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Bund gibt 4 Milliarden für die Qualität der frühen Bildung frei
Pressemitteilung
Bund und Länder schließen Vertragsverhandlungen zur Umsetzung des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes in den Jahren 2025-2026 ab
Nachdem Bundesbildungsministerin Karin Prien alle Verträge mit den Ländern zur Umsetzung des KiTa-Qualitäts- und - Teilhabeverbesserungsgesetzes (KiQuTG) unterzeichnet hat, sind alle 16 Bund-Länder-Verträge abgeschlossen. In den Verträgen legen die Länder fest, welche Maßnahmen sie zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung in den nächsten zwei Jahren umsetzen werden. Dafür stellt der Bund den Ländern insgesamt rund 4 Milliarden Euro in 2025 und 2026 zur Verfügung.
Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Gute frühkindliche Bildung schafft die Basis für erfolgreiche Bildungswege und fördert Chancengerechtigkeit von Anfang an. Investitionen in die Qualität von Kindertagesstätten kommen nicht nur den Kindern und ihren Familien zugute, sondern auch den Fachkräften - und langfristig der gesamten Gesellschaft. Deshalb unterstützen wir die Länder in den kommenden zwei Jahren mit rund 4 Milliarden Euro, um die Qualität von Bildung, Betreuung und Erziehung in der frühen Kindheit weiter zu verbessern. Gemeinsam mit den Ländern bereiten wir den nächsten wichtigen Schritt vor: Das KiTa-Qualitäts- und - Teilhabeverbesserungsgesetz soll durch ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweit einheitlichen Standards abgelöst werden. Um das System nachhaltig weiterzuentwickeln und zu stärken braucht es eine enge Zusammenarbeit aller föderalen Ebenen.“
Mit dem 2024 verabschiedeten Dritten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung wurde das finanzielle Engagement des Bundes für die Qualität der Kindertagesbetreuung fortgesetzt und das KiQuTG mit Wirkung zum 1. Januar 2025 inhaltlich weiterentwickelt. Das Gesetz fokussiert auf die sieben Handlungsfelder, die für die Qualität der Kindertagesbetreuung von besonderer Bedeutung sind und in denen langfristig bundesweite Standards angestrebt werden. Die Länder können die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel nach Ablaufeiner Übergangsfrist nur noch für Maßnahmen in den folgenden Handlungsfeldern verwenden:
Bedarfsgerechtes Angebot
Fachkraft-Kind-Schlüssel
Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte
Stärkung der Leitung
Förderung einer bedarfsgerechten, ausgewogenen und nachhaltigen Verpflegung und ausreichender Bewegung
Förderung der sprachlichen Bildung
Stärkung der Kindertagespflege
Dabei sind seit 2025 zwei Handlungsfelder für jedes Land verpflichtend: die Gewinnung und Sicherung von Fachkräften und die sprachliche Bildung. Entsprechend setzen die Länder bei der Umsetzung des KiQuTG in den Jahren 2025 und 2026 Schwerpunkte in diesen beiden Handlungsfeldern.
Die Weiterentwicklung des KiQuTG basiert auf den Ergebnissen des begleitenden Monitorings und der Evaluation sowie den Empfehlungen der AG Frühe Bildung für bundesweite Qualitätsstandards vom März 2024. Ziel ist es, die Qualität der Kindertagesbetreuung zu verbessern, bestehende Unterschiede anzugleichen und so bundesweite Qualitätsstandards vorzubereiten, die perspektivisch im Qualitätsentwicklungsgesetz geregelt werden sollen.
Mit dem Abschluss des letzten Bund-Länder-Vertrages wurde die Bedingung für den Beginn der Finanzierung erfüllt. Die Länder erhalten die zusätzlichen Mittel in 2025 und 2026 über eine Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung.
Startschuss für Zehnten Altersbericht der Bundesregierung: Ministerin Prien beruft Sachverständigengremium zum Thema „Bildung und Lernen im Alter“
Pressemitteilung
Bundesseniorenministerin Karin Prien hat heute die Kommission für den Zehnten Altersbericht der Bundesregierung einberufen. Der Bericht soll untersuchen, wie Bildung älteren Menschen neue soziale Rollen und aktives Altern ermöglicht – unter besonderer Berücksichtigung non-formaler und informeller Lernformen sowie kognitiver Entwicklungen im Alter. Zugleich soll er Bildungsungleichheiten beleuchten zum Beispiel durch geringere Bildung, niedrigeres Einkommen, gesundheitliche Einschränkungen oder Migrationshintergrund. Ziel ist es, Ursachen und Lösungen aufzuzeigen, um Bildung im Alter gerechter zu gestalten. Der Bericht soll Impulse für eine inklusive Bildungspolitik geben und Bildung im Alter stärker politisch verankern – auch im internationalen Vergleich.
Bundesseniorenministerin Karin Prien: „Mit dem Zehnten Altersbericht rücken wir ein zentrales Zukunftsthema in den Fokus: Bildung und Lernen im Alter. Dieses Thema ist nun vollständig im Zuständigkeitsbereich meines Ministeriums verankert. Unser Ziel muss es sein, allen Menschen – unabhängig vom Alter – den Zugang zu Bildung und persönlicher Weiterentwicklung zu ermöglichen. Denn Bildung ist die Grundlage für gleichberechtigte, selbstbestimmte Teilhabe in allen Lebensphasen. In einer Gesellschaft des langen Lebens bedeutet Bildung weit mehr als reine Wissensvermittlung: Sie ist der Schlüssel zu Selbstbestimmung, gesellschaftlichem Engagement und einem aktiven, erfüllten Altern. Ich bin überzeugt, wir brauchen die ältere Generation mit ihrem reichen Erfahrungsschatz in der Mitte unserer Gesellschaft. Ich danke den Mitgliedern der Zehnten Altersberichtskommission herzlich für ihre Bereitschaft, ihre Expertise in diesen wichtigen Bericht einzubringen.“
Vorsitzende der Zehnten Altersberichtskommission, Prof. Dr. Cornelia Kricheldorff:„Die Lebensphase Alter ist heute vielfältiger und länger als je zuvor. Sie eröffnet neue Chancen, bringt aber auch Risiken mit sich. Bildung soll gelingendes Altern fördern – bei guter Gesundheit, sozialer Verbundenheit und im Dialog der Generationen. Im komplexer werdenden Alltag und in Übergängen wächst der Bedarf an Bildungsberatung und Lernbegleitung, wofür geeignete organisationale Strukturen und konzeptionelle Zugänge nötig sind. Der 10. Altersbericht greift diese Herausforderungen auf und skizziert neue Wege und Ansätze zur Stärkung der Bildungsbeteiligung in der nachberuflichen Phase.“
Befunde des Deutschen Alterssurvey (DEAS 2023) zeigen: Die Bildungsbeteiligung der Älteren in der Freizeit nimmt mit höherem Alter ab. Jedoch bildet sich auch bei den 76-Jährigen und Älteren noch fast jede fünfte Person in der Freizeit weiter. Dabei zeigen sich sowohl in der Bildungsbeteiligung außerhalb der Erwerbsarbeit als auch bei der Fort- und Weiterbildung im Rahmen der Erwerbsarbeit Unterschiede nach Bildung und Einkommen. Der DEAS (2023) zeigt auch: Über 70 Prozent der Menschen in der zweiten Lebenshälfte sehen das Älterwerden als Chance zur persönlichen Weiterentwicklung und verbinden damit positive Erwartungen.
Die Mitglieder der Zehnten Altersberichtskommission:
Prof.‘in (i.R.) Dr. Cornelia Kricheldorff (Vorsitzende), Katholische Hochschule Freiburg
Prof.‘in Dr. Stefanie Engler, Evangelische Hochschule Freiburg
Ass. Prof. Dr. Vera Gallistl-Kassing, Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften
Prof. Dr. Matthias Kliegel, Universität Genf
Prof. Dr. Ralf Lottmann, Hochschule Magdeburg-Stendal
Dr. Markus Marquard, Universität Ulm
Jun.-Prof.‘in Dr. Laura Naegele, Technische Universität Dortmund
Prof. Dr. Bernhard Schmidt-Hertha, Ludwig-Maximilians-Universität München
Prof. Dr. Josef Schrader, in seiner Funktion als Wissenschaftlicher Direktor des Deutschen Instituts für Erwachsenenbildung (DIE), Leibniz-Zentrum für Lebenslanges Lernen
Prof.‘in Dr. Julia Steinfort, Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen
N. N., Institutsleitung des Deutschen Zentrum für Altersfragen
Über die Altersberichte der Bundesregierung Die Altersberichte der Bundesregierung gehen zurück auf einen Beschluss des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 1994. Danach hat die Bundesregierung dem Bundestag in jeder Legislaturperiode einen Bericht zur Lebenssituation der älteren Menschen in der Bundesrepublik Deutschland vorzulegen. Die Berichte werden durch weisungsunabhängige Sachverständigenkommissionen erarbeitet, die mit Expertinnen und Experten unterschiedlicher Fachrichtungen besetzt sind.
Bislang erschienene Altersberichte: 2024: Neunter Altersbericht „Alt werden in Deutschland – Vielfalt der Potenziale und Ungleichheit der Teilhabechancen“ 2020: Achter Altersbericht „Ältere Menschen und Digitalisierung“ 2016: Siebter Altenbericht „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune - Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“ 2010: Sechster Altenbericht „Altersbilder in der Gesellschaft“ 2006: Fünfter Altenbericht „Potenziale des Alters in Wirtschaft und Gesellschaft - Der Beitrag älterer Menschen zum Zusammenhalt der Generationen“ 2002: Vierter Altenbericht „Risiken, Lebensqualität und Versorgung Hochaltriger - unter besonderer Berücksichtigung demenzieller Erkrankungen“ 2001: Dritter Altenbericht „Alter und Gesellschaft“ 1998: Zweiter Altenbericht „Wohnen im Alter“ 1993: Erster Altenbericht zur „Lebenssituation älterer Menschen“
Drei mögliche Standorte für Yad-Vashem-Bildungszentrum in Deutschland
Pressemitteilung
Bundesministerin Prien und Yad-Vashem-Vorsitzender Dayan stellen das weitere Vorgehen vor
Yad Vashem hat nach einer umfassenden, bundesweiten Machbarkeitsstudie mit Unterstützung der deutschen Bundesregierung drei potenzielle Standorte für die Errichtung eines Holocaust-Bildungszentrums in Deutschland ausgewählt. Die Bundesländer Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen wurden von Yad Vashem als mögliche Orte für das erste Bildungszentrum außerhalb Israels benannt. Yad Vashem ist das internationale Holocaust-Gedenkzentrum mit Sitz in Jerusalem.
