Hilfen für Schwangere in Not

Schwangere Frauen in finanziellen Notlagen besser unterstützen

Frau mit Paragraphenzeichen
Schwangere zukünftig besser unterstützen © iStock / rcfotostock

Am 22. Juli hat das Bundeskabinett mit einem Gesetzentwurf die Stärkung der finanziellen Basis der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf wird die gesetzlich festgelegte Bundeseinlage erstmals seit 1993 erhöht - auf 101 Millionen Euro ab 2027 und 105 Millionen Euro ab 2032. Durch ein Abschmelzen des Stiftungsvermögens können in den ersten Jahren nach Inkrafttreten zusätzliche Mittel für die Unterstützung schwangerer Frauen eingesetzt werden.

Bundesgleichstellungsministerin Karin Prien: "Ich freue mich sehr, dass es uns jetzt gelingt, die Bundesstiftung 'Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens' nach mehr als 30 Jahren dauerhaft finanziell zu stärken. Mit der Erhöhung der Bundeseinlage können die Stiftungshilfen künftig den tatsächlichen Bedarf besser abdecken und mehr schwangere Frau in finanziellen Notlagen besser und wirksamer unterstützen. Das schafft Sicherheit, gibt Zuversicht und erleichtert einen guten Start in das Leben mit ihrem Kind."

Die Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens"

Seit mehr als 40 Jahren unterstützt die Bundesstiftung schwangere Frauen in finanziellen Notlagen, wenn andere Hilfen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen oder nicht ausreichen. Die ergänzenden Leistungen können beispielsweise für Schwangerschaftsbekleidung, die Erstausstattung des Kindes oder die Wohnung und Einrichtung gewährt werden. Die Antragstellung erfolgt über die Schwangerschaftsberatungsstellen vor Ort. Jährlich erhalten mehr als 100.000 schwangere Frauen Unterstützung durch die Bundesstiftung.