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Karin Prien startet Qualifizierungsoffensive des Bundesbildungsministeriums
Aktuelle Meldung
Bundesbildungsministerin Karin Prien hat die Qualifizierungsoffensive Berufliche Bildung gestartet. Die Initiative soll dem Fachkräftemangel begegnen und die Ausbildung entlang der gesamten Bildungskette stärken.
Bundesbildungsministerin Prien hat am 26. Februar am 21. Arbeitsmarktfrühstück der Regionaldirektion Nord in Schwerin als Gastrednerin teilgenommen. Dort kündigte sie an, eine Leadinitiative zur Stärkung der beruflichen Bildung entlang der gesamten Bildungskette vorzulegen. Die neue "Qualifizierungsoffensive Berufliche Bildung (QBB)" soll mit einem breiten Paket an Maßnahmen verbesserte Rahmenbedingungen für Aus-, Fort- und Weiterbildung schaffen und damit Fach- und Führungskräfte, Betriebe und Ausbildungspersonal ansprechen. Mit der Offensive setzt das Bundesbildungsministerium einen zentralen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um.
Karin Prien: "Die moderne Arbeitswelt ist geprägt von Innovationen und neuen Technologien - das erfordert neue Qualifikationen und die Bereitschaft, sich ständig weiterzubilden. Wenn wir Bildung und Beruf von Anfang an konsequent zusammendenken, gelingt uns das. Mit der Qualifizierungsoffensive Berufliche Bildung stärken wir unter anderem die Berufsorientierung, damit junge Menschen so früh wie möglich ihren eigenen Weg sicher einschlagen können. Wir schaffen neue, attraktive Perspektiven für Aufstieg und Qualifizierung und ermöglichen Menschen ohne berufliche Ausbildung einen Anschluss an Fort- und Weiterbildung. Denn bessere Bildung ein Leben lang stärkt die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Eine gute Qualifikation ist der beste Schutz vor Krisen und Strukturwandel - und sie erfüllt das Aufstiegsversprechen in unserem Land."
Maßnahmen der Qualifizierungsoffensive sind unter anderem:
Weiterentwicklung der Berufsorientierung, um den Übergang von Schulabschluss in Ausbildung bestmöglich zu gestalten und junge Menschen ohne formale Qualifikation besser zu unterstützen.
Weiterentwicklung der sogenannten berufsabschlussorientierten Teilqualifikationen (TQ), um bereits berufstätigen Menschen ohne abgeschlossene Ausbildung die Chance für einen Anschluss an das System der beruflichen Bildung zu eröffnen.
Einbettung attraktiver Laufbahnkonzepte bzw. klarer Karrierewege in die Ordnungen der Beruflichen Aus- und Fortbildung.
Unterstützung von Betrieben bei der Kultur von Weiterbildung, etwa durch die Förderung von Weiterbildungsmentoren für die Beschäftigten oder mit bedarfsgerechter Aufstiegs-Vergütung nach Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
Unterstützung ausländischer Fachkräfte für eine unkomplizierte Anerkennung von Berufsabschlüssen.
Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt
Dr. Petra Bahr trifft Anbieter von Online-Plattformen
Aktuelle Meldung
Für einen besseren Jugendmedienschutz ist die Kooperation der Online-Plattformen wichtig. Das betonte Dr. Petra Bahr, Staatssekretärin im Bundesjugendministerium, bei einem Austausch mit Vertretern der Unternehmen und Verbände.
Am 23. Februar 2026 hat sich Dr. Petra Bahr, Staatssekretärin im Bundesjugendministerium, mit Anbietern von Online-Plattformen und weiteren Vertreterinnen und Vertretern der digitalen Wirtschaft getroffen. Zentrales Thema war ein besserer Jugendmedienschutz und eine mögliche Altersüberprüfung von Kindern und Jugendlichen. Gerade die wirksame Altersüberprüfung ist ein zentrales Mittel, um insbesondere Minderjährige besser zu schützen.
Jugendmedienschutz konsequent umsetzen
Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien sieht in der digitalen Welt große Chancen, aber auch erheblichen Risiken für Kinder und Jugendliche. Diese können sich auf die mentale Gesundheit, das Wohlbefinden und die schulischen Leistungen junger Menschen auswirken. Die Expertenkommission "Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" will im Sommer erste Ergebnisse und Empfehlungen vorlegen. Karin Prien ist wichtig, dass alle Akteure für mehr Schutz, Befähigung und Teilhabe an einem Strang ziehen. Deshalb ist das Bundesjugendministerium auf allen Ebenen im engen Austausch.
Expertenkommission "Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt"
Als Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung die Expertenkommission "Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" eingesetzt. Sie wird auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen konkrete Handlungsempfehlungen für einen wirksamen Kinder- und Jugendmedienschutz erarbeiten. Dazu gehört auch die Frage nach einem Mindestalter für Soziale Medien. Ergebnisse werden im Sommer 2026 erwartet.
KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz
Fünfter Monitoringbericht veröffentlicht
Aktuelle Meldung
Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz wollen Bund und Länder die frühkindliche Bildung verbessern. Der fünfte Monitoringbericht zum Gesetz zeigt Fortschritte. Um bundesweit gleiche Bedingungen für alle Kinder zu schaffen, bleibt aber noch einiges zu tun.
Das Bundesbildungsministerium hat am 17. Februar den fünften Monitoringbericht zum KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) für das Jahr 2025 veröffentlicht. Der aktuelle Bericht zeigt deutlich: In den letzten Jahren wurde bereits einiges erreicht bei der Weiterentwicklung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung - es bleibt aber weiterhin viel zu tun, um bundesweit gleiche Bedingungen für alle Kinder zu schaffen.
Rahmenbedingungen verbessern
Ein guter Betreuungsschlüssel, mehr Zeit für die Kita-Leitung oder Betreuungszeiten, die sich am Bedarf der Familien orientieren: Die Qualitätsmerkmale in der frühkindlichen Erziehung, Bildung und Betreuung sind vielfältig. In Deutschland gibt es bereits ein breites und gutes Betreuungsangebot. Gleichzeitig steht das System weiterhin vor großen Herausforderungen - zum Beispiel durch fehlende Fachkräfte, sinkende Kinderzahlen und regional teils sehr unterschiedliche Rahmenbedingungen. Es bleibt daher eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, das System resilienter zu machen und die Rahmenbedingungen weiter zu verbessern.
Qualität und Teilhabe in der Kinderbetreuung weiterentwickeln
Der Bund unterstützt die Länder seit 2019 mit dem KiQuTG dabei, Qualität und Teilhabe in der Kinderbetreuung weiterzuentwickeln. Ein gesetzlich verankertes Monitoring begleitet das Gesetz. Es beleuchtet den aktuellen Stand und die erreichten Fortschritte bei der Umsetzung des Gesetzes.
Der Monitoringbericht zum KiQuTG 2025 fasst den Stand und die Entwicklungen bei der Qualität und der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung im Berichtsjahr 2024 zusammen. Er bezieht sich dabei auf das KiQuTG in seiner alten Fassung vom 1. Januar 2023. Die Länder nutzten die KiQuTG-Mittel weitestgehend zur Weiterentwicklung der Qualität.
Im Jahr 2024 flossen rund 83 Prozent der Bundesmittel in Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung, beispielsweise zur Stärkung der Fachberatung, für mehr Leitungsressourcen oder in die Verbesserung der Praxisanleitung.
Rund 17 Prozent der Bundesmittel wurden in Maßnahmen zur Entlastung der Eltern bei den Beiträgen investiert.
Berichtsjahr 2024
83 Prozent
der Bundesmittel flossen in Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung
17 Prozent
der Bundesmittel wurden in Maßnahmen zur Entlastung der Eltern bei den Beiträgen investiert
Die Ergebnisse auf Basis der Daten der amtlichen Statistik und der Befragungen des Deutschen Jugendinstituts zeigen:
In einigen Bereichen gab es von 2023 zu 2024 sowie seit Inkrafttreten des KiQuTG 2019 bundesweit Verbesserungen - zum Beispiel beim Personal-Kind-Schlüssel, bei der Gewinnung von Fachkräften und bei Zeitkontingenten für Leitungen.
Auch nach sechs Jahren Umsetzung bestehen jedoch deutliche Unterschiede in zentralen Qualitätsbereichen zwischen den Ländern fort. So lagen beispielsweise die Personal-Kind-Schlüssel zwischen den Ländern weiterhin deutlich auseinander. Die Spanne in Gruppen für unter dreijährige Kinder reichte von 2,9 bis 5,5 Kindern pro Fachkraft.
Große Unterschiede gab es zudem bei den vertraglich festgelegten Leitungsaufgaben. Der Anteil an Kitas, die keine Personen vertraglich für Leitungsaufgaben angestellt haben, reichte 2024 auf Länderebene von 1,5 Prozent in bis 22 Prozent.
Bundesweit einheitliche Standards erreichen und sichern
Um bundesweit gleichwertige Lebensbedingungen im Bereich der frühkindlichen Bildung zu erreichen, sind weitere Anstrengungen notwendig. Daher möchte der Bund sein Engagement auch über 2026 hinaus fortsetzen. Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sieht vor, das KiQuTG durch ein Qualitätsentwicklungsgesetz (QEG) abzulösen. Darin soll eine verpflichtende Sprach- und Entwicklungsstandserhebung bei Vierjährigen sowie anschließende Fördermaßnahmen bei ermittelten Förderbedarf der Kinder geregelt werden. Zudem soll eine zusätzliche Förderung der "Sprach-Kitas" und "Startchancen-Kitas" in das Qualitätsentwicklungsgesetz integriert werden. Damit trägt der Bund dazu bei, die Kinder in der Entwicklung ihrer Kompetenzen weiter zu stärken.
KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz
Ziel des KiQuTG ist es, die Qualität der frühkindlichen Erziehung, Bildung und Betreuung bundesweit weiterzuentwickeln und die Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Es dient dem Zweck, bundesweit gleichwertige Lebensverhältnisse für das Aufwachsen von Kindern und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erreichen. Entsprechend den jeweiligen Bedarfen der Länder werden bundesweit gleichwertige qualitative Standards angestrebt. Das KiQuTG enthielt bis 2024 einen Instrumentenkasten aus zehn qualitativen Handlungsfeldern sowie Maßnahmen zur Entlastung der Eltern bei den Kosten, aus dem die Länder nach ihren spezifischen Bedarfen auswählen konnten. Mit dem Dritten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung wurde das KiQuTG mit Wirkung zum 1. Januar 2025 inhaltlich weiterentwickelt. Das Gesetz fokussiert fortan auf sieben Handlungsfelder, die für die Qualität der Kindertagesbetreuung besonders bedeutend sind und in denen langfristig bundesweite Standards erreicht werden sollen. Dabei sind seit 2025 mindestens jeweils eine Maßnahme in zwei Handlungsfeldern für jedes Land verpflichtend: die Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften und die Förderung der sprachlichen Bildung - denn Sprache ist der Grundstein für Bildung und Teilhabe. Zur Umsetzung des KiQuTG stellt der Bund den Ländern 2025 und 2026 rund vier Milliarden Euro zur Verfügung.
"Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag"
Neue Dunkelfeldstudie zu Gewalterfahrungen veröffentlicht
Aktuelle Meldung
Eine neue Dunkelfeldstudie des Bundeskriminalamts und des Bundesfrauenministeriums zeigt: Frauen, junge Menschen, Personen mit Migrationshintergrund und Menschen der queeren Community sind besonders oft von Gewalt betroffen.
Am 10. Februar haben das Bundesfrauenministerium und das Bundesinnenministerium die in Kooperation mit dem Bundeskriminalamt (BKA) durchgeführte Dunkelfeld-Studie "Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)" vorgestellt. Ein zentrales Ergebnis der Studie: Ein Großteil von Gewalterfahrungen in Deutschland wird nicht angezeigt. Die Anzeigequoten sind unabhängig von der Form der verübten Gewalt durchgehend niedrig; sie liegt bei den meisten Gewaltformen unter zehn Prozent. Innerhalb von (Ex-)Partnerschaften liegen die Anzeigequoten psychischer und körperlicher Gewalt sogar unter als fünf Prozent. Dabei sind Frauen meist häufiger und stärker von häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen als Männer, insbesondere bei sexuellen Übergriffen, sexueller Belästigung und Stalking.
Bundesfrauenministerin Karin Prien: "Die Zahlen machen sichtbar, was lange im Verborgenen lag: Das Dunkelfeld bei partnerschaftlicher und sexualisierter Gewalt ist riesig. Gewalt ist kein Randphänomen, sie betrifft Millionen Menschen in unserem Land. Fast jede sechste Person erlebt körperliche Gewalt in der Partnerschaft - und 19 von 20 Taten werden nicht angezeigt. Dieses Schweigen ist kein individuelles Versagen, sondern Ausdruck von Angst und offenbar fehlenden Zugängen zu Hilfe. Genau deshalb bauen wir Hürden ab und schaffen mit dem Gewalthilfegesetz ein verlässliches, flächendeckendes Schutznetz. Wir müssen Gewalt verhindern, bevor sie entsteht. Schuld und Scham liegen immer bei den Tätern, niemals bei den Betroffenen."
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt: "Es geht darum, die Opfer von Gewalt in den Mittelpunkt zu stellen. Die Opfer brauchen Schutz und müssen sich frei bewegen können. Darum ist es gut, dass jetzt das spanische Modell der Fußfessel auch in Deutschland kommt. Der Einsatz von K.-o.-Tropfen wird künftig so geahndet wie der Einsatz einer Waffe. Wir setzen früh an und klären junge Menschen auf an welcher Stelle Gewalt in der Partnerschaft beginnt. Es geht um mehr Schutz für die Opfer und härtere Strafen für die Täter."
BKA-Präsident Holger Münch: "Mit LeSuBiA liegen erstmals umfassende geschlechterübergreifende Dunkelfelddaten zu Gewalterfahrungen in Deutschland vor. Mit dieser belastbaren Datenbasis trägt die Studie zu einer gezielten Weiterentwicklung von Schutz- und Hilfsangeboten bei. Gleichzeitig müssen wir dafür sorgen, dass mehr Betroffene den Mut finden, Gewalt anzuzeigen, um Unterstützung zu erhalten"
Frauen und queere Menschen sind besonders betroffen
Ein weiterer zentraler Befund der Dunkelfeldstudie ist, dass Frauen und Männer sowohl von psychischer als auch körperlicher Gewalt in (Ex-)Partnerschaften innerhalb der letzten fünf Jahre ähnlich häufig betroffen waren. Frauen erleiden jedoch im Vergleich zu Männern in Gewaltsituationen mehr Verletzungen, schätzen die Lebensgefahr als größer ein, empfinden stärkere Angst und erleben häufiger verschiedene Formen von Gewalt gleichzeitig.
Neben dem Geschlecht spielt auch das Alter bei Gewalterfahrungen eine Rolle. Junge Menschen sind nahezu von allen Gewaltformen deutlich häufiger betroffen als ältere Menschen. Jüngeren Personen widerfährt Gewalt besonders häufig durch sexuelle Belästigung, in Form von digitaler Gewalt und verabreichten K.-o.-Tropfen.
Weitere, im Vergleich zur restlichen Bevölkerung besonders stark mit Gewalt konfrontierte Gruppen, sind Personen mit Migrationshintergrund - auch hier vor allem Frauen - sowie Angehörige der LSBTIQ*-Community.
Jede zweite junge Person erlebt häusliche Gewalt
Ein relevanter Teil der Bevölkerung berichtet davon, in der Kindheit und Jugend schon einmal Gewalt durch Eltern oder Erziehungsberechtigte erlebt zu haben. Mehr als jede zweite junge Person ist von körperlicher Gewalt und mehr als jede dritte Person von psychischen Gewalterfahrungen betroffen. Fast jede vierte Person hat Gewalt zwischen den Erziehungsberechtigten miterlebt. Dabei wurden Personen, die Gewalt zwischen Erziehungsberechtigten erlebt haben, auch häufiger selbst Opfer von Gewalt durch Erziehungsberechtigte.
Ausgewählte Erkenntnisse aus LeSuBiA zu einzelnen Gewaltformen im Überblick
Psychische Gewalt in einer (Ex-)Partnerschaft erlebten knapp die Hälfte der Frauen (48,7 Prozent) und 40 Prozent der Männer mindestens einmal in ihrem Leben. Emotionale Gewalt macht dabei mit 37,8 Prozent den größten Teil der in LeSuBiA erfassten psychischen Gewaltformen aus. Obwohl Frauen über ihr gesamtes Leben stärker betroffen sind, zeigt die Betrachtung der letzten fünf Jahre, dass auch Männer vergleichsweise häufig von psychischer Gewalt (Männer: 23,3 Prozent; Frauen: 23,8 Prozent) und insbesondere von kontrollierender Gewalt (Männer: 8,7 Prozent; Frauen: 7,1 Prozent) betroffen sind.
Von körperlicher Gewalt in einer (Ex-)Partnerschaft waren 16,1 Prozent in ihrem Leben und 5,7 Prozent innerhalb der letzten fünf Jahre betroffen. Bezogen auf die letzten fünf Jahre haben Frauen (5,2 Prozent) und Männer (6,1 Prozent) nahezu gleich häufig körperliche Gewalt erfahren.
Sexuelle Belästigung hat bereits fast jede zweite Person (45,8 Prozent) in ihrem Leben erfahren. Mehr als ein Viertel (26,5 Prozent) der Befragten gab an, innerhalb der letzten fünf Jahre sexuelle Belästigung erlebt zu haben. Über ein Drittel der Frauen (34,7 Prozent) und etwa jeder siebte Mann (14,5 Prozent) war in den letzten fünf Jahren von sexueller Belästigung ohne Körperkontakt betroffen, bei sexueller Belästigung mit Körperkontakt liegen die Werte bei 14,5 Prozent (Frauen) und 4,6 Prozent (Männer). Täter beziehungsweise Täterinnen sind überwiegend fremde oder flüchtig bekannte Personen.
Mehr als jede zehnte Person (11,2 Prozent) wurde in ihrem Leben Opfer eines sexuellen Übergriffs, innerhalb der letzten fünf Jahre waren es 2,7 Prozent der Befragten. Auch hier sind Frauen vier Prozent) deutlich stärker betroffen als Männer (1,4 Prozent). Bei Frauen war der Ex-Partner beziehungsweise die Ex-Partnerin am häufigsten Täter beziehungsweise Täterin (46,5 Prozent), bei Männern eine flüchtig bekannte Person (33,3 Prozent).
Mehr als jede fünfte Person (21,2 Prozent) war in ihrem Leben von Stalking betroffen, innerhalb der letzten fünf Jahre waren es neun Prozent. Auch hier sind etwas höhere Prävalenzen bei Frauen zu beobachten: 10,6 Prozent der Frauen und sieben Prozent der Männer haben innerhalb der letzten fünf Jahre Stalking erfahren.
Jede fünfte Frau (20 Prozent) und jeder siebte Mann (13,9 Prozent) erlebte in den letzten fünf Jahren digitale Gewalt. Die Opfer sind vergleichsweise jung - so waren über 60 Prozent der 16- bis 17-jährigen Frauen und rund 33 Prozent der 16- bis 17-jährigen Männer in den letzten fünf Jahren Opfer digitaler Gewalt.
Dunkelfeldbefragung zu Gewalt in Deutschland
LeSuBiA ist eine Dunkelfeldbefragung zu Gewalt in Deutschland, die von Juli 2023 bis Januar 2025 mit 15.000 Personen (16-85 Jahre) in Deutschland durchgeführt wurde. Sie erfasst umfassend, wie viele Menschen von verschiedenen Formen von Gewalt (Partnerschaft, sexualisiert, Stalking, digital) betroffen sind - auch jenseits polizeilich bekannter Fälle. Durch die Befragung von Männern und Frauen ermöglicht LeSuBiA erstmals detaillierte Geschlechtervergleiche und schließt eine wichtige Datenlücke. Die Ergebnisse sollen als verlässliche Grundlage für politische Entscheidungen, Präventionsmaßnahmen und Hilfsangebote dienen, um den Schutz aller Menschen zu verbessern und Unterschiede in der Gewaltbetroffenheit besser zu verstehen.
