen Herkunft verbunden ist. Bildungsungleichheit nimmt in Deutschland damit sogar zu – entgegen dem Trend in den OECD-Ländern. Unterschiede nach sozialer Herkunft fallen dabei deutlich stärker ins Gewicht als Unterschiede nach Zuwanderungshintergrund.

Im erstmals erhobenen Bereich des modellbasierten Problemlösens – der Fähigkeit, komplexe Probleme in digitalen Kontexten systematisch zu analysieren und zu lösen – erreicht Deutschland 498 Punkte und liegt damit im OECD-Durchschnitt (500) sowie leicht über dem EU-Durchschnitt (492). Auffällig ist, dass etwa ein Viertel der Jugendlichen besonders niedrige Kompetenzen erreicht. Gleichzeitig erzielt aber auch rund ein Viertel der Jugendlichen besonders hohe Kompetenzstufen.

Neben den Kompetenzwerten nimmt PISA auch Bedingungen in den Blick, die für erfolgreiches Lernen von Bedeutung sind. So geben rund drei Viertel der Jugendlichen in Deutschland an, sich ihrer Schule zugehörig zu fühlen. Dieses Zugehörigkeitsgefühl liegt erfreulicherweise deutlich über dem OECD-Durchschnitt. Zudem berichten die Schülerinnen und Schüler 2025 von mehr Freude und Interesse an Naturwissenschaften als noch vor zehn Jahren und erreichen damit wieder ein durchschnittliches Niveau im internationalen Vergleich. Schulische Zugehörigkeit sowie Freude und Interesse an fachlichen Inhalten können Lernbereitschaft und erfolgreiche Lernprozesse unterstützen. Diese Befunde zeigen, dass für die notwendige Trendumkehr wichtige Voraussetzungen vorhanden sind.

Die Herausforderungen des deutschen Bildungssystems, die PISA 2025 sichtbar macht, bestätigen in wesentlichen Teilen die Entwicklungen, die bereits im IQB-Bildungstrend 2024 und in weiteren Studien des Bildungsmonitorings der vergangenen Jahre sichtbar geworden sind. Bund und Länder haben darauf bereits reagiert: Mit einem gemeinsamen Arbeitsprozess und der Roadmap zur Verbesserung der Bildungsqualität haben sie einen Rahmen geschaffen, um laufende und künftige Maßnahmen stärker aufeinander abzustimmen und den notwendigen Reformprozess konsequent voranzutreiben.

Aufbauen können Bund und Länder dabei auf zahlreichen bereits eingeleiteten Reformen. Dazu zählen insbesondere das Startchancen-Programm zur gezielten Unterstützung von Schulen in herausfordernden sozialen Lagen sowie der Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur im Rahmen des DigitalPakts Schule und des Digitalpakts 2.0. Zugleich legen Bund und Länder einen Schwerpunkt auf die Verbesserung der frühkindlichen Bildung: Sie entwickeln Verfahren weiter, mit denen sprachliche und weitere Förderbedarfe bereits vor dem Schuleintritt erkannt werden, und verbinden diese mit gezielten Förderangeboten. Weitere wichtige Schwerpunkte sind die Stärkung der Basiskompetenzen, der Ausbau einer datengestützten Qualitätsentwicklung, die wissenschaftsbasierte Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität etwa mit dem ländergemeinsamen Programm QuaMath sowie die Weiterentwicklung von Ganztagsangeboten und der Lehrkräftebildung.

Die Ergebnisse von PISA 2025 werden Bund und Länder nun gemeinsam auswerten und in die weitere Arbeit einbeziehen. Sie bilden eine zusätzliche Grundlage, um bestehende Maßnahmen gezielt weiterzuentwickeln und enger miteinander zu verzahnen. Ziel bleibt es, schnellstmöglich eine Trendumkehr bei der Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler zu erreichen, Bildungsungleichheiten zu verringern und zugleich die Leistungsspitze zu stärken.

Hintergrund zu PISA 2025

Die internationale Schulleistungsstudie PISA (Programme for International StudentAssessment) wird von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) koordiniert. Sie untersucht regelmäßig, wie gut 15-Jährige gegen Ende ihrer Pflichtschulzeit Kenntnisse und Fähigkeiten in den Bereichen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften auf alltagsnahe Fragestellungen anwenden können. Die Daten wurden 2025 erhoben, ausgewertet und nun vorgestellt. Bei jeder Erhebung steht ein Kompetenzbereich im Mittelpunkt; 2025 waren dies die Naturwissenschaften. Erstmals wurde zudem das modellbasierte Problemlösen als Teilbereich von „Lernen in der digitalen Welt“ untersucht.

An der neunten PISA-Erhebung beteiligten sich weltweit rund 760.000 Schülerinnen und Schüler aus 91 Staaten und Regionen. In Deutschland wurden die Kompetenzen von rund 6.700 repräsentativ ausgewählten 15-Jährigen an rund 250 Schulen aller Schularten untersucht. Die Erhebung erfolgte bundesweit, nicht auf Länderebene. Ergänzend wurden die Jugendlichen, ihre Eltern sowie Lehrkräfte und Schulleitungen zu Lernbedingungen, Unterricht und schulischen Rahmenbedingungen befragt. Der deutsche Teil der Studie wird im Auftrag der Bildungsministerkonferenz und des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom Zentrum für internationale Bildungsvergleichsstudien an der Technischen Universität München geleitet.

Schützen, befähigen, beteiligen: Was Kinder und Jugendliche von der digitalen Welt erwarten

Die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hat im Juni ihre Handlungsempfehlungen veröffentlicht. Wesentlicher Bestandteil: die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen. Im Rahmen eines umfangreichen Beteiligungsprozesses brachten Kinder und Jugendliche ihre Erfahrungen, Einschätzungen und Forderungen zum digitalen Aufwachsen ein. Die Ergebnisse liegen nun in einem eigenen Bericht vor.

In sieben Workshops diskutierten junge Menschen im Alter von 12 bis 18 Jahren konkrete Alltagssituationen, entwickelten Lösungsvorschläge und tauschten sich unmittelbar mit Mitgliedern der Expertenkommission aus. Aus dem Beteiligungsprozess sind 70 Forderungen in den vier Themenfeldern Medienkompetenz, Kinderschutz und Sicherheit, Wohlergehen und mentale Gesundheit sowie Künstliche Intelligenz hervorgegangen.

Bundesministerin Karin Prien: „Kinder und Jugendliche wissen sehr genau, was ihnen die digitale Welt ermöglicht – und wo sie an ihre Grenzen kommen. Sie wollen geschützt werden, aber ebenso selbstständig sein, mitreden und digitale Angebote sicher und eigenverantwortlich nutzen können – das ist gelebte demokratische Teilhabe. Deshalb ist es wichtig, ihre Erfahrungen und ihre Sicht auf die digitale Welt ernst zu nehmen. Sie formulieren ihre Wünsche und Sorgen präzise und konkret. Ihre Forderungen zeigen sehr klar, worauf es ihnen ankommt: Schutz vor Risiken, Befähigung zu einem sicheren und selbstbestimmten Umgang und echte Beteiligung. Ich danke allen Kindern und Jugendlichen, die ihre Erfahrungen mit uns geteilt und damit einen wichtigen Beitrag zur Arbeit der Expertenkommission geleistet haben.“

Beteiligung auf Augenhöhe

Der Beteiligungsprozess orientierte sich an den vom BMBFSFJ in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bundesjugendring veröffentlichten Qualitätsstandards für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Ziel war ein sicherer, inklusiver und wertschätzender Raum, in dem die jungen Menschen als Expertinnen und Experten in eigener Sache ihre Erfahrungen und Einschätzungen einbringen konnten. Der Prozess ging dabei über eine reine Befragung hinaus: Die Jugendlichen wurden bereits in die Entwicklung der Workshops einbezogen und konnten ihre Anliegen direkt mit Mitgliedern der Expertenkommission diskutieren.

Schutz, Befähigung und Teilhabe

Die Ergebnisse zeigen ein klares Bild: Kinder und Jugendliche wollen nicht weniger Digitalisierung, sondern eine bessere und sicherere digitale Welt. Digitale Angebote sind für sie Teil ihres Alltags und ermöglichen Kommunikation, Unterhaltung, Entspannung und mehr Selbstständigkeit. Gleichzeitig kennen sie Risiken und Belastungen aus eigener Erfahrung.

Sie wünschen sich deshalb mehr Schutz und verlässliche Unterstützung, aber zugleich Autonomie und Mitbestimmung. Insbesondere Plattformanbieter sehen sie in der Verantwortung, digitale Angebote sicher und altersgerecht zu gestalten. Gleichzeitig setzen die jungen Menschen auf Aufklärung und Befähigung statt auf pauschale Verbote.

Medienkompetenz: Digitale Welt verstehen und sicher nutzen

Die Jugendlichen schätzen ihre eigene Medienkompetenz überwiegend hoch ein, sehen aber Schwachstellen bei Datenschutz, verständlichen Regeln, Belästigungen und unangemessenen Inhalten. Sie wünschen sich deshalb kindgerechte Informationen, verständliche Datenschutzeinstellungen und Schutz vor manipulativen Gestaltungselementen.

Medienkompetenz soll frühzeitig und kontinuierlich vermittelt werden. Die Jugendlichen wollen unter anderem verstehen, wie Algorithmen funktionieren, wie sie ihre eigene Smartphone-Nutzung steuern und wie sie bei Problemen Hilfe bekommen. Als mögliche Angebote nennen sie Unterricht, Projekttage, Mediensprechstunden und Peer-to-Peer-Angebote. Wichtig sind ihnen zudem kompetente und vertrauenswürdige Erwachsene, die ihre digitale Lebenswelt verstehen.

Kinderschutz: Plattformen stärker in die Verantwortung nehmen

Beim Kinderschutz sehen die Jugendlichen insbesondere die Plattformanbieter in der Verantwortung. Sie fordern ein konsequenteres Vorgehen gegen Hass, Falschnachrichten, Beleidigungen und Mobbing sowie gegen suchtfördernde Gestaltungselemente. Algorithmen sollen Kinder vor ungeeigneten Inhalten schützen. 

Viele können sich eine sichere und datensparsame Altersfeststellung vorstellen. Auch Meldeverfahren sollen einfacher und transparenter werden. Die Jugendlichen wollen nachvollziehen können, was nach einer Meldung passiert, und über deren Ausgang informiert werden.

Wohlbefinden und mentale Gesundheit: Schutz und Selbstbestimmung verbinden

Digitale Medien werden nicht grundsätzlich als Belastung erlebt. Die Jugendlichen nennen auch positive Effekte wie Unterhaltung und Entspannung. Gleichzeitig sehen sie Risiken durch zu lange Nutzungszeiten, Ablenkung und unangemessene Inhalte.

Sie wünschen sich deshalb Plattformen, deren Algorithmen nicht auf möglichst lange Nutzung ausgerichtet sind, und die Abschaltung suchtfördernder Mechanismen. Zugleich wollen sie Unterstützung bei der eigenen Mediennutzung, ohne dass Schutz zur Bevormundung wird. Das Verhältnis von Schutz, Vertrauen und Eigenverantwortung ist ihnen besonders wichtig.

