Pressemitteilungen

Abschlussbericht der Kommission "Bürokratiearme Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie"

Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit – dieses Ziel verfolgt die Entgelttransparenzrichtlinie der Europäischen Union. Sie soll den Entgeltgleichheitsgrundsatz zwischen Frauen und Männern fördern und muss bis Juni 2026 in nationales deutsches Recht umgesetzt werden. Bundesministerin Karin Prien hat dazu eine Kommission berufen, die heute ihre Vorschläge für eine bürokratiearme und effektive Umsetzung der Richtlinie vorgelegt hat.

Bundesfrauenministerin Karin Prien: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – damit Leistung sich wirklich lohnt. Das ist gerecht, für Männer und für Frauen. Die Expertenkommission hat bei den Empfehlungen zwei Ziele in den Blick genommen: Die Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie muss wirksam sein für die Beschäftigten und aufwandsarm für die Arbeitgeber. Wichtig ist mir: Die Unternehmen müssen Handlungssicherheit haben, damit die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland nicht dadurch gefährdet wird. Und klar ist auch: Eine faire Bezahlung hilft, Potenziale zu heben.“

Der Abschlussbericht enthält Vorschläge zur Ausgestaltung der Transparenzinstrumente "Berichtspflicht" und "Auskunftsanspruch", zu der Frage der Privilegierung von tarifgebundenen Arbeitgebern sowie zur Frage der begleitenden Unterstützung von Unternehmen durch die Bundesregierung. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) wird die Vorschläge prüfen und einen Referentenentwurf erarbeiten. Ziel ist es, das Gesetzgebungsverfahren Anfang 2026 einzuleiten.

Weitere Informationen finden Sie hier: 

Weniger unbesetzte Stellen, aber mehr Ausbildungsinteressierte

Das Bundeskabinett hat heute den von der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien eingebrachten Berufsbildungsbericht 2025 zur Kenntnis genommen. Der Bericht zieht eine Ausbildungsmarktbilanz für das Jahr 2024.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: "Der Berufsbildungsbericht zeigt: Wir müssen die berufliche Bildung weiter stärken! Wichtig ist, junge Menschen schon früh an das Thema Berufsorientierung heranzuführen. Wir werden die Übergänge von Schule in die Ausbildung verbessern. Mit dem Startchancen-Programm wollen wir zudem dafür sorgen, dass junge Menschen mit den Kompetenzen ausgestattet werden, die sie für einen erfolgreichen (Aus-)Bildungsweg brauchen. Junge Menschen haben mit einem beruflichen Abschluss langfristig bessere Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt. Sie können damit ihr eigenes Leben gestalten und tragen bei zur ökonomischen Leistungsfähigkeit unseres Landes – und zum sozialen Zusammenhalt. Auf lange Strecke gedacht wird es sich immer lohnen, die Zeit in eine solide Ausbildung zu investieren, anstatt für den schnellen Euro nach der Schule eine Beschäftigung anzunehmen, die keine oder nur geringe Qualifizierung voraussetzt. Junge Menschen brauchen eine frühe, umfassenden Berufsorientierung. Das haben wir auch im Koalitionsvertrag verankert, beispielsweise im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung."

Ausgewählte Ergebnisse

  • Für die Vertragszahlen im dualen Ausbildungssystem ergab sich im Jahr 2024 ein leichtes Minus im Vergleich zum Vorjahr. Zum 30. September 2024 wurden 486.700 Ausbildungsverträge gezählt und damit 2.500 (-0,5 %) weniger als 2023. Daher gilt es, die Attraktivität und Qualität der dualen Ausbildung weiter zu stärken. Hierfür bedarf es des Einsatzes aller Akteure.
  • Bundesweit wurden 2024 556.100 Ausbildungsstellen angeboten. Das Ausbildungsangebot fiel somit 6.500 Stellen (-1,2 %) niedriger aus als im Vorjahr. Die Nachfrage nach Ausbildung lag 2024 bei 517.900. Das sind 2.300 (+0,4 %) mehr als 2023. Für die erweiterte Ausbildungsnachfrage, die junge Menschen einschließt, die bereits eine Alternative gefunden haben, ihren Wunsch nach einer Ausbildungsstelle aber aufrechterhalten, ergab sich ein Anstieg um 0,8 % auf 557.100 (+4.200 zu 2023). Der leichte Anstieg der Nachfrage lässt darauf schließen, dass die Chancen einer Ausbildung zunehmend erkannt werden.
  • Im Jahr 2024 ist die Zahl der Anfängerinnen und Anfänger in Berufen des Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialwesens erneut gestiegen. Es ergab sich für das Jahr 2024 ein Anstieg um 2,1 % auf 192.700. 

Zum Stichtag 30. September waren noch 31.200 Bewerberinnen und Bewerber unversorgt. Verglichen mit dem Vorjahr ist die Zahl der Unversorgten um 4.800 (+18,1 %) gestiegen. Die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber mit Alternative und weiterem Vermittlungswunsch in Ausbildung lag mit 39.200 ebenfalls über dem Vorjahresniveau (+1.900 bzw. +5,1 %). Insgesamt waren somit 70.400 Bewerberinnen und Bewerber noch auf der Suche nach einer Ausbildungsstelle. Das sind knapp 7.000 mehr als im Vorjahr (2023: 63.700). 

Anders als in den Vorjahren ist die Zahl der unbesetzten Berufsausbildungsstellen 2024 nicht weiter gestiegen. Sie sank um 4.000 (-5,5 %) auf 69.400. Somit wies die Statistik der Bundesagentur für Arbeit zum Stichtag 30. September (anders als in den beiden Vorjahren) etwas mehr noch suchende Bewerberinnen und Bewerber als unbesetzte Stellen aus.

Zum Bericht: bmbfsfj.bund.de/berufsbildungsbericht2025 

Zum Datenreport: www.bibb.de/datenreport-2025 

Bundesbildungsministerin Prien und israelischer Außenminister Sa'ar unterzeichnen Gemeinsame Erklärung zum Deutsch-Israelischen Freiwilligendienst

Im Rahmen ihrer dreitägigen Israel-Reise hat die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien eine Gemeinsame Erklärung mit dem israelischen Außenminister Gideon Sa'ar zum Deutsch-Israelischen Freiwilligendienst (DIFD) unterzeichnet. Die Erklärung bekräftigt die kontinuierliche und langfristige Unterstützung beider Länder für den Austausch von Freiwilligen und die Förderung des gegenseitigen Verständnisses.


Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Es ist eine besondere Freude, dass wir heute den Deutsch-Israelischen Freiwilligendienst auf eine langfristige Grundlage stellen können. Dieser Dienst ist ein wertvoller Beitrag zur Stärkung der Beziehung zwischen Israel und Deutschland. Ich freue mich, dass wir gerade in diesem Jahr, in dem der Dienst sein 10-jähriges Jubiläum feiert, gemeinsam einen weiteren Schritt in Richtung Verstetigung und Weiterentwicklung der Aktivitäten gehen konnten. Der Freiwilligendienst ist mehr als nur eine wertvolle Erfahrung für die Teilnehmenden aus beiden Ländern. Er ist ein lebendiges Zeichen der Zusammenarbeit und des Dialogs, der gerade in herausfordernden Zeiten von unschätzbarem Wert ist. Wir stehen hinter dem Deutsch-Israelischen Freiwilligendienst – damit immer mehr junge Menschen die einmalige Gelegenheit nutzen können, Brücken zwischen unseren beiden Ländern zu bauen.“

m Jahr 2025 feiert der Deutsch-Israelische Freiwilligendienst sein 10-jähriges Bestehen. Seit seiner Gründung im Jahr 2015 haben fast 1.900 junge Deutsche in Israel ihren Freiwilligendienst geleistet, während mehr als 100 israelische Freiwillige in Deutschland aktiv wurden. Der Freiwilligendienst hat sich als bedeutendes Instrument des kulturellen Austauschs und der Völkerverständigung etabliert, das weit über die bloße Unterstützung von gemeinnützigen Projekten hinausgeht.

Die Gemeinsame Erklärung zielt darauf ab, nicht nur die bewährte Entsendung von Freiwilligen aus Deutschland nach Israel zu sichern, sondern auch ein strukturiertes Programm für junge Israelis fortzuführen, die sich in Deutschland freiwillig engagieren möchten. Damit werden das bisherige Modell und die bilaterale Zusammenarbeit weiter gestärkt.

Beide Minister betonten die Bedeutung des Austauschs junger Menschen für das gegenseitige Verständnis und die Festigung der deutsch-israelischen Beziehungen.

Hintergrund:

Der Deutsch-Israelische Freiwilligendienst wurde 2015 ins Leben gerufen. Der Dienst wird auf der Grundlage des Bundesfreiwilligendienstes in Deutschland sowie des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes in Israel organisiert und finanziell vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Seit seiner Einführung haben zahlreiche junge Menschen aus beiden Ländern die Gelegenheit genutzt, sich in gemeinnützigen Einrichtungen im jeweils anderen Land zu engagieren und als „Botschafterinnen und Botschafter“ ihrer Heimatgesellschaften zu fungieren. Die Koordination des Dienstes in Deutschland erfolgt durch die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland.
 

9. Jährliche Information vom Kabinett beschlossen

Fortschritte bei Gleichstellung in Führungspositionen

Die Bundesregierung hat heute die von der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz gemeinsam vorgelegte Neunte Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes sowie der Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes beschlossen. Danach ist der Frauenanteil in Führungspositionen in der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst, bei Bundesunternehmen sowie in den Gremien des Bundes insgesamt kontinuierlich gestiegen. 
 
Bundesfrauenministerin Karin Prien: „Die gesetzlichen Regelungen zur Förderung von Frauen in Führungspositionen zeigen Wirkung – in der Privatwirtschaft ebenso wie im öffentlichen Dienst des Bundes, in Bundesunternehmen und in den Gremien des Bundes. In allen Bereichen steigt der Anteil von Frauen in Führung weiter.
Der Bund nimmt dabei eine Vorreiterrolle ein: Mit einem Frauenanteil von 47 Prozent in Führungspositionen innerhalb der Bundesverwaltung setzen wir ein deutliches Zeichen für Gleichstellung. Unser Ziel bleibt die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern.
Es ist ermutigend, dass auch in der Privatwirtschaft Fortschritte sichtbar werden – denn vielfältig besetzte Führungsteams sind nachweislich erfolgreicher. Eine chancengerechte Beteiligung von Frauen ist deshalb nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch der wirtschaftlichen Zukunftsfähigkeit.“
 
Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig: „Gleichberechtigung und eine tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau sind für mich überragend wichtige Ziele. Viele Fortschritte, die wir in den letzten Jahren gemacht haben, werden aktuell wieder in Frage gestellt.  Die 9. Jährliche Information der Bundesregierung zeigt aber auch, dass die Führungspositionengesetze eine Erfolgsgeschichte sind. Es hat sich ausgezahlt, dass der Gesetzgeber großen Unternehmen klare Vorgaben gemacht hat. Gleichzeitig wünsche ich mir, dass der Anteil an Frauen in Führungspositionen noch schneller ansteigt. Jetzt, mehr denn je, müssen wir dranbleiben und dürfen uns nicht auf bisherigen Erfolgen ausruhen.“
 
Die Zahlen der 9. Jährlichen Information im Überblick:
 
Der Bericht wertet – je nach betrachteter Kategorie – Zahlen aus den Jahren 2022 bis 2024 aus.
 