Bundesbildungsministerin Prien:„Junge Menschen wissen zu wenig über den Holocaust, das sehen wir aus aktuellen Studien. Demnach wissen etwa 40 Prozent der Deutschen nicht, dass sechs Millionen Jüdinnen und Juden in der Zeit des Nationalsozialismus ermordet wurden. Deshalb ist es gut, dass das israelische Yad Vashem seine pädagogische Erfahrung als Forschungs- und Bildungseinrichtung erstmals in einem Bildungszentrum außerhalb Israels einsetzen will, nämlich in Deutschland. Holocaust Education ist Empathievermittlung.“
Dani Dayan, Vorsitzender von Yad Vashem:„Das neue Bildungszentrum wird dazu beitragen, die gefährlichen Phänomene der Verharmlosung und Verzerrung des Holocaust zu bekämpfen und damit zu einem wichtigen Pfeiler im Kampf gegen Antisemitismus werden. Dieses Projekt wird die Partnerschaften zwischen Yad Vashem und deutschen Institutionen stärken und die Holocaust-Gedenklandschaft in Deutschland bereichern.“
Die Expertinnen und Experten von Yad Vashem werden in den kommenden Monaten vor Ort in den drei Bundesländern Gespräche führen, um den besten Standort für das neue Bildungszentrum zu ermitteln.
Lebenslanges Lernen: Bundesministerin Prien startet erstes Bundesprogramm für Bildung im Alter
Pressemitteilung
Startschuss für das erste Bundesprogramm für lebensbegleitendes Lernen für Menschen über 60 Jahre: das Förderprogramm "BELL – Bildung und Engagement ein Leben lang" unterstützt aktuell 50 Projekte bundesweit. Finanziert wird es aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus, des Bundes sowie aus Mitteln der Träger. Insgesamt stehen den Projekten damit bis 2028 rund 25 Mio. Euro für ihre lokale Bildungsarbeit zur Verfügung. Ziel ist es, neben der Bildungslandschaft für ältere Menschen auch ihr freiwilliges Engagement zu fördern.
Bundesseniorenministerin Prien: "Mit BELL starten wir ein bisher einmaliges Programm, bei dem der Bund und die EU auf die Potenziale älterer Menschen setzen. Denn: Bildung endet nicht mit dem Renteneintritt. Wenn auch Ältere Neues lernen, ist das ein Gewinn für die ganze Gesellschaft. Wir wissen, dass ältere Menschen sich bilden wollen und lernfähig sind bis ins höchste Alter. Ob zu Gesundheit, politischer Bildung, Finanzwissen oder Engagementmöglichkeiten - die BELL-Förderung schafft bundesweit qualifizierte Lernorte und öffnet neue Bildungschancen für Ältere. Neben dem Erwerb von neuen Fähigkeiten geht es auch darum, das Erfahrungswissen Älterer zu erhalten und weiterzugeben. Wir wollen, dass insbesondere jene Menschen profitieren, die von klassischen Angeboten der Erwachsenenbildung schwer erreicht werden. Ich bin überzeugt: Bildung bereichert und bringt Menschen zusammen ein Leben lang!"
Zum Auftakt besuchte Bundesministerin Prien das BELL-Projekt Club Dialog e.V. im Berliner Wedding. Hier bilden sich Ältere sprachlich und im digitalen Bereich weiter und bereiten sich auf die Übernahme eines Ehrenamts vor.
Über BELL
Insgesamt bauen bundesweit aktuell 50 Initiativen im Förderprogramm "BELL – Bildung und Engagement ein Leben lang" spezifische Lern- und Beteiligungsmöglichkeiten für Ältere 60+ auf. Die Angebote sollen die Chancen vergrößern, dass ältere Menschen auch nach dem Erwerbsleben gesellschaftlich eingebunden und aktiv bleiben können. Die Finanzierung erfolgt bis 2028 zu rund 12,4 Mio. Euro aus Mitteln des ESF Plus und rund 10,7 Mio. Euro aus Bundesmitteln. Zehn Prozent der Gesamtausgaben werden durch die Träger aufgebracht.
Bundestag berät über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
Pressemitteilung
BMin Prien: Neues, modernes Berufsprofil soll Pflege attraktiver machen und bietet Entwicklungsmöglichkeiten
Der Deutsche Bundestag debattiert heute zum ersten Mal über den vom BMBFSFJ und BMG gemeinsam eingebrachten Gesetzentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung. Bundesministerin Karin Prien präsentiert den vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag. Mit der ersten Lesung ist das parlamentarische Verfahren gestartet.
Bundesfamilienministerin Karin Prien:„Pflege ist eine der großen gesellschaftlichen Aufgaben unserer Zeit. Sie bestimmt mit, wie solidarisch unsere Gesellschaft ist. Darum müssen wir in Deutschland dringend die Rahmenbedingungen für die Pflege im stationären, im ambulanten und im häuslichen Bereich stärken – und spürbar verbessern. Mit dem Pflegefachassistenzgesetz gehen wir jetzt einen wichtigen Schritt. Die neue Ausbildung ist modern und bietet vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten. Die Absolventinnen und Absolventen können zukünftig mehr Aufgaben übernehmen. Das schafft Bildungschancen und wertet ein stark von Frauen geprägtes Berufsfeld auf. Wenn wir Pflege stärken, dann stärken wir den Zusammenhalt unserer Gesellschaft."
Die neue Ausbildung soll die bisher 27 verschiedenen, landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen ablösen – aus 27 mach eins! Pflegefachassistentinnen und Pflegefachassistenten sollen zukünftig in ganz Deutschland in allen Versorgungsbereichen der Pflege arbeiten und mehr Verantwortung übernehmen. Sie erhalten dem Gesetzesentwurf nach während der gesamten Ausbildungszeit eine angemessene Vergütung. Ihre Ausbildungszeit wird bundeseinheitlich auf 18 Monate festgesetzt. Die Bundesregierung legt mit der Einführung den Grundstein für einen neuen Qualifikationsmix zwischen Pflegefach- und Pflegefachassistenzpersonen, um die personelle Grundlage guter professioneller Pflege zu sichern.
Die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzes im Überblick:
Einheitliche Ausbildung: Die neue bundesweite Pflegefachassistenzausbildung ersetzt die bisherigen 27 unterschiedlichen Landesregelungen.
Umfassende Erfahrungen: Die Ausbildung umfasst Pflichteinsätze in den zentralen Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege sowie stationäre Akutpflege und eröffnet damit vielfältige Berufsperspektiven.
Start der Ausbildung: Ab 1. Januar 2027
Dauer: In der Regel 18 Monate in Vollzeit. Teilzeit und Verkürzungen sind möglich, insbesondere bei einschlägiger Berufserfahrung.
Zugang: In der Regel mit Hauptschulabschluss, aber auch ohne formalen Abschluss bei positiver Prognose der Pflegeschule möglich.
Vergütung: Alle Auszubildenden erhalten künftig eine angemessene Ausbildungsvergütung.
Aufstiegsmöglichkeiten: Anschlussfähigkeit an die Ausbildung zur Pflegefachperson (auch verkürzt möglich) mit anschließender Möglichkeit zum Pflegestudium.
Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Einheitliche Regelung mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang statt umfassender Gleichwertigkeitsprüfung.
Die Länder wurden eng in die Erarbeitung des Gesetzentwurfs eingebunden. Für einen Ausbildungsstart 2027 muss das Finanzierungsverfahren 2026 beginnen. Die erste Befassung im Bundesrat soll am 26. September 2025 stattfinden.
Bildung in Deutschland: OECD-Studie sieht Deutschland stark in MINT und Ausbildung, warnt aber vor sozialer Ungleichheit
Pressemitteilung
OECD-Bericht „Bildung auf einen Blick 2025“ erschienen
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat heute mit der Publikation „Education at a glance – Bildung auf einen Blick 2025“ einen umfassenden Vergleich der Bildungssysteme aller OECD-Staaten sowie weiterer Beitrittsländer und Partnerstaaten veröffentlicht. Die Ergebnisse aus dem Länderbericht für Deutschland stellte die OECD gemeinsam mit dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), und der Kultusministerkonferenz (KMK) in der Bundespressekonferenz vor.
Bundesforschungsministerin Dorothee Bär: „Es ist wichtig und ermutigend, dass die OECD-Studie zeigt: Deutschland ist ein hochqualifiziertes MINT-Land. In keinem anderen Land der Welt macht ein höherer Anteil der Absolventinnen und Absolventen im Tertiärbereich einen Abschluss in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Deutschland ist also MINT-Weltmeister! Das ist der große Standortvorteil Deutschlands. Dieses Potenzial gilt es, weiter zu heben – mit der Weiterentwicklung des MINT-Aktionsplans, mit MissionMINT sowie durch eine große BAföG-Reform, die die Reichweite der Förderung ausbaut und die Leistungen verbessert. Wir werden das Wissenschaftszeitvertragsgesetz reformieren, für verlässlichere Arbeitsbedingungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Wir setzen mit dem 1.000-Köpfe-Plus Programm ein Zeichen für Wissenschaftsfreiheit und bauen die Attraktivität des Standortes Deutschland weiter aus. Und wir brauchen eine rasche und kraftvolle Umsetzung der Hightech-Agenda Deutschland, die wir vor wenigen Wochen im Kabinett beschlossen haben. Unser Ziel: Deutschland soll wieder an die Weltspitze in Schlüsseltechnologien. Neue Technologien sollen zum Markenzeichen Deutschlands werden. Durch mehr Investitionen in Zukunftstechnologien, durch bessere Rahmenbedingungen, durch Anreize, schneller von der Forschung in die Anwendung zu kommen. Die Hightech Agenda Deutschland hilft, sichere Arbeitsplätze zu schaffen, Abhängigkeiten zu reduzieren und den Alltag der Menschen zu verbessern.“
Parlamentarische Staatssekretärin im BMBFSFJ Mareike Wulf:„Deutschland steht im internationalen Vergleich besonders gut da, wenn es um berufliche Bildung und die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen geht. Doch die Studie zeigt auch: Wir haben noch zu viele geringqualifizierte Menschen und Defizite bei den Grundkompetenzen. Die vielen jungen Menschen ohne beruflichen Abschluss sind ein Risiko, sowohl für die ökonomische Leistungsfähigkeit unseres Landes als auch für den sozialen Zusammenhalt. Wir werden nachqualifizierende Wege zu einem Berufsabschluss ausbauen und bekannter machen – mit der Standardisierung und dem Ausbau von Teilqualifikationen. Wir werden die Übergänge von Schule in die Ausbildung weiter stärken und die berufliche Bildung insgesamt zukunftsfest gestalten. Zum Beispiel mit der geplanten Fortführung der Initiative Bildungsketten und mit dem Ausbau des Berufsorientierungsprogramms. Eine solide Ausbildung bleibt der Schlüssel für gute Perspektiven – beruflich und persönlich. Unser Ziel ist ein Bildungssystem, in dem Bund, Länder und Kommunen so gut zusammenarbeiten, dass das System faire Chancen bietet – von der Kita über die Schule bis zur Weiterbildung im Erwachsenenalter. Wir müssen uns gemeinsam anstrengen, allen Menschen in Deutschland eine gute Perspektive als künftige Fachkraft zu schaffen! Das sollte unser gemeinsamer Anspruch sein.“
Präsidentin der Wissenschaftsministerkonferenz Bettina Martin: „Die Ergebnisse der diesjährigen OECD-Studie zeigen, dass sich die Anstrengungen von Bund und Ländern der vergangenen Jahre gelohnt haben. Sie haben aber neben dem Licht auch noch einige Schatten. So ist es gelungen, den Anteil der jungen Erwachsenen mit einem Hochschul- oder Meisterabschluss (tertiär) von 33 auf 40 Prozent stark zu erhöhen. Das ist eine gute Entwicklung, denn wir brauchen zunehmend hochqualifizierte Fachkräfte in Deutschland – gerade auch im technischen und naturwissenschaftlichen Bereich, wo der Anteil derer mit einem Abschluss in Fächern international am höchsten ausfällt. Auch sind die deutschen Hochschulen in den vergangenen zehn Jahren für ausländische Studierende immer attraktiver geworden. Ihre Anzahl hat sich mehr als verdoppelt. Diese positive Entwicklung werden wir Länder gemeinsam mit dem Bund mithilfe der Internationalisierungsstrategie der KMK weiter vorantreiben.
