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Ministerin Prien wirbt in Brüssel für gemeinsame europäische Regeln zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz

Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien reist heute nach Brüssel, um mit Vertreterinnen und Vertretern der Europäischen Kommission sowie Abgeordneten des Europäischen Parlaments über den besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt zu beraten. Im Mittelpunkt der Gespräche stehen die am 13. Juli 2026 vorgestellten Empfehlungen des von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eingesetzten Expertenpanels sowie die Ergebnisse der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ der Bundesregierung, die am 24. Juni 2026 veröffentlicht wurden.

Beide Expertengremien kommen zu einem vergleichbaren Ergebnis: Kinder unter 13 Jahren sollten soziale Netzwerke grundsätzlich nur unter Aufsicht der Eltern oder in einem pädagogischen Kontext nutzen. Ein Zugang darüber hinaus soll schrittweise erfolgen und an verbindliche Sicherheitsstandards der Plattformen geknüpft werden. Gleichzeitig sollen die Mitgliedstaaten die Möglichkeit behalten, weitergehende Schutzregelungen einzuführen.

Bundesministerin Karin Prien: „Die Empfehlungen der Expertinnen und Experten auf europäischer und nationaler Ebene weisen klar in dieselbe Richtung. Jetzt kommt es darauf an, zügig konkrete europäische Maßnahmen abzuleiten. Es besteht ein breiter gesellschaftlicher Konsens, dass für Kinder und Jugendliche besondere Schutzstandards gelten müssen. Es spricht viel dafür eine einheitliche europäische Altersgrenze von 13 Jahren für die eigenständige Nutzung sozialer Medien ins Auge zu fassen. Gleichzeitig sind nationale Alleingänge bei der Regulierung großer Plattformen nur begrenzt möglich. Deshalb brauchen wir Klarheit darüber, auf welchem Rechtsweg die Europäische Kommission ein Mindestalter für soziale Netzwerke umsetzen will und welchen Zeitplan sie dafür vorsieht. Zugleich brauchen wir klare Regeln, eine konsequente Durchsetzung des Digital Services Act und europaweit einheitliche Schutzstandards. Die großen Plattformen müssen ihrer Verantwortung endlich gerecht werden. Es gibt keinen Grund, notwendige Schutzmaßnahmen weiter aufzuschieben. Mein Ziel ist es, in Brüssel gemeinsam mit der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament einen europäischen Fahrplan für mehr Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt voranzubringen und die europäische Zusammenarbeit weiter zu stärken. Unser gemeinsames Ziel ist klar: Schutz, Befähigung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen müssen in ganz Europa gestärkt und gemeinsame Standards konsequent umgesetzt werden.“

Bundesministerin Prien führt in Brüssel Gespräche mit Exekutiv-Vizepräsidentin Henna Virkkunen (Technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie), Exekutiv-Vizepräsidentin Roxana Mînzatu sowie EU-Kommissar Michael McGrath (Demokratie, Justiz, Rechtsstaatlichkeit und Verbraucherschutz).

Sie stellt dabei die Ergebnisse der deutschen Expertenkommission vor und wirbt zugleich für ein europäisches Gesetzesvorhaben zur Einführung eines einheitlichen Mindestalters für soziale Netzwerke. Darüber hinaus stehen die geplanten Inhalte des Digital Fairness Act (DFA) im Mittelpunkt. Dazu gehören Maßnahmen gegen sogenannte „Dark Patterns“, suchtfördernde Designmechanismen wie unendliches Scrollen oder automatische Wiedergabe sowie problematische Monetarisierungsmodelle im Gaming, etwa Lootboxen.

Ein weiterer Schwerpunkt der Gespräche ist die konsequente Umsetzung des Digital Services Act (DSA). Für besonders große Online-Plattformen mit mindestens 45 Millionen monatlichen Nutzerinnen und Nutzern – darunter TikTok oder Instagram – ist die Europäische Kommission unmittelbar für die Aufsicht zuständig.

Mit ihrem Besuch in Brüssel setzt sich Bundesministerin Karin Prien dafür ein, dass die Empfehlungen nun zügig in konkrete europäische Maßnahmen überführt werden und europaweit ein hohes Schutzniveau für Kinder und Jugendliche in der digitalen Welt geschaffen wird.

Hintergrund:

Die unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ wurde auf Grundlage des Koalitionsvertrags eingesetzt. Sie untersuchte die Themen digitale Sicherheit, gesundheitliche und psychische Auswirkungen digitaler Medien, Künstliche Intelligenz sowie die Stärkung der Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Fachkräften. Auf dieser Grundlage entwickelte sie konkrete Handlungsempfehlungen für einen wirksamen und zeitgemäßen Kinder- und Jugendschutz.

Das von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eingesetzte europäische Expertenpanel empfiehlt ein europaweites Mindestalter von 13 Jahren für soziale Netzwerke. Voraussetzung für einen Zugang soll sein, dass Plattformen nachweisen, über sichere und altersgerechte Funktionen zu verfügen. Darüber hinaus empfiehlt das Panel unter anderem datensparsame Altersverifikationen, die Deaktivierung besonders schädlicher Plattformfunktionen nach dem Prinzip „Safety by Design“, den Ausbau der Medienkompetenz auf allen Bildungsebenen, eine stärkere Unterstützung von Eltern sowie eine bessere Ausstattung von „Safer Internet“-Zentren.

„Hilfen im Netz“: Familienministerium und das Unternehmen Wall starten Kampagne für Kinder aus psychisch und suchtbelasteten Familien

Bundesfamilienministerin Karin Prien hat am Freitag eine bundesweite Kampagne für das Beratungsangebot „Hilfen im Netz“ für Kinder von Eltern mit psychischen und Suchterkrankungen gestartet. Auf dem Potsdamer Platz in Berlin präsentierte die Ministerin die Plakataktion, die acht Wochen lang auf öffentlichen Werbeflächen für das Angebot wirbt. „Hilfen im Netz“ bietet betroffenen Kindern und Jugendlichen anonyme und kostenlose Beratung und stellt ihnen darüber hinaus passende Hilfen zur Seite. Das Familienministerium hat die Förderung für das Projekt um weitere drei Jahre bis Sommer 2029 verlängert. Die Kampagne wird durch ein Sponsoring des Außenwerbers Wall ermöglicht.

 

Rund 3,8 Millionen Kinder und Jugendliche sind in Deutschland im Verlauf eines Jahres mit einer psychischen oder Suchterkrankung eines Elternteils konfrontiert – oft mit lebenslangen Folgen für die eigene psychische Gesundheit und ihren Bildungserfolg.

 

Bundesfamilienministerin Karin Prien: „Für viele betroffene junge Menschen sind die ‚Hilfen im Netz‘ der erste Ort, an dem sie sich öffnen können, unkompliziert Hilfe erhalten und wo sie erfahren, dass es anderen ganz ähnlich geht wie ihnen. Sie bekommen direkte Unterstützung und darüber hinaus Zugang zum weiteren Hilfesystem. Das ist die Form der rechtskreisübergreifenden Kooperation, die ich mir in unserer Gesellschaft wünsche und die Schule machen sollte. Denn in solchen Fällen hilft nur eine wirksame und gute Zusammenarbeit. Deswegen bin ich sehr froh, dass wir die Förderung für die ‚Hilfen im Netz‘ für weitere drei Jahre verlängern konnten.“

 

Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Prof. Dr. Hendrik Streeck: „Kinder suchtkranker oder psychisch kranker Eltern wachsen oft in einer Realität auf, in der man kein Kind wissen will. Sie erleben, wie Stimmungen kippen, Versprechen nicht gehalten werden und der Alltag von einem Moment auf den anderen unberechenbar wird. Viele übernehmen viel zu früh Verantwortung und stellen die eigenen Bedürfnisse zurück. Das kann sie selbst krank machen und ihr Risiko erhöhen, später eine Sucht zu entwickeln. Deshalb ist frühe Hilfe auch wirksame Suchtprävention. Ein Anruf oder ein Chat kann der erste Schritt aus dieser Überforderung sein. Genau hier setzt ‚Hilfen im Netz‘ an: mit direkter Beratung und einem digitalen Wegweiser zu konkreten Hilfsangeboten vor Ort.“

 

Schauspielerin und Sängerin Lina Larissa Strahl: „Ich bin Botschafterin für ‚Hilfen im Netz‘, da mentale Gesundheit kein Thema sein sollte, mit dem man sich alleine fühlt. Besonders Jugendliche, die aus Familien mit suchtkranken oder psychisch belasteten Eltern kommen, haben häufig keinen leichten Zugang zu entsprechender Hilfe. Die Gründe dafür sind sehr vielfältig, unter anderem sind es Scham, Angst oder Abhängigkeiten gegenüber den Familienangehörigen. Außerdem finden die Betroffenen häufig nicht das nötige Gehör in unserer Gesellschaft. Es ist wichtig, dass wir uns genau an dieser Stelle stark machen und so tolle Projekte wie ‚Hilfen im Netz‘ unterstützen. Hier können Kinder und Jugendliche niedrigschwellig und schnell anonyme Hilfe bekommen, um schlussendlich mit professioneller Unterstützung einen Weg in die Besserung zu finden.“

 

Der Außenwerber Wall sponsort das Projekt zum zweiten Mal als Medienpartner. Das Unternehmen stellt acht Wochen lang bundesweit insgesamt 5.000 Flächen für sogenannte City Light Poster an ÖPNV-Haltestellen und anderen zentralen Plätzen kostenlos zur Verfügung.

 

Der Geschäftsführer von Wall, Patrick Möller: „Wir freuen uns, die reichweitenstarke Außenwerbekampagne für ‚Hilfen im Netz‘ mit unseren Werbeflächen im zweiten Jahr bundesweit in den deutschen Metropolen unterstützen zu können. Die breite Resonanz zeigt, dass die Kampagne im letzten Jahr etwas ausgelöst hat: Die notwendige Unterstützung für Kinder und Jugendliche, deren Eltern psychisch erkrankt oder suchtkrank sind, ist erkannt worden. ‚Hilfen im Netz‘ bietet einen ersten Anlaufpunkt zur Beratung dieser Kinder und Jugendlichen. Wir hoffen, dass mit den Plakaten mehr Menschen dafür sensibilisiert werden, dass die Inanspruchnahme von Online-Beratung echte Hilfe für den ersten Schritt bedeuten kann.“

 

Kinder, Jugendliche und Fachkräfte können sich anonym telefonisch oder schriftlich an „Hilfen im Netz“ wenden. Eine digitale Landkarte informiert zudem über Beratungsstellen vor Ort. Durchgeführt wird das Projekt von NACOA Deutschland e.V. und KidKit (Drogenhilfe Köln). Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) fördert das gesamte Projekt wie auch die aktuelle Kampagne.

 

Mit dem Slogan „Schreiben statt Schweigen“ möchten die Projektleitungen Anna Buning (KidKit, Drogenhilfe Köln) sowie Tanja Ruppert und Timo Kliche (NACOA Deutschland e.V.) das Tabu rund um sucht- und psychische Erkrankungen in der Familie durchbrechen: „In vielen betroffenen Familien gilt: ‚Darüber spricht man nicht.‘ Das anonyme Schreiben kann Kindern und Jugendlichen ermöglichen, dieses Schweigen zu überwinden und sich erstmals jemandem anzuvertrauen, auch bei weiteren Belastungen wie Gewalt in der Familie.“

 

Zur Online-Plattform „Hilfen-im-Netz“:

https://www.hilfenimnetz.de/

 

Zum Plakat (Der Link ist erst ab 14 Uhr zur Ansicht und zum Download freigeschaltet): 
https://www.bmbfsfj.bund.de/hilfen-im-netz-plakat-data.pdf

 

Hintergrund:

 

KidKit (Drogenhilfe Köln) ist ein seit dem Jahr 2003 bestehendes digitales Informations-, Beratungs- und Hilfeangebot für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zwischen zehn und 27 Jahren, die in Familien mit Suchterkrankungen, (sexualisierter) Gewalt und psychischen Erkrankungen aufwachsen.

 

NACOA Deutschland e.V. ist die 2004 gegründete deutsche Interessenvertretung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene (ehemalige Kinder), die von der Alkohol- oder Drogenabhängigkeit oder auch durch nicht-stoffliche Süchte ihrer Eltern belastet sind.

 

Wall ist Außenwerber und Stadtmöblierer aus Berlin. Das Unternehmen vermarktet analoge und digitale Werbeflächen in mehr als 20 deutschen Großstädten und den deutschen Metropolen. Wall ist Teil der JCDecaux-Gruppe, der Nummer eins der Außenwerbung weltweit.

 

Familienministerium startet digitalen Weg-weiser für wirtschaftliche Entscheidungen von Ausbildung bis Altersvorsorge

Fast alle Frauen und Männer halten wirtschaftliche Eigenständigkeit für persönlich wichtig. Aber weniger als die Hälfte der Menschen in Deutschland erreicht dieses Ziel. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat deshalb ein neues, innovatives Serviceportal veröffentlicht. Die „Lebenskarte – orientieren, informieren, auf eigenen Füßen stehen“ (www.lebenskarte.info) bietet verlässliche und unabhängige Informationen für jede Lebensphase von der Ausbildung bis zur Altersvorsorge. Zentraler Bestandteil ist der digitale Rechner „Lohn-O-Mat“, mit dem auch Paare berechnen können, wie sich gemeinsame wirtschaftliche Entscheidungen langfristig auswirken.

