Aktuelle Meldungen Jugend

Kinder- und Jugendliteratur

Internationale Jugendbibliothek erhält Auszeichnung

Dr. Christiane Raabe
Dr. Christiane Raabe, Direktorin der Internationalen Jugendbibliothek, bei der Preisverleihung Eric Carle Honors 2026 © Eric Carle Honors 2026

Am 17. September wurde die Internationale Jugendbibliothek in New York City mit dem "Carle Honor" 2026 in der Kategorie "Brückenbauer" geehrt. Die Auszeichnung würdigt ihr Engagement in der Vermittlung internationaler Bilderbuchkunst. Dr. Christiane Raabe, Direktorin der Internationalen Jugendbibliothek, nahm den Preis bei einer Gala persönlich entgegen.

Die Internationale Jugendbibliothek in München ist damit die dritte internationale Institution in der Geschichte des Preises, die mit dem "Carle Honor" ausgezeichnet wurde.

Die "Carle Honors"

Die "Carle Honors" sind jährliche Auszeichnungen, die vom Eric Carle Museum of Picture Book Art in Amherst, Massachusetts, verliehen werden. Sie würdigen Personen und Organisationen für ihre herausragende kreative Imagination, ihr außergewöhnliches Engagement in der Vermittlung von Literatur und der Stärkung der Lesekompetenz sowie ihren nachhaltigen Einfluss auf die Bilderbuchkunst. Die Auszeichnungen in fünf Kategorien wurden 2006 im Namen von Eric Carle, dem Schöpfer der "Raupe Nimmersatt", ins Leben gerufen. Über die Preisträger entscheidet ein Komitee unter dem Vorsitz des US-amerikanischen Kinderbuchhistorikers, Autors und Kritikers Leonard S. Marcus, der die Auszeichnung gegründet hat.

Zu den bisherigen Preisträgern in der Kategorie "Brückenbauer" zählen unter anderem die Internationale Kinderbuchmesse Bologna (2018) und das "Chihiro Art Museum" in Japan.

Zentrum für internationale Kinder- und Jugendliteratur

Die Internationale Jugendbibliothek gilt als größte Spezialbibliothek ihrer Art und fungiert als Zentrum für internationale Kinder- und Jugendliteratur. Sie ist im In- und Ausland für ihre umfangreichen Buchbestände, historischen Sammlungen und einzigartigen Nachlässe bekannt sowie für Dauerausstellungen wie das Michael-Ende-Museum, den James-Krüss-Turm, das Erich-Kästner-Zimmer und das Binette-Schröder-Kabinett.

Anliegen der Bibliothek ist es, die kinderliterarische Vielfalt aus aller Welt zu zeigen, sich für eine fantasieanregende, persönlichkeitsstärkende Lesekultur einzusetzen und mit interkulturellen Projekten zu einer Kultur der gegenseitigen Achtung, der Neugier auf das Andere, der Friedfertigkeit und des Zuhörens beizutragen.

Die Internationale Jugendbibliothek wird seit Jahrzehnten institutionell vom Bundesbildungsministerium aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans mit jährlich 1,15 Millionen Euro gefördert.
 

Digitaler Kinder- und Jugendschutz

Expertenkommission legt Abschlussbericht vor

Karin Prien
Karin Prien nimmt den Abschlussbericht der Expertenkommission zum Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt entgegen © Florian Gaertner/BMBFSFJ/photothek.de

Wie können Kinder und Jugendliche sicher, gesund und selbstbestimmt in der digitalen Welt aufwachsen? Mit dieser Frage hat sich die Expertenkommission "Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" seit ihrer Einsetzung im September 2025 intensiv befasst. Am 11. September übergaben die beiden Vorsitzenden der Expertenkommission "Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" Bundesfamilienministerin Karin Prien den Abschlussbericht. Der Bericht bündelte die Ergebnisse eines umfassenden interdisziplinären Arbeits- und Beteiligungsprozesses und legte 56 evidenzbasierte Handlungsempfehlungen für einen zeitgemäßen Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt vor.

Die Empfehlungen stehen unter dem Leitmotiv "Entwicklung stärken, Verantwortung übernehmen". Ausgangspunkt sind die Rechte von Kindern und Jugendlichen. Schutz, Befähigung und Teilhabe gehören für die Kommission zusammen. Der Kinder- und Jugendmedienschutz soll sich dabei stärker als bisher an den unterschiedlichen Lebens- und Entwicklungsphasen von Kindern und Jugendlichen orientieren und zugleich die Verantwortung der jeweils zuständigen Akteure in den Blick nehmen.

Bundesfamilienministerin Karin Prien: "Die Arbeit der Kommission endet heute, die Umsetzung ihrer Empfehlungen hat aber längst begonnen. Es gilt, an vielen Stellschrauben zu drehen und in Bewegung zu kommen: von der Kommune bis zur EU, von der Kita bis zur Jugendhilfe. Ich bin sehr optimistisch, dass wir schnell und konkret spürbare Verbesserungen erreichen können.
Denn eine Erkenntnis hat sich bereits durchgesetzt: Beim Schutz von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt tragen wir gemeinsam Verantwortung. Die 56 Empfehlungen der Expertenkommission geben uns eine wichtige Grundlage dafür, wie wir den Dreiklang von Schutz, Befähigung und Teilhabe junger Menschen in politisches Handeln übersetzen können. Jetzt sind alle gefragt, gemeinsam in die Umsetzung zu gehen und lernfähig zu bleiben, angesichts der vielen schnellen Veränderungen, die dieses Themenfeld mit sich bringt."

Fünf Leitprinzipien stehen im Mittelpunkt: an bewährte Strukturen und Praxis anknüpfen, angemessene Gestaltungsspielräume vor Ort eröffnen, Verantwortung verbindlich und gemeinschaftlich organisieren, Reibungsverluste an Schnittstellen abbauen und technologische Entwicklungen kontinuierlich berücksichtigen.

Prof. Dr. Olaf Köller, Co-Vorsitzender der Expertenkommission: "Mit dem heute vorgelegten Abschlussbericht der Expertenkommission ist das Bild nun vollständig: Er umfasst die gesamte Bestandsaufnahme, die Handlungsempfehlungen und Einblicke in die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, Expertenanhörungen und den Prozess zur strategischen Vorausschau. Die Expertenkommission hat in einem sehr umfassenden Prozess möglichst viele Perspektiven aufgenommen. Damit steht eine belastbare, evidenzbasierte Grundlage bereit, die Schutz, Befähigung und Teilhabe zusammendenkt. Auf die Umsetzung bin ich nun sehr gespannt."

Nadine Schön, Co-Vorsitzende der Expertenkommission: "Mit dem Abschlussbericht schließen wir unsere Arbeit heute ab - und mit dieser Konferenz endet das Mandat der Kommission. Damit geht der Auftrag zurück an Politik, Unternehmen und Gesellschaft. Unsere Ergebnisse zeigen klar: Verantwortung für den Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt ist nicht Sache einzelner Institutionen - und sollte schon gar nicht allein auf den Schultern von Kindern und Eltern lasten. Nur geteilte Verantwortung über den ganzen Lebenslauf von Kindern und Jugendlichen ermöglicht geschützte Teilhabe und ein gutes und gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt. Nur wenn alle Akteure ihre Verantwortung wahrnehmen und nicht nur gegenseitig mit dem Finger aufeinander zeigen, ist Veränderung möglich. Wir haben im vergangenen Jahr unzählige Menschen erlebt, die genau daran arbeiten wollen. Dieses Momentum gilt es nun zu nutzen."

Kinder und Jugendliche beteiligen

Für die Empfehlungen führte die Kommission unterschiedliche Perspektiven zusammen. Neben der interdisziplinären Arbeit wurden sechs Expertenanhörungen mit Fachleuten verschiedener Disziplinen und Vertreterinnen und Vertretern der organisierten Zivilgesellschaft sowie jungen Menschen durchgeführt.

Eine besondere Rolle spielte die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. In sieben bundesweiten Workshops diskutierten mehr als 100 junge Menschen ihre Erfahrungen, Erwartungen und Forderungen. Die Ergebnisse flossen in die Arbeit der Kommission und in ihre Empfehlungen ein.

Die Empfehlungen setzen entlang der gesamten Biografie an, von der frühen Kindheit bis zum Erwachsenwerden und zeigen: Familien brauchen frühe Beratung, Schulen verlässliche Konzepte, Jugendliche sichere Angebote sowie erreichbare Hilfen und Plattformen brauchen klare Pflichten. Sichere Voreinstellungen, altersgerechte Angebote und wirksame Meldestrukturen schaffen konkrete Entlastung für Kinder, Eltern und Fachkräfte. Bei sozialen Medien und bei Künstlicher Intelligenz müssen Schutzstandards von Anfang an mitgedacht werden.

Abschlusskonferenz mit rund 250 Teilnehmenden

Wie breit die Herausforderungen des digitalen Aufwachsens sind, zeigte die Abschlusskonferenz mit rund 250 Teilnehmenden aus Politik, Wissenschaft, Praxis und Zivilgesellschaft. Sie fand parallel zur Übergabe des Abschlussberichts an Bundesfamilienministerin Karin Prien in Berlin statt.

Die Diskussion reichte thematisch von der frühen Kindheit bis ins Erwachsenenalter: Im Mittelpunkt standen unter anderem Bildschirmnutzung und Medienbildung in der Kindertagesstätte, erste eigene digitale Geräte und Cybermobbing, aber auch Altersgrenzen, Cybergrooming, Empfehlungsalgorithmen und Dark Patterns. Für Jugendliche ging es unter anderem um Verhaltenssüchte, sexualisierte Gewalt und Erpressung sowie niedrigschwellige Anzeige- und Hilfswege.

Ein eigenes Jugendpanel gab Jugendlichen Gelegenheit, die Ergebnisse zu kommentieren und ihre Erwartungen an Politik und Gesellschaft zu formulieren. Auch der Übergang ins Erwachsenenalter wurde in den Blick genommen: Eltern- und Fachkräftefortbildung, junge Erwachsene als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie die Stärkung der Erwachsenenbildung im Umgang mit Desinformation.

Kindgerechte Fassung der Handlungsempfehlungen

Zum Abschluss der Veranstaltung wurde eine kindgerechte Fassung der Handlungsempfehlungen veröffentlicht. Sie macht die Ergebnisse auch für Kinder und Jugendliche selbst zugänglich. Darüber hinaus wurde eine ausführliche Langfassung der Empfehlungen veröffentlicht.
 

Die Expertenkommission "Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt"

Die Expertenkommission "Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" wurde im September 2025 von Bundesfamilienministerin Karin Prien auf Grundlage des Koalitionsvertrags eingesetzt. Nach der Veröffentlichung einer Bestandsaufnahme im April 2026 legte sie am 24. Juni 2026 ihre Handlungsempfehlungen vor. Mit der Übergabe des Abschlussberichts am 11. September ist die Arbeit der Kommission abgeschlossen.

In ihrer Bestandsaufnahme analysierte die Kommission zentrale Aspekte des Kinder- und Jugendschutzes in der digitalen Welt - von digitalen Lebenswelten und Gefährdungslagen über Teilhabepotenziale neuer Technologien und bestehende Strukturen der Medienbildung und Prävention bis hin zum rechtlichen Rahmen und seiner praktischen Durchsetzung.

Die Kommission untersuchte vier zentrale Themenfelder: Sicherheit im digitalen Raum, gesundheitliche und psychische Auswirkungen der Mediennutzung, Herausforderungen durch Künstliche Intelligenz sowie die Stärkung der Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Fachkräften. Auf dieser Grundlage sowie unter Einbeziehung der Perspektiven von Kindern und Jugendlichen, der Ergebnisse der Expertenanhörungen, der Beobachterinnen und Beobachter aus Bund und Ländern und des Prozesses der strategischen Vorausschau entstanden die 56 Handlungsempfehlungen.

