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Erfolgsfaktor Familie

Unternehmenstag "Erfolgsfaktor Familie" würdigt Deutschlands familienfreundlichste Betriebe

Junge Familie in einer Wohnung am Tisch mit einem Laptop
Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein wichtiger Aspekt für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in Deutschland © iStock/Aleksandar Nakic

Am 10. September zeichnete das Bundesfamilienministerium in Berlin die Preisträger des Wettbewerbs "Kleine Lösungen - große Wirkung. KMU gewinnen mit Vereinbarkeit" aus. Im Mittelpunkt der Preisverleihung bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) standen dabei Kleine und Mittelständische Unternehmen (KMU), die mit innovativen Lösungen zeigen, wie sich Familie und Beruf erfolgreich miteinander vereinbaren lassen. Zudem wurde der vom Bundesfamilienministerium geförderte "Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit 2026" des Instituts der deutschen Wirtschaft vorgestellt.

Die Auszeichnung erhielten die Unternehmen Benkert Dachbegrünung GmbH (Königsberg, Bayern, Garten- und Landschaftsbau), Dreer GmbH (Ofterdingen, Baden-Württemberg, Gebäudereinigung), Schwarzmeier e.K. (Arnsdorf, Sachsen, Raumausstattung) und Thome u. Bormann GmbH (Prüm, Rheinland-Pfalz, Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen).

Der ebenfalls vorgestellte "Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit" zeigt: Für 88 Prozent der befragten Betriebe sind familienfreundliche Maßnahmen auch im Jahr 2026 trotz der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen besonders wichtig. Damit ist die Bedeutung von Familienfreundlichkeit im Vergleich zu 2023 (86 Prozent) und vor allem im Vergleich zu 2015 (77 Prozent) erneut gestiegen. Darunter fallen zum Beispiel flexible Arbeitszeiten, Homeoffice und Gestaltungsfreiräume.

Bundesfamilienministerin Karin Prien: "Deutsche Unternehmen beweisen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, wie wichtig ihnen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist. Sie halten an familienfreundlichen Angeboten fest und bauen ihr Engagement teilweise sogar weiter aus. Das zeigt unser Unternehmensmonitor, aber auch die Unternehmen, die wir heute für ihr Engagement auszeichnen. Das ist ein wichtiges Signal, denn Familienfreundlichkeit ist eine Frage guter Arbeitsbedingungen und darüber hinaus ein Beitrag zur Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Angesichts des demografischen Wandels brauchen wir Unternehmen, die Fachkräfte gewinnen und halten können. Wer die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärkt, schafft dafür die besten Voraussetzungen."

Mareike Lotte Wulf, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesfamilienministerin: "Die ausgezeichneten Unternehmen zeigen eindrucksvoll, wie vielfältig und kreativ Lösungen für eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Betriebsalltag sein können. Sie stärken damit die Motivation und Bindung ihrer heutigen Beschäftigten und machen zugleich ein attraktives Angebot für die Fachkräfte von morgen. Denn für die junge Generation gehört die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben zu den entscheidenden Kriterien bei der Wahl des Arbeitgebers."

Dr. Volker Treier, Außenwirtschaftschef und Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Deutschen Industrie- und Handelskammer: "Die prämierten Unternehmen stehen beispielhaft für Innovationsgeist und Innovationskraft des Mittelstands. Sie zeigen, dass wirkungsvolle Lösungen für mehr Vereinbarkeit nicht von der Größe eines Unternehmens abhängen, sondern von der Bereitschaft auf allen Seiten, betriebliche Anforderungen und die Bedürfnisse der Beschäftigten gemeinsam zu denken. Sie setzen damit wichtige Impulse für eine zukunftsorientierte Personalpolitik und für die Arbeitswelt von morgen."

Vereinbarkeitslösungen im Mittelstand würdigen

Der Wettbewerb des Familienministeriums würdigt Arbeitgeber mit bis zu 250 Beschäftigten, die praktische Lösungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefunden haben. Die Preisträger werden durch eine unabhängige Jury aus Auditorinnen und Auditoren für das Audit "berufundfamilie" ausgewählt. 


Die Preisträger 2026:

  • Benkert Dachbegrünung GmbH & Co. KG
  • Dreer GmbH
  • Raumausstattung Schwarzmeier e.K.
  • Thome u. Bormann GmbH

Der "Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit" und das Unternehmensnetzwerk "Erfolgsfaktor Familie"

Der Unternehmensmonitor wird seit 2003 einmal pro Legislaturperiode vom Institut der deutschen Wirtschaft durchgeführt und vom Bundesfamilienministerium gefördert. Er gibt Auskunft zum Stand der Familienfreundlichkeit der deutschen Wirtschaft. Die Ergebnisse basieren auf einer repräsentativen Unternehmens- und einer Beschäftigtenbefragung. Der "Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit 2026" ist zudem online abrufbar.

Das Unternehmensnetzwerk "Erfolgsfaktor Familie" ist mit rund 9.200 Mitgliedern die größte bundesweite Plattform für Unternehmen, die sich für eine familienbewusste Personalpolitik engagieren. Es wurde 2007 vom damaligen Bundesfamilienministerium und der Deutschen Industrie- und Handelskammer gegründet. 

Glory in Prevention Award

Michael Brand: "Prävention ist gemeinsame Aufgabe von Politik und Gesellschaft"

Michael Brand steht vor einem Rednerpult
Michael Brand (Parlamentarischer Staatssekretär) bei der Verleihung des "Glory in Prevention Award" © Gesundheitsstadt Berlin/Claudia Burger

Beim "Glory in Prevention Award" am 10. September skizzierte der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesfamilienministerin, Michael Brand, verschiedene Ansätze der Bundesregierung zur Stärkung von Prävention. Von der Förderung frühkindlicher Betreuung auch bei Gesundheit und Prävention über die Förderung von Bewegungsangeboten für die Generation der Über-55-Jährigen bis hin zu neuen Ansätzen wie der im Juni 2026 ins Leben gerufenen "Allianz gegen Einsamkeit" setzt die Bundesregierung auf einen ganzheitlichen Ansatz. Dabei gehe es um eine deutlich breitere Verankerung von Prävention in der gesamten Gesellschaft, betonte Michael Brand.

Michael Brand: "Wir haben bei Prävention im Kern kein Evidenzproblem. Es geht um effiziente Umsetzung. Gesundheit und Prävention sind gemeinsame Aufgabe - von Politik und Gesellschaft, und nicht alleine des Gesundheitssektors. Deshalb werden Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft auch daran zu messen sein, wie stark und positiv sie auf Gesundheit und Prävention wirken."

Die Initiative "Gesundheitsstadt Berlin" zeichnet auf dem Kongress für Prävention und Langlebigkeit mit dem "Glory in Prevention Award" innovative Präventionsprojekte aus, die vorsorgeorientierte Gesundheitskultur aktiv mitgestalten.

 

PISA-Studie 2025

Basiskompetenzen stärken, Bildungschancen verbessern

Gruppenbild
Bundesbildungsministerin Karin Prien stellt zusammen mit Anna Stolz, Präsidentin der Bildungsministerkonferenz, und dem Zentrum für internationale Bildungsvergleichsstudien die Ergebnisse der PISA-Studie 2025 vor © Juliane Sonntag/BMBFSFJ/photothek.de

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat am 8. September in Paris die Ergebnisse der internationalen Schulleistungsstudie "Programme for International Student Assessment" (PISA) 2025 vorgestellt. Gleichzeitig hat das Zentrum für internationale Bildungsvergleichsstudien die Ergebnisse für Deutschland in Berlin präsentiert, zusammen mit Bundesbildungsministerin Karin Prien und Anna Stolz, Präsidentin der Bildungsministerkonferenz und Bayerische Staatsministerin für Unterricht und Kultus. Die Befunde liegen auf einer Linie mit den Ergebnissen des jüngsten IQB Bildungstrends und zeigen deutlich, dass Deutschland bei der Stärkung von Bildungsqualität und Chancengerechtigkeit vor immensen Herausforderungen steht. Es gibt deutlichen Handlungsbedarf: Zu viele Jugendliche erreichen nicht die erforderlichen Basiskompetenzen, zugleich bleibt der Bildungserfolg in Deutschland stark von der sozialen Herkunft abhängig. Bund und Länder haben bereits Reformen eingeleitet und werden diese zur Stärkung der Basiskompetenzen, der Chancengerechtigkeit und der Unterrichtsqualität konsequent fortführen und weiterentwickeln.

Auffällig ist, dass in den meisten Ländern der OECD ein Kompetenzrückgang zu beobachten ist. Die Ergebnisse zeigen, dass in Deutschland der Anteil der Jugendlichen ohne ausreichende Basiskompetenzen weiter gestiegen ist. Auch die Kompetenzunterschiede zwischen sozial benachteiligten und privilegierten Schülerinnen und Schülern haben weiter zugenommen und sind heute so groß wie zu keinem anderen Zeitpunkt seit Beginn der PISA-Erhebungen im Jahr 2000. Die Ergebnisse bestätigen damit die Notwendigkeit, die eingeleiteten Reformen zur Stärkung von Basiskompetenzen, Chancengerechtigkeit und Unterrichtsqualität konsequent voranzutreiben, zu beschleunigen und auszuweiten.

Kompetenzen in allen Bereichen im OECD-Durchschnitt einordnen

Im Mittelpunkt von PISA 2025 standen die naturwissenschaftlichen Kompetenzen 15-jähriger Schülerinnen und Schüler. Außerdem wurden auch diesmal wieder die Kompetenzen im Lesen und in Mathematik erhoben. Erstmals wurde zudem das modellbasierte Problemlösen als Teilbereich von "Lernen in der digitalen Welt" untersucht. Deutschland erreicht in den Naturwissenschaften 486 Punkte (OECD-Schnitt: 482), im Lesen 465 (OECD: 461) und in Mathematik 464 (OECD: 463) und liegt damit in allen drei Kompetenzbereichen nur noch im OECD Durchschnitt. Zwar liegt Deutschland im Vergleich zu den anderen Staaten der Europäischen Union (EU) in den Naturwissenschaften und im Lesen leicht über dem Durchschnitt (EU-Schnitt: 476 bzw. 451), in Mathematik wird jedoch ebenfalls nur europäisches Durchschnittsniveau erreicht (EU: 460). Die Trendentwicklung zeigt, dass in den meisten OECD-Staaten die Leistungen zurückgegangen sind, insbesondere im Lesen. Gleichwohl erreichen die Kompetenzwerte in Deutschland in allen drei Bereichen den niedrigsten Stand seit Beginn der PISA-Erhebungen und liegen sogar unter dem Niveau der ersten PISA-Studie vor 25 Jahren.

Karin Prien: "Die Ergebnisse von PISA 2025 sind für Deutschland dramatisch. Zu viele Jugendliche erreichen nicht die erforderlichen Basiskompetenzen, die sie für ihren weiteren Bildungsweg brauchen. Gleichzeitig hängt der Bildungserfolg in Deutschland weiter viel zu stark von der sozialen Herkunft ab. Zugleich steht unser Bildungssystem vor neuen Herausforderungen: veränderte Mediennutzung, wachsende psychische Belastungen junger Menschen, Künstliche Intelligenz, demografischer Wandel und steigender Fachkräftebedarf. Ein zukunftsfähiges Bildungssystem muss darauf Antworten geben und früher ansetzen, bevor sich Benachteiligungen verfestigen. Anders als beim PISA-Schock 2000 haben wir heute einen Plan, jeder in seiner Verantwortung. Anders als damals kennen wir heute die Antworten und müssen sie konsequent und nachhaltig umsetzen. Mit dem Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz stärken wir deshalb die frühe Bildung, erkennen Förderbedarfe früher und unterstützen Kinder gezielt für einen guten Start vom ersten Schultag an. PISA führt uns vor Augen, dass Bildung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und dauerhaft ganz oben auf unsere politische Agenda gehört. Gemeinsam mit den Ländern und allen, die Verantwortung für Bildung tragen - von Kitas und Schulen über Eltern und Familien bis zu Kinder- und Jugendhilfe, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft - müssen wir dafür sorgen, dass jedes Kind seine Potenziale entfalten kann. Das ist entscheidend für Deutschlands Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit. Dafür braucht es keinen kurzfristigen Aktionismus, sondern einen langfristigen gemeinsamen Kurs. Daran werden Bund und Länder entschlossen weiterarbeiten."