Künstliche Intelligenz: Chancen nutzen, Risiken begrenzen

KI ist für junge Menschen bereits Teil ihres Alltags. Gleichzeitig sorgen sie sich insbesondere um KI-generierte Gewalt und sexualisierte Inhalte sowie um die Manipulation von Bildern realer Menschen. Sie fordern deshalb klare Schutzvorgaben und einen besseren Schutz vor missbräuchlicher Bildbearbeitung.

Für den Einsatz von KI in der Schule gilt aus ihrer Sicht: KI soll Lernen unterstützen, aber nicht das eigene Denken ersetzen. Sie soll beispielsweise Sachverhalte erklären oder beim Lösungsweg unterstützen. Dafür brauchen auch Lehrkräfte entsprechende Qualifizierung.

Jugendlichen wollen auch besser vor Desinformation geschützt werden. KI-Anwendungen sollen auf verlässlichen Quellen beruhen und diese offenlegen, damit Antworten überprüft werden können.

Beteiligung soll weitergehen

Die jungen Menschen wollen nicht nur Gegenstand von Schutzmaßnahmen sein. Sie wollen ihre digitale Lebenswelt mitgestalten und bei Entscheidungen, die sie unmittelbar betreffen, gehört werden. Die Expertenkommission greift diesen Anspruch auf und empfiehlt eine Verstetigung der Kinder- und Jugendbeteiligung im digitalen Kinder- und Jugendschutz.

Auch eine weitere Forderung der Jugendlichen und Empfehlung der Expertenkommission wird zeitnah umgesetzt: Zusammen mit dem Abschlussbericht der Kommission erscheint im Herbst eine Version der Handlungsempfehlungen in kindgerechter Sprache.

Weitere Informationen 

  • Den Bericht zur Kinder- und Jugendbeteiligung finden Sie hier
  • Die Handlungsempfehlungen der Expertenkommission finden Sie hier
  • Abschlusskonferenz der Unabhängigen Expertenkommission zum Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt am Freitag, 11. September 2026. Ein Terminhinweis geht Ihnen gesondert zu. 

Frühe Förderung stärken, Kitas gezielt unterstützen, Qualität verbessern - Kabinett verabschiedet Entwurf für Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf für das Gesetz zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung (Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz - SCQEG) beschlossen. Damit stärkt die Bundesregierung die Qualität der frühkindlichen Bildung und verbessert die Bildungschancen von Kindern. Mit der bundesweiten Einführung von Qualitätsstandards für die Kindertagesbetreuung werden die entscheidenden Weichen bereits vor der Einschulung gestellt. 

Der Sprach- und Entwicklungsstand soll künftig bei Vierjährigen verbindlich erfasst werden. Wo Förderbedarf besteht, soll eine passgenaue Unterstützung folgen. Gleichzeitig sollen zielgerichtet Kitas unterstützt werden, die besonders Kinder in herausfordernden Lebenslagen betreuen. Denn gute Bildungschancen dürfen nicht von der Herkunft eines Kindes abhängen. 

Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Das Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz ist die entscheidende bildungspolitische Weichenstellung dieser Legislaturperiode. Mit dem Gesetz wollen wir die frühe Bildung bundesweit durch gezielte Impulse stärken und ziehen mit den Ländern an einem Strang. Dabei drehen wir an zentralen Stellschrauben: die rechtzeitige und gezielte Förderung von Kindern mit Förderbedarfen insbesondere bei der sprachlichen Entwicklung, Unterstützung von Einrichtungen, die besonders viele Kinder in herausfordernden Lebenslagen betreuen, sowie die Maßnahmen zur Gestaltung eines gelingenden Übergangs in die Grundschule. Denn die Schere zwischen Kindern mit niedrigem und hohem sozio-ökonomischen Status öffnet sich schon vor dem Schuleintritt und kann danach kaum mehr geschlossen werden. Mit einer individuellen Förderung, die jedes Kind mit seinen Stärken, Bedarfen und Interessen in den Blick nimmt, können Kitas dem entgegenwirken. Dafür braucht es verlässliche Daten zum Sprach- und Entwicklungsstand der Kinder und zusätzliche Unterstützung, nachhaltig und abseits von befristeten Programmen. Damit investieren wir in die Startchancen von Kindern – eine Investition, die sich für die gesamte Gesellschaft doppelt und dreifach auszahlen wird."

Die wichtigsten Inhalte des Gesetzentwurfs auf einen Blick

Sprach- und Entwicklungsstandserhebung bei Vierjährigen und Kinder gezielt fördern

Damit Kinder ihre Potenziale entfalten und gut in die Schule starten können, soll spätestens im Alter von vier Jahren ihre Entwicklung in verschiedenen Bereichen erhoben werden. Dazu gehören insbesondere sprachliche Fähigkeiten, sozial-emotionale und motorische Entwicklung sowie mathematische Fähigkeiten. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der sprachlichen Bildung. Denn Sprache ist die Grundlage für Bildung, soziales Miteinander und einen erfolgreichen Start in die Schule. 

Auch der Übergang von der Kindertagesbetreuung in die Grundschule soll besser unterstützt werden. Deshalb schaffen wir eine Rechtsgrundlage dafür, die Ergebnisse der Erhebung und der Förderung an die aufnehmende Schule weiterzugeben. So kann die Förderung kontinuierlich fortgesetzt werden.

Kindertageseinrichtungen dort stärken, wo die Herausforderungen am größten sind

Kinder haben nicht überall die gleichen Startbedingungen. Deshalb sollen Kitas mit einem besonders hohen Anteil von Kindern in herausfordernden Lebenslagen gezielt zusätzliche Unterstützung erhalten. Je nach Größe erhalten Einrichtung bis zu 1,5 zusätzliche Personalstellen für die Begleitung der sprachlichen Bildung und die Kita-Sozialarbeit. Davon sollen in jedem Land mindestens zehn Prozent der Kindertageseinrichtungen profitieren.

Fachberatung stärken

Gute Qualität in der Kita braucht gute Rahmenbedingungen und starke Strukturen. Deshalb wird auch die Fachberatung gestärkt, die die KiTa-Fachkräfte berät und bei der Qualitätsentwicklung und Förderung der kindlichen Entwicklung begleitet. 

Mehr Kinder für frühe Bildung gewinnen 

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen stärker darauf hinwirken, dass alle Kinder Zugang zu Angeboten der Kindertagesbetreuung erhalten. Zum Beispiel durch niedrigschwellige Informations- oder Brückenangebote. Der Fokus liegt dabei auf Kindern in herausfordernden Lebenslagen, die zum einen seltener eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle besuchen und zum anderen besonders von früher Förderung profitieren.

Bund investiert langfristig frühkindliche Bildung

Mit dem SCQEG setzt der Bund auch seine Beteiligung an der Finanzierung der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung fort. Er stellt den Ländern über eine Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung bis 2034 insgesamt rund 9,25 Milliarden Euro zur Verfügung und engagiert sich damit langfristig für bessere frühkindliche Bildung.

Schrittweise Umsetzung ab 2027

Das Gesetz soll 2027 in Kraft treten. Die einzelnen Regelungen sollen schrittweise wirksam werden. So erhalten Länder, Kommunen und Träger ausreichend Zeit, die neuen Vorgaben umzusetzen und die notwendigen Strukturen aufzubauen.

Mit dem SCQEG schafft die Bundesregierung einen dauerhaften Rahmen für bessere Qualität in der Kindertagesbetreuung – und setzt zugleich einen Schwerpunkt auf das, was für Bildungsgerechtigkeit entscheidend ist: Kinder früh erreichen, Förderbedarfe rechtzeitig erkennen und dort zusätzliche Unterstützung geben, wo sie besonders gebraucht wird.

Hintergrund

Der Bund stellt über das SCQEG hinaus zusätzliches Geld zur Verfügung: Von 2026 bis 2029 investiert der Bund mit dem Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung zusätzliche Mittel in Höhe von 4 Milliarden Euro, die für den Ausbau der Kindertagesbetreuung und der Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur eingesetzt werden können. 

Zusätzlich haben die Länder die Möglichkeit, aus ihrem Anteil am Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro weitere Mittel für Investition in die Kindertagesbetreuung zu nutzen. Und durch die Lockerung der Schuldenbremse stehen den Ländern zusätzlich 14 Milliarden Euro zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie hier: www.bmbfsfj.bund.de/scqeg

 

Erneuter Anstieg bei der Anerkennung von ausländischen Abschlüssen – Gesundheitsberufe wieder an der Spitze

Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und Qualifikationen hat einen neuen Höchststand erreicht: 2025 wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamts 86.619 Anträge auf Anerkennung positiv beschieden, das waren knapp 10 Prozent mehr als im Vorjahr und damit so viele wie nie zuvor. 67 Prozent der Anerkennungsverfahren betrafen Gesundheitsberufe, allen voran Pflegefachpersonen sowie Ärztinnen und Ärzte.

 

Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Die aktuellen Zahlen zeigen: Immer mehr Menschen wollen ihre Kompetenzen in Deutschland einbringen, und wir schaffen die Voraussetzungen dafür. Wir brauchen qualifizierte Fachkräfte, gerade in der Gesundheit und Pflege, aber auch in technischen Berufen, in Kitas und Schulen. Es ist deshalb besonders erfreulich, dass 2025 auch ein neuer Höchststand bei der Anerkennung in den Heilberufen des Bundes erreicht wurde. Anerkennung schafft Chancen: Für die Menschen, die ihre Qualifikationen hier einbringen wollen, und für unsere Gesellschaft, die auf ihre Fähigkeiten angewiesen ist. Deutschland ist und bleibt ein attraktiver Standort für qualifizierte Fachkräfte aus aller Welt. Die steigende Nachfrage macht mich zuversichtlich, dass wir auf einem guten Weg sind."

 

Ausgang der Verfahren

Von den 102.900 bearbeiteten Verfahren wurde über 89.800 entschieden. Davon wurden nur rund 4 Prozent abgelehnt – 45 Prozent wurden mit einer vollen Anerkennung der beruflichen Qualifikation, 43 Prozent mit einer „Auflage", 8 Prozent mit einer teilweisen Anerkennung beschieden.

 

Türkei, Ukraine und Syrien sind an der Spitze bei der Nachfrage

Mit einem Zuwachs von 4 Prozent und 9.099 gestellten Anträgen bleibt die Türkei 2025 der am stärksten vertretene Ausbildungsstaat, gefolgt von der Ukraine mit 8.505 gestellten Anträgen und damit einem Plus von 16 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Auf Platz Drei folgt Syrien mit 5.589 gestellten Anträgen und einem Plus von 32 Prozent. Mit 87 Prozent bezieht sich der Großteil der Anträge nach wie vor auf Qualifikationen aus Drittstaaten (außerhalb EU, Europäischer Wirtschaftsraum, Schweiz).


