Pressemitteilungen

Nationale Weiterbildungskonferenz

Mit der heutigen Nationalen Weiterbildungskonferenz in Berlin setzen das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zusammen mit den Partnern der Nationalen Weiterbildungsstrategie den Auftakt für eine gemeinsame Weiterbildungsoffensive. Ziel ist es, lebensbegleitendes Lernen als selbstverständlichen Bestandteil der Arbeits- und Lebenswelt in Deutschland zu verankern.

Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Gute Bildung im gesamten Lebensweg ist die Voraussetzung für ein erfülltes Leben, gesellschaftliche Teilhabe und Beschäftigungsfähigkeit – die berufsbezogene Weiterbildung nimmt hier einen großen Stellenwert ein und befähigt jeden Einzelnen, sein Potenzial auszuschöpfen und Chancen, auch zur Integration, zu nutzen. Integration von Kräften aus dem Ausland geht mit Herausforderungen im Bildungssystem einher, denen wir uns stellen. Wer sich weiterbildet, gestaltet mit. Wer Neues lernt, verliert die Angst vor Veränderung. Wer Chancen bekommt, bleibt Teil des Fortschritts und in unserer Mitte. Weiterbildung stärkt nicht nur jeden Einzelnen, sondern auch die Wirtschaft, unsere Demokratie als Ganzes und ist ein wichtiger Teil der gesamten Bildungslaufbahn.“

Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: „Wir erleben einen tiefgreifenden Wandel der Arbeitswelt - getrieben durch Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und die demografische Entwicklung. Wir wollen Arbeitslosigkeit verhindern, bevor sie entsteht – das ist der Anspruch einer vorausschauenden Arbeitsmarktpolitik. Weiterbildung ist der Schlüssel dazu: Sie unterstützt die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und befähigt Menschen, im Wandel voranzukommen. Mit der heutigen Konferenz setzen wir einen Startschuss für unsere Weiterbildungsoffensive. Wir brauchen eine neue Lernkultur, die Lust auf Veränderung macht. Weiterbildung ist kein Luxus, sondern Zukunftssicherung – für jede und jeden von uns.“

Die Nationale Weiterbildungskonferenz ist die zentrale Veranstaltung zur berufsbezogenen Weiterbildungspolitik in Deutschland. Die eintägige Veranstaltung im Gasometer auf dem EUREF-Campus in Berlin bringt ca. 500 Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wissenschaft, Sozialpartnern und Weiterbildungspraxis zusammen.

Gemeinsam werden Wege diskutiert, wie Weiterbildung transparenter, zugänglicher und wirksamer gestaltet werden kann – für Beschäftigte, Unternehmen und alle, die neue berufliche Chancen suchen. Die Konferenz markiert zugleich den Auftakt zur Fortführung der Nationalen Weiterbildungsstrategie und stellt das gemeinsam von 17 Partnern aus Bund, Länder, Sozialpartnern, Kammern und der Bundesagentur für Arbeit erarbeitete Fortsetzungspapier „Weiterbildung 2030 – Chancen eröffnen, Qualifizierung stärken, Zukunft sichern!“ in den Mittelpunkt. 

Die Partner der Nationalen Weiterbildungsstrategie setzen ein klares Signal für eine ambitionierte Fortsetzung und Weiterentwicklung der Nationalen Weiterbildungsstrategie. Mit deren Umsetzung tragen die Partner dazu bei, das Ziel der Bundesregierung im Rahmen der EU-2030-Strategie zu erreichen, die Weiterbildungsbeteiligung bis 2030 um 11 Prozentpunkte auf 65 Prozent zu steigern. Damit wird ein zentraler Beitrag für Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit und zur Förderung individueller Chancen und der beruflichen Entwicklung geleistet.

Für die dritte Phase der NWS haben sich die Partner auf folgende Ziele verständigt:

1. Menschen ohne Berufsabschluss oder ohne passfähige Qualifikationen für den Arbeitsmarkt qualifizieren

2. Beschäftige und Unternehmen bei der Weiterbildung im Strukturwandel stärken

3. Chancen der Digitalisierung und von Künstlicher Intelligenz für die Weiterbildung nutzen und die Herausforderungen erfolgreich gestalten

Über diese und weitere Themen diskutieren die Bundesministerinnen Karin Prien und Bärbel Bas, die parlamentarischen Staatssekretärinnen Katja Mast und Mareike Wulf sowie Spitzenvertreterinnen und -vertreter der Sozialpartner, der Bundesländer, von Unternehmen, der Bundesagentur für Arbeit und des Bundesinstituts für Berufsbildung. Darüber hinaus wird der OECD-Generalsekretär Mathias Cormann für eine internationale Keynote live von Paris aus zugeschaltet.

Das Hauptprogramm der NWK - beide Keynotes und Paneldiskussionen - werden aus dem Plenum live übertragen.

Hintergrund:

Nationale Weiterbildungsstrategie und Nationale Weiterbildungskonferenz

Die 2019 gestartete Nationale Weiterbildungsstrategie steht für einen kontinuierlichen und partnerschaftlichen Austausch von zentralen Akteuren zur Zukunft der Weiterbildung in Deutschland. In den vergangenen Jahren hat sie Strukturen der Koordination und Kooperation in der Weiterbildungspolitik neu geschaffen, zahlreiche Maßnahmen angestoßen und Projekte gemeinsam umgesetzt. Jetzt startet die Strategie in ihren dritten Zyklus und greift die Erfahrungen der vergangenen Jahre auf, um Weiterbildung noch transparenter, zugänglicher und wirksamer zu gestalten.

Das vollständige Programm der Konferenz, den Link zur Live-Übertragung sowie weitere Informationen finden Sie hier: Nationale Weiterbildungskonferenz - BMAS

 

Prostituiertenschutz-Kommission nimmt Arbeit auf

Bundesministerin Karin Prien hat die unabhängige Expertenkommission zur Verbesserung des Schutzes von Prostituierten (Prostituiertenschutz-Kommission) einberufen. Die Ergebnisse der Prostituiertenschutz-Kommission sollen zu einem besseren Schutz der in der Prostitution tätigen Menschen, insbesondere zu einem besseren Schutz vor Zwangsprostitution und Menschenhandel, beitragen. 

Bundesministerin Karin Prien: „Die Debatten der vergangenen Wochen machen einmal mehr deutlich, dass wir die Situation von Menschen, die in der Prostitution tätig sind, dringend verbessern müssen. Besonders der Kampf gegen Zwangsprostitution, Menschenhandel und Gewalt ist für die Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Daher habe ich die unabhängige Expertenkommission zum Schutz von Prostituierten einberufen. Sie wird auf Grundlage des Evaluationsberichts zum Prostituiertenschutzgesetz mit der dort versammelten Expertise Empfehlungen erarbeiten, die es der Politik ermöglichen, fundierte und sachlich gut begründete Entscheidungen zum Schutz der Prostituierten zu treffen.“

Die Prostituiertenschutz-Kommission setzt sich aus zwölf Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Fach- und Arbeitsrichtungen zusammen, u.a. aus den Bereichen Menschenhandel, Wissenschaft, Strafverfolgung, Plattformregulierung, soziale Arbeit und Gesundheit. Den Kommissionsvorsitz hat Prof. Dr. Tillmann Bartsch. Die weiteren Mitglieder sind Dr. Angelika Allgayer, Dr. Elke Bartels, Dr. Katrin Baumhauer, Helga Gayer, Prof. Dr. Matthias C. Kettemann, Dr. Stefanie Killinger, Jörg Makel, Mark Mrusek, Prof. Dr. Gregor Thüsing, Maike van Ackern und Stefan Willkomm.

Die Kommission wird erarbeiten, welche konkreten Handlungsoptionen Bund, Länder und Kommunen haben, um den Schutz von Prostituierten vor Zwang und Ausbeutung zu verbessern. Dabei soll sie sich auch Fragestellungen über die Evaluation des ProstSchG durch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen hinaus widmen, um den größtmöglichen Schutz von Prostituierten zu erreichen.

Die Kommission wird gesetzliche und nicht-gesetzliche Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung des Prostituiertenschutzes erarbeiten. Die gesetzlichen Maßnahmenvorschläge sollen innerhalb von zwölf, die nicht-gesetzlichen Maßnahmenvorschläge innerhalb von 18 Monaten vorgelegt werden. 

Weitere Informationen zur Evaluation finden Sie hier: https://www.bmbfsfj.bund.de

Straftaten gegen Frauen und Mädchen nehmen weiter zu - Häusliche Gewalt auf Höchststand

Die Zahl der weiblichen Opfer von Gewalt- und anderen Straftaten steigt in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) weiter an. Die Straftaten finden dabei sowohl im analogen als auch im digitalen Raum statt.

Bundesfrauenministerin Karin Prien: „Gewalt gegen Frauen ist ein alltägliches Verbrechen, das wir nicht hinnehmen dürfen. Jede Frau hat das Recht auf ein Leben ohne Angst und ohne Gewalt. Als Bundesfrauenministerin setze ich mich dafür ein, dass wir durch gezielte Maßnahmen und stärkere Prävention, bessere Daten und ein starkes Hilfsnetzwerk endlich echten Schutz bieten. Ich kämpfe für eine Gesellschaft, in der Frauen sicher und frei leben können.“

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt: „Der Schutz von Frauen hat für uns höchste Priorität. Wir setzen auf klare Konsequenz und konsequente Kontrolle: Frauen sollen sich sicher fühlen und sich überall frei bewegen können. Deshalb führen wir die Fußfessel nach spanischem Vorbild ein – sie begrenzt die Wege der Täter und gibt den Betroffenen mehr Sicherheit. Zudem stufen wir K.O.-Tropfen, die zunehmend als verbreitetes Tatmittel genutzt werden, als Waffe ein. So schaffen wir die Grundlage für spürbar strengere Strafverfolgung.“

BKA-Präsident Holger Münch: „Die Zahl der Straftaten an Frauen steigt kontinuierlich. Wir sehen hier allerdings nur das Hellfeld. Gerade bei Häuslicher Gewalt, die oft hinter verschlossenen Türen geschieht, gibt es ein hohes Dunkelfeld. Erste Ergebnisse unserer aktuellen Opferbefragung LeSuBiA zeigen, dass nur ein Bruchteil der tatsächlich erlebten Gewalt zur Anzeige gebracht wird. Darum müssen wir darauf hinwirken, dass mehr Betroffene den Mut finden, Taten anzuzeigen, um den Schutz und die Hilfe für Opfer zu verbessern. Eines ist klar: Wir müssen Gewalt gegen Frauen und Gewalt im häuslichen Umfeld entschieden bekämpfen. Die heute veröffentlichten Lagebilder liefern zusammen mit den in Kürze veröffentlichten Ergebnissen von LeSuBiA eine verlässliche Grundlage, um die Hintergründe von Gewalt besser zu verstehen und wirksame Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen zu entwickeln.“

Mehr Straftaten gegen Frauen und Mädchen

Im Jahr 2024 wurden in der PKS 53.451 weibliche Opfer von Sexualdelikten erfasst (+2,1 %, 2023: 52.330). Knapp die Hälfte war zum Tatzeitpunkt minderjährig. Die meisten dieser Frauen und Mädchen wurden Opfer von sexueller Belästigung (36,4 %), Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellem Übergriff (insgesamt 35,7 %) sowie sexuellem Missbrauch (27,5 %).