Anna Stolz: "Die Ergebnisse von PISA 2025 sind inakzeptabel, kommen nach den vergangenen Bildungsstudien aber nicht überraschend. Für uns als Ländergemeinschaft gilt es weiter konsequent zu handeln. Wir fangen nicht bei null an - im Gegenteil: Die Länder haben bereits wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht. Wir stärken die Basiskompetenzen, setzen früher und gezielter bei der Förderung an und entwickeln die Qualität unseres Unterrichts datengestützt weiter. Entscheidend ist jetzt, diesen Weg mit aller Kraft fortzuführen, die Wirkung der Maßnahmen genau in den Blick zu nehmen und erfolgreiche Ansätze in die Breite zu bringen. Eine nachhaltige Trendumkehr braucht genau dieses konsequente Handeln und auch einen langen Atem, bis getroffene Maßnahmen ihre Wirkung in der Fläche erzielen."

Voraussetzungen für Ausbildung, Beruf und gesellschaftliche Teilhabe stärken

Besonders besorgniserregend ist, dass rund ein Viertel der Jugendlichen in Deutschland in den Naturwissenschaften und jeweils etwa ein Drittel im Lesen und in Mathematik nicht über ausreichende Basiskompetenzen verfügt. Damit fehlen ihnen wichtige Voraussetzungen für Ausbildung, Beruf und gesellschaftliche Teilhabe. Zugleich zeigt PISA, dass Bildungserfolg in Deutschland immer enger mit der sozialen Herkunft verbunden ist. Bildungsungleichheit nimmt in Deutschland damit sogar zu - entgegen dem Trend in den OECD Ländern. Unterschiede nach sozialer Herkunft fallen dabei deutlich stärker ins Gewicht als Unterschiede nach Zuwanderungshintergrund.

Fähigkeiten im digitalen Kontext ausbauen und fördern

Im erstmals erhobenen Bereich des modellbasierten Problemlösens - der Fähigkeit, komplexe Probleme in digitalen Kontexten systematisch zu analysieren und zu lösen - erreicht Deutschland 498 Punkte und liegt damit im OECD-Durchschnitt (500) sowie leicht über dem EU Durchschnitt (492). Auffällig ist, dass etwa ein Viertel der Jugendlichen besonders niedrige Kompetenzen erreicht. Gleichzeitig erzielt aber auch rund ein Viertel der Jugendlichen besonders hohe Kompetenzstufen.

Lernbedingungen weiter verbessern

Neben den Kompetenzwerten nimmt PISA auch Bedingungen in den Blick, die für erfolgreiches Lernen von Bedeutung sind. So geben rund drei Viertel der Jugendlichen in Deutschland an, sich ihrer Schule zugehörig zu fühlen. Dieses Zugehörigkeitsgefühl liegt erfreulicherweise deutlich über dem OECD-Durchschnitt. Zudem berichten die Schülerinnen und Schüler 2025 von mehr Freude und Interesse an Naturwissenschaften als noch vor zehn Jahren und erreichen damit wieder ein durchschnittliches Niveau im internationalen Vergleich. Schulische Zugehörigkeit sowie Freude und Interesse an fachlichen Inhalten können Lernbereitschaft und erfolgreiche Lernprozesse unterstützen. Diese Befunde zeigen, dass für die notwendige Trendumkehr wichtige Voraussetzungen vorhanden sind.

Reformprozess im Bildungsbereich weiter vorantreiben

Die Herausforderungen des deutschen Bildungssystems, die PISA 2025 sichtbar macht, bestätigen in wesentlichen Teilen die Entwicklungen, die bereits im IQB-Bildungstrend 2024 und in weiteren Studien des Bildungsmonitorings der vergangenen Jahre sichtbar geworden sind. Bund und Länder haben darauf bereits reagiert: Mit einem gemeinsamen Arbeitsprozess und der Roadmap zur Verbesserung der Bildungsqualität haben sie einen Rahmen geschaffen, um laufende und künftige Maßnahmen stärker aufeinander abzustimmen und den notwendigen Reformprozess konsequent voranzutreiben.

Aufbauen können Bund und Länder dabei auf zahlreichen bereits eingeleiteten Reformen. Dazu zählen insbesondere das Startchancen-Programm zur gezielten Unterstützung von Schulen in herausfordernden sozialen Lagen sowie der Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur im Rahmen des DigitalPakts Schule und des Digitalpakts 2.0. Zugleich legen Bund und Länder einen Schwerpunkt auf die Verbesserung der frühkindlichen Bildung: Sie entwickeln Verfahren weiter, mit denen sprachliche und weitere Förderbedarfe bereits vor dem Schuleintritt erkannt werden, und verbinden diese mit gezielten Förderangeboten. Weitere wichtige Schwerpunkte sind die Stärkung der Basiskompetenzen, der Ausbau einer datengestützten Qualitätsentwicklung, die wissenschaftsbasierte Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität etwa mit dem ländergemeinsamen Programm QuaMath sowie die Weiterentwicklung von Ganztagsangeboten und  der Lehrkräftebildung.

Bestehende Maßnahmen gezielt weiterentwickeln

Die Ergebnisse von PISA 2025 werden Bund und Länder nun gemeinsam auswerten und in die weitere Arbeit einbeziehen. Sie bilden eine zusätzliche Grundlage, um bestehende Maßnahmen gezielt weiterzuentwickeln und enger miteinander zu verzahnen. Ziel bleibt es, schnellstmöglich eine Trendumkehr bei der Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler zu erreichen, Bildungsungleichheiten zu verringern und zugleich die Leistungsspitze zu stärken.

PISA 2025

Die internationale Schulleistungsstudie PISA wird von der OECD koordiniert. Sie untersucht regelmäßig, wie gut 15-Jährige gegen Ende ihrer Pflichtschulzeit Kenntnisse und Fähigkeiten in den Bereichen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften auf alltagsnahe Fragestellungen anwenden können. Die Daten wurden 2025 erhoben, ausgewertet und nun vorgestellt. Bei jeder Erhebung steht ein Kompetenzbereich im Mittelpunkt; 2025 waren dies die Naturwissenschaften. Erstmals wurde zudem das modellbasierte Problemlösen als Teilbereich von "Lernen in der digitalen Welt" untersucht.

An der neunten PISA-Erhebung beteiligten sich weltweit rund 760.000 Schülerinnen und Schüler aus 91 Staaten und Regionen. In Deutschland wurden die Kompetenzen von rund 6700 repräsentativ ausgewählten 15-Jährigen an rund 250 Schulen aller Schularten untersucht. Die Erhebung erfolgte bundesweit, nicht auf Länderebene. Ergänzend wurden die Jugendlichen, ihre Eltern sowie Lehrkräfte und Schulleitungen zu Lernbedingungen, Unterricht und schulischen Rahmenbedingungen befragt. Der deutsche Teil der Studie wird im Auftrag der Bildungsministerkonferenz und des Bundesbildungsministeriums vom Zentrum für internationale Bildungsvergleichsstudien an der Technischen Universität München geleitet.

Schützen, befähigen, beteiligen

Was Kinder und Jugendliche von der digitalen Welt erwarten

Ein Mädchen und ein Junge an einem Whiteboard
Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren brachten ihre Perspektiven ein © iStock/Danilo Andjus

Die Expertenkommission "Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" hat im Juni ihre Handlungsempfehlungen veröffentlicht. Wesentlicher Bestandteil: die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen. Im Rahmen eines umfangreichen Beteiligungsprozesses brachten Kinder und Jugendliche ihre Erfahrungen, Einschätzungen und Forderungen zum digitalen Aufwachsen ein. Die Ergebnisse liegen nun in einem eigenen Bericht vor und wurden am 7. September veröffentlicht.

In sieben Workshops diskutierten junge Menschen im Alter von 12 bis 18 Jahren konkrete Alltagssituationen, entwickelten Lösungsvorschläge und tauschten sich unmittelbar mit Mitgliedern der Expertenkommission aus. Aus dem Beteiligungsprozess sind 70 Forderungen in den vier Themenfeldern Medienkompetenz, Kinderschutz und Sicherheit, Wohlergehen und mentale Gesundheit sowie Künstliche Intelligenz (KI) hervorgegangen.

Bundesjugendministerin Karin Prien: "Kinder und Jugendliche wissen sehr genau, was ihnen die digitale Welt ermöglicht - und wo sie an ihre Grenzen kommen. Sie wollen geschützt werden, aber ebenso selbstständig sein, mitreden und digitale Angebote sicher und eigenverantwortlich nutzen können - das ist gelebte demokratische Teilhabe. Deshalb ist es wichtig, ihre Erfahrungen und ihre Sicht auf die digitale Welt ernst zu nehmen. Sie formulieren ihre Wünsche und Sorgen präzise und konkret. Ihre Forderungen zeigen sehr klar, worauf es ihnen ankommt: Schutz vor Risiken, Befähigung zu einem sicheren und selbstbestimmten Umgang und echte Beteiligung. Ich danke allen Kindern und Jugendlichen, die ihre Erfahrungen mit uns geteilt und damit einen wichtigen Beitrag zur Arbeit der Expertenkommission geleistet haben."

Kinder und Jugendliche auf Augenhöhe beteiligen

Der Beteiligungsprozess orientierte sich an den vom Bundesjugendministerium in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bundesjugendring veröffentlichten Qualitätsstandards für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Ziel war ein sicherer, inklusiver und wertschätzender Raum, in dem die jungen Menschen als Expertinnen und Experten in eigener Sache ihre Erfahrungen und Einschätzungen einbringen konnten. Der Prozess ging dabei über eine reine Befragung hinaus: Die Jugendlichen wurden bereits in die Entwicklung der Workshops einbezogen und konnten ihre Anliegen direkt mit Mitgliedern der Expertenkommission diskutieren.

Schutz, Befähigung und Teilhabe vereinen

Die Ergebnisse zeigen ein klares Bild: Kinder und Jugendliche wollen nicht weniger Digitalisierung, sondern eine bessere und sicherere digitale Welt. Digitale Angebote sind für sie Teil ihres Alltags und ermöglichen Kommunikation, Unterhaltung, Entspannung und mehr Selbstständigkeit. Gleichzeitig kennen sie Risiken und Belastungen aus eigener Erfahrung.

Sie wünschen sich deshalb mehr Schutz und verlässliche Unterstützung, aber zugleich auch Autonomie und Mitbestimmung. Sie sehen insbesondere Plattformanbieter in der Verantwortung, digitale Angebote sicher und altersgerecht zu gestalten. Gleichzeitig setzen die jungen Menschen auf Aufklärung und Befähigung statt auf pauschale Verbote.

