Ausschuss für Mutterschutz

Ingo Behnel benennt neue Mitglieder

Gruppenbild mit Ingo Behnel
Ingo Behnel mit den neuen Gremienmitgliedern des Ausschuss für Mutterschutz © Thomas Imo/BMBFSFJ/photothek.de

Am 3. November fand im Bundesfamilienministerium in Berlin die Auftaktveranstaltung für die dritte, vierjährige Amtszeit des Ausschusses für Mutterschutz (AfMu) statt. 

Ingo Behnel, Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, begrüßte rund 80 Gäste des Festaktes aus Politik, Verbänden, Wirtschaft und Wissenschaft. Der Staatssekretär dankte im Namen von Bundesfamilienministerin Karin Prien den ausgeschiedenen Mitgliedern für ihr ehrenamtliches Engagement. Im Anschluss überreichte er den neuen Gremienmitgliedern feierlich ihre Berufungsurkunden, bevor das Gremium am Nachmittag direkt zu seiner 17. Arbeitssitzung zusammenkam.

Staatssekretär Ingo Behnel: "Der Ausschuss für Mutterschutz leistet durch sein Regelwerk einen enormen Beitrag für werdende Mütter und für die Gesellschaft: Die höchsten Schutzstandards für Frauen während der Schwangerschaft bis hin in der Stillzeit werden den neueren wissenschaftlichen Standards entsprechend fortlaufend sichergestellt, ohne die berufliche Gleichberechtigung auszubremsen. Die Expertise des Gremiums ermöglicht es mit seiner vielfältigen fachlichen Zusammensetzung an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Praxis, mögliche Ängste der Beschäftigte oder der Arbeitgeber wegzunehmen. Für dieses wertvolle ehrenamtliche Engagement danke ich allen Mitgliedern sehr herzlich."

Wichtiger Beitrag für Sicherheit und berufliche Teilhabe

Der Ausschuss für Mutterschutz hat auf Grundlage des Mutterschutzgesetzes die zentrale Aufgabe, unverantwortbare Gefährdungen für die Gesundheit von schwangeren und stillenden Frauen sowie deren Kinder am Arbeitsplatz, in der Ausbildung und im Studium zu ermitteln. Auf Basis fundierter wissenschaftlicher Erkenntnisse erarbeitet das unabhängige Gremium Regeln, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern als verlässliche Leitlinien für die praxisgerechte Umsetzung der mutterschutzrechtlichen Vorgaben dienen. Dem Ausschuss gehören insgesamt 15 ehrenamtliche Expertinnen und Experten sowie 15 Stellvertretungen an, die die Arbeitgeber, Gewerkschaften, Landesbehörden, Ausbildungseinrichtungen, Studierende sowie die Wissenschaft vertreten.

In der neuen Amtszeit liegt die Priorität weiterhin darauf, pauschale Beschäftigungsverbote zu vermeiden und eine sichere Weiterbeschäftigung zu ermöglichen.