Aktuelle Meldungen

Internationale Jugend- und Bildungspolitik

Karin Prien reist zum Bildungs- und Jugendministerrat nach Brüssel

Hauptprogrammpunkt der Reise von Bundesbildungsministerin Karin Prien ist die Teilnahme beim Bildungs- und Jugendministerrat der Europäischen Union

© Johann Scutum

Am Rande des Ministerrates berät sich die Bundesbildungsministerin mit ihrer Amtskollegin aus Irland

© Johann Scutum
Karin Prien und Glenn Micallef

Karin Prien im Gespräch mit EU-Kommissar für Generationengerechtigkeit, Jugend, Kultur und Sport, Glenn Micallef

© Johann Scutum
Karin Prien und Patty Hajdu

Karin Prien im bilateralen Gespräch mit ihrer französischen Amtskollegin Marina Ferrari

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Karin Prien und Patty Hajdu

Karin Prien gemeinsam mit der Bundesratsbeauftragten für den Bildungsministerrat, der saarländischen Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot

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Karin Prien und Hadja Lahbib

Karin Prien trifft die EU-Kommissarin für Gleichstellung, Vorsorge und Krisenmanagement, Hadja Lahbib

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Karin Prien und Christoph Wiederkehr

Karin Prien und begrüßt Österreichs Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Christoph Wiederkehr

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Karin Prien und Christoph Wiederkehr

Karin Prien und Polens Ministerin für Bildung, Barbara Nowacka, im Gespräch

© Johann Scutum

Bundesbildungsministerin Karin Prien hat am 11. Mai in Brüssel am Bildungs- und Jugendministerrat teilgenommen - dem Treffen der Bildungs- und Jugendministerinnen und -minister der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Die Mitgliedstaaten berieten über aktuelle Herausforderungen und gemeinsame Vorhaben in der europäischen Bildungs- und Jugendpolitik. Im Mittelpunkt stand dabei die Zukunft des Mobilitätsprogramms ERASMUS+. Seit fast 40 Jahren macht das Programm Europa für Millionen vor allem junger Menschen ganz konkret erlebbar – in der Schule, der Ausbildung, dem Studium oder der Erwachsenenbildung. 

Karin Prien: "Mit dem heutigen Beschluss zu ERASMUS+ setzen wir gemeinsam mit den Mitgliedstaaten einen wichtigen Meilenstein auf dem Verhandlungsweg hin zur neuen Verordnung, um den Erfolg des Programms ab 2028 fortzuschreiben. Bund und Länder ziehen hier auf europäischer Ebene an einem Strang."

Jugendpolitik auf EU-Ebene stärken

Am Rande des Ministerrates tauschte sich die Bundesbildungsministerin mit ihren Amtskolleginnen und -kollegen aus Frankreich, Irland, den Niederlanden, Österreich und Polen zu aktuellen Herausforderungen in der Bildungs- und Jugendpolitik aus. Auch Gespräche mit der Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission für soziale Rechte und Kompetenzen, hochwertige Arbeitsplätze und Vorsorge, Roxana Mînzatu, sowie dem EU-Kommissar für Generationengerechtigkeit, Jugend, Kultur und Sport, Glenn Micallef, und der EU-Kommissarin für Gleichstellung, Vorsorge und Krisenmanagement, Hadja Lahbib, standen auf dem Programm.

Darüber hinaus ging Karin Prien mit Abgeordneten des Europäischen Parlaments über aktuellen bildungs- und jugendpolitischen Vorhaben in Deutschland und auf europäischer Ebene ins Gespräch. Die Teilnahme von Karin Prien am Bildungs- und Jugendministerrat in Brüssel unterstreicht die Bedeutung der europäischen Zusammenarbeit für eine zukunftsorientierte Jugend- und Bildungspolitik. Am Bildungsministerrat nahm Karin Prien gemeinsam mit der Bundesratsbeauftragten für den Bildungsministerrat, der saarländischen Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot, teil.

Der Bildungs- und Jugendministerrat

Der Bildungs- und Jugendministerrat ist Teil des EU-Rates, einem der wichtigsten Entscheidungsorgane der EU. Dort kommen die zuständigen Fachministerinnen und -minister der 27 EU-Mitgliedstaaten zusammen, um unter anderem über Rechtsvorschriften der EU zu beraten, politische Maßnahmen zu koordinieren sowie von guten Praxisbeispiele anderer Mitgliedstaaten zu lernen.

Beschluss des Bundeskabinetts

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wird angepasst

Gesetzentwurf zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf den Weg gebracht © iStock / rcfotostock

Am 6. Mai hat das Bundeskabinett auf Vorschlag von Bundesfrauenministerin Karin Prien und Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig einen Gesetzentwurf zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beschlossen.
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Vorgaben der Europäischen Union (EU) zum Diskriminierungsschutz ins deutsche Recht umzusetzen. Außerdem soll der Diskriminierungsschutz im AGG verbessert werden. So soll die Frist verlängert werden, innerhalb derer Ansprüche nach dem AGG geltend gemacht werden können. Auch sollen die zivilrechtlichen Benachteiligungsverbote im AGG angepasst werden. Zudem soll die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) Betroffene von Diskriminierung besser unterstützen können. Die vorgeschlagenen Änderungen finden auch eine Grundlage im Koalitionsvertrag.

Bundesfrauenministerin Karin Prien: "Die EU-Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen sorgen für eine europaweite Angleichung der Befugnisse unabhängiger Stellen. Mit ihrer Umsetzung stärken wir in Deutschland gezielt die Rechte derjenigen, die Opfer von Diskriminierung geworden sind und schaffen die Möglichkeit für eine schnelle und einvernehmliche Einigung der Beteiligten. Das ist ein wichtiger Schritt, um unseren Anspruch auf mehr Gleichbehandlung und ein wirksames Vorgehen gegen Diskriminierung konkret umzusetzen. Gleichzeitig achten wir darauf, Verwaltung und Unternehmen nicht unnötig zu belasten und Verfahren so einfach wie möglich zu gestalten. So schaffen wir mehr Unterstützung für Betroffene - bei zugleich hoher Rechtssicherheit für alle Beteiligten."

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig: "Wer diskriminiert wird, muss sich rechtlich wehren können. Um den Schutz vor Diskriminierung zu verbessern, wollen wir die Regelungen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) anpassen.
Die wichtigste Änderung: Wer von Diskriminierung betroffen ist, soll künftig vier statt zwei Monate Zeit haben zu entscheiden, ob sie oder er den Anspruch nach dem AGG geltend machen möchte. Unabhängig davon werde ich mich darüber hinaus weiter für einen ambitionierten Diskriminierungsschutz einsetzen."

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt seit 2006. Es enthält Regeln zum Schutz vor Diskriminierung in der Arbeitswelt und bei zivilrechtlichen Rechtsgeschäften (zum Beispiel Miete oder Kauf). Das Gesetz diente auch der Umsetzung von vier europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien ins deutsche Recht. Mit dem nunmehr vorgeschlagenen Zweiten Gesetz zur Änderung des AGG soll sichergestellt werden, dass das Gesetz den europäischen Vorgaben besser entspricht. Darüber hinaus sollen der Schutz von Betroffenen effektiver gestaltet, Unklarheiten bei der Rechtsauslegung beseitigt und die Rechtsdurchsetzung gestärkt werden.

Die Änderungen im Überblick 

Konkret sieht der am 6. Mai beschlossene Gesetzentwurf folgende Neuerungen vor:

1. Verlängerung der Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen

Personen, die von Diskriminierung betroffen sind, sollen künftig länger Zeit haben, um ihre Rechte geltend zu machen. Bislang müssen Ansprüche nach dem AGG innerhalb einer Frist von zwei Monaten geltend gemacht werden. Diese Präklusionsfrist soll künftig auf vier Monate verlängert werden.

2. Punktuelle Anpassungen der zivilrechtlichen Benachteiligungsverbote

Die zivilrechtlichen Benachteiligungsverbote im AGG sollen punktuell angepasst werden.

Insbesondere soll der Anwendungsbereich des Diskriminierungsverbots für das Merkmal Geschlecht ausgeweitet werden: Die bislang geltende Beschränkung auf Massengeschäfte soll in Bezug auf das Merkmal Geschlecht gegenstandslos werden. Die Änderung soll die EU-Unisex-Richtlinie umsetzen. Damit soll ein laufendes Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission beendet werden.

Außerdem soll der AGG-Schutz vor sexuellen Belästigungen ausgeweitet werden: Der Schutz soll nicht mehr nur auf den Arbeitsplatz beschränkt sein, sondern etwa auch auf dem Wohnungsmarkt oder in der Fahrschule gelten. So soll der zivilrechtliche Rechtsschutz für Betroffene von sexueller Belästigung verbessert werden.

3. Änderungen betreffend die Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) soll von Diskriminierung Betroffene besser unterstützen können. Dazu soll eine bei der ADS angesiedelte unabhängige Schlichtungsstelle künftig ein Streitschlichtungsverfahren anbieten, zu der jede Person Zugang hat, die der Ansicht ist, in ihren Rechten nach dem AGG verletzt worden zu sein.Auf diese Weise soll eine schnelle und einvernehmliche Einigung der Beteiligten befördert werden. Zudem soll die ADS das Recht erhalten, in Gerichtsverfahren, die Diskriminierungen betreffen, als Beistand aufzutreten oder auf Ersuchen des Gerichts eine Stellungnahme einzureichen. Arbeitsabläufe der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und ihrer Einbindung bei Vorhaben der Bundesregierung sollen konkretisiert werden. Diese Änderungen dienen der Umsetzung von zwei EU-Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen.

4. Anpassung der "Kirchenklausel"

Die sogenannte "Kirchenklausel" in §9 des AGG soll an höchstgerichtliche Anforderungen angepasst werden. Die Vorschrift erlaubt es Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen innerhalb gewisser Grenzen, Beschäftigte wegen der Religion oder Weltanschauung unterschiedlich zu behandeln. Es soll klargestellt werden, dass dafür ein Bezug zwischen der Religion oder Weltanschauung und der konkreten Art der Tätigkeit der betroffenen Beschäftigten oder der Umstände ihrer Ausübung bestehen muss.

5. Vereinfachte und verbesserte Rechtsanwendung

Der Gesetzesentwurf sieht weitere Klarstellungen und Nachjustierungen vor, die die Rechtsanwendung vereinfachen und verbessern sollen: Das Diskriminierungsmerkmal "Alter" soll durch "Lebensalter" ersetzt werden. Außerdem soll der zivilrechtliche Diskriminierungsschutz bei Schwangerschaft und Mutterschaft verbessert werden.

