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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Bundeskabinett beschließt Änderungen

Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag der Bundesministerinnen Prien und Hubig einen Gesetzentwurf beschlossen, der Änderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vorsieht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, EU-Vorgaben zum Diskriminierungsschutz ins deutsche Recht umzusetzen. Außerdem soll der Diskriminierungsschutz im AGG verbessert werden. So soll die Frist verlängert werden, innerhalb derer Ansprüche nach dem AGG geltend gemacht werden können. Auch sollen die zivilrechtlichen Benachteiligungsverbote im AGG angepasst werden. Zudem soll die Antidiskriminierungsstelle des Bundes Betroffene von Diskriminierung besser unterstützen können. Die vorgeschlagenen Änderungen finden auch eine Grundlage im Koalitionsvertrag.

Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien erklärt dazu: „Die EU-Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen sorgen für eine europaweite Angleichung der Befugnisse unabhängiger Stellen. Mit ihrer Umsetzung stärken wir in Deutschland gezielt die Rechte derjenigen, die Opfer von Diskriminierung geworden sind und schaffen die Möglichkeit für eine schnelle und einvernehmliche Einigung der Beteiligten. Das ist ein wichtiger Schritt, um unseren Anspruch auf mehr Gleichbehandlung und ein wirksames Vorgehen gegen Diskriminierung konkret umzusetzen. Gleichzeitig achten wir darauf, Verwaltung und Unternehmen nicht unnötig zu belasten und Verfahren so einfach wie möglich zu gestalten. So schaffen wir mehr Unterstützung für Betroffene – bei zugleich hoher Rechtssicherheit für alle Beteiligten.“


Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu: „Wer diskriminiert wird, muss sich rechtlich wehren können. Um den Schutz vor Diskriminierung zu verbessern, wollen wir die Regelungen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) anpassen. Die wichtigste Änderung: Wer von Diskriminierung betroffen ist, soll künftig vier statt zwei Monate Zeit haben zu entscheiden, ob sie oder er den Anspruch nach dem AGG gelten machen möchte. Unabhängig davon werde ich mich darüber hinaus weiter für einen ambitionierten Diskriminierungsschutz einsetzen.“

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt seit 2006. Es enthält Regeln zum Schutz vor Diskriminierung in der Arbeitswelt und bei zivilrechtlichen Rechtsgeschäften (zum Beispiel Miete oder Kauf). Das Gesetz diente auch der Umsetzung von vier europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien ins deutsche Recht. Mit dem nunmehr vorgeschlagenen Zweiten Gesetz zur Änderung des AGG soll sichergestellt werden, dass das Gesetz den europäischen Vorgaben besser entspricht. Darüber hinaus sollen der Schutz von Betroffenen effektiver gestaltet, Unklarheiten bei der Rechtsauslegung beseitigt und die Rechtsdurchsetzung gestärkt werden.

Konkret sieht der heute beschlossene Gesetzentwurf folgende Neuerungen vor:

1. Verlängerung der Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen

Personen, die von Diskriminierung betroffen sind, sollen künftig länger Zeit haben, um ihre Rechte geltend zu machen. Bislang müssen Ansprüche nach dem AGG innerhalb einer Frist von zwei Monaten geltend gemacht werden. Diese Präklusionsfrist soll künftig auf vier Monate verlängert werden.

2. Punktuelle Anpassungen der zivilrechtlichen Benachteiligungsverbote

Die zivilrechtlichen Benachteiligungsverbote im AGG sollen punktuell angepasst werden.

Insbesondere soll der Anwendungsbereich des Diskriminierungsverbots für das Merkmal Geschlecht ausgeweitet werden: Die bislang geltende Beschränkung auf Massengeschäfte soll in Bezug auf das Merkmal Geschlecht gegenstandslos werden. Die Änderung soll die EU-Unisex-Richtlinie umsetzen. Damit soll ein laufendes Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission beendet werden.

Außerdem soll der AGG-Schutz vor sexuellen Belästigungen ausgeweitet werden: Der Schutz soll nicht mehr nur auf den Arbeitsplatz beschränkt sein, sondern etwa auch auf dem Wohnungsmarkt oder in der Fahrschule gelten. So soll der zivilrechtliche Rechtsschutz für Betroffene von sexueller Belästigung verbessert werden.

3. Änderungen betreffend die Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) soll von Diskriminierung Betroffene besser unterstützen können. Dazu soll eine bei der ADS angesiedelte unabhängige Schlichtungsstelle künftig ein Streitschlichtungsverfahren anbieten, zu der jede Person Zugang hat, die der Ansicht ist, in ihren Rechten nach dem AGG verletzt worden zu sein.Auf diese Weise soll eine schnelle und einvernehmliche Einigung der Beteiligten befördert werden. Zudem soll die ADS das Recht erhalten, in Gerichtsverfahren, die Diskriminierungen betreffen, als Beistand aufzutreten oder auf Ersuchen des Gerichts eine Stellungnahme einzureichen. Arbeitsabläufe der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und ihrer Einbindung bei Vorhaben der Bundesregierung sollen konkretisiert werden. Diese Änderungen dienen der Umsetzung von zwei EU-Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen.

4. Anpassung der „Kirchenklausel“

Die sogenannte „Kirchenklausel“ im AGG (§ 9 AGG) soll an höchstgerichtliche Anforderungen angepasst werden. Die Vorschrift erlaubt es Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen innerhalb gewisser Grenzen, Beschäftigte wegen der Religion oder Weltanschauung unterschiedlich zu behandeln. Es soll klargestellt werden, dass dafür ein Bezug zwischen der Religion oder Weltanschauung und der konkreten Art der Tätigkeit der betroffenen Beschäftigten oder der Umstände ihrer Ausübung bestehen muss.

5. Vereinfachte und verbesserte Rechtsanwendung

Der Gesetzesentwurf sieht weitere Klarstellungen und Nachjustierungen vor, die die Rechtsanwendung vereinfachen und verbessern sollen: Das Diskriminierungsmerkmal „Alter“ soll durch „Lebensalter“ ersetzt werden. Außerdem soll der zivilrechtliche Diskriminierungsschutz bei Schwangerschaft und Mutterschaft verbessert werden.

 Den Gesetzentwurf und Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier.

 

Berufsbildungsbericht 2026: Chancen nutzen, Herausforderungen angehen

Der heute im Kabinett vorgestellte Berufsbildungsbericht 2026 zeigt ein differenziertes Bild des Ausbildungsmarktes: Während sich die wirtschaftliche Lage bemerkbar macht, gibt es zugleich ermutigende Entwicklungen. Die berufliche Bildung bleibt ein zentraler Baustein für Fachkräftesicherung, gesellschaftliche Teilhabe und individuelle Zukunftsperspektiven.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Der heute vorgelegte Berufsbildungsbericht 2026 zeigt, dass eine erfolgreich absolvierte duale Ausbildung klare Vorteile bietet. Gleichzeitig wachsen die Herausforderungen für den Ausbildungsmarkt: Das Angebot geht zurück, das Interesse steigt – und dennoch bleiben viele Stellen unbesetzt, weil es an der Passung fehlt. Regionale Unterschiede und eine ungleiche Verteilung bei den Ausbildungsberufen verstärken diese Entwicklung zusätzlich. Während in beliebten Ausbildungsberufen viele Bewerberinnen und Bewerber unversorgt bleiben, gibt es in anderen weiterhin offene Stellen. Auch die Qualifikationen der Interessierten passen nicht immer zu den Anforderungen der Betriebe. Genau hier setzen wir mit gezielten Maßnahmen zur Stärkung von Basiskompetenzen und Berufsorientierung an. Zugleich machen wir die berufliche Bildung attraktiver – mit modernen Ausbildungsordnungen, besseren Karriereperspektiven und mehr Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung. Unser Ziel ist klar: Die berufliche Bildung muss als gleichwertige und attraktive Alternative zum Studium wahrgenommen werden. Deshalb unterstützen wir auch gezielt junge Erwachsene ohne Berufsabschluss. Mit der Qualifizierungsoffensive Berufliche Bildung verfolgen wir einen ganzheitlichen Ansatz, damit mehr Menschen den Weg in Ausbildung und Beschäftigung finden.“

Der Bericht macht deutlich, dass sich wieder mehr junge Menschen für eine berufliche Ausbildung interessieren. Gleichzeitig beginnen jedoch weniger von ihnen tatsächlich eine Ausbildung. Im Ausbildungsjahr 2024/25 wurden 476.000 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen – rund 10.000 weniger als im Vorjahr.

Mit der 2026 gestarteten Qualifizierungsoffensive Berufliche Bildung (QBB) will das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) diesen Trend umkehren. Die Offensive setzt umfassend an: von verbesserter Berufsorientierung für unterschiedliche Schulformen über attraktivere Arbeits- und Lernbedingungen bis hin zu gleichwertigen Karrierewegen und der Weiterentwicklung von berufsabschlussorientierten Teilqualifikationen. Ziel ist es darüber hinaus auch, die gesellschaftliche Wertschätzung und Wahrnehmung der beruflichen Bildung weiter zu stärken.

Die Bedeutung der beruflichen Bildung zeigt sich sowohl für die individuelle Lebensperspektive als auch für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Eine duale Ausbildung bietet gute Chancen auf eine stabile Erwerbsbiografie: 79 Prozent der Auszubildenden wurden 2024 von ihren Ausbildungsbetrieben übernommen. Gleichzeitig besteht auf dem Arbeitsmarkt weiterhin eine hohe Nachfrage nach beruflich qualifizierten Fachkräften – eine klassische Win-Win-Situation für Wirtschaft und junge Menschen.

Ein zentrales Anliegen bleibt es, allen Interessierten den Zugang zu einer Ausbildung zu ermöglichen. Dabei richtet sich der Blick auch auf Personen, die eine Ausbildung oder ein Studium abgebrochen haben, sich weiterqualifizieren möchten oder bereits berufliche Erfahrungen mitbringen. Gerade im Kontext des Strukturwandels kommt es auf jede einzelne Arbeitskraft an.

Auch Menschen mit Einwanderungsgeschichte leisten einen wichtigen Beitrag: Laut integrierter Ausbildungsberichterstattung ist die Zahl der Anfängerinnen und Anfänger mit ausländischer Staatsangehörigkeit im Bereich der Berufsbildung um 11 Prozent gestiegen.

Gemeinsam mit den Partnern der beruflichen Bildung – unter anderem im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung – soll die Attraktivität der Ausbildung weiter gesteigert werden, damit mehr junge Menschen den Weg in eine Ausbildung finden und diese erfolgreich abschließen.

Hintergrund

Der Berufsbildungsbericht 2026 bildet die Lage auf dem Ausbildungsmarkt zum Stichtag 30. September 2025 ab. Im Berichtsjahr 2025 ist das Ausbildungsstellenangebot auf 530.300 gesunken (–25.300 bzw. –4,6 Prozent).

Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge im dualen System lag bei 476.700 (–2,1 Prozent). Die traditionelle Ausbildungsnachfrage ging leicht auf 515.800 zurück (–0,3 Prozent), während die erweiterte Nachfrage auf 560.300 anstieg (+0,3 Prozent).

Zum Ende des Berichtszeitraums waren 84.400 Bewerberinnen und Bewerber noch auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz (+14.000). Gleichzeitig gab es 54.400 unbesetzte Ausbildungsstellen (–15.000). Die Zahl der unversorgt gebliebenen Bewerberinnen und Bewerber stieg auf 39.900 (+28,0 Prozent).

In der integrierten Ausbildungsberichterstattung zeigt sich zudem ein Rückgang der Anfängerzahlen in der dualen Berufsausbildung im Jahr 2025, während schulische Ausbildungsgänge – insbesondere in Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialberufen – Zuwächse verzeichnen.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bmbfsfj.bund.de/berufsbildungsbericht2026

Den Datenreport des BIBB hier: www.bibb.de/datenreport-2026

Bund und Länder bringen Milliardeninvestitionen für Kitas auf den Weg

Bund und Länder bringen gemeinsam ein milliardenschweres Investitionsprogramm für die Kindertagesbetreuung auf den Weg. Mit einer neuen Verwaltungsvereinbarung schaffen sie die Grundlage dafür, dass Bau-, Sanierungs- und Ausstattungsmaßnahmen in Kitas umgesetzt werden können – und zwar rückwirkend ab dem 1. Januar 2026. Die finale, gemeinsam ausgehandelte Fassung der Verwaltungsvereinbarung liegt den Ländern zur Unterzeichnung vor. Das Geld kommt aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“: Insgesamt stellt der Bund den Ländern 4 Milliarden Euro zur Verfügung, die für Investitionen in die Kindertagesbetreuung sowie in Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur eingesetzt werden können.

