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Schwangere Frauen in finanziellen Notlagen besser unterstützen
Aktuelle Meldung
Das Bundeskabinett hat beschlossen, die gesetzliche Bundeseinlage für die Bundesstiftung Mutter und Kind erstmals seit 1993 zu erhöhen. Schwangere Frauen in Notlagen sollen damit künftig wirksamer unterstützt werden.
Am 22. Juli hat das Bundeskabinett mit einem Gesetzentwurf die Stärkung der finanziellen Basis der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf wird die gesetzlich festgelegte Bundeseinlage erstmals seit 1993 erhöht - auf 101 Millionen Euro ab 2027 und 105 Millionen Euro ab 2032. Durch ein Abschmelzen des Stiftungsvermögens können in den ersten Jahren nach Inkrafttreten zusätzliche Mittel für die Unterstützung schwangerer Frauen eingesetzt werden.
Bundesgleichstellungsministerin Karin Prien: "Ich freue mich sehr, dass es uns jetzt gelingt, die Bundesstiftung 'Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens' nach mehr als 30 Jahren dauerhaft finanziell zu stärken. Mit der Erhöhung der Bundeseinlage können die Stiftungshilfen künftig den tatsächlichen Bedarf besser abdecken und mehr schwangere Frau in finanziellen Notlagen besser und wirksamer unterstützen. Das schafft Sicherheit, gibt Zuversicht und erleichtert einen guten Start in das Leben mit ihrem Kind."
Die Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens"
Seit mehr als 40 Jahren unterstützt die Bundesstiftung schwangere Frauen in finanziellen Notlagen, wenn andere Hilfen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen oder nicht ausreichen. Die ergänzenden Leistungen können beispielsweise für Schwangerschaftsbekleidung, die Erstausstattung des Kindes oder die Wohnung und Einrichtung gewährt werden. Die Antragstellung erfolgt über die Schwangerschaftsberatungsstellen vor Ort. Jährlich erhalten mehr als 100.000 schwangere Frauen Unterstützung durch die Bundesstiftung.
82. Jahrestag des Widerstands vom 20. Juli 1944
Karin Prien mahnt zur demokratischen Haltung im Alltag
Aktuelle Meldung
Am 20. Juli fand im Bendlerblock die Feierstunde der Bundesregierung und der Stiftung 20. Juli 1944 zum Gedenken an den Widerstand von 1944 gegen die Nationalsozialisten statt. Bundesbildungsministerin Karin Prien hielt die Ansprache zum Anlass.
Gemeinsam mit der Stiftung 20. Juli 1944 hält die Bundesregierung eine Feierstunde zum Gedenken an die Widerstandskämpferinnen und -kämpfer um Claus Schenk Graf von Stauffenberg
In ihrer Gedenkrede erinnert Karin Prien an den Mut der Widerstandskämpferinnen und -kämpfer des 20. Juli 1944 und ruft zu demokratischer Haltung auf - besonders im Alltag
Im Berliner Bendlerblock (Bendlersraße 11-13) bildete sich zu Zeiten des Nationalsozialismus die Widerstandsgruppe rund um Claus Schenk Graf von Stauffenberg. Das Ehrenmal im Hof erinnert an ihr Opfer
Am 20. Juli haben die Bundesregierung und die Stiftung 20. Juli 1944 mit einer gemeinsamen Feierstunde im Ehrenhof des Bendlerblocks in Berlin des 82. Jahrestages des Attentats auf Adolf Hitler gedacht. Bundesbildungs- und -familienministerin Karin Prien hielt die Gedenkrede. Die Feierstunde erinnerte an die sichtbaren und auch die stillen Widerstandskämpferinnen und -kämpfer gegen das Regime der Nationalsozialisten (NS-Regime).
Karin Prien: "Der Einzelne macht den Unterschied. Aber Widerstand entfaltet dort seine volle Kraft, wo Menschen einander vertrauen. Gemeinschaft gibt Menschen den Mut, Verantwortung zu übernehmen. Sie zeigt uns, dass wir nicht allein sind und dass unser Handeln Wirkung entfalten kann."
Im Alltag Haltung zeigen
In ihrer Rede rief Karin Prien dazu auf, demokratische Haltung lange vor außergewöhnlichen Bewährungsproben im Alltag zu entwickeln.
Karin Prien: "Haltung entsteht lange vor der Bewährungsprobe. Sie beginnt im Alltag - in Familien, Schulen, Vereinen und Betrieben. Nicht die Frage, ob wir eines Tages zu Heldinnen oder Helden werden. Sondern ob wir jeden Tag Menschen sind, die den Mut haben, ihrem Gewissen zu folgen. Denn die Freiheit von morgen entscheidet sich in unserem Handeln heute. Eine Demokratie bleibt nur dann stark, wenn genügend Menschen den Mut haben, sich einzubringen - lange bevor außergewöhnlicher Mut erforderlich wird. Wer in einer Diktatur Widerstand leistet, muss die Angst überwinden. Unser Auftrag in einer freiheitlichen Demokratie ist ein anderer: dafür zu sorgen, dass wir nie wieder in eine Situation geraten, in der solcher Widerstand notwendig wird."
Die vollständige Rede von Karin Prien ist auf dem YouTube-Kanal des Bundesbildungs- und -familienministeriums abrufbar.
Die Stiftung 20. Juli 1944
Am 20. Juli 1944 verübte eine Gruppe Frauen und Männer um Claus Schenk Graf von Stauffenberg ein Attentat auf Adolf Hitler, um das NS-Regime zu stürzen. Das Attentat scheiterte; der Zweite Weltkrieg und der Holocaust hielten weiter an.
Der Umsturzversuch rund um Claus Schenk Graf von Stauffenberg war namensgebend für die Stiftung 20. Juli 1944. Die Stiftung arbeitet eng zusammen mit der Gedenkstätte Deutscher Widerstand und bietet ausführliche Informationen zum Widerstand gegen den Nationalsozialismus.
Deutsch-Französische Partnerschaft
Karin Prien beim Deutsch-Französischen Ministerrat
Aktuelle Meldung
Kinder- und Jugendmedienschutz in der digitalen Welt, Schutz vor digitaler Gewalt und ein starkes Deutsch-Französisches Jugendwerk: Auf Schloss Augustusburg setzte Karin Prien ein wichtiges Zeichen für die enge Zusammenarbeit mit Frankreich.
Am 17. Juli hat Bundesbildungsministerin Karin Prien gemeinsam mit Bundeskanzler Friedrich Merz am 26. Deutsch-Französischen Ministerrat (DFMR) auf Schloss Augustusburg in Nordrhein-Westfalen teilgenommen. Gemeinsam mit ihren französischen Amtskolleginnen brachte sie wichtige Schritte zur Vertiefung der Zusammenarbeit beim Jugendmedienschutz, bei der Bekämpfung digitaler Gewalt in Europa und zur Zukunft des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) und des Deutsch-Französischen Bürgerfonds auf den Weg.
Kinder und Jugendliche im Netz besser schützen
Im Mittelpunkt des Programms stand das sichere Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt. Hierzu sprach Karin Prien mit ihrer französischen Amtskollegin Anne Le Hénanff, Ministerin für Künstliche Intelligenz und Digitales im Kabinett von Emanuel Macron. Ziel der deutsch-französischen Zusammenarbeit ist es, die Bemühungen auf Ebene der Europäischen Union (EU) im Bereich des Jugendmedienschutzes gemeinsam voranzubringen und rasch zu einer einheitlichen europäischen Regelung für ein Mindestalter bei der Nutzung für soziale Medien zu gelangen. Der Deutsch-Französische Ministerrat beschloss dazu unter anderem die Einrichtung eines High-Level-Fachaustauschs zum Jugendmedienschutz. Das neue Gremium soll die Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtsbehörden dauerhaft stärken und institutionell verankern.
Karin Prien: "Der digitale Raum ist für viele junge Menschen längst zentraler Teil ihres Lebens. Umso wichtiger ist es, diesen Raum sicher zu gestalten und zugleich Teilhabe und Selbstbestimmung zu ermöglichen. Dass Präsident Emmanuel Macron diesem Thema mit einem Gastbeitrag in einer deutschen Zeitung besondere Aufmerksamkeit widmet, unterstreicht die Dringlichkeit des Handelns. Uns verbindet die gemeinsame Überzeugung, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum eine zentrale Voraussetzung für ein gesundes Aufwachsen ist - und dass wir jetzt schnell zu wirksamen und verbindlichen europäischen Lösungen kommen müssen. Auch deshalb habe ich gestern bei Gesprächen mit der EU-Kommission in Brüssel für eine schnelle Umsetzung einer gemeinsamen europäischen Lösung geworben. In Deutschland haben wir mit der unabhängigen Expertenkommission 'Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt' eine fundierte Grundlage für unsere weitere Arbeit geschaffen. Schutz, Befähigung und Teilhabe stehen dabei im Zentrum. Auch das Special Panel der EU-Kommission hat seine Ergebnisse vorgestellt. Es geht nun darum, gemeinsam einen sicheren digitalen Raum für Kinder und Jugendliche zurückzugewinnen. Hier wollen wir, Frankreich und Deutschland, unsere Zusammenarbeit weiter ausbauen - immer mit dem Ziel einer einheitlichen Lösung in der EU."
Das Deutsch-Französische Jugendwerk stärken
Beim DFMR traf die Karin Prien außerdem die französische Ministerin für Sport, Jugend und Vereinswesen, Marina Ferrari. Im Mittelpunkt des Gesprächs stand die Zukunft des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) und die geplante Integration des Deutsch-Französischen Bürgerfonds in das DFJW.
Karin Prien: "Die deutsch-französische Freundschaft lebt von den Begegnungen zwischen jungen Menschen, von engagierten Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen und zivilgesellschaftlichen Initiativen. Das Deutsch-Französische Jugendwerk leistet dazu seit seiner Gründung im Jahr 1963 einen herausragenden Beitrag. Über zehn Millionen junge Menschen haben durch die Programme Freundschaften geschlossen und Europa ganz konkret erlebt. Auch der Deutsch-Französische Bürgerfonds stärkt Städtepartnerschaften und zivilgesellschaftliches Engagement und bringt Menschen über Grenzen hinweg zusammen. Ich freue mich besonders, dass die Verhandlungen zur institutionellen Integration des Bürgerfonds in das Deutsch-Französische Jugendwerk erfolgreich abgeschlossen sind. Damit stärken wir beide Institutionen und die deutsch-französische Freundschaft insgesamt."
Frauen und Mädchen vor Gewalt schützen
Außerdem stellten die Ministerinnen und Minister beider Länder den Schutz von Frauen und Mädchen in das Zentrum der deutsch-französischen Zusammenarbeit. Dazu richtet der DFMR einen Appell an die EU, die Bekämpfung digitaler Gewalt zu verstärken.