Schützen, befähigen, beteiligen

Was Kinder und Jugendliche von der digitalen Welt erwarten

Ein Mädchen und ein Junge an einem Whiteboard
Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren brachten ihre Perspektiven ein © iStock/Danilo Andjus

Die Expertenkommission "Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" hat im Juni ihre Handlungsempfehlungen veröffentlicht. Wesentlicher Bestandteil: die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen. Im Rahmen eines umfangreichen Beteiligungsprozesses brachten Kinder und Jugendliche ihre Erfahrungen, Einschätzungen und Forderungen zum digitalen Aufwachsen ein. Die Ergebnisse liegen nun in einem eigenen Bericht vor und wurden am 7. September veröffentlicht.

In sieben Workshops diskutierten junge Menschen im Alter von 12 bis 18 Jahren konkrete Alltagssituationen, entwickelten Lösungsvorschläge und tauschten sich unmittelbar mit Mitgliedern der Expertenkommission aus. Aus dem Beteiligungsprozess sind 70 Forderungen in den vier Themenfeldern Medienkompetenz, Kinderschutz und Sicherheit, Wohlergehen und mentale Gesundheit sowie Künstliche Intelligenz (KI) hervorgegangen.

Bundesjugendministerin Karin Prien: "Kinder und Jugendliche wissen sehr genau, was ihnen die digitale Welt ermöglicht - und wo sie an ihre Grenzen kommen. Sie wollen geschützt werden, aber ebenso selbstständig sein, mitreden und digitale Angebote sicher und eigenverantwortlich nutzen können - das ist gelebte demokratische Teilhabe. Deshalb ist es wichtig, ihre Erfahrungen und ihre Sicht auf die digitale Welt ernst zu nehmen. Sie formulieren ihre Wünsche und Sorgen präzise und konkret. Ihre Forderungen zeigen sehr klar, worauf es ihnen ankommt: Schutz vor Risiken, Befähigung zu einem sicheren und selbstbestimmten Umgang und echte Beteiligung. Ich danke allen Kindern und Jugendlichen, die ihre Erfahrungen mit uns geteilt und damit einen wichtigen Beitrag zur Arbeit der Expertenkommission geleistet haben."

Kinder und Jugendliche auf Augenhöhe beteiligen

Der Beteiligungsprozess orientierte sich an den vom Bundesjugendministerium in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bundesjugendring veröffentlichten Qualitätsstandards für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Ziel war ein sicherer, inklusiver und wertschätzender Raum, in dem die jungen Menschen als Expertinnen und Experten in eigener Sache ihre Erfahrungen und Einschätzungen einbringen konnten. Der Prozess ging dabei über eine reine Befragung hinaus: Die Jugendlichen wurden bereits in die Entwicklung der Workshops einbezogen und konnten ihre Anliegen direkt mit Mitgliedern der Expertenkommission diskutieren.

Schutz, Befähigung und Teilhabe vereinen

Die Ergebnisse zeigen ein klares Bild: Kinder und Jugendliche wollen nicht weniger Digitalisierung, sondern eine bessere und sicherere digitale Welt. Digitale Angebote sind für sie Teil ihres Alltags und ermöglichen Kommunikation, Unterhaltung, Entspannung und mehr Selbstständigkeit. Gleichzeitig kennen sie Risiken und Belastungen aus eigener Erfahrung.

Sie wünschen sich deshalb mehr Schutz und verlässliche Unterstützung, aber zugleich auch Autonomie und Mitbestimmung. Sie sehen insbesondere Plattformanbieter in der Verantwortung, digitale Angebote sicher und altersgerecht zu gestalten. Gleichzeitig setzen die jungen Menschen auf Aufklärung und Befähigung statt auf pauschale Verbote.

Medienkompetenz: Digitale Welt verstehen und sicher nutzen

Die Jugendlichen schätzen ihre eigene Medienkompetenz überwiegend hoch ein, sehen aber Schwachstellen bei Datenschutz, verständlichen Regeln, Belästigungen und unangemessenen Inhalten. Sie wünschen sich deshalb altersgerechte Informationen, verständliche Datenschutzeinstellungen und Schutz vor manipulativen Gestaltungselementen.

Medienkompetenz soll frühzeitig und kontinuierlich vermittelt werden. Die Jugendlichen wollen unter anderem verstehen, wie Algorithmen funktionieren, wie sie ihre eigene Smartphone-Nutzung steuern und wie sie bei Problemen Hilfe bekommen. Als mögliche Angebote nennen sie Unterricht, Projekttage, Mediensprechstunden und Peer-to-Peer-Angebote. Wichtig sind ihnen zudem kompetente und vertrauenswürdige Erwachsene, die ihre digitale Lebenswelt verstehen.

Kinder- und Jugendschutz: Plattformen stärker in die Verantwortung nehmen

Beim Kinder- und Jugendschutz in den digitalen Medien sehen die Jugendlichen insbesondere die Plattformanbieter in der Verantwortung. Sie fordern ein konsequenteres Vorgehen gegen Hass, Falschnachrichten, Beleidigungen und Mobbing sowie gegen suchtfördernde Gestaltungselemente. Algorithmen sollen Kinder vor ungeeigneten Inhalten schützen. 

Viele können sich eine sichere und datensparsame Altersfeststellung vorstellen. Auch Meldeverfahren sollen einfacher und transparenter werden. Die Jugendlichen wollen nachvollziehen können, was nach einer Meldung passiert, und über deren Ausgang informiert werden.

Wohlbefinden und mentale Gesundheit: Schutz und Selbstbestimmung verbinden

Digitale Medien werden nicht grundsätzlich als Belastung erlebt. Die Jugendlichen nennen auch positive Effekte wie Unterhaltung und Entspannung. Gleichzeitig sehen sie Risiken durch zu lange Nutzungszeiten, Ablenkung und unangemessene Inhalte.

Sie wünschen sich deshalb Plattformen, deren Algorithmen nicht auf möglichst lange Nutzung ausgerichtet sind, und die Abschaltung suchtfördernder Mechanismen. Zugleich wollen sie Unterstützung bei der eigenen Mediennutzung, ohne dass Schutz zur Bevormundung wird. Das Verhältnis von Schutz, Vertrauen und Eigenverantwortung ist ihnen besonders wichtig.

KI: Chancen nutzen, Risiken begrenzen

KI ist für junge Menschen bereits Teil ihres Alltags. Gleichzeitig sorgen sie sich insbesondere um KI-generierte Gewalt und sexualisierte Inhalte sowie um die Manipulation von Bildern realer Menschen. Sie fordern deshalb klare Schutzvorgaben und einen besseren Schutz vor missbräuchlicher Bildbearbeitung.

Für den Einsatz von KI in der Schule gilt aus ihrer Sicht: KI soll Lernen unterstützen, aber nicht das eigene Denken ersetzen. Sie soll beispielsweise Sachverhalte erklären oder beim Lösungsweg unterstützen. Dafür brauchen auch Lehrkräfte entsprechende Qualifizierung.

Jugendlichen wollen auch besser vor Desinformation geschützt werden. KI-Anwendungen sollen auf verlässlichen Quellen beruhen und diese offenlegen, damit Antworten überprüft werden können.

Beteiligung soll weitergehen

Die jungen Menschen wollen nicht nur Gegenstand von Schutzmaßnahmen sein. Sie wollen ihre digitale Lebenswelt mitgestalten und bei Entscheidungen, die sie unmittelbar betreffen, gehört werden. Die Expertenkommission greift diesen Anspruch auf und empfiehlt eine Verstetigung der Kinder- und Jugendbeteiligung im digitalen Kinder- und Jugendschutz.

Auch eine weitere Forderung der Jugendlichen und Empfehlung der Expertenkommission wird zeitnah umgesetzt: Zusammen mit dem Abschlussbericht der Kommission erscheint im Herbst eine Version der Handlungsempfehlungen in kindgerechter Sprache.

Weltkindertag 2026

Kinder stärken und ihre Stimmen hören

Mareike Lotte Wulff
Kinderchancenkoordinatorin Mareike Lotte Wulff tauscht sich mit Kindern über ihre Rechte und Zukunftswünsche aus © Paula G.Vidal

Was macht Kinder stark? Was brauchen sie, um sicher aufzuwachsen und ihre Zukunft mitzugestalten? Zu diesen und anderen Fragen tauschte sich die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesbildungs- und -familienministerin und Kinderchancenkoordinatorin, Mareike Lotte Wulf, am 7. September im Futurium Berlin mit rund 25 Kindern der Jenaplan-Grundschule Neukölln beim Workshop "Starke Kinder, starke Zukunft!" aus.

Mareike Lotte Wulf: "Kinder haben ein Recht darauf, gehört und ernst genommen zu werden. Wer erlebt, dass die eigene Meinung zählt und etwas bewirken kann, wird stark. Deshalb müssen wir Politik mit Kindern gestalten und nicht nur über sie sprechen."

Kinderrechte im Alltag erlebbar machen

In einer moderierten Gesprächsrunde berichtete Mareike Lotte Wulf von ihrer Arbeit und kam mit den Schülerinnen und Schülern darüber ins Gespräch, wann sie sich stark fühlen und was ihnen hilft, wenn das einmal nicht so ist. Als Kinderchancenkoordinatorin setzt sie sich dafür ein, dass alle Kinder gute Chancen für ihr Aufwachsen haben und ihre Perspektiven gehört werden.

Anschließend gestaltete sie gemeinsam mit den Kindern Malvorlagen zu persönlichen Stärken, zu Sicherheit und Zusammenhalt sowie zu Wünschen für die Zukunft aller Kinder. Die Ergebnisse wurden in einem symbolischen Koffer gesammelt. Der mit den Wünschen und Forderungen gefüllte Koffer wird Mareike Lotte Wulf am 18. September anlässlich des Weltkindertags am 20. September im Bundesbildungsministerium übergeben.

Starke Kinder, starke Zukunft

Der Workshop ist Teil einer bundesweiten Mitmach-Aktion und wurde von UNICEF Deutschland und dem Deutschen Kinderhilfswerk zur Vorbereitung des Weltkindertags am 20. September veranstaltet. Unter dem Motto "Starke Kinder, starke Zukunft!" werden Kinder und Jugendliche gefragt, was sie brauchen, um sich stark für die Zukunft zu fühlen, und welches Kinderrecht ihnen besonders wichtig ist.

Kinderschutz in Gerichtsverfahren

Fachtagung setzt Impulse für kindgerechte Befragungen in der Justiz

Kerstin Claus
Die parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesjugendministerin, Mareike Lotte Wulf © BMBFSFJ

Am 2. und 3. September haben das Bundesjugendministerium und die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) eine Fachtagung zum Thema "Kindgerechte Befragung und der Umgang mit Minderjährigen in gerichtlichen Verfahren" veranstaltet. Anlass dafür war die Arbeit des Nationalen Rats gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesjugendministerin, Mareike Lotte Wulf, eröffnete die Veranstaltung mit einem Grußwort und betonte die Relevanz eines altersentsprechenden und zugewandten Umgangs mit Kindern und Jugendlichen in allen gerichtlichen Verfahren, um gerechte Urteile erzielen zu können. 