Das Ziel ist klar: Mehr Plätze, bessere Ausstattung und moderne Einrichtungen – besonders dort, wo der Bedarf am größten ist. Die Mittel sollen passgenau eingesetzt werden, damit Länder und Kommunen gezielt auf ihre jeweiligen Herausforderungen reagieren können.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Die Kita ist neben dem Elternhaus der Ort, an dem sich entscheidet, ob Kinder gute Startchancen haben. Deshalb handeln wir jetzt entschlossen. Der Bund ermöglicht es den Ländern gezielt dort zu investieren, wo Unterstützung am dringendsten gebraucht wird und schafft die Voraussetzungen dafür, dass Kommunen und Träger schnell und wirksam handeln können. Und genau das setzen wir mit den 4 Milliarden Euro des Bundes aus dem Sondervermögen um: Wir stellen gezielt Mittel für die frühkindliche Bildung und Betreuung bereit – etwa zur Investition in den Neu- und Ausbau von Kitas, Krippen und Kindertagespflege sowie in Sanierung, Modernisierung und eine zeitgemäße Ausstattung. So schaffen wir neue Plätze und sichern bestehende. Ich danke den Ländern für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Besonders wichtig ist mir, dass ein großer Teil der Mittel in finanzschwache Kommunen fließen soll – und in Einrichtungen, in denen viele Kinder betreut werden, die unter schwierigen Bedingungen aufwachsen. Zugleich haben die Länder die Möglichkeit, aus ihrem Anteil am Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro weitere Mittel für die Kindertagesbetreuung einzusetzen. Wir wissen: Jeder Euro, den wir in die frühe Bildung investieren, zahlt sich vielfach aus.“

Nach Unterzeichnung der Vereinbarung durch alle Länder setzen die Länder eigene Förderrichtlinien auf und organisieren die Antrags- und Bewilligungsverfahren. Träger von Kindertageseinrichtungen und andere Antragsteller können Fördermittel für Neubau, Ausbau, Umbau, Sanierung und moderne Ausstattung beantragen – einschließlich digitaler Infrastruktur und energetischer Maßnahmen. Der Bund unterstützt damit nicht nur Ausbau und Erhalt von Betreuungseinrichtungen, sondern auch gute, gesunde Arbeitsbedingungen für die dort tätigen Fachkräfte und eine zeitgemäße digitale Ausstattung.

Fakten im Überblick

  • 4 Milliarden Euro stellt der Bund von 2026 bis 2029 aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ bereit.
  • Die Mittel können ziel- und passgenau entsprechend der Einschätzungen der Länder für Kindertagesbetreuung sowie Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur eingesetzt werden.
  • Gefördert werden u. a. Neubau, Ausbau, Sanierung, Modernisierung und Ausstattung von Einrichtungen.
  • Ein Schwerpunkt soll auf finanzschwachen Kommunen und Einrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf liegen.
  • Seit 2008 hat der Bund mit fünf Investitionsprogrammen zur Kinderbetreuung bereits 5,4 Milliarden Euro bereitgestellt und damit mehr als 750.000 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen.


 

Neues Bundesjugendkuratorium berufen: Sachverständige beraten die Bundesregierung zu Kinder- und Jugendpolitik

Am 5. Mai hat Staatssekretärin Dr. Petra Bahr im Namen von Bundesministerin Karin Prien die Mitglieder des Bundesjugendkuratoriums für die 21. Legislaturperiode berufen. Der Beratungsauftrag der Sachverständigen ist gesetzlich verankert und umfasst grundlegende Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und der Kinder- und Jugendpolitik.

Staatssekretärin Dr. Petra Bahr: Die Bundesregierung ist auf fundierte Expertise aus Wissenschaft und Praxis angewiesen, um ihre Politik für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zielgenau und wirksam weiterzuentwickeln. Das Bundesjugendkuratorium ist dabei ein zentraler Impulsgeber und Berater über Ressortgrenzen hinweg. Ich bin beeindruckt vom großen Engagement und der hohen fachlichen Expertise der berufenen Mitglieder. Die von Bildungs- und Jugendministerin Karin Prien gesetzten Schwerpunkte betonen die zentrale Rolle der Bildung im Lebenslauf für mehr Chancengerechtigkeit von Kindern und Jugendlichen. Wir freuen uns auf pointierte Empfehlungen - etwa zur Stärkung der Frühen Bildung und der Verbesserung der Bildungsübergänge.“

Dem Bundesjugendkuratorium gehören Sachverständige aus der Wissenschaft, aus Politik und Verwaltung und aus der Fachpraxis an. Es bezieht junge Menschen in geeigneter Weise in seine Beratungen ein und prüft bei der Bearbeitung der Themen, wie die Auffassungen jeweils betroffener junger Menschen am besten berücksichtigt werden können.

Folgende 15 Sachverständige gehören dem Bundesjugendkuratorium an:

  • Prof. Dr. Yvonne Anders, Goethe-Universität Frankfurt
  • Enrico Birkner, Landesjugendamt des Freistaates Sachsen
  • Peggy Eckert, Deutsche Kinder- und Jugendstiftung Sachsen
  • Prof. Dr. Fabian Hofmann, Fliedner Fachhochschule Düsseldorf
  • Prof. Dr. Nina Kolleck, Universität Potsdam
  • Prof. Dr. Nele McElvany, TU Dortmund
  • Christian Patzelt, Deutsche Jugendfeuerwehr
  • Daniel Poli, IJAB - Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.
  • Prof. Dr. Elisabeth Richter, Medical School Hamburg
  • Matthias Selle, Kreisrat für Bildung und Soziales Osnabrück
  • Petra Spoo-Ludwig, Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, Saarland
  • Daniel Thomsen, Fachbereich Jugend, Familie und Bildung, Kreis Nordfriesland
  • Prof. Dr. Haci-Halil Uslucan, Zentrum für Türkeistudien und Integrationsforschung, Universität Duisburg-Essen
  • Claudia Völcker, Kinder- und Jugendhilfe der Diakonissen Speyer
  • Prof. Dr. Ivo Züchner, Philipps-Universität Marburg

Unterstützt wird das Bundesjugendkuratorium von der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendpolitik am Deutschen Jugendinstitut.

 Das Bundesjugendkuratorium wird in jeder Legislaturperiode neu berufen. Die Grundlage dafür ist ein gesetzlicher Auftrag gemäß § 83 Absatz 2 Sozialgesetzbuch VIII.

Weitere Informationen: https://www.bundesjugendkuratorium.de
 

Ein Tag, der Türen öffnet: „Dein Tag, dein Weg!“

Ein Tag kann einen Blick durch ein Schlüsselloch eröffnen – und plötzlich wird aus Neugier eine Idee für die Zukunft. Genau diesen Moment erleben heute bundesweit hunderttausende Jugendliche beim Girls’Day und Boys’Day: Sie werfen einen Blick in Berufswelten, die ihnen bisher oft nicht zugänglich sind.

Unter dem Motto „Dein Tag, dein Weg!“ öffnen tausende Unternehmen und Institutionen ihre Türen für den 25. Girls’Day. Der mittlerweile 15. Boys’Day wartet mit gut 9.000 Angeboten bundesweit mit einem neuen Höchstwert auf. 

Bundesjugendministerin Karin Prien: „Über die Rekordbeteiligung bei den Angeboten für die Jungs in diesem Jahr freue ich mich ganz besonders. Girls’Day und Boys’Day zeigen, wie viel in einem einzigen Tag stecken kann: Wenn Jugendliche Berufe ganz praktisch erleben, öffnen sich neue Perspektiven – jenseits von Klischees und vertrauten Wegen. Sie können Berufe entdecken, die sie vorher vielleicht nie für sich in Betracht gezogen hätten – ohne Klischees und festgelegte Rollenbilder. Gerade in einer Arbeitswelt, die sich durch Digitalisierung und Künstliche Intelligenz rasant verändert, ist es wichtiger denn je, frühzeitig praktische Einblicke zu ermöglichen und Neugier zu wecken. Wer eigene Stärken entdeckt und neue Perspektiven gewinnt, trifft selbstbewusster Entscheidungen für die Zukunft. Gleichzeitig profitieren auch Unternehmen, die engagierte und vielfältige Talente für sich gewinnen können. Girls’ Day und Boys’ Day sind damit ein wichtiger Impuls für mehr Chancengleichheit und für die Fachkräfte von morgen. Eine Win-Win-Situation für Gesellschaft und Wirtschaft.“

Barbara Schwarze, Vorsitzende vom Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit e. V.: „Zum 25. Girls’Day und 15. Boys’Day wird deutlich, dass ein Tag viel bewegen kann. Seit dem Start haben über 2,6 Millionen Mädchen und rund 500.000 Jungen die Chance genutzt, neue Wege auszuprobieren. Und diese Einblicke wirken, denn wer Berufe praktisch erlebt, erweitert die eigenen Perspektiven und entdeckt neue Möglichkeiten für die eigene Zukunft. Unsere Studien zeigen: Im IT-Bereich steigt das Interesse von Schülerinnen nach dem Girls’Day von 12 auf fast 21 Prozent, im Handwerk zeigt sich ein ähnlicher Effekt. Und beim Boys’Day wächst die Zahl der Jungen, die sich soziale oder erzieherische Berufe vorstellen können, von 17 auf fast 27 Prozent.“

Vielfältige Einblicke für knapp 180.000 Jugendliche

Insgesamt stehen über 24.000 Angebote und knapp 180.000 Plätze für Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. Mädchen erhalten dabei vor allem Einblicke in technische, naturwissenschaftliche und handwerkliche Berufe, während Jungen soziale, pflegerische und erzieherische Tätigkeiten kennenlernen. Mädchen und Jungen lernen so Bereiche kennen, in denen sie jeweils bislang unterrepräsentiert sind.

Gleichzeitig findet Berufsorientierung zunehmend im Spannungsfeld von Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz statt. Viele der vorgestellten Berufsfelder verändern sich rasant: Ob in IT, Handwerk, Verwaltung, Gesundheitswesen oder sozialen Dienstleistungen – digitale Kompetenzen sind heute in nahezu allen Branchen gefragt. Die Aktionstage setzen genau hier an, indem sie nicht nur theoretische Informationen vermitteln, sondern vor allem praxisnahe Erfahrungen ermöglichen und so Zukunft greifbar machen.

Eine der größten Initiativen Deutschlands

Seit dem Start der Initiative haben bereits über 2,6 Millionen Mädchen und rund 500.000 Jungen teilgenommen. Damit zählen Girls’Day und Boys’Day zu den größten Berufsorientierungsprojekten in Deutschland. Gleichzeitig profitieren auch Unternehmen und Institutionen deutlich von ihrem Engagement: 81 Prozent steigern ihre Bekanntheit bei jungen Menschen, 57 Prozent gewinnen potenzielle Praktikantinnen und Praktikanten und 48 Prozent finden sogar mögliche Auszubildende. Vor dem Hintergrund des wachsenden Fachkräftemangels gewinnen die Aktionstage damit weiter an Bedeutung, um Talente frühzeitig anzusprechen.

Aufbrechen von Berufsklischees

Zugleich zeigen die Zahlen, wie stark sich viele Jugendliche bei der Berufswahl noch immer einschränken: In Deutschland gibt es rund 330  duale Ausbildungsberufe, doch mehr als die Hälfte der Mädchen konzentriert sich auf lediglich zehn Berufe – ohne einen einzigen gewerblich-technischen. Jungen wählen überwiegend aus nur rund 20 Ausbildungsberufen. Genau hier setzen Girls’Day und Boys’Day an, indem sie neue Wege aufzeigen, Horizonte erweitern und helfen, festgefahrene Rollenbilder aufzubrechen.

Erste Veränderungen sind bereits sichtbar: Der Anteil von Frauen in MINT-Studiengängen ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen und lag 2024 bei 32,9 Prozent. Gleichzeitig wächst auch das Interesse von Jungen an sozialen und erzieherischen Berufen. Die Aktionstage leisten damit einen wichtigen Beitrag zu mehr Vielfalt in unterschiedlichen Branchen.

