Gute Kinderbetreuung Die Verträge der Bundesländer zum KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz

Im Oktober 2024 wurde das Gesetz zur Fortsetzung und Weiterentwicklung des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes (KiQuTG) verabschiedet. Der Bund setzt damit sein finanzielles Engagement zur Verbesserung der frühkindlichen Bildung und Betreuung fort und unterstützt die Länder dabei auch in 2025 und 2026 mit jährlich rund zwei Milliarden Euro. Die Länder entscheiden anhand ihrer individuellen Bedarfe, welche Maßnahmen sie mit den zusätzlichen Mitteln umsetzen und legen diese in Verträgen mit dem Bund fest.

Länder setzen unterschiedliche Investitionsschwerpunkte

Die Länder können ihre Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung aus einer Reihe von Handlungsfeldern auswählen. Daraus ergeben sich entsprechend unterschiedliche Schwerpunktsetzungen. Ab 2025 gilt jedoch die neue Vorgabe, dass jedes Land im Rahmen des KiQuTG jeweils mindestens eine Maßnahme in den Handlungsfeldern "Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte" und "Sprachliche Bildung" ergreifen muss. 

Diese Seite gibt einen Überblick über die Maßnahmen, die die Länder mit den zusätzlichen Bundesmitteln bis 2026 planen. Am Ende der Seite sind die 16 Bund-Länder-Verträge für die Jahre 2025 und 2026 veröffentlicht. 
 

Baden-Württemberg

Handlungsfeld 3 - Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte

  • Gewinnung von Fachkräften durch praxisintegrierte, vergütete Ausbildung (PiA) zur Erzieherin bzw. zum Erzieher sowie zur sozialpädagogischen Assistentin bzw. zum sozialpädagogischen Assistenten: Baden-Württemberg fördert Träger von Kitas, die Personen im Rahmen der vergüteten, praxisintegrierten Ausbildung ausbilden, bei der Ausweitung ihrer Ausbildungskapazitäten durch Zuschüsse pro auszubildende Person.
  • Stärkung der Praxisanleitung: Baden-Württemberg fördert die Vergütung der Praxisanleitung durch einen Zuschuss. Gefördert wird die Freistellung der anleitenden Fachkraft für die entsprechende Aufgabe im Umfang von zwei Stunden pro Woche.

Handlungsfeld 4 - Stärkung der Leitung

  • Unterstützung der Gewährung von Leitungszeit und Qualifizierung von Leitungskräften: Baden-Württemberg unterstützt die Gewährung von Leitungszeit für alle Kindertageseinrichtungen durch die Finanzierung eines Zeitsockels für pädagogische Kernaufgaben von Kita-Leitungen (abhängig von der Größe der Einrichtung) und fördert eine Qualifizierungsmaßnahme für Leitungskräfte.

Handlungsfeld 6 - Förderung der sprachlichen Bildung

  • Fortführung des Programms "Sprach-Kitas": Baden-Württemberg gewährt Zuwendungen für die Fortsetzung der Arbeit der bis 2023 im Bundesprogramm "Sprach-Kitas" geförderten Fachkraftstellen und prozessbegleitenden Fachberatungen.
  • Förderung eines Kita-Profils Sprache durch zusätzliche Sprachförderkräfte: Baden-Württemberg qualifiziert Fachkräfte, die bisher nicht am Programm "Sprach-Kitas" teilgenommen haben, zu Sprachförderkräften - mit dem Ziel, weitere Kitas im Bereich Sprache zu profilieren.
  • Weiterentwicklung der Sprachstandsermittlung im frühkindlichen Bereich: Baden-Württemberg finanziert Schulungen und Workshops für Fachkräfte zur Vermittlung diagnostischer Kompetenz mit dem Schwerpunkt Sprachentwicklung auf Grundlage einer Auswahl etablierter Screeningverfahren.
  • Stärkung der Prozessbegleitung bei der Sprachbildung und Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen: Baden-Württemberg finanziert Qualifizierungen von Fachberatungen im Bereich Sprache und Qualitätsentwicklung auf Grundlage eines landeseinheitlichen Konzepts.

Handlungsfeld 7 - Stärkung der Kindertagespflege

  • Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen: Baden-Württemberg fördert die Ausweitung der Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen von 160 auf 300 Unterrichtseinheiten.

Bayern

Handlungsfeld 3 - Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte

  • Bonus für zusätzlichen Personaleinsatz: Seit 2023 sieht die Maßnahme eine Bonuszahlung generell für zusätzliche Personalmaßnahmen (pädagogisches Personal, Hauswirtschafts- und Verwaltungskräfte sowie Praktikumsstellen im Sozialpädagogischen Einführungsjahr) zur Entlastung des pädagogischen Stammpersonals vor. Auf Grundlage einer Förderrichtlinie wird ein pauschalierter Bonus für zusätzlichen Personaleinsatz von 5 bis nunmehr 25 Wochen-Stunden gewährt. Die Bonuszahlung wird in der neuen Laufzeit auf Teilnehmende am Schulversuch "Kinderpflegeausbildung mit erhöhtem Praxisanteil (KiPrax)" mit einer pauschalen Anrechnung von 5 Wochenstunden ausgeweitet.
  • Förderung der Festanstellung von Assistenzkräften und Tagespflegepersonen: Durch die Maßnahme wird seit 2019 der Einsatz von Assistenzkräften in Kindertageseinrichtungen und die Festanstellung von Kindertagespflegepersonen bei den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe über eine Richtlinie gefördert. Die Maßnahme wurde ab 2023 weiterentwickelt und setzt seither den Schwerpunkt auf die Förderung von Assistenzkräften zur Unterstützung der Fach- und Ergänzungskräfte bei der pädagogischen Arbeit. Voraussetzung ist die Eignung zur Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII oder eine erfolgreiche Teilnahme an einem spezifischen Qualifizierungsmodul im Rahmen des bayerischen Gesamtkonzepts für die berufliche Weiterbildung. Zudem ist eine (berufsbegleitende) Zusatzqualifizierung für die Tätigkeit in einer Kindertageseinrichtung zu absolvieren. Dadurch wird ein niedrigschwelliger Einstieg insbesondere für Quereinsteigende in die Kindertagesbetreuung eröffnet und langfristig die Option der berufsbegleitenden Weiterqualifizierung bis hin zur Fachkraft ermöglicht.

Handlungsfeld 6 - Förderung der sprachlichen Bildung

  • Fortführung der "Sprach-Kitas" als Landesförderprogramm: Bayern setzt die Förderung der zum 1. Juli 2023 aus dem Bundesprogramm übernommenen Funktionsstellen und Fachberatungen zunächst bis 31. Dezember 2026 über ein Landesprogramm fort.
  • Konzeptionierung und Umsetzung einer Digitalisierungsstrategie in der Kindertagesbetreuung: Die Maßnahme bildet den nächsten Baustein einer langfristig angelegten Digitalisierungsstrategie. Die verschiedenen, von dafür qualifizierten kita.digital.coaches durchgeführten Weiterbildungsangebote für pädagogisches Kita-Personal in Praxis und Ausbildung sollen 2025/2026 um neue Inhalte ergänzt und stärker und explizit auf das Zusammenspiel von digitaler und sprachlicher Bildung bzw. auf die sprachliche Bildung mit digitalen Medien hin ausgerichtet werden.

Maßnahmen zur Entlastung der Eltern bei den Kostenbeiträgen

  • Ausweitung des Beitragszuschusses von 100 Euro pro Monat auf die gesamte Kindergartenzeit
    Bayern finanziert seit 2019 anteilig aus Bundesmitteln die Ausweitung des Beitragszuschusses auf die gesamte Kindergartenzeit zur Entlastung der Familien und um mögliche Hürden für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsangeboten abzubauen. Die Träger erhalten für jedes Kind ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis Schuleintritt pro Monat 100 Euro und sind im Gegenzug verpflichtet, die Elternbeiträge in Höhe des Zuschusses zu reduzieren. Ab 2026 wird die Maßnahme ausschließlich aus Landesmitteln finanziert.
     

