Fragen und Antworten zum Startchancen-Programm

Nach intensiven Verhandlungen haben sich Bund und Länder im Februar 2024 auf das Startchancen-Programm verständigt. Mit dem Startchancen-Programm stellen Bund und Länder 20 Milliarden Euro in zehn Jahren für mehr Chancengerechtigkeit bereit. Das ist der Einstieg in die Veränderungen, die wir dringend brauchen. Gut 4.000 Schulen in herausfordernder Lage und damit rund zehn Prozent aller Schülerinnen und Schüler in Deutschland werden mit dem Startchancen-Programm gezielt unterstützt.

Die konkrete Auswahl der Startchancen-Schulen erfolgte durch die Länder auf Basis wissenschaftsgeleiteter und an der Zielsetzung des Startchancen-Programms ausgerichteter Kriterien. Dabei wurde mindestens der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die von Armut betroffen sind oder eine Migrationsgeschichte haben, berücksichtigt. Die Wissenschaft hat hier einen Zusammenhang mit Bildungsteilhabe und Bildungserfolg ausgewiesen. Neben Grundschulen sollen auch weiterführende und berufliche Schulen vom Startchancen-Programm profitieren.

Das FAQ beantwortet die wichtigsten Fragen zum Vorhaben:

1. Warum brauchen wir das Startchancen-Programm?

Nationale und internationale Bildungsstudien wie der IQB-Bildungstrend und PISA zeigen: In Deutschland hängt der Bildungserfolg immer noch von der sozialen Herkunft ab. Ein hoher Anteil junger Menschen verlässt die Schule ohne die nötigen Kompetenzen für einen erfolgreichen Start ins Berufsleben. Deutschland braucht eine bildungspolitische Trendwende. Das Startchancen-Programm ist dabei ein großer Hebel. Bund und Länder investieren gemeinsam in erfolgreiche Bildungsbiografien und damit in die Fachkräfte von morgen, in die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des Landes sowie in den Zusammenhalt der Gesellschaft und die Stabilität der Demokratie. Zudem werden mit dem Programm Impulse für ein moderneres und leistungsfähigeres Bildungswesen gesetzt und das Aufstiegsversprechen erneuert.

2. Was sind die Ziele des Startchancen-Programms?

Der Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der Basiskompetenzen, das heißt auf den Grundkompetenzen in Deutsch und Mathematik. Ziel ist, die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die die Mindeststandards in Mathematik und Deutsch verfehlen, bis zum Ende der Programmlaufzeit an den Startchancen-Schulen zu halbieren. Außerdem sollen die Kinder und Jugendlichen zu demokratischer Teilhabe befähigt und in ihren sozio-emotionalen Kompetenzen gestärkt werden. Angestrebt werden nachhaltige Veränderungen im Bildungssystem auch jenseits der direkt beteiligten Schulen – insbesondere über eine wissenschaftsgeleitete Modernisierung des Fachunterrichts, die Nutzung der Potenziale datengestützter Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie eine Professionalisierung des Unterstützungssystems schulischer Bildung. Zu Programmbeginn wurden die Ziele auf individueller, institutioneller und systemischer Ebene von der wissenschaftlichen Begleitung des Startchancen-Programms, dem CHANCEN-Verbund (vergleiche Frage 16), operationalisiert.

3. Wie viele Schulen und wie viele Schülerinnen und Schüler werden gefördert?

Mit dem Startchancen-Programm werden etwa 4.000 Schulen in herausfordernder Lage unterstützt. Über die Programmlaufzeit werden dabei weit mehr als eine Million Schülerinnen und Schüler erreicht. Weil insbesondere in den ersten Schuljahren entscheidende Weichen für den Bildungserfolg gestellt werden, sollen vor allem Grundschülerinnen und -schüler vom Startchancen-Programm profitieren. Neben den Grundschulen werden auch weiterführende und berufliche Schulen gefördert.

4. Warum werden gut 4.000 Schulen gefördert und nicht alle?

Das Startchancen-Programm ist der Einstieg in die bildungspolitische Trendwende. Es geht darum, den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft zu entkoppeln. Daher zielt das Programm auf Schulen in herausfordernder Lage ab. Gut 4.000 Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler wurden deshalb nach bedarfsgerechten Kriterien ausgewählt. So erreicht das Startchancen-Programm rund zehn Prozent aller Schülerinnen und Schüler in Deutschland. Das Programm wird nicht jedes Problem im Bildungssystem und entlang der Bildungskette lösen können. Aber es kann sehr viel bewegen, auch weit über die Startchancen-Schulen hinaus, indem es Anstöße für grundlegende Veränderungen im Bildungswesen gibt und neue Formen der Zusammenarbeit initiiert, etwa zwischen Bildungsverwaltung und Bildungspraxis, außerschulischen Akteuren und Eltern. Zudem soll das Programm über Erkenntnisse der wissenschaftlichen Begleitung (vergleiche Frage 16) und den Transfer wirksamer Ansätze weit über die Startchancen-Schulen hinaus wirken.