Nachhaltige Wirkung für die Zukunft

 Insgesamt zeigt sich die langfristige Wirkung der Initiative deutlich: Girls’ Day und Boys’ Day ermöglichen frühzeitig echte Einblicke in die Arbeitswelt, helfen Jugendlichen, eigene Stärken zu entdecken, und unterstützen sie dabei, selbstbewusste Entscheidungen für ihren beruflichen Weg zu treffen. Oder anders gesagt: Ein Tag kann reichen, um eine Richtung zu ändern – ganz im Sinne des Mottos „Dein Tag, dein Weg!“. 

Bestandsaufnahme der Expertenkommission zum Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt vorgelegt

Die unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hat heute ihre umfassende Bestandsaufnahme veröffentlicht. Sie bildet die evidenzbasierte Grundlage für konkrete Handlungsempfehlungen, die derzeit erarbeitet und Ende Juni 2026 vorgelegt werden sollen.

In der  Bestandsaufnahme werden zentrale Aspekte des Kinder- und Jugendschutzes in der digitalen Welt analysiert. Im Fokus stehen die digitalen Lebenswelten und Gefährdungslagen von Kindern und Jugendlichen, Teilhabepotentiale neuer Technologien, bestehende Strukturen der Medienbildung und Prävention sowie der rechtliche Rahmen einschließlich seiner praktischen Durchsetzung.

Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien: „Die Bestandsaufnahme ist eine der zugleich breitesten, systematischsten, tiefsten und vor allem interdisziplinärsten Grundlagen für den Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt. Sie erfasst das Thema ganzheitlich, macht zentrale Risiken wie Cybermobbing, problematische Nutzungsmuster, algorithmisch verstärkte Dynamiken und unzureichende Schutzmechanismen ebenso sichtbar wie bestehende Strukturen, rechtliche Rahmenbedingungen und konkrete Handlungsfelder. Gleichzeitig bedeutet das Smartphone insbesondere für Jugendliche auch Zugang – zu Freundschaften, Wissen und Teilhabe. Die Bestandsaufnahme benennt dabei klar Defizite, etwa in der flächendeckenden und systematischen Medienbildung und in der Unterstützung von Eltern. Sie schafft damit eine belastbare evidenzbasierte Grundlage für die Handlungsempfehlungen. Gerade daraus wird deutlich, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt nicht durch Einzelmaßnahmen zu erreichen ist. Nötig ist  eine vorausschauende und kontinuierlich weiterzuentwickelnde Gesamtstrategie – ein Dreiklang aus Schutz, Befähigung und Teilhabe, der Regulierung, Bildung und Prävention gleichermaßen umfasst. Es wird darum gehen müssen, bestehende rechtliche Instrumente konsequent durchzusetzen und diese durch einen breiten Instrumentenkasten auf verschiedenen Ebenen zu ergänzen. Nur so kann den dynamischen technologischen Entwicklungen und den komplexen Herausforderungen nachhaltig begegnet und zugleich die sichere, kompetente Teilhabe junger Menschen in der digitalen Welt gewährleistet werden. Ich erwarte nun mit Spannung die konkreten Handlungsempfehlungen.“

Prof. Dr. Olaf Köller, Co-Vorsitzender der Expertenkommission: Die Forschungslage ist relativ klar: Nicht die Bildschirmzeit allein ist entscheidend, sondern welche Inhalte Kinder und Jugendliche sehen, wie Plattformen gestaltet sind und wie gut Kinder und Jugendliche begleitet werden. Genau deshalb darf Medienbildung nicht dem Zufall überlassen werden. Sie muss verbindlich, altersgerecht und für alle Kinder und Jugendlichen zugänglich sein – und auch die Erwachsenen adressieren, die sie begleiten."

Nadine Schön, Co-Vorsitzende der Expertenkommission: „Unsere Bestandsaufnahme macht deutlich: Wirksamer Kinder- und Jugendschutz entsteht nur, wenn Regulierung, Bildung und technische Vorsorge zusammenwirken. Digitale Räume sind für Kinder und Jugendliche längst Lebensräume. Wir müssen sie so gestalten, dass Schutz und Teilhabe zusammengehen. Auf dieser Grundlage werden wir konkrete Empfehlungen erarbeiten."

Zentrale Erkenntnisse der Bestandsaufnahme

Digitale Lebenswelten: Chancen und Risiken eng verknüpft

Digitale Medien sind fester Bestandteil des Alltags junger Menschen. Smartphones bilden den zentralen Zugang zu Kommunikation, Information, Unterhaltung und zunehmend auch zu Anwendungen Künstlicher Intelligenz.

Die Bestandsaufnahme zeigt, dass Risiken vielfältig und häufig miteinander verschränkt sind. Dazu zählen insbesondere:

  • Interaktionsrisiken wie Cybermobbing, Hate Speech oder Kostenfallen
  • sexualisierte Gewalt im digitalen Raum, etwa durch Cybergrooming oder KI-generierte Inhalte
  • manipulative Plattformmechaniken („Dark Patterns“), die gezielt zu exzessiver Nutzung und Datenpreisgabe verleiten
  • neue Risiken durch KI-Systeme, etwa durch Deepfakes, Desinformation oder simulierte soziale Interaktion

Gleichzeitig bieten digitale Räume und neue Technologien erhebliche Chancen – etwa für gesellschaftliche Teilhabe, Identitätsentwicklung und individualisiertes Lernen. Ziel ist eine geschützte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt.

Medienbildung und Prävention: Vielfältig, aber nicht flächendeckend

Medienbildung findet in Deutschland in unterschiedlichen Kontexten statt – in Familien, Kitas, Schulen und außerschulischen Angeboten. Diese Vielfalt ist grundsätzlich eine Stärke.

Gleichzeitig zeigt die Bestandsaufnahme deutliche strukturelle Defizite:

  • Angebote sind nicht flächendeckend und häufig nicht verbindlich
  • die Qualität variiert je nach Bundesland, Einrichtung und einzelnen Fachkräften
  • Unterstützungssysteme für Eltern und Fachkräfte sind fragmentiert
  • insbesondere die frühe Kindheit wird bislang zu wenig systematisch berücksichtigt

Die Kommission unterstreicht, dass Medienkompetenz eine Schlüsselrolle spielt und systematisch gestärkt werden muss.

Rechtlicher Rahmen: Umfassend, aber mit Umsetzungsdefiziten

Der Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum ist durch zahlreiche Regelwerke auf europäischer und nationaler Ebene geprägt, insbesondere durch den Digital Services Act (DSA) sowie ergänzende nationale Gesetze wie das Jugendschutzgesetz und den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.

Als zentrale Herausforderung benennt die Bestandsaufnahme auch Defizite in der Umsetzung. Besonders kritisch bewertet werden:

  • unzureichende Altersabsicherung
  • begrenzte Effektivität bestehender Kontroll- und Durchsetzungsmechanismen

Ungleichheiten und neue Dynamiken im Blick behalten

Die Bestandsaufnahme zeigt zudem, dass Risiken nicht alle Kinder gleichermaßen betreffen. Faktoren wie Alter, soziale Lage oder psychische Belastungen beeinflussen die Verwundbarkeit erheblich.

Hinzu kommen dynamische Entwicklungen durch neue Technologien, insbesondere im Bereich der Künstlichen Intelligenz, deren Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche bislang noch unzureichend erforscht sind.

Nächste Schritte: Handlungsempfehlungen folgen im Juni

Die Kommission hat bewusst darauf verzichtet, in der Bestandsaufnahme bereits konkrete Empfehlungen vorzulegen. Ziel ist es, zunächst eine gemeinsame, wissenschaftlich fundierte Grundlage zu schaffen.

Auf dieser Basis erarbeitet die Kommission derzeit konkrete Handlungsempfehlungen, die Ende Juni 2026 vorgestellt werden. Die Kommission legt Mitte September ihren Abschlussbericht vor.

Die im September 2025 eingesetzte Expertenkommission arbeitet unabhängig und evidenzbasiert. Die Bestandsaufnahme markiert den ersten zentralen Meilenstein ihrer Arbeit und bildet die Grundlage für eine umfassende, zukunftsorientierte Strategie zum Schutz und zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt.

Weitere Informationen und die Bestandsaufnahme finden Sie hier.

Zweite Evaluation zur Cannabis-Teillegalisierung

Schwerpunkte der zweiten Evaluation waren u.a. die Auswirkungen der Teillegalisierung auf die organisierte Kriminalität, den Gesundheitsschutz, den Kinder- und Jugendschutz sowie die Entwicklungen zum Medizinalcannabis.

Die Ergebnisse unterstreichen den für das BMG, BMI, BMBFSFJ sowie den Bundesdrogenbeauftragten dringenden Handlungsbedarf.

Bundesfamilienministerin Karin Prien: „Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Suchtgefahren ist dieser Bundesregierung ein besonders wichtiges Anliegen. Die Evaluation des Konsumcannabisgesetzes zeigt: Die Ampelregierung hat der Suchtprävention von Kindern und Jugendlichen einen Bärendienst erwiesen. Die Zahl der Teilnehmenden an Frühinterventionsprogrammen ist stark rückläufig, weil Polizei und Staatsanwaltschaften weniger Handhabe haben, Jugendliche dazu zu verpflichten. Zugleich funktioniert die freiwillige Teilnahme nicht, und auch der Aufbau neuer Kooperationen mit Jugendämtern und Schulen verläuft schleppend. Dabei ist gerade Frühintervention so wichtig, nicht zuletzt im Hinblick auf Cannabis als „Einstiegsdroge". Hier müssen wir dringend nachsteuern."

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: „Die Teillegalisierung von Cannabis zu Genusszwecken war ein Fehler! Die Frühinterventionen, die Kinder und Jugendliche vom Konsum abhalten sollen, gehen stark zurück. Wer davor die Augen verschließt, riskiert die Gesundheit unserer Jüngsten! Zudem ist die verschwommene Grenze zwischen Konsumcannabis und Cannabis zu rein medizinischen Zwecken ein zunehmendes Problem. Im Internet herrscht ein Wildwuchs an kaum regulierten Angeboten zum Kauf von Cannabis mit extrem hohem THC-Gehalt, die gezielt junge Menschen ansprechen. Dabei wird systematisch gegen geltende Werbeverbote verstoßen.“

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt: „Das Cannabisgesetz ist ein vollkommener Rohrkrepierer. Jugendgefährdend und kriminalitätsfördernd. Die Bedenken der Sicherheitsbehörden wurden im Gesetz nicht berücksichtigt. Das Ergebnis: Der Schwarzmarkt boomt, die Kriminalität steigt. Statt Jugendschutz bietet dieses Gesetz ausschließlich Gefährdung."

Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Prof. Dr. Hendrik Streeck: „Beim Medizinalcannabis sehen wir erheblichen Missbrauch zu Konsumzwecken. Über dubiose Onlineplattformen und unzulässige Werbung ist ein großer Markt entstanden, der sich nicht an Kranke richtet, sondern an Freizeitkonsumierende. Das hat mit Medizin nichts mehr zu tun. Das weiterlaufen zu lassen, wäre fahrlässig. Auch bei der Hilfe für Jugendliche zeigt sich ein beunruhigender Trend. Wer wegen Cannabis auffällt, bekommt heute seltener frühzeitig Beratung und Unterstützung als vor Inkrafttreten des Gesetzes. Der Bericht zeigt auch warum. Die Weiterleitung durch Polizei, Justiz und Jugendgerichtshilfe ist entfallen. Hier müssen wir nachsteuern. Denn wer nicht früh eingreift, lässt junge Menschen und ihr Umfeld mit dem Problem allein.“

 


 


 

Gemeinsam für eine starke Erinnerungskultur

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) baut gemeinsam mit der Bethe-Stiftung sein Engagement in der historisch-politischen Bildung junger Menschen weiter aus. Ziel ist es, die Erinnerungskultur in Deutschland nachhaltig zu stärken. 

Durch die Kooperation im Programm „Jugend erinnert“ wird das bisherige Fördervolumen aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) in Höhe von 1,75 Millionen Euro durch die Bethe-Stiftung jährlich verdoppelt. Künftig stehen damit rund 3,5 Millionen Euro pro Jahr für Gedenkstättenfahrten von Jugendgruppen zur Verfügung.