2024 wurden 308 Mädchen und Frauen getötet. Tötungsdelikte an Frauen können über die Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nicht als „Femizide“ im Sinne des allgemeinen Verständnisses „Tötung einer Frau, weil sie eine Frau ist“ interpretiert werden, da keine bundeseinheitliche Definition des Begriffs „Femizid“ existiert und in der PKS keine Tatmotivation erfasst wird. Eine trennscharfe Abbildung und Benennung von Femiziden ist daher auf Basis der vorliegenden kriminalstatistischen Daten nicht möglich. Insgesamt wurden in der PKS 328 Mädchen und Frauen als Opfer vollendeter Tötungsdelikte erfasst (-8,9 %, 2023: 360). Da in der PKS 2024 erstmals der Verletzungsgrad der Opfer bundeseinheitlich erfasst wurde, ist nun eine Unterscheidung zwischen den von vollendeten Tötungsdelikten insgesamt betroffenen Opfern und den tatsächlich tödlich verletzten Personen möglich. Betroffene Opfer können beispielsweise Kinder sein, die bei der Tat auch angegriffen, aber nur verletzt wurden. 859 Frauen und Mädchen wurden Opfer von versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten (–8,4 %; 2023: 938).

18.224 Frauen und Mädchen waren Opfer digitaler Gewalt, beispielsweise durch Cyberstalking oder Online-Bedrohungen. Mit einem Anstieg um 6,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2023: 17.193) ist die Zahl weiblicher Opfer im Bereich digitale Gewalt damit erneut gestiegen – der stärkste Anstieg in allen Fallgruppen.

Im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität wird die Tatmotivation berücksichtigt. Hier zeigt sich mit 558 erfassten Straftaten im Jahr 2024 ein erneut hoher Anstieg bei frauenfeindlichen Straftaten (+73,3 %). Damit setzt sich der Anstieg aus dem Vorjahr fort (2023: +56,3 %). Knapp die Hälfte der Delikte entfällt auf den Straftatbestand Beleidigung. Bei den registrierten 39 Gewaltdelikten handelt es sich in den meisten Fällen um Körperverletzungen. 2024 wurde in diesem Zusammenhang ein versuchtes Tötungsdelikt erfasst.

Lagebild zeigt Anstieg bei Häuslicher Gewalt

Im Jahr 2024 wurden in Deutschland 265.942 Menschen Opfer Häuslicher Gewalt, ein neuer Höchststand. Damit ist knapp ein Viertel aller in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Opfer der Häuslichen Gewalt zuzuordnen. Die Opfer sind mit 70,4 Prozent überwiegend weiblich. Zur Häuslichen Gewalt zählt sowohl die Partnerschaftsgewalt als auch die Innerfamiliäre Gewalt, also Gewalthandlungen zwischen Eltern, Kindern, Geschwistern und anderen Angehörigen.

Es zeigt sich, dass zunehmend auch Männer und Jungen von Innerfamiliärer und Partnerschaftsgewalt betroffen sind. Im Jahr 2024 waren mit 78.814 Betroffenen fast 30 Prozent der Opfer Häuslicher Gewalt männlich. 

Wie schon in den Vorjahren waren die meisten Opfer Häuslicher Gewalt von Partnerschaftsgewalt betroffen (171.069 Personen; 64,3 %). 94.873 Personen (35,7 %) waren Innerfamiliärer Gewalt ausgesetzt. 

Im Bereich der Partnerschaftsgewalt stieg die Zahl der Opfer um 1,9 Prozent auf 171.069. Partnerschaftsgewalt trifft nach wie vor überwiegend Frauen: rund 80 Prozent der Opfer sind weiblich. Unter den Tatverdächtigen dagegen sind Männer weiterhin deutlich überrepräsentiert (77,7 %). Häufigstes verzeichnetes Delikt war sowohl bei weiblichen als auch bei männlichen Opfern die Körperverletzung. 132 Frauen und 24 Männer wurden im vergangenen Jahr durch Partnerschaftsgewalt getötet. 

Von Innerfamiliärer Gewalt waren 2024 insgesamt 94.873 Personen betroffen. Das entspricht einem Anstieg um 7,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 54,2 Prozent der Opfer sind weiblich, 45,8 Prozent männlich. Am stärksten von Innerfamiliärer Gewalt betroffen sind Kinder zwischen 6 und 14 Jahren. Häufigstes Delikt ist auch bei der Innerfamiliären Gewalt die Körperverletzung. 130 Menschen wurden im vergangenen Jahr im Kontext Innerfamiliärer Gewalt getötet (2023: 155, -16,1 %). 71 von ihnen waren männlich, 59 weiblich.

Auffällig ist sowohl bei der Partnerschaftsgewalt als auch der Innerfamiliären Gewalt ein Anstieg der Straftaten im digitalen Raum. Im Kontext von Partnerschaftsgewalt stieg die Anzahl der Opfer von digitaler Gewalt gegenüber dem Vorjahr um 10,9 Prozent auf 4.876, im Rahmen der Innerfamiliären Gewalt um 20,4 Prozent auf 2.027.

Hohes Dunkelfeld bei Häuslicher Gewalt

Die Zahl der polizeilich registrierten Opfer Häuslicher Gewalt ist innerhalb der letzten fünf Jahre um insgesamt 17,8 Prozent gestiegen. Viele Taten im Bereich Partnerschaftsgewalt, sexualisierte und digitale Gewalt werden jedoch nicht angezeigt, etwa aus Angst, Abhängigkeit oder Scham. Erste Ergebnisse der Dunkelfeld-Opferbefragung „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)“ ermöglichen einen Blick auf und in das Dunkelfeld: Die Anzeigequote liegt meist unter zehn Prozent, bei Partnerschaftsgewalt sogar unter fünf Prozent. Die Frequenz und der Schweregrad der Gewalterfahrung ist bei Frauen über alle Gewaltformen hinweg höher als bei Männern. Rund ein Viertel der Opfer von Partnerschaftsgewalt wird mehrfach Opfer. Zudem erleben die Betroffenen von Partnerschaftsgewalt oft mehrere Gewaltformen. Auch Erfahrungen mit Gewalt in der Kindheit sind nach den Ergebnissen der Studie weit verbreitet: Jede zweite in der Studie befragte Person berichtet – unabhängig vom Geschlecht – im Leben schonmal körperliche Gewalt durch Eltern und Erziehungsberechtigte erlebt zu haben. 
Die Studie LeSuBiA, die das BKA in Kooperation mit dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchgeführt hat, untersucht Gewalterfahrungen von Menschen in Deutschland. Schwerpunkte liegen dabei auf den Themen Partnerschaftsgewalt, sexualisierte Gewalt und digitale Gewalt.

Weitere Informationen zum Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ finden Sie hier:
www.bka.de/StraftatengegenFrauen2024

Weitere Informationen zum Lagebild „Häusliche Gewalt“ finden Sie hier: www.bka.de/HaeuslicheGewalt2024

„Schieb deine Verantwortung nicht weg!“ – Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt geht uns alle an

Zum 10. Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch haben Bundesbildungsministerin Karin Prien und die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Kerstin Claus, heute in Berlin neue Initiativen und Forschungsvorhaben vorgestellt, die den Kinderschutz in Deutschland weiter stärken sollen. Der Europäische Tag steht in diesem Jahr unter dem Zeichen der Forschung – denn eine solide Datengrundlage ist entscheidend, um Prävention, Aufklärung und Schutzmaßnahmen wirksam zu gestalten.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Wir wünschen uns alle mehr Anstrengungen für einen besseren Kinderschutz. Wichtig ist aber, dass unser Handeln wissenschaftlich fundiert und evidenzbasiert ist. Gerade im Bereich der sexuellen Gewalt an Kindern und Jugendlichen gibt es ein enormes Dunkelfeld. Deshalb freue ich mich besonders, dass mit dem Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen künftig eine sichere Datengrundlage – auch für politische Maßnahmen – geschaffen wird. Hinter jeder Zahl steht ein Schicksal, ein Mädchen oder ein Junge. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt geht uns alle an – „Schieb Deine Verantwortung nicht weg!““

Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen Kerstin Claus:Wir starten im kommenden Jahr die bundesweite „Safe!“-Jugendstudie zu Gewalterfahrungen von Kindern und Jugendlichen. Gerade in Zeiten begrenzter finanzieller Ressourcen ist es essentiell, dass Politik zielgerichtet und evidenzbasiert handelt. Gleichzeitig wissen wir alle, dass die gesellschaftlichen Kosten, die sexuelle Gewalt verursacht, immens sind. Gewalterfahrungen führen zu  Bildungsabbrüchen, haben gesundheitliche Folgen und Konsequenzen in den Erwerbsbiografien Betroffener. Dies konsequent in einer wissenschaftlichen Studie zu erarbeiten, ist mir ein großes Anliegen. Ich appelliere deshalb an die Bundesregierung, dass sie eine umfassende Folgekostenstudie auf den Weg bringt. Damit klar ist, was es uns als Gesellschaft kostet, wenn der Schutz von Kinder und Jugendlichen nicht priorisiert wird.“

Kampagne #NichtWegschieben wird 2025 fortgeführt

Ein zentraler Bestandteil der Aktivitäten zum Europäischen Tag ist die Fortführung der Aufklärungs- und Aktivierungskampagne „Schieb deine Verantwortung nicht weg!“. Die Kampagne läuft seit drei Jahren erfolgreich und richtet sich an Erwachsene, um das Bewusstsein für ihre Verantwortung im Kinderschutz zu stärken. Die bisherigen Ergebnisse zeigen deutliche Fortschritte: Der Anteil der Menschen, die sexuelle Gewalt auch im eigenen Umfeld für möglich halten, ist seit Beginn der Kampagne von 41 Prozent auf 53 Prozent gestiegen. Gleichzeitig sehen heute 60 Prozent der Befragten Familie, Freunde und Bekannte in der Pflicht, Kinder zu schützen – vor der Kampagne waren es 50 Prozent. Diese Entwicklung zeigt, dass kontinuierliche Aufklärung Haltungen verändern und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, nachhaltig stärken kann.

In 2025/26 rückt die Kampagne die Frage in den Mittelpunkt, was Erwachsene konkret tun können, um sexuellen Missbrauch zu verhindern. Kernstück der Kampagne in diesem Jahr ist der Whatsapp-Messanger-Kurs „7 Wochen. 7 Tipps“, der sich an Eltern und Fachkräfte wendet. Ervermittelt, wie Erwachsene – insbesondere Eltern - Kinder stärken und Täterstrategien erkennen können. So empfiehlt die Kampagne etwa, Kinder ernst zu nehmen, Grenzen zu respektieren, offen über Sexualität und Körperwissen zu sprechen und nachzufragen, wie Kinder in Kitas, Schulen oder Vereinen geschützt werden. Die Kernbotschaft lautet: Jede und jeder von uns kann dazu beitragen, Kinder zu schützen – indem wir hinsehen, zuhören und handeln – und aktiv werden, bevor etwas passiert.

In 2026/27 wird die Kampagne ihren Schwerpunkt auf digitale sexuelle Gewalt legen. Dabei soll besonders verdeutlicht werden, dass auch Online-Räume Schutzkonzepte benötigen und Erwachsene Verantwortung tragen, Kinder und Jugendliche im Netz zu begleiten und zu schützen.

Forschung als Grundlage: Das Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt

Mit dem am 1. Juli 2025 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKM-Gesetz) bekommt das neue Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen (ZEFSG) beim Deutschen Jugendinstitut e. V. (DJI) eine wichtige Rolle. Es soll helfen, Forschungslücken zu schließen und eine evidenzbasierte Grundlage für politische und gesellschaftliche Maßnahmen zu schaffen.