Neues Online-Angebot
Digitales Lernangebot stärkt Kinderschutz bei Genitalverstümmelung
Aktuelle Meldung
"Wissen schützt!": Ab sofort unterstützt ein neues Online-Angebot Fachkräfte aus Kinder- und Jugendhilfe, Bildung, Gesundheit und Verwaltung dabei, Mädchen wirksam vor Genitalverstümmelung zu schützen.
Seit dem 6. Februar ist mit "Wissen schützt!" ein neues digitales Lernangebot zum wirksamen Kinderschutz bei Genitalverstümmelung verfügbar. Das Angebot richtet sich an Fachkräfte, die in ihrer Arbeit mit möglicherweise gefährdeten Mädchen und Familien in Kontakt stehen. Ziel ist es, Orientierung zu geben und die Handlungssicherheit im Kinderschutz zu stärken.
Bundesfamilienministerin Karin Prien: "Null Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung: Weibliche Genitalverstümmelung ist eine besonders schwere Form von Menschenrechtsverletzung, vor der Mädchen unbedingt geschützt werden müssen. Dafür braucht es Fachkräfte, die gut vorbereitet sind, wenn sie mit potenziell gefährdeten Mädchen und Familien in Kontakt stehen. Ich möchte Fachkräfte ermutigen, die neue Plattform und die Materialien von 'Wissen schützt!' zu nutzen. Denn sie machen einen Unterschied, wenn es darum geht, Mädchen in Deutschland wirkungsvoll vor Genitalverstümmelung zu schützen."
Das digitale Lernangebot bündelt praxisnahe Lernbausteine und konkrete Handlungsempfehlungen zum Schutz von Mädchen vor Genitalverstümmelung. Es unterstützt Fachkräfte dabei, Risiken einzuordnen, angemessen zu reagieren und bestehende Schutzinstrumente sicher anzuwenden. Das Angebot ist niedrigschwellig zugänglich und ergänzt bestehende Fortbildungs- und Präventionsstrukturen.
Hilfsangebote kennen und nutzen
Ein wichtiges Instrument zur Prävention und zum Schutz gefährdeter Frauen und Mädchen ist der "Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung" der Bundesregierung. Er ist kostenfrei in 16 Sprachen und in Einfacher Sprache erhältlich. Er informiert über die Strafbarkeit und über Hilfsangebote. Der Schutzbrief kann im Pass mitgeführt und im Herkunftsland und vor Angehörigen helfen, einem gesellschaftlichen und familiären Druck etwas entgegenzusetzen.
Das Angebot von SAIDA International e.V. ist Teil der Präventionsarbeit zum Schutz von Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt und wird durch das Bundesbildungs- und -familienministerium gefördert.
Rechtliche Lage in Deutschland
Die Planung und Durchführung einer weiblichen Genitalverstümmelung werden als Kindeswohlgefährdung betrachtet. Jugendämter und Familiengerichte sind gemäß den Paragrafen 8a Sozialgesetzbuch (SGB) VIII und 1666 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um diese Gefährdung des Kindeswohls abzuwenden.
Der Paragraf 226a des Strafgesetzbuchs (StGB) stellt weibliche Genitalverstümmelung unter Strafe - auch dann, wenn der Eingriff im Ausland vorgenommen wird. Die Tat kann mit bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Mitwirkenden droht zudem der Verlust des Aufenthaltstitels. Im Asylrecht gilt zudem die Gefahr weiblicher Genitalverstümmelung als Grund für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft.
Weibliche Genitalverstümmelung
Weibliche Genitalverstümmelung (female genital mutilation, FGM) ist auch in Deutschland eine relevante Gefahr für Mädchen und junge Frauen. Prävention erfordert fundiertes Wissen, klare Zuständigkeiten und sichere Entscheidungsgrundlagen - insbesondere an Schnittstellen zwischen Jugendhilfe, Bildung, Gesundheitswesen und Verwaltung. Fortbildungsangebote sind bislang nicht verpflichtend und regional unterschiedlich verfügbar.
Kinder- und Jugendgesundheit
Kleiner Philosoph Knietzsche zeigt Kindern Tricks gegen Stress
Aktuelle Meldung
Wie können Kinder stressige Situationen im alltäglichen Leben erkennen und gut damit umgehen? Neue Materialien mit der Animationsfigur "Knietzsche" helfen Kindern dabei, resilienter zu werden.
Am 2. Februar hat das Bundesfamilienministerium zusammen mit dem Knietzsche Herzensbildung e. V. den neuen Animationsfilm "Knietzsche und die Tricks gegen Stress" veröffentlicht. Der Film mit dem kleinen Philosophen Knietzsche soll Kinder auf niedrigschwellige Weise das Thema Stress und Stressprävention näherbringen. Knietzsche ist selbst ein Kind und beobachtet sich und seine Umgebung ganz genau. Mit Klugheit, Verständnis und auf liebevolle Weise findet er heraus, was es heißt, im täglichen Leben gestresst zu sein und wie man damit so umgehen kann, dass man am Ende stärker wird.
Bundesfamilienministerin Karin Prien: "Schon früh im Leben zu lernen, mit Stress und Stressbewältigung umzugehen, kann psychischen Erkrankungen später im Leben vorbeugen. Mit dem neuen 'Knietzsche'-Paket können sich schon jüngere Kinder das Thema erschließen - sei es in der Schule, bei der Teilnahme an Freizeitangeboten oder in der Familie. Es ist mir ein wichtiges Anliegen, dass Kinder in unserem Land gut und gesund aufwachsen. Resilienz gegenüber belastenden Faktoren wie Stress ist ein wichtiger Baustein dafür."
Kinder bereits früh stärken
Da Stress zum Leben dazugehört, ist es besonders wichtig, dass schon Kinder ihn erkennen und lernen, damit umzugehen. Knietzsche vermittelt dafür Strategien, die helfen können.
Das Bundesfamilienministerium hat neben dem Film auch das gleichnamige Buch sowie Workshop-Material zum Herunterladen gefördert. Das Paket "Knietzsche und die Tricks gegen Stress" ist geeignet, um ins Gespräch und ins Nachdenken zu kommen. Kinder werden mit dem Film und dem Buch sensibilisiert. Das Workshop-Material für Pädagoginnen und Pädagogen sowie weitere Fachkräfte fordert dazu auf, die eigene Welt zu betrachten und persönliche Tricks gegen Stress zu entwickeln. Bei manchen Kindern ist es "Kuscheln mit dem Meerschweinchen", andere malen mit Musik oder entspannen sich bei einfachen Yoga-Übungen. Diese Tricks wurden von Kindern in die Entwicklung der Materialien eingebracht, die vorab die Gelegenheit hatten, sich mit Knietzsches Ideen auseinanderzusetzen. Knietzsche kann auch Familien dabei unterstützen, gemeinsam die alltäglichen Herausforderungen zu meistern.
Knietzsche erklärt Kindern die Welt
Knietzsche ist als kleinster Philosoph der Welt bei der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) bekannt geworden. Er widmet sich aus der Perspektive eines Kindes gemeinsam mit der Medienpädagogin Anja von Kampen in Filmen, Büchern und Veranstaltungen wichtigen und großen Themen des Lebens wie Angst, Mobbing, Tod und Trauer, aber auch Freundschaft und Glück. Immer geht es darum, Kinder zu stärken. Hierzu wurde zuletzt der gemeinnützige Verein Knietzsche Herzensbildung e.V. gegründet.
Trauer und Anteilnahme
Zum Tod von Prof. Dr. Rita Süssmuth
Aktuelle Meldung
Die ehemalige Bundesfrauenministerin und Bundestagspräsidentin Prof. Dr. Rita Süssmuth ist verstorben. Karin Prien und Nina Warken würdigten sie als großes Vorbild und Vorkämpferin für Frauenrechte und sozialen Zusammenhalt.
Am 1. Februar ist die ehemalige Bundesministerin für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit und langjährige Präsidentin des Deutsches Bundestages, Prof. Dr. Rita Süssmuth, im Alter von 88 Jahren gestorben. Bundesbildungs- und -familienministerin Karin Prien und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken brachten ihre Anteilnahme am Tod der Politikerin zum Ausdruck.
Karin Prien: "Mit großem Bedauern habe ich vom Tod Rita Süssmuths erfahren. Mein tief empfundenes Beileid gilt ihren Angehörigen. Rita Süssmuth ist als Politikerin für Frauen und Männer ein großes Vorbild. Sie hat sich über Jahrzehnte mit starker Stimme für Familien und Frauen eingesetzt, nicht nur als Familien- und Frauenministerin. Sie hat frauen- und gleichstellungspolitische Themen ganz oben auf die Agenda gesetzt, wo sie auch heute noch hingehören. Bis zuletzt kommentierte sie politisches Zeitgeschehen und ergriff Position in aktuellen Debatten, sie war in bester Weise streitbar und gleichzeitig Brückenbauerin. Ihre Stimme wird fehlen!"
Nina Warken: "Der Tod von Rita Süssmuth erfüllt mich mit Trauer. Meine aufrichtige Anteilnahme gilt in diesen Stunden ihrer Familie. Wir verlieren mit Rita Süssmuth eine überzeugte, mutige und charismatische Vorkämpferin für Gleichberechtigung und sozialen Zusammenhalt. Sie hat für Frauen in der Politik den Weg geebnet. Persönlich verliere ich ein Vorbild und eine wichtige Inspirationsquelle. In verschiedenen Funktionen hat sie ihr Leben in den Dienst unseres Landes und unserer Demokratie gestellt. Dabei stand sie ein für gegenseitigen Respekt und Verständigung im politischen Diskurs. Im Umgang mit dem damals neuen Thema HIV/AIDS setzte sie als zuständige Bundesministerin auf Aufklärung statt Stigmatisierung und damit auf Menschlichkeit sowie wissenschaftliche Evidenz. Ihre Verdienste werden unvergessen bleiben."