Bundesministerin Karin Prien erklärt: Die Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus wachzuhalten ist in Zeiten, in denen nur noch wenige Zeitzeugen des Holocaust am Leben sind, umso wichtiger. Der Austausch mit Jugendlichen, die im Programm‚ Jugend erinnert‘ bereits an einer Gedenkstättenfahrt teilgenommen haben, hat mir gezeigt, wie wertvoll es ist, wenn junge Menschen an authentischen Orten der NS-Verbrechen Geschichte unmittelbar und direkt erfahren - und daraus Verantwortung für unsere Demokratie entwickeln. Es ist ein starkes Signal, dass wir gemeinsam mit der Bethe-Stiftung die Mittel für Gedenkstättenfahrten verdoppeln können und damit künftig noch mehr junge Menschen eine solche Erfahrung ermöglichen.“

Erich und Roswitha Bethe erklären: „Seit 2010 ist die Unterstützung und Organisation von Gedenkstättenfahrten für Jugendliche, Schülerinnen und Schüler der Hauptförderschwerpunkt unserer Stiftung. Warum? Wir haben bisher aus 12 Bundesländern, mit denen wir jeweils Verträge abgeschlossen hatten, mehr als 40.000 Schülerinnen und Schülern den Besuch der Tötungslager in Polen, und zwar Auschwitz, Belzec, Treblinka, Sobibor, Majdanek, ermöglicht. Wir hoffen dazu beizutragen, dass sich solche Verbrechen auch nicht ansatzweise wiederholen. Warum spenden wir so viel Geld dafür? Wir haben selbst bis zum Abitur in unserem Geschichtsunterricht wenig bzw. gar nichts vom Holocaust erfahren, aber als wir alle Mordstätten selbst besucht haben, haben wir erkannt, dass kein Schulunterricht, keine Zeitung, kein Fernsehfilm, kein Kinofilm eine wirkliche Begegnung mit den Folgen einer menschenverachtenden Ideologie vermitteln kann.“

Außerschulische Bildung stärkt demokratische Verantwortung

Mit der finanziellen Stärkung des Programms unterstreichen das BMBFSFJ und die Bethe-Stiftung die Bedeutung außerschulischer Bildungsangebote als zentralen Baustein einer wirksamen historisch-politischen Bildung und der Prävention von Antisemitismus.

Gedenkstättenfahrten ermöglichen es jungen Menschen, die nationalsozialistischen Verbrechen unmittelbar zu erfahren. Sie ergänzen schulische Angebote, indem sie Wissensvermittlung mit pädagogischer Reflexion verbinden. Auf diese Weise leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung demokratischer Haltungen und zur Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung.

Programm „Jugend erinnert“ 

Das Programm „Jugend erinnert“ fördert außerschulische Bildungsfahrten zu Orten der nationalsozialistischen Verbrechen. 

Die Förderung richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 26 Jahren. Die Maßnahmen werden von Trägern der außerschulischen Jugendbildung organisiert und basieren auf freiwilliger Teilnahme sowie einen klaren pädagogischen Ansatz. 

Die Fördersäule des BMBFSFJ hat ein jährliches Volumen von 1,75 Millionen Euro. Damit wurden bisher rund 200 Fahrten für mehr als 6.000 Jugendliche ermöglicht. Seit Januar 2026 wird die Förderung mit Mitteln der Bethe-Stiftung verdoppelt, so dass perspektivisch noch mehr junge Menschen erreicht werden können.

Anträge auf Förderung sind an das Internationale Bildungs- und Begegnungswerk gGmbH (IBB) zu richten. Der IBB ist vom BMBFSFJ als Zentralstelle anerkannt:

www.kjp-gedenkstaettenfahrten.de

Bethe-Stiftung

Die Bethe-Stiftung engagiert sich seit vielen Jahren für Projekte zur Stärkung von gesellschaftlichem Zusammenhalt, Bildung und Erinnerungskultur. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Vergangenheit und ihren Folgen für die Gegenwart.

Mit ihrem Engagement im Programm „Jugend erinnert“ setzt die Stiftung ein klares Zeichen für gesellschaftliche Verantwortung und zivilgesellschaftliches Engagement im Kampf gegen Antisemitismus. Die Kooperation mit dem Bund unterstreicht die Bedeutung strategischer Partnerschaften zwischen Staat und Zivilgesellschaft, um die Reichweite und Wirksamkeit erinnerungspolitischer Maßnahmen nachhaltig zu erhöhen. 

Nach IQB-Bildungstrend: Bildungsministerkonferenz beschließt Roadmap

Nach den Ergebnissen des IQB-Bildungstrends 2024 hat die Bildungsministerkonferenz (BMK) auf ihrer Sitzung am 26. März in Berlin im Zusammenwirken mit der Bundesbildungsministerin eine gemeinsame Roadmap von Bund und Ländern beschlossen. Ziel ist es, schnellstmöglich eine Trendumkehr bei den Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern zu erreichen. Innerhalb der nächsten zehn Jahre soll der Anteil derjenigen, die grundlegende Mindeststandards nicht erreichen, deutlich reduziert und zugleich die Leistungsspitze gezielt gestärkt werden.

Die Roadmap bündelt die Ergebnisse eines gemeinsamen Arbeitsprozesses der Länder mit dem Bund unter Einbeziehung wissenschaftlicher Expertise und der Schulpraxis. Die Ergebnisse des IQB-Bildungstrends werden sehr ernst genommen. Sie machen deutlich, dass zusätzliche gemeinsame Anstrengungen notwendig sind, um allen jungen Menschen unabhängig von ihrer Herkunft faire Bildungschancen zu ermöglichen. Bund und Länder arbeiten dabei eng zusammen und setzen auf einen strukturierten, evidenzbasierten Prozess, der Analyse und konkrete Umsetzung miteinander verbindet.

Auf dieser Grundlage wurden sieben zentrale Handlungsfelder identifiziert, die alle Ebenen des Bildungssystems betreffen und in ihrem Zusammenwirken die Bildungsqualität nachhaltig verbessern sollen. Dazu gehören insbesondere die datengestützte Qualitätsentwicklung von Schule und Unterricht, die Verbesserung der Lernvoraussetzungen von Schülerinnen und Schülern sowie die Stärkung der Bildungsforschung. Entscheidend ist, dass die Maßnahmen künftig stärker aufeinander abgestimmt werden und als kohärentes Gesamtsystem wirken.

Um zeitnah erste Fortschritte zu ermöglichen, konzentrieren sich die Länder im Zusammenwirken mit dem Bund in einem ersten Schritt auf drei zentrale Handlungsfelder: die Weiterentwicklung der datengestützten Qualitätsentwicklung von Schule und Unterricht, die Verbesserung der Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler – insbesondere im sozial-emotionalen Bereich – sowie die stärkere Nutzung von Bildungsforschung und deren Transfer in die Praxis. Ziel ist es, vorhandene Erkenntnisse systematisch zu nutzen und deren Transfer in konkrete Maßnahmen im Unterricht zu verbessern.

Die Präsidentin der Bildungsministerkonferenz und Bayerische Staatsministerin für Unterricht und Kultus, Anna Stolz, erklärt: Der IQB-Bildungstrend ist für uns ein klarer Handlungsauftrag. Erkenntnisse müssen konsequent genutzt und konkrete Verbesserungen im Unterricht umgesetzt werden. Von Daten zu Taten, vom Testen zur gezielten Förderung – das muss unser Anspruch sein. Bund und Länder arbeiten hier eng zusammen, damit Unterstützung frühzeitig dort ankommt, wo sie gebraucht wird.

Bundesbildungsministerin Karin Prien betont: „Wir dürfen uns mit rückläufigen Kompetenzen nicht abfinden. Jedes Kind soll die Chance auf bessere Bildung haben und sein Potenzial zu entfalten – unabhängig von Herkunft oder Startbedingungen. Entscheidend ist jetzt, dass wir als Bund und Länder gemeinsam konsequent evidenzbasiert handeln, wirksame Ansätze zügig in die Umsetzung bringen und Schulen spürbar stärken. Bund und Länder stehen hier gemeinsam in der Verantwortung für mehr Bildungsgerechtigkeit und bessere Leistungen und nehmen diese wahr.“

Die Ministerin für Bildung und Kultur des Saarlandes und A-Länderkoordinatorin, Christine Streichert-Clivot, erklärt: „Der IQB-Bildungstrend 2024 war kein Grund zur Resignation, sondern ein deutliches Signal. Gerade die wachsende Ungleichheit bei den Bildungschancen macht deutlich, dass wir gezielter und wirksamer werden müssen. Deshalb war von Anfang an entscheidend, dass es nicht bei Analyse und Problembeschreibung bleibt, sondern konkrete Veränderungen dort ansetzen, wo sie wirken: im Unterricht, in der Förderung und an den Übergängen im Bildungssystem. Es geht darum, jedes Kind in den Blick zu nehmen und die Unterstützung dort zu stärken, wo sie am dringendsten gebraucht wird – unabhängig von Herkunft und sozialem Hintergrund des Kindes. Dafür brauchen wir mehr Verbindlichkeit und ein besser abgestimmtes Vorgehen.“

Die Ministerin für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen und B-Länderkoordinatorin, Dorothee Feller, ergänzt: „Die IQB-Bildungstrends geben uns einen klaren Auftrag: Wir müssen die Qualität des Unterrichts noch konsequenter als bisher in den Mittelpunkt stellen. Wir dürfen uns nicht damit abfinden, dass sich Schülerinnen und Schüler immer weniger für die mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächer interessieren. Wir müssen uns deshalb noch stärker fragen, wie wir die jungen Menschen besser erreichen und ihnen Erfolgserlebnisse im Unterricht ermöglichen.“

Die weiteren Handlungsfelder – etwa Sprachbildung, Lehrkräftebildung, Leitungshandeln oder die Qualität von Unterrichtsmaterialien – werden in einem strukturierten, länderoffenen Prozess vertieft bearbeitet und in Verantwortung einzelner Länder koordiniert. Ziel ist es, erfolgreiche Ansätze zu identifizieren, weiterzuentwickeln und für das gesamte Bildungssystem nutzbar zu machen sowie die Zusammenarbeit weiter zu stärken.

Mit der jetzt beschlossenen Roadmap setzen die Länder im Zusammenwirken mit dem Bund ein klares Signal: Der gemeinsame Arbeitsprozess wird fortgeführt und die identifizierten Maßnahmen schrittweise konkretisiert.

Hintergrund

Ausgangspunkt für den jetzt beschlossenen Arbeitsprozess ist der IQB-Bildungstrend 2024, der im vergangenen Jahr deutliche Kompetenzrückgänge bei Schülerinnen und Schülern in zentralen Bereichen aufgezeigt hat. Die Ergebnisse wurden von den Ländern und dem Bund als ernstzunehmendes Signal gewertet. 

In der Folge haben Bund und Länder einen gemeinsamen Arbeitsprozess aufgenommen, um die Ursachen für die Entwicklung systematisch zu analysieren und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Bildungsqualität abzuleiten. Dabei wurden wissenschaftliche Expertise sowie Erfahrungen aus der Schulpraxis einbezogen. 

Ein wichtiger Schritt war eine gemeinsame Klausurtagung der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre Anfang 2026, bei der zentrale Handlungsfelder identifiziert wurden. Auf dieser Grundlage wurde die nun vorliegende Roadmap erarbeitet.

 Mit dem Beschluss der Bildungsministerkonferenz werden diese Arbeiten in einen strukturierten Prozess überführt, der auf eine nachhaltige Verbesserung der Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern in Deutschland zielt.

Bundesfamilienministerin Prien startet Unternehmenswettbewerb für kleine und mittlere Unternehmen

Bundesfamilienministerin Karin Prien gibt den Start für den bundesweiten Unternehmenswettbewerb „Kleine Lösungen – große Wirkung. KMU gewinnen mit Vereinbarkeit“ bekannt. Der Wettbewerb richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit bis zu 250 Beschäftigten, die gute Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf entwickelt und umgesetzt haben.

Ziel des Wettbewerbs ist es, konkrete betriebliche Lösungen sichtbar zu machen, die Beschäftigten zugutekommen und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärken. Prämiert werden Ansätze, die im jeweiligen betrieblichen Kontext wirksam sind und sich durch Umsetzbarkeit und Praxisnähe auszeichnen. Der Wettbewerb soll dazu beitragen, erfolgreiche Modelle aus kleinen und mittleren Betrieben bundesweit bekannt zu machen und Impulse für andere Unternehmen zu geben.

