Aktuelle Meldungen Familie

Erfolgsfaktor Familie

Unternehmenstag "Erfolgsfaktor Familie" würdigt Deutschlands familienfreundlichste Betriebe

Die Preisträger des Wettbewerbs "Kleine Lösungen - große Wirkung. KMU gewinnen mit Vereinbarkeit" © Netzwerkbüro "Erfolgsfaktor Familie" / Thomas Rafalzyk

Am 11. September zeichnete das Bundesfamilienministerium in Berlin die Preisträger des Wettbewerbs "Kleine Lösungen - große Wirkung. KMU gewinnen mit Vereinbarkeit" aus. Im Mittelpunkt der Preisverleihung bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) standen dabei Kleine und Mittelständische Unternehmen (KMU), die mit innovativen Lösungen zeigen, wie sich Familie und Beruf erfolgreich miteinander vereinbaren lassen. Zudem wurde der vom Bundesfamilienministerium geförderte "Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit 2026" des Instituts der deutschen Wirtschaft vorgestellt.

Die Auszeichnung erhielten die Unternehmen Benkert Dachbegrünung GmbH (Königsberg, Bayern, Garten- und Landschaftsbau), Dreer GmbH (Ofterdingen, Baden-Württemberg, Gebäudereinigung), Schwarzmeier e.K. (Arnsdorf, Sachsen, Raumausstattung) und Thome u. Bormann GmbH (Prüm, Rheinland-Pfalz, Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen).

Der ebenfalls vorgestellte "Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit" zeigt: Für 88 Prozent der befragten Betriebe sind familienfreundliche Maßnahmen auch im Jahr 2026 trotz der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen besonders wichtig. Damit ist die Bedeutung von Familienfreundlichkeit im Vergleich zu 2023 (86 Prozent) und vor allem im Vergleich zu 2015 (77 Prozent) erneut gestiegen. Darunter fallen zum Beispiel flexible Arbeitszeiten, Homeoffice und Gestaltungsfreiräume.

Bundesfamilienministerin Karin Prien: "Deutsche Unternehmen beweisen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, wie wichtig ihnen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist. Sie halten an familienfreundlichen Angeboten fest und bauen ihr Engagement teilweise sogar weiter aus. Das zeigt unser Unternehmensmonitor, aber auch die Unternehmen, die wir heute für ihr Engagement auszeichnen. Das ist ein wichtiges Signal, denn Familienfreundlichkeit ist eine Frage guter Arbeitsbedingungen und darüber hinaus ein Beitrag zur Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Angesichts des demografischen Wandels brauchen wir Unternehmen, die Fachkräfte gewinnen und halten können. Wer die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärkt, schafft dafür die besten Voraussetzungen."

Mareike Lotte Wulf, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesfamilienministerin: "Die ausgezeichneten Unternehmen zeigen eindrucksvoll, wie vielfältig und kreativ Lösungen für eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Betriebsalltag sein können. Sie stärken damit die Motivation und Bindung ihrer heutigen Beschäftigten und machen zugleich ein attraktives Angebot für die Fachkräfte von morgen. Denn für die junge Generation gehört die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben zu den entscheidenden Kriterien bei der Wahl des Arbeitgebers."

Dr. Volker Treier, Außenwirtschaftschef und Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Deutschen Industrie- und Handelskammer: "Die prämierten Unternehmen stehen beispielhaft für Innovationsgeist und Innovationskraft des Mittelstands. Sie zeigen, dass wirkungsvolle Lösungen für mehr Vereinbarkeit nicht von der Größe eines Unternehmens abhängen, sondern von der Bereitschaft auf allen Seiten, betriebliche Anforderungen und die Bedürfnisse der Beschäftigten gemeinsam zu denken. Sie setzen damit wichtige Impulse für eine zukunftsorientierte Personalpolitik und für die Arbeitswelt von morgen."

Vereinbarkeitslösungen im Mittelstand würdigen

Der Wettbewerb des Familienministeriums würdigt Arbeitgeber mit bis zu 250 Beschäftigten, die praktische Lösungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefunden haben. Die Preisträger werden durch eine unabhängige Jury aus Auditorinnen und Auditoren für das Audit "berufundfamilie" ausgewählt. 


Die Preisträger 2026:

  • Benkert Dachbegrünung GmbH & Co. KG
  • Dreer GmbH
  • Raumausstattung Schwarzmeier e.K.
  • Thome u. Bormann GmbH

Der "Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit" und das Unternehmensnetzwerk "Erfolgsfaktor Familie"

Der Unternehmensmonitor wird seit 2003 einmal pro Legislaturperiode vom Institut der deutschen Wirtschaft durchgeführt und vom Bundesfamilienministerium gefördert. Er gibt Auskunft zum Stand der Familienfreundlichkeit der deutschen Wirtschaft. Die Ergebnisse basieren auf einer repräsentativen Unternehmens- und einer Beschäftigtenbefragung. Der "Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit 2026" ist zudem online abrufbar.

Das Unternehmensnetzwerk "Erfolgsfaktor Familie" ist mit rund 9.200 Mitgliedern die größte bundesweite Plattform für Unternehmen, die sich für eine familienbewusste Personalpolitik engagieren. Es wurde 2007 vom damaligen Bundesfamilienministerium und der Deutschen Industrie- und Handelskammer gegründet. 

Digitale Bildung

Karin Prien unterzeichnet Verwaltungsvereinbarung zum Digitalpakt 2.0

In einem Klassenraum arbeiten Kinder an Tablets
Der Digitalpakt 2.0 soll Schülerinnen und Schülern unabhängig von ihrem Wohnort eine leistungsfähige digitale Bildung ermöglichen © Adobe Stock / David Fuentes

Am 31. August hat Bundesbildungs- und -familienministerin Karin Prien die Verwaltungsvereinbarung zum Digitalpakt 2.0 unterschrieben. Damit ist der Weg frei für die Auszahlung der Bundesmittel, die bundesweit in eine moderne, leistungsfähige und zukunftsfähige digitale Bildung investiert werden können. Die Vereinbarung tritt zum 1. September 2026 in Kraft. Durch den vorzeitigen Maßnahmenbeginn können Vorhaben gefördert werden, die ab dem 1. Januar 2026 begonnen wurden. 

In den kommenden fünf Jahren stehen insgesamt fünf Milliarden Euro für die digitale Bildung an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen zur Verfügung. Bund und Länder tragen die Kosten jeweils zur Hälfte: Der Bund stellt 2,5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen "Infrastruktur und Klimaneutralität" bereit, die Länder investieren weitere 2,5 Milliarden Euro.

Karin Prien: "Mit dem Digitalpakt 2.0 setzen Bund und Länder ihre gemeinsame Verantwortung für eine leistungsfähige digitale Bildung fort. Wir investieren in moderne Infrastruktur, stärken die Fortbildung der Lehrkräfte, nicht zuletzt mit Blick auf Künstliche Intelligenz (KI), und entwickeln gemeinsame digitale Lösungen. Besonders wichtig ist, dass wir über Ländergrenzen hinweg zusammenarbeiten. Wir schaffen damit gemeinsame Standards, vermeiden Doppelentwicklungen und sorgen dafür, dass Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrem Wohnort von leistungsfähiger digitaler Bildung profitieren. Gleichzeitig legen wir die Grundlage für eine moderne Bildungslandschaft, so erhalten alle Schulen die notwendige Ausstattung, um in der digitalen Welt zu bestehen. Wir stärken auch die Fortbildung unserer Lehrkräfte, damit die digitale Transformation im Unterricht gelingt. Die deutsche Schulbildung wird digital anschlussfähig - das sind gut investierte fünf Milliarden Euro in gleichwertige Bildungschancen."

Präsidentin der Bildungsministerkonferenz Anna Stolz: "Mit dem Digitalpakt 2.0 schaffen wir die Voraussetzungen, um die digitale Infrastruktur und damit zeitgemäße Bildungssettings an unseren Schulen konsequent weiterentwickeln zu können. Für mich muss Digitale Bildung dabei immer mit einem pädagogischen Mehrwert einhergehen. Sie bietet auch enormes Potenzial, unsere Lehrkräfte in ihrer tagtäglichen Arbeit kraftvoll zu unterstützen. Oberstes Ziel dabei muss immer sein, unsere Kinder und Jugendlichen zu einem souveränen und verantwortungsvollen Umgang mit den digitalen Medien und der KI zu befähigen. Bund und Länder packen diese wichtige Aufgabe gemeinsam und kraftvoll an."

Der Bund stellt den Ländern für den Handlungsstrang I zur digitalen Bildungsinfrastruktur 2,25 Milliarden Euro als Finanzhilfe zur Verfügung. Die Länder beteiligen sich im Rahmen ihrer Landesprogramme mit 500 Millionen Euro; ihr Eigenanteil beträgt mindestens zwei Neuntel der in Anspruch genommenen Bundesmittel. Im Handlungsstrang I entfallen 2,1375 Milliarden Euro auf landesbezogene Maßnahmen, die nach dem Königsteiner Schlüssel (quotiert nach der Wirtschaftskraft der Länder) verteilt werden. 

Weitere 112,5 Millionen Euro sind für länderübergreifende Vorhaben vorgesehen. Damit werden länderübergreifend gemeinsame digitale Lösungen entwickelt, technische Standards gesetzt und erfolgreiche Ansätze bundesweit nutzbar gemacht. So entsteht im Bildungsbereich eine neue Form der föderalen Zusammenarbeit: Länderübergreifende Projekte in der Informationstechnologie (IT) setzen auf gemeinsame Infrastrukturen, stärken die Interoperabilität und schaffen gleichwertige digitale Bildungsstandards über Ländergrenzen hinweg. 

Ziele sind zentrale Plattformen, Cloud-Angebote, digitale Bildungsmedien und Systeme, die den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen Ländern und Schulen erleichtern. Bund und Länder bündeln damit die Kompetenzen und schaffen eine gemeinsame Grundlage für die digitale Transformation der Schulen in Deutschland.