Medienkompetenz: Digitale Welt verstehen und sicher nutzen

Die Jugendlichen schätzen ihre eigene Medienkompetenz überwiegend hoch ein, sehen aber Schwachstellen bei Datenschutz, verständlichen Regeln, Belästigungen und unangemessenen Inhalten. Sie wünschen sich deshalb altersgerechte Informationen, verständliche Datenschutzeinstellungen und Schutz vor manipulativen Gestaltungselementen.

Medienkompetenz soll frühzeitig und kontinuierlich vermittelt werden. Die Jugendlichen wollen unter anderem verstehen, wie Algorithmen funktionieren, wie sie ihre eigene Smartphone-Nutzung steuern und wie sie bei Problemen Hilfe bekommen. Als mögliche Angebote nennen sie Unterricht, Projekttage, Mediensprechstunden und Peer-to-Peer-Angebote. Wichtig sind ihnen zudem kompetente und vertrauenswürdige Erwachsene, die ihre digitale Lebenswelt verstehen.

Kinder- und Jugendschutz: Plattformen stärker in die Verantwortung nehmen

Beim Kinder- und Jugendschutz in den digitalen Medien sehen die Jugendlichen insbesondere die Plattformanbieter in der Verantwortung. Sie fordern ein konsequenteres Vorgehen gegen Hass, Falschnachrichten, Beleidigungen und Mobbing sowie gegen suchtfördernde Gestaltungselemente. Algorithmen sollen Kinder vor ungeeigneten Inhalten schützen. 

Viele können sich eine sichere und datensparsame Altersfeststellung vorstellen. Auch Meldeverfahren sollen einfacher und transparenter werden. Die Jugendlichen wollen nachvollziehen können, was nach einer Meldung passiert, und über deren Ausgang informiert werden.

Wohlbefinden und mentale Gesundheit: Schutz und Selbstbestimmung verbinden

Digitale Medien werden nicht grundsätzlich als Belastung erlebt. Die Jugendlichen nennen auch positive Effekte wie Unterhaltung und Entspannung. Gleichzeitig sehen sie Risiken durch zu lange Nutzungszeiten, Ablenkung und unangemessene Inhalte.

Sie wünschen sich deshalb Plattformen, deren Algorithmen nicht auf möglichst lange Nutzung ausgerichtet sind, und die Abschaltung suchtfördernder Mechanismen. Zugleich wollen sie Unterstützung bei der eigenen Mediennutzung, ohne dass Schutz zur Bevormundung wird. Das Verhältnis von Schutz, Vertrauen und Eigenverantwortung ist ihnen besonders wichtig.

KI: Chancen nutzen, Risiken begrenzen

KI ist für junge Menschen bereits Teil ihres Alltags. Gleichzeitig sorgen sie sich insbesondere um KI-generierte Gewalt und sexualisierte Inhalte sowie um die Manipulation von Bildern realer Menschen. Sie fordern deshalb klare Schutzvorgaben und einen besseren Schutz vor missbräuchlicher Bildbearbeitung.

Für den Einsatz von KI in der Schule gilt aus ihrer Sicht: KI soll Lernen unterstützen, aber nicht das eigene Denken ersetzen. Sie soll beispielsweise Sachverhalte erklären oder beim Lösungsweg unterstützen. Dafür brauchen auch Lehrkräfte entsprechende Qualifizierung.

Jugendlichen wollen auch besser vor Desinformation geschützt werden. KI-Anwendungen sollen auf verlässlichen Quellen beruhen und diese offenlegen, damit Antworten überprüft werden können.

Beteiligung soll weitergehen

Die jungen Menschen wollen nicht nur Gegenstand von Schutzmaßnahmen sein. Sie wollen ihre digitale Lebenswelt mitgestalten und bei Entscheidungen, die sie unmittelbar betreffen, gehört werden. Die Expertenkommission greift diesen Anspruch auf und empfiehlt eine Verstetigung der Kinder- und Jugendbeteiligung im digitalen Kinder- und Jugendschutz.

Auch eine weitere Forderung der Jugendlichen und Empfehlung der Expertenkommission wird zeitnah umgesetzt: Zusammen mit dem Abschlussbericht der Kommission erscheint im Herbst eine Version der Handlungsempfehlungen in kindgerechter Sprache.

Weltkindertag 2026

Kinder stärken und ihre Stimmen hören

Mareike Lotte Wulff
Kinderchancenkoordinatorin Mareike Lotte Wulff tauscht sich mit Kindern über ihre Rechte und Zukunftswünsche aus © Paula G.Vidal

Was macht Kinder stark? Was brauchen sie, um sicher aufzuwachsen und ihre Zukunft mitzugestalten? Zu diesen und anderen Fragen tauschte sich die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesbildungs- und -familienministerin und Kinderchancenkoordinatorin, Mareike Lotte Wulf, am 7. September im Futurium Berlin mit rund 25 Kindern der Jenaplan-Grundschule Neukölln beim Workshop "Starke Kinder, starke Zukunft!" aus.

Mareike Lotte Wulf: "Kinder haben ein Recht darauf, gehört und ernst genommen zu werden. Wer erlebt, dass die eigene Meinung zählt und etwas bewirken kann, wird stark. Deshalb müssen wir Politik mit Kindern gestalten und nicht nur über sie sprechen."

Kinderrechte im Alltag erlebbar machen

In einer moderierten Gesprächsrunde berichtete Mareike Lotte Wulf von ihrer Arbeit und kam mit den Schülerinnen und Schülern darüber ins Gespräch, wann sie sich stark fühlen und was ihnen hilft, wenn das einmal nicht so ist. Als Kinderchancenkoordinatorin setzt sie sich dafür ein, dass alle Kinder gute Chancen für ihr Aufwachsen haben und ihre Perspektiven gehört werden.

Anschließend gestaltete sie gemeinsam mit den Kindern Malvorlagen zu persönlichen Stärken, zu Sicherheit und Zusammenhalt sowie zu Wünschen für die Zukunft aller Kinder. Die Ergebnisse wurden in einem symbolischen Koffer gesammelt. Der mit den Wünschen und Forderungen gefüllte Koffer wird Mareike Lotte Wulf am 18. September anlässlich des Weltkindertags am 20. September im Bundesbildungsministerium übergeben.

Starke Kinder, starke Zukunft

Der Workshop ist Teil einer bundesweiten Mitmach-Aktion und wurde von UNICEF Deutschland und dem Deutschen Kinderhilfswerk zur Vorbereitung des Weltkindertags am 20. September veranstaltet. Unter dem Motto "Starke Kinder, starke Zukunft!" werden Kinder und Jugendliche gefragt, was sie brauchen, um sich stark für die Zukunft zu fühlen, und welches Kinderrecht ihnen besonders wichtig ist.

Kinderschutz in Gerichtsverfahren

Fachtagung setzt Impulse für kindgerechte Befragungen in der Justiz

Kerstin Claus
Die parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesjugendministerin, Mareike Lotte Wulf © BMBFSFJ

Am 2. und 3. September haben das Bundesjugendministerium und die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) eine Fachtagung zum Thema "Kindgerechte Befragung und der Umgang mit Minderjährigen in gerichtlichen Verfahren" veranstaltet. Anlass dafür war die Arbeit des Nationalen Rats gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesjugendministerin, Mareike Lotte Wulf, eröffnete die Veranstaltung mit einem Grußwort und betonte die Relevanz eines altersentsprechenden und zugewandten Umgangs mit Kindern und Jugendlichen in allen gerichtlichen Verfahren, um gerechte Urteile erzielen zu können. 

Mareike Lotte Wulf: "Kinder haben das Recht, von uns Erwachsenen und uns als Gesellschaft geschützt zu werden, insbesondere dann, wenn sie Gewalt erlebt haben. Für gerichtliche Verfahren bedeutet das, dass wir Kinder und Jugendliche bestmöglich begleiten müssen. Sie müssen verständlich informiert, respektvoll und altersentsprechend angehört und mit ihren Bedürfnissen ernst genommen werden. Nur dann können sie Vertrauen in uns und unseren Rechtsstaat entwickeln und dieses Vertrauen auch behalten. Dafür ist es wichtig, dass so viele verschiedene Professionen hier zusammenkommen und gemeinsam an diesem Ziel arbeiten."

Fachliche Standards im Kinder- und Jugendschutz umsetzen und weiterentwickeln

Bei der Tagung wurde besonderer Wert auf den Austausch der verschiedenen Professionen gelegt, die im Laufe eines gerichtlichen Verfahrens mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommen. Es waren Akteure aus den Bereichen Polizei, Justiz, Justizverwaltung, Psychologie, Medizin sowie aus der Kinder- und Jugendhilfe anwesend. Während der zwei Veranstaltungstage ging es um aktuelle europäische und nationale Entwicklungen sowie die Umsetzung und Weiterentwicklung fachlicher Standards bei Qualitätssicherung, Aus- und Weiterbildung sowie interdisziplinärer Zusammenarbeit. In diesem Zusammenhang wurde auch bereits existierende best-practice-Ansätze für funktionierenden interdisziplinären Kinderschutz vorgestellt. 

Kinder und Jugendliche fachgerecht behandeln

Die Tagung fand in Zusammenarbeit mit der Europa-Universität Flensburg statt und wurde von der World Childhood Foundation unterstützt und setzte wichtige Impulse. Ziel ist, dass es in Zukunft nicht mehr von der individuellen Einstellung der Praktikerinnen und Praktiker abhängt, ob Kinder und Jugendliche in gerichtlichen Verfahren sensibel und ihrem Alter entsprechend vernommen werden, sondern alle Kinder und Jugendlichen kindgerecht erreicht werden. 

Frühe Förderung stärken, KiTas gezielt unterstützen, Qualität verbessern

Entwurf für Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz verabschiedet

 

Das Bundeskabinett hat am 2. September den Entwurf für das Gesetz zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung (Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz - SCQEG) beschlossen. Damit stärkt die Bundesregierung die Qualität der frühkindlichen Bildung und verbessert die Bildungschancen von Kindern. Mit der bundesweiten Einführung von Qualitätsstandards für die Kindertagesbetreuung werden die entscheidenden Weichen bereits vor der Einschulung gestellt. 

Der Sprach- und Entwicklungsstand soll künftig bei Vierjährigen verbindlich erfasst werden. Wo Förderbedarf besteht, soll eine passgenaue Unterstützung folgen. Gleichzeitig sollen zielgerichtet KiTas unterstützt werden, die besonders Kinder in herausfordernden Lebenslagen betreuen. Denn gute Bildungschancen dürfen nicht von der Herkunft eines Kindes abhängen. 

Bundesbildungsministerin Karin Prien: "Das SCQEG ist die entscheidende bildungspolitische Weichenstellung dieser Legislaturperiode. Mit dem Gesetz wollen wir die frühe Bildung bundesweit durch gezielte Impulse stärken und ziehen mit den Ländern an einem Strang. Dabei drehen wir an zentralen Stellschrauben: die rechtzeitige und gezielte Förderung von Kindern mit Förderbedarfen insbesondere bei der sprachlichen Entwicklung, Unterstützung von Einrichtungen, die besonders viele Kinder in herausfordernden Lebenslagen betreuen, sowie die Maßnahmen zur Gestaltung eines gelingenden Übergangs in die Grundschule. Denn die Schere zwischen Kindern mit niedrigem und hohem sozio-ökonomischen Status öffnet sich schon vor dem Schuleintritt und kann danach kaum mehr geschlossen werden. Mit einer individuellen Förderung, die jedes Kind mit seinen Stärken, Bedarfen und Interessen in den Blick nimmt, können KiTas dem entgegenwirken. Dafür braucht es verlässliche Daten zum Sprach- und Entwicklungsstand der Kinder und zusätzliche Unterstützung, nachhaltig und abseits von befristeten Programmen. Damit investieren wir in die Startchancen von Kindern - eine Investition, die sich für die gesamte Gesellschaft doppelt und dreifach auszahlen wird."