Das zentrale Projekt des von UBSKM geförderten Zentrums ist die bundesweite „Safe!“-Jugendstudie zu Gewalterfahrungen und deren Folgen, die im Jahr 2026 startet. In dieser repräsentativen Untersuchung sollen rund 10.000 Schülerinnen und Schüler der neunten Klassen bundesweit befragt werden. Ziel der Studie ist es, belastbare Daten über Häufigkeit, Formen und Folgen sexueller Gewalt und anderer Gewaltformen zu gewinnen. Die Ergebnisse werden 2027 vorliegen und in die Berichterstattung der Unabhängigen Bundesbeauftragten Kerstin Claus an Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung einfließen.

Schutz im digitalen Raum: Expertenkommission hat Arbeit aufgenommen

Parallel hat das Bundesministerium die Unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ eingesetzt. Sie nahm im Herbst 2025 ihre Arbeit auf. Die Kommission wird eine umfassende Strategie für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in digitalen Medien entwickeln. Dabei geht es unter anderem um den sicheren Umgang mit sozialen Netzwerken, die Stärkung der Medienkompetenz von Kindern, Eltern und Fachkräften sowie die Erforschung der gesundheitlichen Folgen intensiver Mediennutzung. Ziel ist es, konkrete Handlungsempfehlungen für Bund, Länder und Zivilgesellschaft zu erarbeiten, um Kinder online wie offline besser zu schützen.

10. Europäischer Tag zum Schutz von Kindern

Der Europäische Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch findet in diesem Jahr bereits zum zehnten Mal statt. Er wurde 2015 vom Europarat eingeführt, um die Umsetzung der Lanzarote-Konvention zu unterstützen. Diese verpflichtet alle Mitgliedstaaten, jede Form sexualisierter Gewalt gegen Kinder zu verurteilen und entschlossen dagegen vorzugehen. In diesem Jahr steht der Tag unter dem Motto „Forschung als Grundlage wirksamen Schutzes“ – denn fehlende Daten sind ein Hindernis für Fortschritt im Kampf gegen sexuelle Gewalt.

Weitere Informationen 

Informationen zur Kampagne #NichtWegschieben:

www.nicht-wegschieben.de

Materialien und Spots zum Download print- und sendefähig:

https://files.rsm-support.de/s/cNdn5Nw7MpDxMdw 

Informationen zum Europäischen Tag gegen sexuelle Ausbeutung und Missbrauch von Kindern:

https://www.coe.int/en/web/children/end-child-sexual-abuse-day

Zahlen und Fakten zu sexuellem Missbrauch:

https://beauftragte-missbrauch.de/mediathek/publikationen/zahlen-und-fakten

 

Jedem Kind behütetes Aufwachsen ermöglichen

Bundesbildungs- und -familienministerin Karin Prien hat die Parlamentarische Staatssekretärin Mareike Wulf zur Kinder-Beauftragten der Bundesregierung ernannt. Die Ernennung gab Prien am Freitag vor Vertreterinnen und Vertretern von Kinderrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbänden sowie von Bund, Ländern und Kommunen im Rahmen einer Sitzung zum Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ bekannt.

Bundesfamilienministerin Karin Prien: „Ich freue mich, dass die Interessen der Kinder nun ein Gesicht haben in meinem Ministerium. Mareike Wulf wird den Belangen der Kinder in der Bundesregierung, in Brüssel und bei den Vereinten Nationen eine hörbare Stimme verleihen. Politik für Kinder braucht mehr Aufmerksamkeit – nicht zuletzt in einer Zeit, in der die junge Generation allein schon wegen des demografischen Wandels nicht noch weniger sichtbar werden darf.“

Die neue Kinder-Beauftragte soll Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung von Kindern innerhalb der Bundesregierung koordinieren, wie es auch die EU-Ratsempfehlung zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder vorsieht, der Deutschland 2021 zugestimmt hat. Darüber hinaus soll die Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen sowie mit der Europäischen Union und im Rahmen der UN-Kinderrechtskonvention gestärkt werden. In seinen Empfehlungen von 2022 hatte auch der UN- Kinderrechteausschuss Deutschland nahegelegt, eine Beauftragte mit einer solchen koordinierenden Funktion zu benennen.

Parlamentarische Staatssekretärin und neue Kinder-Beauftragte Mareike Wulf:Ich möchte die entscheidenden Kräfte bündeln, um jedem Kind in unserem Land ein behütetes Aufwachsen zu ermöglichen. Dazu gehört ein Aufwachsen frei von Gewalt, denn Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz vor körperlicher, sexueller und seelischer Gewalt. Ebenso wichtig ist ein Aufwachsen mit allen Chancen – durch frühe Sprachförderung, gute Bildung und verlässliche Unterstützung in der Familie. Und schließlich brauchen Kinder ein Aufwachsen in einer gesunden Umgebung: Angesichts des zunehmenden Medienkonsums und komplexer gesellschaftlicher Herausforderungen ist die Förderung gesunder Lebensumstände und familiärer Lebensstile dringlicher denn je.“

Der Nationale Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“, den das Bundeskabinett im Juli 2023 beschlossen hat, läuft bis 2030. Ziel ist es, benachteiligten Kindern und Jugendlichen hochwertige Zugänge zu Betreuung, Bildung, Gesundheit, Ernährung und Wohnraum zu sichern. Die Kinder Beauftragte übernimmt dabei eine zentrale Rolle, um politische Ebenen zu vernetzen und die Beteiligung aller relevanten Akteure sicherzustellen.

„Allianz für Aus- und Weiterbildung“: Gemeinsam Fachkräfte sichern

Die Herausforderungen auf dem Ausbildungsmarkt in Deutschland sind groß: Zu viele junge Menschen bekommen keinen Berufsabschluss, gleichzeitig bleiben viele betriebliche Ausbildungsstellen unbesetzt – insbesondere, weil Ausbildungsbetriebe keine oder keine passenden Bewerberinnen und Bewerber finden. In Zeiten eines abnehmenden Fachkräftepotenzials aufgrund der hohen altersbedingten Abgänge vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den nächsten Jahren ist entschlossenes Handeln erforderlich. Die Allianz für Aus- und Weiterbildung arbeitet daher engagiert und intensiv daran, jungen Menschen die Perspektiven und Möglichkeiten einer beruflichen Ausbildung aufzuzeigen. So soll das duale Ausbildungssystem gestärkt werden.

Am 10. November treffen sich die Spitzenvertreterinnen und -vertreter der Allianz für Aus- und Weiterbildung in Berlin. Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Katherina Reiche, Bundesministerin für Wirtschaft und Energie sowie Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales nehmen neben Vertreterinnen und Vertretern der Bundesagentur für Arbeit, aus Wirtschaft, Gewerkschaften sowie der Länder an dem Spitzentreffen teil. 

Im Rahmen des Spitzentreffens werden die Ergebnisse der noch laufenden Allianzperiode (2023 – 2025) präsentiert. Verschiedene Initiativen wurden angestoßen, um möglichst vielen jungen Menschen den Weg in eine duale Ausbildung zu ebnen und so das vorhandene Fachkräftepotenzial bestmöglich zu nutzen. Dazu gehören:

  • Ein Netzwerk von Ausbildungsbotschafter-Initiativen: Ausbildungsbotschafterinnen und -botschafter sind junge Auszubildende oder gerade fertig Ausgebildete, die in Schulen gehen und bei Schülerinnen und Schülern über die duale Ausbildung berichten. Das Netzwerk umfasst bereits 110 Initiativen und bringt diese zum Austausch zusammen.
  • Ausbildungsgarantie: Die Allianz hat deren Start begleitet, ihre Fördermöglichkeiten bekannter gemacht und steht weiterhin für ihre Botschaft, dass allen jungen Menschen die Chance auf Ausbildung eröffnet werden soll.
  • Grundlegende Positionspapiere: Die Allianz hat sich darauf verständigt, die Grundkompetenzen bei Ausbildungsanfängerinnen und -anfängern zu stärken, die Berufswahlkompetenzen junger Menschen zu fördern sowie Jugendberufsagenturen bundesweit zu stärken.
  • Sommer der Berufsausbildung: Im Rahmen der von Bundeskanzler Friedrich Merz mit einem Grußwort gewürdigten Initiative haben die  Allianzpartner sowohl bei jungen Menschen als auch bei Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit vielfältigen Veranstaltungen für die duale Ausbildung geworben.

In der neuen Allianzperiode ab 2026 wollen die Allianzpartnerinnen und -partner weiter Herausforderungen am Ausbildungsmarkt angehen, möglichst allen Menschen die Chance für einen Berufsabschluss geben und unter anderem die Durchlässigkeit der beruflichen Bildung verbessern. Dazu sollen die berufliche Orientierung gestärkt sowie Unterstützungsangebote und -bedarfe zusammen gebracht werden.

Im Detail zur „Allianz für Aus- und Weiterbildung“

Die „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ ist seit über zehn Jahren die zentrale politische Plattform und ein Aktionsbündnis für die duale Ausbildung. In der Allianz arbeiten Ministerien und Behörden aus Bund und Ländern sowie Wirtschaft und Gewerkschaften gemeinsam daran, die Aus- und Weiterbildung zu stärken und somit zur Fachkräftesicherung beizutragen. 

Weitere Informationen befinden sich auf der Webseite der Aus- und Weiterbildungsallianz: https://www.aus-und-weiterbildungsallianz.de

 

„Nie wieder darf Gleichgültigkeit siegen“ – Bildungsministerin Karin Prien erinnert in Amsterdam an die Reichspogromnacht

Anlässlich des 87. Jahrestags der Reichspogromnacht hat Bildungsministerin Karin Prien an einer Gedenkveranstaltung der jüdischen Gemeinde in Amsterdam teilgenommen. In der traditionsreichen Portugiesischen Synagoge sprach sie vor mehr als 700 Teilnehmenden über die Bedeutung der Erinnerung für die Gegenwart – und über die Notwendigkeit, Antisemitismus in all seinen Formen entschieden entgegenzutreten.

Zuvor besuchte Prien das Anne-Frank-Haus und zeigte sich tief beeindruckt von der Ausstellung und der Bildungsarbeit vor Ort.

Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien: „Anne Frank ist für mich – wie für viele Menschen weltweit – ein Symbol für die Verfolgung und Ermordung von Millionen Jüdinnen und Juden, aber zugleich auch für Mut und Lebensfreude. Die Bildungsarbeit des Anne-Frank-Hauses ist ein wichtiges Vorbild auch für die Antisemitismusprävention in Deutschland.“

Im Anschluss traf die Ministerin Vertreterinnen und Vertreter von MACCABI Europa und MACCABI Niederlande. Im Mittelpunkt der Gespräche standen die Herausforderungen durch Antisemitismus im Sport sowie die Folgen des Terrorangriffs der Hamas vom 7. Oktober 2023 für jüdische Sportvereine in Europa. Angesprochen wurden auch die antisemitischen Ausschreitungen beim Europa-League-Spiel zwischen Ajax Amsterdam und MACCABI Tel Aviv. Prien betonte, wie wichtig es sei, jüdisches Leben im Sport sichtbar zu machen und aktiv gegen Diskriminierung einzutreten.

In ihrer Rede bei der Gedenkveranstaltung der Central Joods Overleg (CJO) erinnerte Prien an die Schrecken der Schoah, deren Beginn die Pogromnacht markierte.

Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien: „Als deutsche Ministerin mit jüdischen Wurzeln, deren Großeltern in die Niederlande geflohen waren und mit einer Familiengeschichte, die geprägt ist von der nationalsozialistischen Verfolgung und Ermordung europäischer Jüdinnen und Juden, ist es für mich eine besondere Ehre, an diesem Ort sprechen zu dürfen. Die Reichspogromnacht markierte den tragischen Wendepunkt: den Übergang von Diskriminierung und Ausgrenzung hin zur offenen Verfolgung und schließlich zur systematischen Ermordung. Dieses Gedenken erinnert uns daran, wie schnell Worte zu Taten werden können und wie zerbrechlich Menschlichkeit ist, wenn Hass Raum gewinnt. Auch heute erleben wir – gerade seit dem furchtbaren Terroranschlag der Hamas am 7. Oktober 2023 – wieder einen alarmierenden Anstieg antisemitischer Vorfälle, von Ausgrenzung bis hin zu offener Gewalt. Das erfüllt mich mit tiefer Sorge. Die Erinnerung an die Pogromnacht ist deshalb mehr als ein Rückblick – sie ist ein Auftrag. Sie mahnt uns, wachsam zu bleiben, Haltung zu zeigen und uns mit aller Kraft gegen Antisemitismus und jede Form von Menschenfeindlichkeit zu stellen. Nur so können wir sicherstellen, dass sich die Schrecken der Vergangenheit niemals wiederholen. Überall in Europa gibt es Menschen, die nicht wegsehen – die sich in Schulen, im Sport, in den sozialen Netzwerken und im Berufsleben gegen Antisemitismus engagieren. Sie machen mir Mut.“

Mit ihrem Besuch in Amsterdam setzte Karin Prien ein deutliches Zeichen für Erinnerung, Verantwortung und Solidarität über Grenzen hinweg.

Die Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 markierte den Beginn der systematischen Verfolgung jüdischer Menschen im nationalsozialistischen Deutschland und in Europa. Zerschlagene Schaufensterscheiben, brennende Synagogen und Gewalt auf offener Straße zwangen viele zur Flucht. Mit dem deutschen Überfall auf die Niederlande am 10. Mai 1940 begann die Besatzung – und damit eine neue Phase der Verfolgung jüdischen Lebens auch in Amsterdam. 

Abschlussbericht der Kommission "Bürokratiearme Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie"

Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit – dieses Ziel verfolgt die Entgelttransparenzrichtlinie der Europäischen Union. Sie soll den Entgeltgleichheitsgrundsatz zwischen Frauen und Männern fördern und muss bis Juni 2026 in nationales deutsches Recht umgesetzt werden. Bundesministerin Karin Prien hat dazu eine Kommission berufen, die heute ihre Vorschläge für eine bürokratiearme und effektive Umsetzung der Richtlinie vorgelegt hat.

Bundesfrauenministerin Karin Prien: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – damit Leistung sich wirklich lohnt. Das ist gerecht, für Männer und für Frauen. Die Expertenkommission hat bei den Empfehlungen zwei Ziele in den Blick genommen: Die Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie muss wirksam sein für die Beschäftigten und aufwandsarm für die Arbeitgeber. Wichtig ist mir: Die Unternehmen müssen Handlungssicherheit haben, damit die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland nicht dadurch gefährdet wird. Und klar ist auch: Eine faire Bezahlung hilft, Potenziale zu heben.“

Der Abschlussbericht enthält Vorschläge zur Ausgestaltung der Transparenzinstrumente "Berichtspflicht" und "Auskunftsanspruch", zu der Frage der Privilegierung von tarifgebundenen Arbeitgebern sowie zur Frage der begleitenden Unterstützung von Unternehmen durch die Bundesregierung. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) wird die Vorschläge prüfen und einen Referentenentwurf erarbeiten. Ziel ist es, das Gesetzgebungsverfahren Anfang 2026 einzuleiten.

Weitere Informationen finden Sie hier: 

Weniger unbesetzte Stellen, aber mehr Ausbildungsinteressierte

Das Bundeskabinett hat heute den von der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien eingebrachten Berufsbildungsbericht 2025 zur Kenntnis genommen. Der Bericht zieht eine Ausbildungsmarktbilanz für das Jahr 2024.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: "Der Berufsbildungsbericht zeigt: Wir müssen die berufliche Bildung weiter stärken! Wichtig ist, junge Menschen schon früh an das Thema Berufsorientierung heranzuführen. Wir werden die Übergänge von Schule in die Ausbildung verbessern. Mit dem Startchancen-Programm wollen wir zudem dafür sorgen, dass junge Menschen mit den Kompetenzen ausgestattet werden, die sie für einen erfolgreichen (Aus-)Bildungsweg brauchen. Junge Menschen haben mit einem beruflichen Abschluss langfristig bessere Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt. Sie können damit ihr eigenes Leben gestalten und tragen bei zur ökonomischen Leistungsfähigkeit unseres Landes – und zum sozialen Zusammenhalt. Auf lange Strecke gedacht wird es sich immer lohnen, die Zeit in eine solide Ausbildung zu investieren, anstatt für den schnellen Euro nach der Schule eine Beschäftigung anzunehmen, die keine oder nur geringe Qualifizierung voraussetzt. Junge Menschen brauchen eine frühe, umfassenden Berufsorientierung. Das haben wir auch im Koalitionsvertrag verankert, beispielsweise im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung."

Ausgewählte Ergebnisse

  • Für die Vertragszahlen im dualen Ausbildungssystem ergab sich im Jahr 2024 ein leichtes Minus im Vergleich zum Vorjahr. Zum 30. September 2024 wurden 486.700 Ausbildungsverträge gezählt und damit 2.500 (-0,5 %) weniger als 2023. Daher gilt es, die Attraktivität und Qualität der dualen Ausbildung weiter zu stärken. Hierfür bedarf es des Einsatzes aller Akteure.
  • Bundesweit wurden 2024 556.100 Ausbildungsstellen angeboten. Das Ausbildungsangebot fiel somit 6.500 Stellen (-1,2 %) niedriger aus als im Vorjahr. Die Nachfrage nach Ausbildung lag 2024 bei 517.900. Das sind 2.300 (+0,4 %) mehr als 2023. Für die erweiterte Ausbildungsnachfrage, die junge Menschen einschließt, die bereits eine Alternative gefunden haben, ihren Wunsch nach einer Ausbildungsstelle aber aufrechterhalten, ergab sich ein Anstieg um 0,8 % auf 557.100 (+4.200 zu 2023). Der leichte Anstieg der Nachfrage lässt darauf schließen, dass die Chancen einer Ausbildung zunehmend erkannt werden.
  • Im Jahr 2024 ist die Zahl der Anfängerinnen und Anfänger in Berufen des Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialwesens erneut gestiegen. Es ergab sich für das Jahr 2024 ein Anstieg um 2,1 % auf 192.700. 

Zum Stichtag 30. September waren noch 31.200 Bewerberinnen und Bewerber unversorgt. Verglichen mit dem Vorjahr ist die Zahl der Unversorgten um 4.800 (+18,1 %) gestiegen. Die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber mit Alternative und weiterem Vermittlungswunsch in Ausbildung lag mit 39.200 ebenfalls über dem Vorjahresniveau (+1.900 bzw. +5,1 %). Insgesamt waren somit 70.400 Bewerberinnen und Bewerber noch auf der Suche nach einer Ausbildungsstelle. Das sind knapp 7.000 mehr als im Vorjahr (2023: 63.700). 

Anders als in den Vorjahren ist die Zahl der unbesetzten Berufsausbildungsstellen 2024 nicht weiter gestiegen. Sie sank um 4.000 (-5,5 %) auf 69.400. Somit wies die Statistik der Bundesagentur für Arbeit zum Stichtag 30. September (anders als in den beiden Vorjahren) etwas mehr noch suchende Bewerberinnen und Bewerber als unbesetzte Stellen aus.

Zum Bericht: bmbfsfj.bund.de/berufsbildungsbericht2025 

Zum Datenreport: www.bibb.de/datenreport-2025 

Bundesbildungsministerin Prien und israelischer Außenminister Sa'ar unterzeichnen Gemeinsame Erklärung zum Deutsch-Israelischen Freiwilligendienst

Im Rahmen ihrer dreitägigen Israel-Reise hat die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien eine Gemeinsame Erklärung mit dem israelischen Außenminister Gideon Sa'ar zum Deutsch-Israelischen Freiwilligendienst (DIFD) unterzeichnet. Die Erklärung bekräftigt die kontinuierliche und langfristige Unterstützung beider Länder für den Austausch von Freiwilligen und die Förderung des gegenseitigen Verständnisses.


Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Es ist eine besondere Freude, dass wir heute den Deutsch-Israelischen Freiwilligendienst auf eine langfristige Grundlage stellen können. Dieser Dienst ist ein wertvoller Beitrag zur Stärkung der Beziehung zwischen Israel und Deutschland. Ich freue mich, dass wir gerade in diesem Jahr, in dem der Dienst sein 10-jähriges Jubiläum feiert, gemeinsam einen weiteren Schritt in Richtung Verstetigung und Weiterentwicklung der Aktivitäten gehen konnten. Der Freiwilligendienst ist mehr als nur eine wertvolle Erfahrung für die Teilnehmenden aus beiden Ländern. Er ist ein lebendiges Zeichen der Zusammenarbeit und des Dialogs, der gerade in herausfordernden Zeiten von unschätzbarem Wert ist. Wir stehen hinter dem Deutsch-Israelischen Freiwilligendienst – damit immer mehr junge Menschen die einmalige Gelegenheit nutzen können, Brücken zwischen unseren beiden Ländern zu bauen.“

m Jahr 2025 feiert der Deutsch-Israelische Freiwilligendienst sein 10-jähriges Bestehen. Seit seiner Gründung im Jahr 2015 haben fast 1.900 junge Deutsche in Israel ihren Freiwilligendienst geleistet, während mehr als 100 israelische Freiwillige in Deutschland aktiv wurden. Der Freiwilligendienst hat sich als bedeutendes Instrument des kulturellen Austauschs und der Völkerverständigung etabliert, das weit über die bloße Unterstützung von gemeinnützigen Projekten hinausgeht.

Die Gemeinsame Erklärung zielt darauf ab, nicht nur die bewährte Entsendung von Freiwilligen aus Deutschland nach Israel zu sichern, sondern auch ein strukturiertes Programm für junge Israelis fortzuführen, die sich in Deutschland freiwillig engagieren möchten. Damit werden das bisherige Modell und die bilaterale Zusammenarbeit weiter gestärkt.

Beide Minister betonten die Bedeutung des Austauschs junger Menschen für das gegenseitige Verständnis und die Festigung der deutsch-israelischen Beziehungen.

Hintergrund:

Der Deutsch-Israelische Freiwilligendienst wurde 2015 ins Leben gerufen. Der Dienst wird auf der Grundlage des Bundesfreiwilligendienstes in Deutschland sowie des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes in Israel organisiert und finanziell vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Seit seiner Einführung haben zahlreiche junge Menschen aus beiden Ländern die Gelegenheit genutzt, sich in gemeinnützigen Einrichtungen im jeweils anderen Land zu engagieren und als „Botschafterinnen und Botschafter“ ihrer Heimatgesellschaften zu fungieren. Die Koordination des Dienstes in Deutschland erfolgt durch die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland.
 