Berlin

Handlungsfeld 1 - Bedarfsgerechtes Angebot

  • Verbessertes Angebot für Kinder mit komplexem Unterstützungsbedarf: Berlin finanziert den Ausbau und eine verbesserte personelle Ausstattung für Plätze in Heilpädagogischen Gruppen zur Betreuung von Kindern mit schwerstmehrfachen und komplexen Behinderungen.

Handlungsfeld 2 - Fachkraft-Kind-Schlüssel

  • U3-Personalschlüsselverbesserung: Im Rahmen einer unbefristeten Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes wird der gesetzliche Personalschlüssel für unter Dreijährige in zwei Stufen verbessert. Ab dem 1. Januar 2026 wird eine in Vollzeit beschäftigte Fachkraft 0,5 Kinder weniger betreuen. Ab dem 1. August 2026 wird der Personalschlüssel um weitere 0,5 Kinder verbessert. In Berlin wird der Personalschlüssel anhand des Alters und Betreuungsumfangs des Kindes berechnet. Das ergibt in der zweiten Stufe einen durchschnittlichen Personal-Kind-Schlüssel von 1:4,1 bei den unter Dreijährigen.

Handlungsfeld 3 - Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte

  • Teilanrechnung für Beschäftigte in berufsbegleitender Ausbildung: Seit Februar 2024 wird die Möglichkeit der bislang vollständigen Anrechnung von in den Einrichtungen tätigen Auszubildenden auf den Personalschlüssel der Kitas um fünf Stunden je Woche über den Ausbildungsverlauf von drei Jahren gemindert. Eine Anrechnung erfolgt nur noch im Umfang von 14,7 bis maximal 23 (bislang 19,7 bis maximal 28) Wochenstunden. In gleichem Umfang ist entsprechendes Fachpersonal zur Kompensation der verminderten Anrechnung einzusetzen, dessen Finanzierung gewährleistet wird. Gekoppelt ist diese Teilanrechnung an ein zweckgebundenes, nachweispflichtiges Budget für Praxisanleitung.
  • Praxisunterstützung durch Fachberatung: Berlin stellt den Trägern von Kindertageseinrichtungen seit 2020 Mittel zur Verfügung, um unterstützende Angebote wie Fachberatung, Coaching oder Mentoring in Anspruch zu nehmen.
  • Anpassungsqualifizierungen zur Erlangung der staatlichen Anerkennung für Personen mit ausländischen Abschlüssen: Berlin finanziert seit 2021 Ausgleichsmaßnahmen (Anpassungslehrgang, Eignungsprüfung) für Personen, die einen Antrag auf Anerkennung ihres im Ausland erworbenen sozialpädagogischen Berufsabschlusses gestellt haben und für ihre Anerkennung noch Auflagen zum Ausgleich der fachlichen Unterschiede zu erfüllen haben.
  • KiTa-Kongress: Im Rahmen der Fertigstellung des Berliner Bildungsprogramms im Jahr 2026 sowie der laufenden Einführung des Verfahrens BeoKiZ (Beobachtung und Dokumentation, kindzentriert und ganzheitlich) wird ein zweitägiger KiTa-Kongress ausgerichtet, der sich an Kitaträger, Kitaleitungen, pädagogische Fachkräfte und Fachberatungen richtet.

Handlungsfeld 4 - Stärkung der Leitung

  • Verbesserung des kindbezogenen Leitungsschlüssels: Berlin verbessert seit 2019 stufenweise den Leitungsschlüssel in Kindertageseinrichtungen. Seit August 2020 ist in Berlin die vollständige Freistellung einer Fachkraft von der unmittelbaren pädagogischen Arbeit für die Leitungstätigkeit bei 85 Kindern in der Einrichtung verpflichtend. Die Finanzierung erfolgt durch eine Erhöhung der Personalzuschläge im Rahmen der kindbezogenen Regelfinanzierung.

Handlungsfeld 6 - Förderung der sprachlichen Bildung

  • Sprach-Kitas: Berlin hat die Förderung der ursprünglich im Bundesprogramm "Sprach-Kitas" geförderten Funktionsstellen in Kindertageseinrichtungen und begleitenden Fachberatungsstellen über eine Richtlinie bis zum 31. Juli 2025 fortgeführt.
  • Schulung und Implementierung des Sprachfördertools "BeoKiz": Berlin finanziert die Fortbildung des pädagogischen Personals im Rahmen der berlinweiten Implementierung des BeoKiz-Verfahrens in analoger sowie digitaler Form. Mit dem BeoKiz-Verfahren liegt ein standardisiertes Instrument zur ganzheitlichen und ressourcenorientierten Beobachtung, Dokumentation und Einschätzung kindlicher Bildungs- und Entwicklungsprozesse vor. Es erfüllt die gesetzlichen Anforderungen der Sprachstandsfeststellung nach § 55 SchulG und § 5a KitaFöG und ist als ein wesentliches Qualitätsmerkmal frühkindlicher Bildung in Berlin verankert.
  • Rahmencurriculum "Fachprofil Sprache": Unter der Federführung des Sozialpädagogischen Fortbildungsinstituts Berlin-Brandenburg (SFBB) wird in Zusammenarbeit mit einer Expertinnen-AG (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, pädagogische Praxis, Wissenschaft und Weiterbildungsanbieter) ein Rahmencurriculum für eine Weiterbildung "Fachprofil Sprache" entwickelt. Die Weiterbildung soll auf die Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher aufbauen und die Kompetenzen in der Sprachförderung erweitern und vertiefen. Sie wird kompetenzorientiert gestaltet und an den von der Kultusministerkonferenz verabschiedeten Qualifikationsprofilen sowie dem bundesweit gültigen Rahmenlehrplan für Fachschulen für Sozialpädagogik ausgerichtet.
  • BBP-Praxishilfen zur sprachlichen Bildung: Im Jahr 2025 wird eine digitale Informations- und Lernplattform zum Berliner Bildungsprogramm aufgebaut und sodann sukzessive angereichert. Geplant ist im Rahmen dieser Maßnahme die Erstellung von weiteren Praxishilfen zum Bildungsbereich Sprache, die konkrete, alltagsintegrierbare Impulse enthalten, mit denen die sprachlichen Bildungs- und Lernprozesse von Kindern angeregt und ihre Entwicklung gefördert werden kann.

Handlungsfeld 7 - Stärkung der Kindertagespflege

  • Verbesserung der Vergütungsstruktur in der Kindertagespflege: Berlin finanziert seit 2019 mit Mitteln zur Umsetzung des KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes die stufenweise Verbesserung der Vergütung von Kindertagespflegepersonen, von ursprünglich neun Euro pro Stunde in 2019 auf zuletzt 13,69 Euro zum 1. Januar 2025.
  • Vergütung mittelbarer pädagogischer Arbeit in der Kindertagespflege: Seit 2019 finanziert Berlin im Rahmen der Vergütung der Kindertagespflegepersonen Zeit für mittelbare pädagogische Arbeit in Höhe von vier Stunden pro Kind und Monat.
  • Qualitätsentwicklung in der Kindertagespflege: Berlin finanziert verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung und qualitativen Weiterentwicklung der Kindertagespflege, darunter eine Koordinierungsstelle als Qualitätsunterstützungssystem sowie eine stärkere Vernetzungsstruktur zwischen den Kindertagespflegepersonen.

Maßnahmen zur Verbesserung der Steuerung des Systems

  • Steuerung und Begleitung des fortlaufenden Qualitätsprozesses: Ein Qualitäts- und Steuerungsteam bei der zuständigen Senatsverwaltung begleitet und steuert die Maßnahmen zur Umsetzung des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes seit 2019.

Maßnahmen zur Bewältigung inhaltlicher Herausforderungen

  • Ganzheitliche Digitalisierungsoffensive für das Land Berlin: Berlin unterstützt mit der Maßnahme seine landeseigene Digitalisierungsoffensive für die Kindertagesbetreuung. Diese umfasst die bedarfsorientierte Beratung und Qualifizierung von Fach- und Leitungskräften sowie die Einführung eines digitalen Instruments zur Beobachtung und Dokumentation kindlicher Entwicklungsprozesse.
     