In der Privatwirtschaft hat sich der Frauenanteil im Geschäftsjahr 2022 für die 1.915 betrachteten Unternehmen weiter erhöht. In den Aufsichtsräten erhöhte sich der Frauenanteil von 2015 bis 2022 von 18,6 Prozent auf 27,4 Prozent. In den Unternehmen, die unter die feste Quote für den Aufsichtsrat fallen, ist der Frauenanteil seit 2015 um mehr als 10 Prozentpunkte gestiegen. Bei den börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen wurde die gesetzlich vorgegebene Mindestquote von 30 Prozent im Geschäftsjahr 2022 um 7,1 Prozentpunkte übertroffen. Im Geschäftsjahr 2023 steigerte sich der Anteil auf 37,7 Prozent. In den Unternehmensvorständen waren Frauen im selben Zeitraum unterrepräsentiert: Ihr Anteil lag 2022 trotz einer Steigerung um 1,5 Prozentpunkte bei lediglich 13 Prozent. In Vorständen werden die strategischen Entscheidungen für Unternehmen getroffen, deswegen ist weibliche Repräsentation hier besonders wichtig. Bei Unternehmen, die einer festen Quote für den Aufsichtsrat unterliegen ist der Anteil der weiblichen Vorstandsmitglieder gegenüber dem Vorjahr um 2,7 Prozentpunkte gestiegen und liegt nunmehr bei 17,9 Prozent.   
 
Auffällig ist der hohe Anteil an Unternehmen, die für den Frauenanteil auf Vorstandsebene die Zielgröße Null festgelegt und veröffentlicht haben. 73,4 Prozent der betrachteten Unternehmen haben Zielgrößen für den Vorstand veröffentlicht. Von diesen haben 48,6 Prozent die Zielgröße Null festgelegt.
 
Das Ziel im öffentlichen Dienst des Bundes lautet: Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen bis Ende 2025. Im Jahr 2024 liegt der Frauenanteil in Führungspositionen bereits bei 47 Prozent.
 
Bei einer Gesamtbetrachtung aller vom Bund bestimmten Gremienmitglieder wurde ein nahezu paritätisches Verhältnis erreicht. Der Blick auf die einzelnen Gremien des Bundes zeigt, dass nach wie vor erst zwei Drittel der Gremien einer paritätischen Besetzung unterliegen. Deshalb dürfen die Anstrengungen hier nicht reduziert werden. 
 
Bei den 55 Bundesunternehmen in unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung lag der Anteil von Frauen in den Überwachungsgremien bei 45,8 Prozent. Die Geschäftsführungspositionen wurden zu 31,9 Prozent durch Frauen besetzt.
 
Erneut wurden Daten zum Frauenanteil in den obersten Leitungsorganen bei landes- und bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern erfasst. Dort gibt es nach wie vor deutlich weniger Frauen als Männer – auch wenn die vorgeschriebene Mindestbeteiligungsquote weitgehend erfüllt wird. So ist beispielsweise bei den landesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern der Frauenanteil an den Beschäftigten mit 74 Prozent wesentlich höher als der Frauenanteil an den Führungspositionen mit 27 Prozent. Beides ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.
 
Über das Führungspositionen-Gesetz
Das Führungspositionen-Gesetz (FüPoG) gibt seit 2015 eine Quote von 30 Prozent vor, mit der Frauen in den Aufsichtsräten börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen beteiligt werden müssen. Für rund 2000 Unternehmen wurde die Verpflichtung zur Festlegung von Zielgrößen eingeführt. 2021 trat das Folgegesetz (FüPoG II) in Kraft. Die Regelungen des FüPoG in den Bereichen Privatwirtschaft, im öffentlichen Sektor und in den Gremien im Einflussbereich des Bundes wurden fortentwickelt und neue Vorgaben für Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes und die Körperschaften im Bereich der Sozialversicherung gemacht.
 
Weiterführende Informationen und aktuelle Daten aus allen Teilbereichen sowie den vollständigen Bericht der Bundesregierung finden Sie hier: https://www.bmbfsfj.bund.de/frauen-in-fuehrungspositionen 

Bundestag verabschiedet Gesetz zur Einführung eines neuen Berufsbildes Pflegefachassistenz

Der Deutsche Bundestag hat am 9. Oktober das Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung verabschiedet, dessen Entwurf Bundesfamilienministerin Karin Prien und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken ins Kabinett eingebracht hatten. Die einheitliche Pflegefachassistenzausbildung ist ein wichtiger Baustein zur Modernisierung der Pflege und zur Sicherung des Personalbedarfs für die Pflege in Deutschland.

Mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz wird ein eigenständiges, bundesweit einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz geschaffen. Damit können künftig Personen mit der Qualifikation einer Pflegefachassistenz leichter in ein anderes Bundesland wechseln: Die neue Ausbildung ersetzt die bisherigen 27 landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen – aus 27 mach 1. Auch die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse wird erleichtert.

Bundesfamilienministerin Karin Prien: „Es ist ein wichtiges Zeichen, dass der Bundestag heute in einem sehr zügigen Verfahren über dieses Gesetz entschieden hat und damit dem Wunsch von Ländern und professionell Pflegenden nach einem schnellen Inkrafttreten der bundesgesetzlichen Regelung Rechnung trägt. Die Sicherung guter Pflege ist eine der großen gesellschaftlichen Aufgaben unserer Zeit. Das Pflegefachassistenzgesetz leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Die neue Ausbildung ist modern, vergütet und bietet vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten. Sie steht dabei auch Menschen ohne Schulabschluss offen. Das schafft Bildungschancen und erschließt neue Ausbildungspotentiale.“

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: „In einer älter werdenden Gesellschaft brauchen wir ein breites Spektrum an beruflichen Qualifikationen und klaren beruflichen Perspektiven, um die Pflege auch in Zukunft zu sichern. Mit dem heute verabschiedeten Gesetz schaffen wir die Grundlage für eine bundeseinheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz und sorgen bereits in der Ausbildung für eine angemessene Vergütung. Die Ausbildung eröffnet neue Karrierewege in der Pflege. Gemeinsam wollen wir so mehr Menschen für diesen Beruf begeistern.“

Die wichtigsten Regelungen:

  • Einheitliche Ausbildung: Die neue bundesweite Pflegefachassistenzausbildung ersetzt die bisherigen 27 unterschiedlichen Landesregelungen
  • Einblicke: Die Ausbildung ist generalistisch ausgerichtet und umfasst Pflichteinsätze in den zentralen Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege sowie stationäre Akutpflege
  • Start der Ausbildung: Ab 1. Januar 2027
  • Dauer: In der Regel 18 Monate in Vollzeit. Teilzeit und Verkürzungen sind möglich, insbesondere bei einschlägiger Berufserfahrung
  • Zugang: In der Regel mit Hauptschulabschluss, aber auch ohne formalen Abschluss bei positiver Prognose der Pflegeschule möglich
  • Vergütung: Alle Auszubildenden erhalten künftig eine angemessene Ausbildungsvergütung
  • Aufstiegsmöglichkeiten: Anschlussfähigkeit an die Ausbildung zur Pflegefachperson (auch verkürzt möglich) mit anschließender Möglichkeit zum Pflegestudium
  • Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Einheitliche Regelung mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang statt umfassender Gleichwertigkeitsprüfung

 

Für einen Ausbildungsstart 2027 muss das Finanzierungsverfahren 2026 beginnen. Das Gesetz bedarf der Zustimmung durch den Bundesrat.

75 Jahre Kinder- und Jugendplan des Bundes – Zukunft seit 1950

Am 18. Dezember 1950 verkündete die Bundesregierung den ersten Bundesjugendplan. In den Trümmern der Nachkriegszeit sollte er mehr sein als ein Finanzierungsinstrument: Er gab jungen Menschen Unterkunft, Ausbildung, Möglichkeiten zur Selbstorganisation – und damit Hoffnung und Perspektive. 

Seither hat sich der Kinder- und Jugendplan stetig weiterentwickelt. Immer ging es darum, verlässliche Strukturen der außerschulischen Bildung und Jugendarbeit aufzubauen und weiterzuführen. Nach der Deutschen Einheit wurde er zum Motor einer gesamtdeutschen Kinder- und Jugendhilfe, die große Transformationsprozesse bewältigen musste. Mit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG, heute SGB VIII) erhielt er eine feste rechtliche Grundlage, die bis heute trägt.

Heute ist der Kinder- und Jugendplan ein Garant für stabile, plurale Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene.

Bundesjugendministerin Karin Prien: „Heute, 75 Jahre später, ist der Kinder- und Jugendplan ein bundesweit einmaliges und unverzichtbares Förderinstrument, das jungen Menschen Teilhabe ermöglicht und ihre Rechte schützt. Unverändert blieb das Ziel des Kinder- und Jugendplans: verlässliche Strukturen der außerschulischen Bildung auf Bundesebene zu schaffen und stetig weiterzuentwickeln. Zugleich wollen wir als Bundesregierung das Förderinstrument KJP mit einem strukturellen Blick auf Wirksamkeit und Effizienz prüfen. Der Bund fördert die Infrastruktur und Projekte von bundesweiter Bedeutung, während Länder und Kommunen den größten Anteil an der Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe schultern. Wichtig ist, dass Bund, Länder und Kommunen Hand in Hand arbeiten. Für die Zukunft der Kinder- und Jugendpolitik haben wir uns drei Kernpunkte vorgenommen: Kinder und Jugendliche sollen ihr Leben selbstbestimmt und voller Zuversicht gestalten, sicher aufwachsen und eine gute frühe, schulische und außerschulische Bildung erhalten. Diese Ziele sind und bleiben unser gemeinsamer Kompass.“

 75 Jahre KJP bedeuten deshalb auch: 75 Jahre Investition in das, was die Zukunft trägt – die Jugend.

Der Regierungsentwurf für den Haushalt 2026 sieht im Vergleich zum Haushaltsjahr 2025 einen Aufwuchs um 7,5 Mio. Euro vor und damit ein Finanzvolumen von über 251 Mio. Euro.

Der Kinder- und Jugendplan des Bundes stärkt seit Jahrzehnten die bundeszentralen Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe in all ihren Handlungsfeldern. Damit ergänzt er die wertvolle Arbeit, die in den Ländern und Kommunen geleistet wird. Diese Verantwortung liegt bewusst bei Ländern und Kommunen – und sie erfüllen sie mit großem Engagement.

