Digitale Bildung

Karin Prien unterzeichnet Verwaltungsvereinbarung zum Digitalpakt 2.0

In einem Klassenraum arbeiten Kinder an Tablets
Der Digitalpakt 2.0 soll Schülerinnen und Schülern unabhängig von ihrem Wohnort eine leistungsfähige digitale Bildung ermöglichen © Adobe Stock / David Fuentes

Am 31. August hat Bundesbildungs- und -familienministerin Karin Prien die Verwaltungsvereinbarung zum Digitalpakt 2.0 unterschrieben. Damit ist der Weg frei für die Auszahlung der Bundesmittel, die bundesweit in eine moderne, leistungsfähige und zukunftsfähige digitale Bildung investiert werden können. Die Vereinbarung tritt zum 1. September 2026 in Kraft. Durch den vorzeitigen Maßnahmenbeginn können Vorhaben gefördert werden, die ab dem 1. Januar 2026 begonnen wurden. 

In den kommenden fünf Jahren stehen insgesamt fünf Milliarden Euro für die digitale Bildung an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen zur Verfügung. Bund und Länder tragen die Kosten jeweils zur Hälfte: Der Bund stellt 2,5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen "Infrastruktur und Klimaneutralität" bereit, die Länder investieren weitere 2,5 Milliarden Euro.

Karin Prien: "Mit dem Digitalpakt 2.0 setzen Bund und Länder ihre gemeinsame Verantwortung für eine leistungsfähige digitale Bildung fort. Wir investieren in moderne Infrastruktur, stärken die Fortbildung der Lehrkräfte, nicht zuletzt mit Blick auf Künstliche Intelligenz (KI), und entwickeln gemeinsame digitale Lösungen. Besonders wichtig ist, dass wir über Ländergrenzen hinweg zusammenarbeiten. Wir schaffen damit gemeinsame Standards, vermeiden Doppelentwicklungen und sorgen dafür, dass Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrem Wohnort von leistungsfähiger digitaler Bildung profitieren. Gleichzeitig legen wir die Grundlage für eine moderne Bildungslandschaft, so erhalten alle Schulen die notwendige Ausstattung, um in der digitalen Welt zu bestehen. Wir stärken auch die Fortbildung unserer Lehrkräfte, damit die digitale Transformation im Unterricht gelingt. Die deutsche Schulbildung wird digital anschlussfähig - das sind gut investierte fünf Milliarden Euro in gleichwertige Bildungschancen."

Präsidentin der Bildungsministerkonferenz Anna Stolz: "Mit dem Digitalpakt 2.0 schaffen wir die Voraussetzungen, um die digitale Infrastruktur und damit zeitgemäße Bildungssettings an unseren Schulen konsequent weiterentwickeln zu können. Für mich muss Digitale Bildung dabei immer mit einem pädagogischen Mehrwert einhergehen. Sie bietet auch enormes Potenzial, unsere Lehrkräfte in ihrer tagtäglichen Arbeit kraftvoll zu unterstützen. Oberstes Ziel dabei muss immer sein, unsere Kinder und Jugendlichen zu einem souveränen und verantwortungsvollen Umgang mit den digitalen Medien und der KI zu befähigen. Bund und Länder packen diese wichtige Aufgabe gemeinsam und kraftvoll an."

Der Bund stellt den Ländern für den Handlungsstrang I zur digitalen Bildungsinfrastruktur 2,25 Milliarden Euro als Finanzhilfe zur Verfügung. Die Länder beteiligen sich im Rahmen ihrer Landesprogramme mit 500 Millionen Euro; ihr Eigenanteil beträgt mindestens zwei Neuntel der in Anspruch genommenen Bundesmittel. Im Handlungsstrang I entfallen 2,1375 Milliarden Euro auf landesbezogene Maßnahmen, die nach dem Königsteiner Schlüssel (quotiert nach der Wirtschaftskraft der Länder) verteilt werden. 

Weitere 112,5 Millionen Euro sind für länderübergreifende Vorhaben vorgesehen. Damit werden länderübergreifend gemeinsame digitale Lösungen entwickelt, technische Standards gesetzt und erfolgreiche Ansätze bundesweit nutzbar gemacht. So entsteht im Bildungsbereich eine neue Form der föderalen Zusammenarbeit: Länderübergreifende Projekte in der Informationstechnologie (IT) setzen auf gemeinsame Infrastrukturen, stärken die Interoperabilität und schaffen gleichwertige digitale Bildungsstandards über Ländergrenzen hinweg. 

Ziele sind zentrale Plattformen, Cloud-Angebote, digitale Bildungsmedien und Systeme, die den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen Ländern und Schulen erleichtern. Bund und Länder bündeln damit die Kompetenzen und schaffen eine gemeinsame Grundlage für die digitale Transformation der Schulen in Deutschland.

Wissenschaftliche Forschung und digitale Unterrichtsentwicklung

Auch die digitale Weiterentwicklung von Unterricht und Schule wird unterstützt. Im Handlungsstrang III investiert der Bund zusätzlich 250 Millionen Euro in praxisorientierte Forschung im Rahmen der Bund-Länder-Initiative "Digitales Lehren und Lernen"

Gemeinsam mit Wissenschaft und Praxis sollen innovative Ansätze für digitalen Unterricht entwickelt und Lehrkräfte gezielt auf die Anforderungen einer zunehmend digitalen Bildungswelt vorbereitet werden. Die Länder setzen im Handlungsstrang II nach miteinander abgestimmten Zielperspektiven eigene Maßnahmen zur digitalen Schul- und Unterrichtsentwicklung um. Sie werden die Potenziale der Digitalität für das Lehren und Lernen noch weiter ausschöpfen, die Aufgaben- und Prüfungskultur weiterentwickeln und Content und digitale Medien für die Schulen niederschwellig verfügbar machen.

Schlankere Verfahren, weniger Bürokratie, mehr Wirkung

Der Digitalpakt 2.0 setzt zudem auf bürokratieärmere und effizientere Umsetzungsverfahren und unterscheidet sich auch dadurch vom "DigitalPakt Schule": Pauschalierte Zuweisungen und weniger Detailregelungen bei der Berichterstattung reduzieren den Verwaltungsaufwand sowohl auf Seiten der Schulträger als auch bei den Ländern.

Schulträger und weitere nach Landesrecht antragsberechtigte Stellen können Fördermittel für den Ausbau und die Modernisierung digitaler Bildungsinfrastrukturen beantragen. Gefördert werden unter anderem leistungsfähige Schulnetzwerke, WLAN, Schulserver, digitale Ausstattung von Unterrichtsräumen, mobile Endgeräte sowie digitale Lehr- und Lernplattformen. Mit dem Digitalpakt 2.0 führen Bund und Länder die im ersten DigitalPakt geschaffenen Strukturen weiter und entwickeln sie nachhaltig weiter. Die konkrete Ausgestaltung der Förderung sowie das Antrags- und Bewilligungsverfahren regeln die Länder.