Frauen unterstützen: Rita Süssmuth als Bundesfrauenministerin
Von 1985 bis 1988 war Rita Süssmuth von der Christlichen Demokratischen Union (CDU) als politische Seiteneinsteigerin an der Spitze des Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit. Die Frauenpolitik kam unter ihrer Leitung als thematisches Feld neu hinzu - als ein Schwerpunkt des Hauses und besonderes Anliegen ihrer Politik. Vor ihrer Amtszeit gehörte sie bereits von 1971 bis 1985 dem Wissenschaftlichen Beirat für Familienfragen beim Bundesfamilienministerium an.
Selbst Hochschullehrerin und Mutter, warb sie für die bessere Vereinbarkeit der Familie mit anderen Lebensbereichen für beide Partner und Familienpolitik sollte nicht auf Verheiratete beschränkt werden. Gleichzeitig wollte Rita Süssmuth die Attraktivität der Familie erhöhen. In ihrer Amtszeit wurden erstmals drei Jahre für Kindererziehungszeiten von Müttern und Vätern in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt, die in der Rentenanwartschaft mit dem Durchschnittsverdienst der Bundesbürger bemessen werden.
Holocaust-Gedenken
Gemeinsames Gedenken der im Holocaust ermordeten Sinti und Roma
Aktuelle Meldung
Michael Brand gedachte gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft und dem Holocaust-Überlebenden Dieter Flack der im Holocaust ermordeten Sinti und Roma Europas.
Am 27. Januar, dem Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust, besuchte der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma, Michael Brand, gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma, des Dokumentations- und Kulturzentrums Deutscher Sinti und Roma und der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas das Denkmal der im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas im Berliner Tiergarten. Hauptredner der Veranstaltung war der Holocaust-Überlebende Dieter Flack.
Michael Brand: "Erinnern und Gedenken sind mehr als historischer Rückblick, sondern aktueller Auftrag an uns alle. Die Millionen Opfer des Holocausts verpflichten uns, Verantwortung zu übernehmen und aktiv für Demokratie, Menschenwürde und für die Rechte von Minderheiten einzutreten politisch - und das auch ganz konkret im Alltag. Nach dem Ende des Nazi-Terrors gab es für zu viele Opfer weiterhin Demütigung, weiter alte Vorurteile und schlimme Klischees. Zu oft gab es statt Verständnis und Anerkennung des erlittenen schweren Unrechts offen geäußerte Zweifel, statt Zuhören zu oft Abweisung, vielfach weiter Diskriminierung. Dies ehrlich anzuerkennen, bedeutet, heute glaubwürdig sagen zu können: Wir haben verstanden, wir machen es besser. Der 27. Januar mahnt dazu, weiter wachsam zu bleiben, Lehren aus der Geschichte zu ziehen und dort aktiv einzuschreiten, wo Menschen ausgegrenzt oder gar bedroht werden. Antisemitismus, Antiziganismus und jede Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit werden wir auch weiter aktiv und energisch bekämpfen."
Die Mitglieder der Volksgruppen der Sinti und Roma sind in Europa seit Jahrhunderten Diskriminierungen ausgesetzt. Während der Zeit des Nationalsozialismus wurden sie verfolgt und in Konzentrationslager deportiert. Schätzungen zufolge wurde dort zwischen 220.000 und 500.000 Sinti und Roma ermordet.
Freiwilliges Ökologisches Jahr
Michael Brand eröffnet Fachtagung 2026
Aktuelle Meldung
Wie ermöglicht ein Freiwilliges Ökologisches Jahr positive Demokratie- und Selbstwirksamkeitserfahrungen? Zu diesen und weiteren Fragen tauschte sich Michael Brand auf der Fachtagung 2026 aus.
Am 29. Januar nahm der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesbildungsministerin, Michael Brand, an der Fachtagung Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) 2026 teil. Gemeinsam mit jungen Freiwilligendienstleistenden und pädagogischen Fachkräften tauschte er sich über die vielfältigen Bildungserfahrungen und demokratiestärkenden Wirkungen im FÖJ aus. Im Mittelpunkt stand dabei, wie die pädagogische Begleitung während des FÖJ möglichst praxisorientiert weiterentwickelt werden kann.
Michael Brand: "Freiwilliges Engagement ist eine der wichtigsten Säulen unserer Gesellschaft mit so prägenden Erfahrungen für junge Menschen. Es verankert Verantwortung für die Gemeinschaft und stärkt mit ihren Aktivitäten unsere demokratische Gesellschaft. Auch deshalb fördern und stärken wir die Jugendfreiwilligendienste noch einmal mehr."
Darüber hinaus betonte Michael Brand, wie wichtig eine gute Bildung für eine resiliente Demokratie ist. In Bezug auf die vielfältigen digitalen Informationsmöglichkeiten sei es von größter Bedeutung, dass junge Menschen Unterstützung bei der Einordnung von Informationsquellen erhielten, sodass sie diese kritisch hinterfragen und einordnen können.
Mit Bildung eine resiliente Demokratie stärken
In Impulsvorträgen und Workshops wurden Ideen zur Demokratiebildung im FÖJ beleuchtet. So gaben Dr. Luisa Girnus und Jonas Schmidt von der Freien Universität Berlin Einblicke in aktuelle Forschungsergebnisse und präsentierten praktische Ansätze, wie beispielsweise Demokratiebildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung in die pädagogische FÖJ-Begleitung integriert werden können. Kathleen Schkade und Janice Fuchs von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung entwickelten mit den Fachkräften und den Freiwilligendienstleistenden neue Ansätze für Demokratiebildung in der Seminararbeit für Freiwilligendienste.
FÖJ-Fachtagung und Förderung durch den Bund
Die FÖJ-Fachtagung ist ein jährlicher Praxisaustausch aller FÖJ-Akteure, bei dem zusätzlich die strategische Ausrichtung für die bundesweit bei den verschiedenen Trägern im FÖJ aktiven Fachkräfte im Mittelpunkt steht. Jährlich verrichten rund 3200 junge Menschen ein FÖJ in Einrichtungen der Landschafts-, Forst- und Tierpflege, in der ökologischen Landwirtschaft, in Nationalparks, in Natur- und Umweltschutzverbänden, in wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen oder in Unternehmen mit ausgewiesener Umweltkompetenz. Der Bund fördert die pädagogische Begleitung und Qualitätsentwicklung im FÖJ auf Grundlage des Jugendfreiwilligendienstegesetzes.
Bundesgleichstellungsgesetz
Bundesregierung legt Evaluierungsbericht vor
Aktuelle Meldung
Wie weit ist Deutschland bei der Gleichstellung? Der Evaluierungsbericht zum Bundesgleichstellungsgesetz zeigt, dass die Maßnahmen Wirkung zeigen. Doch auch im Bundesdienst gibt es noch einiges zu tun.
Das Bundesfrauenministerium hat am 28. Januar den Evaluierungsbericht zum Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) veröffentlicht. Der Bericht wurde in Auftrag gegeben, um die Wirksamkeit des BGleiG zu bewerten - nun lag er dem Kabinett vor. Damit kommt das Bundesfrauenministerium der gesetzlich vorgeschriebenen, vierjährlichen Berichtspflicht gegenüber dem Bundestag nach. Für den Berichtszeitraum 2021 bis 2024 wird deutlich, dass das Gesetz maßgeblich zur Gleichstellung von Frauen und Männern beiträgt. Gleichzeitig zeigt der Bericht, dass diese Gleichstellung in allen Dienststellen des Bundes noch nicht vollständig verwirklicht ist.
Bundesgleichstellungsministerin Karin Prien: "Das gesetzliche Ziel, Frauen in der Bundesverwaltung gleichberechtigt an Führungspositionen zu beteiligen, zeigt erfreuliche Erfolge. Der Bund geht hier als Arbeitgeber mit gutem Beispiel voran - doch unser Engagement darf nicht nachlassen. Wir setzen ein deutliches Zeichen für Gleichstellung und Chancengerechtigkeit. Unser Ziel ist klar: gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen."
Gleichstellung im Bundesdienst stärken
Die ausgewerteten Daten zeigen einen kontinuierlichen Trend zu mehr Gleichstellung im Bundesdienst in den letzten Jahren. Seit 2019 stieg der Frauenanteil in den Führungspositionen in allen Verwaltungsbereichen deutlich an. Der Bericht kommt aber auch zu dem Schluss, dass sich die Dienststellen des Bundes noch deutlich in der Verankerung von Gleichstellungsorientierung in der Organisationskultur unterscheiden.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf ausbauen
Der Bericht enthält Empfehlungen, wie die Ziele des BGleiG noch besser zu erreichen sind. Ein geeignetes Mittel seien verpflichtende Schulungen von Führungskräften und Personalverwaltungen. Verbesserungsbedarf sieht der Bericht bei der Beteiligung und Unterstützung der Gleichstellungsbeauftragten. Eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf wurde laut Bericht bereits in weiten Teilen erreicht. Trotzdem wurden die Potenziale des BGleiG zur Verbesserung von Familienfreundlichkeit und Vereinbarkeit noch nicht vollständig von allen Dienststellen ausgeschöpft.
Unterstützungsangebote bereitstellen
Vorbildhafte Gleichstellungsmaßnahmen, die die Sichtbarkeit von Gleichstellungsthemen und Gleichstellungsorientierung fördern, sind ebenfalls Teil der Berichterstattung: Dazu zählt unter anderem die Unterstützung beschäftigteninitiierter Netzwerke und Mentoringprogramme. Die Bundesregierung greift in ihrer Stellungnahme die Empfehlungen der Evaluierung als Handlungs- und Prüfempfehlungen auf. Das Bundesgleichstellungsministerium wird Unterstützungsangebote zur besseren Umsetzung des Gesetzes bereitstellen und den Dienststellen unter anderem einen Handlungsleitfaden zur Erstellung von Gleichstellungsplänen zur Verfügung stellen.
Frauen vor Gewalt schützen
Bedarfsanalyse zur Gewaltprävention veröffentlicht
Aktuelle Meldung
Eine Studie analysiert erstmals bundesweit bestehende Maßnahmen zur Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt und gibt Empfehlungen für zukünftige Maßnahmen und Projekte.