5. Wie viel Geld investieren Bund und Länder über welche Zeit?

Der Bund stellt für das Startchancen-Programm bis zu eine Milliarde Euro jährlich zusätzlich zur Verfügung. Die Länder beteiligen sich in gleichem Umfang. Damit werden insgesamt 20 Milliarden Euro über zehn Jahre investiert. Das macht das Programm zum größten und langfristigsten Bildungsprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.

6. Was genau wird mit dem Startchancen-Programm in den Schulen gefördert?

Die Förderung der Startchancen-Schulen erfolgt über drei Programmsäulen:

Säule I: Investitionen in eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung

Ziel des Investitionsprogramms sind Beiträge zu modernen, klimagerechten und barrierefreien Lernorten. Angestrebt werden Investitionen in eine hochwertige Ausstattung und moderne Infrastruktur. Weitere Informationen zu der Frage, was genau aus Säule I gefördert werden kann, finden sich in § 1 der Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104c des Grundgesetzes zur Umsetzung der Säule I des Startchancen-Programms (Investitionsprogramm Startchancen) (PDF: 297,6 kB) .

Säule II: Chancenbudgets für bedarfsgerechte Lösungen in der Schul- und Unterrichtsentwicklung (siehe auch Frage 7)

Das Chancenbudget soll Spielräume für diejenigen eröffnen, die vor Ort Verantwortung tragen und das Miteinander an der Schule jeden Tag aufs Neue gestalten. Es geht auch um eine Stärkung der Schulautonomie. Eine Einordnung zur Verwendung des Chancenbudgets nimmt das startchancenprogramm-vereinbarung-2024-2034 (PDF: 168,4 kB) vor. Weitere Konkretisierungen zur inhaltlichen Verwendung sowie zum administrativen Prozess der Verausgabung wurden von den einzelnen Ländern vorgenommen. Die konkrete Umsetzung von Säule II erfolgt in den 16 Ländern im Rahmen der bundesweiten Vorgaben unterschiedlich.

Für die einzelnen Schulen spielen – sowohl zeitlich als auch inhaltlich - ihre konkret vereinbarten Entwicklungsziele gemäß Kapitel D.I.1 der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Umsetzung des Startchancen-Programms für die Jahre 2024 bis 2034 (PDF: 628,2 kB) eine entscheidende Rolle, da hieraus konkrete Fördermaßnahmen abgeleitet werden. Fragen zur konkreten Ausgestaltung sollten daher an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Ländern gerichtet werden.

Säule III: Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams

Vor allem geht es hier um die Beratung und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler, eine lernförderliche Elternarbeit, die Entwicklung einer positiven Schulkultur sowie darum, Betroffene bei der Inanspruchnahme staatlicher Leistungen zu stärken. Neben Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern sollen vor allem auch pädagogische Fachkräfte anderer Disziplinen ihre Stärken und Expertise einbringen können. Hierdurch soll die Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams an den Startchancen-Schulen ausgebaut und weiterentwickelt werden. Die konkrete Schwerpunktsetzung und Ausgestaltung erfolgt bedarfsorientiert und schulbezogen in den Ländern unter Berücksichtigung der dortigen Spezifika. Fragen zur konkreten Ausgestaltung sollten daher an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Ländern gerichtet werden.

