Aktuelle Meldungen

Jedem Kind behütetes Aufwachsen ermöglichen

Karin Prien ernennt Mareike Wulf zur Kinderbeauftragten

Lotte Mareike Wulf
Mareike Wulf möchte als Kinderbeauftragte allen Kindern ein sicheres Aufwachsen ermöglichen © Florian Gaertner/BMBFSFJ/photothek.de

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesbildungsministerium, Mareike Wulf, wird ab sofort die Funktion der Kinderbeauftragten wahrnehmen. Das verkündete Bundesbildungsministerin Karin Prien am 14. November vor Vertreterinnen und Vertretern von Kinderrechtsorganisationen und Wohlfahrtsverbänden, der Bundesressorts, Länder und Kommunen anlässlich einer Sitzung zum Nationalen Aktionsplan "Neue Chancen für Kinder in Deutschland".

Karin Prien: "Ich freue mich, dass die Interessen der Kinder nun ein Gesicht haben in meinem Ministerium. Mareike Wulf wird den Belangen der Kinder in der Bundesregierung, in Brüssel und bei den Vereinten Nationen eine hörbare Stimme verleihen. Politik für Kinder braucht mehr Aufmerksamkeit - nicht zuletzt in einer Zeit, in der die junge Generation allein schon wegen des demografischen Wandels nicht noch weniger sichtbar werden darf."

Zusammenarbeit stärken, Chancengleichheit ermöglichen

Karin Prien
Karin Prien begrüßt, dass Politik für Kinder in Brüssel und bei den Vereinten Nationen nun mehr Aufmerksamkeit bekommt © Florian Gaertner/BMBFSFJ/photothek.de

Die neue Kinderbeauftragte soll Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung von Kindern innerhalb der Bundesregierung koordinieren, wie es auch die EU-Ratsempfehlung zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder vorsieht, der Deutschland 2021 zugestimmt hat. Darüber hinaus soll die Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen sowie mit der Europäischen Union und im Rahmen der UN- Kinderrechtskonvention gestärkt werden. In seinen Empfehlungen von 2022 hatte auch der UN-Kinderrechteausschuss Deutschland nahegelegt, eine Beauftragte mit einer solchen koordinierenden Funktion zu benennen.

Mareike Wulf: "Ich möchte die entscheidenden Kräfte bündeln, um jedem Kind in unserem Land ein behütetes Aufwachsen zu ermöglichen. Dazu gehört ein Aufwachsen frei von Gewalt, denn Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz vor körperlicher, sexueller und seelischer Gewalt. Ebenso wichtig ist ein Aufwachsen mit allen Chancen - durch frühe Sprachförderung, gute Bildung und verlässliche Unterstützung in der Familie. Und schließlich brauchen Kinder ein Aufwachsen in einer gesunden Umgebung: Angesichts des zunehmenden Medienkonsums und komplexer gesellschaftlicher Herausforderungen ist die Förderung gesunder Lebensumstände und familiärer Lebensstile dringlicher denn je."

Nationaler Aktionsplan "Neue Chancen für Kinder in Deutschland"

Der Nationale Aktionsplan "Neue Chancen für Kinder in Deutschland" wurde im Juli 2023 im Bundeskabinett beschlossen und hat eine Laufzeit bis zum Jahr 2030. Damit setzt Deutschland die Ratsempfehlung zur Kindergarantie der Europäischen Union um. Ziel ist es, benachteiligten Kindern und Jugendlichen hochwertige Zugänge in den Bereichen Betreuung, Bildung, Gesundheit, Ernährung und Wohnraum zu gewährleisten. Dazu ist eine Koordinatorin oder ein Koordinator zu benennen, die oder der die politischen Ebenen zusammenführt und die Beteiligung aller relevanten Akteure sicherstellt. 

Digitale Teilhabe älterer Menschen

Digitaler Engel gewinnt European Digital Skills Award 2025

Ein Infostand des Digitalen Engels, an dem eine junge Frau einen älteren Mann berät
Die mobilen Beraterinnen und Berater des "Digitalen Engels" beraten ältere Menschen dazu, wie sie ihre täglichen Abläufe und Gewohnheiten durch digitale Anwendungen bereichern und erleichtern können © Jörg Farys

Das Projekt "Digitaler Engel" des Vereins Deutschland sicher im Netz (DsiN) wurde am 12. November in der Kategorie "Cybersecurity Skills" mit einem European Digital Skills Award 2025 ausgezeichnet. Mit über 800 Einsätzen, bei denen rund 25.000 Seniorinnen und Senioren erreicht wurden, und der Schulung von mehr als 1500 Multiplikatorinnen und Multiplikatoren konnte das Projekt die internationale Jury überzeugen.

Insgesamt wurden in diesem Jahr 195 Projekte aus ganz Europa für den European Digital Skills Award 2025 eingereicht.

Bundesseniorenministerin und Schirmherrin Karin Prien: "Der 'Digitale Engel' zeigt eindrucksvoll, dass digitale Themen keine reine Expertensache sind. Das mobile Team bringt Wissen und Sicherheit direkt zu älteren Menschen, die bisher wenig mit dem Internet zu tun hatten. So hilft das Projekt, den Alltag sicherer zu machen und stärkt unser gemeinsames Vertrauen in die digitale Welt. Die europäische Auszeichnung ist eine großartige Anerkennung - sie zeigt, dass Deutschland bei digitaler Aufklärung mit Herz und Verstand vorangeht und bei der digitalen Aufklärung Maßstäbe setzt. Herzlichen Glückwunsch an das gesamte DsiN-Team zu diesem tollen Erfolg!"

Projektleiterin Katharina Kunze: "Diese Auszeichnung ist eine wunderbare Anerkennung unserer Arbeit und zugleich ein Ansporn. Wir möchten ältere Menschen in ganz Deutschland befähigen, digitale Technologien selbstbewusst, sicher und mit Freude zu nutzen. Der Preis zeigt: Unser Ansatz wirkt und wird auch über die Landesgrenzen hinaus geschätzt."

Digitale Chancen nutzen und Risiken verstehen

Mit dem vom Bundesseniorenministerium geförderten Projekt "Digitaler Engel" unterstützt DsiN insbesondere in ländlichen Regionen ältere Menschen dabei, sich sicher in der digitalen Welt zu bewegen. Das Projekt vermittelt praxis- und alltagsnah, wie digitale Chancen genutzt und Risiken verstanden werden - von Datenschutz und sicheren Passwörtern bis hin zur Betrugsprävention im Netz. 

Seit seiner Gründung hat der "Digitale Engel" zehntausende Menschen mit seinen bundesweiten Vor-Ort-Angeboten, Online-Veranstaltungen und leicht verständlichen Materialien erreicht. Besonders ältere Menschen, die wenig Erfahrung mit dem Internet haben, profitieren von der persönlichen Beratung und dem niedrigschwelligen Zugang im persönlichen Umfeld.
 

Allianz für Aus- und Weiterbildung

Gemeinsam Fachkräfte sichern

Karin Prien
Karin Prien beim Spitzentreffen der Vertreterinnen und Vertreter der Allianz für Aus- und Weiterbildung bei den Berliner Wasserbetrieben © Berliner Wasserbetriebe

Am 10. November haben sich sich die Spitzenvertreterinnen und -vertreter der Allianz für Aus- und Weiterbildung in Berlin getroffen. Bundesbildungs- und -familienministerin Karin Prien, Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche und Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas nahmen neben Vertreterinnen und Vertretern der Bundesagentur für Arbeit, aus Wirtschaft, Gewerkschaften sowie der Länder an dem Spitzentreffen teil.

Das Thema das Spitzentreffens waren die großen Herausforderungen auf dem deutschen Ausbildungsmarkt: Zu viele junge Menschen bekommen keinen Berufsabschluss, gleichzeitig bleiben viele betriebliche Ausbildungsstellen unbesetzt - insbesondere, weil Ausbildungsbetriebe keine oder keine passenden Bewerberinnen und Bewerber finden. In Zeiten des Fachkräftemangels, der durch die hohen altersbedingten Abgänge vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den nächsten Jahren zustande kommt, ist entschlossenes Handeln erforderlich. Die Allianz für Aus- und Weiterbildung arbeitet daher engagiert und intensiv daran, jungen Menschen die Perspektiven und Möglichkeiten einer beruflichen Ausbildung aufzuzeigen. So soll das duale Ausbildungssystem gestärkt werden. 