Wissenschaftliche Forschung und digitale Unterrichtsentwicklung

Auch die digitale Weiterentwicklung von Unterricht und Schule wird unterstützt. Im Handlungsstrang III investiert der Bund zusätzlich 250 Millionen Euro in praxisorientierte Forschung im Rahmen der Bund-Länder-Initiative "Digitales Lehren und Lernen"

Gemeinsam mit Wissenschaft und Praxis sollen innovative Ansätze für digitalen Unterricht entwickelt und Lehrkräfte gezielt auf die Anforderungen einer zunehmend digitalen Bildungswelt vorbereitet werden. Die Länder setzen im Handlungsstrang II nach miteinander abgestimmten Zielperspektiven eigene Maßnahmen zur digitalen Schul- und Unterrichtsentwicklung um. Sie werden die Potenziale der Digitalität für das Lehren und Lernen noch weiter ausschöpfen, die Aufgaben- und Prüfungskultur weiterentwickeln und Content und digitale Medien für die Schulen niederschwellig verfügbar machen.

Schlankere Verfahren, weniger Bürokratie, mehr Wirkung

Der Digitalpakt 2.0 setzt zudem auf bürokratieärmere und effizientere Umsetzungsverfahren und unterscheidet sich auch dadurch vom "DigitalPakt Schule": Pauschalierte Zuweisungen und weniger Detailregelungen bei der Berichterstattung reduzieren den Verwaltungsaufwand sowohl auf Seiten der Schulträger als auch bei den Ländern.

Schulträger und weitere nach Landesrecht antragsberechtigte Stellen können Fördermittel für den Ausbau und die Modernisierung digitaler Bildungsinfrastrukturen beantragen. Gefördert werden unter anderem leistungsfähige Schulnetzwerke, WLAN, Schulserver, digitale Ausstattung von Unterrichtsräumen, mobile Endgeräte sowie digitale Lehr- und Lernplattformen. Mit dem Digitalpakt 2.0 führen Bund und Länder die im ersten DigitalPakt geschaffenen Strukturen weiter und entwickeln sie nachhaltig weiter. Die konkrete Ausgestaltung der Förderung sowie das Antrags- und Bewilligungsverfahren regeln die Länder.

Ganztägige Bildung und Betreuung

Rechtsanspruch auf Ganztag startet

Kinder in der Ganztagesbetreuung
Kinderbetreuung in Grundschulen: Ganztagsausbau in Deutschland schreitet voran © gettyimages/skynesh

Ab dem 1. August tritt der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder der ersten Klassenstufe in Kraft. In den Folgejahren wird der Anspruch schrittweise auf die Klassenstufen zwei bis vier ausgeweitet, sodass er ab dem Schuljahr 2029/30 für alle Kinder der ersten bis vierten Klassenstufe gilt.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: "Ein guter Ganztag eröffnet Kindern Chancen - weit über den Unterricht hinaus. Er gibt ihnen Zeit zum Entdecken, Ausprobieren und Wachsen. Kinder können zusätzliche Lern- und Förderangebote nutzen, ohne den Leistungsdruck des regulären Unterrichts. Sie spielen, musizieren, treiben Sport und lernen gemeinsam. Oft sind die Hausaufgaben bereits erledigt, wenn sie nach Hause kommen - sodass der Nachmittag wieder der Familie gehört. Der Ganztag ist auch ein Schlüssel für mehr Bildungsgerechtigkeit und ermöglicht es, Kinder unabhängig vom Hintergrund ihrer Eltern zum Bildungserfolg zu führen. Kinder, deren Familien sich keine Nachhilfe oder teure Freizeitangebote leisten können, erhalten hier Unterstützung und vielfältige Möglichkeiten, ihre Talente zu entfalten. Mit dem Rechtsanspruch sorgen wir dafür, dass diese Chancen Schritt für Schritt allen Kindern offenstehen - unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Wohnort. Das ist eine Investition in jedes einzelne Kind und in die Zukunft unseres Landes. Das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs zunächst für Kinder der ersten Klassenstufe zum 1. August 2026 ist deshalb ein Meilenstein."

Ganztagsangebote fördern

Bereits heute sind 74 Prozent der Grundschulen Ganztagsschulen. Rund 1,9 Millionen Kinder im Grundschulalter werden ganztägig entweder in einer Ganztagsschule oder einem Hort betreut. Die Inanspruchnahme liegt damit bei 57 Prozent.

Karin Prien: "Der Bund setzt sich gemeinsam mit Ländern und Kommunen für verlässliche, kindgerechte Ganztagsbildung und -betreuung ein und steht beim Ganztagsausbau verlässlich an der Seite der Länder und Kommunen. Deshalb investieren wir in neue Plätze, moderne Bildungsinfrastruktur und beteiligen uns dauerhaft an den laufenden Kosten des Ausbaus. Gemeinsam schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass der Rechtsanspruch überall mit guter Qualität eingelöst werden kann. Ganztag ist eine gemeinsame Zukunftsaufgabe - für bessere Bildungschancen, starke Familien und einen leistungsfähigen Bildungsstandort Deutschland."

Kommunale Infrastruktur stärken

Die Bundesregierung stellt bis 2029 Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in den Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur bereit. Gefördert werden unter anderem Neubauten, Umbauten, Erweiterungen, energetische Sanierungen sowie die Ausstattung von Ganztagseinrichtungen. Darüber hinaus beteiligt sich der Bund dauerhaft an den zusätzlichen Betriebskosten der Länder, die durch den Rechtsanspruch entstehen. Dafür wird die vertikale Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder angepasst. Außerdem steigt der Bundesanteil ab 2026 schrittweise von jährlich 135 Millionen Euro auf bis zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr ab 2030. Ergänzend treiben Länder und Kommunen den Ganztagsausbau mit eigenen Investitionsprogrammen und weiteren Maßnahmen voran. Neben dem quantitativen Ausbau unterstützt der Bund auch die qualitative Weiterentwicklung des Ganztags - unter anderem mit einem Ganztagskongress, wissenschaftlichen Studien, Fachveranstaltungen und Bund-Länder-Austauschformaten.

Der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung 

Der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter wurde mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) beschlossen. Seit dessen Inkrafttreten im Oktober 2021 haben die Länder den Ausbau der Ganztagsangebote kontinuierlich vorangetrieben. Ziel ist ein bedarfsgerechtes, qualitativ hochwertiges Angebot für Kinder und Familien. Die Bundesregierung berichtet jährlich über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder. Der Dritte Bericht nach Paragraph 24a des Sozialgesetzbuches VIII (3. GaFöG-Bericht) wurde im Dezember 2025 veröffentlicht. Der vierte Bericht wird voraussichtlich im Dezember 2026 vorgelegt. 

Hilfen für Schwangere in Not

Schwangere Frauen in finanziellen Notlagen besser unterstützen

Frau mit Paragraphenzeichen
Schwangere zukünftig besser unterstützen © iStock / rcfotostock

Am 22. Juli hat das Bundeskabinett mit einem Gesetzentwurf die Stärkung der finanziellen Basis der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf wird die gesetzlich festgelegte Bundeseinlage erstmals seit 1993 erhöht - auf 101 Millionen Euro ab 2027 und 105 Millionen Euro ab 2032. Durch ein Abschmelzen des Stiftungsvermögens können in den ersten Jahren nach Inkrafttreten zusätzliche Mittel für die Unterstützung schwangerer Frauen eingesetzt werden.

Bundesgleichstellungsministerin Karin Prien: "Ich freue mich sehr, dass es uns jetzt gelingt, die Bundesstiftung 'Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens' nach mehr als 30 Jahren dauerhaft finanziell zu stärken. Mit der Erhöhung der Bundeseinlage können die Stiftungshilfen künftig den tatsächlichen Bedarf besser abdecken und mehr schwangere Frau in finanziellen Notlagen besser und wirksamer unterstützen. Das schafft Sicherheit, gibt Zuversicht und erleichtert einen guten Start in das Leben mit ihrem Kind."

Die Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens"

Seit mehr als 40 Jahren unterstützt die Bundesstiftung schwangere Frauen in finanziellen Notlagen, wenn andere Hilfen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen oder nicht ausreichen. Die ergänzenden Leistungen können beispielsweise für Schwangerschaftsbekleidung, die Erstausstattung des Kindes oder die Wohnung und Einrichtung gewährt werden. Die Antragstellung erfolgt über die Schwangerschaftsberatungsstellen vor Ort. Jährlich erhalten mehr als 100.000 schwangere Frauen Unterstützung durch die Bundesstiftung.

Deutscher Kita-Preis 2026

16 Kitas und Bündnisse stehen im Finale

Deutscher Kita-Preis 2026 Motiv
Die Finalisten des Deutschen Kita-Preises 2026 stehen fest © DKJS/Jakob Erlenmeyer und Nikolaus Götz

Am 23. Juni wurden die Finalisten des Deutschen Kita-Preises 2026 verkündet. Acht Kitas und acht lokale Bündnisse für frühe Bildung stehen im Finale. Die Nominierung führt sie Ende des Jahres nach Berlin, wo am 26. November das Bundesbildungs- und -familienministerium und die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) die Preisträgerinnen und Preisträger auszeichnen werden. 

Bevor die Jury im Herbst ihre Entscheidung trifft, geht der Auswahlprozess zunächst in die intensive Phase: Im Sommer besuchen Fachleute die Kitas und Bündnisse vor Ort. Dort beobachten sie den Alltag in der Einrichtung, führen Workshops und vertiefende Interviews. Die Ergebnisse halten sie in Berichten fest. Diese bilden die Grundlage für die Entscheidung der Fachjury, die im November die Preisträger auswählt.

Bundesfamilienministerin Prien: "Die diesjährige Auswahl der Finalisten macht deutlich, wie entscheidend die Qualität der frühkindlichen Bildung für die Zukunft unserer Kinder ist. Die engagierten Fachkräfte setzen sich jeden Tag dafür ein, Kindern den bestmöglichen Start in ihre Bildungsbiografie zu ermöglichen. Sie begleiten sie bei den kleinen und großen Herausforderungen des Aufwachsens - im täglichen Miteinander, bei der sprachlichen Entwicklung oder im Übergang von der Kita in die Schule. Der Wettbewerb zeigt: Qualitätsstandards sind eine wichtige Voraussetzung für eine gute frühkindliche Bildung - und das flächendeckend in ganz Deutschland. Deshalb wollen wir diese gemeinsam mit den Ländern gesetzlich absichern, um die Qualität in der frühkindlichen Bildung weiter zu stärken und nachhaltig zu sichern."