Die wichtigsten Inhalte des Gesetzentwurfs auf einen Blick

Sprach- und Entwicklungsstandserhebung bei Vierjährigen und Kinder gezielt fördern

Damit Kinder ihre Potenziale entfalten und gut in die Schule starten können, soll spätestens im Alter von vier Jahren ihre Entwicklung in verschiedenen Bereichen erhoben werden. Dazu gehören insbesondere sprachliche Fähigkeiten, sozial-emotionale und motorische Entwicklung sowie mathematische Fähigkeiten. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der sprachlichen Bildung. Denn Sprache ist die Grundlage für Bildung, soziales Miteinander und einen erfolgreichen Start in die Schule. 

Auch der Übergang von der Kindertagesbetreuung in die Grundschule soll besser unterstützt werden. Deshalb schaffen wir eine Rechtsgrundlage dafür, die Ergebnisse der Erhebung und der Förderung an die aufnehmende Schule weiterzugeben. So kann die Förderung kontinuierlich fortgesetzt werden.

Kindertageseinrichtungen dort stärken, wo die Herausforderungen am größten sind

Kinder haben nicht überall die gleichen Startbedingungen. Deshalb sollen KiTas mit einem besonders hohen Anteil von Kindern in herausfordernden Lebenslagen gezielt zusätzliche Unterstützung erhalten. Je nach Größe erhalten Einrichtung bis zu 1,5 zusätzliche Personalstellen für die Begleitung der sprachlichen Bildung und die KiTa-Sozialarbeit. Davon sollen in jedem Land mindestens zehn Prozent der Kindertageseinrichtungen profitieren.

Fachberatung stärken

Gute Qualität in der KiTa braucht gute Rahmenbedingungen und starke Strukturen. Deshalb wird auch die Fachberatung gestärkt, die die KiTa-Fachkräfte berät und bei der Qualitätsentwicklung und Förderung der kindlichen Entwicklung begleitet. 

Mehr Kinder für frühe Bildung gewinnen 

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen stärker darauf hinwirken, dass alle Kinder Zugang zu Angeboten der Kindertagesbetreuung erhalten. Zum Beispiel durch niedrigschwellige Informations- oder Brückenangebote. Der Fokus liegt dabei auf Kindern in herausfordernden Lebenslagen, die zum einen seltener eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle besuchen und zum anderen besonders von früher Förderung profitieren.

Langfristig in frühkindliche Bildung investieren

Mit dem SCQEG setzt der Bund auch seine Beteiligung an der Finanzierung der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung fort. Er stellt den Ländern über eine Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung bis 2034 insgesamt rund 9,25 Milliarden Euro zur Verfügung und engagiert sich damit langfristig für bessere frühkindliche Bildung.

Schrittweise Umsetzung ab 2027

Das Gesetz soll 2027 in Kraft treten. Die einzelnen Regelungen sollen schrittweise wirksam werden. So erhalten Länder, Kommunen und Träger ausreichend Zeit, die neuen Vorgaben umzusetzen und die notwendigen Strukturen aufzubauen.

Mit dem SCQEG schafft die Bundesregierung einen dauerhaften Rahmen für bessere Qualität in der Kindertagesbetreuung - und setzt zugleich einen Schwerpunkt auf das, was für Bildungsgerechtigkeit entscheidend ist: Kinder früh erreichen, Förderbedarfe rechtzeitig erkennen und dort zusätzliche Unterstützung geben, wo sie besonders gebraucht wird.

Das Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung

Der Bund stellt über das SCQEG hinaus zusätzliches Geld zur Verfügung: Von 2026 bis 2029 investiert der Bund mit dem Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung zusätzliche Mittel in Höhe von vier Milliarden Euro, die für den Ausbau der Kindertagesbetreuung und der Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur eingesetzt werden können. 

Zusätzlich haben die Länder die Möglichkeit, aus ihrem Anteil am Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro weitere Mittel für Investition in die Kindertagesbetreuung zu nutzen. Und durch die Lockerung der Schuldenbremse stehen den Ländern zusätzlich 14 Milliarden Euro zur Verfügung.

Internationale Gleichstellungspolitik

Karin Prien trifft Gleichstellungsministerinnen und -minister

Gruppenbild der Gleichstellungsministerinnen und -minister mit Karin Prien
Karin Prien trifft am 31. August und 1. September ihre deutschsprachigen Amtskolleginnen und -kollegen aus Österreich, der Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg in Vaduz © Landesverwaltung Fürstentum Liechtenstein

Am 31. August und 1. September fand das jährliche Treffen von Bundesgleichstellungsministerin Karin Prien und ihren deutschsprachigen Amtskolleginnen und -kollegen aus Österreich, der Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg in Vaduz statt. Im Gespräch ging es um die jeweiligen Positionen zum Thema Gleichstellung und Digitalisierung, Männerpolitik und die Rolle der sozialen Medien. Zudem wurden gemeinsame Strategien zur Förderung von Gleichstellung ausgelotet. Im Mittelpunkt der Diskussionen stand der Austausch über die gesellschaftlichen Konfliktlinien um Geschlechterrollen, Männerbilder sowie deren Zuspitzung im digitalen Raum. 

Karin Prien: "Gleichstellungspolitik kann nur erfolgreich sein, wenn auch Männer und Jungen als eigenständige Zielgruppe angesprochen werden. Deshalb bauen wir in Deutschland unter anderem Beratungs- und Präventionsangebote aus, die gezielt junge Männer ansprechen." 

Gleichstellungspolitischen Risiken von Künstlicher Intelligenz und Algorithmen entgegenwirken

Ein weiterer Schwerpunkt betraf die Herausforderungen und Chancen von Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz (KI) und die Folgen technologischer Wirkungsräume für die Gleichstellung. Karin Prien unterstrich, dass gerade mit Blick auf datentrainierte Algorithmen bei der Erhebung, Erfassung und Nutzung geschlechtsspezifischer Daten das Risiko erheblicher Verzerrungen, der sogenannte Gender Data Gap, bestehe. Diesem müsse frühzeitig und in Kooperation mit den großen Plattformen entgegengewirkt werden. Ein besonders wichtiges Anliegen sei für sie der Kinder- und Jugendmedienschutz. 

Bundesgleichstellungsministerin Karin Prien: "Im September 2025 habe ich die Expertenkommission 'Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt' eingesetzt, die unter anderem Online-Plattformen und KI-Angebote in den Blick genommen hat."

Herausforderungen gemeinsam begegnen

Durch die Debatten wurde erneut deutlich, wie ähnlich gelagert die Herausforderungen in den fünf Ländern sind und wie ein gemeinsames Vorgehen insbesondere im digitalen Raum die Gleichstellung und den Kinder- und Jugendschutz weiter voran bringen kann.

 

Die Unabhängige Expertenkommission 

Die Unabhängige Expertenkommission "Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" wurde im September 2025 von Bundesministerin Karin Prien eingesetzt. Auf Grundlage einer umfassenden Analyse digitaler Chancen und Risiken für Kinder und Jugendliche hat die Kommission 56 Handlungsempfehlungen erarbeitet. Diese folgen einem entwicklungs- und verantwortungsorientierten Ansatz: Sie berücksichtigen die unterschiedlichen Lebensphasen junger Menschen und richten sich gezielt an die Akteure, die jeweils die größte Verantwortung tragen. Ziel ist es, Schutz, Befähigung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen über alle Entwicklungsstufen hinweg wirksam zu stärken und dabei das Zusammenwirken von Politik, Gesellschaft und weiteren Verantwortlichen zu fördern.

35. Jahrestagung der Ostseeparlamentarierkonferenz

Karin Prien setzt sich für die Anliegen junger Menschen im Ostseeraum ein

Karin Prien am Rednerpult
Karin Prien bei der 35. Jahrestagung der Ostseeparlamentarierkonferenz in Lübeck © Sönke Ehlers

Am 31. August besuchte Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien die 35. Jahrestagung der Ostseeparlamentarierkonferenz in Lübeck und beteiligte sich vor Ort an Diskussionen zu Themen, die junge Menschen betreffen wie Jugendbeteiligung, Demokratieförderung oder mehr Bildungsgerechtigkeit.

Die Konferenz fand vom 29. August bis zum 1. September unter dem Motto "Youth.Set.Sail - For a thriving Baltic Sea Region" statt. Ziel war es, den Belangen junger Menschen im Ostseeraum mehr Gehör zu verschaffen und sie aktiv in die Gestaltung der multilateralen Zusammenarbeit einzubinden.

Europäische Zusammenarbeit junger Menschen stärken

Gerade in Zeiten zunehmender geopolitischer Herausforderungen bieten Austauschformate wie die Ostseeparlamentarierkonferenz die Möglichkeit, die Zusammenarbeit zu stärken, den Dialog über Grenzen hinweg aufrechtzuerhalten und gemeinsame Perspektiven zu entwickeln. Karin Prien betonte, dass das Finden gemeinsamer Haltungen angesichts der weltpolitischen Lage wichtig sei und dabei die Anliegen der jungen Generation besonders berücksichtigt werden müssten.

Karin Prien: "Als demokratische europäische Staaten dürfen wir uns nicht auseinanderdividieren lassen. Unser Dialog über Grenzen hinweg lebt von gegenseitiger Wertschätzung - und wir müssen den Zusammenhalt immer wieder erneuern. So verstehe ich auch das Motto 'Youth.Set.Sail - For a thriving Baltic Sea Region'. Es lädt dazu ein, gemeinsam über den Kurs zu diskutieren, den wir jetzt und künftig nehmen wollen. Denn für eine blühende Ostseeregion brauchen wir frischen Wind und neue Ideen. Es ist Zeit, die Segel für die nächste Generation zu setzen."

Demokratische Jugendbeteiligung unterstützen

Im Rahmen der Konferenz wurde die Bedeutung von Jugendbeteiligung als wichtiges Instrument hervorgehoben. Denn jungen Menschen eine Stimme zu geben, bedeutet zugleich auch, ihr Vertrauen in demokratische Verfahren zu stärken und sie zu ermutigen, Verantwortung zu übernehmen. Zudem machte Karin Prien sich vor Ort dafür stark, junge Menschen von staatlicher Seite darin zu unterstützen, mit Unsicherheiten und neuen Herausforderungen umzugehen. Denn auch eine resiliente Gesellschaft leistet einen Beitrag zu einer starken Demokratie. Der Austausch mit den nördlichen Nachbarn bietet Potenzial, in diesen Bereichen voneinander zu lernen.

Bildungsgerechtigkeit und Schutz im digitalen Raum sichern

Chancengerechtigkeit im Bildungsbereich wurde bei der Konferenz ebenfalls als bedeutsamer Faktor hervorgehoben, um den sozialen Zusammenhalt zu stärken und die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Dafür soll die Bildungspolitik in Deutschland künftig datenbasierter aufgebaut werden. Auch der Schutz junger Menschen im digitalen Raum wurde bei der Konferenz thematisiert. In diesem Zusammenhang warb Karin Prien dafür, die aktuelle Dynamik zu nutzen und gemeinsame, europäische Strategien zu entwickeln.

