Fortbildungsordnung

Die bundeseinheitlichen Fortbildungen werden kontinuierlich auf Initiative der Sozialpartner sowie gemeinsam mit der betrieblichen Praxis bedarfsorientiert modernisiert oder gänzlich neu erstellt. Sie können diese hier nachlesen.

Chancen

  • Die bundesweit einheitlichen Fortbildungen ermöglichen berufliche Weiterqualifizierung und eröffnen attraktive Karrierewege in der beruflichen Bildung in Deutschland.

  • Die attraktiven Abschlussbezeichnungen – Geprüfter Berufsspezialist/Geprüfte Berufsspezialistin, Bachelor Professional und Master Professional – werden umgesetzt.

  • Sie fördern die Gleichwertigkeit von beruflicher Fortbildung und Studium.

  • Die Mobilität für berufliche Aufsteigerinnen und Aufsteiger auf den weltweiten Arbeitsmärkten und die internationale Vergleichbarkeit der Abschlüsse werden gestärkt.

Eine Frau schaut zu einem Mann und erklärt ihm etwas, dabei hebt sie ihre Hände
© Adobe Stock / Jacob Lund

Geregelte Fortbildungen ermöglichen die Erweiterung von Fähigkeiten und Höherqualifizierungen nach einer Ausbildung.

Diese geregelten Fortbildungen sind standardisiert in bundeseinheitlichen Rechtsverordnungen geregelt. Sozialpartner und Bundesministerien erarbeiten diese gemeinsam.

Fortbildungsordnungen