 

 

Berufsbildungsbericht 2026

Karin Prien stellt Berufsbildungsbericht 2026 im Kabinett vor

Tischlerin, die am Laptop in der Tischlerei arbeitet
Das Interesse an Ausbildungsberufen wächst laut Berufsbildungsbericht 2026 - allerdings braucht es konkrete Hilfen bei der passgenauen Besetzung © Adobe Stock/Seventyfour

Bundesbildungsministerin Karin Prien hat am 6. Mai im Kabinett den Berufsbildungsbericht 2026 vorgestellt. Der Bericht zeigt ein differenziertes Bild des Ausbildungsmarktes: Während sich die wirtschaftliche Lage bemerkbar macht, gibt es zugleich ermutigende Entwicklungen. Die berufliche Bildung bleibt ein zentraler Baustein für Fachkräftesicherung, gesellschaftliche Teilhabe und individuelle Zukunftsperspektiven.

Karin Prien: "Der Berufsbildungsbericht 2026 zeigt, dass eine erfolgreich absolvierte duale Ausbildung klare Vorteile bietet. Gleichzeitig wachsen die Herausforderungen für den Ausbildungsmarkt: Das Angebot geht zurück, das Interesse steigt - und dennoch bleiben viele Stellen unbesetzt, weil es an der Passung fehlt. Regionale Unterschiede und eine ungleiche Verteilung bei den Ausbildungsberufen verstärken diese Entwicklung zusätzlich. Während in beliebten Ausbildungsberufen viele Bewerberinnen und Bewerber unversorgt bleiben, gibt es in anderen weiterhin offene Stellen. Auch die Qualifikationen der Interessierten passen nicht immer zu den Anforderungen der Betriebe. Genau hier setzen wir mit gezielten Maßnahmen zur Stärkung von Basiskompetenzen und Berufsorientierung an. Zugleich machen wir die berufliche Bildung attraktiver - mit modernen Ausbildungsordnungen, besseren Karriereperspektiven und mehr Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung. Unser Ziel ist klar: Die berufliche Bildung muss als gleichwertige und attraktive Alternative zum Studium wahrgenommen werden. Deshalb unterstützen wir auch gezielt junge Erwachsene ohne Berufsabschluss. Mit der Qualifizierungsoffensive Berufliche Bildung verfolgen wir einen ganzheitlichen Ansatz, damit mehr Menschen den Weg in Ausbildung und Beschäftigung finden."

Interesse an beruflicher Bildung steigt

Der Bericht macht deutlich, dass sich wieder mehr junge Menschen für eine berufliche Ausbildung interessieren. Gleichzeitig beginnen jedoch weniger von ihnen tatsächlich eine Ausbildung. Im Ausbildungsjahr 2024/25 wurden 476.000 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen - rund 10.000 weniger als im Vorjahr.

Berufliche Bildung attraktiver machen

Mit der 2026 gestarteten Qualifizierungsoffensive Berufliche Bildung (QBB) will das Bundesbildungsministerium diesen Trend umkehren. Die Offensive setzt umfassend an: von verbesserter Berufsorientierung für unterschiedliche Schulformen über attraktivere Arbeits- und Lernbedingungen bis hin zu gleichwertigen Karrierewegen und der Weiterentwicklung von berufsabschlussorientierten Teilqualifikationen. Ziel ist es darüber hinaus auch, die gesellschaftliche Wertschätzung und Wahrnehmung der beruflichen Bildung weiter zu stärken.

Die Bedeutung der beruflichen Bildung zeigt sich sowohl für die individuelle Lebensperspektive als auch für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Eine duale Ausbildung bietet gute Chancen auf eine stabile Erwerbsbiografie: 79 Prozent der Auszubildenden wurden 2024 von ihren Ausbildungsbetrieben übernommen. Gleichzeitig besteht auf dem Arbeitsmarkt weiterhin eine hohe Nachfrage nach beruflich qualifizierten Fachkräften - eine klassische Win-Win-Situation für Wirtschaft und junge Menschen.

Zugang zu einer Ausbildung erleichtern

Ein zentrales Anliegen bleibt es, allen Interessierten den Zugang zu einer Ausbildung zu ermöglichen. Dabei richtet sich der Blick auch auf Personen, die eine Ausbildung oder ein Studium abgebrochen haben, sich weiterqualifizieren möchten oder bereits berufliche Erfahrungen mitbringen. Gerade im Kontext des Strukturwandels kommt es auf jede einzelne Arbeitskraft an.

Auch Menschen mit Einwanderungsgeschichte leisten einen wichtigen Beitrag: Laut integrierter Ausbildungsberichterstattung ist die Zahl der Anfängerinnen und Anfänger mit ausländischer Staatsangehörigkeit im Bereich der Berufsbildung um elf Prozent gestiegen.

Gemeinsam mit den Partnern der beruflichen Bildung - unter anderem im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung - soll die Attraktivität der Ausbildung weiter gesteigert werden, damit mehr junge Menschen den Weg in eine Ausbildung finden und diese erfolgreich abschließen.

Der Berufsbildungsbericht 2026

Der Berufsbildungsbericht 2026 bildet die Lage auf dem Ausbildungsmarkt zum Stichtag 30. September 2025 ab. Im Berichtsjahr 2025 ist das Ausbildungsstellenangebot auf 530.300 gesunken (-25.300 Stellen beziehungsweise -4,6 Prozent). Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge im dualen System lag bei 476.700 Stellen (-2,1 Prozent). Die traditionelle Ausbildungsnachfrage ging leicht auf 515.800 Stellen zurück (-0,3 Prozent), während die erweiterte Nachfrage auf 560.300 Stellen anstieg (+0,3 Prozent). Zum Ende des Berichtszeitraums waren 84.400 Bewerberinnen und Bewerber noch auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz (+14.000 Bewerberinnen und Bewerber). Gleichzeitig gab es 54.400 unbesetzte Ausbildungsstellen (-15.000 Stellen). Die Zahl der unversorgt Gebliebenen stieg auf 39.900 Bewerberinnen und Bewerber (+28 Prozent). In der integrierten Ausbildungsberichterstattung zeigt sich zudem ein Rückgang der Anfängerzahlen in der dualen Berufsausbildung im Jahr 2025, während schulische Ausbildungsgänge - insbesondere in Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialberufen - Zuwächse verzeichnen.

Bessere Startchancen

Bund und Länder bringen Milliarden für die Kindertagesbetreuung auf den Weg

Eine Mutter zieht ihrem Sohn in der Kita Haussschuhe an
Bund und Länder einigen sich darauf, vier Milliarden Euro in die Kindertagesbetreuung sowie die Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur zu investieren. Die Mittel stammen aus dem Sondervermögen "Infrastruktur und Klimaneutralität" © BMBFSFJ / Philipp Arnoldt

Bund und Länder haben gemeinsam ein milliardenschweres Investitionsprogramm für die Kindertagesbetreuung auf den Weg gebracht. Mit einer neuen Verwaltungsvereinbarung wurde die Grundlage dafür geschaffen, dass Bau-, Sanierungs- und Ausstattungsmaßnahmen in Kitas umgesetzt werden können - und zwar rückwirkend ab dem 1. Januar 2026. Die finale, gemeinsam ausgehandelte Fassung der Verwaltungsvereinbarung liegt den Ländern zur Unterzeichnung vor. Das Geld kommt aus dem Sondervermögen "Infrastruktur und Klimaneutralität": Insgesamt stellt der Bund den Ländern vier Milliarden Euro zur Verfügung, die für Investitionen in die Kindertagesbetreuung sowie in Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur eingesetzt werden können.

Das Ziel ist klar: Mehr Plätze, bessere Ausstattung und moderne Einrichtungen - besonders dort, wo der Bedarf am größten ist. Die Mittel sollen passgenau eingesetzt werden, damit Länder und Kommunen gezielt auf ihre jeweiligen Herausforderungen reagieren können.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: "Die Kita ist neben dem Elternhaus der Ort, an dem sich entscheidet, ob Kinder gute Startchancen haben. Deshalb handeln wir jetzt entschlossen. Der Bund ermöglicht es den Ländern gezielt dort zu investieren, wo Unterstützung am dringendsten gebraucht wird, und schafft die Voraussetzungen dafür, dass Kommunen und Träger schnell und wirksam handeln können. Und genau das setzen wir mit den vier Milliarden Euro des Bundes aus dem Sondervermögen um: Wir stellen gezielt Mittel für die frühkindliche Bildung und Betreuung bereit - etwa zur Investition in den Neu- und Ausbau von Kitas, Krippen und Kindertagespflege sowie in Sanierung, Modernisierung und eine zeitgemäße Ausstattung. So schaffen wir neue Plätze und sichern bestehende. Ich danke den Ländern für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Besonders wichtig ist mir, dass ein großer Teil der Mittel in finanzschwache Kommunen fließen soll - und in Einrichtungen, in denen viele Kinder betreut werden, die unter schwierigen Bedingungen aufwachsen. Zugleich haben die Länder die Möglichkeit, aus ihrem Anteil am Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro weitere Mittel für die Kindertagesbetreuung einzusetzen. Wir wissen: Jeder Euro, den wir in die frühe Bildung investieren, zahlt sich vielfach aus."

Weitere Schritte im Verfahren

Nach Unterzeichnung der Vereinbarung durch alle Länder setzen die Länder eigene Förderrichtlinien auf und organisieren die Antrags- und Bewilligungsverfahren. Träger von Kindertageseinrichtungen und andere Antragsteller können Fördermittel für Neubau, Ausbau, Umbau, Sanierung und moderne Ausstattung beantragen - einschließlich digitaler Infrastruktur und energetischer Maßnahmen. Der Bund unterstützt damit nicht nur Ausbau und Erhalt von Betreuungseinrichtungen, sondern auch gute, gesunde Arbeitsbedingungen für die dort tätigen Fachkräfte und eine zeitgemäße digitale Ausstattung.

