Am 7. April hat das Bundesfrauenministerium ein neues Interessenbekundungsverfahren zur Förderung von Modellprojekten zur Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt gestartet. Interessierte Träger können sich bis zum 15. Mai um die Förderung bewerben.
Bewerbung bis 15. Mai einreichen
Die detaillierten Grundsätze der Förderung sowie alle Informationen zum Ablauf des Verfahrens sind im offiziellen Aufruf zusammengefasst. Interessenbekundungen müssen über das dafür vorgesehene Trägerformular eingereicht werden.
Die Förderschwerpunkte liegen auf Maßnahmen zur Gewaltprävention in der frühkindlichen, schulischen und außerschulischen Bildung, auf Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Täterarbeit, auf sozialraumbezogenen Ansätzen und auf digitaler Gewaltprävention.
Prävention auf wissenschaftlicher Grundlage ausbauen
Um geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt auf einer empirisch-wissenschaftlichen Basis vorbeugen zu können, hat das Bundesfrauenministerium die "Bedarfsanalyse zur Prävention geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt" von 2023 bis 2025 gefördert. Ziel dabei war es, bundesweit bereits bestehende Präventionsmaßnahmen systematisch zu bewerten. Darüber hinaus wurden Empfehlungen für zukünftige Präventionsmaßnahmen auf allen staatlichen Ebenen und für die Zivilgesellschaft entwickelt.
Auf Basis dieser Studie und in Umsetzung der Istanbul-Konvention sowie der Vorgaben der Gewaltschutzrichtlinie der Europäischen Union möchte das Bundesfrauenministerium mehrjährige Modellprojekte zur Vorbeugung von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt fördern.