Damit der Hochschulstandort Deutschland auch zukünftig attraktiv bleibt, muss u.a. massiv in die Infrastruktur investiert werden. Ich begrüße daher sehr, dass die Bundesregierung eine Schnellbauinitiative im Hochschulbau angekündigt hat. Denn wir brauchen eine Infrastruktur, die auf dem neuesten Stand ist, vom Labor über den Hörsaal bis zur Mensa.“
Katharina Günther-Wünsch, Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, äußert sich als Vertreterin der Bildungsministerkonferenz:„Die OECD-Studie zeigt: Deutschland verfügt über starke Säulen – unsere duale Ausbildung eröffnet jungen Menschen Perspektiven, die frühkindliche Bildung erreicht immer mehr Kinder, und unsere Hochschulen ziehen internationale Talente an. Gleichzeitig macht der Bericht deutlich, wo wir handeln müssen: Chancengerechtigkeit stärken, Abschlüsse sichern und dem Lehrkräftemangel entschlossen begegnen, gerade in den MINT-Fächern. Noch immer verlassen zu viele Jugendliche die Schule ohne Abschluss, und die Herkunft prägt den Bildungserfolg nach wie vor zu stark. Deshalb investieren die Länder gezielt in Sprachförderung, Ganztagsangebote und moderne Wege der Lehrkräftegewinnung. Zugleich bauen wir die berufliche Bildung weiter aus, damit sie auch künftig eine verlässliche Brücke in Beschäftigung und Studium schlägt. Unser Ziel ist klar: Ein starkes Bildungssystem, das Leistung fördert, Qualität sichert und die Fachkräfte hervorbringt, die Deutschland für seine Zukunft braucht.“
Zentrale Ergebnisse „Bildung auf einen Blick 2025“
Der jährlich erscheinende OECD-Bericht „Education at a Glance“ hat das Ziel, anhand von quantitativen Indikatoren einen Vergleich der Bildungssysteme von 38 OECD-Staaten sowie weiteren Beitrittsländern und Partnerstaaten zu ermöglichen. Schwerpunktthema des diesjährigen Berichts ist die tertiäre Bildung.
Deutschland zeigt im internationalen Vergleich starke Ergebnisse bei beruflicher Bildung und Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen. 59 Prozent der 18- bis 24-Jährigen befinden sich in Ausbildung oder Studium, deutlich mehr als der OECD-Durchschnitt von 53 Prozent. Nur 10 Prozent sind weder in Bildung noch Beschäftigung, deutlich weniger als der OECD-Wert von 14 Prozent. Die Jugendarbeitslosigkeit liegt mit 2,7 Prozent ebenfalls unter dem OECD-Durchschnitt.
Besonders hervorzuheben ist der hohe Anteil an MINT-Abschlüssen: 35 Prozent der Hochschulabsolventinnen und -absolventen schließen in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften oder Technik ab – ein Spitzenwert weltweit. Zudem investiert Deutschland mit rund 19.500 US-Dollar pro Studierendem mehr als der OECD-Durchschnitt in die Hochschulbildung.
In den letzten fünf Jahren gab es positive Entwicklungen: Die Erwerbsquote von 25- bis 34-Jährigen ohne Sekundarabschluss stieg von 59 auf 61 Prozent, der Anteil mit Bachelor-Abschluss von 21 auf 23 Prozent. Weiterbildungsmaßnahmen werden zunehmend genutzt, besonders von Erwachsenen mit mittlerem Bildungsabschluss und hoher IT-Nutzung (54 Prozent gegenüber 49 Prozent OECD-Durchschnitt). Diese Trends zeigen die Wirksamkeit bildungspolitischer Maßnahmen für lebenslanges Lernen.
Trotz der Fortschritte bleiben Herausforderungen: Die Nichterwerbsquote bei geringqualifizierten Erwachsenen ist weiterhin hoch, und nach wie vor bestehen soziale Ungleichheiten beim Zugang zu frühkindlicher Bildung.
Politische Maßnahmen
Die Kultusministerkonferenz und der Bund setzen auf gezielte Programme wie „Schule macht stark“ und das Startchancen-Programm, um besonders benachteiligte Schulen zu unterstützen. Gegen den Lehrkräftemangel, vor allem in MINT-Fächern, fördern die Länder Quereinsteiger, nutzen außerschulische Lernorte und stärken digitale Bildungsangebote.
Im Hochschulbereich engagieren sich Bund und Länder gemeinsam für mehr Chancengerechtigkeit und Qualität. Das „Professorinnenprogramm“ fördert Gleichstellung und den Anteil von Frauen in Spitzenpositionen. Zudem unterstützen Maßnahmen wie das Tenure-Track-Programm die bessere Vereinbarkeit von Wissenschaftskarrieren und Familie. Mit dem 1.000-Köpfe-Plus-Programm bauen wir die internationale Attraktivität des deutschen Wissenschaftsstandortes weiter aus.
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen 2024: Neue Höchstwerte - erneut deutlicher Zuwachs bei Gesundheitsberufen
Pressemitteilung
Bundesministerin Karin Prien: Jede anerkannte Qualifikation ein Gewinn
Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse im Bereich der Bundesberufe hat sich den vom Statistischen Bundesamt vorgelegten Zahlen zufolge im Jahr 2024 erneut positiv entwickelt. Die Anerkennungsgesetze des Bundes und der Länder ermöglichen es Fachkräften, die ihre beruflichen Qualifikationen im Ausland erworben haben, in Deutschland anerkennen zu lassen.
Bundesbildungsministerin Karin Prien:„Die aktuellen Zahlen zur Berufsanerkennung sind sehr erfreulich: Noch nie zuvor wurden so viele Anträge auf Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation gestellt! Besonders erfreulich ist die anhaltend große Nachfrage in den Gesundheitsberufen sowie bei Erziehern und Lehrern – also genau dort, wo wir einen starken Bedarf an Fachkräften haben. Fachkräfte aus der Ukraine und weiteren Hauptausbildungsländern wie der Türkei, Indien oder Tunesien leisten hier einen wichtigen Beitrag. Mir ist es wichtig, dass Fachkräfte, die zu uns kommen oder schon in Deutschland sind, ihre ausländischen Berufsqualifikationen schnell und unkompliziert anerkennen lassen können.Deshalb arbeiten wir an weiteren Vereinfachungen und Erleichterungen. Jede anerkannte Qualifikation bedeutet nicht nur eine berufliche Perspektive für die Fachkraft, sondern ist auch ein unmittelbarer Gewinn für unsere Volkswirtschaft und Gesellschaft.“
Ausgang der Verfahren
Von den rund 66.900 Verfahren wurde 2024 nur ein Prozent abgelehnt - 43 Prozent der Verfahren wurden mit einer vollen Anerkennung der beruflichen Qualifikation, 45 Prozent mit einer Auflage, 10 Prozent mit einer teilweisen Anerkennung beschieden.
Statistische Zahlen zu Gesundheitsberufen
Besonders deutlich zeigt sich die Dynamik in den Gesundheitsberufen. Rund 75 Prozent der Anerkennungsanträge entfielen ähnlich wie in den Vorjahren auf Gesundheitsberufe - darunter auf Platz eins die Pflegefachpersonen (Anstieg von 10 Prozent), gefolgt von den Ärztinnen und Ärzten (Anstieg um 19 Prozent). Im landesrechtlichen Bereich Erziehung und Bildung lassen sich immer mehr ausländische Fachkräfte ihre Abschlüsse als Erzieherinnen und Erzieher (rund 2.600 Anträge, Anstieg um 19 Prozent zum Vorjahr) (sowie Lehrkräfte (rund 3.300 Anträge, Anstieg um 13 Prozent zum Vorjahr) anerkennen. Damit trägt die Anerkennung zur Entlastung sowohl im Gesundheitswesen als auch in Kitas und Schulen bei.
Größter Anstieg aus der Ukraine
Insgesamt kam die Hälfte der Anträge aus dem Ausland, davon 94 Prozent aus Drittstaaten. Nach wie vor werden am meisten Anträge aus der Türkei gestellt. Anträge für indische Abschlüsse mit einem klaren Schwerpunkt in der Pflege nahmen 2024 insgesamt mit einem Anstieg um 50 Prozent stark zu.
Der größte Anstieg lag 2024 bei Anträgen in den Bundesberufen aus der Ukraine: Im Vergleich zu 2023 stiegen die Antragszahlen um 143 Prozent auf knapp 3.500 Anträge. Damit gehört die Ukraine als eines der Ausbildungsländer bei Anerkennungsverfahren zu den Top Fünf. 98 Prozent der ukrainischen Anträge wurden in Deutschland gestellt. Fachkräfte aus der Ukraine beantragen u.a. nach Besuchen von Sprachkursen in Deutschland seit 2024 auch in reglementierten Berufen verstärkt ihre Anerkennung.
Parallel zeigt sich 2024 auch bei den Anträgen auf Zeugnisbewertungen für ausländische Hochschulabschlüsse durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bei der Kultusministerkonferenz (KMK) mit rd. 118.400 Anträge ein enormer Zuwachs um 55 Prozent. Die Ukraine ist das Land, das mit Abstand die meisten Anträge auf Zeugnisbewertungen verzeichnet.
Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt: Bundesregierung beruft Expertenkommission ein
Pressemitteilung
Interdisziplinäre Expertenkommission prüft Handlungsmöglichkeiten und notwendige Schritte für einen effektiven Kinder- und Jugendmedienschutz
Bundesbildungsministerin Karin Prien hat heute gemeinsam mit den beiden Co-Vorsitzenden Prof. Dr. Olaf Köller und Nadine Schön die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ vorgestellt. Die Kommission wird noch im Herbst 2025 ihre Arbeit aufnehmen.