Brandenburg

Handlungsfeld 2 - Fachkraft-Kind-Schlüssel

  • Quantitative Verbesserung der Personalausstattung für die Gewährleistung verlängerter Betreuungszeiten von Kindern im vorschulischen Bereich, für die eine Betreuungszeit von mehr als durchschnittlich 8 Stunden/Tag (bei Wochenkontingenten von mehr als 40 Stunden) vertraglich vereinbart worden ist: Mit dieser Maßnahme wird die seit 2019 den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe über eine Richtlinie durch das Land gewährte Zuwendung zur finanziellen Unterstützung der Träger der Kindertagesstätten für die Aufstockung von Personalstunden für Betreuungsverhältnisse von Kindern im vorschulischen Bereich (U3 und Ü3), für die eine Betreuungszeit von mehr als durchschnittlich 8 Stunden pro Tag (bei Wochenkontingenten von mehr als 40 Stunden) vertraglich vereinbart worden sind, im Jahr 2025 fortgesetzt. Die Unterstützung wird als Festbetrag gewährt.
  • Verbesserung der Personalbemessung im Kindergartenbereich ab dem 1. August 2020 auf 1:10: Durch die Maßnahme wird seit 2020 die Verbesserung der Personalbemessung in § 10 Absatz 1 des KitaG des Landes Brandenburg mitfinanziert. Die Anhebung der Personalbemessung führt zu einer dauerhaften Verbesserung der Fachkräftesituation für Kinder im Kinderartenalter.

Handlungsfeld 3 - Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte

  • Verbesserung der Ausbildung am Lernort Praxis durch mehr qualifizierte Anleitung (3 Wochenstunden) von Personen im Quer- und Seiteneinstieg im vorschulischen Bereich mit der Auflage der verbindlichen Anwendung der "Standards für die Fachkräftequalifizierung am Lernort Praxis2: Durch die Maßnahme soll das Landesprogramm „Zeit für Anleitung“ fortgeführt werden. Die berechtigten Personengruppen erhalten einen Ausbildungsgutschein für Praxisanleitung, mit dem die Träger der Einrichtungen in die Lage versetzt werden, drei zusätzliche Anleitungsstunden pro Woche zu finanzieren.

Handlungsfeld 5 - Förderung bedarfsgerechter, ausgewogener und nachhaltiger Verpflegung und ausreichender Bewegung

  • Förderung von Bewegungsangeboten in der Kita - Projekt "Kita in Bewegung": Das seit 2021 laufende und ab dem Jahr 2023 weiterentwickelte Projekt hat zum Ziel, die Gesundheit der Kita-Kinder durch Bewegung zu fördern. Mit dem Projekt soll ein aufsuchendes, mobiles Fortbildungs- und Mitmachangebot in Kindertagesstätten im vorschulischen Bereich langfristig etabliert werden. Die Pädagoginnen und Pädagogen sollen dabei befähigt werden, die psychomotorischen Ansätze direkt in ihrer Einrichtung umzusetzen.

Handlungsfeld 6 - Förderung der sprachlichen Bildung

  • Fortführung der Richtlinie Sprach-Kitas: Die Richtlinie Sprach-Kitas, die anknüpfend an das Bundesprogramm Sprach-Kitas die alltagsintegrierte sprachliche Bildung von Anfang an inklusive Bildung und Zusammenarbeit mit den Familien fördert, soll fortgeführt werden. Die zusätzlichen im HF Sprache qualifizierten Fachkräfte sollen ihre Expertise an das Einrichtungsteam weitergeben und für eine nachhaltige Implementierung sorgen. Zielgruppe sind insbesondere Kindertageseinrichtungen mit einer Kapazität von mindestens 40 Kindern, die überdurchschnittlich häufig von Kindern mit besonderem Bedarf an sprachlicher Bildung und Sprachförderung besucht werden, wie zum Beispiel Kindern aus bildungsbenachteiligten Familien und aus Familien mit nicht deutscher Familiensprache.
  • Modellprojekt Vorziehung Sprachstandsfeststellung: Die Maßnahme soll im Rahmen eines Modellprojekts erproben, wie die Vorziehung der Sprachstandfeststellung von aktuell im letzten Jahr vor der Einschulung um ein Jahr erfolgen kann und die sich dann anschließende Sprachförderung vor diesem Hintergrund angepasst werden müsste. Das Land plant perspektivisch die flächendeckende Vorziehung der Sprachstandfeststellung in das vorletzte Kita-Jahr. Die Maßnahme wird wissenschaftlich begleitet.

Maßnahmen zur Bewältigung inhaltlicher Herausforderungen

  • Verbesserung der Elternarbeit: Die nur noch bis Ende 2025 vom Bund geförderte Maßnahme soll die Beteiligung der Eltern von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege im Land Brandenburg verbessern und setzt sich aus zwei Säulen zusammen: Zum einen wird die Elternarbeit durch die fachliche Begleitung und finanzielle Unterstützung eines gesetzlich vorgesehenen landesweit tragfähigen Systems der Elternbeteiligung bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und die fachliche und finanzielle Unterstützung des Landeskitaelternbeirats gestärkt. Zum anderen werden die Kommunikations-, Beratungs- und Informationsangebote für Eltern in Bezug auf den Betrieb einer Kindertageseinrichtung verbessert. 

Bremen

Handlungsfeld 2 - Fachkraft-Kind-Schlüssel

  • Bessere Personalausstattung in Kindertageseinrichtungen in wirtschaftlich und sozial benachteiligten Lagen: Seit 2020 finanziert das Land für alle Ü3-Ganztagsgruppen in Kindertageseinrichtungen in sozial herausfordernden Lagen zusätzliche personelle Ressourcen (0,35 eines Vollzeitäquivalents) mit Mitteln zur Umsetzung des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes.

Handlungsfeld 3 - Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte

  • Ergänzende Qualifizierungsmaßnahmen: Bremen setzt im Rahmen des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes ein Bündel diverser Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung auf drei Ebenen um: auf der Ebene der Anwerbung bzw. Gewinnung zukünftiger Fachkräfte für eine sozialpädagogische Aus- und Weiterbildung,  auf der Qualifizierungsebene im Quereinstieg für sowohl im Inland als auch im Ausland vorqualifizierte Personen sowie auf der Ebene der Weiterqualifizierung von bereits berufstätigen sozialpädagogischen Fachkräften. 

Handlungsfeld 5 - Förderung bedarfsgerechter, ausgewogener und nachhaltiger Verpflegung und ausreichender Bewegung

  • Frühstücksangebot in Indexeinrichtungen: Im Rahmen dieser Maßnahme finanziert die Stadtgemeinde Bremen ein Frühstücksangebot in Kindertageseinrichtungen in Index-Lagen, um Kindern in herausfordernden Lagen ein beitragsfreies Frühstück zu ermöglichen. In der Stadtgemeinde Bremerhaven profitieren Kinder im Bezug von Leistungen für Bildung und Teilhabe von einem beitragsfreien Frühstücksangebot.

Handlungsfeld 6 - Förderung der sprachlichen Bildung

  • Förderung von Funktionsstellen - "Zusätzliche Fachkraft und Fachberatung für Sprachförderung und -bildung": Bremen fördert Funktionsstellen und zusätzliche Fachberatung zur sprachlichen Bildung in Anknüpfung an die Strukturen im Bundesprogramm "Sprach-Kitas".

Hamburg

Handlungsfeld 2 - Fachkraft-Kind-Schlüssel

  • Besserer Fachkraft-Kind-Relation durch Anhebung des Fachkraftschlüssels auf eine Betreuungsperson je vier Kinder im Krippenbereich: Hamburg hat bereits 2015 damit begonnen, den Fachkraftschlüssel in Kindertageseinrichtungen bezogen auf Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres schrittweise zu verbessern. Seit 2019 werden für diesen Qualitätsverbesserungsprozess auch Mittel zur Umsetzung des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes eingesetzt. Die Maßnahme ist gesetzlich im Hamburger Kinderbetreuungsgesetz fixiert, die letzte Stufe der Verbesserung auf eine Betreuungsperson je vier Kinder wurde zum 1. Januar 2021 umgesetzt. Die Finanzierung dieser erfolgten Verbesserung und der daraus resultierenden Personalkosten soll auch in den Jahren 2023 und 2024 im Rahmen des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes erfolgen.