Fakten im Überblick

  • Vier Milliarden Euro stellt der Bund von 2026 bis 2029 aus dem Sondervermögen "Infrastruktur und Klimaneutralität" bereit.
  • Die Mittel können ziel- und passgenau entsprechend der Einschätzungen der Länder für Kindertagesbetreuung sowie Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur eingesetzt werden.
  • Gefördert werden unter anderem Neubau, Ausbau, Sanierung, Modernisierung und Ausstattung von Einrichtungen.
  • Ein Schwerpunkt soll auf finanzschwachen Kommunen und Einrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf liegen.
  • Seit 2008 hat der Bund mit fünf Investitionsprogrammen zur Kinderbetreuung bereits 5,4 Milliarden Euro bereitgestellt und damit mehr als 750.000 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen. 
Kinder- und Jugendpolitik

Petra Bahr beruft neues Bundesjugendkuratorium

Gruppenbild mit Dr. Petra Bahr und den Mitgliedern des Bundesjugendkuratorium
Staatssekretärin Dr. Petra Bahr mit den Mitgliedern des für die 21. Legislaturperiode berufenen Bundesjugendkuratoriums © DJI | Jordis Schlößer

Am 5. Mai hat Staatssekretärin Dr. Petra Bahr im Namen von Bundesjugendministerin Karin Prien die Mitglieder des Bundesjugendkuratoriums für die 21. Legislaturperiode berufen. Der Beratungsauftrag der Sachverständigen ist gesetzlich vorgeschrieben und bezieht sich auf grundsätzliche Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und der Kinder- und Jugendpolitik.  

Staatssekretärin Dr. Petra Bahr: "Die Bundesregierung ist auf fundierte Expertise aus Wissenschaft und Praxis angewiesen, um ihre Politik für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zielgenau und wirksam weiterzuentwickeln. Das Bundesjugendkuratorium ist dabei ein zentraler Impulsgeber und Berater über Ressortgrenzen hinweg. Ich bin beeindruckt vom großen Engagement und der hohen fachlichen Expertise der berufenen Mitglieder. Die von Bildungs- und Jugendministerin Karin Prien gesetzten Schwerpunkte betonen die zentrale Rolle der Bildung im Lebenslauf für mehr Chancengerechtigkeit von Kindern und Jugendlichen. Wir freuen uns auf pointierte Empfehlungen - etwa zur Stärkung der Frühen Bildung und der Verbesserung der Bildungsübergänge."

Dem Bundesjugendkuratorium gehören Sachverständige aus der Wissenschaft, aus Politik und Verwaltung und aus der Fachpraxis an. Es bezieht junge Menschen in geeigneter Weise in seine Beratungen ein und prüft bei der Bearbeitung der Themen, wie die Auffassungen jeweils betroffener junger Menschen am besten berücksichtigt werden können. 

Unterstützt wird das Bundesjugendkuratorium von der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendpolitik am Deutschen Jugendinstitut

Das Bundesjugendkuratorium wird in jeder Legislaturperiode neu berufen. Die Grundlage dafür ist ein gesetzlicher Auftrag gemäß Paragraph 83 Absatz 2 Sozialgesetzbuch VIII.

Die Sachverständigen des Bundesjugendkuratoriums:

  • Prof. Dr. Yvonne Anders, Goethe-Universität Frankfurt
  • Enrico Birkner, Landesjugendamt des Freistaates Sachsen (stellvertretender Vorsitzender)
  • Peggy Eckert, Deutsche Kinder- und Jugendstiftung Sachsen
  • Prof. Dr. Fabian Hofmann, Fliedner Fachhochschule Düsseldorf
  • Prof. Dr. Nina Kolleck, Universität Potsdam
  • Prof. Dr. Nele McElvany, Technische Universität Dortmund
  • Christian Patzelt, Deutsche Jugendfeuerwehr
  • Daniel Poli, IJAB - Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.
  • Prof. Dr. Elisabeth Richter, Medical School Hamburg
  • Matthias Selle, Kreisrat für Bildung und Soziales Osnabrück
  • Petra Spoo-Ludwig, Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, Saarland
  • Daniel Thomsen, Fachbereich Jugend, Familie und Bildung, Kreis Nordfriesland
  • Prof. Dr. Haci-Halil Uslucan, Zentrum für Türkeistudien und Integrationsforschung, Universität Duisburg-Essen
  • Claudia Völcker, Kinder- und Jugendhilfe der Diakonissen Speyer (stellvertretende Vorsitzende)
  • Prof. Dr. Ivo Züchner, Philipps-Universität Marburg (Vorsitzender)

 

Bündnis "Gemeinsam gegen Sexismus"

Neue Studie zeigt Ausmaß und Folgen von Sexismus am Arbeitsplatz

Am 4. Mai 2026 hat das Bündnis "Gemeinsam gegen Sexismus" die Studie "Sexismus am Arbeitsplatz - Ergebnisse einer Studie zu Erscheinungsformen, Verbreitung und Auswirkungen" veröffentlicht. Sie liefert erstmals repräsentative Daten zu Ausmaß, Erscheinungsformen und Folgen von Sexismus am Arbeitsplatz in Deutschland.

Die Mehrheit der berufstätigen Menschen in Deutschland hat im Laufe ihrer Erwerbsbiografie bereits Sexismus am Arbeitsplatz selbst erlebt: 63 Prozent berichten von entsprechenden Erfahrungen. Besonders betroffen sind Frauen mit 70 Prozent sowie trans, inter und nicht-binäre Personen mit 81 Prozent, aber auch jeder zweite Mann mit 52 Prozent.

Negative Folgen für Betroffene 

Die Erfahrungen führen häufig zu emotionalen und psychischen Belastungen und können Karriere und finanzielle Situation beeinträchtigen. 41 Prozent der Betroffenen berichten von emotionalen, 31 Prozent von psychischen und 24 Prozent von körperlichen Folgen. Dies hat zudem negative Auswirkungen auf Arbeitszufriedenheit und Betriebsklima.

Die Studie zeigt auch deutlich, dass formelle Beschwerdewege von Betroffenen kaum genutzt werden: Nur sieben Prozent der Befragten wenden sich an ihre Führungskraft, lediglich zwei Prozent an interne Anlaufstellen wie Beschwerdestellen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, Betriebsrat oder Gleichstellungsbeauftragte. Viele Betroffene bewältigen die Folgen daher allein oder im privaten Umfeld.

Als Maßnahmen, um Sexismus am Arbeitsplatz wirksam zu begegnen, werden die Sensibilisierung von Mitarbeitenden sowie die klare Verantwortungsübernahme durch Führungskräfte empfohlen. Unterstützend wirken Verhaltenskodizes, klare Leitlinien sowie transparente Beratungs- und Beschwerdestrukturen. Männer sollten gezielt einbezogen werden, um sie zu sensibilisieren und als Verbündete zu stärken.

 

Über das Bündnis "Gemeinsam gegen Sexismus" 

Das Bündnis "Gemeinsam gegen Sexismus" vereint über 950 deutsche Unternehmen und Organisationen aus Wirtschaft, Staat und Gesellschaft, die gegen Sexismus aktiv sind. Bundesfrauenministerin Karin Prien ist Schirmherrin des Bündnisses.

Mit gezielter Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen, Materialien wie einer Print-on-Demand-Ausstellung und Empfehlungen unterstützt das Bündnis seine Mitglieder und weitere Interessierte, effektiv gegen Sexismus vorzugehen und Betroffene wirksam zu unterstützen. 

Als Projektträgerin setzt die Europäische Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft (EAF Berlin) das Bündnis "Gemeinsam gegen Sexismus" um. Die EAF Berlin hat in diesem Rahmen die Studie erstellt.

Deutscher Kita-Preis 2026

Nominierte Kitas und Lokale Bündnisse stehen fest

Deutscher Kita-Preis 2026 Motiv
Die Nominierten um den Deutschen Kita-Preis 2026 stehen fest © DKJS/Jakob Erlenmeyer und Nikolaus Götz

Am 28. April haben Fachleute die 30 Nominierten für den Deutschen Kita-Preis 2026 bekanntgegeben. Aus rund 620 Bewerbungen wählten sie deutschlandweit 15 Kitas und 15 lokale Bündnisse für die zweite Runde aus. An der Entscheidung beteiligten sich die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS), das Berliner Kita-Institut für Qualitätsentwicklung sowie das Institut Welt:Stadt:Quartier.

Die Nominierungen für den Deutschen Kita-Preis 2026

Nominiert in der Kategorie "Kita des Jahres"

Bayern

  • Evangelisches Reggio-Kinderhaus, Günzburg
  • AWO Kita Langweid, Langweid am Lech

Berlin

  • Eltern-Initiativ-Kindertagesstätte Regenbogenkinder, Berlin-Reinickendorf

Brandenburg

  • JuS Kita Kinderland, Oranienburg

Hamburg

  • Kita Feuerwache, Hamburg

Hessen

  • Kita Kleyerstraße, Frankfurt am Main

Mecklenburg-Vorpommern

  • Naturkindergarten barfuss & gemüse, Wolgast

Nordrhein-Westfalen

  • FABIDO TEK Am Rüggen, Dortmund
  • CJD Kita Moosbeerenweg, Troisdorf

Rheinland-Pfalz

  • Katholische Kita St. Laurentius, Gundheim
  • Kita Wittlich-Neuerburg, Wittlich

Sachsen

  • Kita in der LOUISE, Dresden
  • AWO Kita Naseweis, Oelsnitz

Schleswig-Holstein

  • DRK-Kita Blocksberg, Kiel

Thüringen

  • Kita Riethspatzen, Erfurt

Nominiert in der Kategorie "Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres"

Baden-Württemberg

  • Villa Kunterbunt Gosheim, Gosheim
  • Bündnis Gelebte Inklusion, Korntal-Münchingen
  • Bildungs- und Familienzentrum BiKiFa, Schwäbisch Gmünd

Hessen

  • Schulstart mit Rückenwind, Ronshausen

Niedersachsen

  • Initiative Kinder-Bewegungsstadt, Osnabrück
  • Bündnis für familienorientierte frühkindliche Bildung, Wolfsburg

Nordrhein-Westfalen

  • Neu im Leben, Bonn
  • Wurzeln fürs Leben, Dortmund
  • Pinocchio Interessengemeinschaft, Solingen

Rheinland-Pfalz

  • Kita-Sozialarbeit der Caritas im Rhein-Lahn-Kreis, Lahnstein
  • Pakt für Pirmasens, Pirmasens

Sachsen-Anhalt

  • Kneipp-Netzwerk NaturVerbunden, Bad Schmiedeberg
  • Aufwind Wanzleben-Börde, Wanzleben-Börde

Thüringen

  • SPORT VERNETZT Jena, Jena
  • Begegnungsraum Rudolstadt, Rudolstadt

Besonderes Engagement auszeichnen

Die Auszeichnung wird seit 2018 vom Bundesbildungsministerium und der DKJS gemeinsam mit weiteren Partnern vergeben. Ausgezeichnet werden Einrichtungen und Netzwerke, die die Bedürfnisse und Interessen der Kinder in den Mittelpunkt stellen, Kinder, Familien und Mitarbeitende einbeziehen sowie ihre Arbeit gemeinsam mit Akteurinnen und Akteuren aus dem Sozialraum kontinuierlich weiterentwickeln.