Gesundheitsberufe wieder vorn

Mit rund 75 Prozent entfiel die Mehrzahl der Anerkennungsanträge bei den bundesrechtlich geregelten Berufen ähnlich wie in den Vorjahren auf reglementierte Gesundheitsberufe, für die eine Berufszulassung erforderlich ist. Davon bezog sich nach wie vor ein Drittel auf Pflegefachpersonen, gefolgt von den Ärztinnen und Ärzten mit einem Anstieg um 19 Prozent. Noch deutlicher stiegen anteilig die Anträge im Berufsfeld Physiotherapie mit 24 Prozent und bei Apothekerinnen und Apothekern mit 42 Prozent an.

Hohe Nachfrage verzeichneten auch nichtreglementierte Berufe: Plus 26 Prozent waren es etwa bei Köchinnen und Köchen mit knapp 1.300 Anträgen und plus 30 Prozent bei Elektrotechnikerinnen und -technikern für Betriebstechnik (knapp 1.000 Anträge).
Im landesrechtlichen Bereich Erziehung und Bildung lassen sich insgesamt mehr ausländische Fachkräfte als im Vorjahr ihre Abschlüsse als Erzieherinnen und Erzieher (rund 3.000 Anträge, Anstieg um 16 Prozent zum Vorjahr) sowie Lehrkräfte (rund 3.300 Anträge, etwa Vorjahresniveau) anerkennen.

 

Hohes Niveau bei Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse

Parallel zeigt sich 2025 auch bei den Anträgen auf Zeugnisbewertungen für ausländische Hochschulabschlüsse durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei der Kultusministerkonferenz mit rund 118.200 Anträgen ein konstant hohes Niveau. Die Ukraine ist auch weiterhin das Land, das mit Abstand die meisten Anträge auf Zeugnisbewertungen verzeichnet.

 

Bund und Länder arbeiten gemeinsam an Verbesserungen

Zu den positiven Entwicklungen tragen umfangreiche Maßnahmen zur Beschleunigung, Digitalisierung und Bündelung zuständiger Stellen bei. Auf diese haben sich Bundeskanzler und Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Dezember 2025 verständigt.

 

Hintergrund 

Grundlage der veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamts bildet die amtliche Statistik nach § 17 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes des Bundes bzw. der entsprechenden Gesetze der Länder. Die Auswertung und Begleitung der amtlichen Statistik ist Teil des Monitorings zum Anerkennungsgesetz des Bundes, das am 1. April 2012 in Kraft getreten ist. Das Bundesinstitut für Berufsbildung setzt dieses Anerkennungsmonitoring im Auftrag des BMBFSFJ um. Auch für den Vollzug der bundesrechtlich geregelten Anerkennungsverfahren sind weitestgehend die Länder zuständig.

 

Weitere Informationen finden Sie auf:

 

Statistisches Bundesamt

Bundesinstitut für Berufsbildung

Informationsportal der Bunderegierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen

Digitalpakt 2.0 startet am 1. September

Der Digitalpakt 2.0 kann starten: Nachdem alle Länder die Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet haben, hat Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien ihre Unterschrift unter die Vereinbarung gesetzt. Damit ist der Weg frei für die Auszahlung der Bundesmittel, die bundesweit in eine moderne, leistungsfähige und zukunftsfähige digitale Bildung investiert werden können. Die Vereinbarung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft.

In den kommenden fünf Jahren stehen insgesamt fünf Milliarden Euro für die digitale Bildung an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen zur Verfügung. Bund und Länder tragen die Kosten jeweils zur Hälfte: Der Bund stellt 2,5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ bereit, die Länder investieren weitere 2,5 Milliarden Euro.

Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien: „Mit dem Digitalpakt 2.0 setzen Bund und Länder ihre gemeinsame Verantwortung für eine leistungsfähige digitale Bildung fort. Wir investieren in moderne Infrastruktur, stärken die Fortbildung der Lehrkräfte, nicht zuletzt mit Blick auf KI, und entwickeln gemeinsame digitale Lösungen.  Besonders wichtig ist, dass wir über Ländergrenzen hinweg zusammenarbeiten. Wir schaffen damit gemeinsame Standards, vermeiden Doppelentwicklungen und sorgen dafür, dass Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrem Wohnort von leistungsfähiger digitaler Bildung profitieren. Gleichzeitig legen wir die Grundlage für eine moderne Bildungslandschaft, so erhalten alle Schulen die notwendige Ausstattung, um in der digitalen Welt zu bestehen. Wir stärken auch die Fortbildung unserer Lehrkräfte, damit die digitale Transformation im Unterricht gelingt. Die deutsche Schulbildung wird digital anschlussfähig – das sind gut investierte fünf Milliarden Euro in gleichwertige Bildungschancen.“

Anna Stolz, Präsidentin der Bildungsministerkonferenz: „Mit dem Digitalpakt 2.0 schaffen wir die Voraussetzungen, um die digitale Infrastruktur und damit zeitgemäße Bildungssettings an unseren Schulen konsequent weiterentwickeln zu können. Für mich muss Digitale Bildung dabei immer mit einem pädagogischen Mehrwert einhergehen. Sie bietet auch enormes Potenzial, unsere Lehrkräfte in ihrer tagtäglichen Arbeit kraftvoll zu unterstützen. Oberstes Ziel dabei muss immer sein, unsere Kinder und Jugendlichen zu einem souveränen und verantwortungsvollen Umgang mit den digitalen Medien und der Künstlichen Intelligenz zu befähigen. Bund und Länder packen diese wichtige Aufgabe gemeinsam und kraftvoll an.“

Der Bund stellt den Ländern für den Handlungsstrang I zur digitalen Bildungsinfrastruktur 2,25 Milliarden Euro als Finanzhilfe zur Verfügung. Die Länder beteiligen sich im Rahmen ihrer Landesprogramme mit 500 Millionen Euro; ihr Eigenanteil beträgt mindestens zwei Neuntel der in Anspruch genommenen Bundesmittel.

Im Handlungsstrang I entfallen 2,1375 Milliarden Euro auf landesbezogene Maßnahmen, die nach dem Königsteiner Schlüssel (quotiert nach der Wirtschaftskraft der Länder) verteilt werden. 

Weitere 112,5 Millionen Euro sind für länderübergreifende Vorhaben vorgesehen. Damit werden länderübergreifend gemeinsame digitale Lösungen entwickelt, technische Standards gesetzt und erfolgreiche Ansätze bundesweit nutzbar gemacht. 

So entsteht im Bildungsbereich eine neue Form der föderalen Zusammenarbeit: Länderübergreifende IT-Projekte setzen auf gemeinsame Infrastrukturen, stärken die Interoperabilität und schaffen gleichwertige digitale Bildungsstandards über Ländergrenzen hinweg. 

Ziele sind zentrale Plattformen, Cloud-Angebote, digitale Bildungsmedien und Systeme, die den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen Ländern und Schulen erleichtern. 

Damit bündeln wir die Kompetenzen und schaffen eine gemeinsame Grundlage für die digitale Transformation der Schulen in Deutschland.

Wissenschaftliche Forschung und digitale Unterrichtsentwicklung

Auch die digitale Weiterentwicklung von Unterricht und Schule wird unterstützt. Im Handlungsstrang III investiert der Bund zusätzlich 250 Millionen Euro in praxisorientierte Forschung im Rahmen der Bund-Länder-Initiative „Digitales Lehren und Lernen“. 

Gemeinsam mit Wissenschaft und Praxis sollen innovative Ansätze für digitalen Unterricht entwickelt und Lehrkräfte gezielt auf die Anforderungen einer zunehmend digitalen Bildungswelt vorbereitet werden. Die Länder setzen im Handlungsstrang II nach miteinander abgestimmten Zielperspektiven eigene Maßnahmen zur digitalen Schul- und Unterrichtsentwicklung um. Sie werden die Potenziale der Digitalität für das Lehren und Lernen noch weiter ausschöpfen, die Aufgaben- und Prüfungskultur weiterentwickeln und Content und digitale Medien für die Schulen niederschwellig verfügbar machen.

Schlankere Verfahren, weniger Bürokratie, mehr Wirkung

Der Digitalpakt 2.0 setzt zudem auf bürokratieärmere und effizientere Umsetzungsverfahren und unterscheidet sich auch dadurch vom DigitalPakt Schule: Pauschalierte Zuweisungen und weniger Detailregelungen bei der Berichterstattung reduzieren den Verwaltungsaufwand sowohl auf Seiten der Schulträger als auch bei den Ländern.

Schulträger und weitere nach Landesrecht antragsberechtigte Stellen können Fördermittel für den Ausbau und die Modernisierung digitaler Bildungsinfrastrukturen beantragen. Gefördert werden unter anderem leistungsfähige Schulnetzwerke, WLAN, Schulserver, digitale Ausstattung von Unterrichtsräumen, mobile Endgeräte sowie digitale Lehr- und Lernplattformen. 

Mit dem Digitalpakt 2.0 führen Bund und Länder die im ersten DigitalPakt geschaffenen Strukturen weiter und entwickeln sie nachhaltig weiter. 

Die konkrete Ausgestaltung der Förderung sowie das Antrags- und Bewilligungsverfahren regeln die Länder.

Bundesregierung stärkt und modernisiert die Kinder- und Jugendhilfe

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen. Damit beginnt die Bundesregierung die Umsetzung einer umfassenden, zweistufigen Strukturreform. Ziel ist es, die Kinder- und Jugendhilfe zukunftsfest aufzustellen. Hilfen sollen schneller und passgenauer bei den Familien ankommen, kommunale Strukturen gestärkt, und unnötige Bürokratie abgebaut werden. Gleichzeitig soll der Kostenaufwuchs in den Kommunen langfristig gedämpft werden.

Damit reagiert die Bundesregierung auf aktuelle Herausforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe und veränderte Rahmenbedingungen. Der Unterstützungsbedarf von Kindern, Jugendlichen und Eltern ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Zugleich stehen Kommunen unter erheblichem finanziellen Druck, vielerorts fehlen Fachkräfte und komplexe Zuständigkeiten zwischen unterschiedlichen Leistungssystemen erschweren den Zugang zu Hilfen. 

Bundesfamilienministerin Karin Prien: "Kinder, Jugendliche und ihre Familien müssen sich auch in Zukunft darauf verlassen können, die Hilfe zu erhalten, die sie benötigen. Wir müssen dafür sorgen, dass die Kinder- und Jugendhilfe auch künftig ein Garant für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in unserem Land bleibt. Dafür brauchen wir ein Unterstützungs- und Schutzsystem, das leistungsfähig, verlässlich und zugleich finanzierbar ist.

Mit dem heute vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf gehen wir den ersten Schritt unserer umfassenden Strukturreform. Wir wollen Hilfen einfacher zugänglich machen, Kommunen stärken, Fachkräfte entlasten und unnötige Bürokratie abbauen. Entscheidend ist dabei: Der individuelle Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Hilfen bleibt dabei uneingeschränkt bestehen. Wo ein Bedarf nicht durch ein niedrigschwelliges Angebot gedeckt werden kann, muss und wird die individuell erforderliche Hilfe weiterhin gewährt werden."