Handlungsfeld 3 - Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte

  • Modellprojekt zur Stärkung der Praxisanleitung von Menschen mit erstem erweitertem Schulabschluss im Sozialpädagogischen Orientierungssemester: Mittels eines Modellprojektes sollen von Februar bis Dezember 2026 Erkenntnisse gewonnen werden, inwieweit die Praxisanleitung von Menschen in Ausbildung durch die Refinanzierung fester Zeitkontingente, die verbindlich für die Praxisanleitung zu nutzen sind, gestärkt werden kann. Gefördert werden zwei Personalwochenstunden je anzuleitender Person.  

Handlungsfeld 6 - Förderung der sprachlichen Bildung

  • "Kita-Plus"-Fachberatung: Im Rahmen dieser Maßnahme finanziert die zuständige Behörde eine halbe Fachberatungsstelle "Kita-Plus" für jeweils einen Verbund von 15 teilnehmenden Kitas aus dem Kita-Plus-Landesprogramm, insgesamt 24 halbe Stellen. Die Fachberatungen unterstützen die "Kita-Plus"-Fachkräfte sowie deren Leitungen und Teams bei der Gestaltung der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung und Sprachentwicklung, bei der Auswahl und Anwendung von Beobachtungs- und Dokumentationsverfahren spezifisch zur Sprachentwicklung sowie der (Weiter-)Entwicklung von Sprachförderkonzepten oder Sprachförderprogrammen.

Hessen

Handlungsfeld 2 - Fachkraft-Kind-Schlüssel

  • Personal in Kitas sichern und Ausfallzeiten auf 22 Prozent erhöhen: Der gesetzlich geregelte Aufschlag zum Ausgleich von Ausfallzeiten wurde in Hessen im Rahmen der Umsetzung des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes bereits im Jahr 2020 von vormals 15 Prozent unbefristet auf 22 Prozent angehoben. Die Maßnahme wird unverändert fortgeführt. 

Handlungsfeld 3 - Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte

  • Programm "Starke Teams - starke Kitas": Zielsetzung des hessischen Programms ist es, die Personalstruktur in Kitas im Gesamten zu stärken sowie im Besonderen das Zusammenwachsen von multiprofessionellen Teams zu begleiten. Träger der Kindertagesbetreuung erhalten für ihre Einrichtungen jeweils ein Budget, mit dem sie aus einem breiten Maßnahmenkatalog diejenigen Maßnahmen beantragen können, die ihre spezifischen Bedarfe vor Ort bestmöglich abdecken. Die Kindertagespflege wird ebenfalls berücksichtigt. Die Umsetzung erfolgt über ein Förderprogramm mit Antragsverfahren. Als ein weiteres neues Modul werden Kita-Assistenzen gefördert. Zielsetzung ist es, zum einen die pädagogischen Fachkräfte zu entlasten und zum anderen diesem Personenkreis Einblicke in das Berufsfeld "Kita" zu bieten und zielgruppengerechte Informationen zur Aufnahme einer Erstausbildung bereitzustellen.

Handlungsfeld 4 - Stärkung der Leitung

  • Leitungsfreistellung im Umfang von 20 Prozent gesetzlich regeln: Im Rahmen der Maßnahme wurde bereits im Jahr 2020 verpflichtend geregelt, dass ein Mindestumfang von Personalkapazitäten für die Leitung durch Freistellung vom Gruppendienst vorgehalten werden muss. Die Maßnahme wird unverändert fortgeführt. Begleitend wird gemeinsam mit wissenschaftlicher Expertise sowie den Träger- und Fachverbänden eine landesweite Empfehlung für ein Leitungsprofil erarbeitet.

Handlungsfeld 6 - Förderung der sprachlichen Bildung

  • Fortsetzung des Landesprogramm "Sprach-Kitas" in Hessen: Zur weiteren Sicherung der Strukturen aus dem vormaligen Bundesprogramm "Sprach-Kitas" finanziert Hessen Funktionsstellen und Fachberatungen im Rahmen einer Bestandssicherung bis Ende 2026. Das mit dieser Maßnahme fortgesetzte Landesprogramm "Sprach-Kitas" baut auf den zwischen Bund und Ländern abgestimmten Eckpunkten zur frühkindlichen Sprachbildung auf.

Mecklenburg-Vorpommern

Handlungsfeld 2 - Fachkraft-Kind-Schlüssel

  • Sukzessive Umsetzung der Verbesserung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses (Altersgruppe 3-6 auf 1:14): Mecklenburg-Vorpommern senkt seit September 2024 das Fachkraft-Kind-Verhältnis in der Altersgruppe der Drei- bis Sechsjährigen von einer Person je 15 Kinder sukzessive auf eine Person je 14 Kinder ab und erstattet den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe die hierdurch entstehenden Mehrkosten.
  • Absicherung der Einführung eines landeseinheitlichen Mindestpersonalschlüssels: Die Personalschlüssel werden in Mecklenburg-Vorpommern jeweils in den Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte festgelegt und im Rahmen von Vereinbarungen über Leistung, Entgelt und Qualitätsentwicklung vereinbart. Hierdurch gibt es zum Teil große regionale Unterschiede bei den Personalschlüsseln. Gemeinsam mit den zuständigen Akteuren auf Landes- und Kommunalebene arbeitet Mecklenburg-Vorpommern auf Grundlage des Landesrahmenvertrags daran, die Personalschlüssel schrittweise landesweit zu verbessern und somit die unterschiedlichen Rahmenbindungen anzugleichen.

Handlungsfeld 3 - Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte

  • Fachkräfteoffensive Kindertagesförderung: Nichtanerkennung von Auszubildenden zur staatlich anerkannten Erzieherin/ zum staatlich anerkannten Erzieher für 0- bis 10-Jährige (ENZ) auf das Fachkraft-Kind-Verhältnis im 1. und 2. Ausbildungsjahr: Seit dem Schuljahr 2023/2024 besteht in Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit, dass Auszubildende zu staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern für Null- bis Zehnjährige im ersten Ausbildungsjahr nicht mehr auf den Stellenanteil einer Fachkraft angerechnet werden. Seit August 2024 werden darüber hinaus auch Auszubildende im zweiten Ausbildungsjahr nicht mehr auf den Stellenanteil einer Fachkraft angerechnet. Das Land Mecklenburg-Vorpommern trägt in diesem Zusammenhang die Kosten der Ausbildungsvergütung.
  • Institutionelle Förderung eines Instituts zur Stärkung der Qualifikation des pädagogischen Personals: Mecklenburg-Vorpommern fördert das Zentrum für Praxis und Theorie der Jugendhilfe - Schabernack e. V. - als zentrale Fortbildungsstelle im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe des Landes institutionell.
  • Übernahme der finanziellen Abgeltung für die Mentorinnen- und Mentorentätigkeit: Mecklenburg-Vorpommern finanziert seit 2020 auf gesetzlicher Basis die finanzielle Abgeltung der Mentorinnen- und Mentorentätigkeiten im Zusammenhang mit der Ausbildung zu staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern für Null- bis Zehnjährige in Höhe von 150 Euro im Monat für eine Auszubildende bzw. einen Auszubildenden und weitere 50 Euro pro Monat für weitere Auszubildende.

Handlungsfeld 6 - Förderung der sprachlichen Bildung

  • Ganzheitliche Förderung der kindlichen Entwicklung und insbesondere der Sprachkompetenzen durch Förderung des Modellprojektes "Fachstelle Mehrsprachigkeit": Mecklenburg-Vorpommern förderte das Modellprojekt "Fachstelle Mehrsprachigkeit M-V", das pädagogische Fachkräfte und Bildungsinstitutionen bei der Entwicklung einer diversitätsbewussten und mehrsprachigkeitsoffenen pädagogischen Praxis unterstützt, von September 2022 bis Ende August 2025.
  • Fortführung der Sprach-Kitas - "Kita-Sprachförderung in Mecklenburg-Vorpommern": Mecklenburg-Vorpommern fördert die vormals im Bundesprogramm "Sprach-Kitas" geförderten Funktionsstellen und Fachberatungsstellen seit Juli 2023 bis zunächst Ende 2025 über die Förderrichtlinie zur "Kita-Sprachförderung in Mecklenburg-Vorpommern" weiter. Eine Verlängerung der Laufzeit der Förderrichtlinie bis Ende 2027 ist in Planung.