Mareike Lotte Wulf: "Kinder haben das Recht, von uns Erwachsenen und uns als Gesellschaft geschützt zu werden, insbesondere dann, wenn sie Gewalt erlebt haben. Für gerichtliche Verfahren bedeutet das, dass wir Kinder und Jugendliche bestmöglich begleiten müssen. Sie müssen verständlich informiert, respektvoll und altersentsprechend angehört und mit ihren Bedürfnissen ernst genommen werden. Nur dann können sie Vertrauen in uns und unseren Rechtsstaat entwickeln und dieses Vertrauen auch behalten. Dafür ist es wichtig, dass so viele verschiedene Professionen hier zusammenkommen und gemeinsam an diesem Ziel arbeiten."

Fachliche Standards im Kinder- und Jugendschutz umsetzen und weiterentwickeln

Bei der Tagung wurde besonderer Wert auf den Austausch der verschiedenen Professionen gelegt, die im Laufe eines gerichtlichen Verfahrens mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommen. Es waren Akteure aus den Bereichen Polizei, Justiz, Justizverwaltung, Psychologie, Medizin sowie aus der Kinder- und Jugendhilfe anwesend. Während der zwei Veranstaltungstage ging es um aktuelle europäische und nationale Entwicklungen sowie die Umsetzung und Weiterentwicklung fachlicher Standards bei Qualitätssicherung, Aus- und Weiterbildung sowie interdisziplinärer Zusammenarbeit. In diesem Zusammenhang wurde auch bereits existierende best-practice-Ansätze für funktionierenden interdisziplinären Kinderschutz vorgestellt. 

Kinder und Jugendliche fachgerecht behandeln

Die Tagung fand in Zusammenarbeit mit der Europa-Universität Flensburg statt und wurde von der World Childhood Foundation unterstützt und setzte wichtige Impulse. Ziel ist, dass es in Zukunft nicht mehr von der individuellen Einstellung der Praktikerinnen und Praktiker abhängt, ob Kinder und Jugendliche in gerichtlichen Verfahren sensibel und ihrem Alter entsprechend vernommen werden, sondern alle Kinder und Jugendlichen kindgerecht erreicht werden. 

Frühe Förderung stärken, KiTas gezielt unterstützen, Qualität verbessern

Entwurf für Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz verabschiedet

 

Das Bundeskabinett hat am 2. September den Entwurf für das Gesetz zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung (Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz - SCQEG) beschlossen. Damit stärkt die Bundesregierung die Qualität der frühkindlichen Bildung und verbessert die Bildungschancen von Kindern. Mit der bundesweiten Einführung von Qualitätsstandards für die Kindertagesbetreuung werden die entscheidenden Weichen bereits vor der Einschulung gestellt. 

Der Sprach- und Entwicklungsstand soll künftig bei Vierjährigen verbindlich erfasst werden. Wo Förderbedarf besteht, soll eine passgenaue Unterstützung folgen. Gleichzeitig sollen zielgerichtet KiTas unterstützt werden, die besonders Kinder in herausfordernden Lebenslagen betreuen. Denn gute Bildungschancen dürfen nicht von der Herkunft eines Kindes abhängen. 

Bundesbildungsministerin Karin Prien: "Das SCQEG ist die entscheidende bildungspolitische Weichenstellung dieser Legislaturperiode. Mit dem Gesetz wollen wir die frühe Bildung bundesweit durch gezielte Impulse stärken und ziehen mit den Ländern an einem Strang. Dabei drehen wir an zentralen Stellschrauben: die rechtzeitige und gezielte Förderung von Kindern mit Förderbedarfen insbesondere bei der sprachlichen Entwicklung, Unterstützung von Einrichtungen, die besonders viele Kinder in herausfordernden Lebenslagen betreuen, sowie die Maßnahmen zur Gestaltung eines gelingenden Übergangs in die Grundschule. Denn die Schere zwischen Kindern mit niedrigem und hohem sozio-ökonomischen Status öffnet sich schon vor dem Schuleintritt und kann danach kaum mehr geschlossen werden. Mit einer individuellen Förderung, die jedes Kind mit seinen Stärken, Bedarfen und Interessen in den Blick nimmt, können KiTas dem entgegenwirken. Dafür braucht es verlässliche Daten zum Sprach- und Entwicklungsstand der Kinder und zusätzliche Unterstützung, nachhaltig und abseits von befristeten Programmen. Damit investieren wir in die Startchancen von Kindern - eine Investition, die sich für die gesamte Gesellschaft doppelt und dreifach auszahlen wird."

Die wichtigsten Inhalte des Gesetzentwurfs auf einen Blick

Sprach- und Entwicklungsstandserhebung bei Vierjährigen und Kinder gezielt fördern

Damit Kinder ihre Potenziale entfalten und gut in die Schule starten können, soll spätestens im Alter von vier Jahren ihre Entwicklung in verschiedenen Bereichen erhoben werden. Dazu gehören insbesondere sprachliche Fähigkeiten, sozial-emotionale und motorische Entwicklung sowie mathematische Fähigkeiten. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der sprachlichen Bildung. Denn Sprache ist die Grundlage für Bildung, soziales Miteinander und einen erfolgreichen Start in die Schule. 

Auch der Übergang von der Kindertagesbetreuung in die Grundschule soll besser unterstützt werden. Deshalb schaffen wir eine Rechtsgrundlage dafür, die Ergebnisse der Erhebung und der Förderung an die aufnehmende Schule weiterzugeben. So kann die Förderung kontinuierlich fortgesetzt werden.

Kindertageseinrichtungen dort stärken, wo die Herausforderungen am größten sind

Kinder haben nicht überall die gleichen Startbedingungen. Deshalb sollen KiTas mit einem besonders hohen Anteil von Kindern in herausfordernden Lebenslagen gezielt zusätzliche Unterstützung erhalten. Je nach Größe erhalten Einrichtung bis zu 1,5 zusätzliche Personalstellen für die Begleitung der sprachlichen Bildung und die KiTa-Sozialarbeit. Davon sollen in jedem Land mindestens zehn Prozent der Kindertageseinrichtungen profitieren.

Fachberatung stärken

Gute Qualität in der KiTa braucht gute Rahmenbedingungen und starke Strukturen. Deshalb wird auch die Fachberatung gestärkt, die die KiTa-Fachkräfte berät und bei der Qualitätsentwicklung und Förderung der kindlichen Entwicklung begleitet. 

Mehr Kinder für frühe Bildung gewinnen 

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen stärker darauf hinwirken, dass alle Kinder Zugang zu Angeboten der Kindertagesbetreuung erhalten. Zum Beispiel durch niedrigschwellige Informations- oder Brückenangebote. Der Fokus liegt dabei auf Kindern in herausfordernden Lebenslagen, die zum einen seltener eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle besuchen und zum anderen besonders von früher Förderung profitieren.

Langfristig in frühkindliche Bildung investieren

Mit dem SCQEG setzt der Bund auch seine Beteiligung an der Finanzierung der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung fort. Er stellt den Ländern über eine Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung bis 2034 insgesamt rund 9,25 Milliarden Euro zur Verfügung und engagiert sich damit langfristig für bessere frühkindliche Bildung.

Schrittweise Umsetzung ab 2027

Das Gesetz soll 2027 in Kraft treten. Die einzelnen Regelungen sollen schrittweise wirksam werden. So erhalten Länder, Kommunen und Träger ausreichend Zeit, die neuen Vorgaben umzusetzen und die notwendigen Strukturen aufzubauen.

Mit dem SCQEG schafft die Bundesregierung einen dauerhaften Rahmen für bessere Qualität in der Kindertagesbetreuung - und setzt zugleich einen Schwerpunkt auf das, was für Bildungsgerechtigkeit entscheidend ist: Kinder früh erreichen, Förderbedarfe rechtzeitig erkennen und dort zusätzliche Unterstützung geben, wo sie besonders gebraucht wird.

Das Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung

Der Bund stellt über das SCQEG hinaus zusätzliches Geld zur Verfügung: Von 2026 bis 2029 investiert der Bund mit dem Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung zusätzliche Mittel in Höhe von vier Milliarden Euro, die für den Ausbau der Kindertagesbetreuung und der Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur eingesetzt werden können. 

Zusätzlich haben die Länder die Möglichkeit, aus ihrem Anteil am Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro weitere Mittel für Investition in die Kindertagesbetreuung zu nutzen. Und durch die Lockerung der Schuldenbremse stehen den Ländern zusätzlich 14 Milliarden Euro zur Verfügung.

35. Jahrestagung der Ostseeparlamentarierkonferenz

Karin Prien setzt sich für die Anliegen junger Menschen im Ostseeraum ein

Karin Prien am Rednerpult
Karin Prien bei der 35. Jahrestagung der Ostseeparlamentarierkonferenz in Lübeck © Sönke Ehlers

Am 31. August besuchte Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien die 35. Jahrestagung der Ostseeparlamentarierkonferenz in Lübeck und beteiligte sich vor Ort an Diskussionen zu Themen, die junge Menschen betreffen wie Jugendbeteiligung, Demokratieförderung oder mehr Bildungsgerechtigkeit.

Die Konferenz fand vom 29. August bis zum 1. September unter dem Motto "Youth.Set.Sail - For a thriving Baltic Sea Region" statt. Ziel war es, den Belangen junger Menschen im Ostseeraum mehr Gehör zu verschaffen und sie aktiv in die Gestaltung der multilateralen Zusammenarbeit einzubinden.

Europäische Zusammenarbeit junger Menschen stärken

Gerade in Zeiten zunehmender geopolitischer Herausforderungen bieten Austauschformate wie die Ostseeparlamentarierkonferenz die Möglichkeit, die Zusammenarbeit zu stärken, den Dialog über Grenzen hinweg aufrechtzuerhalten und gemeinsame Perspektiven zu entwickeln. Karin Prien betonte, dass das Finden gemeinsamer Haltungen angesichts der weltpolitischen Lage wichtig sei und dabei die Anliegen der jungen Generation besonders berücksichtigt werden müssten.

Karin Prien: "Als demokratische europäische Staaten dürfen wir uns nicht auseinanderdividieren lassen. Unser Dialog über Grenzen hinweg lebt von gegenseitiger Wertschätzung - und wir müssen den Zusammenhalt immer wieder erneuern. So verstehe ich auch das Motto 'Youth.Set.Sail - For a thriving Baltic Sea Region'. Es lädt dazu ein, gemeinsam über den Kurs zu diskutieren, den wir jetzt und künftig nehmen wollen. Denn für eine blühende Ostseeregion brauchen wir frischen Wind und neue Ideen. Es ist Zeit, die Segel für die nächste Generation zu setzen."

Demokratische Jugendbeteiligung unterstützen

Im Rahmen der Konferenz wurde die Bedeutung von Jugendbeteiligung als wichtiges Instrument hervorgehoben. Denn jungen Menschen eine Stimme zu geben, bedeutet zugleich auch, ihr Vertrauen in demokratische Verfahren zu stärken und sie zu ermutigen, Verantwortung zu übernehmen. Zudem machte Karin Prien sich vor Ort dafür stark, junge Menschen von staatlicher Seite darin zu unterstützen, mit Unsicherheiten und neuen Herausforderungen umzugehen. Denn auch eine resiliente Gesellschaft leistet einen Beitrag zu einer starken Demokratie. Der Austausch mit den nördlichen Nachbarn bietet Potenzial, in diesen Bereichen voneinander zu lernen.

Bildungsgerechtigkeit und Schutz im digitalen Raum sichern

Chancengerechtigkeit im Bildungsbereich wurde bei der Konferenz ebenfalls als bedeutsamer Faktor hervorgehoben, um den sozialen Zusammenhalt zu stärken und die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Dafür soll die Bildungspolitik in Deutschland künftig datenbasierter aufgebaut werden. Auch der Schutz junger Menschen im digitalen Raum wurde bei der Konferenz thematisiert. In diesem Zusammenhang warb Karin Prien dafür, die aktuelle Dynamik zu nutzen und gemeinsame, europäische Strategien zu entwickeln.