Warum der KJP heute unverzichtbar bleibt

Der Kinder- und Jugendplan des Bundes ist weit mehr als eine Förderrichtlinie. Er ist Garant für stabile und vielfältige Strukturen in der Kinder- und Jugendhilfe. Er schafft bundesweit Räume für Beteiligung, Bildung und Engagement junger Menschen – unabhängig von Herkunft oder sozialem Status. In einer Zeit, in der Demokratie, Zusammenhalt und Teilhabe unter Druck stehen, ist er ein unverzichtbares Instrument, um die junge Generation zu stärken und die Gesellschaft zukunftsfähig zu halten.
 

Evaluierung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Das Kabinett hat heute den Bericht der Bundesregierung zur Evaluierung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) beschlossen, der von der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dem Bundesminister des Innern und dem Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat in Abstimmung mit der Staatsministerin für Sport und Ehrenamt vorgelegt wurde. 

Die Bundesregierung zieht insgesamt ein positives Fazit mit Blick auf die Konzeption der DSEE als zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene: „Durch die Gründung der Stiftung hat das freiwillige Engagement an Sichtbarkeit und Profil gewonnen. Die Vielfalt der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben und das in der Folge von der DSEE konzipierte und stetig fortentwickelte breite Portfolio, das sowohl aus Service-, Beratungs- und Qualifizierungsangeboten als auch aus Förderprogrammen besteht, hat sich als ein großer Vorteil für die Wirksamkeit der Stiftung erwiesen“, so der Bericht.

Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien: „Als wichtiger Lernort, Wissensvermittler und finanzieller Förderer für die knapp 30 Millionen freiwillig Engagierten in unserem Land ist die DSEE eine wichtige Schnittstelle zwischen Staat und Bürgergesellschaft und ihre Arbeit für das Ehrenamt unverzichtbar!“

Die Stiftung ist ein zentrales Ergebnis der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“. Sie wurde 2020 durch Gesetz mit dem Ziel errichtet, bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement in Deutschland zukunftssicher zu machen, insbesondere auch in strukturschwachen und ländlichen Räumen.

Der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, der in diesem Jahr den Vorsitz im Stiftungsrat führt: „Ehrenamt ist Herz und Rückgrat unserer Heimat – und die Menschen, die füreinander einstehen, machen unsere Heimat stark. Ganz besonders in ländlichen Regionen halten engagierte Bürgerinnen und Bürger das Zusammenleben am Laufen – z.B. bei der freiwilligen Feuerwehr, im Musik- und Sportverein, oder bei den LandFrauen. Die Evaluierung der DSEE hat bestätigt: Die Stiftung fördert ehrenamtliches Engagement wirksam und zielgenau. Diesen Beitrag zur Zukunft unserer Heimat werden wir auch künftig verlässlich absichern!“

Positiv bewertet der Bericht darüber hinaus die bislang gezeigte Experimentierfreude der DSEE und ihre Fähigkeit, schnell auf Krisen zu reagieren.

Bundesminister des Innern, Alexander Dobrindt: „Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt ist ein unverzichtbarer Partner des Ehrenamts in Deutschland. Wer Verantwortung übernimmt, braucht Rückenwind – und genau diesen geben wir. Mit unserer Förderung schaffen wir bessere Rahmenbedingungen, damit Ehrenamtliche ihre Arbeit noch wirkungsvoller leisten können. Das ist ein entscheidender Beitrag für mehr Zusammenhalt und gegen Polarisierung in unserem Land.“

Anknüpfend an die bestehenden Stärken der DSEE sieht die Bundesregierung Potential zur Weiterentwicklung der Arbeit der Stiftung im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Dieses Potential besteht erstens in einer stärkeren Bearbeitung von Querschnittsthemen zur Entlastung von Unterstützungsstrukturen, zweitens in der Intensivierung des Austausches mit den Unterstützungsstrukturen, drittens in einer Fokussierung der Angebote, viertens in der Entwicklung eines strategischen Ansatzes zur Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und fünftens in der Stärkung der Rolle der Stiftung als Schnittstelle zwischen Politik und freiwilligem Engagement.

Auch die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt, Dr. Christiane Schenderlein, bei der die Fäden für die Engagementpolitik in der Bundesregierung ab sofort zusammenlaufen, blickt positiv in die Zukunft:

„Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt ist ein Erfolgsmodell! Der Bericht zeigt, dass staatliche Unterstützung unbürokratisch und effektiv aussehen kann. Wir werden die Arbeit der DSEE weiter stärken und die Entwicklung vorantreiben. Darauf können sich die ehrenamtlich Engagierten in unserem Land verlassen.“

Bund gibt 4 Milliarden für die Qualität der frühen Bildung frei

Nachdem Bundesbildungsministerin Karin Prien alle Verträge mit den Ländern zur Umsetzung des KiTa-Qualitäts- und - Teilhabeverbesserungsgesetzes (KiQuTG) unterzeichnet hat, sind alle 16 Bund-Länder-Verträge abgeschlossen. In den Verträgen legen die Länder fest, welche Maßnahmen sie zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung in den nächsten zwei Jahren umsetzen werden. Dafür stellt der Bund den Ländern insgesamt rund 4 Milliarden Euro in 2025 und 2026 zur Verfügung.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Gute frühkindliche Bildung schafft die Basis für erfolgreiche Bildungswege und fördert Chancengerechtigkeit von Anfang an. Investitionen in die Qualität von Kindertagesstätten kommen nicht nur den Kindern und ihren Familien zugute, sondern auch den Fachkräften - und langfristig der gesamten Gesellschaft. Deshalb unterstützen wir die Länder in den kommenden zwei Jahren mit rund 4 Milliarden Euro, um die Qualität von Bildung, Betreuung und Erziehung in der frühen Kindheit weiter zu verbessern. Gemeinsam mit den Ländern bereiten wir den nächsten wichtigen Schritt vor: Das KiTa-Qualitäts- und - Teilhabeverbesserungsgesetz soll durch ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweit einheitlichen Standards abgelöst werden. Um das System nachhaltig weiterzuentwickeln und zu stärken braucht es eine enge Zusammenarbeit aller föderalen Ebenen.“

Mit dem 2024 verabschiedeten Dritten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung wurde das finanzielle Engagement des Bundes für die Qualität der Kindertagesbetreuung fortgesetzt und das KiQuTG mit Wirkung zum 1. Januar 2025 inhaltlich weiterentwickelt. Das Gesetz fokussiert auf die sieben Handlungsfelder, die für die Qualität der Kindertagesbetreuung von besonderer Bedeutung sind und in denen langfristig bundesweite Standards angestrebt werden. Die Länder können die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel nach Ablauf  einer Übergangsfrist nur noch für Maßnahmen in den folgenden Handlungsfeldern verwenden:

  • Bedarfsgerechtes Angebot
  • Fachkraft-Kind-Schlüssel
  • Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte
  • Stärkung der Leitung
  • Förderung einer bedarfsgerechten, ausgewogenen und nachhaltigen Verpflegung und ausreichender Bewegung
  • Förderung der sprachlichen Bildung
  • Stärkung der Kindertagespflege

 

Dabei sind seit 2025 zwei Handlungsfelder für jedes Land verpflichtend: die Gewinnung und Sicherung von Fachkräften und die sprachliche Bildung. Entsprechend setzen die Länder bei der Umsetzung des KiQuTG in den Jahren 2025 und 2026 Schwerpunkte in diesen beiden Handlungsfeldern.

Die Weiterentwicklung des KiQuTG basiert auf den Ergebnissen des begleitenden Monitorings und der Evaluation sowie den Empfehlungen der AG Frühe Bildung für bundesweite Qualitätsstandards vom März 2024. Ziel ist es, die Qualität der Kindertagesbetreuung zu verbessern, bestehende Unterschiede anzugleichen und so bundesweite Qualitätsstandards vorzubereiten, die perspektivisch im Qualitätsentwicklungsgesetz geregelt werden sollen.

Mit dem Abschluss des letzten Bund-Länder-Vertrages wurde die Bedingung für den Beginn der Finanzierung erfüllt. Die Länder erhalten die zusätzlichen Mittel in 2025 und 2026 über eine Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung.

Weitere Informationen finden Sie auf https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/familie/kinderbetreuung/kita-qualitaet/die-vertraege-der-bundeslaender-zum-kita-qualitaets-und-teilhabeverbesserungsgesetz-229224 

Startschuss für Zehnten Altersbericht der Bundesregierung: Ministerin Prien beruft Sachverständigengremium zum Thema „Bildung und Lernen im Alter“

Bundesseniorenministerin Karin Prien hat heute die Kommission für den Zehnten Altersbericht der Bundesregierung einberufen. Der Bericht soll untersuchen, wie Bildung älteren Menschen neue soziale Rollen und aktives Altern ermöglicht – unter besonderer Berücksichtigung non-formaler und informeller Lernformen sowie kognitiver Entwicklungen im Alter. Zugleich soll er Bildungsungleichheiten beleuchten zum Beispiel durch geringere Bildung, niedrigeres Einkommen, gesundheitliche Einschränkungen oder Migrationshintergrund. Ziel ist es, Ursachen und Lösungen aufzuzeigen, um Bildung im Alter gerechter zu gestalten. Der Bericht soll Impulse für eine inklusive Bildungspolitik geben und Bildung im Alter stärker politisch verankern – auch im internationalen Vergleich.

Bundesseniorenministerin Karin Prien: „Mit dem Zehnten Altersbericht rücken wir ein zentrales Zukunftsthema in den Fokus: Bildung und Lernen im Alter. Dieses Thema ist nun vollständig im Zuständigkeitsbereich meines Ministeriums verankert. Unser Ziel muss es sein, allen Menschen – unabhängig vom Alter – den Zugang zu Bildung und persönlicher Weiterentwicklung zu ermöglichen. Denn Bildung ist die Grundlage für gleichberechtigte, selbstbestimmte Teilhabe in allen Lebensphasen. In einer Gesellschaft des langen Lebens bedeutet Bildung weit mehr als reine Wissensvermittlung: Sie ist der Schlüssel zu Selbstbestimmung, gesellschaftlichem Engagement und einem aktiven, erfüllten Altern. Ich bin überzeugt, wir brauchen die ältere Generation mit ihrem reichen Erfahrungsschatz in der Mitte unserer Gesellschaft. Ich danke den Mitgliedern der Zehnten Altersberichtskommission herzlich für ihre Bereitschaft, ihre Expertise in diesen wichtigen Bericht einzubringen.“

Vorsitzende der Zehnten Altersberichtskommission, Prof. Dr. Cornelia Kricheldorff: „Die Lebensphase Alter ist heute vielfältiger und länger als je zuvor. Sie eröffnet neue Chancen, bringt aber auch Risiken mit sich. Bildung soll gelingendes Altern fördern – bei guter Gesundheit, sozialer Verbundenheit und im Dialog der Generationen. Im komplexer werdenden Alltag und in Übergängen wächst der Bedarf an Bildungsberatung und Lernbegleitung, wofür geeignete organisationale Strukturen und konzeptionelle Zugänge nötig sind. Der 10. Altersbericht greift diese Herausforderungen auf und skizziert neue Wege und Ansätze zur Stärkung der Bildungsbeteiligung in der nachberuflichen Phase.“

Befunde des Deutschen Alterssurvey (DEAS 2023) zeigen: Die Bildungsbeteiligung der Älteren in der Freizeit nimmt mit höherem Alter ab. Jedoch bildet sich auch bei den 76-Jährigen und Älteren noch fast jede fünfte Person in der Freizeit weiter. Dabei zeigen sich sowohl in der Bildungsbeteiligung außerhalb der Erwerbsarbeit als auch bei der Fort- und Weiterbildung im Rahmen der Erwerbsarbeit Unterschiede nach Bildung und Einkommen. Der DEAS (2023) zeigt auch: Über 70 Prozent der Menschen in der zweiten Lebenshälfte sehen das Älterwerden als Chance zur persönlichen Weiterentwicklung und verbinden damit positive Erwartungen.