Das Bundesfrauenministerium hat am 22. Januar die "Bedarfsanalyse zur Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt" veröffentlicht. Die Studie fasst aktuelle und wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse über Angebote, Wirkungen und Bedarfe zur Prävention von Gewalt gegen Frauen zusammen. Darüber hinaus gibt sie detaillierte Empfehlungen für künftige Präventionsmaßnahmen.
Bundesfrauenministerin Karin Prien: "Seit Jahren steigen die Fallzahlen für Gewalt gegen Frauen. Für die Bunderegierung und für mich als Frauenministerin ist klar: Wir müssen den Schutz vor Gewalt durch die konsequente Umsetzung des Gewalthilfegesetzes verbessern. Wir müssen aber auch schon vorher ansetzen und verhindern, dass Gewalt gegen Frauen überhaupt entsteht und die Prävention ausbauen. Unser Ministerium erarbeitet derzeit ein Maßnahmenpaket zur Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt, insbesondere für die Bereiche der schulischen und außerschulischen Bildung, Täterarbeit, sozialraumbezogene Prävention und den digitalen Raum. Die Ergebnisse und Empfehlungen der Bedarfsanalyse bilden dabei den Grundpfeiler für die Planung des Präventionspakets."
Präventionsarbeit in Schulen stärken
Die Bedarfsanalyse untersucht deutschlandweit Vorsorgemaßnahmen im Sozial-, Bildungs-, Gesundheits- und Gefahrenabwehrbereich und ordnet sie nach wirkungsbelegten und vielversprechenden Ansätzen. Einen Schwerpunkt bilden dabei die schulischen Präventionsprogramme. Aufbauend auf den Befunden und Vorschlägen aus Fachpraxis und Zivilgesellschaft gibt die Studie Empfehlungen, wie die Umsetzung von Maßnahmen auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene sowie in der Zivilgesellschaft gelingen kann. Wichtige Perspektiven von Schutz- und Beratungseinrichtungen sowie von Gewaltbetroffenen selbst wurden ebenfalls berücksichtigt.
Zielvorgaben aus Istanbul-Konvention weiter verfolgen
Das Projekt wurde vom Bundesfrauenministerium von September 2003 bis Januar 2005 gefördert und schließt an die Zielvorgaben aus der Istanbul-Konvention und dem Koalitionsvertrag an. Durch Ratifizierung der Istanbul-Konvention hat sich Deutschland dazu verpflichtet, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen sowie häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen. Im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien darauf geeinigt, weitere Schutzmaßnahmen für betroffene Frauen zu ergreifen und die Präventions-, Aufklärungs- und Täterarbeit zu verstärken.
Antisemitismusprävention
Karin Prien hält Heidelberger Hochschulrede 2026
Aktuelle Meldung
Bei den Heidelberger Hochschulreden 2026 sprach Karin Prien zu Perspektiven der Antisemitismusprävention im schulischen und außerschulischen Kontext nach dem Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober 2023.
Am 22. Januar hat Bundesbildungsministerin Karin Prien in der Alten Aula der Universität Heidelberg die Heidelberger Hochschulrede zum Jahr 2026 gehalten. Schwerpunkt der Rede waren die Perspektiven der Antisemitismusprävention im schulischen und außerschulischen Kontext nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2026.
Karin Prien: "Antisemitismus ist hartnäckig und zeigt sich besonders in Krisenzeiten. In Deutschland stand lange Zeit außer Frage, dass Jüdisches Leben nach dem Menschheitsverbrechen der Shoah geschützt werden muss, um ein 'Nie wieder!' garantieren zu können. Der 7. Oktober und die nachfolgenden antisemitischen Vorfälle in Deutschland - aber auch international - haben diese Gewissheit erschüttert.
Vor diesem Hintergrund ist Bildungsarbeit kein bloßer Zusatzauftrag, kein 'nice to have'. Bildung ist immer auch Ausdruck dessen, was eine Gesellschaft für bewahrens- und schützenswert hält. Sich mit Antisemitismus in all seinen Ausprägungen zu befassen, historisch wie gegenwärtig, ist unverzichtbarer Bestandteil einer funktionierenden Demokratiebildung."
Moderne Sicht auf jüdisches Leben vermitteln
Die Bundesbildungsministerin plädierte für eine multiperspektivische antisemitismuskritische Bildungsarbeit, die Antisemitismus in seinen unterschiedlichen Formen und sozialen Verortungen betrachtet. Sie betonte die Notwendigkeit, nicht allein Wissen zu Antisemitismus oder Jüdischer Kultur zu vermitteln, sondern auch eine moderne, lebendige Sicht auf jüdisches Leben in Deutschland zu etablieren.
Die Heidelberger Hochschulreden
Organisiert werden die Heidelberger Hochschulreden von der Hochschule für Jüdische Studien in Heidelberg, die 1979 gegründet wurde und seit dem Oktober 2024 von Dr. Andreas Brämer als Rektor geleitet wird. Die Heidelberger Hochschulreden gibt es bereits seit 2005. Die erste Rede hielt Marcel Reich-Ranitzki. Ihm folgten zahlreiche prominente Rednerinnen und Redner, wie beispielsweise Dr. Angela Merkel, Dr. Josef Schuster oder auch Carolin Emcke.
Schutz vor Menschenhandel
Digitales Angebot unterstützt Betroffene von Menschenhandel
Aktuelle Meldung
Ein neues Online-Angebot bietet Personen, die von Menschenhandel betroffen sein könnten, Angehörigen und Fachkräften passgenaue Informationen und Beratung - bundesweit, anonym und kostenlos.
Seit dem 14. Januar bietet der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. (KOK) eine Online-Anlaufstelle für von Menschenhandel betroffene Personen an. Ziel ist es, Betroffene, Angehörige und Fachkräfte frühzeitig zu erreichen, zu informieren und Sie an passende Unterstützungsstrukturen zu verweisen. Damit reagiert der Koordinierungskreis darauf, dass sich Hilfesuchende immer stärker online informieren und auf diesem Wege auch Kontakt aufnehmen.
Erste Anlaufstation für Hilfesuchende
Die Website ist eine Maßnahme aus dem Nationalen Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels (NAP Menschenhandel) und zum Schutz der Betroffenen. Sie bietet niedrigeschwellig, auf Deutsch und Englisch, Information und Hilfe für Fachkräfte, Betroffene sowie Ratsuchende an. Fachkräfte aus spezialisierten Beratungsstellen für Betroffene von Menschenhandel und Ausbeutung beantworten eingehende Anfragen per Chat oder E-Mail. Das Angebot wird durch das Bundesbildungs- und -familienministerium gefördert.
Mitglieder des KOK
Umgesetzt wird das Online-Angebot von Expertinnen und Experten verschiedener Mitgliedsorganisationen des KOK. Dazu gehören:
BBMeZ - Beratungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsprostitution
contra - Fachstelle gegen Frauenhandel in Schleswig-Holstein
IN VIA Berlin Beratungsstelle für Frauen, die von Menschenhandel betroffen sind
Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
Der KOK ist ein deutschlandweites Netzwerk von Fachberatungsstellen, die sich gegen Menschenhandel und Ausbeutung einsetzen. Zu den Aufgaben des KOK gehören unter anderem die Vernetzung von Akteuren, die fachliche Weiterentwicklung der Beratungsarbeit, Öffentlichkeitsarbeit sowie die Sensibilisierung für die unterschiedlichen Formen von Menschenhandel und Ausbeutung.
Vergünstigter Familienurlaub
Neuer Katalog "Urlaub mit der Familie" erschienen
Aktuelle Meldung
Der neue Urlaubskatalog der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung für 2026/2027 enthält rund 80 Familienferienstätten, die Familien unabhängig vom Einkommen einen gemeinsamen Urlaub ermöglichen.
Der Katalog stellt zertifizierte Familienferienstätten in ganz Deutschland vor und informiert umfassend über Angebote, Ausstattung, besondere Schwerpunkte sowie Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten und sortiert nach Urlaubsregionen. Ob Meer, Berge oder Naturregionen - Familien finden hier familiengerechte Unterkünfte, Ferienhäuser und Apartments mit und ohne Verpflegung sowie Angebote mit Kinderbetreuung und vielfältigen Freizeitaktivitäten. Der Katalog lässt sich auch gezielt nach barrierefreien und barrierearmen Unterkünften durchsuchen.
Bezahlbare Erholung für alle Familien ermöglichen
Im Mittelpunkt steht das Ziel, bezahlbare Erholung für alle Familien zu ermöglichen - unabhängig von Einkommen oder Lebenssituation. Viele Familienferienstätten verzichten auch in der Hochsaison auf Preissteigerungen. Zudem unterstützen zahlreiche Bundesländer den Aufenthalt durch Zuschüsse. Ergänzt durch Kinderseiten, praktische Hinweise und anschauliche Einblicke hilft der Katalog Familien dabei, unter den rund 80 gemeinnützigen Familienferienstätten in ganz Deutschland frühzeitig den passenden Urlaubsort zu finden.
Seniorinnen und Senioren in der digitalen Welt
Neue Studie zur digitalen Teilhabe älterer Menschen vorgestellt
Aktuelle Meldung
Eine neue Studie zeigt: Die große Mehrheit der über 65-Jährigen nutzt das Internet und wünscht sich mehr Tempo bei der Digitalisierung. Karin Prien und Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst stellten die Ergebnisse am 15. Januar vor.
Am 15. Januar stellte das Bundesseniorenministerium gemeinsam mit dem Digitalverband Bitkom eine neue repräsentative Studie zur digitalen Teilhabe älterer Menschen vor. Die Ergebnisse belegen, dass die große Mehrheit der 1004 befragten Seniorinnen und Senioren digitalen Technologien offen gegenübersteht und sich sogar mehr Tempo bei der Digitalisierung wünscht. Gleichzeitig besteht ein hoher Bedarf an Unterstützungsangeboten zur Stärkung der digitalen Kompetenzen.