9. Jährliche Information vom Kabinett beschlossen

Fortschritte bei Gleichstellung in Führungspositionen

Die Bundesregierung hat heute die von der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz gemeinsam vorgelegte Neunte Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes sowie der Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes beschlossen. Danach ist der Frauenanteil in Führungspositionen in der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst, bei Bundesunternehmen sowie in den Gremien des Bundes insgesamt kontinuierlich gestiegen. 
 
Bundesfrauenministerin Karin Prien: „Die gesetzlichen Regelungen zur Förderung von Frauen in Führungspositionen zeigen Wirkung – in der Privatwirtschaft ebenso wie im öffentlichen Dienst des Bundes, in Bundesunternehmen und in den Gremien des Bundes. In allen Bereichen steigt der Anteil von Frauen in Führung weiter.
Der Bund nimmt dabei eine Vorreiterrolle ein: Mit einem Frauenanteil von 47 Prozent in Führungspositionen innerhalb der Bundesverwaltung setzen wir ein deutliches Zeichen für Gleichstellung. Unser Ziel bleibt die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern.
Es ist ermutigend, dass auch in der Privatwirtschaft Fortschritte sichtbar werden – denn vielfältig besetzte Führungsteams sind nachweislich erfolgreicher. Eine chancengerechte Beteiligung von Frauen ist deshalb nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch der wirtschaftlichen Zukunftsfähigkeit.“
 
Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig: „Gleichberechtigung und eine tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau sind für mich überragend wichtige Ziele. Viele Fortschritte, die wir in den letzten Jahren gemacht haben, werden aktuell wieder in Frage gestellt.  Die 9. Jährliche Information der Bundesregierung zeigt aber auch, dass die Führungspositionengesetze eine Erfolgsgeschichte sind. Es hat sich ausgezahlt, dass der Gesetzgeber großen Unternehmen klare Vorgaben gemacht hat. Gleichzeitig wünsche ich mir, dass der Anteil an Frauen in Führungspositionen noch schneller ansteigt. Jetzt, mehr denn je, müssen wir dranbleiben und dürfen uns nicht auf bisherigen Erfolgen ausruhen.“
 
Die Zahlen der 9. Jährlichen Information im Überblick:
 
Der Bericht wertet – je nach betrachteter Kategorie – Zahlen aus den Jahren 2022 bis 2024 aus.
 
In der Privatwirtschaft hat sich der Frauenanteil im Geschäftsjahr 2022 für die 1.915 betrachteten Unternehmen weiter erhöht. In den Aufsichtsräten erhöhte sich der Frauenanteil von 2015 bis 2022 von 18,6 Prozent auf 27,4 Prozent. In den Unternehmen, die unter die feste Quote für den Aufsichtsrat fallen, ist der Frauenanteil seit 2015 um mehr als 10 Prozentpunkte gestiegen. Bei den börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen wurde die gesetzlich vorgegebene Mindestquote von 30 Prozent im Geschäftsjahr 2022 um 7,1 Prozentpunkte übertroffen. Im Geschäftsjahr 2023 steigerte sich der Anteil auf 37,7 Prozent. In den Unternehmensvorständen waren Frauen im selben Zeitraum unterrepräsentiert: Ihr Anteil lag 2022 trotz einer Steigerung um 1,5 Prozentpunkte bei lediglich 13 Prozent. In Vorständen werden die strategischen Entscheidungen für Unternehmen getroffen, deswegen ist weibliche Repräsentation hier besonders wichtig. Bei Unternehmen, die einer festen Quote für den Aufsichtsrat unterliegen ist der Anteil der weiblichen Vorstandsmitglieder gegenüber dem Vorjahr um 2,7 Prozentpunkte gestiegen und liegt nunmehr bei 17,9 Prozent.   
 
Auffällig ist der hohe Anteil an Unternehmen, die für den Frauenanteil auf Vorstandsebene die Zielgröße Null festgelegt und veröffentlicht haben. 73,4 Prozent der betrachteten Unternehmen haben Zielgrößen für den Vorstand veröffentlicht. Von diesen haben 48,6 Prozent die Zielgröße Null festgelegt.
 
Das Ziel im öffentlichen Dienst des Bundes lautet: Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen bis Ende 2025. Im Jahr 2024 liegt der Frauenanteil in Führungspositionen bereits bei 47 Prozent.
 
Bei einer Gesamtbetrachtung aller vom Bund bestimmten Gremienmitglieder wurde ein nahezu paritätisches Verhältnis erreicht. Der Blick auf die einzelnen Gremien des Bundes zeigt, dass nach wie vor erst zwei Drittel der Gremien einer paritätischen Besetzung unterliegen. Deshalb dürfen die Anstrengungen hier nicht reduziert werden. 
 
Bei den 55 Bundesunternehmen in unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung lag der Anteil von Frauen in den Überwachungsgremien bei 45,8 Prozent. Die Geschäftsführungspositionen wurden zu 31,9 Prozent durch Frauen besetzt.
 
Erneut wurden Daten zum Frauenanteil in den obersten Leitungsorganen bei landes- und bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern erfasst. Dort gibt es nach wie vor deutlich weniger Frauen als Männer – auch wenn die vorgeschriebene Mindestbeteiligungsquote weitgehend erfüllt wird. So ist beispielsweise bei den landesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern der Frauenanteil an den Beschäftigten mit 74 Prozent wesentlich höher als der Frauenanteil an den Führungspositionen mit 27 Prozent. Beides ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.
 
Über das Führungspositionen-Gesetz
Das Führungspositionen-Gesetz (FüPoG) gibt seit 2015 eine Quote von 30 Prozent vor, mit der Frauen in den Aufsichtsräten börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen beteiligt werden müssen. Für rund 2000 Unternehmen wurde die Verpflichtung zur Festlegung von Zielgrößen eingeführt. 2021 trat das Folgegesetz (FüPoG II) in Kraft. Die Regelungen des FüPoG in den Bereichen Privatwirtschaft, im öffentlichen Sektor und in den Gremien im Einflussbereich des Bundes wurden fortentwickelt und neue Vorgaben für Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes und die Körperschaften im Bereich der Sozialversicherung gemacht.
 
Weiterführende Informationen und aktuelle Daten aus allen Teilbereichen sowie den vollständigen Bericht der Bundesregierung finden Sie hier: https://www.bmbfsfj.bund.de/frauen-in-fuehrungspositionen 

Bundestag verabschiedet Gesetz zur Einführung eines neuen Berufsbildes Pflegefachassistenz

Der Deutsche Bundestag hat am 9. Oktober das Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung verabschiedet, dessen Entwurf Bundesfamilienministerin Karin Prien und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken ins Kabinett eingebracht hatten. Die einheitliche Pflegefachassistenzausbildung ist ein wichtiger Baustein zur Modernisierung der Pflege und zur Sicherung des Personalbedarfs für die Pflege in Deutschland.

Mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz wird ein eigenständiges, bundesweit einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz geschaffen. Damit können künftig Personen mit der Qualifikation einer Pflegefachassistenz leichter in ein anderes Bundesland wechseln: Die neue Ausbildung ersetzt die bisherigen 27 landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen – aus 27 mach 1. Auch die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse wird erleichtert.

Bundesfamilienministerin Karin Prien: „Es ist ein wichtiges Zeichen, dass der Bundestag heute in einem sehr zügigen Verfahren über dieses Gesetz entschieden hat und damit dem Wunsch von Ländern und professionell Pflegenden nach einem schnellen Inkrafttreten der bundesgesetzlichen Regelung Rechnung trägt. Die Sicherung guter Pflege ist eine der großen gesellschaftlichen Aufgaben unserer Zeit. Das Pflegefachassistenzgesetz leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Die neue Ausbildung ist modern, vergütet und bietet vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten. Sie steht dabei auch Menschen ohne Schulabschluss offen. Das schafft Bildungschancen und erschließt neue Ausbildungspotentiale.“

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: „In einer älter werdenden Gesellschaft brauchen wir ein breites Spektrum an beruflichen Qualifikationen und klaren beruflichen Perspektiven, um die Pflege auch in Zukunft zu sichern. Mit dem heute verabschiedeten Gesetz schaffen wir die Grundlage für eine bundeseinheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz und sorgen bereits in der Ausbildung für eine angemessene Vergütung. Die Ausbildung eröffnet neue Karrierewege in der Pflege. Gemeinsam wollen wir so mehr Menschen für diesen Beruf begeistern.“

Die wichtigsten Regelungen:

  • Einheitliche Ausbildung: Die neue bundesweite Pflegefachassistenzausbildung ersetzt die bisherigen 27 unterschiedlichen Landesregelungen
  • Einblicke: Die Ausbildung ist generalistisch ausgerichtet und umfasst Pflichteinsätze in den zentralen Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege sowie stationäre Akutpflege
  • Start der Ausbildung: Ab 1. Januar 2027
  • Dauer: In der Regel 18 Monate in Vollzeit. Teilzeit und Verkürzungen sind möglich, insbesondere bei einschlägiger Berufserfahrung
  • Zugang: In der Regel mit Hauptschulabschluss, aber auch ohne formalen Abschluss bei positiver Prognose der Pflegeschule möglich
  • Vergütung: Alle Auszubildenden erhalten künftig eine angemessene Ausbildungsvergütung
  • Aufstiegsmöglichkeiten: Anschlussfähigkeit an die Ausbildung zur Pflegefachperson (auch verkürzt möglich) mit anschließender Möglichkeit zum Pflegestudium
  • Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Einheitliche Regelung mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang statt umfassender Gleichwertigkeitsprüfung

 

Für einen Ausbildungsstart 2027 muss das Finanzierungsverfahren 2026 beginnen. Das Gesetz bedarf der Zustimmung durch den Bundesrat.

75 Jahre Kinder- und Jugendplan des Bundes – Zukunft seit 1950

Am 18. Dezember 1950 verkündete die Bundesregierung den ersten Bundesjugendplan. In den Trümmern der Nachkriegszeit sollte er mehr sein als ein Finanzierungsinstrument: Er gab jungen Menschen Unterkunft, Ausbildung, Möglichkeiten zur Selbstorganisation – und damit Hoffnung und Perspektive. 

Seither hat sich der Kinder- und Jugendplan stetig weiterentwickelt. Immer ging es darum, verlässliche Strukturen der außerschulischen Bildung und Jugendarbeit aufzubauen und weiterzuführen. Nach der Deutschen Einheit wurde er zum Motor einer gesamtdeutschen Kinder- und Jugendhilfe, die große Transformationsprozesse bewältigen musste. Mit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG, heute SGB VIII) erhielt er eine feste rechtliche Grundlage, die bis heute trägt.

Heute ist der Kinder- und Jugendplan ein Garant für stabile, plurale Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene.

Bundesjugendministerin Karin Prien: „Heute, 75 Jahre später, ist der Kinder- und Jugendplan ein bundesweit einmaliges und unverzichtbares Förderinstrument, das jungen Menschen Teilhabe ermöglicht und ihre Rechte schützt. Unverändert blieb das Ziel des Kinder- und Jugendplans: verlässliche Strukturen der außerschulischen Bildung auf Bundesebene zu schaffen und stetig weiterzuentwickeln. Zugleich wollen wir als Bundesregierung das Förderinstrument KJP mit einem strukturellen Blick auf Wirksamkeit und Effizienz prüfen. Der Bund fördert die Infrastruktur und Projekte von bundesweiter Bedeutung, während Länder und Kommunen den größten Anteil an der Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe schultern. Wichtig ist, dass Bund, Länder und Kommunen Hand in Hand arbeiten. Für die Zukunft der Kinder- und Jugendpolitik haben wir uns drei Kernpunkte vorgenommen: Kinder und Jugendliche sollen ihr Leben selbstbestimmt und voller Zuversicht gestalten, sicher aufwachsen und eine gute frühe, schulische und außerschulische Bildung erhalten. Diese Ziele sind und bleiben unser gemeinsamer Kompass.“

 75 Jahre KJP bedeuten deshalb auch: 75 Jahre Investition in das, was die Zukunft trägt – die Jugend.

Der Regierungsentwurf für den Haushalt 2026 sieht im Vergleich zum Haushaltsjahr 2025 einen Aufwuchs um 7,5 Mio. Euro vor und damit ein Finanzvolumen von über 251 Mio. Euro.