Bundesfrauenministerin Karin Prien: „Wirtschaftliche Eigenständigkeit ist das Fundament individueller Freiheit und Selbstbestimmung. Unser Ziel ist es, dass alle Menschen ihren Lebensweg jederzeit finanziell selbstbestimmt gestalten können – unabhängig von persönlichen Umbrüchen wie Trennung oder Krankheit. Gute Rahmenbedingungen, die eine substanzielle Erwerbstätigkeit von Frauen wie Männern erleichtern und lohnender machen, sind die Basis, und ökonomisches Wissen ist der Kompass. Oft entscheiden kleine Weichenstellungen, die am Küchentisch getroffen werden, über die finanzielle Freiheit von morgen. Mit der ‚Lebenskarte‘ und dem ‚Lohn-O-Mat‘ geben wir den Bürgerinnen und Bürgern Instrumente an die Hand, um die finanziellen Folgen von Lebensentscheidungen erstmals einfach, transparent und individuell berechenbar zu machen.“

Besonders Frauen befinden sich bezüglich ihrer wirtschaftlichen Eigenständigkeit in einer schwierigen Situation: Trotz einer häufig besseren Ausbildung und – rechnet man Familienarbeit und Beruf zusammen – eines sogar größeren Arbeitspensums verdienen sie im Laufe ihres Lebens oft nur halb so viel wie Männer. Oft fehlt es an Transparenz über die langfristigen finanziellen Folgen großer Lebensentscheidungen wie Erziehungszeiten oder Teilzeit.

Die Lebenskarte als digitaler Kompass

Die Lebenskarte zeigt anhand von acht Stationen wie dem Karrierestart, Familiengründung oder Heirat, welche finanziellen Fragen in der jeweiligen Lebensphase wichtig sind. Zu jedem Thema bietet sie passende staatlich geprüfte Informationen und praktische Angebote.

Das Herzstück der Lebenskarte ist der „Lohn-O-Mat“, der in enger Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik (FIT) entwickelt wurde. Das digitale Tool macht die finanziellen Folgen von Lebensentscheidungen erstmals auch für Paare individuell berechenbar. Ob partnerschaftliche Erwerbsarbeit, Steuerklassenwahl, Jobwechsel oder die Anpassung der Arbeitszeit: Der „Lohn-O-Mat“ zeigt, wie sich diese Entscheidungen auf das Einkommen und die Rente auswirken.

Weiterführende Informationen:

Die Lebenskarte finden Sie hier: https://lebenskarte.info/

Den Lohn-O-Mat finden Sie hier: https://lebenskarte.info/lebenskarte/lohn-o-mat

Hintergrund:

Das Serviceportal ist das Ergebnis eines breiten Bündnisses aus Politik, Verwaltung und Forschung und entstand im Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Expertinnen und Experten auf Basis eines partizipativen Forschungsprojektes, das vom Center for Responsible Research and Innovation des Fraunhofer IAO (CeRRI) durchgeführt und durch das BMBFSFJ gefördert wurde. 2026 wurde die Website umfangreich weiterentwickelt, um gezielt junge Erwachsene bürgernah und interaktiv anzusprechen.

Die Lebenskarte wurde im Rahmen der ersten Bund-Länder-Aktionswoche zur wirtschaftlichen Eigenständigkeit unter dem Motto „Finanziell auf eigenen Füßen stehen“ vorgestellt (15. bis 19. Juni 2026 in Dresden, siehe: https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/familie/aktionswoche-bietet-orientierung-fuer-selbstbestimmte-lebenswege-285694). Regionale Workshops, Online-Formate und Beratungsangebote von Vereinen und lokalen Partnern laufen noch bis zum Jahresende weiter.

Was bedeutet wirtschaftliche Eigenständigkeit?

Wirtschaftliche Eigenständigkeit ist die Fähigkeit, den eigenen Lebensunterhalt dauerhaft und unabhängig von privater oder staatlicher Unterstützung selbst zu sichern – auch bei veränderten Lebensumständen wie Familiengründung, Erwerbsunterbrechungen oder im Ruhestand. Grundlage hierfür ist, substanziell erwerbstätig zu sein.
 

Bundesprogramm „Demokratie leben!“ - Interessensbekundungsverfahren startet: Förderaufrufe mit neuen Förderkriterien veröffentlicht

Das Interessensbekundungsverfahren zum weiterentwickelten Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ist gestartet. Die Förderaufrufe für die neuen Programmebenen und das Sondervorhaben sind auf der Website des Bundesprogramms unter www.demokratie-leben.de veröffentlicht. Interessierte Organisationen können sich ab sofort auf dieser Grundlage zu den Förderkriterien für ihre Projektideen informieren.

Das neu aufgestellte Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ist ein wichtiges Instrument der Demokratiebildung und Extremismusprävention in Deutschland. Mit der Weiterentwicklung des Programms und mit neuen wirkungsorientierten Zielen, neuen Programmebenen und mehr Pluralität werden wir eine größere Breitenwirkung in die Mitte der Gesellschaft erreichen.

Das weiterentwickelte Bundesprogramm stellt sich ab 2027 in den vier Programmebenen und im Sondervorhaben wie folgt dar:

1.     Programmebene Kommune

In der Programmebene Kommune bleiben die kommunalen Partnerschaften für Demokratie eine zentrale Säule des Programms und werden künftig noch stärker mit Partnern aus Regelstrukturen und der Arbeitswelt vernetzt. Für die Programmebene Kommune ist kein neues Interessenbekundungsverfahren vorgesehen. Die bestehenden kommunalen Partnerschaften können ihre jährlichen Förderanträge wie üblich ab Herbst 2026 stellen.
 

2.     Programmebene Land

Auch auf Landesebene wird die Förderung fortgeführt, die einzelnen Bereiche werden noch stärker zusammengeführt, wie etwa die mobile Beratung sowie die Opfer- und Ausstiegsberatungen, die Förderung der Extremismusprävention im Strafvollzug und in der Bewährungshilfe. Für die Programmebene Land ist ebenfalls kein neues Interessenbekundungsverfahren vorgesehen. Die bestehenden Projektträger können ihre jährlichen Förderanträge wie üblich ab Herbst 2026 stellen.
 

3.     Programmebene Bund

In der neuen Programmebene Bund können bundesweit tätige Organisationen sich nach den Kriterien des entsprechenden Förderaufrufs bewerben. Hier werden Projekte zu Demokratiebildung und Extremismusprävention gefördert. Demokratiebildung wird dabei als evidenzbasierter Bildungsauftrag verstanden, der unter anderem den konstruktiven Umgang mit gesellschaftlichen Konflikten fördert. Die Extremismusprävention berücksichtigt alle relevanten Erscheinungsformen des Extremismus wie Rechtsextremismus, Linksextremismus und islamistischer Extremismus. Zudem wird unter anderem die Präventionsarbeit zu Antisemitismus und Antiziganismus gefördert. Das Interessenbekundungsverfahren zu dieser Programmebene startet mit diesem Förderaufruf.
 

4.     Programmebene Digitaler Raum

Erstmals richtet das Bundesprogramm eine eigenständige Programmebene Digitaler Raum ein, um den Herausforderungen der Radikalisierung insbesondere im Netz entgegenzutreten. Hier werden beispielsweise Projekte zur digitalen Demokratiebildung oder zur Stärkung der Medien- und Digitalkompetenz gefördert. Auch die Demokratiebildung rund um Games soll gefördert werden. Das Interessenbekundungsverfahren zu dieser Programmebene startet mit diesem Förderaufruf.
 

5.     Sondervorhaben Integration und Teilhabe

Ebenfalls neu ist das Sondervorhaben Integration und Teilhabe. Es unterstützt insbesondere Maßnahmen zum Dialog und Zusammenhalt in einer vielfältigen Einwanderungsgesellschaft. Das Interessenbekundungsverfahren zu dieser Programmebene startet mit diesem Förderaufruf.
 

Der Zeitplan für das weiterentwickelte Bundesprogramm sieht folgende Etappen vor:

  • Juni 2026, Start des Interessensbekundungsverfahrens mit den Förderaufrufen: Mit der Veröffentlichung der Förderaufrufe erhalten interessierte Organisationen die Förderkriterien.
  • August bis September 2026, Eingabe der Bewerbungen: Auf Grundlage der Förderaufrufe können interessierte Organisationen ihre Projektideen für die neuen Programmebenen Bund und Digitaler Raum sowie für das Sondervorhaben digital über das Förderportal einreichen.
  • Ab Oktober 2026, Antragstellung: Nach einer unabhängigen Begutachtung der eingereichten Interessenbekundungen durch externe Gutachter werden ausgewählte Träger durch das BMBFSFJ zur Antragstellung aufgefordert.
  • Der Projektstart ist für 1. Januar 2027 vorgesehen.

Alle Förderaufrufe und weiterführende Informationen stehen auf der Internetseite des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ www.demokratie-leben.de zur Verfügung. Ab August wird dort auch das Förderportal zu finden sein.

Kabinett-Beschluss: Dr. Sandra Garbade zur Präsidentin des Bundesinstituts für Berufsbildung berufen

Das Verfahren zur Nachbesetzung des Präsidentenamtes des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) ist abgeschlossen. Frau Dr. Sandra Garbade wurde zur Präsidentin des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) berufen. Sie wird das Amt zum 1. August 2026 antreten. Das Kabinett hat die Personalie heute beschlossen.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Mit Dr. Sandra Garbade übernimmt eine erfahrene und ausgewiesene Führungspersönlichkeit die Leitung des Bundesinstituts für Berufsbildung. Ich freue mich, dass mit ihr erstmals eine Frau an der Spitze des BIBB steht. Frau Dr. Garbade verfügt über umfassende Expertise in der Berufsbildungspolitik und über langjährige Erfahrung in verantwortungsvollen Leitungsfunktionen. Eine starke berufliche Bildung ist eine zentrale Voraussetzung für die Fachkräftesicherung und damit für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Ich bin überzeugt, dass Frau Dr. Garbade wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der beruflichen Bildung setzen wird.“

Frau Dr. Sandra Garbade ist promovierte Wirtschaftspädagogin und gelernte Bankkauffrau. Nach Stationen im Bankwesen und in der Unternehmensberatung wechselte sie 2007 in den Hamburger Schuldienst und war zunächst als Lehrerin an berufsbildenden Schulen tätig. Anschließend übernahm sie verschiedene Führungsaufgaben im Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB). Seit August 2017 ist sie Geschäftsführerin des HIBB und verantwortet die strategische Weiterentwicklung der beruflichen Bildung in Hamburg. Ihr Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der beruflichen Bildung, der Förderung von Chancengerechtigkeit sowie der zukunftsorientierten Weiterentwicklung des beruflichen Schulwesens.

Das Bundesinstitut für Berufsbildung nimmt als zentrale Einrichtung für die berufliche Bildung in Deutschland wichtige Aufgaben in der Forschung, der Ordnungsarbeit und der Politikberatung wahr. Angesichts der Herausforderungen durch Fachkräftesicherung, Digitalisierung und Transformation der Arbeitswelt kommt der beruflichen Bildung eine besondere Bedeutung zu.

Fachkommission übergibt Rahmenlehrplan und Rahmenausbildungsplan für die bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung an BMBFSFJ und BMG

Die Fachkommission nach dem Pflegeberufegesetz hat heute die von ihr erarbeiteten Rahmenpläne (Rahmenlehrplan und Rahmenausbildungsplan) für die neue Pflegefachassistenzausbildung an das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) fristgerecht übergeben. Pflegeschulen und die Träger der praktischen Ausbildungen erhalten damit fachlich fundierte Vorschläge für die inhaltliche Ausgestaltung der neuen Ausbildung.

Die neue, vergütete Pflegefachassistenzausbildung wird ab dem 1. Januar 2027 durch das Pflegefachassistenzgesetz eingeführt. Sie löst die bisher 27 verschiedenen, landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen ab. Damit wird bundeseinheitlich ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz geschaffen. Die neue Ausbildung ist ein wichtiger Baustein zur Modernisierung der Pflege und zur Sicherung des Personalbedarfs für die Pflege in Deutschland.