Bundesseniorenministerin Karin Prien: "Immer mehr Menschen über 60 nutzen digitale Angebote. Damit digitale Technologien den Alltag von Seniorinnen und Senioren noch besser unterstützen können, braucht es neben guten Lösungen vor allem verständliche Begleitung und verlässliche Zugänge, insbesondere in ländlichen Regionen. Digitalisierung kann Selbstständigkeit, Sicherheit und soziale Teilhabe bis ins hohe Alter stärken, etwa durch Gesundheitsangebote, Online-Banking oder den Kontakt zu Familie sowie Freundinnen und Freunden. Diese Chancen müssen für alle gleichermaßen zugänglich sein. Mit Initiativen wie dem DigitalPakt Alter und dem Projekt 'Digitaler Engel' bringen wir Beratung und Schulungsangebote direkt zu den Menschen - auch in kleinere Städte und ländliche Räume. Der Austausch zwischen Jung und Alt spielt dabei eine wichtige Rolle. Unser Ziel ist klar: den digitalen Wandel so zu gestalten, dass alle ihn selbstbestimmt nutzen können."
Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Deutschlands Seniorinnen und Senioren sind viel digitaler als gedacht. Sie erkennen die Chancen, wünschen sich mehr und schnelleren Fortschritt - und wollen dabei mitgenommen werden. Die Mehrheit älterer Menschen möchte online sein. Doch einige stoßen noch auf Hürden. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, dafür zu sorgen, dass sie an der digitalen Welt teilhaben können. Die Altersschwelle zwischen digitalaffinen und digitalaversen Menschen hat sich insgesamt verschoben: Die 65- bis 69-Jährigen liegen digital noch nahe am Bevölkerungsdurchschnitt, während sich die ältesten Generationen ab 70 beziehungsweise 75 Jahren deutlich schwerer tun. Digitalkompetenzen sind heute aber oft eng verknüpft mit gesellschaftlicher Teilhabe. Wir müssen dafür sorgen, dass niemand abgehängt wird - umso wichtiger sind Hilfsangebote, die einen niedrigschwelligen Zugang schaffen. Auch bei den neuesten digitalen Entwicklungen wollen viele ältere Menschen vorne mit dabei sein. Wir müssen Angebote schaffen, die den Einstieg in die KI erleichtern und den sicheren Umgang fördern."
Internetnutzung steigt deutlich an
Während 2020/2021 erst knapp die Hälfte der Seniorinnen und Senioren in Deutschland online war, nutzen inzwischen rund drei Viertel (74 Prozent) der Menschen ab 65 Jahren das Internet. Senioren sind mit 78 Prozent häufiger online als Seniorinnen mit 70 Prozent. Mit zunehmendem Alter sinkt die Nutzung: Während bei den 65- bis 69-Jährigen mit 98 Prozent fast alle online sind, nutzen unter den 75- bis 79-Jährigen noch rund zwei Drittel das Internet. Bei den über 80-Jährigen ist es knapp die Hälfte.
Für die Nutzerinnen und Nutzer ist das Internet zentral für Kommunikation und Alltag: 92 Prozent schreiben E-Mails, 80 Prozent nutzen Online-Banking und 76 Prozent kaufen online ein. Auch soziale Netzwerke (60 Prozent) und Videoanrufe (50 Prozent) sind verbreitet.
74 Prozent
der Menschen ab 65 nutzen das Internet.
81 Prozent
sehen die Digitalisierung als Chance für die Gesellschaft.
96 Prozent
wünschen sich Unterstützungsangebote.
Im Jahr 2020
waren lediglich 48 Prozent der ab 65-Jährigen online.
Grundsätzlich sehen 81 Prozent der Älteren die Digitalisierung als Chance. Zwei Drittel wünschen sich sogar eine schnellere Umsetzung. Trotz der hohen Nutzung und dem regen Interesse bewerten Seniorinnen und Senioren ihre eigene Digitalkompetenz im Durchschnitt nur mit der Schulnote 3,2. Je älter die Befragten sind, desto unsicherer fühlen sie sich. Fast alle Befragten (96 Prozent) wünschen sich daher Unterstützung. Konkret fordern 78 Prozent ein Hilfetelefon für digitale Fragen und 66 Prozent wünschen sich kostenlose oder günstige Schulungen vor Ort. Bislang helfen vor allem Freunde und Familie (54 Prozent) bei Technikfragen weiter.
Offenheit für Künstliche Intelligenz nutzen
Die Studie belegt zudem eine Offenheit für Innovationen: 58 Prozent stehen technologischen Neuerungen positiv gegenüber. Rund die Hälfte der Menschen ab 65 Jahren hat bereits Künstliche Intelligenz (KI) genutzt oder ausprobiert. Auch im Gesundheitsbereich ist die Akzeptanz vorhanden: 52 Prozent können sich vorstellen, eine KI um Rat zu ihrer Gesundheit zu fragen.
Strukturwandel in Kohleregionen
Kompetenzzentrum Bildung im Strukturwandel wird fortgeführt
Aktuelle Meldung
Das Kompetenzzentrum Bildung im Strukturwandel in der Lausitz und dem Rheinischen Revier wird bis 2029 fortgeführt. Karin Prien betonte die Relevanz von Bildung für die Zukunftsfähigkeit der Regionen.
Das Bund-Länder-Koordinierungsgremium des Strukturstärkungsgesetzes hat beschlossen, das Kompetenzzentrums Bildung im Strukturwandel (KoBiS) bis zum Jahr 2029 fortzuführen. Mit der neuen Förderung werden die Büros in der Lausitz und im Rheinischen Revier bis zum Jahr 2029 weiter unterstützt, um die Transformationsprozesse in den Kohleregionen aktiv zu begleiten und die regionale Bildungslandschaft zu stärken.
Karin Prien: "Seit fünf Jahren ist das Kompetenzzentrum Bildung im Strukturwandel ein wichtiger Impulsgeber für den Austausch und Wissenstransfer über die Regionen hinweg. Dank der Unterstützung von Brandenburg und Nordrhein-Westfalen können die Büros in der Lausitz und im Rheinischen Revier bis 2029 weiterarbeiten. Das ist ein großer Erfolg, der zeigt, Bildung ist der Schlüssel um Regionen zukunftsfähig zu machen. Die Netzwerkbüros sind mittlerweile zu unverzichtbaren Partnern geworden, die durch ihre kontinuierliche Arbeit und vertrauensvolle Zusammenarbeit vor Ort die Bildungslandschaften maßgeblich weiterentwickeln. Angesichts der Herausforderungen durch Dekarbonisierung, Digitalisierung und demografischen Wandel sind Fachkräftesicherung und berufliche Orientierung entscheidend für die Zukunft der Regionen. Bildung entlang der gesamten Lebensbiografie stärkt die Regionen und sichert den Verbleib von Fachkräften und ihren Familien. Ich danke allen für ihr Engagement und freue mich auf die Fortsetzung dieser wichtigen Zusammenarbeit."
Bildungsakteure vernetzen und unterstützen
Die Netzwerkbüros, die in den Kohleregionen operieren, analysieren lokale Entwicklungen und vernetzen Bildungsakteure. Sie liefern regelmäßig Ergebnisberichte zu regionalen Bedarfen und leiten praxisnahe Handlungsempfehlungen ab. Werkstattberichte nehmen zusätzlich übergreifende Themen in den Blick und zeigen Gemeinsamkeiten wie Unterschiede der Reviere auf.
Ein Beispiel für ihre erfolgreiche Arbeit ist die umfangreiche Untersuchung zur Berufsorientierung im Strukturwandel, bei der Schülerbefragungen und Analysen des Übergangssystems an Berufskollegs durchgeführt wurden. Die gewonnenen Erkenntnisse wurden auf der gemeinsamen KoBiS Fachveranstaltung "Bildung als Motor - Erfahrungen und Erkenntnisse aus drei Revieren im Wandel" im Juni 2025 präsentiert und an die zuständigen Landesministerien weitergegeben.
Wandel aktiv gestalten
Die fortgesetzte Förderung von KoBiS ist ein wichtiger Schritt, um den Transformationsprozess in den Kohleregionen aktiv zu gestalten und als Modell für andere Regionen zu dienen. Im Mittelpunkt steht der gemeinsame Austausch und die Weiterentwicklung von Bildungslösungen, die für die Region und ihre Menschen einen langfristigen Nutzen bringen.
Kompetenzzentrums Bildung im Strukturwandel
Das KoBiS wurde 2020 vom damaligen Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen der Transferinitiative Kommunales Bildungsmanagement ins Leben gerufen, um die Braunkohleregionen in der Lausitz, in Mitteldeutschland und im Rheinischen Revier während ihres tiefgreifenden Strukturwandels zu unterstützen.
Digitalisierung von Schulen
Bund und Länder einigen sich auf Digitalpakt 2.0
Aktuelle Meldung
Bund und Länder investieren bis 2030 gemeinsam fünf Milliarden Euro in die digitale Modernisierung der Schulen. Darauf verständigte sich die Bildungsministerkonferenz in Berlin.
Am 18. Dezember haben sich Bundesbildungsministerin Karin Prien und die Bildungsminister der 16 Länder bei der Bildungsministerkonferenz (Bildungs-MK) in Berlin auf den Digitalpakt 2.0 geeinigt. Das Nachfolgeprogramm des Digitalpakts Schule (2019-2024) investiert bis 2030 insgesamt fünf Milliarden Euro bundesweit in die digitale Modernisierung des Unterrichts - je zur Hälfte finanziert durch Bund und Länder. Der Bund stellt 2,5 Milliarden Euro größtenteils aus dem Sondervermögen "Infrastruktur und Klimaneutralität" bereit, die Länder erbringen einen gleichwertigen Anteil. Was neu ist: Der Verwaltungsaufwand für Länder und kommunale Schulträger ist deutlich reduziert und Bürokratie wurde abgebaut.
