Das Bundesbildungsministerium hat am 17. Februar den fünften Monitoringbericht zum KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) für das Jahr 2025 veröffentlicht. Der aktuelle Bericht zeigt deutlich: In den letzten Jahren wurde bereits einiges erreicht bei der Weiterentwicklung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung - es bleibt aber weiterhin viel zu tun, um bundesweit gleiche Bedingungen für alle Kinder zu schaffen.
Rahmenbedingungen verbessern
Ein guter Betreuungsschlüssel, mehr Zeit für die Kita-Leitung oder Betreuungszeiten, die sich am Bedarf der Familien orientieren: Die Qualitätsmerkmale in der frühkindlichen Erziehung, Bildung und Betreuung sind vielfältig. In Deutschland gibt es bereits ein breites und gutes Betreuungsangebot. Gleichzeitig steht das System weiterhin vor großen Herausforderungen - zum Beispiel durch fehlende Fachkräfte, sinkende Kinderzahlen und regional teils sehr unterschiedliche Rahmenbedingungen. Es bleibt daher eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, das System resilienter zu machen und die Rahmenbedingungen weiter zu verbessern.
Qualität und Teilhabe in der Kinderbetreuung weiterentwickeln
Der Bund unterstützt die Länder seit 2019 mit dem KiQuTG dabei, Qualität und Teilhabe in der Kinderbetreuung weiterzuentwickeln. Ein gesetzlich verankertes Monitoring begleitet das Gesetz. Es beleuchtet den aktuellen Stand und die erreichten Fortschritte bei der Umsetzung des Gesetzes.
Der Monitoringbericht zum KiQuTG 2025 fasst den Stand und die Entwicklungen bei der Qualität und der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung im Berichtsjahr 2024 zusammen. Er bezieht sich dabei auf das KiQuTG in seiner alten Fassung vom 1. Januar 2023. Die Länder nutzten die KiQuTG-Mittel weitestgehend zur Weiterentwicklung der Qualität.
- Im Jahr 2024 flossen rund 83 Prozent der Bundesmittel in Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung, beispielsweise zur Stärkung der Fachberatung, für mehr Leitungsressourcen oder in die Verbesserung der Praxisanleitung.
- Rund 17 Prozent der Bundesmittel wurden in Maßnahmen zur Entlastung der Eltern bei den Beiträgen investiert.
Berichtsjahr 2024
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83 Prozent
der Bundesmittel flossen in Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung
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17 Prozent
der Bundesmittel wurden in Maßnahmen zur Entlastung der Eltern bei den Beiträgen investiert
Die Ergebnisse auf Basis der Daten der amtlichen Statistik und der Befragungen des Deutschen Jugendinstituts zeigen:
- In einigen Bereichen gab es von 2023 zu 2024 sowie seit Inkrafttreten des KiQuTG 2019 bundesweit Verbesserungen - zum Beispiel beim Personal-Kind-Schlüssel, bei der Gewinnung von Fachkräften und bei Zeitkontingenten für Leitungen.
- Auch nach sechs Jahren Umsetzung bestehen jedoch deutliche Unterschiede in zentralen Qualitätsbereichen zwischen den Ländern fort. So lagen beispielsweise die Personal-Kind-Schlüssel zwischen den Ländern weiterhin deutlich auseinander. Die Spanne in Gruppen für unter dreijährige Kinder reichte von 2,9 bis 5,5 Kindern pro Fachkraft.
- Große Unterschiede gab es zudem bei den vertraglich festgelegten Leitungsaufgaben. Der Anteil an Kitas, die keine Personen vertraglich für Leitungsaufgaben angestellt haben, reichte 2024 auf Länderebene von 1,5 Prozent in bis 22 Prozent.
Bundesweit einheitliche Standards erreichen und sichern
Um bundesweit gleichwertige Lebensbedingungen im Bereich der frühkindlichen Bildung zu erreichen, sind weitere Anstrengungen notwendig. Daher möchte der Bund sein Engagement auch über 2026 hinaus fortsetzen. Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sieht vor, das KiQuTG durch ein Qualitätsentwicklungsgesetz (QEG) abzulösen. Darin soll eine verpflichtende Sprach- und Entwicklungsstandserhebung bei Vierjährigen sowie anschließende Fördermaßnahmen bei ermittelten Förderbedarf der Kinder geregelt werden. Zudem soll eine zusätzliche Förderung der "Sprach-Kitas" und "Startchancen-Kitas" in das Qualitätsentwicklungsgesetz integriert werden. Damit trägt der Bund dazu bei, die Kinder in der Entwicklung ihrer Kompetenzen weiter zu stärken.
KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz
Ziel des KiQuTG ist es, die Qualität der frühkindlichen Erziehung, Bildung und Betreuung bundesweit weiterzuentwickeln und die Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Es dient dem Zweck, bundesweit gleichwertige Lebensverhältnisse für das Aufwachsen von Kindern und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erreichen. Entsprechend den jeweiligen Bedarfen der Länder werden bundesweit gleichwertige qualitative Standards angestrebt. Das KiQuTG enthielt bis 2024 einen Instrumentenkasten aus zehn qualitativen Handlungsfeldern sowie Maßnahmen zur Entlastung der Eltern bei den Kosten, aus dem die Länder nach ihren spezifischen Bedarfen auswählen konnten. Mit dem Dritten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung wurde das KiQuTG mit Wirkung zum 1. Januar 2025 inhaltlich weiterentwickelt. Das Gesetz fokussiert fortan auf sieben Handlungsfelder, die für die Qualität der Kindertagesbetreuung besonders bedeutend sind und in denen langfristig bundesweite Standards erreicht werden sollen. Dabei sind seit 2025 mindestens jeweils eine Maßnahme in zwei Handlungsfeldern für jedes Land verpflichtend: die Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften und die Förderung der sprachlichen Bildung - denn Sprache ist der Grundstein für Bildung und Teilhabe. Zur Umsetzung des KiQuTG stellt der Bund den Ländern 2025 und 2026 rund Vier Milliarden Euro zur Verfügung.