Die Ostseeparlamentarierkonferenz

Die Ostseeparlamentarierkonferenz (Baltic Sea Parliamentary Conference) ist das parlamentarische Forum der Ostseeregion. Sie wurde 1991 auf Initiative des damaligen finnischen Parlamentspräsidenten gegründet und dient dazu, politische Aktivitäten in der Region zu initiieren sowie den Dialog zwischen Regierungen, Parlamenten und der Zivilgesellschaft zu verbessern. Die Konferenz findet einmal im Jahr an wechselnden Orten in der Ostseeregion statt.
 

Deutsches Kinder- und Jugendfilmzentrum

Jetzt für den Jugendfilmpreis 2027 bewerben!

Jugendfilmpreis 2027
Das Thema des Jugendfilmpreises 2027 lautet "Liebe geht raus" © Deutsches Kinder- und Jugendfilmzentrum

Am 1. September startet die Ausschreibung für den Deutschen Jugendfilmpreis 2027. Mit neuer Wettbewerbsstruktur richtet sich der renommierte bundesweite Filmwettbewerb weiterhin an junge Filmtalente bis einschließlich 25 Jahre sowie auch an Hobby-Filmschaffende verschiedener Generationen. Eingereicht werden können Spielfilme und fiktive Kurzfilme, Dokumentationen, Animations- und Experimentalfilme. Der Deutsche Jugendfilmpreis wird vom Deutschen Kinder- und Jugendfilmzentrum im Auftrag des Bundesfamilienministeriums veranstaltet. Das Bundesfamilienministerium stellt Preisgelder in Höhe von insgesamt 16.000 Euro zur Verfügung. 

Einsendeschluss ist der 15. Januar 2027. Weitere Informationen zur Ausschreibung und Teilnahme gibt es hier.

Filme über das Miteinander der Generationen im Fokus

Mit der Neukonzeption wurde der Deutsche Jugendfilmpreis stärker an den unterschiedlichen Lebens- und Produktionsrealitäten junger Filmschaffender ausgerichtet. Die Teilnahme erfolgt künftig in fünf Altersgruppen bis einschließlich 25 Jahre. Dadurch können verschiedene Entwicklungs- und Erfahrungsstufen gezielter berücksichtigt werden.

Neu ist außerdem, dass der bisher eigenständige Deutsche Generationenfilmpreis künftig im Deutschen Jugendfilmpreis abgebildet wird. Kern dieser Integration ist die neue, altersunabhängige Themenkategorie "Generations", die fest im Wettbewerb verankert wird. Sie steht generationenübergreifenden Filmteams und ambitionierten Hobby-Filmschaffenden aller Altersgruppen offen. Im Mittelpunkt stehen Filme über das Miteinander der Generationen, den Austausch zwischen Menschen unterschiedlichen Alters und den gesellschaftlichen Zusammenhalt über Altersgrenzen hinweg.

Jahresthema "Liebe geht raus" und Team-Award

Neben der freien Themenwahl bietet das Jahresthema 2027 einen zusätzlichen Schwerpunkt. Unter dem Motto "Liebe geht raus" können Filmschaffende unterschiedliche Facetten des Themas erzählen: von persönlichen Gefühlen und zwischenmenschlichen Beziehungen bis hin zu gesellschaftlicher Verantwortung.

Der Team-Award bleibt fester Bestandteil des Wettbewerbs. Die Auszeichnung wird weiterhin wettbewerbsübergreifend vergeben und würdigt gemeinschaftliche Filmproduktionen sowie medienpädagogische Projekte, bei denen Zusammenarbeit und gemeinsames Gestalten im Mittelpunkt stehen.

Deutsch-Israelischer Jugendaustausch

Karin Prien besucht deutsch-israelisches Summer Camp in Berlin

Karin Prien
Karin Prien beim Besuch des deutsch-israelische Summer Camp in Berlin © ConAct Koordinierungszentrum Deutsch-Israelischer Jugendaustausch

Am 27. August hat Bundesjugendministerin Karin Prien gemeinsam mit dem israelischen Botschafter in Deutschland, Ron Prosor, das deutsch-israelische Summer Camp in Berlin besucht. Dabei betonte Karin Prien die Bedeutung persönlicher Begegnungen für den Erhalt der guten Beziehungen zwischen Deutschland und Israel.

Bundesjugendministerin Karin Prien: "Gerade in schwierigen Zeiten sind persönliche Treffen wichtiger denn je. Das deutsch-israelische Summer Camp bringt junge Menschen, darunter auch Fachkräfte, aus Deutschland und Israel zusammen, um Vertrauen und gegenseitiges Verständnis aufzubauen und zu stärken. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass solche Begegnungen auch unter herausfordernden Bedingungen möglich bleiben. Mein Dank gilt allen jungen Menschen und Aktiven aus beiden Ländern, die sich im deutsch-israelischen Jugendaustausch engagieren. Gerade angesichts unserer gemeinsamen Geschichte und der besonderen Verantwortung Deutschlands ist es wichtig, die Beziehungen lebendig zu halten."

Veranstaltet wurde das Summer Camp im Auftrag des Bundesjugendministeriums von ConAct, dem Koordinierungszentrum Deutsch-Israelischer Jugendaustausch, und der Israel Youth Exchange Authority.

Austausch und Sicherheit

Die Folgen des Krieges im Nahen Osten und anhaltende Unsicherheiten prägen die Lebensrealität vieler junger Menschen in Israel. Zugleich sind deutsch-israelische Begegnungsprogramme aufgrund der Sicherheitslage derzeit dort nur eingeschränkt möglich. Das Summer Camp bot daher einen geschützten Raum für Austausch, Begegnung und gemeinsame Freizeit.

Auch für israelische Teilnehmende haben sich die Rahmenbedingungen für Maßnahmen in Deutschland verändert. Antisemitische Übergriffe und zunehmender Antisemitismus führen zu Verunsicherung. Umso wichtiger sind Schutz und Sicherheit sowie die Erfahrung, willkommen und respektiert zu sein.

Perspektiven und Partnerschaften stärken

Im Mittelpunkt standen persönliche Gespräche über unterschiedliche Lebensrealitäten. Die Teilnehmenden konnten Erfahrungen teilen, neue Perspektiven gewinnen und Kontakte vertiefen. Gerade weil sich die Lebenswelten junger Menschen in Deutschland und Israel teilweise auseinander entwickelt haben, kann der direkte Kontakt Verständnis und Vertrauen fördern.

Das Summer Camp setzte damit ein Zeichen für die anhaltende Bedeutung des deutsch-israelischen Jugendaustausches. Es trägt dazu bei, Begegnungen auch unter schwierigen Bedingungen zu ermöglichen und die Partnerschaft zwischen jungen Menschen beider Länder zu stärken.

Lebensbegleitendes Lernen und Chancengleichheit

Karin Prien besucht Startchancen-Schulen und Volkshochschule

Karin Prien an einer Grundschule
Bundesbildungsministerin Karin Prien war gemeinsam mit dem Bildungsminister von Sachsen-Anhalt zu Gast an der Grundschule "Juri Gagarin" in Stendal © BMBFSFJ

Am 28. August hat Bundesbildungsministerin Karin Prien gemeinsam mit dem Minister für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt, Jan Riedel, Magdeburg und Stendal besucht. Vor Ort haben sie sich ein Bild von zwei wichtigen Bereichen der Bildungsarbeit gemacht: der Entwicklung von Familienschulzentren im Rahmen des Startchancen-Programms sowie der Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit.

Stationen des Besuchs waren das schulformübergreifende Familienschulzentrum (FZS) der Sekundarschule "Wladimir Komarow" und der Grundschule "Juri Gagarin" in Stendal sowie die Volkshochschule Magdeburg und das angeschlossene Grundbildungszentrum.

Bundesjugendministerin Karin Prien: "Das Startchancen-Programm fördert jedes Kind entsprechend seinen individuellen Bedürfnissen. Es versetzt junge Menschen in die Lage, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten. Damit dies gelingt, brauchen auch Eltern und das soziale Umfeld Begleitung und Bestärkung. Mit Mitteln des Startchancen-Programms aufgebaute Familienschulzentren bieten dafür den passenden Raum: Hier werden die konkreten Bedarfe von Familien direkt adressiert. Das ermöglicht den Schulen, die einzelnen Schülerinnen und Schüler in ihrer Entwicklung viel zielgenauer zu unterstützen."

Startchancen-Programm stärkt allgemein- und berufsbildende Schulen 

Eine Öffnung der beteiligten Schulen in den Sozialraum und eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern sind zentrale Ziele des Startchancen-Programms. Hier setzen die Familienschulzentren an, die mit Mitteln aus dem Programm an beteiligten Schulen in Sachsen-Anhalt entstehen.

Im Anschluss besuchten Karin Prien und Jan Riedel die Städtische Volkshochschule Magdeburg. Dabei ging es um die Herausforderungen in der Erwachsenenbildung und insbesondere in der Alphabetisierung und Grundbildung.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: "Die Volkshochschulen sind ein wichtiger Ort: Sie ermöglichen Menschen unabhängig von ihrer Ausgangslage, sich ein Leben lang flexibel weiterzubilden und Fähigkeiten zu entwickeln, die sie im Alltag und auf dem Arbeitsmarkt brauchen. Grundbildung eröffnet die Chance, die eigene Zukunft zu gestalten und persönliche Potenziale zu entfalten."

Bildungsminister Jan Riedel: "Grundbildung ist eine Frage von Bildungsgerechtigkeit und gesellschaftlicher Teilhabe. Unser Ziel muss sein, Menschen niedrigschwellig zu erreichen und ihnen die Kompetenzen zu vermitteln, die sie für ein selbstbestimmtes Leben brauchen - vom Lesen und Rechnen bis hin zum sicheren Umgang mit digitalen Medien."

Gemäß der letzten PIAAC-Studie leben in Deutschland rund 10  Millionen Menschen im Alter von 16 bis 65 Jahren mit geringer Literalität. Geringe Literalität bedeutet dabei allerdings ausdrücklich nicht, dass Menschen überhaupt nicht lesen und schreiben können. Vielmehr können alltägliche Anforderungen an das Lesen und Schreiben für sie Schwierigkeiten bereiten, was häufig im Alltag und oft selbst im Beruf unsichtbar bleibt. 

"AlphaDekade" baut Grundkompetenzen gezielt aus

Grundbildung geht deutlich über Lesen und Schreiben hinaus. Dazu gehören unter anderem Rechnen und der Umgang mit Zahlen, digitale Kompetenzen, der Umgang mit Geld und Finanzen, Gesundheitskompetenz, Orientierung im Alltag und in der Familie sowie der Umgang mit Behörden und Formularen.

Das Bundesbildungs- und Familienministerium unterstützt die Weiterentwicklung der Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit zum Beispiel im Programm AlphaDekade. Ziel ist es, Grundkompetenzen, auch über die Weiterentwicklung von Strukturen, in Deutschland zu stärken.

Das Startchancen-Programm

Das Startchancen-Programm ist ein gemeinsames Programm von Bund und Ländern, das dazu beitragen soll, den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft zu entkoppeln und für mehr Chancengerechtigkeit zu sorgen. Bundesweit werden gut 4000 allgemein- und berufsbildende Schulen mit einem hohen Anteil an sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern gezielt gestärkt. Angestrebt werden nachhaltige Veränderungen im Bildungssystem auch jenseits der direkt beteiligten Schulen - insbesondere über eine wissenschaftsgeleitete Modernisierung des Fachunterrichts, die Nutzung der Potenziale datengestützter Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie eine Professionalisierung des Unterstützungssystems schulischer Bildung.
 