Die Ostseeparlamentarierkonferenz

Die Ostseeparlamentarierkonferenz (Baltic Sea Parliamentary Conference) ist das parlamentarische Forum der Ostseeregion. Sie wurde 1991 auf Initiative des damaligen finnischen Parlamentspräsidenten gegründet und dient dazu, politische Aktivitäten in der Region zu initiieren sowie den Dialog zwischen Regierungen, Parlamenten und der Zivilgesellschaft zu verbessern. Die Konferenz findet einmal im Jahr an wechselnden Orten in der Ostseeregion statt.
 

Digitale Bildung

Karin Prien unterzeichnet Verwaltungsvereinbarung zum Digitalpakt 2.0

In einem Klassenraum arbeiten Kinder an Tablets
Der Digitalpakt 2.0 soll Schülerinnen und Schülern unabhängig von ihrem Wohnort eine leistungsfähige digitale Bildung ermöglichen © Adobe Stock / David Fuentes

Am 31. August hat Bundesbildungs- und -familienministerin Karin Prien die Verwaltungsvereinbarung zum Digitalpakt 2.0 unterschrieben. Damit ist der Weg frei für die Auszahlung der Bundesmittel, die bundesweit in eine moderne, leistungsfähige und zukunftsfähige digitale Bildung investiert werden können. Die Vereinbarung tritt zum 1. September 2026 in Kraft. Durch den vorzeitigen Maßnahmenbeginn können Vorhaben gefördert werden, die ab dem 1. Januar 2026 begonnen wurden. 

In den kommenden fünf Jahren stehen insgesamt fünf Milliarden Euro für die digitale Bildung an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen zur Verfügung. Bund und Länder tragen die Kosten jeweils zur Hälfte: Der Bund stellt 2,5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen "Infrastruktur und Klimaneutralität" bereit, die Länder investieren weitere 2,5 Milliarden Euro.

Karin Prien: "Mit dem Digitalpakt 2.0 setzen Bund und Länder ihre gemeinsame Verantwortung für eine leistungsfähige digitale Bildung fort. Wir investieren in moderne Infrastruktur, stärken die Fortbildung der Lehrkräfte, nicht zuletzt mit Blick auf Künstliche Intelligenz (KI), und entwickeln gemeinsame digitale Lösungen. Besonders wichtig ist, dass wir über Ländergrenzen hinweg zusammenarbeiten. Wir schaffen damit gemeinsame Standards, vermeiden Doppelentwicklungen und sorgen dafür, dass Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrem Wohnort von leistungsfähiger digitaler Bildung profitieren. Gleichzeitig legen wir die Grundlage für eine moderne Bildungslandschaft, so erhalten alle Schulen die notwendige Ausstattung, um in der digitalen Welt zu bestehen. Wir stärken auch die Fortbildung unserer Lehrkräfte, damit die digitale Transformation im Unterricht gelingt. Die deutsche Schulbildung wird digital anschlussfähig - das sind gut investierte fünf Milliarden Euro in gleichwertige Bildungschancen."

Präsidentin der Bildungsministerkonferenz Anna Stolz: "Mit dem Digitalpakt 2.0 schaffen wir die Voraussetzungen, um die digitale Infrastruktur und damit zeitgemäße Bildungssettings an unseren Schulen konsequent weiterentwickeln zu können. Für mich muss Digitale Bildung dabei immer mit einem pädagogischen Mehrwert einhergehen. Sie bietet auch enormes Potenzial, unsere Lehrkräfte in ihrer tagtäglichen Arbeit kraftvoll zu unterstützen. Oberstes Ziel dabei muss immer sein, unsere Kinder und Jugendlichen zu einem souveränen und verantwortungsvollen Umgang mit den digitalen Medien und der KI zu befähigen. Bund und Länder packen diese wichtige Aufgabe gemeinsam und kraftvoll an."

Der Bund stellt den Ländern für den Handlungsstrang I zur digitalen Bildungsinfrastruktur 2,25 Milliarden Euro als Finanzhilfe zur Verfügung. Die Länder beteiligen sich im Rahmen ihrer Landesprogramme mit 500 Millionen Euro; ihr Eigenanteil beträgt mindestens zwei Neuntel der in Anspruch genommenen Bundesmittel. Im Handlungsstrang I entfallen 2,1375 Milliarden Euro auf landesbezogene Maßnahmen, die nach dem Königsteiner Schlüssel (quotiert nach der Wirtschaftskraft der Länder) verteilt werden. 

Weitere 112,5 Millionen Euro sind für länderübergreifende Vorhaben vorgesehen. Damit werden länderübergreifend gemeinsame digitale Lösungen entwickelt, technische Standards gesetzt und erfolgreiche Ansätze bundesweit nutzbar gemacht. So entsteht im Bildungsbereich eine neue Form der föderalen Zusammenarbeit: Länderübergreifende Projekte in der Informationstechnologie (IT) setzen auf gemeinsame Infrastrukturen, stärken die Interoperabilität und schaffen gleichwertige digitale Bildungsstandards über Ländergrenzen hinweg. 

Ziele sind zentrale Plattformen, Cloud-Angebote, digitale Bildungsmedien und Systeme, die den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen Ländern und Schulen erleichtern. Bund und Länder bündeln damit die Kompetenzen und schaffen eine gemeinsame Grundlage für die digitale Transformation der Schulen in Deutschland.

Wissenschaftliche Forschung und digitale Unterrichtsentwicklung

Auch die digitale Weiterentwicklung von Unterricht und Schule wird unterstützt. Im Handlungsstrang III investiert der Bund zusätzlich 250 Millionen Euro in praxisorientierte Forschung im Rahmen der Bund-Länder-Initiative "Digitales Lehren und Lernen"

Gemeinsam mit Wissenschaft und Praxis sollen innovative Ansätze für digitalen Unterricht entwickelt und Lehrkräfte gezielt auf die Anforderungen einer zunehmend digitalen Bildungswelt vorbereitet werden. Die Länder setzen im Handlungsstrang II nach miteinander abgestimmten Zielperspektiven eigene Maßnahmen zur digitalen Schul- und Unterrichtsentwicklung um. Sie werden die Potenziale der Digitalität für das Lehren und Lernen noch weiter ausschöpfen, die Aufgaben- und Prüfungskultur weiterentwickeln und Content und digitale Medien für die Schulen niederschwellig verfügbar machen.

Schlankere Verfahren, weniger Bürokratie, mehr Wirkung

Der Digitalpakt 2.0 setzt zudem auf bürokratieärmere und effizientere Umsetzungsverfahren und unterscheidet sich auch dadurch vom "DigitalPakt Schule": Pauschalierte Zuweisungen und weniger Detailregelungen bei der Berichterstattung reduzieren den Verwaltungsaufwand sowohl auf Seiten der Schulträger als auch bei den Ländern.

Schulträger und weitere nach Landesrecht antragsberechtigte Stellen können Fördermittel für den Ausbau und die Modernisierung digitaler Bildungsinfrastrukturen beantragen. Gefördert werden unter anderem leistungsfähige Schulnetzwerke, WLAN, Schulserver, digitale Ausstattung von Unterrichtsräumen, mobile Endgeräte sowie digitale Lehr- und Lernplattformen. Mit dem Digitalpakt 2.0 führen Bund und Länder die im ersten DigitalPakt geschaffenen Strukturen weiter und entwickeln sie nachhaltig weiter. Die konkrete Ausgestaltung der Förderung sowie das Antrags- und Bewilligungsverfahren regeln die Länder.

Deutsches Kinder- und Jugendfilmzentrum

Jetzt für den Jugendfilmpreis 2027 bewerben!

Jugendfilmpreis 2027
Das Thema des Jugendfilmpreises 2027 lautet "Liebe geht raus" © Deutsches Kinder- und Jugendfilmzentrum

Am 1. September startet die Ausschreibung für den Deutschen Jugendfilmpreis 2027. Mit neuer Wettbewerbsstruktur richtet sich der renommierte bundesweite Filmwettbewerb weiterhin an junge Filmtalente bis einschließlich 25 Jahre sowie auch an Hobby-Filmschaffende verschiedener Generationen. Eingereicht werden können Spielfilme und fiktive Kurzfilme, Dokumentationen, Animations- und Experimentalfilme. Der Deutsche Jugendfilmpreis wird vom Deutschen Kinder- und Jugendfilmzentrum im Auftrag des Bundesfamilienministeriums veranstaltet. Das Bundesfamilienministerium stellt Preisgelder in Höhe von insgesamt 16.000 Euro zur Verfügung. 

Einsendeschluss ist der 15. Januar 2027. Weitere Informationen zur Ausschreibung und Teilnahme gibt es hier.

Filme über das Miteinander der Generationen im Fokus

Mit der Neukonzeption wurde der Deutsche Jugendfilmpreis stärker an den unterschiedlichen Lebens- und Produktionsrealitäten junger Filmschaffender ausgerichtet. Die Teilnahme erfolgt künftig in fünf Altersgruppen bis einschließlich 25 Jahre. Dadurch können verschiedene Entwicklungs- und Erfahrungsstufen gezielter berücksichtigt werden.

Neu ist außerdem, dass der bisher eigenständige Deutsche Generationenfilmpreis künftig im Deutschen Jugendfilmpreis abgebildet wird. Kern dieser Integration ist die neue, altersunabhängige Themenkategorie "Generations", die fest im Wettbewerb verankert wird. Sie steht generationenübergreifenden Filmteams und ambitionierten Hobby-Filmschaffenden aller Altersgruppen offen. Im Mittelpunkt stehen Filme über das Miteinander der Generationen, den Austausch zwischen Menschen unterschiedlichen Alters und den gesellschaftlichen Zusammenhalt über Altersgrenzen hinweg.

Jahresthema "Liebe geht raus" und Team-Award

Neben der freien Themenwahl bietet das Jahresthema 2027 einen zusätzlichen Schwerpunkt. Unter dem Motto "Liebe geht raus" können Filmschaffende unterschiedliche Facetten des Themas erzählen: von persönlichen Gefühlen und zwischenmenschlichen Beziehungen bis hin zu gesellschaftlicher Verantwortung.

Der Team-Award bleibt fester Bestandteil des Wettbewerbs. Die Auszeichnung wird weiterhin wettbewerbsübergreifend vergeben und würdigt gemeinschaftliche Filmproduktionen sowie medienpädagogische Projekte, bei denen Zusammenarbeit und gemeinsames Gestalten im Mittelpunkt stehen.

Deutsch-Israelischer Jugendaustausch

Karin Prien besucht deutsch-israelisches Summer Camp in Berlin

Karin Prien
Karin Prien beim Besuch des deutsch-israelische Summer Camp in Berlin © ConAct Koordinierungszentrum Deutsch-Israelischer Jugendaustausch

Am 27. August hat Bundesjugendministerin Karin Prien gemeinsam mit dem israelischen Botschafter in Deutschland, Ron Prosor, das deutsch-israelische Summer Camp in Berlin besucht. Dabei betonte Karin Prien die Bedeutung persönlicher Begegnungen für den Erhalt der guten Beziehungen zwischen Deutschland und Israel.

Bundesjugendministerin Karin Prien: "Gerade in schwierigen Zeiten sind persönliche Treffen wichtiger denn je. Das deutsch-israelische Summer Camp bringt junge Menschen, darunter auch Fachkräfte, aus Deutschland und Israel zusammen, um Vertrauen und gegenseitiges Verständnis aufzubauen und zu stärken. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass solche Begegnungen auch unter herausfordernden Bedingungen möglich bleiben. Mein Dank gilt allen jungen Menschen und Aktiven aus beiden Ländern, die sich im deutsch-israelischen Jugendaustausch engagieren. Gerade angesichts unserer gemeinsamen Geschichte und der besonderen Verantwortung Deutschlands ist es wichtig, die Beziehungen lebendig zu halten."