In den kommenden Wochen nehmen die Fachleute die Arbeit der Nominierten weiter in den Fokus. Auf Basis erweiterter Bewerbungsunterlagen und digitaler Interviews verschaffen sie sich ein fundiertes Bild der pädagogischen Qualität. Bis Ende Juni bestimmen sie jeweils acht Finalisten in den Kategorien "Kita des Jahres" und "Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres". Im November entscheidet schließlich eine Jury, wer den Deutschen Kita-Preis 2026 erhält.

Der Deutsche Kita-Preis ist mit 110.000 Euro dotiert: Die Erstplatzierten erhalten je 25.000 Euro, die Zweit- und Drittplatzierten 15.000 Euro und 10.000 Euro. Alle weiteren Finalisten erhalten einen Anerkennungspreis von 1000 Euro. 

Der Deutsche Kita-Preis

Der Deutsche Kita-Preis ist eine gemeinsame Initiative des Bundesbildungs- und -familienministeriums und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung in Partnerschaft mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund, der DFL Stiftung, dem Didacta-Verband, der Marke ELTERN, der Heinz und Heide Dürr Stiftung und der Soziallotterie freiheit+. Die Auszeichnung setzt Impulse für Qualität in der frühkindlichen Bildung und würdigt das Engagement der Menschen, die tagtäglich in Kitas zeigen, wie gute Qualität vor Ort gelingt.

Girls'Day und Boys'Day

Klischeefreie berufliche Perspektiven für Mädchen und Jungen schaffen

Gruppenbild mit Karin Prien beim Girls Day im Naturkundemuseum

Karin Prien begleitet am Girls'Day junge Mädchen bei ihren Einblicken in verschiedene Berufe im Naturkundemuseum

© Marc Beckmann
Gruppenbild mit Karin Prien beim Girls Day im Naturkundemuseum

Beim anschließenden Boys'Day entdeckt Karin Prien mit den teilnehmenden Jungen die beruflichen Möglichkeiten in einem Labor der Berliner Charité

© Marc Beckmann

Unter dem Motto "Dein Tag, dein Weg!" haben tausende Unternehmen und Institutionen am 23. April ihre Türen für den 25. Girls'Day und den 15. Boys'Day geöffnet. Der Boys'Day wartete mit einem Rekordwert von rund 9000 Angeboten auf. Die beiden Aktionstage eröffnen Einblicke und können aus Neugier eine Idee für die Zukunft machen. Das erlebten bundesweit hunderttausende Jugendliche und warfen dabei einen Blick in Berufswelten, in denen sie bislang unterrepräsentiert sind. 

Bundesjugendministerin Karin Prien: "Über die Rekordbeteiligung bei den Angeboten für die Jungs in diesem Jahr freue ich mich ganz besonders. Girls'Day und Boys'Day zeigen, wie viel in einem einzigen Tag stecken kann: Wenn Jugendliche Berufe ganz praktisch erleben, öffnen sich neue Perspektiven - jenseits von Klischees und vertrauten Wegen. Sie können Berufe entdecken, die sie vorher vielleicht nie für sich in Betracht gezogen hätten - ohne Klischees und festgelegte Rollenbilder. Gerade in einer Arbeitswelt, die sich durch Digitalisierung und Künstliche Intelligenz (KI) rasant verändert, ist es wichtiger denn je, frühzeitig praktische Einblicke zu ermöglichen und Neugier zu wecken. Wer eigene Stärken entdeckt und neue Perspektiven gewinnt, trifft selbstbewusster Entscheidungen für die Zukunft. Gleichzeitig profitieren auch Unternehmen, die engagierte und vielfältige Talente für sich gewinnen können. Girls'Day und Boys'Day sind damit ein wichtiger Impuls für mehr Chancengleichheit und für die Fachkräfte von morgen. Eine Win-Win-Situation für Gesellschaft und Wirtschaft."

Barbara Schwarze, Vorsitzende vom Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit: "Zum 25. Girls'Day und 15. Boys'Day wird deutlich, dass ein Tag viel bewegen kann. Seit dem Start haben über 2,6 Millionen Mädchen und rund 500.000 Jungen die Chance genutzt, neue Wege auszuprobieren. Und diese Einblicke wirken, denn wer Berufe praktisch erlebt, erweitert die eigenen Perspektiven und entdeckt neue Möglichkeiten für die eigene Zukunft. Unsere Studien zeigen: Im Bereich der Informationstechnik (IT) steigt das Interesse von Schülerinnen nach dem Girls'Day von 12 auf fast 21 Prozent, im Handwerk zeigt sich ein ähnlicher Effekt. Und beim Boys'Day wächst die Zahl der Jungen, die sich soziale oder erzieherische Berufe vorstellen können, von 17 auf fast 27 Prozent."

Vielfältige Einblicke für knapp 180.000 Jugendliche anbieten

Insgesamt standen bei den Aktionstagen 2026 über 24000 Angebote und rund 180.000 Plätze für Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. Mädchen konnten dabei vor allem Einblicke in technische, naturwissenschaftliche und handwerkliche Berufe erhalten. Jungen konnten währenddessen soziale, pflegerische und erzieherische Tätigkeiten kennenlernen. Auf diese Weise lernen Mädchen und Jungen Bereiche kennen, in denen sie jeweils bislang unterrepräsentiert sind.

Berufsorientierung findet zudem zunehmend im Spannungsfeld von Digitalisierung und KI statt. Viele der vorgestellten Berufsfelder verändern sich rasant: Ob in der IT, im Handwerk, der Verwaltung, im Gesundheitswesen oder in sozialen Dienstleistungen - digitale Kompetenzen sind inzwischen in fast allen Branchen gefragt. Die Aktionstage setzen genau hier an, indem sie nicht nur theoretische Informationen vermitteln, sondern vor allem praxisnahe Erfahrungen ermöglichen und so Zukunft greifbar machen.

Unternehmen und Nachwuchsfachkräfte zusammenbringen

Seit dem Start der Initiative haben bereits über 2,6 Millionen Mädchen und rund 500.000 Jungen teilgenommen. Damit zählen der Girls'Day und der Boys'Day zu den größten Berufsorientierungsprojekten in Deutschland. Gleichzeitig profitieren auch Unternehmen und Institutionen deutlich von ihrem Engagement: 81 Prozent steigern ihre Bekanntheit bei jungen Menschen, 57 Prozent gewinnen potenzielle Praktikantinnen und Praktikanten und 48 Prozent finden sogar mögliche Auszubildende. Vor dem Hintergrund des wachsenden Fachkräftemangels gewinnen die Aktionstage damit weiter an Bedeutung, um Talente frühzeitig anzusprechen.

Berufsklischees aufbrechen

Zugleich zeigen die Zahlen, wie stark sich viele Jugendliche bei der Berufswahl noch immer einschränken: In Deutschland gibt es rund 330 duale Ausbildungsberufe, doch mehr als die Hälfte der Mädchen konzentriert sich auf lediglich zehn Berufe - ohne eine einzige gewerblich-technische Option. Jungen wählen überwiegend aus nur rund 20 Ausbildungsberufen. Genau hier setzen die Aktionstage Girls'Day und Boys'Day an: indem sie neue Wege aufzeigen, Horizonte erweitern und helfen, festgefahrene Rollenbilder aufzubrechen.

Erste Veränderungen sind bereits sichtbar: Der Anteil von Frauen in mathematisch-naturwissenschaftlichen Studiengängen ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen und lag 2024 bei 35,6 Prozent. Gleichzeitig wächst auch das Interesse von Jungen an sozialen und erzieherischen Berufen. Die Aktionstage leisten damit einen wichtigen Beitrag zu mehr Vielfalt in unterschiedlichen Branchen.

Klischeefrei die eigenen Stärken entdecken

Insgesamt zeigt sich die langfristige Wirkung der Initiative deutlich: Girls'Day und Boys'Day ermöglichen frühzeitig echte Einblicke in die Arbeitswelt, helfen Jugendlichen, eigene Stärken zu entdecken, und unterstützen sie dabei, selbstbewusste Entscheidungen für ihren beruflichen Weg zu treffen. Oder anders gesagt: Ein Tag kann reichen, um eine Richtung zu ändern - ganz im Sinne des Mottos "Dein Tag, dein Weg!".

Frau-Handwerk-Nachfolge

Mareike Wulf überreicht Preis für mehr Frauen im Handwerk

Frauen im Handwerk Nachfolge
Mareike Wulf überreicht die Urkunden des Projekts "Frau-Handwerk-Nachfolge" an die ausgezeichneten Vorbilder und Erfolgsbeispiele im Handwerk © Juliane Henke

Das Projekt "Frau-Handwerk-Nachfolge" der bundesweiten gründerinnenagentur (bga) hat zum zweiten Mal im Rahmen eines Ideenwettbewerbs für Handwerksorganisationen Best-Practice-Beispiele für mehr Frauen und Chefinnen im Handwerk ermittelt. Außerdem wurden Vorbild-Handwerkerinnen als Role Models ausgezeichnet. Die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesgleichstellungsministerin, Mareike Wulf, überreichte am 21. April bei einer Fachtagung in Berlin die Urkunden von Bundesministerin Karin Prien.

Mareike Wulf: "Der Fachkräftemangel macht sich längst bemerkbar. Und viele Unternehmen - gerade im Handwerk - suchen händeringend eine Nachfolge. Frauen sind ein wichtiger Teil der Lösung! Noch gründen Frauen aber seltener ein eigenes Unternehmen oder übernehmen einen bestehenden Handwerksbetrieb. Das muss besser werden. Darum fördern wir als Ministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend diesen Wettbewerb der bundesweiten gründerinnenagentur. Die heute ausgezeichneten Beispiele zeigen, wie es gelingen kann, mehr Frauen für das Handwerk und die Unternehmensnachfolge zu begeistern."