Bundesbildungs- und Familienministerium

Raum für Walter Lübcke - ein Ort, der an Mut erinnert

Karin Prien und Michael Brand
Karin Prien und Michael Brand vor dem neuen Raum zu Ehren von Walter Lübcke © BMBFSFJ

Er stand für Demokratie, Offenheit und Toleranz: Nun wird dem damaligen Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein Raum gewidmet.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: "Sein Name steht für Werte, die dieses Ministerium lebt."

Der Walter-Lübcke-Raum soll an einen Mann erinnern, der mit unerschütterlichem Mut für eine offene Gesellschaft eintrat. Michael Brand, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesbildungsministerium, hatte die Initiative zu der Raumbenennung ergriffen. Michael Brand: "Walter Lübcke ist und bleibt ein Vorbild."

Dr. Walter Lübcke wurde am 1. Juni 2019 von Rechtsextremisten auf der Terrasse seines Hauses ermordet. Am 22. August wäre er 73 Jahre alt geworden - sein Vermächtnis lebt weiter.

Beschluss des Bundeskabinetts

Gesetzentwurf zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe verabschiedet

Strukturreform Kinder- und Jugendhilfe
Das Kabinett hat den Gesetzentwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe verabschiedet © iStock / rcfotostock

Am 12. August hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen. Damit beginnt die Bundesregierung die Umsetzung einer umfassenden, zweistufigen Strukturreform. Ziel ist es, die Kinder- und Jugendhilfe zukunftsfest aufzustellen. Hilfen sollen schneller und passgenauer bei den Familien ankommen, kommunale Strukturen gestärkt, und unnötige Bürokratie abgebaut werden. Gleichzeitig soll der Kostenaufwuchs in den Kommunen langfristig gedämpft werden.

Damit reagiert die Bundesregierung auf aktuelle Herausforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe und veränderte Rahmenbedingungen. Der Unterstützungsbedarf von Kindern, Jugendlichen und Eltern ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Zugleich stehen Kommunen unter erheblichem finanziellen Druck. Vielerorts fehlen Fachkräfte und komplexe Zuständigkeiten zwischen unterschiedlichen Leistungssystemen erschweren den Zugang zu Hilfen. 

Bundesfamilienministerin Karin Prien: "Kinder, Jugendliche und ihre Familien müssen sich auch in Zukunft darauf verlassen können, die Hilfe zu erhalten, die sie benötigen. Wir müssen dafür sorgen, dass die Kinder- und Jugendhilfe auch künftig ein Garant für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in unserem Land bleibt.Dafür brauchen wir ein Unterstützungs- und Schutzsystem, das leistungsfähig, verlässlich und zugleich finanzierbar ist. Mit dem heute vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf gehen wir den ersten Schritt unserer umfassenden Strukturreform. Wir wollen Hilfen einfacher zugänglich machen, Kommunen stärken, Fachkräfte entlasten und unnötige Bürokratie abbauen. Entscheidend ist dabei: Der individuelle Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Hilfen bleibt dabei uneingeschränkt bestehen. Wo ein Bedarf nicht durch ein niedrigschwelliges Angebot gedeckt werden kann, muss und wird die individuell erforderliche Hilfe weiterhin gewährt werden."

Kinder- und Jugendhilfe weiterentwicklen

Der Gesetzentwurf ist die erste Stufe der Strukturreform. In einem zweiten Schritt sollen weitere Maßnahmen insbesondere zur Verbesserung von Wirkung und Effizienz sowie zur Planung, Finanzierung und Steuerung der Kinder- und Jugendhilfe folgen. Die Reform leistet zugleich einen wichtigen Beitrag zur im Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode vereinbarten Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe hin zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe.

Die wichtigsten Inhalte der ersten Stufe der Strukturreform:

Niedrigschwellige Bildungsassistenz in KiTas und Schulen anbieten

  • Kinder und Jugendliche, die Unterstützung in KiTa und Schule nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) VIII brauchen, erhalten niederschwellig und ohne bürokratischen Aufwand eine Begleitung nach dem SGB VIII: Ein vorrangiges, infrastrukturelles Angebot der Bildungsassistenz.
  • Jugendämter, KiTA und Schulen planen diese Angebote gemeinsam. So kann Unterstützung dort angeboten werden, wo Kinder und Jugendliche sie tatsächlich brauchen Kindern und Jugendlichen mit individuellem Betreuungsbedarf wird selbstverständlich auch künftig eine Einzelassistenz zur Seite gestellt. Gleiches gilt, wenn eine solche Leistung infrastrukturell vorgehalten nicht wird.

Verwaltungsverfahren vereinfachen und Bürokratie abbauen

  • Bisher müssen Familien mitunter zwischen unterschiedlichen Leistungssystemen und Behörden navigieren. Gerade für junge Menschen mit Behinderungen und ihre Familien können komplizierte Zuständigkeiten den Zugang zu notwendiger Unterstützung erschweren. Der Gesetzentwurf schafft deshalb mehr Möglichkeiten, Leistungen und Zuständigkeiten einfacher zu organisieren.
  • Eine Experimentierklausel ermöglicht es Kommunen, die Kinder- und Jugendhilfe künftig als zentralen Ansprechpartner für junge Menschen mit Behinderungen und ihre Familien zu erproben und Schnittstellen zur Eingliederungshilfe abzubauen.
  • Auch der Verfahrenslotse, der Familien bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Eingliederungshilfe unterstützt, wird zeitlich entfristet.
  • Der Entwurf entlastet Jugendämter durch vereinfachte Verfahren zur Aufnahme und Verteilung unbegleiteter ausländischer Minderjähriger, bei denen etwa die Altersfeststellung, Fristenregelungen und Kostenerstattungen praktikabler gestaltet werden sollen.

Kommunale Infrastrukturen stärken

  • Infrastrukturangebote für junge Menschen, Eltern und Familien in den Kommunen, wie Familienzentren, Elternkurse, Beratungsstellen und Familienfreizeiten werden deutlich gestärkt.
  • Familien, die Unterstützung brauchen, wird zunächst die Inanspruchnahme einfach zugänglicher Angebote nahegelegt, bevor eine erzieherische Hilfe implementiert wird. Voraussetzung hierzu ist, dass keine intensivere Unterstützung notwendig ist.
  • Entsprechendes gilt für den KiTa-Besuch. Gerade für Familien in herausfordernden Lebenslagen kann der KiTa-Besuch des Kindes auch flankiert mit einer Beratung der Eltern, enorm wirkungsvoll sowohl für die Entwicklung des Kindes als auch die Unterstützung der Eltern sein. 

Jugendliche auf dem Weg in ein selbstständiges Leben unterstützen

  • Der Übergang in ein selbstbestimmtes Erwachsenenleben ist für junge Menschen eine entscheidende Phase. Eine abgeschlossene Ausbildung und der Einstieg in Arbeit sind dabei wichtige Voraussetzungen.
  • Die Reform richtet deshalb einen stärkeren Fokus auf Hilfen, die junge Menschen gezielt bei Ausbildung und beruflicher Integration unterstützen. Dazu gehört insbesondere die Möglichkeit, Unterkunft mit sozialpädagogischer Begleitung zu verbinden, wenn dies die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen oder die berufliche Eingliederung ermöglicht.

Fachkräfte gezielter einsetzen und Personalsituation entlasten

  • Die Anforderungen an die Qualifikation des Personals richten sich stärker nach den ganz konkreten Aufgaben und die wahrzunehmenden Funktionen und nicht nach pauschalen Standards.
  • Dies bedeutet: Je anspruchsvoller die jeweilige Aufgabe ist, desto höhere Anforderungen sind an die Qualifikation des eingesetzten Personals zu stellen, bei weniger komplexen Aufgaben können entsprechend geringere Anforderungen ausreichend sein. Dies schafft mehr Flexibilität für öffentliche und freie Träger bei Auswahl und Einsatz des Personals und sorgt für eine Entlastung der Personalsituation in der gesamten Kinder- und Jugendhilfe.

Sogenanntes "begleitetes Trinken" abschaffen

Der Gesetzentwurf beendet zudem die Ausnahmeregelung im Jugendschutzgesetz zum sogenannten "begleiteten Trinken". Damit soll künftig der Erwerb und Konsum von Bier, Wein oder Schaumwein in der Öffentlichkeit durch 14- und 15-jährige Jugendliche in Begleitung einer personensorgeberechtigen Person nicht mehr erlaubt sein.  

Ganztägige Bildung und Betreuung

Rechtsanspruch auf Ganztag startet

Kinder in der Ganztagesbetreuung
Kinderbetreuung in Grundschulen: Ganztagsausbau in Deutschland schreitet voran © gettyimages/skynesh

Ab dem 1. August tritt der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder der ersten Klassenstufe in Kraft. In den Folgejahren wird der Anspruch schrittweise auf die Klassenstufen zwei bis vier ausgeweitet, sodass er ab dem Schuljahr 2029/30 für alle Kinder der ersten bis vierten Klassenstufe gilt.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: "Ein guter Ganztag eröffnet Kindern Chancen - weit über den Unterricht hinaus. Er gibt ihnen Zeit zum Entdecken, Ausprobieren und Wachsen. Kinder können zusätzliche Lern- und Förderangebote nutzen, ohne den Leistungsdruck des regulären Unterrichts. Sie spielen, musizieren, treiben Sport und lernen gemeinsam. Oft sind die Hausaufgaben bereits erledigt, wenn sie nach Hause kommen - sodass der Nachmittag wieder der Familie gehört. Der Ganztag ist auch ein Schlüssel für mehr Bildungsgerechtigkeit und ermöglicht es, Kinder unabhängig vom Hintergrund ihrer Eltern zum Bildungserfolg zu führen. Kinder, deren Familien sich keine Nachhilfe oder teure Freizeitangebote leisten können, erhalten hier Unterstützung und vielfältige Möglichkeiten, ihre Talente zu entfalten. Mit dem Rechtsanspruch sorgen wir dafür, dass diese Chancen Schritt für Schritt allen Kindern offenstehen - unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Wohnort. Das ist eine Investition in jedes einzelne Kind und in die Zukunft unseres Landes. Das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs zunächst für Kinder der ersten Klassenstufe zum 1. August 2026 ist deshalb ein Meilenstein."

Ganztagsangebote fördern

Bereits heute sind 74 Prozent der Grundschulen Ganztagsschulen. Rund 1,9 Millionen Kinder im Grundschulalter werden ganztägig entweder in einer Ganztagsschule oder einem Hort betreut. Die Inanspruchnahme liegt damit bei 57 Prozent.

Karin Prien: "Der Bund setzt sich gemeinsam mit Ländern und Kommunen für verlässliche, kindgerechte Ganztagsbildung und -betreuung ein und steht beim Ganztagsausbau verlässlich an der Seite der Länder und Kommunen. Deshalb investieren wir in neue Plätze, moderne Bildungsinfrastruktur und beteiligen uns dauerhaft an den laufenden Kosten des Ausbaus. Gemeinsam schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass der Rechtsanspruch überall mit guter Qualität eingelöst werden kann. Ganztag ist eine gemeinsame Zukunftsaufgabe - für bessere Bildungschancen, starke Familien und einen leistungsfähigen Bildungsstandort Deutschland."