Bundesfamilienministerin Karin Prien: „Die bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung eröffnet einen niedrigschwelligen Einstieg in ein attraktives und durchlässiges Pflegebildungssystem von der Pflegefachassistenz über die dreijährige berufliche Fachkraftausbildung bis zum Pflegestudium. Sie bietet Bildungschancen, eine sichere berufliche Perspektive und trägt zur Sicherung der personellen Grundlage guter Pflege bei. Die Rahmenpläne sind eine wichtige Grundlage für eine erfolgreiche Umsetzung der neuen Ausbildung ab 2027. Ich danke den Mitgliedern der Fachkommission sehr, dass sie die Pläne innerhalb kürzester Zeit und mit hohem persönlichem Engagement erarbeitet haben.“

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: „Eine gute pflegerische Versorgung kann nur gelingen, wenn Aufgaben möglichst breit verteilt werden und wir attraktive und moderne Berufsbilder in der Pflege schaffen. Die neue Pflegefachassistenzausbildung setzt genau hier an: Durch eine bundeseinheitliche und generalistische Ausbildung lösen wir die bisher 27 landesrechtlich unterschiedlich geregelten Ausbildungen ab und schaffen vielfältige Einsatzmöglichkeiten in allen Versorgungsbereichen der Pflege. Die nun von der Fachkommission ausgearbeiteten Rahmenpläne sind eine hervorragende Grundlage für die inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildung und deren erfolgreichen Start ab 2027. Allen Mitgliedern der Fachkommission gilt dafür mein herzlicher Dank.“

Hintergrund:

BMBFSFJ und BMG haben die elf ehrenamtlichen Mitglieder der zweiten Fachkommission nach § 53 Pflegeberufegesetz mit Wirkung zum 1. Oktober 2024 für die Amtsdauer von fünf Jahren berufen. Wie bereits das Pflegeberufegesetz für die Ausbildung zur Pflegefachperson sieht auch das Pflegefachassistenzgesetz für die Pflegefachassistenzausbildung die Erarbeitung von Rahmenplänen als eine Aufgabe der Fachkommission vor.

Die Rahmenpläne enthalten konkrete Vorschläge für die inhaltliche Ausgestaltung der Pflegeausbildungen. Sie werden den Pflegeschulen beziehungsweise den Trägern der praktischen Ausbildung kostenfrei zur Verfügung gestellt. Sie entfalten als Orientierungshilfe zur Umsetzung der Ausbildung nach dem Pflegefachassistenzgesetz und der Pflegefachassistenz-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung empfehlende Wirkung für die Lehrpläne der Länder und die schulinternen Curricula der Pflegeschulen. Die Rahmenpläne sind laut Pflegefachassistenzgesetz erstmals bis zum 30. Juni 2026 den beiden Ministerien zur Prüfung der Vereinbarkeit mit dem Pflegefachassistenzgesetz vorzulegen. Nach der heutigen Übergabe werden sie entsprechend geprüft und danach rasch den relevanten Akteuren zur Verfügung gestellt.

Die Mitglieder der Fachkommission sind ausgewiesene und praxiserfahrene Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten. Vertreten sind Praktikerinnen und Praktiker, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Personen mit Erfahrung in der Lehrplanentwicklung. Die Besetzung spiegelt die verschiedenen Versorgungsbereiche der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege wider.

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesministerium für Gesundheit und eine Vertretung der Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege sowie jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, der Gesundheitsministerkonferenz und der Kultusministerkonferenz haben beratend an den Sitzungen teilgenommen.

Die Rahmenpläne werden nach Prüfung online und in Druckform veröffentlicht.


Weitere Informationen finden Sie auf https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/ministerium/gesetze/gesetz-ueber-die-einfuehrung-einer-bundeseinheitlichen-pflegefachassistenzausbildung-und-zur-aenderung-weiterer-gesetze-242496  
 

„Ein deutliches Zeichen für Gleichstellung“

Bundesfrauenministerin Prien informiert heute über die neuesten Zahlen zu Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes. Danach liegt der Frauenanteil an Führungspositionen in der Bundesverwaltung insgesamt bei 47 Prozent und damit knapp unter der für den Stichtag 31.12.2025 gesetzten Zielmarke von 50 Prozent.

Bundesfrauenministerin Karin Prien: „Die Bundesverwaltung muss als Arbeitgeberin ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. Die zum Zieldatum erreichten 47 Prozent Frauenanteil an Führungspositionen in der Bundesverwaltung sind ein deutliches Zeichen für Gleichstellung. Doch unser Vorsatz hat kein Ablaufdatum. Das Ziel bleibt die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern. Es geht um nicht weniger als attraktive Rahmenbedingungen, die in Zeiten von Fachkräftemangel dafür sorgen, dass Frauen sich gerne in unsere moderne Bundesverwaltung einbringen und dabei selbstverständlich auch Führungspositionen übernehmen. Es geht um die Sicherung von Arbeitsbedingungen, die es allen Beschäftigten ermöglichen, Familie, Pflege und Beruf gut zu vereinbaren."

Mit dem ersten Führungspositionen-Gesetz 2015 wurde das Bundesgleichstellungsgesetz novelliert – damals lag der Anteil von Frauen an Führungspositionen noch bei 33 Prozent. Ziel des Gesetzes ist es, die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung voranzutreiben und zügig zu verwirklichen. So sollen vorhandene Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts, insbesondere von Frauen, beseitigt und für die Zukunft verhindert werden. Frauen sollen gleichberechtigt an Führungspositionen beteiligt werden. Darüber hinaus steht das Ziel der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für alle Geschlechter im Zentrum des Bundesgleichstellungsgesetzes. Seit seinem Inkrafttreten 2015 ist ein deutlicher Anstieg bei den Frauen in Führungspositionen des öffentlichen Dienstes des Bundes zu verzeichnen.

Mit dem zweiten Führungspositionen-Gesetz wurde das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe an Führungspositionen dann 2021 im Wortlaut im Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) verankert und definiert. „Gleichberechtigte Teilhabe" bedeutet demnach, dass eine über die verschiedenen Führungsebenen hinweg betrachtete Besetzung von Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes mit annähernd numerischer Gleichheit angestrebt wird. Dadurch wurden die Dienststellen im Geltungsbereich des Gesetzes verpflichtet, die Rahmenbedingungen zu verbessern, die maßgebliche Voraussetzung für die Erreichung dieses Zieles bis Ende 2025 waren. Mit dem von allen Ressorts unterstützten Maßnahmenpaket „Plan FüPo 2025" wurde ein Instrumentenkasten für Gleichstellung in der Bundesverwaltung geschaffen, der Wirkung gezeigt hat.

Weiterführende Informationen und aktuelle Daten aus dem Monitoring zum Ziel der gleichberechtigten Teilhabe im öffentlichen Dienst des Bundes finden Sie hier: http://www.bmbfsfj.bund.de/frauen-in-fuehrungspositionen/bundesverwaltung

Kinder und Jugendliche in der digitalen Welt besser schützen und stärken

Die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hat ihre Handlungsempfehlungen an Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien übergeben. Die Empfehlungen zeigen Wege auf, wie Schutz, Befähigung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt gelingen können. Sie bilden die Grundlage für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Gesamtstrategie der Bundesregierung zum Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt.

Die im September 2025 auf Basis des Koalitionsvertrags eingesetzte Expertenkommission hat nach ihrer im April 2026 veröffentlichten Bestandsaufnahme insgesamt 56 Handlungsempfehlungen erarbeitet. Die interdisziplinär besetzte Kommission betrachtete dabei unterschiedliche Lebensphasen von Kindern und Jugendlichen sowie die Verantwortung verschiedener Akteure. Die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen selbst flossen über bundesweite Workshops unmittelbar in die Arbeit der Kommission ein.

Die Empfehlungen richten sich an Bund, Länder und Kommunen ebenso wie an die europäische Ebene, zudem an Eltern, Bildungseinrichtungen, an die Kinder- und Jugendhilfe, das Gesundheitswesen sowie Anbieter digitaler Dienste; sie basieren dabei auf einem entwicklungs- und verantwortungsorientierten Modell.

Bundesbildungs- und -familienministerin Karin Prien: „Die Empfehlungen der Kommission liefern wichtige Impulse für eine moderne Kinder- und Jugendpolitik im digitalen Zeitalter. Sie machen deutlich, dass wir die Potenziale der Digitalisierung besser nutzen und gleichzeitig den Schutz junger Menschen wirksam verstärken müssen. Dazu gehört, Plattformanbieter strukturell in die Verantwortung zu nehmen und digitale Angebote von Anfang an sicherer und kindgerechter zu gestalten. Jugendschutz heißt hier: Safety by design. Für die eigenständige Nutzung sozialer Medien sehe ich grundsätzlich in dem Vorschlag einer gesetzlichen Altersgrenze von 13 Jahren den richtigen Weg – in Verbindung mit einer wirksamen Altersüberprüfung und abgestuften Schutzvorkehrungen für Jugendliche bis 18 Jahre. Für Kinder jünger als 13 sollte ein gesetzlicher Erlaubnisvorbehalt gelten, der nur nachweislich kindgerechte und risikoarme Angebote zulässt. Ich setze mich dafür ein, dass uns eine europäische Lösung gelingt. Für den Fall, dass auf europäischer Ebene keine ausreichenden und zeitnahen Fortschritte erzielt werden, werde ich parallel die notwendigen nationalen Regelungen vorbereiten. Angesichts der großen Bedeutung der elterlichen Rolle und ihrer Verantwortung habe ich eine große Sympathie für die Empfehlung, die elterliche Medienerziehung familienrechtlich zu verankern durch eine entsprechende Einfügung ins BGB – ähnlich wie die gewaltfreie Erziehung im Jahr 2000. Die Empfehlungen zeigen, dass wir es mit einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe zu tun haben. Bund, Länder, Kommunen, Wissenschaft, Schulen, Jugendhilfe und Familien müssen gemeinsam handeln. Erfolgreicher Kinder- und Jugendschutz kann nur gemeinsam gelingen. Die vorliegenden Vorschläge sind dafür eine starke Grundlage.

Als Ministerin, die auch für den Jugendschutz zuständig ist, werde ich diesen Prozess mit Nachdruck weiter vorantreiben. Unser Ziel ist eine zukunftsorientierte Gesamtstrategie, die Schutz, Befähigung und Teilhabe gleichermaßen stärkt und Regulierung, Bildung sowie Prävention intelligent miteinander verbindet. So schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass Kinder und Jugendliche die digitale Welt sicher nutzen und ihre Chancen bestmöglich entfalten können.

Ich danke den Mitgliedern der Expertenkommission für ihre engagierte und wissenschaftlich fundierte Arbeit. Mein besonderer Dank gilt ganz besonders auch den Kindern und Jugendlichen, die ihre Erfahrungen, Erwartungen und Sorgen eingebracht haben, die sie klar benannt haben. Ihre Stimmen sind unverzichtbar, denn sie zeigen, was junge Menschen brauchen, um die Chancen der digitalen Welt sicher, kompetent und selbstbestimmt nutzen zu können.“

Co-Vorsitzender der Kommission Prof. Dr. Olaf Köller: „Die Arbeit der Expertenkommission hat gezeigt, dass Heranwachsende klare Rahmenbedingungen und Regeln benötigen, die zu ihrer Entwicklung passen und sie sicher im Netz navigieren lassen. Nicht das Kind muss sich an die digitale Welt anpassen, sondern die digitale Welt an das Kind. Kinder- und Jugendliche aus der digitalen Welt auszusperren, ist kein Schutz. Daher sind drei Aspekte gleichzeitig wichtig: Kinder und Jugendliche vor dem zu bewahren, dem sie noch nicht gewachsen sind, sie zu befähigen, ihr digitales Leben selbst in die Hand zu nehmen und ihnen die Teilhabe zu ermöglichen, auf die sie ein Recht haben. Verantwortung für ein gesundes Aufwachsen liegt nicht an einer einzigen Stelle und schon gar nicht allein beim Kind. Deutschland fehlt es nicht an Wissen und nicht an Regeln dafür, wie das Internet für Kinder und Jugendliche gestaltet sein sollte, sondern an der Umsetzung. Die Empfehlungen sind Ausgangspunkt einer Gesamtstrategie für einen langfristigen, lernfähigen Prozesses mit allen Akteuren, die Verantwortung tragen. Junge Menschen müssen den digitalen Raum mitgestalten und wir begleiten und stärken sie dabei. Die nun vorgelegten Handlungsempfehlungen ermöglichen in ihrer Gesamtheit eine geschützte Teilhabe.“

Co-Vorsitzende der Kommission Nadine Schön: Mit unseren 56 Handlungsempfehlungen legen wir einen ganzheitlichen Ansatz für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt vor. Schutz, Befähigung und Teilhabe gehören dabei für uns zusammen und bilden den roten Faden. Unsere Empfehlungen setzen entlang der gesamten Biografie an, von der frühen Kindheit bis zum Erwachsenwerden. Familien brauchen frühe Beratung, Schulen verlässliche Konzepte, Jugendliche sichere Angebote und erreichbare Hilfen und Plattformen klare Pflichten. Sichere Voreinstellungen, altersgerechte Angebote und wirksame Meldestrukturen schaffen konkrete Entlastung für Kinder, Eltern und Fachkräfte. Bei sozialen Medien und bei KI müssen Schutzstandards von Anfang an mitgedacht werden. Die digitale Welt muss sich an den Rechten, Bedürfnissen und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen ausrichten – nicht umgekehrt. Unser Ziel ist ein lernendes Umsetzungssystem, das Schutz, Befähigung und Teilhabe dauerhaft wirksam macht.“

Hintergrund:

Die Unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ wurde im September 2025 von Bundesministerin Karin Prien eingesetzt.