Handlungsfeld 7 - Stärkung der Kindertagespflege

  • Stärkung der Fach- und Praxisberatung in der Kindertagespflege: Mecklenburg-Vorpommern hat eine Absenkung des Schlüssels für die gesetzlich festgeschriebene Fach- und Praxisberatung der Kindertagespflege seit 2020 vorgenommen und übernimmt die dadurch entstehenden Kosten vollständig. Mit der Absenkung ist nunmehr für je 100 (zuvor 300) Kindertagespflegepersonen eine Fach- und Praxisberatung in Vollzeit vorzuhalten.

Maßnahmen zur Entlastung der Eltern bei den Kostenbeiträgen

  • Vollständige Elternbeitragsfreiheit: Seit 1. Januar 2020 gilt in Mecklenburg-Vorpommern die gesetzliche Elternbeitragsfreiheit. Sie umfasst alle Förderarten der Kindertagesbetreuung und den vollen entsprechend festgelegten Förderumfang mit Ausnahme der Kosten für die Verpflegung. Das Land nutzt die Bundesmittel 2025 anteilig zur weiteren Finanzierung dieser Maßnahme.

Niedersachsen

Handlungsfeld 2 - Fachkraft-Kind-Schlüssel

  • Verbesserung des Personalschlüssels zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen bis zur Einschulung: Zur Unterstützung der Förderung von Kindern ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt fördert Niedersachsen seit 2020 über eine Richtlinie die Beschäftigung von zusätzlichen Fach- und Betreuungskräften in Kindertageseinrichtungen. Seit dem 1. August 2025 ist die Beschäftigung von zusätzlichen Kräften auch in Gruppen für Kinder unter drei Jahren möglich. Zudem sind Einführungskurse für nicht einschlägig qualifizierte Zusatzkräfte Betreuung förderfähig.

Handlungsfeld 3 - Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte

  • Maßnahmen zur Erschließung von Expertise und der Beratung von Trägern mit dem Ziel der Gewinnung und Bindung von Fachkräften: Niedersachsen entwickelt in enger Abstimmung mit den Kommunen Standards für die Qualität und die Qualifizierung von Fachberatung mit dem Ziel, dass künftig Leitungskräfte und ihre pädagogischen Teams regelmäßig durch qualitätsgesicherte Fachberatung unterstützt werden können, um die Qualität der pädagogischen Arbeit zu entwickeln. Außerdem werden weiterhin Qualifizierungen für Leitungskräfte gefördert.
  • Gewinnung und Bindung von angehenden Fachkräften als vergütete Kräfte in Ausbildung: Niedersachsen fördert - seit dem 1. August 2023 dauerhaft auf gesetzlicher Grundlage - tätigkeitsbegleitende Ausbildungsformate mit einer Pauschale von jährlich 20.000 Euro, um die Attraktivität der Ausbildung zur pädagogischen Fachkraft zu steigern und für Träger zur Verbesserung des Personalschlüssels zusätzliche Einstellungsmöglichkeiten für Kräfte in Ausbildung zu eröffnen.
  • Verbesserung der Ausbildungsqualität durch die Professionalisierung von Praxisanleitung: In Kooperation mit Trägern der Erwachsenen- und Weiterbildung bietet Niedersachsen seit 2022 auf der Grundlage eines Curriculums für die Qualifizierung von Praxismentorinnen und -mentoren berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahmen für pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen an. Flankierend werden Vernetzungstagungen zwischen ausbildenden Schulen, Kindertageseinrichtungen und Fachberatungen gefördert.
  • Qualifizierung für die heilpädagogische Tätigkeit in Kindertageseinrichtungen: Um den Zugang von Kindern mit Behinderung zu einer integrativen Förderung in Regelgruppen zu erhöhen und deren Förderung durch heilpädagogisch qualifizierte Fachkräfte sicherzustellen, fördert Niedersachsen seit 2023 dahingehende Qualifizierungsmaßnahmen für pädagogische Fachkräfte.
  • Qualifizierung für pädagogische Assistenzkräfte für die Funktion der Gruppenleitung: Niedersachsen fördert ab 2025 die Teilnahme auch an einzelnen Modulen einer Weiterqualifizierung von pädagogischen Assistenzkräften für die Funktion der Gruppenleitung, welche auf die reguläre Weiterbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher angerechnet werden können.

Handlungsfeld 4 - Stärkung der Leitung

  • Entlastung von Einrichtungsleitungen und Stärkung von Leitungskompetenz: Mit der Maßnahme werden seit 2020 über eine Richtlinie Einrichtungsleitungen über die Einstellung von zusätzlichen pädagogischen Fachkräften bei der Wahrnehmung ihrer pädagogischen Leitungsaufgaben gestärkt und in ihrer Funktion als Einrichtungsleitung entlastet. Zusätzlich können Kräfte ohne einschlägige pädagogische Qualifikation die Leitungskräfte durch die Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben entlasten. Flankierend fördert Niedersachsen die Qualifizierung von Leitungskräften nach einem vom Land vorgegebenen Curriculum.

Handlungsfeld 6 - Förderung der sprachlichen Bildung

  • Fortführung der Richtlinie Sprach-Kitas in Anlehnung an das Bundesprogramm "Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist": Im Rahmen dieser Maßnahme setzt das Land Niedersachsen über die Richtlinie Sprach-Kitas die bis zum 30. Juni 2023 vom Bund gewährleistete Förderung von Funktions- und Fachberatungsstellen für bestimmte Einrichtungen in besonders herausfordernden Lagen fort.

Handlungsfeld 7 - Stärkung der Kindertagespflege

  • Professionalisierung der Kindertagespflege über eine gesetzlich geregelte Anreizfinanzierung: Niedersachsen unterstützt die Jugendämter über eine gesetzlich geregelte Anreizfinanzierung sowohl für die Grundqualifizierung von Kindertagespflegepersonen nach dem kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch (QHB) als auch für die Weiterbildung von Kindertagespflegepersonen bis hin zum Quereinstieg in die Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistenz. Darüber hinaus erhalten Jugendämter eine Finanzierung, um die fachliche Beratung und Begleitung von Kindertagespflegepersonen zu gewährleisten.

Nordrhein-Westfalen

Handlungsfeld 1 - Bedarfsgerechtes Angebot

  • Betreuungsangebote flexibler gestalten: Nordrhein-Westfalen gewährt jedem Jugendamt einen pauschalierten Zuschuss zur kind- und bedarfsgerechten, familienunterstützenden Flexibilisierung von Kindertagesbetreuungsangeboten. Hierzu gehören beispielsweise die Ausweitung von Öffnungszeiten, zusätzliche Angebote bei unregelmäßigem Bedarf oder ergänzende Kindertagespflege.

Handlungsfeld 3 - Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte

  • Fachkräftestrategie: Ausbildung attraktiver gestalten, Fachberatung stärken, Qualifizierung weiterentwickeln, Fachkräftepotential der Kita-Helferinnen und -Helfer identifizieren und fördern: Die Fachkräftestrategie bündelt fünf sich ergänzende Einzelmaßnahmen: Das Land gewährt finanzielle Zuschüsse für die praxisintegrierte Ausbildung und Ausbildung im Anerkennungsjahr zur staatlich anerkannten Erzieherin beziehungsweise zum staatlich anerkannten Erzieher, zur Förderung der qualifizierten Fachberatung für Kindertageseinrichtungen sowie für die kontinuierliche Qualifizierung des Personals in Kitas und Kindertagespflege im Rahmen der Fortbildungsvereinbarung für den Elementarbereich im Land. Diese bisherigen Maßnahmen werden durch zwei Programme zur Hebung weiterer Potentiale ergänzt, mit denen das Fachkräftepotential der Kita-Helferinnen und Kita-Helfer identifiziert und gefördert sowie ein Zuschuss für die praxisintegrierte Ausbildung zur Kinderpflegerin beziehungsweise zum Kinderpfleger gewährt werden.

