Zur Konstituierung der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung des Unrechts an Sinti und Roma nach 1945 am 3. November in Berlin hat Michael Brand, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesgleichstellungsministerin und Beauftragter der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland, der Kommission für die Bereitschaft gedankt, ihre Erfahrungen und Kompetenzen für diese historische Aufgabe einzusetzen. Michael Brand hatte die Mitglieder der Kommission nach sorgfältiger Vorbereitung berufen.
Michael Brand: "Auf diesen Tag haben viele Menschen lange gewartet, er war überfällig. Vor allem die Betroffenen warten auf Aufarbeitung und Anerkennung von Unrecht. Und auf Konsequenzen. Dass die Kommission heute ihre Arbeit aufnimmt, ist nicht denkbar ohne den jahrzehntelangen Einsatz der Bürgerrechtsbewegung von Sinti und Roma, die dieses Unrecht öffentlich gemacht, deren Anerkennung eingefordert und politisches Handeln angemahnt hat. Bundestag und Bundesregierung haben in den letzten Jahren gezielt darauf hin gearbeitet. Ich bin froh, dass es nun gelungen ist, und ich bin überzeugt, dass die Kommission sehr wertvolle Beiträge und Vorschläge erarbeiten wird."
Unabhängig arbeiten, Erfahrungen zusammenführen
Die Kommission entscheidet unabhängig über Arbeitsprogramm, Vorgehensweise sowie Empfehlungen. In seiner Rede unterstrich Michael Brand, dass unbequeme Erkenntnisse immer auch zu Aufarbeitung zählen. Zugleich hob er die Bedeutung der vielfältigen Fachkenntnisse und persönlichen Erfahrungen hervor, die in dem Gremium zusammenkommen.
Folgen des Unrechts reichen bis in Gegenwart und Zukunft, etwa bei Bildungswegen, Berufschancen und beim Vertrauen in den demokratischen Staat. Erfahrungen wirken über Generationen. Bei der Arbeit der Kommission sollen Wissenschaft und Perspektiven der Betroffenen zusammenkommen, um auch über Forschungsergebnisse hinaus biografische Erkenntnisse einzubeziehen.
Weitere Arbeit der Kommission
Michael Brand dankte der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft für die Unterstützung der Kommission durch eine bei der Stiftung angesiedelte und vom Bund finanzierte Geschäftsstelle.
In der zweiten Jahreshälfte 2028 soll die Kommission dem Bundeskabinett und dem Bundestag den Abschlussbericht zuleiten, damit die Ergebnisse noch vor Ende der Legislaturperiode parlamentarisch erörtert werden können. Bis Ende 2029 wird die Kommission fachlichen Austausch und Verbreitung der Ergebnisse weiter unterstützen.