Die ausgezeichneten Best-Practice-Beispiele und Role Models: 

Die ausgezeichneten Best-Practice-Beispiele

  • Handwerkskammer Cottbus: "SIE übernimmt!"
  • Handwerkskammer Erfurt: "Hand.Werk.Zukunft – Frauen stärken, Betriebe sichern"
  • Handwerkskammer Oldenburg: "Gelebte Haltung und Praxis – Wie wir Frauen im Handwerk systematisch stärken und sichtbar machen"
  • Handwerkskammer Ostfriesland: "Gelebte Haltung und Praxis – Wie wir Frauen im Handwerk systematisch stärken und sichtbar machen"
  • Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld: "Mentoringprogramm im Rahmen des Formats FrauenForum der Handwerkskammer OWL zu Bielefeld"
  • Handwerkskammer Reutlingen: "Netzwerk Frauen im Handwerk bei der HWK Reutlingen"
  • Kreishandwerkerschaft Jena-SHK: "Auf den Spuren des Fliesenlegers – Frühe Berufsorientierung und Stärkung von Mädchen im Handwerk"
  • Handwerk BW (Spitzenverband des Handwerks in Baden-Württemberg): "Mentoring für weibliche Azubis"
  • Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH): "ElektroHeldinnen – Das Netzwerk für Frauen in der Elektrotechnik – gemeinsam stark!"

Die ausgezeichneten Role Models

  • Carolin Sackmann, Firma "Carolin Sackmann, Mario Sackmann – Maschinen- und Fahrzeugbau" (benannt von der Handwerkskammer Freiburg)
  • Aline Moßmann und Céline Wernet, Firma "Cashapona (Agentur Moßmann & Wernet GbR)" (Textilwirtschaft) (benannt von der Handwerkskammer Mittelfranken)
  • Sabine, Julia und Lena Schmitz, Firma "Landfleischerei Schmitz GbR" (benannt von der Handwerkskammer Trier)
  • Sandra Krings, Firma "Sandra Krings – Schornsteinfegerin" (benannt von der Kreishandwerkerschaft Köln und der Handwerkskammer Köln)
  • Maja Scholz, Firma "Maja Scholz Maler- und Lackierer sowie Karosserie- und Fahrzeugbau" (benannt von der Kreishandwerkerschaft Rendsburg-Eckernförde)
  • Yvonne Pleiß, Firma "Yvonne Pleiß – Studio 17" (Friseurin) (benannt von der Kreishandwerkerschaft Westmecklenburg-Süd)

Mehr Chancen für Frauen im Handwerk 

Viele Branchen im Handwerk sind weiterhin stark von Männern dominiert. Im Durchschnitt wird nur jeder vierte Handwerksbetrieb von einer Frau (mit-)geführt. Da in den nächsten Jahren viele Handwerksbetriebe die Unternehmensnachfolge regeln müssen, ergibt sich daraus auch eine große Chance für Frauen, Handwerkschefin und Unternehmerin zu werden. 

Das Thema "Handwerk" ist daher einer der neuen Schwerpunkte im Aktionsplan "Mehr Unternehmerinnen für den Mittelstand", an dem auf Initiative des Bundeswirtschaftsministeriums 50 Beteiligte mitwirken. Hierzu gehören neben dem Bundesgleichstellungsministerium weitere Bundesministerien sowie Landesministerien, Wirtschaftsverbände, Netzwerke, Finanzierungsinstitutionen und wissenschaftliche Institute.

Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt

Expertenkommission legt Bestandsaufnahme vor

Karin Prien
Die Expertenkommission "Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" erarbeitet Handlungsempfehlungen für eine sichere digitale Teilhabe junger Menschen © Amrei Schulz/BMBFSFJ/photothek.de

Die unabhängige Expertenkommission "Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" hat am 20. April ihre umfassende Bestandsaufnahme veröffentlicht. Sie bildet die evidenzbasierte Grundlage für konkrete Handlungsempfehlungen, die derzeit erarbeitet und Ende Juni 2026 vorgelegt werden sollen.

In der Bestandsaufnahme werden zentrale Aspekte des Kinder- und Jugendschutzes in der digitalen Welt untersucht. Im Fokus stehen die digitalen Lebenswelten und Gefährdungslagen von Kindern und Jugendlichen, Teilhabemöglichkeiten neuer Technologien, bestehende Strukturen der Medienbildung und Prävention sowie der rechtliche Rahmen mit seiner praktischen Durchsetzung.

Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien: "Die Bestandsaufnahme ist eine der zugleich breitesten, systematischsten, tiefsten und vor allem interdisziplinärsten Grundlagen für den Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt. Sie erfasst das Thema ganzheitlich, macht zentrale Risiken wie Cybermobbing, problematische Nutzungsmuster, algorithmisch verstärkte Dynamiken und unzureichende Schutzmechanismen ebenso sichtbar wie bestehende Strukturen, rechtliche Rahmenbedingungen und konkrete Handlungsfelder. Gleichzeitig bedeutet das Smartphone insbesondere für Jugendliche auch Zugang - zu Freundschaften, Wissen und Teilhabe. Die Bestandsaufnahme benennt dabei klar Defizite, etwa in der flächendeckenden und systematischen Medienbildung und in der Unterstützung von Eltern. Sie schafft damit eine belastbare evidenzbasierte Grundlage für die Handlungsempfehlungen. Gerade daraus wird deutlich, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt nicht durch Einzelmaßnahmen zu erreichen ist. Nötig ist  eine vorausschauende und kontinuierlich weiterzuentwickelnde Gesamtstrategie - ein Dreiklang aus Schutz, Befähigung und Teilhabe, der Regulierung, Bildung und Prävention gleichermaßen umfasst. Es wird darum gehen müssen, bestehende rechtliche Instrumente konsequent durchzusetzen und diese durch einen breiten Instrumentenkasten auf verschiedenen Ebenen zu ergänzen. Nur so kann den dynamischen technologischen Entwicklungen und den komplexen Herausforderungen nachhaltig begegnet und zugleich die sichere, kompetente Teilhabe junger Menschen in der digitalen Welt gewährleistet werden. Ich erwarte nun mit Spannung die konkreten Handlungsempfehlungen."

Co-Vorsitzender Prof. Dr. Olaf Köller : "Die Forschungslage ist relativ klar: Nicht die Bildschirmzeit allein ist entscheidend, sondern welche Inhalte Kinder und Jugendliche sehen, wie Plattformen gestaltet sind und wie gut Kinder und Jugendliche begleitet werden. Genau deshalb darf Medienbildung nicht dem Zufall überlassen werden. Sie muss verbindlich, altersgerecht und für alle Kinder und Jugendlichen zugänglich sein - und auch die Erwachsenen adressieren, die sie begleiten."

Co-Vorsitzende Nadine Schön: "Unsere Bestandsaufnahme macht deutlich: Wirksamer Kinder- und Jugendschutz entsteht nur, wenn Regulierung, Bildung und technische Vorsorge zusammenwirken. Digitale Räume sind für Kinder und Jugendliche längst Lebensräume. Wir müssen sie so gestalten, dass Schutz und Teilhabe zusammengehen. Auf dieser Grundlage werden wir konkrete Empfehlungen erarbeiten."

Zentrale Erkenntnisse der Bestandsaufnahme

Die im September 2025 eingesetzte Expertenkommission arbeitet unabhängig und evidenzbasiert. Die Bestandsaufnahme markiert den ersten zentralen Meilenstein ihrer Arbeit und bildet die Grundlage für eine umfassende, zukunftsorientierte Strategie zum Schutz und zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt.

Geschützte digitale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen ermöglichen

Digitale Medien sind fester Bestandteil des Alltags junger Menschen. Smartphones bilden den zentralen Zugang zu Kommunikation, Information, Unterhaltung und zunehmend auch zu Anwendungen Künstlicher Intelligenz (KI).

Die Bestandsaufnahme zeigt, dass Risiken vielfältig und häufig miteinander verschränkt sind. Dazu zählen insbesondere:

  • Interaktionsrisiken wie Cybermobbing, Hate Speech oder Kostenfallen
  • sexualisierte Gewalt im digitalen Raum, etwa durch Cybergrooming oder KI-generierte Inhalte
  • manipulative Plattformmechaniken ("Dark Patterns"), die gezielt zu ausfernder Nutzung und Datenpreisgabe verleiten
  • neue Risiken durch KI-Systeme, etwa durch Deepfakes (KI-generierte Fälschungen), Desinformation oder vorgetäuschte soziale Interaktion

Gleichzeitig bieten digitale Räume und neue Technologien erhebliche Chancen - etwa für gesellschaftliche Teilhabe, Identitätsentwicklung und individualisiertes Lernen. Ziel ist eine geschützte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt.

Medienkompetenz flächendeckend systematisch stärken

Medienbildung findet in Deutschland in unterschiedlichen Kontexten statt: in Familien, Kitas, Schulen und außerschulischen Angeboten. Diese Vielfalt ist grundsätzlich eine Stärke.

Gleichzeitig zeigt die Bestandsaufnahme deutliche strukturelle Mängel:

  • Angebote sind nicht flächendeckend und häufig nicht verbindlich
  • die Qualität unterscheidet sich stark je nach Bundesland, Einrichtung und einzelnen Fachkräften
  • Unterstützungssysteme für Eltern und Fachkräfte sind unvollständig
  • insbesondere die frühe Kindheit wird bislang zu wenig systematisch berücksichtigt

Die Kommission unterstreicht, dass Medienkompetenz eine Schlüsselrolle spielt und systematisch gestärkt werden muss.

Umsetzungsmängel im rechtlichen Rahmen ergänzen

Der Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum ist durch zahlreiche Regelwerke auf europäischer und nationaler Ebene geprägt, insbesondere durch den Digital Services Act (DSA) sowie ergänzende nationale Gesetze wie das Jugendschutzgesetz und den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.

Als zentrale Herausforderung benennt die Bestandsaufnahme auch Mängel in der Umsetzung. Besonders kritisch bewertet werden:

  • unzureichende Altersabsicherung
  • begrenzte Effektivität bestehender Kontroll- und Durchsetzungsmechanismen

Ungleichheiten und neue Dynamiken im Blick behalten

Die Bestandsaufnahme zeigt zudem, dass Risiken nicht alle Kinder gleichermaßen betreffen. Faktoren wie Alter, soziale Lage oder psychische Belastungen beeinflussen die Verwundbarkeit erheblich.