Veranstaltet wurde das Summer Camp im Auftrag des Bundesjugendministeriums von ConAct, dem Koordinierungszentrum Deutsch-Israelischer Jugendaustausch, und der Israel Youth Exchange Authority.

Austausch und Sicherheit

Die Folgen des Krieges im Nahen Osten und anhaltende Unsicherheiten prägen die Lebensrealität vieler junger Menschen in Israel. Zugleich sind deutsch-israelische Begegnungsprogramme aufgrund der Sicherheitslage derzeit dort nur eingeschränkt möglich. Das Summer Camp bot daher einen geschützten Raum für Austausch, Begegnung und gemeinsame Freizeit.

Auch für israelische Teilnehmende haben sich die Rahmenbedingungen für Maßnahmen in Deutschland verändert. Antisemitische Übergriffe und zunehmender Antisemitismus führen zu Verunsicherung. Umso wichtiger sind Schutz und Sicherheit sowie die Erfahrung, willkommen und respektiert zu sein.

Perspektiven und Partnerschaften stärken

Im Mittelpunkt standen persönliche Gespräche über unterschiedliche Lebensrealitäten. Die Teilnehmenden konnten Erfahrungen teilen, neue Perspektiven gewinnen und Kontakte vertiefen. Gerade weil sich die Lebenswelten junger Menschen in Deutschland und Israel teilweise auseinander entwickelt haben, kann der direkte Kontakt Verständnis und Vertrauen fördern.

Das Summer Camp setzte damit ein Zeichen für die anhaltende Bedeutung des deutsch-israelischen Jugendaustausches. Es trägt dazu bei, Begegnungen auch unter schwierigen Bedingungen zu ermöglichen und die Partnerschaft zwischen jungen Menschen beider Länder zu stärken.

Lebensbegleitendes Lernen und Chancengleichheit

Karin Prien besucht Startchancen-Schulen und Volkshochschule

Karin Prien an einer Grundschule
Bundesbildungsministerin Karin Prien war gemeinsam mit dem Bildungsminister von Sachsen-Anhalt zu Gast an der Grundschule "Juri Gagarin" in Stendal © BMBFSFJ

Am 28. August hat Bundesbildungsministerin Karin Prien gemeinsam mit dem Minister für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt, Jan Riedel, Magdeburg und Stendal besucht. Vor Ort haben sie sich ein Bild von zwei wichtigen Bereichen der Bildungsarbeit gemacht: der Entwicklung von Familienschulzentren im Rahmen des Startchancen-Programms sowie der Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit.

Stationen des Besuchs waren das schulformübergreifende Familienschulzentrum (FZS) der Sekundarschule "Wladimir Komarow" und der Grundschule "Juri Gagarin" in Stendal sowie die Volkshochschule Magdeburg und das angeschlossene Grundbildungszentrum.

Bundesjugendministerin Karin Prien: "Das Startchancen-Programm fördert jedes Kind entsprechend seinen individuellen Bedürfnissen. Es versetzt junge Menschen in die Lage, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten. Damit dies gelingt, brauchen auch Eltern und das soziale Umfeld Begleitung und Bestärkung. Mit Mitteln des Startchancen-Programms aufgebaute Familienschulzentren bieten dafür den passenden Raum: Hier werden die konkreten Bedarfe von Familien direkt adressiert. Das ermöglicht den Schulen, die einzelnen Schülerinnen und Schüler in ihrer Entwicklung viel zielgenauer zu unterstützen."

Startchancen-Programm stärkt allgemein- und berufsbildende Schulen 

Eine Öffnung der beteiligten Schulen in den Sozialraum und eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern sind zentrale Ziele des Startchancen-Programms. Hier setzen die Familienschulzentren an, die mit Mitteln aus dem Programm an beteiligten Schulen in Sachsen-Anhalt entstehen.

Im Anschluss besuchten Karin Prien und Jan Riedel die Städtische Volkshochschule Magdeburg. Dabei ging es um die Herausforderungen in der Erwachsenenbildung und insbesondere in der Alphabetisierung und Grundbildung.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: "Die Volkshochschulen sind ein wichtiger Ort: Sie ermöglichen Menschen unabhängig von ihrer Ausgangslage, sich ein Leben lang flexibel weiterzubilden und Fähigkeiten zu entwickeln, die sie im Alltag und auf dem Arbeitsmarkt brauchen. Grundbildung eröffnet die Chance, die eigene Zukunft zu gestalten und persönliche Potenziale zu entfalten."

Bildungsminister Jan Riedel: "Grundbildung ist eine Frage von Bildungsgerechtigkeit und gesellschaftlicher Teilhabe. Unser Ziel muss sein, Menschen niedrigschwellig zu erreichen und ihnen die Kompetenzen zu vermitteln, die sie für ein selbstbestimmtes Leben brauchen - vom Lesen und Rechnen bis hin zum sicheren Umgang mit digitalen Medien."

Gemäß der letzten PIAAC-Studie leben in Deutschland rund 10  Millionen Menschen im Alter von 16 bis 65 Jahren mit geringer Literalität. Geringe Literalität bedeutet dabei allerdings ausdrücklich nicht, dass Menschen überhaupt nicht lesen und schreiben können. Vielmehr können alltägliche Anforderungen an das Lesen und Schreiben für sie Schwierigkeiten bereiten, was häufig im Alltag und oft selbst im Beruf unsichtbar bleibt. 

"AlphaDekade" baut Grundkompetenzen gezielt aus

Grundbildung geht deutlich über Lesen und Schreiben hinaus. Dazu gehören unter anderem Rechnen und der Umgang mit Zahlen, digitale Kompetenzen, der Umgang mit Geld und Finanzen, Gesundheitskompetenz, Orientierung im Alltag und in der Familie sowie der Umgang mit Behörden und Formularen.

Das Bundesbildungs- und Familienministerium unterstützt die Weiterentwicklung der Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit zum Beispiel im Programm AlphaDekade. Ziel ist es, Grundkompetenzen, auch über die Weiterentwicklung von Strukturen, in Deutschland zu stärken.

Das Startchancen-Programm

Das Startchancen-Programm ist ein gemeinsames Programm von Bund und Ländern, das dazu beitragen soll, den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft zu entkoppeln und für mehr Chancengerechtigkeit zu sorgen. Bundesweit werden gut 4000 allgemein- und berufsbildende Schulen mit einem hohen Anteil an sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern gezielt gestärkt. Angestrebt werden nachhaltige Veränderungen im Bildungssystem auch jenseits der direkt beteiligten Schulen - insbesondere über eine wissenschaftsgeleitete Modernisierung des Fachunterrichts, die Nutzung der Potenziale datengestützter Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie eine Professionalisierung des Unterstützungssystems schulischer Bildung.
 

Bundesbildungs- und Familienministerium

Raum für Walter Lübcke - ein Ort, der an Mut erinnert

Karin Prien und Michael Brand
Karin Prien und Michael Brand vor dem neuen Raum zu Ehren von Walter Lübcke © BMBFSFJ

Er stand für Demokratie, Offenheit und Toleranz: Nun wird dem damaligen Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein Raum gewidmet.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: "Sein Name steht für Werte, die dieses Ministerium lebt."

Der Walter-Lübcke-Raum soll an einen Mann erinnern, der mit unerschütterlichem Mut für eine offene Gesellschaft eintrat. Michael Brand, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesbildungsministerium, hatte die Initiative zu der Raumbenennung ergriffen. Michael Brand: "Walter Lübcke ist und bleibt ein Vorbild."

Dr. Walter Lübcke wurde am 1. Juni 2019 von Rechtsextremisten auf der Terrasse seines Hauses ermordet. Am 22. August wäre er 73 Jahre alt geworden - sein Vermächtnis lebt weiter.

Berufsanerkennung

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse erreicht neuen Höchststand

Eine Person sitzt an einem Tisch und schreibt etwas in Unterlagen
Deutschland bleibt attraktiver Standort für qualifizierte Fachkräfte aus aller Welt © iStock/PeopleImages

Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und Qualifikationen hat einen neuen Höchststand erreicht: 2025 wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamts 86.619 Anträge auf Anerkennung positiv beschieden, das waren knapp 10 Prozent mehr als im Vorjahr und damit so viele wie nie zuvor. 67 Prozent der Anerkennungsverfahren betrafen Gesundheitsberufe, allen voran Pflegefachpersonen sowie Ärztinnen und Ärzte.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: "Die aktuellen Zahlen zeigen: Immer mehr Menschen wollen ihre Kompetenzen in Deutschland einbringen, und wir schaffen die Voraussetzungen dafür. Wir brauchen qualifizierte Fachkräfte, gerade in der Gesundheit und Pflege, aber auch in technischen Berufen, in Kitas und Schulen. Es ist deshalb besonders erfreulich, dass 2025 auch ein neuer Höchststand bei der Anerkennung in den Heilberufen des Bundes erreicht wurde. Anerkennung schafft Chancen: Für die Menschen, die ihre Qualifikationen hier einbringen wollen, und für unsere Gesellschaft, die auf ihre Fähigkeiten angewiesen ist. Deutschland ist und bleibt ein attraktiver Standort für qualifizierte Fachkräfte aus aller Welt. Die steigende Nachfrage macht mich zuversichtlich, dass wir auf einem guten Weg sind."

Ausgang der Verfahren

Von den 102.900 bearbeiteten Verfahren wurde über 89.800 entschieden. Davon wurden nur rund vier Prozent abgelehnt - 45 Prozent wurden mit einer vollen Anerkennung der beruflichen Qualifikation, 43 Prozent mit einer "Auflage", acht Prozent mit einer teilweisen Anerkennung beschieden.

Türkei, Ukraine und Syrien sind an der Spitze bei der Nachfrage

Mit einem Zuwachs von vier Prozent und 9099 gestellten Anträgen blieb die Türkei 2025 der am stärksten vertretene Ausbildungsstaat, gefolgt von der Ukraine mit 8505 gestellten Anträgen und damit einem Plus von 16 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Auf Platz drei folgte Syrien mit 5589 gestellten Anträgen und einem Plus von 32 Prozent. Mit 87 Prozent bezog sich der Großteil der Anträge nach wie vor auf Qualifikationen aus Drittstaaten (außerhalb EU, Europäischer Wirtschaftsraum, Schweiz).

Gesundheitsberufe wieder vorn

Mit rund 75 Prozent entfiel die Mehrzahl der Anerkennungsanträge bei den bundesrechtlich geregelten Berufen ähnlich wie in den Vorjahren auf reglementierte Gesundheitsberufe, für die eine Berufszulassung erforderlich ist. Davon bezog sich nach wie vor ein Drittel auf Pflegefachpersonen, gefolgt von den Ärztinnen und Ärzten mit einem Anstieg um 19 Prozent. Noch deutlicher stiegen anteilig die Anträge im Berufsfeld Physiotherapie mit 24 Prozent und bei Apothekerinnen und Apothekern mit 42 Prozent an.

Hohe Nachfrage verzeichneten auch nichtreglementierte Berufe: Plus 26 Prozent waren es etwa bei Köchinnen und Köchen mit knapp 1300 Anträgen und plus 30 Prozent bei Elektrotechnikerinnen und -technikern für Betriebstechnik (knapp 1000 Anträge).