Karin Prien: "Digitale Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist eine Herausforderung in ganz Europa. Neue Technologien, insbesondere Künstliche Intelligenz, schaffen zusätzliche Risiken. Die Folgen sind gravierend - für die Betroffenen ebenso wie für unsere Gesellschaft insgesamt. Deshalb werden Deutschland und Frankreich gemeinsam die Europäische Kommission auffordern, einen EU-Aktionsplan zur Bekämpfung digitaler Gewalt gegen Frauen und Mädchen auf den Weg zu bringen. Mit diesem gemeinsamen Aufruf setzen wir ein starkes europäisches Signal: Digitale Gewalt hat keinen Platz in unserer Gesellschaft!"
Mit ihrer Teilnahme am Deutsch-Französischen Ministerrat knüpfte Karin Prien an ihre bisherige enge Zusammenarbeit mit Frankreich an. Zuletzt hatte sie am 22. Juni als erste deutsche Bundesfamilienministerin an der Sitzung der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung teilgenommen und eine Rede vor den Abgeordneten beider Länder gehalten.
Der Deutsch-Französische Ministerrat
Der Deutsch-Französische Ministerrat geht zurück auf eine lange Tradition der deutsch-französischen Zusammenarbeit. Mit der Gemeinsamen Erklärung zum 40. Jahrestag der Unterzeichnung des Elysée-Vertrags vom 22. Januar 2003 wurde beschlossen, die seit dem Elysée-Vertrag von 1963 halbjährlich stattfindenden Regierungskonsultationen (Gipfel) künftig in Form von gemeinsamen Ministerräten abzuhalten. Die deutsch-französischen Ministerräte bieten die Möglichkeit, die Zusammenarbeit auf höchster politischer Ebene zu koordinieren. Zum Ministerrat treten beide Kabinette oder ausgewählte Ministerinnen und Minister zu einer gemeinsamen Sitzung zusammen. So wird eine enge Zusammenarbeit bei der Entscheidungsfindung beider Regierungen erreicht. Für jeden Ministerrat werden in der Regel zwei Schwerpunktthemen festgelegt, ein Thema mit eher wirtschaftlicher Ausrichtung, das andere mit Bezug auf die Zivilgesellschaft in beiden Ländern. Die deutsch-französischen Ministerräte finden halbjährlich, abwechselnd in Frankreich und in Deutschland statt.
Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt
Karin Prien wirbt in Brüssel für gemeinsame europäische Regeln
Aktuelle Meldung
Bundesbildungsministerin Karin Prien wirbt in Brüssel für europaweite Standards zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt - darunter ein einheitliches Mindestalter von 13 Jahren bei der Nutzung Sozialer Netzwerke.
Bundesbildungs- und -familienministerin Karin Prien ist am 15. Juli nach Brüssel gereist, um mit Vertreterinnen und Vertretern der Europäischen Kommission sowie Abgeordneten des Europäischen Parlaments über den besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt zu beraten. Im Mittelpunkt der Gespräche stehen die am 13. Juli vorgestellten Empfehlungen des von Kommissionspräsidentin der Europäischen Union (EU), Ursula von der Leyen, eingesetzten Expertenpanels sowie die Ergebnisse der Expertenkommission "Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" der Bundesregierung, die am 24. Juni veröffentlicht wurden.
Beide Expertengremien kommen zu einem vergleichbaren Ergebnis: Kinder unter 13 Jahren sollten soziale Netzwerke grundsätzlich nur unter Aufsicht der Eltern oder in einem pädagogischen Kontext nutzen. Ein Zugang darüber hinaus sollte schrittweise erfolgen und an verbindliche Sicherheitsstandards der Plattformen geknüpft werden. Gleichzeitig sollen die Mitgliedstaaten die Möglichkeit behalten, weitergehende Schutzregelungen einzuführen.
Karin Prien: "Die Empfehlungen der Expertinnen und Experten auf europäischer und nationaler Ebene weisen klar in dieselbe Richtung. Jetzt kommt es darauf an, zügig konkrete europäische Maßnahmen abzuleiten. Es besteht ein breiter gesellschaftlicher Konsens, dass für Kinder und Jugendliche besondere Schutzstandards gelten müssen. Es spricht viel dafür eine einheitliche europäische Altersgrenze von 13 Jahren für die eigenständige Nutzung sozialer Medien ins Auge zu fassen. Gleichzeitig sind nationale Alleingänge bei der Regulierung großer Plattformen nur begrenzt möglich. Deshalb brauchen wir Klarheit darüber, auf welchem Rechtsweg die Europäische Kommission ein Mindestalter für soziale Netzwerke umsetzen will und welchen Zeitplan sie dafür vorsieht. Zugleich brauchen wir klare Regeln, eine konsequente Durchsetzung des Digital Services Act und europaweit einheitliche Schutzstandards. Die großen Plattformen müssen ihrer Verantwortung endlich gerecht werden. Es gibt keinen Grund, notwendige Schutzmaßnahmen weiter aufzuschieben. Mein Ziel ist es, in Brüssel gemeinsam mit der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament einen europäischen Fahrplan für mehr Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt voranzubringen und die europäische Zusammenarbeit weiter zu stärken. Unser gemeinsames Ziel ist klar: Schutz, Befähigung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen müssen in ganz Europa gestärkt und gemeinsame Standards konsequent umgesetzt werden."
EU-weite Standards einführen
Karin Prien führt in Brüssel Gespräche mit Exekutiv-Vizepräsidentin Henna Virkkunen (Technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie), Exekutiv-Vizepräsidentin Roxana Mînzatusowie EU-Kommissar Michael McGrath (Demokratie, Justiz, Rechtsstaatlichkeit und Verbraucherschutz).
Sie stellt dabei die Ergebnisse der deutschen Expertenkommission vor und wirbt zugleich für ein europäisches Gesetzesvorhaben zur Einführung eines einheitlichen Mindestalters für soziale Netzwerke. Darüber hinaus stehen die geplanten Inhalte des Digital Fairness Act (DFA) im Mittelpunkt. Dazu gehören Maßnahmen gegen sogenannte "Dark Patterns", suchtfördernde Designmechanismen wie unendliches Scrollen oder automatische Wiedergabe sowie problematische Monetarisierungsmodelle im Gaming, etwa Lootboxen.
Digital Services Act umsetzen
Ein weiterer Schwerpunkt der Gespräche ist die konsequente Umsetzung des Digital Services Act (DSA). Für besonders große Online-Plattformen mit mindestens 45 Millionen monatlichen Nutzerinnen und Nutzern - darunter TikTok oder Instagram - ist die Europäische Kommission unmittelbar für die Aufsicht zuständig.
Mit ihrem Besuch in Brüssel setzt sich Karin Prien dafür ein, dass die Empfehlungen nun zügig in konkrete europäische Maßnahmen überführt werden und europaweit ein hohes Schutzniveau für Kinder und Jugendliche in der digitalen Welt geschaffen wird.
Expertenkommission und Expertenpanel für mehr Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt
Die unabhängige Expertenkommission "Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" wurde auf Grundlage des Koalitionsvertrags eingesetzt. Sie untersuchte die Themen digitale Sicherheit, gesundheitliche und psychische Auswirkungen digitaler Medien, Künstliche Intelligenz sowie die Stärkung der Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Fachkräften. Auf dieser Grundlage entwickelte sie konkrete Handlungsempfehlungen für einen wirksamen und zeitgemäßen Kinder- und Jugendschutz.
Das von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eingesetzte europäische Expertenpanel empfiehlt ein europaweites Mindestalter von 13 Jahren für soziale Netzwerke. Voraussetzung für einen Zugang soll sein, dass Plattformen nachweisen, über sichere und altersgerechte Funktionen zu verfügen. Darüber hinaus empfiehlt das Panel unter anderem datensparsame Altersverifikationen, die Deaktivierung besonders schädlicher Plattformfunktionen nach dem Prinzip "Safety by Design", den Ausbau der Medienkompetenz auf allen Bildungsebenen, eine stärkere Unterstützung
Fachkräftegewinnung und -sicherung
Das "Aufstiegs-BAföG" wird attraktiver
Aktuelle Meldung
Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes beschlossen. Der Entwurf enthält wichtige Leistungsverbesserungen sowie Maßnahmen zur Entbürokratisierung.
Am 15. Juli hat das Bundeskabinett das Fünfte Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes beschlossen. Mit dem von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf soll die höherqualifizierende Berufsbildung und damit eine erfolgreiche Fachkräftegewinnung und -sicherung weiter gestärkt werden. Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Fortbildungsmaßnahmen, die von dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) gefördert werden, sollen die Kosten deutlich gesenkt werden. Die Teilnahme an Fortbildungen wird dadurch attraktiver und mögliche Hürden werden abgebaut.
Bundesbildungsministerin Karin Prien: "Mit der Erhöhung des Förderrahmens machen wir die Teilnahme an Fortbildungen noch attraktiver und bauen mögliche Einstiegshürden weiter ab. Der Betreuungszuschlag für Alleinerziehende in Voll- und Teilzeitmaßnahmen wird zudem von 150 Euro auf 160 Euro pro Monat je Kind erhöht. Der Gesetzentwurf motiviert Menschen unabhängig vom Alter und der persönlichen Situation, in die eigene Fortbildung zu investieren. Das ist auch eine Investition in unsere Wettbewerbsfähigkeit und den Wirtschaftsstandort Deutschland."
Förderleistungen erhöhen
Die maximale Förderung für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird von 15.000 auf 18.000 Euro angehoben. Die Materialkosten für eine fachpraktische Arbeit, beispielsweise das Meisterprüfungsstück, sollen künftig mit maximal 4000 statt bisher 2000 Euro gefördert werden. Die Quote des Darlehenserlasses bei bestandener Fortbildungsprüfung wird von 50 auf 60 Prozent erhöht. Zuschüsse der Arbeitgeber zu den Maßnahmenkosten werden nicht mehr auf den Maßnahmenbeitrag angerechnet. Diese Zuschüsse kommen dann den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an einer beruflichen Aufstiegsfortbildung direkt zugute. Aus familienpolitscher Sicht sendet die Anhebung des Kinderbetreuungszuschlages für Alleinerziehende mit Betreuungspflichten in Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen von 150 auf 160 Euro pro Monat und Kind ein wichtiges Signal.
Entbürokratisierung weiter voranbringen
Um den Vollzug des AFBG zu erleichtern, wird nicht nur auf auf die Anrechnung von Arbeitgeberleistungen verzichtet, sondern auch drei gesetzliche Klarstellungen vorgenommen. Sie betreffen den Anwendungsbereich des AFBG, die Definition, wer Träger von Fortbildungsmaßnahmen ist, sowie die angemessene Anzahl von Unterrichtsstunden.