Bundesfamilienministerin Karin Prien zum Bewerbungsstart: „Auch und gerade in der aktuellen Lage unserer Wirtschaft ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein Motor für Veränderungen und bietet Chancen für die Gewinnung und Bindung von Fachkräften. Viele kleine und mittlere Unternehmen zeigen bereits heute, wie sich Familienfreundlichkeit ohne großen Aufwand, aber mit guten Ideen, viel Innovationskraft und Kreativität erfolgreich umsetzen lässt. Solche Konzepte würdigen wir mit unserem Wettbewerb und geben sie als Inspiration an andere Unternehmen weiter. Der demografische Wandel erfordert, Vereinbarkeit als wesentlichen Bestandteil einer modernen Arbeitswelt zu verankern“. 

Der Wettbewerb ist offen gestaltet und sieht keine festen Kategorien vor. Entscheidend sind die Passgenauigkeit und die nachweisbare Wirkung der jeweiligen Maßnahme. Eingereicht werden können zum Beispiel flexible Arbeitszeitmodelle, spezielle Angebote für Väter oder pflegende Beschäftigte, betriebliche Unterstützungsangebote wie Hausaufgabenhilfen oder Kooperationen mit anderen Unternehmen zur Organisation von Ferienbetreuung.

Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten können sich bis zum 24. April 2026 über die Website des Programms „Erfolgsfaktor Familie“ bewerben. Die Auszeichnung der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt im Rahmen des Unternehmenstags „Erfolgsfaktor Familie“ am 11. September 2026 in Berlin. Die Ehrung nehmen Bundesfamilienministerin Karin Prien sowie der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer, Peter Adrian, vor.

Der Unternehmenswettbewerb ist Teil des Unternehmensprogramms „Erfolgsfaktor Familie“ des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Partner des Programms sind die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft (BDA, DIHK, ZDH), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sowie die Branchen- und Fachverbände Bundesverband der Personalmanagerinnen (BPM), Verband der Unternehmerinnen in Deutschland (VdU), Deutscher Mittelstands-Bund (DMB) und Verband der Internetwirtschaft e.V. (eco).

Ministerin Prien startet Qualifizierungsoffensive für Berufliche Bildung

Die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien, legt eine Leadinitiative zur Stärkung der beruflichen Bildung entlang der gesamten Bildungskette vor. Dies kündigte sie beim Schweriner Arbeitsmarktfrühstück an. Die neue „Qualifizierungsoffensive Berufliche Bildung (QBB)“ soll mit einem breiten Paket an Maßnahmen verbesserte Rahmenbedingungen für Aus-, Fort- und Weiterbildung schaffen und damit Fach- und Führungskräfte, Betriebe und Ausbildungspersonal ansprechen. Mit der Offensive setzt das BMBFSFJ einen zentralen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Die moderne Arbeitswelt ist geprägt von Innovationen und neuen Technologien - das erfordert neue Qualifikationen und die Bereitschaft, sich ständig weiterzubilden. Wenn wir Bildung und Beruf von Anfang an konsequent zusammendenken, gelingt uns das. Mit der Qualifizierungsoffensive Berufliche Bildung stärken wir unter anderem die Berufsorientierung, damit junge Menschen so früh wie möglich ihren eigenen Weg sicher einschlagen können. Wir schaffen neue, attraktive Perspektiven für Aufstieg und Qualifizierung und ermöglichen Menschen ohne berufliche Ausbildung einen Anschluss an Fort- und Weiterbildung. Denn bessere Bildung ein Leben lang stärkt die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Eine gute Qualifikation ist der beste Schutz vor Krisen und Strukturwandel - und sie erfüllt das Aufstiegsversprechen in unserem Land.“

Maßnahmen im Rahmen der Qualifizierungsoffensive sind unter anderem:

  • Weiterentwicklung der Berufsorientierung, um den Übergang von Schulabschluss in Ausbildung bestmöglich zu gestalten und junge Menschen ohne formale Qualifikation besser zu unterstützen.
  • Weiterentwicklung der sogenannten berufsabschlussorientierten Teilqualifikationen (TQ), um bereits berufstätigen Menschen ohne abgeschlossene Ausbildung die Chance für einen Anschluss an das System der beruflichen Bildung zu eröffnen.
  • Einbettung attraktiver Laufbahnkonzepte bzw. klarer Karrierewege in die Ordnungen der Beruflichen Aus- und Fortbildung.
  • Unterstützung von Betrieben bei der Kultur von Weiterbildung, etwa durch die Förderung von Weiterbildungsmentoren für die Beschäftigten oder mit bedarfsgerechtem Aufstiegs-BAföG.
  • Unterstützung ausländischer Fachkräfte für eine unkomplizierte Anerkennung von Berufsabschlüssen.

Dunkelfeldstudie LeSuBiA zeigt: Weniger als zehn Prozent der Gewalterfahrungen werden angezeigt

Ein Großteil von Gewalterfahrungen in Deutschland wird nicht angezeigt. Die Anzeigequoten sind unabhängig von der Form der verübten Gewalt durchgehend niedrig; sie liegt bei den meisten Gewaltformen unter zehn Prozent. Innerhalb von (Ex-)Partnerschaften liegen die Anzeigequoten psychischer und körperlicher Gewalt sogar unter als fünf Prozent. Das ist ein zentrales Ergebnis der Dunkelfeld-Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)“, die das Bundeskriminalamt in Kooperation mit dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchgeführt hat.

Ein weiteres Ergebnis der Studie: Frauen sind meist häufiger und stärker von partnerschaftlicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen als Männer, insbesondere bei sexuellen Übergriffen, sexueller Belästigung und Stalking.

Bundesfamilienministerin Karin Prien: „Die Zahlen machen sichtbar, was lange im Verborgenen lag: Das Dunkelfeld bei partnerschaftlicher und sexualisierter Gewalt ist riesig. Gewalt ist kein Randphänomen, sie betrifft Millionen Menschen in unserem Land. Fast jede sechste Person erlebt körperliche Gewalt in der Partnerschaft – und 19 von 20 Taten werden nicht angezeigt. Dieses Schweigen ist kein individuelles Versagen, sondern Ausdruck von Angst und offenbar fehlenden Zugängen zu Hilfe. Genau deshalb bauen wir Hürden ab und schaffen mit dem Gewalthilfegesetz ein verlässliches, flächendeckendes Schutznetz. Wir müssen Gewalt verhindern, bevor sie entsteht. Schuld und Scham liegen immer bei den Tätern, niemals bei den Betroffenen.“

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt: „Es geht darum, die Opfer von Gewalt in den Mittelpunkt zu stellen. Die Opfer brauchen Schutz und müssen sich frei bewegen können. Darum ist es gut, dass jetzt das spanische Modell der Fußfessel auch in Deutschland kommt.
Der Einsatz von K.o.-Tropfen wird künftig so geahndet wie der Einsatz einer Waffe. Wir setzen früh an und klären junge Menschen auf an welcher Stelle Gewalt in der Partnerschaft beginnt. Es geht um mehr Schutz für die Opfer und härtere Strafen für die Täter.“

BKA-Präsident Holger Münch: „Mit LeSuBiA liegen erstmals umfassende geschlechterübergreifende Dunkelfelddaten zu Gewalterfahrungen in Deutschland vor. Mit dieser belastbaren Datenbasis trägt die Studie zu einer gezielten Weiterentwicklung von Schutz- und Hilfsangeboten bei. Gleichzeitig müssen wir dafür sorgen, dass mehr Betroffene den Mut finden, Gewalt anzuzeigen, um Unterstützung zu erhalten.“

Ein weiterer zentraler Befund der Dunkelfeldstudie: Frauen und Männer sind sowohl von psychischer als auch körperlicher Gewalt in (Ex-)Partnerschaften innerhalb der letzten fünf Jahre ähnlich häufig betroffen. Frauen erleiden jedoch im Vergleich zu Männern in Gewaltsituationen mehr Verletzungen, schätzen die Lebensgefahr als größer ein und empfinden stärkere Angst.

Neben dem Geschlecht spielt auch das Alter bei Gewalterfahrungen eine Rolle. Junge Menschen sind nahezu von allen Gewaltformen deutlich häufiger betroffen als ältere Menschen. Jüngeren Personen widerfährt Gewalt besonders häufig durch sexuelle Belästigung, in Form von digitaler Gewalt und verabreichten K.o.-Tropfen.

Ein relevanter Teil der Bevölkerung berichtet davon, in der Kindheit und Jugend schon einmal Gewalt durch Eltern oder Erziehungsberechtigte erlebt zu haben. Mehr als jede zweite junge Person ist von körperlicher Gewalt und mehr als jede dritte Person von psychischen Gewalterfahrungen betroffen. Fast jede vierte Person hat Gewalt zwischen den Erziehungsberechtigten miterlebt. Dabei wurden Personen, die Gewalt zwischen Erziehungsberechtigten erlebt haben, auch häufiger selbst Opfer von Gewalt durch Erziehungsberechtigte.

Weitere, im Vergleich zur restlichen Bevölkerung besonders stark mit Gewalt konfrontierte Gruppen, sind Personen mit Migrationshintergrund – auch hier vor allem Frauen – sowie Angehörige der LSBTIQ*-Community.

Ausgewählte Erkenntnisse aus LeSuBiA zu einzelnen Gewaltformen im Überblick:

  • Psychische Gewalt in einer (Ex-)Partnerschaft erlebten knapp die Hälfte der Frauen (48,7 %) und 40,0 % der Männer mindestens einmal in ihrem Leben. Emotionale Gewalt macht dabei mit 37,8 % den größten Teil der in LeSuBiA erfassten psychischen Gewaltformen aus. Obwohl Frauen über ihr gesamtes Leben stärker betroffen sind, zeigt die Betrachtung der letzten fünf Jahre, dass auch Männer vergleichsweise häufig von psychischer Gewalt (Männer: 23,3 %; Frauen: 23,8 %) und insbesondere von kontrollierender Gewalt (Männer: 8,7 %; Frauen: 7,1 %) betroffen sind
  • Von körperlicher Gewalt in einer (Ex-)Partnerschaft waren 16,1 % in ihrem Leben und 5,7 % innerhalb der letzten fünf Jahre betroffen. Bezogen auf die letzten fünf Jahre haben Frauen (5,2 %) und Männer (6,1 %) nahezu gleich häufig körperliche Gewalt erfahren.
  • Sexuelle Belästigung hat bereits fast jede zweite Person (45,8 %) in ihrem Leben erfahren. Mehr als ein Viertel (26,5 %) der Befragten gab an, innerhalb der letzten fünf Jahre sexuelle Belästigung erlebt zu haben. Über ein Drittel der Frauen (34,7 %) und etwa jeder siebte Mann (14,5 %) war in den letzten fünf Jahren von sexueller Belästigung ohne Körperkontakt betroffen, bei sexueller Belästigung mit Körperkontakt liegen die Werte bei 14,5 % (Frauen) und 4,6 % (Männer). Täter bzw. Täterinnen sind überwiegend fremde oder flüchtig bekannte Personen.
  • Mehr als jede zehnte Person (11,2 %) wurde in ihrem Leben Opfer eines sexuellen Übergriffs, innerhalb der letzten fünf Jahre waren es 2,7 % der Befragten. Auch hier sind Frauen (4,0 %) deutlich stärker betroffen als Männer (1,4 %). Bei Frauen war der Ex-Partner bzw. die Ex-Partnerin am häufigsten Täter bzw. Täterin (46,5 %), bei Männern eine flüchtig bekannte Person (33,3 %).
  • Mehr als jede fünfte Person (21,2 %) war in ihrem Leben von Stalking betroffen, innerhalb der letzten fünf Jahre waren es 9,0 %. Auch hier sind etwas höhere Prävalenzen bei Frauen zu beobachten: 10,6 % der Frauen und 7,0 % der Männer haben innerhalb der letzten fünf Jahre Stalking erfahren.
  • Jede fünfte Frau (20,0 %) und jeder siebte Mann (13,9 %) erlebte in den letzten fünf Jahren digitale Gewalt. Die Opfer sind vergleichsweise jung – so waren über 60 % der 16- bis 17-jährigen Frauen und rund 33 % der 16- bis 17-jährigen Männer in den letzten fünf Jahren Opfer digitaler Gewalt.