Im landesrechtlichen Bereich Erziehung und Bildung ließen sich insgesamt mehr ausländische Fachkräfte als im Vorjahr ihre Abschlüsse als Erzieherinnen und Erzieher (rund 3000 Anträge, Anstieg um 16 Prozent zum Vorjahr) sowie Lehrkräfte (rund 3300 Anträge, etwa Vorjahresniveau) anerkennen.

Hohes Niveau bei Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse

Parallel zeigte sich 2025 auch bei den Anträgen auf Zeugnisbewertungen für ausländische Hochschulabschlüsse durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei der Kultusministerkonferenz mit rund 118.200 Anträgen ein konstant hohes Niveau. Die Ukraine ist auch weiterhin das Land, das mit Abstand die meisten Anträge auf Zeugnisbewertungen verzeichnet.

Bund und Länder arbeiten gemeinsam an Verbesserungen

Zu den positiven Entwicklungen tragen umfangreiche Maßnahmen zur Beschleunigung, Digitalisierung und Bündelung zuständiger Stellen bei. Auf diese haben sich Bundeskanzler und Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Dezember 2025 verständigt.

Hintergrund

Grundlage der veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamts bildet die amtliche Statistik nach Paragraf 17 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes des Bundes beziehungsweise der entsprechenden Gesetze der Länder. Die Auswertung und Begleitung der amtlichen Statistik ist Teil des Monitorings zum Anerkennungsgesetz des Bundes, das am 1. April 2012 in Kraft getreten ist. Das Bundesinstitut für Berufsbildung setzt dieses Anerkennungsmonitoring im Auftrag des Bundesbildungsministeriums um. Auch für den Vollzug der bundesrechtlich geregelten Anerkennungsverfahren sind weitestgehend die Länder zuständig.
 

Beschluss des Bundeskabinetts

Gesetzentwurf zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe verabschiedet

Strukturreform Kinder- und Jugendhilfe
Das Kabinett hat den Gesetzentwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe verabschiedet © iStock / rcfotostock

Am 12. August hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen. Damit beginnt die Bundesregierung die Umsetzung einer umfassenden, zweistufigen Strukturreform. Ziel ist es, die Kinder- und Jugendhilfe zukunftsfest aufzustellen. Hilfen sollen schneller und passgenauer bei den Familien ankommen, kommunale Strukturen gestärkt, und unnötige Bürokratie abgebaut werden. Gleichzeitig soll der Kostenaufwuchs in den Kommunen langfristig gedämpft werden.

Damit reagiert die Bundesregierung auf aktuelle Herausforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe und veränderte Rahmenbedingungen. Der Unterstützungsbedarf von Kindern, Jugendlichen und Eltern ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Zugleich stehen Kommunen unter erheblichem finanziellen Druck. Vielerorts fehlen Fachkräfte und komplexe Zuständigkeiten zwischen unterschiedlichen Leistungssystemen erschweren den Zugang zu Hilfen. 

Bundesfamilienministerin Karin Prien: "Kinder, Jugendliche und ihre Familien müssen sich auch in Zukunft darauf verlassen können, die Hilfe zu erhalten, die sie benötigen. Wir müssen dafür sorgen, dass die Kinder- und Jugendhilfe auch künftig ein Garant für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in unserem Land bleibt.Dafür brauchen wir ein Unterstützungs- und Schutzsystem, das leistungsfähig, verlässlich und zugleich finanzierbar ist. Mit dem heute vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf gehen wir den ersten Schritt unserer umfassenden Strukturreform. Wir wollen Hilfen einfacher zugänglich machen, Kommunen stärken, Fachkräfte entlasten und unnötige Bürokratie abbauen. Entscheidend ist dabei: Der individuelle Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Hilfen bleibt dabei uneingeschränkt bestehen. Wo ein Bedarf nicht durch ein niedrigschwelliges Angebot gedeckt werden kann, muss und wird die individuell erforderliche Hilfe weiterhin gewährt werden."

Kinder- und Jugendhilfe weiterentwicklen

Der Gesetzentwurf ist die erste Stufe der Strukturreform. In einem zweiten Schritt sollen weitere Maßnahmen insbesondere zur Verbesserung von Wirkung und Effizienz sowie zur Planung, Finanzierung und Steuerung der Kinder- und Jugendhilfe folgen. Die Reform leistet zugleich einen wichtigen Beitrag zur im Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode vereinbarten Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe hin zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe.

Die wichtigsten Inhalte der ersten Stufe der Strukturreform:

Niedrigschwellige Bildungsassistenz in KiTas und Schulen anbieten

  • Kinder und Jugendliche, die Unterstützung in KiTa und Schule nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) VIII brauchen, erhalten niederschwellig und ohne bürokratischen Aufwand eine Begleitung nach dem SGB VIII: Ein vorrangiges, infrastrukturelles Angebot der Bildungsassistenz.
  • Jugendämter, KiTA und Schulen planen diese Angebote gemeinsam. So kann Unterstützung dort angeboten werden, wo Kinder und Jugendliche sie tatsächlich brauchen Kindern und Jugendlichen mit individuellem Betreuungsbedarf wird selbstverständlich auch künftig eine Einzelassistenz zur Seite gestellt. Gleiches gilt, wenn eine solche Leistung infrastrukturell vorgehalten nicht wird.

Verwaltungsverfahren vereinfachen und Bürokratie abbauen

  • Bisher müssen Familien mitunter zwischen unterschiedlichen Leistungssystemen und Behörden navigieren. Gerade für junge Menschen mit Behinderungen und ihre Familien können komplizierte Zuständigkeiten den Zugang zu notwendiger Unterstützung erschweren. Der Gesetzentwurf schafft deshalb mehr Möglichkeiten, Leistungen und Zuständigkeiten einfacher zu organisieren.
  • Eine Experimentierklausel ermöglicht es Kommunen, die Kinder- und Jugendhilfe künftig als zentralen Ansprechpartner für junge Menschen mit Behinderungen und ihre Familien zu erproben und Schnittstellen zur Eingliederungshilfe abzubauen.
  • Auch der Verfahrenslotse, der Familien bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Eingliederungshilfe unterstützt, wird zeitlich entfristet.
  • Der Entwurf entlastet Jugendämter durch vereinfachte Verfahren zur Aufnahme und Verteilung unbegleiteter ausländischer Minderjähriger, bei denen etwa die Altersfeststellung, Fristenregelungen und Kostenerstattungen praktikabler gestaltet werden sollen.

Kommunale Infrastrukturen stärken

  • Infrastrukturangebote für junge Menschen, Eltern und Familien in den Kommunen, wie Familienzentren, Elternkurse, Beratungsstellen und Familienfreizeiten werden deutlich gestärkt.
  • Familien, die Unterstützung brauchen, wird zunächst die Inanspruchnahme einfach zugänglicher Angebote nahegelegt, bevor eine erzieherische Hilfe implementiert wird. Voraussetzung hierzu ist, dass keine intensivere Unterstützung notwendig ist.
  • Entsprechendes gilt für den KiTa-Besuch. Gerade für Familien in herausfordernden Lebenslagen kann der KiTa-Besuch des Kindes auch flankiert mit einer Beratung der Eltern, enorm wirkungsvoll sowohl für die Entwicklung des Kindes als auch die Unterstützung der Eltern sein. 

Jugendliche auf dem Weg in ein selbstständiges Leben unterstützen

  • Der Übergang in ein selbstbestimmtes Erwachsenenleben ist für junge Menschen eine entscheidende Phase. Eine abgeschlossene Ausbildung und der Einstieg in Arbeit sind dabei wichtige Voraussetzungen.
  • Die Reform richtet deshalb einen stärkeren Fokus auf Hilfen, die junge Menschen gezielt bei Ausbildung und beruflicher Integration unterstützen. Dazu gehört insbesondere die Möglichkeit, Unterkunft mit sozialpädagogischer Begleitung zu verbinden, wenn dies die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen oder die berufliche Eingliederung ermöglicht.

Fachkräfte gezielter einsetzen und Personalsituation entlasten

  • Die Anforderungen an die Qualifikation des Personals richten sich stärker nach den ganz konkreten Aufgaben und die wahrzunehmenden Funktionen und nicht nach pauschalen Standards.
  • Dies bedeutet: Je anspruchsvoller die jeweilige Aufgabe ist, desto höhere Anforderungen sind an die Qualifikation des eingesetzten Personals zu stellen, bei weniger komplexen Aufgaben können entsprechend geringere Anforderungen ausreichend sein. Dies schafft mehr Flexibilität für öffentliche und freie Träger bei Auswahl und Einsatz des Personals und sorgt für eine Entlastung der Personalsituation in der gesamten Kinder- und Jugendhilfe.

Sogenanntes "begleitetes Trinken" abschaffen

Der Gesetzentwurf beendet zudem die Ausnahmeregelung im Jugendschutzgesetz zum sogenannten "begleiteten Trinken". Damit soll künftig der Erwerb und Konsum von Bier, Wein oder Schaumwein in der Öffentlichkeit durch 14- und 15-jährige Jugendliche in Begleitung einer personensorgeberechtigen Person nicht mehr erlaubt sein.  

Fachkräftesicherung

Politik und Wirtschaft stärken gemeinsam die duale Ausbildung

Gruppenfoto vom Panel mit Michael Brand
V.r.n.l.: Michael Brand (Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesbildungsministerium), Denise Otto (IHK Fulda), Ina Rohde (Rhönsprudel Gruppe), Frank Roth (KGM Gruppe Fulda), Peter Gitzler und Julian Bolz (beide JOBvision WIN-Netzwerk) © Region Fulda GmbH

Am 4. August kamen in Fulda rund 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Veranstaltung "Gute Ausbildung braucht Wissenstransfer - Politik und Wirtschaft im Dialog" des JOBvision WIN-Netzwerks zusammen. Höhepunkt des Abends war der intensive Austausch mit Michael Brand und den drei hessischen Projektträgern aus Fulda, Offenbach und Felsberg. Michael Brand betonte im Gespräch die Bedeutung der dualen Ausbildung. Dabei hob er die enge Zusammenarbeit von Landkreis Fulda, Agentur für Arbeit, Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerk, Wirtschaftsförderung und Unternehmen hervor. 

Michael Brand: "Die duale Ausbildung ist für die Fachkräftesicherung in Deutschland entscheidend, gerade hier in der stark mittelständisch geprägten Region Fulda." 

Wissenstransfer zwischen Generationen stärken

Im Zentrum der Podiumsdiskussion mit Michael Brand, Denise Otto (IHK Fulda), Ina Rohde (Rhönsprudel Gruppe) und Frank Roth (KGM Gruppe Fulda) stand der Wissenstransfer zwischen verschiedenen Generationen in Betrieben. Unternehmen leben stark vom persönlichen Austausch und der Weitergabe von Wissen, bei der Erfahrung langjähriger Beschäftigter im dynamischen Wandel der Arbeitswelt wichtig für die Betriebe ist, um für Auszubildende und Fachkräfte attraktiv zu bleiben. 

Mentoring soll neuen Kräften Unterstützung anbieten und anregen, eigene Ideen einzubringen. Die jüngere Generation kann neben der Affinität zu Digitalisierung und künstlicher Intelligenz auch weitere Impulse in bereits etablierte Abläufe bringen. Entscheidend sei dabei das Gespür dafür, was weitergegeben werden sollte: Mentoringprozesse bedeuteten immer auch, zu erkennen, was man an Wissen festhalten müsse und welche Erfahrungen man mitgeben könne. Wissen, das zukünftig von Fachkräften gebraucht werde, müsse gesichert werden, erklärte Denise Otto.

