Mit dem Vorhaben setzt die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag verankerte Ziel um, die Unterstützungsmöglichkeiten für Schwangere in finanziellen Notlagen und den Schutz ungeborenen Lebens zu verbessern.
Mit der Gesetzesänderung soll die seit 1993 trotz erheblich gestiegener Lebenshaltungskosten unverändert gebliebene gesetzlich festgelegte Mindestsumme erhöht werden, um die Entlastungswirkung der Stiftungshilfen zu sichern und zu verbessern.
Die Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" unterstützt jährlich rund 108.000 schwangere Frauen in Notlagen mit ergänzenden finanziellen Hilfen, um die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern. Dafür stellte der Bund der Stiftung nach Paragraph 6 Absatz 1 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" (MuKStiftG) in jedem Haushaltsjahr Mittel in Höhe von mindestens 92.033.000 Euro zur Verfügung. Seit 2017 erhielt die Stiftung jährlich weitere, nicht gesetzlich verankerte vier Millionen Euro, insgesamt also 96.033.000 Euro.