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Technologie
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Jedes Gesetz muss eine Eingangsformel und eine Schlussformel haben.
Durch die Eingangsformel soll sichtbar gemacht werden, wer das Gesetz beschlossen hat. Ferner wird mit ihr bekundet, dass das Gesetz nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommen ist. Die Eingangsformel enthält deshalb die Angabe, dass der Bundestag das Gesetz, gegebenenfalls mit qualifizierter Mehrheit, beschlossen und, sofern die Zustimmung des Bundesrates erforderlich und auch erteilt ist, dass der Bundesrat zugestimmt hat.
Durch die Schlussformel wird bekundet, dass der Bundespräsident es ausgefertigt und die Verkündung angeordnet hat.
Das Kürzel "n. Abg. z. K." ist ein sogenannter Bearbeitungsvermerk aus der Verfügungstechnik, also eine üblicherweise bei Arbeitsvorgängen gebrauchte Abkürzung. Verfügungstechnik ist eine Methode, verwaltungsintern – also innerhalb einer Behörde – Anweisungen zu Arbeitsvorgängen zu geben. Das heißt der jeweilige Bearbeiter schreibt zu oder auf eine Akte oder einen Vorgang verschiedene Kürzel, um etwas über den Vorgang auszusagen. Am einfachsten ist hier wohl das Beispiel "zU": "zur Unterschrift". "n. Abg. z. K." beschreibt eine zeitnahe, bloße Kenntnisnahme im Sinne von "Information wurde vermittelt".
Es gibt auch das Kürzel "v. Abg. z. K.", also "vor Abgang zur Kenntnis". Dies beschreibt eine Verfügung, mit der entweder auf einen entsprechenden Geschäftsgangvermerk reagiert wird oder wegen der Bedeutung der Angelegenheit dem Vorgesetzten vor Absendung (Abgang) Gelegenheit zur Information – und gegebenenfalls auch Erörterung – gegeben werden soll. Dies dient auch der eigenen Absicherung bei komplexen Entscheidungen.
Was bedeutet die Abkürzung "BAFzA"?
Was bedeutet die Abkürzung "BAFzA"?
Richtige Antwort: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Die knapp 900 Beschäftigten des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) nehmen vielfältige Aufgaben aus dem Geschäftsbereich des Bundesfamilienministeriums wahr. Dies sind vor allem die gesetzlichen Aufgaben der Durchführung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes, des Familienpflegezeitgesetzes und des Hilfetelefongesetzes, die Aufgaben als Geschäftsstelle der Conterganstiftung und der Fonds Heimerziehung sowie die Umsetzung verschiedener nationaler und ESF-Förderprogramme aus den Bereichen Kinder- und Jugend-, Familien- und Seniorenförderung.