 

Über die Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“ (LeSuBiA)

LeSuBiA ist eine Dunkelfeldbefragung zu Gewalt in Deutschland. Die Studie beleuchtet erstmals umfassend, wie viele Menschen tatsächlich von Gewalt betroffen sind – unabhängig davon, ob diese Taten der Polizei bekannt oder angezeigt wurden. Rund 15.000 Personen im Alter von 16 bis 85 Jahren wurden im Zeitraum zwischen Juli 2023 und Januar 2025 zu ihren Erfahrungen, Einstellungen und Verhaltensweisen in verschiedenen Lebensbereichen, insbesondere zu Partnerschaftsgewalt, sexualisierter Gewalt, Stalking und Gewalt im digitalen Raum befragt. Zusätzlich wurden Angaben zu Erfahrungen mit Polizei, Medizin, Justiz und Opferhilfeangeboten sowie sozialstrukturelle Merkmale und das Wohnumfeld erfasst.

Da sowohl Männer als auch Frauen befragt wurden, sind, anders als bei früheren Untersuchungen zu geschlechtsspezifischer Gewalt, direkte und tiefgehende Vergleiche zwischen den Geschlechtern möglich. Die Studie schließt damit eine langjährige Datenlücke in Deutschland.

Die Ergebnisse von LeSuBiA sollen eine verlässliche empirische Grundlage für politische Entscheidungen, Präventionsmaßnahmen und Hilfsangebote liefern. Sie sollen helfen, geschlechtsspezifische Unterschiede in der Gewaltbetroffenheit besser zu verstehen und aufzeigen, wo Diskrepanzen zwischen Hell- und Dunkelfeld bestehen. Damit trägt die Studie dazu bei, gezielte Maßnahmen zum Schutz von allen Menschen weiterzuentwickeln, für mehr Sensibilisierung im Alltag zu sorgen und die Ansätze von Prävention, Opferschutz und Intervention zu verbessern.

Die Ergebnisse und weitere Informationen zu LeSuBiA finden Sie hier: www.bka.de/lesubia

Bundesregierung legt Bericht zur Wirksamkeit des Bundesgleichstellungsgesetzes vor

Die Wirksamkeit des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend evaluiert.

Der Ergebnisbericht wurde dem Kabinett heute vorgelegt, um der vierjährlichen gesetzlichen Berichtspflicht des Bundestages gegenüber dem Bundestag nachzukommen.

Der Bericht zum Bundesgleichstellungsgesetz für den Berichtszeitraum 2021 bis 2024 kommt zu dem Ergebnis, dass das BGleiG einen wesentlichen Beitrag dazu leistet, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu erreichen. Gleichzeitig zeigt sich, dass Gleichstellung noch nicht in allen Dienststellen des Bundes verwirklicht ist.

Bundesfrauenministerin Karin Prien: „Das gesetzliche Ziel, Frauen in der Bundesverwaltung gleichberechtigt an Führungspositionen zu beteiligen, zeigt erfreuliche Erfolge. Der Bund geht hier als Arbeitgeber mit gutem Beispiel voran – doch unser Engagement darf nicht nachlassen. Wir setzen ein deutliches Zeichen für Gleichstellung und Chancengerechtigkeit. Unser Ziel ist klar: gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen.“

Die ausgewerteten Daten zeigen einen kontinuierlichen Trend zu mehr Gleichstellung im Bundesdienst in den letzten Jahren. Seit 2019 stieg der Frauenanteil in den Führungspositionen in allen Verwaltungsbereichen deutlich an. Der Bericht kommt aber auch zu dem Schluss, dass sich die Dienststellen des Bundes noch deutlich in der Verankerung von Gleichstellungsorientierung in der Organisationskultur unterscheiden. Der Bericht enthält Empfehlungen, wie die Ziele des BGleiG noch besser zu erreichen sind. Ein geeignetes Mittel seien verpflichtende Schulungen von Führungskräften und Personalverwaltungen. Verbesserungsbedarf sieht der Bericht bei der Beteiligung und Unterstützung der Gleichstellungsbeauftragten. Eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf wurde laut Bericht bereits in weiten Teilen erreicht. Trotzdem wurden die Potenziale des BGleiG zur Verbesserung von Familienfreundlichkeit und Vereinbarkeit noch nicht vollständig von allen Dienststellen ausgeschöpft. Der Bericht nennt vorbildhafte Gleichstellungsmaßnahmen, die die Sichtbarkeit von Gleichstellungsthemen und Gleichstellungsorientierung fördern, unter anderem die Unterstützung beschäftigteninitiierter Netzwerke und Mentoringprogramme. 

Die Bundesregierung greift in ihrer Stellungnahme die Empfehlungen der Evaluierung als Handlungs- und Prüfempfehlungen auf.

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird Unterstützungsangebote zur besseren Umsetzung des Gesetzes bereitstellen und den Dienststellen unter anderem einen Handlungsleitfaden zur Erstellung von Gleichstellungsplänen zur Verfügung stellen.

Den Bericht sowie weitere Informationen finden Sie auf:

www.bmbfsfj.bund.de/bericht-zum-bundesgleichstellungsgesetz

www.bmbfsfj.bund.de/frauen-in-fuehrungspositionen/bundesverwaltung

Kompetenzzentrum Bildung im Strukturwandel wird fortgeführt: Bildungsnetzwerk unterstützt Kohleregionen im Wandel

Das Kompetenzzentrum Bildung im Strukturwandel (KoBiS) wird bis 2029 fortgeführt. Das hat das Bund-Länder-Koordinierungsgremium des Strukturstärkungsgesetzes beschlossen. Mit der neuen Förderung werden die Büros in der Lausitz und im Rheinischen Revier bis zum Jahr 2029 weiter unterstützt, um die Transformationsprozesse in den Kohleregionen aktiv zu begleiten und die regionale Bildungslandschaft zu stärken.
 
Bundesbildungsministerin Karin Prien: "Seit fünf Jahren ist das Kompetenzzentrum Bildung im Strukturwandel ein wichtiger Impulsgeber für den Austausch und Wissenstransfer über die Regionen hinweg. Dank der Unterstützung von Brandenburg und Nordrhein-Westfalen können die Büros in der Lausitz und im Rheinischen Revier bis 2029 weiterarbeiten. Das ist ein großer Erfolg, der zeigt, Bildung ist der Schlüssel um Regionen zukunftsfähig zu machen. Die Netzwerkbüros sind mittlerweile zu unverzichtbaren Partnern geworden, die durch ihre kontinuierliche Arbeit und vertrauensvolle Zusammenarbeit vor Ort die Bildungslandschaften maßgeblich weiterentwickeln. Angesichts der Herausforderungen durch Dekarbonisierung, Digitalisierung und demografischen Wandel sind Fachkräftesicherung und berufliche Orientierung entscheidend für die Zukunft der Regionen. Bildung entlang der gesamten Lebensbiografie stärkt die Regionen und sichert den Verbleib von Fachkräften und ihren Familien. Ich danke allen für ihr Engagement und freue mich auf die Fortsetzung dieser wichtigen Zusammenarbeit."

KoBiS wurde 2020 vom damaligen Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen der Transferinitiative Kommunales Bildungsmanagement ins Leben gerufen, um die Braunkohleregionen in der Lausitz, in Mitteldeutschland und im Rheinischen Revier während ihres tiefgreifenden Strukturwandels zu unterstützen.

Die Netzwerkbüros, die in den Kohleregionen operieren, analysieren lokale Entwicklungen und vernetzen Bildungsakteure. Sie liefern regelmäßig Ergebnisberichte zu regionalen Bedarfen und leiten praxisnahe Handlungsempfehlungen ab. Werkstattberichte nehmen zusätzlich übergreifende Themen in den Blick und zeigen Gemeinsamkeiten wie Unterschiede der Reviere auf.

Ein Beispiel für ihre erfolgreiche Arbeit ist die umfangreiche Untersuchung zur Berufsorientierung im Strukturwandel, bei der Schülerbefragungen und Analysen des Übergangssystems an Berufskollegs durchgeführt wurden. Die gewonnenen Erkenntnisse wurden auf der gemeinsamen KoBiS‑Fachveranstaltung „Bildung als Motor – Erfahrungen und Erkenntnisse aus drei Revieren im Wandel“ im Juni 2025 präsentiert und an die zuständigen Landesministerien weitergegeben.

Die fortgesetzte Förderung von KoBiS ist ein wichtiger Schritt, um den Transformationsprozess in den Kohleregionen aktiv zu gestalten und als Modell für andere Regionen zu dienen. Im Mittelpunkt steht der gemeinsame Austausch und die Weiterentwicklung von Bildungslösungen, die für die Region und ihre Menschen einen langfristigen Nutzen bringen.

Mehr Informationen: https://www.transferinitiative.de/bildung-im-strukturwandel.php 

Digitalisierung von Schulen: Bund und Länder einig über den Digitalpakt 2.0

Die Bildungsminister der 16 Länder und Bundesbildungsministerin Karin Prien haben sich im Rahmen der Bildungsministerkonferenz in Berlin auf den Digitalpakt 2.0 geeinigt. Der Digitalpakt 2.0 investiert in fünf Jahren insgesamt 5 Milliarden Euro bundesweit – je zur Hälfte finanziert durch Bund und Länder. Der Bund stellt 2,5 Milliarden Euro größtenteils aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ bereit, die Länder erbringen einen gleichwertigen Anteil. Damit knüpft der Digitalpakt 2.0 an den vorherigen Digitalpakt Schule (2019 bis 2024) an. Neu: Der Verwaltungsaufwand für Länder und kommunale Schulträger ist deutlich reduziert und Bürokratie wurde abgebaut.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Der Digitalpakt 2.0 ist ein entscheidender Schritt in die Zukunft unserer Schulen und ein wichtiger Beitrag zur Gleichwertigkeit der Bildungschancen in Deutschland. Durch die Vereinfachung der Verwaltungsprozesse und die Förderung von länderübergreifenden Projekten stellen wir sicher, dass alle Schülerinnen und Schüler von digitaler Bildung profitieren – unabhängig von ihrem Wohnort. Wir schaffen die Grundlage für eine moderne Bildungslandschaft, damit alle Schulen die notwendige Ausstattung erhalten, um in der digitalen Welt zu bestehen. Wir stärken auch die Fortbildung unserer Lehrkräfte, damit die digitale Transformation im Unterricht gelingt. Die deutsche Schulbildung wird digital anschlussfähig – das sind gut investierte fünf Milliarden Euro. Der Bund unterstützt auch hier Länder und Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.“

Simone Oldenburg, Präsidentin der Bildungsministerkonferenz und Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern: „Mit dem Digitalpakt 2.0 sichern wir die Zukunftsfähigkeit unserer Schulen. Bund und Länder haben gemeinsam ein verlässliches und wirksames Förderinstrument geschaffen, das Unterrichtsentwicklung, Infrastruktur und pädagogische Qualität gleichermaßen stärkt. Der heutige Beschluss zeigt: Wir handeln gemeinsam und entschlossen für gute Bildung in einer digitalen Welt.“

Christine Streichert-Clivot, saarländische Ministerin für Bildung und Kultur und Koordinatorin der A-Länder: „Unsere Kinder und Jugendlichen unterscheiden nicht mehr zwischen analogen und digitalen Welten. Künstliche Intelligenz tritt in allen Lebensbereichen auf. Mit guter digitaler Bildung belgeiten wir junge Menschen und nehmen ihre Lebensrealität ernst. Der Digitalpakt trägt dazu bei, dass über eine gute Verzahnung von technischer Infrastruktur und pädagogischen Inhalten eine verantwortungsbewusste Medienbildung in unseren Schulen stattfinden kann.“

Dorothee Feller, nordrhein-westfälische Ministerin für Schule und Bildung und Koordinatorin der B-Länder: „Gerade in großen und vielfältigen Bildungssystemen zeigt sich, wie wichtig leistungsfähige Infrastrukturen und verlässliche Unterstützungssysteme sind. Ich bin dem Bund und den Ländern sehr dankbar, dass alle in den vergangenen Monaten konstruktiv und zügig zusammengearbeitet und so den Digitalpakt 2.0 erfolgreich zum Abschluss geführt haben. Der Digitalpakt 2.0 gibt uns die Möglichkeit, genau das auszubauen: eine gute digitale schulische Infrastruktur, guten Unterricht und gute Konzepte für digitales Lehren und Lernen. Damit schaffen wir die Grundlagen für eine zeitgemäße Bildung in allen Regionen.“

Mit der politischen Verständigung in der Bildungsministerkonferenz beginnt nun das formale Unterzeichnungsverfahren in Bund und Ländern. Bund und Länder haben sich auf den vorzeitigen Maßnahmenbeginn bereits für den 1. Januar 2025 verständigt. Offiziell läuft der Digitalpakt 2.0 über die Jahre 2026 bis 2030.