Hinzu kommen dynamische Entwicklungen durch neue Technologien, insbesondere im Bereich von KI, deren Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche bislang noch unzureichend erforscht sind.

Handlungsempfehlungen erarbeiten

Die Kommission hat bewusst darauf verzichtet, in der Bestandsaufnahme bereits konkrete Empfehlungen vorzulegen. Ziel ist es, zunächst eine gemeinsame, wissenschaftlich fundierte Grundlage zu schaffen.

Auf dieser Basis erarbeitet die Kommission derzeit konkrete Handlungsempfehlungen, die Ende Juni 2026 vorgestellt werden. Die Kommission legt Mitte September ihren Abschlussbericht vor.

Gedenken in Bergen-Belsen

Gemeinsames Gedenken zum 81. Jahrestag der Befreiung von Bergen-Belsen

Michael Brand im Podiumsgespräch
Michael Brand im Podiumsgespräch über die Aufarbeitung des Unrechts gegen Sinti und Roma nach 1945. Auf dem Bild, von links nach rechts: Lukas Engelmeier (Projekt Kompetenzstelle gegen Antiziganismus der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten), Mario Franz (Niedersächsischer Verband Deutscher Sinti e.V.), Bernd Grafe-Ulke (Projekt Kompetenzstelle gegen Antiziganismus der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten), Charmaine Wagner (1. Sinti-Verein Ostfriesland e.V.) © Martin Bein/Stiftung niedersächsische Gedenkstätten

Am 19. April 2026 hat der Parlamentarische Staatssekretär und Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziga­nismus und für das Leben der Sinti und Roma, Michael Brand, an der Gedenkveranstaltung zum 81. Jahrestag der Befreiung des Vernichtungslagers Bergen-Belsen teilgenommen. 

Im Anschluss war er zu Gast bei einem Podiumsgespräch zum Thema des Unrechts gegen Sinti und Roma nach 1945 und dessen Aufarbeitung. Die Vorbereitungen für eine Unabhängige Kommission stehen vor dem Abschluss.

Michael Brand: "Wenn wir heute hier der Opfer des nationalsozialistischen Terrors gedenken, dann auch der mindestens 1800 Sinti und Roma, die hierher deportiert, unter barbarischen Bedingungen interniert und ermordet wurden. Die Anerkennung von Leid und Unrecht, die Übernahme von Verantwortung für die Geschichte zeichnen eine offene und demokratische Gesellschaft aus, wie wir sie gegen zunehmend aggressive Feinde im Inneren und von außen - die oft gemeinsam agieren - erkennen und unser Land dagegen verteidigen. Die Geschichte des Völkermordes an Sinti und Roma mahnt auch dazu, die Zeit nach der Befreiung in den Blick zu nehmen. Für zu viele Überlebende war es ein jahrzehntelanger Kampf um Anerkennung des Unrechts, letztlich auch um ihre ganz persönliche Würde. Nach 1945 erlebten Sinti und Roma noch immer Ausgrenzung, Diskriminierung und Behinderung in ihren Grundrechten. Zurecht sind Sinti und Roma gemeinsam mit engagierten Partnern dagegen an­gegangen, unter anderem auch mit einer wichtigen Kundgebung im Oktober 1979 hier auf dem Gelände des Konzentrationslagers Ber­gen-Belsen.
So entspringt aus der moralischen, menschlichen Pflicht zur Erinnerung und Verantwortung politische Verpflichtung, auch das Unrecht nach 1945 gründlich zu analysieren und Schlussfolgerungen aus der Aufarbeitung zu ziehen. Vor allem aber mahnen Bergen-Belsen und die Schreckensorte dieses einzigartigen Menschheitsverbre­chens der Nazis, gemeinsam und jeden Tag entschieden gegen Antisemitismus und Antiziganismus vorzugehen."

Mindestens 1800 Sinti und Roma waren in Bergen-Belsen interniert. Die meisten waren aus anderen Lagern dorthin gebracht worden und hatten bereits Jahre an Entrechtung, Verfolgung und Haft hinter sich, auch im Vernich­tungslager Auschwitz-Birkenau.

Die Webseite der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten bietet weiterführende Informationen zur Gedenkveranstaltung zum 81. Jahrestag der Befreiung von Bergen-Belsen. 

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

ElterngeldPlus erreicht neuen Höchststand

Ein Vater bereitet mit zwei Kindern in der Küche Essen zu.
ElterngeldPlus kann Familien dabei unterstützen, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren © Graham Oliver/iStock

Am 16. April 2026 hat das Statistische Bundesamt (Destatis) neue Zahlen zum Elterngeld veröffentlicht. Demnach planten 40,3 Prozent der Elterngeldbeziehenden im Jahr 2025, ElterngeldPlus zumindest anteilig zu nutzen. Das ist ein neuer Höchstwert. Im Jahr 2024 lag der Anteil noch bei 36,7 Prozent. Insgesamt bezogen 2025 mehr als 1,6 Millionen Eltern Elterngeld.

ElterngeldPlus wird immer häufiger gewählt

Rund 648.000 Bezieherinnen und Bezieher planten im Jahr 2025 die Inanspruchnahme von ElterngeldPlus - davon 45,2 Prozent der Mütter und 26,1 Prozent der Väter. Seit seiner Einführung im Jahr 2015 wird das ElterngeldPlus somit immer stärker nachgefragt. Zum Vergleich: 2016, im ersten Jahr nach seiner Einführung, entschieden sich 20,1 Prozent der Mütter und 8,2 Prozent der Väter für das ElterngeldPlus. Zwar fällt das ElterngeldPlus in der Regel monatlich niedriger aus als das sogenannte Basiselterngeld, wird dafür aber länger gezahlt.

Elterngeld und ElterngeldPlus

Elterngeld und ElterngeldPlus sind Familienleistungen für Eltern, die ihr Kind in der ersten Zeit nach der Geburt selbst betreuen und deshalb nicht oder nicht voll erwerbstätig sind. Das Elterngeld hilft dabei, in dieser Zeit die finanzielle Lebensgrundlage von Familien zu sichern. 

Smart-School-Preisverleihung 2026

Karin Prien zeichnet Vorreiter in der digitalen Bildung aus

Karin Prien an einem Rednerpult vor Menschen
Karin Prien hält die Eröffnungsrede bei der Preisverleihung des Smart-School-Wettbewerbs in Berlin © Bitkom e. V.

Am 16. April hat Bundesbildungsministerin Karin Prien bei einer Preisverleihung in Berlin die Gewinnerschulen des Smart-School-Wettbewerbs 2026 gewürdigt. Mit der Auszeichnung prämiert der Branchenverband der deutschen Informations- und Telekommunikationsbranche, Bitkom e.V., Schulen, die die digitale Bildung konsequent weiterentwickeln, innovative Lernkonzepte realisieren und ihre Schülerinnen und Schüler gezielt auf die digitale Welt vorbereiten. Die Preisträger erlangten damit das offizielle Siegel "Smart School". Karin Prien übernahm den Vorsitz der Jury.

Karin Prien: "Die Smart-School-Preisträgerinnen und Preisträger 2026 zeigen eindrucksvoll, wie verantwortungsvolle und gleichzeitig kreative digitale Bildung aussehen kann. Diese Schulen stärken junge Menschen in ihrer Lebenswelt, weil sie vorbildliche praxisnahe Lernumgebungen schaffen und digitale Werkzeuge mit einem hohen pädagogischem Anspruch einsetzen. Wir unterstützen die Schulen dabei, diesen Weg weiterzugehen und ihn mit anderen gezielt zu teilen."

Den digitalen Wandel pädagogisch umsetzen 

Die Smart-School-Initiative stärkt seit zehn Jahren den digitalen Wandel an unterschiedlichen Schulformen in ganz Deutschland. Prämiert werden Schulen, die moderne Infrastruktur, digitale Unterrichtsgestaltung und pädagogische Innovationen überzeugend und verantwortungsvoll miteinander verbinden - und damit zeigen, wie Lernen im 21. Jahrhundert gelingen kann.

Der Smart-School-Wettbewerb setzt ein starkes Zeichen für eine lebensnahe Bildung. Er macht sichtbar, wie engagiert Schulen und Lehrkräfte bundesweit daran arbeiten, den digitalen Wandel pädagogisch sinnvoll umzusetzen. 

Bewerbungsrunde 2027

Das Engagement einzelner Schulen ist ein guter Anfang, um Schülerinnen und Schüler mit der digitalen Welt besser vertraut zu machen. Das Ziel ist, gute Ideen in die Breite zu bringen. Deshalb wird in der nächsten Bewerbungsrunde des Smart-School-Wettbewerbs der Transfer im Fokus liegen. Hier sollen Kooperationen gefördert, Partnerschaften gestärkt und der Austausch intensiviert werden. Die Gewinner der kommenden Runde werden 2027 ausgezeichnet.

 

Vielfalt des Älterwerdens

Deutscher Alterssurvey feiert 30-jähriges Jubiläum

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Älterwerden ist so vielfältig wie niemals zuvor: Der Deutsche Alterssurvey bildet die Realität des Älterwerdens in Deutschland in all ihren Facetten ab © BMBFSFJ

Am 15. April ist der Deutsche Alterssurvey (DEAS) in seine Neunte Erhebungsphase gestartet und feiert damit ein Jubiläum: Seit 30 Jahren bündelt er als bundesweit repräsentative Studie zentrale Erkenntnisse über das Leben von Menschen in der zweiten Lebenshälfte. 

Bundesseniorenministerin Karin Prien: "Seit 30 Jahren zeigt der Deutsche Alterssurvey, wie sich das Leben von Menschen zwischen 40 und 85 Jahren entwickelt - in Familie, Beruf und Alltag. Er macht deutlich: Älterwerden ist heute so vielfältig wie nie zuvor. Seine Erkenntnisse sind für uns ein Kompass, um die richtigen Rahmenbedingungen zu setzen - damit Menschen auch im höheren Alter ihren eigenen Weg gehen, am gesellschaftlichen Leben teilhaben und gut eingebunden bleiben können. Damit ist der Deutsche Alterssurvey eine unverzichtbare Grundlage, um den demografischen Wandel verantwortungsvoll zu gestalten. Ich bin deshalb sehr froh, dass das Bundesseniorenministerium diese zentrale Studie zum Älterwerden in Deutschland ermöglicht."