Ziel der Kommission ist es, eine Strategie für den „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ mit konkreten Handlungsempfehlungen für die zuständigen Akteure wie Bund, Länder und Zivilgesellschaft zu erarbeiten. Die Kommission wird sich unter anderem mit den notwendigen Voraussetzungen für ein sicheres, digitales Umfeld für Kinder und Jugendliche sowie mit den gesundheitlichen Folgen von Medienkonsum und der Stärkung von Medienkompetenz bei Kindern, Jugendlichen, Eltern und Fachkräften auseinandersetzen.
Bundesministerin Karin Prien:„Es ist eine zentrale Herausforderung unserer Zeit, Kinder und Jugendliche in der digitalen Welt wirksam zu schützen. Mit der „Expertenkommission Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" setzen wir einen klaren Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um und schaffen die Basis für entschlossenes Handeln. Unser Ziel ist eine digitale Umgebung, in der junge Menschen sicher aufwachsen und sich frei entfalten können. Dabei setzen wir bewusst darauf, die Kommission wissenschaftlich interdisziplinär und unter Einbeziehung der Fachpraxis zu besetzen und von Anfang an alle staatlichen Ebenen und relevanten Akteure einzubinden.“
Nadine Schön, Vorsitzende der Kommission: „Die digitale Welt eröffnet Kindern und Jugendlichen enorme Chancen für Bildung, Kreativität und Teilhabe – zugleich birgt sie aber auch ernsthafte Risiken, denen wir uns als Gesellschaft verantwortungsvoll stellen müssen. Mit der Expertenkommission bündeln wir wissenschaftliche Expertise und bringen unterschiedliche Blickwinkel zusammen. Die Kommission wird dabei auch die Erfahrungen und das wertvolle Wissen von anderen Akteuren sowie die Perspektive der jungen Generation selbst einbinden. Unser Ziel ist es, gemeinsam Wege aufzuzeigen, wie ein gesundes und sicheres Aufwachsen in der digitalen Welt möglich wird.“.
Prof. Dr. Olaf Köller, Vorsitzender der Kommission: „Der kompetente Umgang mit digitalen Medien muss ein zentrales Bildungsziel für unsere Kinder und Jugendlichen sein. Dabei ist es wichtig, ihnen die Chancen und Risiken offenzulegen und sie auch ein Stück weit vor den Gefahren des Internets zu schützen. Ich gehe davon aus, dass die Expertenkommission in ihrer inter- und transdisziplinären Zusammensetzung kluge Empfehlungen abgeben wird, um die heranwachsenden Generationen auf die digitalen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts vorzubereiten.“
Die Bundesländer sollen in einem Länderbeirat in den Arbeitsprozess der Kommission mit eingebunden werden, die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM), der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen und derBeauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien als Beobachter. Durch geeignete Beteiligungsformate wird die Einbeziehung weiterer Expertinnen und Experten aus den betroffenen Themenbereichen, Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft, sowie die Rundfunkkommission der Länder sichergestellt. Zudem ist eine aktive Jugendbeteiligung vorgesehen.
Mit insgesamt 16 Expertinnen und Experten sowie zwei Vorsitzenden aus Wissenschaft und Praxis weist die Kommission eine breite, interdisziplinäre Kompetenz und Expertise aus.
Mitglieder der Kommission:
Nadine Schön (Vorsitzende), ehemalige MdB, Jugend-, Bildungs- und Digitalpolitikerin
Prof. Dr. Olaf Köller (Vorsitzender), Geschäftsführender Wissenschaftlicher Direktor des Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik, Kiel
Prof. Dr. Yvonne Anders, Inhaberin des Lehrstuhls „Frühkindliche Bildung und Erziehung“ an der Universität Bamberg
Prof. Dr. Dr. h.c. Sabine Andresen, Professorin für Familienforschung und Sozialpädagogik im Fachbereich Erziehungswissenschaften der Universität Frankfurt am Main
Dr. Annika Baumann, Leiterin der Forschungsgruppe „Wohlbefinden in der digitalen Welt“ am Weizenbaum-Institut, Berlin
Prof. Dr. Reinhard Berner, Direktor der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin am Universitätsklinikum Carl-Gustav-Carus, Dresden
Dr. Susanne Eggert, Leiterin der Abteilung „Forschung“ am JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis, München
Dr. Marc Jan Eumann, Direktor der Medienanstalt Rheinland-Pfalz und Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz
Prof. Dr. Jörg M. Fegert, Ärztlicher Direktor der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie am Universitätsklinikum Ulm; Präsident der europäischen Gesellschaft für Kinder und Jugendpsychiatrie
Stefan Glaser, Leiter von jugendschutz.net
Sebastian Gutknecht, Direktor der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Dr. Michael Hubmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzt*innen, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin/Schwerpunkt Neuropädiatrie in einer Gemeinschaftspraxis
Dr. Claudia Lampert, Senior Researcher Mediensozialisation und Gesundheitskommunikation am Leibniz-Institut für Medienforschung│Hans-Bredow-Institut, Hamburg
Prof. Dr. Marc Liesching, Professor für Medienrecht und Medientheorie an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur in Leipzig
Prof. Dr. Thomas-Gabriel Rüdiger, Leiter des Instituts für Cyberkriminologie an der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg
Prof. Dr. Judith Simon, Inhaberin des Lehrstuhls „Ethik in der Informationstechnologie“ an der Universität Hamburg
Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht an der Technischen Hochschule Köln und Vorsitzender der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V.
Prof. Dr. Klaus Zierer, Ordinarius für Schulpädagogik an der Universität Augsburg
Weiterhin hoher Bedarf an Kindertagesbetreuung, trotz sinkender Geburtenzahlen
Pressemitteilung
Bund investiert rund 3,8 Milliarden in den Ausbau der Angebote
Die Nachfrage nach Kindertagesbetreuung bleibt trotz rückläufiger Geburtenzahlen hoch. Das zeigen aktuelle Zahlen aus der heute veröffentlichten Broschüre „Kindertagesbetreuung Kompakt“. Der Anteil der Kinder in Kitas und Kindertagespflege steigt in allen Altersgruppen. Gleichzeitig bestehen weiterhin deutliche Lücken zwischen dem Betreuungsangebot und dem tatsächlichen Bedarf von Eltern.
Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien: „Kitas geben Kindern frühe Bildungschancen und die Möglichkeit Gemeinschaft zu erleben – hier wird der Grundstein für den weiteren Erfolg in Schule und Beruf gelegt. Fast jedes Kind zwischen drei Jahren und Schuleintritt besucht eine Kita und auch bei den unter Dreijährigen steigt die Betreuungsquote stetig. Eltern brauchen Kitas als verlässliche Partner. Deshalb setze ich mich dafür ein, dass wir die Kindertagesbetreuung weiter ausbauen, modernisieren und erhalten. Aus dem Sondervermögen stellt allein der Bund 6,5 Milliarden für Bildung und Betreuung bereit. Davon sollen rund 3,8 Milliarden Euro in ein Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung fließen. Denn jedes Kind verdient gute Startchancen – Investitionen in frühe Bildung sind Investitionen in unsere gemeinsame Zukunft.“
Zentrale Ergebnisse der „Kindertagesbetreuung Kompakt“:
Die Betreuungsquote ist erneut gestiegen: 37,4 Prozent der unter 3-jährigen Kinder besuchten 2024 eine Kita – 2023 waren es noch 36,4 Prozent. Bei gleichzeitig rückläufiger Geburtenentwicklung bedeutet dies: Besonders in Ostdeutschland rückt der Erhalt der vorhandenen Plätze in den Vordergrund, während in Westdeutschland eine weitere Ausweitung des Angebots notwendig ist.
Nahezu alle Eltern (98 Prozent) wünschen sich für ihre Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt eine Kindertagesbetreuung. 91,6 Prozent haben tatsächlich einen Platz in einer Kita oder Kindertagespflege. Bei den unter 3-jährigen Kindern fällt der Bedarf noch deutlich größer als das Angebot: Die Lücke zwischen Angebot und Bedarf beträgt hier weiterhin 14,6 Prozentpunkte.
Bund unterstützt den Ausbau der Kita-Infrastruktur und -Qualität
Das Bundeskabinett hat beschlossen, aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität insgesamt 6,5 Milliarden Euro in die Kindertagesbetreuung und digitale Bildung zu investieren. Davon sollen rund 3,8 Milliarden Euro in ein Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung fließen. Um die Qualität von Kitas und Kindertagespflege weiterzuentwickeln, unterstützt der Bund die Länder außerdem mit dem Kita-Qualitätsgesetz. Dafür stehen bis 2026 jährlich rund zwei Milliarden Euro bereit. Diese Mittel können die Länder in Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und auch in Fachkräftesicherung investieren. Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sieht vor, das Kita-Qualitätsgesetz durch ein Qualitätsentwicklungsgesetz abzulösen.
Fachkräfte als Erfolgsfaktor für Kita-Ausbau und Qualitätsentwicklung
Fachpersonal bleibt der Schlüssel für qualitative und quantitative Erweiterung der Kindertagesbetreuung: In Westdeutschland hängt der weitere Ausbau maßgeblich davon ab, ob es gelingt, pädagogisches Personal zu gewinnen und langfristig zu halten. In Ostdeutschland könnten durch zusätzliche Fachkräfte bestehende Angebote stabilisiert und verbessert werden. Auch hier müssen Familien derzeit mit ungeplanten Schließzeiten in Kindertageseinrichtungen aufgrund von Personalmangel rechnen. Maßnahmen zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften sind daher von besonderer Bedeutung.
Mit dem „Kompass Erziehungsberufe“ können am Beruf Interessierte online ihre Möglichkeiten checken, wie der Berufseinstieg in Kita oder Ganztag am besten gelingen kann: https://www.kompass-erziehungsberufe.de
Hintergrund zur Broschüre „Kindertagesbetreuung Kompakt“
Die zehnte Ausgabe von „Kindertagesbetreuung Kompakt“ enthält Daten zum bundesweiten Ausbaustand und zum elterlichen Bedarf in der Kindertagesbetreuung. Sie zeigt die Entwicklung im Zeitverlauf und beleuchtet die Situation in den Bundesländern.
Kabinett beschließt Einführung eines neuen Berufsbildes Pflegefachassistenz
Pressemitteilung
BM‘in Prien und BM‘in Warken: Einheitliche Ausbildung für mehr Fachkräfte und bessere Pflege-Versorgung
Die Bundesregierung hat heute den Gesetzentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung beschlossen, den Bundesfamilienministerin Karin Prien und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken ins Kabinett eingebracht hatten. Die einheitliche Pflegefachassistenzausbildung ist ein wichtiger Baustein zur Modernisierung der Pflege und zur Sicherung des Personalbedarfs für die Pflege in Deutschland.
Mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz wird ein eigenständiges, bundesweit einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz geschaffen. Damit können künftig Personen mit der Qualifikation einer Pflegefachassistenz leichter in ein anderes Bundesland wechseln: Die neue Ausbildung ersetzt die bisherigen 27 landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen – aus27 mach 1. Auch die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse wird erleichtert.
Bundesfamilienministerin Karin Prien:„Die Pflegefachassistenz ist ein wichtiger Bestandteil eines durchlässigen Bildungssystems, das vielfältige Wege in den Pflegeberuf eröffnet – von der Assistenz über die Fachkraft bis zum Studium. Die bundeseinheitliche Regelung ist ein längst überfälliger Schritt und ein Gewinn für alle, die in der Pflege arbeiten möchten, aber keine klassische Ausbildung zur Pflegefachkraft absolvieren können oder wollen. Mehr Menschen erhalten künftig die Chance auf einen sinnvollen Beruf mit Perspektive – unabhängig von ihrer schulischen Vorbildung. So gelingt es, zusätzliche Fachkräfte für die Pflege zu gewinnen. Mit diesem Gesetz setzt die Bundesregierung ein deutliches Zeichen für eine starke Pflege und mehr Bildungsgerechtigkeit.“
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken:„Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt stetig. Um sie auch in Zukunft gut versorgen zu können, brauchen wir ein breites Spektrum an beruflichen Qualifikationen. Mit dem heute vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf schaffen wir die Grundlage für eine bundeseinheitliche generalistische Ausbildung zur Pflegefachassistenz. Zudem sorgen wir bereits in der Ausbildung für eine angemessene Vergütung. Damit eröffnen wir neue Karrierewege sowie Anreize in der Pflege und geben Menschen eine klare berufliche Perspektive.“
Beim vorliegenden Gesetzentwurf, den das Kabinett heute beschlossen hat, handelt es sich um eine deutliche Weiterentwicklung gegenüber dem Gesetzentwurf aus der vorigen Legislaturperiode, insbesondere etwa mit Blick auf eine abgebrochene Fachkraft-Qualifikation. Diese kann nun beim Erwerb eines Abschlusses in der Pflegefachassistenz Berücksichtigung finden. So haben auch Abbrecher eine gute Perspektive.
Die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzes im Überblick:
Einheitliche Ausbildung: Die neue bundesweite Pflegefachassistenzausbildung ersetzt die bisherigen 27 unterschiedlichen Landesregelungen
Einblicke: Die Ausbildung ist generalistisch ausgerichtet und umfasst Pflichteinsätze in den zentralen Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege sowie stationäre Akutpflege
Start der Ausbildung: Ab 1. Januar 2027
Dauer: In der Regel 18 Monate in Vollzeit. Teilzeit und Verkürzungen sind möglich, insbesondere bei einschlägiger Berufserfahrung
Zugang: In der Regel mit Hauptschulabschluss, aber auch ohne formalen Abschluss bei positiver Prognose der Pflegeschule möglich
Vergütung: Alle Auszubildenden erhalten künftig eine angemessene Ausbildungsvergütung
Aufstiegsmöglichkeiten: Anschlussfähigkeit an die Ausbildung zur Pflegefachperson (auch verkürzt möglich) mit anschließender Möglichkeit zum Pflegestudium
Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Einheitliche Regelung mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang statt umfassender Gleichwertigkeitsprüfung
Die Länder wurden eng in die Erarbeitung des Gesetzentwurfs eingebunden. Für einen Ausbildungsstart 2027 muss das Finanzierungsverfahren 2026 beginnen.
Mehr Chancen für Azubis und Mittelstand durch Bundesprogramm JOBvision
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BM’in Karin Prien: Besseres Matching und Marketing für offene Azubi-Stellen
Mit dem Programm „JOBvision – ausbilden.qualifizieren.gestalten.“ fördert das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) gezielt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Besetzung offener Ausbildungsplätze und der Fachkräftesicherung. Die ersten geförderten Unternehmen haben bereits mit ihrem JOBvision-Projekt begonnen. Sie decken verschiedene Branchen und Regionen ab und setzen Impulse für eine moderne, praxisnahe und zukunftsorientierte duale Ausbildung.
Bundesjugendministerin Karin Prien:„Wir wollen den Übergang von Schule in die duale Ausbildung nachhaltig verbessern. Das JOBvision-Programm setzt an zwei Stellen an. Einerseits bietet es mehr Chancen und Orientierung für unentschlossene Jugendliche – durch Schnupperangebote und flexible Ausbildungsmodelle auch im Verbund. Andererseits unterstützt JOBvision Betriebe, für ihre offenen Plätze passende Azubis zu finden – durch gezieltes Ausbildungsmarketing und den Ausbau von Netzwerken zwischen Berufsschulen, Arbeitsagenturen, Kammern und Kommunen. Flexibilisierung und Erwartungsmanagement sollen auch Abbruchquoten senken. Ich bin überzeugt: Auf unserem Weg zu wirtschaftlichem Erfolg, gesellschaftlichem Zusammenhalt und nachhaltigen Innovationen kommt es bei der Berufsbildung auf motivierte, gut ausgebildete und gut integrierte Fachkräfte an.“
Umgesetzt und begleitet wird das Programm im Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Wie die erste Förderlinie des Programms „JOBvision – ausbilden.qualifizieren.gestalten.“ unterstützt:
Gezieltes Ausbildungsmarketing und zielgruppengerechte Ansprache: JOBvision unterstützt Betriebe darin, ihre Ausbildungsangebote attraktiv zu präsentieren und passgenau junge Menschen anzusprechen. So werden auch Jugendliche erreicht, die bisher noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben.
Regionale Netzwerke und Verbundausbildung: Betriebeprofitieren von organisierten Kooperationen in ihrer Region. Das erleichtert die Rekrutierung und ermöglicht auch kleineren Unternehmen, gemeinsam auszubilden und Ressourcen zu bündeln.
Flexible Aus- und Weiterbildung: Neue Konzepte ermöglichen eine flexiblere Gestaltung der Ausbildung, die sich besser an die betrieblichen Abläufe anpasst und individuellen Bedürfnissen der Auszubildenden gerecht wird.
Neben der Unterstützung der Betriebe schafft JOBvision auch neue Wege für junge Menschen, um eine Ausbildung zu starten – z. B. durch freiwillige Praxisjahre oder innovative Ausbildungsmodelle in zukunftsrelevanten Branchen. Das Ziel: Mehr Jugendliche erreichen, mehr Ausbildungsplätze besetzen und langfristig Fachkräfte für die Wirtschaft sichern. Mit dem Programm „JOBvision“ setzt das BMBFSFJ zentrale politische Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag zur Fachkräftesicherung um. Dafür stehen für die erste Förderlinie bis 2028 insgesamt rund 19 Millionen Euro zur Verfügung.
Karin Prien: Wir stärken Kinder, Familien und Bildung
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Bundeskabinett beschließt Etat des Bundesbildungs- und Familienministeriums für 2026
Das Bundeskabinett hat heute den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2026 sowie den Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 beschlossen. Für das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) sind darin Ausgaben in Höhe von rund 14,72 Milliarden Euro vorgesehen. Das entspricht einem Aufwuchs von 522 Millionen Euro oder einem Plus von3,7 Prozent gegenüber dem Regierungsentwurf 2025. Die Mittel für den Bereich Bildung sind derzeit noch im Einzelplan 30 veranschlagt und werden nach der Umsetzung des Organisationserlasses vollständig dem BMBFSFJ zugeordnet. Hinzu kommen 6,3 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen des Bundes für Kindertagesbetreuung und digitale Bildung, die in den folgenden Jahren zur Verfügung stehen.
Bundesministerin Karin Prien:„Mit dem Haushaltsentwurf 2026 und dem Finanzplan bis 2029 setzt die Bundesregierung ein klares Zeichen für gesellschaftlichen Zusammenhalt und zukunftsgerichtete Politik: Bildung, Familien und frühkindliche Förderung bleiben zentrale Aufgaben – genauso wie die Unterstützung älterer Menschen und der Einsatz für ein solidarisches Miteinander. Trotz angespannter Haushaltslage investieren wir jährlich zwei Milliarden Euro in die Qualität der Kitas – das stärkt Kinder, Eltern und Fachkräfte bundesweit. Auch das Startchancen-Programm entfaltet Wirkung: Bis zu 4.000 Schulen erhalten gezielte Hilfe für mehr Bildungsgerechtigkeit. Allein 2026 stehen dafür eine Milliarde Euro bereit – für moderne Lernorte und faire Chancen. So schaffen wir tragfähige Grundlagen für bessere Bildung und Teilhabe von Anfang an. Der Bund bleibt ein verlässlicher Partner der Länder – und aller Generationen. Dieser Entwurf steht für Verlässlichkeit und Verantwortung – für Kinder, Jugendliche, Familien, Ältere und alle Menschen in unserem Land.“
Schwerpunkte des Haushalts 2026 im Überblick:
Starke Familien – verlässliche Leistungen:
Elterngeld: Mit einem bedarfsgerecht veranschlagten Ansatz von rund 7,5 Milliarden Euro bleibt das Elterngeld die zentrale familienpolitische Leistung im Haushalt des BMBFSFJ. Gegenüber 2025 steigt der Ansatz leicht um 100 Mio. Euro.
Kinderzuschlag: Die Ausgaben bleiben mit rund 3,4 Milliarden Euro stabil auf hohem Niveau und unterstützen weiterhin Familien mit kleinem Einkommen gezielt.
Unterhaltsvorschuss: Für Kinder, die von Alleinerziehenden betreut werden, sind rund 1,3 Milliarden Euro eingeplant.
Mehr Qualität für die Kleinsten – frühkindliche Bildung im Fokus
Über das Kita-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz stellt der Bund den Ländern auch 2026 wieder 1,993 Milliarden Euro zur Verfügung. Damit wird die Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung konsequent fortgeführt.
Stärkung des Engagements und der Zivilgesellschaft:
Für Programme in den Bereichen Familie, Jugend, Senioren, Frauen und Zivilgesellschaft stehen insgesamt rund 1,2 Milliarden Euro bereit. Das ermöglicht eine Fortsetzung zahlreicher bewährter Maßnahmen und eine Ausweitung von Innovationsprojekten.
Der Kinder- und Jugendplan (KJP) wird um 7,5 Millionen Euroaufgestockt und mit 251,3 Millionen Euro auf hohem Niveau fortgeführt.
Für die Freiwilligendienste sind rund 120 Millionen Euro vorgesehen, für den Bundesfreiwilligendienst194 Millionen Euro – insgesamt ein Plus von 25 Millionen Euro gegenüber 2025.
