Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes Handlungsoptionen für einen besseren Schutz erarbeiten

In der Prostitution Tätige besser schützen
In der Prostitution Tätige besser schützen © iStock / rcfotostock

Am 1. September stellte das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen e.V. (KFN) auf einer Fachtagung an der Universität Göttingen die Ergebnisse der Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) vor, die es im Auftrag des Bundesfamilienministeriums durchgeführt hatte.

Die Veranstaltung brachte Fachleute aus Wissenschaft, Politik, Verwaltung, Beratung, Zivilgesellschaft und Anwaltschaft sowie in der Prostitution Tätige zusammen, um die zentralen Erkenntnisse der Evaluation zu diskutieren.

Michael Brand, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfamilienministerium:
"Es gibt erkennbar keinen kompletten gesellschaftlichen Konsens zum Umgang mit Prostitution. Umso mehr achten wir als Bundesregierung darauf, sensibel mit den Fakten umzugehen. In diesem Kontext sind wissenschaftliche Studien ein sehr wichtiger Beitrag zur Diskussion, die vor allem dem Ziel dienen, vulnerable Personen zu schützen und sexueller Gewalt sowie Menschenhandel entschieden entgegenzutreten."

Evaluation zeigt Wirksamkeit des Gesetzes

Das ProstSchG war 2017 mit dem Ziel in Kraft getreten, die rechtliche und soziale Situation von Menschen in der Prostitution zu verbessern, sie besser vor Ausbeutung, Gewalt und gesundheitlichen Risiken zu schützen und die behördliche Kontrolle der Branche zu stärken. Die Evaluation zeigt, ob und in welchem Umfang das Gesetz seine Ziele erreicht hat. Sie benennt Umsetzungsprobleme, strukturelle Schwächen, aber auch Verbesserungsansätze als Empfehlungen.

Im nächsten Schritt setzt Bundesfamilienministerin Karin Prien eine unabhängige Expertenkommission ein. Diese Prostituiertenschutz-Kommission soll herausarbeiten, welche Handlungsoptionen Bund, Länder und Kommunen haben, um die Schwächen des Prostituiertenschutzgesetzes zu reduzieren.