Die Mitglieder der Zehnten Altersberichtskommission:

  • Prof.‘in (i.R.) Dr. Cornelia Kricheldorff (Vorsitzende), Katholische Hochschule Freiburg
  • Prof.‘in Dr. Stefanie Engler, Evangelische Hochschule Freiburg
  • Ass. Prof. Dr. Vera Gallistl-Kassing, Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften
  • Prof. Dr. Matthias Kliegel, Universität Genf
  • Prof. Dr. Ralf Lottmann, Hochschule Magdeburg-Stendal
  • Dr. Markus Marquard, Universität Ulm
  • Jun.-Prof.‘in Dr. Laura Naegele, Technische Universität Dortmund
  • Prof. Dr. Bernhard Schmidt-Hertha, Ludwig-Maximilians-Universität München
  • Prof. Dr. Josef Schrader, in seiner Funktion als Wissenschaftlicher Direktor des Deutschen Instituts für Erwachsenenbildung (DIE), Leibniz-Zentrum für Lebenslanges Lernen
  • Prof.‘in Dr. Julia Steinfort, Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen
  • N. N., Institutsleitung des Deutschen Zentrum für Altersfragen


Über die Altersberichte der Bundesregierung
Die Altersberichte der Bundesregierung gehen zurück auf einen Beschluss des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 1994. Danach hat die Bundesregierung dem Bundestag in jeder Legislaturperiode einen Bericht zur Lebenssituation der älteren Menschen in der Bundesrepublik Deutschland vorzulegen. Die Berichte werden durch weisungsunabhängige Sachverständigenkommissionen erarbeitet, die mit Expertinnen und Experten unterschiedlicher Fachrichtungen besetzt sind.

Bislang erschienene Altersberichte:
2024: Neunter Altersbericht „Alt werden in Deutschland – Vielfalt der Potenziale und Ungleichheit der Teilhabechancen“
2020: Achter Altersbericht „Ältere Menschen und Digitalisierung“
2016: Siebter Altenbericht „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune - Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“
2010: Sechster Altenbericht „Altersbilder in der Gesellschaft“
2006: Fünfter Altenbericht „Potenziale des Alters in Wirtschaft und Gesellschaft - Der Beitrag älterer Menschen zum Zusammenhalt der Generationen“
2002: Vierter Altenbericht „Risiken, Lebensqualität und Versorgung Hochaltriger - unter besonderer Berücksichtigung demenzieller Erkrankungen“
2001: Dritter Altenbericht „Alter und Gesellschaft“
1998: Zweiter Altenbericht „Wohnen im Alter“
1993: Erster Altenbericht zur „Lebenssituation älterer Menschen“

Weitere Informationen: 
https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/aeltere-menschen/aktiv-im-alter/altersberichte-der-bundesregierung

Neue Veröffentlichung: DZA-Fact Sheet „Bildungsbeteiligung und Altersbilder von Menschen in der zweiten Lebenshälfte: Befunde des Deutschen Alterssurveys (DEAS) 2023“:
https://www.dza.de/fileadmin/dza/Dokumente/Fact_Sheets/Factsheet_Weiterbildung_final_v2.pdf

Drei mögliche Standorte für Yad-Vashem-Bildungszentrum in Deutschland

Yad Vashem hat nach einer umfassenden, bundesweiten Machbarkeitsstudie mit Unterstützung der deutschen Bundesregierung drei potenzielle Standorte für die Errichtung eines Holocaust-Bildungszentrums in Deutschland ausgewählt. Die Bundesländer Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen wurden von Yad Vashem als mögliche Orte für das erste Bildungszentrum außerhalb Israels benannt. Yad Vashem ist das internationale Holocaust-Gedenkzentrum mit Sitz in Jerusalem.

Bundesbildungsministerin Prien: „Junge Menschen wissen zu wenig über den Holocaust, das sehen wir aus aktuellen Studien. Demnach wissen etwa 40 Prozent der Deutschen nicht, dass sechs Millionen Jüdinnen und Juden in der Zeit des Nationalsozialismus ermordet wurden. Deshalb ist es gut, dass das israelische Yad Vashem seine pädagogische Erfahrung als Forschungs- und Bildungseinrichtung erstmals in einem Bildungszentrum außerhalb Israels einsetzen will, nämlich in Deutschland. Holocaust Education ist Empathievermittlung.“

Dani Dayan, Vorsitzender von Yad Vashem: „Das neue Bildungszentrum wird dazu beitragen, die gefährlichen Phänomene der Verharmlosung und Verzerrung des Holocaust zu bekämpfen und damit zu einem wichtigen Pfeiler im Kampf gegen Antisemitismus werden. Dieses Projekt wird die Partnerschaften zwischen Yad Vashem und deutschen Institutionen stärken und die Holocaust-Gedenklandschaft in Deutschland bereichern.“

Die Expertinnen und Experten von Yad Vashem werden in den kommenden Monaten vor Ort in den drei Bundesländern Gespräche führen, um den besten Standort für das neue Bildungszentrum zu ermitteln.
 

Lebenslanges Lernen: Bundesministerin Prien startet erstes Bundesprogramm für Bildung im Alter

Startschuss für das erste Bundesprogramm für lebensbegleitendes Lernen für Menschen über 60 Jahre: das Förderprogramm "BELL – Bildung und Engagement ein Leben lang" unterstützt aktuell 50 Projekte bundesweit. Finanziert wird es aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus, des Bundes sowie aus Mitteln der Träger. Insgesamt stehen den Projekten damit bis 2028 rund 25 Mio. Euro für ihre lokale Bildungsarbeit zur Verfügung. Ziel ist es, neben der Bildungslandschaft für ältere Menschen auch ihr freiwilliges Engagement zu fördern.

Bundesseniorenministerin Prien: "Mit BELL starten wir ein bisher einmaliges Programm, bei dem der Bund und die EU auf die Potenziale älterer Menschen setzen. Denn: Bildung endet nicht mit dem Renteneintritt. Wenn auch Ältere Neues lernen, ist das ein Gewinn für die ganze Gesellschaft. Wir wissen, dass ältere Menschen sich bilden wollen und lernfähig sind bis ins höchste Alter. Ob zu Gesundheit, politischer Bildung, Finanzwissen oder Engagementmöglichkeiten - die BELL-Förderung schafft bundesweit qualifizierte Lernorte und öffnet neue Bildungschancen für Ältere. Neben dem Erwerb von neuen Fähigkeiten geht es auch darum, das Erfahrungswissen Älterer zu erhalten und weiterzugeben. Wir wollen, dass insbesondere jene Menschen profitieren, die von klassischen Angeboten der Erwachsenenbildung schwer erreicht werden. Ich bin überzeugt: Bildung bereichert und bringt Menschen zusammen ein Leben lang!"

Zum Auftakt besuchte Bundesministerin Prien das BELL-Projekt Club Dialog e.V. im Berliner Wedding. Hier bilden sich Ältere sprachlich und im digitalen Bereich weiter und bereiten sich auf die Übernahme eines Ehrenamts vor.


Über BELL

Insgesamt bauen bundesweit aktuell 50 Initiativen im Förderprogramm "BELL – Bildung und Engagement ein Leben lang" spezifische Lern- und Beteiligungsmöglichkeiten für Ältere 60+ auf. Die Angebote sollen die Chancen vergrößern, dass ältere Menschen auch nach dem Erwerbsleben gesellschaftlich eingebunden und aktiv bleiben können. Die Finanzierung erfolgt bis 2028 zu rund 12,4 Mio. Euro aus Mitteln des ESF Plus und rund 10,7 Mio. Euro aus Bundesmitteln. Zehn Prozent der Gesamtausgaben werden durch die Träger aufgebracht.

Weitere Informationen: www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/Foerderprogramme/bmbfsfj/bell.html

Bundestag berät über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung

Der Deutsche Bundestag debattiert heute zum ersten Mal über den vom BMBFSFJ und BMG gemeinsam eingebrachten Gesetzentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung. Bundesministerin Karin Prien präsentiert den vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag. Mit der ersten Lesung ist das parlamentarische Verfahren gestartet.
 
Bundesfamilienministerin Karin Prien: „Pflege ist eine der großen gesellschaftlichen Aufgaben unserer Zeit. Sie bestimmt mit, wie solidarisch unsere Gesellschaft ist. Darum müssen wir in Deutschland dringend die Rahmenbedingungen für die Pflege im stationären, im ambulanten und im häuslichen Bereich stärken – und spürbar verbessern. Mit dem Pflegefachassistenzgesetz gehen wir jetzt einen wichtigen Schritt. Die neue Ausbildung ist modern und bietet vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten. Die Absolventinnen und Absolventen können zukünftig mehr Aufgaben übernehmen. Das schafft Bildungschancen und wertet ein stark von Frauen geprägtes Berufsfeld auf. Wenn wir Pflege stärken, dann stärken wir den Zusammenhalt unserer Gesellschaft."
 
Die neue Ausbildung soll die bisher 27 verschiedenen, landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen ablösen – aus 27 mach eins! Pflegefachassistentinnen und Pflegefachassistenten sollen zukünftig in ganz Deutschland in allen Versorgungsbereichen der Pflege arbeiten und mehr Verantwortung übernehmen. Sie erhalten dem Gesetzesentwurf nach während der gesamten Ausbildungszeit eine angemessene Vergütung. Ihre Ausbildungszeit wird bundeseinheitlich auf 18 Monate festgesetzt. Die Bundesregierung legt mit der Einführung den Grundstein für einen neuen Qualifikationsmix zwischen Pflegefach- und Pflegefachassistenzpersonen, um die personelle Grundlage guter professioneller Pflege zu sichern.