Die neuen Vereinbarungen schaffen effizientere Verfahren. Sie bieten Ländern und Schulträgern die Chance, die leistungsfähigen digitalen Infrastrukturen ihrer Schulen gezielt weiterzuentwickeln. Sie ermöglichen, dass die Investitionen in die Infrastruktur so eingesetzt werden können, dass sie unsere Schulen und den Unterricht nachhaltig verbessern. Der Digitalpakt 2.0 verfolgt dabei einen ganzheitlichen Ansatz: Neben leistungsfähiger technischer Ausstattung gehören verlässliche Wartungs- und Supportstrukturen sowie zeitgemäße digitale Lernumgebungen ausdrücklich dazu. Damit wird der gesamte digitale Lernraum gestärkt.

Ein zentrales Element des Digitalpakts 2.0 ist die Vereinfachung der administrativen Prozesse. Kommunalen Schulträger können künftig pauschalierte Zuweisungen erhalten, was den Bürokratieaufwand erheblich reduziert. Dies sorgt für eine schnellere und unkompliziertere Umsetzung der Maßnahmen. Besonders hervorzuheben ist auch die Förderung länderübergreifender Vorhaben (LüV), die mit dem Digitalpakt 2.0 neu aufgesetzt wurden. Künftig können sich 12 Länder zu einem gemeinsamen Vorhaben zusammenschließen und aus einem zentralen Pool auf Mittel zugreifen. Diese ausgeweitete Kooperation verstärkt die Zusammenarbeit zwischen den Ländern und gewährleistet eine effizientere Nutzung der Mittel.

Ein weiteres Element ist die Bund-Länder-Initiative „Digitales Lehren und Lernen“, die die Fortbildung von Lehrkräften in den Mittelpunkt stellt. Der Bund wird bis zu 250 Millionen Euro in praxisorientierte Forschung investieren, um mit fünf Forschungsclustern und einer wissenschaftlich geleiteten Transferstelle klare Schwerpunkte zu setzen. Ziel ist es, gemeinsam mit der Praxis innovative Ansätze für den digitalen Unterricht zu entwickeln und Lehrkräfte gezielt auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.

Rückblick
Mit dem Digitalpakt Schule haben Bund und Länder seit 2019 die größte gemeinsame Investition in die digitale Bildungsinfrastruktur in der Geschichte der Bundesrepublik umgesetzt. Insgesamt standen 6,5 Milliarden Euro Bundesmittel zur Verfügung, ergänzt durch Landes- und kommunale Eigenanteile. Nahezu alle Schulen in Deutschland – rund 30.000 – wurden erreicht. Der Digitalpakt Schule ermöglichte den flächendeckenden Ausbau von WLAN, die Modernisierung schulischer Netzinfrastrukturen sowie die Anschaffung digitaler Endgeräte und Präsentationstechnik. Ergänzende Programme förderten Leihgeräte für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte sowie den Aufbau professioneller IT-Administration an Schulen. Der Bilanzbericht zeigt, dass 97 Prozent der verfügbaren Mittel gebunden wurden und die Maßnahmen einen deutlichen Modernisierungsschub ausgelöst haben: Unterricht wird zunehmend digital unterstützt, mehr Lehrkräfte verfügen über medienpädagogische Qualifizierung und Schulen konnten ihre technische Ausstattung grundlegend erneuern. Der Digitalpakt 2.0 knüpft an diese Erfolge an und führt das Engagement von Bund und Ländern fort, ein Lehren und Lernen zu ermöglichen, das den Herausforderungen durch die digitale Transformation der Gesellschaft entspricht.

Fast 123.000 Frauen und Mädchen in Deutschland von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen oder bedroht

Zum heutigen Tag der Menschenrechte veröffentlicht das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine aktualisierte Schätzung zur Situation weiblicher Genitalverstümmelung (FGM) in Deutschland. Demnach lebten Ende 2024 rund 123.000 Frauen und Mädchen in Deutschland, die bereits betroffen sind oder als bedroht gelten.

Die Analyse zeigt: In der Gesamtzahl von 123.000 sind etwa 86.500 volljährige Frauen enthalten, die bereits eine Form der Genitalverstümmelung erfahren haben – 83 Prozent mehr als 2017, als zuletzt eine vergleichbare Schätzung vorlag. Zudem geht die Untersuchung davon aus, dass rund 11.100 minderjährige Mädchen potenziell betroffen sein könnten und weitere bis zu 25.000 Mädchen als gefährdet gelten.

Parlamentarische Staatssekretärin Mareike Wulf: „Das heute fast 123.000 Frauen und Mädchen in Deutschland von weiblicher Genitalver-stümmelung betroffen oder bedroht sind, ist erschütternd. Das ist eine schier unvorstellbare und besonders schwere Form geschlechtsspezifischer Gewalt. Frauen und Mädchen leiden unter den physischen und psychischen Folgen ein Leben lang. Deshalb ist es richtig, dass weibliche Genitalver-stümmelung in Deutschland strafbar ist, auch wenn sie im Ausland geschieht. Aber Gesetzgebung allein reicht leider nicht aus. Wir müssen alles dafür tun, Frauen und Mädchen in Deutschland wirksam davor zu schützen.“

Methodik und Datengrundlage der Schätzung

Die aktuelle Schätzung wurde von der Prognos AG im Auftrag des Ministeriums erstellt. Grundlage sind die Daten der Ausländerstatistik des Statistischen Bundesamts, basierend auf dem Ausländerzentralregister. Berücksichtigt wurden Frauen und Mädchen aus 31 Herkunftsländern, in denen FGM nachweislich vorkommt; die Methodik folgt international anerkannten Standards, um europaweit vergleichbare Zahlen zu ermöglichen.

Hintergrund zu weiblicher Genitalverstümmelung

Weibliche Genitalverstümmelung ist eine gravierende Menschenrechtsverletzung und eine besonders schwere Form geschlechtsspezifischer Gewalt. Die Folgen sind häufig lebenslange körperliche Schmerzen, psychische Belastungen und Risiken bei Schwangerschaft und Geburt. Eine FGM ist meist irreversibel; betroffene Frauen benötigen daher eine spezialisierte, interdisziplinäre Versorgung.
Weltweit sind laut UNICEF im Jahr 2024 mindestens 230 Millionen Frauen und Mädchen betroffen; FGM ist in über 90 Ländern dokumentiert.

Gesetzliche Maßnahmen und der Schutz von Betroffenen

Die Bundesregierung verurteilt weibliche Genitalverstümmelung klar und setzt europäische Vorgaben konsequent um. § 226a StGB stellt FGM unter Strafe – seit 2015 auch dann, wenn der Eingriff im Ausland vorgenommen wird. Die Tat kann mit bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden; Mitwirkenden droht zudem der Verlust des Aufenthaltstitels. Im Asylrecht gilt die Gefahr von FGM als Grund für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft.

Ein weiteres wichtiges Instrument zur Prävention und zum Schutz bedrohter Frauen und Mädchen ist der „Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung“. Seit 2021 ist der Schutzbrief kostenfrei in 16 Sprachen und in Einfacher Sprache erhältlich. Er kann im Herkunftsland und vor Angehörigen klarstellen, dass die weibliche Genitalverstümmelung ein Straftatbestand in Deutschland ist – auch wenn sie im Ausland durchgeführt wird.

Darüber hinaus fördert das BMBFSFJ seit Jahren verschiedene Projekte zur Prävention und Aufklärung, zur Schulung von Fachkräften sowie zur psychologischen Unterstützung betroffener Frauen und Mädchen. In Kooperation über alle staatlichen Ebenen hinweg arbeiten unter Leitung des BMBFSFJ deshalb Bund, Länder, Kommunen und Zivilgesellschaft eng zusammen mit Blick auf Informationsmaterialien, Schulungskonzepte für Fachkräfte im Gesundheitswesen, in Behörden und in Beratungsstellen. 

Weitere Informationen zum Thema:

Die aktuelle Schätzung finden Sie hier: 
https://www.bmbfsfj.bund.de/formen-der-gewalt-erkennen

Informationen zum „Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung“: 
https://www.bmbfsfj.bund.de/weibliche-genitalverstuemmelung

 

Bundesbildungsministerin Karin Prien: Ausbildung jetzt sichert Fachkräfte für den Aufschwung

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die aktuellen Daten zum Ausbildungsmarkt 2025 veröffentlicht. Die Zahlen zeigen: Die angespannte wirtschaftliche Lage wirkt sich auch auf den Ausbildungsmarkt aus.

Im Ausbildungsjahr 2025 wurden 475.950 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen – ein Rückgang von 2,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Besonders betroffen sind Industrie und Handel, wo ein Minus von 4,6 Prozent verzeichnet wurde.

Die Gründe für den Rückgang sind vielfältig: wirtschaftliche Unsicherheiten erschweren die Planungen vieler Betriebe, einige Unternehmen entscheiden sich in bestimmten Bereichen dagegen auszubilden oder finden keine passenden Bewerberinnen und Bewerber.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Mit der Allianz für Aus- und Weiterbildung setzen wir uns gemeinsam mit allen relevanten Akteuren für eine starke, frühe Berufsorientierung ein und dafür, dass möglichst viele Menschen einen qualifizierten Berufsabschluss erreichen. So gehen wir die großen Herausforderungen aktiv an – mit einem klaren Blick auf alle Gruppen, die für eine starke berufliche Bildung wichtig sind: junge Menschen, die in eine Ausbildung starten wollen, Personen, die ihre Ausbildung abgebrochen haben, Weiterbildungs- und Fortbildungs-interessierte, berufserfahrene Menschen ohne Abschluss sowie alle, die eine zweite Chance ergreifen möchten. Hier sind alle gefragt: die Sozialpartner, Kammern und die Wirtschaftsverbände im Schulterschluss mit dem Staat."


Nachfrage und Angebot auf dem Ausbildungsmarkt

Die BIBB-Erhebung zeigt weitere Entwicklungen:

  • Die traditionelle Nachfrage ging leicht um 0,3 Prozent auf 515.800 zurück.
  • Die erweiterte Nachfrage stieg um 0,7 Prozent auf 560.300.
  • Das Ausbildungsangebot sank deutlich um 4,6 Prozent auf 530.300 Stellen.

Auch das Verhältnis von Bewerbern und offenen Stellen verändert sich:

  • Die Zahl der unversorgten Bewerberinnen und Bewerber stieg um 8.700 auf 39.900 – ein Plus von 28 Prozent.
  • Gleichzeitig verringerte sich die Zahl der unbesetzten Ausbildungsstellen um 15.000 auf 54.400 – ein Rückgang von 21,6 Prozent.

Im Rahmen der Nationalen Weiterbildungsstrategie arbeitet das BMBFSFJ gemeinsam mit dem BMAS und 17 Partnern daran, die Weiterbildung in Deutschland zu stärken. Denn in Zeiten von Fachkräftemangel und Künstlicher Intelligenz müssen auch Fachkräfte auf Veränderungen reagieren können und gezielt darauf vorbereitet werden.


Hintergrund    

Die jährliche BIBB-Erhebung erfasst alle neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge im Zeitraum vom 1. Oktober des Vorjahres bis zum 30. September des Erhebungsjahres.

  • Die traditionelle Nachfrage lässt Bewerberinnen und Bewerber unberücksichtigt, die trotz alternativer Optionen aktiv weitersuchen. Die traditionelle Nachfrage errechnet sich als Summe der Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge (Quelle: BIBB-Erhebung zum 30.9.) plus allen bei der BA gemeldeten Bewerberinnen und Bewerbern, die zum Stichtag 30.9. noch auf der Suche nach einer Ausbildungsstelle sind. Traditionell wurde die Nachfrage als Summe der Zahl der bis zum 30. September neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge und der Zahl der gemeldeten unversorgten Bewerber/-innen berechnet.
  • Die erweiterte Nachfrage schließt auch jene ein, die eine alternative Verbleibsmöglichkeit haben, aber weiterhin einen Ausbildungsplatz anstreben. Im Zuge der Berechnung der Nachfrage nach der erweiterten Definition werden alle Bewerber/-innen einbezogen, für die zum Stichtag 30.9. noch ein Vermittlungsauftrag in Ausbildung läuft. Das sind neben den (gänzlich) unversorgten Bewerber/-innen (ohne Alternative), auch die sogenannten „Bewerber/-innen mit Alternative zum 30.9.“ und weiterem Vermittlungswunsch in Ausbildung.