7. Wofür können die Schulen die Chancenbudgets verwenden?

Die Chancenbudgets eröffnen den Startchancen-Schulen Freiräume und ermöglichen bedarfsgerechte Lösungen, die den Gegebenheiten vor Ort Rechnung tragen. Um eine Verwendung der Chancenbudgets im Sinne der Programmziele zu unterstützen, wurde in Abstimmung mit der Wissenschaft ein sogenanntes startchancenprogramm-vereinbarung-2024-2034 (PDF: 168,4 kB) entwickelt. Dieses Orientierungspapier richtet sich vorrangig an die Kultusministerien in den Ländern. Es enthält Maßnahmenbereiche, die eine leistungsfördernde sowie ungleichheits- und diversitätssensible Unterrichts- und Schulgestaltung unterstützen. Die Maßnahmenbereiche sollen entsprechende Professionalisierungsprozesse fördern und sind nach wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie praktischen Erfahrungen aus den Ländern entstanden. Zur Veranschaulichung der Maßnahmenbereiche werden in dem Orientierungspapier einzelne Maßnahmen beschrieben und auch konkrete Beispiele genannt. Diese sind keinesfalls abschließend. Für die in dem Orientierungspapier genannten Maßnahmenbereiche sollen zwei Drittel der Chancenbudgets an den Startchancen-Schulen aufgewendet werden. Für bedarfsgerechte Maßnahmen, die über die im Orientierungspapier genannten Maßnahmenbereiche hinausgehen, steht den Startchancen-Schulen ein Drittel ihres Chancenbudgets zur freien Verfügung.

8. Wird mit dem Startchancen-Programm auch das Erlernen der deutschen Sprache unterstützt?

Ja, denn ein besonderer Fokus der Unterstützung liegt unter anderem auf der Stärkung der Grundkompetenzen im Lesen, Schreiben und Zuhören. Ein zentrales Ziel des Startchancen-Programms ist es, die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die die Mindeststandards in Mathematik und Deutsch verfehlen, bis zum Ende der Programmlaufzeit an den Startchancen-Schulen zu halbieren.

9. Wie erfolgt die Verteilung der Bundesmittel im Startchancen-Programm auf die Länder?

Die Startchancen-Mittel in Säule I werden nicht, wie bisher üblich, über den Königsteiner Schlüssel an die Länder verteilt. Stattdessen berücksichtigt der neu entwickelte, programmspezifische Verteilschlüssel den Anteil der Schülerinnen und Schüler, die von Armut betroffen sind oder eine Migrationsgeschichte haben, mit einer jeweils vierzigprozentigen Gewichtung. Zu zwanzig Prozent wird das negative Bruttoinlandsprodukt bei der Verteilung einbezogen. Die Säulen II und III werden bundesseitig über eine Neuverteilung der Umsatzsteuer finanziert. Hierzu gewährt der Bund den Ländern zusätzliche Umsatzsteuerfestbeträge. Der hier zur Anwendung gebrachte Verteilschlüssel ist im Finanzausgleichsgesetz (FAG) festgeschrieben und nicht programmspezifisch.

10. Wann und wie wurden die Schulen ausgewählt?

Die Anzahl der Startchancen-Schulen pro Bundesland wurde nach einem Schlüssel ermittelt, der sich aus den bei Programmstart ermittelten Landesanteilen an den Programmmitteln des Bundes ergibt. Ein besonderer Schwerpunkt des Programms liegt auf den Grundschulen. Rund 60 Prozent der vom Programm erreichten Schülerinnen und Schüler besuchen eine Grundschule, rund 40 Prozent eine weiterführende Schule. Von der Förderung profitieren auch berufliche Schulen, vorrangig Bildungsgänge der Berufs- und Ausbildungsvorbereitung. Die Förderung ist trägerneutral. Die Auswahl der Startchancen-Schulen erfolgte auf Basis wissenschaftsgeleiteter und an der Zielsetzung des Startchancen-Programms ausgerichteter Kriterien durch die Länder. Dabei wurde mindestens der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die von Armut betroffen sind oder eine Migrationsgeschichte haben, berücksichtigt. Die Wissenschaft hat hier einen Zusammenhang mit Bildungsteilhabe und Bildungserfolg ermittelt. Länder, die bereits eigene Sozialindizes entwickelt haben, konnten diese nutzen. Fragen zur Auswahl der Schulen sollten an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Ländern gerichtet werden.

11. Wieso werden die Gelder aus dem Startchancen-Programm nicht an alle Schulen gleichermaßen verteilt?

Studienergebnisse zeigen immer wieder, dass der Bildungserfolg in Deutschland stark von der sozialen Herkunft abhängt. Mit dem Startchancen-Programm wollen Bund und Länder daher zielgenau dort unterstützen, wo die Herausforderungen am größten sind und Unterstützung am dringendsten gebraucht wird. Gut 4.000 Schulen in herausfordernder Lage sollen daher besonders gestärkt werden. Das Startchancen-Programm ist damit ein zentraler Hebel für mehr Chancengerechtigkeit.