Der Gesetzentwurf muss noch im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren von Bundestag und Bundesrat beraten werden. Er soll mit Beginn des Fachschuljahres am 1. August 2027 in Kraft treten.
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
Im Jahr 2025 haben etwa 186.100 Personen Förderleistungen nach dem AFGB erhalten. Seit seinem Inkrafttreten vor 30 Jahren ist die Zahl der Geförderten von rund 49.300 Personen im Jahr 1997 etwa um das Vierfache gestiegen. Die bislang höchste Gefördertenzahl gab es nach Angaben des Statistischen Bundesamts im Jahr 2022 mit rund 192.400 Geförderten.
"Hilfen im Netz"
Kampagne für Kinder aus psychisch und suchtbelasteten Familien gestartet
Aktuelle Meldung
Bundesfamilienministerin Karin Prien hat eine bundesweite Kampagne für "Hilfen im Netz" gestartet. Das Beratungsangebot hilft Kindern von suchtkranken oder psychisch erkrankten Eltern - kostenlos und anonym.
Am 10. Juli hat Bundesfamilienministerin Karin Prien eine bundesweite Kampagne für das Beratungsangebot "Hilfen im Netz" für Kinder von Eltern mit psychischen und Suchterkrankungen gestartet. Auf dem Potsdamer Platz in Berlin präsentierte die Bundesfamilienministerin die Plakataktion, die acht Wochen lang auf öffentlichen Werbeflächen für das Angebot wirbt. "Hilfen im Netz" bietet betroffenen Kindern und Jugendlichen anonyme und kostenlose Beratung und stellt ihnen darüber hinaus passende Hilfen zur Seite. Das Bundesfamilienministerium hat die Förderung für das Projekt um weitere drei Jahre bis Sommer 2029 verlängert. Die Kampagne wird durch ein Sponsoring des Außenwerbers Wall ermöglicht.
Rund 3,8 Millionen Kinder und Jugendliche sind in Deutschland im Verlauf eines Jahres mit einer psychischen oder Suchterkrankung eines Elternteils konfrontiert - oft mit lebenslangen Folgen für die eigene psychische Gesundheit und ihren Bildungserfolg.
Bundesfamilienministerin Karin Prien: "Für viele betroffene junge Menschen sind die 'Hilfen im Netz' der erste Ort, an dem sie sich öffnen können, unkompliziert Hilfe erhalten und wo sie erfahren, dass es anderen ganz ähnlich geht wie ihnen. Sie bekommen direkte Unterstützung und darüber hinaus Zugang zum weiteren Hilfesystem. Das ist die Form der rechtskreisübergreifenden Kooperation, die ich mir in unserer Gesellschaft wünsche und die Schule machen sollte. Denn in solchen Fällen hilft nur eine wirksame und gute Zusammenarbeit. Deswegen bin ich sehr froh, dass wir die Förderung für die 'Hilfen im Netz' für weitere drei Jahre verlängern konnten."
Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Prof. Dr. Hendrik Streeck: "Kinder suchtkranker oder psychisch kranker Eltern wachsen oft in einer Realität auf, in der man kein Kind wissen will. Sie erleben, wie Stimmungen kippen, Versprechen nicht gehalten werden und der Alltag von einem Moment auf den anderen unberechenbar wird. Viele übernehmen viel zu früh Verantwortung und stellen die eigenen Bedürfnisse zurück. Das kann sie selbst krank machen und ihr Risiko erhöhen, später eine Sucht zu entwickeln. Deshalb ist frühe Hilfe auch wirksame Suchtprävention. Ein Anruf oder ein Chat kann der erste Schritt aus dieser Überforderung sein. Genau hier setzt 'Hilfen im Netz' an: mit direkter Beratung und einem digitalen Wegweiser zu konkreten Hilfsangeboten vor Ort."
Schauspielerin und Sängerin Lina Larissa Strahl: "Ich bin Botschafterin für 'Hilfen im Netz', da mentale Gesundheit kein Thema sein sollte, mit dem man sich alleine fühlt. Besonders Jugendliche, die aus Familien mit suchtkranken oder psychisch belasteten Eltern kommen, haben häufig keinen leichten Zugang zu entsprechender Hilfe. Die Gründe dafür sind sehr vielfältig, unter anderem sind es Scham, Angst oder Abhängigkeiten gegenüber den Familienangehörigen. Außerdem finden die Betroffenen häufig nicht das nötige Gehör in unserer Gesellschaft. Es ist wichtig, dass wir uns genau an dieser Stelle stark machen und so tolle Projekte wie 'Hilfen im Netz' unterstützen. Hier können Kinder und Jugendliche niedrigschwellig und schnell anonyme Hilfe bekommen, um schlussendlich mit professioneller Unterstützung einen Weg in die Besserung zu finden."
Reichweite durch Partnerschaft stärken
Der Außenwerber Wall sponserte das Projekt zum zweiten Mal als Medienpartner. Das Unternehmen stellte acht Wochen lang bundesweit insgesamt 5000 Flächen für sogenannte City Light Poster an Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs und anderen zentralen Plätzen kostenlos zur Verfügung.
Der Geschäftsführer von Wall, Patrick Möller: "Wir freuen uns, die reichweitenstarke Außenwerbekampagne für 'Hilfen im Netz' mit unseren Werbeflächen im zweiten Jahr bundesweit in den deutschen Metropolen unterstützen zu können. Die breite Resonanz zeigt, dass die Kampagne im letzten Jahr etwas ausgelöst hat: Die notwendige Unterstützung für Kinder und Jugendliche, deren Eltern psychisch erkrankt oder suchtkrank sind, ist erkannt worden. 'Hilfen im Netz' bietet einen ersten Anlaufpunkt zur Beratung dieser Kinder und Jugendlichen. Wir hoffen, dass mit den Plakaten mehr Menschen dafür sensibilisiert werden, dass die Inanspruchnahme von Online-Beratung echte Hilfe für den ersten Schritt bedeuten kann."
Schreiben statt Schweigen
Kinder, Jugendliche und Fachkräfte können sich anonym telefonisch oder schriftlich an "Hilfen im Netz" wenden. Eine digitale Landkarte informiert zudem über Beratungsstellen vor Ort. Durchgeführt wird das Projekt von NACOA Deutschland e.V. und KidKit (Drogenhilfe Köln). Das Bundesfamilienministerium fördert das gesamte Projekt wie auch die aktuelle Kampagne.
Mit dem Slogan "Schreiben statt Schweigen" möchten die Projektleitungen Anna Buning (KidKit, Drogenhilfe Köln) sowie Tanja Ruppert und Timo Kliche (NACOA Deutschland) das Tabu rund um sucht- und psychische Erkrankungen in der Familie durchbrechen: In vielen betroffenen Familien gelte der Glaubenssatz "Darüber spricht man nicht". Das anonyme Schreiben kann Kindern und Jugendlichen ermöglichen, dieses Schweigen zu überwinden und sich erstmals jemandem anzuvertrauen, auch bei weiteren Belastungen wie Gewalt in der Familie.
Wer beteiligt sich an "Hilfen im Netz"?
KidKit (Drogenhilfe Köln) ist ein seit dem Jahr 2003 bestehendes digitales Informations-, Beratungs- und Hilfeangebot für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zwischen zehn und 27 Jahren, die in Familien mit Suchterkrankungen, (sexualisierter) Gewalt und psychischen Erkrankungen aufwachsen.
NACOA Deutschland e.V. ist die 2004 gegründete deutsche Interessenvertretung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene (ehemalige Kinder), die von der Alkohol- oder Drogenabhängigkeit oder auch durch nicht-stoffliche Süchte ihrer Eltern belastet sind.
Wall ist Außenwerber und Stadtmöblierer aus Berlin. Das Unternehmen vermarktet analoge und digitale Werbeflächen in mehr als 20 deutschen Großstädten und den deutschen Metropolen. Wall ist Teil der JCDecaux-Gruppe, der Nummer eins der Außenwerbung weltweit.
Gleichstellungspolitik
Neues Serviceportal bietet Orientierung für wirtschaftliche Eigenständigkeit
Aktuelle Meldung
Karrierestart, Familiengründung oder Heirat - diese Entscheidungen beeinflussen die wirtschaftliche Eigenständigkeit. Ein neues Serviceportal macht die finanziellen Folgen dieser Lebensentscheidungen transparent und berechenbar.
Fast alle Frauen und Männer halten wirtschaftliche Eigenständigkeit für persönlich wichtig. Aber weniger als die Hälfte der Menschen in Deutschland erreicht dieses Ziel. Das Bundesgleichstellungsministerium hat deshalb ein neues, innovatives Serviceportal veröffentlicht. Die "Lebenskarte - orientieren, informieren, auf eigenen Füßen stehen" bietet verlässliche und unabhängige Informationen für jede Lebensphase von der Ausbildung bis zur Altersvorsorge. Zentraler Bestandteil ist der digitale Rechner "Lohn-O-Mat", mit dem auch Paare berechnen können, wie sich gemeinsame wirtschaftliche Entscheidungen langfristig auswirken.
Bundesgleichstellungsministerin Karin Prien: "Wirtschaftliche Eigenständigkeit ist das Fundament individueller Freiheit und Selbstbestimmung. Unser Ziel ist es, dass alle Menschen ihren Lebensweg jederzeit finanziell selbstbestimmt gestalten können - unabhängig von persönlichen Umbrüchen wie Trennung oder Krankheit. Gute Rahmenbedingungen, die eine substanzielle Erwerbstätigkeit von Frauen wie Männern erleichtern und lohnender machen, sind die Basis, und ökonomisches Wissen ist der Kompass. Oft entscheiden kleine Weichenstellungen, die am Küchentisch getroffen werden, über die finanzielle Freiheit von morgen. Mit der 'Lebenskarte' und dem 'Lohn-O-Mat' geben wir den Bürgerinnen und Bürgern Instrumente an die Hand, um die finanziellen Folgen von Lebensentscheidungen erstmals einfach, transparent und individuell berechenbar zu machen."
Wirtschaftliche Eigenständigkeit von Frauen stärken
Besonders Frauen befinden sich bezüglich ihrer wirtschaftlichen Eigenständigkeit in einer schwierigen Situation: Trotz einer häufig besseren Ausbildung und - rechnet man Familienarbeit und Beruf zusammen - eines sogar größeren Arbeitspensums verdienen sie im Laufe ihres Lebens oft nur halb so viel wie Männer. Oft fehlt es an Transparenz über die langfristigen finanziellen Folgen großer Lebensentscheidungen wie Erziehungszeiten oder Teilzeit.
