Menschenhandel findet oft im Verborgenen statt. Betroffene erleben massive Verletzungen ihrer Rechte - etwa ihrer Menschenwürde, sexuellen Selbstbestimmung, Freiheit und körperlichen Unversehrtheit. Eine systematische Berichterstattung schafft Wissen und zeigt Optimierungspotenzial auf.
Die Berichterstattungsstelle Menschenhandel ist am Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) angesiedelt und ist eine unabhängige Fachstelle zur stetigen Beobachtung und Analyse des Phänomens Menschenhandel in Deutschland. Als Berichterstattungsstelle trägt sie dazu bei, das Ausmaß, die Erscheinungsformen und die Bekämpfung von Menschenhandel einzuschätzen und erfasst zudem, welche Unterstützungsstrukturen in Deutschland vorgehalten werden.
Statistische Erkenntnisse und Analysen ermöglichen es, evidenzbasierte Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Menschenhandel abzuleiten. Die Berichterstattungsstelle steht hierfür in einem fachlichen Austausch mit staatlichen Stellen, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und internationalen Akteuren.
Aufgaben und Zielsetzung
Die unabhängige Berichterstattungsstelle Menschenhandel hat die Aufgabe, Entwicklungen im Bereich Menschenhandel zu erfassen, auszuwerten und öffentlich zugänglich zu machen. Ziel ist es, die Umsetzung nationaler, europäischer und internationaler Verpflichtungen Deutschlands im Bereich der Bekämpfung von Menschenhandel zu begleiten. Außerdem geht es darum, für Politik, Verwaltung und Fachpraxis eine empirische Grundlage für wirksame Maßnahmen zur Prävention, Identifizierung und zum Schutz von Betroffenen bereitzustellen.
Eine zentrale Aufgabe ist die regelmäßige Berichterstattung durch die Veröffentlichung von Berichten, Stellungnahmen und Fachpublikationen. Diese informieren über aktuelle Entwicklungen, Herausforderungen und Fortschritte in Deutschland. Die Berichterstattungsstelle befasst sich mit allen Formen des Menschenhandels.
Europäischer und nationaler Rahmen
Die Arbeit der Berichterstattungsstelle steht im Kontext der europäischen Vorgaben zur Bekämpfung des Menschenhandels, insbesondere der Menschenhandelsrichtlinie der Europäischen Union (EU) (Richtlinie 2011/36/EU in der Fassung der Richtlinie (EU) 2024/1712) sowie der Europaratskonvention gegen Menschenhandel. Diese Richtlinien verpflichten die Mitgliedstaaten unter anderem dazu, wirksame Maßnahmen zur Prävention von Menschenhandel zu ergreifen, Betroffene frühzeitig zu identifizieren und umfassend zu schützen, geschlechtsspezifische und besondere Bedürfnisse von Kindern zu berücksichtigen und nationale Überwachungsmechanismen einzurichten. Mit der Einrichtung der Berichterstattungsstelle, die vom Bundesbildungs- und -familienministeriums gefördert wird, wird diese europarechtliche Verpflichtung in Deutschland strukturell umgesetzt.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Als Abteilung im Deutschen Institut für Menschenrechte arbeitet die Berichterstattungsstelle Menschenhandel unabhängig und wird vom Bundesbildungs- und -familienministerium bis Oktober 2026 gefördert.