Bundesjugendministerin Karin Prien hat am 19. November eine unabhängige Sachverständigenkommission mit der Erarbeitung des 18. Kinder- und Jugendberichts beauftragt. Die Kommission soll sich der Frage widmen, mit welchen Maßnahmen die Kinder- und Jugendhilfe so abgesichert werden kann, dass sie auch zukünftig junge Menschen verlässlich schützen kann.
Karin Prien: "Das Kinderschutzsystem ist überfordert - es droht, dass dieses System seine Aufgabe, die Kinder zu schützen, nicht mehr erfüllen kann. Das zeigen uns sowohl statistische Daten als auch Berichte aus der Praxis. Und wir alle sehen die großen Herausforderungen, vor denen zahlreiche Kommunen derzeit stehen. Mir geht es darum, die Funktionsfähigkeit der Kinder- und Jugendhilfe auf Dauer zu sichern. Sie belastbarer und wirksamer zu machen. Damit sie auch zukünftig junge Menschen wirksam und verlässlich schützen kann."
Unterstützung für junge Menschen und Familien
Die Kommission soll sowohl intervenierende Maßnahmen als auch präventive Hilfen und Leistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien in den Blick nehmen. Der Bericht mit Stellungnahme der Bundesregierung soll dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat 2027 vorgelegt werden.
Mitglieder der 18. Jugendberichtskommission
- Prof. Dr. Zoë Clark, Universität Siegen
- Jörg Freese, Deutscher Landkreistag
- Prof. Dr. Florian Gerlach, stellvertretender Vorsitzender, Institut für das Recht der Sozialen Arbeit (IReSA gGmbH)
- Prof. Dr. Jan Kepert, Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl
- Prof. Dr. med. Michael Kölch, Universität Rostock
- Sylvia Lemm, stellvertretende Vorsitzende, Jugendamt Dresden
- Prof. Dr. Michael Macsenaere, Institut für Kinder- und Jugendhilfe (IKJ)
- Esther Maffei, Stadtjugendamt München
- Regina Offer, Deutscher Städtetag
- Prof. Dr. Regina Rätz, Alice-Salomon-Hochschule Berlin
- Prof. Dr. Wolfgang Schröer, Vorsitzender, Stiftung Universität Hildesheim
- Dr. Koralia Sekler, AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe e.V.
Eine eigene Geschäftsstelle beim Deutschen Jugendinstitut unterstützt die Kommission.
Bislang erschienene Berichte
- 2024: 17. Kinder- und Jugendbericht: "Bericht über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe"
- 2020: 16. Kinder- und Jugendbericht: "Förderung demokratischer Bildung im Kindes und Jugendalter"
- 2017: 15. Kinder- und Jugendbericht: "Zwischen Freiräumen, Familie, Ganztagsschule und virtuellen Welten - Persönlichkeitsentwicklung und Bildungsanspruch im Jugendalter"
- 2013: 14. Kinder- und Jugendbericht: "Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland"
- 2009: 13. Kinder- und Jugendbericht: "Mehr Chancen für gesundes Aufwachsen - Gesundheitsbezogene Prävention und Gesundheitsförderung in der Kinder- und Jugendhilfe"
- 2005: 12. Kinder- und Jugendbericht: ""Bildung, Betreuung und Erziehung vor und neben der Schule"
- 2002: 11. Kinder- und Jugendbericht: "Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinderund Jugendhilfe in Deutschland"
- 1998: 10. Kinder- und Jugendbericht: "Bericht über die Lebenssituation von Kindern und die Leistungen der Kinderhilfen in Deutschland"
- 1994: 9. Jugendbericht - "Bericht über die Situation der Kinder und Jugendlichen
und die Entwicklung der Jugendhilfe in den neuen Bundesländern" - 1990: 8. Jugendbericht- "Bericht über Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe"
- 1986: 7. Jugendbericht - "Jugendhilfe und Familie - die Entwicklung familienunterstützender Leistungen der Jugendhilfe und ihre Perspektiven"
- 1984: 6. Jugendbericht - "Verbesserung der Chancengleichheit von Mädchen in der Bundesrepublik Deutschland"
- 1980: 5. Jugendbericht - "Bericht über Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe"
- 1978: 4. Jugendbericht - "Sozialisationsprobleme der arbeitenden Jugend in der Bundesrepublik Deutschland - Konsequenzen für Jugendhilfe und Jugendpolitik"
- 1972: 3. Jugendbericht - "Bericht der Bundesregierung über Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe"
- 1968: 2. Jugendbericht - "Bericht über die Lage der Jugend und die Bestrebungen auf dem Gebiet der Jugendhilfe"
- 1965: 1. Jugendbericht - "Bericht über die Lage der Jugend"
Die Kinder- und Jugendberichte
Die Bundesregierung ist verpflichtet, dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat in jeder Legislaturperiode einen "Bericht über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe" vorzulegen und dazu Stellung zu nehmen. Mit der Erarbeitung des Berichts beauftragt die Bundesregierung jeweils eine unabhängige Sachverständigenkommission.