Am 25. Juni 2026 fand die 60. Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Menschenhandel im Bundesgleichstellungsministerium statt. Dabei haben sich Vertreterinnen und Vertreter von Bundesministerien, Behörden, Länderkonferenzen und zivilgesellschaftliche Verbände über aktuelle Entwicklungen im Bereich des Menschenhandels ausgetauscht. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgleichstellungsministerium, Michael Brand, betonte die Notwendigkeit einer intensiven Auseinandersetzung mit den neuen Ausbeutungsformen und einer konsequenten Bekämpfung ausbeuterischer Praktiken.
Michael Brand: "Wir werden gemeinsam mit den anderen Ressorts in der Bundesregierung mit viel Einsatz, und vor allem mit Passion für die Opfer, den Kampf gegen Menschenhandel und Ausbeutung energisch weiterführen. Das gilt auch für die bislang weniger beachteten Ausbeutungsformen der Zwangsheirat, illegalen Adoption und Ausbeutung zur Leihmutterschaft."
Kampf gegen Menschenhandel stärken
Im Bundeskabinett wurde am 27. Mai 2026 ein Gesetzentwurf zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung beschlossen. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Kampf gegen Menschenhandel zu stärken und Täterinnen und Täter konsequenter zur Rechenschaft zu ziehen und Betroffene besser zu schützen. Die Bundesregierung setzt damit die Änderungen der Richtlinie der Europäischen Union zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer in nationales Recht um. Der Gesetzentwurf befindet sich im parlamentarischen Verfahren.
Menschenhandel hat viele Gesichter
Die Teilnehmenden befassten sich neben der Ausbeutung der Arbeitskraft und der sexuellen Ausbeutung auch mit den Ausbeutungsformen Zwangsheirat, illegale Adoptionen und Ausbeutung zur Leihmutterschaft, die zunehmend im Kontext Menschenhandel in den Blick genommen werden. Diese Ausbeutungsformern werden bereits beim Nationalen Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen 2024 bis 2028 adressiert.
Die 60. Bund-Länder-Tagung Menschenhandel unterstrich die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit von Bund, Ländern, Justiz, Strafverfolgungsbehörden und Zivilgesellschaft. Nur durch einen ganzheitlichen Ansatz kann Menschenhandel frühzeitig erkannt, wirksam bekämpft und können die Rechte der Betroffenen gestärkt und umgesetzt werden.