Handlungsfeld 6 - Förderung der sprachlichen Bildung

  • Sprachförderung verbindlicher gestalten (plusKITA-Förderung und Sprach-Kitas): Nordrhein-Westfalen gewährt den Jugendämtern Zuschüsse für zusätzliche personelle Ressourcen in plusKITAs (Einrichtungen mit einem hohen Anteil an Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses, insbes. mit sprachlichem Förderbedarf). Zudem wird das seit 2023 mit Landesmitteln finanzierte Programm Sprach-Kitas mit Mitteln zur Umsetzung des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes fortgeführt.

Handlungsfeld 7 - Stärkung der Kindertagespflege

  • Rahmenbedingungen der Kindertagespflege qualitativ verbessern, Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen verbessern, Fachberatung stärken: Nordrhein-Westfalen gewährt Pauschalen zur Gewährleistung der qualitativen Weiterentwicklung der Kindertagespflege. Voraussetzung zur Zahlung der Pauschalen ist unter anderem, dass mittelbare pädagogische Arbeit der Kindertagespflegepersonen vergütet wird und die Kindertagespflegeperson jährlich Fortbildungsangebote im Umfang von mindestens fünf Stunden wahrnimmt. Zusätzliche Zuschüsse werden für angehende Kindertagespflegepersonen gewährt, die eine Qualifikation nach dem kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege absolviert haben. Das Land gewährt den Jugendämtern zudem Zuschüsse zur Finanzierung der Fachberatung und unterstützt die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagespflege. 

Maßnahmen zur Bewältigung inhaltlicher Herausforderungen

  • Familienzentren qualitativ weiterentwickeln: Nordrhein-Westfalen gewährt jährlich nach einem Index angepasste Zuschüsse für zertifizierte Kindertageseinrichtungen, die insbesondere leicht zugängliche und am Bedarf des Sozialraums orientierte Angebote für die Beratung, Unterstützung und Bildung von Familien vorhalten oder vermitteln (Familienzentren).

Maßnahmen zur Entlastung der Eltern bei den Kostenbeiträgen

  • Familien entlasten: Nordrhein-Westfalen finanziert anteilig aus Bundesmitteln die Beitragsbefreiung im vorletzten Kindergartenjahr vor der Einschulung.

Rheinland-Pfalz

Handlungsfeld 2 - Fachkraft-Kind-Schlüssel

  • Überwindung struktureller Benachteiligung durch Berücksichtigung spezifischer Sozialräume bei der Personalbemessung der Kindertageseinrichtungen mittels eines Sozialraumbudgets: Rheinland-Pfalz stellt den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe seit Juli 2021 ein Sozialraumbudget zur Verfügung, um über die personelle Grundausstattung einer Tageseinrichtung hinausgehende personelle Bedarfe abzudecken, die in Tageseinrichtungen aufgrund ihrer sozialräumlichen Situation oder anderer besonderer Bedarfe entstehen können. Das Sozialraumbudget verfolgt das Leitbild des sozialen Ausgleichs, um struktureller und individueller Benachteiligung entgegenzutreten und das Ziel inklusiven Handelns im pädagogischen Alltag zu unterstützen. 

Handlungsfeld 3 - Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte

  • Sicherung des Fachkräftebedarfs und Erhöhung der Attraktivität der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern durch eine vergütete Ausbildung: Rheinland-Pfalz hat zum Schuljahr 2019/2020 unter Nutzung von Mitteln zur Umsetzung des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes die berufsbegleitende Ausbildung weiter ausgebaut und den vorausgegangenen Schulversuch verstetigt. Dieser berufsbegleitenden Ausbildung liegt ein Beschäftigungsvertrag zugrunde und während der gesamten Dauer der Ausbildung wird ein Gehalt gezahlt. Seit Juli 2021 ist zudem gesetzlich geregelt, dass die Auszubildenden nicht auf den Stellenschlüssel angerechnet werden.
  • Sicherung des Fachkräftebedarfs und Erhöhung der Qualität der Ausbildung durch Praxisanleitung: Seit Juli 2021 erhalten alle Tageseinrichtungen in Rheinland-Pfalz, in denen Personen zum Zweck einer im pädagogischen Bereich berufsqualifizierenden Ausbildung oder eines im pädagogischen Bereich berufsqualifizierenden Studiums tätig sind, dauerhaft zusätzliche Personalstellenanteile (dies entspricht einer Wochenstunde je auszubildender beziehungsweise studierender Person) für die Praxisanleitung.

Handlungsfeld 4 - Stärkung der Leitung

  • Stärkung von Leitungskräften und Herausstellung der Bedeutung durch Einführung verbindlicher Leitungsdeputate: Seit Juli 2021 erhalten alle Kindertageseinrichtungen in Rheinland-Pfalz bei der Personalbemessung ein verbindliches Leitungsdeputat mit einer Grundausstattung von 0,128 Vollzeitäquivalenten (dies entspricht fünf Wochenstunden). Darüber hinaus wird ein variabler Anteil von Leitungstätigkeiten in Höhe von 0,005 Vollzeitäquivalenten je 40 Stunden / Platz wöchentliche Betreuungszeit gewährt.

Handlungsfeld 6 - Förderung der sprachlichen Bildung

  • Strukturelle Sicherung der alltagsintegrierten Sprachbildung und Sprachförderung durch Personalstellenanteile in allen Kindertageseinrichtungen: Zur Sicherung einer alltagsintegrierten Sprachbildung und -förderung hat Rheinland-Pfalz seit Juli 2021 flächendeckend Personalanteile für die Sprachbildung und -förderung bei Plätzen für Kinder ab zwei Jahren bis zum Schuleintritt in die Personalbemessung integriert. Mit dieser Integration ist der Gedanke verbunden, dass jede Tageseinrichtung den Förderauftrag durch das gesamte Team umsetzen kann. Sprachbeauftragte, die auf Basis des Landesfortbildungscurriculums qualifiziert sind und entsprechend über Sprachförderstrategien sowohl für die alltagsintegrierte sprachliche Bildung als auch die ergänzende Sprachförderung verfügen, sollen die Sprachbildung besonders im Fokus behalten und sicherstellen, dass alle Fachkräfte des Teams einer Einrichtung gemeinsam für eine alltagsintegrierte Sprachbildung Verantwortung übernehmen.
  • Modellprojekt "Sprachliche Bildung" (Deputate für Sprachbeauftragte in ausgewählten Tageseinrichtungen für Kinder sowie zusätzliche Mittel für Fortbildung im Bereich Sprache): Ab dem Jahr 2025 erhalten insgesamt bis zu 350 Kindertageseinrichtungen, die im Einzugsgebiet aller durch das Startchancenprogramm geförderten Grundschulen liegen, Deputate von bis zu fünf Stunden wöchentlich für die bei ihnen tätigen Sprachbeauftragten. 

Saarland

Handlungsfeld 1 - Bedarfsgerechtes Angebot

  • Datenbasierte Bedarfsplanung durch ein datenbankgestütztes, landesweites, zentrales Anmeldeverfahren: Das Saarland schafft im Rahmen einer Konzeptphase die Voraussetzungen für eine bessere Datenerhebung und -nutzung im Rahmen der Bedarfsplanung und ein datenbankgestütztes, landesweites zentrales Anmeldeverfahren, das nach der Konzeptphase beauftragt und implementiert wird. Dadurch soll die Bedarfsplanung die tatsächlichen Bedarfe langfristig genauer abbilden und das Angebot entsprechend daran ausgerichtet werden. Ziel ist es insbesondere auch, dass Familien Daten nicht mehrfach an unterschiedliche Stellen melden müssen und Verfahren vereinfacht werden.

Handlungsfeld 2 - Fachkraft-Kind-Schlüssel

  • Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels bei Einrichtungen mit besonderen Herausforderungen: In Fortführung der bisherigen Maßnahme unterstützt das Saarland Kindertageseinrichtungen mit besonderen Herausforderungen, um auf sozialraumbedingte Sonderbedarfe zu reagieren. Die Einrichtungen erhalten auf Basis einer Richtlinie pro Gruppe zusätzlich ein Viertel einer Fachkraftstelle.

