Kinder- und Jugendmedienschutz

Bericht der Bundesregierung zur Evaluation des Jugendschutzgesetzes vorgelegt

Neuer InhaltProstituiertenschutzgesetz
Die Bundesregierung legt den Abschlussbericht zur Evaluation des Jugendschutzgesetzes vor © iStock / rcfotostock

Das Kabinett hat am 14. Oktober den Abschlussbericht der Bundesregierung zur Evaluation des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) beschlossen und an Bundesrat und Bundestag versandt. Paragraph 29b Satz 1 des JuSchG sieht vor, dass das Gesetz fünf Jahre nach Inkrafttreten evaluiert wird. Im Sinne der Regelung beauftragte das Bundesjugendministerium extern eine Evaluierung über die Auswirkungen des Jugendschutzgesetzes. Besonderes Augenmerk lag dabei auf den Anpassungen des Gesetzes aus der Novelle im Jahr 2021, mit welcher das Jugendschutzgesetz an die digitale Realität von Kindern und Jugendlichen angepasst wurde. Ebenfalls evaluiert wurden die durch den Digital-Services-Act (DSA) vorgenommenen und durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) im Mai 2024 im JuSchG nachvollzogenen Änderungen.

Novelle von 2021 nimmt digitale Risiken in den Blick

Gefahren wie Cybermobbing, Grooming, sexualisierte Gewalt, Suchtgefährdung und die Anleitung zu Selbstgefährdung im Netz erforderten einen ausgeweiteten Jugendschutz. So sah die Novelle von 2021 unter anderem neue Vorgaben für Diensteanbieter vor, die fremde Informationen speichern. Diese mussten strukturelle Vorsorgemaßnahmen ergreifen, um das Risiko für Kinder und Jugendliche zu reduzieren (sogenannte Anbieter-Vorsorgemaßnahmen). Durch die Novelle konnten bei der Vergabe von Alterskennzeichen auch außerhalb der medieninhaltlichen Wirkung liegende Umstände einbezogen werden (sogenannte Interaktions- oder Nutzungsrisiken).

Die Ergebnisse der Evaluation zeigen, dass die Anpassungen in der Novelle von 2021 grundsätzlich geeignet waren, die in Paragraph 10a Jugendschutzgesetz festgelegten Schutzziele zu erreichen. Insbesondere die Einführung einer Plattformregulierung wird als "innovatives Regulierungsinstrument innerhalb des Jugendmedienschutzrechts" eingeschätzt, welches als "Inspirationsquelle für Artikel 28 Digital Services Act" bewertet wird.

Weitere Handlungsempfehlungen umsetzen

Mit Blick auf den notwendigen Anpassungsbedarf wird die Bundesregierung zeitnah einen Gesetzentwurf vorlegen, der zugleich Handlungsempfehlungen der unabhängigen Expertenkommission "Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" umsetzen wird.