Kommunale Infrastruktur stärken

Die Bundesregierung stellt bis 2029 Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in den Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur bereit. Gefördert werden unter anderem Neubauten, Umbauten, Erweiterungen, energetische Sanierungen sowie die Ausstattung von Ganztagseinrichtungen. Darüber hinaus beteiligt sich der Bund dauerhaft an den zusätzlichen Betriebskosten der Länder, die durch den Rechtsanspruch entstehen. Dafür wird die vertikale Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder angepasst. Außerdem steigt der Bundesanteil ab 2026 schrittweise von jährlich 135 Millionen Euro auf bis zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr ab 2030. Ergänzend treiben Länder und Kommunen den Ganztagsausbau mit eigenen Investitionsprogrammen und weiteren Maßnahmen voran. Neben dem quantitativen Ausbau unterstützt der Bund auch die qualitative Weiterentwicklung des Ganztags - unter anderem mit einem Ganztagskongress, wissenschaftlichen Studien, Fachveranstaltungen und Bund-Länder-Austauschformaten.

Der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung 

Der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter wurde mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) beschlossen. Seit dessen Inkrafttreten im Oktober 2021 haben die Länder den Ausbau der Ganztagsangebote kontinuierlich vorangetrieben. Ziel ist ein bedarfsgerechtes, qualitativ hochwertiges Angebot für Kinder und Familien. Die Bundesregierung berichtet jährlich über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder. Der Dritte Bericht nach Paragraph 24a des Sozialgesetzbuches VIII (3. GaFöG-Bericht) wurde im Dezember 2025 veröffentlicht. Der vierte Bericht wird voraussichtlich im Dezember 2026 vorgelegt. 

Mehr Kitaplätze, bessere Ausstattung

Bund startet milliardenschweres Investitionsprogramm

Eine Mutter zieht ihrem Sohn in der Kita Haussschuhe an
Bund und Länder einigen sich darauf, vier Milliarden Euro in die Kindertagesbetreuung sowie die Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur zu investieren. Die Mittel stammen aus dem Sondervermögen "Infrastruktur und Klimaneutralität" © BMBFSFJ / Philipp Arnoldt

Das milliardenschwere Investitionsprogramm des Bundes für den Ausbau der Kindertagesbetreuung kann starten: Nach Unterzeichnung durch alle Länder hat Bundesbildungsministerin Karin Prien die Verwaltungsvereinbarung zum Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung zwischen Bund und Ländern unterschrieben, die Voraussetzung für die Auszahlung der Mittel ist. Die Verwaltungsvereinbarung tritt nun rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft. Damit ist die Grundlage geschaffen, dass bundesweit Bau-, Sanierungs- und Ausstattungsinvestitionen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und der Kindertagespflege gefördert werden können.

Die Mittel für das Investitionsprogramm stammen aus dem Sondervermögen "Infrastruktur und Klimaneutralität" des Bundes. Insgesamt stellt der Bund den Ländern für die Jahre 2026 bis 2029 vier Milliarden Euro zur Verfügung, die für Investitionen in die Kindertagesbetreuung sowie in Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur eingesetzt werden können. Die Länder können die Mittel passgenau dort einsetzen, wo Bedarf besteht. 

Karin Prien: "Der Start des neuen Investitionsprogramms Kindertagesbetreuung ist eine gute Nachricht für Familien in Deutschland. Mit den Mitteln des Bundes können in den Regionen, wo Betreuungsplätze fehlen, neue Kitas entstehen oder bestehende Einrichtungen erweitert werden. So wird es für Eltern leichter, einen Betreuungsplatz für ihr Kind zu finden. Gleichzeitig erhalten Länder, Kommunen und Träger die Möglichkeit, dringend notwendige Sanierungen und Modernisierungen vorzunehmen und bestehende Plätze dauerhaft zu sichern. Mit dem Investitionsprogramm schaffen wir bewusst ein flexibles Instrument und die Länder können die Mittel dort einsetzen, wo sie den größten Unterschied machen. So können Kitas beispielsweise in moderne Ausstattung, gesunde Lernumgebungen oder wirksamen Hitzeschutz investieren und sich für die Zukunft aufstellen. Besonders wichtig ist mir, dass ein Teil der Mittel in Einrichtungen fließt, in denen Kinder betreut werden, die unter schwierigen Bedingungen aufwachsen. Die Kita ist neben dem Elternhaus der entscheidende Ort für gute Startchancen. Jeder Euro, den wir in die frühe Bildung investieren, zahlt sich vielfach aus."

Fördermöglichkeiten: Neu- und Ausbau, Ausstattung, energetische Sanierung, Hitzeschutz

Träger von Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegestellen und weitere Antragsberechtigte entsprechend der Förderrichtlinien der Länder können Fördermittel für den Neu- oder Ausbau von Kitas, für einen Umbau oder eine Sanierung beantragen. Auch eine moderne Ausstattung ist förderfähig - einschließlich digitaler Infrastruktur. 

Ebenfalls ist es möglich, dass die Kosten für eine energetische Sanierung übernommen werden, beispielsweise der Einbau moderner Heizungsanlagen. Derzeit ist eine überwiegende Mehrheit der Kindertageseinrichtungen beim Heizen von fossilen Brennstoffen abhängig, deren steigende Kosten ein hohes Betriebskostenrisiko darstellen. Eine klimaneutrale Sanierung kann hier sinnvoll entgegenwirken und zum Erhalt von Betreuungsplätzen beitragen.

Auch Maßnahmen zum wirksamen Hitzeschutz gewinnen angesichts steigender Temperaturen im Sommer an Bedeutung. So kann beispielsweise beantragt werden, dass der Einbau von Rollläden, einer besseren Dämmung oder einer Klimaanlage gefördert wird. 

Arbeitsbedingungen für Fachkräfte verbessern

Mit dem neuen Investitionsprogramm stärkt der Bund nicht nur den Ausbau und den Erhalt von Betreuungsplätzen, sondern verbessert zugleich die Rahmenbedingungen für Kinder und die Arbeitsbedingungen der Fachkräfte.

Die konkrete Ausgestaltung der Förderung sowie das Antrags- und Bewilligungsverfahren regeln die Länder. Welche Maßnahmen gefördert werden, kann daher je nach Bundesland unterschiedlich sein.

Neben den vier Milliarden Euro aus dem Investitionsprogramm stellt der Bund den Ländern über das Sondervermögen "Infrastruktur und Klimaneutralität" auf Grundlage des Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes weitere 100 Milliarden Euro zur Verfügung. Diese Mittel können ebenfalls für Investitionen in die Kindertagesbetreuung eingesetzt werden.

Deutsch-Französische Partnerschaft

Karin Prien beim Deutsch-Französischen Ministerrat

Karin Prien beim Deutsch-Französischen Ministerrat
Beim Deutsch-Französischen Ministerrat setzt sich Karin Prien zusammen mit ihren Amtkolleginnen und -kollegen für europäische Lösungen im Bereich Jugendmedienschutz, digitale Gewalt und für eine Stärkung des Deutsch-Französischen Jugendwerks ein © Bundesregierung / Steffen Kugler

Am 17. Juli hat Bundesbildungsministerin Karin Prien gemeinsam mit Bundeskanzler Friedrich Merz am 26. Deutsch-Französischen Ministerrat (DFMR) auf Schloss Augustusburg in Nordrhein-Westfalen teilgenommen. Gemeinsam mit ihren französischen Amtskolleginnen brachte sie wichtige Schritte zur Vertiefung der Zusammenarbeit beim Jugendmedienschutz, bei der Bekämpfung digitaler Gewalt in Europa und zur Zukunft des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) und des Deutsch-Französischen Bürgerfonds auf den Weg. 

Kinder und Jugendliche im Netz besser schützen

Im Mittelpunkt des Programms stand das sichere Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt. Hierzu sprach Karin Prien mit ihrer französischen Amtskollegin Anne Le Hénanff, Ministerin für Künstliche Intelligenz und Digitales im Kabinett von Emanuel Macron. Ziel der deutsch-französischen Zusammenarbeit ist es, die Bemühungen auf Ebene der Europäischen Union (EU) im Bereich des Jugendmedienschutzes gemeinsam voranzubringen und rasch zu einer einheitlichen europäischen Regelung für ein Mindestalter bei der Nutzung für soziale Medien zu gelangen. Der Deutsch-Französische Ministerrat beschloss dazu unter anderem die Einrichtung eines High-Level-Fachaustauschs zum Jugendmedienschutz. Das neue Gremium soll die Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtsbehörden dauerhaft stärken und institutionell verankern.

Karin Prien: "Der digitale Raum ist für viele junge Menschen längst zentraler Teil ihres Lebens. Umso wichtiger ist es, diesen Raum sicher zu gestalten und zugleich Teilhabe und Selbstbestimmung zu ermöglichen. Dass Präsident Emmanuel Macron diesem Thema mit einem Gastbeitrag in einer deutschen Zeitung besondere Aufmerksamkeit widmet, unterstreicht die Dringlichkeit des Handelns. Uns verbindet die gemeinsame Überzeugung, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum eine zentrale Voraussetzung für ein gesundes Aufwachsen ist - und dass wir jetzt schnell zu wirksamen und verbindlichen europäischen Lösungen kommen müssen. Auch deshalb habe ich gestern bei Gesprächen mit der EU-Kommission in Brüssel für eine schnelle Umsetzung einer gemeinsamen europäischen Lösung geworben. In Deutschland haben wir mit der unabhängigen Expertenkommission 'Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt' eine fundierte Grundlage für unsere weitere Arbeit geschaffen. Schutz, Befähigung und Teilhabe stehen dabei im Zentrum. Auch das Special Panel der EU-Kommission hat seine Ergebnisse vorgestellt. Es geht nun darum, gemeinsam einen sicheren digitalen Raum für Kinder und Jugendliche zurückzugewinnen. Hier wollen wir, Frankreich und Deutschland, unsere Zusammenarbeit weiter ausbauen - immer mit dem Ziel einer einheitlichen Lösung in der EU."

Das Deutsch-Französische Jugendwerk stärken

Beim DFMR traf die Karin Prien außerdem die französische Ministerin für Sport, Jugend und Vereinswesen, Marina Ferrari. Im Mittelpunkt des Gesprächs stand die Zukunft des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) und die geplante Integration des Deutsch-Französischen Bürgerfonds in das DFJW.

Karin Prien: "Die deutsch-französische Freundschaft lebt von den Begegnungen zwischen jungen Menschen, von engagierten Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen und zivilgesellschaftlichen Initiativen. Das Deutsch-Französische Jugendwerk leistet dazu seit seiner Gründung im Jahr 1963 einen herausragenden Beitrag. Über zehn Millionen junge Menschen haben durch die Programme Freundschaften geschlossen und Europa ganz konkret erlebt. Auch der Deutsch-Französische Bürgerfonds stärkt Städtepartnerschaften und zivilgesellschaftliches Engagement und bringt Menschen über Grenzen hinweg zusammen. Ich freue mich besonders, dass die Verhandlungen zur institutionellen Integration des Bürgerfonds in das Deutsch-Französische Jugendwerk erfolgreich abgeschlossen sind. Damit stärken wir beide Institutionen und die deutsch-französische Freundschaft insgesamt."

Frauen und Mädchen vor Gewalt schützen

Außerdem stellten die Ministerinnen und Minister beider Länder den Schutz von Frauen und Mädchen in das Zentrum der deutsch-französischen Zusammenarbeit. Dazu richtet der DFMR einen Appell an die EU, die Bekämpfung digitaler Gewalt zu verstärken. 

Karin Prien: "Digitale Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist eine Herausforderung in ganz Europa. Neue Technologien, insbesondere Künstliche Intelligenz, schaffen zusätzliche Risiken. Die Folgen sind gravierend - für die Betroffenen ebenso wie für unsere Gesellschaft insgesamt. Deshalb werden Deutschland und Frankreich gemeinsam die Europäische Kommission auffordern, einen EU-Aktionsplan zur Bekämpfung digitaler Gewalt gegen Frauen und Mädchen auf den Weg zu bringen. Mit diesem gemeinsamen Aufruf setzen wir ein starkes europäisches Signal: Digitale Gewalt hat keinen Platz in unserer Gesellschaft!"

