„Ein deutliches Zeichen für Gleichstellung“

Bundesfrauenministerin Prien informiert heute über die neuesten Zahlen zu Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes. Danach liegt der Frauenanteil an Führungspositionen in der Bundesverwaltung insgesamt bei 47 Prozent und damit knapp unter der für den Stichtag 31.12.2025 gesetzten Zielmarke von 50 Prozent.

Bundesfrauenministerin Karin Prien: „Die Bundesverwaltung muss als Arbeitgeberin ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. Die zum Zieldatum erreichten 47 Prozent Frauenanteil an Führungspositionen in der Bundesverwaltung sind ein deutliches Zeichen für Gleichstellung. Doch unser Vorsatz hat kein Ablaufdatum. Das Ziel bleibt die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern. Es geht um nicht weniger als attraktive Rahmenbedingungen, die in Zeiten von Fachkräftemangel dafür sorgen, dass Frauen sich gerne in unsere moderne Bundesverwaltung einbringen und dabei selbstverständlich auch Führungspositionen übernehmen. Es geht um die Sicherung von Arbeitsbedingungen, die es allen Beschäftigten ermöglichen, Familie, Pflege und Beruf gut zu vereinbaren."

Mit dem ersten Führungspositionen-Gesetz 2015 wurde das Bundesgleichstellungsgesetz novelliert – damals lag der Anteil von Frauen an Führungspositionen noch bei 33 Prozent. Ziel des Gesetzes ist es, die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung voranzutreiben und zügig zu verwirklichen. So sollen vorhandene Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts, insbesondere von Frauen, beseitigt und für die Zukunft verhindert werden. Frauen sollen gleichberechtigt an Führungspositionen beteiligt werden. Darüber hinaus steht das Ziel der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für alle Geschlechter im Zentrum des Bundesgleichstellungsgesetzes. Seit seinem Inkrafttreten 2015 ist ein deutlicher Anstieg bei den Frauen in Führungspositionen des öffentlichen Dienstes des Bundes zu verzeichnen.

Mit dem zweiten Führungspositionen-Gesetz wurde das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe an Führungspositionen dann 2021 im Wortlaut im Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) verankert und definiert. „Gleichberechtigte Teilhabe" bedeutet demnach, dass eine über die verschiedenen Führungsebenen hinweg betrachtete Besetzung von Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes mit annähernd numerischer Gleichheit angestrebt wird. Dadurch wurden die Dienststellen im Geltungsbereich des Gesetzes verpflichtet, die Rahmenbedingungen zu verbessern, die maßgebliche Voraussetzung für die Erreichung dieses Zieles bis Ende 2025 waren. Mit dem von allen Ressorts unterstützten Maßnahmenpaket „Plan FüPo 2025" wurde ein Instrumentenkasten für Gleichstellung in der Bundesverwaltung geschaffen, der Wirkung gezeigt hat.

Weiterführende Informationen und aktuelle Daten aus dem Monitoring zum Ziel der gleichberechtigten Teilhabe im öffentlichen Dienst des Bundes finden Sie hier: http://www.bmbfsfj.bund.de/frauen-in-fuehrungspositionen/bundesverwaltung