Duales Ausbildungssystem weiter stärken

Während des Spitzentreffens wurden die Ergebnisse der noch laufenden Allianzperiode (2023 - 2025) präsentiert. Verschiedene Initiativen wurden angestoßen, um möglichst vielen jungen Menschen den Weg in eine duale Ausbildung zu ebnen und so das vorhandene Fachkräftepotenzial bestmöglich zu nutzen. Dazu gehören: 

  • Ein Netzwerk von Ausbildungsbotschafter-Initiativen: Ausbildungsbotschafterinnen und -botschafter sind junge Auszubildende oder gerade fertig Ausgebildete, die in Schulen gehen und bei Schülerinnen und Schülern über die duale Ausbildung berichten. Das Netzwerk umfasst bereits 110 Initiativen und bringt diese zum Austausch zusammen.
  • Ausbildungsgarantie: Die Allianz hat deren Start begleitet, ihre Fördermöglichkeiten bekannter gemacht und steht weiterhin für ihre Botschaft, dass allen jungen Menschen die Chance auf Ausbildung eröffnet werden soll.
  • Grundlegende Positionspapiere: Die Allianz hat sich darauf verständigt, die Grundkompetenzen bei Ausbildungsanfängerinnen und -anfängern zu stärken, die Berufswahlkompetenzen junger Menschen zu fördern sowie Jugendberufsagenturen bundesweit zu stärken.
  • Sommer der Berufsausbildung: Im Zuge der von Bundeskanzler Friedrich Merz mit einem Grußwort gewürdigten Initiative haben die Allianzpartner sowohl bei jungen Menschen als auch bei Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern mit vielfältigen Veranstaltungen für die duale Ausbildung geworben. 

Berufliche Orientierung weiter ausbauen

In der neuen Allianzperiode ab 2026 wollen die Allianzpartnerinnen und -partner weiter Herausforderungen am Ausbildungsmarkt angehen, möglichst allen Menschen die Chance für einen Berufsabschluss  geben und unter anderem die Durchlässigkeit der beruflichen Bildung verbessern. Dazu sollen die berufliche Orientierung gestärkt sowie Unterstützungsangebote und -bedarfe zusammengebracht werden.

Die Allianz für Aus- und Weiterbildung

Die Allianz für Aus- und Weiterbildung ist seit über zehn Jahren die zentrale politische Plattform und ein Aktionsbündnis für die duale Ausbildung. In der Allianz arbeiten Ministerien und Behörden aus Bund und Ländern sowie Wirtschaft und Gewerkschaften gemeinsam daran, die Aus- und Weiterbildung zu stärken und somit zur Fachkräftesicherung beizutragen. 

Gedenken an Reichspogromnacht

Karin Prien nimmt an Gedenkveranstaltung in Amsterdam teil

Karin Prien in der Portugiesischen Synagoge in Amsterdam
Bundesbildungsministerin Karin Prien spricht in der Portugiesischen Synagoge in Amsterdam zum Gedenken an die Reichspogromnacht. Sie erinnert an die Schrecken des Holocaust und mahnt vor der erdrückenden Gleichgültigkeit gegenüber Antisemitismus © Nooi van Maarsen @bynoesha

Anlässlich des 87. Jahrestages der Reichspogromnacht hat Bundesbildungsministerin Karin Prien am 9. November an einer Gedenkveranstaltung der jüdischen Gemeinde in Amsterdam teilgenommen. In der traditionsreichen Portugiesischen Synagoge sprach sie vor mehr als 700 Teilnehmenden über die Bedeutung der Erinnerung für die Gegenwart - und über die Notwendigkeit, Antisemitismus in all seinen Formen entschieden entgegenzutreten.

Zuvor besuchte Prien das Anne Frank Haus und zeigte sich tief beeindruckt von der Ausstellung und der Bildungsarbeit vor Ort. 

Karin Prien: "Anne Frank ist für mich - wie für viele Menschen weltweit - ein Symbol für die Verfolgung und Ermordung von Millionen Jüdinnen und Juden, aber zugleich auch für Mut und Lebensfreude. Die Bildungsarbeit des Anne Frank Hauses ist ein wichtiges Vorbild auch für die Antisemitismusprävention in Deutschland."

Diskriminierung im Sport vorbeugen

Im Anschluss traf Karin Prien Vertreterinnen und Vertreter von MACCABI Europa und MACCABI Niederlande. Im Mittelpunkt der Gespräche standen die Herausforderungen durch Antisemitismus im Sport sowie die Folgen des Terrorangriffs der Hamas vom 7. Oktober 2023 für jüdische Sportvereine in Europa. Angesprochen wurden auch die antisemitischen Ausschreitungen beim Europa-League-Spiel zwischen Ajax Amsterdam und MACCABI Tel Aviv. Die Bundesbildungsministerin betonte, wie wichtig es sei, jüdisches Leben im Sport sichtbar zu machen und aktiv gegen Diskriminierung einzutreten.

In ihrer anschließenden Rede bei der Gedenkveranstaltung des Centraal Joods Overleg (CJO), dem Dachverband jüdischer Organisationen in den Niederlanden, erinnerte Karin Prien an die Schrecken der Schoah, deren Beginn die Pogromnacht markierte.  

Karin Prien: "Als deutsche Ministerin mit jüdischen Wurzeln, deren Großeltern in die Niederlande geflohen waren und mit einer Familiengeschichte, die geprägt ist von der nationalsozialistischen Verfolgung und Ermordung europäischer Jüdinnen und Juden, ist es für mich eine besondere Ehre, an diesem Ort sprechen zu dürfen. Die Reichspogromnacht markierte den tragischen Wendepunkt: den Übergang von Diskriminierung und Ausgrenzung hin zur offenen Verfolgung und schließlich zur systematischen Ermordung. Dieses Gedenken erinnert uns daran, wie schnell Worte zu Taten werden können  und wie zerbrechlich Menschlichkeit ist, wenn Hass Raum gewinnt. Auch heute erleben wir - gerade seit dem furchtbaren Terroranschlag der Hamas am 7. Oktober 2023 - wieder einen alarmierenden Anstieg antisemitischer Vorfälle, von Ausgrenzung bis hin zu offener Gewalt. Das erfüllt mich mit tiefer Sorge. Die Erinnerung an die Pogromnacht ist deshalb mehr als ein Rückblick - sie ist ein Auftrag. Sie mahnt uns, wachsam zu bleiben, Haltung zu zeigen und uns mit aller Kraft gegen Antisemitismus und jede Form von Menschenfeindlichkeit zu stellen. Nur so können wir sicherstellen, dass sich die Schrecken der Vergangenheit niemals wiederholen. Überall in Europa gibt es Menschen, die nicht wegsehen - die sich in Schulen, im Sport, in den sozialen Netzwerken und im Berufsleben gegen Antisemitismus engagieren. Sie machen mir Mut."

Besuch in Amsterdam stärkt Solidarität

Mit ihrem Besuch in Amsterdam setzte Karin Prien ein deutliches Zeichen für Erinnerung, Verantwortung und Solidarität über Grenzen hinweg.

Die Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 markierte den Beginn der systematischen Verfolgung jüdischer Menschen im nationalsozialistischen Deutschland und in Europa. Zerschlagene Schaufensterscheiben, brennende Synagogen und Gewalt auf offener Straße zwangen viele zur Flucht. Mit dem deutschen Überfall auf die Niederlande am 10. Mai 1940 begann die Besatzung - und damit eine neue Phase der Verfolgung jüdischen Lebens auch in Amsterdam.

Bürokratiearme Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Kommission überreicht Abschlussbericht an Karin Prien

Gruppenbild
Karin Prien nimmt den Abschlussbericht der Kommission zur Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie entgegen © BMBFSFJ

Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit von Frauen und Männern: Die Entgelttransparenzrichtlinie der Europäischen Union (EU) soll den Entgeltgleichheitsgrundsatz fördern. Die Richtlinie ist bis Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen. Bundesgleichstellungsministerin Karin Prien berief eine Kommission, die am 7. November ihre Vorschläge für die bürokratiearme Umsetzung der Richtlinie übergab. 

Karin Prien: "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit - damit Leistung sich wirklich lohnt. Das ist gerecht, für Männer und für Frauen. Die Expertenkommission hat bei den Empfehlungen zwei Ziele in den Blick genommen: Die Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie muss wirksam sein für die Beschäftigten und aufwandsarm für die Arbeitgeber. Wichtig ist mir: Die Unternehmen müssen Handlungssicherheit haben, damit die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland nicht dadurch gefährdet wird. Und klar ist auch: Eine faire Bezahlung hilft, Potenziale zu heben."

Die Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL)

Die ETRL ist am 6. Juni 2023 in Kraft getreten und muss bis spätestens 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Sie enthält verbindliche Maßnahmen zur Förderung von Entgelttransparenz, unter anderem: 

  • einen Auskunftsanspruch für Stellenbewerberinnen und Stellenbewerber über das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne,
  • einen Auskunftsanspruch für alle Beschäftigten, mit dem sie in Erfahrung bringen können, wie sie im Durchschnitt im Vergleich zu ihren weiblichen und männlichen Kollegen entlohnt werden, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten (sogenannte Vergleichsgruppe),
  • eine Berichtspflicht für Arbeitgeber ab 100 Beschäftigten zu vorgegebenen, einzelnen Gender Pay Gap-Indikatoren und Verpflichtung zu einer Entgeltbewertung bei einem relevanten Gender Pay Gap mit Abhilfemaßnahmen. 

Die ETRL enthält zudem Vorgaben zur wirksameren Rechtsdurchsetzung des Entgeltgleichheitsgrundsatzes, zum Beispiel: Sanktionen oder Geldbußen bei Nichteinhaltung der Rechte und Pflichten, Unterstützung von Klägern im Gerichtsverfahren durch Verbände.