Orientierung für verschiedene Lebensphasen bieten
Die Lebenskarte zeigt anhand von acht Stationen wie dem Karrierestart, Familiengründung oder Heirat, welche finanziellen Fragen in der jeweiligen Lebensphase wichtig sind. Zu jedem Thema bietet sie passende staatlich geprüfte Informationen und praktische Angebote.
Das Herzstück der Lebenskarte ist der "Lohn-O-Mat", der in enger Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik (FIT) entwickelt wurde. Das digitale Tool macht die finanziellen Folgen von Lebensentscheidungen erstmals auch für Paare individuell berechenbar. Ob partnerschaftliche Erwerbsarbeit, Steuerklassenwahl, Jobwechsel oder die Anpassung der Arbeitszeit: Der "Lohn-O-Mat" zeigt, wie sich diese Entscheidungen auf das Einkommen und die Rente auswirken.
Was bedeutet wirtschaftliche Eigenständigkeit?
Wirtschaftliche Eigenständigkeit ist die Fähigkeit, den eigenen Lebensunterhalt dauerhaft und unabhängig von privater oder staatlicher Unterstützung selbst zu sichern - auch bei veränderten Lebensumständen wie Familiengründung, Erwerbsunterbrechungen oder im Ruhestand. Grundlage hierfür ist, substanziell erwerbstätig zu sein.
Lebenskarte - orientieren, informieren, auf eigenen Füßen stehen
Das Serviceportal ist das Ergebnis eines breiten Bündnisses aus Politik, Verwaltung und Forschung und entstand im Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Expertinnen und Experten auf Basis eines partizipativen Forschungsprojektes, das vom Center for Responsible Research and Innovation des Fraunhofer IAO (CeRRI) durchgeführt und durch das Bundesgleichstellungsministerium gefördert wurde. 2026 wurde die Website umfangreich weiterentwickelt, um gezielt junge Erwachsene bürgernah und interaktiv anzusprechen.
Die Lebenskarte wurde im Rahmen der ersten Bund-Länder-Aktionswoche zur wirtschaftlichen Eigenständigkeit unter dem Motto "Finanziell auf eigenen Füßen stehen" vom 15. bis 19. Juni 2026 in Dresden vorgestellt. Regionale Workshops, Online-Formate und Beratungsangebote von Vereinen und lokalen Partnern laufen noch bis Ende 2026 weiter.
Deutsch-Französische Zusammenarbeit
Karin Prien eröffnet Sommerfest des Deutsch-Französischen Jugendwerks
Aktuelle Meldung
Das Deutsch-Französische Jugendwerk feierte in Berlin sein Sommerfest. Karin Prien eröffnete den Abend gemeinsam mit dem französischen Botschafter François Delattre.
Am 7. Juli eröffnete Bundesbildungsministerin Karin Prien gemeinsam mit dem französischen Botschafter François Delattre das Sommerfest des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) in Berlin. Bei dem Fest trafen sich junge Menschen, Projektpartner des DFJW und Vertretungen aus Politik und Administration, um sich auszutauschen und gemeinsam einen Deutsch-Französischen Abend zu verbringen.
Karin Prien: "Die Stärke der Deutsch-Französischen Jugendarbeit ist eindrucksvoll sichtbar: Jugendliche, die an einem Austausch teilnehmen, die in einer deutsch-französischen Gruppe diskutieren, ein Projekt organisieren oder gemeinsam Sport treiben, lernen weit mehr als eine Sprache. Sie lernen, Unterschiede auszuhalten, Perspektiven zu wechseln, Konflikte auszuhandeln, Verantwortung zu übernehmen und gemeinsam Lösungen zu finden. Sie erleben Selbstwirksamkeit und gewinnen Vertrauen - in sich selbst und in andere. Das stärkt ihre Resilienz und somit unsere Demokratie."
Jugendarbeit sichtbar machen
Das Sommerfest diente dazu, die Vielseitigkeit der Deutsch-Französischen Beziehungen in der Jugendarbeit sichtbar zu machen. Ein Schwerpunkt lag auf der zentralen Rolle der Jugendbeteiligung bei zahlreichen Projekten. Vorgestellt wurden Initiativen, die von und mit jungen Menschen entwickelt, gestaltet und verantwortet wurden. Sie zeigen: Junge Menschen prägen die Deutsch-Französische Zusammenarbeit aktiv und setzen innovative Impulse.
Das Deutsch-Französische Jugendwerk
Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) wurde 1963 mit dem Ziel gegründet, die Freundschaft zwischen Deutschland und Frankreich durch Jugendbegegnungen zu fördern. Es ermöglicht jungen Menschen, die Kultur und Sprache des Partnerlandes kennenzulernen und interkulturelle Kompetenzen zu entwickeln. Das DFJW unterstützt eine Vielzahl von Austauschprogrammen, von Schüleraustauschen bis zu beruflichen Begegnungen und hat maßgeblich zur europäischen Integration beigetragen. Das DFJW setzt seit über 60 Jahren und mit über 9,5 Millionen Teilnehmenden zentrale Impulse für Jugendaustausch, Sprachkompetenz und europäische Verständigung.
Unrecht gegen Sinti und Roma nach 1945
Bundeskabinett beschließt Aufarbeitungskommission
Aktuelle Meldung
Das Bundeskabinett hat die Einsetzung einer Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung des Unrechts an Sinti und Roma nach 1945 beschlossen. Sie wird in einem Abschlussbericht Empfehlungen an Politik und Gesellschaft formulieren.
Das Bundeskabinett hat am 6. Juli die Einsetzung einer "Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung des Unrechts an Sinti und Roma in der Bundesrepublik Deutschland und in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) nach 1945" beschlossen. Auf Grundlage des Kabinettsbeschlusses wird der Parlamentarische Staatssekretär und Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland, Michael Brand, die Mitglieder der Kommission auswählen und ernennen.
Michael Brand: "Die Einsetzung der Kommission ist ein längst überfälliger Schritt für Sinti und Roma und zugleich für unsere gesamte Gesellschaft. Denn Aufarbeitung und Erinnern helfen gegen noch immer vorhandene Vorurteile und zeigen Wege im gemeinsamen Kampf gegen strukturelle Diskriminierung auf. Die Bundesregierung bleibt diesem Ziel verpflichtet und wird ihren Beitrag dazu leisten, dass Sinti und Roma in Deutschland die Anerkennung und Empathie erhalten, die ihnen nach dem schrecklichen Unrecht des Völkermords und als aktiven Teil unseres Landes seit Jahrhunderten gebührt. Für ein stärkeres Miteinander und Respekt bleiben Aufarbeitung und Erinnerung unerlässlich. Die Kommission ist auch Beleg dafür, dass unser Rechtsstaat sich der Verantwortung bewusst bleibt. Die Kommission ist nicht zuletzt Ergebnis jahrzehntelangen Engagements deutscher Sinti und Roma, insbesondere des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma. Auf diesem Erfolg können wir gemeinsam aufbauen."
Aufarbeitung für Betroffene und ihre Nachkommen
Die Kommission hat den Auftrag, das Unrecht an Sinti und Roma nach 1945 auf wissenschaftlicher Grundlage zu dokumentieren. Sie wird dazu unter anderem Erkenntnisse aus Forschung und Archiven auswerten, eigene wissenschaftliche Untersuchungen in Auftrag geben und Anhörungen sowie auch Gespräche mit Betroffenen und deren Nachkommen durchführen. In ihrem Abschlussbericht wird die Kommission auch Empfehlungen an Politik und Gesellschaft festhalten.
Der Bundesfreiwilligendienst feiert am 1. Juli 2026 sein 15-jähriges Bestehen. Mit rund 650.000 Freiwilligen in 15 erfolgreichen Jahren leistet er einen großen Beitrag für das gesellschaftliche Miteinander.
Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) feiert am 1. Juli 2026 15 Jahre erfolgreiches Bestehen. In Kürze kann der BFD 650.000 Bundesfreiwillige zählen. Alle Freiwilligen leisten mit ihrem Engagement einen großen Beitrag für unser gesellschaftliches Miteinander.
Bundesfamilienministerin Karin Prien: "15 Jahre Bundesfreiwilligendienst - Danke an alle Bundesfreiwilligen, die unserer Gesellschaft Zeit und Kraft geschenkt haben oder das gerade tun!"
Gemeinsam für das Allgemeinwohl engagieren
Beim BFD können sich Menschen jeden Alters für das Allgemeinwohl insbesondere im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich sowie im Bereich des Sports, der Integration und des Zivil- und Katastrophenschutzes engagieren. Ein Bundesfreiwilligendienst fördert lebenslanges Lernen und das zivilgesellschaftliche Engagement von Menschen aller Generationen. Jüngere Bundesfreiwillige erwerben und vertiefen ihre persönlichen und sozialen Kompetenzen, ältere Bundesfreiwillige bringen ihre eigene Lebens- und Berufserfahrung ein.
Persönliche Entwicklung im Bundesfreiwilligendienst
Die Bundesfreiwilligen stärken dabei nicht nur ihre individuellen Kompetenzen und sammeln wertvolle Lebenserfahrung, sondern stehen auch selbst für demokratische Werte wie Solidarität, Toleranz und Mitbestimmung. Die Einsatzstellen profitieren ebenfalls von engagierter Unterstützung, die ihrer Arbeit zusätzliche Inspiration verleiht.
Insgesamt stehen für am Bundesfreiwilligendienst Interessierte rund 90.000 Einsatzstellen zur Auswahl. Dies unterstreicht die Vielzahl der Einsatzmöglichkeiten.
Bundesinstitut für Berufsbildung
Kabinett beruft Dr. Sandra Garbade zur neuen Präsidentin
Aktuelle Meldung
Das Bundeskabinett hat Dr. Sandra Garbade zur Präsidentin des Bundesinstituts für Berufsbildung berufen. Als erste Frau übernimmt sie ab dem 1. August 2026 die Leitung des Instituts.
Das Verfahren zur Nachbesetzung des Präsidentenamtes des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) ist abgeschlossen. Frau Dr. Sandra Garbade wurde zur Präsidentin des BIBB berufen. Sie wird das Amt zum 1. August 2026 antreten. Das Kabinett hat die Personalie am 1. Juli beschlossen.
Bundesbildungsministerin Karin Prien: "Mit Dr. Sandra Garbade übernimmt eine erfahrene und ausgewiesene Führungspersönlichkeit die Leitung des Bundesinstituts für Berufsbildung. Ich freue mich, dass mit ihr erstmals eine Frau an der Spitze des BIBB steht. Frau Dr. Garbade verfügt über umfassende Expertise in der Berufsbildungspolitik und über langjährige Erfahrung in verantwortungsvollen Leitungsfunktionen. Eine starke berufliche Bildung ist eine zentrale Voraussetzung für die Fachkräftesicherung und damit für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Ich bin überzeugt, dass Frau Dr. Garbade wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der beruflichen Bildung setzen wird."