Der Gesetzentwurf ist die erste Stufe der Strukturreform. In einem zweiten Schritt sollen weitere Maßnahmen insbesondere zur Verbesserung von Wirkung und Effizienz sowie zur Planung, Finanzierung und Steuerung der Kinder- und Jugendhilfe folgen. Die Reform leistet zugleich einen wichtigen Beitrag zur im Koalitionsvertrag vereinbarten Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe hin zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe.

Das ändert sich mit der ersten Stufe der Reform:

Niedrigschwellige Bildungsassistenz in Kitas und Schulen:

  • Kinder und Jugendliche, die Unterstützung in KiTa und Schule nach dem SGB VIII brauchen, erhalten niederschwellig und ohne bürokratischen Aufwand eine Begleitung nach dem SGB VIII: Ein vorrangiges, infrastrukturelles Angebot der Bildungsassistenz.
  • Jugendämter, KiTA und Schulen planen diese Angebote gemeinsam. So kann Unterstützung dort angeboten werden, wo Kinder und Jugendliche sie tatsächlich brauchen Kindern und Jugendlichen mit individuellem Betreuungsbedarf wird selbstverständlich auch künftig eine Einzelassistenz zur Seite gestellt. Gleiches gilt, wenn eine solche Leistung infrastrukturell vorgehalten nicht wird.

Verwaltungsverfahren vereinfachen und Bürokratie abbauen

  • Heute müssen Familien mitunter zwischen unterschiedlichen Leistungssystemen und Behörden navigieren. Gerade für junge Menschen mit Behinderungen und ihre Familien können komplizierte Zuständigkeiten den Zugang zu notwendiger Unterstützung erschweren. Der Gesetzentwurf schafft deshalb mehr Möglichkeiten, Leistungen und Zuständigkeiten einfacher zu organisieren.
  • Eine Experimentierklausel ermöglicht es Kommunen, die Kinder- und Jugendhilfe künftig als zentralen Ansprechpartner für junge Menschen mit Behinderungen und ihre Familien zu erproben und Schnittstellen zur Eingliederungshilfe abzubauen.
  • Auch der Verfahrenslotse, der Familien bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Eingliederungshilfe unterstützt, wird zeitlich entfristet.
  • Der Entwurf entlastet Jugendämter durch vereinfachte Verfahren zur Aufnahme und Verteilung unbegleiteter ausländischer Minderjähriger, bei denen etwa die Altersfeststellung, Fristenregelungen und Kostenerstattungen praktikabler gestaltet werden sollen.

Starke kommunale Infrastrukturen

  • Infrastrukturangebote für junge Menschen, Eltern und Familien in den Kommunen, wie Familienzentren, Elternkurse, Beratungsstellen und Familienfreizeiten werden deutlich gestärkt.
  • Familien, die Unterstützung brauchen, wird zunächst die Inanspruchnahme einfach zugänglicher Angebote nahegelegt, bevor eine erzieherische Hilfe implementiert wird. Voraussetzung hierzu ist, dass keine intensivere Unterstützung notwendig ist.
  • Entsprechendes gilt für den KiTa-Besuch. Gerade für Familien in herausfordernden Lebenslagen kann der KiTa-Besuch des Kindes auch flankiert mit einer Beratung der Eltern, enorm wirkungsvoll sowohl für die Entwicklung des Kindes als auch die Unterstützung der Eltern sein. 

Jugendliche auf dem Weg in ein selbstständiges Leben unterstützen 

  • Der Übergang in ein selbstbestimmtes Erwachsenenleben ist für junge Menschen eine entscheidende Phase. Eine abgeschlossene Ausbildung und der Einstieg in Arbeit sind dabei wichtige Voraussetzungen.
  • Die Reform richtet deshalb einen stärkeren Fokus auf Hilfen, die junge Menschen gezielt bei Ausbildung und beruflicher Integration unterstützen. Dazu gehört insbesondere die Möglichkeit, Unterkunft mit sozialpädagogischer Begleitung zu verbinden, wenn dies die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen oder die berufliche Eingliederung ermöglicht.

Fachkräfte gezielter einsetzen und Personalsituation entlasten

  • Die Anforderungen an die Qualifikation des Personals richten sich stärker nach den ganz konkreten Aufgaben und die wahrzunehmenden Funktionen und nicht nach pauschalen Standards.
  • Dies bedeutet: Je anspruchsvoller die jeweilige Aufgabe ist, desto höhere Anforderungen sind an die Qualifikation des eingesetzten Personals zu stellen, bei weniger komplexen Aufgaben können entsprechend geringere Anforderungen ausreichend sein. Dies schafft mehr Flexibilität für öffentliche und freie Träger bei Auswahl und Einsatz des Personals und sorgt für eine Entlastung der Personalsituation in der gesamten Kinder- und Jugendhilfe.

Mit diesem Gesetzentwurf regeln wir zudem die Abschaffung des sogenannten „begleiteten Trinkens“ 

Der Gesetzentwurf beendet zudem die Ausnahmeregelung im Jugendschutzgesetz zum sogenannten „begleiteten Trinken“. Damit soll künftig der Erwerb und Konsum von Bier, Wein oder Schaumwein in der Öffentlichkeit durch 14- und 15-jährige Jugendliche in Begleitung einer personensorgeberechtigen Person nicht mehr erlaubt sein.  

Weitere Informationen finden Sie auf  https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/ministerium/gesetze/erstes-gesetz-zur-strukturreform-der-kinder-und-jugendhilfe-282938

Europäischer Holocaust-Gedenktag für Sinti und Roma

Zum Europäischen Holocaust-Gedenktag für Sinti und Roma nimmt der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland, Parlamentarischer Staatssekretär Michael Brand, heute an der internationalen Gedenkveranstaltung in Auschwitz-Birkenau teil. Dazu erklärt er:

„Am Europäischen Holocaust-Gedenktag für Sinti und Roma gedenken wir in Auschwitz-Birkenau der Opfer, die vom Terror-Regime des Nazis verfolgt, interniert und barbarisch ermordet wurden.

In der Nacht vom 2. auf den 3. August 1944 ermordete die SS die rund 4.300 überlebenden Sinti und Roma in diesem Teil des Lagers. Es waren Menschen, die ihr eigenes Leben, Familie, Freunde, Hoffnungen und Träume hatten - und die Opfer eines barbarischen Regimes wurden. Dieses Verbrechen steht für den Völkermord an rund 500.000 Sinti und Roma in Europa.

Ich verneige mich im Namen der Bundesregierung vor den Opfern und ihren Familien und Nachkommen.

Die Stimmen der Überlebenden werden über 80 Jahre nach dem Ende des Nazi-Regimes weniger. Die Verantwortung aller wird umso größer. Es liegt jetzt an uns allen, die Erinnerung wachzuhalten, die Geschichte weiterzutragen und jeder Form von Antiziganismus, Rassismus und Menschenverachtung gemeinsam entschieden entgegenzutreten.

Auch in diesem Jahr sind Jugendliche und junge Erwachsene aus 19 europäischen Ländern nach Auschwitz-Birkenau gereist, um sich mit der Geschichte der Ermordeten und der Erinnerung zu beschäftigen. Sie verkörpern das Versprechen, dass wir gemeinsam die Erinnerung wachhalten und gemeinsam für eine bessere Zukunft arbeiten.

Das demokratische Deutschland steht zur historischen Verantwortung für den Völkermord an den Sinti und Roma Europas. Holocaust und Nazi-Terror zeigen so klar wie brutal, wohin es führen kann, wenn Menschen brutal verfolgt und zu einer Bedrohung stilisiert werden. Wir treten jeder Form von Menschenverachtung entschieden entgegen und verteidigen die Rechte und die Würde aller Menschen.“

Rechtsanspruch auf Ganztag startet zum 1. August 2026

Ab dem 1. August 2026 tritt der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder der ersten Klassenstufe in Kraft. In den Folgejahren wird der Anspruch schrittweise auf die Klassenstufen zwei bis vier ausgeweitet, sodass er ab dem Schuljahr 2029/30 für alle Kinder der Klassenstufen eins bis vier gilt.

Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien:Ein guter Ganztag eröffnet Kindern Chancen – weit über den Unterricht hinaus. Er gibt ihnen Zeit zum Entdecken, Ausprobieren und Wachsen. Kinder können zusätzliche Lern- und Förderangebote nutzen, ohne den Leistungsdruck des regulären Unterrichts. Sie spielen, musizieren, treiben Sport und lernen gemeinsam. Oft sind die Hausaufgaben bereits erledigt, wenn sie nach Hause kommen – sodass der Nachmittag wieder der Familie gehört. Der Ganztag ist auch ein Schlüssel für mehr Bildungsgerechtigkeit und ermöglicht es, Kinder unabhängig vom Hintergrund ihrer Eltern zum Bildungserfolg zu führen. Kinder, deren Familien sich keine Nachhilfe oder teure Freizeitangebote leisten können, erhalten hier Unterstützung und vielfältige Möglichkeiten, ihre Talente zu entfalten. Mit dem Rechtsanspruch sorgen wir dafür, dass diese Chancen Schritt für Schritt allen Kindern offenstehen – unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Wohnort. Das ist eine Investition in jedes einzelne Kind und in die Zukunft unseres Landes. Das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs zunächst für Kinder der ersten Klassenstufe zum 1. August 2026 ist deshalb ein Meilenstein.“

Bereits heute sind 74 Prozent der Grundschulen Ganztagsschulen. Rund 1,9 Millionen Kinder im Grundschulalter werden ganztägig entweder in einer Ganztagsschule oder einem Hort betreut. Die Inanspruchnahme liegt damit bei 57 Prozent.

Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien: „Der Bund setzt sich gemeinsam mit Ländern und Kommunen für verlässliche, kindgerechte Ganztagsbildung und -betreuung ein und steht beim Ganztagsausbau verlässlich an der Seite der Länder und Kommunen. Deshalb investieren wir in neue Plätze, moderne Bildungsinfrastruktur und beteiligen uns dauerhaft an den laufenden Kosten des Ausbaus. Gemeinsam schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass der Rechtsanspruch überall mit guter Qualität eingelöst werden kann. Ganztag ist eine gemeinsame Zukunftsaufgabe – für bessere Bildungschancen, starke Familien und einen leistungsfähigen Bildungsstandort Deutschland.“

Die Bundesregierung stellt bis 2029 Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in den Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur bereit. Gefördert werden unter anderem Neubauten, Umbauten, Erweiterungen, energetische Sanierungen sowie die Ausstattung von Ganztagseinrichtungen.

Darüber hinaus beteiligt sich der Bund dauerhaft an den zusätzlichen Betriebskosten der Länder, die durch den Rechtsanspruch entstehen. Dafür wird die vertikale Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder angepasst. Außerdem steigt der Bundesanteil ab 2026 schrittweise von jährlich 135 Millionen Euro auf bis zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr ab 2030. Ergänzend treiben Länder und Kommunen den Ganztagsausbau mit eigenen Investitionsprogrammen und weiteren Maßnahmen voran.