Der Kinder- und Jugendplan des Bundes stärkt seit Jahrzehnten die bundeszentralen Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe in all ihren Handlungsfeldern. Damit ergänzt er die wertvolle Arbeit, die in den Ländern und Kommunen geleistet wird. Diese Verantwortung liegt bewusst bei Ländern und Kommunen – und sie erfüllen sie mit großem Engagement.

Warum der KJP heute unverzichtbar bleibt

Der Kinder- und Jugendplan des Bundes ist weit mehr als eine Förderrichtlinie. Er ist Garant für stabile und vielfältige Strukturen in der Kinder- und Jugendhilfe. Er schafft bundesweit Räume für Beteiligung, Bildung und Engagement junger Menschen – unabhängig von Herkunft oder sozialem Status. In einer Zeit, in der Demokratie, Zusammenhalt und Teilhabe unter Druck stehen, ist er ein unverzichtbares Instrument, um die junge Generation zu stärken und die Gesellschaft zukunftsfähig zu halten.
 

Evaluierung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Das Kabinett hat heute den Bericht der Bundesregierung zur Evaluierung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) beschlossen, der von der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dem Bundesminister des Innern und dem Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat in Abstimmung mit der Staatsministerin für Sport und Ehrenamt vorgelegt wurde. 

Die Bundesregierung zieht insgesamt ein positives Fazit mit Blick auf die Konzeption der DSEE als zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene: „Durch die Gründung der Stiftung hat das freiwillige Engagement an Sichtbarkeit und Profil gewonnen. Die Vielfalt der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben und das in der Folge von der DSEE konzipierte und stetig fortentwickelte breite Portfolio, das sowohl aus Service-, Beratungs- und Qualifizierungsangeboten als auch aus Förderprogrammen besteht, hat sich als ein großer Vorteil für die Wirksamkeit der Stiftung erwiesen“, so der Bericht.

Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien: „Als wichtiger Lernort, Wissensvermittler und finanzieller Förderer für die knapp 30 Millionen freiwillig Engagierten in unserem Land ist die DSEE eine wichtige Schnittstelle zwischen Staat und Bürgergesellschaft und ihre Arbeit für das Ehrenamt unverzichtbar!“

Die Stiftung ist ein zentrales Ergebnis der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“. Sie wurde 2020 durch Gesetz mit dem Ziel errichtet, bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement in Deutschland zukunftssicher zu machen, insbesondere auch in strukturschwachen und ländlichen Räumen.

Der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, der in diesem Jahr den Vorsitz im Stiftungsrat führt: „Ehrenamt ist Herz und Rückgrat unserer Heimat – und die Menschen, die füreinander einstehen, machen unsere Heimat stark. Ganz besonders in ländlichen Regionen halten engagierte Bürgerinnen und Bürger das Zusammenleben am Laufen – z.B. bei der freiwilligen Feuerwehr, im Musik- und Sportverein, oder bei den LandFrauen. Die Evaluierung der DSEE hat bestätigt: Die Stiftung fördert ehrenamtliches Engagement wirksam und zielgenau. Diesen Beitrag zur Zukunft unserer Heimat werden wir auch künftig verlässlich absichern!“

Positiv bewertet der Bericht darüber hinaus die bislang gezeigte Experimentierfreude der DSEE und ihre Fähigkeit, schnell auf Krisen zu reagieren.

Bundesminister des Innern, Alexander Dobrindt: „Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt ist ein unverzichtbarer Partner des Ehrenamts in Deutschland. Wer Verantwortung übernimmt, braucht Rückenwind – und genau diesen geben wir. Mit unserer Förderung schaffen wir bessere Rahmenbedingungen, damit Ehrenamtliche ihre Arbeit noch wirkungsvoller leisten können. Das ist ein entscheidender Beitrag für mehr Zusammenhalt und gegen Polarisierung in unserem Land.“

Anknüpfend an die bestehenden Stärken der DSEE sieht die Bundesregierung Potential zur Weiterentwicklung der Arbeit der Stiftung im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Dieses Potential besteht erstens in einer stärkeren Bearbeitung von Querschnittsthemen zur Entlastung von Unterstützungsstrukturen, zweitens in der Intensivierung des Austausches mit den Unterstützungsstrukturen, drittens in einer Fokussierung der Angebote, viertens in der Entwicklung eines strategischen Ansatzes zur Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und fünftens in der Stärkung der Rolle der Stiftung als Schnittstelle zwischen Politik und freiwilligem Engagement.

Auch die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt, Dr. Christiane Schenderlein, bei der die Fäden für die Engagementpolitik in der Bundesregierung ab sofort zusammenlaufen, blickt positiv in die Zukunft:

„Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt ist ein Erfolgsmodell! Der Bericht zeigt, dass staatliche Unterstützung unbürokratisch und effektiv aussehen kann. Wir werden die Arbeit der DSEE weiter stärken und die Entwicklung vorantreiben. Darauf können sich die ehrenamtlich Engagierten in unserem Land verlassen.“

Bund gibt 4 Milliarden für die Qualität der frühen Bildung frei

Nachdem Bundesbildungsministerin Karin Prien alle Verträge mit den Ländern zur Umsetzung des KiTa-Qualitäts- und - Teilhabeverbesserungsgesetzes (KiQuTG) unterzeichnet hat, sind alle 16 Bund-Länder-Verträge abgeschlossen. In den Verträgen legen die Länder fest, welche Maßnahmen sie zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung in den nächsten zwei Jahren umsetzen werden. Dafür stellt der Bund den Ländern insgesamt rund 4 Milliarden Euro in 2025 und 2026 zur Verfügung.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Gute frühkindliche Bildung schafft die Basis für erfolgreiche Bildungswege und fördert Chancengerechtigkeit von Anfang an. Investitionen in die Qualität von Kindertagesstätten kommen nicht nur den Kindern und ihren Familien zugute, sondern auch den Fachkräften - und langfristig der gesamten Gesellschaft. Deshalb unterstützen wir die Länder in den kommenden zwei Jahren mit rund 4 Milliarden Euro, um die Qualität von Bildung, Betreuung und Erziehung in der frühen Kindheit weiter zu verbessern. Gemeinsam mit den Ländern bereiten wir den nächsten wichtigen Schritt vor: Das KiTa-Qualitäts- und - Teilhabeverbesserungsgesetz soll durch ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweit einheitlichen Standards abgelöst werden. Um das System nachhaltig weiterzuentwickeln und zu stärken braucht es eine enge Zusammenarbeit aller föderalen Ebenen.“

Mit dem 2024 verabschiedeten Dritten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung wurde das finanzielle Engagement des Bundes für die Qualität der Kindertagesbetreuung fortgesetzt und das KiQuTG mit Wirkung zum 1. Januar 2025 inhaltlich weiterentwickelt. Das Gesetz fokussiert auf die sieben Handlungsfelder, die für die Qualität der Kindertagesbetreuung von besonderer Bedeutung sind und in denen langfristig bundesweite Standards angestrebt werden. Die Länder können die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel nach Ablauf  einer Übergangsfrist nur noch für Maßnahmen in den folgenden Handlungsfeldern verwenden:

  • Bedarfsgerechtes Angebot
  • Fachkraft-Kind-Schlüssel
  • Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte
  • Stärkung der Leitung
  • Förderung einer bedarfsgerechten, ausgewogenen und nachhaltigen Verpflegung und ausreichender Bewegung
  • Förderung der sprachlichen Bildung
  • Stärkung der Kindertagespflege

 

Dabei sind seit 2025 zwei Handlungsfelder für jedes Land verpflichtend: die Gewinnung und Sicherung von Fachkräften und die sprachliche Bildung. Entsprechend setzen die Länder bei der Umsetzung des KiQuTG in den Jahren 2025 und 2026 Schwerpunkte in diesen beiden Handlungsfeldern.

Die Weiterentwicklung des KiQuTG basiert auf den Ergebnissen des begleitenden Monitorings und der Evaluation sowie den Empfehlungen der AG Frühe Bildung für bundesweite Qualitätsstandards vom März 2024. Ziel ist es, die Qualität der Kindertagesbetreuung zu verbessern, bestehende Unterschiede anzugleichen und so bundesweite Qualitätsstandards vorzubereiten, die perspektivisch im Qualitätsentwicklungsgesetz geregelt werden sollen.

Mit dem Abschluss des letzten Bund-Länder-Vertrages wurde die Bedingung für den Beginn der Finanzierung erfüllt. Die Länder erhalten die zusätzlichen Mittel in 2025 und 2026 über eine Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung.

Weitere Informationen finden Sie auf https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/familie/kinderbetreuung/kita-qualitaet/die-vertraege-der-bundeslaender-zum-kita-qualitaets-und-teilhabeverbesserungsgesetz-229224 

Startschuss für Zehnten Altersbericht der Bundesregierung: Ministerin Prien beruft Sachverständigengremium zum Thema „Bildung und Lernen im Alter“

Bundesseniorenministerin Karin Prien hat heute die Kommission für den Zehnten Altersbericht der Bundesregierung einberufen. Der Bericht soll untersuchen, wie Bildung älteren Menschen neue soziale Rollen und aktives Altern ermöglicht – unter besonderer Berücksichtigung non-formaler und informeller Lernformen sowie kognitiver Entwicklungen im Alter. Zugleich soll er Bildungsungleichheiten beleuchten zum Beispiel durch geringere Bildung, niedrigeres Einkommen, gesundheitliche Einschränkungen oder Migrationshintergrund. Ziel ist es, Ursachen und Lösungen aufzuzeigen, um Bildung im Alter gerechter zu gestalten. Der Bericht soll Impulse für eine inklusive Bildungspolitik geben und Bildung im Alter stärker politisch verankern – auch im internationalen Vergleich.