Nationales Gesetzgebungsverfahren zeitnah starten

Der Abschlussbericht enthält Vorschläge zur Ausgestaltung der Transparenzinstrumente "Berichtspflicht" und "Auskunftsanspruch", zu der Frage der Privilegierung von tarifgebundenen Arbeitgebern sowie zur Frage der begleitenden Unterstützung von Unternehmen durch die Bundesregierung. Das Bundesgleichstellungsministerium wird die Vorschläge prüfen und einen Referentenentwurf erarbeiten. Ziel ist es, das Gesetzgebungsverfahren Anfang 2026 einzuleiten.

Die Kommission "Bürokratiearme Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie"

Bei der Kommission handelt es sich um eine elfköpfige, interdisziplinär besetzte und unabhängige Expertinnen- und Expertenkommission. Den Vorsitz haben Prof. Dr. Katharina Wrohlich vom Deutschen Institut für Wirtschaft Berlin (DIW) und Prof. Dr. Christian Rolfs von der Universität zu Köln
Darüber hinaus bestand die Kommission aus Vertreterinnen und Vertretern der folgenden Verbände:

Jüdisches Leben in Deutschland

Karin Prien würdigt Ordination von zwei Rabbinerinnen

Karin Prien steht in einer Synagoge an einem Rednerpult
Anlässlich der Ordination zweier Rabbinerinnen des Abraham-Geiger-Kollegs Potsdam spricht Karin Prien in der Synagoge in der Rykestraße in Berlin © Boaz Arad Photography

Am 6. November würdigte Bundesbildungsministerin Karin Prien in der Synagoge in der Rykestraße in Berlin die Ordination zweier Rabbinerinnen des Abraham Geiger Kollegs Potsdam. In einem festlichen Gottesdienst mit zahlreichen Gästen wurden die Rabbinerinnen Alisa Bach und Alla Mitelman eingeführt. Karin Prien sprach anlässlich der Ordination und betonte die besondere Bedeutung dieses Ereignisses für die jüdische Gesellschaft in Deutschland.

Karin Prien: "Die Ordination von zwei Rabbinerinnen am Abraham-Geiger-Kolleg ist ein bedeutender Schritt für ein lebendiges und gleichberechtigtes Judentum in Deutschland - ein Zeichen des Fortschritts und der Heilung nach der Shoah. Gerade in Zeiten, in denen jüdisches Leben erneut bedroht wird, ist es umso wichtiger, dass wir als Gesellschaft zeigen: Wir sind da, wir gehören zu diesem Land und gestalten mit. Besonders berührt mich, dass zwei Rabbinerinnen ordiniert werden, die nicht nur als religiöse Führerinnen, sondern auch als Vorbilder für junge jüdische Frauen in Deutschland fungieren. Ihre Arbeit, liebe Rabbinerinnen, wird Brücken bauen - zwischen Tradition und Moderne, zwischen Glauben und Gesellschaft. Sie setzen damit ein starkes Zeichen für Respekt, Empathie und den Zusammenhalt in unserer pluralen Gesellschaft."

Frauen im Rabbinat stärken

In ihrer Rede erinnerte Karin Prien auch an die weltweit erste Rabbinerin, Regina Jonas. Sie wurde 1935 ordiniert und war in den 1930er und 1940er Jahren in Berlin tätig. Selbst nach ihrer Deportation ins Ghetto Theresienstadt nahm sie ihr Amt als Rabbinerin in Gefangenschaft wahr. Sie wurde 1944 ins Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau verschleppt und dort ermordet. Ihr Engagement ebnete den Weg für Frauen im Rabbinat.

In Deutschland ermöglicht das liberale Abraham Geiger Kolleg auch Frauen, sich auf das Rabbinat vorzubereiten und ordiniert sie. Benannt ist das Kolleg nach Abraham Geiger, einem der wichtigsten Vertreter des liberalen Judentums in Deutschland. Das Kolleg wurde 1999 gegründet, ist angegliedert an die Universität Potsdam und Mitglied der World Union for Progressive Judaism.

3. Forum Sinti und Roma 2025

Michael Brand: Sinti und Roma leisten wertvollen Beitrag für unser Land

Michael Brand
Michael Brand plädiert für stärkeres Gehör und mehr Sichtbarkeit für Sinti und Roma in unserer Gesellschaft © Thomas Koehler/BMBFSFJ/photothek.de

Zum 3. Forum Sinti und Roma unter dem Motto "Wo stehen wir? Was zu tun ist! Zur Lage der Sinti und Roma in Deutschland", zu dem über 180 Teilnehmer von Sinti und Roma, Politik, Zivilgesellschaft und Wissenschaft erwartet werden, hat der Parlamentarische Staatssekretär Michael Brand als Beauftragter der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland dazu aufgerufen:

"Mit alten Vorurteilen aufzuräumen und für eine gemeinsame Perspektive zu arbeiten. Bei allen Fortschritten ist Antiziganismus leider nach wie vor noch Realität - in Schulen, in der Öffentlichkeit, bei Wohnungssuche und auch in Behörden.

Der Einsatz gegen Diskriminierung und für die legitimen Rechte von Sinti und Roma ist nicht Anliegen der Minderheit, sondern der gesamten Gesellschaft. Am Umgang mit Minderheiten zeigt sich die Haltung und Stärke einer offenen Gesellschaft.

Neben Erinnerung und Aufarbeitung kommt es darauf an, das Verbindende statt falsche Vorurteile in den Vordergrund zu stellen. Begegnung, Dialog und Zusammenarbeit schaffen bessere Grundlagen für echtes Miteinander. Das Forum Sinti und Roma belegt eindrucksvoll, wie viel Kompetenz, Verantwortung und Einsatz Sinti und Roma für uns alle mit einbringen. Wir werden gemeinsam stärker, wenn wir mehr voneinander wissen.

Sinti und Roma müssen auch deshalb mehr Gehör finden, ihr berechtigter Platz in unserer Gesellschaft muss besser sichtbarer werden."

Pakt für berufliche Schulen

Sprache und Demokratie als Schlüssel zur Teilhabe stärken

Eine Gruppe Jugendlicher
Chancengleichheit für junge Menschen stärken © Jacoblund/iStock

Am 6. November hat die Bildungsministerkonferenz den Handlungsempfehlungen des Rats für den Pakt für berufliche Schulen zu den Themen Sprachförderung und Demokratiebildung zugestimmt. Damit werden zentrale Weichen gestellt, um junge Menschen unabhängig von Herkunft, Sprache oder Bildungshintergrund besser auf Ausbildung, Beruf und gesellschaftliche Teilhabe vorzubereiten. Die Empfehlungen sehen unter anderem vor, Sprachförderung systematisch in allen Bildungsgängen zu verankern, demokratische Werte stärker in der Schulkultur zu leben und Lehrkräfte gezielt für sprachsensiblen und demokratiefördernden Unterricht zu qualifizieren.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: "Sprache ist der Schlüssel zur beruflichen und gesellschaftlichen Teilhabe - und Demokratie das Fundament, auf dem wir unser Miteinander gestalten. Mit dem Pakt für berufliche Schulen bringen wir alle relevanten Partner an einen Tisch, um die beruflichen Schulen zu stärken - als Lernorte auch der Demokratiebildung, an denen junge Menschen Orientierung finden, Verantwortung übernehmen und Zukunft gestalten. Das ist Bildungspolitik, die gesellschaftliche Wirkung entfaltet."

Simone Oldenburg, Präsidentin der Bildungsministerkonferenz: "Unsere beruflichen Schulen stehen im Zentrum großer gesellschaftlicher Veränderungen - sie sichern den Fachkräftenachwuchs ab und sie integrieren. Die Handlungsempfehlungen zeigen, wie Sprachförderung, Wertebildung und Schulentwicklung zusammen gedacht werden können. Sie sind ein gemeinsames Bekenntnis dazu, dass wir allen jungen Menschen den Weg in eine selbstbestimmte Zukunft ebnen wollen."

Gezielte Impulse für Schulen geben

Die Handlungsempfehlungen bündeln die Ergebnisse des ersten Arbeitszyklus des Paktes für berufliche Schulen. Dieser steht unter dem Leitmotiv "Teilhabe an Ausbildung und Gesellschaft durch Sprachförderung und Demokratiebildung stärken". Sie geben beruflichen Schulen, Ländern und Partnern der beruflichen Bildung gezielte Impulse, wie Sprachförderung und Demokratiebildung systematisch in Unterricht und Schulkultur verankert werden können.

Sprachförderung als Gemeinschaftsaufgabe verankern

Die Paktpartner empfehlen im Bereich der Sprachförderung unter anderem, eine verbindliche Sprachstanddiagnostik in allen Bildungsgängen einzuführen, digitale Instrumente zur Sprachförderung zu entwickeln und die Zusammenarbeit von Schulen, Betrieben und weiteren Lernorten zu stärken. Lehrkräfte sollen gezielt dabei unterstützt werden, sprachsensible Unterrichtsmethoden anzuwenden und Berufssprachteams an Schulen aufzubauen, um Sprachförderung als Querschnittsaufgabe zu verankern.