Anne Rolvering, Geschäftsführerin der DKJS: "Diese finale Auswahlphase im Sommer ist für uns etwas ganz Besonderes. Aus Konzepten wird gelebte Praxis, aus Worten wird Haltung. Wir erleben, mit wie viel Professionalität, Engagement und Hingabe die Fachkräfte arbeiten und welche kreativen Ideen und Ansätze sie einbringen. Dabei wird deutlich, wie sie jeden Tag Räume schaffen, in denen Kinder sich bestmöglich entfalten und ihren Alltag mitgestalten."

Preisverleihung in Berlin

Bei der feierlichen Preisverleihung am 26. November werden in Berlin jeweils drei Preisträgerinnen und Preisträger in den Kategorien "Kita des Jahres" und "Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres" bekannt gegeben. Die Erstplatzierten erhalten 25.000 Euro, die Zweit- und Drittplatzierten jeweils 15.000 Euro und 10.000 Euro. Alle weiteren Finalistinnen und Finalisten erhalten einen Anerkennungspreis von 1000 Euro. Insgesamt ist der Deutsche Kita-Preis mit 110.000 Euro dotiert. Darüber hinaus gibt es den Zusatzpreis "Attraktivität der Arbeit", gefördert durch den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), im Wert von 4000 Euro, sowie den ELTERN-Sonderpreis, ein Publikumspreis mit Bücherpaketen für Kinder im Alter von ein bis sechs Jahren. 

Barbara Schöneberger wird die Moderation der Preisverleihung übernehmen. Neben den 160 Gästen vor Ort, zu denen auch die 16 Finalisten gehören, können alle live dabei sein, denn die Veranstaltung wird über die Webseite des Deutschen Kita-Preises live übertragen. 

Die 16 Finalistinnen und Finalisten im Überblick

Finalisten in der Kategorie "Kita des Jahres"

  • Evangelisches Reggio-Kinderhaus, Günzburg (Bayern)
  • AWO Kita Langweid, Langweid am Lech (Bayern)
  • Kita Feuerwache, Hamburg (Hamburg)
  • Kita Kleyerstrasse, Frankfurt am Main (Hessen)
  • Katholische Kita St. Laurentius, Gundheim (Rheinland-Pfalz)
  • Kita in der LOUISE, Dresden (Sachsen)
  • AWO Kita Naseweis, Oelsnitz (Sachsen)
  • DRK-Kita Blocksberg, Kiel (Schleswig-Holstein)

Finalisten in der Kategorie "Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres"

  • Villa Kunterbunt Gosheim, Gosheim (Baden-Württemberg)
  • Schulstart mit Rückenwind, Ronshausen (Hessen)
  • Initiative Kinder-Bewegungsstadt, Osnabrück (Niedersachsen)
  • Bündnis für familienorientierte frühkindliche Bildung, Wolfsburg (Niedersachsen)
  • Neu im Leben, Bonn (Nordrhein-Westfalen)
  • Pakt für Pirmasens, Pirmasens (Rheinland-Pfalz)
  • Aufwind Wanzleben-Börde, Wanzleben-Börde (Sachsen-Anhalt)
  • Begegnungsraum Rudolstadt, Rudolstadt (Thüringen)

 

Der Deutsche Kita-Preis

Der Deutsche Kita-Preis ist eine gemeinsame Initiative des bundesbildungs- und -familienministeriums und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung in Partnerschaft mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund, der DFL Stiftung, der Marke ELTERN und der Heinz und Heide Dürr Stiftung. Die Auszeichnung setzt Impulse für Qualität in der frühkindlichen Bildung und würdigt das Engagement der Menschen, die tagtäglich in Kitas und lokalen Bündnissen zeigen, wie gute Qualität gelingt.

13. Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung

Bundesfamilienministerin Karin Prien reist nach Paris

Karin Prien

Bei ihrer Reise nach Paris besucht Bundesfamilienministerin Karin Prien zusammen mit ihrer französischen Amtskollegin Marina Ferrari die 13. Sitzung der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung in Paris. Erstmals ist dabei eine Bundesfamilienministerin vertreten

© Andreas B. Krueger
Karin Prien

Bei der Versammlung spricht Karin Prien gemeinsam mit der französischen Ministerin für Sport, Jugend und Vereinswesen zu Fragen der Familienfreundlichkeit, des digitalen Jugendschutzes sowie zur Situation von Jungen und jungen Männern

© Andreas B. Krueger
Karin Prien

Anschließend besucht Karin Prien das "OECD Centre for Skills" der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (engl: Organisation for Economic Co-operation and Development, kurz: OECD) in Paris

© Andreas B. Krueger
Karin Prien

Im Fokus des Gesprächs: aktuelle Projekte zur beruflichen Bildung und die Zusammenarbeit des Bundesbildungsministeriums mit der OECD

© Andreas B. Krueger
Karin Prien

Später am Nachmittag trifft Karin Prien den französischen Bildungsminister Édouard Geffray

© Andeas B. Krueger
Karin Prien

Beim bilateralen Gespräch mit Édouard Geffray standen die europäische Bildungszusammenarbeit und gemeinsame Herausforderungen in den Bildungssystemen im Mittelpunkt

© Andeas B. Krueger

Am 22. Juni ist Bundesfamilienministerin Karin Prien nach Paris gereist. Im Mittelpunkt ihres Besuchs stand die 13. Sitzung der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung, bei der erstmals eine Bundesfamilienministerin vertreten war. Bei der Parlamentarischen Versammlung sprach Karin Prien gemeinsam mit der französischen Ministerin für Sport, Jugend und Vereinswesen, Marina Ferrari, zu Fragen der Familienfreundlichkeit, des digitalen Jugendschutzes sowie zur Situation von Jungen und jungen Männern. Ein weiterer Schwerpunkt der Reise war die deutsch-französische und europäische Zusammenarbeit in der Bildungs- und Jugendpolitik.

Bundesfamilienministerin Karin Prien: "In Deutschland ist die Geburtenrate auf einem Tiefstand von 1,35 Kindern je Frau - Frankreich liegt hingegen nach wie vor weit vorn in Europa. Hier kann Deutschland viel von seinem Nachbarn lernen, welche Leistungen und Maßnahmen wirken. Ich möchte, dass die Menschen in Deutschland wieder mehr Lust darauf haben, Familien zu gründen, Kinder zu bekommen. Unsere Antwort als Bundesregierung ist deshalb: eine Kultur der Familienfreundlichkeit. Familienpolitik ist Politik für soziale Stabilität, zugleich ist Familienpolitik ein Wirtschaftsfaktor. Gleichzeitig steht unsere Gesellschaft vor der Aufgabe, Kindern und Jugendlichen auch im digitalen Raum gute und sichere Rahmenbedingungen zu bieten. Der digitale Raum ist für junge Menschen ein Mittelpunkt des öffentlichen Lebens und eine wichtige Lernumgebung. Frankreich setzt mit dem geplanten Verbot sozialer Netzwerke für unter 15-Jährige ein klares politisches Signal. Wir wollen den deutsch-französischen Austausch weiter vertiefen und gemeinsam an Lösungen arbeiten, wie wir Schutz, Befähigung und Teilhabe nachhaltig miteinander vereinbaren können."

Internationale Bildungspolitik schärfen

Am Nachmittag besuchte die Bundesfamilienministerin das "OECD Centre for Skills", die Denkfabrik der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für berufliche Bildung und tauschte sich über aktuelle Projekte im Bereich der beruflichen Bildung und die Zusammenarbeit des Bundesbildungs- und -familienministeriums mit der OECD aus. 

Anschließend traf sie den französischen Bildungsminister Édouard Geffray zu einem Gespräch über die deutsch-französische und europäische Bildungszusammenarbeit sowie aktuelle bildungspolitische Herausforderungen. Hier ging es unter anderem um Bildungschancen von Jungen und jungen Männern.

Deutsch-französische Partnerschaft stärken

In einer Zeit tiefgreifender sozialer Spannungen und weltwirtschaftlicher Unsicherheiten kommt der deutsch-französischen Partnerschaft besondere Bedeutung zu. Moderne Familienpolitik, digitaler Wandel und gesellschaftlicher Zusammenhalt sind europäische Herausforderungen, die nur im engen Austausch gemeinsam gestaltet werden können.

Die Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung setzt sich aus insgesamt 100 Mitgliedern zusammen, je zur Hälfte aus Abgeordneten des Deutschen Bundestages und der Assemblée nationale. 

Die Versammlung trifft sich mindestens zweimal jährlich abwechselnd in Deutschland und Frankreich. Grundlage dieser institutionalisierten Zusammenarbeit auf Ebene der Parlamente ist das Deutsch-Französische Parlamentsabkommen, das 2019 vom Deutschen Bundestag und der Assemblée nationale verabschiedet wurde.

Wirtschaftliche Eigenständigkeit

Aktionswoche bietet Orientierung für selbstbestimmte Lebenswege

Gruppenbild mit Karin Prien
Beim Fachaustausch zur Aktionswoche "Finanziell auf eigenen Füßen stehen" spricht Karin Prien mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Praxis © Florian Gaertner

Wie kann es gelingen, in den verschiedenen Lebensphasen finanziell eigenständig zu sein und selbstbestimmt zu leben? Zu dieser Frage hat Bundesbildungs- und -familienministerin Karin Prien gemeinsam mit der sächsischen Staatsministerin Petra Köpping, den Gleichstellungsministerinnen und -ministern der Länder sowie Expertinnen und Experten am 18. Juni bei einem Fachaustausch diskutiert. 