Auf Grundlage einer umfassenden Analyse digitaler Chancen und Risiken für Kinder und Jugendliche hat die Kommission 56 Handlungsempfehlungen erarbeitet. Diese folgen einem entwicklungs- und verantwortungsorientierten Ansatz: Sie berücksichtigen die unterschiedlichen Lebensphasen junger Menschen und richten sich gezielt an die Akteure, die jeweils die größte Verantwortung tragen. Ziel ist es, Schutz, Befähigung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen über alle Entwicklungsstufen hinweg wirksam zu stärken und dabei das Zusammenwirken von Politik, Gesellschaft und weiteren Verantwortlichen zu fördern.

Die Empfehlungen bauen auf der im April 2026 veröffentlichten Bestandsaufnahme auf. Die vollständigen Handlungsempfehlungen mit ausführlichen Problem- und Zielbeschreibungen werden bis Mitte Juli 2026 veröffentlicht. Der Abschlussbericht der Kommission, einschließlich der Ergebnisse der Kinder- und Jugendbeteiligung sowie der Beiträge aus den Fachanhörungen, folgt im September 2026.

Weitere Informationen:

https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/kinder-und-jugend/expertenkommission-kinder-und-jugendschutz-in-der-digitalen-welt 

Auf dem Weg zur Preisverleihung

Acht Kitas und acht lokale Bündnisse für frühe Bildung stehen im Finale des Deutschen Kita-Preises 2026. Damit geht es für sie am Ende des Jahres nach Berlin, wo am 26. November 2026 das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) die Preisträgerinnen und Preisträger auszeichnen.

Bundesfamilienministerin Karin Prien: „Die diesjährige Auswahl der Finalisten macht deutlich, wie entscheidend die Qualität der frühkindlichen Bildung für die Zukunft unserer Kinder ist. Die engagierten Fachkräfte setzen sich jeden Tag dafür ein, Kindern den bestmöglichen Start in ihre Bildungsbiografie zu ermöglichen. Sie begleiten sie bei den kleinen und großen Herausforderungen des Aufwachsens – im täglichen Miteinander, bei der sprachlichen Entwicklung oder im Übergang von der Kita in die Schule. Der Wettbewerb zeigt: Qualitätsstandards sind eine wichtige Voraussetzung für eine gute frühkindliche Bildung – und das flächendeckend in ganz Deutschland. Deshalb wollen wir diese gemeinsam mit den Ländern gesetzlich absichern, um die Qualität in der frühkindlichen Bildung weiter zu stärken und nachhaltig zu sichern.“

Vor-Ort-Besuche im Sommer: Einblicke in die Arbeit der Finalisten

Bevor die Entscheidung für die Preisträger fällt, geht der Auswahlprozess nun in die intensive Phase: Im Sommer besuchen Fachleute die Kitas und Bündnisse vor Ort. Dort beobachten sie den Alltag in der Einrichtung, führen Workshops und vertiefende Interviews. Die Ergebnisse halten sie in Berichten fest. Diese bilden die Grundlage für die Entscheidung der Fachjury, die im November die Preisträger auswählt.

Diese finale Auswahlphase ist für uns etwas ganz Besonderes. Aus Konzepten wird gelebte Praxis, aus Worten wird Haltung. Wir erleben, mit wie viel Professionalität, Engagement und Hingabe die Fachkräfte arbeiten und welche kreativen Ideen und Ansätze sie einbringen. Dabei wird deutlich, wie sie jeden Tag Räume schaffen, in denen Kinder sich bestmöglich entfalten und ihren Alltag mitgestalten“, betont Anne Rolvering, Geschäftsführerin der DKJS.   

Preisverleihung in Berlin

Am 26. November werden die Preisträger bei einer feierlichen Verleihung in Berlin bekannt gegeben. Barbara Schöneberger führt durch das Programm. Neben den 160 Gästen vor Ort, zu denen auch die 16 Finalisten gehören, können alle live dabei sein, denn die Veranstaltung wird über die Webseite des Deutschen Kita-Preises live übertragen. Auf der Preisverleihung werden jeweils drei Preisträger in den Kategorien „Kita des Jahres“ und „Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres“ geehrt. Die Erstplatzierten erhalten 25.000 Euro, die Zweit- und Drittplatzierten 15.000 Euro und 10.000 Euro. Alle weiteren Finalisten erhalten einen Anerkennungspreis von 1.000 Euro. Insgesamt ist der Deutsche Kita-Preis mit 110.000 Euro dotiert. Darüber hinaus gibt es den Zusatzpreis „Attraktivität der Arbeit“, gefördert durch den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), im Wert von 4.000 Euro, sowie den ELTERN-Sonderpreis, ein Publikumspreis mit Bücherpaketen für Kinder im Alter von ein bis sechs Jahren.

Alle Informationen zum Deutschen Kita-Preis und zum Auswahlverfahren gibt es unter www.deutscher-kita-preis.de.

Diese acht Kitas und acht Bündnisse stehen im Finale des Deutschen Kita-Preises 2026:

Baden-Württemberg

Finalist in der Kategorie „Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres“

  • Villa Kunterbunt Gosheim, Gosheim

Bayern

Finalisten in der Kategorie „Kita des Jahres“

  • Evangelisches Reggio-Kinderhaus, Günzburg
  • AWO Kita Langweid, Langweid am Lech

Hamburg

Finalist in der Kategorie „Kita des Jahres“

  • Kita Feuerwache, Hamburg

Hessen

Finalist in der Kategorie „Kita des Jahres“

  • Kita Kleyerstrasse, Frankfurt am Main

Finalist in der Kategorie „Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres“

  • Schulstart mit Rückenwind, Ronshausen

Niedersachsen

Finalisten in der Kategorie „Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres“

  • Initiative Kinder-Bewegungsstadt, Osnabrück
  • Bündnis für familienorientierte frühkindliche Bildung, Wolfsburg

Nordrhein-Westfalen

Finalist in der Kategorie „Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres“

  • Neu im Leben, Bonn

Rheinland-Pfalz

Finalist in der Kategorie „Kita des Jahres“

  • Katholische Kita St. Laurentius, Gundheim

Finalist in der Kategorie „Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres“

  • Pakt für Pirmasens, Pirmasens

Sachsen

Finalisten in der Kategorie „Kita des Jahres“

  • Kita in der LOUISE, Dresden
  • AWO Kita Naseweis, Oelsnitz

Sachsen-Anhalt

Finalist in der Kategorie „Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres“

  • Aufwind Wanzleben-Börde, Wanzleben-Börde

Schleswig-Holstein

Finalist in der Kategorie „Kita des Jahres“

  • DRK-Kita Blocksberg, Kiel

Thüringen

Finalist in der Kategorie „Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres“

  • Begegnungsraum Rudolstadt, Rudolstadt

 

Bild- und Videomaterial

Pressefotos können Sie sich auf folgender Website herunterladen:

www.deutscher-kita-preis.de/pressematerial

 

Die Preisträger des Deutschen Kita-Preises werden in drei Schritten ausgewählt. Das Video der DKJS erläutert den Auswahlprozess:

youtu.be/3UF7Xy9li6U

Über den Deutschen Kita-Preis

Der Deutsche Kita-Preis ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung in Partnerschaft mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund, der DFL Stiftung, der Marke ELTERN und der Heinz und Heide Dürr Stiftung. Die Auszeichnung setzt Impulse für Qualität in der frühkindlichen Bildung und würdigt das Engagement der Menschen, die tagtäglich in Kitas und lokalen Bündnissen zeigen, wie gute Qualität gelingt.
 

Ihr Kontakt für redaktionelle Rückfragen

Viktoria Siegel

Programmkommunikation

Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH

Tel.: 030 25 76 76 892

E-Mail: viktoria.siegel@dkjs.de  

Hinweis an Journalistinnen und Journalisten

Seien Sie dabei, wenn ein Team aus Fachleuten bei den Finalisten vor Ort ist. Lassen Sie sich die Kita oder die Arbeit des Bündnisses zeigen und führen Sie Interviews mit den Fachleuten, Fachkräften, Bündnisbeteiligten oder Kindern. Die Vor-Ort-Besuche finden im Juli und August statt. Wenn Sie dabei sein möchten, dann melden Sie sich bei viktoria.siegel@dkjs.de, 030 25 76 76 892.

Auch zur Preisverleihung in Berlin sind Sie recht herzlich eingeladen. Nähere Infos dazu erfolgen im November.

Silbernetz-Hotline – Hilfe, die ankommt und wirkt

Einsamkeit im Alter ist nicht nur ein persönliches Thema, sondern eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung mit Folgen für Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Gerade für ältere Menschen ist es oft schwer, Einsamkeit aus eigener Kraft zu überwinden. Zwar gibt es inzwischen zahlreiche Angebote gegen Einsamkeit, bislang ist jedoch wissenschaftlich nur begrenzt abgesichert, welche dieser Maßnahmen besonders belastete Menschen tatsächlich erreichen und in welchem Ausmaß sie Einsamkeit reduzieren können.

Vor diesem Hintergrund hat das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) die Silbernetz-Hotline evaluiert. Silbernetz ist ein anonymes und niedrigschwelliges Gesprächsangebot für ältere Menschen, das täglich telefonisch erreichbar ist. Die Hotline richtet sich insbesondere an Menschen, die sich einsam fühlen und sich Austausch und ein offenes Ohr wünschen.

Bundesfamilienministerin Karin Prien: "Einfach mal reden kann für einsame Menschen einen großen Unterschied machen. Die Studienergebnisse belegen eindrücklich, wie wirksam vermeintlich kleine Gesten gegen Einsamkeit sein können. Sie ermutigen uns alle aufmerksam zu sein und hinzuschauen in unserem Umfeld. Ich danke dem Deutschen Zentrum für Altersfragen und dem Silbernetz e. V. für dieses wertvolle Projekt. Mit der Evaluation stärken wir das Wissen über die Wirksamkeit von Angeboten gegen Einsamkeit. Mit der Allianz gegen Einsamkeit wollen wir helfen, solche Erkenntnisse zu sammeln, um Einsamkeit ganz konkret zu bekämpfen."

Dr. Oliver Huxhold, Deutsches Zentrum für Altersfragen: "Unsere Ergebnisse zeigen, wie wertvoll anonyme und niedrigschwellige Gesprächsangebote wie Silbernetz gerade für sozial stark belastete ältere Menschen sein können. Dass bereits kurze Gespräche von etwa 20 Minuten spürbar entlasten können, ist besonders bemerkenswert. Zugleich sehen wir die Silbernetz-Hotline nicht nur als unmittelbare Unterstützung, sondern auch als möglichen Türöffner für weitergehende Hilfen."

Die Ergebnisse auf Basis der Anrufe von Personen im Alter von 50 bis 93 Jahren zeigen: Menschen, die erstmals bei Silbernetz anrufen, sind im Durchschnitt emotional und sozial einsamer als etwa 95 Prozent der gleichaltrigen Bevölkerung. Gleichzeitig zeigt die Studie, dass bereits kurze Gespräche von rund 20 Minuten Einsamkeit bedeutsam verringern können. Trotz dieser Verbesserungen bleibt das Einsamkeitsniveau der Anrufenden hoch.

Die Ergebnisse unterstreichen zweierlei: Die Silbernetz-Hotline erreicht Menschen, die besonders schwer erreichbar sind und kann mit kurzen Gesprächen erste wichtige Impulse auf dem Weg aus der Einsamkeit setzen.

Die Ergebnisse des Projekts „Reichweite und Wirkung der Silbernetz-Hotline“ (ReWiSil Projektseite: https://www.dza.de/forschung/aktuelle-projekte/evaluationsprojekt-reichweite-und-wirkung-der-silbernetz-hotline-rewisil) werden am 24. Juni 2026 im Rahmen der Aktionswoche „Gemeinsam aus der Einsamkeit“ in Berlin vorgestellt (https://www.youtube.com/watch?v=FU5L4pai-gM) und sind in der Broschüre „Einfach mal reden – Reichweite und Wirkung der Silbernetz-Hotline gegen Einsamkeit“ nachzulesen. (https://doi.org/10.60922/nfbv-gz74)

Allianz gegen Einsamkeit

Die Allianz gegen Einsamkeit ist ein breites Bündnis aus Gesellschaft und Politik, das im Rahmen der Aktionswoche „Gemeinsam aus der Einsamkeit“ (22.–28. Juni 2026) offiziell startet. Ziel ist es, Einsamkeit sichtbar zu machen und gemeinsam wirksame Lösungen zu entwickeln.

https://kompetenznetz-einsamkeit.de/begleitung-der-allianz-gegen-einsamkeit und https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/engagement-und-gesellschaft/allianz-gegen-einsamkeit


 

Bundesfamilienministerin Karin Prien reist zur Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung nach Paris

Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), reist heute nach Paris. Im Mittelpunkt ihres Besuchs steht die 13. Sitzung der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung, bei der erstmals eine Bundesfamilienministerin vertreten ist. Im Rahmen der Parlamentarischen Versammlung wird Bundesministerin Prien gemeinsam mit der französischen Ministerin für Sport, Jugend und Vereinswesen, Marina Ferrari, zu Fragen der Familienfreundlichkeit, des digitalen Jugendschutzes sowie zur Situation von Jungen und jungen Männern sprechen.