Neben dem quantitativen Ausbau unterstützt der Bund auch die qualitative Weiterentwicklung des Ganztags – unter anderem mit einem Ganztagskongress, wissenschaftlichen Studien, Fachveranstaltungen und Bund-Länder-Austauschformaten.

Hintergrund

Der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter wurde mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) beschlossen. Seit dessen Inkrafttreten im Oktober 2021 haben die Länder den Ausbau der Ganztagsangebote kontinuierlich vorangetrieben. Ziel ist ein bedarfsgerechtes, qualitativ hochwertiges Angebot für Kinder und Familien.

Die Bundesregierung berichtet jährlich über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder. Der Dritte Bericht nach § 24a SGB VIII (3. GaFöG-Bericht) wurde im Dezember 2025 veröffentlicht. Der vierte Bericht wird voraussichtlich im Dezember 2026 vorgelegt.

Weitere Informationen: www.recht-auf-ganztag.de

Neue Kitaplätze und bessere Ausstattung

Das milliardenschwere Investitionsprogramm des Bundes für den Ausbau der Kindertagesbetreuung kann starten: Nachdem alle Länder die Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet haben, hat Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien ihre Unterschrift unter die Vereinbarung zum Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung zwischen Bund und Ländern gesetzt. Sie ist die Voraussetzung für die Auszahlung der Bundesmittel und tritt rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft. Damit ist die Grundlage geschaffen, dass bundesweit Bau-, Sanierungs- und Ausstattungsinvestitionen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und der Kindertagespflege gefördert werden können.

Die Mittel stammen aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“. Der Bund stellt den Ländern für die Jahre 2026 bis 2029 vier Milliarden Euro zur Verfügung, die für Investitionen in die Kindertagesbetreuung sowie in Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur eingesetzt werden können. Die Länder können die Mittel passgenau dort einsetzen, wo Bedarf besteht.

Bundesministerin Karin Prien: „Der Start des neuen Investitionsprogramms Kindertagesbetreuung ist eine gute Nachricht für Familien in Deutschland. Mit den Mitteln des Bundes können in den Regionen, wo Betreuungsplätze fehlen, neue Kitas entstehen oder bestehende Einrichtungen erweitert werden. So wird es für Eltern leichter, einen Betreuungsplatz für ihr Kind zu finden. Gleichzeitig erhalten Länder, Kommunen und Träger die Möglichkeit, dringend notwendige Sanierungen und Modernisierungen vorzunehmen und bestehende Plätze dauerhaft zu sichern. Mit dem Investitionsprogramm schaffen wir bewusst ein flexibles Instrument und die Länder können die Mittel dort einsetzen, wo sie den größten Unterschied machen. So können Kitas beispielsweise in moderne Ausstattung, gesunde Lernumgebungen oder wirksamen Hitzeschutz investieren und sich für die Zukunft aufstellen. Besonders wichtig ist mir, dass ein Teil der Mittel in Einrichtungen fließt, in denen Kinder betreut werden, die unter schwierigen Bedingungen aufwachsen. Die Kita ist neben dem Elternhaus der entscheidende Ort für gute Startchancen. Jeder Euro, den wir in die frühe Bildung investieren, zahlt sich vielfach aus."

Förderung von Neubau bis Hitzeschutz

Träger von Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegestellen und weitere Antragsberechtigte entsprechend der Förderrichtlinien der Länder können Fördermittel für den Neu- oder Ausbau von Kitas, für einen Umbau oder eine Sanierung beantragen. Auch eine moderne Ausstattung ist förderfähig - einschließlich digitaler Infrastruktur.

Ebenfalls möglich ist es, dass die Kosten für eine energetische Sanierung übernommen werden, zum Beispiel der Einbau moderner Heizungsanlagen. Derzeit ist eine überwiegende Mehrheit der Kindertageseinrichtungen von fossilen Brennstoffen abhängig, deren steigende Kosten ein hohes Betriebskostenrisiko darstellen. Eine klimaneutrale Sanierung kann hier sinnvoll entgegenwirken und zum Erhalt von Betreuungsplätzen beitragen.

Auch Maßnahmen zum wirksamen Hitzeschutz gewinnen angesichts steigender Temperaturen im Sommer an Bedeutung. So kann beispielsweise beantragt werden, dass der Einbau von Rollläden, einer besseren Dämmung oder einer Klimaanlage gefördert wird.

Mit dem Investitionsprogramm stärkt der Bund nicht nur den Ausbau und den Erhalt von Betreuungsplätzen, sondern verbessert zugleich die Rahmenbedingungen für Kinder und die Arbeitsbedingungen der Fachkräfte.

Die konkrete Ausgestaltung der Förderung sowie das Antrags- und Bewilligungsverfahren regeln die Länder. Welche Maßnahmen gefördert werden, kann daher je nach Bundesland unterschiedlich sein.
 

Enger Schulterschluss: Bundesministerin Prien beim Deutsch-Französischen Ministerrat

Bundesministerin Karin Prien nimmt heute am Deutsch-Französischen Ministerrat (DFMR) teil. Gemeinsam mit ihren französischen Amtskolleginnen wird sie wichtige Schritte zur Vertiefung der Zusammenarbeit beim Jugendmedienschutz, bei der Bekämpfung digitaler Gewalt in Europa und zur Zukunft des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) und des Deutsch-Französischen Bürgerfonds auf den Weg bringen.

Bundesministerin Karin Prien begleitet Friedrich Merz zur Plenarsitzung des 26. Deutsch-Französischen Ministerrats auf Schloss Augustusburg in Nordrhein-Westfalen. Im Mittelpunkt des Programms steht das sichere Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt.

Hierzu spricht Bundesministerin Prien mit ihrer französischen Amtskollegin Anne Le Hénanff, Ministerin für Künstliche Intelligenz und Digitales im Kabinett von Präsident Emanuel Macron. Ziel der deutsch-französischen Zusammenarbeit ist es, die Bemühungen auf EU-Ebene im Bereich des Jugendmedienschutzes gemeinsam voranzubringen und rasch zu einer einheitlichen europäischen Regelung für ein Mindestalter bei der Nutzung für soziale Medien zu gelangen. Der Deutsch-Französische Ministerrat beschließt dazu unter anderem die Einrichtung eines High-Level-Fachaustauschs zum Jugendmedienschutz. Das neue Gremium soll die Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtsbehörden dauerhaft stärken und institutionell verankern.

Bundesministerin Karin Prien: „Der digitale Raum ist für viele junge Menschen längst zentraler Teil ihres Lebens. Umso wichtiger ist es, diesen Raum sicher zu gestalten und zugleich Teilhabe und Selbstbestimmung zu ermöglichen. Dass Präsident Emmanuel Macron diesem Thema mit einem Gastbeitrag in einer deutschen Zeitung besondere Aufmerksamkeit widmet, unterstreicht die Dringlichkeit des Handelns. Uns verbindet die gemeinsame Überzeugung, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum eine zentrale Voraussetzung für ein gesundes Aufwachsen ist – und dass wir jetzt schnell zu wirksamen und verbindlichen europäischen Lösungen kommen müssen. Auch deshalb habe ich gestern bei Gesprächen mit der EU-Kommission in Brüssel für eine schnelle Umsetzung einer gemeinsamen europäischen Lösung geworben.

In Deutschland haben wir mit der unabhängigen Expertenkommission ‚Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt‘ eine fundierte Grundlage für unsere weitere Arbeit geschaffen. Schutz, Befähigung und Teilhabe stehen dabei im Zentrum. Auch das Special Panel der EU-Kommission hat seine Ergebnisse vorgestellt. Es geht nun darum, gemeinsam einen sicheren digitalen Raum für Kinder und Jugendliche zurückzugewinnen. Hier wollen wir, Frankreich und Deutschland, unsere Zusammenarbeit weiter ausbauen – immer mit dem Ziel einer einheitlichen Lösung in der EU.“

Im Rahmen des DFMR wird Bundesministerin Prien außerdem mit Marina Ferrari, französischer Ministerin für Sport, Jugend und Vereinswesen zusammentreffen. Im Mittelpunkt des Gesprächs steht die Zukunft des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) und die geplante Integration des Deutsch-Französischen Bürgerfonds in das DFJW.

Bundesministerin Karin Prien: „Die deutsch-französische Freundschaft lebt von den Begegnungen zwischen jungen Menschen, von engagierten Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen und zivilgesellschaftlichen Initiativen. Das Deutsch-Französische Jugendwerk leistet dazu seit seiner Gründung im Jahr 1963 einen herausragenden Beitrag. Über zehn Millionen junge Menschen haben durch die Programme Freundschaften geschlossen und Europa ganz konkret erlebt. Auch der Deutsch-Französische Bürgerfonds stärkt Städtepartnerschaften und zivilgesellschaftliches Engagement und bringt Menschen über Grenzen hinweg zusammen. Ich freue mich besonders, dass die Verhandlungen zur institutionellen Integration des Bürgerfonds in das Deutsch-Französische Jugendwerk erfolgreich abgeschlossen sind. Damit stärken wir beide Institutionen und die deutsch-französische Freundschaft insgesamt.“

Außerdem stellen die Ministerinnen und Minister beider Länder den Schutz von Frauen und Mädchen in das Zentrum der deutsch-französischen Zusammenarbeit. Dazu richtet der DFMR einen Appell an die EU, die Bekämpfung von digitaler Gewalt zu verstärken.

Bundesministerin Karin Prien: „Digitale Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist eine Herausforderung in ganz Europa. Neue Technologien, insbesondere Künstliche Intelligenz, schaffen zusätzliche Risiken. Die Folgen sind gravierend – für die Betroffenen ebenso wie für unsere Gesellschaft insgesamt. Deshalb werden Deutschland und Frankreich gemeinsam die Europäische Kommission auffordern, einen EU-Aktionsplan zur Bekämpfung digitaler Gewalt gegen Frauen und Mädchen auf den Weg zu bringen. Mit diesem gemeinsamen Aufruf setzen wir ein starkes europäisches Signal: Digitale Gewalt hat keinen Platz in unserer Gesellschaft!“

Mit ihrer Teilnahme am Deutsch-Französischen Ministerrat knüpft Bundesministerin Prien an ihre bisherige enge Zusammenarbeit mit Frankreich an. Zuletzt hatte sie am 22.06.2026 als erste deutsche Familienministerin an der Sitzung der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung teilgenommen und eine Rede vor den Abgeordneten beider Länder gehalten.

Hintergrund:

Der Deutsch-Französische Ministerrat geht zurück auf eine lange Tradition der Zusammenarbeit. Mit der Gemeinsamen Erklärung zum 40. Jahrestag der Unterzeichnung des Elysée-Vertrags vom 22. Januar 2003 wurde beschlossen, die seit dem Elysée-Vertrag von 1963 halbjährlich stattfindenden Regierungskonsultationen (Gipfel) künftig in Form von gemeinsamen Ministerräten abzuhalten. 