Das Gespräch war zentraler Bestandteil der bundesweiten Aktionswoche zur wirtschaftlichen Eigenständigkeit. Unter dem Motto "Finanziell auf eigenen Füßen stehen", klären vom 15. bis zum 19. Juni bundesweit Workshops, Online-Formate und lokale Aktionen darüber auf, dass die eigene wirtschaftliche Absicherung die Basis für gesellschaftliche Teilhabe und finanzielle Freiheit ist - in jeder Lebensphase.

Informierte Entscheidungen treffen 

Wirtschaftliche Eigenständigkeit bedeutet den eigenen Lebensunterhalt dauerhaft und unabhängig von privater oder staatlicher Unterstützung selbst zu sichern. Besonders wichtig ist dies, wenn sich die Lebensumständen zu Beispiel durch Familiengründung, Erwerbsunterbrechungen oder Ruhestand verändern.

Um wirtschaftlich auf eigenen Füßen zu stehen, braucht es gute Rahmenbedingungen und wirtschaftliches Orientierungswissen. Genau hier setzt die Website "Lebenskarte: orientieren, informieren, auf eigenen Füßen stehen" an: Sie bündelt anhand von acht Lebensstationen staatliche Informationen, Beratungsangebote und Online-Rechner, damit Frauen und Männer gut informierte Entscheidungen rund um Einkommen, Absicherung und Altersvorsorge treffen können. 

Teil der Website ist der neue Erwerbseinkommensrechner "Lohn-O-Mat". Dieser macht die finanziellen Folgen von Erwerbs- und Lebensentscheidungen erstmals auch im Paarkontext individuell berechenbar. Sei es partnerschaftliche Erwerbsarbeit, Steuerklassenwahl, Jobwechsel oder die Anpassung der Arbeitszeit: Der "Lohn-O-Mat" zeigt, wie sich solche Entscheidungen auf Einkommen und Rente auswirken. So wird wirtschaftliches Wissen zum Kompass für informierte Entscheidungen. 

Gemeinsam handeln für mehr Eigenständigkeit

Die wirtschaftlichen Eigenständigkeit zu stärken ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe - die im Schulterschluss von Bund und Ländern sowie in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft gelingen kann. Eine aktuelle Studie des SINUS-Instituts zeigt den Handlungsbedarf: Nur rund 50 Prozent der Menschen in Deutschland sind wirtschaftlich eigenständig - bei Müttern mit kleinen Kindern sind es sogar nur 28 Prozent. Die Aktionswoche schlägt die Brücke von der bürgernahen Vermittlung praktischer Hilfsmittel hin zur politischen Gestaltung für eine finanziell selbstbestimmte Zukunft.

Begleitet wird die Aktionswoche von einem Videoprojekt: Unter dem Satz "Wirtschaftliche Eigenständigkeit bedeutet für mich…" teilen politische Entscheidungsträgerinnen und -träger ihre persönlichen Visionen einer selbstbestimmten Lebensführung. Die Aktion soll verdeutlichen, dass hinter politischen Kennzahlen echte Lebensentwürfe stehen, die verlässliche Strukturen brauchen.

Jetzt mitmachen!

Verbände, Kommunen, Träger, Unternehmen sowie zivilgesellschaftliche Initiativen können sich auch nach der Aktionswoche mit Veranstaltungen beteiligen. Ob mit Informationsangeboten, Veranstaltungsbeiträgen oder medialen Formaten: Gemeinsames Engagement ist entscheidend, damit das Thema wirtschaftliche Eigenständigkeit sichtbar und nachhaltig verankert wird.

Kindertagesbetreuung Kompakt 2025

Kita-Bedarf bleibt trotz sinkender Geburtenzahlen hoch

Kinder in der Kita beim Malen.
Der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen ist trotz rückläufiger Geburtenrate weiterhin hoch © BMBFSFJ

Am 11. Juni hat das Bundesbildungs- und -familienministerium die neue Ausgabe der Broschüre "Kindertagesbetreuung Kompakt. Ausbaustand und Bedarf 2025" veröffentlicht. Die neue Ausgabe zeigt: Trotz sinkender Geburtenzahlen bleibt der Bedarf an den Angeboten der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung bundesweit hoch. Die Zahl der unter dreijährigen Kinder in der Kindertagesbetreuung ist erstmals rückläufig. Der elterliche Bedarf übersteigt das vorhandene Angebot jedoch weiterhin deutlich. Aktuelle Vorausberechnungen zeigen, dass Ausbau und Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung trotz sinkender Geburtenzahlen auch in den kommenden Jahren erforderlich bleiben.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: "Frühkindliche Bildung schafft die Grundlage für gute Bildungs- und Teilhabechancen von Anfang an. Der aktuelle Bericht zeigt: Auch wenn die Zahl der Kinder derzeit demografisch bedingt zurückgeht, bleibt der Bedarf an verlässlichen und guten Angeboten der Kindertagesbetreuung hoch. Deshalb investiert der Bund gezielt in Ausbau, Sanierung und moderne Ausstattung von Kitas und unterstützt die Länder bei der Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung. Gleichzeitig müssen wir die Kindertagesbetreuung vorausschauend weiterentwickeln und an regionale Bedarfe anpassen. Gute Zugänge zu frühkindlicher Bildung bleiben zentral für Chancengleichheit, Sprachförderung, Teilhabe und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf."

Zentrale Ergebnisse der aktuellen Ausgabe

  • Die Zahl der unter dreijährigen Kinder in der Kindertagesbetreuung ist 2025 erstmals rückläufig. Insgesamt besuchten 801.281 Kinder unter drei Jahren eine Kita oder Kindertagespflege, 47.140 Kinder weniger als im Vorjahr.  
  • Die Betreuungsquote der unter Dreijährigen ist dennoch erneut leicht auf 37,8 Prozent gestiegen. Gleichzeitig äußerten 49,3 Prozent der Eltern von Kindern unter drei Jahren einen Betreuungsbedarf. Daraus ergibt sich eine Lücke zwischen Angebot und Bedarf von 11,5 Prozentpunkten.
  • Vorausberechnungen zeigen, dass besonders in Westdeutschland weiterhin zusätzliche Plätze für Kinder unter drei Jahren benötigt werden. Freiwerdende Kapazitäten bei Kindern ab drei Jahren bis zum Schuleintritt können teilweise für jüngere Kinder genutzt werden.
  • Die Betreuungsquote bei den Kindern im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt lag bundesweit bei 95,3 Prozent.
  • Die Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland bleiben vor allem bei den unter Dreijährigen sichtbar: In Ostdeutschland nutzen Familien häufiger Angebote der Kindertagesbetreuung und es bestehen längere Öffnungszeiten.
  • Auch beim Betreuungsbedarf zeigen sich regionale Unterschiede je nach Gemeindegröße. In Westdeutschland ist der Bedarf in den Großstädten hoch, in Ostdeutschland in kleineren Gemeinden ausgeprägter.
  • Verlässlichkeit der Angebote bleibt für viele Familien eine Herausforderung: Ein Drittel der Eltern in Ostdeutschland und mehr als die Hälfte der Eltern in Westdeutschland berichten von ungeplanten Schließtagen in den Einrichtungen. 

Qualität und Verlässlichkeit der Betreuung ausbauen

Die Ergebnisse verdeutlichen: Angebote der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung sind heute fester Bestandteil der Bildungsbiografien in Deutschland. Der weitere Ausbau sowie die Weiterentwicklung der Qualität und Verlässlichkeit der Betreuung bleiben zentrale bildungs- und familienpolitische Aufgaben. 

Entscheidend dafür sind gut ausgebildete Fachkräfte. Sie spielen eine Schlüsselrolle für die Weiterentwicklung des Systems der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung. Gute Arbeitsbedingungen, verlässliche Strukturen und attraktive Entwicklungsmöglichkeiten sind wesentliche Voraussetzungen dafür, dass Kinder und Familien auch künftig bedarfsgerechte Angebote nutzen können.

Länder und Kommunen unterstützen

Um Länder und Kommunen beim weiteren Ausbau und der Modernisierung der Kindertagesbetreuung zu unterstützen, stellt der Bund von 2026 bis 2029 insgesamt vier Milliarden Euro aus dem Sondervermögen "Infrastruktur und Klimaneutralität" bereit. Gefördert werden unter anderem Neubau, Ausbau, Sanierung und moderne Ausstattung von Kindertageseinrichtungen. Zudem unterstützt der Bund die Länder mit dem KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) bei der Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung und stellt hierfür in 2025 und 2026 jeweils rund zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Der Koalitionsvertrag sieht vor, das KiQuTG durch ein Qualitätsentwicklungsgesetz abzulösen, mit dem bundesweite Qualitätsstandards geregelt werden sollen.

Jugend- und Familienministerkonferenz 2026

Karin Prien wirbt für enge Bund-Länder-Zusammenarbeit

Bundesfamilienministerin Karin Prien nimmt in Frankfurt am Main an der Jugend- und Familienministerkonferenz teil
Bundesfamilienministerin Karin Prien nimmt in Frankfurt am Main an der Jugend- und Familienministerkonferenz teil

Am 21. und 22. Mai 2026 nimmt Bundesfamilienministerin Karin Prien an der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) in Frankfurt am Main teil. Im Austausch mit den Ministerinnen und Ministern sowie Senatorinnen und Senatoren der Länder stehen der Kinder- und Jugendmedienschutz sowie die Stärkung von Medien- und Demokratiekompetenzen bei jungen Menschen, in Familien und bei Fachkräften im Mittelpunkt.

Kinder- und Jugendhilfe zukunftsfähig gestalten

In einem weiteren Schwerpunkt diskutieren die Teilnehmenden, welchen Reformbedarf es für die Kinder- und Jugendhilfe gibt - auch gesetzlich.

Bundesfamilienministerin Karin Prien: "Junge Menschen und Familien brauchen vertrauenswürdige und effiziente Förderung, dafür müssen wir eng zusammenarbeiten. Was wir brauchen, ist mehr Effizienz auf allen Ebenen, auf Grundlage von guten gemeinsamen Lösungen. Wir müssen priorisieren und das anpacken, was nachhaltig finanzierbar ist und was dort ankommt, wo es für die breite Mitte der Gesellschaft Wirkung entfaltet. Wir müssen die Funktionsfähigkeit der Kinder- und Jugendhilfe sicherstellen und dafür sorgen, dass sie künftig krisenfest ihrer Verantwortung für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in unserem Land gerecht werden kann. Alle Kinder und Jugendlichen, die Unterstützung, Hilfe und Schutz brauchen, sollen sich jetzt und in Zukunft auf die Kinder- und Jugendhilfe verlassen können."

