Der Digitalpakt - von der digitalen Ausstattung zur nachhaltigen Schultransformation

Ab 1. September 2026 ist der Weg frei für die nächste Phase der gemeinsamen Digitalisierungsstrategie von Bund und Ländern. Der Digitalpakt 2.0 verbindet die Förderung digitaler Infrastruktur noch enger mit Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie der Qualifizierung von Lehrkräften. Dabei geht es auch um den sicheren und pädagogisch begleiteten Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI). 

Bund und Länder bringen digitale Infrastruktur voran 

Der Digitalpakt 2.0 setzt die gemeinsamen Anstrengungen von Bund und Ländern für eine leistungsfähige digitale Bildung fort. Insgesamt werden mit dem Digitalpakt 2.0 fünf Milliarden Euro investiert,  vom 1. September 2026 bis zum 31. Dezember 2030. Durch den vorzeitigen Maßnahmenbeginn können Vorhaben gefördert werden, die ab dem 1. Januar 2026 begonnen wurden. Die konkrete Ausgestaltung der Förderung sowie das Antrags- und Bewilligungsverfahren regeln die Länder. Der Bundesanteil in Höhe von 2,5 Milliarden Euro stammt aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität.

Hintergrundinformationen

  • Der DigitalPakt Schule als Fundament: Seit 2019 wurde mit dem DigitalPakt Schule eine grundlegende Basis geschaffen. Dank dieser Förderung sind digitale Endgeräte, interaktive Tafeln und stabile Netzwerke an den meisten Schulen in Deutschland bereits Alltag.
     
  • Das Primat der Pädagogik: Technik ist dabei kein Selbstzweck. Die Ausstattung orientierte sich von Anfang an strikt an den didaktischen Anforderungen und den Bedürfnissen der Lernenden sowie der Lehrenden.
     
  • Ein Blick in die Zukunft: Der Digitalpakt 2.0 soll allen Schulen, unabhängig von ihrer geografischen Lage oder finanziellen Situation, Zugang zu moderner Technik gewähren. Dieser Schritt stärkt die Chancengerechtigkeit und verbessert den Zugang aller Kinder und Jugendlichen zu einer zunehmend digitalisierten Arbeitswelt.

Verfahren vereinfachen, Bürokratie verringern, Wirkung verstärken

Neu sind bürokratieärmere Verfahren und effiziente Strukturen. So können die Länder ihre jeweiligen landesinternen Umsetzungsverfahren schlanker ausgestalten, weil die Förderbereiche weniger detailliert gefasst sind. Eine wesentliche Neuerung ist die Möglichkeit zu pauschalierten Zuweisungen. Damit wird der Bürokratieaufwand sowohl auf Schulträger- als auch auf Landesebene deutlich gesenkt. Gefördert werden unter anderem leistungsfähige Schulnetzwerke, WLAN, Schulserver, digitale Ausstattung von Unterrichtsräumen, mobile Endgeräte, Bildungssoftware sowie digitale Lehr- und Lernplattformen. 

Gleichzeitig bedeutet der Pakt eine neue Form der föderalen Zusammenarbeit im Bildungsbereich: Länderübergreifende Projekte in der Informationstechnik (IT) setzen auf gemeinsame Infrastrukturen, stärken die Vereinbarkeit der Systeme und schaffen gleichwertige digitale Bildungsstandards über Ländergrenzen hinweg. Ergebnisse sind zum Beispiel zentrale Plattformen, Cloud-Angebote, digitale Bildungsmedien und Systeme, die den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen Ländern und Schulen erleichtern. 

Der Digitalpakt 2.0 als Gesamtkonzept

Der Digitalpakt 2.0 verbindet die Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur systematisch mit der Frage, wie Schulen digitale Möglichkeiten für Unterricht, Schulentwicklung und individuelle Lernprozesse noch besser nutzen können und verfolgt damit einen ganzheitlichen Ansatz. Deshalb besteht der Digitalpakt 2.0 aus drei ineinandergreifenden Handlungssträngen: aus der Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur (Handlungsstrang I), der Schul- und Unterrichtsentwicklung (Handlungsstrang II, rein länderseitig) sowie der Bund-Länder-Initiative Digitales Lehren und Lernen (Handlungsstrang III).

Die übergeordneten Ziele dieser drei Handlungsstränge sind:

  • Digitale Infrastruktur nachhaltig sichern: Digitale Ausstattung soll weiterentwickelt, erneuert und einheitlich betrieben werden. Dazu gehören unter anderem Netzwerke, digitale Endgeräte und weitere technische Voraussetzungen für zeitgemäßen Unterricht.
     