Zur Person
Frau Dr. Sandra Garbade ist promovierte Wirtschaftspädagogin und gelernte Bankkauffrau. Nach Stationen im Bankwesen und in der Unternehmensberatung wechselte sie 2007 in den Hamburger Schuldienst und war zunächst als Lehrerin an berufsbildenden Schulen tätig. Anschließend übernahm sie verschiedene Führungsaufgaben im Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB). Seit August 2017 ist sie Geschäftsführerin des HIBB und verantwortet die strategische Weiterentwicklung der beruflichen Bildung in Hamburg. Ihr Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der beruflichen Bildung, der Förderung von Chancengerechtigkeit sowie der zukunftsorientierten Weiterentwicklung des beruflichen Schulwesens.
Das BIBB
Das BIBB nimmt als zentrale Einrichtung für die berufliche Bildung in Deutschland wichtige Aufgaben in der Forschung, der Ordnungsarbeit und der Politikberatung wahr. Angesichts der Herausforderungen durch Fachkräftesicherung, Digitalisierung und Transformation der Arbeitswelt kommt der beruflichen Bildung eine besondere Bedeutung zu.
Berufliche Bildung
35 neue Förderprojekte stärken Weiterbildungskultur in Unternehmen
Aktuelle Meldung
Karin Prien hat die Qualifizierungsoffensive Berufliche Bildung (QBB) gestartet. Als Teil davon fördert der Bund Weiterbildungsmentorinnen und -mentoren in Unternehmen mit jährlich acht Millionen Euro, um dem Fachkräftemangel zu begegnen.
Das Bundesbildungsministerium hat eine bundesweite Offensive für betriebliche Weiterbildung gestartet, um Fachkräftemangel, wirtschaftlicher Unsicherheit und tiefgreifender Transformation zu begegnen: 35 neue Förderprojekte für Weiterbildungsmentorinnen und Weiterbildungsmentoren (WBM) sind im März gestartet. Dafür stellt der Bund künftig jährlich rund acht Millionen Euro bereit. Ziel ist es, Beschäftigte systematisch für Weiterbildungen zu gewinnen. Dabei stehen insbesondere Geringqualifizierte im Fokus. Die speziell ausgebildeten Weiterbildungsmentorinnen und -mentoren begleiten sie auf ihrem Qualifizierungsweg.
Bundesbildungsministerin Karin Prien: "Weiterbildungsmentorinnen und -mentoren sind Möglichmacher für die berufsbezogene Weiterbildung. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist das wichtiger denn je: Sie richten den Fokus auf geringqualifizierte Beschäftigte, die Weiterbildung nur selten in Anspruch nehmen, und helfen, persönliche Hemmnisse oder innerbetriebliche Hürden für Weiterbildung abzubauen. Mit einer niedrigschwelligen Ansprache, einer stärkenorientierten, passgenauen Beratung und kontinuierlichen Begleitung sorgen Weiterbildungsmentorinnen und Weiterbildungsmentoren für eine höhere Akzeptanz von Weiterbildungsmaßnahmen. Klar ist: Eine starke Weiterbildungskultur führt zu höherer Mitarbeiterzufriedenheit, größerer Arbeitsmotivation und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten."
Mentoring als Bestandteil der betrieblichen Weiterbildungskultur etablieren
Nach einer erfolgreichen Pilotförderung wird die Förderung nun deutlich ausgeweitet: 27 Verbundprojekte und acht Einzelprojekte bilden in den kommenden drei Jahren Beschäftigte in Industrie-, Mittelstands- und Handwerksunternehmen sowie in Verwaltungen zu Weiterbildungsmentorinnen und -mentoren aus. Ziel ist es, Mentoring dauerhaft als festen Bestandteil der betrieblichen Weiterbildungskultur in Deutschland zu verankern. Neu ist die Förderung von über- und außerbetrieblichen Mentoring-Ansätzen. Damit profitieren insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die häufig nicht über ausreichende personelle Ressourcen für interne Mentoringstrukturen verfügen. Administriert und wissenschaftlich begleitet wird die Förderung durch das Bundesinstitut für Berufsbildung.
Weiterbildung ist entscheidender Wettbewerbsfaktor
Gerade jetzt ist die Maßnahme von zentraler Bedeutung, denn der Fach- und Arbeitskräftemangel verschärft sich weiter und Digitalisierung und Strukturwandel verändern Berufsbilder in rasantem Tempo. Dadurch stehen Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Fahrwassern unter hohem Wettbewerbsdruck.
Berufsbezogene Weiterbildung wird damit zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor. 75 Prozent aller beruflichen Weiterbildungen werden von Unternehmen initiiert oder finden dort statt. Betriebe sind somit die zentralen Orte, an denen Zukunftsfähigkeit gesichert wird.
Vorteile für alle Beteiligten schaffen
Für Unternehmen
Sicherung und Ausbau dringend benötigter Fachkompetenzen
Höhere Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit
Stärkere Mitarbeiterbindung
Nachhaltige Verankerung einer modernen Weiterbildungskultur
Für Beschäftigte
Niedrigschwellige, stärkenorientierte Beratung auf Augenhöhe
Abbau persönlicher und struktureller Weiterbildungshemmnisse
Bessere Entwicklungs- und Aufstiegsperspektiven
Größere Arbeitsplatzsicherheit in wirtschaftlich unsicheren Zeiten
Qualifizierungsoffensive Berufliche Bildung (QBB)
Die Weiterbildungsmentorinnen und -mentoren sind Teil der "Qualifizierungsoffensive Berufliche Bildung", die Bundesministerin Karin Prien vorgestellt hat. Die neue Leadinitiative dient der Stärkung der beruflichen Bildung entlang der gesamten Bildungskette, um mit einem breiten Paket an Maßnahmen verbesserte Rahmenbedingungen für Aus-, Fort- und Weiterbildung zu schaffen und damit Fach- und Führungskräfte, Betriebe und Ausbildungspersonal anzusprechen. Mit der Offensive setzt das Bundesbildungsministerium einen zentralen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um.
Pflegefachassistenzausbildung
Fachkommission übergibt Rahmenpläne für neue Pflegefachassistenzausbildung
Aktuelle Meldung
Die Fachkommission nach dem Pflegeberufegesetz hat die Rahmenpläne für die neue bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung übergeben. Ab 2027 löst sie 27 verschiedene landesrechtliche Ausbildungen ab.
Die Fachkommission nach dem Pflegeberufegesetz hat fristgerecht am 30. Juni die von ihr erarbeiteten Rahmenpläne (Rahmenlehrplan und Rahmenausbildungsplan) für die neue Pflegefachassistenzausbildung an das Bundesbildungs- und -familienministerium und das Bundesgesundheitsministerium übergeben. Pflegeschulen und die Träger der praktischen Ausbildungen erhalten damit fachlich fundierte Vorschläge für die inhaltliche Ausgestaltung der neuen Ausbildung.
Die neue, vergütete Pflegefachassistenzausbildung wird ab dem 1. Januar 2027 durch das Pflegefachassistenzgesetz eingeführt. Sie löst die bisher 27 verschiedenen, landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen ab. Damit wird bundeseinheitlich ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz geschaffen. Die neue Ausbildung ist ein wichtiger Baustein zur Modernisierung der Pflege und zur Sicherung des Personalbedarfs für die Pflege in Deutschland.
Bundesfamilienministerin Prien betonte anlässlich der Übergabe: "Die bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung eröffnet einen niedrigschwelligen Einstieg in ein attraktives und durchlässiges Pflegebildungssystem von der Pflegefachassistenz über die dreijährige berufliche Fachkraftausbildung bis zum Pflegestudium. Sie bietet Bildungschancen, eine sichere berufliche Perspektive und trägt zur Sicherung der personellen Grundlage guter Pflege bei. Die Rahmenpläne sind eine wichtige Grundlage für eine erfolgreiche Umsetzung der neuen Ausbildung ab 2027. Ich danke den Mitgliedern der Fachkommission sehr, dass sie die Pläne innerhalb kürzester Zeit und mit hohem persönlichem Engagement erarbeitet haben."
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: "Eine gute pflegerische Versorgung kann nur gelingen, wenn Aufgaben möglichst breit verteilt werden und wir attraktive und moderne Berufsbilder in der Pflege schaffen. Die neue Pflegefachassistenzausbildung setzt genau hier an: Durch eine bundeseinheitliche und generalistische Ausbildung lösen wir die bisher 27 landesrechtlich unterschiedlich geregelten Ausbildungen ab und schaffen vielfältige Einsatzmöglichkeiten in allen Versorgungsbereichen der Pflege. Die nun von der Fachkommission ausgearbeiteten Rahmenpläne sind eine hervorragende Grundlage für die inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildung und deren erfolgreichen Start ab 2027. Allen Mitgliedern der Fachkommission gilt dafür mein herzlicher Dank."
Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Michael Brand: "Die neuen Rahmenpläne für die nun bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung bedeuten eine grundlegende Reform für die zukünftige Arbeit und Ausbildung in Pflegeschulen und ausbildenden Betriebe. Sie gestalten die Ausbildungsinhalte praxisnah und führen neue Inhalte in die Ausbildung ein. Die neuen Pläne legen zudem erstmals den Grundstein für bundeseinheitliche Qualitätsstandards und verbessern damit auch die beruflichen Chancen der Menschen in den immer wichtiger werden Pflegeberufen. Allen Mitgliedern der Fachkommission und ihrem wichtigen Beitrag für eine bessere Pflegeausbildung in Deutschland gilt der herzliche Dank der Bundesregierung."
Fachkommission erarbeitet Rahmenpläne
Das Bundesfamilienministerium sowie das Bundesgesundheitsministerium haben die elf ehrenamtlichen Mitglieder der zweiten Fachkommission nach Paragraph 53 des Pflegeberufegesetzes mit Wirkung zum 1. Oktober 2024 für die Amtsdauer von fünf Jahren berufen. Wie bereits das Pflegeberufegesetz für die Ausbildung zur Pflegefachperson sieht auch das Pflegefachassistenzgesetz für die Pflegefachassistenzausbildung die Erarbeitung von Rahmenplänen als eine Aufgabe der Fachkommission vor.