Demokratiebildung flächendeckend stärken

Die Demokratiebildung soll als übergeordnetes Lernziel in den Bildungsplänen verankert werden. Berufliche Schulen werden dazu ermutigt, Demokratie und Wertebildung als festen Bestandteil ihrer Schulentwicklung zu verankern und in der Schulkultur erlebbar zu machen. Lehrkräftebildung und -fortbildung sollen demokratische Kompetenzen gezielt fördern. Zudem sollen Lernorte über Plattformen wie HubbS und Leando stärker vernetzt werden, um bewährte Methoden und Fortbildungsangebote länderübergreifend zu teilen.

Die Handlungsempfehlungen werden nun durch die Paktpartner in die Umsetzung überführt. Der nächste Arbeitszyklus widmet sich dem Thema "Schul- und Unterrichtsentwicklung an beruflichen Schulen mit Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz (KI) weiterentwickeln".

Der Pakt für berufliche Schulen  

Der Pakt für berufliche Schulen ist eine gemeinsame Initiative der Kultusministerkonferenz (KMK) und des Bundesbildungs- und -familienministeriums. Er bündelt die Kräfte von Bund, Ländern, Wirtschaft, Gewerkschaften, Wissenschaft, Kommunen und Zivilgesellschaft, um den Stellenwert der beruflichen Schulen noch deutlicher herauszustellen, ihre Innovationsleistung zu stärken und sie bei der Weiterentwicklung ihrer vielfältigen Bildungsleistungen zu unterstützen. Das zentrale Beschlussgremium des Paktes ist der Rat für den Pakt für berufliche Schulen, der im Mai 2024 konstituiert wurde und unter dem gemeinsamen Vorsitz von KMK und Bundesbildungsministerium steht. Im Rat sind alle maßgeblichen Akteure der beruflichen Bildung vertreten - neben Bund und Ländern auch Spitzenverbände der Wirtschaft, Gewerkschaften, die Bundesagentur für Arbeit, das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), die kommunalen Spitzenverbände, die Bundesschülerkonferenz sowie die Ständige Wissenschaftliche Kommission der KMK. Der Rat für den Pakt arbeitet auf Basis des Konsensprinzips: Alle Beschlüsse werden einstimmig gefasst. So entstehen Handlungsempfehlungen, die den gemeinsamen Willen aller Akteure widerspiegeln, die beruflichen Schulen als Orte von Bildung, Integration und demokratischer Teilhabe nachhaltig zu stärken.

Regierungsbefragung

Karin Prien zu den wichtigsten Zielen des Ministeriums

 

Berufsbildungsbericht 2025

Karin Prien: "Berufliche Bildung weiter stärken"

 

Ein Pfleger kümmert sich um einen älteren Mann
Im Jahr 2024 ist die Zahl der Anfängerinnen und Anfänger in Berufen des Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialwesens erneut gestiegen © BMBFSFJ

Das Bundeskabinett hat am 5. November den von Bundesbildungsministerin Karin Prien eingebrachten Berufsbildungsbericht 2025 zur Kenntnis genommen. Der Bericht zieht eine Ausbildungsmarktbilanz für das Jahr 2024.

Karin Prien: "Der Berufsbildungsbericht zeigt: Wir müssen die berufliche Bildung weiter stärken! Wichtig ist, junge Menschen schon früh an das Thema Berufsorientierung heranzuführen. Wir werden die Übergänge von Schule in die Ausbildung verbessern. Mit dem Startchancen-Programm wollen wir zudem dafür sorgen, dass junge Menschen mit den Kompetenzen ausgestattet werden, die sie für einen erfolgreichen (Aus-)Bildungsweg brauchen. Junge Menschen haben mit einem beruflichen Abschluss langfristig bessere Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt. Sie können damit ihr eigenes Leben gestalten und tragen bei zur ökonomischen Leistungsfähigkeit unseres Landes - und zum sozialen Zusammenhalt. Auf lange Strecke gedacht wird es sich immer lohnen, die Zeit in eine solide Ausbildung zu investieren, anstatt für den schnellen Euro nach der Schule eine Beschäftigung anzunehmen, die keine oder nur geringe Qualifizierung voraussetzt. Junge Menschen brauchen eine frühe, umfassenden Berufsorientierung. Das haben wir auch im Koalitionsvertrag verankert, beispielsweise im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung."

Ausgewählte Ergebnisse aus dem Berufsbildungsbericht 2025

  • Für die Vertragszahlen im dualen Ausbildungssystem ergab sich im Jahr 2024 ein leichtes Minus im Vergleich zum Vorjahr. Zum 30. September 2024 wurden 486.700 Ausbildungsverträge gezählt und damit 2500 (-0,5 Prozent) weniger als 2023. Daher gilt es, die Attraktivität und Qualität der dualen Ausbildung weiter zu stärken. Hierfür bedarf es des Einsatzes aller Akteure.
  • Bundesweit wurden 2024 556.100 Ausbildungsstellen angeboten. Das Ausbildungsangebot fiel somit 6500 Stellen (-1,2 Prozent) niedriger aus als im Vorjahr. Die Nachfrage nach Ausbildung lag 2024 bei 517.900. Das sind 2300 (+0,4 Prozent) mehr als 2023. Für die erweiterte Ausbildungsnachfrage, die junge Menschen einschließt, die bereits eine Alternative gefunden haben, ihren Wunsch nach einer Ausbildungsstelle aber aufrechterhalten, ergab sich ein Anstieg um 0,8 Prozent auf 557.100 (+4200 zu 2023). Der leichte Anstieg der Nachfrage lässt darauf schließen, dass die Chancen einer Ausbildung zunehmend erkannt werden.
  • Im Jahr 2024 ist die Zahl der Anfängerinnen und Anfänger in Berufen des Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialwesens erneut gestiegen. Es ergab sich für das Jahr 2024 ein Anstieg um 2,1 Prozent auf 192.700. 

Angebot sinkt, Nachfrage steigt leicht

Zum Stichtag am 30. September waren noch 31.200 Bewerberinnen und Bewerber unversorgt. Verglichen mit dem Vorjahr ist die Zahl der Unversorgten um 4800 (+18,1 Prozent) gestiegen. Die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber mit Alternative und weiterem Vermittlungswunsch in Ausbildung lag mit 39.200 ebenfalls über dem Vorjahresniveau (+1900 beziehungsweise+5,1 Prozent). Insgesamt waren somit 70.400 Bewerberinnen und Bewerber noch auf der Suche nach einer Ausbildungsstelle. Das sind knapp 7000 mehr als im Vorjahr (2023: 63.700). 

Anders als in den Vorjahren ist die Zahl der unbesetzten Berufsausbildungsstellen 2024 nicht weiter gestiegen. Sie sank um 4000 (-5,5 Prozent) auf 69.400. Somit wies die Statistik der Bundesagentur für Arbeit zum Stichtag am 30. September (anders als in den beiden Vorjahren) etwas mehr noch suchende Bewerberinnen und Bewerber als unbesetzte Stellen aus.

Deutsch-Israelischer Freiwilligendienst

Karin Prien und Gideon Sa'ar unterzeichnen Gemeinsame Erklärung

Karin Prien mit Außenminister Gideon Sa'ar
Starkes Zeichen für den Jugendaustausch: Karin Prien und Gideon Sa'ar unterzeichnen eine gemeinsame Erklärung zum Deutsch-Israelischen Freiwilligendienst (DIFD) © Malka Productions

Am 29. Oktober, dem letzten Abend ihrer dreitägigen Israel-Reise, hat  Bundesjugendministerin Karin Prien eine Gemeinsame Erklärung mit dem israelischen Außenminister Gideon Sa'ar zum Deutsch-Israelischen Freiwilligendienst (DIFD) unterzeichnet. Die Erklärung bekräftigt die fortlaufende und langfristige Unterstützung beider Länder für den Austausch von Freiwilligen und die Förderung des gegenseitigen Verständnisses.

Karin Prien: "Es ist eine besondere Freude, dass wir heute den Deutsch-Israelischen Freiwilligendienst auf eine langfristige Grundlage stellen können. Dieser Dienst ist ein wertvoller Beitrag zur Stärkung der Beziehung zwischen Israel und Deutschland. Ich freue mich, dass wir gerade in diesem Jahr, in dem der Dienst sein zehnjähriges Jubiläum feiert, gemeinsam einen weiteren Schritt in Richtung Verstetigung und Weiterentwicklung der Aktivitäten gehen konnten. Der Freiwilligendienst ist mehr als nur eine wertvolle Erfahrung für die Teilnehmenden aus beiden Ländern. Er ist ein lebendiges Zeichen der Zusammenarbeit und des Dialogs, der gerade in herausfordernden Zeiten von unschätzbarem Wert ist. Wir stehen hinter dem Deutsch-Israelischen Freiwilligendienst - damit immer mehr junge Menschen die einmalige Gelegenheit nutzen können, Brücken zwischen unseren beiden Ländern zu bauen."

DIFD für die Zukunft sichern

Die Gemeinsame Erklärung zielt darauf ab, nicht nur die bewährte Entsendung von Freiwilligen aus Deutschland nach Israel zu sichern, sondern auch ein strukturiertes Programm für junge Israelis fortzuführen, die sich in Deutschland freiwillig engagieren möchten. Damit werden das bisherige Modell und die bilaterale Zusammenarbeit weiter gestärkt. Beide Minister betonten die Bedeutung des Austauschs junger Menschen für das gegenseitige Verständnis und die Festigung der deutsch-israelischen Beziehungen.

Der DIFD

Der Deutsch-Israelische Freiwilligendienst wurde 2015 ins Leben gerufen und feiert 2025 sein zehnjähriges Bestehen. Der Dienst wird auf der Grundlage des Bundesfreiwilligendienstes in Deutschland sowie des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes in Israel organisiert und finanziell vom Bundesbildungsministerium gefördert. Seit seiner Einführung haben 1900 junge Menschen aus Deutschland und mehr als 100 aus Israel die Gelegenheit genutzt, sich in gemeinnützigen Einrichtungen im jeweils anderen Land zu engagieren und als "Botschafterinnen und Botschafter" ihrer Heimatgesellschaften zu fungieren. Somit hat sich der Freiwilligendienst als bedeutendes Instrument des kulturellen Austauschs und der Völkerverständigung etabliert, das weit über die bloße Unterstützung von gemeinnützigen Projekten hinausgeht. Die Koordination des Dienstes in Deutschland erfolgt durch die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland.

Europäischer Tag gegen Menschenhandel

Kinder und Jugendliche besser vor Menschenhandel schützen

Das Bild zeigt drei Jugendliche auf einer Wiese
Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt schützen © iStock/kate_sept2004

Anlässlich des europäischen Tags gegen Menschenhandel am 18. Oktober hat die unabhängige Berichterstattungsstelle zu Menschenhandel am Deutschen Institut für Menschenrechte einen Bericht über Kinder und Jugendliche als Betroffene von Menschenhandel in Deutschland veröffentlicht. 

Die vom Bundesjugendministerium finanzierte Analyse basiert unter anderem auf einer bundesweiten Befragung von 42 Fachberatungsstellen. Sie bietet einen Einblick in die täglichen Herausforderungen bei der Identifizierung, der Begleitung und der langfristigen Absicherung minderjähriger Betroffener von Ausbeutung und Menschenhandel.

Menschenhandel und Ausbeutung frühzeitig erkennen

Kinder und Jugendliche sind aufgrund ihrer Abhängigkeit von Erwachsenen besonders durch Ausbeutung und Menschenhandel gefährdet. Im Jahr 2024 zählte das Bundeslagebild Menschenhandel 246 minderjährige Betroffene. Davon war ein Großteil (232) von kommerzieller sexueller Ausbeutung betroffen. Sie waren im Durchschnitt 15 Jahre alt. Das Dunkelfeld - also die Zahl der Betroffenen, die den Behörden nicht bekannt sind - wird als sehr hoch eingeschätzt. Die Berichterstattungsstelle zu Menschenhandel betont besonderen Handlungsbedarf bei der Identifizierung betroffener Kinder und Jugendlicher - denn nur bei klarer Identifizierung können umfassende Hilfe und Unterstützung sichergestellt werden.

Fünfter Bericht des Koordinierungskreis gegen Menschenhandel

Um erfolgreich gegen Menschenhandel vorzugehen und gezielte politische Maßnahmen zu entwickeln, ist eine sorgfältige Datensammlung und -auswertung unverzichtbar. Mit diesem Ziel veröffentlichte der vom Bundesjugendministerium geförderte, Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK) e.V., seinen fünften Bericht zu Menschenhandel und Ausbeutung in Deutschland. Der ebenfalls zum Europäischen Tag gegen Menschenhandel erscheinende Bericht gibt Einblicke in die Arbeit von Fachberatungsstellen und zeigt die Unterstützungsbedarfe der Betroffenen auf.

Nationaler Aktionsplan gegen Menschenhandel

Der Nationale Aktionsplan zur Prävention und zur Bekämpfung von Menschenhandel und zum Schutz der Betroffenen bündelt konkrete Schritte der Bundesregierung. Er sieht unter anderem vor, dass Verweisungsmechanismen für Betroffene gestärkt werden. So sollen auch Kinder und Jugendliche, die betroffen sind, frühzeitig erkannt werden und umfassende Unterstützung erhalten. Zudem fördert das Bundesjugendministerium das von der Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung ECPAT Deutschland e.V. umgesetzte Projekt Power UP. Ziel des Projektes ist es, Jugendliche für das Thema Menschenhandel zu sensibilisieren und das Thema in Kooperation mit Ausbildungsstätten und Universitäten bereits in der Ausbildung von Fachkräften in sozialen Berufen zu verankern. Am 18. Oktober startet eine vom Bundesjugendministerium finanzierte Social-Media-Kampagne, um Jugendliche für das Thema Menschenhandel zu sensibilisieren. 

Deutscher Jugendliteraturpreis 2025

Karin Prien zeichnet die besten Kinder- und Jugendbücher 2025 aus

DiePreisträgerinnen und Preisträger mit Lisa Paus
Karin Prien mit den Preisträgerinnen des Deutschen Jugendliteraturpreises 2025 in der Kategorie Kinderbuch, der Autorin Karen Köhler und der Illustratorin Bea Davies © Sebastian Kissel

 

Am 17. Oktober hat Bundesjugendministerin Karin Prien auf der Frankfurter Buchmesse vor etwa 1600 Gästen die Siegerinnen und Sieger des Deutschen Jugendliteraturpreises 2025 verkündet. Die Jury zeichnete das jeweils beste Buch in den Kategorien Bilder-, Kinder-, Jugend- und Sachbuch aus, eine unabhängige Jugendjury prämierte ihr eigenes Preisbuch. Daneben hat die Sonderpreisjury die Sonderpreise für die Kategorien "Gesamtwerk" und "Neue Talente" im Bereich Illustration vorgestellt. Vivian Perkovic moderierte die Veranstaltung.

In Ihrer Ansprache zur Preisverleihung betonte Karin Prien die enorme Bedeutung des Lesens und der Literatur für die Bildung junger Menschen.

Karin Prien: "Ich bin überzeugt: Lesen ist der Schlüssel nicht nur zu anderen Welten, sondern vor allem auch zur Bildung. Die nominierten Bücher zeigen eindrucksvoll, wie Kinder und Jugendliche mit Mut, Vielfalt und Herz ihre Stimmen erheben und unsere Gesellschaft bereichern. Als Bildungsministerin ist es mir ein großes Anliegen, dass alle Kinder Zugang zu dieser wertvollen Welt des Lesens erhalten. Denn Bildung beginnt mit Sprache - und Sprache wächst durch Lesen. Da appelliere ich an uns alle, die wir die Bildung unserer Kinder und Jugendlichen verantworten: im Kern zunächst die Familie, Eltern und Großeltern, aber eben auch Erzieherinnen und Erzieher, Lehrkräfte. Wir sollten gemeinsam dafür sorgen, dass Lesen für jedes Kind zu einem freudvollen Erlebnis wird, das sie ein Leben lang begleitet."

Die Preissumme pro Sparte betrug jeweils 10.000 Euro. Der Sonderpreis "Neue Talente" wurde mit 10.000 Euro dotiert und wird wie der Sonderpreis für das Gesamtwerk im jährlichen Wechsel an deutsche Autorinnen und Autoren, Illustratorinnen und Illustratoren sowie Übersetzerinnen und Übersetzer vergeben. Die Preissumme für den Sonderpreis Gesamtwerk betrug 12.000 Euro. Zusätzlich erhielten alle Preisträger eine Bronze-Skulptur, die Michael Endes Momo darstellt. 

Der Deutsche Jugendliteraturpreis

Der Deutsche Jugendliteraturpreis wird seit 1956 vom Bundesjugendministerium gestiftet und vom Arbeitskreis für Jugendliteratur ausgerichtet. Jedes Jahr werden herausragende Werke der Kinder- und Jugendliteratur ausgezeichnet. Der Preis will die Entwicklung der Kinder- und Jugendliteratur fördern, das öffentliche Interesse an ihr wachhalten und zur Diskussion herausfordern. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche mit einem breiten Literaturangebot in ihrer Persönlichkeit zu stärken und ihnen Orientierungshilfe auf dem Buchmarkt zu bieten. Er ist mit insgesamt 72.000 Euro dotiert. Die Buchtrailer zu den nominierten Kinderbüchern stehen auf der Seite www.kinder-ministerium.de des Bundesjugendministeriums zur Verfügung.   

Istanbul-Konvention

Bundesregierung reicht Staatenbericht ein

Eine Frau hebt die Hand und sagt "stopp"
Das Gewalthilfegesetz sichert gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern kostenlose Hilfe zu © BMBFSFJ

Am 17. Oktober hat die Bundesregierung ihren Bericht für die erste thematische Evaluierungsrunde des Europarats-Übereinkommens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) beim Europarat eingereicht. Dieser Bericht ist ein obligatorischer Teil der Umsetzung der Istanbul-Konvention. Die Expertengruppe 'Group of Experts on action against violence against women and domestic violence' (GREVIO), die bereits am 7. Oktober 2022 ihren ersten Bewertungsbericht zur deutschen Umsetzung veröffentlichte, konzentriert sich bei dieser Evaluierung auf das Thema "Vertrauen schaffen durch Unterstützung, Schutz und Gerechtigkeit".

Deutschland bekräftigt sein Engagement für die Istanbul-Konvention und zeigt bei der Evaluierung wichtige neue Schritte gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt.

Bewusstsein für häusliche Gewalt stärken

Im Jahr 2024 wurden die Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention und die Einrichtung einer Koordinierungsstelle nach der Istanbul-Konvention im Bundsgleichstellungsministerium beschlossen. Die unabhängige Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt am Deutschen Institut für Menschenrechte wurde vom Bundesgleichstellungsministerium beauftragt, die Umsetzung der Istanbul-Konvention zu beobachten und zu bewerten.

Eine der wichtigsten Errungenschaften ist die Verabschiedung des Gewalthilfegesetzes. Mit dem Gewalthilfegesetz wird ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt sichergestellt. Zudem wurde die Datenerfassung zu geschlechtsspezifischer Gewalt verbessert und das Hilfesystem weiter ausgebaut. Darüber hinaus stärken verschiedene Programme und Kampagnen das Bewusstsein für das Thema Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt.

Digitale Gewalt stärker beleuchten

Für die Bundesregierung hat die Förderung von Prävention, Täterarbeit und geschlechtersensibler Bildung hohe Priorität. Zunehmend rücken dabei auch digitale Formen geschlechtsspezifischer Gewalt als neues Phänomen in den Fokus. Ende 2026 wird GREVIO ihren Bericht zur ersten thematischen Evaluierungsrunde zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland vorlegen.

Die Istanbul-Konvention

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die Istanbul-Konvention, schützt Frauen und Mädchen vor jeglicher Form von Gewalt. Sie ist als völkerrechtlicher Vertrag rechtlich bindend für diejenigen Staaten, die sie ratifiziert haben. In Deutschland trat die Konvention am 1. Februar 2018 in Kraft. Die Konvention sieht die Überwachung der staatlichen Umsetzung durch eine unabhängige Gruppe von Expertinnen und Experten (GREVIO) vor.

"Starke Schule - starke Seele"

Michael Brand überreicht Berliner Gesundheitspreis 2025

Michael Brand
Michael Brand würdigt die Preisträger des Berliner Gesundheitspreises "Starke Schule - starke Seele" © Stefan Melchior

Mit neuen Ideen eine Lernumgebung schaffen, in der Kinder und Jugendliche sich wohlfühlen und seelisch stark werden: Wie das funktioniert, zeigten am 16. Oktober die Gewinnerprojekte des Berliner Gesundheitspreises "Starke Schule - starke Seele" vom AOK-Bundesverband und der Ärztekammer Berlin. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesbildungs- und Familienministerium, Michael Brand, überreichte den mit 20.000 Euro dotierten ersten Preis an die Dare2Care gUG für ihr Schulprojekt "Resiliente Schule" zur Stärkung junger Menschen. Karin Prien betonte in ihrem Grußwort die Bedeutung davon, Kinder und Jugendliche emotional zu stärken und hob die zentrale Rolle von Schulen als Orte zur Förderung seelischer Stärke hervor. 

Michael Brand: "Wir brauchen die Stärkung der psychischen Gesundheit junger Menschen - da sind alle gefordert. Schulen als Orte des Lernens bieten besondere Möglichkeiten: Junge Menschen stark machen fürs Leben ist gut fürs Lernen, für Motivation, für gutes Miteinander. Die heute ausgezeichneten Projekte aus der Praxis zeigen, wie Stärkung und Prävention gelingen kann. Es sind wertvolle Impulse für die ressortübergreifende Strategie ‚Mentale Gesundheit für junge Menschen‘ der Bundesregierung."

Austausch zwischen Jugendlichen, Lehrkräften und Eltern stärken 

Mit dem Schulprogramm "Resiliente Schule" greift der Preisträger viele Aspekte auf, die in einer Strategie "Mentale Gesundheit für junge Menschen" im Setting Schule ebenfalls berücksichtigt werden sollen. Das Programm hilft, in einem ganzheitlichen evidenzbasierten Ansatz, soziale und emotionale Fähigkeiten zu stärken - und zwar bei Schülerinnen und Schülern als auch Eltern, Lehrkräften sowie weiterem Schulpersonal. Über ein ganzes Schuljahr hinweg werden alle Gruppen begleitet und tauschen sich regelmäßig miteinander aus.

Ziel des Bundesbildungs- und -familienministeriums ist es, zügig eine Strategie zu erarbeiten und aktiv mit Maßnahmen zu unterstützen. Bereits jetzt fördert das Bundesbildungs- und -familienministerium Projekte zur Stärkung der mentalen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen.

Pflegefachassistenzeinführungsgesetz

Bundesrat stimmt bundeseinheitlicher Pflegefachassistenzausbildung zu

Zwei pflegende Personen und ein Mensch in einem Krankenbett im Hintergrund
Das Gesetz vereinfacht den Zugang zu Pflegeberufen und sorgt für eine bundesweit einheitliche Ausbildung © getty / sturti

Der Deutsche Bundesrat hat am 17. Oktober dem Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung zugestimmt. Bundesbildungs- und familienministerin Karin Prien und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hatten den Entwurf ins Kabinett eingebracht. Die einheitliche Pflegefachassistenzausbildung ist ein wichtiger Baustein zur Modernisierung der Pflege und zur Fachkräftesicherung für die Pflege in Deutschland.

Mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz wird ein eigenständiges, bundesweit einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz geschaffen. Damit können künftig Personen mit der Qualifikation einer Pflegefachassistenz leichter in ein anderes Bundesland wechseln: Die neue Ausbildung ersetzt die bisherigen 27 landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen. Auch die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse wird erleichtert.

Die wichtigsten Regelungen des neuen Gesetzes:

  • Einheitliche Ausbildung: Die neue bundesweite Pflegefachassistenzausbildung ersetzt die bisherigen 27 unterschiedlichen Landesregelungen
  • Einblicke: Die Ausbildung ist generalistisch ausgerichtet und umfasst Pflichteinsätze in den zentralen Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege sowie stationäre Akutpflege
  • Start der Ausbildung: Ab 1. Januar 2027
  • Dauer: Gewöhnlich 18 Monate in Vollzeit. Teilzeit und Verkürzungen sind möglich, insbesondere bei einschlägiger Berufserfahrung
  • Zugang: In der Regel mit Hauptschulabschluss, aber auch ohne formalen Abschluss bei positiver Prognose der Pflegeschule möglich
  • Vergütung: Alle Auszubildenden erhalten künftig eine angemessene Ausbildungsvergütung
  • Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Einheitliche Regelung mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang statt umfassender Gleichwertigkeitsprüfung

 

Da der Bundesrat zugestimmt hat, kann das Gesetz nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zum überwiegenden Teil am 1. Januar 2027 in Kraft.

Bildungstrend 2024

Bildungsministerkonferenz berät über Handlungsoptionen

 

Karin Prien
Bundesbildungsministerin Karin Prien betont bei der fünften Bildungsministerkonferenz die Bedeutung von gut ausgebildeten jungen Menschen für die Zukunft von Deutschland © BMBFSFJ

Bei der fünften Bildungsministerkonferenz am 16. Oktober hat das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) die Ergebnisse des Bildungstrends 2024 vorgestellt. Die Studie untersucht, wie gut Schülerinnen und Schüler der neunten Jahrgangsstufe die bundesweit verbindlichen Bildungsstandards in Mathematik, Biologie, Chemie und Physik erreichen. Sie erlaubt erstmals eine Trendbetrachtung über zwölf Jahre hinweg. Die Ergebnisse zeigen deutliche Kompetenzrückgänge in allen vier Fächern seit 2018, aber auch hoch ausgeprägte Schulzufriedenheit und positive Ansätze bei der Integration und dem Einsatz digitaler Medien. Obwohl Motivation und psychosoziale Belastungen Anlass zur Sorge geben, zeigen die Befunde zugleich, dass engagierte Lehrkräfte und gezielte Förderung sich positiv auswirken.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: "Die Ergebnisse des IQB-Bildungstrends 2024 sind ein besorgniserregender Befund und ein ernstzunehmendes Warnsignal. Wir sehen deutliche Leistungsrückgänge in fast allen Bundesländern, Schularten und Schülergruppen. Diese Entwicklung gefährdet die Aufstiegschancen junger Menschen und damit die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Deshalb braucht es jetzt entschlossenes gemeinsames Handeln. Bund und Länder müssen eine gemeinsame Kraftanstrengung unternehmen, um die Trendwende zu schaffen - mit besserer früher Sprachförderung, mehr Fokus auf Lesen, Schreiben und Rechnen sowie einer konsequenten Qualitätssicherung in allen Schulen. Bildung ist unser wichtigster Rohstoff - ohne gut ausgebildete junge Menschen hat Deutschland keine Zukunft. Ich sehe in dieser Herausforderung aber auch eine Chance: Die IQB-Ergebnisse können ein Wendepunkt sein, wenn wir sie als Weckruf verstehen. Darum möchte ich Bund, Länder und Kommunen aufrufen, im engen Schulterschluss zu handeln - gemeinsam mit Kitas, Schulen und Familien. Wir brauchen eine ehrliche Debatte und gemeinsame Ziele, damit wir die Bildungschancen unserer Kinder wirklich verbessern. Der Bund steht bereit, Verantwortung zu übernehmen. Ich strecke die Hand aus - für eine Partnerschaft, die unsere Kinder stark macht und unserem Land eine gute Zukunft sichert."