Bundesseniorenministerin Karin Prien: „Mit dem Zehnten Altersbericht rücken wir ein zentrales Zukunftsthema in den Fokus: Bildung und Lernen im Alter. Dieses Thema ist nun vollständig im Zuständigkeitsbereich meines Ministeriums verankert. Unser Ziel muss es sein, allen Menschen – unabhängig vom Alter – den Zugang zu Bildung und persönlicher Weiterentwicklung zu ermöglichen. Denn Bildung ist die Grundlage für gleichberechtigte, selbstbestimmte Teilhabe in allen Lebensphasen. In einer Gesellschaft des langen Lebens bedeutet Bildung weit mehr als reine Wissensvermittlung: Sie ist der Schlüssel zu Selbstbestimmung, gesellschaftlichem Engagement und einem aktiven, erfüllten Altern. Ich bin überzeugt, wir brauchen die ältere Generation mit ihrem reichen Erfahrungsschatz in der Mitte unserer Gesellschaft. Ich danke den Mitgliedern der Zehnten Altersberichtskommission herzlich für ihre Bereitschaft, ihre Expertise in diesen wichtigen Bericht einzubringen.“

Vorsitzende der Zehnten Altersberichtskommission, Prof. Dr. Cornelia Kricheldorff: „Die Lebensphase Alter ist heute vielfältiger und länger als je zuvor. Sie eröffnet neue Chancen, bringt aber auch Risiken mit sich. Bildung soll gelingendes Altern fördern – bei guter Gesundheit, sozialer Verbundenheit und im Dialog der Generationen. Im komplexer werdenden Alltag und in Übergängen wächst der Bedarf an Bildungsberatung und Lernbegleitung, wofür geeignete organisationale Strukturen und konzeptionelle Zugänge nötig sind. Der 10. Altersbericht greift diese Herausforderungen auf und skizziert neue Wege und Ansätze zur Stärkung der Bildungsbeteiligung in der nachberuflichen Phase.“

Befunde des Deutschen Alterssurvey (DEAS 2023) zeigen: Die Bildungsbeteiligung der Älteren in der Freizeit nimmt mit höherem Alter ab. Jedoch bildet sich auch bei den 76-Jährigen und Älteren noch fast jede fünfte Person in der Freizeit weiter. Dabei zeigen sich sowohl in der Bildungsbeteiligung außerhalb der Erwerbsarbeit als auch bei der Fort- und Weiterbildung im Rahmen der Erwerbsarbeit Unterschiede nach Bildung und Einkommen. Der DEAS (2023) zeigt auch: Über 70 Prozent der Menschen in der zweiten Lebenshälfte sehen das Älterwerden als Chance zur persönlichen Weiterentwicklung und verbinden damit positive Erwartungen.

Die Mitglieder der Zehnten Altersberichtskommission:

  • Prof.‘in (i.R.) Dr. Cornelia Kricheldorff (Vorsitzende), Katholische Hochschule Freiburg
  • Prof.‘in Dr. Stefanie Engler, Evangelische Hochschule Freiburg
  • Ass. Prof. Dr. Vera Gallistl-Kassing, Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften
  • Prof. Dr. Matthias Kliegel, Universität Genf
  • Prof. Dr. Ralf Lottmann, Hochschule Magdeburg-Stendal
  • Dr. Markus Marquard, Universität Ulm
  • Jun.-Prof.‘in Dr. Laura Naegele, Technische Universität Dortmund
  • Prof. Dr. Bernhard Schmidt-Hertha, Ludwig-Maximilians-Universität München
  • Prof. Dr. Josef Schrader, in seiner Funktion als Wissenschaftlicher Direktor des Deutschen Instituts für Erwachsenenbildung (DIE), Leibniz-Zentrum für Lebenslanges Lernen
  • Prof.‘in Dr. Julia Steinfort, Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen
  • N. N., Institutsleitung des Deutschen Zentrum für Altersfragen


Über die Altersberichte der Bundesregierung
Die Altersberichte der Bundesregierung gehen zurück auf einen Beschluss des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 1994. Danach hat die Bundesregierung dem Bundestag in jeder Legislaturperiode einen Bericht zur Lebenssituation der älteren Menschen in der Bundesrepublik Deutschland vorzulegen. Die Berichte werden durch weisungsunabhängige Sachverständigenkommissionen erarbeitet, die mit Expertinnen und Experten unterschiedlicher Fachrichtungen besetzt sind.

Bislang erschienene Altersberichte:
2024: Neunter Altersbericht „Alt werden in Deutschland – Vielfalt der Potenziale und Ungleichheit der Teilhabechancen“
2020: Achter Altersbericht „Ältere Menschen und Digitalisierung“
2016: Siebter Altenbericht „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune - Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“
2010: Sechster Altenbericht „Altersbilder in der Gesellschaft“
2006: Fünfter Altenbericht „Potenziale des Alters in Wirtschaft und Gesellschaft - Der Beitrag älterer Menschen zum Zusammenhalt der Generationen“
2002: Vierter Altenbericht „Risiken, Lebensqualität und Versorgung Hochaltriger - unter besonderer Berücksichtigung demenzieller Erkrankungen“
2001: Dritter Altenbericht „Alter und Gesellschaft“
1998: Zweiter Altenbericht „Wohnen im Alter“
1993: Erster Altenbericht zur „Lebenssituation älterer Menschen“

Weitere Informationen: 
https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/aeltere-menschen/aktiv-im-alter/altersberichte-der-bundesregierung

Neue Veröffentlichung: DZA-Fact Sheet „Bildungsbeteiligung und Altersbilder von Menschen in der zweiten Lebenshälfte: Befunde des Deutschen Alterssurveys (DEAS) 2023“:
https://www.dza.de/fileadmin/dza/Dokumente/Fact_Sheets/Factsheet_Weiterbildung_final_v2.pdf

Drei mögliche Standorte für Yad-Vashem-Bildungszentrum in Deutschland

Yad Vashem hat nach einer umfassenden, bundesweiten Machbarkeitsstudie mit Unterstützung der deutschen Bundesregierung drei potenzielle Standorte für die Errichtung eines Holocaust-Bildungszentrums in Deutschland ausgewählt. Die Bundesländer Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen wurden von Yad Vashem als mögliche Orte für das erste Bildungszentrum außerhalb Israels benannt. Yad Vashem ist das internationale Holocaust-Gedenkzentrum mit Sitz in Jerusalem.

Bundesbildungsministerin Prien: „Junge Menschen wissen zu wenig über den Holocaust, das sehen wir aus aktuellen Studien. Demnach wissen etwa 40 Prozent der Deutschen nicht, dass sechs Millionen Jüdinnen und Juden in der Zeit des Nationalsozialismus ermordet wurden. Deshalb ist es gut, dass das israelische Yad Vashem seine pädagogische Erfahrung als Forschungs- und Bildungseinrichtung erstmals in einem Bildungszentrum außerhalb Israels einsetzen will, nämlich in Deutschland. Holocaust Education ist Empathievermittlung.“

Dani Dayan, Vorsitzender von Yad Vashem: „Das neue Bildungszentrum wird dazu beitragen, die gefährlichen Phänomene der Verharmlosung und Verzerrung des Holocaust zu bekämpfen und damit zu einem wichtigen Pfeiler im Kampf gegen Antisemitismus werden. Dieses Projekt wird die Partnerschaften zwischen Yad Vashem und deutschen Institutionen stärken und die Holocaust-Gedenklandschaft in Deutschland bereichern.“

Die Expertinnen und Experten von Yad Vashem werden in den kommenden Monaten vor Ort in den drei Bundesländern Gespräche führen, um den besten Standort für das neue Bildungszentrum zu ermitteln.
 

Lebenslanges Lernen: Bundesministerin Prien startet erstes Bundesprogramm für Bildung im Alter

Startschuss für das erste Bundesprogramm für lebensbegleitendes Lernen für Menschen über 60 Jahre: das Förderprogramm "BELL – Bildung und Engagement ein Leben lang" unterstützt aktuell 50 Projekte bundesweit. Finanziert wird es aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus, des Bundes sowie aus Mitteln der Träger. Insgesamt stehen den Projekten damit bis 2028 rund 25 Mio. Euro für ihre lokale Bildungsarbeit zur Verfügung. Ziel ist es, neben der Bildungslandschaft für ältere Menschen auch ihr freiwilliges Engagement zu fördern.

Bundesseniorenministerin Prien: "Mit BELL starten wir ein bisher einmaliges Programm, bei dem der Bund und die EU auf die Potenziale älterer Menschen setzen. Denn: Bildung endet nicht mit dem Renteneintritt. Wenn auch Ältere Neues lernen, ist das ein Gewinn für die ganze Gesellschaft. Wir wissen, dass ältere Menschen sich bilden wollen und lernfähig sind bis ins höchste Alter. Ob zu Gesundheit, politischer Bildung, Finanzwissen oder Engagementmöglichkeiten - die BELL-Förderung schafft bundesweit qualifizierte Lernorte und öffnet neue Bildungschancen für Ältere. Neben dem Erwerb von neuen Fähigkeiten geht es auch darum, das Erfahrungswissen Älterer zu erhalten und weiterzugeben. Wir wollen, dass insbesondere jene Menschen profitieren, die von klassischen Angeboten der Erwachsenenbildung schwer erreicht werden. Ich bin überzeugt: Bildung bereichert und bringt Menschen zusammen ein Leben lang!"

Zum Auftakt besuchte Bundesministerin Prien das BELL-Projekt Club Dialog e.V. im Berliner Wedding. Hier bilden sich Ältere sprachlich und im digitalen Bereich weiter und bereiten sich auf die Übernahme eines Ehrenamts vor.


Über BELL

Insgesamt bauen bundesweit aktuell 50 Initiativen im Förderprogramm "BELL – Bildung und Engagement ein Leben lang" spezifische Lern- und Beteiligungsmöglichkeiten für Ältere 60+ auf. Die Angebote sollen die Chancen vergrößern, dass ältere Menschen auch nach dem Erwerbsleben gesellschaftlich eingebunden und aktiv bleiben können. Die Finanzierung erfolgt bis 2028 zu rund 12,4 Mio. Euro aus Mitteln des ESF Plus und rund 10,7 Mio. Euro aus Bundesmitteln. Zehn Prozent der Gesamtausgaben werden durch die Träger aufgebracht.

Weitere Informationen: www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/Foerderprogramme/bmbfsfj/bell.html

Bundestag berät über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung

Der Deutsche Bundestag debattiert heute zum ersten Mal über den vom BMBFSFJ und BMG gemeinsam eingebrachten Gesetzentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung. Bundesministerin Karin Prien präsentiert den vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag. Mit der ersten Lesung ist das parlamentarische Verfahren gestartet.
 
Bundesfamilienministerin Karin Prien: „Pflege ist eine der großen gesellschaftlichen Aufgaben unserer Zeit. Sie bestimmt mit, wie solidarisch unsere Gesellschaft ist. Darum müssen wir in Deutschland dringend die Rahmenbedingungen für die Pflege im stationären, im ambulanten und im häuslichen Bereich stärken – und spürbar verbessern. Mit dem Pflegefachassistenzgesetz gehen wir jetzt einen wichtigen Schritt. Die neue Ausbildung ist modern und bietet vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten. Die Absolventinnen und Absolventen können zukünftig mehr Aufgaben übernehmen. Das schafft Bildungschancen und wertet ein stark von Frauen geprägtes Berufsfeld auf. Wenn wir Pflege stärken, dann stärken wir den Zusammenhalt unserer Gesellschaft."
 
Die neue Ausbildung soll die bisher 27 verschiedenen, landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen ablösen – aus 27 mach eins! Pflegefachassistentinnen und Pflegefachassistenten sollen zukünftig in ganz Deutschland in allen Versorgungsbereichen der Pflege arbeiten und mehr Verantwortung übernehmen. Sie erhalten dem Gesetzesentwurf nach während der gesamten Ausbildungszeit eine angemessene Vergütung. Ihre Ausbildungszeit wird bundeseinheitlich auf 18 Monate festgesetzt. Die Bundesregierung legt mit der Einführung den Grundstein für einen neuen Qualifikationsmix zwischen Pflegefach- und Pflegefachassistenzpersonen, um die personelle Grundlage guter professioneller Pflege zu sichern.

Die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzes im Überblick:

  • Einheitliche Ausbildung: Die neue bundesweite Pflegefachassistenzausbildung ersetzt die bisherigen 27 unterschiedlichen Landesregelungen.
     