Mit ihrer Teilnahme am Deutsch-Französischen Ministerrat knüpfte Karin Prien an ihre bisherige enge Zusammenarbeit mit Frankreich an. Zuletzt hatte sie am 22. Juni als erste deutsche Bundesfamilienministerin an der Sitzung der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung teilgenommen und eine Rede vor den Abgeordneten beider Länder gehalten. 

Der Deutsch-Französische Ministerrat 

Der Deutsch-Französische Ministerrat geht zurück auf eine lange Tradition der deutsch-französischen Zusammenarbeit. Mit der Gemeinsamen Erklärung zum 40. Jahrestag der Unterzeichnung des Elysée-Vertrags vom 22. Januar 2003 wurde beschlossen, die seit dem Elysée-Vertrag von 1963 halbjährlich stattfindenden Regierungskonsultationen (Gipfel) künftig in Form von gemeinsamen Ministerräten abzuhalten. Die deutsch-französischen Ministerräte bieten die Möglichkeit, die Zusammenarbeit auf höchster politischer Ebene zu koordinieren. Zum Ministerrat treten beide Kabinette oder ausgewählte Ministerinnen und Minister zu einer gemeinsamen Sitzung zusammen. So wird eine enge Zusammenarbeit bei der Entscheidungsfindung beider Regierungen erreicht. Für jeden Ministerrat werden in der Regel zwei Schwerpunktthemen festgelegt, ein Thema mit eher wirtschaftlicher Ausrichtung, das andere mit Bezug auf die Zivilgesellschaft in beiden Ländern. Die deutsch-französischen Ministerräte finden halbjährlich, abwechselnd in Frankreich und in Deutschland statt.

Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt

Karin Prien wirbt in Brüssel für gemeinsame europäische Regeln

Karin Prien
Karin Prien bei der Vorstellung der Handlungsergebnisse am 24. Juni in Berlin © Thomas Imo/BMBFSFJ/photothek.de

Bundesbildungs- und -familienministerin Karin Prien ist am 15. Juli nach Brüssel gereist, um mit Vertreterinnen und Vertretern der Europäischen Kommission sowie Abgeordneten des Europäischen Parlaments über den besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt zu beraten. Im Mittelpunkt der Gespräche stehen die am 13. Juli vorgestellten Empfehlungen des von Kommissionspräsidentin der Europäischen Union (EU), Ursula von der Leyen, eingesetzten Expertenpanels sowie die Ergebnisse der Expertenkommission "Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" der Bundesregierung, die am 24. Juni veröffentlicht wurden.

Beide Expertengremien kommen zu einem vergleichbaren Ergebnis: Kinder unter 13 Jahren sollten soziale Netzwerke grundsätzlich nur unter Aufsicht der Eltern oder in einem pädagogischen Kontext nutzen. Ein Zugang darüber hinaus sollte schrittweise erfolgen und an verbindliche Sicherheitsstandards der Plattformen geknüpft werden. Gleichzeitig sollen die Mitgliedstaaten die Möglichkeit behalten, weitergehende Schutzregelungen einzuführen.

Karin Prien: "Die Empfehlungen der Expertinnen und Experten auf europäischer und nationaler Ebene weisen klar in dieselbe Richtung. Jetzt kommt es darauf an, zügig konkrete europäische Maßnahmen abzuleiten. Es besteht ein breiter gesellschaftlicher Konsens, dass für Kinder und Jugendliche besondere Schutzstandards gelten müssen. Es spricht viel dafür eine einheitliche europäische Altersgrenze von 13 Jahren für die eigenständige Nutzung sozialer Medien ins Auge zu fassen. Gleichzeitig sind nationale Alleingänge bei der Regulierung großer Plattformen nur begrenzt möglich. Deshalb brauchen wir Klarheit darüber, auf welchem Rechtsweg die Europäische Kommission ein Mindestalter für soziale Netzwerke umsetzen will und welchen Zeitplan sie dafür vorsieht. Zugleich brauchen wir klare Regeln, eine konsequente Durchsetzung des Digital Services Act und europaweit einheitliche Schutzstandards. Die großen Plattformen müssen ihrer Verantwortung endlich gerecht werden. Es gibt keinen Grund, notwendige Schutzmaßnahmen weiter aufzuschieben. Mein Ziel ist es, in Brüssel gemeinsam mit der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament einen europäischen Fahrplan für mehr Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt voranzubringen und die europäische Zusammenarbeit weiter zu stärken. Unser gemeinsames Ziel ist klar: Schutz, Befähigung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen müssen in ganz Europa gestärkt und gemeinsame Standards konsequent umgesetzt werden."

EU-weite Standards einführen

Karin Prien führt in Brüssel Gespräche mit Exekutiv-Vizepräsidentin Henna Virkkunen (Technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie), Exekutiv-Vizepräsidentin Roxana Mînzatu sowie EU-Kommissar Michael McGrath (Demokratie, Justiz, Rechtsstaatlichkeit und Verbraucherschutz).

Sie stellt dabei die Ergebnisse der deutschen Expertenkommission vor und wirbt zugleich für ein europäisches Gesetzesvorhaben zur Einführung eines einheitlichen Mindestalters für soziale Netzwerke. Darüber hinaus stehen die geplanten Inhalte des Digital Fairness Act (DFA) im Mittelpunkt. Dazu gehören Maßnahmen gegen sogenannte "Dark Patterns", suchtfördernde Designmechanismen wie unendliches Scrollen oder automatische Wiedergabe sowie problematische Monetarisierungsmodelle im Gaming, etwa Lootboxen.

Digital Services Act umsetzen

Ein weiterer Schwerpunkt der Gespräche ist die konsequente Umsetzung des Digital Services Act (DSA). Für besonders große Online-Plattformen mit mindestens 45 Millionen monatlichen Nutzerinnen und Nutzern - darunter TikTok oder Instagram - ist die Europäische Kommission unmittelbar für die Aufsicht zuständig.

Mit ihrem Besuch in Brüssel setzt sich Karin Prien dafür ein, dass die Empfehlungen nun zügig in konkrete europäische Maßnahmen überführt werden und europaweit ein hohes Schutzniveau für Kinder und Jugendliche in der digitalen Welt geschaffen wird.

Expertenkommission und Expertenpanel für mehr Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt

Die unabhängige Expertenkommission "Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" wurde auf Grundlage des Koalitionsvertrags eingesetzt. Sie untersuchte die Themen digitale Sicherheit, gesundheitliche und psychische Auswirkungen digitaler Medien, Künstliche Intelligenz sowie die Stärkung der Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Fachkräften. Auf dieser Grundlage entwickelte sie konkrete Handlungsempfehlungen für einen wirksamen und zeitgemäßen Kinder- und Jugendschutz.

Das von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eingesetzte europäische Expertenpanel empfiehlt ein europaweites Mindestalter von 13 Jahren für soziale Netzwerke. Voraussetzung für einen Zugang soll sein, dass Plattformen nachweisen, über sichere und altersgerechte Funktionen zu verfügen. Darüber hinaus empfiehlt das Panel unter anderem datensparsame Altersverifikationen, die Deaktivierung besonders schädlicher Plattformfunktionen nach dem Prinzip "Safety by Design", den Ausbau der Medienkompetenz auf allen Bildungsebenen, eine stärkere Unterstützung 

Fachkräftegewinnung und -sicherung

Das "Aufstiegs-BAföG" wird attraktiver

Zwei Personen stehen sich im Freien gegenüber. Eine Person springt der anderen schwungvoll entgegen.
Das Aufstiegs-BaföG soll attraktiver werden. Das Ziel: Fachkräfte gewinnen und sichern © Adobe Stock / vitleo

Am 15. Juli hat das Bundeskabinett das Fünfte Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes beschlossen. Mit dem von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf soll die höherqualifizierende Berufsbildung und damit eine erfolgreiche Fachkräftegewinnung und -sicherung weiter gestärkt werden. Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Fortbildungsmaßnahmen, die von dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) gefördert werden, sollen die Kosten deutlich gesenkt werden. Die Teilnahme an Fortbildungen wird dadurch attraktiver und mögliche Hürden werden abgebaut.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: "Mit der Erhöhung des Förderrahmens machen wir die Teilnahme an Fortbildungen noch attraktiver und bauen mögliche Einstiegshürden weiter ab. Der Betreuungszuschlag für Alleinerziehende in Voll- und Teilzeitmaßnahmen wird zudem von 150 Euro auf 160 Euro pro Monat je Kind erhöht. Der Gesetzentwurf motiviert Menschen unabhängig vom Alter und der persönlichen Situation, in die eigene Fortbildung zu investieren. Das ist auch eine Investition in unsere Wettbewerbsfähigkeit und den Wirtschaftsstandort Deutschland."

Förderleistungen erhöhen

Die maximale Förderung für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird von 15.000 auf 18.000 Euro angehoben. Die Materialkosten für eine fachpraktische Arbeit, beispielsweise das Meisterprüfungsstück, sollen künftig mit maximal 4000 statt bisher 2000 Euro gefördert werden. Die Quote des Darlehenserlasses bei bestandener Fortbildungsprüfung wird von 50 auf 60 Prozent erhöht. Zuschüsse der Arbeitgeber zu den Maßnahmenkosten werden nicht mehr auf den Maßnahmenbeitrag angerechnet. Diese Zuschüsse kommen dann den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an einer beruflichen Aufstiegsfortbildung direkt zugute. Aus familienpolitscher Sicht sendet die Anhebung des Kinderbetreuungszuschlages für Alleinerziehende mit Betreuungspflichten in Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen von 150 auf 160 Euro pro Monat und Kind ein wichtiges Signal. 

Entbürokratisierung weiter voranbringen

Um den Vollzug des AFBG zu erleichtern, wird nicht nur auf auf die Anrechnung von Arbeitgeberleistungen verzichtet, sondern auch drei gesetzliche Klarstellungen vorgenommen. Sie betreffen den Anwendungsbereich des AFBG, die Definition, wer Träger von Fortbildungsmaßnahmen ist, sowie die angemessene Anzahl von Unterrichtsstunden.

Der Gesetzentwurf muss noch im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren von Bundestag und Bundesrat beraten werden. Er soll mit Beginn des Fachschuljahres am 1. August 2027 in Kraft treten.

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

Im Jahr 2025 haben etwa 186.100 Personen Förderleistungen nach dem AFGB erhalten. Seit seinem Inkrafttreten vor 30 Jahren ist die Zahl der Geförderten von rund 49.300 Personen im Jahr 1997 etwa um das Vierfache gestiegen. Die bislang höchste Gefördertenzahl gab es nach Angaben des Statistischen Bundesamts im Jahr 2022 mit rund 192.400 Geförderten. 

"Hilfen im Netz"

Kampagne für Kinder aus psychisch und suchtbelasteten Familien gestartet

Karin Prien
Die Kampagne "Hilfen im Netz" hilft Kindern von suchtkranken oder psychisch erkrankten Eltern. Im Bild (v.l.n.r.): Schauspielerin Larissa Strahl, Bundesfamilienministerin Karin Prien, Bundesdrogenbeauftragter Hendrik Streeck © BMBFSFJ

Am 10. Juli hat Bundesfamilienministerin Karin Prien eine bundesweite Kampagne für das Beratungsangebot "Hilfen im Netz" für Kinder von Eltern mit psychischen und Suchterkrankungen gestartet. Auf dem Potsdamer Platz in Berlin präsentierte die Bundesfamilienministerin die Plakataktion, die acht Wochen lang auf öffentlichen Werbeflächen für das Angebot wirbt. "Hilfen im Netz" bietet betroffenen Kindern und Jugendlichen anonyme und kostenlose Beratung und stellt ihnen darüber hinaus passende Hilfen zur Seite. Das Bundesfamilienministerium hat die Förderung für das Projekt um weitere drei Jahre bis Sommer 2029 verlängert. Die Kampagne wird durch ein Sponsoring des Außenwerbers Wall ermöglicht.  

