Am 30. Juli wird jährlich der internationale Tag gegen Menschenhandel begangen. Um Menschenhandel wirksam zu bekämpfen, ist es besonders wichtig, frühzeitig vorzubeugen, Betroffene wirksam zu schützen und die Zusammenarbeit der zahlreichen beteiligten Akteure zu stärken. Im ersten Halbjahr 2026 wurden in Deutschland wichtige Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Menschenhandel ergriffen.
Menschenhandel gemeinsam bekämpfen
Die Bundesregierung arbeitet an der Umsetzung des ersten Nationalen Aktionsplans zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen (2024-2028). Das Ziel ist, Betroffene besser zu unterstützen, die Strafverfolgung weiter zu intensivieren und Kooperationen auszubauen. Von den 126 Maßnahmen befinden sich die meisten in der Umsetzung, werden fortlaufend weiterentwickelt oder sind bereits abgeschlossen.
Dazu gehören unter anderem der Aufbau einer nationalen Kontaktstelle für Fälle des grenzüberschreitenden Menschenhandels. Hierfür arbeiten das Bundeskriminalamt und der vom Bundesgleichstellungsministerium geförderte Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. (KOK) zusammen. Ziel ist es, im Sinne der Betroffenen, die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Akteuren zu stärken und den Informationsaustausch länderübergreifend zu verbessern.
Die Bundesregierung hat zudem unter Federführung des Bundesjustizministeriums den Gesetzentwurf zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung beschlossen. Er setzt die Änderungen der Richtlinie der Europäischen Union (EU) zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels sowie zum Schutz seiner Opfer (EU 2024/1712) in nationales Recht um und stärkt die strafrechtliche Verfolgung des Menschenhandels.
Zum Thema Menschenhandel informieren und sensibilisieren
Darüber hinaus hat das Bundesgleichstellungsministerium auf der eigenen Website ein Informationsportal zum Thema Menschenhandel eingerichtet. Dort finden Interessierte kompakte Informationen zu den unterschiedlichen Erscheinungsformen des Menschenhandels, zu einschlägigen Beratungsstellen und zu aktuellen Maßnahmen zur Unterstützung Betroffener.
Die zunehmende Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) nimmt Einfluss auf die Erscheinungsformen und Dynamiken des Menschenhandels. Die Berichterstattungsstelle Menschenhandel hat ein Fact Sheet veröffentlicht, das die Zusammenhänge zwischen IKT und Menschenhandel aufbereitet und Handlungsansätze zum Umgang damit bietet.
Ein weiterer Meilenstein ist der Dritte Umsetzungsbericht Deutschlands zur Europaratskonvention zur Bekämpfung des Menschenhandels. Damit wird die Umsetzung der Verpflichtungen und Empfehlungen in Deutschland transparent dokumentiert.
Die Bundesregierung hat bereits zahlreiche wichtige Maßnahmen umgesetzt. Sie wird auch weiterhin alle Formen des Menschenhandels konsequent bekämpfen sowie Betroffene bestmöglich schützen und unterstützen.