  • Umfassende Erfahrungen: Die Ausbildung umfasst Pflichteinsätze in den zentralen Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege sowie stationäre Akutpflege und eröffnet damit vielfältige Berufsperspektiven.
     
  • Start der Ausbildung: Ab 1. Januar 2027
     
  • Dauer: In der Regel 18 Monate in Vollzeit. Teilzeit und Verkürzungen sind möglich, insbesondere bei einschlägiger Berufserfahrung.
     
  • Zugang: In der Regel mit Hauptschulabschluss, aber auch ohne formalen Abschluss bei positiver Prognose der Pflegeschule möglich.
     
  • Vergütung: Alle Auszubildenden erhalten künftig eine angemessene Ausbildungsvergütung.
     
  • Aufstiegsmöglichkeiten: Anschlussfähigkeit an die Ausbildung zur Pflegefachperson (auch verkürzt möglich) mit anschließender Möglichkeit zum Pflegestudium.
     
  • Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Einheitliche Regelung mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang statt umfassender Gleichwertigkeitsprüfung.
     

Die Länder wurden eng in die Erarbeitung des Gesetzentwurfs eingebunden. Für einen Ausbildungsstart 2027 muss das Finanzierungsverfahren 2026 beginnen. Die erste Befassung im Bundesrat soll am 26. September 2025 stattfinden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/ministerium/gesetze/entwurf-eines-gesetzes-ueber-die-einfuehrung-einer-bundeseinheitlichen-pflegefachassistenzausbildung-242496

Bildung in Deutschland: OECD-Studie sieht Deutschland stark in MINT und Ausbildung, warnt aber vor sozialer Ungleichheit

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat heute mit der Publikation „Education at a glance – Bildung auf einen Blick 2025“ einen umfassenden Vergleich der Bildungssysteme aller OECD-Staaten sowie weiterer Beitrittsländer und Partnerstaaten veröffentlicht. Die Ergebnisse aus dem Länderbericht für Deutschland stellte die OECD gemeinsam mit dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), und der Kultusministerkonferenz (KMK) in der Bundespressekonferenz vor.

Bundesforschungsministerin Dorothee Bär: „Es ist wichtig und ermutigend, dass die OECD-Studie zeigt: Deutschland ist ein hochqualifiziertes MINT-Land. In keinem anderen Land der Welt macht ein höherer Anteil der Absolventinnen und Absolventen im Tertiärbereich einen Abschluss in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Deutschland ist also MINT-Weltmeister! Das ist der große Standortvorteil Deutschlands. Dieses Potenzial gilt es, weiter zu heben – mit der Weiterentwicklung des MINT-Aktionsplans, mit MissionMINT sowie durch eine große BAföG-Reform, die die Reichweite der Förderung ausbaut und die Leistungen verbessert. Wir werden das Wissenschaftszeitvertragsgesetz reformieren, für verlässlichere Arbeitsbedingungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Wir setzen mit dem 1.000-Köpfe-Plus Programm ein Zeichen für Wissenschaftsfreiheit und bauen die Attraktivität des Standortes Deutschland weiter aus. Und wir brauchen eine rasche und kraftvolle Umsetzung der Hightech-Agenda Deutschland, die wir vor wenigen Wochen im Kabinett beschlossen haben. Unser Ziel: Deutschland soll wieder an die Weltspitze in Schlüsseltechnologien. Neue Technologien sollen zum Markenzeichen Deutschlands werden. Durch mehr Investitionen in Zukunftstechnologien, durch bessere Rahmenbedingungen, durch Anreize, schneller von der Forschung in die Anwendung zu kommen. Die Hightech Agenda Deutschland hilft, sichere Arbeitsplätze zu schaffen, Abhängigkeiten zu reduzieren und den Alltag der Menschen zu verbessern.“

Parlamentarische Staatssekretärin im BMBFSFJ Mareike Wulf:„Deutschland steht im internationalen Vergleich besonders gut da, wenn es um berufliche Bildung und die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen geht. Doch die Studie zeigt auch: Wir haben noch zu viele geringqualifizierte Menschen und Defizite bei den Grundkompetenzen. Die vielen jungen Menschen ohne beruflichen Abschluss sind ein Risiko, sowohl für die ökonomische Leistungsfähigkeit unseres Landes als auch für den sozialen Zusammenhalt. Wir werden nachqualifizierende Wege zu einem Berufsabschluss ausbauen und bekannter machen – mit der Standardisierung und dem Ausbau von Teilqualifikationen. Wir werden die Übergänge von Schule in die Ausbildung weiter stärken und die berufliche Bildung insgesamt zukunftsfest gestalten. Zum Beispiel mit der geplanten Fortführung der Initiative Bildungsketten und mit dem Ausbau des Berufsorientierungsprogramms. Eine solide Ausbildung bleibt der Schlüssel für gute Perspektiven – beruflich und persönlich. Unser Ziel ist ein Bildungssystem, in dem Bund, Länder und Kommunen so gut zusammenarbeiten, dass das System faire Chancen bietet – von der Kita über die Schule bis zur Weiterbildung im Erwachsenenalter. Wir müssen uns gemeinsam anstrengen, allen Menschen in Deutschland eine gute Perspektive als künftige Fachkraft zu schaffen! Das sollte unser gemeinsamer Anspruch sein.“

Präsidentin der Wissenschaftsministerkonferenz Bettina Martin: „Die Ergebnisse der diesjährigen OECD-Studie zeigen, dass sich die Anstrengungen von Bund und Ländern der vergangenen Jahre gelohnt haben. Sie haben aber neben dem Licht auch noch einige Schatten. So ist es gelungen, den Anteil der jungen Erwachsenen mit einem Hochschul- oder Meisterabschluss (tertiär) von 33 auf 40 Prozent stark zu erhöhen. Das ist eine gute Entwicklung, denn wir brauchen zunehmend hochqualifizierte Fachkräfte in Deutschland – gerade auch im technischen und naturwissenschaftlichen Bereich, wo der Anteil derer mit einem Abschluss in Fächern international am höchsten ausfällt. Auch sind die deutschen Hochschulen in den vergangenen zehn Jahren für ausländische Studierende immer attraktiver geworden. Ihre Anzahl hat sich mehr als verdoppelt. Diese positive Entwicklung werden wir Länder gemeinsam mit dem Bund mithilfe der Internationalisierungsstrategie der KMK weiter vorantreiben.

Damit der Hochschulstandort Deutschland auch zukünftig attraktiv bleibt, muss u.a. massiv in die Infrastruktur investiert werden. Ich begrüße daher sehr, dass die Bundesregierung eine Schnellbauinitiative im Hochschulbau angekündigt hat. Denn wir brauchen eine Infrastruktur, die auf dem neuesten Stand ist, vom Labor über den Hörsaal bis zur Mensa.“

Katharina Günther-Wünsch, Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, äußert sich als Vertreterin der Bildungsministerkonferenz: „Die OECD-Studie zeigt: Deutschland verfügt über starke Säulen – unsere duale Ausbildung eröffnet jungen Menschen Perspektiven, die frühkindliche Bildung erreicht immer mehr Kinder, und unsere Hochschulen ziehen internationale Talente an. Gleichzeitig macht der Bericht deutlich, wo wir handeln müssen: Chancengerechtigkeit stärken, Abschlüsse sichern und dem Lehrkräftemangel entschlossen begegnen, gerade in den MINT-Fächern. Noch immer verlassen zu viele Jugendliche die Schule ohne Abschluss, und die Herkunft prägt den Bildungserfolg nach wie vor zu stark. Deshalb investieren die Länder gezielt in Sprachförderung, Ganztagsangebote und moderne Wege der Lehrkräftegewinnung. Zugleich bauen wir die berufliche Bildung weiter aus, damit sie auch künftig eine verlässliche Brücke in Beschäftigung und Studium schlägt. Unser Ziel ist klar: Ein starkes Bildungssystem, das Leistung fördert, Qualität sichert und die Fachkräfte hervorbringt, die Deutschland für seine Zukunft braucht.“

Zentrale Ergebnisse „Bildung auf einen Blick 2025“

Der jährlich erscheinende OECD-Bericht „Education at a Glance“ hat das Ziel, anhand von quantitativen Indikatoren einen Vergleich der Bildungssysteme von 38 OECD-Staaten sowie weiteren Beitrittsländern und Partnerstaaten zu ermöglichen. Schwerpunktthema des diesjährigen Berichts ist die tertiäre Bildung.

Deutschland zeigt im internationalen Vergleich starke Ergebnisse bei beruflicher Bildung und Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen. 59 Prozent der 18- bis 24-Jährigen befinden sich in Ausbildung oder Studium, deutlich mehr als der OECD-Durchschnitt von 53 Prozent. Nur 10 Prozent sind weder in Bildung noch Beschäftigung, deutlich weniger als der OECD-Wert von 14 Prozent. Die Jugendarbeitslosigkeit liegt mit 2,7 Prozent ebenfalls unter dem OECD-Durchschnitt.

Besonders hervorzuheben ist der hohe Anteil an MINT-Abschlüssen: 35 Prozent der Hochschulabsolventinnen und -absolventen schließen in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften oder Technik ab – ein Spitzenwert weltweit. Zudem investiert Deutschland mit rund 19.500 US-Dollar pro Studierendem mehr als der OECD-Durchschnitt in die Hochschulbildung.

In den letzten fünf Jahren gab es positive Entwicklungen: Die Erwerbsquote von 25- bis 34-Jährigen ohne Sekundarabschluss stieg von 59 auf 61 Prozent, der Anteil mit Bachelor-Abschluss von 21 auf 23 Prozent. Weiterbildungsmaßnahmen werden zunehmend genutzt, besonders von Erwachsenen mit mittlerem Bildungsabschluss und hoher IT-Nutzung (54 Prozent gegenüber 49 Prozent OECD-Durchschnitt). Diese Trends zeigen die Wirksamkeit bildungspolitischer Maßnahmen für lebenslanges Lernen.

Trotz der Fortschritte bleiben Herausforderungen: Die Nichterwerbsquote bei geringqualifizierten Erwachsenen ist weiterhin hoch, und nach wie vor bestehen soziale Ungleichheiten beim Zugang zu frühkindlicher Bildung.

Politische Maßnahmen

Die Kultusministerkonferenz und der Bund setzen auf gezielte Programme wie „Schule macht stark“ und das Startchancen-Programm, um besonders benachteiligte Schulen zu unterstützen. Gegen den Lehrkräftemangel, vor allem in MINT-Fächern, fördern die Länder Quereinsteiger, nutzen außerschulische Lernorte und stärken digitale Bildungsangebote.

Im Hochschulbereich engagieren sich Bund und Länder gemeinsam für mehr Chancengerechtigkeit und Qualität. Das „Professorinnenprogramm“ fördert Gleichstellung und den Anteil von Frauen in Spitzenpositionen. Zudem unterstützen Maßnahmen wie das Tenure-Track-Programm die bessere Vereinbarkeit von Wissenschaftskarrieren und Familie. Mit dem 1.000-Köpfe-Plus-Programm bauen wir die internationale Attraktivität des deutschen Wissenschaftsstandortes weiter aus.

Zur Ländernotiz Deutschland: https://www.oecd.org/de/publications/bildung-auf-einen-blick-2025_b1cc11a5-de/deutschland_9a449e27-de.html

Zur vollständigen Studie: https://www.oecd.org/de/publications/bildung-auf-einen-blick-2025_9783763979257.html