Frühkindliche Erziehung, Bildung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege unterstützt Kinder dabei, sich zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu entwickeln. Sie beeinflusst maßgeblich die Startchancen von Kindern, befördert eine erfolgreiche Bildungsbiografie und legt wichtige Grundlagen für den weiteren Lebensweg.
Die Startchancen von Kindern hängen noch immer vom sozialen Hintergrund ab. Studien zeigen, dass Leistungsunterschiede sich größtenteils schon vor Schuleintritt entwickeln. Bildungsungleichheit lässt sich daher durch frühkindliche Förderung am effektivsten bekämpfen. Eine bundesweit qualitativ hochwertige Erziehung, Bildung und Betreuung trägt auch zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse für das Aufwachsen von Kindern, zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit zum volkswirtschaftliche Wachstum bei.
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Startchancen- und -Qualitätsentwicklungsgesetz) sollen bundesweite Qualitätsstandards eingeführt werden - mit Fokus auf die Erhebung des Sprach- und Entwicklungsstands und die anschließende Förderung bei festgestelltem Bedarf, den Übergang von der Kindertagesbetreuung in die Schule und die gezielte Unterstützung von Kindertageseinrichtungen in herausfordernden Lagen. Damit soll ein zentraler Beitrag für bessere Startchancen von Kindern und eine qualitativ hochwertige frühkindliche Erziehung, Bildung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege geleistet werden.
Am 13. Juli 2026 wurde der Referentenentwurf des KiTa-Startchancen- und -Qualitätsentwicklungsgesetzes vorgelegt.
Wichtigste Inhalte des Referentenentwurfs zum KiTa-Startchancen- und -Qualitätsentwicklungsgesetz
Sprach- und Entwicklungsstandserhebung bei Vierjährigen und anschließende Förderung bei festgestelltem Bedarf
Damit alle Kinder ihre Potenziale entfalten und gut in die Schule starten können, soll spätestens im Alter von vier Jahren ihre Entwicklung in verschiedenen Bereichen - Sprache, sozial-emotionale und motorische Entwicklung, mathematische Fähigkeiten - erhoben werden. Anschließend werden alltagsintegrierte Bildungsangebote oder bei Bedarf auch eine gezielte Förderung an den individuellen Fähigkeiten der Kinder ausgerichtet. Ein Schwerpunkt wird dabei auf der sprachlichen Bildung liegen, denn Sprache ist die Grundlage für Bildungsprozesse und soziales Miteinander. Für jedes Kind werden den Kita-Fachkräften für die Planung und Begleitung der Förderung zusätzlich 30 Minuten pro Woche zur Verfügung stehen.
Unterstützung von Kindertageseinrichtungen mit erhöhtem Anteil von Kindern in herausfordernden Lebenslagen
Um die Personalsituation zielgerichtet dort zu verbessern, wo es besonders benötigt wird, sollen Kindertageseinrichtungen mit erhöhtem Anteil von Kindern in herausfordernden Lebenslagen je nach Größe 0,5 bis 1,5 zusätzliche Personalstellen für die Begleitung der sprachlichen Bildung und die Kita-Sozialarbeit erhalten. Davon sollen in jedem Land mindestens zehn Prozent der Kindertageseinrichtungen profitieren.
Verbindliche Fachberatungsschlüssel für Kindertageseinrichtungen
Eine wichtige Unterstützung für die anspruchsvolle Tätigkeit von pädagogischen Fachkräften leisten Fachberaterinnen und Fachberater. Zur Beratung und Begleitung der Qualitätsentwicklung und Förderung der kindlichen Entwicklung ist beabsichtigt, Kindertageseinrichtungen je nach Größe zwischen 80 bis 240 Minuten pro Woche zur Verfügung zu stellen.
Beförderung des Zugangs zu Angeboten der Kindertagesbetreuung
Um allen Kindern die Teilhabe an Angeboten der Kindertagesbetreuung zu ermöglichen, sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf die Inanspruchnahme hinwirken, zum Beispiel durch niedrigschwellige Informations- oder Brückenangebote. Dabei wird der Fokus auf Kindern in herausfordernden Lebenslagen gelegt, die zum einen seltener eine Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegestelle besuchen und zum anderen besonders von früher Förderung profitieren.
Finanzierung, gestuftes Inkrafttreten, Monitoring und Evaluation
Zum anteiligen Ausgleich der Mehrbelastungen beabsichtigt der Bund die Länder von 2027 bis 2034 mit insgesamt rund 9,25 Milliarden Euro zu unterstützen. Damit Länder und Kommunen ausreichend Zeit für die Umsetzung haben, sollen die Regelungen sukzessiv in Kraft treten. Die Umsetzung soll durch ein Monitoring begleitet und die Wirkung des Gesetzes evaluiert werden.