Karin Prien: "Der Digitalpakt 2.0 ist ein entscheidender Schritt in die Zukunft unserer Schulen und ein wichtiger Beitrag zur Gleichwertigkeit der Bildungschancen in Deutschland. Durch die Vereinfachung der Verwaltungsprozesse und die Förderung von länderübergreifenden Projekten stellen wir sicher, dass alle Schülerinnen und Schüler von digitaler Bildung profitieren - unabhängig von ihrem Wohnort. Wir schaffen die Grundlage für eine moderne Bildungslandschaft, damit alle Schulen die notwendige Ausstattung erhalten, um in der digitalen Welt zu bestehen. Wir stärken auch die Fortbildung unserer Lehrkräfte, damit die digitale Transformation im Unterricht gelingt. Die deutsche Schulbildung wird digital anschlussfähig - das sind gut investierte fünf Milliarden Euro. Der Bund unterstützt auch hier Länder und Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben."
Simone Oldenburg, Präsidentin der Bildungsministerkonferenz und Bildungsministerin Mecklenburg-Vorpommern: "Mit dem Digitalpakt 2.0 sichern wir die Zukunftsfähigkeit unserer Schulen. Bund und Länder haben gemeinsam ein verlässliches und wirksames Förderinstrument geschaffen, das Unterrichtsentwicklung, Infrastruktur und pädagogische Qualität gleichermaßen stärkt. Der heutige Beschluss zeigt: Wir handeln gemeinsam und entschlossen für gute Bildung in einer digitalen Welt."
Christine Streichert-Clivot, saarländische Bildungsministerin: "Unsere Kinder und Jugendlichen unterscheiden nicht mehr zwischen analogen und digitalen Welten. Künstliche Intelligenz tritt in allen Lebensbereichen auf. Mit guter digitaler Bildung begleiten wir junge Menschen und nehmen ihre Lebensrealität ernst. Der Digitalpakt trägt dazu bei, dass über eine gute Verzahnung von technischer Infrastruktur und pädagogischen Inhalten eine verantwortungsbewusste Medienbildung in unseren Schulen stattfinden kann."
Dorothee Feller, nordrhein-westfälische Bildungsministerin: "Gerade in großen und vielfältigen Bildungssystemen zeigt sich, wie wichtig leistungsfähige Infrastrukturen und verlässliche Unterstützungssysteme sind. Ich bin dem Bund und den Ländern sehr dankbar, dass alle in den vergangenen Monaten konstruktiv und zügig zusammengearbeitet und so den Digitalpakt 2.0 erfolgreich zum Abschluss geführt haben. Der Digitalpakt 2.0 gibt uns die Möglichkeit, genau das auszubauen: eine gute digitale schulische Infrastruktur, guten Unterricht und gute Konzepte für digitales Lehren und Lernen. Damit schaffen wir die Grundlagen für eine zeitgemäße Bildung in allen Regionen."
Digitale Infrastruktur an Schulen stärken
Mit der politischen Verständigung in der Bildungs-MK beginnt nun das formale Unterzeichnungsverfahren in Bund und Ländern. Bund und Länder haben sich auf den vorzeitigen Maßnahmenbeginn bereits für den 1. Januar 2025 verständigt.
Die neuen Vereinbarungen schaffen effizientere Verfahren. Sie bieten Ländern und Schulträgern die Chance, die leistungsfähigen digitalen Infrastrukturen ihrer Schulen gezielt weiterzuentwickeln. Sie ermöglichen, die Investitionen in die Infrastruktur so einzusetzen, dass sie Schulen und Unterricht nachhaltig verbessern. Der Digitalpakt 2.0 verfolgt dabei einen ganzheitlichen Ansatz: Neben leistungsfähiger technischer Ausstattung gehören verlässliche Wartungs- und Supportstrukturen sowie zeitgemäße digitale Lernumgebungen ausdrücklich dazu. Damit wird der gesamte digitale Lernraum gestärkt.
Weniger Bürokratie, mehr Zusammenarbeit
Ein zentrales Element des Digitalpakts 2.0 ist die Vereinfachung der administrativen Prozesse. Kommunalen Schulträger können künftig pauschalierte Zuweisungen erhalten, was den Bürokratieaufwand erheblich reduziert. Dies sorgt für eine schnellere und unkompliziertere Umsetzung der Maßnahmen. Besonders hervorzuheben ist auch die Förderung länderübergreifender Vorhaben (LüV), die mit dem Digitalpakt 2.0 neu aufgesetzt wurden. Künftig können sich 12 Länder zu einem gemeinsamen Vorhaben zusammenschließen und aus einem zentralen Pool auf Mittel zugreifen. Dies verstärkt die Zusammenarbeit zwischen den Ländern und gewährleistet eine effizientere Nutzung der Mittel.
Ein weiteres Element ist die Bund-Länder-Initiative "Digitales Lehren und Lernen", die die Fortbildung von Lehrkräften in den Mittelpunkt stellt. Der Bund wird bis zu 250 Millionen Euro in praxisorientierte Forschung investieren, um mit fünf Forschungsclustern und einer wissenschaftlich geleiteten Transferstelle klare Schwerpunkte zu setzen. Ziel ist es, gemeinsam mit der Praxis innovative Ansätze für den digitalen Unterricht zu entwickeln und Lehrkräfte gezielt auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.
Digitalpakt Schule und Digitalpakt 2.0
Mit dem Digitalpakt Schule haben Bund und Länder seit 2019 die größte gemeinsame Investition in die digitale Bildungsinfrastruktur in der Geschichte der Bundesrepublik umgesetzt. Insgesamt standen 6,5 Milliarden Euro Bundesmittel zur Verfügung, ergänzt durch Landes- und kommunale Eigenanteile. Nahezu alle Schulen in Deutschland - rund 30.000 - wurden erreicht. Der Digitalpakt Schule ermöglichte den flächendeckenden Ausbau von WLAN, die Modernisierung schulischer Netzinfrastrukturen sowie die Anschaffung digitaler Endgeräte und Präsentationstechnik. Ergänzende Programme förderten Leihgeräte für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte sowie den Aufbau professioneller Administration von Informationstechnik (IT) an Schulen. Der Bilanzbericht zeigt, dass 97 Prozent der verfügbaren Mittel gebunden wurden und die Maßnahmen einen deutlichen Modernisierungsschub ausgelöst haben: Unterricht wird zunehmend digital unterstützt, mehr Lehrkräfte verfügen über medienpädagogische Qualifizierung und Schulen konnten ihre technische Ausstattung grundlegend erneuern. Der Digitalpakt 2.0 knüpft an diese Erfolge an und führt das Engagement von Bund und Ländern fort, ein Lehren und Lernen zu ermöglichen, das den Herausforderungen durch die digitale Transformation der Gesellschaft entspricht.
Gleichstellung und Teilhabe
40 Jahre Ratifizierung der UN-Frauenrechtskonvention in Deutschland
Aktuelle Meldung
Die UN-Frauenrechtskonvention ist seit 40 Jahren geltendes Recht in Deutschland. Karin Prien würdigte das wichtigste völkerrechtliche Menschenrechtsübereinkommen für Frauen als zentrales Instrument für die Gleichstellung.
Anlässlich des 40-jährigen Jubiläums stellt Karin Prien das Booklet "Die UN Frauenrechtskonvention" vor
In ihrer Keynote spricht Prof. Daphna Hacker, Mitglied im Ausschuss der UN-Frauenrechtskonvention, über die weltweite Lage der Menschenrechte von Frauen
Anschließend diskutieren die nordrhein-westfälische Gleichstellungsministerin Josefine Paul, die Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Prof. Dr. Beate Rudolf, die Vorsitzende des Deutschen Frauenrats, Dr. Beate von Miquel und die Direktorin der Bundesstiftung Gleichstellung, Lisi Maier, bei einer Podiumsdiskussion zum Thema "40 Jahre Ratifizierung der CEDAW in Deutschland – wo stehen wir?"
Am 12. Dezember hat Bundesfrauenministerin Karin Prien zur Jubiläumsfeier "40 Jahre Ratifizierung der UN-Frauenrechtskonvention in Deutschland - ein Grund zu feiern!?" nach Berlin eingeladen. Auf der Veranstaltung erinnerte sie an die Erfolge der letzten vier Jahrzehnte, insbesondere die Einrichtung des Bundesfrauenministeriums vor 39 Jahren, die Aufnahme von Vergewaltigung in der Ehe als Straftatbestand im Jahr 1997 und die Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007. Dies sind nur einige Beispiele für große Errungenschaften, die zu positiven Veränderungen im Leben vieler Frauen in Deutschland geführt haben.
Karin Prien: "Es geht es nicht mehr nur darum, Gleichstellung weiter voranzubringen. Sondern auch darum, das Erreichte zu sichern. Wichtig ist, dass wir uns resilient zeigen und gemeinsam und unbeirrbar für Gleichstellung und Frauenrechte einstehen. Auch heute - 40 Jahre nach der Ratifizierung der UN-Frauenrechtskonvention - sind Beharrlichkeit, Durchsetzungskraft und Durchhaltevermögen gefragt. Wir sind bei der Gleichstellung noch lange nicht am Ziel."
Gleichstellung fördern und wahren
Gemeinsam mit den über 200 geladenen Gästen wurden auf Podiumsdiskussionen und in verschiedenen Workshops über Herausforderungen der Gegenwart debattiert, insbesondere über den Schutz von Frauen vor Gewalt, die Gleichstellung als Querschnittsthema, die Teilhabe von Frauen in der Politik, die wirtschaftliche Eigenständigkeit sowie die Herausforderungen von Frauen im Berufsalltag. Die UN-Frauenrechtskonvention wurde als wichtiges völkerrechtliches Instrument für Frauen gewürdigt, insbesondere in Zeiten, in denen autoritäre Kräfte das Rad der Gleichstellung zurückdrehen wollen.
Zusammenarbeit für Frauen weltweit stärken
Anlässlich der Veranstaltung hat das Bundesfrauenministerium gemeinsam mit der CEDAW-Allianz ein Booklet mit den Artikeln der Frauenrechtskonvention herausgegeben. Einen großen Dank sprach Karin Prien zudem dem CEDAW-Ausschuss der UN aus, mit dem die Bundesregierung im Rahmen des Staatenberichtsverfahrens in regelmäßigem Austausch zur Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention steht. Auch Frau Prof. Daphna Hacker, Mitglied des UN-Ausschusses, lobte in einer Rede die Zusammenarbeit mit Deutschland in diesem Verfahren.