12. Finden die Erkenntnisse aus dem Bereich ganztägiger Bildung im Startchancen-Programm Anwendung?

Die Ergebnisse langjähriger Bildungsforschung zu Gelingensbedingungen und Wirkungen im Ganztag sind in der Konzeption des Startchancen-Programms reflektiert. Gemäß Kapitel A.III.6. der BLV finden die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur "Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität der Ganztagsschule und weiterer ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ vom 12. Oktober 2023 an den Startchancen-Schulen Anwendung.

13. Wie hilft das Startchancen-Programm gegen marode Schulen und wenig Personal?

Ziel des Investitionsprogramms für eine zeitgemäße und förderliche Lern- und Lehrumgebung (Säule I) sind Beiträge zu modernen, klimagerechten und barrierefreien Lernorten. Angestrebt werden Investitionen in eine hochwertige Ausstattung und moderne Infrastruktur. Es geht nicht darum, ohnehin notwendige Instandsetzungs- oder Sanierungsmaßnahmen zu finanzieren, sondern um eine echte Attraktivitätssteigerung der Startchancen-Schulen. Die Lernumgebungen sollen die pädagogische Arbeit in heterogenen Lerngruppen, die Motivation der Schülerinnen und Schüler und damit letztlich die Lernerfolge unterstützen. Dazu gehören im Besonderen Verbesserungen in Form von lernfördernden Räumen, moderner Infrastruktur und Lernflächen (zum Beispiel Kreativlabore, Multifunktionsräume oder Räumlichkeiten für inklusives Lernen), sowie attraktive Arbeitsplätze und Arbeitsbereiche für das pädagogische Personal. Im Hinblick auf mehr Personal bietet Säule III die Möglichkeit, multiprofessionelle Teams zu stärken und hier neben Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen auch pädagogische Fachkräfte anderer Disziplinen einzustellen. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt bedarfsorientiert und schulbezogen.

14. Welches Personal kann zusätzlich eingestellt werden?

Die Startchancen-Schulen sollen insbesondere mit zusätzlichen Stellen für die Schulsozialarbeit personell unterstützt werden. Neben Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sollen dabei auch pädagogische Fachkräfte anderer Disziplinen ihre Stärken und Expertise einbringen können. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt bedarfsorientiert und schulbezogen und richtet sich an den Zielen des Programms aus. Schwerpunkt der Säule III des Startchancen-Programms ist insbesondere die Beratung und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler, eine lernförderliche Elternarbeit, die Entwicklung einer positiven Schulkultur.

15. Wie werden die Startchancen-Schulen unterstützt und begleitet? Wie wird Austausch und Vernetzung sichergestellt?

Die Länder schaffen im jeweiligen Land sowie länderübergreifend die Rahmenbedingungen für eine professionelle Einbettung und Begleitung des Startchancen-Programms. Sie bauen Begleitstrukturen für Qualifizierungs- und Professionalisierungsprozesse sowie Kooperations- und Austauschformate auf, die eine datengestützte Schul- und Unterrichtsentwicklung fördern, Angebote beruflicher Orientierung unterstützen und zur Öffnung der Startchancen-Schulen in den Sozialraum beitragen. Vorgesehen sind überfachliche und themenbezogene Netzwerke, in deren inhaltliche Ausgestaltung die wissenschaftliche Begleitung eingebunden wird. Bereits bestehende Strukturen sollen genutzt und weiterentwickelt werden.

16. Wird das Startchancen-Programm wissenschaftlich begleitet?

Ja. Das Startchancen-Programm versteht sich als lernendes Programm, das auf gesellschaftliche Veränderungen und neue Erkenntnisse reagiert und sich kontinuierlich weiterentwickelt, um größtmögliche Wirkung zu entfalten. Dazu wird es durch den Broschüre zum CHANCEN-Verbund (PDF: 8,7 MB) umfassend wissenschaftlich begleitet. Mit insgesamt 20 Verbundpartnern unter der Leitung des DIPF, Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, unterstützt der Forschungsverbund die Umsetzung und Steuerung des Startchancen-Programms evidenzbasiert, bedarfsorientiert und praxisnah. Die wissenschaftliche Begleitung umfasst insbesondere Qualifizierungs- und Professionalisierungsangebote für die zentralen Akteure schulischer Bildung sowie die Erforschung wirkungsvoller Ansätze einer leistungsfördernden, diversitäts- und ungleichheitssensiblen sowie inklusiven Schul- und Unterrichtsentwicklung. Hierfür hält der CHANCEN-Verbund Kompetenzzentren für Sprachbildung und Mathematik sowie zu Überfachlichem Lernen und Berufsorientierung, Multiprofessioneller Schulentwicklung im Sozialraum und Datengestützter Qualitätsentwicklung vor. Zwei Transfer- und Transformations-Hubs des CHANCEN-Verbunds bringen Praxis, Bildungsadministration und -politik sowie Wissenschaft zusammen und begleiten die überfachliche Netzwerkarbeit im Startchancen-Programm. Steuerungsakteure in den Ländern unterstützt der CHANCEN-Verbund über ein Governance-Zentrum dabei, wirksame Strategien für eine verbesserte und kohärentere Zusammenarbeit im Bereich der schulischen Bildung zu entwickeln. Zu Programmbeginn hat der CHANCEN-Verbund in Abstimmung mit dem Konsortium der Evaluation und den Ländern ein Wirkmodell erarbeitet, das wissenschaftsgeleitet systematische Prozesse und Wirkketten der System-, Schul- und Unterrichtsentwicklung definiert.

