Das Bundesfrauenministerium hat am 28. Januar den Evaluierungsbericht zum Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) veröffentlicht. Der Bericht wurde in Auftrag gegeben, um die Wirksamkeit des BGleiG zu bewerten - nun lag er dem Kabinett vor. Damit kommt das Bundesfrauenministerium der gesetzlich vorgeschriebenen, vierjährlichen Berichtspflicht gegenüber dem Bundestag nach. Für den Berichtszeitraum 2021 bis 2024 wird deutlich, dass das Gesetz maßgeblich zur Gleichstellung von Frauen und Männern beiträgt. Gleichzeitig zeigt der Bericht, dass diese Gleichstellung in allen Dienststellen des Bundes noch nicht vollständig verwirklicht ist.
Bundesgleichstellungsministerin Karin Prien: "Das gesetzliche Ziel, Frauen in der Bundesverwaltung gleichberechtigt an Führungspositionen zu beteiligen, zeigt erfreuliche Erfolge. Der Bund geht hier als Arbeitgeber mit gutem Beispiel voran - doch unser Engagement darf nicht nachlassen. Wir setzen ein deutliches Zeichen für Gleichstellung und Chancengerechtigkeit. Unser Ziel ist klar: gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen."
Gleichstellung im Bundesdienst stärken
Die ausgewerteten Daten zeigen einen kontinuierlichen Trend zu mehr Gleichstellung im Bundesdienst in den letzten Jahren. Seit 2019 stieg der Frauenanteil in den Führungspositionen in allen Verwaltungsbereichen deutlich an. Der Bericht kommt aber auch zu dem Schluss, dass sich die Dienststellen des Bundes noch deutlich in der Verankerung von Gleichstellungsorientierung in der Organisationskultur unterscheiden.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf ausbauen
Der Bericht enthält Empfehlungen, wie die Ziele des BGleiG noch besser zu erreichen sind. Ein geeignetes Mittel seien verpflichtende Schulungen von Führungskräften und Personalverwaltungen. Verbesserungsbedarf sieht der Bericht bei der Beteiligung und Unterstützung der Gleichstellungsbeauftragten. Eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf wurde laut Bericht bereits in weiten Teilen erreicht. Trotzdem wurden die Potenziale des BGleiG zur Verbesserung von Familienfreundlichkeit und Vereinbarkeit noch nicht vollständig von allen Dienststellen ausgeschöpft.
Unterstützungsangebote bereitstellen
Vorbildhafte Gleichstellungsmaßnahmen, die die Sichtbarkeit von Gleichstellungsthemen und Gleichstellungsorientierung fördern, sind ebenfalls Teil der Berichterstattung: Dazu zählt unter anderem die Unterstützung beschäftigteninitiierter Netzwerke und Mentoringprogramme. Die Bundesregierung greift in ihrer Stellungnahme die Empfehlungen der Evaluierung als Handlungs- und Prüfempfehlungen auf. Das Bundesgleichstellungsministerium wird Unterstützungsangebote zur besseren Umsetzung des Gesetzes bereitstellen und den Dienststellen unter anderem einen Handlungsleitfaden zur Erstellung von Gleichstellungsplänen zur Verfügung stellen.