Bundesfamilienministerin Karin Prien: „In Deutschland ist die Geburtenrate auf einem Tiefstand von 1,35 Kindern je Frau – Frankreich liegt hingegen nach wie vor weit vorn in Europa. Hier kann Deutschland viel von seinem Nachbarn lernen, welche Leistungen und Maßnahmen wirken. Ich möchte, dass die Menschen in Deutschland wieder mehr Lust darauf haben, Familien zu gründen, Kinder zu bekommen. Unsere Antwort als Bundesregierung ist deshalb: eine Kultur der Familienfreundlichkeit. Familienpolitik ist Politik für soziale Stabilität, zugleich ist Familienpolitik ein Wirtschaftsfaktor.“

Ein weiterer Schwerpunkt der Reise ist die deutsch-französische und europäische Zusammenarbeit in der Bildungs- und Jugendpolitik.

Bundesjugendministerin Karin Prien: „Der digitale Raum ist für junge Menschen ein Mittelpunkt des öffentlichen Lebens und eine wichtige Lernumgebung. Gleichzeitig steht unsere Gesellschaft vor der Aufgabe, Kindern und Jugendlichen auch im digitalen Raum gute und sichere Rahmenbedingungen zu bieten. Frankreich setzt mit dem geplanten Verbot sozialer Netzwerke für unter 15-Jährige ein klares politisches Signal. Wir wollen den deutsch-französischen Austausch weiter vertiefen und gemeinsam an Lösungen arbeiten, wie wir Schutz, Befähigung und Teilhabe nachhaltig miteinander vereinbaren können.“

Am Nachmittag besucht die Ministerin das „OECD Centre for Skills“, die Denkfabrik der OECD für berufliche Bildung, um sich über aktuelle Projekte im Bereich der beruflichen Bildung und die Zusammenarbeit des BMBFSFJ mit der OECD auszutauschen.

Anschließend trifft sie den französischen Bildungsminister Édouard Geffray zu einem Gespräch über die deutsch-französische und europäische Bildungszusammenarbeit sowie aktuelle bildungspolitische Herausforderungen. Hier wird es unter anderem um Bildungschancen von Jungen und jungen Männern gehen.

Hintergrund:

In einer Zeit tiefgreifender sozialer Spannungen und weltwirtschaftlicher Unsicherheiten kommt der deutsch-französischen Partnerschaft besondere Bedeutung zu. Moderne Familienpolitik, digitaler Wandel und gesellschaftlicher Zusammenhalt sind europäische Herausforderungen, die nur im engen Austausch gemeinsam gestaltet werden können.

Die Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung setzt sich aus insgesamt 100 Mitgliedern zusammen, je zur Hälfte aus Abgeordneten des Deutschen Bundestages und der Assemblée nationale.

Die Versammlung trifft sich mindestens zweimal jährlich abwechselnd in Deutschland und Frankreich. Grundlage dieser institutionalisierten Zusammenarbeit auf Ebene der Parlamente ist das Deutsch-Französische Parlamentsabkommen, das 2019 vom Deutschen Bundestag und der Assemblée nationale verabschiedet wurde.

Hinweis für Medienvertreterinnen und Medienvertreter

 Die Sitzung der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung beginnt heute um 11.00 Uhr. Sie wird live auf www.bundestag.de übertragen. Die Anhörung von Bundesbildungsministerin Karin Prien und ihrer französischen Amtskollegin Marina Ferrari ist für etwa 11.20 Uhr vorgesehen.
 

Aktionswoche „Gemeinsam aus der Einsamkeit“: Start der Allianz gegen Einsamkeit - Erstmals Deutscher Gemeinsamkeitspreis ausgelobt

Zum Auftakt der diesjährigen Aktionswoche „Gemeinsam aus der Einsamkeit“ vom 22. bis 28. Juni 2026 startet bei der gleichnamigen Konferenz zusammen mit dem Kompetenznetz Einsamkeit (KNE) die Allianz gegen Einsamkeit in Berlin. Mehr als 100 Erstunterzeichnende, darunter Länder, Kommunen, Verbände und Wissenschaft, unterstützen den Start der Allianz.

Die bundesweite Aktionswoche findet bereits zum vierten Mal statt. Ziel ist es, zum Thema Einsamkeit zu sensibilisieren und interessierten Menschen vor Ort niedrigschwellige Angebote zum Austausch und zur Begegnung aufzuzeigen. Die Konferenz kann im Livestream verfolgt werden. Im Mittelpunkt steht der Kick-off der Allianz gegen Einsamkeit, die dazu beitragen soll, Aktivitäten zur Vorbeugung und Linderung von Einsamkeit auf breiter gesellschaftlicher Ebene zu verankern und sichtbar zu machen.

Bundesfamilienministerin Karin Prien: „Einsamkeit kann Menschen in allen Lebensphasen treffen - oft mit weitreichenden Folgen – für die Betroffenen ebenso wie für unser Miteinander. Umso wichtiger ist es, Kräfte zu bündeln und gemeinsam zu handeln. Mit der Allianz gegen Einsamkeit schaffen wir ein starkes Netzwerk aus Politik, Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft, Gesundheitswesen, Ländern und Kommunen. Unser gemeinsames Ziel ist es, Einsamkeit vorzubeugen, Betroffene besser zu unterstützen und das Bewusstsein für das Thema in der Gesellschaft zu stärken. Die Allianz trägt dazu bei, gute Angebote sichtbarer zu machen, neue Initiativen anzustoßen und erfolgreiche Ansätze stärker zu vernetzen. Der Bund schafft hierfür die notwendigen Rahmenbedingungen – als Plattform für Austausch und Zusammenarbeit, durch die Förderung von Forschung sowie mit Modellprojekten für wirksame und zielgenaue Maßnahmen. Mit dem Deutschen Gemeinsamkeitspreis setzen wir zudem ein wichtiges Zeichen der Anerkennung für das vielfältige Engagement gegen Einsamkeit in unserem Land. Die Mitglieder der Allianz leisten einen wertvollen Beitrag, Menschen zusammenzubringen und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Gemeinsam können wir viel bewegen.“

Dr. Irina Volf, Direktorin des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V.: „Einsamkeit ist ein soziales, gesundheitliches und gesellschaftliches Thema. Sie betrifft Menschen in verschiedenen Lebensbereichen und -phasen. Die Vorbeugung und Linderung von Einsamkeit müssen daher übergreifend in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen gedacht und angegangen werden. Die Konferenz bringt Akteurinnen und Akteure aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Praxis und Politik zusammen und eröffnet Diskussionsräume zu verschiedenen Themen wie Demokratie, Arbeitswelt, Gesundheit und Bildung.“

Volf weiter: „Auf der Veranstaltung wird die Allianz gegen Einsamkeit gestartet. Sie soll Engagement, Wissen und Potenziale der Mitglieder bündeln, um die Vorbeugung und Linderung von Einsamkeit in Deutschland zu verbessern und das soziale Miteinander zu stärken. Gemeinsam sollen Akteurinnen und Akteure aus dem gesundheitlichen Sektor, Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft und Politik die gesellschaftliche Sensibilisierung fördern und Aktivitäten gegen Einsamkeit in verschiedenen Handlungsfeldern fest verankern.“

Über die Allianz gegen Einsamkeit

Die Allianz gegen Einsamkeit ist eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung vereinbart, die Einsamkeitsstrategie fortzuschreiben und die Arbeit bestehender Netzwerke zu unterstützen. Dafür setzt das BMBFSFJ die Allianz gegen Einsamkeit um. Sie ist ein breites Bündnis aus Gesellschaft und Politik, mit dem Ziel, Einsamkeit sichtbar zu machen und gemeinsam wirksame Lösungen zu entwickeln. Besonders die Forschung zum Thema Einsamkeit im Bereich der Kinder und Jugendlichen soll gestärkt werden, um zielgenaue Maßnahmen zur Bekämpfung der zunehmenden Einsamkeit vom Kindesalter bis zu den älteren Menschen zu entwickeln. 

Über das Kompetenznetz Einsamkeit

Das Kompetenznetz Einsamkeit (KNE) setzt sich mit den Ursachen und Folgen von Einsamkeit auseinander und fördert die Erarbeitung und den Austausch über förderliche und hinderliche Faktoren in der Prävention von und Intervention bei Einsamkeit in Deutschland. Dazu verbindet das KNE Forschung, Netzwerkarbeit und Wissenstransfer. Das Projekt hat zum Ziel, das bestehende Wissen zum Thema Einsamkeit zu bündeln, Wissenslücken zu schließen und gewonnene Erkenntnisse in die politische und gesellschaftliche Praxis einfließen zu lassen. 

Das Projekt wird durch das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. durchgeführt und durch das BMBFSFJ gefördert. Das KNE unterstützt das BMBFSFJ bei der Umsetzung der Allianz gegen Einsamkeit.

Über die Konferenz

Am 22. Juni 2026 lädt das Kompetenznetz Einsamkeit (KNE) in Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) zur 5. Konferenz: „Gemeinsam aus der Einsamkeit“ in Berlin ein. Die Konferenz beginnt um 13:00 Uhr im Konferenzzentrum KOM27, Mauerstraße 27, in Berlin. Die Veranstaltung richtet sich an die breite Öffentlichkeit sowie an Akteurinnen und Akteure aus Praxis, Zivilgesellschaft und Forschung.

Weitere Informationen und das Programm: https://kompetenznetz-einsamkeit.de/fachkonferenzen-gegen-einsamkeit-juni-2026 

Die Konferenz ist bereits ausgebucht. Der erste Teil der Veranstaltung wird jedoch live im Internet auf dem YouTube-Kanal des KNE gestreamt.

Über die Aktionswoche

Zum vierten Mal findet vom 22. bis 28. Juni 2026 die Aktionswoche „Gemeinsam aus der Einsamkeit“ statt. Sie steht in diesem Jahr unter dem Motto „Gemeinsam was bewegen“ – wir wollen unsere soziale Fitness trainieren. In der Aktionswoche soll zu Einsamkeit sensibilisiert werden. Weiterhin dient die Aktionswoche als Möglichkeit für Träger und Kommunen ihre Aktivitäten zum Thema Einsamkeit sichtbar zu machen und sich als Orte der Gemeinsamkeit zu präsentieren. An der Aktionswoche können sich alle mit eigenen Veranstaltungen und Aktionen beteiligen. 

Eingetragene Aktionen in allen Bundesländern sind unter https://kompetenznetz-einsamkeit.de/aktionswoche zu finden.

Über den Deutschen Gemeinsamkeitspreis

Der in diesem Jahr erstmalig verliehene Deutsche Gemeinsamkeitspreis bringt das wichtige Thema in den öffentlichen Fokus – und würdigt diejenigen, die bereits heute aktiv handeln: die Projekte, Organisationen und Initiativen, die gegen Einsamkeit kämpfen und für gelebtes Miteinander einstehen. 

Mit dem Preis setzt das BMBFSFJ zusammen mit dem KNE und im Rahmen der Allianz gegen Einsamkeit ein klares Zeichen, der Herausforderung Einsamkeit gemeinsam zu begegnen. Der Wettbewerb lenkt den Blick darauf, welche funktionierenden Lösungen es bereits gibt und soll andere inspirieren, ebenfalls für soziale Verbundenheit aktiv zu werden.

Die Schirmherrschaft übernimmt im ersten Jahr Bundesfamilienministerin Karin Prien.

Die Bewerbung ist bis einschließlich Sonntag, 16. August 2026 online möglich: https://kompetenznetz-einsamkeit.de/deutscher-gemeinsamkeitspreis-2026

Weitere Informationen: https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/engagement-und-gesellschaft/allianz-gegen-einsamkeit und kompetenznetz-einsamkeit.de

 

Bildungsbericht 2026: Chancengerechtigkeit und Fachkräftesicherung bleiben zentrale Aufgaben

Zum insgesamt elften Mal haben Bund und Länder heute gemeinsam mit dem DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation den nationalen Bildungsbericht „Bildung in Deutschland 2026“ vorgestellt. Die aktuelle Ausgabe beschreibt das deutsche Bildungssystem in einer Phase tiefgreifender gesellschaftlicher und demografischer Veränderungen: Sinkende Geburtenzahlen, Fachkräftemangel, veränderte Zuwanderungsbewegungen sowie wachsende Anforderungen an Chancengerechtigkeit und Integration prägen inzwischen alle Bildungsbereiche – von der frühen Bildung bis zur Weiterbildung im Erwachsenenalter.

Der Bericht macht deutlich, dass sich Entwicklungen im Bildungssystem häufig erst mittel- und langfristig zeigen und deshalb über mehrere Berichtszyklen hinweg betrachtet werden müssen. Gleichzeitig beschreibt der Bericht zahlreiche Maßnahmen und Ausbauprozesse, mit denen Bund und Länder auf die Herausforderungen im Bildungssystem reagieren. So wurden die frühkindliche Bildung und ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote erheblich ausgebaut, die Bildungsbeteiligung weiter gesteigert sowie Sprachförderung und Sprachdiagnostik in vielen Ländern gestärkt. Auch multiprofessionelle Unterstützungsstrukturen an Schulen wurden erweitert.