Die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzes im Überblick:

  • Einheitliche Ausbildung: Die neue bundesweite Pflegefachassistenzausbildung ersetzt die bisherigen 27 unterschiedlichen Landesregelungen.
     
  • Umfassende Erfahrungen: Die Ausbildung umfasst Pflichteinsätze in den zentralen Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege sowie stationäre Akutpflege und eröffnet damit vielfältige Berufsperspektiven.
     
  • Start der Ausbildung: Ab 1. Januar 2027
     
  • Dauer: In der Regel 18 Monate in Vollzeit. Teilzeit und Verkürzungen sind möglich, insbesondere bei einschlägiger Berufserfahrung.
     
  • Zugang: In der Regel mit Hauptschulabschluss, aber auch ohne formalen Abschluss bei positiver Prognose der Pflegeschule möglich.
     
  • Vergütung: Alle Auszubildenden erhalten künftig eine angemessene Ausbildungsvergütung.
     
  • Aufstiegsmöglichkeiten: Anschlussfähigkeit an die Ausbildung zur Pflegefachperson (auch verkürzt möglich) mit anschließender Möglichkeit zum Pflegestudium.
     
  • Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Einheitliche Regelung mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang statt umfassender Gleichwertigkeitsprüfung.
     

Die Länder wurden eng in die Erarbeitung des Gesetzentwurfs eingebunden. Für einen Ausbildungsstart 2027 muss das Finanzierungsverfahren 2026 beginnen. Die erste Befassung im Bundesrat soll am 26. September 2025 stattfinden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/ministerium/gesetze/entwurf-eines-gesetzes-ueber-die-einfuehrung-einer-bundeseinheitlichen-pflegefachassistenzausbildung-242496

Bildung in Deutschland: OECD-Studie sieht Deutschland stark in MINT und Ausbildung, warnt aber vor sozialer Ungleichheit

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat heute mit der Publikation „Education at a glance – Bildung auf einen Blick 2025“ einen umfassenden Vergleich der Bildungssysteme aller OECD-Staaten sowie weiterer Beitrittsländer und Partnerstaaten veröffentlicht. Die Ergebnisse aus dem Länderbericht für Deutschland stellte die OECD gemeinsam mit dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), und der Kultusministerkonferenz (KMK) in der Bundespressekonferenz vor.

Bundesforschungsministerin Dorothee Bär: „Es ist wichtig und ermutigend, dass die OECD-Studie zeigt: Deutschland ist ein hochqualifiziertes MINT-Land. In keinem anderen Land der Welt macht ein höherer Anteil der Absolventinnen und Absolventen im Tertiärbereich einen Abschluss in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Deutschland ist also MINT-Weltmeister! Das ist der große Standortvorteil Deutschlands. Dieses Potenzial gilt es, weiter zu heben – mit der Weiterentwicklung des MINT-Aktionsplans, mit MissionMINT sowie durch eine große BAföG-Reform, die die Reichweite der Förderung ausbaut und die Leistungen verbessert. Wir werden das Wissenschaftszeitvertragsgesetz reformieren, für verlässlichere Arbeitsbedingungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Wir setzen mit dem 1.000-Köpfe-Plus Programm ein Zeichen für Wissenschaftsfreiheit und bauen die Attraktivität des Standortes Deutschland weiter aus. Und wir brauchen eine rasche und kraftvolle Umsetzung der Hightech-Agenda Deutschland, die wir vor wenigen Wochen im Kabinett beschlossen haben. Unser Ziel: Deutschland soll wieder an die Weltspitze in Schlüsseltechnologien. Neue Technologien sollen zum Markenzeichen Deutschlands werden. Durch mehr Investitionen in Zukunftstechnologien, durch bessere Rahmenbedingungen, durch Anreize, schneller von der Forschung in die Anwendung zu kommen. Die Hightech Agenda Deutschland hilft, sichere Arbeitsplätze zu schaffen, Abhängigkeiten zu reduzieren und den Alltag der Menschen zu verbessern.“

Parlamentarische Staatssekretärin im BMBFSFJ Mareike Wulf:„Deutschland steht im internationalen Vergleich besonders gut da, wenn es um berufliche Bildung und die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen geht. Doch die Studie zeigt auch: Wir haben noch zu viele geringqualifizierte Menschen und Defizite bei den Grundkompetenzen. Die vielen jungen Menschen ohne beruflichen Abschluss sind ein Risiko, sowohl für die ökonomische Leistungsfähigkeit unseres Landes als auch für den sozialen Zusammenhalt. Wir werden nachqualifizierende Wege zu einem Berufsabschluss ausbauen und bekannter machen – mit der Standardisierung und dem Ausbau von Teilqualifikationen. Wir werden die Übergänge von Schule in die Ausbildung weiter stärken und die berufliche Bildung insgesamt zukunftsfest gestalten. Zum Beispiel mit der geplanten Fortführung der Initiative Bildungsketten und mit dem Ausbau des Berufsorientierungsprogramms. Eine solide Ausbildung bleibt der Schlüssel für gute Perspektiven – beruflich und persönlich. Unser Ziel ist ein Bildungssystem, in dem Bund, Länder und Kommunen so gut zusammenarbeiten, dass das System faire Chancen bietet – von der Kita über die Schule bis zur Weiterbildung im Erwachsenenalter. Wir müssen uns gemeinsam anstrengen, allen Menschen in Deutschland eine gute Perspektive als künftige Fachkraft zu schaffen! Das sollte unser gemeinsamer Anspruch sein.“

Präsidentin der Wissenschaftsministerkonferenz Bettina Martin: „Die Ergebnisse der diesjährigen OECD-Studie zeigen, dass sich die Anstrengungen von Bund und Ländern der vergangenen Jahre gelohnt haben. Sie haben aber neben dem Licht auch noch einige Schatten. So ist es gelungen, den Anteil der jungen Erwachsenen mit einem Hochschul- oder Meisterabschluss (tertiär) von 33 auf 40 Prozent stark zu erhöhen. Das ist eine gute Entwicklung, denn wir brauchen zunehmend hochqualifizierte Fachkräfte in Deutschland – gerade auch im technischen und naturwissenschaftlichen Bereich, wo der Anteil derer mit einem Abschluss in Fächern international am höchsten ausfällt. Auch sind die deutschen Hochschulen in den vergangenen zehn Jahren für ausländische Studierende immer attraktiver geworden. Ihre Anzahl hat sich mehr als verdoppelt. Diese positive Entwicklung werden wir Länder gemeinsam mit dem Bund mithilfe der Internationalisierungsstrategie der KMK weiter vorantreiben.

Damit der Hochschulstandort Deutschland auch zukünftig attraktiv bleibt, muss u.a. massiv in die Infrastruktur investiert werden. Ich begrüße daher sehr, dass die Bundesregierung eine Schnellbauinitiative im Hochschulbau angekündigt hat. Denn wir brauchen eine Infrastruktur, die auf dem neuesten Stand ist, vom Labor über den Hörsaal bis zur Mensa.“

Katharina Günther-Wünsch, Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, äußert sich als Vertreterin der Bildungsministerkonferenz: „Die OECD-Studie zeigt: Deutschland verfügt über starke Säulen – unsere duale Ausbildung eröffnet jungen Menschen Perspektiven, die frühkindliche Bildung erreicht immer mehr Kinder, und unsere Hochschulen ziehen internationale Talente an. Gleichzeitig macht der Bericht deutlich, wo wir handeln müssen: Chancengerechtigkeit stärken, Abschlüsse sichern und dem Lehrkräftemangel entschlossen begegnen, gerade in den MINT-Fächern. Noch immer verlassen zu viele Jugendliche die Schule ohne Abschluss, und die Herkunft prägt den Bildungserfolg nach wie vor zu stark. Deshalb investieren die Länder gezielt in Sprachförderung, Ganztagsangebote und moderne Wege der Lehrkräftegewinnung. Zugleich bauen wir die berufliche Bildung weiter aus, damit sie auch künftig eine verlässliche Brücke in Beschäftigung und Studium schlägt. Unser Ziel ist klar: Ein starkes Bildungssystem, das Leistung fördert, Qualität sichert und die Fachkräfte hervorbringt, die Deutschland für seine Zukunft braucht.“

Zentrale Ergebnisse „Bildung auf einen Blick 2025“

Der jährlich erscheinende OECD-Bericht „Education at a Glance“ hat das Ziel, anhand von quantitativen Indikatoren einen Vergleich der Bildungssysteme von 38 OECD-Staaten sowie weiteren Beitrittsländern und Partnerstaaten zu ermöglichen. Schwerpunktthema des diesjährigen Berichts ist die tertiäre Bildung.

Deutschland zeigt im internationalen Vergleich starke Ergebnisse bei beruflicher Bildung und Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen. 59 Prozent der 18- bis 24-Jährigen befinden sich in Ausbildung oder Studium, deutlich mehr als der OECD-Durchschnitt von 53 Prozent. Nur 10 Prozent sind weder in Bildung noch Beschäftigung, deutlich weniger als der OECD-Wert von 14 Prozent. Die Jugendarbeitslosigkeit liegt mit 2,7 Prozent ebenfalls unter dem OECD-Durchschnitt.

Besonders hervorzuheben ist der hohe Anteil an MINT-Abschlüssen: 35 Prozent der Hochschulabsolventinnen und -absolventen schließen in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften oder Technik ab – ein Spitzenwert weltweit. Zudem investiert Deutschland mit rund 19.500 US-Dollar pro Studierendem mehr als der OECD-Durchschnitt in die Hochschulbildung.

In den letzten fünf Jahren gab es positive Entwicklungen: Die Erwerbsquote von 25- bis 34-Jährigen ohne Sekundarabschluss stieg von 59 auf 61 Prozent, der Anteil mit Bachelor-Abschluss von 21 auf 23 Prozent. Weiterbildungsmaßnahmen werden zunehmend genutzt, besonders von Erwachsenen mit mittlerem Bildungsabschluss und hoher IT-Nutzung (54 Prozent gegenüber 49 Prozent OECD-Durchschnitt). Diese Trends zeigen die Wirksamkeit bildungspolitischer Maßnahmen für lebenslanges Lernen.

Trotz der Fortschritte bleiben Herausforderungen: Die Nichterwerbsquote bei geringqualifizierten Erwachsenen ist weiterhin hoch, und nach wie vor bestehen soziale Ungleichheiten beim Zugang zu frühkindlicher Bildung.

Politische Maßnahmen

Die Kultusministerkonferenz und der Bund setzen auf gezielte Programme wie „Schule macht stark“ und das Startchancen-Programm, um besonders benachteiligte Schulen zu unterstützen. Gegen den Lehrkräftemangel, vor allem in MINT-Fächern, fördern die Länder Quereinsteiger, nutzen außerschulische Lernorte und stärken digitale Bildungsangebote.

