Menschenhandel

Betroffene koordiniert unterstützen: Der Nationale Verweisungsmechanismus

Ein Nationaler Verweisungsmechanismus ist ein System auf Basis übergreifender Zusammenarbeit, das Verfahren und Zuständigkeiten für den Umgang mit (möglichen) Betroffenen von Menschenhandel konkret festlegt. Er beschreibt die Zusammenarbeit zwischen staatlichen Stellen und zivilgesellschaftlichen Organisationen, um Betroffene von Menschenhandel zu identifizieren und ihnen Zugang zu Schutz- und Unterstützungsangeboten zu bieten. 

Grundsätzlich arbeiten dabei verschiedene Akteure zusammen, etwa Strafverfolgungsbehörden, Ausländerbehörden, Sozialbehörden sowie spezialisierte (Fach-)Beratungsstellen und zivilgesellschaftliche Verbände. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Betroffene von Menschenhandel möglichst früh erkannt werden und schnell Zugang zu geeigneten Hilfsangeboten erhalten. Dazu gehören beispielsweise sichere Unterbringung, medizinische Versorgung, psychosoziale Beratung und rechtliche Unterstützung.

Internationale Vorgaben und Empfehlungen

Die geänderte Menschenhandelsrichtlinie 2024/1712 der Europäischen Union (EU) verpflichtet die Mitgliedstaaten, einen oder mehrere Nationale Verweisungsmechanismen einzurichten. Nach internationalen Leitlinien umfasst ein Verweisungsmechanismus mehrere zentrale Bereiche:

  • Identifizierung und Schutz: Behörden und Fachstellen sollen mögliche Betroffene frühzeitig erkennen und Schutzmaßnahmen einleiten.
  • Zugang zu Unterstützung: Betroffene werden an spezialisierte Beratungs- und Unterstützungsangebote vermittelt.
  • Integration und Förderung: Dazu gehören beispielsweise berufliche Weiterbildung oder Sprachkurse.
  • Zugang zum Rechtssystem: Betroffene sollen ihre Rechte wahrnehmen können, etwa durch Unterstützung in Strafverfahren.

Diese vier Säulen sollen gewährleisten, dass Betroffene die notwendige Unterstützung erhalten.

Situation in Deutschland

In Deutschland bestehen auf Bundesebene und in den meisten Bundesländern unterschiedliche Strukturen der Zusammenarbeit zwischen Behörden und (Fach-)Beratungsstellen. Diese beruhen beispielsweise auf Kooperationsvereinbarungen oder regionalen Netzwerken.

Einen Überblick bestehender Strukturen bietet die Berichterstattungsstelle Menschenhandel und die Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel.

Eine Beratungsstellensuche ermöglicht der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. sowie die Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel.

Bundesweite Anlaufstellen und Netzwerke, die sich gezielt an minderjährig Betroffene richten, stellt ECPAT Deutschland e.V. zur Verfügung. 

Derzeit wird mit einer Bund-Länder-Beteiligung an der Weiterentwicklung der bestehenden Kooperationsstrukturen gearbeitet. Im Sommer 2025 wurde eine Unterarbeitsgruppe der Bund-Länder Arbeitsgruppe Menschenhandel zur Entwicklung von Mindeststandards für Verweisungsmechanismen eingesetzt und hat Handlungsempfehlungen erarbeitet. 

Mindeststandard für einen Verweisungsmechanismus entwickeln

Basierend auf den Handlungsempfehlungen der Unterarbeitsgruppe der Bund-Länder Arbeitsgruppe Menschenhandel wurde die Arbeitsgruppe "Nationaler Verweisungsmechanismus - Mindeststandards" eingerichtet. Sie hat die Aufgabe, weiterführend konkrete Mindeststandards zu entwickeln für die Erkennung und frühzeitige Identifizierung sowie für die Weiterleitung von Betroffenen von Menschenhandel an Unterstützungs- und Betreuungsangeboten. Die Mindeststandards sollen die Rechte der Betroffenen von Menschenhandel in konkrete, praktisch umsetzbare Maßnahmen überführen. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Bundesressorts und nachgeordneten Behörden, Länderkonferenzen sowie zivilgesellschaftlichen Akteuren zusammen. Erste Arbeitsergebnisse sind für das zweite Halbjahr 2026 vorgesehen.

Für Minderjährige gibt es einen eigenen Arbeitsprozess im Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Daran beteiligen sich Vertreter und Vertreterinnen der Landesjugend-, Familien- und Sozialministerien, der Landesjugendämter und Kommunalen Spitzenverbänden. Ziel ist es, Mindeststandards im Verantwortungsbereich der Kinder- und Jugendhilfe anhand der bestehenden gesetzlichen Regelungen zu erarbeiten. Dieser Prozess wird anschließend um die Perspektive und Rollen von Strafverfolgungsbehörden, Zivilgesellschaft, Ausländerbehörden und anderen ergänzt, um Standards für einen Verweisungsmechanismus für Minderjährige insgesamt zu erarbeiten. Dieser soll mit den Mindeststandards für einen Verweisungsmechanismus für Erwachsene gekoppelt werden.