Der Bericht beschreibt darüber hinaus Fortschritte bei der Bildungsbeteiligung von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in der zweiten Generation sowie einen langfristigen Trend zu höheren Bildungsabschlüssen. Gleichzeitig ist die Erwerbsbeteiligung von Müttern in den vergangenen Jahren weiter gestiegen. Der Bericht macht damit deutlich, dass Bildungspolitik zunehmend auch zur Sicherung von Fachkräften beiträgt. Die Integration Zugewanderter in Bildung und Arbeitsmarkt, die bessere Ausschöpfung vorhandener Erwerbspotenziale sowie die Stärkung lebensbegleitenden Lernens gewinnen dabei weiter an Bedeutung.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Gute Bildung beginnt lange vor der Schule. Der Bericht zeigt, wie stark frühe Entwicklungs- und Bildungschancen den weiteren Bildungsweg prägen. Deshalb investieren Bund und Länder gezielt in frühe Bildung, Sprachförderung und bessere Übergänge im Bildungssystem. Unser Ziel ist ein Bildungssystem, das Talente früh erkennt, Potenziale stärkt und Aufstiegschancen eröffnet – unabhängig von Herkunft und sozialem Hintergrund. Auch hier gilt: Nachhaltige Veränderungen entstehen nicht kurzfristig, sondern durch verlässliche und langfristige Bildungspolitik im Miteinander Bund, Ländern und Kommunen.“

Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie des Landes Berlin erklärt für die Länder: „Der Bildungsbericht zeigt deutlich: Bildung entscheidet über Lebenschancen. Deshalb investieren Bund und Länder gezielt in frühkindliche Bildung, Ganztag, Sprachförderung und bessere Bildungsübergänge. Nicht Herkunft darf über Zukunft entscheiden. Unser Ziel ist es, dass jedes Kind die Chance erhält, seine Talente und Fähigkeiten bestmöglich zu entfalten. Klar ist aber auch: Bildungspolitische Reformen wirken nicht über Nacht. Sie brauchen Verlässlichkeit und Ausdauer. Denn gute Bildung entsteht nicht durch kurzfristige Maßnahmen, sondern durch konsequente Arbeit an Qualität und Chancengerechtigkeit.“

Im Bereich Schule beschreibt der Bericht weiterhin rückläufige Kompetenzentwicklungen insbesondere in Mathematik sowie bei computer- und informationsbezogenen Kompetenzen. Der Bericht macht deutlich, dass die Stärkung der Basiskompetenzen eine der zentralen Zukunftsaufgaben bleibt. Zugleich verweist der Bericht darauf, dass soziale Herkunft weiterhin erheblichen Einfluss auf Bildungserfolg und Bildungsteilhabe hat und Bildungsungleichheiten häufig bereits vor dem Schuleintritt entstehen. So zeigen sich laut Bericht bereits im Alter von zwei Jahren deutliche soziale Unterschiede etwa beim Wortschatz von Kindern.

Besonders die frühe Bildung bleibt ein zentrales Handlungsfeld: 2025 wurde mit mehr als 57.000 Einrichtungen erneut ein Höchststand bei den Kitas erreicht. Gleichzeitig bestehen insbesondere bei den unter Dreijährigen in einigen Regionen weiterhin deutliche Betreuungsengpässe. Der Bericht verweist darauf, dass Bildungsungleichheiten häufig bereits vor dem Schuleintritt entstehen und sich über den gesamten Bildungsverlauf hinweg fortsetzen können. Bund und Länder haben deshalb in den vergangenen Jahren verstärkt Maßnahmen zur Förderung von Chancengerechtigkeit auf den Weg gebracht – unter anderem durch Investitionen in frühe Bildung, Sprachförderung, Ganztagsangebote und das Startchancen-Programm zur gezielten Unterstützung von Schulen in herausfordernden sozialen Lagen.

Der Bericht verweist unter anderem auf den seit 2022 deutlichen Geburtenrückgang. Mit rund 677.000 Geburten lag die Zahl 2024 wieder auf dem Niveau vom Beginn der 2010er-Jahre. Gleichzeitig erreichen derzeit die geburtenstarken Jahrgänge des letzten Jahrhunderts das Rentenalter. Der Bericht macht deutlich, dass diese Entwicklungen das Bildungssystem langfristig verändern und neue Anforderungen an Planung, Steuerung und Bildungsangebote mit sich bringen.

Der Bericht macht zugleich deutlich, dass die Herausforderungen im Bildungsbereich nicht kurzfristig zu lösen sind. Chancengerechtigkeit, Fachkräftesicherung, Integration und Digitalisierung bleiben langfristige Aufgaben, die nur gemeinsam vom Bund, Ländern und Kommunen bewältigt werden können.

Hintergrund

Der nationale Bildungsbericht „Bildung in Deutschland“ wird von einer unabhängigen Autorengruppe im Auftrag von Bund und Ländern erstellt und vom DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation koordiniert. Er erscheint seit 2006 alle zwei Jahre und untersucht die Entwicklung des deutschen Bildungssystems über alle Bildungsbereiche hinweg.

Beteiligt sind das Deutsche Institut für Erwachsenenbildung – Leibniz-Zentrum für Lebenslanges Lernen (DIE), das Deutsche Jugendinstitut (DJI), das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW), das Leibniz-Institut für Bildungsverläufe (LIfBi), das Soziologische Forschungsinstitut Göttingen (SOFI) sowie die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder.

Den Bericht sowie weiterführende Materialien und Informationen finden Sie unter www.bildungsbericht.de.
 

Nationaler Preis – Bildung für nachhaltige Entwicklung: Bewerbungsphase gestartet

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die Deutsche UNESCO-Kommission verleihen 2027 zum vierten Mal den „Nationalen Preis – Bildung für nachhaltige Entwicklung“. Vorschläge können bis zum 15. August 2026 online eingereicht werden. Der Preis ehrt Initiativen, die durch Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) dazu beitragen, die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen bis 2030 zu erreichen.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Nachhaltigkeit beginnt mit Bildung. Wer heute lernt, Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen, gestaltet die Welt von morgen aktiv mit. Der Nationale Preis für Bildung für nachhaltige Entwicklung macht sichtbar, wie innovative Initiativen Menschen dazu befähigen, Zukunft verantwortungsvoll und gemeinsam zu gestalten.“ 

Maria Böhmer, Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission: „Unser Nachhaltigkeitspreis rückt die vielen engagierten Bildungsinitiativen in den Mittelpunkt, die sich im ganzen Land für eine lebenswerte Zukunft in einer intakten Umwelt stark machen. Sie zeigen uns, wie wir Wissen teilen, voneinander lernen und eine gemeinsame Vision für ein besseres Morgen entwickeln können.“

Insgesamt werden zehn Preisträgerinnen oder Preisträger von einer unabhängigen Jury aus renommierten Expertinnen und Experten ausgewählt. In den Kategorien „Lernorte“, „Bildungslandschaften“ sowie „Multiplikator*innen“ werden jeweils drei Initiativen geehrt, den Sonderpreis in der Kategorie „Newcomer“ erhält eine Initiative. Die Preisverleihung findet im ersten Halbjahr 2027 statt.

Hintergrund

Der „Nationale Preis – Bildung für nachhaltige Entwicklung“ wird 2027 zum vierten Mal verliehen. Eine Jury von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft, öffentlichem Leben und Zivilgesellschaft wählt aus, welche zehn Initiativen und Projekte mit je 10.000 Euro gewürdigt werden. Bisher wurden 30 Preisträgerinnen und Preisträger für ihren bedeutenden Beitrag zur Erreichung der globalen Nachhaltigkeitszielesowie zur Umsetzung des UNESCO-Programms „BNE 2030“ mit dem Nationalen Preis geehrt.

Bildung für nachhaltige Entwicklung versetzt Menschen in die Lage, Entscheidungen für die Zukunft zu treffen und dabei abzuschätzen, wie sich eigenes Handeln auf künftige Generationen oder das Leben in anderen Weltregionen auswirkt. Das 2020 gestartete UNESCO-Programm BNE 2030 zielt darauf ab, die strukturelle Verankerung von BNE im gesamten Bildungssystem voranzubringen. In Deutschland wird BNE auf der Grundlage des Nationalen Aktionsplans Bildung für nachhaltige Entwicklung umgesetzt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Pressestelle Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

 

Glinkastraße 35, 10117 Berlin

Telefon: 030/18 555-1061

E-Mail: presse@bmbfsfj.bund.de

https://www.bmbfsfj.bund.de/

Internationale Expertengruppe gegen Gewalt: Dr. Petra Volke wird Mitglied

Am 2. Juni hat der Vertragsstaatenausschuss des Europarats zur Istanbul-Konvention fünf neue Mitglieder der Expertengruppe zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt gewählt. Die deutsche Kandidatin Dr. Petra Volke setzte sich in einem starken Feld von Kandidatinnen und Kandidaten durch. Sie wird ihre Arbeit in dem Gremium ab September 2026 aufnehmen. Die Bundesregierung unterstreicht mit der erfolgreichen Kandidatur ihr Engagement für die Umsetzung der Istanbul-Konvention.

Bundesfrauenministerin Karin Prien: „Ich gratuliere Dr. Petra Volke herzlich zu ihrer Wahl in die Expertengruppe des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Die Wahl ist eine große Anerkennung ihrer fachlichen Expertise und ihres Engagements für den Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt. Frauen und Mädchen haben ein Recht auf ein gewaltfreies und selbstbestimmtes Leben. Dieses Menschenrecht zu sichern und zu stärken, bleibt eine zentrale Aufgabe. Deshalb hat die Umsetzung der Istanbul-Konvention für die Bundesregierung weiterhin hohe Priorität. Die unabhängige Expertengruppe leistet einen wichtigen Beitrag, um die Umsetzung der Istanbul-Konvention transparent zu begleiten und weiterzuentwickeln. Ich freue mich sehr, dass Deutschland künftig wieder in diesem bedeutenden Gremium vertreten sein wird. Mit Dr. Petra Volke wird sich eine ausgewiesene Expertin dafür einsetzen, den Schutz von Frauen und Mädchen in Europa weiter zu stärken und die Ziele der Istanbul-Konvention entschlossen voranzubringen.“

GREVIO überwacht die Umsetzung der Istanbul-Konvention

Die Expertengruppe zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (englisch: Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence, kurz: GREVIO), überprüft, wie die Vertragsstaaten die Istanbul-Konvention umsetzen. Das internationale Gremium bewertet nationale Maßnahmen und formuliert Empfehlungen, um den Schutz vor Gewalt weiter zu verbessern. GREVIO trägt damit dazu bei, geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt in Europa wirksamer zu bekämpfen.

Erfahrung aus Justiz, Menschenrechten und Gleichstellung

Dr. Petra Volke ist Familienrichterin und befasst sich in ihrer Arbeit mit Fällen häuslicher Gewalt. Sie bringt langjährige Erfahrung in den Bereichen Menschenrechte, Gleichstellung und Gewaltschutz mit. Zudem war sie in internationalen Zusammenhängen tätig, unter anderem am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Diese Erfahrungen wird sie künftig in die Arbeit bei GREVIO einbringen.

Die Istanbul-Konvention

Die Istanbul-Konvention des Europarats ist ein völkerrechtlicher Vertrag zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, diese Gewalt durch politische und rechtliche Maßnahmen zu verhindern, zu verfolgen und zu beseitigen. Gleichzeitig sollen die Diskriminierung von Frauen bekämpft und ihre Rechte gestärkt werden. In Deutschland trat das Übereinkommen am 1. Februar 2018 in Kraft.

Mitsprache, Empowerment und Schutz im Digitalen Raum: Prien, Hubig und Hoffmann im Gespräch mit Schülerinnen und Schülern in Potsdam

Unter der Überschrift „Gemeinsam stark digital unterwegs – Mitsprache, Empowerment und Schutz“ diskutierten Bundesbildungsministerin Karin Prien, Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig und Brandenburgs Bildungsminister Gordon Hoffmann mit Schülerinnen und Schülern des Dalton-Gymnasiums in Potsdam über Chancen, Risiken und Schutzmöglichkeiten im digitalen Raum.

Im Mittelpunkt des Austauschs mit Jugendlichen der 9. und 10. Jahrgangsstufe standen Fragen des Kinder- und Jugendmedienschutzes, mögliche Altersbeschränkungen für soziale Netzwerke, die Herausforderungen durch Künstliche Intelligenz sowie die Stärkung von Medienkompetenz und digitaler Teilhabe. 

Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, sicher, selbstbestimmt und kompetent in der digitalen Welt aufzuwachsen. Dafür brauchen wir einen modernen Kinder- und Jugendmedienschutz, der Schutz, Befähigung und Teilhabe zusammendenkt. Zudem wird entscheidend sein, dass die Plattformen stärker in die Verantwortung genommen werden, um sicherzustellen, dass Kinder bis zu einem gewissen Alter überhaupt keinen Zugang zu gefährlichen Inhalten auf Social-Media-Plattformen erhalten. Deshalb kommen wir an einer wirksamen gesetzlichen Regulierung nicht vorbei. Zentral für die Akzeptanz ist aber auch, dass wir nicht nur über junge Menschen sprechen, sondern mit ihnen. Deshalb ist mir der direkte Austausch mit Schülerinnen und Schülern besonders wichtig – denn ihre Erfahrungen und Perspektiven müssen in politische Entscheidungen einfließen. In Kürze erwarten wir die Empfehlungen der von mir eingesetzten Expertenkommission ‚Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt‘. Ich bin überzeugt, dass davon wichtige Impulse für Schutz und sichere Teilhabe junger Menschen im digitalen Raum ausgehen werden.“

Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig: „Wir müssen mehr tun, um Kinder und Jugendliche im digitalen Raum zu schützen. Die negativen Auswirkungen von sozialen Medien sind längst bekannt. In unserem Rechtsstaat muss gelten: Wo es echte Gefahren gibt, braucht es klare Regeln und ein Schutzkonzept. Dabei geht es auch um Altersbeschränkungen und eine bessere Medienkompetenz. Für ein solches Konzept brauchen wir auch die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen. Es ist mir daher wichtig, mit Schülerinnen und Schüler über diese Themen zu sprechen und ich bin dankbar, dass ich heute in Potsdam die Gelegenheit dazu hatte.“

Brandenburgs Bildungsminister Gordon Hoffmann: „Unsere Schulen stehen beim Medienschutz in einem Spannungsfeld: Sie sollen Schülerinnen und Schüler schützen und Risiken für sie reduzieren, gleichzeitig müssen sie ihnen digitale Teilhabe ermöglichen. Sie sollen sie befähigen, in der geballten Informationsflut zwischen Meinungen, Fakten und Desinformation zu unterscheiden und soziale Medien reflektiert und verantwortungsvoll zu nutzen. Für digitale Kompetenz brauchen unsere Kinder und Jugendlichen aber nicht allein Schulen mit moderner Technik und qualifizierte Lehrkräfte. Sie brauchen Teilhabe – wie etwa im Medienscout-Programm in Brandenburg, in dem sie selbst Vermittler und Vertrauenspersonen sind. Und sie brauchen als sicheren Rahmen eine neue Schul-Eltern-Partnerschaft für digitale Kompetenz."

Ende Juni wird die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ Handlungsempfehlungen für einen zeitgemäßen Schutz und eine sichere Teilhabe junger Menschen im digitalen Raum vorlegen.

Neue Allianzvereinbarung zum Start des „Sommers der Berufsausbildung“

Zum Auftakt des „Sommers der Berufsausbildung“ haben die Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung ihre neue Vereinbarung für die Jahre 2026 bis 2029 vorgestellt.

Mit dem gemeinsamen Start des diesjährigen „Sommers der Berufsausbildung“ haben das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) die zentrale Bedeutung der beruflichen Bildung für die Fachkräftesicherung und die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Deutschland hervorgehoben. Gleichzeitig markierte die Veranstaltung im Haus des Deutschen Handwerks in Berlin den Auftakt der neuen Arbeitsperiode der Allianz für Aus- und Weiterbildung bis 2029.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Mit der neuen Vereinbarung übernimmt die Allianz für Aus- und Weiterbildung Verantwortung für die Zukunft unseres Landes. Fachkräftemangel, Digitalisierung und demografischer Wandel entscheiden darüber, wie wettbewerbsfähig Deutschland morgen sein wird. Deshalb investieren wir gezielt in berufliche Bildung, Chancengerechtigkeit und eine starke Ausbildungspartnerschaft von Bund, Ländern, Wirtschaft und Sozialpartnern.“

ZDH-Präsident Jörg Dittrich: „Unsere Betriebe brauchen mehr denn je motivierte und gut vorbereitete Auszubildende. Die neue Allianz setzt genau an den richtigen Stellen an: bei Grundkompetenzen, Sprachförderung und einer stärkeren Berufsorientierung auch an Gymnasien. Für das Handwerk ist entscheidend, dass junge Menschen frühzeitig Einblicke in die Praxis erhalten und die Chancen einer Ausbildung erkennen. Nur so können wir den dringend benötigten Fachkräftenachwuchs sichern und die Leistungsfähigkeit der Handwerksbetriebe auch in Zukunft gewährleisten.“

Unter dem Motto „Erfolgreich in die Zukunft mit #AusbildungSTARTEN“ diskutierten Bundesbildungsministerin Prien und ZDH-Präsident Dittrich gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Handwerk und Ausbildungspraxis über die Herausforderungen, junge Menschen für eine berufliche Ausbildung zu gewinnen. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, wie Exzellenz in der beruflichen Bildung sichtbarer gemacht und die Attraktivität einer Karriere im Handwerk weiter gestärkt werden kann – auch mit Blick auf die im kommenden Jahr in Deutschland stattfindende Europameisterschaft der Berufe EuroSkills 2027 in Düsseldorf.

An der Podiumsdiskussion „Wie kann Exzellenz in der beruflichen Bildung gefördert werden?“ beteiligten sich außerdem BMBFSFJ-Staatssekretärin Dr. Petra Bahr, ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke, Dorothee Frankenstein, Ausbildungsleiterin der Berliner mf Mercedöl GmbH, sowie Johannes Renner, Silbermedaillengewinner der EuroSkills Herning 2025.

Hintergrund

Die Partnerorganisationen der Allianz für Aus- und Weiterbildung organisieren 2026 bereits zum sechsten Mal den „Sommer der Berufsausbildung“. Ziel ist es, Jugendliche auf ihrem Weg in die Ausbildung zu unterstützen und die Chancen beruflicher Bildung sichtbar zu machen. Mit zahlreichen Aktionen und Veranstaltungen auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene informieren die Partner über Ausbildungswege, bringen Jugendliche und Betriebe zusammen und zeigen, warum sich #AusbildungSTARTEN lohnt.

Von Juni bis September 2026 setzen die Partner thematische Schwerpunkte auf „Berufsorientierung“, „Exzellenz“ und „Vielfalt“. Die Angebote richten sich an Jugendliche, Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer und geben Einblicke in die vielfältigen Perspektiven beruflicher Bildung. 

 

KI auf jugendaffinen Plattformen: Anbieter schaffen neue Einfallstore für Risiken

Sexualisierte Gewalt und extremistische Hassinhalte bleiben zentrale Probleme im Netz: Im zweiten Jahr in Folge hat jugendschutz.net mehr als 15.000 Fälle von Missbrauchsdarstellungen von Kindern bearbeitet. Bei Spotify und Discord stellte die Stelle zahlreiche volksverhetzende Texte und strafbare extremistische Kennzeichen fest; auf TikTok und Co. dokumentierte jugendschutz.net drastische Hass- und Gewaltfantasien gegenüber Frauen und Mädchen.

Verschärft werden viele Risiken durch KI-Anwendungen, die frei verfügbar und kinderleicht auch für strafbare Handlungen einsetzbar sind. Die Anbieter der Dienste unternehmen dagegen viel zu wenig für den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Dies sind zentrale Befunde des aktuellen Jahresberichts von jugendschutz.net.

Stefan Glaser, Leiter von jugendschutz.net: „Die Gefahr, in beliebten Diensten mit Hass und sexualisierter Gewalt konfrontiert, dort gemobbt, belästigt oder manipuliert zu werden, besteht leider weiter. Die Anbieter setzen dem nur wenig entgegen. Im Gegenteil: Mit neuen Funktionen und Anwendungen schaffen Unternehmen weitere Einfallstore. Insbesondere KI fügt dem Problem eine neue Dimension hinzu: Das Künstliche verschmilzt mit dem Echten und verzerrt die Wahrnehmung von Realität. KI-generierte Influencer:innen präsentieren übernatürlich schöne Körper, die Essstörungen begünstigen. Manipulierte Bilder dienen als Mittel zur Verbreitung extremistischer Narrative oder zur Herabwürdigung. Chatbots entwickeln ein Eigenleben und führen Kinder und Jugendliche in sexualisierte Interaktionen. Hinzu kommt das Problem manipulativer Angebotsdesigns: Algorithmen führen Nutzende durch immer gleiche Inhaltsvorschläge immer tiefer in Gefahrenbereiche hinein. Ein Problem sind die Geschäftsmodelle der Dienste. Es braucht nicht nur Lippenbekenntnisse der Betreiber, für den Schutz von Kindern und Jugendlichen bei der Nutzung zu sorgen. Benötigt werden effektive Maßnahmen, die sich schon bei der Einführung neuer Funktionen und Anwendungen risikomindernd auswirken.“

Karin Prien, Bundesjugendministerin: „Der Bericht von jugendschutz.net macht deutlich, dass wir noch viel zu tun haben. Die erneut alarmierenden Zahlen zeigen, wie weit wir noch davon entfernt sind, Kindern und Jugendlichen eine sichere und unbeschwerte Teilhabe an der digitalen Welt zu ermöglichen. Und genau das ist es, was uns als Bundesregierung, was mir als Bundesjugendministerin ein großes Anliegen ist: Der Schutz der jungen Generation in der digitalen Welt – eine Verantwortung, die wir alle teilen. Besonders besorgniserregend ist, dass frei verfügbare KI-Anwendungen viele Risiken massiv verschärfen: Mit wenigen Klicks lassen sich heute täuschend echte Deepfakes, sexualisierte Gewaltbilder oder manipulative Inhalte erstellen und verbreiten. Gleichzeitig stellt gezielte Desinformation eine wachsende Gefahr für junge Menschen und unsere gesamte Gesellschaft dar. Viele Anbieter tun noch immer zu wenig, um Kinder und Jugendliche wirksam zu schützen. Deshalb gilt mehr denn je: Wir dürfen Kinder und Jugendliche in der digitalen Welt nicht alleine lassen. Gerade weil digitale Angebote und KI für viele junge Menschen immer häufiger zum alltäglichen Begleiter, zum Gesprächspartner oder sogar zur emotionalen Stütze werden, müssen Sicherheit, Schutz und klare Regeln endlich mit der technologischen Entwicklung Schritt halten.“

Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Jugendministerin des Landes Rheinland-Pfalz: „Der Bericht von Jugendschutz.net zeigt, dass sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche eine wachsende Bedrohung darstellt, die durch Technologien wie KI-gestützte Chatbots oder Deepfakes verschärft wird. Der Schutz Minderjähriger vor schädlichen Medieninhalten und Interaktionsrisiken im digitalen Raum ist eine gemeinschaftliche Aufgabe von Staat und Gesellschaft, für die es klare gesetzliche Regeln und deren konsequente Durchsetzung bedarf. Ein altersabgestuftes Nutzungskonzept für soziale Medien, verpflichtende Alterskontrollen und eine klarere Verantwortlichkeit und Haftung der Plattformen sind wichtige Bausteine für einen konsequenten Jugendschutz. Mit der Einrichtung einer Landesbeauftragten gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen (LBSKM) übernimmt Rheinland-Pfalz dabei eine Vorreiterrolle. Wie jugendschutz.net ebenfalls aufzeigt, ist aktiver und konsequenter Jugendschutz auch Teil einer wirksamen Extremismusprävention. Denn Radikalisierungsversuche finden im Netz bewusst statt, teils gar auf Spiele- und Musikstreamingplattformen. Neben der wichtigen Arbeit der lokalen und regionalen Angebote der Demokratieförderung und Extremismusbekämpfung ist die Förderung der Medienkompetenz, eine der Schlüsselkompetenzen des 21. Jahrhunderts, bei Kindern und Jugendlichen ein Weg zu erhöhter Widerstandsfähigkeit. In Rheinland-Pfalz haben wir im Rahmen der Medienkompetenzstrategie mit der Bündelung und Vernetzung sowie einer erhöhten Sichtbarkeit der Angebote und einem niedrigschwelligen Zugang dazu gute Erfahrungen gemacht.“

Eva-Maria Sommer, Vorsitzende der Kommission für Jugendmedienschutz und Direktorin der Medienanstalt Hamburg-Schleswig-Holstein: „Regulatorisch spielt es keine Rolle, ob Inhalte von Menschen oder mit Hilfe von KI erzeugt wurden. Entscheidend ist allein, ob ein Angebot für junge Nutzerinnen und Nutzer geeignet ist. Die Fallzahlen von jugendschutz.net und KJM zeigen, wie groß das Risiko ist, online auf unzulässige oder entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte zu stoßen. Das Problematische ist: Statt Kindern und Jugendlichen zu schaden, könnten technische Innovationen längst viel stärker für ein sicheres digitales Umfeld eingesetzt werden. Indem Angebote moderiert, unzulässige Inhalte detektiert und Jugendlichen über wirksame Alterserkennung eine ihren Bedürfnissen entsprechende mediale Umgebung angeboten wird. Ansonsten droht sich der Ausverkauf von Kinderrechten zugunsten des maximalen Profits im Zeitalter von KI weiter zu beschleunigen.“

Der aktuelle Jahresbericht von jugendschutz.net steht zum Download bereit unter: https://bericht.jugendschutz.net/jahresbericht-2025

Über jugendschutz.net 

jugendschutz.net fungiert als das gemeinsame Kompetenzzentrum von Bund, Ländern und Landesmedienanstalten für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet. Die Stelle recherchiert Gefahren und Risiken in jugendaffinen Diensten. Sie wirkt darauf hin, dass Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen beseitigt und Angebote so gestaltet werden, dass Kinder und Jugendliche sie unbeschwert nutzen können.