Investitionen in Bildung und Chancengleichheit:
Startchancen-Programm: 2026 stehen 1 Milliarde Euro für bundesweit bis zu 4.000 Schulen zur Verfügung – davon 400 Millionen Euro für Investitionen in die Bildungsinfrastruktur und 600 Millionen Euro als Umsatzsteuerfestbeträge zur Umsetzung der Fördermaßnahmen.
Im Rahmen des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK)“ sind für den Bereich frühkindliche Bildung und Digitalisierung zusätzliche Mittel vorgesehen:
3,76 Milliarden Euro von 2026 bis 2029 für Investitionen in die Kindertagesbetreuung
2,25 Milliarden Euro für den Digitalpakt 2.0 zur Verbesserung der digitalen Bildungsinfrastruktur
250 Millionen Euro für das Vorhaben „Digitales Lehren und Lernen“ als gemeinsame Initiative von Bund und Ländern
Bundesfamilienministerium und Wall starten Kampagne für „Hilfen im Netz“
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Lina Larissa Strahl unterstützt als Projektbotschafterin Kinder von psychisch und suchtkranken Eltern
Rund 3,8 Millionen Kinder und Jugendliche sind in Deutschland im Verlauf eines Jahres mit einer psychischen Erkrankung oder Suchterkrankung eines Elternteils konfrontiert. Das hat Folgen für die psychische Gesundheit und Bildung vieler der betroffenen Kinder, viele leiden sogar ihr Leben lang unter den Folgen. „Hilfen im Netz“ bietet kostenlose und anonyme Beratung und Unterstützung. Mit einer jetzt gestarteten bundesweiten Plakatkampagne werden Kinder und Jugendliche auf dieses Angebot aufmerksam gemacht.
Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium, Mareike Lotte Wulf, erklärt dazu: „Das Projekt ‚Hilfen im Netz‘ stellt durch seinen uneingeschränkten und niedrigschwelligen Zugang zum Hilfesystem eine wichtige Unterstützung für betroffene Kinder und Jugendliche bereit. Uns geht es darum, die mentale Gesundheit der jungen Menschen langfristig zu stärken. Damit Ratsuchende die passende Unterstützung erhalten und das Projekt wirksam werden kann, müssen aber zuallererst die Zugangswege bekannt sein. Die Kampagne trägt somit maßgeblich zur Aufklärung in der Gesellschaft bei.“
„Hilfen im Netz“ stellt eine kostenlose und anonyme Telefon- und Onlineberatung für Kinder und Jugendliche aus sucht- und psychisch belasteten Familien, ihre Angehörigen und Fachkräfte bereit, daneben gibt es auf der Website hilfenimnetz.de eine digitale Landkarte mit bundesweiten Hilfeangeboten. Über eine Postleitzahlsuche sind dort bundesweit analoge Hilfeangebote vor Ort zu finden. Durchgeführt wird das Projekt von NACOA Deutschland e.V. und KidKit (Drogenhilfe Köln). Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) fördert das gesamte Projekt wie auch die aktuelle Kampagne.
Der Schauspielerin und Sängerin Lina Larissa Strahl liegt das Thema mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen besonders am Herzen. Als Botschafterin von „Hilfen im Netz“ nutzt sie ihre Social-Media-Kanäle, um auf die Angebote des Projekts hinzuweisen. Auch die Plakat-Kampagne wird sie mitbewerben.
Lina Larissa Strahl: „Gerade junge Menschen brauchen Anlaufstellen, die leicht zugänglich und vertrauenswürdig sind, wenn sie sich in einer emotionalen und psychischen Notlage befinden – genau dafür steht “Hilfen im Netz”. Ich freue mich, dass ich Botschafterin dieser tollen Initiative bin. Mich dafür einsetzen zu können, dass Kinder und Jugendliche aus psychisch und suchtbelasteten Familien die Hilfe bekommen, die sie dringend benötigen, liegt mir sehr am Herzen. Ich möchte stets dazu ermutigen, sich jemandem anzuvertrauen und nach Hilfe zu fragen, denn oft verspüren Betroffene eine große Erleichterung und fühlen sich weniger allein, sobald sie es geschafft haben, den ersten Schritt zu machen.“
Der Außenwerber Wall unterstützt das Projekt als Medienpartner bundesweit mit insgesamt 4.000 Flächen für City Light Poster, die kostenlos über einen Zeitraum von acht Wochen zur Verfügung gestellt werden.
Patrick Möller, Geschäftsführer von Wall: „Wir als Außenwerber freuen uns, die Plakatkampagne für die Online-Plattformhilfenimnetz.de mit unseren Werbeflächen unterstützen zu können. Betroffene und deren
Angehörige können so schnell und in großer Zahl erreicht werden. Sie haben den ersten Kontakt mit der Online-Plattform über die Plakate und wissen so, wo sie an zuverlässige Informationen kommen können. Wir hoffen auch, dass mehr Menschen dafür sensibilisiert werden, dass hilfenimnetz.de erste Anlaufstelle für echte Hilfe ist.“
Hintergrund
KidKit (Drogenhilfe Köln) ist ein seit dem Jahr 2003 bestehendes digitales Informations-, Beratungs- und Hilfeangebot für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 10 und 21 Jahren, die in Familien mit Suchterkrankungen, (sexualisierter) Gewalt und psychischen Erkrankungen aufwachsen.
NACOA Deutschland e.V. ist die 2004 gegründete deutsche Interessenvertretung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene (ehemalige Kinder), die von der Alkohol- oder Drogenabhängigkeit oder auch durch nicht-stoffliche Süchte ihrer Eltern belastet sind.
Wall ist der Berliner Außenwerber und Stadtmöblierer mit analogen und digitalen Werbeflächen sowie Transportmedien in mehr als 20 deutschen Großstädten, darunter alle Millionenstädte (Berlin, Hamburg, München und Köln). Wall ist Teil JCDecaux-Gruppe, der Nummer 1 der Außenwerbung weltweit.
Alterssurvey zeigt: Menschen in der Lebensmitte stärker einsam als im Rentenalter
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Ministerin Prien: „Wohlbefinden besser durch soziale Begegnungen und das Gefühl, gebraucht zu werden“
Wie einsam sich ein Mensch fühlt, steht in einem statistischen Zusammenhang mit seinem Alter, seinem Einkommen und der Frage, ob er oder sie einem Beruf nachgeht. Das ist das Ergebnis einer Auswertung des Deutschen Alterssurveys, die das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) im Auftrag des Bundesfamilienministeriums zum Thema Einsamkeit vorgenommen hat. Die Ergebnisse zeigen: Etwa jede elfte befragte Person ab 43 Jahren fühlte sich „sehr einsam“. Dabei fühlen sich die ab 76-Jährigen durchschnittlich weniger einsam als die Gruppe der 43- bis 55-Jährigen. Neben Alter und Geschlecht spielt der sozio-ökonomische Status – abgebildet über Einkommen und Erwerbsstatus – eine wichtige Rolle.
Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien: „Einsamkeit betrifft längst nicht nur ältere Menschen – auch in der Lebensmitte ist sie weit verbreitet, oft unsichtbar und unterschätzt. Gerade in dieser Lebensphase ist das Gefühl zwar nicht für alle, aber doch für einige besonders ausgeprägt. Zwischen beruflichem Druck und familiären Verpflichtungen fehlt vielen das Erleben von echter Verbundenheit. Die Folgen von Einsamkeit sind gravierend – für die psychische Gesundheit, das soziale Miteinander und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Deshalb setzen wir gezielt dort an, wo Menschen einander begegnen: im Arbeitsleben, im Ehrenamt, in Schulen, Vereinen und sozialen Einrichtungen. Denn soziale Begegnungen und das Gefühl, gebraucht zu werden, verbessern unser Wohlbefinden. Mit der Allianz gegen Einsamkeit schaffen wir neue Impulse, um Menschen in der Mitte des Lebens wieder stärker in die Mitte der Gesellschaft zu rücken.“
Wie einsam sich Menschen in der zweiten Lebenshälfte fühlen, lässt sich mit Daten des Deutschen Alterssurveys auf einer Skala von 1 bis 4 abbilden – von „gar nicht einsam“ bis „sehr einsam“. Der Mittelwert basiert auf Antworten zu sechs Fragen, die das Gefühl von sozialer Nähe und Isolation erfassen.
Substanzielle Unterschiede zeigen sich beim Einkommen. Personen, die als armutsgefährdet gelten, fühlen sich einsamer als Personen mit mittleren und höheren Einkommen. Ebenso deutlich sind die Unterschiede beim Erwerbsstatus: Erwerbstätige fühlen sich weniger einsam als Nicht- Erwerbstätige, allerdings nur im Erwerbsalter (43 bis 65 Jahre). Ab 66 Jahren, also dem üblichen Ruhestandsalter, gibt es keine signifikanten Unterschiede im Einsamkeitsempfinden zwischen Menschen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen und denen, die es nicht tun.
Wer nicht erwerbstätig ist, verliert oft nicht nur Einkommen, sondern auch soziale Kontakte, Alltagsstruktur und das Gefühl, gebraucht zu werden. Hinzu kommt: Arbeitslosigkeit ist häufig stigmatisiert – das kann zu Rückzug, Schamgefühlen und in der Folge auch zu Einsamkeit führen. Bei Personen ab 66 Jahren besteht ein solches Stigma nicht mehr. Das persönliche Netzwerk, etwa aus gleichaltrigen Freundinnen und Freunden, kann den Wegfall des Kontakts zu Kolleginnen und Kollegen kompensieren. Die detaillierten Ergebnisse sind nachzulesen in: Franz, M.-C., Stuth, S., & Huxhold, O. (2025). Einsamkeit in der zweiten Lebenshälfte – Vorkommen, Verteilung und die Rolle des Erwerbsstatus [DZA Aktuell 03/2025]. Berlin: Deutsches Zentrum für Altersfragen. https://doi.org/10.60922/e2ef-ct55
Forschung am Deutschen Zentrum Altersfragen Aktuell widmet sich das DZA dem Thema nicht nur im Deutschen Alterssurvey. So werden im „CoESI“-Projekt die langfristigen Folgen der Pandemie auf soziale Integration und Einsamkeit untersucht. Im „ReWiSil“ Projekt evaluiert das DZA die Silbernetz-Hotline gegen Isolation und Einsamkeit von Menschen über 60. Schließlich arbeitet das DZA im „Kompetenznetz Einsamkeit“ mit, das vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird.
Der Deutsche Alterssurvey Der Deutsche Alterssurvey (DEAS) ist eine repräsentative Quer- und Längsschnittbefragung von Personen in der zweiten Lebenshälfte ab 40 Jahren. Im Rahmen der Studie werden seit beinahe drei Jahrzehnten Menschen auf ihrem Weg ins höhere und hohe Alter regelmäßig befragt. Der Deutsche Alterssurvey wird gefördert vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Strategie gegen Einsamkeit im Koalitionsvertrag Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung vereinbart, die Strategie gegen Einsamkeit fortzuschreiben und die Arbeit bestehender Netzwerke zu unterstützen. Im Bereich der Prävention soll das Thema Einsamkeit, ihre Auswirkung und der Umgang damit in den Fokus gerückt werden. Insbesondere die Forschung zum Thema Einsamkeit im Bereich der Kinder und Jugendlichen soll gestärkt werden, um zielgenaue Maßnahmen zur Bekämpfung der zunehmenden Einsamkeit vom Kindesalter bis zu den älteren Menschen zu entwickeln.