Situation weiblicher Genitalverstümmelung
Neue Schätzung zeigt deutlichen Anstieg der Fälle
Aktuelle Meldung
In Deutschland sind 123.000 Frauen und Mädchen von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen oder bedroht. Das Bundesfrauenministerium setzt sich gegen diese gravierende Menschenrechtsverletzung und schwere Form geschlechtsspezifischer Gewalt ein.
Anlässlich des Tags der Menschenrechte hat das Bundesfrauenministerium am 10. Dezember eine aktualisierte Schätzung zur Situation weiblicher Genitalverstümmelung (FGM) in Deutschland veröffentlicht. Demnach lebten Ende 2024 rund 123.000 Frauen und Mädchen in Deutschland, die bereits betroffen sind oder als bedroht gelten.
Die Analyse zeigt: Von den insgesamt 123.000 betroffenen Personen sind etwa 86.500 volljährige Frauen, die bereits eine Form der Genitalverstümmelung erfahren haben. Das sind 83 Prozent mehr als 2017, als zuletzt eine vergleichbare Schätzung vorlag. Zudem geht die Untersuchung davon aus, dass rund 11.100 minderjährige Mädchen potenziell betroffen sein könnten und weitere bis zu 25.000 Mädchen als gefährdet gelten.
Parlamentarische Staatssekretärin Mareike Wulf: "Das heute fast 123.000 Frauen und Mädchen in Deutschland von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen oder bedroht sind, ist erschütternd. Das ist eine schier unvorstellbare und besonders schwere Form geschlechtsspezifischer Gewalt. Frauen und Mädchen leiden unter den physischen und psychischen Folgen ein Leben lang. Deshalb ist es richtig, dass weibliche Genitalverstümmelung in Deutschland strafbar ist, auch wenn sie im Ausland geschieht. Aber Gesetzgebung allein reicht leider nicht aus. Wir müssen alles dafür tun, Frauen und Mädchen in Deutschland wirksam davor zu schützen."
Die aktuelle Schätzung wurde von der Prognos AG im Auftrag des Bundesfrauenministeriums erstellt. Grundlage sind die Daten der Ausländerstatistik des Statistischen Bundesamts, basierend auf dem Ausländerzentralregister. Berücksichtigt wurden Frauen und Mädchen aus 31 Herkunftsländern, in denen FGM nachweislich vorkommt. Die Methodik folgt international anerkannten Standards, um europaweit vergleichbare Zahlen zu ermöglichen.
Folgen sind oft schwerwiegend
Weibliche Genitalverstümmelung ist eine gravierende Menschenrechtsverletzung und eine besonders schwere Form geschlechtsspezifischer Gewalt. Die Folgen sind häufig lebenslange körperliche Schmerzen, psychische Belastungen und Risiken bei Schwangerschaft und Geburt. Eine FGM ist meist irreversibel. Betroffene Frauen benötigen daher eine spezialisierte, interdisziplinäre Versorgung.
Weltweit sind laut UNICEF im Jahr 2024 mindestens 230 Millionen Frauen und Mädchen betroffen. FGM ist in über 90 Ländern dokumentiert.
Prävention und Schutz verbessern
Die Bundesregierung verurteilt weibliche Genitalverstümmelung klar und setzt europäische Vorgaben konsequent um. § 226a des Strafgesetzbuchs stellt FGM unter Strafe - seit 2015 auch dann, wenn der Eingriff im Ausland vorgenommen wird. Die Tat kann mit bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Mitwirkenden droht zudem der Verlust des Aufenthaltstitels. Im Asylrecht gilt die Gefahr von FGM als Grund für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft.
Ein weiteres wichtiges Instrument zur Prävention und zum Schutz bedrohter Frauen und Mädchen ist der "Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung". Seit 2021 ist der Schutzbrief kostenfrei in 16 Sprachen und in Einfacher Sprache erhältlich. Er kann im Herkunftsland und vor Angehörigen klarstellen, dass die weibliche Genitalverstümmelung ein Straftatbestand in Deutschland ist - auch wenn sie im Ausland durchgeführt wird.
Darüber hinaus fördert das Bundesfrauenministerium seit Jahren verschiedene Projekte zur Prävention und Aufklärung, zur Schulung von Fachkräften sowie zur psychologischen Unterstützung betroffener Frauen und Mädchen. In Kooperation über alle staatlichen Ebenen hinweg arbeiten unter Leitung des Bundesfrauenministeriums Bund, Länder, Kommunen und Zivilgesellschaft eng zusammen mit Blick auf Informationsmaterialien, Schulungskonzepte für Fachkräfte im Gesundheitswesen, in Behörden und in Beratungsstellen.
Arbeitsgruppe aus Bund, Ländern und Nichtregierungsorganisationen
Um weibliche Genitalverstümmelung in Deutschland zu überwinden, besteht seit 2014 unter Leitung des Bundesfrauenministeriums eine Arbeitsgruppe aus Bund, Ländern und Nichtregierungsorganisationen (NRO). Ihr gehören Vertreterinnen und Vertreter weiterer fünf Bundesressorts an - dem Bundesinnenministerium, Auswärtigen Amt, Bundesjustizministerium, Bundesgesundheitsministerium sowie dem Bundesentwicklungsministerium. Gemeinsam mit Vertretungen aus den Ländern, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der Bundesärztekammer und Delegierten von NRO werden aktuelle Herausforderungen, Erfolge und Maßnahmen in Prävention und Kinderschutz, Aufklärung und medizinischer Versorgung erörtert. Auch am heutigen Internationalen Tag der Menschenrechte kam die AG zusammen.
Zahlen zum Ausbildungsmarkt 2025
Karin Prien: Ausbildung jetzt sichert Fachkräfte für den Aufschwung
Aktuelle Meldung
Neue Zahlen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zeigen: Die angespannte wirtschaftliche Lage wirkt sich auch auf den Ausbildungsmarkt aus. Karin Prien rief dazu auf, die frühe Berufsorientierung und die berufliche Ausbildung zu stärken.
Im Ausbildungsjahr 2025 wurden 475.950 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen - ein Rückgang von 2,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Besonders betroffen sind Industrie und Handel, wo ein Minus von 4,6 Prozent verzeichnet wurde.
Die Gründe für den Rückgang sind vielfältig: wirtschaftliche Unsicherheiten erschweren die Planungen vieler Betriebe, einige Unternehmen entscheiden sich in bestimmten Bereichen dagegen auszubilden oder finden keine passenden Bewerberinnen und Bewerber.
Bundesbildungsministerin Karin Prien: "Mit der Allianz für Aus- und Weiterbildung setzen wir uns gemeinsam mit allen relevanten Akteuren für eine starke, frühe Berufsorientierung ein und dafür, dass möglichst viele Menschen einen qualifizierten Berufsabschluss erreichen. So gehen wir die großen Herausforderungen aktiv an - mit einem klaren Blick auf alle Gruppen, die für eine starke berufliche Bildung wichtig sind: junge Menschen, die in eine Ausbildung starten wollen, Personen, die ihre Ausbildung abgebrochen haben, Weiterbildungs- und Fortbildungsinteressierte, berufserfahrene Menschen ohne Abschluss sowie alle, die eine zweite Chance ergreifen möchten. Hier sind alle gefragt: die Sozialpartner, Kammern und die Wirtschaftsverbände im Schulterschluss mit dem Staat."
Nachfrage und Angebot nehmen ab
Die BIBB-Erhebung zeigt weitere Entwicklungen:
Die traditionelle Nachfrage ging leicht um 0,3 Prozent auf 515.800 zurück.
Die erweiterte Nachfrage stieg um 0,7 Prozent auf 560.300.
Das Ausbildungsangebot sank deutlich um 4,6 Prozent auf 530.300 Stellen.
Auch das Verhältnis von Bewerberinnen und Bewerbern zu offenen Stellen verändert sich:
Die Zahl der unversorgten Bewerberinnen und Bewerber stieg um 8700 auf 39.900 - ein Plus von 28 Prozent.
Gleichzeitig verringerte sich die Zahl der unbesetzten Ausbildungsstellen um 15.000 auf 54.400 - ein Rückgang von 21,6 Prozent.
Im Rahmen der Nationalen Weiterbildungsstrategie arbeitet das Bundesbildungsministerium gemeinsam mit dem Bundesarbeitsministerium und 17 Partnern daran, die Weiterbildung in Deutschland zu stärken. Denn in Zeiten von Fachkräftemangel und Künstlicher Intelligenz müssen auch Fachkräfte auf Veränderungen reagieren können und gezielt darauf vorbereitet werden.
BIBB-Erhebung der Zahlen zum Ausbildungsmarkt
Die jährliche Erhebung des Bundesinstituts für Bildung erfasst alle neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge im Zeitraum vom 1. Oktober des Vorjahres bis zum 30. September des Erhebungsjahres.
Die traditionelle Nachfrage lässt Bewerberinnen und Bewerber unberücksichtigt, die trotz alternativer Optionen aktiv weitersuchen. Die traditionelle Nachfrage errechnet sich als Summe der Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge (Quelle: BIBB-Erhebung zum 30.September) plus allen bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten Bewerberinnen und Bewerber, die zum Stichtag 30. September noch auf der Suche nach einer Ausbildungsstelle sind. Traditionell wurde die Nachfrage als Summe der Zahl der bis zum 30. September neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge und der Zahl der gemeldeten unversorgten Bewerberinnen und Bewerber berechnet.
Die erweiterte Nachfrage schließt auch jene ein, die eine alternative Verbleibsmöglichkeit haben, aber weiterhin einen Ausbildungsplatz anstreben. Im Zuge der Berechnung der Nachfrage nach der erweiterten Definition werden alle Bewerberinnen und Bewerber einbezogen, für die zum Stichtag 30. September noch ein Vermittlungsauftrag in Ausbildung läuft. Das sind neben den (gänzlich) unversorgten Bewerberinnen und Bewerbern (ohne Alternative), auch die sogenannten "Bewerberinnen und Bewerber mit Alternative zum 30. September" und weiterem Vermittlungswunsch in Ausbildung.