Im Hochschulbereich engagieren sich Bund und Länder gemeinsam für mehr Chancengerechtigkeit und Qualität. Das „Professorinnenprogramm“ fördert Gleichstellung und den Anteil von Frauen in Spitzenpositionen. Zudem unterstützen Maßnahmen wie das Tenure-Track-Programm die bessere Vereinbarkeit von Wissenschaftskarrieren und Familie. Mit dem 1.000-Köpfe-Plus-Programm bauen wir die internationale Attraktivität des deutschen Wissenschaftsstandortes weiter aus.

Zur Ländernotiz Deutschland: https://www.oecd.org/de/publications/bildung-auf-einen-blick-2025_b1cc11a5-de/deutschland_9a449e27-de.html

Zur vollständigen Studie: https://www.oecd.org/de/publications/bildung-auf-einen-blick-2025_9783763979257.html

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen 2024: Neue Höchstwerte - erneut deutlicher Zuwachs bei Gesundheitsberufen

Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse im Bereich der Bundesberufe hat sich den vom Statistischen Bundesamt vorgelegten Zahlen zufolge im Jahr 2024 erneut positiv entwickelt. Die Anerkennungsgesetze des Bundes und der Länder ermöglichen es Fachkräften, die ihre beruflichen Qualifikationen im Ausland erworben haben, in Deutschland anerkennen zu lassen.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Die aktuellen Zahlen zur Berufsanerkennung sind sehr erfreulich: Noch nie zuvor wurden so viele Anträge auf Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation gestellt! Besonders erfreulich ist die anhaltend große Nachfrage in den Gesundheitsberufen sowie bei Erziehern und Lehrern – also genau dort, wo wir einen starken Bedarf an Fachkräften haben. Fachkräfte aus der Ukraine und weiteren Hauptausbildungsländern wie der Türkei, Indien oder Tunesien leisten hier einen wichtigen Beitrag. Mir ist es wichtig, dass Fachkräfte, die zu uns kommen oder schon in Deutschland sind, ihre ausländischen Berufsqualifikationen schnell und unkompliziert anerkennen lassen können.Deshalb arbeiten wir an weiteren Vereinfachungen und Erleichterungen. Jede anerkannte Qualifikation bedeutet nicht nur eine berufliche Perspektive für die Fachkraft, sondern ist auch ein unmittelbarer Gewinn für unsere Volkswirtschaft und Gesellschaft.“

 Ausgang der Verfahren

Von den rund 66.900 Verfahren wurde 2024 nur ein Prozent abgelehnt - 43 Prozent der Verfahren wurden mit einer vollen Anerkennung der beruflichen Qualifikation, 45 Prozent mit einer Auflage, 10 Prozent mit einer teilweisen Anerkennung beschieden.

Statistische Zahlen zu Gesundheitsberufen

Besonders deutlich zeigt sich die Dynamik in den Gesundheitsberufen. Rund 75 Prozent der Anerkennungsanträge entfielen ähnlich wie in den Vorjahren auf Gesundheitsberufe - darunter auf Platz eins die Pflegefachpersonen (Anstieg von 10 Prozent), gefolgt von den Ärztinnen und Ärzten (Anstieg um 19 Prozent). Im landesrechtlichen Bereich Erziehung und Bildung lassen sich immer mehr ausländische Fachkräfte ihre Abschlüsse als Erzieherinnen und Erzieher (rund 2.600 Anträge, Anstieg um 19 Prozent zum Vorjahr) (sowie Lehrkräfte (rund 3.300 Anträge, Anstieg um 13 Prozent zum Vorjahr) anerkennen. Damit trägt die Anerkennung zur Entlastung sowohl im Gesundheitswesen als auch in Kitas und Schulen bei. 

Größter Anstieg aus der Ukraine

Insgesamt kam die Hälfte der Anträge aus dem Ausland, davon 94 Prozent aus Drittstaaten. Nach wie vor werden am meisten Anträge aus der Türkei gestellt. Anträge für indische Abschlüsse mit einem klaren Schwerpunkt in der Pflege nahmen 2024 insgesamt mit einem Anstieg um 50 Prozent stark zu.

Der größte Anstieg lag 2024 bei Anträgen in den Bundesberufen aus der Ukraine: Im Vergleich zu 2023 stiegen die Antragszahlen um 143 Prozent auf knapp 3.500 Anträge. Damit gehört die Ukraine als eines der Ausbildungsländer bei Anerkennungsverfahren zu den Top Fünf. 98 Prozent der ukrainischen Anträge wurden in Deutschland gestellt. Fachkräfte aus der Ukraine beantragen u.a. nach Besuchen von Sprachkursen in Deutschland seit 2024 auch in reglementierten Berufen verstärkt ihre Anerkennung. 

Parallel zeigt sich 2024 auch bei den Anträgen auf Zeugnisbewertungen für ausländische Hochschulabschlüsse durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bei der Kultusministerkonferenz (KMK) mit rd. 118.400 Anträge ein enormer Zuwachs um 55 Prozent. Die Ukraine ist das Land, das mit Abstand die meisten Anträge auf Zeugnisbewertungen verzeichnet.

Zur Anerkennungsstatistik: 
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_321_212.html?nn=2110 

Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt: Bundesregierung beruft Expertenkommission ein

Bundesbildungsministerin Karin Prien hat heute gemeinsam mit den beiden Co-Vorsitzenden Prof. Dr. Olaf Köller und Nadine Schön die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ vorgestellt. Die Kommission wird noch im Herbst 2025 ihre Arbeit aufnehmen. 

Ziel der Kommission ist es, eine Strategie für den „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ mit konkreten Handlungsempfehlungen für die zuständigen Akteure wie Bund, Länder und Zivilgesellschaft zu erarbeiten. Die Kommission wird sich unter anderem mit den notwendigen Voraussetzungen für ein sicheres, digitales Umfeld für Kinder und Jugendliche sowie mit den gesundheitlichen Folgen von Medienkonsum und der Stärkung von Medienkompetenz bei Kindern, Jugendlichen, Eltern und Fachkräften auseinandersetzen. 

Bundesministerin Karin Prien: „Es ist eine zentrale Herausforderung unserer Zeit, Kinder und Jugendliche in der digitalen Welt wirksam zu schützen. Mit der „Expertenkommission Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" setzen wir einen klaren Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um und schaffen die Basis für entschlossenes Handeln. Unser Ziel ist eine digitale Umgebung, in der junge Menschen sicher aufwachsen und sich frei entfalten können. Dabei setzen wir bewusst darauf, die Kommission wissenschaftlich interdisziplinär und unter Einbeziehung der Fachpraxis zu besetzen und von Anfang an alle staatlichen Ebenen und relevanten Akteure einzubinden.“

Nadine Schön, Vorsitzende der Kommission:Die digitale Welt eröffnet Kindern und Jugendlichen enorme Chancen für Bildung, Kreativität und Teilhabe – zugleich birgt sie aber auch ernsthafte Risiken, denen wir uns als Gesellschaft verantwortungsvoll stellen müssen. Mit der Expertenkommission bündeln wir wissenschaftliche Expertise und bringen unterschiedliche Blickwinkel zusammen. Die Kommission wird dabei auch die Erfahrungen und das wertvolle Wissen von anderen Akteuren sowie die Perspektive der jungen Generation selbst einbinden. Unser Ziel ist es, gemeinsam Wege aufzuzeigen, wie ein gesundes und sicheres Aufwachsen in der digitalen Welt möglich wird.“. 

Prof. Dr. Olaf Köller, Vorsitzender der Kommission: „Der kompetente Umgang mit digitalen Medien muss ein zentrales Bildungsziel für unsere Kinder und Jugendlichen sein. Dabei ist es wichtig, ihnen die Chancen und Risiken offenzulegen und sie auch ein Stück weit vor den Gefahren des Internets zu schützen. Ich gehe davon aus, dass die Expertenkommission in ihrer inter- und transdisziplinären Zusammensetzung kluge Empfehlungen abgeben wird, um die heranwachsenden Generationen auf die digitalen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts vorzubereiten.“

Die Bundesländer sollen in einem Länderbeirat in den Arbeitsprozess der Kommission mit eingebunden werden, die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM), der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen und der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien als Beobachter. Durch geeignete Beteiligungsformate wird die Einbeziehung weiterer Expertinnen und Experten aus den betroffenen Themenbereichen, Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft, sowie die Rundfunkkommission der Länder sichergestellt. Zudem ist eine aktive Jugendbeteiligung vorgesehen. 

Mit insgesamt 16 Expertinnen und Experten sowie zwei Vorsitzenden aus Wissenschaft und Praxis weist die Kommission eine breite, interdisziplinäre Kompetenz und Expertise aus.

Mitglieder der Kommission:

  • Nadine Schön (Vorsitzende), ehemalige MdB, Jugend-, Bildungs- und Digitalpolitikerin
  • Prof. Dr. Olaf Köller (Vorsitzender), Geschäftsführender Wissenschaftlicher Direktor des Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik, Kiel
  • Prof. Dr. Yvonne Anders, Inhaberin des Lehrstuhls „Frühkindliche Bildung und Erziehung“ an der Universität Bamberg
  • Prof. Dr. Dr. h.c. Sabine Andresen, Professorin für Familienforschung und Sozialpädagogik im Fachbereich Erziehungswissenschaften der Universität Frankfurt am Main
  • Dr. Annika Baumann, Leiterin der Forschungsgruppe „Wohlbefinden in der digitalen Welt“ am Weizenbaum-Institut, Berlin
  • Prof. Dr. Reinhard Berner, Direktor der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin am Universitätsklinikum Carl-Gustav-Carus, Dresden
  • Dr. Susanne Eggert, Leiterin der Abteilung „Forschung“ am JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis, München
  • Dr. Marc Jan Eumann, Direktor der Medienanstalt Rheinland-Pfalz und Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz
  • Prof. Dr. Jörg M. Fegert, Ärztlicher Direktor der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie am Universitätsklinikum Ulm; Präsident der europäischen Gesellschaft für Kinder und Jugendpsychiatrie
  • Stefan Glaser, Leiter von jugendschutz.net
  • Sebastian Gutknecht, Direktor der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
  • Dr. Michael Hubmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzt*innen, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin/Schwerpunkt Neuropädiatrie in einer Gemeinschaftspraxis
  • Dr. Claudia Lampert, Senior Researcher Mediensozialisation und Gesundheitskommunikation am Leibniz-Institut für Medienforschung│Hans-Bredow-Institut, Hamburg
  • Prof. Dr. Marc Liesching, Professor für Medienrecht und Medientheorie an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur in Leipzig
  • Prof. Dr. Thomas-Gabriel Rüdiger, Leiter des Instituts für Cyberkriminologie an der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg
  • Prof. Dr. Judith Simon, Inhaberin des Lehrstuhls „Ethik in der Informationstechnologie“ an der Universität Hamburg
  • Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht an der Technischen Hochschule Köln und Vorsitzender der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V.
  • Prof. Dr. Klaus Zierer, Ordinarius für Schulpädagogik an der Universität Augsburg

Weitere Informationen finden Sie auf www.bmbfsfj.bund.de 

Weiterhin hoher Bedarf an Kindertagesbetreuung, trotz sinkender Geburtenzahlen

Die Nachfrage nach Kindertagesbetreuung bleibt trotz rückläufiger Geburtenzahlen hoch. Das zeigen aktuelle Zahlen aus der heute veröffentlichten Broschüre „Kindertagesbetreuung Kompakt“. Der Anteil der Kinder in Kitas und Kindertagespflege steigt in allen Altersgruppen. Gleichzeitig bestehen weiterhin deutliche Lücken zwischen dem Betreuungsangebot und dem tatsächlichen Bedarf von Eltern.

Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien: 
„Kitas geben Kindern frühe Bildungschancen und die Möglichkeit Gemeinschaft zu erleben – hier wird der Grundstein für den weiteren Erfolg in Schule und Beruf gelegt. Fast jedes Kind zwischen drei Jahren und Schuleintritt besucht eine Kita und auch bei den unter Dreijährigen steigt die Betreuungsquote stetig. Eltern brauchen Kitas als verlässliche Partner. Deshalb setze ich mich dafür ein, dass wir die Kindertagesbetreuung weiter ausbauen, modernisieren und erhalten. Aus dem Sondervermögen stellt allein der Bund 6,5 Milliarden für Bildung und Betreuung bereit. Davon sollen rund 3,8 Milliarden Euro in ein Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung fließen. Denn jedes Kind verdient gute Startchancen – Investitionen in frühe Bildung sind Investitionen in unsere gemeinsame Zukunft.“

Zentrale Ergebnisse der „Kindertagesbetreuung Kompakt“:

Die Betreuungsquote ist erneut gestiegen: 37,4 Prozent der unter 3-jährigen Kinder besuchten 2024 eine Kita – 2023 waren es noch 36,4 Prozent. Bei gleichzeitig rückläufiger Geburtenentwicklung bedeutet dies: Besonders in Ostdeutschland rückt der Erhalt der vorhandenen Plätze in den Vordergrund, während in Westdeutschland eine weitere Ausweitung des Angebots notwendig ist.

Nahezu alle Eltern (98 Prozent) wünschen sich für ihre Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt eine Kindertagesbetreuung. 91,6 Prozent haben tatsächlich einen Platz in einer Kita oder Kindertagespflege. Bei den unter 3-jährigen Kindern fällt der Bedarf noch deutlich größer als das Angebot: Die Lücke zwischen Angebot und Bedarf beträgt hier weiterhin 14,6 Prozentpunkte.

Bund unterstützt den Ausbau der Kita-Infrastruktur und -Qualität

Das Bundeskabinett hat beschlossen, aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität insgesamt 6,5 Milliarden Euro in die Kindertagesbetreuung und digitale Bildung zu investieren. Davon sollen rund 3,8 Milliarden Euro in ein Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung fließen. Um die Qualität von Kitas und Kindertagespflege weiterzuentwickeln, unterstützt der Bund die Länder außerdem mit dem Kita-Qualitätsgesetz. Dafür stehen bis 2026 jährlich rund zwei Milliarden Euro bereit. Diese Mittel können die Länder in Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und auch in Fachkräftesicherung investieren. Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sieht vor, das Kita-Qualitätsgesetz durch ein Qualitätsentwicklungsgesetz abzulösen.  

Fachkräfte als Erfolgsfaktor für Kita-Ausbau und Qualitätsentwicklung

Fachpersonal bleibt der Schlüssel für qualitative und quantitative Erweiterung der Kindertagesbetreuung: In Westdeutschland hängt der weitere Ausbau maßgeblich davon ab, ob es gelingt, pädagogisches Personal zu gewinnen und langfristig zu halten. In Ostdeutschland könnten durch zusätzliche Fachkräfte bestehende Angebote stabilisiert und verbessert werden. Auch hier müssen Familien derzeit mit ungeplanten Schließzeiten in Kindertageseinrichtungen aufgrund von Personalmangel rechnen. Maßnahmen zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften sind daher von besonderer Bedeutung.  

Mit dem „Kompass Erziehungsberufe“ können am Beruf Interessierte online ihre Möglichkeiten checken, wie der Berufseinstieg in Kita oder Ganztag am besten gelingen kann: https://www.kompass-erziehungsberufe.de

Hintergrund zur Broschüre „Kindertagesbetreuung Kompakt“

Die zehnte Ausgabe von „Kindertagesbetreuung Kompakt“ enthält Daten zum bundesweiten Ausbaustand und zum elterlichen Bedarf in der Kindertagesbetreuung. Sie zeigt die Entwicklung im Zeitverlauf und beleuchtet die Situation in den Bundesländern.

Die aktuelle Ausgabe von „Kindertagesbetreuung Kompakt“ finden Sie hier: https://www.bmbfsfj.bund.de/Kindertagesbetreuung Kompakt

Kabinett beschließt Einführung eines neuen Berufsbildes Pflegefachassistenz

Die Bundesregierung hat heute den Gesetzentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung beschlossen, den Bundesfamilienministerin Karin Prien und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken ins Kabinett eingebracht hatten. Die einheitliche Pflegefachassistenzausbildung ist ein wichtiger Baustein zur Modernisierung der Pflege und zur Sicherung des Personalbedarfs für die Pflege in Deutschland.

Mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz wird ein eigenständiges, bundesweit einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz geschaffen. Damit können künftig Personen mit der Qualifikation einer Pflegefachassistenz leichter in ein anderes Bundesland wechseln: Die neue Ausbildung ersetzt die bisherigen 27 landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen – aus 27 mach 1. Auch die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse wird erleichtert.

Bundesfamilienministerin Karin Prien: „Die Pflegefachassistenz ist ein wichtiger Bestandteil eines durchlässigen Bildungssystems, das vielfältige Wege in den Pflegeberuf eröffnet – von der Assistenz über die Fachkraft bis zum Studium. Die bundeseinheitliche Regelung ist ein längst überfälliger Schritt und ein Gewinn für alle, die in der Pflege arbeiten möchten, aber keine klassische Ausbildung zur Pflegefachkraft absolvieren können oder wollen. Mehr Menschen erhalten künftig die Chance auf einen sinnvollen Beruf mit Perspektive – unabhängig von ihrer schulischen Vorbildung. So gelingt es, zusätzliche Fachkräfte für die Pflege zu gewinnen. Mit diesem Gesetz setzt die Bundesregierung ein deutliches Zeichen für eine starke Pflege und mehr Bildungsgerechtigkeit.“

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: „Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt stetig. Um sie auch in Zukunft gut versorgen zu können, brauchen wir ein breites Spektrum an beruflichen Qualifikationen. Mit dem heute vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf schaffen wir die Grundlage für eine bundeseinheitliche generalistische Ausbildung zur Pflegefachassistenz. Zudem sorgen wir bereits in der Ausbildung für eine angemessene Vergütung. Damit eröffnen wir neue Karrierewege sowie Anreize in der Pflege und geben Menschen eine klare berufliche Perspektive.“

Beim vorliegenden Gesetzentwurf, den das Kabinett heute beschlossen hat, handelt es sich um eine deutliche Weiterentwicklung gegenüber dem Gesetzentwurf aus der vorigen Legislaturperiode, insbesondere etwa mit Blick auf eine abgebrochene Fachkraft-Qualifikation. Diese kann nun beim Erwerb eines Abschlusses in der Pflegefachassistenz Berücksichtigung finden. So haben auch Abbrecher eine gute Perspektive. 

Die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzes im Überblick:

  • Einheitliche Ausbildung: Die neue bundesweite Pflegefachassistenzausbildung ersetzt die bisherigen 27 unterschiedlichen Landesregelungen
     
  • Einblicke: Die Ausbildung ist generalistisch ausgerichtet und umfasst Pflichteinsätze in den zentralen Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege sowie stationäre Akutpflege
     
  • Start der Ausbildung: Ab 1. Januar 2027
     
  • Dauer: In der Regel 18 Monate in Vollzeit. Teilzeit und Verkürzungen sind möglich, insbesondere bei einschlägiger Berufserfahrung
     
  • Zugang: In der Regel mit Hauptschulabschluss, aber auch ohne formalen Abschluss bei positiver Prognose der Pflegeschule möglich
     
  • Vergütung: Alle Auszubildenden erhalten künftig eine angemessene Ausbildungsvergütung
     
  • Aufstiegsmöglichkeiten: Anschlussfähigkeit an die Ausbildung zur Pflegefachperson (auch verkürzt möglich) mit anschließender Möglichkeit zum Pflegestudium
     
  • Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Einheitliche Regelung mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang statt umfassender Gleichwertigkeitsprüfung

Die Länder wurden eng in die Erarbeitung des Gesetzentwurfs eingebunden. Für einen Ausbildungsstart 2027 muss das Finanzierungsverfahren 2026 beginnen.
 

Mehr Chancen für Azubis und Mittelstand durch Bundesprogramm JOBvision

Mit dem Programm „JOBvision – ausbilden.qualifizieren.gestalten.“ fördert das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) gezielt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Besetzung offener Ausbildungsplätze und der Fachkräftesicherung. Die ersten geförderten Unternehmen haben bereits mit ihrem JOBvision-Projekt begonnen. Sie decken verschiedene Branchen und Regionen ab und setzen Impulse für eine moderne, praxisnahe und zukunftsorientierte duale Ausbildung.

Bundesjugendministerin Karin Prien: „Wir wollen den Übergang von Schule in die duale Ausbildung nachhaltig verbessern. Das JOBvision-Programm setzt an zwei Stellen an. Einerseits bietet es mehr Chancen und Orientierung für unentschlossene Jugendliche – durch Schnupperangebote und flexible Ausbildungsmodelle auch im Verbund. Andererseits unterstützt JOBvision Betriebe, für ihre offenen Plätze passende Azubis zu finden – durch gezieltes Ausbildungsmarketing und den Ausbau von Netzwerken zwischen Berufsschulen, Arbeitsagenturen, Kammern und Kommunen. Flexibilisierung und Erwartungsmanagement sollen auch Abbruchquoten senken. Ich bin überzeugt: Auf unserem Weg zu wirtschaftlichem Erfolg, gesellschaftlichem Zusammenhalt und nachhaltigen Innovationen kommt es bei der Berufsbildung auf motivierte, gut ausgebildete und gut integrierte Fachkräfte an.“

Umgesetzt und begleitet wird das Programm im Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Wie die erste Förderlinie des Programms „JOBvision – ausbilden.qualifizieren.gestalten.“ unterstützt:

  • Gezieltes Ausbildungsmarketing und zielgruppengerechte Ansprache: JOBvision unterstützt Betriebe darin, ihre Ausbildungsangebote attraktiv zu präsentieren und passgenau junge Menschen anzusprechen. So werden auch Jugendliche erreicht, die bisher noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben.
  • Regionale Netzwerke und Verbundausbildung: Betriebeprofitieren von organisierten Kooperationen  in ihrer Region. Das erleichtert die Rekrutierung und ermöglicht auch kleineren Unternehmen, gemeinsam auszubilden und Ressourcen zu bündeln.
  • Flexible Aus- und Weiterbildung: Neue Konzepte ermöglichen eine flexiblere Gestaltung der Ausbildung, die sich besser an die betrieblichen Abläufe anpasst und individuellen Bedürfnissen der Auszubildenden gerecht wird.