Schulen und Ausbildungsträgern Orientierung geben
Die Rahmenpläne enthalten konkrete Vorschläge für die inhaltliche Ausgestaltung der Pflegeausbildungen. Sie werden den Pflegeschulen beziehungsweise den Trägern der praktischen Ausbildung kostenfrei zur Verfügung gestellt. Sie entfalten als Orientierungshilfe zur Umsetzung der Ausbildung nach dem Pflegefachassistenzgesetz und der Pflegefachassistenz-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung empfehlende Wirkung für die Lehrpläne der Länder und die schulinternen Studienpläne der Pflegeschulen. Die Rahmenpläne sind laut Pflegefachassistenzgesetz erstmals bis zum 30. Juni 2026 den beiden Ministerien zur Prüfung der Vereinbarkeit mit dem Pflegefachassistenzgesetz vorzulegen. Nach der erfolgten Übergabe werden sie entsprechend geprüft und danach zeitnah den relevanten Akteuren zur Verfügung gestellt. Die Rahmenpläne werden nach Prüfung online und in Druckform veröffentlicht.
Die Fachkommission nach dem Pflegeberufegesetz
Die Mitglieder der Fachkommission sind ausgewiesene und praxiserfahrene Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten. Vertreten sind Praktikerinnen und Praktiker, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Personen mit Erfahrung in der Lehrplanentwicklung. Die Besetzung spiegelt die verschiedenen Versorgungsbereiche der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege wider. Das Bundesfamilienministerium und das Bundesgesundheitsministerium, eine Vertretung der Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege sowie jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, der Gesundheitsministerkonferenz und der Kultusministerkonferenz haben beratend an den Sitzungen teilgenommen.
Interessensbekundungsverfahren zum Bundesprogramm "Demokratie leben!"
Förderaufrufe mit Förderkriterien veröffentlicht
Aktuelle Meldung
Das Interessenbekundungsverfahren für das weiterentwickelte Bundesprogramm "Demokratie leben!" ist gestartet. Interessierte Organisationen können ab August ihre Projektideen einreichen.
Das Interessensbekundungsverfahren zum weiterentwickelten Bundesprogramm "Demokratie leben!" ist gestartet. Die Förderaufrufe für die neuen Programmebenen und das Sondervorhaben sind auf der Website des Bundesprogramms veröffentlicht. Interessierte Organisationen können sich ab sofort auf dieser Grundlage zu den Förderkriterien für ihre Projektideen informieren.
Das neu aufgestellte Bundesprogramm "Demokratie leben!" ist ein wichtiges Instrument der Demokratiebildung und Extremismusprävention in Deutschland. Mit der Weiterentwicklung des Programms und mit neuen wirkungsorientierten Zielen, neuen Programmebenen und mehr Pluralität wird das Bundesfamilienministerium eine größere Breitenwirkung in die Mitte der Gesellschaft erreichen.
Das weiterentwickelte Bundesprogramm stellt sich ab 2027 in vier Programmebenen und einem Sondervorhaben dar:
Programmebene Kommune
In der Programmebene Kommune bleiben die kommunalen Partnerschaften für Demokratie eine zentrale Säule des Programms und werden künftig noch stärker mit Partnern aus Regelstrukturen und der Arbeitswelt vernetzt. Für die Programmebene Kommune ist kein neues Interessenbekundungsverfahren vorgesehen. Die bestehenden kommunalen Partnerschaften können ihre jährlichen Förderanträge wie üblich ab Herbst 2026 stellen.
Programmebene Land
Auch auf Landesebene wird die Förderung fortgeführt, die einzelnen Bereiche werden noch stärker zusammengeführt, wie etwa die mobile Beratung sowie die Opfer- und Ausstiegsberatungen, die Förderung der Extremismusprävention im Strafvollzug und in der Bewährungshilfe. Für die Programmebene Land ist ebenfalls kein neues Interessenbekundungsverfahren vorgesehen. Die bestehenden Projektträger können ihre jährlichen Förderanträge wie üblich ab Herbst 2026 stellen.
Programmebene Bund
In der neuen Programmebene Bund können bundesweit tätige Organisationen sich nach den Kriterien des entsprechenden Förderaufrufs bewerben. Hier werden Projekte zu Demokratiebildung und Extremismusprävention gefördert. Demokratiebildung wird dabei als evidenzbasierter Bildungsauftrag verstanden, der unter anderem den konstruktiven Umgang mit gesellschaftlichen Konflikten fördert. Die Extremismusprävention berücksichtigt alle relevanten Erscheinungsformen des Extremismus wie Rechtsextremismus, Linksextremismus und islamistischer Extremismus. Zudem wird unter anderem die Präventionsarbeit zu Antisemitismus und Antiziganismus gefördert. Das Interessenbekundungsverfahren zu dieser Programmebene startet mit diesem Förderaufruf.
Programmebene Digitaler Raum
Erstmals richtet das Bundesprogramm eine eigenständige Programmebene Digitaler Raum ein, um den Herausforderungen der Radikalisierung besonders im Netz entgegenzutreten. Hier werden beispielsweise Projekte zur digitalen Demokratiebildung oder zur Stärkung der Medien- und Digitalkompetenz gefördert. Auch die Demokratiebildung rund um Games soll gefördert werden. Das Interessenbekundungsverfahren zu dieser Programmebene startet mit diesem Förderaufruf.
Sondervorhaben Integration und Teilhabe
Ebenfalls neu ist das Sondervorhaben Integration und Teilhabe. Es unterstützt insbesondere Maßnahmen zum Dialog und Zusammenhalt in einer vielfältigen Einwanderungsgesellschaft. Das Interessenbekundungsverfahren zu dieser Programmebene startet mit diesem Förderaufruf.
Zeitplan
Der Zeitplan für das weiterentwickelte Bundesprogramm gestaltet sich in folgenden Etappen:
Juni 2026, Start des Interessenbekundungsverfahren mit den Förderaufrufen: Mit der Veröffentlichung der Förderaufrufe erhalten interessierte Organisationen die Förderkriterien.
August bis September 2026, Eingabe der Bewerbungen: Auf Grundlage der Förderaufrufe können interessierte Organisationen ihre Projektideen für die neuen Programmebenen Bund und Digitaler Raum sowie für das Sondervorhaben digital über das Förderportal einreichen.
Ab Oktober 2026, Antragstellung: Nach einer unabhängigen Begutachtung der eingereichten Interessenbekundungen durch externe Gutachter werden ausgewählte Träger durch das Bundesfamilienministerium zur Antragstellung aufgefordert.
Der Projektstart ist für 1. Januar 2027 vorgesehen.
Gleichstellung
Bundesverwaltung erreicht 47 Prozent Frauenanteil in Führungspositionen
Aktuelle Meldung
Karin Prien sieht das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen an Führungspositionen fast erreicht. Im Dezember 2025 lag der Frauenanteil nur knapp unter der Zielmarke von 50 Prozent.
Am 29. Juni informierte Bundesfrauenministerin Karin Prien über die neuesten Zahlen zu Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes. Danach lag der Frauenanteil an Führungspositionen in der Bundesverwaltung insgesamt bei 47 Prozent und damit knapp unter der für den Stichtag 31. Dezember 2025 gesetzten Zielmarke von 50 Prozent.
Bundesfrauenministerin Karin Prien: "Die Bundesverwaltung muss als Arbeitgeberin ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. Die zum Zieldatum erreichten 47 Prozent Frauenanteil an Führungspositionen in der Bundesverwaltung sind ein deutliches Zeichen für Gleichstellung. Doch unser Vorsatz hat kein Ablaufdatum. Das Ziel bleibt die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern. Es geht um nicht weniger als attraktive Rahmenbedingungen, die in Zeiten von Fachkräftemangel dafür sorgen, dass Frauen sich gerne in unsere moderne Bundesverwaltung einbringen und dabei selbstverständlich auch Führungspositionen übernehmen. Es geht um die Sicherung von Arbeitsbedingungen, die es allen Beschäftigten ermöglichen, Familie, Pflege und Beruf gut zu vereinbaren."
Gleichstellung seit 2015 konsequent voranbringen
Mit dem ersten Führungspositionen-Gesetz 2015 wurde das Bundesgleichstellungsgesetz novelliert - damals lag der Anteil von Frauen an Führungspositionen noch bei 33 Prozent. Ziel des Gesetzes war es, die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung voranzutreiben und zügig zu verwirklichen. So sollten vorhandene Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts, insbesondere von Frauen, beseitigt und für die Zukunft verhindert werden. Frauen sollten gleichberechtigt an Führungspositionen beteiligt werden. Darüber hinaus stand das Ziel der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für alle Geschlechter im Zentrum des Bundesgleichstellungsgesetzes. Seit seinem Inkrafttreten 2015 war ein deutlicher Anstieg bei den Frauen in Führungspositionen des öffentlichen Dienstes des Bundes zu verzeichnen.
Gleichberechtigten Teilhabe an Führungspositionen erreichen
Mit dem zweiten Führungspositionen-Gesetz wurde das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe an Führungspositionen dann 2021 im Wortlaut im Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) verankert und definiert. "Gleichberechtigte Teilhabe" bedeutete demnach, dass eine über die verschiedenen Führungsebenen hinweg betrachtete Besetzung von Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes mit annähernd numerischer Gleichheit angestrebt werden sollte.
Dadurch wurden die Dienststellen im Geltungsbereich des Gesetzes verpflichtet, die Rahmenbedingungen zu verbessern, die maßgebliche Voraussetzung für die Erreichung dieses Zieles bis Ende 2025 waren. Mit dem von allen Ressorts unterstützten Maßnahmenpaket "Plan FüPo 2025" wurde ein Instrumentenkasten für Gleichstellung in der Bundesverwaltung geschaffen, der Wirkung gezeigt hat.
Gleichstellung im ländlichen Raum
Mareike Lotte Wulf besucht Deutschen LandFrauentag
Aktuelle Meldung
Beim Deutschen LandFrauentag würdigte Mareike Lotte Wulf das Engagement der LandFrauen für Ehrenamt, Teilhabe und Demokratie in ländlichen Räumen.
Am 30. Juni 2026 hat die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesfamilienministerin, Mareike Lotte Wulf, am Deutschen LandFrauentag in Essen teilgenommen. Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen das Engagement von Frauen in ländlichen Räumen, ihre politische Teilhabe sowie ihre Bedeutung für die Landwirtschaft, das Ehrenamt und den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Mareike Lotte Wulf: "LandFrauen stärken das Leben in ländlichen Räumen jeden Tag: in Vereinen, in Familien, in Betrieben, in Kommunen und in der Landwirtschaft. Ihr Engagement verdient Sichtbarkeit, Anerkennung und politische Unterstützung. Wer gleichwertige Lebensverhältnisse will, muss die Perspektiven von Frauen auf dem Land ernst nehmen."