Im Kampf gegen sexualisierte Gewalt: Neues Gesetz schützt Kinder und Jugendliche und stärkt die Rechte von Betroffenen
Pressemitteilung
Das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist in Kraft getreten. Bundesfamilienministerin Karin Prien und die Unabhängige Bundesbeauftragte Kerstin Claus betonen die Bedeutung des Gesetzes für einen wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen. Es soll helfen, sexualisierter Gewalt frühzeitig vorzubeugen, Hilfen für Betroffene zu stärken und die Qualität im Kinderschutz dauerhaft zu sichern. Es verankert erstmals gesetzlich das Amt der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten, den Betroffenenrat sowie die Unabhängige Aufarbeitungskommission. Bestehende Unterstützungsangebote wie das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch und das Hilfe-Portal bleiben dauerhaft erhalten.
Bundesfamilienministerin Karin Prien: „Mit der Umsetzung des Gesetzes gelingt ein wichtiger Schritt für einen wirksamen Kinderschutz in Deutschland. Ein Meilenstein im Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Minderjährigen – und ein klares Bekenntnis: Dieses Thema wird nicht mehr von der politischen Agenda verschwinden. Es ist essentiell, dass Kinder und Jugendliche gewaltfrei aufwachsen können. Das ist die Grundlage für das gesamte weitere Leben. Die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2024 zeigen, wie dringend nötig dieser Schritt für mehr Schutz war: Mehr als 18.000 Fälle sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – und das ist nur das Hellfeld. Mit dem Gesetz können wir nun an vielen Stellen ansetzen – bei der Prävention, bei Hilfsangeboten und bei der Aufarbeitung. Persönlich ist mir wichtig, dass politische Maßnahmen evidenzbasiert sind. Deshalb freue ich mich über die Einrichtung eines Zentrums für Forschung zu sexueller Gewalt. Es wird eine wichtige Rolle dabei spielen, das Dunkelfeld weiter auszuleuchten und wirksame Schutzmaßnahmen zu entwickeln.“
Kerstin Claus, Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM): „15 Jahre nach dem Missbrauchsskandal setzt Deutschland mit diesem Gesetz ein deutliches Zeichen: Mit der Stärkung des UBSKM-Amtes bekommt der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt eine hervorgehobene Bedeutung. Es stärkt mein Amt, ressortübergreifend für Prävention, Intervention und Hilfen für Betroffene einzustehen. Jetzt erwarte ich von der Bundesregierung, diese spezifische Kompetenz meines Amtes zu nutzen und aktiv einzubinden. Es muss unser gemeinsames Ziel sein, das Risiko sexualisierter Gewalt zu minimieren, Betroffene zu unterstützen und Aufarbeitung für Taten in der Vergangenheit zu ermöglichen. Die Zahl der Straftaten gegen Kinder und Jugendliche ist ungebrochen hoch, das Dunkelfeld riesig und die Risiken gerade in der digitalen Welt nahezu unermesslich – denn hier fehlt jede soziale Kontrolle, hier fehlen sichere, kindgerechte Räume, hier sind junge Menschen den Täterstrategien immer wieder schutzlos ausgeliefert. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf ein Aufwachsen ohne sexualisierte Gewalt. Politik, Eltern, Kita oder Schule, Zivilgesellschaft – wir alle sind dafür verantwortlich, dass Kinderschutz umfassend gelingt und Hilfe möglich wird.“
Kerninhalte des Gesetzes im Überblick:
Stärkung zentraler Strukturen: Das Amt der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten, der Betroffenenrat und die Unabhängige Aufarbeitungskommission erhalten eine gesetzliche Grundlage und langfristige Absicherung. Der oder die Unabhängige Bundesbeauftragte werden zukünftig auf Vorschlag der Bundesregierung durch den Deutschen Bundestag gewählt.
Forschung und Berichtspflicht: Künftig legt die oder der Unabhängige Bundesbeauftragte regelmäßig Berichte über Ausmaß und Folgen sexueller Gewalt vor – gestützt auf ein neu einzurichtendes Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen.
Beteiligung von Betroffenen: Der Betroffenenrat wird dauerhaft etabliert und soll die Perspektive von Betroffenen in politische Prozesse einbringen. Menschen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexuelle Gewalt oder Ausbeutung erlebt haben, sollen mitreden und mitgestalten können.
Aufarbeitung stärken: Die Unabhängige Aufarbeitungskommission wird gesetzlich verankert. Durch regelmäßige Berichte soll sie den Stand der Aufarbeitung zum Gegenstand der politischen und öffentlichen Diskussion machen sowie Handlungsbedarfe offenlegen. Beratungsangebote für die individuelle Aufarbeitung, verbesserte Akteneinsicht und wissenschaftliche Fallanalysen sollen helfen, strukturelle Fehler im Kinderschutz zu erkennen und zu vermeiden.
Mehr Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz: Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (jetzt: Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit) erhält erstmals einen gesetzlichen Auftrag zur Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs. Schutzkonzepte werden verpflichtender Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe. Zusätzlich wird ein medizinisches Beratungsangebot zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung eingerichtet.
Das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKMG) finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/UBSKMG
6,5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Kindertagesbetreuung und digitale Bildung
Pressemitteilung
Kabinett beschließt Haushaltsentwurf – Prien stellt Eckpunkte auf der Bildungsministerkonferenz vor
Das Bundeskabinett hat beschlossen, aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität insgesamt 6,5 Milliarden Euro in die Kindertagesbetreuung und digitale Bildung zu investieren.
Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Dass allein der Bund aus der ersten Tranche des Sondervermögens für Infrastruktur 6,5 Milliarden Euro in Bildung und Betreuung investiert, ist ein bemerkenswerter Erfolg für die Bildung im ganzen Land. Gleichzeitig erwarte ich von den Ländern, dass sie ihrerseits ebenfalls möglichst viel aus ihrem Anteil am Sondervermögen – insgesamt ja auch 100 Milliarden Euro – für die Investition in Bildung ausgeben. Da die Länder mit der Änderung der Schuldenbremse sogar zusätzliche Haushaltsspielräume erhalten, sollten sie diese in erster Linie für Kitas und Schulen aufwenden.“
Deutschland muss moderner und wettbewerbsfähiger werden. Um die Qualität dauerhaft zu erhöhen und auch im Bildungsbereich Planungssicherheit zu gewährleisten, hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) folgende Ergebnisse in der regierungsinternen Haushaltsaufstellung erzielt:
Im Sondervermögen aufgenommen sind 4 Milliarden Euro für Investitionen in die Kindertagesbetreuung, genauer: 400 Millionen jährlich über zehn Jahre ab 2026.
Außerdem soll die digitale Ausstattung von Schulen mit dem DigitalPakt 2.0 weiter ausgebaut werden. Der Bund ist bereit, sich mit zusätzlichen 2,5 Milliarden Euro zu beteiligen.
Bundesregierung legt Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes vor
Pressemitteilung
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat heute dem Bundestag die Ergebnisse zur umfangreichen und unabhängigen Evaluation über das Prostituiertenschutzgesetz vorgelegt. Die Evaluation wurde vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus den Ländern, Verbänden und von Prostituierten durchgeführt.
Bundesfrauenministerin Karin Prien:„Die nun vorliegende Evaluation untersucht die Auswirkungen des Prostituiertenschutzgesetzes wissenschaftlich fundiert und unter Berücksichtigung der Anwendungspraxis. Sie dient uns als datenbasierte Grundlage für die weitere politische und rechtliche Auseinandersetzung mit dem Thema Prostitution in Deutschland. Der Schutz vor Zwangsprostitution und sexueller Ausbeutung wie auch die Rechte der Betroffenen sind wichtige Aufgaben, mit denen sich dieses Ministerium intensiv beschäftigt. Daher wird eine unabhängige Expertenkommission eingesetzt, um mit Hilfe der Evaluationsergebnisse diese Ziele bestmöglich zu erreichen.“
Hintergrund: Die Ausübung der freiwilligen Prostitution ist in Deutschland grundsätzlich legal, aber rechtlich geregelt. Zwangsprostitution und Menschenhandel zur sexuellen wie auch anderer Ausbeutung sind verboten und strafbar. Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) wurde 2017 mit dem Kernziel eingeführt, die sexuelle Selbstbestimmung und Arbeitsbedingungen der Prostituierten sowie den Schutz von Prostituierten vor Zwang und sexueller Ausbeutung zu stärken. Im Anschluss an die Evaluation soll eine Kommission sich sowohl mit den konkreten Ergebnissen als auch den grundsätzlichen Fragen zur Situation der Prostituierten in Deutschland beschäftigen.
Ab dem 25. Juni ist zudem eine Kurzversion auf der Internetseite des KFN abrufbar: https://kfn.de/
Staatssekretär Michael Brand Beauftragter der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland
Pressemitteilung
Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesministerin Karin Prien den Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), Michael Brand MdB, zum Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland für die Dauer der 21. Wahlperiode berufen.
Parlamentarischer Staatsekretär Michael Brand:„Diese weitere Verantwortung im Rahmen meiner Tätigkeit als Parlamentarischer Staatssekretär zu übernehmen, ist mir nach meiner langjährigen Erfahrung im Bereich der Menschenrechte und auch im Kampf gegen Diskriminierung von Sinti und Roma ein Anliegen, dem ich mich vor dem Hintergrund dieser Erfahrung gerne widmen werde.
Dabei liegt mir daran, dass wir den gesellschaftlichen Diskurs auch zur Frage der Sinti und Roma und des Antiziganismus in einer Art und Weise führen, dass wir die Ursachen benennen, aufklären und Lösungen aufzeigen. Wo Diskriminierung geschieht, muss ihr klar und entschieden entgegengetreten werden – durch Staat und Gesellschaft gleichermaßen.
Es ist mir wichtig, auch die vielen positiven Beispiele des Miteinanders zwischen Mehrheitsgesellschaft und Minderheit stärker in den Fokus zu rücken. Der notwendige Diskurs darf nicht ausschließlich mit negativ besetzten Positionierungen, schon gar nicht mit Vorurteilen und Stereotypen geführt werden. Wobei völlig unstreitig bleibt, dass auf besorgniserregende Entwicklungen und Vorfälle selbstverständlich immer mit der notwendigen Klarheit des Staates und auch unserer Gesellschaft reagiert werden muss.
Völlig klar ist, dass wir angesichts des Anstiegs von innen und außen befeuertem Extremismus gerade auch Minderheiten wie die Sinti und Roma besonders vor den Auswirkungen von Extremismus und Diskriminierung zu schützen haben.
