Ministerium

Bundesjugendkuratorium

Dem Bundesjugendkuratorium gehören bis zu 15 Sachverständige an, die für die Dauer einer Legislaturperiode des Deutschen Bundestages durch die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Benehmen mit den anderen Bundesministerinnen und -ministern berufen werden. Das Kuratorium bezieht junge Menschen in geeigneter Weise in seine Beratungen ein. Die neue Berufung der Mitglieder des Bundesjugendkuratoriums erfolgt zeitnah.

Aufgaben und Zusammensetzung sind im § 83 Abs. 2 SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz beziehungsweise in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Bundesjugendkuratorium geregelt.

Weitere Informationen zur Zusammensetzung des unabhängigen Beratungsgremiums sowie die veröffentlichten Stellungnahmen und Zwischenrufe können auf der Website des Bundesjugendkuratoriums eingesehen werdenDie Arbeit des Bundesjugendkuratoriums wird durch die vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanzierte Arbeitsstelle "Kinder- und Jugendpolitik" beim Deutschen Jugendinstitut e. V. unterstützt.