Neben der Unterstützung der Betriebe schafft JOBvision auch neue Wege für junge Menschen, um eine Ausbildung zu starten – z. B. durch freiwillige Praxisjahre oder innovative Ausbildungsmodelle in zukunftsrelevanten Branchen. Das Ziel: Mehr Jugendliche erreichen, mehr Ausbildungsplätze besetzen und langfristig Fachkräfte für die Wirtschaft sichern. Mit dem Programm „JOBvision“ setzt das BMBFSFJ zentrale politische Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag zur Fachkräftesicherung um. Dafür stehen für die erste Förderlinie bis 2028 insgesamt rund 19 Millionen Euro zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bibb.de/de/192153.php

Karin Prien: Wir stärken Kinder, Familien und Bildung

Das Bundeskabinett hat heute den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2026 sowie den Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 beschlossen. Für das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) sind darin Ausgaben in Höhe von rund 14,72 Milliarden Euro vorgesehen. Das entspricht einem Aufwuchs von 522 Millionen Euro oder einem Plus von 3,7 Prozent gegenüber dem Regierungsentwurf 2025. Die Mittel für den Bereich Bildung sind derzeit noch im Einzelplan 30 veranschlagt und werden nach der Umsetzung des Organisationserlasses vollständig dem BMBFSFJ zugeordnet. Hinzu kommen 6,3 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen des Bundes für Kindertagesbetreuung und digitale Bildung, die in den folgenden Jahren zur Verfügung stehen.

Bundesministerin Karin Prien: „Mit dem Haushaltsentwurf 2026 und dem Finanzplan bis 2029 setzt die Bundesregierung ein klares Zeichen für gesellschaftlichen Zusammenhalt und zukunftsgerichtete Politik: Bildung, Familien und frühkindliche Förderung bleiben zentrale Aufgaben – genauso wie die Unterstützung älterer Menschen und der Einsatz für ein solidarisches Miteinander. Trotz angespannter Haushaltslage investieren wir jährlich zwei Milliarden Euro in die Qualität der Kitas – das stärkt Kinder, Eltern und Fachkräfte bundesweit. Auch das Startchancen-Programm entfaltet Wirkung: Bis zu 4.000 Schulen erhalten gezielte Hilfe für mehr Bildungsgerechtigkeit. Allein 2026 stehen dafür eine Milliarde Euro bereit – für moderne Lernorte und faire Chancen. So schaffen wir tragfähige Grundlagen für bessere Bildung und Teilhabe von Anfang an. Der Bund bleibt ein verlässlicher Partner der Länder – und aller Generationen. Dieser Entwurf steht für Verlässlichkeit und Verantwortung – für Kinder, Jugendliche, Familien, Ältere und alle Menschen in unserem Land.“

Schwerpunkte des Haushalts 2026 im Überblick:

Starke Familien – verlässliche Leistungen:

  • Elterngeld: Mit einem bedarfsgerecht veranschlagten Ansatz von rund 7,5 Milliarden Euro bleibt das Elterngeld die zentrale familienpolitische Leistung im Haushalt des BMBFSFJ. Gegenüber 2025 steigt der Ansatz leicht um 100 Mio. Euro.
  • Kinderzuschlag: Die Ausgaben bleiben mit rund 3,4 Milliarden Euro stabil auf hohem Niveau und unterstützen weiterhin Familien mit kleinem Einkommen gezielt.
  • Unterhaltsvorschuss: Für Kinder, die von Alleinerziehenden betreut werden, sind rund 1,3 Milliarden Euro eingeplant.
     

Mehr Qualität für die Kleinsten – frühkindliche Bildung im Fokus

  • Über das Kita-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz stellt der Bund den Ländern auch 2026 wieder 1,993 Milliarden Euro zur Verfügung. Damit wird die Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung konsequent fortgeführt.
     

Stärkung des Engagements und der Zivilgesellschaft:

  • Für Programme in den Bereichen Familie, Jugend, Senioren, Frauen und Zivilgesellschaft stehen insgesamt rund 1,2 Milliarden Euro bereit. Das ermöglicht eine Fortsetzung zahlreicher bewährter Maßnahmen und eine Ausweitung von Innovationsprojekten.
  • Der Kinder- und Jugendplan (KJP) wird um 7,5 Millionen Euro aufgestockt und mit 251,3 Millionen Euro auf hohem Niveau fortgeführt.
  • Für die Freiwilligendienste sind rund 120 Millionen Euro vorgesehen, für den Bundesfreiwilligendienst 194 Millionen Euro – insgesamt ein Plus von 25 Millionen Euro gegenüber 2025. 
     

Investitionen in Bildung und Chancengleichheit: 

  • Startchancen-Programm: 2026 stehen 1 Milliarde Euro für bundesweit bis zu 4.000 Schulen zur Verfügung – davon 400 Millionen Euro für Investitionen in die Bildungsinfrastruktur und 600 Millionen Euro als Umsatzsteuerfestbeträge zur Umsetzung der Fördermaßnahmen.
  • Im Rahmen des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK)“ sind für den Bereich frühkindliche Bildung und Digitalisierung zusätzliche Mittel vorgesehen:
    • 3,76 Milliarden Euro von 2026 bis 2029 für Investitionen in die Kindertagesbetreuung
    • 2,25 Milliarden Euro für den Digitalpakt 2.0 zur Verbesserung der digitalen Bildungsinfrastruktur
    • 250 Millionen Euro für das Vorhaben „Digitales Lehren und Lernen“ als gemeinsame Initiative von Bund und Ländern

Bundesfamilienministerium und Wall starten Kampagne für „Hilfen im Netz“

Rund 3,8 Millionen Kinder und Jugendliche sind in Deutschland im Verlauf eines Jahres mit einer psychischen Erkrankung oder Suchterkrankung eines Elternteils konfrontiert. Das hat Folgen für die psychische Gesundheit und Bildung vieler der betroffenen Kinder, viele leiden sogar ihr Leben lang unter den Folgen. „Hilfen im Netz“ bietet kostenlose und anonyme Beratung und Unterstützung. Mit einer jetzt gestarteten bundesweiten Plakatkampagne werden Kinder und Jugendliche auf dieses Angebot aufmerksam gemacht.

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium, Mareike Lotte Wulf, erklärt dazu: „Das Projekt ‚Hilfen im Netz‘ stellt durch seinen uneingeschränkten und niedrigschwelligen Zugang zum Hilfesystem eine wichtige Unterstützung für betroffene Kinder und Jugendliche bereit. Uns geht es darum, die mentale Gesundheit der jungen Menschen langfristig zu stärken. Damit Ratsuchende die passende Unterstützung erhalten und das Projekt wirksam werden kann, müssen aber zuallererst die Zugangswege bekannt sein. Die Kampagne trägt somit maßgeblich zur Aufklärung in der Gesellschaft bei.“

„Hilfen im Netz“ stellt eine kostenlose und anonyme Telefon- und Onlineberatung für Kinder und Jugendliche aus sucht- und psychisch belasteten Familien, ihre Angehörigen und Fachkräfte bereit, daneben gibt es auf der Website hilfenimnetz.de eine digitale Landkarte mit bundesweiten Hilfeangeboten. Über eine Postleitzahlsuche sind dort bundesweit analoge Hilfeangebote vor Ort zu finden. Durchgeführt wird das Projekt von NACOA Deutschland e.V. und KidKit (Drogenhilfe Köln). Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) fördert das gesamte Projekt wie auch die aktuelle Kampagne. 

Der Schauspielerin und Sängerin Lina Larissa Strahl liegt das Thema mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen besonders am Herzen. Als Botschafterin von „Hilfen im Netz“ nutzt sie ihre Social-Media-Kanäle, um auf die Angebote des Projekts hinzuweisen. Auch die Plakat-Kampagne wird sie mitbewerben.

Lina Larissa Strahl:Gerade junge Menschen brauchen Anlaufstellen, die leicht zugänglich und vertrauenswürdig sind, wenn sie sich in einer emotionalen und psychischen Notlage befinden – genau dafür steht “Hilfen im Netz”. Ich freue mich, dass ich Botschafterin dieser tollen Initiative bin. Mich dafür einsetzen zu können, dass Kinder und Jugendliche aus psychisch und suchtbelasteten Familien die Hilfe bekommen, die sie dringend benötigen, liegt mir sehr am Herzen. Ich möchte stets dazu ermutigen, sich jemandem anzuvertrauen und nach Hilfe zu fragen, denn oft verspüren Betroffene eine große Erleichterung und fühlen sich weniger allein, sobald sie es geschafft haben, den ersten Schritt zu machen.“

Der Außenwerber Wall unterstützt das Projekt als Medienpartner bundesweit mit insgesamt 4.000 Flächen für City Light Poster, die kostenlos über einen Zeitraum von acht Wochen zur Verfügung gestellt werden.

Patrick Möller, Geschäftsführer von Wall: Wir als Außenwerber freuen uns, die Plakatkampagne für die Online-Plattform hilfenimnetz.de mit unseren Werbeflächen unterstützen zu können. Betroffene und deren

Angehörige können so schnell und in großer Zahl erreicht werden. Sie haben den ersten Kontakt mit der Online-Plattform über die Plakate und wissen so, wo sie an zuverlässige Informationen kommen können. Wir hoffen auch, dass mehr Menschen dafür sensibilisiert werden, dass hilfenimnetz.de erste Anlaufstelle für echte Hilfe ist.“

Hintergrund

KidKit (Drogenhilfe Köln) ist ein seit dem Jahr 2003 bestehendes digitales Informations-, Beratungs- und Hilfeangebot für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 10 und 21 Jahren, die in Familien mit Suchterkrankungen, (sexualisierter) Gewalt und psychischen Erkrankungen aufwachsen.

NACOA Deutschland e.V. ist die 2004 gegründete deutsche Interessenvertretung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene (ehemalige Kinder), die von der Alkohol- oder Drogenabhängigkeit oder auch durch nicht-stoffliche Süchte ihrer Eltern belastet sind.

Wall ist der Berliner Außenwerber und Stadtmöblierer mit analogen und digitalen Werbeflächen sowie Transportmedien in mehr als 20 deutschen Großstädten, darunter alle Millionenstädte (Berlin, Hamburg, München und Köln). Wall ist Teil JCDecaux-Gruppe, der Nummer 1 der Außenwerbung weltweit.