Vor dem Hintergrund meiner bisherigen Erfahrung werde ich den Dialog mit den Sinti und Roma, ihren Interessenvertretungen, staatlichen Institutionen und der Zivilgesellschaft suchen, um die bestmöglichen Strategien zu entwickeln und der besonderen historischen Verantwortung gegenüber dieser in der Zeit des Nationalsozialismus schwer verfolgten Minderheit gerecht zu werden. Es bleibt das selbstverständliche Ziel, Sinti und Roma in unserem demokratischen Rechtsstaat sämtliche Rechte zu garantieren und alle Möglichkeiten zu eröffnen, die ihnen zustehen. Auf die gemeinsame Arbeit freue ich mich sehr.“
Bildungs- und Familienministerium stellt sich neu auf
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend ernennt beamtete Staatssekretäre
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat im neuen Ressortzuschnitt die Staatssekretärin Dr. Petra Bahr und den Staatssekretär Ingo Behnel benannt. Ingo Behnel leitet als Amtschef die Verwaltung und vertritt Bundesministerin Karin Prien im Fall ihrer Abwesenheit.
Bundesministerin Karin Prien:„Mit der Ernennung von Ingo Behnel und Dr. Petra Bahr als beamtete Staatssekretäre stärken wir die Führungsriege in unserem Ministerium entscheidend. Beide bringen herausragende Expertise und langjährige Erfahrung mit, die für die Herausforderungen unserer Zeit und die Arbeit des Ministeriums unverzichtbar sind. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit ihnen die Zukunft im Bereich Bildung und allen Fragen des gesellschaftlichen Zusammenhalts zu gestalten.“
Staatssekretär Ingo Behnel: „Der Koalitionsvertrag bringt uns nicht nur einen neuen Ressortzuschnitt und zusätzliche Aufgaben; er bringt vor allem neue Chancen und weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten für jede und jeden im Bundesbildungs- und -familienministerium. Das BMBFSFJ in seiner ganzen Vielfalt wird - das ist meine feste Überzeugung - unter unserer Ministerin eine ganz neue Bedeutung bekommen. Für eine erfolgreiche Bildungs- und Gesellschaftspolitik der Bundesregierung braucht es Sachkunde und Kreativität. Ich freue mich auf die neue Aufgabe, gemeinsam zum Wohle aller zu arbeiten.“
Staatssekretärin Dr. Petra Bahr: „Kindern Schutz und Chancen geben, Familien mehr Raum zur Entfaltung bieten, die Stärken von Seniorinnen und Senioren nutzen, Bildung lebensbegleitend fördern und Einsamkeit als zentrales gesellschaftliches Thema ernst nehmen – hier liegt großes Zukunftspotenzial. Daran als Staatssekretärin mitzuarbeiten, ist nicht nur eine Ehre, sondern auch eine klare Verantwortung und Verpflichtung.“
Ingo Behnel (verheiratet, zwei Kinder) wurde am 13. November 1962 in Wolfhagen (Kassel) geboren. Nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Deutschen Bank begann er sein Studium der Rechtswissenschaften, welches er 1991 mit dem ersten Staatsexamen und 1995 mit dem zweiten Staatsexamen abschloss. 1998 bis 2005 arbeitete Herr Behnel im Deutschen Bundestag unter anderem als Verbindungsbeamter der Assemblée nationale, Paris, und als Referent in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, zuständig für den Bereich "Gesellschaftspolitik" (Familien-, Bildungs- und Forschungspolitik). 2005 übernahm er die Leitung des Integrationsstabes im Bundeskanzleramt. Im Jahr 2010 führte ihn sein Weg das erste Mal ins BMFSFJ, wo er bis 2014 die Abteilung "Familie" leitete. Danach übernahm er die Zentralabteilung, Europa und Internationales im BMG, ehe er 2025 sein Amt als Staatssekretär im BMBFSFJ antrat.
Dr. Petra Bahr (geb. 1966, verheiratet, ein Kind) ist promovierte Theologin und Philosophin mit umfassender Erfahrung an der Schnittstelle von Kirche, Gesellschaft und Politik. Als Regionalbischöfin des Sprengels Hannover prägte sie das öffentliche Amt an diesen Schnittstellen. Zuvor leitete sie die Hauptabteilung Politik und Beratung der Konrad-Adenauer-Stiftung und war Kulturbeauftragte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland. Von 2020 an war sie Mitglied des Deutschen Ethikrates und engagierte sich dort in ethischen Fragestellungen, etwa zu gesellschaftlichem Zusammenhalt, Herausforderungen der Digitalisierung oder der Lage von Kindern in und nach der Pandemie.
Bundesweite Aktionswoche gegen Einsamkeit startet: Bundesfamilienministerin Karin Prien spricht sich für Allianz gegen Einsamkeit aus
Pressemitteilung
Aktionen in ganz Deutschland vom 26. Mai bis 1. Juni
Die mittlerweile dritte Aktionswoche „Gemeinsam aus der Einsamkeit“ findet bundesweit von Montag, 26. Mai bis Sonntag, 1. Juni 2025 statt. Die Aktionswoche ist eine Maßnahme in der Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit. Ziel ist es, zum Thema Einsamkeit zu sensibilisieren und interessierten Menschen vor Ort niedrigschwellige Angebote zum Austausch und zur Begegnung in der Gemeinschaft aufzuzeigen.
Bundesfamilienministerin Karin Prien:„Ich freue mich über jeden Menschen, der sich ein Herz fasst und Angebote der Aktionswoche gegen Einsamkeit in den Städten und Gemeinden wahrnimmt. Ihnen sage ich: Sie sind willkommen, und Sie sind dort ganz sicher nicht allein! Einsamkeit ist eine Frage der sozialen Gesundheit. Menschen im Leben zu haben, um sich austauschen zu können, Orte, um sich zu begegnen – all das ist für das Wohlbefinden wichtig. Und es stärkt die Demokratie: Mehr denn je brauchen wir den Zusammenhalt in der Gesellschaft. Deswegen möchte ich die Strategie gegen Einsamkeit fortschreiben. Es geht darum, insbesondere auch Kinder und Jugendliche in den Blick zu nehmen, die besonders gefährdet sind. Ich möchte eine ‚Allianz gegen Einsamkeit‘ aufsetzen. Als Allianz von Bund, Ländern, Kommunen, Verbänden, Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Gesundheit können wir Kräfte bündeln, um Einsamkeit in der Gesellschaft vorzubeugen, zu lindern und Menschen ganz konkret zu unterstützen!“
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) lädt alle Bürgerinnen und Bürger zum Mitmachen ein.In ganz Deutschland beteiligen sich Vereine, Initiativen und Projekte mit Aktionen. Dieses Jahr lautet der Impuls „Gemeinsam spielen“.
Bundesfamilienministerin Karin Prien eröffnet in Berlin die Konferenz „Gemeinsam aus der Einsamkeit“, die das BMBFSFJ zusammen mit dem Kompetenznetz Einsamkeit ausrichtet, und besucht einen Markt der Gemeinsamkeiten, eine „Stadtteil-Mitmach-Messe“, auf der Vereine, Chöre, oder Interessengruppen sich vorstellen und Menschen direkt mit passenden Gruppierungen zusammenbringen.
Das vierte Jahr in Folge veranstaltet das Kompetenznetz Einsamkeit (KNE) in Kooperation mit dem BMBFSFJ am Montag, 26. Mai 2025 die Konferenz „Gemeinsam aus der Einsamkeit“. Die Konferenz ist der Auftakt der bundesweiten Aktionswoche.
Direktorin des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. Dr. Irina Volf: „Mit der Konferenz möchten wir den Diskurs zum Thema Einsamkeit in Deutschland weiter vorantreiben und die Öffentlichkeit stärker für das Thema sensibilisieren. Denn langanhaltende Einsamkeit ist für Betroffene eine schmerzliche Erfahrung, die zahlreiche negative Auswirkungen auf das Wohlbefinden und die Gesundheit von Menschen haben kann. Darüber hinaus schwächt sie den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das demokratische Miteinander.“
Programmpunkte in der Aktionswoche gegen Einsamkeit mit Bundesministerin Karin Prien:
Montag, 26. Mai, 13:00 Uhr: Bundesministerin Prien eröffnet die gemeinsame Konferenz des BMBFSFJ mit dem Kompetenznetz Einsamkeit (KNE) „Gemeinsam aus der Einsamkeit“ mit einem Grußwort ab 13:00 Uhr. Auf der Netzwerk-Konferenz wird eine Studie zu Einsamkeit aus der Perspektive von Betroffenen vorgestellt und die Themen Care-Arbeit und Einsamkeit diskutiert.
Adresse: bUm – Raum für solidarisches Miteinander, Paul-Lincke-Ufer 21, 10999 Berlin
Mittwoch, 28. Mai, 16:00 Uhr, Bildtermin: Bundesministerin Prien besucht Stände von Engagierten bei einem „Markt der Gemeinsamkeiten“ am Tempelhofer Hafen in Berlin und spielt ein Brettspiel mit.
Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung vereinbart, die Einsamkeitsstrategie fortzuschreiben und die Arbeit bestehender Netzwerke zu unterstützen. Besonders die Forschung zum Thema Einsamkeit im Bereich der Kinder und Jugendlichen soll gestärkt werden, um zielgenaue Maßnahmen zur Bekämpfung der zunehmenden Einsamkeit vom Kindesalter bis zu den älteren Menschen zu entwickeln.
Über das Kompetenznetz Einsamkeit
Das Kompetenznetz Einsamkeit (KNE) setzt sich mit den Ursachen und Folgen von Einsamkeit auseinander und fördert die Erarbeitung und den Austausch über förderliche und hinderliche Faktoren in der Prävention von und Intervention bei Einsamkeit in Deutschland. Dazu verbindet das KNE Forschung, Netzwerkarbeit und Wissenstransfer. Das Projekt hat zum Ziel, das bestehende Wissen zum Thema Einsamkeit zu bündeln, Wissenslücken zu schließen und gewonnene Erkenntnisse in die politische und gesellschaftliche Praxis einfließen zu lassen. Das Projekt wird durch das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. durchgeführt und durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.
Über die Aktionswoche
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend veranstaltet die Aktionswoche „Gemeinsam aus der Einsamkeit“, um die Öffentlichkeit, Betroffene und deren Angehörige gemeinsam für das Thema Einsamkeit zu sensibilisieren und insbesondere auch um auf die zahlreichen Unterstützungsangebote aufmerksam zu machen. In der Aktionswoche vom 26. Mai bis 1. Juni können bundesweit vor allem auch Projekte, Initiativen und Organisationen, die Gemeinschaft fördern, mitmachen. In diesem Jahr wird dazu aufgerufen, dass Projekte unter dem Motto „Gemeinsam Spielen“ Menschen einladen.