Die Jugendministerien der Länder haben jugendschutz.net 1997 gegründet. Die Aufgaben wurden 2003 im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) festgelegt. Die Stelle ist seither an die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) angebunden. 2021 hat der Bund jugendschutz.net als gemeinsamem Kompetenzzentrum im Jugendschutzgesetz (JuSchG) ebenfalls eine gesetzliche Aufgabe zugewiesen.

jugendschutz.net wird finanziert von den Obersten Landesjugendbehörden, den Landesmedienanstalten und gefördert vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Europäischen Union. jugendschutz.net nimmt über seine Online-Beschwerdestelle Hinweise auf Verstöße gegen den Jugendmedienschutz entgegen. Verstöße im Netz können gemeldet werden unter: https://www.jugendschutz.net/verstoss-melden

Berufsbildungsbericht 2026: Chancen nutzen, Herausforderungen angehen

Der heute im Kabinett vorgestellte Berufsbildungsbericht 2026 zeigt ein differenziertes Bild des Ausbildungsmarktes: Während sich die wirtschaftliche Lage bemerkbar macht, gibt es zugleich ermutigende Entwicklungen. Die berufliche Bildung bleibt ein zentraler Baustein für Fachkräftesicherung, gesellschaftliche Teilhabe und individuelle Zukunftsperspektiven.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Der heute vorgelegte Berufsbildungsbericht 2026 zeigt, dass eine erfolgreich absolvierte duale Ausbildung klare Vorteile bietet. Gleichzeitig wachsen die Herausforderungen für den Ausbildungsmarkt: Das Angebot geht zurück, das Interesse steigt – und dennoch bleiben viele Stellen unbesetzt, weil es an der Passung fehlt. Regionale Unterschiede und eine ungleiche Verteilung bei den Ausbildungsberufen verstärken diese Entwicklung zusätzlich. Während in beliebten Ausbildungsberufen viele Bewerberinnen und Bewerber unversorgt bleiben, gibt es in anderen weiterhin offene Stellen. Auch die Qualifikationen der Interessierten passen nicht immer zu den Anforderungen der Betriebe. Genau hier setzen wir mit gezielten Maßnahmen zur Stärkung von Basiskompetenzen und Berufsorientierung an. Zugleich machen wir die berufliche Bildung attraktiver – mit modernen Ausbildungsordnungen, besseren Karriereperspektiven und mehr Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung. Unser Ziel ist klar: Die berufliche Bildung muss als gleichwertige und attraktive Alternative zum Studium wahrgenommen werden. Deshalb unterstützen wir auch gezielt junge Erwachsene ohne Berufsabschluss. Mit der Qualifizierungsoffensive Berufliche Bildung verfolgen wir einen ganzheitlichen Ansatz, damit mehr Menschen den Weg in Ausbildung und Beschäftigung finden.“

Der Bericht macht deutlich, dass sich wieder mehr junge Menschen für eine berufliche Ausbildung interessieren. Gleichzeitig beginnen jedoch weniger von ihnen tatsächlich eine Ausbildung. Im Ausbildungsjahr 2024/25 wurden 476.000 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen – rund 10.000 weniger als im Vorjahr.

Mit der 2026 gestarteten Qualifizierungsoffensive Berufliche Bildung (QBB) will das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) diesen Trend umkehren. Die Offensive setzt umfassend an: von verbesserter Berufsorientierung für unterschiedliche Schulformen über attraktivere Arbeits- und Lernbedingungen bis hin zu gleichwertigen Karrierewegen und der Weiterentwicklung von berufsabschlussorientierten Teilqualifikationen. Ziel ist es darüber hinaus auch, die gesellschaftliche Wertschätzung und Wahrnehmung der beruflichen Bildung weiter zu stärken.

Die Bedeutung der beruflichen Bildung zeigt sich sowohl für die individuelle Lebensperspektive als auch für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Eine duale Ausbildung bietet gute Chancen auf eine stabile Erwerbsbiografie: 79 Prozent der Auszubildenden wurden 2024 von ihren Ausbildungsbetrieben übernommen. Gleichzeitig besteht auf dem Arbeitsmarkt weiterhin eine hohe Nachfrage nach beruflich qualifizierten Fachkräften – eine klassische Win-Win-Situation für Wirtschaft und junge Menschen.

Ein zentrales Anliegen bleibt es, allen Interessierten den Zugang zu einer Ausbildung zu ermöglichen. Dabei richtet sich der Blick auch auf Personen, die eine Ausbildung oder ein Studium abgebrochen haben, sich weiterqualifizieren möchten oder bereits berufliche Erfahrungen mitbringen. Gerade im Kontext des Strukturwandels kommt es auf jede einzelne Arbeitskraft an.

Auch Menschen mit Einwanderungsgeschichte leisten einen wichtigen Beitrag: Laut integrierter Ausbildungsberichterstattung ist die Zahl der Anfängerinnen und Anfänger mit ausländischer Staatsangehörigkeit im Bereich der Berufsbildung um 11 Prozent gestiegen.

Gemeinsam mit den Partnern der beruflichen Bildung – unter anderem im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung – soll die Attraktivität der Ausbildung weiter gesteigert werden, damit mehr junge Menschen den Weg in eine Ausbildung finden und diese erfolgreich abschließen.

Hintergrund

Der Berufsbildungsbericht 2026 bildet die Lage auf dem Ausbildungsmarkt zum Stichtag 30. September 2025 ab. Im Berichtsjahr 2025 ist das Ausbildungsstellenangebot auf 530.300 gesunken (–25.300 bzw. –4,6 Prozent).

Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge im dualen System lag bei 476.700 (–2,1 Prozent). Die traditionelle Ausbildungsnachfrage ging leicht auf 515.800 zurück (–0,3 Prozent), während die erweiterte Nachfrage auf 560.300 anstieg (+0,3 Prozent).

Zum Ende des Berichtszeitraums waren 84.400 Bewerberinnen und Bewerber noch auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz (+14.000). Gleichzeitig gab es 54.400 unbesetzte Ausbildungsstellen (–15.000). Die Zahl der unversorgt gebliebenen Bewerberinnen und Bewerber stieg auf 39.900 (+28,0 Prozent).

In der integrierten Ausbildungsberichterstattung zeigt sich zudem ein Rückgang der Anfängerzahlen in der dualen Berufsausbildung im Jahr 2025, während schulische Ausbildungsgänge – insbesondere in Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialberufen – Zuwächse verzeichnen.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bmbfsfj.bund.de/berufsbildungsbericht2026

Den Datenreport des BIBB hier: www.bibb.de/datenreport-2026

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Bundeskabinett beschließt Änderungen

Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag der Bundesministerinnen Prien und Hubig einen Gesetzentwurf beschlossen, der Änderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vorsieht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, EU-Vorgaben zum Diskriminierungsschutz ins deutsche Recht umzusetzen. Außerdem soll der Diskriminierungsschutz im AGG verbessert werden. So soll die Frist verlängert werden, innerhalb derer Ansprüche nach dem AGG geltend gemacht werden können. Auch sollen die zivilrechtlichen Benachteiligungsverbote im AGG angepasst werden. Zudem soll die Antidiskriminierungsstelle des Bundes Betroffene von Diskriminierung besser unterstützen können. Die vorgeschlagenen Änderungen finden auch eine Grundlage im Koalitionsvertrag.

Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien erklärt dazu: „Die EU-Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen sorgen für eine europaweite Angleichung der Befugnisse unabhängiger Stellen. Mit ihrer Umsetzung stärken wir in Deutschland gezielt die Rechte derjenigen, die Opfer von Diskriminierung geworden sind und schaffen die Möglichkeit für eine schnelle und einvernehmliche Einigung der Beteiligten. Das ist ein wichtiger Schritt, um unseren Anspruch auf mehr Gleichbehandlung und ein wirksames Vorgehen gegen Diskriminierung konkret umzusetzen. Gleichzeitig achten wir darauf, Verwaltung und Unternehmen nicht unnötig zu belasten und Verfahren so einfach wie möglich zu gestalten. So schaffen wir mehr Unterstützung für Betroffene – bei zugleich hoher Rechtssicherheit für alle Beteiligten.“


Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu: „Wer diskriminiert wird, muss sich rechtlich wehren können. Um den Schutz vor Diskriminierung zu verbessern, wollen wir die Regelungen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) anpassen. Die wichtigste Änderung: Wer von Diskriminierung betroffen ist, soll künftig vier statt zwei Monate Zeit haben zu entscheiden, ob sie oder er den Anspruch nach dem AGG gelten machen möchte. Unabhängig davon werde ich mich darüber hinaus weiter für einen ambitionierten Diskriminierungsschutz einsetzen.“

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt seit 2006. Es enthält Regeln zum Schutz vor Diskriminierung in der Arbeitswelt und bei zivilrechtlichen Rechtsgeschäften (zum Beispiel Miete oder Kauf). Das Gesetz diente auch der Umsetzung von vier europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien ins deutsche Recht. Mit dem nunmehr vorgeschlagenen Zweiten Gesetz zur Änderung des AGG soll sichergestellt werden, dass das Gesetz den europäischen Vorgaben besser entspricht. Darüber hinaus sollen der Schutz von Betroffenen effektiver gestaltet, Unklarheiten bei der Rechtsauslegung beseitigt und die Rechtsdurchsetzung gestärkt werden.

Konkret sieht der heute beschlossene Gesetzentwurf folgende Neuerungen vor:

1. Verlängerung der Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen

Personen, die von Diskriminierung betroffen sind, sollen künftig länger Zeit haben, um ihre Rechte geltend zu machen. Bislang müssen Ansprüche nach dem AGG innerhalb einer Frist von zwei Monaten geltend gemacht werden. Diese Präklusionsfrist soll künftig auf vier Monate verlängert werden.

2. Punktuelle Anpassungen der zivilrechtlichen Benachteiligungsverbote

Die zivilrechtlichen Benachteiligungsverbote im AGG sollen punktuell angepasst werden.

Insbesondere soll der Anwendungsbereich des Diskriminierungsverbots für das Merkmal Geschlecht ausgeweitet werden: Die bislang geltende Beschränkung auf Massengeschäfte soll in Bezug auf das Merkmal Geschlecht gegenstandslos werden. Die Änderung soll die EU-Unisex-Richtlinie umsetzen. Damit soll ein laufendes Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission beendet werden.

Außerdem soll der AGG-Schutz vor sexuellen Belästigungen ausgeweitet werden: Der Schutz soll nicht mehr nur auf den Arbeitsplatz beschränkt sein, sondern etwa auch auf dem Wohnungsmarkt oder in der Fahrschule gelten. So soll der zivilrechtliche Rechtsschutz für Betroffene von sexueller Belästigung verbessert werden.

3. Änderungen betreffend die Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) soll von Diskriminierung Betroffene besser unterstützen können. Dazu soll eine bei der ADS angesiedelte unabhängige Schlichtungsstelle künftig ein Streitschlichtungsverfahren anbieten, zu der jede Person Zugang hat, die der Ansicht ist, in ihren Rechten nach dem AGG verletzt worden zu sein.Auf diese Weise soll eine schnelle und einvernehmliche Einigung der Beteiligten befördert werden. Zudem soll die ADS das Recht erhalten, in Gerichtsverfahren, die Diskriminierungen betreffen, als Beistand aufzutreten oder auf Ersuchen des Gerichts eine Stellungnahme einzureichen. Arbeitsabläufe der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und ihrer Einbindung bei Vorhaben der Bundesregierung sollen konkretisiert werden. Diese Änderungen dienen der Umsetzung von zwei EU-Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen.

4. Anpassung der „Kirchenklausel“

Die sogenannte „Kirchenklausel“ im AGG (§ 9 AGG) soll an höchstgerichtliche Anforderungen angepasst werden. Die Vorschrift erlaubt es Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen innerhalb gewisser Grenzen, Beschäftigte wegen der Religion oder Weltanschauung unterschiedlich zu behandeln. Es soll klargestellt werden, dass dafür ein Bezug zwischen der Religion oder Weltanschauung und der konkreten Art der Tätigkeit der betroffenen Beschäftigten oder der Umstände ihrer Ausübung bestehen muss.

5. Vereinfachte und verbesserte Rechtsanwendung

Der Gesetzesentwurf sieht weitere Klarstellungen und Nachjustierungen vor, die die Rechtsanwendung vereinfachen und verbessern sollen: Das Diskriminierungsmerkmal „Alter“ soll durch „Lebensalter“ ersetzt werden. Außerdem soll der zivilrechtliche Diskriminierungsschutz bei Schwangerschaft und Mutterschaft verbessert werden.

 Den Gesetzentwurf und Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier.