Der Deutsche Bundesrat hat am 17. Oktober dem Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung zugestimmt. Bundesbildungs- und familienministerin Karin Prien und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hatten den Entwurf ins Kabinett eingebracht. Die einheitliche Pflegefachassistenzausbildung ist ein wichtiger Baustein zur Modernisierung der Pflege und zur Fachkräftesicherung für die Pflege in Deutschland.
Mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz wird ein eigenständiges, bundesweit einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz geschaffen. Damit können künftig Personen mit der Qualifikation einer Pflegefachassistenz leichter in ein anderes Bundesland wechseln: Die neue Ausbildung ersetzt die bisherigen 27 landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen. Auch die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse wird erleichtert.
Die wichtigsten Regelungen des neuen Gesetzes:
- Einheitliche Ausbildung: Die neue bundesweite Pflegefachassistenzausbildung ersetzt die bisherigen 27 unterschiedlichen Landesregelungen
- Einblicke: Die Ausbildung ist generalistisch ausgerichtet und umfasst Pflichteinsätze in den zentralen Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege sowie stationäre Akutpflege
- Start der Ausbildung: Ab 1. Januar 2027
- Dauer: Gewöhnlich 18 Monate in Vollzeit. Teilzeit und Verkürzungen sind möglich, insbesondere bei einschlägiger Berufserfahrung
- Zugang: In der Regel mit Hauptschulabschluss, aber auch ohne formalen Abschluss bei positiver Prognose der Pflegeschule möglich
- Vergütung: Alle Auszubildenden erhalten künftig eine angemessene Ausbildungsvergütung
- Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Einheitliche Regelung mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang statt umfassender Gleichwertigkeitsprüfung
Da der Bundesrat zugestimmt hat, kann das Gesetz nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zum überwiegenden Teil am 1. Januar 2027 in Kraft.