Kontinuität behalten, aktuelle Lebensrealitäten berücksichtigen

In der jüngst gestarteten Befragung wird nun erstmals systematisch die Lebenssituation von Menschen in Alten- und Pflegeheimen erhoben. Zudem werden verschiedene Themen breiter erfasst als zuvor, etwa das lebenslange Lernen, das auch im Zehnten Altersbericht eine zentrale Rolle spielen wird. 

Bei gleichzeitiger Kontinuität liefert die Studie immer wieder wichtige Erkenntnisse zu aktuellen Debatten. So gab der DEAS zum Beispiel Auskunft darüber, wie sich die Betreuung von Enkelkindern, das Empfinden von Einsamkeit oder die Partnerschaftsqualität während der Corona-Pandemie veränderten. Die Erkenntnisse zu pflegenden Angehörigen liefern wichtige Impulse für die Diskussion um das Pflegezeitgesetz und die Befunde zur Verbreitung von Einsamkeit untermauern die Bedeutung von politischen Maßnahmen wie dem Kompetenznetz Einsamkeit.

Deutscher Alterssurvey (DEAS)

Das Besondere am DEAS ist sein Studiendesign. Da es sich um eine Quer- und Längsschnittbefragung handelt, können sowohl gesellschaftliche Veränderungen als auch individuelle Alternsverläufe analysiert werden. Die teilnehmenden Personen werden jeweils umfassend zu ihrer Lebenssituation und verschiedenen Lebensbereichen befragt, unter anderem zu ihrem beruflichen Status oder ihrem Leben im Ruhestand, zu wirtschaftlicher Lage und Wohnsituation, zu familiären und außerfamiliären Kontakten sowie zu Gesundheit, Wohlbefinden und Lebenszielen. Aus einer evidenzbasierten Senioren-, Familien- und Sozialpolitik ist der Deutsche Alterssurvey nicht mehr wegzudenken.

Freie Wohlfahrtspflege

Karin Prien spricht beim "Wichern-Empfang" der Diakonie

Karin Prien vor einem Rednerpult
Karin Prien spricht beim "Wichern-Empfang" der Diakonie Deutschland über die Beudeutung von Bildung für einen guten und funktionierenden Sozialstaat © Diakonie/Lena Högemann

Unter dem Motto "Mit Mut und Zuversicht - Gesellschaftlichen Wandel gerecht gestalten" hat am 14. April 2026 der "Wichern-Empfang" der Diakonie Deutschland stattgefunden. In der historischen Villa Elisabeth in Berlin-Mitte hielt Bundesbildungsministerin Karin Prien den Festvortrag. Mit ihrer Rede leitete sie auch zum inhaltlichen Schwerpunkt des Abends über: der Zukunft des Sozialstaats. Denn gut ausgebildete junge Menschen bilden eine wichtige Stütze des Sozialstaats.

Karin Prien: "Bildung ist der wichtigste Rohstoff in Deutschland. Mehr noch: Bildung ist der Treibstoff, der unser Land voranbringt. Mit Bildung entfalten sich die Potentiale der Menschen. Mit Bildung wächst unserer Wirtschaft. Mit Bildung stärken wir unsere Demokratie."

Gemeinsam die Demokratie schützen

Ein moderner, funktionsfähiger Staat trägt maßgeblich zum Schutz unserer Demokratie bei. Damit das gelingt, muss der Sozialstaat weiterentwickelt werden - in enger Kooperation zwischen Regierung, Wohlfahrtspflege und Zivilgesellschaft.  

Karin Prien betonte in ihrer Rede, dass die Diakonie hierbei eine ganz entscheidende Rolle spielt. Denn ohne die Diakonie, ohne die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, wäre der Sozialstaat in Deutschland in seiner Funktionsweise und Qualität nicht denkbar.

Die Diakonie und der Wichernempfang

Die Diakonie ist der soziale Dienst der evangelischen Kirchen. Rund 687.000 Mitarbeitende und 700.000 freiwillig Engagierte in rund 34.000 Angeboten engagieren sich für die evangelische soziale Arbeit, zum Beispiel in diakonischen Einrichtungen, in Gremien und Mitgliedsverbänden oder den Kirchengemeinden.

Der Wichern-Empfang findet jährlich in Anwesenheit geladener Gäste aus Kirche, Gesellschaft und Politik statt und beschäftigt sich mit aktuellen gesellschaftspolitischen Themen. Namensgeber ist der Theologe Johann Hinrich Wichern (1808-1881), der als Begründer der modernen Diakonie gilt.

Umsetzung der Istanbul-Konvention

Karin Prien empfängt GREVIO-Expertengremium in Deutschland

GREVIO Staatsbesuches in Berlin
Auftaktveranstaltung des GREVIO Staatenbesuchs in Berlin mit Bundesfrauenministerin Karin Prien © Amrei Schulz/BMBFSFJ/photothek.de

Am 13. April hat Bundesfrauenministerin Karin Prien die Expertengruppe des Europarates für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (engl.: Group of experts on action against violence against women and domestic violence, GREVIO) empfangen. Zum Zweck des Monitoringverfahrens zur Umsetzung der Istanbul-Konvention führt die Expertengruppe vom 13. bis zum 17. April einen Länderbesuch in Deutschland durch. Während des Besuchs wird das Expertengremium mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung, vier Landesregierungen (Baden-Württemberg, Berlin, Bremen und Thüringen) und der Zivilgesellschaft Gespräche führen. Karin Prien begrüßte die Delegation und hob die Bedeutung von GREVIO in einer interministeriellen Eröffnungsrunde hervor.

Bundesfrauenministerin Karin Prien: "Die Arbeit von GREVIO, der unabhängigen Expertenkommission zur Überwachung der Umsetzung der Istanbul-Konvention, ist ein wichtiger Beitrag zur europaweiten Umsetzung der Konvention. Das Monitoring sorgt für eine internationale Vergleichbarkeit und zeigt Unterschiede in den Vertragsstaaten auf. Die von GREVIO veröffentlichen Berichte und Empfehlungen sind für uns eine wichtige Orientierung - um Lücken zu schließen und unsere Maßnahmen zielorientiert weiterzuentwickeln."

Gewaltbetroffene Frauen besser schützen

Karin Prien verwies darauf, dass seit dem letzten Staatenbesuch im Jahr 2021 viele Empfehlungen des GREVIO-Berichtes umgesetzt wurden: die Verabschiedung der Gewaltschutzstrategie und Einrichtung der Koordinierungsstelle nach der Istanbul-Konvention, sowie gesetzliche Änderungen, unter anderem das Gewalthilfegesetz und Reform des Gewaltschutzgesetzes - verpflichtende Täterarbeit und elektronische Aufenthaltsüberwachung.

Die Umsetzung Istanbul-Konvention überprüfen

Mit Ratifizierung der Istanbul-Konvention verpflichtet sich Deutschland, auf allen staatlichen Ebenen alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen und Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten. Die Umsetzung der Konvention wird durch das unabhängige Gremium GREVIO des Europarates alle fünf Jahre überprüft. In Deutschland ist die thematische Evaluierungsrunde zum Thema "Building trust by delivering support, protection and justice" im März 2025 gestartet. Die Bundesregierung hat ihren am 17. Oktober 2025 eingereicht. Im Anschluss an den GREVIO-Staatenbesuch vom 13. bis 17. April 2026  folgt die Veröffentlichung des Berichts des GREVIO-Expertengremiums voraussichtlich im November 2026.

Modellprojekte zur Gewaltprävention

Neues Interessenbekundungsverfahren gestartet

Junge Frau hält abwehrend beide Hände von sich gestreckt
Schutz von Mädchen und Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt © iStock/Deagreez

Am 7. April hat das Bundesfrauenministerium ein neues Interessenbekundungsverfahren zur Förderung von Modellprojekten zur Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt gestartet. Interessierte Träger können sich bis zum 15. Mai um die Förderung bewerben. 

Bewerbung bis 15. Mai einreichen

Die detaillierten Grundsätze der Förderung sowie alle Informationen zum Ablauf des Verfahrens sind im offiziellen Aufruf zusammengefasst. Interessenbekundungen müssen über das dafür vorgesehene Trägerformular eingereicht werden. 

Die Förderschwerpunkte liegen auf Maßnahmen zur Gewaltprävention in der frühkindlichen, schulischen und außerschulischen Bildung, auf Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Täterarbeit, auf sozialraumbezogenen Ansätzen und auf digitaler Gewaltprävention.

Prävention auf wissenschaftlicher Grundlage ausbauen

Um geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt auf einer empirisch-wissenschaftlichen Basis vorbeugen  zu können, hat das Bundesfrauenministerium die "Bedarfsanalyse zur Prävention geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt" von 2023 bis 2025 gefördert. Ziel dabei war es, bundesweit bereits bestehende Präventionsmaßnahmen systematisch zu bewerten. Darüber hinaus wurden Empfehlungen für zukünftige Präventionsmaßnahmen auf allen staatlichen Ebenen und für die Zivilgesellschaft entwickelt. 

Auf Basis dieser Studie und in Umsetzung der Istanbul-Konvention sowie der Vorgaben der Gewaltschutzrichtlinie der Europäischen Union möchte das Bundesfrauenministerium mehrjährige Modellprojekte zur Vorbeugung von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt fördern.

Internationaler Tag der Roma

Sinti und Roma sind integraler Teil unserer Gesellschaft

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Das Bundesbildungs- und -familienministerium setzt sich aktiv gegen Antiziganismus ein © BMBFSFJ

Der Erste Welt-Roma-Kongress am 8. April 1971 markiert den internationalen Zusammenschluss von Sinti und Roma. Zurecht forderten sie das Ende der Diskriminierung, die formale Anerkennung sowie Gleichberechtigung und gesellschaftlichen Respekt.

Trotz aller Fortschritte bleiben Diskriminierung und Antiziganismus ein drängendes Problem auch in unserer Gesellschaft. Zu viele Sinti und Roma sehen sich aus Furcht vor Diskriminierung noch immer zu oft veranlasst, ihre Identität nicht zu zeigen.

Karin Prien: "Der Internationale Tag der Roma erinnert auch daran, dass gleichberechtigte Teilhabe noch nicht erreicht ist. Zu viele Sinti und Roma erleben noch immer Benachteiligung oder gar Ausgrenzung - dem treten wir als Bundesregierung entschieden und aktiv entgegen. Gesellschaftliche Teilhabe und der Schutz vor Diskriminierung sind zentrale Aufgaben jeden staatlichen Handelns. Wir arbeiten weiter dafür, faire Chancen und gleichberechtigte Teilhabe für alle zu ermöglichen."