Engagement in ländlichen Räumen sichtbar machen
Unter dem Motto "Gestalten. Begeistern. Bewegen. Gemeinsam." kamen 2026 beim Deutschen LandFrauentag Frauen aus ganz Deutschland zusammen. Sie tauschten sich aus, vernetzten sich und holten neue Impulse für ihr ehrenamtliches und berufliches Engagement. Auf dem Programm standen Beiträge und Gespräche aus Politik, Gesellschaft und Wirtschaft sowie die Auszeichnung "LandFrau des Jahres". Der 1948 gegründete Deutsche LandFrauenverband e.V. ist mit rund 450.000 Mitgliedern der bundesweit größte Verband für Frauen auf dem Land und deren Familien.
Politische Teilhabe von Frauen stärken
Ein Schwerpunkt der Zusammenarbeit mit dem Bundesfamilienministerium ist die politische Teilhabe von Frauen. Gemeinsam mit der Europäischen Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin e.V. setzt der Deutsche LandFrauenverband das vom Bundesfamilienministerium geförderte Projekt "Frauen.Vielfalt.Politik." um. Ziel ist es, den Anteil von Frauen in Gemeinde-, Stadt- und Kreisrätinnen und -räten sowie unter den haupt- und ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie Landrätinnen und Landräten nachhaltig zu erhöhen. In dem Projekt ist der Verband für die Ausbildung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren verantwortlich, die kommunalpolitisch interessierte und aktive Frauen vernetzen, ermutigen und stärken.
Frauen in der Landwirtschaft weltweit stärken
Die Vereinten Nationen haben 2026 zum Internationalen Jahr der Frauen in der Landwirtschaft ausgerufen. Es lenkt den Blick auf den unverzichtbaren Beitrag von Frauen zur globalen Ernährungssicherung sowie auf strukturelle Ungleichheiten, die bis heute bestehen: In vielen Teilen der Welt haben Frauen weiterhin eingeschränkten Zugang zu Land, Finanzierung, Technologie und politischen Entscheidungsprozessen.
60. Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Menschenhandel
Gemeinsamer Fokus auf neue Ausbeutungsformen des Menschenhandels
Aktuelle Meldung
Bei der 60. Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Menschenhandel wurden die Reform des Menschenhandelsstrafrechts und insbesondere die Ausbeutungsformen der Zwangsheirat, illegale Adoption und Ausbeutung zur Leihmutterschaft thematisiert.
Am 25. Juni 2026 fand die 60. Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Menschenhandel im Bundesgleichstellungsministerium statt. Dabei haben sich Vertreterinnen und Vertreter von Bundesministerien, Behörden, Länderkonferenzen und zivilgesellschaftliche Verbände über aktuelle Entwicklungen im Bereich des Menschenhandels ausgetauscht. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgleichstellungsministerium, Michael Brand, betonte die Notwendigkeit einer intensiven Auseinandersetzung mit den neuen Ausbeutungsformen und einer konsequenten Bekämpfung ausbeuterischer Praktiken.
Michael Brand: "Wir werden gemeinsam mit den anderen Ressorts in der Bundesregierung mit viel Einsatz, und vor allem mit Passion für die Opfer, den Kampf gegen Menschenhandel und Ausbeutung energisch weiterführen. Das gilt auch für die bislang weniger beachteten Ausbeutungsformen der Zwangsheirat, illegalen Adoption und Ausbeutung zur Leihmutterschaft."
Kampf gegen Menschenhandel stärken
Im Bundeskabinett wurde am 27. Mai 2026 ein Gesetzentwurf zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung beschlossen. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Kampf gegen Menschenhandel zu stärken und Täterinnen und Täter konsequenter zur Rechenschaft zu ziehen und Betroffene besser zu schützen. Die Bundesregierung setzt damit die Änderungen der Richtlinie der Europäischen Union zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer in nationales Recht um. Der Gesetzentwurf befindet sich im parlamentarischen Verfahren.
Menschenhandel hat viele Gesichter
Die Teilnehmenden befassten sich neben der Ausbeutung der Arbeitskraft und der sexuellen Ausbeutung auch mit den Ausbeutungsformen Zwangsheirat, illegale Adoptionen und Ausbeutung zur Leihmutterschaft, die zunehmend im Kontext Menschenhandel in den Blick genommen werden. Diese Ausbeutungsformern werden bereits beim Nationalen Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen 2024 bis 2028 adressiert.
Die 60. Bund-Länder-Tagung Menschenhandel unterstrich die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit von Bund, Ländern, Justiz, Strafverfolgungsbehörden und Zivilgesellschaft. Nur durch einen ganzheitlichen Ansatz kann Menschenhandel frühzeitig erkannt, wirksam bekämpft und können die Rechte der Betroffenen gestärkt und umgesetzt werden.
Freie Wohlfahrtspflege
Karin Prien besucht Caritas-Jahresempfang
Aktuelle Meldung
Vertrauensgemeinschaften als Eckpfeiler der Demokratie: Beim Caritas-Jahresempfang in Berlin wirbt Bundesfamilienministerin Karin Prien für ein starkes Miteinander der Generationen.
Bundesfamilienministerin Karin Prien hat anlässlich des siebten Caritas-Kongresses am 24. Juni am Caritas-Jahresempfang teilgenommen. Der Kongress fand auf dem EUREF-Campus in Berlin statt. Der Kongress stand 2026 unter dem Motto der Jahreskampagne "Zusammen geht was. Caritas verbindet Generationen". In ihrer Rede stellte Karin Prien das gesellschaftlich Verbindende und den Zusammenhalt der Generationen in den Vordergrund.
Dabei ging sie auf das Symbol der Caritas-Jahreskampagne ein - das Bild unterschiedlicher Schuhe.
Karin Prien: "Wir brauchen Vertrauensgemeinschaften als Eckpfeiler einer resilienten Demokratie. Wir brauchen Organisationen, die die Werte unseres Grundgesetzes und vor allem von Artikel 1 'Die Würde des Menschen ist unantastbar' mittragen. Daher sind für alle Altersgruppen, für alle Lebenslagen die passenden Schuhe nötig. Dann können wir die Lebenswege gut gemeinsam gehen. Aber uns muss klar sein, dass wir die Schuhe der anderen auch noch tragen werden - später im Leben. Wenn es uns als Gesellschaft nicht mehr gelingt, uns auf gemeinsame Ziele und Werte zu verständigen, überlassen wir den Polarisierungsunternehmern das Feld."
Karin Prien dankte dem Deutschen Caritasverband und seinen vielen Haupt- und Ehrenamtlichen für den Einsatz in der sozialen Arbeit, für die engagierte Zusammenarbeit sowie die konstruktive Begleitung der Reformen des Sozialstaates. Im Anschluss diskutierte sie auf dem Podium mit Eva Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes, Bischof Dr. Heiner Wilmer SCJ, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, und Quentin Gärtner, Generalsekretär der Bundesschülerkonferenz bis November 2025.
Die Caritas und der Caritas-Kongress
Die Caritas ist der Wohlfahrtsverband der katholischen Kirche. Die Hilfe für Menschen in Not steht im Zentrum der Caritasarbeit. In bundesweit rund 25.000 Einrichtungen und Diensten erhalten sie Unterstützung und Rat bei der Bewältigung ihrer Probleme. Die Angebote richten sich an sozial benachteiligte Menschen. Insgesamt wenden sich rund 13 Millionen Menschen jährlich an die Caritas in Deutschland. Der Caritas-Kongress ist für die Akteure der verbandlichen Caritas ein zentraler Ort für Austausch, Vernetzung und inhaltliche Auseinandersetzung. In Verbindung mit dem politischen Jahresempfang bietet der Caritas-Kongress Raum für Begegnungen zwischen Praxis, Verband und Politik.
Die Unabhängige Expertenkommission "Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" hat 56 Handlungsempfehlungen vorgelegt. Sie liefern wichtige Impulse für eine moderne Kinder- und Jugendpolitik im digitalen Zeitalter.
Die Expertenkommission "Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" hat am 24. Juni ihre Handlungsempfehlungen an Bundesbildungs- und - familienministerin Karin Prien übergeben. Die Empfehlungen zeigen Wege auf, wie Schutz, Befähigung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt gelingen können. Sie bilden die Grundlage für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Gesamtstrategie der Bundesregierung zum Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt.
Karin Prien: "Die Empfehlungen der Kommission liefern wichtige Impulse für eine moderne Kinder- und Jugendpolitik im digitalen Zeitalter. Sie machen deutlich, dass wir die Potenziale der Digitalisierung besser nutzen und gleichzeitig den Schutz junger Menschen wirksam verstärken müssen. Dazu gehört, Plattformanbieter strukturell in die Verantwortung zu nehmen und digitale Angebote von Anfang an sicherer und kindgerechter zu gestalten. Jugendschutz heißt hier: Safety by design. Für die eigenständige Nutzung sozialer Medien sehe ich grundsätzlich in dem Vorschlag einer gesetzlichen Altersgrenze von 13 Jahren den richtigen Weg - in Verbindung mit einer wirksamen Altersüberprüfung und abgestuften Schutzvorkehrungen für Jugendliche bis 18 Jahre. Für Kinder jünger als 13 sollte ein gesetzlicher Erlaubnisvorbehalt gelten, der nur nachweislich kindgerechte und risikoarme Angebote zulässt. Ich setze mich dafür ein, dass uns eine europäische Lösung gelingt. Für den Fall, dass auf europäischer Ebene keine ausreichenden und zeitnahen Fortschritte erzielt werden, werde ich parallel die notwendigen nationalen Regelungen vorbereiten. Angesichts der großen Bedeutung der elterlichen Rolle und ihrer Verantwortung habe ich eine große Sympathie für die Empfehlung, die elterliche Medienerziehung familienrechtlich zu verankern durch eine entsprechende Einfügung ins Bürgerliche Gesetzbuch - ähnlich wie die gewaltfreie Erziehung im Jahr 2000. Die Empfehlungen zeigen, dass wir es mit einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe zu tun haben. Bund, Länder, Kommunen, Wissenschaft, Schulen, Jugendhilfe und Familien müssen gemeinsam handeln. Erfolgreicher Kinder- und Jugendschutz kann nur gemeinsam gelingen. Die vorliegenden Vorschläge sind dafür eine starke Grundlage. Als Ministerin, die auch für den Jugendschutz zuständig ist, werde ich diesen Prozess mit Nachdruck weiter vorantreiben. Unser Ziel ist eine zukunftsorientierte Gesamtstrategie, die Schutz, Befähigung und Teilhabe gleichermaßen stärkt und Regulierung, Bildung sowie Prävention intelligent miteinander verbindet. So schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass Kinder und Jugendliche die digitale Welt sicher nutzen und ihre Chancen bestmöglich entfalten können. Ich danke den Mitgliedern der Expertenkommission für ihre engagierte und wissenschaftlich fundierte Arbeit. Mein besonderer Dank gilt ganz besonders auch den Kindern und Jugendlichen, die ihre Erfahrungen, Erwartungen und Sorgen eingebracht haben, die sie klar benannt haben. Ihre Stimmen sind unverzichtbar, denn sie zeigen, was junge Menschen brauchen, um die Chancen der digitalen Welt sicher, kompetent und selbstbestimmt nutzen zu können."