Weitere Informationen

www.bibb.de/ausbildungsmarkt2025 

https://www.bibb.de/de/pressemitteilung_215396.php 

Weiterführender Link:
https://www.die-duale.de/DE/Home/home_node.html

Neue Kampagne „Zeit, die prägt“ rückt Pflegeelternschaft in den Mittelpunkt

Kindern ein Zuhause geben, in dem sie Zuwendung, Stabilität und Zeit, die prägt erfahren können – das ist das Ziel der neuen bundesweiten Kampagne des Bundesfamilienministeriums. Sie stellt die Bedeutung von Pflegefamilien in den Mittelpunkt und möchte mehr Menschen ermutigen, selbst ein Pflegekind aufzunehmen. Zum Auftakt der Kampagne besuchte Bundesfamilienministerin Karin Prien das Jugendamt Pankow in Berlin und tauschte sich dort mit Pflegeeltern sowie Mitarbeitenden des Pflegekinderdienstes über deren Alltag, Erfahrungen und Herausforderungen aus.

Im Gespräch schilderten zwei Pflegefamilien eindrucksvoll, was es bedeutet, Kinder mit schwierigen Lebenswegen liebevoll zu begleiten. Ebenso stand die enge Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern und Pflegefamilien im Fokus – eine Arbeit, die entscheidend dafür ist, dass Kinder und Jugendliche gut unterstützt werden.

Bundesfamilienministerin Karin Prien: „Pflegefamilien leisten einen unverzichtbaren Beitrag für den Schutz und die Zukunft von Kindern in schwierigen Lebenssituationen. Sie geben Halt, Zeit, Wärme und ein Zuhause auf Zeit oder für immer. Dafür bin ich ihnen zutiefst dankbar. Ebenso danke ich den Mitarbeitenden der Jugendämter, die diese Familien fachlich begleiten und Tag für Tag Verantwortung tragen. Wir möchten Pflegefamilien sichtbar machen, ihnen danken – und Menschen ermutigen, diesen Weg selbst zu gehen. Denn: Jede Pflegefamilie schenkt einem Kind etwas, das ein Leben lang prägt.“

„Zeig mir, wie schön Ankommen ist“ – drei Motive, ein Ziel

Unter dem Kampagnenmotto „Zeit, die prägt“ startet das Bundesfamilienministerium mit drei Motiven – darunter „Zeig mir, wie schön Ankommen ist“ – eine breite Informationsoffensive. Die Kampagne will sowohl die wertvolle Rolle von Pflegeeltern sichtbar machen als auch Menschen informieren, die sich für eine Pflegeelternschaft interessieren.

Für viele Kinder sind Pflegefamilien ein sicherer Ort, ein Stück Alltag, Stabilität und Geborgenheit. Gleichzeitig fehlen bundesweit jedes Jahr rund 4.000 Pflegefamilien. Die Folge: Engpässe, übervolle Einrichtungen und Entscheidungen, die – trotz großer Bemühungen – nicht immer optimal im Sinne des Kindes getroffen werden können. Die Kampagne will diese Lücke verkleinern und auf ein Thema aufmerksam machen, das bisher oft zu wenig Beachtung findet.

Kindern Sicherheit, Orientierung und Geborgenheit bieten

Viele Kinder und Jugendliche können aus ganz unterschiedlichen Gründen zeitweise oder dauerhaft nicht bei ihren leiblichen Eltern leben. Sie brauchen eine Umgebung, die ihnen Sicherheit, Orientierung und Geborgenheit bietet. Die neue Kampagne stellt deshalb umfassende Informationen zur Pflegeelternschaft bereit – verständlich, gebündelt und niedrigschwellig.

Auf der Kampagnenseite finden Interessierte:

  • Voraussetzungen für die Pflegeelternschaft
  • Antworten auf zentrale Fragen
  • Erfahrungsberichte
  • Kontakte zu Anlaufstellen

Das Ziel: den Weg zur Pflegefamilie transparent und gut nachvollziehbar zu gestalten.

Weitere Informationen bietet das Familienportal des Bundes.

„Mach dich fit gegen Einsamkeit!“ - bundesweite Kampagne gestartet

Die neue Kampagne „Mach dich fit gegen Einsamkeit!“ des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist gestartet. Im Netz und im Stadtbild macht sie darauf aufmerksam, wie verbreitet Einsamkeit ist – und wie wichtig es ist, dagegen aktiv zu werden. Die Kampagne sensibilisiert zum Thema und soll dazu beitragen, Gemeinschaft zu stärken – beginnend mit kleinen Gesten im Alltag.

Bundesfamilienministerin Karin Prien: Einsamkeit ist eine Herausforderung, die alle angeht – und genau deshalb müssen wir ihr gemeinsam begegnen. Mit unserer Kampagne geben wir einen Impuls in die dunkle Jahreszeit: Mach dich fit gegen Einsamkeit! Wem es im Alltag gelingt, auf andere zuzugehen, bleibt verbunden und stärkt auch das eigene seelische Wohlbefinden. Einsamkeit ist ein Warnsignal – wir wollen verhindern, dass sie sich verfestigt und Menschen dauerhaft belastet. Schon kleine Gesten können zeigen: Du bist nicht allein. Damit stärken wir nicht nur einzelne Menschen, sondern den gesellschaftlichen Zusammenhalt insgesamt.“

Einsamkeit kann jede und jeden treffen – zu Hause, in einer neuen Stadt, im Arbeitsalltag, an der Uni, inmitten von Menschen. Sie ist ein stiller Begleiter, der belastet, schwächt, soziale Teilhabe erschwert und krank machen kann. Doch Einsamkeit ist kein Schicksal. Gemeinsam können wir viel tun, um Nähe, Miteinander und Verbundenheit zu stärken.

Die Kampagne greift deshalb drei lebensnahe Alltagssituationen auf, in denen Verbindung entstehen kann:

  • Begegnungen im Treppenhaus - ein kurzer Austausch, ein freundliches „Wie geht’s?“, oft ist es genau diese spontane Nähe, die das Gefühl von Zuhause und Verbundenheit vermittelt.
  • Zeit miteinander verbringen - ohne Ablenkung zum Beispiel durch das Handy, mit echtem Interesse und Zuhören, so entsteht Verständnis. Aus Verständnis wächst Beziehung.
  • Menschen kennenlernen - wer offen auf andere zugeht, schafft Raum für neue Freundschaften, manchmal da, wo man sie am wenigsten erwartet.

Veröffentlicht wird die Kampagne im Rahmen der neuen Allianz gegen Einsamkeit, die mit der Aktionswoche „Gemeinsam aus der Einsamkeit“ vom 22. bis 28. Juni 2026 offiziell startet. Mit der Allianz gegen Einsamkeit wird Einsamkeit mit vielen Partnern aktiv begegnet: Bund, Ländern, Kommunen, Verbänden, Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Gesundheit sollen Kräfte bündeln, um Einsamkeit in der Gesellschaft vorzubeugen, zu lindern und Menschen ganz konkret zu unterstützen.

Mittelpunkt der Allianz ist das Kompetenznetz Einsamkeit, das nicht nur zum Thema forscht und Akteure verknüpft, sondern auf einer Angebotslandkarte auch eine umfassende Liste von Hilfsangeboten zusammengestellt hat.

Die Website zur Kampagne, inkl. Materialien und weiteren Informationen finden Sie unter https://allianz-gegen-einsamkeit.de

Die Angebotslandkarte des Kompetenznetz Einsamkeit ist unter https://kompetenznetz-einsamkeit.de/angebotslandkarte abrufbar.

Vor Inkrafttreten des Rechtsanspruchs: Ganztagsausbau geht kontinuierlich voran

Das Bundeskabinett hat den dritten Bericht der Bundesregierung über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder beschlossen. Am 1. August 2026 wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter jahrgangsweise in Kraft treten. Damit werden bis im Schuljahr 2029/30 Kinder der ersten bis zur vierten Jahrgangsstufe einen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung haben.

Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien: „Im Ganztag liegt eine große Chance, um Kinder unabhängig vom Hintergrund ihrer Eltern zum Bildungserfolg zu führen. Zeitgemäßer Ganztag ist Lern- und Lebensort für Kinder und ermöglicht bessere Teilhabe. Gleichzeitig erlaubt der Ganztag, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf - vor allem für Mütter - zu verbessern. Wir als Bund setzen uns gemeinsam mit Ländern und Kommunen für verlässliche, kindgerechte Ganztagsbildung und -betreuung ein. Das schafft starke Familien. Deshalb ist der Rechtsanspruch, der im nächsten Jahr zunächst für die erste Klasse in Kraft tritt, ein echter Meilenstein. Erfreulich ist, dass der dritte Bericht zum Ausbaustand erneut einen deutlichen Anstieg des Platzangebots zeigt. Um die verbleibende Lücke zwischen Angebot und Bedarf der Eltern zu schließen, müssen wir – Bund, Länder und Kommunen – gemeinsam den Ausbau weiter vorantreiben und kindgerechte Ganztagsplätze schaffen. Es ist gut, dass die Länder zuversichtlich auf das Platzangebot zum Schuljahr 2026/27 blicken.“

Der dritte Bericht der Bundesregierung über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder zeigt, dass die Mehrheit der Familien Ganztagsangebote in Anspruch nimmt: im Schuljahr 2023/24 besuchten rund 1,9 Millionen aller sechseinhalb- bis zehneinhalbjährigen Kinder in der Bevölkerung eine Ganztagsschule oder eine Tageseinrichtung (Hort). Das sind 57 Prozent (westdeutsche Länder 51%, ostdeutsche Länder 84%). Bis zum Schuljahr 2029/30 werden zusätzlich im deutschlandweiten Mittel etwa 264.000 Plätze benötigt. Der prognostizierte Ausbaubedarf hat sich im Vergleich zu den Vorjahren deutlich reduziert, u. a., da Länder und Kommunen mit Unterstützung des Bundes stetig neue Plätze geschaffen haben.

In der Prognose des Elternbedarfes wurde mit zwei Szenarien gearbeitet. Im Szenario eines konstant bleibenden Bedarfs werden im Schuljahr 2026/27 (2029/30) rund 166.000 (190.000) und im Szenario eines deutlich steigenden Bedarfs 284.000 (339.000) zusätzliche Plätze benötigt. Dabei fällt der überwiegende Teil des quantitativen Ausbaubedarfs auf die westdeutschen Flächenländer, während in den ostdeutschen Ländern vor allem ein qualitativer Ausbau stattfindet. Wird nur der zusätzliche Platzbedarf für die erste Klasse im Schuljahr 2026/27 betrachtet, für die der aufwachsende Rechtsanspruch zum 1. August 2026 zunächst gilt, werden bei konstantem Bedarf bis zu 30.000 und bei steigendem Bedarf bis zu 65.000 Plätze zusätzlich benötigt. Laut Bericht rechnen die Landesverantwortlichen damit, dass sie zu Beginn des Rechtsanspruchs im Schuljahr 2026/27 ein (eher) bedarfsdeckendes Angebot vorhalten können.

Die Bundesregierung stellt mit dem Beschleunigungsprogramm bis Ende 2022 sowie dem Investitionsprogramm Ganztagsausbau 2023-2029 rund 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in den Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur zur Verfügung, um den notwendigen Platzausbau zu unterstützen. Den durch den Rechtsanspruch entstehenden zusätzlichen Betriebskosten der Länder trägt der Bund durch Änderung des Finanzausgleichsgesetzes Rechnung: Die vertikale Umsatzsteuerverteilung wird zugunsten der Länder ab 2026 jährlich aufwachsend von 135 Mio. € auf bis zu 1,3 Mrd. € pro Jahr ab 2030 angepasst.

Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder vor (GaFöG-Bericht). Federführend ist das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, hier ist auch die Geschäftsstelle zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter angesiedelt.

Weitere Informationen finden Sie auf www.bmbfsfj.bund.de/ganztag und www.recht-auf-ganztag.de