Darüber hinaus beraten Karin Prien und ihre Amtskolleginnen und -kollegen über Maßnahmen zur Bekämpfung von Einsamkeit und zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts sowie über die Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung. Die Teilnehmenden fassen zudem eine nächste gemeinsame Sitzung mit der Bildungsministerkonferenz ins Auge.

Die Jugend- und Familienministerkonferenz

Die JFMK ist das Fachgremium der für die Kinder-, Jugend- und Familienpolitik zuständigen Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren der Länder. Sie berät und beschließt grundsätzliche Angelegenheiten der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik. Die jeweils zuständige Bundesfamilienministerin nimmt als Gast teil. Der Vorsitz wechselt jährlich, im Jahr 2026 hat Hessen ihn inne.

Deutscher Kita-Preis 2026

Nominierte Kitas und Lokale Bündnisse stehen fest

Deutscher Kita-Preis 2026 Motiv
Die Nominierten um den Deutschen Kita-Preis 2026 stehen fest © DKJS/Jakob Erlenmeyer und Nikolaus Götz

Am 28. April haben Fachleute die 30 Nominierten für den Deutschen Kita-Preis 2026 bekanntgegeben. Aus rund 620 Bewerbungen wählten sie deutschlandweit 15 Kitas und 15 lokale Bündnisse für die zweite Runde aus. An der Entscheidung beteiligten sich die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS), das Berliner Kita-Institut für Qualitätsentwicklung sowie das Institut Welt:Stadt:Quartier.

Die Nominierungen für den Deutschen Kita-Preis 2026

Nominiert in der Kategorie "Kita des Jahres"

Bayern

  • Evangelisches Reggio-Kinderhaus, Günzburg
  • AWO Kita Langweid, Langweid am Lech

Berlin

  • Eltern-Initiativ-Kindertagesstätte Regenbogenkinder, Berlin-Reinickendorf

Brandenburg

  • JuS Kita Kinderland, Oranienburg

Hamburg

  • Kita Feuerwache, Hamburg

Hessen

  • Kita Kleyerstraße, Frankfurt am Main

Mecklenburg-Vorpommern

  • Naturkindergarten barfuss & gemüse, Wolgast

Nordrhein-Westfalen

  • FABIDO TEK Am Rüggen, Dortmund
  • CJD Kita Moosbeerenweg, Troisdorf

Rheinland-Pfalz

  • Katholische Kita St. Laurentius, Gundheim
  • Kita Wittlich-Neuerburg, Wittlich

Sachsen

  • Kita in der LOUISE, Dresden
  • AWO Kita Naseweis, Oelsnitz

Schleswig-Holstein

  • DRK-Kita Blocksberg, Kiel

Thüringen

  • Kita Riethspatzen, Erfurt

Nominiert in der Kategorie "Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres"

Baden-Württemberg

  • Villa Kunterbunt Gosheim, Gosheim
  • Bündnis Gelebte Inklusion, Korntal-Münchingen
  • Bildungs- und Familienzentrum BiKiFa, Schwäbisch Gmünd

Hessen

  • Schulstart mit Rückenwind, Ronshausen

Niedersachsen

  • Initiative Kinder-Bewegungsstadt, Osnabrück
  • Bündnis für familienorientierte frühkindliche Bildung, Wolfsburg

Nordrhein-Westfalen

  • Neu im Leben, Bonn
  • Wurzeln fürs Leben, Dortmund
  • Pinocchio Interessengemeinschaft, Solingen

Rheinland-Pfalz

  • Kita-Sozialarbeit der Caritas im Rhein-Lahn-Kreis, Lahnstein
  • Pakt für Pirmasens, Pirmasens

Sachsen-Anhalt

  • Kneipp-Netzwerk NaturVerbunden, Bad Schmiedeberg
  • Aufwind Wanzleben-Börde, Wanzleben-Börde

Thüringen

  • SPORT VERNETZT Jena, Jena
  • Begegnungsraum Rudolstadt, Rudolstadt

Besonderes Engagement auszeichnen

Die Auszeichnung wird seit 2018 vom Bundesbildungsministerium und der DKJS gemeinsam mit weiteren Partnern vergeben. Ausgezeichnet werden Einrichtungen und Netzwerke, die die Bedürfnisse und Interessen der Kinder in den Mittelpunkt stellen, Kinder, Familien und Mitarbeitende einbeziehen sowie ihre Arbeit gemeinsam mit Akteurinnen und Akteuren aus dem Sozialraum kontinuierlich weiterentwickeln.

In den kommenden Wochen nehmen die Fachleute die Arbeit der Nominierten weiter in den Fokus. Auf Basis erweiterter Bewerbungsunterlagen und digitaler Interviews verschaffen sie sich ein fundiertes Bild der pädagogischen Qualität. Bis Ende Juni bestimmen sie jeweils acht Finalisten in den Kategorien "Kita des Jahres" und "Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres". Im November entscheidet schließlich eine Jury, wer den Deutschen Kita-Preis 2026 erhält.

Der Deutsche Kita-Preis ist mit 110.000 Euro dotiert: Die Erstplatzierten erhalten je 25.000 Euro, die Zweit- und Drittplatzierten 15.000 Euro und 10.000 Euro. Alle weiteren Finalisten erhalten einen Anerkennungspreis von 1000 Euro. 

Der Deutsche Kita-Preis

Der Deutsche Kita-Preis ist eine gemeinsame Initiative des Bundesbildungs- und -familienministeriums und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung in Partnerschaft mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund, der DFL Stiftung, dem Didacta-Verband, der Marke ELTERN, der Heinz und Heide Dürr Stiftung und der Soziallotterie freiheit+. Die Auszeichnung setzt Impulse für Qualität in der frühkindlichen Bildung und würdigt das Engagement der Menschen, die tagtäglich in Kitas zeigen, wie gute Qualität vor Ort gelingt.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

ElterngeldPlus erreicht neuen Höchststand

Ein Vater bereitet mit zwei Kindern in der Küche Essen zu.
ElterngeldPlus kann Familien dabei unterstützen, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren © Graham Oliver/iStock

Am 16. April 2026 hat das Statistische Bundesamt (Destatis) neue Zahlen zum Elterngeld veröffentlicht. Demnach planten 40,3 Prozent der Elterngeldbeziehenden im Jahr 2025, ElterngeldPlus zumindest anteilig zu nutzen. Das ist ein neuer Höchstwert. Im Jahr 2024 lag der Anteil noch bei 36,7 Prozent. Insgesamt bezogen 2025 mehr als 1,6 Millionen Eltern Elterngeld.

ElterngeldPlus wird immer häufiger gewählt

Rund 648.000 Bezieherinnen und Bezieher planten im Jahr 2025 die Inanspruchnahme von ElterngeldPlus - davon 45,2 Prozent der Mütter und 26,1 Prozent der Väter. Seit seiner Einführung im Jahr 2015 wird das ElterngeldPlus somit immer stärker nachgefragt. Zum Vergleich: 2016, im ersten Jahr nach seiner Einführung, entschieden sich 20,1 Prozent der Mütter und 8,2 Prozent der Väter für das ElterngeldPlus. Zwar fällt das ElterngeldPlus in der Regel monatlich niedriger aus als das sogenannte Basiselterngeld, wird dafür aber länger gezahlt.

Elterngeld und ElterngeldPlus

Elterngeld und ElterngeldPlus sind Familienleistungen für Eltern, die ihr Kind in der ersten Zeit nach der Geburt selbst betreuen und deshalb nicht oder nicht voll erwerbstätig sind. Das Elterngeld hilft dabei, in dieser Zeit die finanzielle Lebensgrundlage von Familien zu sichern. 

Kinder- und Jugendschutz

Zweite Evaluation zur Cannabis-Teillegalisierung veröffentlicht

Neuer InhaltCannabis-Teillegalisierungsgesetz
Das Forschungsprojekt EKOCAN hat das Gesetzes zur Cannabis-Teillegalisierung evaluiert © iStock / rcfotostock

 

Das Forschungsprojekt EKOCAN hat am 1. April den zweiten Zwischenbericht zur Evaluation des Konsumcannabisgesetzes vorgelegt. Die Schwerpunkte der zweiten Evaluation waren unter anderem die Auswirkungen der Teillegalisierung auf die organisierte Kriminalität, den Gesundheitsschutz, den Kinder- und Jugendschutz sowie die Entwicklungen zum Medizinalcannabis. Die Ergebnisse unterstreichen laut Bundesgesundheitsministerium, das Bundesinnenministerium, Bundesfamilienministerium und Bundesdrogenbeauftragten dringenden Handlungsbedarf. 

Bundefamilienministerin Karin Prien: "Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Suchtgefahren ist dieser Bundesregierung ein besonders wichtiges Anliegen. Die Evaluation des Konsumcannabisgesetzes zeigt: Die Ampelregierung hat der Suchtprävention von Kindern und Jugendlichen einen Bärendienst erwiesen. Die Zahl der Teilnehmenden an Frühinterventionsprogrammen ist stark rückläufig, weil Polizei und Staatsanwaltschaften weniger Handhabe haben, Jugendliche dazu zu verpflichten. Zugleich funktioniert die freiwillige Teilnahme nicht, und auch der Aufbau neuer Kooperationen mit Jugendämtern und Schulen verläuft schleppend. Dabei ist gerade Frühintervention so wichtig, nicht zuletzt im Hinblick auf Cannabis als 'Einstiegsdroge'. Hier müssen wir dringend nachsteuern."