Co-Vorsitzender der Kommission Prof. Dr. Olaf Köller: "Die Arbeit der Expertenkommission hat gezeigt, dass Heranwachsende klare Rahmenbedingungen und Regeln benötigen, die zu ihrer Entwicklung passen und sie sicher im Netz navigieren lassen. Nicht das Kind muss sich an die digitale Welt anpassen, sondern die digitale Welt an das Kind. Kinder- und Jugendliche aus der digitalen Welt auszusperren, ist kein Schutz. Daher sind drei Aspekte gleichzeitig wichtig: Kinder und Jugendliche vor dem zu bewahren, dem sie noch nicht gewachsen sind, sie zu befähigen, ihr digitales Leben selbst in die Hand zu nehmen und ihnen die Teilhabe zu ermöglichen, auf die sie ein Recht haben. Verantwortung für ein gesundes Aufwachsen liegt nicht an einer einzigen Stelle und schon gar nicht allein beim Kind. Deutschland fehlt es nicht an Wissen und nicht an Regeln dafür, wie das Internet für Kinder und Jugendliche gestaltet sein sollte, sondern an der Umsetzung. Die Empfehlungen sind Ausgangspunkt einer Gesamtstrategie für einen langfristigen, lernfähigen Prozesses mit allen Akteuren, die Verantwortung tragen. Junge Menschen müssen den digitalen Raum mitgestalten und wir begleiten und stärken sie dabei. Die nun vorgelegten Handlungsempfehlungen ermöglichen in ihrer Gesamtheit eine geschützte Teilhabe."
Co-Vorsitzende der Kommission Nadine Schön: "Mit unseren 56 Handlungsempfehlungen legen wir einen ganzheitlichen Ansatz für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt vor. Schutz, Befähigung und Teilhabe gehören dabei für uns zusammen und bilden den roten Faden. Unsere Empfehlungen setzen entlang der gesamten Biografie an, von der frühen Kindheit bis zum Erwachsenwerden. Familien brauchen frühe Beratung, Schulen verlässliche Konzepte, Jugendliche sichere Angebote und erreichbare Hilfen und Plattformen klare Pflichten. Sichere Voreinstellungen, altersgerechte Angebote und wirksame Meldestrukturen schaffen konkrete Entlastung für Kinder, Eltern und Fachkräfte. Bei sozialen Medien und bei Künstlicher Intelligenz müssen Schutzstandards von Anfang an mitgedacht werden. Die digitale Welt muss sich an den Rechten, Bedürfnissen und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen ausrichten - nicht umgekehrt. Unser Ziel ist ein lernendes Umsetzungssystem, das Schutz, Befähigung und Teilhabe dauerhaft wirksam macht."
Entwicklung stärken, Verantwortung übernehmen
Die im September 2025 auf Basis des Koalitionsvertrags eingesetzte Expertenkommission hat nach ihrer im April 2026 veröffentlichten Bestandsaufnahme insgesamt 56 Handlungsempfehlungen erarbeitet. Die interdisziplinär besetzte Kommission betrachtete dabei unterschiedliche Lebensphasen von Kindern und Jugendlichen sowie die Verantwortung verschiedener Akteure. Die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen selbst flossen über bundesweite Workshops unmittelbar in die Arbeit der Kommission ein.
Die Empfehlungen richten sich an Bund, Länder und Kommunen ebenso wie an die europäische Ebene, zudem an Eltern, Bildungseinrichtungen, an die Kinder- und Jugendhilfe, das Gesundheitswesen sowie Anbieter digitaler Dienste; sie basieren dabei auf einem entwicklungs- und verantwortungsorientierten Modell.
Weitere Meilensteine der Expertenkommission
Die Empfehlungen bauen auf der im April 2026 veröffentlichten Bestandsaufnahme auf. Die vollständigen Handlungsempfehlungen mit ausführlichen Problem- und Zielbeschreibungen werden bis Mitte Juli 2026 veröffentlicht. Der Abschlussbericht der Kommission, einschließlich der Ergebnisse der Kinder- und Jugendbeteiligung sowie der Beiträge aus den Fachanhörungen, folgt im September 2026.
Die Unabhängige Expertenkommission
Die Unabhängige Expertenkommission "Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" wurde im September 2025 von Bundesministerin Karin Prien eingesetzt. Auf Grundlage einer umfassenden Analyse digitaler Chancen und Risiken für Kinder und Jugendliche hat die Kommission 56 Handlungsempfehlungen erarbeitet. Diese folgen einem entwicklungs- und verantwortungsorientierten Ansatz: Sie berücksichtigen die unterschiedlichen Lebensphasen junger Menschen und richten sich gezielt an die Akteure, die jeweils die größte Verantwortung tragen. Ziel ist es, Schutz, Befähigung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen über alle Entwicklungsstufen hinweg wirksam zu stärken und dabei das Zusammenwirken von Politik, Gesellschaft und weiteren Verantwortlichen zu fördern.
Bildung für nachhaltige Entwicklung
Achter Bericht zur Bildung für nachhaltige Entwicklung beschlossen
Aktuelle Meldung
Die Bundesregierung hat den Achten Bericht zur Bildung für nachhaltige Entwicklung beschlossen. Er zeigt Fortschritte in Schulen, Berufsbildung und Kommunen auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeitskompetenz.
Das Bundeskabinett hatam 24. Juni den von der Bundesbildungsministerin Karin Prien vorgelegten Achten Bericht der Bundesregierung zur Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) beschlossen. Der Bericht vermittelt ein breites Bild, wie sich die Verankerung von BNE auf Bundes- und Länderebene, in den Kommunen sowie auch in der internationalen Zusammenarbeit entwickelt hat.
Bundesbildungsministerin Karin Prien: "Mit Bildung für nachhaltige Entwicklung setzen wir uns gemeinsam mit den Mitgliedstaaten der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (engl.: United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization, kurz: UNESCO) dafür ein, im Bildungssystem die notwendigen Zukunftskompetenzen zur Gestaltung drängender gesellschaftlicher Herausforderungen zu vermitteln. BNE setzt dabei auf die Beteiligung der Lernenden in allen Bildungsbereichen und leistet damit einen Beitrag zu besserer Bildung und einer resilienten Demokratie. Ich freue mich, über die hohe Dynamik in diesem Bereich, die in dem achten Bericht der Bundesregierung zum Ausdruck kommt."
Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 umsetzen
Der Bericht der Bundesregierung zeigt: Die breite Zusammenarbeit und Vernetzung der Akteure Kontext mit der Nationalen Plattform BNE wirkt. BNE als kompetenzorientiertes Bildungskonzept und Schlüssel zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 der Vereinten Nationen (UN) ist inzwischen in vielen Strategien auf Bundes- und Länderebene als ein Hebel von Wandlungsprozessen eingebunden.
Nachhaltigkeit als Ziel bereits in der Schule einbinden
Auch bei der Verankerung in Lehrplänen in den einzelnen Bildungsbereichen wurden deutliche Fortschritte erzielt. Ein neuer Indikator in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, Schulen mit BNE-Label, zeigt beispielhaft, wie sich die Verankerung von BNE entwickelt. BNE-Labels, wie beispielsweise die UNESCO-Projektschulen, stehen für eine ganzheitliche Verankerung von BNE in Unterricht und Schulentwicklung in Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes ("Whole School Approach"). Nach der ersten Erhebung 2024 ist jede achte Schule bundesweit mit einem BNE-Label ausgezeichnet. Der Indikator hat eine erkennbare Entwicklung bei Schulen und Labels ausgelöst, innovative Qualitätsentwicklung in Schule mit BNE voranzutreiben.
Nachhaltigkeit in der Ausbildung fördern
Das Programm "Nachhaltig im Beruf" hat einen Akzent gesetzt, um BNE besser in der Beruflichen Bildung zu verankern. Das Programm zielt vor allem auf die Kompetenzentwicklung des Ausbildungspersonals. Neue berufsübergreifende Standards für Umweltschutz und Nachhaltigkeit, sogenannte Standardberufsbildpositionen, werden in Berufsschule und Ausbildung umgesetzt.
Wachsende Entwicklung zeigt zudem die querschnittliche Verankerung und Vernetzung von BNE in Förderprogrammen in anderen Bildungsbereichen, wie Bildung im mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich, bei kultureller oder politischer Bildung.
Ein besonderes Anliegen der Bundesregierung ist es, die Jugendbeteiligung zu stärken. Eine wichtige Rolle spielt hier die Förderung von Jugendbeteiligungsformaten wie das Jugendforum youpan im BNE-Prozess. Das Bundesbildungsministerium hat zudem einen neuen Schwerpunkt aufgelegt, um Schülerfirmen zu fördern, die Nachhaltigkeitskonzepte unternehmerisch umsetzen.
Der Achte Bericht der Bundesregierung zur Bildung für nachhaltige Entwicklung
Auf der Grundlage des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 29. Juni 2000 legt die Bundesregierung einmal pro Legislaturperiode einen Bericht zur Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) vor. Der achte Bericht befasst sich mit dem Stand und der Entwicklung von BNE in Deutschland in der 20. Legislaturperiode, das heißt im Zeitraum Oktober 2021 bis März 2025 mit Perspektive in die 21. Legislaturperiode.
Der Bericht umfasst die Aktivitäten der Bundesregierung, der Länder, der BNE-Gremien sowie der kommunalen Spitzenverbände und weiterer gesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure. Der liegt auf wesentlichen Entwicklungen, strategischen Schwerpunkten und Ergebnissen des nationalen und internationalen Prozesses derVerankerung von BNE im Bildungssystem. Auch die Ergebnisse des Nationalen Monitorings sind einbezogen. Details zu Einzelmaßnahmen und Programmen aus den Ländern sowie Beispiele aus der Praxis sind im Anhang ergänzend zu den jeweiligen Bildungsbereichen und Handlungsfeldern auf Länderebene und Bundesebene aufbereitet.
Der Bericht ist nach Bildungsbereichen untergliedert und orientiert sich an den Handlungsfeldern der UNESCO Roadmap BNE 2030. Dadurch wird erkenntlich, welchen Beitrag die nationale BNE-Umsetzung zur Erreichung der jeweiligen internationalen Handlungsfelder leistet.