Handlungsfeld 3 - Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte

  • Fortbildung- und Qualifizierungsoffensive: Das Saarland bündelt in einer Fortbildungs- und Qualifizierungsoffensive Maßnahmen, um die Kompetenzen der Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung in unterschiedlichen Bereichen zu stärken. Die Maßnahmen umfassen eine Multiplikatorenschulung zur internen Evaluation, vier mehrtätige Fachtagungen, einen Zertifikatsstudiengang "Fachkraft für Partizipation und Kinderschutz" sowie einen größeren Fachkongress in 2026, bei dem multiprofessionelle Teams einen Schwerpunkt bilden sollen.
  • Strategie zur Fachkräftegewinnung: Mit einem Bündel von Maßnahmen möchte das Saarland die Fachkräftegewinnung vorantreiben. Hierzu gehören die Fortführung von Fach- und Vertretungskräftepools bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, eine Kampagne zur Bewerbung des Berufsfelds mit Informations- und Bewerbungsportal, eine Maßnahme zur Forcierung der bereits bestehenden Möglichkeiten zur Beschäftigung frankophoner Fachkräfte sowie Anpassungslehrgänge zur Qualifizierung von Personen anderer Professionen.

Handlungsfeld 4 - Stärkung der Leitung

  • Stärkung der Leitung durch Erhöhung der Leitungsfreistellungsstunden: Die gesetzlich normierten Freistellungsstunden (sechs Wochenstunden pro Gruppe) werden weiterhin um eine Stunde auf insgesamt sieben Wochenstunden pro Gruppe erhöht. Die zusätzliche Stunde wird durch eine Pauschale mit Mitteln zur Umsetzung des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes bis zunächst 31. Dezember 2026 gefördert.

Handlungsfeld 6 - Förderung der sprachlichen Bildung

  • Entwicklung eines Sprachkonzeptes mit wissenschaftlicher Begleitung der Umsetzung des Konzepts sowie Beschäftigung von Sprachfachkräften und Sprachfachberatungen flankiert von einem zusätzlichen Qualifizierungsangebot "Fachkraft für Sprache, Differenzsensibilität und interkulturelle Bildung": Im Rahmen dieser Maßnahme wird die Förderung der Sprachfachkräfte und Fachberatungen aus den seit 2023 vom Land verantworteten "Sprach-Kitas" sowie des landeseigenen Modellprojekts "Sprachliche Bildung und Förderung" fortgesetzt. Gemeinsam mit den Sprachfachberatungen wird ein seit 2023 entwickeltes Konzept zur Sprachförderung finalisiert und landesweit ausgerollt werden. Flankierend wird der Zertifikatsstudiengang "Fachkräfte für Sprache, Differenzsensibilität und interkulturelle Bildung" in den Jahren 2025-2026 weiterhin kostenfrei angeboten.

Maßnahmen zur Entlastung der Eltern bei den Kostenbeiträgen

  • Beitragsreduzierung der Kita-Elternbeiträge halten: Das Saarland reduziert seit 2019 schrittweise die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und finanziert die Absenkung in 2025 zum Teil noch mit Bundesmitteln. Die letzten Schritte bis zur Beitragsfreiheit werden ab 2026 ausschließlich mit Landesmitteln finanziert.
  • Beitragsreduzierung in der Kindertagespflege durch Erhöhung der Landesförderung halten: Die Entlastung der Eltern von Kindern in der Kindertagespflege durch Erhöhung der Landesförderung von 0,60 Euro auf 0,75 Euro pro Betreuungsstunde und Kind unter drei Jahren wird unverändert aufrechterhalten und bis Ende 2025 noch mit Bundesmitteln finanziert.

Sachsen

Handlungsfeld 2 - Fachkraft-Kind-Schlüssel

  • Gewährung von Zeit für mittelbare pädagogische Tätigkeiten für Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen: Sachsen finanziert seit 2019 gesetzlich verankert zusätzliche personelle Ressourcen zur Gewährleistung von Zeit für mittelbare pädagogische Tätigkeiten in Kindertageseinrichtungen.
  • Vorhaltung von zusätzlichem Personal für die Arbeit mit den Kindern zur Stärkung der Umsetzung des Sächsischen Bildungsplans: Seit August 2023 erhalten Kindertageseinrichtungen in Sachsen gesetzlich verankert zusätzliche personelle Ressourcen zur Umsetzung des Sächsischen Bildungsplans. Für die Einrichtungen bedeutet dies insgesamt 3,5 Prozent an zusätzlichem Personal.

Handlungsfeld 3 - Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte

  • Steigerung der Attraktivität des Tätigkeitsfeldes durch Freistellung von Fachkräften zur Praxisanleitung: Seit 2021 fördert Sachsen über eine Richtlinie die zeitliche Freistellung von Fachkräften zur Praxisanleitung im Umfang von zwei Stunden pro Woche für Personen im Praktikum.
  • Zuschuss zur Qualifizierung der Praxisanleitung: Sachsen bezuschusst seit 2021 über eine Richtlinie die Teilnahmegebühren für Fortbildungen zur Qualifizierung als Praxisanleitung mit bis zu 700 Euro pro teilnehmender Fachkraft. 

Handlungsfeld 6 - Förderung der sprachlichen Bildung

  • Landesprogramm alltagsintegrierte sprachliche Bildung: Im Rahmen des Landesprogramms setzt Sachsen seit Juli 2023 eine Maßnahme um, die sich in drei Bausteine gliedert: 1.) Der Freistaat fördert über eine Richtlinie in den Landkreisen und kreisfreien Städten angebundene Sprachmentorinnen und Sprachmentoren zur Unterstützung von Kindertageseinrichtungen in Anlehnung an die Fachberatungen im Bundesprogramm "Sprach-Kitas". Diese werden 2.) durch eine Koordinierungsstelle begleitet, die mit der Wahrnehmung übergeordneter Aufgaben und der Evaluation des Programms betraut wird. Schließlich plant Sachsen 3.) die Entwicklung und Einführung eines "Konzepts zur Förderung der Voraussetzungen für sprachliche Bildung in der Kindertagesbetreuung unter besonderer Berücksichtigung der Mundgesundheit".

Handlungsfeld 7 - Stärkung der Kindertagespflege

  • Finanzierung von Zeit für mittelbare pädagogische Tätigkeit für Kindertagespflegepersonen: Seit 2019 erhalten Kindertagespflegepersonen in Sachsen gesetzlich verankert im Rahmen ihrer laufenden Geldleistung einen zusätzlichen Geldbetrag für die Umsetzung mittelbarer pädagogischer Tätigkeiten in Höhe von je einer halben Stunde pro Woche und betreutem Kind.
  • Stärkung der Arbeitsfähigkeit von Kindertagespflegepersonen durch die Gewährung eines Zuschusses für die Finanzierung von Ausfallzeiten oder die Weiterentwicklung von Vertretungslösungen: Seit 2021 fördert Sachsen über eine Richtlinie die Vergütung von mindestens 38 Ausfalltagen für Kindertagespflegepersonen. Finanziert eine Gemeinde bereits 38 Ausfalltage, kann die Förderung auch für die Erhöhung der Vergütung für die finanzierten Ausfalltag oder zum Aufbau beziehungsweise zur Weiterentwicklung von kommunal finanzierten Vertretungslösungen genutzt werden.

Sachsen-Anhalt

Handlungsfeld 2 - Fachkraft-Kind-Schlüssel 
und 
Handlungsfeld 6 - Förderung der sprachlichen Bildung

  • Erhöhung der Fachkraft-Kind-Relation in Einrichtungen mit besonderem Entwicklungsbedarf (insbesondere auch zur Förderung der sprachlichen Bildung): Ausgewählte Kindertageseinrichtungen in Sachsen-Anhalt, die mit besonderen sozialen oder pädagogischen Herausforderungen konfrontiert sind, werden durch zusätzliche personelle Ressourcen gestärkt. Seit 2019 werden im Rahmen des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes zusätzliche Personalstellen finanziert, die Anzahl wurde zuletzt 2024 auf 150 Vollzeitäquivalente aufgestockt. Seit dem 1. August 2025 kann eine Förderung der Fachkräfte in den bisherigen "Sprach-Kitas", nach Prüfung und Bewilligung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, im Rahmen der "Bedarfskitas" gem. § 23 KiFöG erfolgen. Hierzu werden die Mittel in der Maßnahme "Einrichtungen mit besonderem Entwicklungsbedarf" entsprechend aufgestockt (insgesamt dann 255 Vollzeitäquivalente ab 1. August 2025 bis 31. Dezember 2026). 150 Stellen sind durch die KiFöG-Änderung entfristet.