Die deutsch-französischen Ministerräte bieten die Möglichkeit, die Zusammenarbeit auf höchster politischer Ebene zu koordinieren. Zum Ministerrat kommen beide Kabinette oder ausgewählte Ministerinnen und Minister zu einer gemeinsamen Sitzung zusammen. So wird eine enge Zusammenarbeit bei der Entscheidungsfindung beider Regierungen erreicht. Für jeden Ministerrat werden in der Regel zwei Schwerpunktthemen festgelegt, ein Thema mit eher wirtschaftlicher Ausrichtung, das andere mit Bezug auf die Zivilgesellschaft in beiden Ländern. Die deutsch-französischen Ministerräte finden halbjährlich, abwechselnd in Frankreich und in Deutschland statt.

Ministerin Prien wirbt in Brüssel für gemeinsame europäische Regeln zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz

Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien reist heute nach Brüssel, um mit Vertreterinnen und Vertretern der Europäischen Kommission sowie Abgeordneten des Europäischen Parlaments über den besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt zu beraten. Im Mittelpunkt der Gespräche stehen die am 13. Juli 2026 vorgestellten Empfehlungen des von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eingesetzten Expertenpanels sowie die Ergebnisse der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ der Bundesregierung, die am 24. Juni 2026 veröffentlicht wurden.

Beide Expertengremien kommen zu einem vergleichbaren Ergebnis: Kinder unter 13 Jahren sollten soziale Netzwerke grundsätzlich nur unter Aufsicht der Eltern oder in einem pädagogischen Kontext nutzen. Ein Zugang darüber hinaus soll schrittweise erfolgen und an verbindliche Sicherheitsstandards der Plattformen geknüpft werden. Gleichzeitig sollen die Mitgliedstaaten die Möglichkeit behalten, weitergehende Schutzregelungen einzuführen.

Bundesministerin Karin Prien: „Die Empfehlungen der Expertinnen und Experten auf europäischer und nationaler Ebene weisen klar in dieselbe Richtung. Jetzt kommt es darauf an, zügig konkrete europäische Maßnahmen abzuleiten. Es besteht ein breiter gesellschaftlicher Konsens, dass für Kinder und Jugendliche besondere Schutzstandards gelten müssen. Es spricht viel dafür eine einheitliche europäische Altersgrenze von 13 Jahren für die eigenständige Nutzung sozialer Medien ins Auge zu fassen. Gleichzeitig sind nationale Alleingänge bei der Regulierung großer Plattformen nur begrenzt möglich. Deshalb brauchen wir Klarheit darüber, auf welchem Rechtsweg die Europäische Kommission ein Mindestalter für soziale Netzwerke umsetzen will und welchen Zeitplan sie dafür vorsieht. Zugleich brauchen wir klare Regeln, eine konsequente Durchsetzung des Digital Services Act und europaweit einheitliche Schutzstandards. Die großen Plattformen müssen ihrer Verantwortung endlich gerecht werden. Es gibt keinen Grund, notwendige Schutzmaßnahmen weiter aufzuschieben. Mein Ziel ist es, in Brüssel gemeinsam mit der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament einen europäischen Fahrplan für mehr Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt voranzubringen und die europäische Zusammenarbeit weiter zu stärken. Unser gemeinsames Ziel ist klar: Schutz, Befähigung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen müssen in ganz Europa gestärkt und gemeinsame Standards konsequent umgesetzt werden.“

Bundesministerin Prien führt in Brüssel Gespräche mit Exekutiv-Vizepräsidentin Henna Virkkunen (Technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie), Exekutiv-Vizepräsidentin Roxana Mînzatu sowie EU-Kommissar Michael McGrath (Demokratie, Justiz, Rechtsstaatlichkeit und Verbraucherschutz).

Sie stellt dabei die Ergebnisse der deutschen Expertenkommission vor und wirbt zugleich für ein europäisches Gesetzesvorhaben zur Einführung eines einheitlichen Mindestalters für soziale Netzwerke. Darüber hinaus stehen die geplanten Inhalte des Digital Fairness Act (DFA) im Mittelpunkt. Dazu gehören Maßnahmen gegen sogenannte „Dark Patterns“, suchtfördernde Designmechanismen wie unendliches Scrollen oder automatische Wiedergabe sowie problematische Monetarisierungsmodelle im Gaming, etwa Lootboxen.

Ein weiterer Schwerpunkt der Gespräche ist die konsequente Umsetzung des Digital Services Act (DSA). Für besonders große Online-Plattformen mit mindestens 45 Millionen monatlichen Nutzerinnen und Nutzern – darunter TikTok oder Instagram – ist die Europäische Kommission unmittelbar für die Aufsicht zuständig.

Mit ihrem Besuch in Brüssel setzt sich Bundesministerin Karin Prien dafür ein, dass die Empfehlungen nun zügig in konkrete europäische Maßnahmen überführt werden und europaweit ein hohes Schutzniveau für Kinder und Jugendliche in der digitalen Welt geschaffen wird.

Hintergrund:

Die unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ wurde auf Grundlage des Koalitionsvertrags eingesetzt. Sie untersuchte die Themen digitale Sicherheit, gesundheitliche und psychische Auswirkungen digitaler Medien, Künstliche Intelligenz sowie die Stärkung der Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Fachkräften. Auf dieser Grundlage entwickelte sie konkrete Handlungsempfehlungen für einen wirksamen und zeitgemäßen Kinder- und Jugendschutz.

Das von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eingesetzte europäische Expertenpanel empfiehlt ein europaweites Mindestalter von 13 Jahren für soziale Netzwerke. Voraussetzung für einen Zugang soll sein, dass Plattformen nachweisen, über sichere und altersgerechte Funktionen zu verfügen. Darüber hinaus empfiehlt das Panel unter anderem datensparsame Altersverifikationen, die Deaktivierung besonders schädlicher Plattformfunktionen nach dem Prinzip „Safety by Design“, den Ausbau der Medienkompetenz auf allen Bildungsebenen, eine stärkere Unterstützung von Eltern sowie eine bessere Ausstattung von „Safer Internet“-Zentren.

„Hilfen im Netz“: Familienministerium und das Unternehmen Wall starten Kampagne für Kinder aus psychisch und suchtbelasteten Familien

Bundesfamilienministerin Karin Prien hat am Freitag eine bundesweite Kampagne für das Beratungsangebot „Hilfen im Netz“ für Kinder von Eltern mit psychischen und Suchterkrankungen gestartet. Auf dem Potsdamer Platz in Berlin präsentierte die Ministerin die Plakataktion, die acht Wochen lang auf öffentlichen Werbeflächen für das Angebot wirbt. „Hilfen im Netz“ bietet betroffenen Kindern und Jugendlichen anonyme und kostenlose Beratung und stellt ihnen darüber hinaus passende Hilfen zur Seite. Das Familienministerium hat die Förderung für das Projekt um weitere drei Jahre bis Sommer 2029 verlängert. Die Kampagne wird durch ein Sponsoring des Außenwerbers Wall ermöglicht.

 

Rund 3,8 Millionen Kinder und Jugendliche sind in Deutschland im Verlauf eines Jahres mit einer psychischen oder Suchterkrankung eines Elternteils konfrontiert – oft mit lebenslangen Folgen für die eigene psychische Gesundheit und ihren Bildungserfolg.

 

Bundesfamilienministerin Karin Prien: „Für viele betroffene junge Menschen sind die ‚Hilfen im Netz‘ der erste Ort, an dem sie sich öffnen können, unkompliziert Hilfe erhalten und wo sie erfahren, dass es anderen ganz ähnlich geht wie ihnen. Sie bekommen direkte Unterstützung und darüber hinaus Zugang zum weiteren Hilfesystem. Das ist die Form der rechtskreisübergreifenden Kooperation, die ich mir in unserer Gesellschaft wünsche und die Schule machen sollte. Denn in solchen Fällen hilft nur eine wirksame und gute Zusammenarbeit. Deswegen bin ich sehr froh, dass wir die Förderung für die ‚Hilfen im Netz‘ für weitere drei Jahre verlängern konnten.“

 

Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Prof. Dr. Hendrik Streeck: „Kinder suchtkranker oder psychisch kranker Eltern wachsen oft in einer Realität auf, in der man kein Kind wissen will. Sie erleben, wie Stimmungen kippen, Versprechen nicht gehalten werden und der Alltag von einem Moment auf den anderen unberechenbar wird. Viele übernehmen viel zu früh Verantwortung und stellen die eigenen Bedürfnisse zurück. Das kann sie selbst krank machen und ihr Risiko erhöhen, später eine Sucht zu entwickeln. Deshalb ist frühe Hilfe auch wirksame Suchtprävention. Ein Anruf oder ein Chat kann der erste Schritt aus dieser Überforderung sein. Genau hier setzt ‚Hilfen im Netz‘ an: mit direkter Beratung und einem digitalen Wegweiser zu konkreten Hilfsangeboten vor Ort.“

 

Schauspielerin und Sängerin Lina Larissa Strahl: „Ich bin Botschafterin für ‚Hilfen im Netz‘, da mentale Gesundheit kein Thema sein sollte, mit dem man sich alleine fühlt. Besonders Jugendliche, die aus Familien mit suchtkranken oder psychisch belasteten Eltern kommen, haben häufig keinen leichten Zugang zu entsprechender Hilfe. Die Gründe dafür sind sehr vielfältig, unter anderem sind es Scham, Angst oder Abhängigkeiten gegenüber den Familienangehörigen. Außerdem finden die Betroffenen häufig nicht das nötige Gehör in unserer Gesellschaft. Es ist wichtig, dass wir uns genau an dieser Stelle stark machen und so tolle Projekte wie ‚Hilfen im Netz‘ unterstützen. Hier können Kinder und Jugendliche niedrigschwellig und schnell anonyme Hilfe bekommen, um schlussendlich mit professioneller Unterstützung einen Weg in die Besserung zu finden.“

 

Der Außenwerber Wall sponsort das Projekt zum zweiten Mal als Medienpartner. Das Unternehmen stellt acht Wochen lang bundesweit insgesamt 5.000 Flächen für sogenannte City Light Poster an ÖPNV-Haltestellen und anderen zentralen Plätzen kostenlos zur Verfügung.

 

Der Geschäftsführer von Wall, Patrick Möller: „Wir freuen uns, die reichweitenstarke Außenwerbekampagne für ‚Hilfen im Netz‘ mit unseren Werbeflächen im zweiten Jahr bundesweit in den deutschen Metropolen unterstützen zu können. Die breite Resonanz zeigt, dass die Kampagne im letzten Jahr etwas ausgelöst hat: Die notwendige Unterstützung für Kinder und Jugendliche, deren Eltern psychisch erkrankt oder suchtkrank sind, ist erkannt worden. ‚Hilfen im Netz‘ bietet einen ersten Anlaufpunkt zur Beratung dieser Kinder und Jugendlichen. Wir hoffen, dass mit den Plakaten mehr Menschen dafür sensibilisiert werden, dass die Inanspruchnahme von Online-Beratung echte Hilfe für den ersten Schritt bedeuten kann.“

 

Kinder, Jugendliche und Fachkräfte können sich anonym telefonisch oder schriftlich an „Hilfen im Netz“ wenden. Eine digitale Landkarte informiert zudem über Beratungsstellen vor Ort. Durchgeführt wird das Projekt von NACOA Deutschland e.V. und KidKit (Drogenhilfe Köln). Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) fördert das gesamte Projekt wie auch die aktuelle Kampagne.