Rund 3,8 Millionen Kinder und Jugendliche sind in Deutschland im Verlauf eines Jahres mit einer psychischen oder Suchterkrankung eines Elternteils konfrontiert - oft mit lebenslangen Folgen für die eigene psychische Gesundheit und ihren Bildungserfolg. 

Bundesfamilienministerin Karin Prien: "Für viele betroffene junge Menschen sind die 'Hilfen im Netz' der erste Ort, an dem sie sich öffnen können, unkompliziert Hilfe erhalten und wo sie erfahren, dass es anderen ganz ähnlich geht wie ihnen. Sie bekommen direkte Unterstützung und darüber hinaus Zugang zum weiteren Hilfesystem. Das ist die Form der rechtskreisübergreifenden Kooperation, die ich mir in unserer Gesellschaft wünsche und die Schule machen sollte. Denn in solchen Fällen hilft nur eine wirksame und gute Zusammenarbeit. Deswegen bin ich sehr froh, dass wir die Förderung für die 'Hilfen im Netz' für weitere drei Jahre verlängern konnten."

Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Prof. Dr. Hendrik Streeck: "Kinder suchtkranker oder psychisch kranker Eltern wachsen oft in einer Realität auf, in der man kein Kind wissen will. Sie erleben, wie Stimmungen kippen, Versprechen nicht gehalten werden und der Alltag von einem Moment auf den anderen unberechenbar wird. Viele übernehmen viel zu früh Verantwortung und stellen die eigenen Bedürfnisse zurück. Das kann sie selbst krank machen und ihr Risiko erhöhen, später eine Sucht zu entwickeln. Deshalb ist frühe Hilfe auch wirksame Suchtprävention. Ein Anruf oder ein Chat kann der erste Schritt aus dieser Überforderung sein. Genau hier setzt 'Hilfen im Netz' an: mit direkter Beratung und einem digitalen Wegweiser zu konkreten Hilfsangeboten vor Ort."

Schauspielerin und Sängerin Lina Larissa Strahl: "Ich bin Botschafterin für 'Hilfen im Netz', da mentale Gesundheit kein Thema sein sollte, mit dem man sich alleine fühlt. Besonders Jugendliche, die aus Familien mit suchtkranken oder psychisch belasteten Eltern kommen, haben häufig keinen leichten Zugang zu entsprechender Hilfe. Die Gründe dafür sind sehr vielfältig, unter anderem sind es Scham, Angst oder Abhängigkeiten gegenüber den Familienangehörigen. Außerdem finden die Betroffenen häufig nicht das nötige Gehör in unserer Gesellschaft. Es ist wichtig, dass wir uns genau an dieser Stelle stark machen und so tolle Projekte wie 'Hilfen im Netz' unterstützen. Hier können Kinder und Jugendliche niedrigschwellig und schnell anonyme Hilfe bekommen, um schlussendlich mit professioneller Unterstützung einen Weg in die Besserung zu finden."

Reichweite durch Partnerschaft stärken

Der Außenwerber Wall sponserte das Projekt zum zweiten Mal als Medienpartner. Das Unternehmen stellte acht Wochen lang bundesweit insgesamt 5000 Flächen für sogenannte City Light Poster an Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs und anderen zentralen Plätzen kostenlos zur Verfügung.

Der Geschäftsführer von Wall, Patrick Möller: "Wir freuen uns, die reichweitenstarke Außenwerbekampagne für 'Hilfen im Netz' mit unseren Werbeflächen im zweiten Jahr bundesweit in den deutschen Metropolen unterstützen zu können. Die breite Resonanz zeigt, dass die Kampagne im letzten Jahr etwas ausgelöst hat: Die notwendige Unterstützung für Kinder und Jugendliche, deren Eltern psychisch erkrankt oder suchtkrank sind, ist erkannt worden. 'Hilfen im Netz' bietet einen ersten Anlaufpunkt zur Beratung dieser Kinder und Jugendlichen. Wir hoffen, dass mit den Plakaten mehr Menschen dafür sensibilisiert werden, dass die Inanspruchnahme von Online-Beratung echte Hilfe für den ersten Schritt bedeuten kann."

Schreiben statt Schweigen

Kinder, Jugendliche und Fachkräfte können sich anonym telefonisch oder schriftlich an "Hilfen im Netz" wenden. Eine digitale Landkarte informiert zudem über Beratungsstellen vor Ort. Durchgeführt wird das Projekt von NACOA Deutschland e.V. und KidKit (Drogenhilfe Köln). Das Bundesfamilienministerium fördert das gesamte Projekt wie auch die aktuelle Kampagne. 

Mit dem Slogan "Schreiben statt Schweigen" möchten die Projektleitungen Anna Buning (KidKit, Drogenhilfe Köln) sowie Tanja Ruppert und Timo Kliche (NACOA Deutschland) das Tabu rund um sucht- und psychische Erkrankungen in der Familie durchbrechen: In vielen betroffenen Familien gelte der Glaubenssatz "Darüber spricht man nicht". Das anonyme Schreiben kann Kindern und Jugendlichen ermöglichen, dieses Schweigen zu überwinden und sich erstmals jemandem anzuvertrauen, auch bei weiteren Belastungen wie Gewalt in der Familie.

 

Wer beteiligt sich an "Hilfen im Netz"?

KidKit (Drogenhilfe Köln) ist ein seit dem Jahr 2003 bestehendes digitales Informations-, Beratungs- und Hilfeangebot für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zwischen zehn und 27 Jahren, die in Familien mit Suchterkrankungen, (sexualisierter) Gewalt und psychischen Erkrankungen aufwachsen.

NACOA Deutschland e.V. ist die 2004 gegründete deutsche Interessenvertretung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene (ehemalige Kinder), die von der Alkohol- oder Drogenabhängigkeit oder auch durch nicht-stoffliche Süchte ihrer Eltern belastet sind.

Wall ist Außenwerber und Stadtmöblierer aus Berlin. Das Unternehmen vermarktet analoge und digitale Werbeflächen in mehr als 20 deutschen Großstädten und den deutschen Metropolen. Wall ist Teil der JCDecaux-Gruppe, der Nummer eins der Außenwerbung weltweit. 

Deutsch-Französische Zusammenarbeit

Karin Prien eröffnet Sommerfest des Deutsch-Französischen Jugendwerks

Karin Prien
Beim Sommerfest des Deutsch-Französischen Jugendwerks betont Karin Prien die Bedeutung von internationaler Zusammenarbeit für die Demokratie © vonZynski.com | Jennifer Sanchez

Am 7. Juli eröffnete Bundesbildungsministerin Karin Prien gemeinsam mit dem französischen Botschafter François Delattre das Sommerfest des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) in Berlin. Bei dem Fest trafen sich junge Menschen, Projektpartner des DFJW und Vertretungen aus Politik und Administration, um sich auszutauschen und gemeinsam einen Deutsch-Französischen Abend zu verbringen.

Karin Prien: "Die Stärke der Deutsch-Französischen Jugendarbeit ist eindrucksvoll sichtbar: Jugendliche, die an einem Austausch teilnehmen, die in einer deutsch-französischen Gruppe diskutieren, ein Projekt organisieren oder gemeinsam Sport treiben, lernen weit mehr als eine Sprache. Sie lernen, Unterschiede auszuhalten, Perspektiven zu wechseln, Konflikte auszuhandeln, Verantwortung zu übernehmen und gemeinsam Lösungen zu finden. Sie erleben Selbstwirksamkeit und gewinnen Vertrauen - in sich selbst und in andere. Das stärkt ihre Resilienz und somit unsere Demokratie."

Jugendarbeit sichtbar machen 

Das Sommerfest diente dazu, die Vielseitigkeit der Deutsch-Französischen Beziehungen in der Jugendarbeit sichtbar zu machen. Ein Schwerpunkt lag auf der zentralen Rolle der Jugendbeteiligung bei zahlreichen Projekten. Vorgestellt wurden Initiativen, die von und mit jungen Menschen entwickelt, gestaltet und verantwortet wurden. Sie zeigen: Junge Menschen prägen die Deutsch-Französische Zusammenarbeit aktiv und setzen innovative Impulse.

Das Deutsch-Französische Jugendwerk

Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) wurde 1963 mit dem Ziel gegründet, die Freundschaft zwischen Deutschland und Frankreich durch Jugendbegegnungen zu fördern. Es ermöglicht jungen Menschen, die Kultur und Sprache des Partnerlandes kennenzulernen und interkulturelle Kompetenzen zu entwickeln. Das DFJW unterstützt eine Vielzahl von Austauschprogrammen, von Schüleraustauschen bis zu beruflichen Begegnungen und hat maßgeblich zur europäischen Integration beigetragen. Das DFJW setzt seit über 60 Jahren und mit über 9,5 Millionen Teilnehmenden zentrale Impulse für Jugendaustausch, Sprachkompetenz und europäische Verständigung. 

Bundesinstitut für Berufsbildung

Kabinett beruft Dr. Sandra Garbade zur neuen Präsidentin

Portät von Dr. Sandra Garbade
Dr. Sandra Garbade wurde vom Kabinett zur neuen Präsidentin des BIBB berufen. Sie tritt das Amt zum 1. August 2026 an © Jörg Müller für HIBB

Das Verfahren zur Nachbesetzung des Präsidentenamtes des  Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) ist abgeschlossen. Frau Dr. Sandra Garbade wurde zur Präsidentin des BIBB berufen. Sie wird das Amt zum 1. August 2026 antreten. Das Kabinett hat die Personalie am 1. Juli beschlossen.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: "Mit Dr. Sandra Garbade übernimmt eine erfahrene und ausgewiesene Führungspersönlichkeit die Leitung des Bundesinstituts für Berufsbildung. Ich freue mich, dass mit ihr erstmals eine Frau an der Spitze des BIBB steht. Frau Dr. Garbade verfügt über umfassende Expertise in der Berufsbildungspolitik und über langjährige Erfahrung in verantwortungsvollen Leitungsfunktionen. Eine starke berufliche Bildung ist eine zentrale Voraussetzung für die Fachkräftesicherung und damit für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Ich bin überzeugt, dass Frau Dr. Garbade wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der beruflichen Bildung setzen wird."

Zur Person

Frau Dr. Sandra Garbade ist promovierte Wirtschaftspädagogin und gelernte Bankkauffrau. Nach Stationen im Bankwesen und in der Unternehmensberatung wechselte sie 2007 in den Hamburger Schuldienst und war zunächst als Lehrerin an berufsbildenden Schulen tätig. Anschließend übernahm sie verschiedene Führungsaufgaben im Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB). Seit August 2017 ist sie Geschäftsführerin des HIBB und verantwortet die strategische Weiterentwicklung der beruflichen Bildung in Hamburg. Ihr Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der beruflichen Bildung, der Förderung von Chancengerechtigkeit sowie der zukunftsorientierten Weiterentwicklung des beruflichen Schulwesens.

Das BIBB

Das BIBB nimmt als zentrale Einrichtung für die berufliche Bildung in Deutschland wichtige Aufgaben in der Forschung, der Ordnungsarbeit und der Politikberatung wahr. Angesichts der Herausforderungen durch Fachkräftesicherung, Digitalisierung und Transformation der Arbeitswelt kommt der beruflichen Bildung eine besondere Bedeutung zu.