Beratung bei Auswanderung

Im Jahr 2023 haben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes etwa 1,3 Millionen Menschen Deutschland dauerhaft verlassen. Davon hatten etwa 300.000 (beziehungsweise rund 23 Prozent) Personen die deutsche Staatsangehörigkeit. Das Auswandererschutzgesetz, das in der Zuständigkeit des Bundesfamilienministeriums liegt, soll eine objektive, sachgemäße Aufklärung über die Einreisemöglichkeiten und Lebensverhältnisse im Ausland gewährleisten und Bürgerinnen und Bürger vor unüberlegten Auswanderungen schützen.

Kirchliche Wohlfahrtsverbände unterhalten neun Auswandererberatungsstellen, die in zunehmendem Umfang auch Rückkehrer beraten. Die Koordination der Beratungsstellen wird vom Bundesfamilienministerium finanziell in Form der bundeszentralen Koordinierung durch das Raphaelswerk e.V. unterstützt. Das Bundesverwaltungsamt stellt unter anderem Informationen über die Aus- und Rückwanderung bereit.