Michael Brand: "Der Internationale Tag der Roma ist ein guter Anlass, Sinti und Roma Anerkennung und Respekt zu zollen. Sie sind seit Jahrhunderten Teil unserer Gesellschaft und prägen unser Land mit. Es bleibt wichtiges politisches Anliegen, dies noch stärker in den Blick zu rücken, was Sinti und Roma für unsere Gesellschaft insgesamt beitragen. Diskriminierung bekämpft man am besten mit Aufklärung und Wertschätzung. Begegnung und gutes Miteinander sind dafür wichtige Grundlagen."

Antiziganismus? Nicht mit uns!

Mit einer Fassadenaktion setzt das Bundesbildungsministerium im April 2026 ein Zeichen gegen Antiziganismus und Diskriminierung. Unter dem Slogan "Antiziganismus? Nicht mit uns!" macht das Bundesbildungsministerium die Position der Bundesregierung deutlich und ruft dazu auf, sich gemeinsam für Gleichberechtigung und Respekt einzusetzen.

Kinder- und Jugendschutz

Zweite Evaluation zur Cannabis-Teillegalisierung veröffentlicht

Neuer InhaltCannabis-Teillegalisierungsgesetz
Das Forschungsprojekt EKOCAN hat das Gesetzes zur Cannabis-Teillegalisierung evaluiert © iStock / rcfotostock

 

Das Forschungsprojekt EKOCAN hat am 1. April den zweiten Zwischenbericht zur Evaluation des Konsumcannabisgesetzes vorgelegt. Die Schwerpunkte der zweiten Evaluation waren unter anderem die Auswirkungen der Teillegalisierung auf die organisierte Kriminalität, den Gesundheitsschutz, den Kinder- und Jugendschutz sowie die Entwicklungen zum Medizinalcannabis. Die Ergebnisse unterstreichen laut Bundesgesundheitsministerium, das Bundesinnenministerium, Bundesfamilienministerium und Bundesdrogenbeauftragten dringenden Handlungsbedarf. 

Bundefamilienministerin Karin Prien: "Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Suchtgefahren ist dieser Bundesregierung ein besonders wichtiges Anliegen. Die Evaluation des Konsumcannabisgesetzes zeigt: Die Ampelregierung hat der Suchtprävention von Kindern und Jugendlichen einen Bärendienst erwiesen. Die Zahl der Teilnehmenden an Frühinterventionsprogrammen ist stark rückläufig, weil Polizei und Staatsanwaltschaften weniger Handhabe haben, Jugendliche dazu zu verpflichten. Zugleich funktioniert die freiwillige Teilnahme nicht, und auch der Aufbau neuer Kooperationen mit Jugendämtern und Schulen verläuft schleppend. Dabei ist gerade Frühintervention so wichtig, nicht zuletzt im Hinblick auf Cannabis als 'Einstiegsdroge'. Hier müssen wir dringend nachsteuern."

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: "Die Teillegalisierung von Cannabis zu Genusszwecken war ein Fehler! Die Frühinterventionen, die Kinder und Jugendliche vom Konsum abhalten sollen, gehen stark zurück. Wer davor die Augen verschließt, riskiert die Gesundheit unserer Jüngsten! Zudem ist die verschwommene Grenze zwischen Konsumcannabis und Cannabis zu rein medizinischen Zwecken ein zunehmendes Problem. Im Internet herrscht ein Wildwuchs an kaum regulierten Angeboten zum Kauf von Cannabis mit extrem hohem Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC), die gezielt junge Menschen ansprechen. Dabei wird systematisch gegen geltende Werbeverbote verstoßen."

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt: "Das Cannabisgesetz ist ein vollkommener Rohrkrepierer. Jugendgefährdend und kriminalitätsfördernd. Die Bedenken der Sicherheitsbehörden wurden im Gesetz nicht berücksichtigt. Das Ergebnis: Der Schwarzmarkt boomt, die Kriminalität steigt. Statt Jugendschutz bietet dieses Gesetz ausschließlich Gefährdung."

Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Prof. Dr. Hendrik Streeck: "Beim Medizinalcannabis sehen wir erheblichen Missbrauch zu Konsumzwecken. Über dubiose Onlineplattformen und unzulässige Werbung ist ein großer Markt entstanden, der sich nicht an Kranke richtet, sondern an Freizeitkonsumierende. Das hat mit Medizin nichts mehr zu tun. Das weiterlaufen zu lassen, wäre fahrlässig. Auch bei der Hilfe für Jugendliche zeigt sich ein beunruhigender Trend. Wer wegen Cannabis auffällt, bekommt heute seltener frühzeitig Beratung und Unterstützung als vor Inkrafttreten des Gesetzes. Der Bericht zeigt auch warum. Die Weiterleitung durch Polizei, Justiz und Jugendgerichtshilfe ist entfallen. Hier müssen wir nachsteuern. Denn wer nicht früh eingreift, lässt junge Menschen und ihr Umfeld mit dem Problem allein."

 

Antisemitismusprävention

Gemeinsam für eine starke Erinnerungskultur

Karin Prien und die Bethe-Stiftung
Mit den erhöhten Fördermitteln für das Projekt "Jugend erinnert" wollen die Bundesbildungsministerin Karin Prien und die Bethe-Stiftung die Erinnerungskultur in Deutschland stärken © Sebastian Rau/BMBFSFJ/photothek.de

Am 31. März hat das Bundesbildungsministerium bekanntgegeben, dass es gemeinsam mit der Bethe-Stiftung sein Engagement in der historisch-politischen Bildung junger Menschen weiter ausbaut. Ziel ist es, die Erinnerungskultur in Deutschland nachhaltig zu stärken. 

Durch die Kooperation im Programm "Jugend erinnert" wird das bisherige Fördervolumen aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) in Höhe von 1,75 Millionen Euro durch die Bethe-Stiftung jährlich verdoppelt. Künftig stehen damit rund 3,5 Millionen Euro pro Jahr für Gedenkstättenfahrten von Jugendgruppen zur Verfügung.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: "Die Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus (NS) wachzuhalten ist in Zeiten, in denen nur noch wenige Zeitzeugen des Holocaust am Leben sind, umso wichtiger. Der Austausch mit Jugendlichen, die im Programm 'Jugend erinnert' bereits an einer Gedenkstättenfahrt teilgenommen haben, hat mir gezeigt, wie wertvoll es ist, wenn junge Menschen an authentischen Orten der NS-Verbrechen Geschichte unmittelbar und direkt erfahren - und daraus Verantwortung für unsere Demokratie entwickeln. Es ist ein starkes Signal, dass wir gemeinsam mit der Bethe-Stiftung die Mittel für Gedenkstättenfahrten verdoppeln können und damit künftig noch mehr junge Menschen eine solche Erfahrung ermöglichen."

Erich und Roswitha Bethe: "Seit 2010 ist die Unterstützung und Organisation von Gedenkstättenfahrten für Jugendliche, Schülerinnen und Schüler der Hauptförderschwerpunkt unserer Stiftung. Warum? Wir haben bisher aus 12 Bundesländern, mit denen wir jeweils Verträge abgeschlossen hatten, mehr als 40.000 Schülerinnen und Schülern den Besuch der Tötungslager in Polen, und zwar Auschwitz, Belzec, Treblinka, Sobibor, Majdanek, ermöglicht. Wir hoffen dazu beizutragen, dass sich solche Verbrechen auch nicht ansatzweise wiederholen. Warum spenden wir so viel Geld dafür? Wir haben selbst bis zum Abitur in unserem Geschichtsunterricht wenig beziehungsweise gar nichts vom Holocaust erfahren, aber als wir alle Mordstätten selbst besucht haben, haben wir erkannt, dass kein Schulunterricht, keine Zeitung, kein Fernsehfilm, kein Kinofilm eine wirkliche Begegnung mit den Folgen einer menschenverachtenden Ideologie vermitteln kann."

Gedenkstättenfahrten stärken Verständnis

Mit der finanziellen Stärkung des Programms unterstreichen das Bundesbildungsministerium und die Bethe-Stiftung die Bedeutung außerschulischer Bildungsangebote für wirksame historisch-politische Bildung und Antisemitismusprävention.

Gedenkstättenfahrten ermöglichen es jungen Menschen, die Folgen der NS-Verbrechen unmittelbar zu verstehen. Sie ergänzen schulische Angebote, indem sie Wissensvermittlung mit pädagogischer Reflexion verbinden. Auf diese Weise leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung demokratischer Haltungen und zur Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung.

Programm "Jugend erinnert" 

Das Programm "Jugend erinnert" fördert außerschulische Bildungsfahrten zu Orten der nationalsozialistischen Verbrechen. Die Förderung richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 26 Jahren. Die Maßnahmen werden von Trägern der außerschulischen Jugendbildung organisiert und basieren auf freiwilliger Teilnahme sowie einen klaren pädagogischen Ansatz. Die Fördersäule des Bundesbildungsministerium hat ein jährliches Volumen von 1,75 Millionen Euro. Damit wurden bisher rund 200 Fahrten für mehr als 6000 Jugendliche ermöglicht. Seit Januar 2026 wird die Förderung mit Mitteln der Bethe-Stiftung verdoppelt, so dass perspektivisch noch mehr junge Menschen erreicht werden können.

Anträge auf Förderung sind an das Internationale Bildungs- und Begegnungswerk gGmbH (IBB) zu richten. Der IBB ist vom Bundesbildungsministerium als Zentralstelle anerkannt.

Bethe-Stiftung

Die Bethe-Stiftung engagiert sich seit vielen Jahren für Projekte zur Stärkung von gesellschaftlichem Zusammenhalt, Bildung und Erinnerungskultur. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Vergangenheit und ihren Folgen für die Gegenwart.

Mit ihrem Engagement im Programm "Jugend erinnert" setzt die Stiftung ein klares Zeichen für gesellschaftliche Verantwortung und zivilgesellschaftliches Engagement im Kampf gegen Antisemitismus. Die Kooperation mit dem Bund unterstreicht die Bedeutung strategischer Partnerschaften zwischen Staat und Zivilgesellschaft, um die Reichweite und Wirksamkeit erinnerungspolitischer Maßnahmen nachhaltig zu erhöhen.