Handlungsfeld 3 - Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte

  • Finanzierung des 600-stündigen Vorpraktikums für Quereinsteiger: Sachsen-Anhalt fördert mit einem Programm für Quereinsteigende das (vergütete) 600-stündige Vorpraktikum, das vor Beginn der Ausbildung zur Erzieherin beziehungsweise zum Erzieher erfolgen muss. Es ist geplant, im Jahr 2025 und 2026 jeweils 25 Plätze zu finanzieren.
  • Landesmodellprogramm "Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher": Sachsen-Anhalt fördert Plätze in der praxisintegrierten vergüteten Erzieherausbildung zu Bedingungen des vormaligen Bundesprogramms "Fachkräfteoffensive", einschließlich der Qualifizierungen und Freistellung von Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern.
  • Schulgeldfreiheit für Ausbildung an Schulen in freier Trägerschaft: Sachsen-Anhalt finanziert den Erlass des Schulgeldes für Schülerinnen und Schüler der Berufsfachschulen und Fachschulen der Fachrichtungen Kinderpflege und Sozialassistenz sowie Erzieherin beziehungsweise Erzieher in Schulen in freier Trägerschaft.

Handlungsfeld 3 - Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte
und 
Handlungsfeld 6 - Förderung der sprachlichen Bildung

  • Stärkung der pädagogischen Fachberatung bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe: Seit 2020 wird mit Mitteln zur Umsetzung des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes die pädagogische Fachberatung vor Ort durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zusätzlich zum bestehenden Personal unterstützt. In den Jahren 2025 und 2026 soll die Maßnahme fortgeführt und ausgebaut werden. Die Stellen werden ab 1. August 2025 auf insgesamt drei Vollzeitäquivalente je örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe aufgestockt und die Pauschalen analog der Erhöhung der Landespauschalen für pädagogisches Fachpersonal dynamisiert. Die pädagogische Fachberatung hat im Zeitraum von August 2025 bis Dezember 2026 auch die Themen "sprachliche Bildung" und "Sprachförderung" zu umfassen.
  • Fortbildung im Rahmen der Etablierung des neuen Bildungsprogramms: Um pädagogischen Fachkräften und Kindertagespflegepersonen die Inhalte des neuen Bildungsprogramms "Bildung elementar - Bildung von Anfang an", das unter besonderer Beachtung der Sprachförderung verbindlich in allen Kindertageseinrichtungen zugrunde gelegt wird, zu vermitteln, sollen Fortbildungen über 16 Stunden pro Fachkraft stattfinden. In diesen Fortbildungen wird explizit ein Fokus auf sprachliche Bildung und Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen gelegt werden. Sämtliche pädagogische Fachkräfte aus Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen sollen während der Qualifizierung für diese 16 Stunden von der Arbeit freigestellt werden. Die Kosten der Freistellung werden finanziert.

Handlungsfeld 6 - Förderung der sprachlichen Bildung

  • Fortsetzung der Sprach-Kitas in Verantwortung des Landes Sachsen-Anhalt: Die Sprachfachkraftstellen und Sprachfachberatungen, die nach Überführung des Bundesprogramms "Sprach-Kitas" in die Verantwortung des Landes übergegangen sind, wurden noch bis einschließlich Juli 2025 unter den bisherigen Bedingungen des Landesprogramms gefördert. Zum 1. August 2025 sind die zusätzlichen personellen Ressourcen für die sprachliche Bildung in den Einrichtungen in die gesetzliche Förderung im Rahmen der Bedarfskitas und die Sprachfachberatungen in die gesetzliche Förderung der Fachberatung überführt worden.

Maßnahmen zur Entlastung der Eltern bei den Kostenbeiträgen

  • Kostenbeitragsfreiheit für Familien mit Geschwisterkindern in Kindergarten und Krippe: Sachsen-Anhalt fördert die Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder in Kindergarten und Krippe, wenn das älteste Kind ebenfalls eine Kindertagesbetreuung oder einen Hort besucht.

Schleswig-Holstein

Handlungsfeld 2 - Fachkraft-Kind-Schlüssel

  • Verbesserung der Betreuungsrelation: Mit der seit 2020 laufenden Maßnahme strebt Schleswig-Holstein die Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation im Elementarbereich sowie die Reduzierung diesbezüglicher landesweiter Schwankungen an. Ziel ist ein sich über alle Ü3-Gruppen bei regulärer Gruppengröße von 20 Kindern erstreckender Personalschlüssel von einer Betreuungsperson je zehn Kinder. 

Handlungsfeld 3 - Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte

  • Umsetzung einer Image- und Informationskampagne: Das Land flankiert in 2025 und 2026 mit einer Image- und Informationskampagne seine seit Herbst 2022 laufende Fachkräfte-Stärken-Strategie um, deren Maßnahmen die Gewinnung und Bindung pädagogischer Fachkräfte im System der frühkindlichen Bildung befördern sollen. Hierdurch sollen die bereits existierenden Möglichkeiten der Personalqualifizierung und -gewinnung in die Öffentlichkeit getragen und bekannter gemacht werden. 

Handlungsfeld 6 - Förderung der sprachlichen Bildung

  • Durchführung eines Monitorings im Landesprogramm Sprach-Kitas: Die Maßnahme soll zur Weiterentwicklung der Qualität und Fortbildungsstrukturen im Rahmen des Landesprogramms "Sprach-Kitas" beitragen. Das Monitoring soll neben der Befragung der Fachberatungen sowie der zusätzlichen Fachkräfte der "Sprach-Kitas" erstmalig auch einen kindorientierten Blick auf die Interaktionsqualität richten. 

Thüringen

Handlungsfeld 3 - Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte

  • Sicherung von qualifizierten Fachkräften in Thüringer Kindertageseinrichtungen durch die Verbesserung des Personal-Kind-Schlüssels für Kinder unter und über drei Jahren: Thüringen hat zum 1. Januar 2025 den Personal-Kind-Schlüssel in Kindertageseinrichtungen verbessert. Danach gilt der Fachkraft-Kind-Schlüssel für Kinder bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres von 1:4, für ein- bis zweijährige Kinder von 1:6 sowie für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt. von 1:12. Die bereits bestehende Regelung zu den Minderungszeiten für die fachliche Arbeit außerhalb der Gruppen sowie zur Abdeckung von Ausfallzeiten wird weiterhin angewendet und bleibt somit fester Bestandteil der Qualitätsstandards. Mit dieser qualitätsverbessernden Maßnahme reagiert Thüringen insbesondere auch auf die demografische Entwicklung und nutzt sie zur Sicherung von bereits im Feld tätigen Fachkräften.  

Handlungsfeld 6 - Förderung der sprachlichen Bildung

  • Transferprojekt "Der Thüringer Qualitätskompass - sprachliche Bildung und inklusive Kindergartenentwicklung": Mit dem wissenschaftlich begleiteten Projekt werden im Zeitraum 2026 bis 2027 in den teilnehmenden Einrichtungen Funktionsstellen implementiert, die durch zusätzliche Fachberatung begleitet werden. In begleitenden Fortbildungen stehen die alltagsintegrierte Sprachbildung sowie Sprachstandserhebungen im Mittelpunkt, wobei Kinder in herausfordernden Lebenslagen besondere Berücksichtigung finden. Zudem fließt das Konzept sozialarbeiterischer Aufgaben in Kindertageseinrichtungen in die Projektarbeit ein. Das Projekt wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Es knüpft an die Strukturen des Bundes-/Landesprogramms "Sprach-Kitas" und des Landesprogramms "Vielfalt vor Ort begegnen- professioneller Umgang mit Heterogenität in Thüringer Kindertageseinrichtungen" an.