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: "Die Teillegalisierung von Cannabis zu Genusszwecken war ein Fehler! Die Frühinterventionen, die Kinder und Jugendliche vom Konsum abhalten sollen, gehen stark zurück. Wer davor die Augen verschließt, riskiert die Gesundheit unserer Jüngsten! Zudem ist die verschwommene Grenze zwischen Konsumcannabis und Cannabis zu rein medizinischen Zwecken ein zunehmendes Problem. Im Internet herrscht ein Wildwuchs an kaum regulierten Angeboten zum Kauf von Cannabis mit extrem hohem Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC), die gezielt junge Menschen ansprechen. Dabei wird systematisch gegen geltende Werbeverbote verstoßen."

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt: "Das Cannabisgesetz ist ein vollkommener Rohrkrepierer. Jugendgefährdend und kriminalitätsfördernd. Die Bedenken der Sicherheitsbehörden wurden im Gesetz nicht berücksichtigt. Das Ergebnis: Der Schwarzmarkt boomt, die Kriminalität steigt. Statt Jugendschutz bietet dieses Gesetz ausschließlich Gefährdung."

Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Prof. Dr. Hendrik Streeck: "Beim Medizinalcannabis sehen wir erheblichen Missbrauch zu Konsumzwecken. Über dubiose Onlineplattformen und unzulässige Werbung ist ein großer Markt entstanden, der sich nicht an Kranke richtet, sondern an Freizeitkonsumierende. Das hat mit Medizin nichts mehr zu tun. Das weiterlaufen zu lassen, wäre fahrlässig. Auch bei der Hilfe für Jugendliche zeigt sich ein beunruhigender Trend. Wer wegen Cannabis auffällt, bekommt heute seltener frühzeitig Beratung und Unterstützung als vor Inkrafttreten des Gesetzes. Der Bericht zeigt auch warum. Die Weiterleitung durch Polizei, Justiz und Jugendgerichtshilfe ist entfallen. Hier müssen wir nachsteuern. Denn wer nicht früh eingreift, lässt junge Menschen und ihr Umfeld mit dem Problem allein."

 

Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Karin Prien startet Wettbewerb für kleine und mittlere Unternehmen

Schreibtisch mit Handy und Werzeug
Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein wichtiger Aspekt für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in Deutschland © BMBFSFJ/Erfolgsfaktor Familie

Bundesfamilienministerin Karin Prien hat am 4. März den Start für den bundesweiten Unternehmenswettbewerb "Kleine Lösungen - große Wirkung. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gewinnen mit Vereinbarkeit" bekanntgegeben. Der Wettbewerb richtet sich an Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten, die gute Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf entwickelt und umgesetzt haben.

Karin Prien: "Auch und gerade in der aktuellen Lage unserer Wirtschaft ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein Motor für Veränderungen und bietet Chancen für die Gewinnung und Bindung von Fachkräften. Viele kleine und mittlere Unternehmen zeigen bereits heute, wie sich Familienfreundlichkeit ohne großen Aufwand, aber mit guten Ideen, viel Innovationskraft und Kreativität erfolgreich umsetzen lässt. Solche Konzepte würdigen wir mit unserem Wettbewerb und geben sie als Inspiration an andere Unternehmen weiter. Der demografische Wandel erfordert, Vereinbarkeit als wesentlichen Bestandteil einer modernen Arbeitswelt zu verankern."

Bis zum 24. April 2026 bewerben!

Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten können sich bis zum 24. April 2026 über die Website des Programms "Erfolgsfaktor Familie" bewerben. Die Auszeichnung der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt im Rahmen des Unternehmenstags "Erfolgsfaktor Familie" am 11. September 2026 in Berlin. Die Ehrung nehmen Bundesfamilienministerin Karin Prien sowie der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer, Peter Adrian, vor.

Beschäftigte unterstützen, Wettbewerbsfähigkeit stärken

Ziel des Wettbewerbs ist es, konkrete betriebliche Lösungen zu zeigen, die Beschäftigten zugutekommen und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärken. Ausgezeichnet werden Ansätze, die im jeweiligen betrieblichen Zusammenhang wirksam sind und sich durch Umsetzbarkeit und Praxisnähe auszeichnen. Der Wettbewerb soll dazu beitragen, erfolgreiche Modelle aus KMU bundesweit bekannt zu machen und Impulse für andere Unternehmen zu geben.

Der Wettbewerb ist offen gestaltet und sieht keine festen Kategorien vor. Entscheidend sind die Passgenauigkeit und die nachweisbare Wirkung der jeweiligen Maßnahme. Eingereicht werden können zum Beispiel flexible Arbeitszeitmodelle, spezielle Angebote für Väter oder pflegende Beschäftigte, betriebliche Unterstützungsangebote wie Hausaufgabenhilfen oder Kooperationen mit anderen Unternehmen zur Organisation von Ferienbetreuung.

Unternehmensprogramm "Erfolgsfaktor Familie"

Der Unternehmenswettbewerb ist Teil des Unternehmensprogramms "Erfolgsfaktor Familie" des Bundesbildungs- und -familienministeriums. Partner des Programms sind die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft  wie beispielsweise die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sowie die Branchen- und Fachverbände Bundesverband der Personalmanagerinnen (BPM), Verband der Unternehmerinnen in Deutschland (VdU), Deutscher Mittelstands-Bund (DMB) und Verband der Internetwirtschaft e.V. (eco).

KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz

Fünfter Monitoringbericht veröffentlicht

Eine Erzieherin macht einem Kind einen Zopf.
Ziel des Kita-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz ist es, die Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung sowie die Teilhabe in der Kindertagesbetreuung bundesweit zu verbessern © BMBFSFJ

 

Das Bundesbildungsministerium hat am 17. Februar den fünften Monitoringbericht zum KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) für das Jahr 2025 veröffentlicht. Der aktuelle Bericht zeigt deutlich: In den letzten Jahren wurde bereits einiges erreicht bei der Weiterentwicklung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung - es bleibt aber weiterhin viel zu tun, um bundesweit gleiche Bedingungen für alle Kinder zu schaffen.

 Rahmenbedingungen verbessern

Ein guter Betreuungsschlüssel, mehr Zeit für die Kita-Leitung oder Betreuungszeiten, die sich am Bedarf der Familien orientieren: Die Qualitätsmerkmale in der frühkindlichen Erziehung, Bildung und Betreuung sind vielfältig. In Deutschland gibt es bereits ein breites und gutes Betreuungsangebot. Gleichzeitig steht das System weiterhin vor großen Herausforderungen - zum Beispiel durch fehlende Fachkräfte, sinkende Kinderzahlen und regional teils sehr unterschiedliche Rahmenbedingungen. Es bleibt daher eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, das System resilienter zu machen und die Rahmenbedingungen weiter zu verbessern.

Qualität und Teilhabe in der Kinderbetreuung weiterentwickeln

Der Bund unterstützt die Länder seit 2019 mit dem KiQuTG dabei, Qualität und Teilhabe in der Kinderbetreuung weiterzuentwickeln. Ein gesetzlich verankertes Monitoring begleitet das Gesetz. Es beleuchtet den aktuellen Stand und die erreichten Fortschritte bei der Umsetzung des Gesetzes. 

Der Monitoringbericht zum KiQuTG 2025 fasst den Stand und die Entwicklungen bei der Qualität und der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung im Berichtsjahr 2024 zusammen. Er bezieht sich dabei auf das KiQuTG in seiner alten Fassung vom 1. Januar 2023. Die Länder nutzten die KiQuTG-Mittel weitestgehend zur Weiterentwicklung der Qualität.

  • Im Jahr 2024 flossen rund 83 Prozent der Bundesmittel in Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung, beispielsweise zur Stärkung der Fachberatung, für mehr Leitungsressourcen oder in die Verbesserung der Praxisanleitung.
  • Rund 17 Prozent der Bundesmittel wurden in Maßnahmen zur Entlastung der Eltern bei den Beiträgen investiert. 

Berichtsjahr 2024

  • 83 Prozent

    der Bundesmittel flossen in Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung

  • 17 Prozent

    der Bundesmittel wurden in Maßnahmen zur Entlastung der Eltern bei den Beiträgen investiert

Die Ergebnisse auf Basis der Daten der amtlichen Statistik und der Befragungen des Deutschen Jugendinstituts zeigen:

  • In einigen Bereichen gab es von 2023 zu 2024 sowie seit Inkrafttreten des KiQuTG 2019 bundesweit Verbesserungen - zum Beispiel beim Personal-Kind-Schlüssel, bei der Gewinnung von Fachkräften und bei Zeitkontingenten für Leitungen.
  • Auch nach sechs Jahren Umsetzung bestehen jedoch deutliche Unterschiede in zentralen Qualitätsbereichen zwischen den Ländern fort. So lagen beispielsweise die Personal-Kind-Schlüssel zwischen den Ländern weiterhin deutlich auseinander. Die Spanne in Gruppen für unter dreijährige Kinder reichte von 2,9 bis 5,5 Kindern pro Fachkraft.
  • Große Unterschiede gab es zudem bei den vertraglich festgelegten Leitungsaufgaben. Der Anteil an Kitas, die keine Personen vertraglich für Leitungsaufgaben angestellt haben, reichte 2024 auf Länderebene von 1,5 Prozent in bis 22 Prozent. 

Bundesweit einheitliche Standards erreichen und sichern

Um bundesweit gleichwertige Lebensbedingungen im Bereich der frühkindlichen Bildung zu erreichen, sind weitere Anstrengungen notwendig. Daher möchte der Bund sein Engagement auch über 2026 hinaus fortsetzen. Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sieht vor, das KiQuTG durch ein Qualitätsentwicklungsgesetz (QEG) abzulösen. Darin soll eine verpflichtende Sprach- und Entwicklungsstandserhebung bei Vierjährigen sowie anschließende Fördermaßnahmen bei ermittelten Förderbedarf der Kinder geregelt werden. Zudem soll eine zusätzliche Förderung der "Sprach-Kitas" und "Startchancen-Kitas" in das Qualitätsentwicklungsgesetz integriert werden. Damit trägt der Bund dazu bei, die Kinder in der Entwicklung ihrer Kompetenzen weiter zu stärken.

KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz

Ziel des KiQuTG ist es, die Qualität der frühkindlichen Erziehung, Bildung und Betreuung bundesweit weiterzuentwickeln und die Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Es dient dem Zweck, bundesweit gleichwertige Lebensverhältnisse für das Aufwachsen von Kindern und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erreichen. Entsprechend den jeweiligen Bedarfen der Länder werden bundesweit gleichwertige qualitative Standards angestrebt. Das KiQuTG enthielt bis 2024 einen Instrumentenkasten aus zehn qualitativen Handlungsfeldern sowie Maßnahmen zur Entlastung der Eltern bei den Kosten, aus dem die Länder nach ihren spezifischen Bedarfen auswählen konnten. Mit dem Dritten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung wurde das KiQuTG mit Wirkung zum 1. Januar 2025 inhaltlich weiterentwickelt. Das Gesetz fokussiert fortan auf sieben Handlungsfelder, die für die Qualität der Kindertagesbetreuung besonders bedeutend sind und in denen langfristig bundesweite Standards erreicht werden sollen. Dabei sind seit 2025 mindestens jeweils eine Maßnahme in zwei Handlungsfeldern für jedes Land verpflichtend: die Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften und die Förderung der sprachlichen Bildung - denn Sprache ist der Grundstein für Bildung und Teilhabe. Zur Umsetzung des KiQuTG stellt der Bund den Ländern 2025 und 2026 rund vier Milliarden Euro zur Verfügung.

Trauer und Anteilnahme

Zum Tod von Prof. Dr. Rita Süssmuth

Prof. Dr. Rita Süssmuth
Rita Süssmuth im Bundestag, 2021 (bearbeitet) © Stella v. Saldern im Auftrag des Deutschen Bundestages / Lizenz: CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons

 

Am 1. Februar ist die ehemalige Bundesministerin für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit und langjährige Präsidentin des Deutsches Bundestages, Prof. Dr. Rita Süssmuth, im Alter von 88 Jahren gestorben. Bundesbildungs- und -familienministerin Karin Prien und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken brachten ihre Anteilnahme am Tod der Politikerin zum Ausdruck. 

Karin Prien: "Mit großem Bedauern habe ich vom Tod Rita Süssmuths erfahren. Mein tief empfundenes Beileid gilt ihren Angehörigen. Rita Süssmuth ist als Politikerin für Frauen und Männer ein großes Vorbild. Sie hat sich über Jahrzehnte mit starker Stimme für Familien und Frauen eingesetzt, nicht nur als Familien- und Frauenministerin. Sie hat frauen- und gleichstellungspolitische Themen ganz oben auf die Agenda gesetzt, wo sie auch heute noch hingehören. Bis zuletzt kommentierte sie politisches Zeitgeschehen und ergriff Position in aktuellen Debatten, sie war in bester Weise streitbar und gleichzeitig Brückenbauerin. Ihre Stimme wird fehlen!"

Nina Warken: "Der Tod von Rita Süssmuth erfüllt mich mit Trauer. Meine aufrichtige Anteilnahme gilt in diesen Stunden ihrer Familie. Wir verlieren mit Rita Süssmuth eine überzeugte, mutige und charismatische Vorkämpferin für Gleichberechtigung und sozialen Zusammenhalt. Sie hat für Frauen in der Politik den Weg geebnet. Persönlich verliere ich ein Vorbild und eine wichtige Inspirationsquelle. In verschiedenen Funktionen hat sie ihr Leben in den Dienst unseres Landes und unserer Demokratie gestellt. Dabei stand sie ein für gegenseitigen Respekt und Verständigung im politischen Diskurs. Im Umgang mit dem damals neuen Thema HIV/AIDS setzte sie als zuständige Bundesministerin auf Aufklärung statt Stigmatisierung und damit auf Menschlichkeit sowie wissenschaftliche Evidenz. Ihre Verdienste werden unvergessen bleiben."

Frauen unterstützen: Rita Süssmuth als Bundesfrauenministerin

Von 1985 bis 1988 war Rita Süssmuth von der Christlichen Demokratischen Union (CDU) als politische Seiteneinsteigerin an der Spitze des Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit. Die Frauenpolitik kam unter ihrer Leitung als thematisches Feld neu hinzu - als ein Schwerpunkt des Hauses und besonderes Anliegen ihrer Politik. Vor ihrer Amtszeit gehörte sie bereits von 1971 bis 1985 dem Wissenschaftlichen Beirat für Familienfragen beim Bundesfamilienministerium an.

Selbst Hochschullehrerin und Mutter, warb sie für die bessere Vereinbarkeit der Familie mit anderen Lebensbereichen für beide Partner und Familienpolitik sollte nicht auf Verheiratete beschränkt werden. Gleichzeitig wollte Rita Süssmuth die Attraktivität der Familie erhöhen. In ihrer Amtszeit wurden erstmals drei Jahre für Kindererziehungszeiten von Müttern und Vätern in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt, die in der Rentenanwartschaft mit dem Durchschnittsverdienst der Bundesbürger bemessen werden.

Vergünstigter Familienurlaub

Neuer Katalog "Urlaub mit der Familie" erschienen

Eine Familie erholt sich bei einem Spaziergang im Wald
Rund 80 Familienferienstätten in ganz Deutschland ermöglichen bezahlbare Erholung für alle Familien - unabhängig vom Einkommen oder der Lebenssituation © iStock/Imgorthand

Der Jahresanfang ist für viele Familien der ideale Zeitpunkt, um den Sommer- oder Herbsturlaub zu planen. Der am 16. Januar veröffentlichte Katalog "Urlaub mit der Familie 2026/2027" der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung e.V. bietet eine wertvolle Orientierung. 

Der Katalog stellt zertifizierte Familienferienstätten in ganz Deutschland vor und informiert umfassend über Angebote, Ausstattung, besondere Schwerpunkte sowie Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten und sortiert nach Urlaubsregionen. Ob Meer, Berge oder Naturregionen - Familien finden hier familiengerechte Unterkünfte, Ferienhäuser und Apartments mit und ohne Verpflegung sowie Angebote mit Kinderbetreuung und vielfältigen Freizeitaktivitäten. Der Katalog lässt sich auch gezielt nach barrierefreien und barrierearmen Unterkünften durchsuchen. 

Bezahlbare Erholung für alle Familien ermöglichen

Im Mittelpunkt steht das Ziel, bezahlbare Erholung für alle Familien zu ermöglichen - unabhängig von Einkommen oder Lebenssituation. Viele Familienferienstätten verzichten auch in der Hochsaison auf Preissteigerungen. Zudem unterstützen zahlreiche Bundesländer den Aufenthalt durch Zuschüsse. Ergänzt durch Kinderseiten, praktische Hinweise und anschauliche Einblicke hilft der Katalog Familien dabei, unter den rund 80 gemeinnützigen Familienferienstätten in ganz Deutschland frühzeitig den passenden Urlaubsort zu finden.

"Zeit, die prägt"

Bundesweite Kampagne zur Pflegeelternschaft gestartet

Podiumsdiskussion zur Kampagne. Karin Prien spricht ins Mikrofon, während weitere Podiumsgäste und das Publikum im Raum zuhören.
Zum Start der neuen Kampagne "Zeit, die prägt" führt Karin Prien ein Gespräch mit Jugendamtsmitarbeitenden und zwei Pflegefamilien © Dominik Butzmann/photothek.de

Die neue Pflegeeltern-Kampagne des Bundesfamilienministeriums ist Anfang Dezember gestartet. Den kommunikativen Auftakt dazu setzte Bundesfamilienministerin Karin Prien am 8. Dezember. Unter dem Titel "Zeit, die prägt“ macht die Kampagne einerseits die Bedeutung von Pflegefamilien sichtbar und will weitere Menschen für diese Aufgabe gewinnen. Zugleich würdigt sie aber auch das große Engagement der Pflegeeltern in Deutschland. Anlässlich des Auftakts kam Karin Prien in Berlin Pankow mit Jugendamtsmitarbeitenden und mit zwei Pflegefamilien ins Gespräch, die aus ihrem Alltag als Pflegeeltern, über Erfahrungen und Herausforderungen berichteten. Außerdem stand die wichtige Zusammenarbeit der Jugendämter mit den Pflegefamilien in der Praxis im Mittelpunkt des Austausches.

Karin Prien: "Pflegefamilien leisten einen unverzichtbaren Beitrag für den Schutz und die Zukunft von Kindern in schwierigen Lebenssituationen. Sie geben Halt, Zeit, Wärme und ein Zuhause auf Zeit oder für immer. Dafür bin ich ihnen zutiefst dankbar. Ebenso danke ich den Mitarbeitenden der Jugendämter, die diese Familien fachlich begleiten und Tag für Tag Verantwortung tragen. Wir möchten Pflegefamilien sichtbar machen, ihnen danken - und Menschen ermutigen, diesen Weg selbst zu gehen. Denn: Jede Pflegefamilie schenkt einem Kind etwas, das ein Leben lang prägt."

Kindern Sicherheit, Orientierung und Geborgenheit bieten

Viele Kinder und Jugendliche können aus unterschiedlichen Gründen (zeitweise) nicht bei ihren leiblichen Eltern leben. Sie benötigen jedoch ein Umfeld, das ihnen Sicherheit, Orientierung und Geborgenheit bietet. Die Kampagne bietet daher ein großes Informationsangebot zum Thema Pflegeelternschaft. Alle wichtigen Informationen - von Voraussetzungen über zentrale Fragen bis zu Erfahrungsberichten und dem Kontakt zu Anlaufstellen - finden Interessierte gebündelt auf der Website der Kampagne. Ziel ist es, den Weg zur Pflegefamilie übersichtlich und verständlich zu gestalten.

Informationen zur Pflegeelternschaft finden

 

Das Familienportal des Bundes bietet als Webportal mit Hintergrundinformationen einen großen Mehrwert. Mit einer einfachen Beratungsstellensuche können Interessierte schnell und unkompliziert das für sie zuständige Jugendamt finden. Die Jugendämter sind für Interessierte die zentralen Ansprechpartner, um sich zum Thema zu informieren, zu beraten und während einer Pflegeelternschaft zu begleiten. Weitere Akteure wie Beratungsstellen, freie und öffentliche Träger der Jugendhilfe sowie lokale Anlaufstellen bieten zusätzliche Unterstützung.