 

Mit dem Slogan „Schreiben statt Schweigen“ möchten die Projektleitungen Anna Buning (KidKit, Drogenhilfe Köln) sowie Tanja Ruppert und Timo Kliche (NACOA Deutschland e.V.) das Tabu rund um sucht- und psychische Erkrankungen in der Familie durchbrechen: „In vielen betroffenen Familien gilt: ‚Darüber spricht man nicht.‘ Das anonyme Schreiben kann Kindern und Jugendlichen ermöglichen, dieses Schweigen zu überwinden und sich erstmals jemandem anzuvertrauen, auch bei weiteren Belastungen wie Gewalt in der Familie.“

 

Zur Online-Plattform „Hilfen-im-Netz“:

https://www.hilfenimnetz.de/

 

Zum Plakat (Der Link ist erst ab 14 Uhr zur Ansicht und zum Download freigeschaltet): 
https://www.bmbfsfj.bund.de/hilfen-im-netz-plakat-data.pdf

 

Hintergrund:

 

KidKit (Drogenhilfe Köln) ist ein seit dem Jahr 2003 bestehendes digitales Informations-, Beratungs- und Hilfeangebot für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zwischen zehn und 27 Jahren, die in Familien mit Suchterkrankungen, (sexualisierter) Gewalt und psychischen Erkrankungen aufwachsen.

 

NACOA Deutschland e.V. ist die 2004 gegründete deutsche Interessenvertretung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene (ehemalige Kinder), die von der Alkohol- oder Drogenabhängigkeit oder auch durch nicht-stoffliche Süchte ihrer Eltern belastet sind.

 

Wall ist Außenwerber und Stadtmöblierer aus Berlin. Das Unternehmen vermarktet analoge und digitale Werbeflächen in mehr als 20 deutschen Großstädten und den deutschen Metropolen. Wall ist Teil der JCDecaux-Gruppe, der Nummer eins der Außenwerbung weltweit.

 

Familienministerium startet digitalen Weg-weiser für wirtschaftliche Entscheidungen von Ausbildung bis Altersvorsorge

Fast alle Frauen und Männer halten wirtschaftliche Eigenständigkeit für persönlich wichtig. Aber weniger als die Hälfte der Menschen in Deutschland erreicht dieses Ziel. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat deshalb ein neues, innovatives Serviceportal veröffentlicht. Die „Lebenskarte – orientieren, informieren, auf eigenen Füßen stehen“ (www.lebenskarte.info) bietet verlässliche und unabhängige Informationen für jede Lebensphase von der Ausbildung bis zur Altersvorsorge. Zentraler Bestandteil ist der digitale Rechner „Lohn-O-Mat“, mit dem auch Paare berechnen können, wie sich gemeinsame wirtschaftliche Entscheidungen langfristig auswirken.

Bundesfrauenministerin Karin Prien: „Wirtschaftliche Eigenständigkeit ist das Fundament individueller Freiheit und Selbstbestimmung. Unser Ziel ist es, dass alle Menschen ihren Lebensweg jederzeit finanziell selbstbestimmt gestalten können – unabhängig von persönlichen Umbrüchen wie Trennung oder Krankheit. Gute Rahmenbedingungen, die eine substanzielle Erwerbstätigkeit von Frauen wie Männern erleichtern und lohnender machen, sind die Basis, und ökonomisches Wissen ist der Kompass. Oft entscheiden kleine Weichenstellungen, die am Küchentisch getroffen werden, über die finanzielle Freiheit von morgen. Mit der ‚Lebenskarte‘ und dem ‚Lohn-O-Mat‘ geben wir den Bürgerinnen und Bürgern Instrumente an die Hand, um die finanziellen Folgen von Lebensentscheidungen erstmals einfach, transparent und individuell berechenbar zu machen.“

Besonders Frauen befinden sich bezüglich ihrer wirtschaftlichen Eigenständigkeit in einer schwierigen Situation: Trotz einer häufig besseren Ausbildung und – rechnet man Familienarbeit und Beruf zusammen – eines sogar größeren Arbeitspensums verdienen sie im Laufe ihres Lebens oft nur halb so viel wie Männer. Oft fehlt es an Transparenz über die langfristigen finanziellen Folgen großer Lebensentscheidungen wie Erziehungszeiten oder Teilzeit.

Die Lebenskarte als digitaler Kompass

Die Lebenskarte zeigt anhand von acht Stationen wie dem Karrierestart, Familiengründung oder Heirat, welche finanziellen Fragen in der jeweiligen Lebensphase wichtig sind. Zu jedem Thema bietet sie passende staatlich geprüfte Informationen und praktische Angebote.

Das Herzstück der Lebenskarte ist der „Lohn-O-Mat“, der in enger Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik (FIT) entwickelt wurde. Das digitale Tool macht die finanziellen Folgen von Lebensentscheidungen erstmals auch für Paare individuell berechenbar. Ob partnerschaftliche Erwerbsarbeit, Steuerklassenwahl, Jobwechsel oder die Anpassung der Arbeitszeit: Der „Lohn-O-Mat“ zeigt, wie sich diese Entscheidungen auf das Einkommen und die Rente auswirken.

Weiterführende Informationen:

Die Lebenskarte finden Sie hier: https://lebenskarte.info/

Den Lohn-O-Mat finden Sie hier: https://lebenskarte.info/lebenskarte/lohn-o-mat

Hintergrund:

Das Serviceportal ist das Ergebnis eines breiten Bündnisses aus Politik, Verwaltung und Forschung und entstand im Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Expertinnen und Experten auf Basis eines partizipativen Forschungsprojektes, das vom Center for Responsible Research and Innovation des Fraunhofer IAO (CeRRI) durchgeführt und durch das BMBFSFJ gefördert wurde. 2026 wurde die Website umfangreich weiterentwickelt, um gezielt junge Erwachsene bürgernah und interaktiv anzusprechen.

Die Lebenskarte wurde im Rahmen der ersten Bund-Länder-Aktionswoche zur wirtschaftlichen Eigenständigkeit unter dem Motto „Finanziell auf eigenen Füßen stehen“ vorgestellt (15. bis 19. Juni 2026 in Dresden, siehe: https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/familie/aktionswoche-bietet-orientierung-fuer-selbstbestimmte-lebenswege-285694). Regionale Workshops, Online-Formate und Beratungsangebote von Vereinen und lokalen Partnern laufen noch bis zum Jahresende weiter.

Was bedeutet wirtschaftliche Eigenständigkeit?

Wirtschaftliche Eigenständigkeit ist die Fähigkeit, den eigenen Lebensunterhalt dauerhaft und unabhängig von privater oder staatlicher Unterstützung selbst zu sichern – auch bei veränderten Lebensumständen wie Familiengründung, Erwerbsunterbrechungen oder im Ruhestand. Grundlage hierfür ist, substanziell erwerbstätig zu sein.
 

Bundesprogramm „Demokratie leben!“ - Interessensbekundungsverfahren startet: Förderaufrufe mit neuen Förderkriterien veröffentlicht

Das Interessensbekundungsverfahren zum weiterentwickelten Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ist gestartet. Die Förderaufrufe für die neuen Programmebenen und das Sondervorhaben sind auf der Website des Bundesprogramms unter www.demokratie-leben.de veröffentlicht. Interessierte Organisationen können sich ab sofort auf dieser Grundlage zu den Förderkriterien für ihre Projektideen informieren.

Das neu aufgestellte Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ist ein wichtiges Instrument der Demokratiebildung und Extremismusprävention in Deutschland. Mit der Weiterentwicklung des Programms und mit neuen wirkungsorientierten Zielen, neuen Programmebenen und mehr Pluralität werden wir eine größere Breitenwirkung in die Mitte der Gesellschaft erreichen.

Das weiterentwickelte Bundesprogramm stellt sich ab 2027 in den vier Programmebenen und im Sondervorhaben wie folgt dar:

1.     Programmebene Kommune

In der Programmebene Kommune bleiben die kommunalen Partnerschaften für Demokratie eine zentrale Säule des Programms und werden künftig noch stärker mit Partnern aus Regelstrukturen und der Arbeitswelt vernetzt. Für die Programmebene Kommune ist kein neues Interessenbekundungsverfahren vorgesehen. Die bestehenden kommunalen Partnerschaften können ihre jährlichen Förderanträge wie üblich ab Herbst 2026 stellen.
 

2.     Programmebene Land

Auch auf Landesebene wird die Förderung fortgeführt, die einzelnen Bereiche werden noch stärker zusammengeführt, wie etwa die mobile Beratung sowie die Opfer- und Ausstiegsberatungen, die Förderung der Extremismusprävention im Strafvollzug und in der Bewährungshilfe. Für die Programmebene Land ist ebenfalls kein neues Interessenbekundungsverfahren vorgesehen. Die bestehenden Projektträger können ihre jährlichen Förderanträge wie üblich ab Herbst 2026 stellen.
 

3.     Programmebene Bund

In der neuen Programmebene Bund können bundesweit tätige Organisationen sich nach den Kriterien des entsprechenden Förderaufrufs bewerben. Hier werden Projekte zu Demokratiebildung und Extremismusprävention gefördert. Demokratiebildung wird dabei als evidenzbasierter Bildungsauftrag verstanden, der unter anderem den konstruktiven Umgang mit gesellschaftlichen Konflikten fördert. Die Extremismusprävention berücksichtigt alle relevanten Erscheinungsformen des Extremismus wie Rechtsextremismus, Linksextremismus und islamistischer Extremismus. Zudem wird unter anderem die Präventionsarbeit zu Antisemitismus und Antiziganismus gefördert. Das Interessenbekundungsverfahren zu dieser Programmebene startet mit diesem Förderaufruf.
 

4.     Programmebene Digitaler Raum

Erstmals richtet das Bundesprogramm eine eigenständige Programmebene Digitaler Raum ein, um den Herausforderungen der Radikalisierung insbesondere im Netz entgegenzutreten. Hier werden beispielsweise Projekte zur digitalen Demokratiebildung oder zur Stärkung der Medien- und Digitalkompetenz gefördert. Auch die Demokratiebildung rund um Games soll gefördert werden. Das Interessenbekundungsverfahren zu dieser Programmebene startet mit diesem Förderaufruf.
 

5.     Sondervorhaben Integration und Teilhabe

Ebenfalls neu ist das Sondervorhaben Integration und Teilhabe. Es unterstützt insbesondere Maßnahmen zum Dialog und Zusammenhalt in einer vielfältigen Einwanderungsgesellschaft. Das Interessenbekundungsverfahren zu dieser Programmebene startet mit diesem Förderaufruf.
 