  • Schul- und Unterrichtsentwicklung stärken: Digitale Möglichkeiten sollen dort eingesetzt werden, wo sie einen konkreten Mehrwert schaffen. Die neuen Möglichkeiten des Lehrens und Lernens sollen prägender Bestandteil des Unterrichtens werden und auch die organisatorische Entwicklung von Schulen unterstützen.
     
  • Lehrkräfte qualifizieren: Die erfolgreiche pädagogische Nutzung digitaler Technologien setzt entsprechende Kompetenzen voraus, nicht zuletzt im Hinblick auf KI. Deshalb wird die Professionalisierung von Lehrkräften zu einem noch wichtigeren Bestandteil der digitalen Schulentwicklung.
     
  • Neue Lehr- und Lernformen ermöglichen: Digitale Werkzeuge können individualisierte, kollaborative und flexible Lernprozesse unterstützen. Der Digitalpakt 2.0 schafft bessere Voraussetzungen dafür, solche Möglichkeiten nachhaltig im Unterricht zu verankern, auch durch Bildungssoftware.
     
  • Medien- und Digitalkompetenzen fördern: Schülerinnen und Schüler sollen digitale Technologien nicht nur bedienen können. Sie sollen lernen, digitale Medien kritisch, sicher, kreativ und verantwortungsvoll zu nutzen.
     
  • Innovationen ermöglichen: Neue Technologien, darunter auch Anwendungen mit KI, eröffnen neue pädagogische Möglichkeiten, beispielsweise in der Unterrichtsgestaltung mit heterogenen Lerngruppen. Lehrkräfte und ihre Klassen sollen von sicheren Anwendungen profitieren.

Raum für Innovation: Länderübergreifende Vorhaben

Im Digitalpakt 2.0 wird das erfolgreiche Konzept der Länderübergreifenden Vorhaben (LüV) weiterentwickelt und die LüV durch Elemente des aktiven Transfers ergänzt. Ein Gesamtpaket aus Projektentwicklung, Beratungsleistungen und entsprechenden Unterstützungs- sowie Vernetzungsmaßnahmen stärkt die neuen LüV, die künftig jeweils von mindestens zwölf Ländern gemeinsam beantragt werden. So werden Ressourcen bestmöglich genutzt, und es entstehen gemeinsame Systemlösungen mit einer dauerhaften Perspektive.

Der DigitalPakt Schule hat die Grundlage geschaffen

Als Vorgängerprogramm und Basis für den Digitalpakt 2.0 haben Bund und Länder im Mai 2019 den DigitalPakt Schule gemeinsam vor dem Hintergrund einer zunehmend digitalen Welt beschlossen. Der DigitalPakt Schule bildet mit dem Fokus auf der digitalen Ausstattung von Schulen, Lernenden und Lehrenden einen bedeutenden Schritt beim Aufbau einer flächendeckenden digitalen Infrastruktur an Schulen in ganz Deutschland.

In einem Klassenraum arbeiten Kinder an Tablets
© Adobe Stock / David Fuentes

Für den DigitalPakt Schule stellte der Bund 6,5 Milliarden Euro als Finanzhilfe zur Verfügung. Die Mittel flossen unter anderem in die Anschaffung von Hardware (wie Laptops, Tablets und interaktive Whiteboards) und in den Ausbau von Netzwerkinfrastrukturen (zum Beispiel WLAN). Die eingesetzten Bundesmittel wurden von den Ländern mit 10 Prozent Eigenmitteln ergänzt.  Zusätzlich investierten die Länder in die Fortbildung von Lehrkräften und trugen die Verantwortung für die Weitergabe der Mittel an die Schulträger beziehungsweise die Schulen. Alle Maßnahmen an Schulen wurden bis Ende des Jahres 2025 abgeschlossen.

Als großangelegtes Infrastrukturprogramm wird die Wirksamkeit des DigitalPakt Schule in einer umfassenden Evaluation durch die externen Evaluatoren der InterVal GmbH in Kooperation mit Prof. Dr. Birgit Eickelmann evaluiert. Ein Zwischenbericht mit ersten Ergebnissen wurde im April 2025 veröffentlicht, in 2027 folgt der Abschlussbericht.

Zudem dokumentieren Fortschrittsberichte die Umsetzung des DigitalPakts aus der Perspektive von Bund und Ländern, zuletzt durch den 2025 erschienenen Bilanzbericht zum DigitalPakt Schule.