Kinderschutz in Gerichtsverfahren

Fachtagung setzt Impulse für kindgerechte Befragungen in der Justiz

Kerstin Claus
Die parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesjugendministerin, Mareike Lotte Wulf © BMBFSFJ

Am 2. und 3. September haben das Bundesjugendministerium und die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) eine Fachtagung zum Thema "Kindgerechte Befragung und der Umgang mit Minderjährigen in gerichtlichen Verfahren" veranstaltet. Anlass dafür war die Arbeit des Nationalen Rats gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesjugendministerin, Mareike Lotte Wulf, eröffnete die Veranstaltung mit einem Grußwort und betonte die Relevanz eines altersentsprechenden und zugewandten Umgangs mit Kindern und Jugendlichen in allen gerichtlichen Verfahren, um gerechte Urteile erzielen zu können. 

Mareike Lotte Wulf: "Kinder haben das Recht, von uns Erwachsenen und uns als Gesellschaft geschützt zu werden, insbesondere dann, wenn sie Gewalt erlebt haben. Für gerichtliche Verfahren bedeutet das, dass wir Kinder und Jugendliche bestmöglich begleiten müssen. Sie müssen verständlich informiert, respektvoll und altersentsprechend angehört und mit ihren Bedürfnissen ernst genommen werden. Nur dann können sie Vertrauen in uns und unseren Rechtsstaat entwickeln und dieses Vertrauen auch behalten. Dafür ist es wichtig, dass so viele verschiedene Professionen hier zusammenkommen und gemeinsam an diesem Ziel arbeiten."

Fachliche Standards im Kinder- und Jugendschutz umsetzen und weiterentwickeln

Bei der Tagung wurde besonderer Wert auf den Austausch der verschiedenen Professionen gelegt, die im Laufe eines gerichtlichen Verfahrens mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommen. Es waren Akteure aus den Bereichen Polizei, Justiz, Justizverwaltung, Psychologie, Medizin sowie aus der Kinder- und Jugendhilfe anwesend. Während der zwei Veranstaltungstage ging es um aktuelle europäische und nationale Entwicklungen sowie die Umsetzung und Weiterentwicklung fachlicher Standards bei Qualitätssicherung, Aus- und Weiterbildung sowie interdisziplinärer Zusammenarbeit. In diesem Zusammenhang wurde auch bereits existierende best-practice-Ansätze für funktionierenden interdisziplinären Kinderschutz vorgestellt. 

Kinder und Jugendliche fachgerecht behandeln

Die Tagung fand in Zusammenarbeit mit der Europa-Universität Flensburg statt und wurde von der World Childhood Foundation unterstützt und setzte wichtige Impulse. Ziel ist, dass es in Zukunft nicht mehr von der individuellen Einstellung der Praktikerinnen und Praktiker abhängt, ob Kinder und Jugendliche in gerichtlichen Verfahren sensibel und ihrem Alter entsprechend vernommen werden, sondern alle Kinder und Jugendlichen kindgerecht erreicht werden.