Der Zeitplan für das weiterentwickelte Bundesprogramm sieht folgende Etappen vor:

  • Juni 2026, Start des Interessensbekundungsverfahrens mit den Förderaufrufen: Mit der Veröffentlichung der Förderaufrufe erhalten interessierte Organisationen die Förderkriterien.
  • August bis September 2026, Eingabe der Bewerbungen: Auf Grundlage der Förderaufrufe können interessierte Organisationen ihre Projektideen für die neuen Programmebenen Bund und Digitaler Raum sowie für das Sondervorhaben digital über das Förderportal einreichen.
  • Ab Oktober 2026, Antragstellung: Nach einer unabhängigen Begutachtung der eingereichten Interessenbekundungen durch externe Gutachter werden ausgewählte Träger durch das BMBFSFJ zur Antragstellung aufgefordert.
  • Der Projektstart ist für 1. Januar 2027 vorgesehen.

Alle Förderaufrufe und weiterführende Informationen stehen auf der Internetseite des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ www.demokratie-leben.de zur Verfügung. Ab August wird dort auch das Förderportal zu finden sein.

Kabinett-Beschluss: Dr. Sandra Garbade zur Präsidentin des Bundesinstituts für Berufsbildung berufen

Das Verfahren zur Nachbesetzung des Präsidentenamtes des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) ist abgeschlossen. Frau Dr. Sandra Garbade wurde zur Präsidentin des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) berufen. Sie wird das Amt zum 1. August 2026 antreten. Das Kabinett hat die Personalie heute beschlossen.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Mit Dr. Sandra Garbade übernimmt eine erfahrene und ausgewiesene Führungspersönlichkeit die Leitung des Bundesinstituts für Berufsbildung. Ich freue mich, dass mit ihr erstmals eine Frau an der Spitze des BIBB steht. Frau Dr. Garbade verfügt über umfassende Expertise in der Berufsbildungspolitik und über langjährige Erfahrung in verantwortungsvollen Leitungsfunktionen. Eine starke berufliche Bildung ist eine zentrale Voraussetzung für die Fachkräftesicherung und damit für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Ich bin überzeugt, dass Frau Dr. Garbade wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der beruflichen Bildung setzen wird.“

Frau Dr. Sandra Garbade ist promovierte Wirtschaftspädagogin und gelernte Bankkauffrau. Nach Stationen im Bankwesen und in der Unternehmensberatung wechselte sie 2007 in den Hamburger Schuldienst und war zunächst als Lehrerin an berufsbildenden Schulen tätig. Anschließend übernahm sie verschiedene Führungsaufgaben im Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB). Seit August 2017 ist sie Geschäftsführerin des HIBB und verantwortet die strategische Weiterentwicklung der beruflichen Bildung in Hamburg. Ihr Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der beruflichen Bildung, der Förderung von Chancengerechtigkeit sowie der zukunftsorientierten Weiterentwicklung des beruflichen Schulwesens.

Das Bundesinstitut für Berufsbildung nimmt als zentrale Einrichtung für die berufliche Bildung in Deutschland wichtige Aufgaben in der Forschung, der Ordnungsarbeit und der Politikberatung wahr. Angesichts der Herausforderungen durch Fachkräftesicherung, Digitalisierung und Transformation der Arbeitswelt kommt der beruflichen Bildung eine besondere Bedeutung zu.

Fachkommission übergibt Rahmenlehrplan und Rahmenausbildungsplan für die bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung an BMBFSFJ und BMG

Die Fachkommission nach dem Pflegeberufegesetz hat heute die von ihr erarbeiteten Rahmenpläne (Rahmenlehrplan und Rahmenausbildungsplan) für die neue Pflegefachassistenzausbildung an das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) fristgerecht übergeben. Pflegeschulen und die Träger der praktischen Ausbildungen erhalten damit fachlich fundierte Vorschläge für die inhaltliche Ausgestaltung der neuen Ausbildung.

Die neue, vergütete Pflegefachassistenzausbildung wird ab dem 1. Januar 2027 durch das Pflegefachassistenzgesetz eingeführt. Sie löst die bisher 27 verschiedenen, landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen ab. Damit wird bundeseinheitlich ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz geschaffen. Die neue Ausbildung ist ein wichtiger Baustein zur Modernisierung der Pflege und zur Sicherung des Personalbedarfs für die Pflege in Deutschland.

Bundesfamilienministerin Karin Prien: „Die bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung eröffnet einen niedrigschwelligen Einstieg in ein attraktives und durchlässiges Pflegebildungssystem von der Pflegefachassistenz über die dreijährige berufliche Fachkraftausbildung bis zum Pflegestudium. Sie bietet Bildungschancen, eine sichere berufliche Perspektive und trägt zur Sicherung der personellen Grundlage guter Pflege bei. Die Rahmenpläne sind eine wichtige Grundlage für eine erfolgreiche Umsetzung der neuen Ausbildung ab 2027. Ich danke den Mitgliedern der Fachkommission sehr, dass sie die Pläne innerhalb kürzester Zeit und mit hohem persönlichem Engagement erarbeitet haben.“

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: „Eine gute pflegerische Versorgung kann nur gelingen, wenn Aufgaben möglichst breit verteilt werden und wir attraktive und moderne Berufsbilder in der Pflege schaffen. Die neue Pflegefachassistenzausbildung setzt genau hier an: Durch eine bundeseinheitliche und generalistische Ausbildung lösen wir die bisher 27 landesrechtlich unterschiedlich geregelten Ausbildungen ab und schaffen vielfältige Einsatzmöglichkeiten in allen Versorgungsbereichen der Pflege. Die nun von der Fachkommission ausgearbeiteten Rahmenpläne sind eine hervorragende Grundlage für die inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildung und deren erfolgreichen Start ab 2027. Allen Mitgliedern der Fachkommission gilt dafür mein herzlicher Dank.“

Hintergrund:

BMBFSFJ und BMG haben die elf ehrenamtlichen Mitglieder der zweiten Fachkommission nach § 53 Pflegeberufegesetz mit Wirkung zum 1. Oktober 2024 für die Amtsdauer von fünf Jahren berufen. Wie bereits das Pflegeberufegesetz für die Ausbildung zur Pflegefachperson sieht auch das Pflegefachassistenzgesetz für die Pflegefachassistenzausbildung die Erarbeitung von Rahmenplänen als eine Aufgabe der Fachkommission vor.

Die Rahmenpläne enthalten konkrete Vorschläge für die inhaltliche Ausgestaltung der Pflegeausbildungen. Sie werden den Pflegeschulen beziehungsweise den Trägern der praktischen Ausbildung kostenfrei zur Verfügung gestellt. Sie entfalten als Orientierungshilfe zur Umsetzung der Ausbildung nach dem Pflegefachassistenzgesetz und der Pflegefachassistenz-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung empfehlende Wirkung für die Lehrpläne der Länder und die schulinternen Curricula der Pflegeschulen. Die Rahmenpläne sind laut Pflegefachassistenzgesetz erstmals bis zum 30. Juni 2026 den beiden Ministerien zur Prüfung der Vereinbarkeit mit dem Pflegefachassistenzgesetz vorzulegen. Nach der heutigen Übergabe werden sie entsprechend geprüft und danach rasch den relevanten Akteuren zur Verfügung gestellt.

Die Mitglieder der Fachkommission sind ausgewiesene und praxiserfahrene Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten. Vertreten sind Praktikerinnen und Praktiker, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Personen mit Erfahrung in der Lehrplanentwicklung. Die Besetzung spiegelt die verschiedenen Versorgungsbereiche der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege wider.

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesministerium für Gesundheit und eine Vertretung der Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege sowie jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, der Gesundheitsministerkonferenz und der Kultusministerkonferenz haben beratend an den Sitzungen teilgenommen.

Die Rahmenpläne werden nach Prüfung online und in Druckform veröffentlicht.


Weitere Informationen finden Sie auf https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/ministerium/gesetze/gesetz-ueber-die-einfuehrung-einer-bundeseinheitlichen-pflegefachassistenzausbildung-und-zur-aenderung-weiterer-gesetze-242496  
 

„Ein deutliches Zeichen für Gleichstellung“

Bundesfrauenministerin Prien informiert heute über die neuesten Zahlen zu Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes. Danach liegt der Frauenanteil an Führungspositionen in der Bundesverwaltung insgesamt bei 47 Prozent und damit knapp unter der für den Stichtag 31.12.2025 gesetzten Zielmarke von 50 Prozent.

Bundesfrauenministerin Karin Prien: „Die Bundesverwaltung muss als Arbeitgeberin ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. Die zum Zieldatum erreichten 47 Prozent Frauenanteil an Führungspositionen in der Bundesverwaltung sind ein deutliches Zeichen für Gleichstellung. Doch unser Vorsatz hat kein Ablaufdatum. Das Ziel bleibt die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern. Es geht um nicht weniger als attraktive Rahmenbedingungen, die in Zeiten von Fachkräftemangel dafür sorgen, dass Frauen sich gerne in unsere moderne Bundesverwaltung einbringen und dabei selbstverständlich auch Führungspositionen übernehmen. Es geht um die Sicherung von Arbeitsbedingungen, die es allen Beschäftigten ermöglichen, Familie, Pflege und Beruf gut zu vereinbaren."

Mit dem ersten Führungspositionen-Gesetz 2015 wurde das Bundesgleichstellungsgesetz novelliert – damals lag der Anteil von Frauen an Führungspositionen noch bei 33 Prozent. Ziel des Gesetzes ist es, die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung voranzutreiben und zügig zu verwirklichen. So sollen vorhandene Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts, insbesondere von Frauen, beseitigt und für die Zukunft verhindert werden. Frauen sollen gleichberechtigt an Führungspositionen beteiligt werden. Darüber hinaus steht das Ziel der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für alle Geschlechter im Zentrum des Bundesgleichstellungsgesetzes. Seit seinem Inkrafttreten 2015 ist ein deutlicher Anstieg bei den Frauen in Führungspositionen des öffentlichen Dienstes des Bundes zu verzeichnen.

Mit dem zweiten Führungspositionen-Gesetz wurde das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe an Führungspositionen dann 2021 im Wortlaut im Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) verankert und definiert. „Gleichberechtigte Teilhabe" bedeutet demnach, dass eine über die verschiedenen Führungsebenen hinweg betrachtete Besetzung von Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes mit annähernd numerischer Gleichheit angestrebt wird. Dadurch wurden die Dienststellen im Geltungsbereich des Gesetzes verpflichtet, die Rahmenbedingungen zu verbessern, die maßgebliche Voraussetzung für die Erreichung dieses Zieles bis Ende 2025 waren. Mit dem von allen Ressorts unterstützten Maßnahmenpaket „Plan FüPo 2025" wurde ein Instrumentenkasten für Gleichstellung in der Bundesverwaltung geschaffen, der Wirkung gezeigt hat.

Weiterführende Informationen und aktuelle Daten aus dem Monitoring zum Ziel der gleichberechtigten Teilhabe im öffentlichen Dienst des Bundes finden Sie hier: http://www.bmbfsfj.bund.de/frauen-in-fuehrungspositionen/bundesverwaltung