Pflegeelternschaft sichtbar machen

Dem Bundesfamilienministerium ist bewusst, dass es aktuell deutschlandweit zu wenig Pflegeltern gibt. Auch wenn es immer wieder regionale Bemühungen gibt, finden die Themen Pflegekinder, -eltern und -familien in der aktuellen öffentlichen Debatte zu wenig Sichtbarkeit. Das will die Kampagne mit Maßnahmen zur Sichtbarkeit im öffentlichen Stadtbild und mit digitalen Werbemaßnahmen ändern.

Ganztagsbetreuung

Dritter Bericht zum Ganztagsausbau an Grundschulen beschlossen

Kinder in der Ganztagesbetreuung
Kinderbetreuung in Grundschulen: Ganztagsausbau in Deutschland schreitet voran © gettyimages/skynesh

Am 3. Dezember hat das Bundeskabinett den dritten Bericht der Bundesregierung über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder beschlossen. Am 1. August 2026 wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter jahrgangsweise in Kraft treten, bis im Schuljahr 2029/2030 Kinder der ersten bis zur vierten Jahrgangsstufe einen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung haben.

Bundesfamilienministerin Karin Prien: "Im Ganztag liegt eine große Chance, um Kinder unabhängig vom Hintergrund ihrer Eltern zum Bildungserfolg zu führen. Zeitgemäßer Ganztag ist Lern- und Lebensort für Kinder und ermöglicht bessere Teilhabe. Gleichzeitig erlaubt der Ganztag, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf - vor allem für Mütter - zu verbessern. Wir als Bund setzen uns gemeinsam mit Ländern und Kommunen für verlässliche, kindgerechte Ganztagsbildung und -betreuung ein. Das schafft starke Familien. Deshalb ist der Rechtsanspruch, der im nächsten Jahr zunächst für die erste Klasse in Kraft tritt, ein echter Meilenstein. Erfreulich ist, dass der dritte Bericht zum Ausbaustand erneut einen deutlichen Anstieg des Platzangebots zeigt. Um die verbleibende Lücke zwischen Angebot und Bedarf der Eltern zu schließen, müssen wir - Bund, Länder und Kommunen - gemeinsam den Ausbau weiter vorantreiben und kindgerechte Ganztagsplätze schaffen. Es ist gut, dass die Länder zuversichtlich auf das Platzangebot zum Schuljahr 2026/27 blicken."

Mehrheit der Familien nutzt Ganztagsangebote

Der dritte Bericht der Bundesregierung über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder zeigt, dass die Mehrheit der Familien Ganztagsangebote in Anspruch nimmt: Im Schuljahr 2023/2024 besuchten rund 1,9 Millionen beziehungsweise 57 Prozent aller sechseinhalb- bis zehneinhalbjährigen Kinder in der Bevölkerung eine Ganztagsschule oder eine Tageseinrichtung (Hort). Somit ist der Besuch von Ganztagsangeboten erneut um einen Prozentpunkt angestiegen. Bis zum Schuljahr 2029/30 werden zusätzlich im Mittel etwa 264.000 Plätze benötigt, um den weiterhin wachsenden Bedarf zu decken. Der prognostizierte Ausbaubedarf hat sich im Vergleich zu den Vorjahren deutlich reduziert, unter anderem da Länder und Kommunen mit Unterstützung des Bundes stetig neue Plätze geschaffen haben. 

Maßnahmen stärken ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote 

Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag nach dem Ganztagsförderungsgesetz jährlich einen Bericht über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder vor (GaFöG-Bericht). Der Bericht 2025 wird am 3. Dezember 2025 im Kabinett beschlossen. Federführend ist das Bundesfamilienministerium, hier ist auch die Geschäftsstelle zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter angesiedelt.

In der Prognose des Elternbedarfes wurde mit zwei Szenarien gearbeitet. Im Szenario eines konstant bleibenden Bedarfs werden im Schuljahr 2026/2027 (2029/2030) rund 166.000 (190.000) und im Szenario eines deutlich steigenden Bedarfs 284.000 (339.000) zusätzliche Plätze benötigt, das heißt, im Mittel 225.000 (264.000) zusätzliche Plätze. Dabei fällt der überwiegende Teil des quantitativen Ausbaubedarfs auf die westdeutschen Flächenländer, während in den ostdeutschen Ländern vor allem ein qualitativer Ausbau stattfindet. 

Wird nur der zusätzliche Platzbedarf für die erste Klasse im Schuljahr 2026/2027 betrachtet, für die der aufwachsende Rechtsanspruch zum 1. August 2026 zunächst gilt, werden bei konstantem Bedarf bis zu 30.000 und bei steigendem Bedarf bis zu 65.000 Plätze zusätzlich benötigt. 

Flächendeckend ganztägige Betreuungsangebote für Erstklässler bereitstellen

Der Bericht zeigt auf, dass an vielen Stellen wirksame Maßnahmen zu erkennen sind, die dazu beitragen werden, dieses Ziel zu erreichen, das heißt flächendeckend bedarfsgerecht ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Erstklässler bereitzustellen. So schätzen auch die Landesverantwortlichen ein, dass sie zu Beginn des Rechtsanspruchs im Schuljahr 2026/27 ein (eher) bedarfsdeckendes Angebot vorhalten können.

Die Bundesregierung stellt 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in den Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur zur Verfügung, um den notwendigen Platzausbau zu unterstützen. Den durch den Rechtsanspruch entstehenden zusätzlichen Betriebskosten der Länder trägt der Bund durch Änderung des Finanzausgleichsgesetzes Rechnung: Die vertikale Umsatzsteuerverteilung wird zugunsten der Länder ab 2026 jährlich aufwachsend von 135 Millionen auf bis zu 1,3 Milliarden jährlich ab 2030 angepasst.

 

Preisverleihung

Karin Prien verleiht Deutschen Kita-Preis 2025

Gruppenfoto
Die Finalisten und Preisträger des Deutschen Kita-Preises 2025 © DKJS/Sebastian Semmer

Bundesfamilienministerin Karin Prien und die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) haben am 27. November in Berlin die besten Kitas 2025 ausgezeichnet. Bei der Verleihung des Deutschen Kita-Preises 2025 würdigten sie gemeinsam mit weiteren Partnern herausragende Qualität in der frühen Bildung. Moderatorin Barbara Schöneberger begleitete die Gäste durch den Abend.

Karin Prien: "Die Arbeit unserer Kitas ist von unschätzbarem Wert - sie sind Orte, an denen Kinder Vertrauen, Empathie und soziale Stärke gewinnen. Der Deutsche Kita-Preis zeigt eindrucksvoll, welch herausragende Konzepte Fachkräfte, Initiativen und Träger jeden Tag entwickeln, damit Kinder mit Freude und Neugier die Welt entdecken können. Absehbar sinkende Kinderzahlen sind auch eine Chance für mehr Qualität: Die sogenannte demografische Rendite ermöglicht mehr Fachkräfte pro Kind, kleinere Gruppen und mehr individuelle Förderung. Diese Qualitätssprünge müssen wir nutzen - und zugleich dort mehr Kitaplätze schaffen, wo Familien besonders viel Unterstützung brauchen. Denn jedes Kind in Deutschland verdient die besten Startchancen."

Auszeichnung für Unkel und Peine

"Kita des Jahres 2025" darf sich die Inklusive Kita Unkel aus Unkel in Rheinland-Pfalz nennen. Den ersten Platz in der Kategorie "Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres" belegten die Präventionsketten im Landkreis Peine aus Niedersachsen. Beide erhielten jeweils ein Preisgeld von 25.000 Euro.

Über den zweiten Platz bei den Kitas freute sich die Kita St. Nikolaus aus Kirchen (Sieg) in Rheinland-Pfalz und bei den Bündnissen der Blau-Weiße Bewegungsraum aus Bochum in Nordrhein-Westfalen. Beide Preisträger erhielten je 15.000 Euro. Den dritten Platz belegten jeweils die Kindertagesstätte Moordamm aus Bad Oldesloe in Schleswig-Holstein und Familienbildung im Landkreis Mühldorf am Inn aus Bayern. Sie bekamen je 10.000 Euro.

Sonderpreise für herausragendes Engagement

Die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Elke Hannack durfte zusätzlich den Zusatzpreis "Attraktivität der Arbeit", gefördert durch den DGB im Wert von je 2000 Euro, überreichen. Die Arbeiter Wohlfahrt (AWO)-Kita Tausendfüßler aus Potsdam in Brandenburg und der Blau-Weiße Bewegungsraum aus Bochum, Nordrhein-Westfalen, punkteten hier mit innovativen Ansätzen. Den ELTERN-Sonderpreis sicherte sich die Städtische Kita Burgweinting aus Regensburg, Bayern. In einem Online-Voting erhielt die Einrichtung die meisten Stimmen. Biona Schütt, die Redaktionsleitung ELTERN, ehrte die Kita mit einer Trophäe für den Publikumspreis. Zusätzlich geht an die Kita der "Leseschatz", mehrere von der Redaktion der Marke ELTERN zusammengestellte Überraschungspakete mit Kinderbüchern für Ein- bis Sechsjährige.

Weitere zehn Kitas und Bündnisse wurden für ihre herausragende Arbeit einen Anerkennungspreis mit je 1000 Euro gewürdigt. Insgesamt ist der Deutsche Kita-Preis mit 110.000 Euro dotiert. Kitas und lokale Bündnisse können sich ab Mitte Januar 2026 wieder um die Auszeichnung bewerben. 

Der Deutsche Kita-Preis

Der Deutsche Kita-Preis ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung in Partnerschaft mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund, der DFL Stiftung, dem Didacta-Verband, der Marke ELTERN, der Heinz und Heide Dürr Stiftung und der Soziallotterie freiheit+. Die Auszeichnung setzt Impulse für Qualität in der frühkindlichen Bildung und würdigt das Engagement der Menschen, die tagtäglich in Kitas zeigen, wie gute Qualität vor Ort gelingt.

Regierungsbefragung

Karin Prien zu den wichtigsten Zielen des Ministeriums