Auszubildende gezielt weiterqualifizieren

Besprochen wurde auch die neueste Unternehmensbefragung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). Demnach kommen Ausbildungsverträge häufig deshalb nicht zustande, weil es an ausreichender Qualifikation mangelt. Ein Mentorenprogramm kann auch hierbei Abhilfe schaffen, indem Auszubildende im Betrieb gezielt qualifiziert werden. Positiv sei, dass das Interesse an Ausbildung wieder steigt. Mehr junge Menschen bewerben sich und setzen sich mit der Option einer betrieblichen Ausbildung auseinander.

Unternehmen bei Transformation unterstützen

Sowohl mit den Betrieben vor Ort als auch mit den JOBvision-Projekten aus Hessen tauschte sich Michael Brand im Nachgang sehr intensiv zu konkreten Erfahrungen und Potenzial für die Zukunft aus.

Michael Brand: "Transformation bestimmt den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Konjunkturelle Dynamik und auch globale Krisen fordern kleine und mittlere Betriebe immer mehr heraus. So ziehen sich viele auch aus der Ausbildung zurück. Gerade hier will das Bundesbildungsministerium mit dem JOBvision-Programm konkrete Unterstützung bieten. Das Projekt 'WIN-Netzwerk' verknüpft Wissenstransfer mit Integrationsförderung und bietet neue Ansätze zur Gewinnung von Auszubildenden und Nachwuchskräften, um langfristig das Überleben und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu sichern."

Europäischer Holocaust-Gedenktag für Sinti und Roma

Michael Brand besucht Auschwitz-Birkenau

Michael Brand steht vor einem Rednerpult unter freiem Himmel vor einer Mauer
Michael Brand gedenkt in Auschwitz-Birkenau den vom NS-Regime getöteten Sinti und Roma © Dominik Smolarek

Anlässlich des Europäischen Holocaust-Gedenktag für Sinti und Roma hat der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland, Michael Brand, am 2. August an der internationalen Gedenkveranstaltung in Auschwitz-Birkenau teilgenommen. 

Michael Brand: "Am Europäischen Holocaust-Gedenktag für Sinti und Roma gedenken wir in Auschwitz-Birkenau der Opfer, die vom Terror- Regime des Nazis verfolgt, interniert und barbarisch ermordet wurden. In der Nacht vom 2. auf den 3. August 1944 ermordete die SS die rund 4300 überlebenden Sinti und Roma in diesem Teil des Lagers. Es waren Menschen, die ihr eigenes Leben, Familie, Freunde, Hoffnungen und Träume hatten - und die Opfer eines barbarischen Regimes wurden. Dieses Verbrechen steht für den Völkermord an rund 500.000 Sinti und Roma in Europa. Ich verneige mich im Namen der Bundesregierung vor den Opfern und ihren Familien und Nachkommen. Die Stimmen der Überlebenden werden über 80 Jahre nach dem Ende des Nazi-Regimes weniger. Die Verantwortung aller wird umso größer. Es liegt jetzt an uns allen, die Erinnerung wachzuhalten, die Geschichte weiterzutragen und jeder Form von Antiziganismus, Rassismus und Menschenverachtung gemeinsam entschieden entgegenzutreten. Auch in diesem Jahr sind Jugendliche und junge Erwachsene aus 19 europäischen Ländern nach Auschwitz-Birkenau gereist, um sich mit der Geschichte der Ermordeten und der Erinnerung zu beschäftigen.
Sie verkörpern das Versprechen, dass wir gemeinsam die Erinnerung wachhalten und gemeinsam für eine bessere Zukunft arbeiten. Das demokratische Deutschland steht zur historischen Verantwortung für den Völkermord an den Sinti und Roma Europas. Holocaust und Nazi-Terror zeigen so klar wie brutal, wohin es führen kann, wenn Menschen brutal verfolgt und zu einer Bedrohung stilisiert werden. Wir treten jeder Form von Menschenverachtung entschieden entgegen und verteidigen die Rechte und die Würde aller Menschen."

 

Internationaler Tag gegen Menschenhandel

Ausbeutung bekämpfen und Betroffene schützen

Logo Welttag gegen den Menschenhandel
Am 30. Juli ist der Welttag gegen Menschenhandel © BMBFSFJ


Am 30. Juli wird jährlich der internationale Tag gegen Menschenhandel begangen. Um Menschenhandel wirksam zu bekämpfen, ist es besonders wichtig, frühzeitig vorzubeugen, Betroffene wirksam zu schützen und die Zusammenarbeit der zahlreichen beteiligten Akteure zu stärken. Im ersten Halbjahr 2026 wurden in Deutschland wichtige Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Menschenhandel ergriffen. 

 

 

Menschenhandel gemeinsam bekämpfen 

Die Bundesregierung arbeitet an der Umsetzung des ersten Nationalen Aktionsplans zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen (2024-2028). Das Ziel ist, Betroffene besser zu unterstützen, die Strafverfolgung weiter zu intensivieren und Kooperationen auszubauen. Von den 126 Maßnahmen befinden sich die meisten in der Umsetzung, werden fortlaufend weiterentwickelt oder sind bereits abgeschlossen.

Dazu gehören unter anderem der Aufbau einer nationalen Kontaktstelle für Fälle des grenzüberschreitenden Menschenhandels. Hierfür arbeiten das Bundeskriminalamt und der vom Bundesgleichstellungsministerium geförderte Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. (KOK) zusammen. Ziel ist es, im Sinne der Betroffenen, die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Akteuren zu stärken und den Informationsaustausch länderübergreifend zu verbessern. 

Die Bundesregierung hat zudem unter Federführung des Bundesjustizministeriums den Gesetzentwurf zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung beschlossen. Er setzt die Änderungen der Richtlinie der Europäischen Union (EU) zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels sowie zum Schutz seiner Opfer (EU 2024/1712) in nationales Recht um und stärkt die strafrechtliche Verfolgung des Menschenhandels.

Zum Thema Menschenhandel informieren und sensibilisieren

Darüber hinaus hat das Bundesgleichstellungsministerium auf der eigenen Website ein Informationsportal zum Thema Menschenhandel eingerichtet. Dort finden Interessierte kompakte Informationen zu den unterschiedlichen Erscheinungsformen des Menschenhandels, zu einschlägigen Beratungsstellen und zu aktuellen Maßnahmen zur Unterstützung Betroffener.

Die zunehmende Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) nimmt Einfluss auf die Erscheinungsformen und Dynamiken des Menschenhandels. Die Berichterstattungsstelle Menschenhandel hat ein Fact Sheet veröffentlicht, das die Zusammenhänge zwischen IKT und Menschenhandel aufbereitet und Handlungsansätze zum Umgang damit bietet.

Ein weiterer Meilenstein ist der Dritte Umsetzungsbericht Deutschlands zur Europaratskonvention zur Bekämpfung des Menschenhandels. Damit wird die Umsetzung der Verpflichtungen und Empfehlungen in Deutschland transparent dokumentiert.

Die Bundesregierung hat bereits zahlreiche wichtige Maßnahmen umgesetzt. Sie wird auch weiterhin alle Formen des Menschenhandels konsequent bekämpfen sowie Betroffene bestmöglich schützen und unterstützen. 

Ganztägige Bildung und Betreuung

Rechtsanspruch auf Ganztag startet

Kinder in der Ganztagesbetreuung
Kinderbetreuung in Grundschulen: Ganztagsausbau in Deutschland schreitet voran © gettyimages/skynesh

Ab dem 1. August tritt der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder der ersten Klassenstufe in Kraft. In den Folgejahren wird der Anspruch schrittweise auf die Klassenstufen zwei bis vier ausgeweitet, sodass er ab dem Schuljahr 2029/30 für alle Kinder der ersten bis vierten Klassenstufe gilt.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: "Ein guter Ganztag eröffnet Kindern Chancen - weit über den Unterricht hinaus. Er gibt ihnen Zeit zum Entdecken, Ausprobieren und Wachsen. Kinder können zusätzliche Lern- und Förderangebote nutzen, ohne den Leistungsdruck des regulären Unterrichts. Sie spielen, musizieren, treiben Sport und lernen gemeinsam. Oft sind die Hausaufgaben bereits erledigt, wenn sie nach Hause kommen - sodass der Nachmittag wieder der Familie gehört. Der Ganztag ist auch ein Schlüssel für mehr Bildungsgerechtigkeit und ermöglicht es, Kinder unabhängig vom Hintergrund ihrer Eltern zum Bildungserfolg zu führen. Kinder, deren Familien sich keine Nachhilfe oder teure Freizeitangebote leisten können, erhalten hier Unterstützung und vielfältige Möglichkeiten, ihre Talente zu entfalten. Mit dem Rechtsanspruch sorgen wir dafür, dass diese Chancen Schritt für Schritt allen Kindern offenstehen - unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Wohnort. Das ist eine Investition in jedes einzelne Kind und in die Zukunft unseres Landes. Das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs zunächst für Kinder der ersten Klassenstufe zum 1. August 2026 ist deshalb ein Meilenstein."

Ganztagsangebote fördern

Bereits heute sind 74 Prozent der Grundschulen Ganztagsschulen. Rund 1,9 Millionen Kinder im Grundschulalter werden ganztägig entweder in einer Ganztagsschule oder einem Hort betreut. Die Inanspruchnahme liegt damit bei 57 Prozent.

Karin Prien: "Der Bund setzt sich gemeinsam mit Ländern und Kommunen für verlässliche, kindgerechte Ganztagsbildung und -betreuung ein und steht beim Ganztagsausbau verlässlich an der Seite der Länder und Kommunen. Deshalb investieren wir in neue Plätze, moderne Bildungsinfrastruktur und beteiligen uns dauerhaft an den laufenden Kosten des Ausbaus. Gemeinsam schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass der Rechtsanspruch überall mit guter Qualität eingelöst werden kann. Ganztag ist eine gemeinsame Zukunftsaufgabe - für bessere Bildungschancen, starke Familien und einen leistungsfähigen Bildungsstandort Deutschland."

Kommunale Infrastruktur stärken

Die Bundesregierung stellt bis 2029 Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in den Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur bereit. Gefördert werden unter anderem Neubauten, Umbauten, Erweiterungen, energetische Sanierungen sowie die Ausstattung von Ganztagseinrichtungen. Darüber hinaus beteiligt sich der Bund dauerhaft an den zusätzlichen Betriebskosten der Länder, die durch den Rechtsanspruch entstehen. Dafür wird die vertikale Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder angepasst. Außerdem steigt der Bundesanteil ab 2026 schrittweise von jährlich 135 Millionen Euro auf bis zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr ab 2030. Ergänzend treiben Länder und Kommunen den Ganztagsausbau mit eigenen Investitionsprogrammen und weiteren Maßnahmen voran. Neben dem quantitativen Ausbau unterstützt der Bund auch die qualitative Weiterentwicklung des Ganztags - unter anderem mit einem Ganztagskongress, wissenschaftlichen Studien, Fachveranstaltungen und Bund-Länder-Austauschformaten.

Der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung 

Der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter wurde mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) beschlossen. Seit dessen Inkrafttreten im Oktober 2021 haben die Länder den Ausbau der Ganztagsangebote kontinuierlich vorangetrieben. Ziel ist ein bedarfsgerechtes, qualitativ hochwertiges Angebot für Kinder und Familien. Die Bundesregierung berichtet jährlich über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder. Der Dritte Bericht nach Paragraph 24a des Sozialgesetzbuches VIII (3. GaFöG-Bericht) wurde im Dezember 2025 veröffentlicht. Der vierte Bericht wird voraussichtlich im Dezember 2026 vorgelegt.