17. Wie ist die Evaluation des Startchancen-Programms ausgestaltet?

Immer, wenn öffentliche Mittel eingesetzt werden – wie jetzt im Startchancen-Programm im großen Umfang –, gilt es sicherzustellen, dass damit die größtmögliche Wirkung erzielt werden kann. Dieses zu überprüfen, ist Aufgabe des Konsortiums der Evaluation. Als integraler Bestandteil des Programms dient sie dazu, bereits während der Programmlaufzeit und abschließend zu evaluieren, ob die Ziele des Programms tatsächlich erreicht werden. Zudem wird beurteilt, ob das Programm wirksam und wirtschaftlich ist. Das Startchancen-Programm versteht sich als lernendes Programm. Dementsprechend wird die Evaluation den Lenkungskreis zur Steuerung des Programms fortlaufend mit entsprechenden Informationen unterstützen. Um die Ressourcen vor Ort zu schonen, aber auch, um daraus Schlüsse für eventuelle Anpassungen zu ziehen, arbeitet das Konsortium der Evaluation und die wissenschaftliche Begleitung des Startchancen-Programms zusammen und tauschen Daten aus (vergleiche Frage 16).

18. Was ist das Ziel der digitalen Transferplattform des Startchancen-Programm?

Die digitale Transferplattform des Startchancen-Programms soll die Angebote und Materialien, die nachweislich die Ziele des Startchancen-Programms unterstützen, systematisch zusammenführen und länderübergreifend öffentlich zugänglich machen. Die Plattform richtet sich vorrangig an Akteurinnen und Akteure, die mit der Umsetzung des Startchancen-Programms befasst sind, soll aber auch über das Startchancen-Programm hinaus Wirkung entfalten. Zusätzlich unterstützt die Plattform den Transfer von Produkten, die aus der Bund-Länder-Initiative "Schule macht stark“ hervorgegangen sind.

19. Was sind die nächsten Schritte des Startchancen-Programms?

Nach erfolgreicher Verständigung von Bund und Ländern folgte im Frühsommer 2024 die formale Unterzeichnung der Vereinbarungstexte durch die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder sowie die Bundesministerin für Bildung und Forschung. Mittlerweile sind knapp über 4000 Startchancen-Schulen Teil des Programms. Auf verschiedenen Ebenen wurden und werden parallel und sukzessive Unterstützungsstrukturen für die Steuerung und Begleitung des Programms aufgebaut. Die wissenschaftliche Begleitung und das Konsortium der Evaluation des Programms haben bereits im Herbst 2024 ihre Arbeit aufgenommen. Es wurden und werden möglichst zügig solide und tragfähige Strukturen aufgebaut, so dass das Startchancen-Programm innerhalb seiner zehnjährigen Laufzeit größtmögliche Wirkung erzielen kann.

20. Was geschieht mit den Bund-Länder-Initiativen "Leistung macht Schule“ (LemaS) und "Schule macht stark“ (SchuMaS)?

Die Ergebnisse und die Expertise aus bestehenden Bund-Länder-Initiativen wie zum Beispiel "Leistung macht Schule“ (LemaS) und "Schule macht stark“ (SchuMaS) sowie vergleichbaren Programmen werden in das Startchancen-Programm einbezogen. Der im Rahmen der zweiten Phase von SchuMaS (2026-2030) geplante Transfer der Ergebnisse findet im Rahmen des Startchancen-Programms statt. Die Bund-Länder-Initiative "Schule macht stark“ wurde nach der ersten Phase (2021-2025) beendet und in das Startchancen-Programm überführt.