Menschenhandel

Nationaler Aktionsplan gegen Menschenhandel

Ende 2024 wurde von der Bundesregierung der 20. Legislaturperiode der erste Nationale Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen (NAP Menschenhandel) verabschiedet, um die Bekämpfung dieser schweren Menschenrechtsverletzung weiter zu stärken. Der Aktionsplan stellt einen strategischen Rahmen dar, um Schutz von Betroffenen, Prävention und Strafverfolgung wirksam miteinander zu koppeln, Kooperationen weiter zu stärken und internationale Verpflichtungen konsequent umzusetzen. 

Zielsetzung

Der NAP Menschenhandel bildet den zentralen Rahmen für ein koordiniertes, ressortübergreifendes Vorgehen auf Bundesebene. Der Aktionsplan setzt internationale und europäische Verpflichtungen um, insbesondere die Vorgaben der Richtlinie 2024/1712 der Europäischen Union (EU) zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer, und orientiert sich an menschenrechtlichen Grundsätzen. Ziel ist es, Menschenhandel in all seinen Erscheinungsformen - etwa der sexuellen Ausbeutung, der Arbeitsausbeutung oder der Ausbeutung von Minderjährigen - nachhaltig zu bekämpfen und Betroffenen umfassenden Schutz zu gewährleisten.

Mit 126 konkreten Maßnahmen hat der NAP Menschenhandel eine Laufzeit bis Ende 2028.

Zentrale Handlungsfelder

Der NAP Menschenhandel verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, der auf vier zentralen Säulen beruht:

Betroffene wirksam schützen

Ein Schwerpunkt liegt auf der frühzeitigen Identifizierung von Betroffenen und dem bedarfsgerechten Zugang zu Beratung, Unterbringung, medizinischer Versorgung und rechtlicher Unterstützung - unabhängig vom Aufenthaltsstatus.

Prävention stärken

Der NAP Menschenhandel sieht Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit, zur Schulung von Fachkräften sowie zur Reduzierung von Risikofaktoren vor. Dabei werden geschlechtsspezifische und kinderbezogene Aspekte besonders berücksichtigt.

Strafverfolgung verbessern

Der Aktionsplan zielt darauf ab, die Rahmenbedingungen zur Verfolgung von Menschenhandelsdelikten zu stärken, die Strafverfolgung und Ermittlungsarbeit weiter zu intensivieren und die Kooperation zwischen den zuständigen Akteuren weiter auszubauen.

Strukturen weiterentwickeln

Zur Sicherstellung einer nachhaltigen Umsetzung werden bestehende Koordinierungsmechanismen gestärkt, die internationale Zusammenarbeit weiter ausgebaut und Datengrundlagen weiter verbessert.

Nationaler Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit

Im Februar 2025 wurde zudem der Nationale Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit (NAP A/Z) unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beschlossen. Damit wurde erstmals eine abgestimmte Strategie zur Bekämpfung dieser Missstände am Arbeitsmarkt vorgelegt. Übergeordnetes Ziel des NAP A/Z ist es, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unabhängig von ihrer Herkunft und Qualifikation vor prekären, ausbeuterischen und erzwungenen Beschäftigungsverhältnissen zu schützen, gute Bedingungen am Arbeitsmarkt für alle zu gewährleisten und somit Deutschlands Attraktivität als Zielland für Arbeitsmigration zu steigern. Zu diesem Zweck verfolgt der NAP A/Z einen ganzheitlichen, präventiven und arbeitsmarktorientierten Ansatz (Labour Approach) und zielt darauf ab, Risiken am Arbeitsmarkt, die der Entstehung von Arbeitsausbeutung Vorschub leisten, zu verringern.

Der NAP A/Z enthält 83 Maßnahmen, die den vier Handlungsfeldern zugeordnet sind:

  • Arbeitskräftegewinnung,
  • Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechte und deren Durchsetzung,
  • Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutz und staatliche Kontrolle sowie
  • Unternehmensverantwortung.

Die Maßnahmen betreffen schwerpunktmäßig die Ausweitung niedrigschwelliger Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für Arbeitskräfte, die grenzüberschreitende Vernetzung und Zusammenarbeit verschiedener Akteure am Arbeitsmarkt sowie die zielgerichtete Sensibilisierung von Behörden, Sozialpartnern und Unternehmen für bestehende Missstände.

Des Weiteren haben die Bundesländer insgesamt 125 Maßnahmen in eigener Zuständigkeit entwickelt, die in einer Ergänzung zum NAP A/Z abgebildet werden. Der NAP A/Z wird seit Februar 2025 sukzessive umgesetzt und zusammen mit den Ländern, Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft kontinuierlich weiterentwickelt.