Positive Entwicklungen machen Mut

Die Studie zeigt positive Entwicklungen auf: Trotz pandemiebedingter Belastungen berichten Schülerinnen und Schüler weiterhin von hoher Schulzufriedenheit und sozialer Eingebundenheit, wobei auch Jugendliche mit Fluchterfahrung sich gut integriert fühlen. Das zeigt, dass die Schulen und Fachkräfte die von 780.000 (2018) auf 792.000 (2024) gestiegene Zahl von Jugendlichen der neunten Klasse erfolgreich bewältigt haben. Viele junge Menschen weisen ein mittleres bis hohes Selbstkonzept in den Fächern Biologie, Chemie, Physik und Mathematik auf, mit besonderem Interesse an Biologie. Lehrkräfte zeigen hohe Zufriedenheit und Enthusiasmus für ihren Beruf, insbesondere Quereinsteigerinnen und -einsteiger. Zudem wird der Einsatz digitaler Medien von vielen Lehrkräften als sinnvoll erachtet, wobei Lehrende für Mathematik und Physik hohe Selbstwirksamkeitserwartungen beim didaktisch sinnvollen Einsatz digitaler Werkzeuge zeigen.

Herausforderungen zeigen stärkeren Handlungsbedarf

Die Studie zeigt einen umfassenden Kompetenzrückgang in Mathematik, Biologie, Chemie und Physik seit 2018, der Schülerinnen und Schüler aller Schultypen betrifft. Gleichzeitig sanken das fachliche Interesse und das Selbstkonzept der Jugendlichen. Emotionale Probleme und Hyperaktivität nahmen zu - insbesondere bei Mädchen-, während die Schulverbundenheit abnahm - ein international zu beobachtendes Problem. Soziale und zuwanderungsbezogene Unterschiede bei der Bildung bleiben bestehen, und der Mathematikunterricht wird regional als weniger strukturiert wahrgenommen. Ein steigender Anteil an Lehrkräften ohne grundständiges Lehramtsstudium führt zu Kompetenznachteilen bei den Schülerinnen und Schülern, besonders in Schulen, in denen Jugendliche weniger gute Lernvoraussetzungen mitbringen. Die Studie fordert daher die konsequente Umsetzung von Maßnahmen zur Lehrkräftegewinnung und -bildung.

Mindeststandards und grundlegende Kompetenzen fördern 

Bund und Länder reagieren auf den IQB-Bildungstrend mit Initiativen und Projekten, die die Mindeststandards und Förderung grundlegender Kompetenzen sichern sollen. Dazu gehören QuaMath zur Verbesserung der mathematischen Bildung und StarS zur Erfassung früher Kompetenzen und Lehrkräftefortbildung. Das Startchancenprogramm und SchuMaS zeigen die Herausforderungen in sozial benachteiligten Regionen auf. Das Startchancenprogramm ist das größte Bildungsprogramm von Bund und Ländern, das mit 20 Milliarden Euro über zehn Jahre die Zahl der Jugendlichen, die die Mindeststandards in Deutsch und Mathematik verfehlen, an geförderten Schulen halbieren soll. Es stärkt Basiskompetenzen, verbessert Lernumgebungen und strebt zusätzliches Personal an. Die sprachliche Förderung für Kinder mit geringen Deutschkenntnissen wird durch BiSS-Transfer ausgebaut. Ergänzend setzen Bund und Länder auf Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie die Qualifizierung von Lehrkräften.

IQB-Bildungstrend 2024 

Der IQB-Bildungstrend 2024 basiert auf einer repräsentativen Stichprobe von 48.279 Schülerinnen und Schülern aus 1556 Schulen in allen 16 Bundesländern. Erhoben wurden Kompetenzen in Mathematik sowie den naturwissenschaftlichen Fächern Biologie, Chemie und Physik. Zusätzlich wurden motivationale, sozio-emotionale und unterrichtsbezogene Merkmale untersucht. Die Studie überprüft das Erreichen der Bildungsstandards der Klutusministerkonferenz (KMK) und erlaubt eine Trendanalyse über die Jahre 2012, 2018 und 2024.

Gleichstellung

Digitaler Gleichstellungsatlas: Neue Indikatoren bereichern Datenangebot

Eine junge Frau kniet vor einer älteren Frau im Rollstuhl
Der neue Indikator zu häuslicher Pflege zeigt: Im Jahr 2022 waren 86 Prozent der aktiv versicherten Pflegepersonen Frauen © BMBFSFJ

Am 15. Oktober hat das Bundesgleichstellungsministerium drei neue Indikatoren in den Digitalen Gleichstellungsatlas aufgenommen. Die Indikatoren zeigen Unterschiede zwischen Männern und Frauen beim Zeitaufwand für unbezahlte Sorgearbeit, der Bezugsdauer von Elterngeld sowie der Pflege von Angehörigen und Nahestehenden. Die aktuellen Daten machen deutlich: Frauen übernehmen weiterhin den Großteil der Care-Arbeit - mit Nachteilen für ihre wirtschaftliche Eigenständigkeit. Die Indikatoren sind eine wichtige Ergänzung zum bisherigen Datenangebot des Digitalen Gleichstellungsatlas.

Große Unterschiede beim Zeitaufwand für Sorgearbeit

Frauen verwenden am Tag im Durchschnitt 43,4 Prozent mehr Zeit für unbezahlte Sorgearbeit als Männer. Das umfasst zum Beispiel die Betreuung von Kindern, Arbeiten im Haushalt oder ehrenamtliches Engagement. Umgerechnet macht der Unterschied zwischen Frauen und Männern fast neun Stunden pro Woche aus. Weil diese Zeit für Erwerbsarbeit fehlt, ergeben sich dadurch wirtschaftliche Nachteile für Frauen.

Viele Väter beziehen Elterngeld, aber kürzer als Frauen

Im Gleichstellungsatlas gibt es bereits einen Indikator zur Väterbeteiligung am Elterngeld. Diese ist in den vergangenen Jahren stetig gewachsen. Für Kinder, die im Jahr 2022 geboren wurden, haben bereits 46,3 Prozent der Väter Elterngeld bezogen. Aber: Mütter beziehen mit durchschnittlich 14 Monaten deutlich länger Elterngeld als Väter mit 3,3 Monaten. Diese Unterschiede macht der nun ergänzte Indikator "Bezugsdauer von Elterngeld" sichtbar.

Rentenversicherte Pflegepersonen sind überwiegend Frauen

Nicht nur die Betreuung von (kleinen) Kindern, sondern auch die Pflege von Angehörigen und Nahestehenden wird überwiegend von Frauen geleistet. Das zeigt der neue Indikator zu häuslicher Pflege: Laut Zahlen der Deutschen Rentenversicherung waren im Jahr 2022 86 Prozent der aktiv versicherten Pflegepersonen Frauen.

Der Digitale Gleichstellungsatlas

Die interaktive Anwendung liefert einen umfassenden Überblick über die regionalen Unterschiede bei der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland. Mehr als 40 Indikatoren zeigen an, wie hoch der Anteil von Frauen und Männern an Führungspositionen ist, welche geschlechtsspezifischen Unterschiede es bei Bildung und Berufswahl gibt oder wie sich Frauen und Männer Erwerbs- und Sorgearbeit aufteilen. Der Gleichstellungsatlas bietet damit eine wichtige Grundlage für eine evidenzbasierte Gleichstellungspolitik auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene.

9. Jährliche Information vom Kabinett beschlossen

Frauenanteil in Führungspositionen steigt kontinuierlich

Zwei Frauen im Gespräch
Frauen sind in Politik und Wirtschaft noch immer unterrepräsentiert © BMBFSFJ

Die Bundesregierung hat am 15. Oktober die von der Bundesfrauenministerin Karin Prien und der Bundesjustizministerin Stefanie Hubig gemeinsam vorgelegte 9. Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes sowie der Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes beschlossen. Danach ist der Frauenanteil in Führungspositionen in der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst, bei Bundesunternehmen sowie in den Gremien des Bundes insgesamt kontinuierlich gestiegen. 

Bundesfrauenministerin Karin Prien: "Die gesetzlichen Regelungen zur Förderung von Frauen in Führungspositionen zeigen Wirkung - in der Privatwirtschaft ebenso wie im öffentlichen Dienst des Bundes, in Bundesunternehmen und in den Gremien des Bundes. In allen Bereichen steigt der Anteil von Frauen in Führung weiter. Der Bund nimmt dabei eine Vorreiterrolle ein: Mit einem Frauenanteil von 47 Prozent in Führungspositionen innerhalb der Bundesverwaltung setzen wir ein deutliches Zeichen für Gleichstellung. Unser Ziel bleibt die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern. Es ist ermutigend, dass auch in der Privatwirtschaft Fortschritte sichtbar werden - denn vielfältig besetzte Führungsteams sind nachweislich erfolgreicher. Eine chancengerechte Beteiligung von Frauen ist deshalb nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch der wirtschaftlichen Zukunftsfähigkeit."

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig: "Gleichberechtigung und eine tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau sind für mich überragend wichtige Ziele. Viele Fortschritte, die wir in den letzten Jahren gemacht haben, werden aktuell wieder in Frage gestellt. Die 9. Jährliche Information der Bundesregierung zeigt aber auch, dass die Führungspositionengesetze eine Erfolgsgeschichte sind. Es hat sich ausgezahlt, dass der Gesetzgeber großen Unternehmen klare Vorgaben gemacht hat. Gleichzeitig wünsche ich mir, dass der Anteil an Frauen in Führungspositionen noch schneller ansteigt. Jetzt, mehr denn je, müssen wir dranbleiben und dürfen uns nicht auf bisherigen Erfolgen ausruhen."

Kontinuierliche Steigerung in der Privatwirtschaft

Der Bericht wertet - je nach betrachteter Kategorie - Zahlen aus den Jahren 2022 bis 2024 aus.
In der Privatwirtschaft hat sich der Frauenanteil im Geschäftsjahr 2022 für die 1915 betrachteten Unternehmen weiter erhöht. In den Aufsichtsräten erhöhte sich der Frauenanteil von 2015 bis 2022 von 18,6 Prozent auf 27,4 Prozent. In den Unternehmen, die unter die feste Quote für den Aufsichtsrat fallen, ist der Frauenanteil seit 2015 um mehr als 10 Prozent-punkte gestiegen. Bei den börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen wurde die gesetzlich vorgegebene Mindestquote von 30 Prozent im Geschäftsjahr 2022 um 7,1 Prozentpunkte übertroffen. Im Geschäftsjahr 2023 steigerte sich der Anteil auf 37,7 Prozent. In den Unternehmensvorständen waren Frauen im selben Zeitraum unterrepräsen-tiert: Ihr Anteil lag 2022 trotz einer Steigerung um 1,5 Prozentpunkte bei lediglich 13 Prozent. In Vorständen werden die strategischen Entscheidungen für Unternehmen getroffen, deswegen ist weibliche Repräsentation hier besonders wichtig. 

Bei Unternehmen, die einer festen Quote für den Aufsichtsrat unterliegen ist der Anteil der weiblichen Vorstandsmitglieder gegenüber dem Vorjahr um 2,7 Prozentpunkte gestiegen und liegt nunmehr bei 17,9 Prozent. Auffällig ist der hohe Anteil an Unternehmen, die für den Frauenanteil auf Vorstandsebene die Zielgröße Null festgelegt und veröffentlicht haben. 73,4 Prozent der betrachteten Unternehmen haben Zielgrößen für den Vorstand veröffentlicht. Von diesen haben 48,6 Prozent die Zielgröße Null festgelegt.

Der Bund geht mit gutem Beispiel voran

Das Ziel im öffentlichen Dienst des Bundes lautet: Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen bis Ende 2025. Im Jahr 2024 liegt der Frauenanteil in Führungspositionen bereits bei 47 Prozent.

Bei einer Gesamtbetrachtung aller vom Bund bestimmten Gremienmitglieder wurde ein nahezu paritätisches Verhältnis erreicht. Der Blick auf die einzelnen Gremien des Bundes zeigt, dass nach wie vor erst zwei Drittel der Gremien einer paritätischen Besetzung unterliegen. Deshalb dürfen die Anstrengungen hier nicht reduziert werden.

Bei den 55 Bundesunternehmen in unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung lag der Anteil von Frauen in den Überwachungsgremien bei 45,8 Prozent. Die Geschäftsführungspositionen wurden zu 31,9 Prozent durch Frauen besetzt.

Erneut wurden Daten zum Frauenanteil in den obersten Leitungsorganen bei landes- und bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern erfasst. Dort gibt es nach wie vor deutlich weniger Frauen als Männer - auch wenn die vorgeschriebene Mindestbeteiligungsquote weitgehend erfüllt wird. So ist beispielsweise bei den landesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern der Frauenanteil an den Beschäftigten mit 74 Prozent wesentlich höher als der Frauenanteil an den Führungspositionen mit 27 Prozent. Beides ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Gesetze für mehr Gleichstellung

Das Führungspositionen-Gesetz (FüPoG) gibt seit 2015 eine Quote von 30 Prozent vor, mit der Frauen in den Aufsichtsräten börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen beteiligt werden müssen. Für rund 2000 Unternehmen wurde die Verpflichtung zur Festlegung von Zielgrößen eingeführt. 2021 trat das Folgegesetz (FüPoG II) in Kraft. Die Regelungen des FüPoG in den Bereichen Privatwirtschaft, im öffentlichen Sektor und in den Gremien im Einflussbereich des Bundes wurden fortentwickelt und neue Vorgaben für Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes und die Körperschaften im Bereich der Sozialversicherung gemacht.

Pflegefachassistenzeinführungsgesetz

Bundestag beschließt bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung

Zwei pflegende Personen und ein Mensch in einem Krankenbett im Hintergrund
Das Gesetz vereinfacht den Zugang zu Pflegeberufen und sorgt für eine bundesweit einheitliche Ausbildung © getty / sturti

Der Deutsche Bundestag hat am 9. Oktober das Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung verabschiedet. Bundesbildungs- und familienministerin Karin Prien und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hatten den Entwurf ins Kabinett eingebracht. Die einheitliche Pflegefachassistenzausbildung ist ein wichtiger Baustein zur Modernisierung der Pflege und zur Fachkräftesicherung für die Pflege in Deutschland.

Mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz wird ein eigenständiges, bundesweit einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz geschaffen. Damit können künftig Personen mit der Qualifikation einer Pflegefachassistenz leichter in ein anderes Bundesland wechseln: Die neue Ausbildung ersetzt die bisherigen 27 landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen. Auch die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse wird erleichtert.

Karin Prien: "Es ist ein wichtiges Zeichen, dass der Bundestag heute in einem sehr zügigen Verfahren über dieses Gesetz entschieden hat und damit dem Wunsch von Ländern und professionell Pflegenden nach einem schnellen Inkrafttreten der bundesgesetzlichen Regelung Rechnung trägt. Die Sicherung guter Pflege ist eine der großen gesellschaftlichen Aufgaben unserer Zeit. Das Pflegefachassistenzgesetz leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Die neue Ausbildung ist modern, vergütet und bietet vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten. Sie steht dabei auch Menschen ohne Schulabschluss offen. Das schafft Bildungschancen und erschließt neue Ausbildungspotentiale."

Nina Warken: "In einer älter werdenden Gesellschaft brauchen wir ein breites Spektrum an beruflichen Qualifikationen und klaren beruflichen Perspektiven, um die Pflege auch in Zukunft zu sichern. Mit dem heute verabschiedeten Gesetz schaffen wir die Grundlage für eine bundeseinheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz und sorgen bereits in der Ausbildung für eine angemessene Vergütung. Die Ausbildung eröffnet neue Karrierewege in der Pflege. Gemeinsam wollen wir so mehr Menschen für diesen Beruf begeistern."

Die wichtigsten Regelungen des neuen Gesetzes:

  • Einheitliche Ausbildung: Die neue bundesweite Pflegefachassistenzausbildung ersetzt die bisherigen 27 unterschiedlichen Landesregelungen
  • Einblicke: Die Ausbildung ist generalistisch ausgerichtet und umfasst Pflichteinsätze in den zentralen Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege sowie stationäre Akutpflege
  • Start der Ausbildung: Ab 1. Januar 2027
  • Dauer: Gewöhnlich 18 Monate in Vollzeit. Teilzeit und Verkürzungen sind möglich, insbesondere bei einschlägiger Berufserfahrung
  • Zugang: In der Regel mit Hauptschulabschluss, aber auch ohne formalen Abschluss bei positiver Prognose der Pflegeschule möglich
  • Vergütung: Alle Auszubildenden erhalten künftig eine angemessene Ausbildungsvergütung
  • Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Einheitliche Regelung mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang statt umfassender Gleichwertigkeitsprüfung

 

Für einen Ausbildungsstart 2027 muss das Finanzierungsverfahren 2026 beginnen. Das Gesetz bedarf der Zustimmung durch den Bundesrat.